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- Ursula Kästner
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1 KONTROVERSEN UM DIE ODER-NEISSE-GRENZE ( ) Text 1: a) Aus der Regierungserklärung Adenauers vom : Lassen Sie mich nun zu den Fragen übergehen, die uns in Deutschland außerordentlich am Herzen liegen und die für unser gesamtes Volk Lebensfragen sind. Es handelt sich um die Abkommen von Jalta und Potsdam und die Oder-Neiße-Linie. Im Potsdamer Abkommen heißt es ausdrücklich: "Die Chefs der drei Regierungen... haben ihre Ansicht bekräftigt, dass die endgültigen Bestimmungen der polnischen Westgrenzen bis zur Friedenskonferenz vertagt werden muss." Wir können uns daher unter keinen Umständen mit einer von Sowjetrussland und Polen später einseitig vorgenommenen Abtrennung dieser Gebiete abfinden. Diese Abtrennung widerspricht nicht nur dem Potsdamer Abkommen, sie widerspricht auch der Atlantik-Charta vom Jahre 1941, der sich die Sowjetunion ausdrücklich angeschlossen hat. Die Bestimmungen der Atlantik-Charta sind ganz eindeutig und klar. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat durch Beschluss vom 3. November 1948 die Großmächte aufgefordert, nach diesen Prinzipien baldmöglichst Friedensverträge abzuschließen. Wir werden nicht aufhören, in einem geordneten Rechtsgang unsere Ansprüche auf diese Gebiete weiter zu verfolgen. Ich weise darauf hin, dass die Austreibung der Vertriebenen in vollem Gegensatz zu den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens vorgenommen worden ist... Die Massenaustreibung nannte Churchill eine "Tragödie unvorstellbaren Ausmaßes"... Am 10. Oktober 1945 stellte der britische Außenminister Bevin fest, dass Großbritannien in keiner Weise verpflichtet sei, die Ansprüche Polens auf die Oder-Neiße-Linie zu unterstützen. Die gleiche Feststellung traf der frühere amerikanische Außenminister Byrnes am 6. September 1946 in seiner bekannten Rede in Stuttgart... Wir sind durchaus bereit, mit unseren östlichen Nachbarn, insbesondere mit Sowjetrussland und Polen in Frieden zu leben. Wir haben den dringendsten Wunsch, dass die gegenwärtigen Spannungen zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten ihre Lösung im Laufe der Zeit auf friedlichem Wege finden. Aber wenn ich ausspreche, dass wir den Wunsch haben, in Frieden mit Sowjetrussland zu leben, so gehen wir davon aus, dass auch Sowjetrussland und Polen uns unser Recht lassen und unsere deutschen Landsleute auch in der Ostzone und in dem ihnen unterstehenden Teil von Berlin das Leben in Freiheit führen zu lassen, das deutschem Herkommen, deutscher Erziehung und deutscher Überzeugung entspricht. b) Die Regierungserklärung Gratewohls wies Adenauer am zurück: Die Bundesrepublik Deutschland ist allein befugt, für das deutsche Volk zu sprechen. Sie erkennt Erklärungen der Sowjetzone nicht als verbindlich für das deutsche Volk an. Das gilt insbesondere auch für die Erklärungen, die in der Sowjetzone über die Oder-Neiße-Linie abgegeben worden sind. Ich stelle diese Tatsache mit allem Nachdruck vor dem deutschen Volk und der gesamten Weltöffentlichkeit fest.
2 c) Für die sozialdemokratische Opposition im Bundestag erklärte ihr Vorsitzender, Kurt Schumacher, am : Es ist an der Zeit festzustellen, dass die sozialdemokratische Partei 1945 längere Zeit die einzige gewesen ist, die sich in Deutschland und vor der Weltöffentlichkeit gegen die Oder-Neiße-Linie gewandt hat... Man sollte nichts akzeptieren, was die Vorwegnahme von Bestimmungen des Friedensvertrages bedeutet. (Protokolle des Deutschen Bundestages 20. und ; abgedruckt bei Maaß, S. 31 f. und S. 36; zit. nach: Kontrovers, Die Grenze zwischen Deutschen und Polen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn o.j., S. 47/48) Text 2: Aus der Rede des stellvertretenden polnischen Ministerpräsidenten Jendrychowski vom 21. September Die historischen Rechte des polnischen Volkes auf dieses Land sind unleugbar; diese Länder wurden Polen mit Waffengewalt von deutschen Fürsten und vom deutschen Kaisertum, vom preußischen Ordens- und Junkerstaat entrissen. 2. Die Befreiung dieser Gebiete wurde durch große Blutopfer der sowjetischen Armee und der an ihrer Seite kämpfenden polnischen Armee erkauft. 3. Die Oder-Neiße-Grenze wurde in Potsdam festgelegt und von den Großmächten anerkannt, die sich mit der Repatriierung der deutschen Bevölkerung einverstanden erklärten. 4. Diese Gebiete werden von 7 Millionen Polen bewohnt, die sie wieder aufbauten und in Bewirtschaftung nahmen. 5. Diese Gebiete werden von der polnischen Armee und der gesamten polnischen Nation geschützt. 6. Die Garantie für die Integrität dieses Gebietes und seiner Einheit mit ganz Polen bildet das brüderliche Bündnis Polens mit der großen Sowjetunion und den Ländern der Völkerdemokratie; die Führer der Sowjetunion, vor allem Generalissimus Stalin, haben mehr als einmal erklärt, dass die Grenze an Oder und Neiße endgültig ist. 7. Diese Grenzen wurden von den fortschrittlichen Kräften Deutschlands anerkannt und durch ein offizielles Abkommen zwischen Polen und der DDR bestätigt. 8. Die Oder-Neiße-Grenze bildet Europas Friedensgrenze; an der Einstellung zu dieser Grenze wird die aggressive oder friedliebende, die fortschrittliche oder reaktionäre politische Haltung gemessen. (Trybuna Ludu, vom , S. 2 f.; deutsche Übersetzung bei Maaß, S. 63 ff; zit. nach: Kontrovers, Die Grenze zwischen Deutschen und Polen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn o.j., S. 54)
3 Text 3: Artikel 2 und 7 des Deutschlandvertrags von 1952 Der Deutschlandvertrag (Generalvertrag) vom zwischen den USA, Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik beendete das Besatzungsstatut und integrierte die Bundesrepublik "auf der Grundlage der Gleichberechtigung in die europäische Gemeinschaft". Im Artikel 2 behielten sich die drei Mächte allerdings jene Befugnisse vor, die die in Potsdam konstatierte Vermächte-Verantwortung berührte; der Artikel 7 enthielt einen Vorbehalt bezüglich der Grenzen: Artikel 2: 1. Die Drei Mächte behalten im Hinblick auf die internationale Lage die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte auf a) Stationierung der Streitkräfte in Deutschland und den Schutz von Sicherheit, b) Berlin und c) Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. 2. Die Bundesrepublik wird sich ihrerseits jeder Maßnahme enthalten, welche diese Rechte beeinträchtigt und wird mit den Drei Mächten zusammenwirken, um ihnen die Ausübung dieser Rechte zu erleichtern... Artikel 7: Die Bundesregierung und die Drei Mächte sind darüber einig, dass ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, dass die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muss Soweit nicht alle Unterzeichnerstaaten ihre gemeinsame Zustimmung erteilen, wird die Bundesrepublik kein Abkommen abschließen noch einer Abmachung beitreten, welche die Rechte der Drei Mächte auf Grund der genannten Verträge beeinträchtigen... würde. (aus: Kontrovers, Die Grenze zwischen Deutschen und Polen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn o.j., S. 55) Text 4: a) Aus der Erklärung des deutschen Außenministers von Brentano am : [...] Millionen Deutsche heben 1945 ihre Heimat verlassen müssen, wo sie seit Jahrhunderten lebten. Die Bundesregierung hat nicht das Recht, auf diese Gebiete zu verzichten, ich wiederhole: die Bundesregierung hat nicht das Recht und auch nicht die Absicht, den Rechtsanspruch auf diese Gebiete fallen zu lassen. Wir bekennen uns zum Grundsatz der freien Selbstbestimmung der Völker... Die Bundesregierung wird niemals die Oder-Neiße-Grenze anerkennen oder die deutschen Ostgebiete zu einem Handelsobjekt irgendwelcher Art machen. Es war indessen meine Absicht, darüber keinen Zweifel zu lassen, dass die Bundesregierung ihre Bündnisse nicht abgeschlossen hat, um nach erfolgter Wiedervereinigung die NATO zu einer gewaltsamen Lösung der
4 deutschen Grenzfragen zu missbrauchen. Es gibt dafür keine Lösung unter Anwendung gewaltsamer Mittel. b) Am bekräftigte von Brentano diesen Standpunkt:... Die Bundesregierung hält auch ihre klare Einstellung zu der Frage der Grenzziehung im Osten aufrecht... Die Bundesregierung hat sich niemals mit der Teilung Deutschlands abgefunden. In voller Übereinstimmung mit dem erklärten Willen des ganzen deutschen Volkes hat sie immer wieder darauf hingewiesen, dass das Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 fortbesteht, und dass einseitige Entscheidungen, die in den Jahren nach dem völligen Zusammenbruch getroffen wurden, vom deutschen Volk nicht anerkannt werden. Das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht sind unabdingbare Voraussetzungen für die Lösung des Schicksals der in der Vertreibung oder in der Unfreiheit lebenden Menschen und Völker. Die Bundesregierung glaubt den Beschlüssen einer künftigen gesamtdeutschen Regierung nicht vorzugreifen, wenn sie stellvertretend für das ganze deutsche Volk die Versicherung des aufrichtigen Willens zur Verständigung auch mit den osteuropäischen Nachbarvölkern abgibt. c) Nach den Aufständen in Polen, die in der Phase der Stalinismus-Liquidierung den Freiheitswillen der Bevölkerung offenbart hatten, erklärte von Brentano am auf die Frage, wie weit die Vorgänge die Ostpolitik der Bundesregierung beeinflussen würden:... Gewiss hoffen wir auf Möglichkeiten, die seit langer Zeit unterbrochenen Beziehungen zu Osteuropa auf kulturellem, wirtschaftlichen und, wo es möglich ist, auf politischem Gebiet wieder behutsam anzubahnen... Ich nehme an, dass die Auflockerungen im Ostblock dazu beitragen werden, ein Klima zu schaffen, das unserer Arbeit für die Wiedervereinigung günstig ist... Mit unserem östlichen Nachbarn, Polen, werden wir, wenn es frei entscheiden kann, sicherlich zu einer Regelung im europäischen Geist kommen. (aus: Kontrovers, Die Grenze zwischen Deutschen und Polen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn o.j., S. 57/58) Text 3: Aus den 14 Leitsätzen der Pommerschen Landsmannschaft vom Die deutschen Ostgebiete gehören nach wie vor zum Deutschen Reich. a) Das Deutsche Reich hat nach der Niederlage von 1945 staats- und völkerrechtlich nicht aufgehört zu bestehen. b) Die Regierungen der vier Mächte: Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die USA, die 1945 gemeinsam die oberste Gewalt in Deutschland übernahmen, haben sich ausdrücklich verpflichtet, die endgültigen Grenzen und die rechtliche Stellung Deutschlands im Friedensvertrag festzulegen. c) Die inzwischen eingetretene unnatürliche Teilung Deutschlands entbindet die vier Mächte nicht von ihrer gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrages mit einer frei gewählten gesamtdeutschen Regierung.
5 2. Auf der Potsdamer Konferenz im Jahre 1945 wurden die ostdeutschen Gebiete lediglich zu Verwaltungszwecken an Polen und die Sowjetunion bis zur endgültigen Festlegung der Grenzen durch eine Friedensregelung übertragen. [...] 4. Geltendem Völkerrecht, allgemeinem Menschenrecht sowie den Geboten der Humanität widersprechen vor allem die folgenden Handlungen: a) Vertreibung der Masse der Bevölkerung aus ihrer Heimat b) Raub des privaten Eigentums c) Entrechtung der verbliebenen deutschen Bevölkerung d) Schaffung von Fakten, die einer Annexion gleichkommen e) Vorenthaltung der Selbstbestimmung f) Vereitelung des Friedensvertrages [...] 6. Die Beseitigung von Unrecht ist eine elementare Forderung der Gerechtigkeit. Solange die Frage der deutschen Ostgebiete nicht im Geiste der Charta der Vereinten Nationen bereinigt ist, gibt es keine den Frieden garantierende Stabilität in Europa. 7. Die Charta der Vereinten Nationen untersagt Annexionen und verbietet damit auch die Landwegnahme zu Kompensationen für Kriegsverluste; Annexionen verletzen den Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker. 8. Keine deutsche Regierung kann und darf auf den im allgemeinen Menschenrecht und Völkerrecht begründeten Anspruch auf Rückgabe der deutschen Ostgebiete und auf die Rückkehr der Vertriebenen aus der Heimat verzichten. 9. In Übereinstimmung mit der Charta der Vertriebenen wird die Rückgewinnung der ostdeutschen Heimat mit friedlichen Mitteln angestrebt. Gewalt schafft weder Recht noch Frieden. 10. Eine dauerhafte Friedensordnung ist nur denkbar, wenn bei der Regelung der Grenzen Deutschlands das volle Selbstbestimmungsrecht der aus den betreffenden Gebieten vertriebenen deutschen Bevölkerungsteile gewahrt wird. 11. Die Heimatvertriebenen richten an die Bundesregierung die Forderung, mit allem Nachdruck weiterhin dafür einzutreten, dass a) die Ostgrenzen in einem auf Freiheit und Gerechtigkeit gegründeten Friedensvertrag mit Deutschland festgelegt werden, b) die willkürliche "Oder-Neiße-Grenze" niemals als Grenze Deutschlands anerkannt wird. [...] 13. Der Friedensvertrag mit Deutschland muss den Weg zu einem Europa freimachen, in dem alle europäischen Völker in Recht, Freiheit und gegenseitigem Vertrauen leben können. (aus: Kontrovers, Die Grenze zwischen Deutschen und Polen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn o.j., S )
6 Text 6: Aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger vom 13. Dezember 1966 Deutschland war jahrhundertelang die Brücke zwischen West- und Osteuropa. Wir möchten diese Aufgabe auch in der Zukunft gern erfüllen. Es liegt uns darum daran, das Verhältnis zu unseren östlichen Nachbarn, die denselben Wunsch haben, auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens zu verbessern und, wo immer dies nach den Umständen möglich ist, auch diplomatische Beziehungen aufzunehmen. In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen. Aber die Grenzen eines wiedervereinigten Deutschlands können nur in einer frei vereinbarten Regelung mit einer gesamtdeutschen Regierung festgelegt werden, einer Regelung, die die Voraussetzungen für ein von beiden Völkern gebilligtes, dauerhaftes und friedliches Verhältnis guter Nachbarschaft schaffen soll. (Bulletin Nr. 147 vom , S ff.; abgedruckt in: Die deutsche Ostpolitik , Kontinuität und Wandel. Dokumentation; herausgegeben von Boris Meissner, Köln 1970, S. 161 ff.; zit. nach: a.a.o., S. 71/72) Text 8: Aus den Beschlüssen der Konferenz der Ostblockstaaten von Karlsbad vom 24./ Die Frage der Grenzen in Europa ist endgültig und unwiderruflich gelöst... Die regierenden Kreise der westdeutschen Bundesrepublik müssen von der Tatsache ausgehen, dass zwei deutsche Staaten bestehen; sie müssen die Forderungen auf Revision der europäischen Grenzen, die Anmaßung, ganz Deutschland zu vertreten, die Versuche, Druck auf andere Staaten auszuüben, die die Deutsche Demokratische Republik anerkennen wollen, aufgeben, sie müssen sich vom verbrecherischen Münchener Diktat lossagen und anerkennen, dass es von Anfang rechtsungültig war... Gleichzeitig ist für die deutsche Friedensregelung unerlässlich, dass... deutsche Staaten auf Kernwaffen verzichten. Respektierung der realen Lage in Europa bedeutet die Anerkennung der Unantastbarkeit der bestehenden Grenzen in Europa und insbesondere der Grenze an Oder und Neiße sowie der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten; Anerkennung der Existenz zweier souveräner und gleichberechtigter deutscher Staaten; Verhinderung des Zutritts der Bundesrepublik zu Kernwaffen in jeglicher Form; darunter in der sogenannten europäischen und multilateralen oder atlantischen Form; Anerkennung, dass das Münchener Diktat vom Augenblick seines Abschlusses an ungültig ist... Kampf für die Normalisierung der Beziehungen zwischen allen Staaten und der DDR wie auch zwischen den beiden deutschen Staaten und zwischen der besonderen politischen Einheit Westberlin und der DDR. (in: Zeit, Nr. 9, vom , S. 5; zit. nach: Kontrovers, Die Grenze zwischen Deutschen und Polen, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn o.j., S. 72/73)
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