Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3
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- Harald Franke
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1 Anlage 3 Hartz IV Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November 2004 Anlage 3
2 (VVROOWHKHUDXVNRPPHQ =XVDPPHQI KUXQJ YRQ$UEHLWVORVHQKLOIHXQG6R]LDOKLOIH Å+LOIHQXUQRFKDXVHLQHU+DQG Å(QWODVWXQJGHU.RPPXQHQLQ0LOOLDUGHQK KHÅ * lt. Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder am vor dem Deutschen Bundestag (Agenda 2010)
3 (VLVWKHUDXVJHNRPPHQ $XVJHKDQGHOWHU.RPSURPLVVGHV 9HUPLWWOXQJVDXVVFKXVVHV LQGHU1DFKW YRPDXIGHQ'H]HPEHU *HVSOLWWHWH7UlJHUVFKDIWDOV5HJHOIDOO (UKHEOLFKH.RVWHQEHODVWXQJGHU.RPPXQHQ
4 *HVSOLWWHWH7UlJHUVFKDIWGHU *UXQGVLFKHUXQJI U$UEHLWVXFKHQGH.RPPXQDOH7UlJHU.UHLVHXQG.UHLVIUHLH6WlGWH $JHQWXUI U$UEHLW Leistungen für Unterkunft und Heizung (soweit sie angemessen sind) Einmalige Leistungen (Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung, mehrtägige Klassenfahrten) Zahlung der monatlichen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Mehrbedarfe, des befristeten Zuschlages nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen Schuldner- und Suchtberatung Psychosoziale Betreuung Alle arbeitsmarktlichen Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung, Förderung von ABM, Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung)
5 =XVWlQGLJNHLWHQI U7UDQVIHUOHLVWXQJHQELV.UHLV3DGHUERUQ.UHLVDQJ*HPHLQGHQ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - GSiG Hilfe zum Lebensunterhalt BSHG - - SGB III - $UEHLWVDPW $JHQWXUI U$UEHLW - SGB III Fälle Fälle Fälle *) Fälle (- 10 %) =XVWlQGLJNHLWHQI U7UDQVIHUOHLVWXQJHQDE ½ ½ Sozialhilfe - nach SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung für Arbeitsuchende - nach SGB II ½ ALG II ½ Sozialgeld Fälle Fälle Arbeitslosenhilfe Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld I - nach SGB III Fälle Fälle *) Fiktiv hochgerechnete Fallzahlen zum
6 Die Bundesregierung hatte eine Entlastung der kommunalen Haushalte bundesweit in Höhe von 2,5 Mrd. EURO zugesagt. Die Kommunalen Spitzenverbände haben errechnet, dass sich die Mehrbelastung der kommunalen Haushalte auf Bundesebene auf 3,5-7,5 Mrd. EURO belaufen wird. Für den Kreis Paderborn bewirken die Veränderungen der durch Hartz IV betroffenen Positionen eine Verschlechterung in Höhe von ca. 11,1 Mio. EURO.
7 Hochrechnung der Mehrkosten aus Hartz IV nach unterschiedlichen Kenntnisständen Stand: Künftige SGB II-Bezieher aus der Sozialhilfe der Arbeitslosenhilfe Summe Fallzahl Anm. *1) in Tausend in Tausend in Tausend in Tausend Summe KdU + Hzg. Kommune Anm. *2) /. Entlastung Bund 29,1 % Verbl. Belastung für Kommune (KdU. + Hzg) Kostenbedarf einmalige Beihilfe Einsparungen HzL Einsparungen Krankenhilfe *3) Einsparungen Hilfe z.arbeit Wegfall Wohngeld für verbl. SH-Empfänger Wegfall Wohngeld für verbl. GSiG-Fälle Wegfall Wohngeld für Asyl-Bewerber Wegfall Wohngeld für Personen in Einr Personalkostenerstattung 500 Finanzielle Verschlechterung des Kreises Anmerkungen: * 1): Die Zahl der ALHI-Bezieher zum ist seinerzeit um etwa 10 % bereinigt worden. Die Zahl der Zugänge aus vorherigem Arbeitslosengeldbezug in 2004 bzw. prognostisch zum (Spalten 2-4) ist hingegen um etwa 20 % gekürzt worden, da nach neueren Erkenntnissen ein derartiger Anteil nach neuem Recht nicht SGB II-anspruchsberechtigt sein wird. * 2) Bei der ersten Berechnung (Stand: ) wurde für alle Fälle ein Durchschnittsbetrag für Unterkunft und Heizung in Höhe von 330 EURO/Monat zu Grunde gelegt. Bei den anderen Berechnungen wurde von 320 EURO/Monat für die Sozialhilfeempfänger und von 352 EURO/Monat für die ALHI-Empfänger ausgegangen. * 3) Für 2005 wirkt sich die Entlastung im Bereich der Krankenhilfe nicht in vollem Umfange aus, da die Abrechnung der beiden letzten Quartale aus 2004 erst in 2005 erfolgt.
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