Inhaltsverzeichnis Kindergarten-Info
|
|
- Ilse Tiedeman
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Kindergarten-Info Stand: Thema Kindergarten-Info Nr. A Änderung von Gruppenformen 3/2001 Änderung von Öffnungszeiten 2/2002 ärztl. Untersuchung 4/2008; 3/2002 Abgabe von Medikamenten 3/2005 Abrechnung von Fortbildungen und Dienstreisen 1/2002; 1/2004 Abrechnung von Zeitzuschlägen 9/2011 Aktenplan, Aktenführung 6/2003 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 4/2011; 4/2010; 7/2007 Altersteilzeit 1/2012 Anerkennungspraktikum 7/2012 Anschaffung von Telefonen 1/2004 Arbeitsbefreiung 3/2002 Arbeitsmedizinische Betreuung 8/2012; 5/2012; 3/2012; 4/2006; 1/2005 Arbeitsverträge für Aushilfskräfte 1/2009 Arbeitszeit Arbeitszeit Anerkennungspraktikantinnen 6/2010 Arbeitszeitverkürzung 1/2011; 2/2003 Aufbewahrungsfristen 6/2003; 4/2001 Aufnahmevertrag 2/2010 Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren 5/2002 Aufsichtspflich 7/2014 Aufwendungen für Feste, Ausflüge 2/2003 Ausbilung zur Erzieherin 2/2003; 1/2003 Ausflug, Kosten 3/2008; 7/2002; 4/2002 aushangpflichtige Gesetze 5/2011 Aushilfen 7/2004; 6/2004; 5/2002 Aushilfen, ehrenamtlich 5/2006 auswärtige Kinder 1/2010; 1/2009; 1/2007 AVO 6/2008 B Baumaßnahmen Beitragsbescheinigung 2/2014 Belegungsstatistik 7/2008 Belehrung Infektionsschutz 4/2011; 4/2009 Berufskollegiatinnen 4/2004 Beschäftigung von Aushilfen 7/2004; 6/2004; 5/2002 Beschäftigung von Berufskollegiatinnen 4/2004 Beschäftigungsverbot 3/2008; 3/2002 Bescheinigung Beiträge 4/2007 Bestellung von Karteikarten 5/2011 Besuchskinder 7/2006 Beteiligung der Fachberater Beteiligung der Mitarbeitervertretung 1/2008; 5/2002; 4/2002; Beteiligung der pol. Gemeinde Beteiligung des Elternbeirat 5/2008 Betriebsarzt 8/2012 Bewegungserziehung 1/2006 Brandschutzhelfer 7/2014
2 C Computer 5/2001 CoraK. 5/2001 D Datenschutz, Einwilligungserklärung 2/2010 Diensthaftpflichtversicherung 2/2008 Dienstordnung 6/2010 Dienstreisen 1/2002 Dritter Geburtstag von Kindergartenkindern 2/2009 E EDV 5/2001 Eibe, Rahmenvereinbarung 4/2014; 7/2010 Einbruch, Versicherung 1/2006 Eingliederungsmaßnahmen 3/2012; 3/2006 Einkaufsrabatte 4/2011 Einmalzahlungen für Mitarbeiter/innen 4/2008 Einwilligungserklärung Datenschutz 2/2010 Energie - sparen 7/ E-Check 3/2011; 6/2009; 7/2005 Engagement im Kindergartenbereich 3/2005; 2/2005 Elternbeirat 9/20127/2011; 2/2006 Elternbeiträge 6/2009; 4/2009; 3/2009; 4/2008; 3/2007; 3/2006 Elternbeiträge, Bescheinigungen 4/2007 Erfahrungsaustausch Kleinkindbetreuung 5/2009 Erste-Hilfe-Kästen 8/2011 Ersthelferausbildung 6/2012; 8/2011 Erzieherinnenausbildung 2/2003; 1/2003; 5/2001 Euro-Umstellung 4/2001 F Fachberater ; Fahrtkosten 7/2008 Fahrkostenpauschale 3/2009 Ferien 1/2009; 5/2007; 5/2005; 4/2002; 3/2002 Ferienbetreuung 5/2006 Festerlöse 10/2012; 9/2011 Flächendesinfektionsmittel 7/2010 Fortbildungen, Abrechnung 7/2009; 1/2004; 7/2003; 6/2003; 4/2003; 1/2002 Führungszeugnisse 1/2008 Fundraising 7/2012 G Gefährungsbeurteilungen 1/2014 GEMA 3/2013; 2/2012 Gewerbeauskunftszentrale (GWE) 4/2012 Geschäftsführung 5/2009 Gesundheitsmanagement 8/2012; 7/2012 Grippe 7/2009 Grundordnung 5/2005 Gruppenformen 3/2001 H Hartz IV 5/2004 Hauptbetreuungszeit 2/2012 Haushalt 5/2007; 4/2007 Helmpflicht 6/2005 Hepatitis 2/2013; 8/2006
3 Hygieneplan 2/2004; 6/2003 I Infektionsschutzgesetz 8/2011; 3/2007; 4/2005; 3/2003; 4/2001; 1/2001 Infektonsschutz bei Schwangeren 1/2009 Information der Mitarbeitervertretung 4/2002 Information für Elternbeiräte 7/2011 Internet für Kinder 7/2009 Inventarliste 1/2006; 3/2003 Investitionsmaßnahmen 5/2011; 3/2009; 5/2008; 6/2006; 7/2004 J Jahresabschluss 9/2011 Jahresplaner 9/2011 Jugendhilfestatistik 2/2009 K Karteikarten bestellen 5/2011 Kassenprüfung 2/2012 Kerzen 7/2013 Kinder, auswärtig 1/2007 Kinder unter 3 Jahre 6/2006; 4/2006 Kindergartenabrechnung 4/2011 Kindergartenausflug 7/2002; 4/2002 Kindergartenbeiträge 2/2009; 6/2003; 3/2003; 2/2001; 1/2001 Kindergartenferien 3/2009; 6/2008; 4/2008; 4/2002; 3/2002; Kindergartengesetz 3/2003; 1/2003; 6/2002 Kommunikationsstruktur im Kindergarten 5/2008 Kopien von Liedtexten 3/2013; 1/2011; 1/2010 Kopierer 2/2009 Kosten für Ausflüge 3/2003; 7/2002; 4/2002 Krankheit von Kindern, Elternbrief 8/2013 Krankmeldungen 1/2010 L Läuse 5/2009; 7/2006 Lebensmittelhygiene 4/2009 Legionellen 6/2003 Leitungsbaustein, Orientierungsplan 2/2011 Lichterketten 9/2012 Liedtexte kopieren 1/2011; 1/2010 M Mahnungen 7/2005; 1/2002 Medikamente 3/2005 Microsoft-Office-Lizenzen 3/2010; 2/2010 Mitarbeitervertretung 5/2002; 4/2002 Müllgebühren 5/2001 Mutterschutz 7/2013 N Neue Aufgabenverteilung 1/2009 Nebentätigkeiten 6/2003 Nichtraucherschutzgesetz 6/2007 Noten kopieren 1/2011 O Öffnungszeiten 2/2002 Office-Lizenzen, Microsoft 3/2010; 2/2010 Ordnung der Tageseinrichtung 3/2005 Orientierungsplan 6/2011; 4/2011; 6/2009; 5/2006; 1/2006
4 Orientierungsplan, Leitungsbaustein 2/2011 Organisation in der Verrechnungsstelle 4/2008 P PiA 3/2012 Praktikanten 7/2005 Personaleinsatz 9/2012 Personalveränderungen in der VST 7/2008 Q R Rahmenvereinbarung Fa. Eibe 4/2014; 7/2010 Räum- und Streudienst 9/2012; 7/2009 Rauchmelder 7/2011; 3/2011 Rechnungsergebnisse / Haushaltsplan 2/2008 Reinigung 5/2009; 7/2003 Reisekosten ; Rundfunkgebühren 7/2008; 1/2007; 5/2006; 1/2001 S Sanierungsmaßnahmen Schlüsselversicherung 9/2013; 4/2005 Schlüsselzuweisungsordnung 7/2003 Schulabgänger 5/2003 Schulung von Mitgliedern d. Mitarbeitervertretung 6/2008 Schultaschen 2/2005 Schutzauftrag 6/2011; 1/2011; 5/2009; 7/2008; 7/2007; 6/2007 Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot 7/2012; 3/2002 Sicherheitsbeauftragte 3/2014 Sicherheitshandbuch 6/2006 Sicherheitstechnische Begehung der Einrichtungen 6/2011; 3/2009 Sicherheitstechnische Überprüfung 4/2009 Sonderzahlung für päd. Personal 1/2011 Sprachförderung SPATZ 8/2014; 9/2012; 7/2012 Stellenanzeigen 3/2004 T Tagesbetreuungsmanager 6/2007 Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst 1/2011; 4/2010 Teilzeitbeschäftigung Telefone, Beschaffung 1/2004 Telekommunikation 2/2007 Trampoline 6/2012 Treffen der Kindergartenleiter/innen 3/2008 Trinkwasserverordnung 7/2014; 9/2012; 7/2012 U Übersicht über den Kindergarten 5/2009; 4/2008 Überstunden Übertragung von Haushaltsmitteln 7/2004 Unfallmeldung 5/2003 Unfallversicherung für Kinder Unterweisungshandbuch 2/2012 Urlaub 5/2012; 4/2012; 7/2009; 7/2008 Urlaubskarten 7/2011 Urlaubsplanung 4/2003
5 V Veranstaltungen /2009 Verbandbuch 1/2004 Verbandskästen 4/2009 Veröffentlichung von Stellenanzeigen 3/2004 Versicherung 1/2006; 3/2004 Vertretungen 5/2002 Vollmachten - Unterschriften 6/2005 Vorpraktikum 5/2001 Vorstellungsgespräche 4/2003 W Wickelplätze 7/2010 X Y Z Zahnprophylaxe 2/2011 Zecken 4/2014; 5/2013 Zeitzuschläge, Abrechnung 9/2011 Zweitkräfte 1/2002
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Bestandteile Häufigkeit Verantwortung - Information
Was Häufigkeit Verantwortung Information 1 Arbeitsmedizin/Biostoffverordnung arbeitsmedizinische Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Betriebsarzt, auch für Praktikanten (SPS, Berufspraktikanten)
Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte 2015
Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte 2015 16. November 2015 / Seite: 1 Kindertagesstätten Themenbereiche 1. Beteiligte 2. Betriebserlaubnis/Gruppen 3. Personal/Stellenplan 4. Betriebskostenvertrag
Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)
Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes
Willkommen. zum Seminar für Stiftungsräte
Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte Redaktion: Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Obrigheim 1. Oktober 2010 / Seite: 1 Personal Themenbereiche Rechtsgrundlagen Personalaufgaben delegieren
Willkommen. zum Seminar für Stiftungsräte
Willkommen zum Seminar für Stiftungsräte Redaktion: Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Obrigheim 11. Juni 2010 / Seite: 1 Kindergarten Themenbereiche Finanzierung Betrieb des Kindergartens
Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
Erstellt von Zentrum Bildung Fachbereich Kinderatgesstätten Verantwortlich mit Entscheidungsbefugnis Mitbestimmung (14-tägige Rückmeldefrist) Mitwirkung (14-tägige Rückmeldefrist) = 1 = 2 = 3 Stellungnahme
Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/99482887x. digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 17 1. Subjektives und objektives Recht 22 2. Rechtsquellen 23 3. Altersstufen im Recht 27 4. Öffentliches Recht und Privatrecht 30 I. Staatsbürgerkunde 35 1. Staatsform der
Regelgruppen (vor- und nachmittags geöffnet) Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (ununterbrochen mind. 6 Stunden) Ganztagesgruppen
Die Arbeit in unseren Tageseinrichtungen für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen und kirchlichen Richtlinien
Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Spezielle kirchliche Bezeichnungen Quellen/Literatur... 23
INHALTSVERZEICHNIS 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Spezielle kirchliche Bezeichnungen... 21 Quellen/Literatur... 23 ABD f Arbeitsvertragsordnungen Abmahnung... 27 Allgemeine
Gemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn. Kindergartenordnung
Gemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn Kindergartenordnung Für die Arbeit im Kindergarten Jagsthausen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der Tageseinrichtung für Kinder
ORDNUNG FÜR DIE KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN
KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN SILCHERSTRAßE 15 73326 DEGGINGEN ORDNUNG FÜR DIE KITA DER GEMEINDE DEGGINGEN Für die Arbeit in der Kindertageseinrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen mit den dazu erlassenen
Rechtshandbuch für Erzieherinnen
Roger Prott Rechtshandbuch für Erzieherinnen 7., aktualisierte Auflage in Zusammenarbeit mit Christa Preissing LUCHTERHAND Vorwort 9 Das Rechtssystem und die Organisation der Kindertagesbetreuung im KJHG
K I N D E R G A R T E N O R D N U N G
-! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit
Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten
Gemeinde Forbach Landkreis Rastatt Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Forbach Für die Arbeit in den Kindertagesstätten Bermersbach und Langenbrand der Gemeinde Forbach sind die gesetzlichen
Kindergarten / Kindergartenverwaltung. Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1
Kindergarten / Kindergartenverwaltung Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1 Kindergarten / Kindergartenverwaltung Themenübersicht Kindergarten im Beziehungsgeflecht Betriebserlaubnis
Personalverwaltung. Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1
Personalverwaltung Verrechnungsstelle für Kath. Kirchengemeinden Heidelberg-Weinheim 1 Personalverwaltung Themenübersicht Rechtsgrundlagen Stellenplan Was ist zu tun, damit es richtig läuft? Was ist zu
K I N D E R G A R T E N O R D N U N G
-! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit
EXISTENZ 10. November Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer
EXISTENZ 10. November 2018 Der Gründer und sein erster Arbeitnehmer Inhalt I. Vorüberlegungen II. Bewerbersuche / Recruiting III. Arbeitsvertrag IV. Abgaben und Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis EXISTENZ
Verrechnungsstelle FÜR KATH. KIRCHENGEMEINDEN Offenburg
1. Versicherungsschutz- Umwege und Zwischenstopps zur Arbeit Der beigefügte Artikel vom Haufe Verlag gibt Ihnen interessante Hinweise zum Versicherungsschutz bei Umwegen und Zwischenstopps zur Arbeit.
Satzung. über die Benutzung der Kindergärten und Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindergärten der Stadt Bernkastel-Kues vom
Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindergärten der Stadt Bernkastel-Kues vom 11.10.2001 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
Ordnung für Kindertagesstätten der Gemeinde Plüderhausen
Ordnung für Kindertagesstätten der Gemeinde Plüderhausen Die Arbeit in unserer Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils
Vertrag. über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens
Auf der Grundlage von 8 Abs. 5 Kindergartengesetz (KgaG) vom 09. April 2003 und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Rahmenvereinbarung
VERTRAG ÜBER DEN BETRIEB UND DIE FÖRDERUNG DER EVANGELISCHEN KINDERGÄRTEN IN WEINGARTEN
E460.50B Evang. Kindergärten Seite - 1 - Auf der Grundlage von 8 Abs. 5 Kindergartengesetz (KGaG) vom 9. April 2003 und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien
Rundschreiben Nr. 3 / 1996
Rundschreiben Nr. 3 / 1996 Verteiler: - Kirchenstiftung - Pädagog. Einrichtung I. Schwangerschaft / Mutterschutz / Erziehungsurlaub / Sonderurlaub Vor der Entbindung: Bei einer vorliegenden Schwangerschaft
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder
Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder Die Arbeit in unserer Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung, die Sie mit Abschluss des Aufnahmevertrags anerkennen und den geltenden
Benutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum
Benutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1 Aufgabe
Für das Label TOP-Arbeitgeber DONAURIES 2016 mussten in diesen sieben Kriterien Nachweise vorgelegt werden.
Kriterien Für das Label TOP-Arbeitgeber DONAURIES 2016 mussten in diesen sieben Kriterien Nachweise vorgelegt werden. - Soziales Engagement - Familienfreundlichkeit - Sicherheit - Umwelt - Gesundheit -
A r b e i t s p l a t z b e s c h r e i b u n g
A r b e i t s p l a t z b e s c h r e i b u n g 1. Allgemeine Angaben Name: xxx Vorname: xxx Tätigkeit: KiTa-Leitung Abgeschlossene Berufsausbildung als: Aktuelle Eingruppierung nach dem KAT: K xx 2. Organisatorische
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
Anmeldebogen. Eingegangen am: Unterschrift Kindergarten: Gewünschte Aufnahme am (Datum) Aufnahmegespräch am (Datum) Eingewöhnung am (Datum)
Eingegangen am: Unterschrift Kindergarten: Anmeldebogen Gewünschte Aufnahme am (Datum) Aufnahmegespräch am (Datum) Eingewöhnung am (Datum) für den Kindergarten: Bahnhofstraße Rinnenweg o Regelgruppe für
Zum Aufnahmegespräch möchten wir uns ganz viel Zeit für Sie und Ihr Kind nehmen. Bitte vereinbaren Sie deshalb mit der Leiterin einen Termin.
Steinbacher ABC Anfang Damit nicht aller Anfang schwer wird, bieten wir Ihnen und Ihrem Kind an uns vor Eintritt in den Kindergarten zu besuchen. Aufnahme Zum Aufnahmegespräch möchten wir uns ganz viel
Elternbeiträge Amt für Bildung und Soziales. Elternbeiträge Kindergartenkinder
Elternbeiträge Kindergartenkinder Kindergartenbeitrag Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt einem Kind unter 18 Jahren 112,00 zwei Kindern unter 18 Jahren 85,00 drei Kindern unter 18 Jahren 56,00 vier und
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Der Evangelische Gesamtverband Oberweser, vertreten durch den Gesamtverbandsvorstand, dieser vertreten durch
Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder
Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder Die Arbeit in unserer Tageseinrichtung für Kinder richtet sich nach der folgenden Ordnung, die Sie mit Abschluss des Aufnahmebogens anerkennen, und den geltenden
Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Freiburg (DiAG MAV A) Christiane Herrmann Stand: Mai 2015
Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Freiburg (DiAG MAV A) Christiane Herrmann Stand: Mai 2015 Tätigkeitsbericht der Sprechergruppe DiAG A von Mai 2011 bis Juni 2015 1.
Ordnung zur Tageseinrichtung für Kinder
Seite 1 Gemeinde Eningen unter Achalm. Landkreis Reutlingen Ordnung zur Tageseinrichtung für Kinder Tageseinrichtungen für Kinder werden nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) geführt als: Kindergärten
Satzung. über die Benutzung des Kindergartens und Erhebung von Elternbeiträgen für den Kindergarten der Ortsgemeinde Maring-Noviand vom
Satzung über die Benutzung des Kindergartens und Erhebung von Elternbeiträgen für den Kindergarten der Ortsgemeinde Maring-Noviand vom 11.10.2001 Der Gemeinderat Maring-Noviand hat aufgrund des 24 der
Ferienbetreuungskonzept
Ferienbetreuungskonzept für Kinder im Alter von 3-6 Jahren Sehr geehrte Eltern, in den Sommerferien schließt jeder Horber Kindergarten drei Wochen durchgehend. Für manche Familien kann die Schließzeit
Evangelischer Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.v.
Anlage zum Rundschreiben AZ 25.0-10-V32/6 Evangelischer Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.v. Hinweise zur Ferienplanung Die im Folgenden benannten Kriterien sind bei einer Beratung
Tätigkeitsfeld einer Leitung in Kindertageseinrichtungen
Tätigkeitsfeld einer Leitung in Kindertageseinrichtungen Zeit Arbeit Organisation und Betriebsführung: Bedarfsplanung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Profils und Standards Erstellen eines Jahresplanes
S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich
S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung
Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,
KINDERGARTEN- und KRIPPENORDNUNG
Stadt Möckmühl Kreis Heilbronn KINDERGARTEN- und KRIPPENORDNUNG Für die Arbeit in den Kindergärten und Krippen Hahnenäcker Lehle Ruchsener Straße Schwärzweg Züttlingen und Beethovenstraße sind die gesetzlichen
Kinderhaus Hagnau am Bodensee
Gemeinde Hagnau am Bodensee Landkreis Bodenseekreis Kinderhaus Hagnau am Bodensee Tageseinrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit Benutzungsordnung Für die Arbeit in
HAUSHALTSRECHNUNG 2017 Mandant: 1 LandesSportBund Niedersachsen e.v.
Organe, Vorstand, Vorstandsbüro 4000-2000/000 Entnahme Rückstellung für Prozessrisiken 1.00 1.00 7.56-6.56 Summe Gliederung 4000 Organe, Vorstand, Vorstandsbüro 1.00 1.00 7.56-6.56 Organe, Vorstand, Vorstandsbüro
Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Owen
Stadt Owen Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Owen Für die Arbeit in den Einrichtungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2014/2015 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.7 vom Dezember 2014 Udo Burkhard Arbeitsschutz-Fachberater www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Creative Commons Lizenzvertrag Diese Veröffentlichung
Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann
Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann Aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Eltmann folgende Satzung: 1 Gegenstand der Satzung ; Öffentliche
VORLAGE: VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE MITARBEIT
VORLAGE: VEREINBARUNG ÜBER EHRENAMTLICHE MITARBEIT Vor Beginn eines Ehrenamts wird ein Gespräch geführt, in dem die Eckpunkte des Engagements besprochen und Vereinbarungen getroffen werden. Folgende Themen
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Tageseinrichtungen für Kinder Städtischer Kindergarten "Max und Moritz"
Produkt Produktbereich Produktgruppe Produkt.3 verantwortlich FD 51 Herr Mix Beschreibung Betrieb und Verwaltung des Städtischen Kindergartens "Max und Moritz" Abwicklung der Abrechnungen zu den Bau-,
Für die Arbeit in den Tageseinrichtungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtung für Kinder maßgebend:
vom 01. September 2005 Für die Arbeit in den Tageseinrichtungen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende maßgebend: 1 Aufgabe der Tageseinrichtung Die Tageseinrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung,
Kindertagesstättenordnung
Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind in unserer Tageseinrichtung angemeldet. Darüber freuen wir uns. Wir wollen dazu beitragen, dass sich Ihr Kind gesund und froh entwickelt in einer Gemeinschaft mit Kindern
Mitgliederversammlung Finanz- und Sachbericht
Mitgliederversammlung 2016 Finanz- und Sachbericht Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Der Aufsichtsrat berichtet aus seiner Arbeit 3. Finanzbericht 2015 - wie steht der
Anmeldebogen. Eingegangen am: Unterschrift Kindergarten: Gewünschte Aufnahme am (Datum) Aufnahmegespräch am (Datum) Eingewöhnung am (Datum)
Eingegangen am: Unterschrift Kindergarten: Anmeldebogen Gewünschte Aufnahme am (Datum) Aufnahmegespräch am (Datum) Eingewöhnung am (Datum) für den Kindergarten: Bahnhofstraße Rinnenweg o Regelgruppe für
Kindergartengeschäftsführung Seite 1
Aufgabenbeschreibung Kindergartengeschäfts Hinweis zur Erarbeitung: = trägt die Verantwortung = Benehmen* I = wird informiert *Benehmen bedeutet, dass Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Die Stellungnahme
Kindergarten Mooshüpfer
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Kindergarten Mooshüpfer in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche
Kinderspiel. Jahresplan. Der Mensch hört nicht auf zu spielen, weil er älter wird. Er wird alt, weil er. aufgehört hat zu spielen.
Kinderspiel Der Mensch hört nicht auf zu spielen, weil er älter wird. Er wird alt, weil er aufgehört hat zu spielen. Jahresplan für das Kindergartenjahr 2017/2018 Jahresplan der Kath. Kindertagesstätte
Anlage G: Liste der aufgehobenen KODA-Beschlüsse
Anlage G: Liste der aufgehobenen KODA-Beschlüsse 1 KODA-Dienstvertrag Beschluss vom 06.10.1989, KABl. 1989, S. 687 ff. Beschluss vom 12.12.1991, KABl. 1992, S. 39 Beschluss vom 14.12.1994, KABl. 1994,
Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O
Wolfgang Hamer Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Basiskommentar Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Abschnitt I Geltungsbereich 17 1 Allgemeiner Geltungsbereich 17 2 Sonderregelungen
S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen
C, 5 S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die städtischen Kindergärten der Stadt Neuffen vom 20.01.1999 mit Änderung vom 10.07.2001, 15.07.2003, 19.07.2005, 28.06.2006, 27.02.2007,
Land Niedersachsen Einzelplan 12. Haushaltsplan. für das. Haushaltsjahr Einzelplan 12. Staatsgerichtshof
Land Niedersachsen Einzelplan 12 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Einzelplan 12 Staatsgerichtshof 2 3 Vorwort zum Einzelplan 12 Der Einzelplan enthält die Einnahmen und Ausgaben des Niedersächsischen
Nr. Themen-ABC. ca. Dauer in min.
1 Abfertigung/ Abgangsentschädigung - gesetzliche Abfertigung ( inkl. Sonderfälle wie ältere Arbeitnehmer, Elternteilzeit, ) freiwilige (Vertragliche) Abfertigung vs. Abgangsentschädigung 2 All-In: Antworten
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Elke Hall, Rechtsreferentin Stand: 8. September 2017 Fort- und Weiterbildung
Kindergartenordnung der Stadt Kornwestheim
Vergleich zur alten Kiga-Ordnung (gültig 1.9.2010) Änderungen sind in rot dargestellt Kindergartenordnung der Stadt Kornwestheim gültig ab 01.09.2011 Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen
Benutzungsordnung. für den Kindergarten Philippus, Rothenbach. 1 Zweck der Nutzung. 2 Aufnahme der Kinder
Benutzungsordnung für den Kindergarten Philippus, 56459 Rothenbach 1 Zweck der Nutzung Der Kindergarten soll Kindern aus der Ortsgemeinde Rothenbach vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt
Benutzungsordnung. Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Münsingen
Benutzungsordnung Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Stadt Münsingen Die Stadt Münsingen betreibt Tageseinrichtungen für Kinder. Für die Arbeit in diesen Einrichtungen sind die gesetzlichen
Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten
Personalschlüssel und die damit verbundene inhaltliche Gestaltung der Arbeitszeiten in Kindertagesstätten Personalrichtwerte 2010-2013 gelten auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der beitragsfreien
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni Begriffsbestimmungen und Aufgaben
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN DER STADT KÖLN vom 13. Juni 2003 1 Begriffsbestimmungen und Aufgaben Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind sozialpädagogische Einrichtungen
Anmeldeformulare. Kiga Epfenhofen Grubenweg Blumberg Fon/Fax: Mail:
Anmeldeformulare Kiga Epfenhofen Grubenweg 3 78176 Blumberg Fon/Fax: 07702-2800 Mail: kiga-epfenhofen@online.de Unsere Betreuungsangebote 1. Die Regelgruppe morgens 7.30 Uhr 12.30 Uhr nachmittags (Mo.,
1.1. Der Kindergarten kann ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr
Kindergartenordnung 1. Aufnahme 1.1. Der Kindergarten kann ein Kind vom vollendeten 3. Lebensjahr an aufnehmen. Kinder unter drei Jahren können die Kindergartengruppe zur Eingewöhnung, nach Absprache mit
Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Langenbrettach
Diese Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Langenbrettach ersetzt die im Heft Tageseinrichtungen für Kinder abgedruckte Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder. Die anderen Regelungen
Haushaltsplan Träger Kindertagesstättenwerk des Kirchenkreises Schleswig - Flensburg. Bestand. Änderungen. Finanzierungsvereinbarung
1. Entwurf Haushaltsplan 2017 Ev. -luth. Kindertagesstätte Oeversee Träger Kindertagesstättenwerk des Kirchenkreises Schleswig - Flensburg Bestand 2 Regelgruppen 2 Krippengruppen Änderungen Finanzierungsvereinbarung
Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung
Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung 2018 2021 1. Vorbemerkungen Anlass für die Aufstellung der Bedarfsplanung Das Kindergartengesetz für Baden-Württemberg (KGaG), das seit 01.01.2004 gültig
Benutzungsregelungen der Evangelischen KiTa Im Park
Benutzungsregelungen der Evangelischen Kita im Park Benutzungsregelungen der Evangelischen KiTa Im Park Liebe Eltern, wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, Ihr Kind der Evangelischen KiTa Im
Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Teil I: Kirchliche Arbeite- und Vergütungsordnung (KAVO) für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn Präambel 1 Geltungsbereich 1 la Beschlüsse der
Haushaltsplan 2019 Verwaltungsführung FB 11 Dezernat I
Haushaltsplan 2019 Verwaltungsführung FB 11 Produktgruppe 0111 Produkt 011101 Entwicklung von Konzepten und Rahmenregelungen -Entwicklung von Standards und Verträgen für dietechnikunterstützte Informationsverarbeitung
Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...
I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft
I: Erstgespräch über Mutterschutz (Mutter) Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung der Schwangerschaft Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetztem
Ordnung für kurzfristig Beschäftigte und studentische Hilfskräfte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (OkB-Stud-DRS)
OkB-Stud-DRS Beschlusstext (Stand: 01.07.2018) Ordnung für kurzfristig Beschäftigte und studentische Hilfskräfte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (OkB-Stud-DRS) Beschluss der Bistums-KODA vom 14.07.2011,
Beitritt in den Kindergarten Linau e.v.
Beitritt in den Kindergarten Linau e.v. Hiermit beantrage/n ich/wir die Aufnahme in den Kindergarten Linau e.v. als aktive/s Mitglied/er und melde/n meine/n bzw. unsere/n Tochter/Sohn Vor- und Nachnahme
Gemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg. Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Erdmannhausen
Gemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Erdmannhausen vom 10.12.1998, zuletzt geändert am 19.05.2011. Benutzungsordnung für die Kindergärten der
Beispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung
Beispiel für eine Stellenbeschreibung Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung Präambel Die Gesamtverantwortung für die Kindertageseinrichtung trägt der Gemeindekirchenrat bzw. der Träger der Einrichtung.
FRÖBELKINDERGARTEN STEINEN IN VOLLZEIT IN KINDERGARTEN GESUCHT
ERZIEHER/IN ODER PÄDAGOGISCHE FACHKRAFT* IM EVANG. FRÖBELKINDERGARTEN STEINEN IN VOLLZEIT IN KINDERGARTEN GESUCHT Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unseren fünfgruppigen Kindergarten für eine
1 Grundsatz, Geltungsbereich
Satzung der Stadt Plauen über die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Plauen und für die Inanspruchnahme der von der Stadt Plauen angebotenen Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)
Der Betriebsarzt informiert Ab tritt ein neues Mutterschutzgesetz Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft
Betriebsärztlicher Dienst - Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Der Betriebsarzt informiert Ab 01.01.2018 tritt ein neues Mutterschutzgesetz Das Gesetz zur Neuregelung
Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab
Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar gültig ab 01.02.201.2019 Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Esslingen am Neckar
Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften
Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,
Das Personal ist das Kapital jedes Unternehmens aber auch der größte Risikofaktor.
Arbeitsrecht Arbeitsrecht & Arbeitsrechtliche Compliance Von der Einstellung eines Arbeitnehmers bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich komplexe Aufgabenbereiche und Fragen. Das Personal
Antrag auf Aufnahme und Betreuung in einer Kindertagesstätte der Stadt Velten
Antrag auf Aufnahme und Betreuung in einer Kindertagesstätte der Stadt Velten Tagespflege Kinderkrippe Kindergarten Hort (0-3 Jahre) (0-3 Jahre) (3-6 Jahre) (6-12 Jahre) 1. Angaben zum Kind Geburtsdatum
Katholische Kindergärten und Schulen
BO Nr. 4548 21.06.2012 PfReg. H 5.8 Dienstordnung für die pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten) in der Diözese Rottenburg-Stuttgart Das Bischöfliche Ordinariat
Dezernat I Personal und Recht Abteilung Personal Stand: 03/2019
Dezernat I Personal und Recht Abteilung Personal Stand: 03/2019 Dezernent: Christian Kiehne Abteilungsleitung: Robin Ziert () Teamleitungen: Dienstrecht: Tatjana Aldag Tarifrecht: Personalcontrolling und
HAUSHALTSRECHNUNG 2016 Mandant: 1 LandesSportBund Niedersachsen e.v.
Organe, Vorstand, Vorstandsbüro 4000-2000/000 Entnahme Rückstellung für Prozessrisiken 2.04-2.04 Summe Gliederung 4000 Organe, Vorstand, Vorstandsbüro 2.04-2.04 Organe, Vorstand, Vorstandsbüro 4000-4001/000