Was fehlt bei Hartz IV? Zum Lebensstandard bei SGB-II-Beziehern/-Bezieherinnen

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1 Was fehlt bei Hartz IV? Zum Lebensstandard bei SGB-II-Beziehern/-Bezieherinnen Bernhard Christoph Tagung der Arbeitnehmerkammer Bremen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg

2 Überblick Teil I: Berechnung der Leistungshöhe: Vorgehen und Probleme Darstellung der Berechnung der Leistungshöhe im SGB II Kritik an der Leistungshöhe in der Fachliteratur Teil II: Zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II Ansätze zur Messung der materiellen Lebensbedingungen Datenbasis Analysen zum aktuellen Lebensstandard der SGBII-Leistungsempfänger Ausblick: Zusammenhang zwischen Dauer des Leistungsbezugs und Lebensstandard Fazit 2

3 Teil I: Berechnung der Leistungshöhe: Vorgehen und Probleme 3

4 Berechnung der Leistungshöhe: Eckregelsatz I 1-Personen-Haushalte Nettoeinkommen 1. Quintil 2. Quintil 3. Quintil 4. Quintil Datenbasis: EVS (zuletzt 2003) Unterste 20 % der nach dem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte Abzüglich der Haushalte mit Sozialhilfeempfängern Quelle: Bundesrat (2004) 5. Quintil Referenzpopulation SH-Empf 4

5 Berechnung der Leistungshöhe: Eckregelsatz II Der Eckregelsatz besteht aus den leistungsrelevanten Bestandteilen der Ausgaben der Referenzpopulation (nach Becker 2006) Abt. Bezeichnung Ref. Betr. % Satz 1+2 Nahrungsmittel u. alkoholfreie Getränke, alkoh. Getränke und Tabakwaren 134, ,24 3 Bekleidung und Schuhe 36, ,21 4 Wohnen, Wasser, Strom, Brennstoffe 329, ,37 5 Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgegenst. 29, ,02 6 Gesundheitspflege 18, ,77 7 Verkehr 70, ,09 8 Nachrichtenübermittlung 42, ,47 9 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 75, ,55 10 Bildungswesen 7,79 0 0,00 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleist. 34, ,21 12 Andere Waren und Dienstleistungen 37, ,45 Gesamt 816,68 345,37 Anm.: Stand der dargestellten Werte ist 2005, der momentan aktuellste Zeitpunkt, zu dem der Eckregelsatz direkt auf der EVS basiert (Datenbasis EVS 2003). Inzwischen wurde der Eckregelsatz auf ggw. 351,- Euro erhöht. 5

6 Berechnung der Leistungshöhe: Haushaltsmitglieder und Fortschreibung Der Eckregelsatz beträgt momentan 351,- Euro Die Leistungshöhe weiterer Haushaltsmitglieder berechnet sich anteilig aus dem Eckregelsatz. Die jeweiligen Anteile betragen: a) 80 % des Eckregelsatzes für Haushaltsmitglieder ab 14 Jahren (281,- Euro) b) 60 % des Eckregelsatzes für Haushaltsmitglieder unter 14 Jahren (211,- Euro) (Zum Vergleich bis 2004 (HLU): unter 7 Jahre: 50 % bzw. 55 % (Alleinerz.); 7-13 Jahre 65 %; Jahre: 90 %; ab 18 Jahre: 80 %) Ggf. Mehrbedarfe für a) Werdende Mütter; b) Alleinerziehende; c) erwerbsfähige Behinderte mit aufgrund der Behinderung beeinträchtiger Möglichkeit zur Teilnahme am Erwerbsleben d) Leistungsempfänger mit aus medizinischen Gründen erhöhten Ernährungskosten Einmalige Sonderbedarfe gelten bei: a) Erstausstattung der Wohnung; b) Erstausstattung mit Bekleidung bei Schwangerschaft/Geburt; c) Kosten mehrtägiger Klassenfahrten Alle weiteren Sonderbedarfe sind pauschal im Regelsatz enthalten Die Fortschreibung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres a) alle fünf Jahre anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) b) in den übrigen Jahren erfolgt eine Veränderung entsprechend derjenigen beim aktuellen Rentenwert der GRV 6

7 Kritik an der Leistungshöhe in der Fachliteratur Quellen: Martens (2004, 2006, 2007); Becker (2007); DCV (2008) Die entsprechend dem Statistikmodell mittels der EVS berechneten Regelsätze werden als zu niedrig erachtet, da a) die Berechnungsgrundlage die Alleinstehenden im unteren Einkommensquintil sind dies ist eine selektive Gruppe mit hohem Armutsrisiko und spezifischem, nicht einfach auf andere Haushaltstypen (z.b. Familien) übertragbarem Ausgabenprofil b) keine Bereinigung um verdeckt Arme erfolgt c) relevante Posten als nicht relevant eingestuft werden und gar nicht oder nur vermindert in die Berechnung des Regelsatzes eingehen (z.b. Bildung und Betriebskosten KFZ bzw. ÖPNV-Kosten) Die zwischen den Jahren mit Regelsatzberechnung per EVS stattfindende Fortschreibung anhand des Rentenwerts liefert keine ausreichende Anpassung an Änderungen des Preisniveaus Die Anteile am Eckregelsatz, die einzelnen Personen im Haushalt zugestanden werden, sind nicht hinreichend begründet Die mit dem Übergang von der früheren Sozialhilfe eingeführte Pauschalierung der Einmalbedarfe (inzwischen als Teil des Regelsatzes) kann sich nachteilig auswirken, insbes. auf Gruppen mit erhöhtem Bedarf (z.b. Kleiderbedarf bei Kindern) 7

8 Teil II: Zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II 8

9 Ansätze zur Messung der materiellen Lebensbedingungen Präferenzen Ressourcen Handlungen (Ausgaben) Ergebnisse (Lebensstand.) Ansatz Ressourcenansatz (indirekt) Konsumansatz (direkt) Lebensstandardansatz (direkt) Indikatoren (HH-) Einkommen Ausgaben / Konsum Deprivationsindex Benötigte Daten Einkommensdaten (pauschal oder Komponenten) Ausgaben (Haushaltsbuch) Liste mit Gütern / Aktivitäten Erhebungsaufwand Gering Sehr aufwändig Mittel Nach: Andreß et al. (2004) 9

10 Datenbasis: grundlegende Informationen zum Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) Stichprobenumfang: Sample I (Leistungsempfänger): Befragte in Haushalten Sample II (Wohnbevölkerung): Befragte in Haushalten Insgesamt: Befragte in Haushalten Zentrale Kennziffern: Response-Rate Sample I: 35,0 % Response-Rate Sample II: 26,5 % Response-Rate insgesamt: 30,4 % Panelbereitschaft: 93,8 % Zustimmung zur Zuspielung von Prozessdaten: 79,8 % 10

11 Datenbasis: Studiendesign 11

12 Analysen zum Lebensstandard der SGB-II-Empfänger Quelle: Christoph (2008) Als besonders wichtig werden von der Bevölkerung die Grundversorgung mit Nahrung und Kleidung sowie unterschiedliche Güter angesehen, die mit der Wohnung in Zusammenhang stehen Hierzu zählen neben akzeptablem baulichem Zustand und grundlegenden sanitären Anlagen auch die Möglichkeit, Miete und Energie zu zahlen sowie grundlegende Haushaltsgeräte Mittlere Wichtigkeit haben für die Befragten die Möglichkeit, unerwartete Ausgaben sowie Gesundheitskosten schultern zu können, darüber hinaus ausreichender Wohnraum, TV und Auto Weniger wichtig sind die Güter aus dem Bereich der kulturellen Teilhabe, Garten oder Balkon, Unterhaltungselektronik wie PC oder Videorecorder/DVD sowie Spartätigkeit 12

13 Analysen zum Lebensstandard der SGB-II-Empfänger Quelle: Christoph (2008) In den grundlegenden Lebensbereichen (insbes. Wohnung und Ernährung) ist der Lebensstandard weitgehend gesichert. Allerdings gibt es in einigen grundlegenden Bereichen (z.b. Winterkleidung, Gefrierschrank, warme Mahlzeit) recht hohe relative Benachteiligungen Absolut fehlen den Leistungsempfängern insbes. Güter aus den Bereichen Teilhabe und Finanzen, die allerdings zumindest zum Teil auch einen höheren Lebensstandard repräsentieren, welcher nicht unbedingt durch das SGB II abzudecken ist (z.b. Urlaubsreise) Diese Güter fehlen auch einem nicht unerheblichen Teil der Gesamtbevölkerung Auch über höherwertige Konsumgüter (Auto, PC) verfügen die Leistungsempfänger deutlich seltener Vor dem Hintergrund der Pauschalisierung der Sonderbedarfe als besonders kritisch anzusehen ist die fehlende Möglichkeit der Leistungsempfänger, etwas (für Ersatzanschaffungen) anzusparen 13

14 Ausblick: Zusammenhang zwischen Dauer des Leistungsbezugs und Lebensstandard OLS-Regression (abh. Variable vgl. Tabellenkopf) Index (N Items) Ungew. (26) Gewicht. (12,8) Wohnung (6) Nahrung (3) Konsum (6) Finanzen (7) Teilhabe (4) Dauer Leistungsbez. (Mon.) 0,056*** 0,017*** 0,000 0,005* 0,012** 0,024*** 0,016** Konstante 5,922*** 1,742*** 0,390*** 0,464*** 0,807*** 2,036*** 2,225*** R² 0,035 0,024 0,000 0,009 0,019 0,041 0,022 * = p<0,05; ** = p<0,01; *** = p<0,001 Daten: PASS Welle 2; vorl. Daten; vorl. Gewichtung Geringer, aber klar feststellbarer Einfluss der Dauer im Leistungsbezug auf den Lebensstandard Die Effektgröße entspricht beim ungewichteten Index ca. einem Item pro 18 Monate im Leistungsbezug Ergebnisse in den Teilbereichen decken sich mit den deskriptiven Resultaten: a) Kein Effekt bei Wohnung (wg. separater Finanzierung auch theoretisch nicht zu erwarten) b) Marginaler Effekt bei Nahrung/Kleidung c) Signifikanter Einfluss in den übrigen Bereichen 14

15 Ausblick: Dauer des Leistungsbezugs und Veränderung des Lebensstandards OLS-Regression (abh. Variable vgl. Tabellenkopf) Index (N Items) Ungew. (26) Gewicht. (12,8) Wohnung (6) Nahrung (3) Konsum (6) Finanzen (7) Teilhabe (4) Dauer Leistungsbez. (Mon.) 0,046*** 0,013** 0,001 0,003 0,010** 0,018*** 0,014** Weiblich 0,966** 0,219-0,035 0,120* 0,022 0,485** 0,375* Alter ,370 0,063-0,044 0,059-0,066 0,178 0,243 Alter ,209-0,301* -0,129* 0,033-0,198-0,111 0,195 Westdeutschland 0,243 0,127 0,030 0,181*** 0,066 0,069-0,104 Ohne dt. Staatsangehörigk. 1,666** 0,649** 0,250** 0,217* 0,411* 0,600** 0,188 Mittlere Bildung -0,483-0,193* -0,045 0,011-0,168* -0,214-0,067 Hohe Bildung -1,341** -0,393** -0,096-0,132* -0,377** -0,247-0,490** 1-Pers-HH 2,323*** 0,958*** 0,172** 0,226** 0,652*** 0,823** 0,450 Alleinerziehend 0,484 0,279 0,073-0,011 0,082 0,238 0,101 Paar mit Kindern -0,083-0,015 0,206** -0,071-0,313** -0,236 0,331 Anderer HH -1,214-0,291 0,124-0,250* -0,196-0,484-0,408 Konstante 4,609*** 1,316*** 0,219** 0,242* 0,761*** 1,616*** 1,772*** R² 0,153 0,151 0,051 0,072 0,166 0,155 0,068 N * = p<0,05; ** = p<0,01; *** = p<0,001 Daten: PASS Welle 2; vorl. Daten; vorl. Gewichtung Außer beim Subindex Nahrung und Kleidung bleiben die Effekte der Bezugsdauer auch nach Kontrolle demographischer Variablen signifikant Insbesondere Befragte in 1-Personen Haushalten sowie ohne deutsche Staatsangehörigkeit weisen einen durchweg niedrigeren Lebensstandard (=mehr fehlende Items/positiver Effekt) auf Bei Personen mit hoher Bildung (tertiärer Abschluss) ist der Lebensstandard zumeist ebenfalls höher 15

16 Fazit Die Versorgung der Leistungsempfänger mit elementaren / von den Befragten als besonders wichtig erachteten Gütern aus den Bereichen Wohnung und Ernährung ist vergleichsweise gut Allerdings gibt es im Bereich Ernährung / Kleidung eine hohe relative Benachteiligung, d.h. während diese Güter bei den Nicht- Leistungsempfängern quasi universell vorhanden sind, fehlen sie einem zwar kleinen, aber doch nicht zu vernachlässigenden Teil der ALG-II- Empfänger Jenseits der Grundversorgung, also bei kultureller Teilhabe, finanziellen Möglichkeiten oder höherwertigen Konsumgütern gibt es hingegen deutliche Unterschiede zum Versorgungsniveau der übrigen Bevölkerung Ein besonderes Problem scheint die vom SGB II vorgesehene Rücklagenbildung für größere Konsumausgaben zu sein, die einem Großteil der Leistungsempfänger nicht möglich ist Die hier präsentierten Ergebnisse der zweiten Welle des PASS können aufgrund der Vorläufigkeit von Daten und Gewichten noch nicht als belastbar gelten. Sie geben aber dennoch einen ersten Hinweis darauf, dass es bei längerfristigen Verbleib im Leistungsbezug zu einer weiteren Erosion des Lebensstandards der Betroffenen kommen könnte 16

17 Haben Sie Interesse an den Daten? Der Scientific Use File der ersten Panelwelle ist bereits erhältlich, die Daten der zweiten Welle folgen Ende 2009 Der Datensatz kann über das Forschungsdatenzentrum der BA am IAB (FDZ) bezogen werden. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Bezugsbedingungen und Datenschutzbestimmungen: Falls Sie Fragen haben erreichen Sie uns unter 17

18 Literatur Andreß, Hans-Jürgen; Krüger, Anne; Sedlacek, Katharina Bronia (2004): Armut und Lebensstandard. Zur Entwicklung des notwendigen Lebensstandards der Bevölkerung Gutachten im Rahmen des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Köln. Becker, Irene (2006): Bedarfsgerechtigkeit und soziokulturelles Existenzminimum. Der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten. Projekt Soziale Gerechtigkeit, Arbeitspapier Nr. 1. Universität Frankfurt: Frankfurt a.m. Becker, Irene (2007): Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich. Projekt Soziale Gerechtigkeit, Arbeitspapier Nr. 4. Universität Frankfurt: Frankfurt a.m. Bundesrat (2004): Verordnung zur Durchführung des 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung RSV) [incl. Begründung]. BR Drucksache 206/04. Bundesrat: Berlin. Christoph, Bernhard (2008): Was fehlt bei Hartz IV? Zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach SGB II. Informationsdienst Soziale Indikatoren (ISI) 40: Deutscher Caritas Verband [DCV] (2008): DCV-Vorschlag zur Bekämpfung der Kinderarmut. Neue Caritas Spezial. Okt Deutscher Caritas Verband: Freiburg i. Br. Martens, Rudolf (2004): Zum Leben zu wenig.... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Paritätischer Wohlfahrtsverband: Berlin. Martens, Rudolf (2006): Zum Leben zu wenig.... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Neue Regelsatzberechnung Paritätischer Wohlfahrtsverband: Berlin. Martens, Rudolf (2007): Regelsatz und Preisentwicklung: Vorschlag für eine sachgerechte Anpassung des Regelsatzes an die Preisentwicklung durch einen regelsatzspezifischen Preisindex. Paritätischer Wohlfahrtsverband: Berlin. 18

19 Vielen Dank für Ihr Interesse! Vortrag bei der Arbeitnehmerkammer Bremen Bremen, 12. März 2009

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