Landtag Brandenburg. Drucksache 5/8774

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1 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/8774 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3394 des Abgeordneten Peer Jürgens Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/8540 Ausgleichsfonds für Kommunen Wortlaut der Kleinen Anfrage 3394 vom : Nach 16 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz stehen den Kommunen bei besonderen Bedarfen Zuweisungen von derzeit 45 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben in welcher Höhe in den Jahren 2010 bis 2013 Zuweisungen aus dem Fonds erhalten? 2. Wie verteilen sich diese Mittel auf die Kommunen nach a) Schuldendiensthilfen wegen Hochverschuldung, b) die Sicherstellung der Grundausstattung zur Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben, c) Hilfen für die Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen oder von Investitionsmaßnahmen mit besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung, d) den Ausgleich besonderer Härten in Durchführung dieses Gesetzes und des Gemeindefinanzreformgesetzes, e) die Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung, f) die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz, g) Aufgabenträger der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung 3. Nach welchem Verfahren und Kriterien werden die Mittel bewilligt und zugewiesen? 4. Inwiefern gibt es Prioritäten hinsichtlich der unter 2. genannten Ziffern a bis g? 5. Gibt es für die Anträge der Kommunen einen Antragsschluss für das gesamte Jahr oder werden Jahresscheiben vergeben, zu denen es jeweils einen eigenen Antragsschluss gibt? 6. Anhand welcher Kriterien werden die Anträge bewilligt, wenn die beantragte Summe höher ist als die zur Verfügung stehenden Mittel? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:

2 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kommunen haben in welcher Höhe in den Jahren 2010 bis 2013 Zuweisungen aus dem Fonds erhalten? zu Frage 1: Welche Kommunen in welcher Höhe in den Jahren 2010 bis 2013 Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds erhalten haben, ist den Anlagen 1, 2a), 2c) und 2f) zu entnehmen. In der Anlage 1 sind die Bedarfszuweisungen aufgeführt, für die der Gesetzgeber keine beispielhafte Aufzählung vorgenommen hat. Für die Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung wurden keine unmittelbaren Zuweisungen an die Kommunen gewährt, sondern die Mittel für E- Government -Anwendungen für Kommunen verwendet. Mittel des Schuldenmanagementfonds sind unmittelbar an die Trink- und Abwasserzweckverbände bzw. Eigenbetriebe ausgereicht worden, da diese überwiegend die kommunalen Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung für die brandenburgischen Gemeinden wahrnehmen. Frage 2: Wie verteilen sich diese Mittel auf die Kommunen nach a) Schuldendiensthilfen wegen Hochverschuldung, b) die Sicherstellung der Grundausstattung zur Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben, c) Hilfen für die Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen oder von Investitionsmaßnahmen mit besonderer überörtlicher oder überregionaler Bedeutung, d) den Ausgleich besonderer Härten in Durchführung dieses Gesetzes und des Gemeindefinanzreformgesetzes, e) die Unterstützung der Verwaltungsmodernisierung, f) die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz, g) Aufgabenträger der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zu Frage 2 a): Die Angaben sind der Anlage 2 a) zu entnehmen. zu Frage 2 b): Zur Sicherstellung der Grundausstattung zur Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben waren im Betrachtungszeitraum keine gesonderten Anträge kommunaler Antragsteller zu verzeichnen. zu Frage 2 c): Auf die Anlage 2 c) wird verwiesen. zu Frage 2 d): Im Betrachtungszeitraum erhielt nur die Stadt Spremberg finanzielle Hilfen in Höhe von ,00 zum Ausgleich besonderer Härten in Durchführung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) und des Gemeindefinanzreformgesetzes.

3 zu Frage 2 e): Aus dem Ausgleichsfonds wurden nachstehende E-Government-Anwendungen im kommunalen Bereich finanziert: LVN-kommunal: alle Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ämter sowie die kommunalen Spitzenverbände haben einen Basisanschluss an das Landesverwaltungsnetz (LVN) erhalten. Lediglich der Basisanschluss wird aus FAG-Mitteln finanziert. a) GewOn: 78 Kommunen hatten sich beim Verfahren GewOn angemeldet, b) Maerker-App: 54 Kommunen, Vorhaben ( ) / Jahr LVN kommunal , GewOn , Maerker zu den Fragen 2 f) und 2 g): Auf die Anlagen 2 f) Teil 1 bis 3 und 2 g) wird verwiesen. Frage 3: Nach welchem Verfahren und Kriterien werden die Mittel bewilligt und zugewiesen? Frage 4: Inwiefern gibt es Prioritäten hinsichtlich der unter 2. genannten Ziffern a bis g? Frage 5: Gibt es für die Anträge der Kommunen einen Antragsschluss für das gesamte Jahr oder werden Jahresscheiben vergeben, zu denen es jeweils einen eigenen Antragsschluss gibt? zu den Fragen 3 bis 5: Auf die Ausführungen in der Anlage 3 wird verwiesen. Frage 6: Anhand welcher Kriterien werden die Anträge bewilligt, wenn die beantragte Summe höher ist als die zur Verfügung stehenden Mittel? zu Frage 6: Solche Einzelfälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Diese sind in der Bewirtschaftungspraxis des Ausgleichsfonds nach Kenntnis der Landesregierung noch nicht aufgetreten.

4 Anlage 1 Allgemeine Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds nach 16 BbgFAG Kommune Amt Landkreis Cottbus CB ,00 LK Elbe-Elster EE ,00 Mühlberg EE ,00 Sonnewalde EE ,00 Frankfurt (Oder) FF ,00 LK Märkisch-Oderland MOL ,33 Lindendorf Seelow Land MOL ,88 Letschin MOL ,37 Golzow Golzow MOL ,74 Küstriner Vorland Golzow MOL ,24 LK Oberspreewald-Lausitz OSL ,00 LK Ostprignitz-Ruppin OPR ,00 LK Prignitz PR ,00 LK Spree-Neiße SPN ,00 Felixsee Döbern-Land SPN ,00 Jämlitz-Klein Düben Döbern-Land SPN , ,00 Drebkau SPN ,00 Spremberg SPN ,00 LK Uckermark UM ,00 Berkholz-Meyenburg Oder-Welse UM ,46 Gartz (Oder) Gartz (Oder) UM ,82

5 Anlage 2 a Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds nach 16 BbgFAG als Schuldendiensthilfen wegen Hochverschuldung Kommune Oderberg Britz-Chorin-Oderberg BAR ,00 Joachimsthal Joachimsthal (Schorfheide) BAR ,00 Wustermark HVL ,00 Prötzel Barnim-Oderbruch MOL ,70 Alt Tucheband Golzow MOL ,94 Neustadt (Dosse) Neustadt (Dosse) OPR ,61 Herzberg (Mark) Lindow (Mark) OPR ,00 Treuenbrietzen PM ,00 Belzig PM ,00 Meyenburg Meyenburg PR ,00 Tschernitz Döbern-Land SPN ,00 Döbern Döbern-Land SPN ,00 Am Mellensee TF ,40

6 Anlage 2 c Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds nach 16 BbgFAG als investive Hilfen Kommune Amt Landkreis Bewilligung 2013 VE Elbe-Elster EE Oberspreewald-Lausitz OSL Ostprignitz-Ruppin OPR Prignitz PR Spree-Neiße SPN Brandenburg a. cl. H. BRB Cottbus CB Frankfurt/O. FF Oderberg Britz-Chorin-Oderberg BAR Liepe Britz-Chorin-Oderberg BAR Luckau LDS Uebigau-Wahrenbrück EE Falkenberg/Elster EE Bad Liebenwerda EE Tröbitz Elsterland EE Schlieben Schlieben EE Schönewalde EE Rathenow HVL Lindendorf Seelow-Land MOL Neutrebbin Barnim-Oderbruch MOL Bad Saarow LOS Eisenhüttenstadt LOS Storkow LOS Tauche LOS Rheinsberg OPR Neustadt (Dosse) Neustadt (Dosse) OPR Lindow (Mark) Lindow (Mark) OPR Treuenbrietzen PM Planetal Niemegk PM Niemegk Niemegk PM Mühlenfließ Niemegk PM

7 Anlage 2 c Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds nach 16 BbgFAG als investive Hilfen Kommune Amt Landkreis Bewilligung 2013 VE Berge Putlitz-Berge PR Groß Pankow PR Meyenburg Meyenburg PR Putlitz Putlitz-Berge PR Cumlosen Lenzen-Elbtalaue PR Karstäcit PR Forst (Lausitz) SPN Nuthe-Urstromtal TF Gartz (Oder) Gartz (Oder) UM Boitzenburger Land UM Casekow Gartz (Oder) UM Randowtal Gramzow UM Berkholz-Meyenburg Oder-Welse UM Schöneberg Oder-Welse UM Passow Oder-Welse UM Pinnow Oder-Welse UM Summe investive Hilfe

8 Anlage 2 f Teil 1: Zuwendungen an die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung nach der Richtlinie Stützpunktfeuerwehren Jahr Aufgabenträger bewilligte Zuwendung ( ) 2010 Stadt Bernau bei Berlin , Gemeinde Panketal , Stadt Königs Wusterhausen , Gemeinde Bestensee , Stadt Bad Liebenwerda , Amt Schlieben , Stadt Doberlug-Kirchhain , Amt Rhinow , Gemeinde Fredersdorf-Vorgelsdorf , Amt Märkische Schweiz , Gemeinde Mühlenbecker Land , Stadt VetschaulSpreewald , Stadt Senftenberg , Gemeinde Grünheide , Stadt Storkow (Mark) , Stadt Eisenhüttenstadt , Amt Odervorland , Stadt NeustadtlDosse , Stadt Wittstock/Dosse , Stadt Neuruppin , Stadt Treuenbrietzen , Amt Ziesar , Amt Lenzen , Stadt Wittenberge , Stadt Drebkau , Gemeinde Schenkendöbern , Amt DahmelMark , Gemeinde Niedergörsdorf , Gemeinde Boitzenburger Land , Gemeinde Uckerland , Stadt Angermünde , Stadt Brandenburg(Havel) , Stadt Frankfurt (Oder) , Amt Biesenthal-Barnim , Amt Britz-Chorin-Oderberg , Gemeinde Zeuthen , Stadt Lübben , Gemeinde Heideblick ,92 Seite 1 von 4

9 Anlage 2 f Teil 1: Zuwendungen an die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung nach der Richtlinie Stützpunktfeuerwehren Jahr Aufgabenträger bewilligte Zuwendung ( ) 2011 Amt Schenkenländchen , Amt Kleine Elster , Amt Elsterland , Gemeinde Röderland , Gemeinde Dallgow-Döberitz , Gemeinde Milower Land 108,187, Stadt Rathenow , Amt Friesack , Amt Golzow , Stadt Seelow , Stadt Bad Freienwalde , Stadt Zehdenick , Stadt Fürstenberg/Havel , Stadt Zehdenick , Stadt Kremen , Amt Gransee und Gemeinden , Gemeinde Schipkau , Amt Ruhland , Amt Ortrand , Amt Schlaubetal , Stadt Storkow (Mark) , Stadt Neuruppin , Amt Brück , Gemeinde Wiesenburg , Amt Beetzsee , Amt Bad WilsnacklWeisen , Gemeinde Gumtow , Gemeinde Karstädt , Amt Meyenburg , Amt Döbern-Land , Gemeinde Schenkendöbern , Gemeinde Neuhausen/Spree , Stadt Forst (Lausitz) , Amt Peitz , Gemeinde Großbeeren , Gemeinde Nuthe-Urstromtal , Stadt Lychen , Stadt Angermünde ,80 Seite 2 von 4

10 Anlage 2 f Teil 1: Zuwendungen an die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung nach der Richtlinie Stützpunktfeuerwehren Jahr Aufgabenträger bewilligte Zuwendung ( ) 2011 Amt Gramzow , Stadt Werneuchen , Amt Joachimsthal , Stadt Luckau , Amt Schenkenländchen 92,379, Stadt Uebigau-Wahrenbrück , Stadt Herzberg (Elster) , Stadt Falkenberg/Elster , Amt Plessa , Stadt Ketzin , Stadt Nauen , Gemeinde Schönwalde-Glien , Gemeinde Petershagen/Eggersdorf , Stadt Wriezen , Stadt Fürstenberg/Havel , Stadt Kremmen , Amt Gransee und Gemeinden , Stadt Calau , Stadt Senftenberg , Stadt Großräschen , Stadt Storkow (Mark) , Stadt Fürstenwalde 251,721, Gemeinde Fehrbellin , Stadt Neuruppin , Gemeinde Stahnsdorf , Gemeinde Michendorf , Gemeinde Karstädt , Amt Putlitz-Berge , Amt Burg (Spreewald) , Gemeinde Kolkwitz 105,348, Stadt Jüterbog , Stadt Ludwigsfelde , Amt Brüssow , Amt Gerswalde , Amt Gartz (Oder) , Stadt Brandenburg(Havel) , Stadt Cottbus , Stadt Frankfurt (Oder) ,74 Seite 3 von 4

11 Anlage 2 f Teil 1: Zuwendungen an die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung nach der Richtlinie Stützpunktfeuerwehren Jahr Adgabenträger bewilligte Zuwen ng ( 2012 Landeshauptstadt Potsdam , Gemeinde Schorfheide , Stadt Bernau bei Berlin , Stadt Königs Wusterhausen , Gemeinde Märkische Heide , Stadt Finsterwalde , Stadt Bad Liebenwerda , Amt Schlieben , Stadt Premnitz , Stadt Falkensee , Amt Seelow-Land 62,056, Stadt Müncheberg , Stadt Velten , Stadt Lübbenau/Spreewald , Stadt Vetschau/Spreewald , Stadt Fürstenwalde/Spree , Amt Odervorland , Gemeinde Fehrbellin , Stadt Kyritz , Gemeinde Kleinmachnow , Gemeinde Groß Kreutz , Amt Meyenburg , Stadt Welzow , Gemeinde Neuhausen , Amt Burg (Spreewald) , Gemeinde Blankenfelde-Mahlow , Stadt Baruth , Stadt Prenzlau , Stadt Templin , Stadt Angermünde ,40 Seite 4 von 4

12 Anlage 2 f Teil 2: Zuwendungen an die Träger der Regionalleitstellen nach der Richtlinie Regionalleitstellen Jahr Aufgahenträger ausgezahlte Zuwendung ( ) Landkreis Barnim ,64 Stadt Brandenburg(Havel) , Stadt Cottbus ,08 Stadt Frankfurt (Oder) ,94 Landeshauptstadt Potsdam ,74 Landkreis Bambi ,64 Stadt Brandenburg(Havel) , Stadt Cottbus ,54 Stadt Frankfurt (Oder) ,00 Landeshauptstadt Potsdam ,82 Landkreis Barnim ,15 Stadt Brandenburg(Havel) , Stadt Cottbus ,70 Stadt Frankfurt (Oder) ,21 Landeshauptstadt Potsdam ,97 Landkreis Barnim ,27 Stadt Brandenburg(Havel) , Stadt Cottbus ,89 Stadt Frankfurt (Oder) ,13 Landeshauptstadt Potsdam ,95 Seite 1 von 1

13 Anlage 2 f Teil 3: Zuwendungen an die unteren Katastrophenschutzbehörden nach der Förderrichtlinie Katastrophenschutz FAG Jahr untere Katastrophenschutzbehörde ausgezahlte Zuwendung ( ) Landkreis Barnim ,42 Landkreis Elbe-Elster ,23 Landkreis Havelland ,83 Landkreis Märkisch-Oderland ,83 Landkreis Oberspreewald-Lausitz ,23 Landkreis Oder-Spree ,83 Landkreis Ostprignitz-Ruppin ,23 Landkreis Prignitz ,83 Stadt Cottbus ,03 Landeshauptstadt Potsdam ,19 Landeshauptstadt Potsdam ,30 Landkreis Teltow-Flärning ,65 Landkreis Uckermark ,59 Stadt Brandenburg an der Havel ,65 Landkreis Dahme-Spreewald ,65 Landkreis Oberhavel ,15 Seite 1 von 1

14 Anlage 2 g Bewilligungen aus dem Schuldenmanagementfonds im Zeitraum bis lfd. Nr. Aufgabenträger der Trinkwasser- und Abwasserentsorgung Summe 1 Herzberger WAZV 0,00 0,00 0, ,48 1a ,48 2 WAV Elsterwerda 0, , ,00 0, ,528,93 TAZV Luckau 0, , , , ,24 4 WAV Westniederlausitz ,82 0,00 0,00 0, ,82 5 Amt Döbern-Land 0,00 0, ,74 0, ,74 6 TAZV Crinitz und Umgebung 0, ,54 0, , ,54 7 Spremberger WAZV 0, , ,42 0, ,00 8 WAZV Werder-Havelland , , ,00 0, ,03 9 ZV Wasser-/Abwasser Fehrbellin-Temnitz 0, ,00 0,00 0, ,00 10 WAZV Ludw!gsfelde 0, ,00 0,00 0, ,00 11 ZV "Havelländisches Luch" 0,00 0, ,00 0, ,00 WAZV "Ziesar" 0,00 0,00 0, , ,00 ZVWA Fürstenwalde/Spree ,00 0,00 0,00 0, ,00 WAZV Ernster 0,00 0, ,85 0, ,85 15 AZV Cottbus Süd-Ost 0,00 0, ,00 0, ,00 16 WAZV Seetim 0,00 0, ,00 0, ,00 17 ZV Komplexsanierung mittlerer Süden (KMS) 0, ,02 0,00 0, ,02 Summe , , , , ,65

15 Anlage 3 Tatbestand Hochverschuldung Grundausstattung mit freiwilligen Leistungen Verfahren und Kriterien ( Frage 3) Das Verfahren und die Kriterien richten sich nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds an hochverschuldete Gemeinden vom Das Verfahren und die Kriterien richten sich nach der Richtlinie über die Gewährung von besonderen Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden vom Prioritäten (Frage 4) Grundsätzlich keine; aber es wurden Anträge vorgezogen, wenn eine Gemeinde nicht zahlungsfähig war. Keine; Anträge werden nach Eingang vollständiger Unterlagen bearbeitet und beschieden. Antragsschluss (Frage 5) nein nein Investive Hilfen Im Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes vom (GVBI Teil I Nr. 43 vom ) hat der Gesetzgeber mit der Erweiterung der Tatbestandsvoraussetzungen auf investive Zwecke hinreichende Kriterien für die Gewährung dieser Hilfen bestimmt. Als Verfahren haben sich Bedarfsabfragen bei den Kommunen bewährt. Grundsätzlich keine Ausgleich besonderer Härten Einzelfallprüfung Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit des kommunalen Antragstellers Verwaltungsmodernisierung Brand- Katastrophenschutz Die Auswahl der unterstützungswürdigen Projekte erfolgte im Lenkungskreis ebürgerdienste unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Die Bewilligung der Mittel erfolgt nach der Richtlinie Stützpunkfeuerwehren; der Richtlinie Regionalleitstellen sowie der Förderrichtlinie Katastrophenschutz FAG). Keine weiteren Prioritäten Keine nein nein nein Die Fristen ergeben sich aus den Richtlinien Seite 1 von 2

16 Anlage 3 Bis zum galt für Bis am Schuldenmanagementfonds das Verfahren und Kriterien werden noch die wird der SchmF die Richtlinie Schuldenmanagementfonds. Aufgabenträger, die sich in der Bebeendet, dann endet auch die Im Zeitraum vom treuung befinden, Antragsfrist. bis soll die Betreuung der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung sukzessive beendet werden. Festlegungen zum Verfahren bzw. zu unterstützt. Kriterien sind daher nicht mehr erforderlich. Seite 2 von 2

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