E l t e r n b r i e f
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- Oskar Martin
- vor 7 Jahren
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1 E l t e r n b r i e f Sehr geehrte Eltern, der Gemeinderat der Stadt Gengenbach hat in seiner Sitzung am beschlossen, ab dem Grundschuljahr 2003/2004, auf das Entgelt für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und für die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler auf Antrag einen einkommensabhängigen Abschlag zu gewähren. Hierdurch soll erreicht werden, dass der Elternbeitrag die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt und eine möglichst hohe soziale Gerechtigkeit geschaffen wird. Die Entgelte betragen und sind für insgesamt 11 Monate zu bezahlen: Verlässliche Grundschule monatl. tägl. Block 1: 7:30 Uhr bis Unterrichtsbeginn 16,-- - Block 2: Unterrichtende bis 13:15 Uhr * 16,-- - Block 1 und Block 2 31,-- - Nachmittagsbetreuung Block 3: 13:15 Uhr bis ca. 14:30 Uhr 48,00 2,40 Block 4: 13:15 Uhr bis ca. 16:00 Uhr 133,00 6,65 * Reichenbach nur bis 13:00 Uhr, nicht in Strohbach Das Modell sieht vor, nach der Anzahl der Kinder in der Familie sowie nach Familien-Einkommen auf Antrag prozentuale Ermäßigungen auf den Elterngrundbeitrag zu gewähren. Die Jahres-Brutto-Einkommensgrenzen sowie die prozentualen Ermäßigungen ergeben sich aus folgenden Tabellen: Kinderzahl Jahres-Familien-Einkommen einschließlich Pauschale für Vorsorgeaufwendungen Stufe I Stufe II Stufe I Stufe II , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,--
2 Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze in Stufe I und II um je Ermäßigung für das Stufe I Stufe II 1. Kind 10% 30% 2. Kind 40% 50% 3. Kind 60% 70% ab dem 4. Kind 80% 90% Nicht Anspruchsberechtigte, d.h. Eltern deren Einkommen über den oben genannten Grenzen liegen, erhalten für den Fall, dass zwei Kinder gleichzeitig in einer Einrichtung (Kernzeit- und/oder Nachmittagsbetreuung) sind, einkommensunabhängig für das zweite Kind eine Ermäßigung von 35 % auf den geltenden Elternbeitrag. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich. Das gleiche gilt, wenn ein oder mehrere Kinder einen Kindergarten in Gengenbach besuchen. Wenn drei oder mehr Kinder einen Kindergarten, die Kernzeitbetreuung oder die Nachmittagsbetreuung gleichzeitig besuchen, wird ab dem 3. Kind kein Elternbeitrag erhoben. Erläuterungen zu diesem Modell können Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Als weitere Anlage ist ein Antrags-Vordruck beigefügt. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Stadt Gengenbach BürgerService (Tel.: oder ) gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtverwaltung
3 Erläuterungen: Die Ermäßigungen richten sich nach Familiengröße. Als anrechenbares Einkommen wird das Jahresbruttoeinkommen zugrunde gelegt. Als Bemessungszeitraum hierfür gilt das Kalenderjahr vor Beginn des zu fördernden Schuljahres. Das maßgebliche Jahresbruttoeinkommen umfasst den Gesamtbetrag aller Einkünfte (ohne Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Für Personen, die ihre Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe für Renten-, Krankenund Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) tragen, wird die Einkommensgrenze um / jährlich) angehoben (Ausgleich für Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung). Zur Klarstellung: Kindergeld, Bundes- und Landeserziehungsgeld bleiben außer Betracht. Sofern die Ermäßigung nicht nur für ein Schuljahr in Anspruch genommen wird, hat der Zahlungspflichtige jeweils jährlich seine Anspruchsberechtigung nachzuweisen. Im laufenden Jahr sich ergebende Einkommensänderungen bleiben grundsätzlich ohne Auswirkung. Eine Ausnahme gilt bei Arbeitslosigkeit und/oder bei eintretender Sozialhilfebedürftigkeit (HLU). Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung dienen die Jahresverdienstbescheinigung, der Einkommensteuerbescheid oder der Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich des Kalenderjahres vor dem zu fördernden Schuljahr. Sonstige Einkünfte sind durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Liegt ein solcher Bescheid noch nicht vor, kann die Anspruchsberechtigung vorläufig auf der Basis des Bescheids des zweitvorangegangenen Jahres ausgestellt werden. Die Antragsteller sind verpflichtet, den Vorjahresbescheid, sobald er vorliegt, nachzureichen. Die Anspruchsberechtigung wird dann endgültig erteilt oder versagt. Macht der Antragssteller keine Einkommensteuererklärung und keinen Lohnsteuerjahresausgleich, dann kann die Anspruchsberechtigung ersatzweise durch die Lohnsteuerkarte, Rentenbescheide, Jahresbescheinigung oder Arbeitslosengeld- bzw. Arbeitslosenhilfe- und/oder Sozialhilfebescheid und weitere Unterlagen nachgewiesen werden. In diesen Fällen muss eine gesonderte Erklärung über die Vollständigkeit der angegebenen Einkünfte abgegeben werden. Die prozentuale Entgeltermäßigung (nach Stufe I oder II) erfolgt nach der Familiengröße, abhängig von der Stellung des/der Kindes/r in der Geschwisterreihe. Die Anträge sind bei der Stadt Gengenbach BürgerService, Hauptstr. 17, Gengenbach zu stellen.
4 Beispiele: 1. Eine Familie hat 3 Kinder (8, 5 und 3 Jahre alt; die beiden Jüngeren sind im Kindergarten) und verfügt über ein (Brutto-)Jahres-Einkommen von : Da sie die für 3 Kinder maßgebliche Jahres-Einkommens-Grenze von nicht überschreitet, erhält sie auf den Elternbeitrag Vergünstigungen nach der Stufe II. Die Höhe richtet sich nach der Stellung der Kinder in der Geschwisterreihe. Das 8-jährige Kind gilt insoweit als 1. Kind, das 5-jährige als 2. Kind und das 3-jährige als 3. Kind. Für die Kinder im Kindergarten bedeutet dies für das 5-Jährige eine Ermäßigung von 50 % auf den Elterngrundbeitrag und für das 3-Jährige eine Ermäßigung von 70 %. 2. Eine Familie hat 2 Kinder (4 bzw. 1 Jahr alt; das Ältere ist im Kindergarten) und verfügt über ein (Brutto-)Jahreseinkommen von : Das für 2 Kinder maßgebliche Jahres-Einkommen liegt zwar über , jedoch unter , d.h. die Familie erhält auf Antrag eine Vergünstigung nach Stufe I. Die Höhe richtet sich nach der Stellung der Kinder in der Geschwisterreihe. Das 4-jährige Kind gilt als 1. Kind, was auf Antrag eine Ermäßigung von 10 % auf den Elternbeitrag zu Folge hat. 3. Eine Familie hat 4 Kinder (8 Jahre, 6 Jahre, Zwillinge von 4 Jahren), davon 3 Kinder in der Einrichtung, und verfügt über ein (Brutto-)Jahreseinkommen von Der Familienvater ist selbständig tätig: Die für 4 Kinder maßgebliche Einkommensgrenze beträgt hier , da der Familienvater selbständig tätig ist und seine Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe selbst tragen muss, und ist somit überschritten. Die Familie erhält trotzdem (einkommensunabhängig) eine Vergünstigung von 35 % auf das 2. Kind in der Einrichtung. Für das 3. Kind in der Einrichtung wird kein Elternbeitrag erhoben.
5 A n t r a g an die Stadt Gengenbach BürgerService/Ordnungsamt- auf Ermäßigung der Elternbeiträge für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bzw. der "Nachmittagsbetreuung" nach dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Gengenbach. Name des Antragstellers: Adresse: Tel.: Konto-Nr: Bankverb.: BLZ: Nachfolgende/s Kind(er) besuchen die Betreuung der Verlässlichen Grundschule / Nachmittagsbetreuung (Nichtzutreffendes streichen) Vor-/Familienname: Geburtsdatum: Zur Familie gehörende Kinder: Vor-/Familienname: 1. Kind: 2. Kind: 3. Kind: 4. Kind: 5. Kind: Geburtsdatum: Folgende Nachweise / Bescheinigungen werden vorgelegt: ( ) Personalausweis / Familienbuch / Geburtsurkunde ( ) Nachweis über alle Einnahmen (Brutto) einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld des Kalenderjahres vor dem zu fördernden Schuljahr ( ) Nachweise über die Familiengröße sind erbracht Es ergibt sich folgendes Brutto-Einkommen der Familie: Brutto-Einkommen Vater Mutter Kinder anzurechnen Erwerbseinkommen / Lohnersatzleistungen Wohngeld Sonstiges z.b. Einkünfte aus Kapitalvermögen Das anrechenbare Familien-Einkommen beträgt insgesamt:.
6 Hiermit beantrage ich / wir eine Ermäßigung nach Stufe I / Stufe II der Familienförderrichtlinien der Stadt Gengenbach. Mir / uns ist bekannt, dass nur diejenigen die Ermäßigung in Anspruch nehmen dürfen, die unter die jeweils maßgebliche Einkommensgrenze fallen. Hierfür ist das Jahresbruttoeinkommen der Familie des Kalenderjahres vor dem zu fördernden Schuljahr entscheidend. Es umfasst den Gesamtbetrag aller Einkünfte der Familie in Geld und Geldeswert (ohne Berücksichtigung evtl. negativer Einkünfte, z.b. aus Vermietung und Verpachtung). Kindergeld und Bundes- /Landeserziehungsgeld bleiben außer Betracht. Für Selbständige und andere Personen, die ihre Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) in voller Höhe selbst tragen, wird die Grenze des Familienbruttoeinkommens um / Jahr angehoben. Diese Regelung trifft auf mich / uns zu: ja ( ) nein ( ) Ich erhalte finanzielle Leistungen von Dritten für die Kinderbetreuung: ja ( ) nein ( ) Hiermit erkläre ich / wir rechtsverbindlich, dass das oben angegebene Brutto- Familieneinkommen korrekt und vollständig ist. Ich / Wir versichern die Richtigkeit sämtlicher Angaben und Unterlagen. Mir / uns ist bekannt, dass auf die freiwillige Leistung der Stadt Gengenbach kein klagbarer Rechtsanspruch besteht und Zahlungen und Vergünstigungen aufgrund unwahrer und unvollständiger Angaben zurückerstattet werden müssen! Datum der Antragstellung Unterschrift des / der Antragstellers/in Anmerkung: Sofern das maßgebliche Familien-Jahreseinkommen überschritten ist, erhalten Sie für das 2. Kind in einer der Einrichtungen einkommensunabhängig eine Ermäßigung von 35 % auf den Elternbeitrag. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Sofern 3 Kinder (oder mehr) gleichzeitig in der Einrichtung sind, wird für diese ein Elternbeitrag nicht erhoben. Ich / wir habe / n (...) 2 Kinder (...) 3 Kinder in einer der Einrichtungen
Anpassung der Elternbeiträge und Entgelten für die Ferienbetreuung und Betreuung an schulfreien Tagen (Brückentage) ab
An alle Eltern der Kinder in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Amt: BürgerService Straße: Hauptstr. 17 Zimmer: Nr. 4 Sachbearbeitung: Doreen Pützschler Tel.-Durchwahl: 07803/930-131 Fax: 07803/930-114
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