EDM-Benutzerhandbuch für Meldeverpflichtete nach EAG-VO. Erstell-Datum: Version: 5.00

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1 EDM-Benutzerhandbuch für Meldeverpflichtete nach EAG-VO Erstell-Datum: Version: 5.00 Status: Abgenommen

2 Inhalt 1 Einleitung Überblick über Inhalte des Handbuchs Wie das Handbuch zu lesen ist Weitere Informationsquellen Allgemeine Informationen zum EDM Systemvoraussetzungen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten betreffend Elektroaltgeräte im EDM Einstieg in das EDM Einführung in den EDM-Benutzerbereich Darstellung von Fachobjekten im EDM-Benutzerbereich Detailansicht eines Fachobjekts im EBB Such- und Filterkriterien im EDM-Benutzerbereich Ansichten im EDM-Benutzerbereich betreffend Elektroaltgeräte Journal Erinnerungen über Meldefristen Rechte für Haupt- und Nebenbenutzer Allgemeines zu Meldungen nach EAG-VO Meldungsarten Einbringen an Behörde, Status von Meldungen Versionierung von Meldungen Allgemeine Daten einer Meldung Bevollmächtigte von ausländischen Herstellern bzw. Fernabsatzhändlern Beschreibung der Abläufe zur Übermittlung von Meldungen nach EAG-VO Inverkehrsetzung Bedienungsanleitung für Hersteller Bedienungsanleitung für ausländische Hersteller Bedienungsanleitung für ausländische Fernabsatzhändler Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme Verwertung Ablauf Seite 2 von 69

3 3.2.2 Bedienungsanleitung für Abfallbehandler Bedienungsanleitung für Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme und Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Abholung Beschreibung der Abläufe zur Kommunikation mittels EBB-Nachrichten EBB-Nachricht an Behörde versenden EBB-Nachricht an anderen Registrierten versenden Nachricht von Behörde erhalten Anhang Glossar Dokumentenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Änderungsverzeichnis Seite 3 von 69

4 1 Einleitung 1.1 Überblick über Inhalte des Handbuchs In diesem Handbuch finden Sie Informationen wie Sie Meldungen gemäß Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) elektronisch über das EDM an die zuständige Behörde übermitteln können. Es enthält einen Überblick über die relevanten rechtlichen Bestimmungen der Verordnung und beschreibt detailliert die durchzuführenden Schritte im EDM. Die EAG-VO verpflichtet Unternehmen mit den folgenden Unternehmenstätigkeiten zur Übermittlung von unterschiedlichen Meldungen: Sammel- und Verwertungssystem Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Abfallsammler und behandler als o o Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-VO Die Meldungen, welche diese Unternehmen übermitteln müssen betreffen die Inverkehrsetzung von Elektrogeräten, die Verwertung von Elektroaltgeräten und die Abholung von Elektrogeräten von Sammelstellen. Das Benutzerhandbuch beschreibt die Abläufe zur Übermittlung der unterschiedlichen Meldungen aus Sicht der unterschiedlichen Meldeverpflichteten (siehe Kapitel 3.1 und 3.2). Weiters finden Sie Informationen wie Sie mit den Behörden über das EDM kommunizieren können (siehe Kapitel 4 und 4.2). Zum besseren Verständnis finden Sie in Kapitel 2 allgemeine Informationen über das EDM bzw. über Meldungen nach EAG-VO. 1.2 Wie das Handbuch zu lesen ist Technische Begriffe bzw. Fachbegriffe werden im Glossar (Kapitel Fehler! Verweisquelle onnte nicht gefunden werden., Seite Fehler! Textmarke nicht definiert.) erklärt. Alle in diesem Benutzerhandbuch angeführten Dokumente werden im Dokumentenverzeichnis (Kapitel 5.2, Seite 67) aufgelistet. Dort können Sie nachlesen, wo Sie diese finden. Zur übersichtlicheren Gestaltung des Benutzerhandbuchs werden die folgenden Symbole verwendet um wiederkehrende Elemente zu kennzeichnen. Seite 4 von 69

5 Das Ausrufezeichen beschreibt notwendige und wichtige zusätzliche Hinweise. Die Zielscheibe verweist auf Beispiele. Verweis auf ein Dokument, das weitere relevante Informationen beschreibt, welche in diesem Handbuch nicht enthalten sind. 1.3 Weitere Informationsquellen Zusätzlich zu den in diesem Dokument enthaltenen Beschreibungen, stehen noch folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hilfetexte in der Anwendung: - Die Info auf der Website rechts oben bietet allgemeine Informationen zu der Seite, auf der Sie sich gerade befinden - Für jedes Eingabefeld gibt es einen Hilfetext, welcher durch Klicken auf das Symbol aufgerufen werden kann. EDM Helpdesk: - Der EDM Helpdesk ist an Werktagen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter (+43 1) / 8000 erreichbar. - Schriftliche Anfragen können rund um die Uhr an folgende -Adresse gerichtet werden: edm-helpdesk@umweltbundesamt.at Benutzerinformationen / Downloads: - Weitere Benutzerinformationen und Downloads finden Sie im Downloadbereich des EDM-Portals unter unter dem Menüpunkt Downloads. 1.4 Allgemeine Informationen zum EDM Das elektronische Datenmanagement (EDM) in der Umwelt- und Abfallwirtschaft ist das zentrale e-governmentprojekt des BMLFUW: edm.gv.at Mit diesem Programm können Betriebe Ihre Informations- und Meldeverpflichtungen effizient abwickeln. Die elektronischen Meldungen im Umweltbereich und die einmalige Erfassung Seite 5 von 69

6 von Personen, Anlagen und Genehmigungsdaten sind die wesentliche Zielsetzung zur administrativen Entlastung aller Beteiligten. Derzeit sind rund registrierungs- und meldepflichtige Personen (natürlich oder juristisch) aus der Umwelt- und Abfallwirtschaft im EDM erfasst und täglich werden es mehr. Die erfassten Stammdaten stehen den Registrierten sowie den jeweils zuständigen Behörden zur Verfügung; für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Das elektronische Datenmanagement (EDM) verfolgt folgende Ziele: Unterstützung des Benutzers bei der Anwendung komplexer Rechtsmaterien (AWG 2002, Deponieverordnung 2008, etc.) Aufwandsreduktion für Betriebe und Behörden Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit Behörden wird mit dem EDM ein effizientes Werkzeug für die Erfassung und Kontrolle personen- und anlagenbezogener Daten zur Verfügung gestellt. Registrierten Benutzern bietet das EDM-Programm ein portalverbundfähiges IT-System mit Single Sign-on zur Stammdatenverwaltung und verschiedensten Anwendungen aus dem Bereich der Umwelt- und Abfallwirtschaft. Mittels einer einmaligen Authentifizierung (Single Sign-on) wird den BenutzerInnen Zugriff auf unterschiedliche Dienste ermöglicht, ohne sich jedes Mal neu anmelden zu müssen. Das elektronische Datenmanagement edm.gv.at steht für ein integriertes Gesamtsystem für den Umweltbereich mittels dem Registrierungs- und Meldepflichten transparent abgewickelt sowie Synergien zwischen unterschiedlichen Fachbereichen geschaffen werden. 1.5 Systemvoraussetzungen Um das EDM optimal verwenden zu können, sind gewisse Systemvoraussetzungen einzuhalten. Diese können Sie im Dokument Allgemeine Betriebsbedingungen Elektronisches Datenmanagement EDM in Version 1.0 nachlesen. Das Dokument finden Sie am EDM Portal unter Information - Technische und organisatorische Spezifikationen Allgemeine Betriebsbedingungen. Seite 6 von 69

7 2 Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten betreffend Elektroaltgeräte im EDM 2.1 Einstieg in das EDM Um Tätigkeiten betreffend Elektroaltgeräte, wie z.b. die Übermittlung oder Bearbeitung von Meldungen oder der Versand von Nachrichten betreffend Elektroaltgeräte an die Behörde oder an andere Unternehmen, durchzuführen, wählen Sie nach dem Einstieg in das EDM Portal unter Fachanwendungen den Menüpunkt Elektroaltgeräte aus. Aufruf des EDM Benutzerbereichs (EBB) Abbildung 1: Aufruf des EDM-Benutzerbereichs (EBB) Dadurch öffnet sich Ihr EDM-Benutzerbereich (kurz EBB). Dieser bietet Ihnen einen Überblick über alle Meldungen und Nachrichten betreffend Elektroaltgeräte, welche Sie bis jetzt erstellt oder erhalten haben, und ist Ausgangspunkt für alle weiteren Tätigkeiten (erstellen einer neuen Meldung, versenden einer Nachricht). 2.2 Einführung in den EDM-Benutzerbereich Der EDM-Benutzerbereich bildet den Einstieg in das EDM, er ist der Ausgangspunkt für alle Aktivitäten, wie das Übermitteln von Meldungen und Nachrichten. Der EDM-Benutzerbereich dient zur Verwaltung von Meldungen, welche Sie bereits übermittelt haben, Seite 7 von 69

8 Nachrichten, welche Sie versandt haben oder empfangen haben, Dateien, welche Sie in das EDM hochgeladen haben, oder im EDM durch den Export einer Meldung erstellt haben. Das umfasst nicht nur Meldungen, Nachrichten und Dateien betreffend Elektroaltgeräte, sondern Rechtsbereichsübergreifend alle Ihre Meldungen, Nachrichten und Dateien. Zur Verwaltung stehen umfangreiche Such- und Filtermöglichkeiten zur Verfügung, um nach einer bestimmten Meldung, Nachricht oder Datei zu suchen (siehe Kapitel 2.2.3). Außerdem können Sie die Anzeige von Meldungen, Nachrichten und Dateien beliebig gestalten, sodass sie Ihre individuellen Anforderungen am besten unterstützt (siehe dazu auch Kapitel 2.2.4). Der EDM-Benutzerbereich bietet Ihnen weiters einen gesicherten Nachrichtenversand mittels EBB-Nachrichten zwischen Ihnen und der Behörde bzw. zwischen Ihnen und anderen Unternehmen an. Wie Sie diesen für Nachrichten betreffend Elektroaltgeräte nutzen können, wird in den Kapiteln 4 und 4.2 genauer beschrieben. Der EDM-Benutzerbereich beinhaltet aktuell noch nicht alle Rechtsbereiche. Meldungen, Nachrichten und Dateien zu den Rechtsbereichen Elektroaltgeräte, Verpackungen, Gutachten und EZG werden ab Anfang 2016 im EDM- Benutzerbereich verwaltet. Falls Sie Meldeverpflichtungen gemäß anderer Verordnungen, z.b. gemäß Batterienverordnung zu erfüllen haben, so können Sie diese noch nicht über den EDM-Benutzerbereich erfüllen, sondern wie bisher über den Einstieg in die jeweilige Fachanwendung, z.b. ebatterien. Über den aktuellen Status der Integration der unterschiedlichen Rechtsbereiche in den EDM-Benutzerbereich werden Sie am EDM Portal laufend informiert. In diesem Benutzerhandbuch wird beschrieben wie Sie den EDM-Benutzerbereich für die Durchführung von Aktivitäten betreffend Elektroaltgeräte am besten nutzen können. Wenn Sie genauere Informationen zum EDM-Benutzerbereich brauchen, so finden Sie diese im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0-HB] Darstellung von Fachobjekten im EDM-Benutzerbereich Meldungen, Nachrichten und Dateien werden im EDM-Benutzerbereich unter dem Begriff Fachobjekte zusammengefasst. Diese Fachobjekte werden in Listen dargestellt. Da Sie diese Listen selbst gestalten können (siehe Kapitel 2.2.4), stellt die folgende Abbildung nur ein Beispiel dar, wie diese Listen aussehen können. Seite 8 von 69

9 Abbildung 2: Darstellung von Fachobjekten im EBB In dieser Liste werden die folgenden Informationen angezeigt: Spalte Aktionen: Über das Symbol können Sie das Objekt öffnen. Bei Meldungen können Sie so die gemeldeten Massen einsehen, bei Nachrichten können Sie so den genauen Inhalt der Nachricht einsehen, bei Dateien öffnen Sie so die Datei. Über das Symbol öffnen sie die Detailansicht dieses Fachobjekts im EBB (siehe Kapitel 2.2.2). In der Auswahlliste (Dropdown) stehen noch weitere Aktionen zur Verfügung. Eine Beschreibung davon finden Sie im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0-HB]. Spalte Symbole: Meldungen, Nachrichten und Dateien können in dieser Spalte durch Symbole gekennzeichnet sein. Die Symbole dienen dazu um die wichtigsten Eigenschaften eines Fachobjekts hervorzuheben, so dass auf einen Blick ersichtlich ist, um welches Fachobjekt es sich handelt oder in welchem Zustand sich dieses Fachobjekt befindet. Nicht alle Fachobjekte sind durch Symbole gekennzeichnet. Wann welches Symbol angezeigt wird, ist bei den Abläufen (Kapitel 3 und 4), wo dies für Sie relevant ist, beschrieben. Spalte Typ: die Meldungsart wird angezeigt (siehe auch Kapitel für eine Auflistung aller Meldungsarten nach EAG-VO) Spalte Fachobjekt und Spalte Beschreibung: Daten, welche genauer beschreiben, um welches Fachobjekt es sich handelt, werden angezeigt. Bei einer Meldung sind das die folgenden Informationen: Zeitstempel: Zeitpunkt, an dem die Meldung gespeichert oder eingebracht wurde (siehe Kapitel 2.3.2) Status (siehe Kapitel 2.3.2) Meldeverpflichteter (Ihr Name und Ihre GLN) Berichtszeitraum Leermeldung: Wenn die Meldung gar keine Massen, oder ausschließlich 0 Werte enthält, so wird die Information Leermeldung = Ja angezeigt, ansonsten die Information Leermeldung = Nein. Version: die Versionsnummer wird angezeigt (siehe Kapitel 2.3.3) Spalte Zuordnung: Die Inhalte dieser Spalte sind im Benutzerhandbuch zum EDM- Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0-HB] genauer beschrieben. Seite 9 von 69

10 Wie Nachrichten und Dateien im EDM-Benutzerbereich dargestellt werden, bzw. welche Informationen zu diesen angezeigt werden, können Sie im Benutzerhandbuch zum EDM- Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0-HB] nachlesen Detailansicht eines Fachobjekts im EBB Such- und Filterkriterien im EDM-Benutzerbereich Sie können nach allen Informationen, welche in der Liste der Fachobjekte angezeigt werden, suchen und filtern. Im Block Suche steht Ihnen eine Volltextsuche zur Verfügung. Diese verwenden Sie dann, wenn Sie in allen Informationen nach einem bestimmten Begriff suchen wollen. Das macht beispielweise bei den folgenden Fragestellungen Sinn: Wenn Sie nach allen Nachrichten suchen, welche Sie entweder von der EAG Behörde erhalten haben oder an die EAG Behörde versandt haben, d.h. nach Nachrichten, bei denen die EAG Behörde entweder der Absender oder der Empfänger ist, dann geben Sie als Suchbegriff die EAG Behörde an und finden so alle gewünschten Nachrichten. Es werden aber auch alle anderen Fachobjekte angezeigt, bei denen der Text EAG Behörde BMLFUW irgendwo in den Informationen angezeigt wird. Abbildung 3: Volltextsuche im EBB Wenn Sie nach allen Meldungen, Nachrichten und Dateien suchen wollen, welche mit einer bestimmten Person in Zusammenhang stehen, z.b. mit einem Sammelund Verwertungssystem, an dem Sie teilnehmen, dann geben Sie als Suchbegriff die GLN dieser Person an. Sie finden daraufhin alle Nachrichten, welche sie an diese Person gesendet haben oder von dieser Person erhalten haben. Alle Meldungen, auf welche Sie Zugriff haben und in welchen diese Person entweder als Meldeverpflichteter oder als Bevollmächtigter auftritt. Anmerkung: Sie können auch den Namen der Person angeben. Da sich der Name im Laufe der Zeit aber geändert haben kann, finden Sie möglicherweise nicht alle Fachobjekte, die mit dieser Person in Zusammenhang stehen. Deswegen ist es besser die GLN zu verwenden. Seite 10 von 69

11 Im Block Filter wird für jedes in der Liste der Fachobjekte angezeigte Attribut ein Filterkriterium angezeigt. Sie können Filterkriterien beliebig kombinieren. Abbildung 4: Filterung im EBB Wenn Sie beispielweise nach allen Inverkehrsetzungsmeldungen suchen wollen, welche bereits an die Behörde übermittelt wurden, so setzen Sie die folgenden Filterkriterien: Beim Filter Typ wählen Sie IVS Haushalt SuVS Quartal und IVS SuVS Jahr aus. Beim Filter Status wählen Sie den Wert eingebracht aus. Die Ergebnisliste aktualisiert sich daraufhin automatisch und zeigt alle Meldungen an, welche entweder eine Inverkehrsetzungs- Quartalsmeldung oder eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung sind und den Status eingebracht haben. Abbildung 5: Beispiel für Filterkriterien und deren Werte Eine genaue Beschreibung, wie die Filterung und Suche im Detail funktioniert, können Sie im Benutzerhandbuch zum EDM-Benutzerbereich 2.0 [EBB2.0-HB] nachlesen. Seite 11 von 69

12 2.2.4 Ansichten im EDM-Benutzerbereich betreffend Elektroaltgeräte Im EDM-Benutzerbereich sehen Sie standardmäßig alle Ihre Meldungen, Nachrichten und Dateien, und zwar Rechtsbereichsübergreifend. Um diese Menge an Objekten einzuschränken stehen Ihnen Filter- und Suchkriterien zur Verfügung. Sie können jede Kombination von Filter- und Suchkriterien, welche Sie öfter benötigen, im EDM-Benutzerbereich als sogenannte Ansicht abspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen. Dadurch ersparen Sie sich die erneute Auswahl sämtlicher Filterund Suchkriterien. Zusätzlich zu diesen benutzerindividuellen Ansichten, stehen Ihnen defaultmäßig die folgenden vordefinierten Ansichten zur Verfügung: Elektroaltgeräte Wenn Sie die Ansicht Elektroaltgeräte auswählen, dann sehen Sie im EDM- Benutzerbereich nur mehr Meldungen, Nachrichten und Dateien betreffend Elektroaltgeräte. Das ist auch die Ansicht, welche geöffnet wird, wenn Sie nach dem Einstieg in das EDM Portal den Menüpunkt Elektroaltgeräte in der linken Hauptnavigation wählen. Sie können diese vordefinierten Ansichten entsprechend Ihren Anforderungen abändern, z.b. weitere Einschränkungen vornehmen, oder die Darstellung der Objekte ändern, und dies als neue benutzerdefinierte Ansicht abspeichern. Wie genau der Aufruf bzw. die Erstellung einer neuen Ansicht funktioniert, können Sie im Benutzerhandbuch des EDM-Benutzerbereich [EBB2.0-HB] nachlesen Journal Zu jedem Fachobjekt (Meldung, Nachricht, Datei), welches Sie im EDM-Benutzerbereich sehen, steht Ihnen ein Journal zur Verfügung. Im Journal wird überblicksartig aufgelistet, was alles jemals mit diesem Fachobjekt passiert ist, z.b. die Meldung wurde erstellt die Nachricht erhalten der Status der Meldung hat sich geändert Das Journal zu einem Fachobjekt können Sie aufrufen indem Sie die Aktion Journal anzeigen beim jeweiligen Fachobjekt anwählen: Abbildung 6: Funktion "Journal anzeigen" Für eine Meldung nach EAG-VO könnte das Journal beispielweise folgendermaßen aussehen: Seite 12 von 69

13 2 1 Abbildung 7: Beispiel des Journals einer Meldung Im obigen Beispiel enthält das Journal 2 Einträge: 1. Der älteste Eintrag wird ganz unten angezeigt. Dieser älteste Eintrag wurde bei der Erstellung der Meldung angelegt (Journaltyp Fachobjekt erstellt ). In den rechten beiden Spalten sehen Sie um welches Fachobjekt es sich handelt, nämlich eine Meldung Verwertung SuVS Jahr im Status nicht eingebracht. 2. Der nächste Journaleintrag (Journaltyp Fachobjekt geändert ) besagt, dass sich ein Attribut des Fachobjekts geändert hat, in diesem Fall hat sich der Status von nicht eingebracht auf eingebracht geändert. Sie können aber nicht nur das Journal eines bestimmten Fachobjekts aufrufen, Sie können auch die Journaleinträge aller Ihrer Meldungen, Nachrichten und Dateien einsehen, und zwar unter dem Menüpunkt Journal. Rufen Sie das Journal auf, wenn Sie wissen wollen, was sich in letzter Zeit alles im EDM getan hat, das für Sie von Bedeutung ist. Das Journal könnte beispielweise folgendermaßen aussehen: Seite 13 von 69

14 Abbildung 8: Beispiel eines Journals Im obigen Beispiel sehen Sie die 4 obersten Einträge Ihres Journals. Diese erzählen die folgende Geschichte der für Sie relevanten Ereignisse im EDM: 1. Der älteste (unterste) Eintrag zeigt, dass Sie eine neue Verwertungs- Jahresmeldung angelegt haben (Journaltyp Fachobjekt erstellt ). 2. Daraufhin (zweiter Eintrag) haben Sie von der Behörde eine Nachricht mit dem Betreff Verbesserungsaufforderung zu Verwertungs-Jahresmeldung 2013 erhalten (Journaltyp Fachobjekt erhalten ). 3. Auf Grund dessen haben Sie die Verwertungs-Jahresmeldung korrigiert und erneut eingebracht (Journaltyp Fachobjekt geändert ). 4. Anschließend haben Sie auf die Nachricht der Behörde geantwortet, also eine neue Nachricht als Antwort an die Behörde geschrieben (Journaltyp Fachobjekt erstellt ). Sie können das Objekt (Meldung, Nachricht, Datei), auf das sich ein Journaleintrag bezieht, öffnen, indem Sie das Symbol beim Journaleintrag anklicken Erinnerungen über Meldefristen Die EAG-VO definiert Meldefristen, bis zu denen eine Meldung abzugeben ist. Im EDM erhalten Sie Erinnerungen zu diesen Meldefristen: Diese Erinnerungen werden abhängig von Ihren Unternehmenstätigkeiten, welche Sie in den Stammdaten eingetragen haben, versendet. Sie erhalten ausschließlich Erinnerungen für diejenigen Meldungsarten, für welche Sie laut Ihren Stammdaten auch meldepflichtig sind Seite 14 von 69

15 (siehe auch Kapitel für den Überblick über alle Meldungsarten und Meldeverpflichteten). Falls Sie 14 Tage vor Ablauf einer Meldefrist noch keine Meldung an die Behörde übermittelt haben, dann erhalten Sie eine Erinnerung, welche Sie über den Ablauf der Meldefrist informiert. Diese Erinnerung erfolgt mittels EBB-Nachricht: Abbildung 9: Erinnerung an Meldefrist Anhand der Symbole in der Spalte Symbole können Sie erkennen, dass an dieser Nachricht eine Frist hängt. In der Spalte Zuordnung sehen Sie, wann diese Frist abläuft. Die Frist ist noch aktiv, d.h. die Meldefrist ist noch nicht abgelaufen und Sie haben die Meldung noch nicht eingebracht. Die Frist ist erledigt, d.h. Sie haben die Meldung bereits eingebracht. Die Frist wurde überschritten, d.h. Sie haben nach Ablauf der Meldefrist noch keine Meldung eingebracht. Wenn Sie die Nachricht Öffnen (über das Symbol Nachrichtentext: ) sehen Sie den genauen Seite 15 von 69

16 Abbildung 10: Ansicht einer Nachricht zur Fristerinnerung Über den Erhalt dieser Nachricht werden Sie im Journal informiert (siehe Kapitel 2.2.5). Einen Tag nach dem Ende der Meldefrist, werden Sie über den Auflauf der Frist nochmals erinnert und zwar mittels eines neuen Journaleintrags Rechte für Haupt- und Nebenbenutzer Alle Benutzer einer Registrierten Person (Haupt- und Nebenbenutzer) haben im EDM- Benutzerbereich dieselben Rechte, sie sehen dieselben Meldungen und Nachrichten. Eine Meldung, welche von Ihnen erstellt wird, kann von jedem Ihrer Haupt- und Nebenbenutzer Seite 16 von 69

17 eingesehen werden. Eine Nachricht, welche von Ihnen versandt wird, kann von jedem Ihrer Haupt- und Nebenbenutzer eingesehen werden. 2.3 Allgemeines zu Meldungen nach EAG-VO In diesem Kapitel werden Grundlagen, welche für alle Meldungen nach EAG-VO gleichermaßen gelten, beschrieben Meldungsarten Laut EAG-VO gibt es die folgenden Arten von Meldungen. In der Tabelle werden zusätzlich zur Bezeichnung die entsprechende Stelle aus der EAG-VO und der jeweilige Meldeverpflichtete angegeben. Im EDM wird immer die Kurzbezeichnung der Meldung angezeigt. Meldeverpflichteter (als EAG-Akteur) IVS Haushalt Hersteller Quartal IVS Haushalt ausländischer Hersteller Quartal IVS Haushalt ausländischer Fernabsatzhändler Quartal Kurzbezeichnung Bezeichnung Gesetzesgrundlage Inverkehrsetzungs- Quartalsmeldung Haushalt Hersteller Inverkehrsetzungs- Quartalsmeldung Haushalt ausländischer Hersteller Inverkehrsetzungs- Quartalsmeldung Haushalt ausländischer Fernabsatzhändler 23 Abs. 1 EAG Hersteller indiv. ausgenommen ausländische Hersteller/Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten 21a Abs. 2 lit. 5 individueller ausländischer EAG Hersteller mit Bevollmächtigten 21b Abs. 3 lit. 3 individueller ausländischer EAG Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten IVS Haushalt SuVS Quartal Inverkehrsetzungs- Quartalsmeldung Haushalt Sammelund Verwertungssystem 23 Abs. 3 EAG Sammel- und Verwertungssystem IVS Gewerbe Hersteller Jahr IVS Gewerbe ausländischer Hersteller Jahr Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Gewerbe Hersteller Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Gewerbe ausländischer Hersteller 23 Abs. 4 EAG Hersteller indiv. ausgenommen ausländische Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten 21a Abs. 2 lit. 5 individueller ausländischer EAG Hersteller mit Bevollmächtigten IVS Gewerbe ausländischer Fernabsatzhändler Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Gewerbe 21b Abs. 3 lit. 3 individueller ausländischer EAG Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten Seite 17 von 69

18 Jahr ausländischer Fernabsatzhändler IVS SuVS Jahr Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Sammel- und Verwertungssystem 18 Abs. 1 EAG Sammel- und Verwertungssystem Verwertung Hersteller Jahr Verwertungs- Jahresmeldung Hersteller 24 Abs. 1 EAG Hersteller indiv. ausgenommen ausländische Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten Verwertung ausländischer Hersteller Jahr Verwertungs- Jahresmeldung ausländischer Hersteller 21a Abs. 2 lit. 5 individueller ausländischer EAG Hersteller mit Bevollmächtigten Verwertung ausländischer Fernabsatzhändler Jahr Verwertungs- Jahresmeldung ausländischer Fernabsatzhändler 21b Abs. 3 lit. 3 individueller ausländischer EAG Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten Verwertung SuVS Jahr Verwertungs- Jahresmeldung Sammel- und Verwertungssystem 24 Abs. 1 EAG Sammel- und Verwertungssystem Verwertung Sammler Jahr Verwertungs- Jahresmeldung Sammler 24 Abs. 2 Abfallsammler von EAG Verwertung Behandler Jahr Verwertungs- Jahresmeldung Behandler 24 Abs. 3 Abfallbehandler von EAG Einbringen an Behörde, Status von Meldungen Damit Sie Meldungen vor dem Einbringen an die Behörde kontrollieren können, können Sie diese zuerst speichern, ohne dass die Behörde darauf Zugriff hat. Erst durch explizite Übermittlung ( Meldung einbringen ) wird die Meldung an die zuständige Behörde übermittelt. Ob eine Meldung schon an die Behörde übermittelt wurde oder nicht, wird im Status der Meldung angezeigt. Meldungen, welche Sie gerade erst angelegt habe und noch keine Daten eingegeben haben und noch nicht gespeichert wurden, haben den Status neu. Meldungen, welche schon bearbeitet und gespeichert wurden, aber noch nicht an die Behörde übermittelt wurden, haben den Status nicht eingebracht. Sobald eine Meldung an die Behörde übermittelt wurde, hat sie den Status eingebracht. Seite 18 von 69

19 2.3.3 Versionierung von Meldungen Jede Meldung kann beliebig oft gespeichert werden, bevor sie an die Behörde eingebracht wird. Die gespeicherten Daten werden dabei jedes Mal überschrieben. Auch das mehrmalige Einbringen einer Meldung ist möglich. Eine bereits eingebrachte Meldung wird aber nicht überschrieben, sondern es wird eine neue Version der Meldung angelegt. Die bereits eingebrachte Meldung wird als nicht mehr gültige Version gekennzeichnet, bleibt aber in der Anwendung erhalten und kann angesehen, aber nicht mehr bearbeitet werden. Die alten Versionen einer Meldung können Sie über den Button Versionen anzeigen in der Ansicht einer Meldung aufrufen. Abbildung 11: Aufruf der Liste der Meldungsversionen Nach Betätigung des Buttons Versionen anzeigen gelangen Sie zur Liste aller Meldungsversionen: Seite 19 von 69

20 Abbildung 12: Liste der Meldungsversionen Hier sehen Sie alle Meldungsversionen, welche Sie jemals erstellt haben. Sie sehen ob und wann Sie diese Versionen an die Behörde übermittelt haben und ob die EAG Koordinierungsstelle die Daten aus Ihrer Meldung bereits exportiert hat um die Massenanteile bzw. die Verwertungsquoten zu berechnen. Sie können jede Version öffnen. Die Bearbeitung ist aber nur mehr bei der neuesten, also aktuell gültigen Version möglich Exportieren von Meldungsdaten durch EAG Koordinierungsstelle Die Meldungsdaten mit Ausnahme der Verwertungs-Jahresmeldung Behandler werden von der Koordinierungsstelle aus dem EDM abgezogen, um damit weitere Berechnungen durchzuführen, wie z.b. die Berechnung der Massenanteile, und der Verwertungsquoten. Meldungen, welche von der Koordinierungsstelle für diese Berechnungen berücksichtigt wurden, werden in der Liste der Meldungsversionen mit von EAK exportiert gekennzeichnet. Nur eingebrachte Meldungen können von der Koordinierungsstelle abgeholt werden Allgemeine Daten einer Meldung In jeder Maske, welche eine Meldung oder einen Teil einer Meldung zeigt, werden zuoberst die Allgemeinen Daten der Meldung angezeigt: Seite 20 von 69

21 Meldungsart Abbildung 13: Allgemeine Daten einer Meldung Darin werden die wichtigsten Informationen über die Meldung (z.b. Berichtszeitraum, Status), aber keine eigentlichen Inhalte der Meldung, angezeigt. Um welche Meldungsart es sich handelt, wird im Titel der Maske angezeigt. Die allgemeinen Daten einer Meldung werden auch im EDM Bevollmächtigte von ausländischen Herstellern bzw. Fernabsatzhändlern Ausländische Fernabsatzhändler müssen, ausländische Hersteller müssen einen österreichischen Bevollmächtigten ernennen, welcher Ihre Verpflichtungen nach EAG-VO in Österreich erfüllt. Dieser Bevollmächtigte übernimmt somit auch die Pflege der Stammdaten des ausländischen Unternehmens und die Meldungsübermittlung (im Falle eines individuellen Herstellers bzw. Fernabsatzhändlers) bzw. die Teilnahme an einem Sammelund Verwertungssystem. Der Bevollmächtigte muss selbst im EDM registriert sein. Die Behörde (BMLFUW) setzt im Register eine Kennzeichnung als Bevollmächtigter. Um die Meldungen des ausländischen Unternehmens zu übermitteln erhält der Bevollmächtigte einen Nebenbenutzerzugang der ausländischen Firma. Falls Sie als Bevollmächtigter agieren wollen, finden Sie eine genauere Beschreibung der Voraussetzungen und des Verfahrensablauf auf der Homepage des BMLFUW (Abfall und Ressourcenmanagement Elektroaltgeräte - Bevollmächtigte für Elektro- und Elektronikgeräte). Link zur Homepage des BMLFUW: Seite 21 von 69

22 3 Beschreibung der Abläufe zur Übermittlung von Meldungen nach EAG-VO Dieses Kapitel beschreibt wie Sie die unterschiedlichen Meldungen im EDM übermitteln können. Die Beschreibung erfolgt getrennt für die unterschiedlichen Meldeverpflichteten. 3.1 Inverkehrsetzung Meldeverpflichtete haben die Masse der von Ihnen in Verkehr gesetzten Elektro- und Elektronikgeräte zu melden. Die Meldeverpflichteten sind Hersteller, welche die Rücknahme und Behandlung zumindest für eine Gerätekategorie selbst organisieren, d.h. zumindest für eine Gerätekategorie nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, was derzeit nur im Bereich gewerbliche Zwecke möglich ist. Sammel- und Verwertungssysteme Bei einem Hersteller kann es sich um einen inländischen Hersteller, einen ausländischen Hersteller mit Bevollmächtigten oder um einen ausländischen Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten handeln Bedienungsanleitung für Hersteller Hersteller von Geräten für gewerbliche Zwecke müssen einmal jährlich (bis zum 10.4.) eine Meldung über die im Vorjahr in Verkehr gesetzten Geräte übermitteln Rechtliche Grundlagen Gemäß 21 Abs. 4 haben Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke die jeweils im Kalenderjahr in Österreich in Verkehr gesetzten Massen an Elektround Elektronikgeräten bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle im Wege des Registers zu melden. Die Meldung hat die Massen an Elektro- und Elektronikgeräten getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien zu umfassen. Sofern in einem Kalenderjahr keine Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gesetzt werden, ist eine Leermeldung abzugeben Anlegen einer neuen Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Um eine neue Meldung anzulegen, wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder neue Nachricht erstellen über das Symbol in der Toolbar aus. Seite 22 von 69

23 Neue Meldung erstellen Abbildung 14: Neue Meldung erstellen Daraufhin werden Ihnen alle Meldungsarten, welche Sie auf Grund der von Ihnen getätigten Angaben in den Stammdaten übermitteln können, angezeigt. Abbildung 15: Auswahl der Meldungsart IVS Gewerbe Hersteller Jahr Sie sind nicht für alle angezeigten Meldungsarten meldepflichtig. Als individueller Hersteller von gewerblichen Geräten müssen Sie eine IVS-Jahresmeldung und eine Verwertungs-Jahresmeldung übermitteln. Als individueller Hersteller von Haushaltsgeräten müssen Sie eine IVS-Quartalsmeldung und eine Verwertungs- Jahresmeldung übermitteln. Seite 23 von 69

24 Wählen Sie die Meldungsart IVS Gewerbe Hersteller Jahr aus. Daraufhin öffnet sich ein Formular, in dem sie den Berichtszeitraum, für den Sie die Meldung abgeben wollen, angeben können. Es werden hier ausschließlich jene Berichtszeiträume angezeigt, für welche Sie noch keine Meldung angelegt haben. Wenn Sie ausschließlich als kollektiver Hersteller tätig waren oder wenn Sie in den Stammdaten keine Inverkehrsetzungen angegeben haben, so wird Ihnen kein Berichtszeitraum zur Auswahl angezeigt und Sie können daher keine neue Meldung erstellen. Falls dies nicht korrekt ist, korrigieren Sie zuerst Ihre Stammdaten um eine neue Meldung erstellen zu können. Wählen Sie den Berichtszeitraum aus, für den Sie die Meldung übermitteln möchten. Es öffnet sich ein Formular, in welchem Sie die in Verkehr gesetzten Massen angeben können (siehe Abbildung 16). In diesem Formular können Sie ausschließlich Massen in denjenigen Sammel- und Behandlungskategorien angeben, in denen Sie laut Ihren Stammdaten Geräte in Verkehr gesetzt haben. Meldung kann noch nicht gespeichert oder eingebracht werden Abbildung 16: IVS Gewerbe Hersteller Jahr - leere Meldung Abbildung 16 zeigt eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung eines Herstellers. Es wurden noch keine Daten eingegeben. Daher sind auch die Buttons zum Speichern und Einbringen der Meldung ausgegraut und können nicht angeklickt werden. Da die Meldung noch nie bearbeitet worden ist, hat sie den Status neu. Seite 24 von 69

25 Der Hersteller kann nur zu den Kategorien Großgeräte, Kühl- und Gefriergeräte und Gasentladungslampen Massen angeben, weil er in seinen Stammdaten angegeben hat, dass er Geräte in diesen Kategorien in Verkehr setzt und für diese Kategorien NICHT an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt. Stimmen die in der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung angezeigten Sammel- und Behandlungskategorien nicht, dann überprüfen Sie die Angaben zur Inverkehrsetzung, die Sie in Ihren Stammdaten unter dem Reiter EAG gemacht haben: Dort sollten Sie alle Sammel- und Behandlungskategorien angeben, in denen Sie Geräte in Verkehr setzen. Wenn Sie die Rücknahme und Behandlung für diese Gerätekategorien selbst organisieren, d.h. nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, dann wählen Sie bei diesen Kategorien den Eintrag individuell aus. Meldung kann gespeichert oder eingebracht werden Abbildung 17: IVS Gewerbe Hersteller Jahr ausgefüllt Sobald Sie Massen eingegeben haben, können Sie die Meldung speichern oder einbringen Ansehen oder Bearbeiten einer bestehenden Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Wenn Sie eine bereits bestehende Meldung ansehen oder bearbeiten wollen, so setzen Sie im EDM-Benutzerbereich zuerst geeignete Such- und Filterkriterien um die Meldung zu finden (siehe Kapitel 2.2.3). Seite 25 von 69

26 Wollen Sie beispielsweise alle Inverkehrsetzungs-Jahresmeldungen suchen, bei denen die Übermittlung an die Behörde noch ausständig ist, dann würden Sie die folgenden Filterkriterien setzen: Abbildung 18: Beispiel: Filterung nach nicht eingebrachten IVS Meldungen Wenn Sie die Meldung ansehen wollen, so betätigen Sie das Symbol beim jeweiligen Fachobjekt. Sie gelangen daraufhin in die Maske zur Eingabe der in Verkehr gesetzten Massen (siehe Abbildung 17). Seite 26 von 69

27 Abbildung 19: Öffnen eines Fachobjekts Bedienungsanleitung für ausländische Hersteller Die Bedienung erfolgt analog wie bei Herstellern, der einzige Unterschied ist die Auswahl der Meldungsart, und zwar IVS Gewerbe ausländischer Hersteller Jahr Bedienungsanleitung für ausländische Fernabsatzhändler Die Bedienung erfolgt analog wie bei Herstellern, der einzige Unterschied ist die Auswahl der Meldungsart, und zwar IVS Gewerbe ausländischer Fernabsatzhändler Jahr Bedienungsanleitung für Sammel- und Verwertungssysteme Sammel- und Verwertungssysteme müssen für jedes Quartal die Summe der in Verkehr gesetzten Geräte ihrer Teilnehmer melden. Zusätzlich muss einmal jährlich (bis zum 10.4.) eine detaillierte Meldung über die Inverkehrsetzung der Teilnehmer übermittelt werden. Diese Jahresmeldung enthält alle Teilnehmer des Sammel- und Verwertungssystems und pro Teilnehmer die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten Rechtliche Grundlagen Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Gemäß 18. Abs. 1 haben Sammel- und Verwertungssysteme jährlich bis zum 10. April des darauf folgenden Jahres zu übermitteln: 1) eine Aufstellung der Teilnehmenden, insbesondere der Hersteller oder deren Bevollmächtigten unter Angabe der GLN, und die Masse der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Elektro- und Elektronikgeräte, hinsichtlich der eine Teilnahme an diesem System erfolgt ist, getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien, diese gegliedert nach Geräten für private Haushalte und Geräten für gewerbliche Zwecke, und 2) einen Tätigkeitsbericht. Die Aufstellung gemäß Z 1 ist im Wege des Registers zu übermitteln. Inverkehrsetzungs-Quartalsmeldung Gemäß 21 Abs. 3 haben Sammel- und Verwertungssysteme für jedes Kalenderquartal jeweils eine Gesamtsumme der von ihren Teilnehmern in Österreich in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Massen an Elektro- und Elektronikgeräten getrennt Seite 27 von 69

28 nach den Sammel- und Behandlungskategorien bis spätestens sieben Wochen nach Ablauf des zu meldenden Quartals elektronisch im Wege des Registers an die Koordinierungsstelle zu melden Anlegen einer neuen Inverkehrsetzungs-Quartalsmeldung Um eine neue Meldung anzulegen wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder neue Nachricht erstellen über das Symbol in der Toolbar aus. Neue Meldung erstellen Abbildung 20: Neue Meldung erstellen Daraufhin werden Ihnen alle Meldungsarten, welche Sie auf Grund der von Ihnen getätigten Angaben in den Stammdaten übermitteln können, angezeigt. Seite 28 von 69

29 Abbildung 21: Auswahl der Meldungsart IVS SuVS Quartal Wählen Sie die Meldungsart IVS Haushalt SuVS Quartal aus. Daraufhin öffnet sich ein Formular, in dem sie den Berichtszeitraum, für den Sie die Meldung abgeben wollen, angeben. Sie können hier nur jene Berichtszeiträume angeben, für die Sie noch keine Meldung erstellt haben. Daraufhin öffnet sich das folgende Formular: Seite 29 von 69

30 Abbildung 22: IVS Haushalt SuVS Quartal Geben Sie die in Verkehr gesetzten Massen ein und speichern Sie anschließend die Meldung oder bringen Sie sie ein Ansehen oder Bearbeiten einer bestehenden Inverkehrsetzungs- Quartalsmeldung Wenn Sie eine bereits bestehende Meldung ansehen oder bearbeiten wollen, so setzen Sie im EDM-Benutzerbereich zuerst geeignete Such- und Filterkriterien um die Meldung zu finden (siehe Kapitel 2.2.3). Wenn Sie die Meldung ansehen wollen, so betätigen Sie das Symbol in der Liste im EDM- Benutzerbereich. Sie gelangen daraufhin in die Maske zur Eingabe der in Verkehr gesetzten Massen (siehe Abbildung 22) Anlegen einer neuen Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung Die Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung kann nicht über die Weboberfläche eingegeben werden, sondern man muss eine XML Datei hochladen, welche die Inhalte der Meldung enthält. Seite 30 von 69

31 Um eine neue Meldung anzulegen, wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder neue Nachricht erstellen über das Symbol in der Toolbar aus. Wählen Sie die Meldungsart IVS SuVS Jahr aus. Daraufhin öffnet sich der Dateiupload, in welchem Sie eine Datei vom eigenen Computer auswählen und in das EDM hochladen können. Es sind Dateien bis zu einer Größe von 8 MB erlaubt. Datei vom eigenen Computer auswählen Abbildung 23: Dateiupload zum Hochladen der XML-Datei Beim Hochladen der Datei wird überprüft, ob die Datei den folgenden Bedingungen genügt: 1) Die XML Datei muss eine bestimmte Struktur aufweisen, welche in der XML Schema Datei [XSD-IVS-EAG] bzw. in der Schnittstellenbeschreibung [SB-IVS-EAG] beschrieben ist. 2) Zusätzlich müssen die in der XML enthaltenen Informationen den im Datenanforderungsdokument [DA-PR-EAG] beschriebenen Datenanforderungen bzw. Prüfregeln genügen. Wie in [DA-PR-EAG] beschrieben, gibt es zwei verschiedene Arten von Prüfregeln: a) Prüfregeln, die zu einer Ablehnung der Meldung führen: Ist eine dieser Prüfregeln verletzt, so kann die XML Datei nicht verarbeitet werden und nicht in das EDM hochgeladen werden. Die Meldung wird nicht gespeichert, es werden nur die in der Meldung enthaltenen Fehler auf der Weboberfläche angezeigt (siehe Kapitel Prüfprotokoll). b) Prüfregeln, die zu einem Hinweis führen: Sind ausschließlich diese Hinweis- Prüfregeln verletzt, so kann die XML Datei in das EDM hochgeladen werden. Die verletzten Prüfregeln werden in einem Prüfprotokoll (siehe Kapitel ) angezeigt. Ist Bedingung 1 oder 2a verletzt, dann kann die Meldung nicht gespeichert werden. Es wird ein Prüfprotokoll angezeigt, welches alle in der Meldung enthaltenen Fehler enthält. Dieses Prüfprotokoll wird nicht gespeichert, sondern nur temporär angezeigt. Es besteht aber die Möglichkeit einen PDF Export des Prüfprotokolls zu generieren. Diesen kann man dann lokal abspeichern. Seite 31 von 69

32 Sind in der Meldung keine schwerwiegenden Fehler enthalten, sondern nur Hinweis- Prüfregeln verletzt (Bedingung 2b), so wird die Meldung in das EDM hochgeladen. Etwaige verletzte Hinweis-Prüfregeln werden in einem Prüfprotokoll gespeichert. Wenn die Meldung erfolgreich in das EDM hochgeladen wurde, so wird die Übersichtsseite der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung angezeigt (siehe Abbildung 24). Datenstand Referenz-Nummer Filter einblenden Details anzeigen Abbildung 24: IVS SuVS Jahr - Übersicht In der Übersicht werden zuoberst allgemeine Daten, wie der Berichtszeitraum oder der Status (nicht eingebracht oder eingebracht) angezeigt. Hier wird auch die Referenz-Nr. angezeigt. Diese kann in der XML Datei angegeben werden. Durch die Anzeige dieser Nummer ist es einfach zu einer Meldung im EDM die zugehörige XML Datei im IT-System des Sammel- und Verwertungssystems zu finden. Der Datenstand gibt an zu welchem Zeitpunkt die Prüfregeln durchgeführt wurden, d.h. den Zeitpunkt an dem die Meldungsinhalte mit den Stammdaten (der Hersteller) verglichen worden sind. Das ist der Zeitpunkt an dem die Meldung hochgeladen wurde. Gab es seit dem Hochladen der Meldung Änderungen an den Stammdaten, kann es sein, dass die Inhalte des Prüfprotokolls nicht mehr mit den Stammdaten übereinstimmen. In Abbildung 24 hat das Sammel- und Verwertungssystem 2 Hersteller in der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung angegeben. Ein Prüfprotokoll wurde erstellt. Man kann es durch Klick auf den Button Prüfprotokoll öffnen über der Liste der Hersteller öffnen Filterung Da eine Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung umfangreich sein kann, gibt es Filter um sie zu durchsuchen: Seite 32 von 69

33 Filter wieder ausblenden Abbildung 25: IVS SuVS Jahr Filterung nach Herstellern und Bevollmächtigten Es kann nach einem einzelnen Hersteller oder nach einem Bevollmächtigten eines ausländischen Herstellers oder Fernabsatzhändlers gefiltert werden. Außerdem kann man nach den folgenden Kriterien filtern: Registrierte Hersteller - keine Fehler vorhanden: das sind alle Hersteller, deren EAG Entpflichtungen genau mit den in der Meldung übermittelten Daten übereinstimmen Registrierte Hersteller - Fehler vorhanden: das sind alle Hersteller, für die das Sammel- und Verwertungssystem Massen (in einer Sammel- und Behandlungskategorie) gemeldet hat, der Hersteller aber in seinen Stammdaten nicht angegeben hat, dass er (in dieser Sammel- und Behandlungskategorie) an dieses Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet hat. Nicht registrierte Hersteller: das sind alle Hersteller, welche nicht im EDM registriert sind, und die in der Meldung deswegen nicht mittels GLN, sondern nur mittels Name und Sitzadresse angegeben werden konnten Prüfprotokoll Das Prüfprotokoll zu einer Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung enthält zeilenweise alle Verletzungen von Prüfregeln. Seite 33 von 69

34 PDF Export Abbildung 26: IVS SuVS Jahr - Prüfprotokoll In der Spalte ID wird die Nummer der Datenanforderung angezeigt, anhand der die Datenanforderung eindeutig identifiziert ist. In der Spalte Fehlerbeschreibung befindet sich der genaue Text der Datenanforderung, wie es auch im Datenanforderungsdokument [DA-PR-EAG] steht. Als Bezugsobjekt wird möglichst genau der Datensatz angegeben, bei dem der Fehler aufgetreten ist. Stimmen z.b. die gemeldeten Daten nicht mit den EAG Entpflichtungen eines Herstellers überein, so sind Name und GLN des Herstellers, die Sammel- und Behandlungskategorie und die Nutzungsdomäne (Haushalt, Gewerbe) angegeben, bei denen der Fehler aufgetreten ist. Zusätzlich ist noch die Position in der Datei (Zeile und Spalte) angegeben, wo der Fehler aufgetreten ist. So kann man den Fehler auch direkt in der XML Datei schnell finden. In der Spalte Bei Verletzung sieht man ob es sich bei dem Eintrag um eine Ablehnungs-Prüfregel, oder um eine Hinweis-Prüfregel handelt. Bei Meldungen, die erfolgreich hochgeladen wurden, können nur Hinweis-Prüfregeln vorkommen. Über das Export-Icon in der Toolbar (rechts oben) kann ein PDF Export des Prüfprotokolls erstellt werden. Der Export scheint, sobald er fertig erstellt wurde, in der Liste der gestarteten Aufträge auf (siehe Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden erden.). Seite 34 von 69

35 Das Prüfprotokoll in Abbildung 26 enthält 2 Einträge. Der erste führt zu einer Ablehnung, d.h. die Meldung wurde nicht gespeichert. Der zweite Eintrag besagt, dass das Sammel- und Verwertungssystem in der Meldung angegeben hat, dass der Hersteller EAG Hersteller kg an Großgeräten im Bereich Haushalt in Verkehr gesetzt hat, der Hersteller in seinen Stammdaten aber nicht angegeben hat, dass er an dieses Sammel- und Verwertungssystem in dieser Kategorie entpflichtet hat. Es kann sich dabei um einen Fehler in der Meldung handeln (das System hat den Hersteller irrtümlicherweise angegeben) oder um einen Fehler in den Stammdaten des Herstellers. Da das Sammel- und Verwertungssystem die Stammdaten des Herstellers nicht ändern kann, führt diese Prüfregelverletzung nicht zu einer Ablehnung der Meldung, sondern nur zu einem Hinweis Prüfprotokoll als PDF-Datei exportieren Sie können das Prüfprotokoll als PDF-Datei exportieren. Die dabei erzeugte PDF-Datei wird für 30 Tage im EDM gespeichert wird. Anschließend wird sie gelöscht. Diese PDF-Datei wird, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Export gestartet haben, in der Liste Gestartete Aufträge angezeigt, welche Sie über den Button Gestartete Aufträge in der Toolbar aufrufen können. Wenn Sie die PDF-Datei öffnen und auf Ihrem PC speichern wollen, so betätigen Sie das Symbol in der Liste Gestartete Aufträge. Sie können einen Export permanent speichern indem Sie diesen EDM-Benutzerbereich ablegen. Die Liste der gestarteten Aufträge zeigt einerseits die temporär verfügbaren Dateien an, andererseits die Dateien, welche Sie bereits permanent gespeichert haben. Seite 35 von 69

36 Liste der temporär verfügbaren Dateien Export öffnen Export permanent im Benutzerbereich speichern. Liste der permanent abgespeicherten Dateien Abbildung 27: Liste der gestarteten Aufträge keine Exporte permanent gespeichert In obigem Beispiel sind in der Liste der gestarteten Aufträge zwei temporär verfügbare Exporte von Prüfprotokollen vorhanden, es wurden noch keine Exporte permanent im EDM-Benutzerbereich gespeichert. Wenn Sie den Export eines Prüfprotokolls permanent speichern möchten, dann betätigen Sie das Symbol bei der entsprechenden Datei. Daraufhin wird die Datei aus der Liste der temporär verfügbaren Dateien entfernt und in der Liste der Dateien, welche im EBB abgelegt sind, angezeigt. Nach dem permanenten Speichern einer Datei im EDM-Benutzerbereich würde die Liste der gestarteten Aufträge in obigem Beispiel folgendermaßen aussehen: Seite 36 von 69

37 Datei im EBB öffnen Abbildung 28: Liste der gestarteten Aufträge - 1 Export permanent gespeichert Sobald Sie einen Export im EDM-Benutzerbereich abgelegt haben, haben alle Haupt- oder Nebenbenutzer aus Ihrem Unternehmen ebenfalls Zugriff auf diesen Export. Sie können immer nur einen Export gleichzeitig starten. Sobald dieser fertig gestellt wurde, können Sie den nächsten Export starten. In der Liste Gestartete Aufträge sehen Sie ausschließlich Exporte, welche Sie selbst gestartet haben. Sie sehen keine Exporte, welche andere Haupt- oder Nebenbenutzer aus Ihrem Unternehmen gestartet haben Detailseite eines Herstellers In der Übersichtsseite der Inverkehrsetzungs-Jahresmeldung können Sie durch Klick auf das Symbol Details anzeigen die Detailansicht für einen Hersteller öffnen: Seite 37 von 69

38 zum vorigen Hersteller zum nächsten Hersteller Abbildung 29: IVS SuVS Jahr - Details Auch hier werden zuoberst wieder allgemeine Daten zur Meldung angezeigt, darunter die Angaben zum jeweiligen Hersteller und darunter die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten, gegliedert nach Geräten für private Haushalte und nach Geräten für gewerbliche Zwecke. Mit Hilfe der Buttons < zum Vorigen und zum Nächsten > kann man schnell zwischen der Detailansicht der einzelnen Hersteller navigieren, ohne dazwischen die Übersichtsseite aufrufen zu müssen Ergänzende Massen Vor Release 6.0 wurden Inverkehrsetzungs-Jahresmeldungen der Sammel- und Verwertungssysteme in einem anderen Format übermittelt. Es war möglich zusätzlich zu den Daten zu bestimmten Herstellern auch sogenannte Ergänzende Massen zu übermitteln. Das waren Summen über die Massen an in Verkehr gesetzten Geräten von allen Herstellern, Seite 38 von 69

39 welche nicht korrekt (oder gar nicht) im EDM registriert waren. Zusätzlich zu diesen Summen konnte man auch ein Excel-File hochladen, welches die Massen pro nicht korrekt (oder gar nicht) im EDM registrierten Hersteller enthielt. Mit Release 6.0 wurde eine vereinfachte Übermittlung der Inverkehrsetzungs- Jahresmeldungen eingeführt. Die Übermittlung von ergänzenden Massen ist nicht mehr notwendig und auch nicht mehr möglich. Man kann nun alle Daten zu den Herstellern in einer XML Datei übermitteln. Bei den vor Release 6.0 übermittelten Meldungen werden die ergänzenden Massen (falls vorhanden) aber nach wie vor angezeigt: Abbildung 30: IVS SuVS Jahr - Ergänzende Massen Ansehen oder Bearbeiten einer bestehenden Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung Wenn Sie eine bereits bestehende Meldung ansehen oder bearbeiten wollen, so setzen Sie im EDM-Benutzerbereich zuerst geeignete Such- und Filterkriterien um die Meldung zu finden (siehe Kapitel 2.2.3). Wenn Sie die Meldung ansehen wollen, so betätigen Sie das Symbol in der Liste im EDM- Benutzerbereich. Sie gelangen daraufhin in die Übersichtsseite der Inverkehrsetzungs- Jahresmeldung (siehe Abbildung 24). Wenn Sie Meldung bearbeiten möchten, dann müssen Sie eine neue XML Datei hochladen. Wählen Sie dafür die Funktion Neue XML-Datei hochladen in der Liste der Fachobjekte aus. Seite 39 von 69

40 Abbildung 31: IVS SuVS Jahr - Funktion "Neue XML-Datei hochladen" Anschließend öffnet sich der Dateiupload, in welchem Sie - wie beim Anlegen einer neuen Meldung - eine Datei vom eigenen Computer auswählen und in das EDM hochladen können. Die weiteren Schritte sind ident wie beim Anlegen einer neuen Meldung (siehe Kapitel ). 3.2 Verwertung Meldeverpflichtete haben einmal jährlich die von Ihnen bzw. in Ihrem Auftrag gesammelten, wieder verwendeten, verwerteten und ausgeführten Massen an Elektro- und Elektronikaltgeräten zu melden. Die Meldeverpflichteten sind Hersteller Sammel- und Verwertungssysteme Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 Elektroaltgeräteverordnung Bei einem Hersteller kann es sich um einen inländischen Hersteller, einen ausländischen Hersteller mit Bevollmächtigten oder um einen ausländischen Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten handeln. Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-VO haben einen Teil der Daten dafür im Wege des Registers zur Verfügung zu stellen. Meldeverpflichtete können auf diese Daten elektronisch über das EDM Portal zugreifen. Zur Erfassung bzw. Bearbeitung von Verwertungsmeldungen in der Anwendung Elektroaltgeräte müssen folgende Bedingungen in der ZAReg Stammdatenverwaltung erfüllt sein: Hersteller müssen als Hersteller im EDM registriert sein, d.h. sie müssen die Unternehmenstätigkeit Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten angegeben haben. Außerdem müssen sie die Rücknahme und Behandlung zumindest für eine Gerätekategorie selbst organisieren, d.h. zumindest für eine Gerätekategorie nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, was derzeit nur im Bereich gewerbliche Zwecke möglich ist. Dies muss entsprechend in der ZAReg Stammdatenverwaltung unter dem Reiter EAG angegeben sein (Auswahl des Eintrags individuell in zumindest einer Sammelund Behandlungskategorie). Für ausländische Hersteller mit Bevollmächtigten gilt dasselbe wie für Hersteller, diese müssen jedoch die Unternehmenstätigkeit ausländischer EAG Hersteller mit bevollmächtigtem Vertreter in ihren Stammdaten angegeben haben. Für ausländische Fernabsatzhändler mit Bevollmächtigten gilt dasselbe wie für Hersteller, diese müssen jedoch die Unternehmenstätigkeit ausländischer EAG Fernabsatzhändler mit bevollmächtigtem Vertreter in ihren Stammdaten angegeben haben. Seite 40 von 69

41 Sammel- und Verwertungssysteme müssen im EDM registriert und vom BMLFUW genehmigt sein und die entsprechende Elektroaltgeräte-Tätigkeit aufweisen Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-Verordnung müssen mit der Tätigkeit Abfall-Sammler oder -Behandler lt. AWG 2002 im EDM registriert sein und zusätzlich die Elektroaltgeräte-Tätigkeit Meldepflichtiger gem. 24 Abs. 2 EAG- VO aufweisen. Abfallbehandler gem. 24 Abs. 3 EAG-Verordnung müssen mit der Tätigkeit Abfall-Sammler oder -Behandler lt. AWG 2002 im EDM registriert sein und zusätzlich die Elektroaltgeräte-Tätigkeit Meldepflichtiger gem. 24 Abs. 3 EAG- VO aufweisen. Im Folgenden werden der Ablauf der Meldungen graphisch dargestellt, die rechtlichen Grundlagen und die für die Verwendung der EAG-Anwendung durchzuführenden Tätigkeiten - für den jeweiligen Akteur (Hersteller, Sammel- und Verwertungssystem, Abfallsammler, Abfallbehandler) - inklusive entsprechender Screenshots beschrieben Ablauf Abfallbehandler von Elektro- und Elektronikaltgeräten melden unter Angabe des Meldeverpflichteten (Hersteller, Sammel- und Verwertungssystem, Abfallsammler) die wiederverwendeten und verwerteten Massen an das Register. Der Meldeverpflichtete kann diese Daten seiner Behandler übernehmen und ergänzen und die Meldung über Verwertung einbringen. Seite 41 von 69

42 Abbildung 32: Ablauf Verwertung Bedienungsanleitung für Abfallbehandler Rechtliche Grundlagen Gemäß 24 Abs. 3 hat Jeder Abfallbehandler, der Elektro- und Elektronik-Altgeräte behandelt, die Daten gemäß Abs. 1 Z 1 lit. c bis e je Litera dem jeweiligen Meldeverpflichteten gemäß Abs. 1 und 2 auch im Wege des Registers bis spätestens 10. März jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Seite 42 von 69

43 Anlegen einer neuen Verwertungs-Jahresmeldung Um eine Verwertungs-Jahresmeldung Behandler zu übermitteln, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen: 1. Meldungsart angeben 2. Berichtszeitraum angeben 3. Alle Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO, für die Sie Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt haben, angeben. 4. Zu jedem dieser Meldeverpflichteten die für ihn verwerteten Massen angeben. Diese Schritte werden nun im Detail beschrieben: Um eine neue Meldung anzulegen, wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder neue Nachricht erstellen über das Symbol in der Toolbar aus. Daraufhin werden Ihnen alle Meldungsarten, welche Sie auf Grund der von Ihnen getätigten Angaben in den Stammdaten übermitteln können, angezeigt. Abbildung 33: Auswahl der Meldungsart Verwertung Behandler Jahr Wählen Sie die Meldungsart Verwertung Behandler Jahr aus. Daraufhin öffnet sich ein Formular, in dem sie den Berichtszeitraum, für den Sie die Meldung abgeben wollen, angeben können. Anschließend öffnet sich die Übersicht über die noch leere Meldung: Seite 43 von 69

44 Personen hinzufügen Abbildung 34: Verwertung Behandler Jahr - Übersicht leere Meldung Zuerst werden allgemeine Daten zur Meldung angezeigt, wie der Berichtszeitraum oder das Ende der Meldefrist. Darunter wird eine leere Liste von Personen (den Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO) angezeigt. Zu dieser Liste müssen Sie die Personen, für die Sie Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt haben, hinzufügen. Sie können ausschließlich Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme oder Abfallsammler (z.b. eine Gemeinde) hinzufügen. D.h. diese Personen müssen die entsprechenden Unternehmenstätigkeiten in der ZAReg Stammdatenverwaltung angegeben haben. Diese Liste kann befüllt werden, indem der Button Eintrag hinzufügen oberhalb der Liste betätigt wird. Betätigt man diesen Button, so wird der Suchassistent für Registrierte aufgerufen: Seite 44 von 69

45 Alle Personen, welche Sie bereits ausgewählt haben, werden zweiten Reiter Ausgewählte Registrierte angezeigt. Person ist bereits in der Übersicht der Meldung vorhanden und kann daher nicht nochmals ausgewählt werden. Abbildung 35: Auswahl der Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO Im Suchassistenten kann anhand von verschiedenen Suchparametern (GLN, Name, Sitzadresse) nach Herstellern, ausländischen Herstellern oder Fernabsatzhändlern mit Bevollmächtigten, Sammlern und Sammel- und Verwertungssystemen gesucht werden. Nur Registrierte, die eine dieser EAG Unternehmenstätigkeiten in ihren Stammdaten eingetragen haben, können im Suchassistent gefunden werden. Sonstige Registrierte können nicht gefunden! Im Suchassistent können beliebig viele Registrierte gleichzeitig ausgewählt und in die Liste der Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO übernommen werden. Es ist also nicht notwendig den Suchassistenten mehrfach aufzurufen und jeden Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO einzeln auszuwählen. Seite 45 von 69

46 Personen, welche Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu der Meldung hinzugefügt haben, welche also bereits in der Übersicht der Meldung angezeigt werden, können Sie nicht nochmals zur Meldung hinzufügen. Diese werden im Suchassistenten ausgegraut angezeigt und können nicht ausgewählt werden. Nach der Auswahl von mehreren Registrierten im Suchassistenten gelangen Sie wieder zur Übersicht der Verwertungs-Jahresmeldung. Die ausgewählten Registrierten wurden in die Liste der Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO übernommen: Bearbeitungsicon Abbildung 36: Verwertung Behandler Jahr - Übersicht Meldung ohne Massen Die Meldung kann aber noch nicht gespeichert werden, da noch keine Massen eingegeben wurden. Daher wird auch eine Fehlermeldung angezeigt, welche darauf hinweist, dass Massen anzugeben sind. Betätigt man das Bearbeitungsicon bei einem Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO, so wird die Detailansicht aufgerufen. Dort kann man die verwerteten Massen je Sammel- und Behandlungskategorie, d.h. die Massen von Geräten die als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wieder verwendet (lit. c), recycliert (lit. d) und insgesamt verwertet (lit. e) wurden, eintragen: Seite 46 von 69

47 Zurück zur Übersicht Zum nächsten Meldeverpflichteten gem. 24. Abs. 1 oder 2 Abbildung 37: Verwertung Behandler Jahr - Details In der Detailansicht werden zuoberst wiederum allgemeine Daten zu dieser Meldung und über den jeweiligen Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO angezeigt. Darunter können die Massen eingegeben werden. Nach der Eingabe der Massen, können Sie entweder über den Button Übernehmen und zum Nächsten > zum nächsten Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO gelangen und dort die Massen eingeben oder über den Button Übernehmen und zurück zur Übersicht zurückkehren. Wird der Button Übernehmen und zurück betätigt, so werden die Daten zwar in die Übersicht übernommen, aber sie werden noch nicht gespeichert! Die Daten müssen in der Übersicht gespeichert oder eingebracht werden. Seite 47 von 69

48 Eintrag löschen Meldung speichern (noch nicht an Behörde übermitteln) Meldung an Behörde übermitteln Abbildung 38: Verwertung Behandler Jahr - Übersicht ausgefüllte Meldung In Abbildung 38 wurden 2 Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO ausgewählt und die verwerteten Massen zu diesen angegeben. Die Meldung wurde noch nicht gespeichert, daher erscheint ein entsprechender Hinweis am Anfang der Seite. Die erfassten Daten können nochmals angesehen bzw. überarbeitet werden, bzw. können Einträge aus der Liste gelöscht werden. Nachdem zu allen Meldeverpflichteten gem. 24 Abs. 1 oder 2 EAG-VO die Massen der verwerteten Geräte angegeben wurden, kann die Meldung entweder gespeichert werden (Button Speichern ) oder die Meldung kann an die Behörde eingebracht werden (Button Speichern und Meldung einbringen ) Ansehen oder Bearbeiten einer bestehenden Verwertungs-Jahresmeldung Wenn Sie eine bereits bestehende Meldung ansehen oder bearbeiten wollen, so setzen Sie im EDM-Benutzerbereich zuerst geeignete Such- und Filterkriterien um die Meldung zu finden (siehe Kapitel 2.2.3). Wenn Sie die Meldung ansehen wollen, so betätigen Sie das Symbol in der Liste im EDM- Benutzerbereich. Sie gelangen daraufhin in die Maske zur Eingabe der verwerteten Geräte (siehe Abbildung 38). Seite 48 von 69

49 3.2.3 Bedienungsanleitung für Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme und Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Rechtliche Grundlagen Hersteller, Sammel- und Verwertungssysteme Gemäß 24 Abs. 1 EAG-VO haben Hersteller bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle im Wege des Registers zu melden: und 1. die Massen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien, die a. gesammelt wurden, getrennt nach Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten und Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus gewerblichen Zwecken, b. als gesamtes Gerät zur Wiederverwendung vorbereitet wurden, c. als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wieder verwendet wurden, d. recycliert wurden, e. insgesamt verwertet wurden, f. in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgeführt wurden, g. aus der Europäischen Union ausgeführt wurden 2. die erreichten Verwertungsquoten und Quoten der Wiederverwendung und des Recyclings entsprechend den Vorgaben der Tabellen 1-3 in Anhang 3 getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien. Gemäß 15 Abs. 1 kann diese Verpflichtung einem Sammel- und Verwertungssystem übertragen werden Abfallsammler gem. 24 Abs. 2 EAG-VO Gemäß 24 Abs. 2 hat jeder Abfallsammler (insbesondere Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie Reuse-Betriebe), der Elektro- und Elektronik-Altgeräte von einem Letztverbraucher übernimmt und diese Geräte nicht dem Hersteller zurückgibt, für diese Geräte ebenfalls die Meldung gemäß Abs. 1 zu erstatten Anlegen einer neuen Verwertungs-Jahresmeldung Um eine neue Meldung anzulegen, wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder neue Nachricht erstellen über das Symbol in der Toolbar aus. Daraufhin werden Ihnen alle Meldungsarten, welche Sie auf Grund der von Ihnen getätigten Angaben in den Stammdaten übermitteln können, angezeigt. Das ist eine Teilmenge der folgenden Meldungsarten: Seite 49 von 69

50 Verwertung Hersteller Jahr Verwertung ausländischer Hersteller Jahr Verwertung ausländischer Fernabsatzhändler Jahr Verwertung SuVS Jahr Verwertung Sammler Jahr Abbildung 39: Auswahl der Meldungsart Verwertung Hersteller Jahr Wählen Sie die Meldungsart Verwertung Behandler Jahr aus. Daraufhin öffnet sich ein Formular, in dem sie den Berichtszeitraum, für den Sie die Meldung abgeben wollen, angeben können. Anschließend öffnet sich die Übersicht über die noch leere Meldung (siehe Abbildung 40). Pro Sammel- und Behandlungskategorie werden die zu meldenden Daten angezeigt. Das sind: Massen von Geräten für private Haushalte, die gesammelt wurden (lit. a Haushalt) Massen von Geräten für gewerbliche Zwecke, die gesammelt wurden (lit. a Gewerbe) Massen von Geräten, die als gesamtes Gerät zur Wiederverwendung vorbereitet wurden (lit. b) Massen von Geräten, die als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wiederverwendet wurden (lit. c) Massen von Geräten, die recycliert wurden (lit. d) Massen von Geräten, die insgesamt verwertet wurden (lit. e) Massen von Geräten, die in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeführt wurden (lit. f) Seite 50 von 69

51 Massen von Geräten, die aus der Europäischen Union ausgeführt wurden (lit. g) Status der Meldung Bearbeitungsicon Abbildung 40: Verwertung Hersteller Jahr - Übersicht leere Meldung Abbildung 40 zeigt die Übersicht über eine Verwertungs-Jahresmeldung eines Herstellers. Zu den einzelnen Sammel- und Behandlungskategorien wurden noch keine Massen übermittelt, die Zeilen sind leer. Da die Meldung noch nie bearbeitet worden ist, hat sie den Status neu. Um die Daten zu einer Sammel- und Behandlungskategorie zu erfassen oder zu bearbeiten, ist die jeweilige Sammel- und Behandlungskategorie auszuwählen (Klick auf das Bearbeitungsicon). Es öffnet sich die Detailansicht der Meldung: Verwertungsmassen Behandler der Gesamtsumme aktualisieren Abbildung 41: Verwertung Hersteller Jahr - Details In der Detailansicht werden alle Verwertungs-Jahresmeldungen von Behandlern angezeigt, welche den Meldeverpflichteten (also den Hersteller, ausländischen Hersteller, ausländischen Fernabsatzhändler, Abfallsammler oder Sammel- und Verwertungssystem) in Seite 51 von 69

52 ihrer Verwertungs-Jahresmeldung angegeben haben (siehe auch Kapitel für die Durchführung der Meldung der Behandler). Der Meldeverpflichtete kann die Massen aus diesen Meldungen übernehmen, indem er den jeweiligen Behandler anhakt. Die Massen der Behandlermeldungen sind dann Teil seiner Meldung, Die Summe über alle übernommenen Behandlermeldungen wird in der Zeile Zwischensumme angezeigt. Der Meldeverpflichtete kann in der Zeile Verwertete Massen die Massen aus den Verwertungsmeldungen der Behandler (lit. c, d und e) ergänzen. Am Ende der Tabelle werden automatisch die Gesamtsummen berechnet, das ist die Summe aus den übernommenen Meldungen der Behandler und den verwerteten Massen. Die Gesamtsummen müssen den in diesem Jahr - durch den Hersteller oder einem von ihm beauftragten Behandler - verwerteten Massen entsprechen. In Abbildung 41 sieht man, dass 2 Behandler die Firmen Ablagerungs-GmbH und die Firma Verwertungs AG und Söhne - den Hersteller in ihrer Jahresmeldung angegeben hat. Der Hersteller hat die Massen eines Behandlers in seine Meldung übernommen und hat auch selbst die verwerteten Massen eingegeben. Die Massen unter lit. a, b, f und g muss der Meldeverpflichtete in der Zeile Verwertete Massen erstmalig erfassen. Hier liegen keine Daten aus den Behandlermeldungen vor. Der Meldeverpflichtete muss die Behandlermeldungen nicht übernehmen, er kann auch die Gesamtsummen der verwerteten Massen in der Zeile Verwertete Massen eingeben. Über das Icon Aktualisieren kann man die Berechnung der Gesamtsumme aktualisieren nachdem man verwertete Massen eingegeben hat. Nach der Eingabe von Massen führt die Anwendung automatisch Prüfungen durch, welche die Korrektheit der übermittelten Massen überprüft. Die übermittelten Massen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen: Die Masse der als Bauteile, Werkstoffe und Substanzen wiederverwendeten Geräte (lit. c) und die Masse der stofflich verwerteten Geräte (lit. d) muss kleiner oder gleich der Masse der insgesamt verwerteten Geräte (lit. e) sein. Die Masse der exportierten Geräte (lit. f und lit. g) müssen in der Masse der insgesamt verwerteten Geräte (lit. e) enthalten sein. Die Masse der insgesamt verwerteten Geräte (lit. e) muss größer 0 sein, wenn die Masse der gesammelten Geräte (lit. a Haushalt oder lit. a Gewerbe) größer 0 ist. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, so kann die Meldung aber trotzdem gespeichert und auch eingebracht werden. Es werden aber entsprechende Warnungen angezeigt. Seite 52 von 69

53 Zurück zur Übersicht Nächste Sammel- und Behandlungskategorie Abbildung 42: Verwertung Hersteller Jahr - Details - fertig befüllt Nach der Eingabe der verwerteten Massen gibt es die folgenden Möglichkeiten um weiterzuarbeiten: Button Übernehmen und zurück : Man gelangt zurück zur Übersichtsseite. Die Daten aus der Detailansicht werden übernommen, aber noch nicht gespeichert (siehe Abbildung 43). Button < Übernehmen und zum Vorigen : Man gelangt zur vorigen Sammel- und Behandlungskategorie und kann dort die Massen eingeben. Button Übernehmen und zum Nächsten > : Man gelangt zur nächsten Sammelund Behandlungskategorie und kann dort die Massen eingeben. Warnung: Meldung muss noch gespeichert werden Abbildung 43: Verwertung Hersteller Jahr Übersicht ausgefüllte Meldung Nach Betätigung des Buttons Übernehmen und zurück wird wieder die Übersicht angezeigt. Die gerade eingegebenen Daten werden darin angezeigt. Seite 53 von 69

54 Wird der Button Übernehmen und zurück betätigt, so werden die Daten zwar in die Übersicht übernommen, aber sie werden noch nicht gespeichert! Eine entsprechende Warnung, welche darauf hinweist, wird angezeigt. Um die Daten zu speichern, muss der Button Speichern betätigt werden. Wenn man die Meldung an die Behörde einbringen möchte, so muss der Button Speichern und Meldung einbringen betätigt werden Ansehen oder Bearbeiten einer bestehenden Verwertungs-Jahresmeldung Wenn Sie eine bereits bestehende Meldung ansehen oder bearbeiten wollen, so setzen Sie im EDM-Benutzerbereich zuerst geeignete Such- und Filterkriterien um die Meldung zu finden (siehe Kapitel 2.2.3). Wenn Sie die Meldung ansehen wollen, so betätigen Sie das Symbol in der Liste im EDM- Benutzerbereich. Sie gelangen daraufhin in die Maske zur Eingabe der verwerteten Geräte (siehe Abbildung 43). Seite 54 von 69

55 3.3 Abholung Die Übermittlung von Meldungen betreffend die Abholung von Elektroaltgeräten von Sammelstellen erfolgt außerhalb des EDM über die Software der EAG Koordinierungsstelle (eks). Seite 55 von 69

56 4 Beschreibung der Abläufe zur Kommunikation mittels EBB-Nachrichten 4.1 EBB-Nachricht an Behörde versenden Wenn Sie der EAG Behörde im BMLFUW eine Nachricht zukommen lassen wollen, z.b. bzgl. einer von Ihnen übermittelten Meldung, so können Sie dafür die Nachrichtenfunktion des EDM-Benutzerbereichs verwenden. EBB-Nachrichten werden innerhalb des EDM übermittelt, die Übermittlung erfolgt somit nachvollziehbar und gesichert. Um eine neue Nachricht zu erstellen, wählen Sie im Benutzerbereich die Funktion Neues Fachobjekt oder neue Nachricht erstellen über das Symbol Anschließend wählen Sie den Eintrag Nachricht aus. in der Toolbar aus. Es wird Ihnen die folgende Maske angezeigt: Seite 56 von 69

57 Abbildung 44: Neues Formular zum Erstellen einer Nachricht Wählen Sie nun zuerst das Nachrichtenthema Fragen zu Meldungen und das Unterthema EAG-VO aus und geben Sie einen Betreff an. Wählen Sie weiters den Empfänger aus. Sie können nur dann einen Empfänger auswählen, wenn Sie bereits ein Nachrichtenthema ausgewählt haben. In Abhängigkeit von diesem Nachrichtenthema werden Ihnen diejenigen Behörden angezeigt, welche Sie bzgl. dieses Themas kontaktieren können. Wählen Sie z.b. die EAG Behörde im BMLFUW aus. Nun müssen Sie nur noch den Nachrichtentext eingeben und die Nachricht absenden. Die versendete Nachricht sehen Sie in Ihrem EDM-Benutzerbereich. Sie ist mit dem Symbol gekennzeichnet. Seite 57 von 69

58 Abbildung 45: Darstellung einer versendeten Nachricht im EBB Einen Überblick über alle versendeten Nachrichten finden Sie im EDM-Benutzerbereich unter dem Menüpunkt Gesendete Nachrichten. 4.2 EBB-Nachricht an anderen Registrierten versenden Wenn Sie einem anderen Registrierten eine Nachricht zukommen lassen wollen, z.b. einem Sammel- uns Verwertungssystem bzgl. der Daten, die es für Sie gemeldet hat, so können Sie dafür die Nachrichtenfunktion des EDM-Benutzerbereichs verwenden. Die Kommunikation mit anderen Registrierten mittels EBB-Nachricht verläuft genauso, wie die Kommunikation mit Behörden (siehe voriges Kapitel), Sie müssen lediglich ein anderes Nachrichtenthema auswählen, und zwar Kommunikation mit Registrierten Personen. Sie können an alle im EDM registrierten Personen eine EBB-Nachricht senden. 4.3 Nachricht von Behörde erhalten Wenn Ihnen die Behörde eine EBB-Nachricht zukommen lässt, z.b. eine Antwort auf eine Anfrage von Ihnen oder eine Verbesserungsaufforderung zu einer Ihrer Meldungen, dann wird Ihnen diese Nachricht folgendermaßen in Ihrem EDM-Benutzerbereich angezeigt: Abbildung 46: Anzeige einer Nachricht im EBB Ungelesene Nachrichten sind mit dem Symbol gekennzeichnet, bereits gelesene Nachrichten mit dem Symbol. Sie können die Nachricht mit dem Symbol öffnen um den Inhalt der Nachricht zu lesen. Alle erhaltenen Nachrichten scheinen in der Übersicht Fachobjekt und im Posteingang auf. Unter dem Menüpunkt Journal (siehe Kapitel 2.2.5) wird für jede erhaltene Nachricht ein Eintrag eingefügt, der Sie über den Erhalt der Nachricht informiert. Seite 58 von 69

59 Abbildung 47: Journaleintrag über den Erhalt einer Nachricht Seite 59 von 69

GEORG FÜRNSINN, BMLFUW

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