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1 Was Kinder brauchen. Vorstellung der Expertise zur Bestimmung eines bedarfsgerechten Existenzminimums für Kinder Dr. Rudolf Martens

2 Direkter Bezug: Arbeitslosengeld II (SGB II) Sozialgeld (SGB II) Sozialhilfe (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) Barbeträge in Einrichtungen (SGB XII) Unterhaltsrecht (Festlegung Mindestunterhalt) Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer Indirekter Bezug: Kinderzuschlag Pfändungsfreigrenzen Asylbewerberleistungsgesetz Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

3 Leistungsart Empfänger Ausgaben in Mrd. Euro Leistungen nach SGB II ( Hartz IV ) ,5 Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe SGB XII Regelleistungen Asylbewerberleistungsgesetz Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge , , ,5 Insgesamt ,6 Empfänger von Leistungen sozialer Mindestsicherung sowie Bruttoausgaben Ende 2006; Datenquelle: Statistisches Bundesamt 2008.

4 Ermittlungsschritte Bundesregierung für Regelsätze Erwachsene: (1) In einem ersten Schritt werden aus der Gruppe der Ein-Personen-Haushalte die Haushalte herausgenommen, die überwiegend von Sozialhilfe leben. (2) Die unteren 20 Prozent der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Ein- Personen-Haushalte werden aus der EVS separiert. Diese separierten Haushalte bilden dann die zu betrachtende Referenzgruppe. Deren Aufwendungen für den privaten Verbrauch sind Grundlage für die Bestimmung der Verbrauchspositionen, die in den Regelsatz einfließen sollen. (3) Im dritten Verfahrensschritt werden die 12 Abteilungen mit insgesamt 133 einzelnen Verbrauchspositionen untersucht und gewichtet, zu welchen Anteilen sie jeweils in den Regelsatz einfließen sollen.

5 Bestimmungsschritte Regelsätze Kinder: (1) Bereinigung des Datensatzes um alle Haushalte mit einem Einkommen unterhalb einer festgelegten Sozialhilfeschwelle. Allerdings wurden auch Vergleichsrechnungen allen Haushalten vorgenommen. (2) Eine Einteilung der Haushalte nach dem Alter der Kinder- und Jugendlichen muss vorgenommen werden, die der Entwicklung der Kinder gemäß ist und die von der Datenlage her möglich ist. (3) Aus den Verbrauchsangaben der EVS 2003 müssen die Kinderverbrauche abgeleitet werden. (4) Die Verbrauchsausgaben für einzelne Positionen werden in einem letzten Schritt auf ihren regelsatzrelevanten Verbrauch hin überprüft. 1. Altersgruppe: von 0 bis unter 6 Jahren 2. Altersgruppe: von 6 bis unter 14 Jahren 3. Altersgruppe: von 14 bis unter 18 Jahren

6 Abtei -lung und lfd. Nr. (2) EVS-Abteilungen / Einzelpositionen (3) EVS P-HH (4) Anteil Regelsatz (5) Erws.- Regelsatz (6) Ki. bis unter 14 J. 60 % (7) Ki. 14 b.unter 18 J. 80 % (8) Kind. bis unter 6 J. (9) Kind. 6 bis unter 14 J. (10) Bildungswesen 5,98 21,77 18,39 5, Nachhilfeunterricht 0,03 0,00 4,57 3, Gebühren, Kinderbetreuung 5, Kinderbetreuung 0,00 20,13 13,04 0, Studien- und Prüfungsgebühren an Schulen und Universitäten 3, Gebühren für Kurse u.ä. 2,46 1,64 0,78 1,33 (10) Kind. 14 bis unter 18 J.

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8 Besondere einmalige Leistungen: Ausgaben für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen Kühlschränke und Waschmaschinen sowie Reparaturkosten Besondere Schulbedarfe Nachhilfeunterricht Möbel, Einrichtungsgegenstände, Teppiche Anschaffung von Kinderfahrrädern Anschaffung von Fernseh- und Radiogeräten Anschaffung von Software und Datenverarbeitungsgeräte Infrastruktur und Investitionsbedarf: Ausgaben für Individualverkehr Außerschulischer Sport- und Musikunterricht Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen Kinderbetreuung Kursgebühren

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15 Test auf Schlüssigkeit der Verbrauchspositionen: (1) Identifizierung von Verbrauchssprüngen durch eine Betrachtung der Verbrauchshöhen aller Positionen. Hierbei wurde das unterste Quintil mit den vier weiteren Quintilen verglichen. (2) In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Belegungshäufigkeiten der Haushalte in den einzelnen Verbrauchspositionen und ihre Verteilung auf die Quintile betrachtet. (3) In den Positionen in denen Brüche identifiziert werden konnten, wurden bedarfstheoretische Überlegungen zur Vermeidung von Fehlschlüssen herangezogen.

16 Monatliche Ausgaben von Haushalten für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen.

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20 in Mio. Euro (Nettobeträge) SGB II- System Steuern Summe Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Fiskalische Wirkungen der Paritätischen Regelsatzvorschläge, Datenquelle: eigene Berechnungen

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