BVL-Bekanntmachungen Nr. 23 September 2006

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1 BVL-Bekanntmachungen Nr. 23 September 2006 Die Abteilung 2 - Pflanzenschutzmittel - des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt bekannt: 203. Bekanntmachung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln 2 vom 15. September ) (BVL 06/02/23) Angaben über die Kennzeichnung zugelassener Pflanzenschutzmittel Bekanntmachung über die Aufnahme von Pflanzenstärkungsmitteln 28 in die Liste des Bundesamtes über Pflanzenstärkungsmittel vom 15. September ) (BVL 06/02/24) 36. Bekanntmachung über die Aufnahme von Zusatzstoffen in die Liste 30 des Bundesamtes über Zusatzstoffe vom 15. September ) (BVL 06/02/25) 1) im Bundesanzeiger veröffentlicht

2 Bekanntmachung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vom 15. September 2006 (BVL 06/02/23) Auf Grund des 17 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1342), wird bekannt gemacht: Die in Teil 1 der Anlage aufgeführten Pflanzenschutzmittel sind zugelassen worden. Die Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Teil 3 der Anlage zur Bekanntmachung Nr. 05/02/01 über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vom 14. Januar 2005, BAnz Nr. 37 vom 23. Februar 2005) wird im Übrigen in dem sich aus Teil 2 der Anlage ergebenden Umfang geändert Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die 202. Bekanntmachung (BVL 06/02/17) über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vom 28. Juli 2006 (BAnz Nr. 163, S. 6020, vom 30. August 2006). Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - Dienstsitz Braunschweig - Im Auftrag Dr. H.-G. Nolting

3 3 Anlage Handels- Wirkungs- Zulassungs- Zulassungs- Ende der Vertriebsbezeichnung bereich nummer inhaber Zulassung unternehmen Teil 1 Zulassungen Teil 1 a (gemäß 15 PflSchG) ABSOLUTE M H DPB Fastac Forst I BAS FLOWSAN FS F, P TAM STS GARLON Premium H DOW POINTER SX H DPB Protugan H MAC Teil 1 b (gemäß 15c PflSchG) Bayazzo F BAY Teil 2 sonstige Änderungen Zul.-Nr. gem. Spalte 3 Spalte 1 ist zu ändern in: LEXUS MILLENIUM HARMONY MILLENIUM Spalte 5 Ende der Zulassung ist zu ändern in: Arena C CELEST DETIA-BEUTELROLLE DETIA-GAS-EX-P Devrinol FL Glyfos LacBalsam Morsuvin

4 4 Neudosan AF Neu Blattlausfrei Ratron Feldmausköder Ratron-Pellets F Reglone Roundup Ultra Tachigaren 70 WP Taspa Trimangol Spalte 6 ist wie folgt zu ändern: Mildicut BAS ist zu streichen, BCP ist zu ergänzen Trimangol CER u. STS ist zu ergänzen

5 5 Angaben über die Kennzeichnung zugelassener Pflanzenschutzmittel 1 Für die in der 203. Bekanntmachung (BVL 06/02/23) in Teil 1 der Anlage als zugelassen aufgeführten Mittel: ABSOLUTE M ( ), DPB (444 g/kg Diflufenican + 53,5 g/kg Flupyrsulfuron (als Methylester-Na 56 g/kg)) Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Winterweizen (NT102, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *, NW606 5 m, NW706 / WH916, WP710, WP734); Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Winterweizen, Triticale, Winterroggen (NT102, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % *, NW606 5 m, NW706 / WH916, WP710, WP734). Ackerbau Gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm u. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Winterweizen, Triticale u. Winterroggen im Freiland (Stad. d. Kultur: ab 11), nach dem Auflaufen, im Herbst, 180 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm u. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Winterweizen im Freiland (Stad. d. Kultur: bis 29), nach dem Auflaufen, im Frühjahr, 180 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Winterweizen, Triticale, Winterroggen = (F) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, NW265, WH951, SP001, NN100 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 50/53 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 35, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N Bayazzo ( ), BAY (37,5 g/l Fluoxastrobin + 37,5 g/l Prothioconazol + 5 g/l Tebuconazol) Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) an Sommerweizen, Winterweizen (- / -); Fusarium culmorum an Sommerweizen, Winterweizen (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Roggen (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Sommerweizen, Winterweizen (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Triticale (- / -); Stängelbrand (Urocystis occulta) an Roggen (- / -);

6 6 Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) an Sommerweizen, Winterweizen (- / -). Ackerbau Gegen Steinbrand, Schneeschimmel u. Fusarium culmorum an Sommer- u. Winterweizen (samenbürtiger Befall) u. gegen Flugbrand an Sommer- u. Winterweizen im Freiland, vor der Saat, 160 ml/dt (max. Mittelaufwand 384 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Gegen Schneeschimmel an Roggen und Triticale (samenbürtiger Befall) und gegen Stängelbrand an Roggen im Freiland, vor der Saat, 120 ml/dt (max. Mittelaufwand 192 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Wartezeit: Freiland: Sommerweizen, Winterweizen, Roggen, Triticale= (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW467 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SE1201, SS1201, SS2201 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, RA110, SP001, NN130, NN160, NN165 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 50/53, 43 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37, 2, 24, 35, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xi Fastac Forst ( ), BAS (15 g/l alpha-cypermethrin) Bockkäfer-Arten an Nadelholz, Laubholz (NW m, NW645 / -); Großer Brauner Rüsselkäfer an Nadelholz (Tauchen: - / NW642; Spritzen: NW m / -); Holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Schwarzer Nutzholzborkenkäfer) an Nadelholz, Laubholz (NW m, NW645 / -); Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Schwarzer Nutzholzborkenkäfer) an Nadelholz, Laubholz (Forst: NW m, NW645 / -; Zierpflanzenbau: - / NW642); Prachtkäfer an Nadelholz, Laubholz (NW m, NW645 / -); Rindenbrütende Borkenkäfer an Nadelholz, Laubholz (NW m, NW645 / -). Forst Gegen Großer Brauner Rüsselkäfer an Nadelholz im Freiland, vor dem Pflanzen, 4 % in 10 bis 20 l Wasser pro 1000 Pflanzen tauchen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Großer Brauner Rüsselkäfer an Nadelholz im Freiland, nach Befallsbeginn, als Einzelpflanzenbehandlung mit Zangen- oder Gabeldüse 4 % in 25 bis 40 l Wasser pro 1000 Pflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Schwarzer Nutzholzborkenkäfer) an Nadel- und Laubholz im Freiland, an liegendem Holz, bei festgestellter Gefährdung, 1 % (bis 12 Wochen Schutzdauer), 2 % (12 24 Wochen Schutzdauer) tropfnass spritzen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Gegen Holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Schwarzer Nutzholzborkenkäfer) an Nadel- u. Laubholz im Freiland, an liegendem Holz, nach Befallsbeginn, 1 % tropfnass spritzen, max.

7 7 eine Anwendung im Jahr. Gegen Rindenbrütende Borkenkäfer an Nadel- u. Laubholz im Freiland, an liegendem Holz, vor dem Ausfliegen der Käfer, jeweils 1 % bei Einzelstämmen, bei lagerweiser Behandlung (Langholz) und bei Schichtholz tropfnass spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Bockkäfer-Arten an Nadel- u. Laubholz im Freiland, an liegendem Holz, vor dem Ausfliegen der Käfer, 1 % (bis 12 Wochen Schutzdauer) und 2 % (12 24 Wochen Schutzdauer) tropfnass spritzen, max. eine Anwendung im Jahr (zur Polterbehandlung (Lang- u. Schichtholz) bis 2 m Höhe). Gegen Prachtkäfer an Nadel- u. Laubholz im Freiland, an liegendem Holz, vor dem Ausfliegen der Käfer, 2 % tropfnass spritzen, max. eine Anwendung im Jahr (zur Polterbehandlung (Lang- u. Schichtholz) bis 2 m Höhe). Wartezeit: Freiland: Nadelholz = (N), liegendes Holz: Nadelholz, Laubholz = (N) Zierpflanzenbau Gegen Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer (ausgenommen: Schwarzer Nutzholzborkenkäfer) an Nadel- u. Laubholz im Freiland, bei festgestellter Gefährdung, 2 % in 2 ml Wasser je cm Stammdurchmesser zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung streichen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Nadelholz, Laubholz = (N) Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB193, SF189, SS110, SS210, SS610 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NN400, NW262, NW264, SP001, NO683 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 48/22, 50/53, 20 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37, 2, 13, 24, 35, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xn FLOWSAN FS ( ), TAM (533 g/l Thiram) Auflaufkrankheiten an Mais (- / -). Ackerbau Gegen Auflaufkrankheit an Mais im Freiland (Saatgut), vor der Saat, 36 ml pro Einheit Saatgut beizen (max. Mittelaufwand 90 ml/ha (entspr. max. 2,5 Saatgut-Einheit pro h)), max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Wartezeit: Freiland: Mais (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SE1201, SF187, SS1201, SS2201, SS6201, ST1201 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, RA042, SP001, NN160, Nn165 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 20/22, 48/22, 50/53, 38 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37, 2, 13, 24, 35, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xn GARLON Premium ( ), DOW (240 g/l Triclopyr (als Butoxyethylester 333,8 g/l) + 60 g/l Clopyralid)

8 8 Acker-Kratzdistel, Bärenklau-Arten auf landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen (- / NS660, NW642); Acker-Kratzdistel, Bärenklau-Arten, Stumpfblättriger Ampfer auf Wiesen, Weiden (- / NW642); Große Brennnessel auf landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen (- / NS660, NW642); Große Brennnessel auf Wiesen, Weiden (NT103, NW609 5 m / -; als Horst- u. Einzelpflanzenbehandlung: - / NW642)); Laubholz auf landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen (- / NS660, NW642). Grünland Gegen Große Brennnessel auf Wiesen u. Weiden im Freiland, nach dem Schnitt, nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Mai bis August, 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha bzw. als Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung 0,5 % (pro Vegetationsperiode max. 2,0 l/ha Mittel) spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Acker- Kratzdistel, Bärenklau-Arten u. Stumpfblättriger Ampfer auf Wiesen u. Weiden im Freiland, nach dem Schnitt, nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Mai bis August, als Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung 1 % (pro Vegetationsperiode max. 4,0 l/ha Mittel) spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Wiesen, Weiden (Gras, Heu) = 7 Tage Nichtkulturland Gegen Laubholz und Acker-Kratzdistel, Bärenklau-Arten und gegen Große Brennnessel auf landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen im Freiland, nach dem Schnitt, nach dem Auflaufen der Unkräuter, während der Vegetationsperiode Mai bis August, als Horstoder Einzelpflanzenbehandlung 1 % (pro Vegetationsperiode max. 4,0 l/ha Mittel) spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen = (N) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SE110, SS110, SS210, SS220, SS610 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, SP001, NN100 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 36/37/38, 51/53, 22, 43, 65, 66, 67 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37/39, 2, 13, 23, 24, 35, 57, 62 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xn POINTER SX ( ), DPB (482,3 g/kg Tribenuron (als Methylester 500 g/kg)) Acker-Kratzdistel an Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale (NT102 / NW642, WH916); Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) an Sommerweizen, Sommergerste, Hafer (NT102 / NW642, WH916, WP734); Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) an Winterweizen, Triticale, Winterroggen, Wintergerste (Frühjahr: NT103 / NW642, WH916,

9 9 WP734); Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) an Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale (Herbst: NT102 / NW642, WH916, WP734). Ackerbau Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) an Winterweizen, -roggen, -gerste u. Triticale im Freiland (Stad. d. Kultur: 13 bis 30) nach dem Auflaufen, 60 g/ha im Frühjahr und 30 g/ha im Herbst in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) an Sommerweizen, -gerste u. Hafer im Freiland (Stad. d. Kultur: 13 bis 30) nach dem Auflaufen, im Frühjahr, 45 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Acker-Kratzdistel an Winterweizen, -roggen, -gerste u. triticale im Freiland (Stad. d. Kultur: 30 bis 37) nach dem Auflaufen, im Frühjahr, 37,5 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Winterweizen, Triticale, Winterroggen, Wintergerste, Sommerweizen, Sommergerste, Hafer = (F) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SS110 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige EO005-1, NW262, NW265, WH951, RA050, SP001, NN130, NN1513, NN165, NN170, NN1842 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 50/53, 43 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 2, 24, 35, 37, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xi Protugan ( ), MAC (500 g/l Isoproturon) Echte Kamille, Vogel-Sternmiere an Sommerweizen, Sommergerste (NG404, NT102, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *, NW m / WH9161, WP734); Echte Kamille, Vogel-Sternmiere an Winterweizen, Wintergerste (NG404, NT102, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / WH9161, WP734); Gemeiner Windhalm, Vogel-Sternmiere, Echte Kamille, Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen (NG404, NT102, NW605 reduzierte Abstände: Herbst:50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, Frühjahr: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *, Herbst: NW m, Frühjahr: 10 m / WH9161, WP734, WP778). Ackerbau Gegen Gemeiner Windhalm Vogel-Sternmiere u. Echte Kamille an Winterweizen, -gerste u. -roggen im Freiland (Stad. d. Kultur: 13 bis 29), nach dem Auflaufen, im Herbst, 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha und im Frühjahr 2,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Echte Kamille u. Vogel-Sternmiere an Winterweizen u. gerste im Freiland (Stad. d. Kultur: 13 bis 29), nach dem Auflaufen, im Frühjahr, 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Echte Kamille u. Vogel-Sternmiere an Sommerweizen u. gerste im Freiland (Stad. d. Kultur: 13 bis 29), nach

10 10 dem Auflaufen, 2,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommerweizen, Sommergerste = (F) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NG405, NG410, NG411, NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SF189, SS110, SS120, SS210, SS220, SS610 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NN260, NW262, NW264, NW265, VH342, VH343, VH344, SP001, NN165 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 50/53, 40 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37, 2, 13, 35, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xn 2 Änderungen für die in der 203. Bekanntmachung (BVL 06/02/23) in Teil 2, Spalte 5 der Anlage als erneut zugelassen aufgeführten Mittel: Arena C ( ), BAY (25 g/l Fludioxonil + 5 g/l Tebuconazol) Flugbrand (Ustilago nuda f. sp. tritici) an Weizen (- / -); Fusarium culmorum an Weizen(- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Roggen (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Triticale (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Weizen (- / -); Septoria nodorum an Weizen (- / -); Stängelbrand (Urocystis occulta) an Roggen (- / -); Stängelbrand (Urocystis occulta) an Triticale (- / -); Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) an Weizen (- / -). Ackerbau Gegen Steinbrand u. Flugbrand an Weizen sowie gegen Fusarium culmorum, Schneeschimmel u. Septoria nodorum an Weizen (samenbürtiger Befall) im Freiland vor der Saat, 200 ml/dt (max. Mittelaufwand 480 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Gegen Schneeschimmel an Roggen u. Triticale (samenbürtiger Befall), gegen Stängelbrand an Roggen u. Triticale im Freiland vor der Saat, 150 ml/dt (max. Mittelaufwand 240 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Wartezeit: Freiland: Weizen, Roggen, Triticale = (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW467 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010, SS1201, SS2201 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, NW265, SP001, NN160, NN165

11 11 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 51/53 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 35, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N CELEST ( ), SYD (25 g/l Fludioxonil) Fusarium culmorum an Weizen (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Roggen (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Triticale (- / -); Schneeschimmel (Gerlachia nivalis) an Weizen (- / -); Septoria nodorum an Weizen (- / -); Stängelbrand (Urocystis occulta) an Roggen (- / -); Steinbrand (Tilletia caries o. foetida) an Weizen (- / -). Ackerbau Gegen Schneeschimmel an Roggen (samenbürtiger Befall) u. gegen Stängelbrand an Roggen im Freiland vor der Saat 150 ml/dt in 150 ml Wasser/dt (max. Mittelaufwand 240 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Gegen Schneeschimmel an Triticale im Freiland (samenbürtiger Befall) vor der Saat 200 ml/dt in 200 ml Wasser/dt (max. Mittelaufwand 320 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Gegen Schneeschimmel, Septoria nodorum, Steinbrand und Fusarium culmorum an Weizen im Freiland (samenbürtiger Befall) vor der Saat 200 ml/dt in 200 ml Wasser/dt (max. Mittelaufwand 480 ml/ha) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Wartezeit: Freiland: Roggen, Triticale, Weizen = (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW467 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SS1201, SS2201 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, SP001, NN130, NN160, NN164, NN165 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 52/53 Sicherheitsratschläge: S-Satz 35 DETIA-BEUTELROLLE ( ), DET (570 g/kg Aluminiumphosphid) Insekten an vorratslagerndes Getreide (- / -). Vorratsschutz Gegen Insekten an vorratslagerndes Getreide auf Schüttboden und im Flachlager (als Vorratsschädling Stad. d. Schadorg.: Ei bis Imago) bei Bedarf, bei einer Getreidetemperatur von mind. +10 o C, 1 Stück je 40 t (Einwirkungszeit: 14 Tage) mit Beutelrolle begasen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Insekten an vorratslagerndes

12 12 Getreide auf seegehende Schiffe im Transit (als Vorratsschädling Stad. d. Schadorg.: Ei bis Imago), bei Bedarf, bei einer Getreidetemperatur von mind. +10 o C, 1 Stück je 700 m 3 (Einwirkungszeit: 21 Tage) mit Beutelrolle begasen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: auf Schüttboden, Flachlager, seegehende Schiffe im Transit: Vorratslagerndes Getreide = (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW466 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, VS005, VH331, SP001 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 15/29, 21, 28, 32, 50 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 1/2, 36/37, 35, 45, 57, 61 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: F, N, T+ DETIA-GAS-EX P ( ), DET (560 g/kg Aluminiumphosphid) Insekten an vorratslagerndes Getreide (- / -). Vorratsschutz Gegen Insekten an vorratslagerndes Getreide in gasdichter Silozelle ohne und mit Kreislaufbegasung (als Vorratsschädling), bei Bedarf, 30 Stück je t (mit Pellet) mit einer Einwirkungszeit von vierzehn Tagen begasen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: gasdichte Silozelle ohne und mit Kreislaufbegasung: vorratslagerndes Getreide = 3 Tage Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW466 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW262, NW264, VS005, VH331, SP001 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 15/29, 21, 28, 32, 50 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 1/2, 36/37, 22, 35, 45, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: F, N, T+ Glyfos ( ), CHE (360 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz 486 g/l)) Adlerfarn an Nadel- u. Laubholz (NT101 / NW642, VA215, VA216); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Ampfer-Arten auf Wiesen u. Weiden (NT101 / NW642, WH914). Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbaukulturen (NT101 / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbaukulturen (ausgenommen: Winterraps) (NT101 / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Baumschulgehölzpflanzen (- / NW642, WH916); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Gleisanlagen (10 l: NT102 / NS660, NW642, WH914; 5 l: NT101 / NS660, NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Kernobst (NT101 / NW642, WH916; HuK-Bereich: - /

13 13 NW642, WH916); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse (NT101 / NS660, NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Rasen (NT101 / NW642, VV551, WH914; HuK- Bereich: - / NW642, VV551, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Steinobst (NT101 / NW642, WH916; HuK-Bereich: - / NW642, WH916); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Stilllegungsflächen (NT101 / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze mit Holzgewächsen (- / WH914, NS660, NW642); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Zierpflanzen (NT101 / NW642, VV551, WH914; HuK- Bereich: - / NW642, VV551, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen an Ackerbaukulturen (NT101 / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) an Weinrebe (NT101 / NW642, WH916); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NT101 / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Nadelholz (ausgenommen: Douglasie, Lärche), Laubholz (NT101 / NW642, VA215, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Nadel- u. Laubholz (auf Jungwuchsflächen: - / NW642, VA215, WH914; auf Kahlflächen: NT101 / NW642, VA215, VA216, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Ziergehölze (HuK-Bereich: - / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Ziergehölze (ausgenommen: Lärche, Douglasie) (- / NW642, WH914); Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NT101 / NW642, WH914); Gemeine Quecke an Ackerbaukulturen (NT101 / NW642, WH914). Ackerbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Stilllegungsflächen im Freiland, zur Rekultivierung, vor der Saat von Folgekulturen, vor der Bodenbearbeitung, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbaukulturen im Freiland, bis zwei Tage vor der Saat, 3 l/ha in 200 bis 400 l

14 14 Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbaukulturen (ausgenommen: Winterraps) im Freiland (Stad. d. Kultur: bis 03), vor dem Auflaufen, bis fünf Tage nach der Saat, 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation und zur Ernteerleichterung an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) im Freiland, ausgenommen zur Saatguterzeugung u. zu Brauzwecken, (Stad. d. Kultur: ab 89) zur Spätbehandlung, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Gemeine Quecke an Ackerbaukulturen im Freiland, zur Stoppelbehandlung, im Herbst, nach der Ernte, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter und Ausfallkulturen an Ackerbaukulturen im Freiland, nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Ackerbaukulturen = (F), Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) = 14 Tage Forst Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Nadel- u. Laubholz auf Jungwuchsflächen, ab Mai bis Juni und ab einer Unkrauthöhe von mind. 15 cm, 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Nadelholz (ausgenommen: Douglasie, Lärche) u. Laubholz auf Jungwuchsflächen, ab September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, 3 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha nur mit Bodengeräten spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Adlerfarn (nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns) und gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Nadel- u. Laubholz auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, ab August bis September, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha nur mit Bodengeräten spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: auf Jungwuchsflächen, auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Wildbeeren u. Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze = (F) Grünland Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke u. Ampfer-Arten auf Wiesen u. Weiden im Freiland, zur Grünlanderneuerung, während der Vegetationsperiode, vor der Saat, 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha mit nachfolgendem Umbruch spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Wiesen, Weiden (Gras u. Heu) = (F) Nichtkulturland Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze mit Holzgewächsen im Freiland u. im HuK-Bereich, ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha (HuK: 0,5 ml/m 2 in 20 bis 40 ml Wasser/m 2 ) mit Abschirmung spritzen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse im Freiland, während der Vegetationsperiode, im Splittingverfahren jeweils 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Gleisanlagen im Freiland, während der Vegetationsperiode, 10 l/ha in 500 bis 1000 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr bzw. 5 l/ha in 500 bis 1000 l Wasser/ha, max. zwei Anwendungen im Jahr. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Wege u. Plätze mit Holzgewächsen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Gleisanlagen = (N) Obstbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Kernobst im Freiland u. im HuK- Bereich, ab Pflanzjahr, im Frühjahr oder Sommer sowie an Steinobst ab Frühjahr bis Ende Mai, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen (HuK: 0,5 ml/m 2 in 20 bis 40 ml Wasser/m 2 ), max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Kernobst, Steinobst = 42 Tage Weinbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) an Weinrebe im Freiland, ab vierte Standjahr, im Frühjahr oder Sommer, im Abstand von drei

15 15 Monaten, im Splittingverfahren (zwei Behandlungen) jeweils 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Wartezeit: Freiland: Weinrebe = 30 Tage Zierpflanzenbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Zierpflanzen im Freiland u. im HuK-Bereich, während der Vegetationsperiode, vor Kulturbeginn, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha (HuK: 0,5 ml/m 2 in 20 bis 40 ml Wasser/m 2 ) spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Rasen (Zier- u. Sportrasen) im Freiland u. im HuK-Bereich, während der Vegetationsperiode, vor der Saat, 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha (HuK-Bereich: 0,4 ml/m 2 in 20 bis 40 ml Wasser/m 2 ) mit nachfolgendem Umbruch spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Baumschulgehölzpflanzen im Freiland, ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode, 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha mit Abschirmung spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. gegen Einu. Zweikeimblättrige Unkräuter u. Holzgewächse an Ziergehölze im HuK-Bereich Freiland ab Mai bis Juni, aber einer Unkrauthöhe von mind. 15 cm, 0,3 ml/m 2 in 20 bis 40 ml Wasser/m 2 mit Spritzschirm spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter u. Holzgewächse an Ziergehölze (ausgenommen: Lärche, Douglasie) im HuK- Bereich Freiland ab September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, 0,3 ml/m 2 in 20 bis 40 ml Wasser/m 2 mit Spritzschirm spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Zierpflanzen, Rasen (Gras u. Heu), Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze = (N) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010, SS110 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW261, NW262, NW265, VH368, SP001, NN168 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 51/53 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 35, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N LacBalsam ( ), FRU (Baumwachse, Wundbehandlungsmittel) Wundbehandlung und Wundverschluss an Forstpflanzen (- / -); Wundbehandlung und Wundverschluss, Veredelung an Obstgehölze (- / -); Wundbehandlung und Wundverschluss, Veredelung an Ziergehölze (- / -). Forst, Obstbau, Zierpflanzenbau Zur Wundbehandlung und Wundverschluss an Forstpflanzen im Freiland sowie zur Wundbehandlung, Wundverschluss u. Veredelung an Obstgehölze u. Ziergehölze im Freiland u. im HuK-Bereich, unmittelbar bis 24 Std. nach Verwundung, unverdünnt auf sauber ausgeschnittene Wunden aller Art oder auf Schnittstellen streichen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Forstpflanzen, Ziergehölze = (N), Obstgehölze = (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW466, SP001, NN000

16 16 Morsuvin ( ), FLU (Wildschadenverhütungsmittel) Wild an Nadel- u. Laubholz (- / -); Wild an Obstgehölze (- / -). Forst, Obstbau Gegen Wild an Nadel- u. Laubholz und an Obstgehölze im Freiland (Schadorg.: Winterwildverbiss) im Abstand von sechs bis sieben Monaten 10 kg pro 1000 Pflanzen bei einer Ganzpflanzenbehandlung und 3 kg pro 1000 Pflanzen bei einer Terminaltriebbehandlung streichen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Wartezeit: Freiland: Laubholz, Nadelholz = (N), Obstgehölze = (F) Wirkung auf Bienen: NB663 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010, SE1201, SS1201, SS2201 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW466, RA110, SP001, NN000 Neudosan AF Neu Blattlausfrei ( ), NEU (10,2 g/l Kali-Seife) Blattläuse an Blatt- und Stielgemüse (- / NW642); Blattläuse an Erdbeere (- / NW642); Blattläuse an Fruchtgemüse (- / NW642); Blattläuse an Zierpflanzen (Zimmer, Büroräume, Balkone, Freiland: - / NW642, WH915; Gewächshaus: - / WH915); Saugende Insekten an Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) (- / NW642); Saugende Insekten an Steinobst (NW m / -); Saugende Insekten (ausgenommen: Blutlaus) an Kernobst (NW m / -); Spinnmilben an Kernobst (NW m / -); Spinnmilben an Zierpflanzen (- / NW642, WH915); Weiße Fliegen an Zierpflanzen (- / NW642, WH915). Gemüsebau Gegen Blattläuse an Blatt- u. Stielgemüse im HuK-Bereich Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Abstand von sieben Tagen, 900 ml/10 m 2 (Pflanzengröße bis 50 cm) und 1350 ml/10 m 2 (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) bis zur sichtbaren Benetzung spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Gegen Blattläuse an Fruchtgemüse im HuK-Bereich Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Abstand von sieben Tagen 900 ml/10 m 2 (Pflanzengröße bis 50 cm), 1350 ml/10 m 2 (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) und 1800

17 17 ml/10 m 2 (Pflanzengröße über 125 cm) bis zur sichtbaren Benetzung spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Wartezeit: HuK-Bereich: Freiland: Blatt- u. Stielgemüse, Fruchtgemüse = (F) Obstbau Gegen Spinnmilben u. Saugende Insekten (ausgenommen: Blutlaus) an Kernobst und gegen Saugende Insekten an Steinobst u. Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere 500 ml/10 m 2 ) im HuK-Bereich Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, im Abstand von sieben Tagen, 5 l/100 m 2 u. je m Kronenhöhe bis zur sichtbaren Benetzung spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Gegen Blattläuse an Erdbeere im HuK-Bereich Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Abstand von sieben Tagen 2000 ml/10 m 2 bis zur sichtbaren Benetzung spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Wartezeit: HuK-Bereich: Freiland: Kernobst, Erdbeere, Steinobst, Beerenobst (ausg. Erdbeere) = (F) Zierpflanzenbau Gegen Blattläuse, Spinnmilben u. Weiße Fliegen an Zierpflanzen im HuK- Bereich Zimmer, Büroräume u. Balkone bzw. gegen Blattläuse u. Spinnmilben an Zierpflanzen im HuK-Bereich Gewächshaus, Freiland und gegen Weiße Fliegen im HuK- Bereich Gewächshaus - bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Abstand von sieben Tagen, 60 ml/m 2 (Pflanzengröße bis 50 cm), 90 ml/m 2 (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) und 120 ml/m 2 (Pflanzengröße über 125 cm) bis zur sichtbaren Benetzung spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Wartezeit: HuK-Bereich: Zimmer, Büroräume, Balkone, Freiland, Gewächshaus: Zierpflanzen = (N) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW263, SP001, NN134, NN180 Reglone ( ), SYD (200 g/l Deiquat (als Dibromid 374 g/l)) Hopfenputzen an Hopfen (NT109, NW607 reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m / WA854, WH916, WW730); Krautabtötung an Kartoffel (Ausgenommen Pflanzgut:NT108, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / -; Pflanzgut: NT109, NW607 reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m / -; Splittingverfahren: NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / -); Sikkation an Ackerbohne (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / -); Sikkation an Futtererbse (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / -); Sikkation an Futterleguminosen (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / VV207); Sikkation an Lein (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / VV207);

18 18 Sikkation an Oelrettich (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / VV207); Sikkation an Phacelia (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / VV207); Sikkation an Sommerraps (NT109, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / -); Sikkation an Winterraps (NT108, NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / -). Ackerbau Zur Krautabtötung an Kartoffel im Freiland, vor der Ernte, 2,5 l/ha in 400 bis 80 l Wasser/ha (ausgenommen: Pflanzgut) und 5 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha (Pflanzgut) spritzen; max. eine Anwendung im Jahr. Zur Krautabtötung an Kartoffel im Freiland (Pflanzgut), vor der Ernte, im Abstand von drei Tagen, im Splittingverfahren (zwei Behandlungen), jeweils 2,5 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha spritzen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Gegen Sikkation an Winterraps und Sommerraps im Freiland (Stad. d. Kultur: ab 89), zur Spätbehandlung vor der Ernte, 2 l/ha (Sommerraps: 3 l/ha) in 400 bis 800 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Sikkation an Ackerbohne, Phacelia, Oelrettich, Lein, Futterleguminosen u. Futtererbse im Freiland, in Beständen zur Futter- u. Saatguterzeugung (Stad. d. Kultur: ab 89), zur Spätbehandlung vor der Ernte, 3 l/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Kartoffel = 10 Tage, Winterraps, Sommerraps, Ackerbohne, Futtererbse = 5 Tage, Lein, Phacelia, Oelrettich, Futterleguminosen = (F) Hopfenbau Zum Hopfenputzen an Hopfen im Freiland, einschließlich Unkrautbekämpfung, ab Erreichen der Gerüsthöhe, 5 l/ha in 1200 bis 1800 l Wasser/ha als Reihenbehandlung spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Hopfen = 14 Tage Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SE110, SS110, SS120, SS210, SS220, SS610 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NN361, NN3842, NW262, NW264, NW265, SP001, NN130, NN160, NN166 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 37/38, 48/25, 50/53, 26, 43 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 1/2, 36/37/39, 13, 23, 24, 35, 45, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, T+ Roundup Ultra ( ), MOT (360 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz 486 g/l)) Acker-Winde an Weinrebe (NT102 / NW642, WH916); Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel auf Wiesen u. Weiden (- / NW642); Ausfallkulturen, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbaukulturen (NT101 / NW642, WH914);

19 19 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Baumschulgehölzpflanzen (- / NW642, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Kernobst (NT101 / NW642, WH916; HuK-Bereich: - /NW642, WH916); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Nadelholz (ausgenommen: Douglasie, Lärche) (NT101 / NW642, VA215, WH916, WP742); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Nadelholz, Laubholz (- / NW642, VA215, VA216, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse (Splittingverfahren: NT102 / NSS660, NW642, WH914; Dochtstreichgerät: - / NS660, NW642, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Rasen (NT101 / NW642, VV551, WH914; HuK-Bereich: - / NW642, VV551, WH914, WP740); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Stilllegungsflächen (NT101 / NW642, VV549, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze (HuK-Bereich, mit Abschirmung: - / NS660, NW642, WH914, WP740; HuK-Bereich, mit Dochtstreichgerät: - / NW660, NW642, WH914; Freiland, Splittingverfahren: NT102 / NS660, NW642, WH914; Freiland: Dochtstreichgerät: - / NS660, NW642, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze mit Holzgewächsen (Spritzen:NT102 / NS660, NW642, WH914; Streichen: - / NW660, NW642, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wiesen u. Weiden (NT101 / NW642, VV549, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Zierpflanzen (NT102 / NW642, VV551, WH914; HuK-Bereich: - / NW642, VV551, WH914, WP740); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) an Weinrebe (NT101 / NW642, WH916); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse an Nadelholz, Laubholz (NT101 / NW642, VA215, VA216, WH914); Schosserrüben, Acker-Kratzdistel an Futterrübe, Zuckerrübe (- / NW642); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NT101 / NW642, VV835, WH914); Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (NT101 / NW642, VV835, WH914).

20 20 Ackerbau Gegen Ausfallkulturen, Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Ackerbaukulturen im Freiland, nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter u. Sikkation an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) im Freiland (Lagergetreide, ausgenommen Saat- u. Braugetreide; Stad. d. Kultur: ab 89), vor der Ernte zur Spätbehandlung, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Stilllegungsflächen im Freiland, zur Rekultivierung, vor der Saat von Folgekulturen, vor der Bodenbearbeitung, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Schosserrübe u. Acker-Kratzdistel an Futter- u. Zuckerrübe im Freiland, nach dem Auflaufen, bei Spätverunkrautung, im Abstand von achtundzwanzig Tagen, mit Dochtstreichgerät 33 % (max. Mittelaufwand 10 l/ha) streichen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Wartezeit: Freiland: Ackerbaukulturen, Futterrübe, Zuckerrübe = (F), Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) = 7 Tage Forst Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Nadel- u. Laubholz auf Jungwuchsflächen, während der Vegetationsperiode, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha mit Abschirmung spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Holzgewächse, Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter an Nadel- u. Laubholz auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, während der Vegetationsperiode, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha nur mit Bodengeräten spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter an Nadelholz (ausgenommen: Douglasie, Lärche) im Freiland, ab September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, 3 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha nur mit Bodengeräten spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: auf Jungwuchsflächen, auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Wildbeeren u. Wildfrüchte, wildwachsende Pilze (F) Grünland Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wiesen u. Weiden im Freiland, zur Grünlanderneuerung, während der Vegetationsperiode, vor der Saat, 4 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ampfer-Arten u. Acker-Kratzdistel auf Wiesen u. Weiden im Freiland, während der Vegetationsperiode, Mai bis August, mit Dochtstreichgerät zur Einzelpflanzenbehandlung 33 % (max. Mittelaufwand 10 l/ha) streichen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Ein- u. zweikeimblättrige Unkräuter auf Wiesen, Weiden (Gras u. Heu) = (F), Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel auf Wiesen u. Weiden (Gras u. Heu) = 14 Tage Nichtkulturland Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Nichtkulturland ohne Holzgewächse im Freiland, während der Vegetationsperiode, im Splittingverfahren (zwei Behandlungen im Jahr) jeweils 5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen bzw. als Einzelpflanzenbehandlung mit Dochtstreichgerät 33 % (max. Mittelaufwand 10 l/ha) streichen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze mit Holzgewächsen im Freiland, ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode, 10 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze mit Holzgewächsen im Freiland, ab Pflanzjahr sowie auf Wege u. Plätze während der Vegetationsperiode, zur Einzelpflanzenbehandlung, 33 % (max. Mittelaufwand 10 l/ha) streichen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze im HuK-Bereich Freiland während der Vegetationsperiode 1 ml/m 2 in 33 ml Wasser/m 2 mit Abschirmung spritzen bzw. als Einzelpflanzenbehandlung mit Dochtstreichgerät 33 % streichen (max. Mittelaufwand 1 ml/m 2 ), max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Wege u. Plätze im Freiland, während der Vegetationsperiode im Splittingverfahren (zwei Behandlungen im Jahr) jeweils 5 l/ha in max l Wasser/ha spritzen. Wartezeit: Freiland: Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege u. Plätze mit Holzgewächsen =

21 21 (N); HuK-Bereich Freiland: Wege u. Plätze = (N) Obstbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Kernobst im Freiland, ab Pflanzjahr, im Frühjahr oder Sommer, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Kernobst im HuK-Bereich Freiland ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode, 0,5 ml/m 2 in 10 bis 40 ml Wasser/m 2 spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Kernobst = 42 Tage Weinbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde) an Weinrebe im Freiland, ab vierte Standjahr, während der Vegetationsperiode, im Abstand von max. drei Monaten, 5 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Gegen Acker-Winde an Weinrebe im Freiland, ab vierte Standjahr (Stad. d. Kultur: ab Fruchtansatz), während der Vegetationsperiode, 10 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Weinrebe = 30 Tage Zierpflanzenbau Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter auf Rasen im Freiland (auf Zier- u. Sportrasen) sowie im HuK-Bereich Freiland (auf Zierrasen), vor der Saat, während der Vegetationsperiode, 4 l/ha (HuK: 0,4 ml/m 2 in 10 bis 40 ml Wasser/m 2 ) in 100 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Zierpflanzen im Freiland sowie im HuK-Bereich Freiland - vor der Saat, während der Vegetationsperiode, 10 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha (HuK: 1 ml/m 2 in 10 bis 40 ml Wasser/m 2 ) spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Gegen Ein- u. zweikeimblättrige Unkräuter an Baumschulgehölzpflanzen im Freiland, ab Pflanzjahr, während der Vegetationsperiode, 10 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha mit Abschirmung spritzen bzw. mit Dochtstreichgerät zur Einzelpflanzenbehandlung 33 % (max. Mittelaufwand 10 l/ha) streichen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Rasen (Gras u. Heu) = (F), Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen = (N) Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SB010, SS110 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige HS110, NN270, NN2842, NW262, NW265, VH368, SP001, NN130, NN165, VH350 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 52/53 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 35, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: kein Tachigaren 70 WP ( ), SUD (700 g/kg Hymexazol) Aphanomyces-Arten (Aphanamyces spp.) an Futterrübe, Zuckerrübe (- / -); Pythium-Arten (Pythium spp.) an Futterrübe, Zuckerrübe (- / -). Ackerbau Gegen Pythium-Arten und Aphanomyces-Arten an Futter- u. Zuckerrübe im Freiland, zur Auflaufsicherung, vor der Saat, 1,2 Einheit Saatgut je ha (mit 25,7 g Mittel/Einheit hergestelltes Saatgut ausbringen (1 Einheit = Pillen)) beizen, max. eine Behandlung in dieser Anwendung. Wartezeit: Freiland: Zucker- u. Futterrübe = (F)

22 22 Wirkung auf Bienen: NB663 Weitere Anwendungsbestimmungen: NT677, NT679, NW467 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SE1201, SF608, SS1201, SS2201, ST1201 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige NW263, SP001, NN160, NN165 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 52/53, 41 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 2, 26, 35, 39, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xi Trimangol ( ), ELF (800 g/kg Maneb) Phytophthora infestans an Kartoffel (Freiland: NW605 reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m, NW m / WW750; HuK-Bereich: NW608 5 m / HS110, HS120, HS210, HS220, HT110, SS201, WW750). Ackerbau Gegen Phytophthora infestans an Kartoffel im Freiland (Stad. d. Kultur: ab 39), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, im Abstand von zehn bis vierzehn Tagen, 1,8 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Gegen Phytophthora infestans an Kartoffel im HuK-Bereich Freiland (Stad. d. Kultur: ab Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, im Abstand von zehn bis vierzehn Tagen, 18 g je 100 m 2 in 2 bis 4 l Wasser/100 m 2 spritzen, max. fünf Anwendungen im Jahr. Wartezeit: Freiland, HuK-Bereich: Kartoffel = 7 Tage Wirkung auf Bienen: NB6641 Weitere Anwendungsbestimmungen: NW468 Hinweise gem. BBA Richtlinie I, 3-3: SB001, SS110, SS120, SS210, SS220, ST110 Weitere Kennzeichnungs- u. sonstige EO005-1, NW262, NW264, VH298, VH352, RA054, RA112, SP001, NN165, NN1842 Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 50/53, 20, 37, 43 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37, 2, 13, 22, 24, 35, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xn 3 Änderungen für Mittel, die vor der 203. Bekanntmachung (BVL 06/02/23) zugelassen wurden: AGENT ( ), SYD (450 g/l Fenpropidin g/l Propiconazol) geändert: Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 36/38, 48/22, 22, 37, 43 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 20/21, 2, 13, 23, 24, 46 Basagran ( ), BAS (480 g/l Bentazon (als Natrium-Salz 524 g/l)) nicht mehr vorgesehen: Ackerbau Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter an Kartoffel. Bravo 500 ( ), SYD (500 g/l Chlorthalonil)

23 23 ergänzt: Ackerbau Gegen Phytophthora infestans an Kartoffel im Freiland (Stad. d. Kultur: 39 bis 91), bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, im Abstand von sieben bis zehn Tagen, 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. zwei Anwendungen im Jahr. Wartezeit: Freiland: Kartoffel = 7 Tage geändert: Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37/39, 2, 13, 23, 24, 26, 35, 46, 57 Butisan ( ), BAS (500 g/l Metazachlor) geändert: Ackerbau Gegen Einjährige ein- u. zweikeimblättrige Unkräuter an Speiserübe im Freiland, zum Zwecke der Verfütterung, vor dem Auflaufen, 2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Speiserübe = 70 Tage Cadou ( ), BAY (600 g/kg Flufenacet) geändert: Hinweise auf die besonderen Gefahren: R-Sätze 48/22, 50/53, 22, 43 Sicherheitsratschläge: S-Sätze 36/37, 2, 13, 24, 35, 46, 57 Kennbuchstabe für Gefahrensymbol: N, Xn DETIA Insekten Strip ( ), DET (377 g/kg Dichlorvos) ergänzt: Vorratsschutz Gegen Motten an Vorratsschutz in Mühlen (auch in Räumen von Lebensmittelbetrieben zur Lagerung u. Bearbeitung von Pflanzenerzeugnissen) sowie in Speichern (darunter fallen Lagerräume in Lebensmittelbetrieben u. landwirtschaftliche Lagerräume), als Vorratsschädling, (Stad. d. Schadorg.: Imago) in Anwesenheit von teeähnlichen Erzeugnissen, bei Bedarf, 1 Stck. je 100 m 3 verdunsten, max. zwei Anwendungen im Jahr. Wartezeit: in Mühlen, in Speichern: Teeähnliche Erzeugnisse = (F) DOMINATOR NEOTEC ( ), DOW (360 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz 486 g/l)) geändert: Ackerbau Gegen Sikkation, Ein- u. Zweikeimblättrige Unkräuter an Raps im Freiland, ausgenommen zur Saatguterzeugung (Stad. d. Kultur: ab 85), bis sieben Tage vor der Ernte, zur Spätbehandlung, 4 l/ha in 200 l Wasser/ha spritzen, max. eine Anwendung im Jahr. Wartezeit: Freiland: Raps = 7 Tage Duplosan KV-Combi ( ), NUD (350 g/l Mecoprop-P (als Dimethylamin-Salz 424 g/l) g/l 2,4-D (als Dimethylamin-Salz 193 g/l)) erweitert: Zierpflanzenbau Gegen Zweikeimblättrige Unkräuter auf Rasen im HuK-Bereich Freiland nicht im Ansaatjahr, während der Vegetationsperiode (Mai bis September) bei Nachttemperaturen über +10 o C mit Spritzschirm 0,4 ml/m 2 in 50 bis 100 ml Wasser/m 2 spritzen, max. eine Anwendung im Jahr.

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