Benutzerhandbuch. eeag - Release 6.0. Erstell-Datum: Version: 4.0

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1 Benutzerhandbuch eeag - Release 6.0 Erstell-Datum: Version: 4.0 Status: Abgenommen

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Allgemeine Informationen zum EDM Wie das Benutzerhandbuch zu lesen ist Weitere Informationen Systemvoraussetzungen Allgemeines über die Anwendung eeag Aufruf der Anwendung eeag Wechsel von Tätigkeiten Periodische Meldungen Arbeitsvorräte, Stati von Meldungen Liste Gestartete Aufträge Abholung Eigene Sammelleistungen der Sammel- und Verwertungssysteme Ablauf Rechtliche Grundlagen Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme - Eigene Sammelleistungen Bedienungsanleitung für beauftragte Übernehmer Eigene Sammelleistung Abholung über Koordinierungsstelle Ablauf Rechtliche Grundlagen Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme Abholung über Koordinierungsstelle Bedienungsanleitung für beauftragte Übernehmer Abholung über Koordinierungsstelle Abholvorgänge suchen Verwertung Ablauf Rechtliche Grundlagen Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme Seite 2 von 64

3 4.2.2 Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-VO Bedienungsanleitung für Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-VO Aufruf der Meldung Daten zur Widerverwendung und Verwertung erfassen und melden Bedienungsanleitung für Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme und Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Aufruf der Meldung Daten der Wiederverwendung und Behandlung erfassen und melden Inverkehrsetzung Rechtliche Grundlagen Sammel- und Verwertungssysteme Hersteller Bedienungsanleitung für Hersteller Aufruf der Meldung Daten zur Inverkehrsetzung erfassen und melden Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme Aufruf der Meldung Daten zur Inverkehrsetzung erfassen und melden Anhang Änderungs-Verzeichnis Reviewteam Review-Verzeichnis Glossar Abbildungsverzeichnis Dokumentenverzeichnis Seite 3 von 64

4 1 Einleitung In diesem Handbuch finden Sie Informationen zu den elektronischen Meldungen gemäß Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO, siehe [EAG-VO] im Dokumentenverzeichnis). Es enthält einen Überblick über die relevanten rechtlichen Bestimmungen der Verordnung, eine Darstellung der Abläufe des elektronischen Datenverkehrs und eine Anleitung zum Umgang mit der Anwendung Elektroaltgeräte (kurz: eeag) aus Sicht eines Sammel- und Verwertungssystems Herstellers von Elektro- und Elektronikgeräten Abfallsammlers und behandlers als o o o beauftragter Übernehmer gem. 20 EAG-VO Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-VO eeag ist Teil des Elektronischen Datenmanagements (EDM) im Umwelt- und Abfallbereich. Elektronische Meldungen im Zusammenhang mit der EAG-VO betreffen die Inverkehrsetzung Abholung und Verwertung Die jeweils aktuelle Fassung des Handbuchs wird am EDM Portal (edm.umweltbundesamt.at) zum Download angeboten. Die Anwendung eeag wird derzeit überarbeitet. Der Teil der periodischen Meldungen (Inverkehrsetzung und Verwertung) ist bereits überarbeitet worden. Der Teil der Abholmeldungen wird gerade überarbeitet. Die derzeit aktuelle Anwendung besteht daher aus einem bereits überarbeiteten Teil und einem Teil, dessen Bedienung noch im alten Look and Feel erfolgt und dessen Technologie noch angepasst wird. Für alle Anwendungsteile ist der volle Funktionsumfang gewährleistet. Es gibt lediglich Unterschiede zwischen diesen beiden Teilen am Layout und in der Benutzerfreundlichkeit. 1.1 Allgemeine Informationen zum EDM Das elektronische Datenmanagement (EDM) in der Umwelt- und Abfallwirtschaft ist das zentrale e- Governmentprojekt des BMLFUW: edm.gv.at Mit diesem Programm können Betriebe Ihre Informations- und Meldeverpflichtungen effizient abwickeln. Die elektronischen Meldungen im Umweltbereich und die einmalige Erfassung von Personen, Anlagen und Genehmigungsdaten sind die wesentliche Zielsetzung zur administrativen Entlastung aller Beteiligten. Derzeit sind rund registrierungs- und meldepflichtige Personen (natürlich oder juristisch) aus der Umwelt- und Abfallwirtschaft im EDM erfasst und täglich werden es mehr. Die erfassten Stammdaten stehen den Registrierten sowie den jeweils zuständigen Behörden zur Verfügung; für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Das elektronische Datenmanagement (EDM) verfolgt folgende Ziele: Seite 4 von 64

5 Unterstützung des Benutzers bei der Anwendung komplexer Rechtsmaterien (AWG 2002, Deponieverordnung 2008, etc.) Aufwandsreduktion für Betriebe und Behörden Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit Behörden wird mit dem EDM ein effizientes Werkzeug für die Erfassung und Kontrolle personen- und anlagenbezogener Daten zur Verfügung gestellt. Registrierten Benutzern bietet das EDM-Programm ein portalverbundfähiges IT-System mit Single Signon zur Stammdatenverwaltung und verschiedensten Anwendungen aus dem Bereich der Umwelt- und Abfallwirtschaft. Mittels einer einmaligen Authentifizierung (Single Sign-on) wird den BenutzerInnen Zugriff auf unterschiedliche Dienste ermöglicht, ohne sich jedes Mal neu anmelden zu müssen. Das elektronische Datenmanagement edm.gv.at steht für ein integriertes Gesamtsystem für den Umweltbereich mittels dem Registrierungs- und Meldepflichten transparent abgewickelt sowie Synergien zwischen unterschiedlichen Fachbereichen geschaffen werden. 1.2 Wie das Benutzerhandbuch zu lesen ist Technische Begriffe bzw. Fachbegriffe werden im Glossar (Kapitel 6.3, Seite 56) erklärt. Alle in diesem Benutzerhandbuch angeführten Dokumente werden im Dokumentenverzeichnis (Kapitel 6.6, Seite 64) aufgelistet. Dort können Sie nachlesen, wo Sie diese finden. Zur übersichtlicheren Gestaltung des Benutzerhandbuchs werden die folgenden Symbole verwendet um wiederkehrende Elemente zu kennzeichnen. Das Ausrufezeichen beschreibt notwendige und wichtige zusätzliche Hinweise. Die Zielscheibe verweist auf Beispiele. 1.3 Weitere Informationen Falls die in diesem Dokument enthaltenen Beschreibungen nicht ausreichend sind, stehen noch folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hilfetexte in der Applikation: - Die Info auf der Website rechts oben bietet allgemeine Informationen - Für jedes Eingabefeld gibt es einen Hilfetext in der Applikation, welcher durch Klicken auf das Symbol aufgerufen werden kann. EDM Helpdesk: - Der EDM Helpdesk ist an Werktagen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter (+43 1) / 8000 erreichbar. Seite 5 von 64

6 - Schriftliche Anfragen können rund um die Uhr an folgende -Adresse gerichtet werden: Benutzerinformationen / Downloads: - Weitere Benutzerinformationen und Downloads finden Sie im Downloadbereich des EDM-Portals unter unter dem Menüpunkt Downloads. 1.4 Systemvoraussetzungen Um eeag optimal verwenden zu können, sind gewisse Systemvoraussetzungen einzuhalten. Diese können Sie in Dokument Allgemeine Betriebsbedingungen Elektronisches Datenmanagement EDM in Version 1.0 nachlesen. Das Dokument finden Sie am EDM Portal unter Information - Technische und organisatorische Spezifikationen Allgemeine Betriebsbedingungen. Seite 6 von 64

7 2 Allgemeines über die Anwendung eeag 2.1 Aufruf der Anwendung eeag Sie finden die Anwendung eeag in der Hauptnavigation des EDM Portals ( unter dem Menüpunkt Fachanwendungen. Abbildung 1: Aufruf eeag 2.2 Wechsel von Tätigkeiten In der Kopfzeile (rechts oben im Browserfenster) wird in eeag wie im gesamten EDM der Name des angemeldeten Benutzers angezeigt. Zusätzlich wird die Unternehmenstätigkeit des Registrierten angezeigt. Ein Registrierter kann unterschiedliche EAG Unternehmenstätigkeit ausüben. So kann z.b. ein Abfallbehandler auch beauftragter Übernehmer sein. In eeag agiert der Registrierte immer in genau einer Tätigkeit, es werden ihm die laut dieser Tätigkeit freigegebenen Funktionen zur Verfügung gestellt. Um in einer anderen Tätigkeit etwas zu machen, muss man zuerst die Tätigkeit wechseln. Das macht man über den in der Kopfzeile angebotenen Link "weitere Tätigkeiten". Daraufhin werden alle weiteren Tätigkeiten zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Seite 7 von 64

8 weitere Tätigkeiten werden eingeblendet Abbildung 2: Wechsel der Tätigkeit 2.3 Periodische Meldungen In diesem Kapitel werden Grundlagen, welche für alle periodischen Meldungen gleichermaßen gelten, beschrieben Arbeitsvorräte, Stati von Meldungen Jeder Meldeverpflichtete sieht unter dem Menüpunkt Aktuell einzubringende Meldungen diejenigen Meldungen, die er auf Grund seiner in eras angegebenen Unternehmenstätigkeiten an die Behörde zu übermitteln hat und für die gerade die Meldefrist läuft. Meldungen, welche noch nicht bearbeitet wurden haben den Status neu. Meldungen, welche schon bearbeitet und gespeichert wurden, aber noch nicht an die Behörde übermittelt wurden, haben den Status im privaten Bereich. Sobald eine Meldung an die Behörde übermittelt wurde, scheint sie in der Liste der Eingebrachte Meldungen auf. Sie hat den Status eingebracht. Eingebrachte Meldungen können bearbeitet werden und erneut an die Behörde übermittelt werden. Es ist aber nicht möglich eine eingebrachte Meldung erneut im privaten Bereich zu speichern, das erneute Speichern einer eingebrachten Meldung ist nur möglich, indem man sie wieder einbringt. Bei der Bearbeitung von Meldungen, welche sich noch im privaten Bereich befinden, werden daher immer 2 Buttons angezeigt: Button Speichern : damit wird die Meldung (erneut) im privaten Bereich gespeichert. Button Speichern und Meldung einbringen : damit wird die Meldung an die Behörde übermittelt. Bei der Bearbeitung von Meldungen, welche schon eingebracht sind, wird immer nur der Button Speichern und Meldung einbringen angezeigt. Die Daten aus periodischen Meldungen mit Ausnahme der Verwertungs-Jahresmeldung Behandler werden von der Koordinierungsstelle aus der Anwendung eeag abgezogen, um damit weitere Berechnungen durchzuführen, wie z.b. die Berechnung der Massenanteile, und der Verwertungsquoten. Meldungen, welche von der Koordinierungsstelle für diese Berechnungen berücksichtigt wurden, erhalten den Status von KS abgeholt. Nur eingebrachte Meldungen können von der Koordinierungsstelle abgeholt werden. In der Liste Nächste Meldungen sind alle Meldungen ersichtlich, deren Berichtszeitraum schon begonnen hat, aber noch nicht abgelaufen ist. Die Meldefrist hat also noch nicht begonnen. So ist möglich auch vor Ablauf des Berichtszeitraums Meldungen zu bearbeiten und auch einzubringen. 2.4 Liste Gestartete Aufträge In der linken Hauptnavigation sehen Sie zuoberst den Menüpunkt Gestartete Aufträge. Hier sehen Sie alle Exporte, welche Sie in letzter Zeit erstellt haben. Zu jedem Export, der gerade erstellt wird, sehen Sie, wie weit die Berechnung bereits ist. Sobald der Export fertig ist, können Sie ihn öffnen. Seite 8 von 64

9 Der Menüpunkt wird nicht immer angezeigt, sondern nur dann wenn Exporte vorhanden sind. Abbildung 3: Gestartete Aufträge Die Exporte werden nicht permanent gespeichert, sondern nach 30 Tagen gelöscht! Wenn Sie einen Export behalten wollen, so speichern Sie diesen bitte lokal auf Ihrem Computer ab. Sie können immer nur einen Export gleichzeitig starten. Sobald dieser fertig gestellt wurde, können Sie den nächsten Export starten. Seite 9 von 64

10 3 Abholung Es können grundsätzlich 2 verschiedene Arten von Abholungen gemeldet werden. Abholungen, die eigene Sammelleistungen eines Sammel- und Verwertungssystems darstellen (Kap. 3.1). Abholungen, die von der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle einem Sammel- und Verwertungssystem im Wege des Register zugeteilt wurden (Kap. 3.2) Zur Erfassung bzw. Bearbeitung von Abholungen in der Anwendung Elektroaltgeräte müssen folgende Bedingungen im Elektronischen Register für Anlagen- und Personen-Stammdaten (eras) erfüllt sein: Sammel- und Verwertungssysteme müssen in eras registriert und vom BMLFUW genehmigt sein und die entsprechende Elektroaltgeräte-Tätigkeit aufweisen Beauftragte Übernehmer müssen als Abfallsammler und -behandler in eras registriert sein. Sammel- und Verwertungssysteme müssen in ihren Stammdaten die von ihnen beauftragten Übernehmer angeben. Nur in diesem Fall kann ein Sammel- und Verwertungssystem einem Übernehmer einen Abholauftrag elektronisch zuweisen. Für beide Arten der Abholung werden nun die Abläufe beschrieben, die rechtlichen Grundlagen aufgezeigt und abhängig vom jeweiligen Akteur (Beauftragter Übernehmer, Sammel- und Verwertungssystem) die für die Verwendung der EAG-Anwendung entsprechenden Screenshots und durchzuführenden Tätigkeiten beschrieben. Seite 10 von 64

11 3.1 Eigene Sammelleistungen der Sammel- und Verwertungssysteme Ablauf Eine Sammelstelle meldet (per Telefon, Fax, usw.) ihren Abholbedarf entweder direkt an einen Sammler/Behandler (beauftragter Übernehmer) oder an ein Sammel- und Verwertungssystem, welches den Abholauftrag an einen Sammler weitergibt. Der beauftragte Übernehmer führt die Abholung durch und übermittelt dem Sammel- und Verwertungssystem (per Telefon, Fax, usw.) alle transportrelevanten Daten. Das Sammel- und Verwertungssystem meldet anschließend die abgeholte Menge an das Register (Abholmeldung). Es kann sich dabei um einen Transport gefährlicher oder nicht gefährlicher Elektroaltgeräte handeln. Mit der Abholmeldung wird die Koordinierungsstelle über die durchgeführten Abholungen informiert. Abbildung 4: Eigene Sammelleistungen Ein Abholauftrag bezieht sich immer nur auf eine Abfallart (= Sammel- und Behandlungskategorie) Das Sammel- und Verwertungssystem wird nicht zum Abfallbesitzer. Die Seite 11 von 64

12 Sammelstelle fungiert als Übergeber, der Sammler als Übernehmer Rechtliche Grundlagen Gemäß 17 Abs. 3 EAG-VO können Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten, die von Sammel- und Verwertungssystemen gesammelt und einer Wiederverwendung oder Behandlung zugeführt werden, als eigene Sammelleistungen an die Koordinierungsstelle gemeldet werden. Gemäß 20 Abs. 7 EAG-VO können Sammel- und Verwertungssysteme dabei die Meldestrukturen entsprechend der Abholung über die Koordinierungsstelle für die Erfassung eigener Sammelleistungen verwenden. Die Koordinierungsstelle hat eigene Sammelleistungen bei der Ermittlung des Verpflichtungsanteils gemäß Anhang 5 EAG-VO zu berücksichtigen, sofern jede Übergabe von Elektroaltgeräten an eine andere Rechtsperson (an einen beauftragten Übernehmer) unter Angabe der Stelle, an der gesammelt wurde, unter Angabe der Sammel- und Behandlungskategorie und der Standort-GLN (für registrierte Sammelstellen) des beauftragten Übernehmers je Sammel- und Behandlungskategorie der einer Behandlung zugeführten Massen je Sammel- und Behandlungskategorie und des Nachweises über die Einhaltung des 11 Abs. 1 Z 3 und 4 EAG-VO im Wege des Registers vom Sammel- und Verwertungssystem gemeldet wird Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme - Eigene Sammelleistungen Registrierten Sammel- und Verwertungssystemen stehen in der Anwendung Elektroaltgeräte die folgenden Funktionalitäten zur Verwaltung von Abholmeldungen und eigenen Sammelleistungen zur Verfügung: Menüpunkt Abholvorgänge bearbeiten : Einsicht in Abholvorgänge nehmen, welche von der Koordinierungsstelle zugeteilt wurden, siehe Kapitel Menüpunkt Abholvorgänge suchen : bestimmte Abholvorgänge suchen, siehe Kapitel 3.3. Menüpunkt Abholmeldungen durchführen : Abholmeldungen gem. 17 Abs. 3 EAG-VO durchführen, siehe Kapitel Menüpunkt Eigene Sammelleistung erfassen : eigene Sammelleistungen erfassen, siehe Kapitel Menüpunkt Beauftragte Übernehmer : Die Liste der beauftragten Übernehmer ansehen. Seite 12 von 64

13 Abbildung 5: Menü Sammel- und Verwertungssystem Eigene Sammelleistungen erfassen Wird das Sammel- und Verwertungssystem von einem seiner beauftragten Übernehmer über einen bereits durchgeführten Abholauftrag informiert, so sind die Daten unter dem Menüpunkt Eigene Sammelleistung erfassen (siehe Abbildung 6 und Abbildung 7) einzugeben. Seite 13 von 64

14 Abbildung 6: Eigene Sammelleistung erfassen - Seite 1 Zu diesen Daten zählen die GLN des Standorts (kann auch rechts daneben über den Namen des Standorts gesucht werden) oder im Falle einer nicht registrierten Sammelstelle, der Name und die Adresse des Standorts (siehe Abbildung 6), die Sammel- und Behandlungskategorie, die gewogene Masse [kg] sowie die Personen-GLN des beauftragten Übernehmers (kann auch rechts daneben über den Namen gesucht werden) (siehe Abbildung 7). Die Dateneingabe ist mit der Schaltfläche Übernehmen abzuschließen. Abbildung 7: Eigene Sammelleistung erfassen - Seite 2 Nach Betätigen der Schaltfläche Übernehmen werden die wesentlichen Daten zum Abholauftrag nochmals angezeigt, um eventuelle Doppelerfassungen zu verhindern. Zur Bestätigung der eingegebenen Daten ist die Schaltfläche Speichern zu drücken (siehe Abbildung 8). Sollen weitere Abholaufträge erfasst werden, so kann über die Schaltfläche Speichern und weiter unmittelbar mit der Eingabe eines weiteren Abholauftrags fortgesetzt werden. Seite 14 von 64

15 Abbildung 8: Eigene Sammelleistung bestätigen Abholmeldung durchführen Über den Menüpunkt Abholmeldung durchführen können bereits durchgeführte Abholaufträge im Wege des Registers an die Koordinierungsstelle gemeldet werden ( 17 Abs. 3 EAG-VO). Dazu muss die Einhaltung des 11 Abs. 1 Z 3 und 4 EAG-VO bestätigt und die Schaltfläche Abholmeldung einbringen gedrückt werden (siehe Abbildung 9). Wenn einzelne Abholvorgänge NICHT gemeldet werden sollen, so ist in der Spalte Melden das Häkchen durch anklicken zu entfernen. In der Liste sind alle Abholvorgänge, die zur Meldung an die Koordinierungsstelle bereitstehen enthalten, unabhängig davon, ob sie vom Sammel- und Verwertungssystem als eigene Sammelleistung erfasst oder von der Koordinierungsstelle zugeteilt wurden (vgl. Kap ). Abbildung 9: Abholmeldung durchführen Die aufgelisteten Abholvorgänge können durch Klicken auf den entsprechenden Übergeber (siehe Abbildung 9) nochmals eingesehen werden. Eine Änderung der Daten ist nicht mehr möglich Bedienungsanleitung für beauftragte Übernehmer Eigene Sammelleistung Ein beauftragter Übernehmer kann alle eigenen Sammelleistungen eines Sammel- und Verwertungssystems, in denen er als Übernehmer angegeben wurde, einsehen. Er kann diese Eigenen Sammelleistungen unter dem Menüpunkt Abholvorgänge suche suchen, siehe Kapitel 3.3. Seite 15 von 64

16 3.2 Abholung über Koordinierungsstelle Ablauf Die in eras registrierte Sammelstelle meldet (online über oder per Fax) der Koordinierungsstelle einen Abholbedarf. Die Koordinierungsstelle übernimmt die Abholbedarfsmeldung und veröffentlicht diese für 24 Stunden auf der Internetseite In dieser Zeitspanne haben Sammel- und Verwertungssysteme die Möglichkeit, diese Abholung freiwillig entgegen zu nehmen. Liegt nach 24h keine freiwillige Entgegennahme vor, teilt die Koordinierungsstelle den Abholbedarf einem Sammel- und Verwertungssystem zu. Die Daten aus dem Abholbedarf der Sammelstelle, ergänzt um die Personen-GLN des durchführenden Sammel- und Verwertungssystems ergeben die Abholanforderung ( 20 Abs. 1 EAG-VO), die von der Koordinierungsstelle an das elektronische Register gemeldet wird. Damit scheint die Abholanforderung in der Liste der Abholvorgänge des betroffenen Sammel- und Verwertungssystems mit dem Status ZUGETEILT auf. Das Sammel- und Verwertungssystem teilt diese Abholung einem seiner beauftragten Übernehmer im Wege des Registers zu ( Übernehmerbekanntgabe ; 20 Abs. 2 EAG-VO). Unterlässt das Sammel- und Verwertungssystem die Übernehmerbekanntgabe aus irgendeinem Grund, so kann die Koordinierungsstelle auf Kosten des Sammel- und Verwertungssystems einen Sammler aus der Liste der beauftragten Übernehmer dieses Sammel- und Verwertungssystems auswählen und im Wege des Registers beauftragen. Der beauftragte Übernehmer nimmt den Abholauftrag des Sammel- und Verwertungssystems entgegen und führt vor der Übernahme der Elektroaltgeräte die Meldung Auftragsdurchführung ( 20 Abs. 3 EAG- VO) durch. Nach erfolgter Abholung hat der beauftragte Übernehmer die Meldung Übernahmebestätigung ( 20 Abs. 5 EAG-VO) elektronisch an das Register zu übermitteln. Der Abholvorgang wird durch das Sammel- und Verwertungssystem durch die Abholmeldung im Register freigegeben. Damit wird die Koordinierungsstelle über den Abschluss des Abholauftrages informiert. Ein Abholauftrag bezieht sich immer nur auf eine Abfallart (= Sammel- und Behandlungskategorie) Das Sammel- und Verwertungssystem wird nicht zum Abfallbesitzer. Die Sammelstelle fungiert als Übergeber, der Sammler als Übernehmer. Seite 16 von 64

17 Abbildung 10: Abholung über Koordinierungsstelle Seite 17 von 64

18 3.2.2 Rechtliche Grundlagen Gemäß 20 Abs. 1 EAG-VO haben Sammel- und Verwertungssysteme entsprechend ihrem Verpflichtungsanteil je Sammel- und Behandlungskategorie Elektroaltgeräte von Sammelstellen abzuholen, wenn ihnen die Koordinierungsstelle einen diesbezüglichen Abholbedarf bekannt gibt. Dies erfolgt durch Weiterleitung des Abholbedarfs im Wege des Registers unter Angabe folgender Daten: Standort-GLN der Sammelstelle Sammel- und Behandlungskategorie Geschätzte Masse und Anzahl, Art, Form und Größe des Sammelbehälters Übernehmerbekanntgabe: Gemäß 20 Abs. 2 EAG-VO hat ein Sammel- und Verwertungssystem der Koordinierungsstelle unverzüglich die Personen-GLN des beauftragten Übernehmers im Wege des Registers zu melden. Auftragsdurchführung: Gemäß 20 Abs. 3 EAG-VO hat der beauftragte Übernehmer vor der Übernahme von Elektroaltgeräten das Datum der Abholung und die GLN des Standorts, zu dem die Abfälle voraussichtlich gebracht werden, im Wege des Registers der Koordinierungsstelle zu melden. Bei gefährlichen Elektroaltgeräten hat der beauftragte Übernehmer zusätzlich das vorgesehene Behandlungsverfahren, den Transporteur und die Art des Transports zu melden. Übernahmebestätigung: Gemäß 20 Abs. 5 EAG-VO hat der beauftragte Übernehmer nach erfolgter Abholung die GLN des Standortes, zu dem die Abfälle gebracht wurden, das Datum des Empfangs und die gewogene Masse im Wege des Registers der Koordinierungsstelle zu melden Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme Abholung über Koordinierungsstelle Registrierte Sammel- und Verwertungssysteme können in der Anwendung Elektroaltgeräte: Einsicht in Abholvorgänge nehmen, die von der Koordinierungsstelle zugeteilt wurden die Abholung einem seiner beauftragten Übernehmer zuteilen (Übernehmerbekanntgabe) Abholmeldungen durchführen und bestimmte Abholvorgänge suchen (vgl. Kap. 3.3) Einsicht in Abholvorgänge Abholung über Koordinierungsstelle Ausgangspunkt für Sammel- und Verwertungssysteme sind die Listen der Abholvorgänge (siehe Abbildung 11). Diese Maske ist nach dem Login über die aufeinander folgenden Links Elektroaltgeräte (gegebenenfalls die Auswahl der Tätigkeit Sammel- und Verwertungssystem ) und Abholvorgänge bearbeiten zu erreichen. Seite 18 von 64

19 Abbildung 11: Abholvorgänge bearbeiten Als Standard wird eine Liste der zugeteilten Abholvorgänge angezeigt. Über das Auswahlfenster Status können unterschiedliche Stati für Abholvorgänge ausgewählt und über Betätigung der Schaltfläche Liste anzeigen die entsprechenden Abholvorgänge aufgelistet werden. Für die Abholung über die Koordinierungsstelle sind die folgenden Stati relevant: Status ZUGETEILT: Als Sammel- und Verwertungssystem sieht man unter dem Status ZUGETEILT alle Abholvorgänge, die man von der Koordinierungsstelle freiwillig entgegengenommen bzw. zugeteilt bekommen hat. Status OFFEN: Wird ein Abholvorgang im Status ZUGETEILT um die Daten eines beauftragten Übernehmers ergänzt, erhält dieser den Status OFFEN. Status AKTIV: Im Status AKTIV befinden sich alle Abholvorgänge, zu denen der beauftragte Übernehmer die Meldung Auftragsdurchführung an das Register übermittelt hat, d.h. die Abholung wurde bereits geplant bzw. begonnen (siehe dazu Kap ). Das Sammel- und Verwertungssystem kann die Daten eines solchen Abholvorgangs einsehen, aber nicht verändern. Status BESTÄTIGT: Unter dem Status BESTÄTIGT findet man jene Abholvorgänge, zu denen der beauftragte Übernehmer die Meldung Übernahmebestätigung abgegeben hat, d.h. die Abholung wurde bereits durchgeführt (siehe dazu Kap ). Das Sammel- und Verwertungssystem kann die Daten eines solchen Abholvorgangs einsehen aber nicht verändern. Status EINGEBRACHT: Der Status EINGEBRACHT listet alle Abholvorgänge (ausgenommen die selbst erfassten Eigenen Sammelleistungen) auf, die bereits an die Koordinierungsstelle gemeldet wurden Übernehmerbekanntgabe (Weiterleitung von Abholvorgängen an Sammler) Nach Zuteilung bzw. freiwilliger Entgegennahme eines Abholvorgangs von der Koordinierungsstelle hat das Sammel- und Verwertungssystem den beauftragten Übernehmer anzugeben und damit die Meldung Übernehmerbekanntgabe durchzuführen. Seite 19 von 64

20 Abbildung 12: Übernehmerbekanntgabe - Seite 1 Die Seiten 1 bis 3 (siehe Abbildung 12, Abbildung 13 und Abbildung 14) enthalten dabei jene Daten, die bereits von der Koordinierungsstelle erfasst wurden. Dies sind das zuständige Sammel- und Verwertungssystem, die Sammel- und Behandlungskategorie, die geschätzte Masse [kg], die Anzahl, Art, Form und Größe des Sammelbehälters und die Sammelstelle (Übergeber). Seite 20 von 64

21 Abbildung 13: Übernehmerbekanntgabe - Seite 2 Abbildung 14: Übernehmerbekanntgabe - Seite 3 Zum beauftragten Übernehmer ist die Personen-GLN des Sammlers auf Seite 4 (siehe Abbildung 15) einzutragen und die Schaltfläche Übernehmerbekanntgabe zu betätigen. Die Personen-GLN kann mit dem Eingabefeld Name und der Schaltfläche Suche über den Namen gesucht werden. Seite 21 von 64

22 Abbildung 15: Übernehmerbekanntgabe - Seite 4 Zur Navigation innerhalb der vorher beschriebenen Masken gibt es neben den Schaltflächen Zurück und Weiter auch die Möglichkeit, durch Klick auf >SEITE Nr. direkt zu den einzelnen Seiten zu springen. Bedingung dafür ist, dass alle Pflichtfelder der aktuellen Maske befüllt sind Abholmeldung durchführen Nach erfolgtem Transport und Abgabe der Übernahmebestätigung ( 20 Abs. 5 EAG-VO) durch den beauftragten Übernehmer können durchgeführte Abholaufträge an die Koordinierungsstelle gemeldet werden. Dazu muss über den Menüpunkt Abholmeldung durchführen die Einhaltung des 11 Abs. 1 Z 3 und 4 EAG-VO bestätigt und die Schaltfläche Abholmeldung einbringen gedrückt werden (siehe Abbildung 16). Wenn einzelne Abholvorgänge NICHT gemeldet werden sollen, so ist in der Spalte Melden das Häkchen durch anklicken zu entfernen. (In der Liste sind alle Abholvorgänge, die zur Meldung an die Koordinierungsstelle bereitstehen enthalten, unabhängig davon, ob sie vom Sammel- und Verwertungssystem oder dem Sammler als eigene Sammelleistung erfasst oder von der Koordinierungsstelle zugeteilt wurden; vgl. Kap ) Abbildung 16: Abholmeldung durchführen Seite 22 von 64

23 Die aufgelisteten Abholvorgänge können durch Klicken auf den entsprechenden Übergeber nochmals eingesehen werden. Eine Änderung der Daten ist nicht mehr möglich Bedienungsanleitung für beauftragte Übernehmer Abholung über Koordinierungsstelle Registrierte Abfallsammler und behandler stehen in der Anwendung Elektroaltgeräte als Beauftragte Übernehmer die folgenden Funktionalitäten zur Verfügung: Menüpunkt Abholvorgänge bearbeiten : Einsicht in Abholvorgänge nehmen, die über die Koordinierungsstelle von einem Sammel- und Verwertungssystem zugeteilt wurden, siehe Kapitel Menüpunkt Abholvorgänge suchen : bestimmte Abholvorgänge suchen, siehe Kapitel 3.3. zugewiesene Abholungen bearbeiten (Auftragsdurchführung und Übernahmebestätigung), siehe Kapitel Abbildung 17: Menü Beauftragter Übernehmer Einsicht in Abholvorgänge Abholung über Koordinierungsstelle Ausgangspunkt für Sammler (beauftragte Übernehmer) sind die Listen der Abholvorgänge (siehe Abbildung 18). Diese Maske ist nach dem Login über die aufeinander folgenden Links Elektroaltgeräte (gegebenenfalls die Auswahl der Tätigkeit Beauftragte Übernehmer ) und Abholvorgänge bearbeiten zu erreichen. Seite 23 von 64

24 Abbildung 18: Abholvorgänge bearbeiten Als Standard wird die Liste mit den offenen Abholvorgängen angezeigt. Über das Auswahlfenster Status können unterschiedliche Stati für Abholvorgänge ausgewählt und über Betätigung der Schaltfläche Liste anzeigen die entsprechenden Abholvorgänge aufgelistet werden. Für die Abholung über die Koordinierungsstelle sind die folgenden Stati relevant: Status OFFEN: Als beauftragter Übernehmer sieht man unter dem Status OFFEN alle Abholvorgänge, die ihm von einem Sammel- und Verwertungssystem zugeteilt wurden. Status AKTIV: Im Status AKTIV befinden sich alle Abholvorgänge, zu denen man die Meldung Auftragsdurchführung an das Register übermittelt hat, d.h. die Abholung wurde bereits geplant bzw. begonnen. Status EINGEBRACHT: Der Status EINGEBRACHT listet alle Abholvorgänge auf, die man selbst bearbeitet hatte und die vom Sammel- und Verwertungssystem bereits an die Koordinierungsstelle gemeldet wurden Zugewiesene Abholvorgänge bearbeiten Bekommt ein Sammler von seinem Sammel- und Verwertungssystem (bzw. in Ausnahmefällen auch direkt von der Koordinierungsstelle) einen Abholauftrag, so sind nach dem Öffnen dieses Abholvorgangs (über Anklicken der entsprechenden Abhol-ID) bestimmte Daten (siehe Abbildung 19 bis Abbildung 22) noch vor dem Transport zu ergänzen. Ein Großteil der Daten über den Abholauftrag wurde bereits von der Koordinierungsstelle und dem Sammel- und Verwertungssystem erfasst. Die Daten müssen vor dem Transport (Auftragsdurchführung) an das Register übermittelt werden. Auf Seite 1 (siehe Abbildung 19) werden grundlegende Informationen, z.b. der Name des Sammel- und Verwertungssystems, für das die Abholung durchgeführt werden soll, gegeben. Eine Änderung der Daten durch den beauftragten Übernehmer ist nicht möglich. Seite 24 von 64

25 Abbildung 19: Auftragsdurchführung Seite 1 Auf Seite 2 (siehe Abbildung 20) ist - nur im Falle von gefährlichen Elektroaltgeräten - das vorgesehene Behandlungsverfahren einzutragen. Die restlichen Felder sind bereits befüllt und nicht änderbar. Abbildung 20: Auftragsdurchführung Seite 2 Seite 25 von 64

26 Abbildung 21: Auftragsdurchführung Seite 3 Auf Seite 3 (siehe Abbildung 21) sind die von der Koordinierungsstelle eingegebenen Daten zur Sammelstelle (GLN, Name und Adresse) ersichtlich. Das Datumsfeld für das Datum der Abholung ist mit dem aktuellen Datum vorbefüllt. Abbildung 22: Auftragsdurchführung Seite 5 Zuletzt ist noch die GLN des Standorts für die Anlieferung (entspricht dem Standort der Übernahme gem. ANVO 2003) einzutragen und die Schaltfläche Meldung einbringen zu betätigen (siehe Abbildung 22). Seite 26 von 64

27 Zur Navigation innerhalb der vorher beschriebenen Masken gibt es neben den Schaltflächen Zurück und Weiter auch die Möglichkeit, durch Klick auf >SEITE Nr. direkt zu den einzelnen Seiten zu springen. Bedingung dafür ist, dass alle Pflichtfelder der aktuellen Maske befüllt sind. Nach Einbringen der Meldung Auftragsdurchführung bekommt der Abholauftrag den Status AKTIV zugewiesen. Die Elektroaltgeräte können nun bei der Sammelstelle übernommen und zum Standort des beauftragten Übernehmers transportiert werden. Um nach dem erfolgten Transport die Übernahmebestätigung zu übermitteln, muss der betreffende Abholvorgang in der Liste der aktiven Abholvorgänge ( Abholvorgänge bearbeiten im Status AKTIV) angeklickt und die bereits enthaltenen Daten der entsprechenden Masken bestätigt bzw. korrigiert werden. Abbildung 23: Übernahmebestätigung melden Durch das Betätigen der Schaltfläche Meldung einbringen wird die Übernahmebestätigung an das Register übermittelt. Seite 27 von 64

28 3.3 Abholvorgänge suchen Für Sammler (beauftragte Übernehmer) und Sammel- und Verwertungssysteme gibt es die Möglichkeit, über den Link Abholvorgänge suchen Abholvorgängen nach verschiedenen Kriterien zu suchen. Die Kriterien umfassen (siehe Abbildung 24 und Abbildung 25): Erstmalige Erfassung eines Abholvorgangs (Koordinierungsstelle oder Sammel- und Verwertungssystem) Sammel- und Verwertungssystem Sammelstelle (Standort-GLN) und Sammelstellenbetreiber (Personen-GLN) inklusive Sammel- und Behandlungskategorie Beauftragter Übernehmer Abhol-ID Art des Abholvorgangs (eigene Sammelleistung oder über Koordinierungsstelle) Status (ZUGETEILT, OFFEN, AKTIV, BESTÄTIGT,EINGEBRACHT) Erzeugerdatum des Abholvorgangs bzw. Zeitraum Abbildung 24: Abholvorgänge suchen Seite 1 Die Suche ist jedenfalls auf den eigenen Bereich begrenzt, d.h. ein Sammel- und Verwertungssystem kann nur nach seinen eigenen Abholvorgängen suchen bzw. ein Sammler nur nach jenen, in denen er die Tätigkeit beauftragter Übernehmer innehat. Seite 28 von 64

29 Abbildung 25: Abholvorgänge suchen Seite 2 Mit der Schaltfläche Suchen wird der Suchvorgang gestartet und anschließend das Ergebnis angezeigt (siehe Abbildung 26). Abbildung 26: Abholung Suchergebnisse Die ganzseitige Ansicht (siehe Abbildung 27) - über das Betätigen der Schaltfläche Ansicht wechseln empfiehlt sich als Druckversion. Seite 29 von 64

30 Abbildung 27: Abholung - Ergebnis zum Ausdrucken Seite 30 von 64

31 4 Verwertung Meldeverpflichtete haben einmal jährlich die von Ihnen bzw. in Ihrem Auftrag gesammelten, wieder verwendeten, verwerteten und ausgeführten Massen an Elektro- und Elektronikaltgeräten zu melden. Die Meldeverpflichteten sind Hersteller Sammel- und Verwertungssysteme Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 Elektroaltgeräteverordnung Bei einem Hersteller kann es sich um einen inländischen Hersteller, einen ausländischen Hersteller mit Bevollmächtigten oder um einen ausländischen Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten handeln. Abfallbehandler haben einen Teil der Daten dafür im Wege des Registers zur Verfügung zu stellen. Meldeverpflichtete können auf diese Daten elektronisch über das EDM Portal zugreifen. Zur Erfassung bzw. Bearbeitung von Verwertungsmeldungen in der Anwendung Elektroaltgeräte müssen folgende Bedingungen im Elektronischen Register für Anlagen- und Personen-Stammdaten (eras) erfüllt sein: Hersteller müssen als Hersteller in eras registriert sein, d.h. sie müssen die Unternehmenstätigkeit Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten angegeben haben. Außerdem müssen sie die Rücknahme und Behandlung zumindest für eine Gerätekategorie selbst organisieren, d.h. zumindest für eine Gerätekategorie nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, was derzeit nur im Bereich gewerbliche Zwecke möglich ist. Dies muss entsprechend in eras unter dem Menüpunkt EAG Verpflichtungen der Stammdatenverwaltung angegeben sein (Auswahl des Eintrags individuell in zumindest einer Sammel- und Behandlungskategorie). Für ausländische Hersteller mit Bevollmächtigten gilt dasselbe wie für Hersteller, diese müssen jedoch die Unternehmenstätigkeit ausländischer EAG Hersteller mit bevollmächtigtem Vertreter in ihren Stammdaten angegeben haben. Für ausländische Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten gilt dasselbe wie für Hersteller, diese müssen jedoch die Unternehmenstätigkeit ausländischer EAG Fernabsatzhändler mit bevollmächtigtem Vertreter in ihren Stammdaten angegeben haben. Sammel- und Verwertungssysteme müssen in eras registriert und vom BMLFUW genehmigt sein und die entsprechende Elektroaltgeräte-Tätigkeit aufweisen Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-Verordnung müssen mit der Tätigkeit Abfall-Sammler oder -Behandler lt. AWG 2002 in eras registriert sein und zusätzlich die Elektroaltgeräte- Tätigkeit Meldepflichtiger gem. 24 Abs. 2 EAG-VO aufweisen. Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-Verordnung müssen mit der Tätigkeit Abfall-Sammler oder -Behandler lt. AWG 2002 in eras registriert sein und zusätzlich die Elektroaltgeräte- Tätigkeit Meldepflichtiger gem. 24 Abs. 3 EAG-VO aufweisen. Im Folgenden werden der Ablauf der Meldungen graphisch dargestellt, die rechtlichen Grundlagen und die für die Verwendung der EAG-Anwendung durchzuführenden Tätigkeiten - für den jeweiligen Akteur (Hersteller, Sammel- und Verwertungssystem, Abfallsammler, Abfallbehandler) - inklusive entsprechender Screenshots beschrieben. Seite 31 von 64

32 4.1 Ablauf Abfallbehandler von Elektro- und Elektronikaltgeräten melden unter Angabe des Meldeverpflichteten (Hersteller, Sammel- und Verwertungssystem, Abfallsammler) die wiederverwendeten und verwerteten Massen an das Register. Der Meldeverpflichtete kann diese Daten seiner Behandler elektronisch freigeben und ergänzen und die Meldung über die Wiederverwendung und Behandlung einbringen. Abbildung 28: Ablauf Verwertung Seite 32 von 64

33 4.2 Rechtliche Grundlagen Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme Gemäß 24 Abs. 1 EAG-VO haben Hersteller bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle im Wege des Registers zu melden: und 1. die Massen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien, die a. gesammelt wurden, getrennt nach Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten und Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus gewerblichen Zwecken, b. als gesamtes Gerät zur Wiederverwendung vorbereitet wurden, c. als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wieder verwendet wurden, d. recycliert wurden, e. insgesamt verwertet wurden, f. in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgeführt wurden, g. aus der Europäischen Union ausgeführt wurden 2. die erreichten Verwertungsquoten und Quoten der Wiederverwendung und des Recyclings entsprechend den Vorgaben der Tabellen 1-3 in Anhang 3 getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien. Gemäß 15 Abs. 1 kann diese Verpflichtung einem Sammel- und Verwertungssystem übertragen werden Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Gemäß 24 Abs. 2 hat jeder Abfallsammler (insbesondere Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie Reuse-Betriebe), der Elektro- und Elektronik-Altgeräte von einem Letztverbraucher übernimmt und diese Geräte nicht dem Hersteller zurückgibt, für diese Geräte ebenfalls die Meldung gemäß Abs. 1 zu erstatten Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-VO Gemäß 24 Abs. 3 hat Jeder Abfallbehandler, der Elektro- und Elektronik-Altgeräte behandelt, die Daten gemäß Abs. 1 Z 1 lit. c bis e je litera dem jeweiligen Meldeverpflichteten gemäß Abs. 1 und 2 auch im Wege des Registers bis spätestens 10. März jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Seite 33 von 64

34 4.3 Bedienungsanleitung für Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG- VO Aufruf der Meldung Ausgangspunkt ist die Liste der Aktuell einzubringenden Meldungen (siehe Abbildung 29). Diese Maske ist nach dem Login über die aufeinander folgenden Links Elektroaltgeräte (gegebenenfalls die Auswahl der Tätigkeit Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-Verordnung ) und Aktuell einzubringende Meldungen zu erreichen. Meldung bearbeiten Abbildung 29: Aktuell einzubringende Meldungen eines Behandlers In der Liste der aktuell einzubringen Meldungen werden zu jeder Meldung allgemeine Informationen wie der Berichtszeitraum, Beginn und Ende der Meldefrist oder der Status der Meldung angezeigt Daten zur Widerverwendung und Verwertung erfassen und melden Die Übermittlung der Verwertungs-Jahresmeldung Behandler erfolgt in 2 Schritten: Der Abfallbehandler kann zunächst eine Liste der Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO, für die die Behandlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durchgeführt wurde, erstellen. Beim Meldeverpflichteten kann es sich um einen Hersteller, ein Sammel- und Verwertungssystem oder einen Abfallsammler (z.b. eine Gemeinde) handeln. Zu jedem Eintrag in dieser Liste kann der Behandler anschließend die für diese Person verwerteten Massen angeben. Nach dem Aufruf einer noch nicht bearbeiteten Verwertungs-Jahresmeldung (Status neu ) aus der Liste der aktuell einzubringenden Meldungen, wird die Übersicht dieser Meldung angezeigt: Seite 34 von 64

35 Abbildung 30: Verwertungs-Jahresmeldung Behandler Übersicht leere Meldung Zuerst werden allgemeine Daten zur Meldung angezeigt, wie der Berichtszeitraum oder das Ende der Meldefrist. Darunter wird eine leere Liste von Personen (den Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO) angezeigt. Diese Liste kann befüllt werden, indem der Button Eintrag hinzufügen oberhalb der Liste betätigt wird. Betätigt man diesen Button, so wird der Suchassistent für Registrierte aufgerufen: Seite 35 von 64

36 Abbildung 31: Suchassistent für Registrierte Im Suchassistenten kann anhand von verschiedenen Suchparametern (GLN, Name, Sitzadresse) nach Herstellern, ausländischen Herstellern oder Fernabsatzhändlern mit Bevollmächtigten, Sammlern und Sammel- und Verwertungssystemen gesucht werden. Nur Registrierte, die eine dieser EAG Unternehmenstätigkeiten in ihren Stammdaten eingetragen haben, können im Suchassistent gefunden werden. Sonstige Registrierte können nicht gefunden! Im Suchassistent können beliebig viele Registrierte gleichzeitig ausgewählt und in die Liste der Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO übernommen werden. Es ist also nicht notwendig den Suchassistenten mehrfach aufzurufen und jeden Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO einzeln auszuwählen. Nach der Auswahl von mehreren Registrierten im Suchassistent gelangt man wieder zur Übersicht der Verwertungs-Jahresmeldung. Die ausgewählten Registrierten wurden in die Liste der Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO übernommen: Seite 36 von 64

37 Bearbeitungsicon Abbildung 32: Verwertungs-Jahresmeldung Behandler Übersicht Meldung ohne Massen Die Meldung kann aber noch nicht gespeichert werden, da noch keine Massen eingegeben wurden. Daher wird auch eine Fehlermeldung angezeigt, welche darauf hinweist, dass Massen anzugeben sind. Betätigt man das Bearbeitungsicon bei einem Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO, so wird die Detailansicht aufgerufen. Dort kann man die verwerteten Massen je Sammel- und Behandlungskategorie, d.h. die Massen von Geräten die als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wieder verwendet (lit. c), recycliert (lit. d) und insgesamt verwertet (lit. e) wurden, eintragen: Seite 37 von 64

38 Zurück zur Übersicht Zum nächsten Meldeverpflichteten gem. 24. Abs. 1 oder 2 Abbildung 33: Verwertungs-Jahresmeldung Behandler Details In der Detailansicht werden zuoberst wiederum allgemeine Daten zu dieser Meldung und über den jeweiligen Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO angezeigt. Darunter können die Massen eingegeben werden können. Noch der Eingabe der Massen, kann man entweder über den Button Übernehmen und zum Nächsten > zum nächsten Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO gelangen und dort die Massen eingeben oder über den Button Übernehmen und zurück zur Übersicht zurückkehren. Wird der Button Übernehmen und zurück betätigt, so werden die Daten zwar in die Übersicht übernommen, aber sie werden noch nicht gespeichert! Die Daten müssen in der Übersicht gespeichert oder eingebracht werden. Seite 38 von 64

39 Eintrag löschen Meldung im privaten Bereich speichern Meldung an Behörde übermitteln Abbildung 34: Verwertungs-Jahresmeldung Behandler Übersicht ausgefüllte Meldung In Abbildung 34 wurden 2 Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO ausgewählt und die verwerteten Massen zu diesen angegeben. Die Meldung wurde noch nicht gespeichert, daher erscheint ein entsprechender Hinweis am Anfang der Seite. Die erfassten Daten können nochmals angesehen bzw. überarbeitet werden, bzw. können Einträge aus der Liste gelöscht werden. Nachdem zu allen Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO die Massen der verwerteten Geräte angegeben wurden, kann die Meldung entweder im privaten Bereich gespeichert werden (Button Speichern ) oder die Meldung kann an die Behörde eingebracht werden (Button Speichern und Meldung einbringen ). Die Meldung kann beliebig oft im privaten Bereich gespeichert werden, bevor sie an die Behörde eingebracht wird. Die gespeicherten Daten werden dabei jedes Mal überschrieben. Auch das mehrmalige Einbringen einer Meldung ist möglich. Eine bereits eingebrachte Meldung wird aber nicht überschrieben, sondern es wird eine neue Version der Meldung angelegt. Die bereits eingebrachte Meldung wird als nicht mehr gültige Version gekennzeichnet, bleibt aber in der Anwendung erhalten und kann angesehen, aber nicht mehr bearbeitet werden. Seite 39 von 64

40 4.4 Bedienungsanleitung für Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme und Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG- VO Aufruf der Meldung Ausgangspunkt ist die Liste der Aktuell einzubringenden Meldungen (siehe Abbildung 35). Diese Maske ist nach dem Login über die aufeinander folgenden Links Elektroaltgeräte (gegebenenfalls die Auswahl der entsprechenden Tätigkeit) und Aktuell einzubringende Meldungen zu erreichen. Abbildung 35: Aktuell einzubringende Meldungen eines Herstellers Wurde die Meldung bereits eingebracht, so kann sie aus der Liste Eingebrachte Meldungen wieder aufgerufen, angesehen und bearbeitet werden Daten der Wiederverwendung und Behandlung erfassen und melden Nach Aufruf der Meldung wird eine Übersicht (siehe Abbildung 36) über die zu meldenden Massen nach Sammel- und Behandlungskategorie angezeigt: Massen von Geräten für private Haushalte, die gesammelt wurden (lit. a Haushalt) Massen von Geräten für gewerbliche Zwecke, die gesammelt wurden (lit. a Gewerbe) Massen von Geräten, die als gesamtes Gerät zur Wiederverwendung vorbereitet wurden (lit. b) Massen von Geräten, die als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wiederverwendet wurden (lit. c) Massen von Geräten, die recycliert wurden (lit. d) Massen von Geräten, die insgesamt verwertet wurden (lit. e) Massen von Geräten, die in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeführt wurden (lit. f) Massen von Geräten, die aus der Europäischen Union ausgeführt wurden (lit. g) Seite 40 von 64

41 Status der Meldung Bearbeitungsicon Abbildung 36: Verwertungs-Jahresmeldung Hersteller Übersicht leere Meldung Abbildung 36 zeigt die Übersicht über eine Verwertungs-Jahresmeldung eines Herstellers. Zu den einzelnen Sammel- und Behandlungskategorien wurden noch keine Massen übermittelt, die Zeilen sind leer. Da die Meldung noch nie bearbeitet worden ist, hat sie den Status neu. Um die Daten zu einer Sammel- und Behandlungskategorie zu erfassen oder zu bearbeiten, ist die jeweilige Sammel- und Behandlungskategorie auszuwählen (Klick auf das Bearbeitungsicon). Es öffnet sich die Detailansicht der Meldung: Verwertungs-Jahresmeldung Behandler Bearbeitungsicon Abbildung 37: Verwertungs-Jahresmeldung Hersteller Details In der Detailansicht werden alle Verwertungs-Jahresmeldungen von Behandlern angezeigt, welche den Meldeverpflichteten (also den Hersteller, ausländischen Hersteller, ausländischen Fernabsatzhändler, Seite 41 von 64

42 Abfallsammler oder Sammel- und Verwertungssystem) in ihrer Verwertungs-Jahresmeldung angegeben haben (siehe auch Kapitel für die Durchführung der Meldung der Behandler). Der Meldeverpflichtete kann die Massen aus diesen Meldungen übernehmen, indem er den jeweiligen Behandler anhakt. Die Massen der Behandlermeldungen sind dann Teil seiner Meldung, Die Summe über alle übernommenen Behandlermeldungen wird in der Zeile Zwischensumme angezeigt. Der Meldeverpflichtete kann in der Zeile Verwertete Massen die Massen aus den Verwertungsmeldungen der Behandler (lit. c, d und e) ergänzen. Am Ende der Tabelle werden automatisch die Gesamtsummen berechnet, das ist die Summe aus den übernommenen Meldungen der Behandler und den verwerteten Massen. Die Gesamtsummen müssen den in diesem Jahr - durch den Hersteller oder einem von ihm beauftragten Behandler - verwerteten Massen entsprechen. In Abbildung 37 sieht man, dass genau ein Behandler die Firma Schrott Verwertungs GmbH - den Hersteller in seiner Jahresmeldung angegeben hat. Der Hersteller hat die Massen des Behandlers bereits in seine Meldung übernommen. Er hat aber selbst noch keine verwerteten Massen eingegeben. Die Massen unter lit. a, b, f und g muss der Meldeverpflichtete in der Zeile Verwertete Massen erstmalig erfassen. Hier liegen keine Daten aus den Behandlermeldungen vor. Der Meldeverpflichtete muss die Behandlermeldungen nicht übernehmen, er kann auch die Gesamtsummen der verwerteten Massen in der Zeile Verwertete Massen eingeben. Die Zeile Verwertete Massen befindet sich defaultmäßig im Lesemodus, in dem sie nicht bearbeitet werden kann. Durch Betätigung des Bearbeitungsicons am Anfang der Zeile wird diese Zeile in den Bearbeitungsmodus gewechselt. Das Eingeben von Massen ist nun möglich. Aktualisieren Abbrechen Abbildung 38: Die Zeile "Verwertete Massen" im Bearbeitungsmodus Über das Icon Aktualisieren kann man die Berechnung der Gesamtsumme aktualisieren nachdem man verwertete Massen eingegeben hat. Über das Icon Abbrechen wechselt man wieder in den Lesemodus, eventuelle Änderungen werden nicht übernommen. Nach der Eingabe von Massen führt eeag automatisch Prüfungen durch, welche die Korrektheit der übermittelten Massen überprüft. Die übermittelten Massen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: Die Masse der als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wiederverwendeten Geräte (lit. c) und die Masse der stofflich verwerteten Geräte (lit. d) muss kleiner oder gleich der Masse der insgesamt verwerteten Geräte (lit. e) sein. Die Masse der exportierten Geräte (lit. f und lit. g) müssen in der Masse der insgesamt verwerteten Geräte (lit. e) enthalten sein. Die Masse der insgesamt verwerteten Geräte (lit. e) muss größer 0 sein, wenn die Masse der gesammelten Geräte (lit. a Haushalt oder lit. a Gewerbe) größer 0 ist. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, so kann die Meldung aber trotzdem gespeichert und auch eingebracht werden. Es werden aber entsprechende Warnungen angezeigt. Seite 42 von 64

43 Zurück zur Übersicht Nächste Sammel- und Behandlungskategorie Abbildung 39: Verwertungs-Jahresmeldung Hersteller Details - fertig befüllt Nach der Eingabe der verwerteten Massen gibt es die folgenden Möglichkeiten um weiterzuarbeiten: Button Übernehmen und zurück : Man gelangt zurück zur Übersichtsseite. Die Daten aus der Detailansicht werden übernommen, aber noch nicht gespeichert (siehe Abbildung 40). Button < Übernehmen und zum Vorigen : Man gelangt zur vorigen Sammel- und Behandlungskategorie und kann dort die Massen eingeben. Button Übernehmen und zum Nächsten > : Man gelangt zur nächsten Sammel- und Behandlungskategorie und kann dort die Massen eingeben. Seite 43 von 64

44 Warnung Abbildung 40: Verwertungs-Jahresmeldung Hersteller Übersicht Nach Betätigung des Buttons Übernehmen und zurück wird wieder die Übersicht angezeigt. Die gerade eingegebenen Daten werden darin angezeigt. Wird der Button Übernehmen und zurück betätigt, so werden die Daten zwar in die Übersicht übernommen, aber sie werden noch nicht gespeichert! Eine entsprechende Warnung, welche darauf hinweist, wird angezeigt. Um die Daten zu speichern, muss der Button Speichern betätigt werden. Wenn man die Meldung an die Behörde einbringen möchte, so muss der Button Speichern und Meldung einbringen betätigt werden. Seite 44 von 64

45 5 Inverkehrsetzung Meldeverpflichtete haben die Masse der von Ihnen in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräte zu melden. Die Meldeverpflichteten sind Hersteller, welche die Rücknahme und Behandlung zumindest für eine Gerätekategorie selbst organisieren, d.h. zumindest für eine Gerätekategorie nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, was derzeit nur im Bereich gewerbliche Zwecke möglich ist. Sammel- und Verwertungssysteme Bei einem Hersteller kann es sich um einen inländischen Hersteller, einen ausländischen Hersteller mit Bevollmächtigten oder um einen ausländischen Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten handeln. Hersteller von Geräten für gewerbliche Zwecke müssen einmal jährlich (bis zum 10.4.) eine Meldung über die im Vorjahr in Verkehr gesetzten Geräte übermitteln. Sammel- und Verwertungssysteme müssen für jedes Quartal die Summe der in Verkehr gesetzten Geräte ihrer Teilnehmer melden. Zusätzlich muss einmal jährlich (bis zum 10.4.) eine detaillierte Meldung über die Inverkehrsetzung der Teilnehmer übermittelt werden. Diese Jahresmeldung enthält alle Teilnehmer des Sammel- und Verwertungssystems und pro Teilnehmer die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten. 5.1 Rechtliche Grundlagen Sammel- und Verwertungssysteme Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Gemäß 18. Abs. 1 haben Sammel- und Verwertungssysteme jährlich bis zum 10. April des darauf folgenden Jahres zu übermitteln: 1) eine Aufstellung der Teilnehmenden, insbesondere der Hersteller oder deren Bevollmächtigten unter Angabe der GLN, und die Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Elektro- und Elektronikgeräte, hinsichtlich der eine Teilnahme an diesem System erfolgt ist, getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien, diese gegliedert nach Geräten für private Haushalte und Geräten für gewerbliche Zwecke, und 2) einen Tätigkeitsbericht. Die Aufstellung gemäß Z 1 ist im Wege des Registers zu übermitteln. Inverkehrsetzungs-Quartalsmeldung Gemäß 21 Abs. 3 haben Sammel- und Verwertungssysteme für jedes Kalenderquartal jeweils eine Gesamtsumme der von ihren Teilnehmern in Österreich in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Massen an Elektro- und Elektronikgeräten getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien bis spätestens sieben Wochen nach Ablauf des zu meldenden Quartals elektronisch im Wege des Registers an die Koordinierungsstelle zu melden Hersteller Gemäß 21 Abs. 4 haben Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke die jeweils im Kalenderjahr in Österreich in Verkehr gesetzten Massen an Elektro- und Elektronikgeräten bis Seite 45 von 64

46 zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle im Wege des Registers zu melden. Die Meldung hat die Massen an Elektro- und Elektronikgeräten getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien zu umfassen. Sofern in einem Kalenderjahr keine Elektround Elektronikgeräte in Verkehr gesetzt werden, ist eine Leermeldung abzugeben. 5.2 Bedienungsanleitung für Hersteller Aufruf der Meldung Sobald die Meldefrist einer Meldung beginnt, scheint die Meldung in der Liste der Aktuell einzubringenden Meldungen auf. Eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung befindet sich also ab dem 1.1. des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres in dieser Liste. Die Meldung scheint aber schon während des Berichtszeitraums in der Liste der nächsten Meldungen auf und kann dort geöffnet, bearbeitet und auch eingebracht werden. Bearbeitungsicon Abbildung 41: Nächste Meldungen eines Herstellers Daten zur Inverkehrsetzung erfassen und melden Durch Klick auf das Bearbeitungsicon in einer der Meldungslisten wird das folgende Formular geöffnet: Seite 46 von 64

47 Meldung kann noch nicht gespeichert oder eingebracht werden Abbildung 42: Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Hersteller - leere Meldung Abbildung 42 zeigt eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung eines Herstellers. Es wurden noch keine Daten eingegeben. Daher sind auch die Buttons zum Speichern und Einbringen der Meldung ausgegraut und können nicht angeklickt werden. Da die Meldung noch nie bearbeitet worden ist, hat sie den Status neu. In der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung kann der Hersteller nur Massen in denjenigen Sammel- und Behandlungskategorien angeben, in denen er laut seinen eras Stammdaten Geräte in Verkehr setzt und individuell agiert. In Abbildung 42 sieht man, dass der Hersteller in seinen Stammdaten angegeben hat, dass er die Rücknahme und Behandlung in den Kategorien Großgeräte, Kühl- und Gefriergeräte und Gasentladungslampen selbst organisiert. Stimmen die in der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung angezeigten Sammel- und Behandlungskategorien nicht, dann überprüfen Sie die Angaben, die Sie in Ihren Stammdaten unter dem Punkt EAG Verpflichtungen gemacht haben: Dort sollten Sie alle Sammel- und Behandlungskategorien angeben, in denen Sie Geräte in Verkehr setzen. Wenn Sie die Rücknahme und Behandlung für diese Gerätekategorien selbst organisieren, d.h. nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, dann wählen Sie bei diesen Kategorien den Eintrag individuell aus. Seite 47 von 64

48 Meldung kann gespeichert oder eingebracht werden Abbildung 43: Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung 2014 ausgefüllt Sobald Sie Massen eingegeben haben, können Sie die Meldung speichern oder einbringen. Nach dem Einbringen der Meldung wird diese in die Liste Eingebrachte Meldungen (siehe Abbildung 44) verschoben und scheint nicht mehr unter den aktuell einzubringenden Meldungen auf. Abbildung 44: Liste der eingebrachten Meldungen In der Liste der eingebrachten Meldungen werden alle Meldungen angezeigt, welche Sie jemals eingebracht haben. Das Datum, an dem Sie die Meldung eingebracht haben wird angezeigt. Alle Meldungen haben den Status eingebracht. 5.3 Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme Aufruf der Meldung Sobald die Meldefrist einer Meldung beginnt, scheint die Meldung in der Liste der Aktuell einzubringenden Meldungen auf. Eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung befindet sich also ab dem 1.1. des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres in dieser Liste. Seite 48 von 64

49 XML Datei hochladen Abbildung 45: Aktuell einzubringende Meldungen Sammel- und Verwertungssystem Daten zur Inverkehrsetzung erfassen und melden Die Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung kann nicht über die Weboberfläche eingegeben werden, sondern man muss eine XML Datei hochladen, welche die Inhalte der Meldung enthält. Betätigt man das Icon XML Datei hochladen in der Meldungsliste, so öffnet sich der Dateiupload. Dort kann man eine Datei vom eigenen Computer auswählen und in das EDM hochladen. Es sind Dateien bis zu einer Größe von 8 MB erlaubt. Beim Hochladen der Datei wird überprüft, ob die Datei den folgenden Bedingungen genügt: 1) Die XML Datei muss eine bestimmte Struktur aufweisen, welche in der XML Schema Datei [XSD- IVS-EAG] bzw. in der Schnittstellenbeschreibung [SB-IVS-EAG] beschrieben ist. 2) Zusätzlich müssen die in der XML enthaltenen Informationen den im Datenanforderungsdokument [DA-PR-EAG] beschriebenen Datenanforderungen bzw. Prüfregeln genügen. Wie in [DA-PR-EAG] beschrieben, gibt es zwei verschiedene Arten von Prüfregeln: a) Prüfregeln, die zu einer Ablehnung der Meldung führen: Ist eine dieser Prüfregeln verletzt, so kann die XML Datei nicht verarbeitet werden und nicht in das EDM hochgeladen werden. Die Meldung wird nicht gespeichert, es werden nur die in der Meldung enthaltenen Fehler auf der Weboberfläche angezeigt (siehe Kapitel Prüfprotokoll). b) Prüfregeln, die zu einem Hinweis führen: Sind ausschließlich diese Hinweis-Prüfregeln verletzt, so kann die XML Datei in das EDM hochgeladen werden. Die verletzten Prüfregeln werden in einem Prüfprotokoll (siehe Kapitel ) angezeigt. Ist Bedingung 1 oder 2a verletzt, dann kann die Meldung nicht gespeichert werden. Es wird ein Prüfprotokoll angezeigt, welches alle in der Meldung enthaltenen Fehler enthält. Dieses Prüfprotokoll wird nicht in eeag gespeichert, sondern wird nur temporär angezeigt. Es besteht aber die Möglichkeit einen PDF Export des Prüfprotokolls zu generieren. Diesen kann man dann lokal abspeichern. Sind in der Meldung keine schwerwiegenden Fehler enthalten, sondern nur Hinweis-Prüfregeln verletzt (Bedingung 2b), so wird die Meldung in das EDM hochgeladen. Etwaige verletzte Hinweis-Prüfregeln werden in einem Prüfprotokoll gespeichert. Wenn die Meldung erfolgreich in das EDM hochgeladen wurde, so wird die Übersichtsseite der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung angezeigt (siehe Abbildung 46). Seite 49 von 64

50 Datenstand ID der Meldung Filter einblenden Details anzeigen Abbildung 46: Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Sammel- und Verwertungssystem Übersicht In der Übersicht werden zuoberst allgemeine Daten, wie der Berichtszeitraum oder der Status (im privaten Bereich, eingebracht) angezeigt. Hier wird auch die ID der Meldung angezeigt. Diese kann in der XML Datei angegeben werden. Durch die Anzeige der ID ist es einfach zu einer Meldung im EDM die zugehörige XML Datei im IT-System des Sammel- und Verwertungssystems zu finden. Der Datenstand gibt an zu welchem Zeitpunkt die Prüfregeln durchgeführt wurden, d.h. den Zeitpunkt an dem die Meldungsinhalte mit den Stammdaten (der Hersteller) verglichen worden sind. Das ist der Zeitpunkt an dem die Meldung hochgeladen wurde. Gab es seit dem Hochladen der Meldung Änderungen an den Stammdaten, kann es sein, dass die Inhalte des Prüfprotokolls nicht mehr mit den Stammdaten übereinstimmen. In Abbildung 46 hat das Sammel- und Verwertungssystem 2 Hersteller in der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung angegeben. Ein Prüfprotokoll wurde erstellt. Man kann es durch Klick auf den Button Prüfprotokoll öffnen über der Liste der Hersteller öffnen Filterung Da eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung umfangreich sein kann, gibt es Filter um sie zu durchsuchen: Seite 50 von 64

51 Filter wieder ausblenden Abbildung 47: Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Sammel- und Verwertungssystem Filterung Es kann nach einem einzelnen Hersteller oder nach einem Bevollmächtigten eines ausländischen Herstellers oder Fernabsatzhändlers gefiltert werden. Außerdem kann man nach den folgenden Kriterien filtern: Registrierte Hersteller - keine Fehler vorhanden: das sind alle Hersteller, deren EAG Entpflichtungen genau mit den in der Meldung übermittelten Daten übereinstimmen Registrierte Hersteller - Fehler vorhanden: das sind alle Hersteller, für die das Sammel- und Verwertungssystem Massen (in einer Sammel- und Behandlungskategorie) gemeldet hat, der Hersteller aber in seinen Stammdaten nicht angegeben hat, dass er (in dieser Sammel- und Behandlungskategorie) an dieses Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet hat. Nicht registrierte Hersteller: das sind alle Hersteller, welche nicht in eras registriert sind, und die in der Meldung deswegen nicht mittels GLN, sondern nur mittels Name und Sitzadresse angegeben werden konnten Prüfprotokoll Das Prüfprotokoll zu einer Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung enthält zeilenweise alle Verletzungen von Prüfregeln. Seite 51 von 64

52 PDF Export Abbildung 48: Prüfprotokoll In der Spalte ID wird die Nummer der Datenanforderung angezeigt, anhand der die Datenanforderung eindeutig identifiziert ist. In der Spalte Fehlerbeschreibung befindet sich der genaue Text der Datenanforderung, wie es auch im Datenanforderungsdokument [DA-PR-EAG] steht. Als Bezugsobjekt wird möglichst genau der Datensatz angegeben, bei dem der Fehler aufgetreten ist. Stimmen z.b. die gemeldeten Daten nicht mit den EAG Entpflichtungen eines Herstellers überein, so sind Name und GLN des Herstellers, die Sammel- und Behandlungskategorie und die Nutzungsdomäne (Haushalt, Gewerbe) angegeben, bei denen der Fehler aufgetreten ist. Zusätzlich ist noch die Position in der Datei (Zeile und Spalte) angegeben, wo der Fehler aufgetreten ist. So kann man den Fehler auch direkt in der XML Datei schnell finden. In der Spalte Bei Verletzung sieht man ob es sich bei dem Eintrag um eine Ablehnungs- Prüfregel, oder um eine Hinweis-Prüfregel handelt. Bei Meldungen, die erfolgreich hochgeladen wurden, können nur Hinweis-Prüfregeln vorkommen. Über das Export-Icon rechts oben kann ein PDF Export des Prüfprotokolls erstellt werden. Der Export scheint, sobald er fertig erstellt wurde, in der Liste der gestarteten Aufträge auf (siehe Kapitel 2.4). Das Prüfprotokoll in Abbildung 48 enthält 2 Einträge. Der erste führt zu einer Ablehnung, d.h. die Meldung wurde nicht gespeichert. Der zweite Eintrag besagt, dass das Sammel- und Verwertungssystem in der Meldung Seite 52 von 64

53 angegeben hat, dass der Hersteller EAG Hersteller kg an Großgeräten im Bereich Haushalt in Verkehr gesetzt hat, der Hersteller in seinen Stammdaten aber nicht angegeben hat, dass er an dieses Sammel- und Verwertungssystem in dieser Kategorie entpflichtet hat. Es kann sich dabei um einen Fehler in der Meldung handeln (das System hat den Hersteller irrtümlicherweise angegeben) oder um einen Fehler in den Stammdaten des Herstellers. Da das Sammel- und Verwertungssystem die Stammdaten des Herstellers nicht ändern kann, führt diese Prüfregelverletzung nicht zu einer Ablehnung der Meldung, sondern nur zu einem Hinweis Detailseite eines Herstellers In der Übersichtsseite der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung kann man durch Klick auf das Symbol Details anzeigen die Detailansicht für einen Hersteller öffnen: Seite 53 von 64

54 zum Hersteller vorigen zum Hersteller nächsten Abbildung 49: Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Sammel- und Verwertungssystem Details Auch hier werden zuoberst wieder allgemeine Daten zur Meldung angezeigt, darunter die Angaben zum jeweiligen Hersteller und darunter die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten, gegliedert nach Geräten für private Haushalte und nach Geräten für gewerbliche Zwecke. Mit Hilfe der Buttons < zum Vorigen und zum Nächsten > kann man schnell zwischen der Detailansicht der einzelnen Hersteller navigieren, ohne dazwischen die Übersichtsseite aufrufen zu müssen Ergänzende Massen Vor Release 6.0 wurden Inverkehrsetzungs-Jahresmeldungen der Sammel- und Verwertungssysteme in einem anderen Format übermittelt. Es war möglich zusätzlich zu den Daten zu bestimmten Herstellern auch sogenannte Ergänzende Massen zu übermitteln. Das waren Summen über die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten von allen Herstellern, welche nicht korrekt (oder gar nicht) in eras registriert waren. Zusätzlich zu diesen Summen konnte man auch ein Excel-File hochladen, welches die Massen pro nicht korrekt (oder gar nicht) in eras registrierten Hersteller enthielt. Seite 54 von 64

55 Mit Release 6.0 wurde eine vereinfachte Übermittlung der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldungen eingeführt. Die Übermittlung von ergänzenden Massen ist nicht mehr notwendig und auch nicht mehr möglich. Man kann nun alle Daten zu den Herstellern in einer XML Datei übermitteln. Bei den vor Release 6.0 übermittelten Meldungen werden die ergänzenden Massen (falls vorhanden) aber nach wie vor angezeigt: Abbildung 50: Ergänzende Massen Seite 55 von 64

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