BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh Frankfurt am Main

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1 BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh Frankfurt am Main Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 1 vom 4. April 2007 gemäß 6 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 30. März 2007 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zur Begebung von Endloszertifikaten bezogen auf Anteile an dem Herald USA Segregated Portfolio One Hedge Fonds Angeboten durch BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. Paris, Frankreich

2 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Angaben über die Wertpapiere Wertpapierspezifische Risikofaktoren Angaben über die Emittentin Emittentenspezifische Risikofaktoren Referenzbasiswertspezifische Risikofaktoren...8 II. RISIKOFAKTOREN Emittentenspezifische Risikofaktoren Wertpapierspezifische Risikofaktoren Referenzbasiswertspezifische Risikofaktoren...17 III. VERANTWORTLICHE PERSONEN IV. WICHTIGE ANGABEN V. ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN WERTPAPIERE Angaben über die Wertpapiere Besteuerung der Zertifikate in der Bundesrepublik Deutschland Besteuerung der Zertifikate in der Republik Österreich Angaben über den Referenzbasiswert Angaben über die Referenzanteile...29 VI. BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS ANGEBOT Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die Antragstellung Plan für die Verbreitung der Wertpapiere und deren Zuteilung Platzierung und Übernahme (Underwriting)...34 VII. ZULASSUNG ZUM HANDEL UND HANDELSREGELN VIII. ZUSÄTZLICHE ANGABEN IX. ZERTIFIKATSBEDINGUNGEN X. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN..siehe Basisprospekt Seite 44 A. ALLGEMEINE ANGABEN....siehe Basisprospekt Seite 44 B. FINANZIELLE INFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER EMITTENTIN...siehe Basisprospekt Seite Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember siehe Basisprospekt Seite Jahresabschluss mit Lagebericht 31. Dezember siehe Basisprospekt Seite Jahresabschluss mit Lagebericht 31. Dezember siehe Basisprospekt Seite Geschäftshalbjahr 2006 mit Lagebericht 30. Juni siehe Basisprospekt Seite 82

3 - 3 - Dieses Dokument enthält die endgültigen Angaben zu den Wertpapieren und die Endgültigen Zertifikatsbedingungen und stellt die Endgültigen Bedingungen des Angebotes von ENDLOSZERTIFIKATEN bezogen auf Anteile an dem Herald USA Segregated Portfolio One (EUR-Class) Hedge Fonds gem. 6 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz dar. Dieses Dokument ist ausschließlich mit dem gegebenenfalls durch Nachträge ergänzten Basisprospekt für ENDLOSZERTIFIKATE bezogen auf Anteile bzw. einen Korb von Anteilen an Hedge Fonds vom 30. März 2007 gemeinsam zu lesen, der einen Basisprospekt gem. 6 des Wertpapierprospektgesetzes darstellt (im Nachfolgenden auch als der Basisprospekt bezeichnet). Der Basisprospekt ist bei der Zahlstelle, Grüneburgweg 14, Frankfurt am Main kostenlos erhältlich und kann von der Website herunter geladen werden. Soweit in diesem Dokument nicht anders definiert oder geregelt, haben die in diesem Dokument verwendeten Begriffe die ihnen im Basisprospekt zugewiesene Bedeutung. In diesen Endgültigen Angebotsbedingungen werden diejenigen Teile des Basisprospektes wiedergegeben, die im Hinblick auf die angebotenen Wertpapiere angepasst bzw. ergänzt werden. Es werden die Überschriften und Numerierungen des Basisprospektes beibehalten. Die bereits im Basisprospekt enthaltenen Zertifikatsbedingungen für ENDLOSZERTIFIKATE bezogen auf Anteile an Hedge Fonds werden entsprechend den in diesem Dokument angegebenen Endgültigen Zertifikatsbedingungen angepasst. Die Endgültigen Zertifikatsbedingungen ersetzen die Zertifikatsbedingungen für ENDLOSZERTIFIKATE bezogen auf Anteile an Hedge Fonds des Basisprospektes in ihrer Gesamtheit (die Endgültigen Zertifikatsbedingungen ).

4 Angaben über die Wertpapiere I. ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Die Zertifikate werden von der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh am Emissionstermin begeben. Sie werden nicht verzinst. Durch den Kauf von Endloszertifikaten bezogen auf Anteile an dem Herald USA Segregated Portfolio One (EUR-Class) Hedge Fonds (der Referenzbasiswert, auch der Referenzanteil ), erwirbt man das Recht, nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen, von der Emittentin zu bestimmten Einlösungsterminen die Zahlung eines Betrages in Euro ( EUR ) (der Einlösungsbetrag ) zu verlangen, dessen Höhe auf der Grundlage des Kurses des zugrunde liegenden Referenzbasiswerts unter Berücksichtigung des Maßgeblichen Beteiligungsfaktors und des Bezugsverhältnisses am jeweiligen Einlösungstermin berechnet wird. Anfänglicher Ausgabepreis Der anfängliche Ausgabepreis beträgt EUR 100 (in Worten: Euro einhundert). Emissionsvolumen Es werden Zertifikate angeboten. Die Emittentin behält sich eine Aufstockung des Emissionsvolumens vor. Einbeziehung in den Handel Die im Rahmen des Prospektes zu begebenden Zertifikate sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse Stuttgart und in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Einbeziehung in den Handel ist für den 1. Juni 2007 geplant. Kleinste handelbare und übertragbare Einheit 1 Zertifikat oder ein ganzzahliges Vielfaches davon. Verbriefung Die Zertifikate werden durch ein Inhaber-Sammel-Zertifikat verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Es werden keine effektiven Zertifikate ausgegeben. Den Inhabern der Zertifikate stehen Miteigentumsanteile an einem Inhaber-Sammel-Zertifikat zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Zahltag/Valuta und Emissionstermin 5. Juni 2007

5 Wertpapierspezifische Risikofaktoren Durch den Kauf von Endloszertifikaten bezogen auf den Referenzbasiswert erwirbt der Zertifikatsinhaber das Recht, nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen, von der Emittentin zu einem Einlösungstermin die Zahlung eines Einlösungsbetrages in Euro zu verlangen, dessen Höhe auf der Grundlage des Kurses des zugrunde liegenden Referenzbasiswerts unter Berücksichtigung des Maßgeblichen Beteiligungsfaktors und des Bezugsverhältnisses am jeweiligen Einlösungstermin berechnet wird. Der Einlösungsbetrag kann theoretisch auch Null (0) betragen. Das Zertifikat wirft dann keinen Ertrag ab, sondern beinhaltet das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Betrages. Es ist zu beachten, dass zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Zertifikate die Zahlung eines Einlösungsbetrages automatisch fällig wird. Ein Einlösungsbetrag wird nur dann gezahlt, wenn entweder der Inhaber des Zertifikates sein Einlösungsrecht ausübt oder die Emittentin die Zertifikate gemäß den Zertifikatsbedingungen ordentlich gekündigt hat. Da eine Kündigung durch die Emittentin ungewiss ist, erhält der Zertifikatsinhaber gegebenenfalls nur dann einen Einlösungsbetrag, wenn er selbst aktiv sein Einlösungsrecht ausübt. Eine Ausübung des Einlösungsrechts ist jedoch nur zu den in den Zertifikatsbedingungen genannten Einlösungsterminen möglich. Da die Zertifikate im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit der Emittentin nur zeitlich befristete Rechte verbriefen, können möglicherweise Geschäfte, mit denen Verlustrisiken aus den Zertifikaten ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Absicherungsgeschäfte), nicht oder nur zu einem verlustbringenden Preis getätigt werden. Die vorliegenden Zertifikate sind Anlageinstrumente, die wirtschaftlich einer Direktinvestition in den Referenzbasiswert ähnlich, einer solchen jedoch insbesondere deshalb nicht vollständig vergleichbar sind, weil (i) sie nur auf die Zahlung eines Geldbetrages und nicht auf Lieferung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts gerichtet sind, (ii) die Abrechnung nur auf Grundlage des an einem bestimmten Tag gültigen Werts des Referenzbasiswerts erfolgt, (iii) die Zertifikatsinhaber keinerlei Ausschüttungen, Steuergutschriften oder ähnliche Beträge bzw. Gutschriften, die auf den Referenzbasiswert entfallen könnten, erhalten und (iv) die Zertifikatsinhaber zusätzlich das Ausfallrisiko der Emittentin tragen. Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Zahlung von Dividenden, Ausschüttungen oder ähnlichen Beträgen und werfen keinen laufenden Ertrag ab. Mögliche Wertverluste der Zertifikate können daher nicht durch andere Erträge der Zertifikate kompensiert werden. Kursänderungen des Referenzbasiswerts (oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung) können den Wert der Zertifikate gegebenenfalls sogar überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit der Emittentin kann die Laufzeit der Endloszertifikate begrenzt werden. In diesem Fall kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Zertifikate rechtzeitig wieder erholen wird. Es besteht dann das Risiko des Totalverlusts des gezahlten Kaufpreises einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Emittentin. Kursänderungen des Referenzbasiswertes und damit der Zertifikate können u.a. auch dadurch entstehen, dass durch Unternehmen der BNP PARIBAS-Gruppe Absicherungsgeschäfte oder sonstige Geschäfte größeren Umfangs in dem Referenzbasiswert oder bezogen auf den Referenzbasiswert getätigt werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Einlösung von Zertifikaten oder bei Kündigung durch die Emittentin. Abhängig von der Anzahl der einzulösenden Zertifikate bzw. bei Kündigung durch die Emittentin der Anzahl der ausstehenden Zertifikate und der im Gegenzug aufzulösenden Absicherungsgeschäfte sowie von der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Markt- und Liquiditätssituation, kann der Wert des Referenzbasiswerts und damit auch der zu zahlende Einlösungsbetrag negativ beeinflusst werden. Die Emittentin bzw. mit ihr verbundene Unternehmen sind jederzeit während der Laufzeit der Zertifikate berechtigt, im freien Markt oder durch nicht-öffentliche Geschäfte Zertifikate zu kaufen oder zu verkaufen. Es besteht keine Verpflichtung, die Zertifikatsinhaber über einen solchen Kauf bzw. Verkauf zu unterrichten. Zertifikatsinhaber müssen sich ihr eigenes Bild von der Entwicklung der Zertifikate und des

6 - 6 - Kurses des Referenzbasiswerts und anderen Ereignissen, die auf die Entwicklung dieses Kurses einen Einfluss haben können, machen. Obwohl die Emittentin beabsichtigt, unter gewöhnlichen Marktbedingungen regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Zertifikate einer Emission über ein mit ihr verbundenes Unternehmen i.s.v. 15 AktG stellen zu lassen, übernimmt sie jedoch keinerlei Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger Kurse. Wenn der durch die Zertifikate verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine fremde Währung, Währungseinheit oder Rechnungseinheit berechnet wird oder sich der Wert des Referenzbasiswerts in einer solchen fremden Währung, Währungseinheit oder Rechnungseinheit bestimmt, hängt das Verlustrisiko nicht allein von der Wertentwicklung des Referenzbasiswertes, sondern auch von ungünstigen Entwicklungen des Wertes der fremden Währung, Währungseinheit oder Rechnungseinheit ab. Provisionen und andere Transaktionskosten, die gegebenenfalls bei der Zeichnung, beim Kauf oder Verkauf von Zertifikaten anfallen, führen zu Kostenbelastungen. Das Verlustrisiko erhöht sich, falls der Erwerb der Zertifikate mit Kredit finanziert wird. Es kann nicht damit kalkuliert werden, dass der Kredit aus mit den Zertifikaten in Zusammenhang stehenden Mitteln verzinst und zurückgezahlt werden kann. Zahlstelle Zahlstelle ist gemäß 8 der Zertifikatsbedingungen die BNP Paribas Securities Services Zweigniederlassung Frankfurt am Main. Es gibt keine weitere(n) Zahlstelle(n) in den Angebotsländern.

7 Angaben über die Emittentin Die BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh (die Gesellschaft ) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Sie wurde als BNP Broker GmbH durch notarielle Urkunde am 26. September 1991 gegründet. Nach Umfirmierungen am 8. September 1992, am 21. September 1995 und am 21. November 2000 ist die aktuelle Firma BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh weiterhin beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nr. HRB in das Handelsregister eingetragen. Der kommerzielle Name entspricht der Firma (juristischer Name). Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt am Main, Grüneburgweg 14 (Telefon ). Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. Die Gesellschaft hat keine Tochtergesellschaften. Das Stammkapital der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh beträgt EUR ,59 (umgerechnet aus DM ,00). Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Alleingesellschafterin BNP PARIBAS S.A. ( BNP PARIBAS ) über ihre Niederlassung Frankfurt am Main gehalten. Gegenstand der Gesellschaft sind gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages die Begebung, der Verkauf, der Erwerb und das Halten von Wertpapieren für eigene Rechnung, der Erwerb sowie die Veräußerung von Immobilien und Waren jeglicher Art für eigene Rechnung sowie alle Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen mit Ausnahme von Geschäften, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erfordern. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Insbesondere darf sie Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und Organschafts- und sonstige Unternehmensverträge abschließen. Haupttätigkeitsbereiche der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh sind die Begebung und der Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung. Die von der BNP Paribas Emissions- und Handelsgesellschaft mbh begebenen und von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. angebotenen Wertpapiere werden zur Zeit hauptsächlich auf dem deutschen Markt angeboten, geplant ist jedoch auch ein Angebot dieser Wertpapiere in der Republik Österreich. Künftig können von der Gesellschaft begebene Wertpapiere auch von anderen Unternehmen der BNP Paribas Gruppe übernommen und angeboten werden. 4. Emittentenspezifische Risikofaktoren Die Haupttätigkeit der Gesellschaft besteht in der Begebung von Wertpapieren, so dass sie im Rahmen dieser Tätigkeit von den herrschenden Marktverhältnissen beeinflusst wird. Rückgang der Nachfrage nach den von der Emittentin begebenen Wertpapieren aufgrund von starken und nachhaltigen Schwankungen an den Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten, Veränderungen des Zinsniveaus oder maßgeblicher Währungswechselkurse sowie verschärfte Wettbewerbsbedingungen können die effektive Umsetzung der Geschäftsstrategien beeinträchtigen. Dementsprechend waren und sind die Erträge und die Aufwendungen der Emittentin Schwankungen unterworfen. Der Geschäftsbetrieb der Emittentin ist aber konzeptionsbedingt ergebnisneutral. Allgemeines Insolvenzrisiko Jeder Anleger trägt allgemein das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte. Trotz des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der BNP PARIBAS kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin insolvent wird, was zu einem Zahlungsausfall führen kann. Die Emittentin hat aber im Fall der Insolvenz einen Anspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gegen BNP PARIBAS auf Leistung der entsprechenden Beträge zum Geschäftsjahresende, die zur Befriedigung der Zertifikatsinhaber erforderlich sind. Potenzielle Interessenkonflikte Mit der Emittentin verbundene Unternehmen können sich von Zeit zu Zeit für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Transaktionen beteiligen, die mit den Wertpapieren in Verbindung stehen. Diese Geschäfte können negative Auswirkungen auf den Wert des Referenzbasiswerts und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Mit der Emittentin verbundene Unternehmen können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren werden. Daher können hinsichtlich der Pflichten der Berechnungsstelle bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den mit der Emittentin verbundenen Unternehmen

8 - 8 - als auch zwischen diesen Unternehmen und den Anlegern Interessenkonflikte auftreten. Zudem können mit der Emittentin verbundene Unternehmen gegebenenfalls in Bezug auf die Wertpapiere eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Zahl- und Verwaltungsstelle und/oder als Referenzstelle bzw. Hedge Provider. Die Emittentin und mit ihr verbundene Unternehmen können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem Referenzbasiswert ausgeben; die Einführung solcher mit den Wertpapieren im Wettbewerb stehender Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Die Emittentin und mit ihr verbundene Unternehmen können nicht öffentliche Informationen in Bezug auf den Referenzbasiswert erhalten und weder die Emittentin noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichtet sich, solche Informationen an einen Wertpapiergläubiger weiter zu geben oder zu veröffentlichen. Zudem kann ein oder können mehrere mit der Emittentin verbundene(s) Unternehmen Research-Berichte in Bezug auf den Referenzbasiswert publizieren. Tätigkeiten der genannten Art können bestimmte Interessenkonflikte mit sich bringen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere können die Emittentin oder mit ihr verbundene Unternehmen, direkt oder indirekt, Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte, zum Beispiel Anlageberater oder Vertriebspartner, zahlen. Solche Gebühren werden gegebenenfalls bei der Festsetzung des Zertifikatspreises berücksichtigt und können in diesem damit ohne separaten Ausweis indirekt enthalten sein. Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Zwischen der BNP PARIBAS und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Gemäß 303 AktG hat die BNP PARIBAS daher im Falle einer Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages den Gläubigern der Gesellschaft für Forderungen Sicherheit zu leisten, die vor Eintragung der Beendigung des Vertrages entstanden sind, wenn die Gläubiger sich innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung des Vertrages ins Handelsregister bei der BNP PARIBAS melden. Lässt der Gläubiger diese Frist verstreichen, hat er keinen Anspruch gegen die BNP PARIBAS. Die Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird von der Emittentin unverzüglich in einem überregionalen Börsenpflichtblatt und durch Mitteilung der entsprechenden Bekanntmachung an die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main zur Weiterleitung an die Zertifikatsinhaber bekanntgemacht. 5. Referenzbasiswertspezifische Risikofaktoren 5.1 Risiken im Zusammenhang mit der Fondsgesellschaft Die Heral Fund SPC handelt als Fondsgesellschaft (die Fondsgesellschaft ) unabhängig von der Emittentin und es ist der Emittentin nicht möglich, das Management des Herald USA Segregated Portfolio One Hedge Fonds (der Hedge Fonds ) bzw. der Fondsgesellschaft zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Emittentin übereinstimmen. Dementsprechend übernimmt die Emittentin keine Verantwortung dafür, dass die Ziele der Anlagepolitik des Hedge Fonds tatsächlich erreicht werden. Ziel des Hedge Fonds ist es, langfristige Kapitalzuwächse für Anleger zu erwirtschaften und gleichzeitig über einen sehr aktiven Handelsstil das Risiko zu minimieren. Bei der Anlage und Verwaltung der Vermögenswerte verfolgt der Hedge Fonds einen Multi-Strategie-Ansatz. Auf der Grundlage einer nach Beratung mit dem oder den Anlageberater(n) ausgesprochenen Empfehlung der Herald Asset Management Ltd. als Investment Managers (der Investment Manager ) setzt der Hedge Fonds dauerhaft andere Investment Manager ( Verwalter ) ein, die Investmentfonds und/oder selbständig verwaltete Portfolios auf Basis von Managed Accounts ( Managed Accounts ) mit unterschiedlichen Anlagestrategien, in verschiedenen Märkten und mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten verwalten. In Absprache mit den Anlageberater(n) prüft der Investment Manager bei der Überwachung der Auswahl der Verwalter verschiedene Faktoren. Hierzu gehören unter anderem deren Erfahrung und Leistungen am Markt, Handelsstrategien und techniken, Fachgebiete und Urteilsvermögen.

9 - 9 - Den vom Investment Manager ausgewählten und vom Hedge Fonds eingesetzten Verwaltern wird ein bestimmter Teil der Vermögenswerte des Hedge Fonds zugewiesen, um diesen dann in Managed Accounts und/oder Investmentfonds zu investieren. Die Allokation der Vermögenswerte des Hedge Fonds kann sich im Laufe der Zeit ändern, und der Investment Manager ist befugt, in Absprache mit dem oder den Anlageberater(n) neue Verwalter auszuwählen und einzusetzen, die finanziellen Mittel unter den unterschiedlichen Verwaltern neu aufzuteilen und die Beziehungen zu einem oder mehreren Verwaltern zu beenden. Der Investment Manager kann bestimmte Vermögenswerte des Hedge Fonds auch selbst oder über ein verbundenes Unternehmen verwalten. In Absprache mit dem oder den Anlageberater(n) kann der Investment Manager das Vermögen des Hedge Fonds jeweils ganz oder teilweise in Bargeld oder bargeldähnliche Mittel anlegen. Die Zahl der Verwalter, die der Hedge Fonds einsetzen kann, ist grundsätzlich weder nach oben, noch nach unten begrenzt. Der Investment Manager kann das gesamte Fondsvermögen oder einen Großteil davon einem einzigen Verwalter anvertrauen. In Absprache mit dem oder den Anlageberater(n) überwacht der Investment Manager direkt oder indirekt kontinuierlich die Leistung der Verwalter, Investmentfonds und Managed Accounts, in die die Vermögenswerte des Hedge Fonds investiert sind, und spricht gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrats Empfehlungen in Bezug auf angemessene Änderungen bei den Vermögenswerten oder eine Neuzuweisung der Vermögenswerte unter den bestehenden oder neuen Verwaltern, Investmentfonds oder Managed Accounts aus. Diese Überwachung erfolgt direkt durch den Investment Manager oder den bzw. die Anlageberater oder indirekt über Dritte, und umfasst gegebenenfalls persönliche Besuche und die regelmäßige Prüfung der Wertentewicklung im Vergleich zu anderen Investment Managern. 5.2 Risiken in Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit des Hedge Fonds Anlagearten Der Hedge Fonds folgt keiner vorformulierten Anlagephilosophie hinsichtlich der Arten von Finanzinstrumenten, in die investiert wird, sondern beabsichtigt vielmehr, durch die Auswahl unterschiedlicher Verwalter und die Zuweisung der Vermögenswerte an unterschiedliche Managed Accounts und/oder Investmentfonds letztlich eine Diversifizierung der Anlagen des Vermögens des Hedge Fonds in Finanzinstrumente auf verschiedene Märkte zu erreichen und durch die Nutzung von Anlagechancen auf der ganzen Welt die Risiken durch Diversifizierung zu reduzieren. So können mit der Anlage der Vermögenswerte des Hedge Fonds in Finanzinstrumente in unterschiedlichen Märkten globale Anlagechancen genutzt und mit der Diversifizierung Risiken vermindert werden können. Der Hedge Fonds rechnet damit, dass die Verwalter über Managed Accounts und Investmentfonds in ein weites Spektrum von Finanzinstrumenten investieren, einschließlich, unter anderem, Aktien und auf Aktien bezogene Instrumente, festverzinsliche und sonstige Wertpapiere sowie Schuldtitel, Wertpapiere ohne aktive öffentliche Märkte und sonstige Finanzinstrumente wie Futures und andere Derivate. Anlagebeschränkungen Der Investment Manager überwacht das zu Grunde liegende Portfolio der Investmentfonds und Managed Accounts, um sicherzustellen, dass insgesamt die Investmentfonds und Managed Accounts maximal 20 % der Vermögenswerte des Hedge Fonds in Aktienwerte eines einzelnen Emittenten investieren. Stellt der Investment Manager eine Überschreitung dieser 20 %-Grenze für Aktienwerte eines einzelnen Emittenten (auch im Falle eines Investmentfonds) fest, so bemüht er sich in angemessener Weise, diese Anlage auf unter 20 % zu reduzieren. Wird eine solche Grenze überschritten, so leitet der Investment Manager unmittelbar alle korrigierenden Maßnahmen ein, die ihm möglich sind, um den Hedge Fonds wieder in die Anlagegrenzen zu bringen. Ferner übernimmt der Hedge Fonds weder die faktische Kontrolle noch einen wesentlichen Einfluss auf die Verwaltung der zu Grunde liegenden Anlagen. Der Hedge Fonds verfolgt beim Einsatz von Derivaten die Grundsätze der Risiko-Diversifikation. Es ist jedoch nicht gewährleistet, dass die Anlageziele des Hedge Fonds erreicht werden, und die Ergebnisse können im Laufe der Zeit stark schwanken. Weder der Investment Manager noch der oder die Anlageberater haften für Verluste, die dem Hedge Fonds als Ergebnis der Allokation von Mitteln

10 an Investmentfonds und/oder Managed Accounts entstehen, wenn sie nicht selbst betrügerisch, grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gehandelt haben. In der Anlagepolitik des Hedge Fonds sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen, er kann jedoch insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Anlagen Kredite aufnehmen. Zwar enthält die Satzung keine spezifischen Beschränkungen der Kreditaufnahme, wenn der Hedge Fonds jedoch Gelder aufnimmt, ist der Investment Manager bestrebt, die Kreditaufnahme des Hedge Fonds auf maximal 10 % des Nettoinventarwerts zu begrenzen. Anlagerisiken Der Hedge Fonds setzt seine Strategien über unterschiedliche Wertpapierarten um, die alle mit korrelierten und auch unkorrelierten Risiken verbunden sind. Die Wertentwicklung des Hedge Fonds hängt davon ab, ob der Investment Manager die Entwicklung der Weltmärkte richtig einschätzt. Märkte sind volatil und alle Wertpapieranlagen sind mit dem Risiko des Kapitalverlusts verbunden. Der Einsatz von Leverage-Strategien und Finanzderivaten kann solche Verluste verstärken. Wertentwicklung Der Investment Manager ist der Ansicht, dass seine Anlageaktivitäten darauf ausgerichtet sind, das Risiko durch Diversifizierung und eine sorgfältige Auswahl von Verwaltern zu mindern. Es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass der Hedge Fonds seine Anlageziele erreichen wird. Die Verwalter können verschiedene Anlagetechniken einsetzten, wie zum Beispiel Finanzierung über Einschussmargen, Leerverkäufe, Optionen, Forward- und Futureskontrakte. Diese können unter bestimmten Umständen die negativen Einwirkungen, denen der Hedge Fonds ausgesetzt sein kann, verstärken. Die Verwalter verlassen sich in der Regel auf eine oder eine kleine Zahl von Schlüsselpersonen. Der Verlust einer solchen Person kann die Wertentwicklung des Hedge Fonds beeinträchtigen. Der Hedge Fonds kann zeitweise in den Fonds eines einzigen oder einer geringen Anzahl von Verwaltern investiert sein. In diesem Fall kann die negative Entwicklung eines einzelnen Fonds oder Verwalters auch einen deutlich negativen Einfluss auf die Entwicklung des Hedge Fonds und damit auf den Wert der Zertifikate haben. Bewertung des Vermögens des Hedge Fonds Auch wenn die Verwaltungsgesellschaft für die Berechnung des Nettoinventarwerts verantwortlich ist, können die Verwaltungsratsmitglieder in bestimmten Fällen feststellen, dass der Marktpreis einer Investition des Hedge Fonds den Wert dieser Anlage nicht angemessen widerspiegelt. Ist für einen Vermögenswert kein Liquidationswert oder keine Marktbewertung eines Dritten verfügbar, so können die Verwaltungsratsmitglieder den Wert der Anlage so bestimmen, wie sie es nach eigenem billigen Ermessen für angemessen halten. Ferner dürfen sich die Verwaltungsratsmitglieder und auch der Investment Manager und die Verwaltungsgesellschaft ausschließlich auf Bewertungen stützen, die von den Verwaltern, bei denen der Hedge Fonds investiert hat, oder deren Vertretern zur Verfügung gestellt werden. Diese Bewertungen haben einen Einfluss auf den Wert des Hedge Fonds und damit mittelbar auf den Wert der Zertifikate. Termingeschäfte Der Hedge Fonds und die Verwalter können in Terminkontrakte investieren. Die mit dem Einsatz von Terminkontrakten verbundenen Risiken lassen sich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wie folgt zusammenfassen: Das Risiko, dass sich Zinssätze, Wertpapierkurse und Devisenmärkte nicht in die Richtung entwickeln, die der Hedge Fonds oder die Verwalter prognostizieren; unzureichende Korrelation zwischen den Preisen der Derivate und der Entwicklung der abzusichernden Wertpapiere, wenn Zinsen oder Währungen abgesichert werden; mögliches Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes für ein bestimmtes Instrument sowie möglicherweise von einer Börse auferlegte Schwankungsgrenzen, was jeweils die Glattstellung einer Position zum gewünschten Zeitpunkt erschweren könnten; das Leverage-Risiko, d.h. das Risiko, dass nachteilige Preisbewegungen bei einem Wertpapier zu einem Verlust führen können, der weit über der ursprünglichen Anlage in diesem Wertpapier liegt (in manchen Fällen ist der mögliche Verlust nicht begrenzt); und besonders im Falle individuell ausgehandelter Wertpapiere das Risiko, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, was sich für den Hedge Fonds noch negativer darstellen könnte, als wenn er die Position gar nicht eingegangen wäre. Investiert der Hedge Fonds in Termingeschäfte, so

11 kann ihm auferlegt werden, dass er wegen seiner Futures-Positionen Bargeld und andere hochgradig liquide Vermögenswerte oder bestimmte Wertpapiere aus dem Portfolio als Sicherheit getrennt aufbewahren muss. Solange der Hedge Fonds die Positionen hält, für die Sicherheiten zu hinterlegen sind, können diese getrennt aufbewahrten Vermögenswerte nicht veräußert werden. Die getrennte Aufbewahrung von Vermögenswerten könnte die Erträge des Hedge Fonds schmälern, da ihm so die Chance genommen wird, andere mögliche Investitionen mit den übertragenen oder als Sicherheit verpfändeten Vermögenswerten zu tätigen. Schwankungen in den Erträgen wirken sich auf den Wert des Hedge Fonds und somit auf den Wert der Zertifikate aus. Andere Derivate Forward-Kontrakte, Swap-Vereinbarungen und sonstige OTC-Transaktionen, die mit anderen Kontrahenten eingegangen wurden, unterliegen dem Kreditrisiko des Kontrahenten oder dem Risiko der Leistungsverweigerung sowie dem Risiko der Einführung von Devisenbewirtschaftungsmaßnahmen. Forward-Kontrakte, Swap-Vereinbarungen und sonstige OTC- Transaktionen werden von keiner Börse und keinem Clearinghaus garantiert, und die Nichtleistung eines Kontrahenten, mit dem ein Forward-Kontrakt geschlossen wurde, dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach zum Ausfall des Kontrakts führen. Derzeit bestehen für den Devisenterminmarkt keine speziellen Regulierungsstrukturen mit Ausnahme der Regeln für allgemeine Bank- und Börsengeschäfte in den jeweiligen Rechtsordnungen, in denen der Handel stattfinden kann oder aus denen die Währung stammt. Eine Realisierung von Risiken im Zusammenhang mit diesen Derivaten hat nachteilige Auswirkungen auf den Wert des Hedge Fonds und somit auf den Wert der Zertifikate. Währung Die Wertentwicklung der Anlagen des Hedge Fonds ist Wechselkursschwankungen ausgesetzt, soweit Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente auf andere Währungen lauten als den den Euro. Wechselkursschwankungen wirken sich auf den Nettoinventarwert und somit auf den Wert der Zertifikate aus. Dabei versucht der Hedge Fonds Investitionen mit dem Ziel abzusichern, das Währungsrisiko zu minimieren (auch wenn das Fremdwährungsrisiko mit dem Absicherungsprogramm nicht vollständig eliminiert werden soll). Die Sicherungsgeschäfte werden regelmäßig zwischen dem Hedge Fonds und HSBC Securities Services (Luxembourg) S.A. oder einer anderen, vom Hedge Fonds ausgewählten Partei geschlossen. Die Kosten der Absicherungskontrakte werden dem Referenzanteil belastet. Dementsprechend reduzieren diese Kosten den Nettoinventarwert und somit den Wert der Zertifikate. Managed Accounts Der Hedge Fonds kann seine Vermögenswerte Verwaltern zuweisen, die selbstständig verwaltete Portfolios auf Basis von Managed Accounts eingerichtet haben. In diesem Fall erhalten die Verwaltungsgesellschaft und die Depotbank Kontoauszüge und Transaktionsbestätigungen für jede Wertpapiertransaktion. Verluste im Zusammenhang mit einer Anlage in ein solches Konto reduzieren regelmaßig den Nettoinventarwert und somit den Wert der Zertifikate. SPC-Risiko Die Fondsgesellschaft ist als Segregated Portfolio Company nach dem Recht der Cayman Islands gegründet. Nach dem Recht der Cayman Islands können die Vermögenswerte eines Portfolios nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten eines anderen Portfolios verwendet werden. Die Gesellschaft stellt jedoch eine rechtlich unabhängige Einheit dar, die in anderen Rechtsordnungen tätig sein kann, in denen eine solche Trennung von Vermögenswerten nicht unbedingt anerkannt ist, oder sie kann dort Vermögenswerte in ihrem Namen halten lassen oder Ansprüchen ausgesetzt sein. Unter solchen Umständen können die Vermögenswerte eines Portfolios dem Risiko der Verbindlichkeiten eines anderen Portfolios ausgesetzt sein. Die Realisierung eines solchen Risikos hat nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Zertifikate. Änderungen im anwendbaren Recht Der Hedge Fonds muss möglicherweise rechtliche Anforderungen in unterschiedlichen Rechtsordnungen erfüllen. Sollten sich diese Gesetze während des Bestehens des Hedge Fonds ändern, so könnten sich die rechtlichen Anforderungen, denen der Hedge Fonds unterliegt, wesentlich von den aktuellen Anforderungen unterscheiden.

12 An den Investment Manager und andere Verwalter zahlbare Gebühren Der Investment Manager erhält vom Hedge Fonds eine Verwaltungsgebühr, die sich nach dem Wert der verwalteten Vermögenswerte richtet und kann in bestimmten Fällen ein Erfolgshonorar vereinnahmen. Auch die Verwalter können unabhängig davon, ob der Hedge Fonds insgesamt erfolgreich ist aus einem von ihnen verwalteten Managed Account oder Investmentfonds Verwaltungsgebühren und Erfolgshonorare in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des jeweiligen Investmentfonds oder Managed Accounts erhalten. Indem der Hedge Fonds einem solchen Managed Account oder Investmentfonds Vermögenswerte zuweist, trägt er somit indirekt auch einen Anteil dieser Verwaltungsgebühren und Erfolgshonorare sowie der Verwaltungsgebühr und Erfolgshonorare der Investment Manager und der Gebühren des oder der Anlageberater. Die Zahlung von Erfolgshonoraren kann für den Investment Manager oder einen Verwalter einen Anreiz darstellen, in riskantere oder spekulativere Anlagen zu investieren, als dies ohne solche Anreizvereinbarungen der Fall wäre. Sämtliche der vorgenannten Gebühren reduzieren den Nettoinventarwert und somit den Wert der Zertifikate. 5.3 Interessenkonflikte Die Verwaltungsgesellschaft, die bzw. der Anlageberater, die Depotbank, der Prime Broker und die anderen vom Hedge Fonds ernannten Broker können jeweils als Marketing- oder Vertriebsstelle, Verwalter, Investment Manager, Anlageberater, Register- oder Übertragungsstelle, Verwaltungsgesellschaft, Treuhänder, Depotbank, Broker, Verwaltungsratsmitglied oder Platzierungsstelle oder in anderer Funktion für andere Investmentfonds mit ähnlichen Anlagezielen wie die des Hedge Fonds tätig werden oder ähnliche selbständige Fondsverwaltungsleistungen oder unterstützende Verwaltungs-, Verwahrungs- oder Brokerageleistungen für Anleger mit ähnlichen Anlagezielen wie die des Hedge Fonds erbringen. Aus diesem Grund können sich im Verlauf ihrer Geschäftstätigkeit potentielle Interessenkonflikte mit dem Hedge Fonds ergeben. Jede Partei wird diesbezüglich jederzeit ihren Verpflichtungen gegenüber dem Hedge Fonds nachkommen und sich jeweils um eine faire Beilegung solcher Konflikte bemühen. Das Geschäft des Investment Managers umfasst die selbstständige Verwaltung für andere Kunden und Anleger, einschließlich anderer Anlagevehikel, sowie deren Beratung beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Finanzinstrumenten. Der Investment Manager berät während desselben Zeitraums, in dem er für die Verwaltung des Vermögen des Hedge Fonds verantwortlich ist, auch andere Vermögensmassen unter Verwendung derselben oder anderer Informationen und Handelsstrategien, die er im Rahmen der Leistungserbringung für den Hedge Fonds erhält, entwickelt oder einsetzt. Der Investment Manager kann sich bei der Erbringung seiner Beratungsleistungen in Interessenkonflikten befinden, da die Vergütung für die Verwaltung anderer Vermögen die Vergütung für die Verwaltung des Vermögens des Hedge Fonds möglicherweise übersteigt und somit ein Anreiz für eine Bevorzugung dieser anderen Vermögen bestehen könnte. Wenn der Investment Manager Entscheidungen für solche Vermögen und das Vermögen des Hedge Fonds zum gleichen oder einem zeitnahen Zeitpunkt trifft, befindet sich der Hedge Fonds möglicherweise in Bezug auf dieselbe oder ähnliche Positionen in einer Konkurrenzsituation. Der Investment Manager ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle Anlagemöglichkeiten fair und gleichberechtigt zwischen dem Hedge Fonds und diesen anderen Vermögen verteilt werden.

13 II. RISIKOFAKTOREN Potenzielle Anleger sollten bei der Entscheidung über den Kauf der Zertifikate neben den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen die nachfolgend dargestellten Anlagerisiken sorgfältig prüfen. Der Eintritt eines oder mehrerer der im Folgenden beschriebenen Ereignisse oder der Eintritt eines zum jetzigen Zeitpunkt unbekannten oder als unwesentlich erachteten Risikos kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und damit auf den Wert der Zertifikate und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung des Einlösungsbetrages bzw. des Kündigungsbetrags auswirken. Anleger könnten hierdurch ihr in die Zertifikate investiertes Kapital im Falle des Ausfalls der Emittentin und der BNP PARIBAS S.A. ( BNP PARIBAS ) teilweise oder ganz verlieren. Die gewählte Reihenfolge stellt keine Aussage über die Realisierungswahrscheinlichkeit der nachfolgend genannten Risikofaktoren oder das Ausmaß ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung dar. Die Emittentin ist der Auffassung, dass die nachfolgende Aufzählung die wesentlichen mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken beinhaltet. Die Lektüre der nachfolgend dargestellten Risikofaktoren sowie des sonstigen gesamten Prospektes ersetzt nicht die in einem individuellen Fall unerläßliche Beratung durch die Hausbank oder den Finanzberater. 1. Emittentenspezifische Risikofaktoren Die Haupttätigkeit der Gesellschaft besteht in der Begebung von Wertpapieren, so dass sie im Rahmen dieser Tätigkeit von den herrschenden Marktverhältnissen beeinflusst wird. Rückgang der Nachfrage nach den von der Emittentin begebenen Wertpapieren aufgrund von starken und nachhaltigen Schwankungen an den Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten, Veränderungen des Zinsniveaus oder maßgeblicher Währungswechselkurse sowie verschärfte Wettbewerbsbedingungen können die effektive Umsetzung der Geschäftsstrategien beeinträchtigen. Dementsprechend waren und sind die Erträge und die Aufwendungen der Emittentin Schwankungen unterworfen. Der Geschäftsbetrieb der Emittentin ist aber konzeptionsbedingt ergebnisneutral. Allgemeines Insolvenzrisiko Jeder Anleger trägt allgemein das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte. Trotz des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der BNP PARIBAS S.A. kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin insolvent wird, was zu einem Zahlungsausfall führen kann. Die Emittentin hat aber im Fall der Insolvenz einen Anspruch aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gegen BNP PARIBAS auf Leistung der entsprechenden Beträge zum Geschäftsjahresende, die zur Befriedigung der Zertifikatsinhaber erforderlich sind. Die Wertpapiere begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Potenzielle Interessenkonflikte Mit der Emittentin verbundene Unternehmen können sich von Zeit zu Zeit für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Transaktionen beteiligen, die mit den Wertpapieren in Verbindung stehen. Diese Geschäfte sind möglicherweise nicht zum Nutzen der Gläubiger der Wertpapiere und können negative Auswirkungen auf den Wert des Referenzbasiswerts und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Mit der Emittentin verbundene Unternehmen können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren werden. Daher können hinsichtlich der Pflichten der Berechnungsstelle bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den mit der Emittentin verbundenen Unternehmen als auch zwischen diesen Unternehmen und den Anlegern Interessenkonflikte auftreten. Zudem können mit der Emittentin verbundene Unternehmen gegebenenfalls in Bezug auf die Wertpapiere eine andere Funktion ausüben, z.b. als Berechnungsstelle, Zahl- und Verwaltungsstelle und/oder als Referenzstelle bzw. Hedge Provider. Die Emittentin und mit ihr verbundene Unternehmen können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem Referenzbasiswert ausgeben; die Einführung solcher mit den Wertpapieren im Wettbewerb stehender Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Die Emittentin und mit

14 ihr verbundene Unternehmen können nicht öffentliche Informationen in Bezug auf den Referenzbasiswert erhalten und weder die Emittentin noch eines der mit ihr verbundenen Unternehmen verpflichtet sich, solche Informationen an einen Wertpapiergläubiger weiter zu geben oder zu veröffentlichen. Zudem kann ein oder können mehrere mit der Emittentin verbundene(s) Unternehmen Research-Berichte in Bezug auf den Referenzbasiswert publizieren. Tätigkeiten der genannten Art können bestimmte Interessenkonflikte mit sich bringen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Zertifikate können die Emittentin oder mit ihr verbundene Unternehmen, direkt oder indirekt, Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte, zum Beispiel Anlageberater oder Vertriebspartner, zahlen. Solche Gebühren werden gegebenenfalls bei der Festsetzung des Zertifikatspreises berücksichtigt und können in diesem damit ohne separaten Ausweis indirekt enthalten sein. Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Zwischen der BNP PARIBAS und der Gesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Gemäß 303 AktG hat die BNP PARIBAS daher im Falle einer Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages den Gläubigern der Gesellschaft für Forderungen Sicherheit zu leisten, die vor Eintragung der Beendigung des Vertrages entstanden sind, wenn die Gläubiger sich innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung des Vertrages ins Handelsregister bei der BNP PARIBAS melden. Lässt der Gläubiger diese Frist verstreichen, hat er keinen Anspruch gegen die BNP PARIBAS. Die Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird von der Emittentin unverzüglich in einem überregionalen Börsenpflichtblatt und durch Mitteilung der entsprechenden Bekanntmachung an die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main zur Weiterleitung an die Zertifikatsinhaber bekannt gemacht.

15 Wertpapierspezifische Risikofaktoren Durch den Kauf von Endloszertifikaten bezogen auf den Referenzbasiswert erwirbt der Zertifikatsinhaber das Recht, nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen, von der Emittentin zu einem Einlösungstermin die Zahlung eines Einlösungsbetrages in Euro zu verlangen, dessen Höhe auf der Grundlage der Entwicklung des Kurses des zugrunde liegenden Referenzbasiswerts unter Berücksichtigung des Maßgeblichen Beteiligungsfaktors und des Bezugsverhältnisses am jeweiligen Einlösungstermin berechnet wird. Der Einlösungsbetrag kann theoretisch auch Null (0) betragen. Das Zertifikat wirft dann keinen Ertrag ab, sondern beinhaltet das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Betrages. Es ist zu beachten, dass zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Zertifikate die Zahlung eines Einlösungsbetrages automatisch fällig wird. Ein Einlösungsbetrag wird nur dann gezahlt, wenn entweder der Inhaber des Zertifikates sein Einlösungsrecht ausübt oder die Emittentin die Zertifikate gemäß 5 der Zertifikatsbedingungen ordentlich gekündigt hat. Da eine Kündigung durch die Emittentin ungewiss ist, erhält der Zertifikatsinhaber gegebenenfalls nur dann einen Einlösungsbetrag, wenn er selbst aktiv sein Einlösungsrecht ausübt. Eine Ausübung des Einlösungsrechts ist jedoch nur zu den in den Zertifikatsbedingungen genannten Einlösungsterminen möglich. Da die Zertifikate im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit der Emittentin nur zeitlich befristete Rechte verbriefen, können möglicherweise Geschäfte, mit denen Verlustrisiken aus den Zertifikaten ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Absicherungsgeschäfte), nicht oder nur zu einem verlustbringenden Preis getätigt werden. Die vorliegenden Zertifikate sind Anlageinstrumente, die wirtschaftlich einer Direktinvestition in den Referenzbasiswert ähnlich, einer solchen jedoch insbesondere deshalb nicht vollständig vergleichbar sind, weil (i) sie nur auf die Zahlung eines Geldbetrages und nicht auf Lieferung des zugrundeliegenden Referenzbasiswerts gerichtet sind, (ii) die Abrechnung nur auf Grundlage des an einem bestimmten Tag gültigen Werts des Referenzbasiswerts erfolgt, (iii) die Zertifikatsinhaber keinerlei Ausschüttungen, Steuergutschriften oder ähnliche Beträge bzw. Gutschriften, die auf den Referenzbasiswert entfallen könnten, erhalten und (iv) die Zertifikatsinhaber zusätzlich das Ausfallrisiko der Emittentin tragen. Die Zertifikate verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Zahlung von Dividenden, Ausschüttungen oder ähnlichen Beträgen und werfen daher keinen laufenden Ertrag ab. Mögliche Wertverluste der Zertifikate können daher nicht durch andere Erträge der Zertifikate kompensiert werden. Weitere wertbestimmende Faktoren Der Wert der Zertifikate wird von einer Reihe von Faktoren bestimmt. Zu diesen Faktoren gehören u.a. die Laufzeit der Zertifikate (im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit der Emittentin), von der Markterwartung abweichende Dividendenzahlungen und Dividendentermine bzw. Ausschüttungen und Ausschüttungstermine sowie die Häufigkeit und Intensität von Kursschwankungen (Volatilität) des Referenzbasiswerts. Kursschwankungen sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie z.b. Schwankungen in der Bewertung des Referenzbasiswerts, volkswirtschaftlichen Faktoren einschließlich Zinsänderungsrisiken und Spekulationen. Eine Wertminderung der Zertifikate kann selbst dann eintreten, wenn der Kurs des Referenzbasiswerts konstant bleibt. Kursänderungen des Referenzbasiswerts (oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung) können den Wert der Zertifikate gegebenenfalls sogar überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit der Emittentin kann die Laufzeit der Endloszertifikate begrenzt werden. In diesem Fall kann nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Zertifikate rechtzeitig wieder erholen wird. Es besteht dann das Risiko des Totalverlusts des gezahlten Kaufpreises einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten. Dieses Risiko besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Emittentin. Kursänderungen des Referenzbasiswertes und damit der Zertifikate können u.a. auch dadurch entstehen, dass durch Unternehmen der BNP PARIBAS-Gruppe Absicherungsgeschäfte oder sonstige Geschäfte größeren Umfangs in dem Referenzbasiswert oder bezogen auf den Referenzbasiswert getätigt werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Einlösung von Zertifikaten oder bei Kündigung durch die Emittentin. Abhängig von der Anzahl der einzulösenden Zertifikate bzw. bei Kündigung durch die Emittentin der Anzahl der

16 ausstehenden Zertifikate und der im Gegenzug aufzulösenden Absicherungsgeschäfte sowie von der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Markt- und Liquiditätssituation, kann der Wert des Referenzbasiswerts und damit auch der zu zahlende Einlösungsbetrag negativ beeinflusst werden. Die Emittentin bzw. mit ihr verbundene Unternehmen sind jederzeit während der Laufzeit der Zertifikate berechtigt, im freien Markt oder durch nicht-öffentliche Geschäfte Zertifikate zu kaufen oder zu verkaufen. Es besteht keine Verpflichtung, die Zertifikatsinhaber über einen solchen Kauf bzw. Verkauf zu unterrichten. Zertifikatsinhaber müssen sich ihr eigenes Bild von der Entwicklung der Zertifikate und des Kurses des Referenzbasiswerts und anderen Ereignissen, die auf die Entwicklung dieses Kurses einen Einfluss haben können, machen. Zertifikate mit Währungsrisiko Wenn der durch die Zertifikate verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine fremde Währung, Währungseinheit oder Rechnungseinheit berechnet wird oder sich der Wert des Referenzbasiswerts in einer solchen fremden Währung, Währungseinheit oder Rechnungseinheit bestimmt, hängt das Verlustrisiko nicht allein von der Wertentwicklung des Referenzbasiswertes, sondern auch von ungünstigen Entwicklungen des Wertes der fremden Währung, Währungseinheit oder Rechnungseinheit ab. Solche Entwicklungen können das Verlustrisiko dadurch erhöhen, dass (a) sich die Höhe des möglicherweise zu empfangenden Einlösungsbetrages durch eine Verschlechterung des Wechselkurses entsprechend vermindert, und/oder (b) sich der Wert der erworbenen Zertifikate entsprechend vermindert. Einfluss von Nebenkosten Provisionen und andere Transaktionskosten, die gegebenenfalls bei der Zeichnung, beim Kauf oder Verkauf von Zertifikaten anfallen, können - insbesondere im Fall eines niedrigen Auftragswerts - zu besonders negativ beeinflussenden Kostenbelastungen führen. Vor dem Erwerb eines Zertifikats sollten die erforderlichen Informationen über alle beim Kauf oder Verkauf des Zertifikats anfallenden Kosten eingeholt werden. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Es ist zu berücksichtigen, dass die Zertifikate im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit der Emittentin nur zeitlich befristete Rechte verbriefen. Es kann nicht darauf vertraut werden, dass während der Laufzeit Geschäfte abgeschlossen werden können, durch die die Verlustrisiken aus den Zertifikaten ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können (Absicherungsgeschäfte); dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils zugrundeliegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für den Anleger ein entsprechender Verlust entsteht. Das Verlustrisiko erhöht sich, falls der Erwerb der Zertifikate mit Kredit finanziert wird. Es kann nicht damit kalkuliert werden, dass der Kredit aus mit den Zertifikaten in Zusammenhang stehenden Mitteln verzinst und zurückgezahlt werden kann. Handel in den Zertifikaten Die im Rahmen des Prospektes zu begebenden Zertifikate sollen in den Handel an den vorgenannten Börsen einbezogen werden. Nach Einbeziehung der Zertifikate in den Handel kann nicht zugesichert werden, dass diese Einbeziehung beibehalten wird. Die Emittentin behält sich vor, die Beendigung des Handels der Zertifikate an den Börsen zu beantragen, mit der Folge, dass voraussichtlich zwei Börsenhandelstage vor dem Kündigungstermin der Handel der Zertifikate an den Börsen beendet ist. Die Emittentin beabsichtigt, unter gewöhnlichen Marktbedingungen regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Zertifikate einer Emission über ein mit ihr verbundenes Unternehmen i.s.v. 15 AktG stellen zu lassen. Die Emittentin übernimmt jedoch keinerlei Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe oder des Zustandekommens derartiger Kurse. Es ist nicht gewährleistet, dass die Zertifikate während der Laufzeit zu einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Kurs veräußert werden können. Verzögerungen bei der Kursfeststellung können sich beispielsweise bei Marktstörungen und Systemproblemen ergeben. Der Preis der Zertifikate kann auch erheblich von dem Wert des Referenzbasiswerts der Zertifikate abweichen. Daher sollte man sich vor dem Kauf der Zertifikate über den Kurs des den Zertifikaten

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