Hartz & Co. mit HIV erleben

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2 Hartz & Co. mit HIV erleben REGELLEISTUNG zur Sicherung des Lebensunterhalts ODER Bedarfsdeckung per Gesetz?

3 Regelleistung Im SGB II und SGB XII erhält die betroffene Person oder Familie monatlich neben den Kosten der Unterkunft für ihren Lebensunterhalt eine pauschale Leistung, die sogenannte REGELLEISTUNG (Regelsatz)

4 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Ernährung Kleidung Gesundheitsleistungen Körperpflege Hausrat Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens Beziehungen zur Umwelt Teilnahme am kulturellen Leben Bei Kindern und Jugendlichen auch den durch ihre Entwicklung bedingten Bedarf

5 Einmalige Leistungen Einmalige Leistungen, die nicht von der Regelleistung abgedeckt sind: Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

6 Pauschale Erhöhungen Pauschale Regelleistungserhöhungen für bestimmte Personengruppen: Werdende Mütter Alleinerziehende Erwerbsgeminderte mit Schwerbehinderung "G Mehrbedarfe bei Krankheit

7 Bedarfsdeckungsprinzip Die Regelleistung soll so bemessen sein, dass sie den Regelbedarf deckt. Sie soll die Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten berücksichtigen und sich an den tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen orientieren.

8 EVS Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe erfolgt durch die Bundesregierung mittels der Regelsatzverordnung. Grundlage ist der Eckregelsatz nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes (z.zt. 2003) mit jährlicher Anpassung an den aktuellen Rentenwert. Berücksichtigt werden die nach ihrem Nettoeinkommen untersten 20 % der Ein-Personen-Haushalte ohne Sozialhilfeempfänger.

9 Politischer Eckregelsatz Die Beibehaltung des aus der EVS 1998 entwickelten Eckregelsatzes in Höhe von 345 war 2007 von der Bundesregierung politisch gewollt. Daher wurden aus den Verbrauchsausgaben der Bezugsgruppe in Höhe von etwa 495 sogenannte nicht regelsatzrelevante Ausgaben herausgefiltert durch Ausschluss von Bedarfspositionen Kürzung von Bedarfspositionen

10 Leistungsausschluss Haustiere Hotelübernachtungen, Reisen Uhren, Schmuck Unterhalt von Kfz/Krad Private Versicherungen Anrufbeantworter, Handys Foto- und Filmausrüstungen Walkman, MP3-Player

11 Kürzungen Tabakwaren Stromverbrauch Möbel und Einrichtung Rundfunk- und Fernsehgeräte Freizeit-, Spiel-, Sportgeräte Unterhaltung und Kultur Gaststättenbesuche Gesundheitspflege Verkehr

12 Höhe des Eckregelsatzes Resultat - ein statistisches Wunder: Die von der Bundesregierung auf Grundlage der EVS 2003 wissenschaftlich ermittelten regelsatzrelevanten und die Höhe des Eckregelsatzes bestimmenden Bedarfspositionen entsprachen zielgenau 345. Durch Aufnahme in die Regelsatzverordnung wurde der Eckregelsatz in dieser Höhe per Gesetz ab bedarfsdeckend. ( 3 Abs.3 SGB II)

13 Fortschreibung Durch Anpassung an die Rentenerhöhungen beträgt der Eckregelsatz seit Juli 2008 bundeseinheitlich 351. Davon erhalten: Alleinstehende bzw. Haushaltsvorstand 100 % PartnerInnen je 90 % Haushaltsangehörige ab 14 Jahren 80 % bis 13 Jahren 60 %

14 Regelleistung seit Bedarfspositionen Anteil 100% Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 39% 137 Bekleidung, Schuhe 10% 35 Wohnung, Wasser, Strom, Gas 7% 25 Einrichtung, Hausrat, Instandhaltung 7% 25 Gesundheitspflege, Zuzahlungen 4% 14 Verkehr 5% 18 Nachrichtenübermittlung 9% 32 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11% 39 Andere Waren und Dienstleistungen 8% 28 Summe 100% 351

15 Regelleistung und Preise Entwicklung von Regelleistung und Preisen 2005 bis 2008 in Berlin Regelleistung + 1,7 % Preisindex Berlin + 6,7 %

16 Preisentwicklung in Berlin Preiserhöhung bei 60 % der regelsatzrelevanten Waren und Dienstleistungen Nahrungsmittel + 14,6 % Saisonabhängige Nahrungsmittel + 19,3 % Alkoholische Getränke und Tabakwaren + 9,3 % Elektrizität + 11,6 % Gaststätten + 6,0 % Verkehr + 13,2 % Andere Waren und Dienstleistungen + 6,1 %

17 Fazit Der gesetzliche Auftrag der Regelsatzbemessung, den Bedarf zu decken, lässt offen, was konkret der notwendige Bedarf zum Lebensunterhalt ist und wie er bestimmt wird. Die Höhe der Regelleistung ist Ausdruck gesellschaftspolitischer Einfluss- und Machtverhältnisse.

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