Absender/Lieferanschrift/ (bitte für Rückfragen angeben):

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Absender/Lieferanschrift/ (bitte für Rückfragen angeben):"

Transkript

1 Bestellübersicht Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße Stuttgart Für eilige Bestellungen Telefon: Fax: Absender/Lieferanschrift/ (bitte für Rückfragen angeben): Verlag für die öffentliche Verwaltung Mindestabnahmemenge 10 Stück je Einzelvordruck oder Mindestbestellwert 10,00 (zzgl. Versand/Verpackung und jeweils gesetzlich gültiger MwSt.) Abweichende Lieferanschrift: Ordnungsbehördenrecht Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.), Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Auf unserem Blog stellen wir regelmäßig Aktuelles, Rechtsänderungen und neue Produkte vor: blog.kohlhammer.de/category/formularverlage Menge Artikel-Nr. Bezeichnung Allgemeine Formulare 00/113/0690/19 Bericht über Ordnungswidrigkeit / Gefahr / Störung / Mangel / Beschädigung / Straftat; A5, quer, Block mit 50 3-fach-Sätzen selbstdurchschreibend mit kartonierter Schreibunterlage 08/113/1000/90 Ortspolizeibehörde Baden-Württemberg *, Elektronische Formularsammlung (CD) als Ergänzung und praktische Arbeitshilfe zum Handbuch für Ortspolizeibehörden, 4. Auflage von Georg Huttner / Daniel Strecker; Verkaufspreis: 98,00 EUR zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer Sondernutzungen 00/113/9000/90 CD Kulturelle, politische und wirtschaftliche Sondernutzungen *; Verkaufspreis: 59,00 EUR zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer 08/600/2203/07 Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg; A4, 08/600/2205/04 Sondernutzungserlaubnis / Bescheid über Sondernutzungsgebühren - für Baden-Württemberg mit Bearbeitungsvermerk durch das Bürgermeisteramt und Weiterleitungsschreiben an die Straßenbaubehörde; A4, 4-fach selbstdurchschreibend Plakatierung 00/113/0750/26 Aufkleber <Plakatierung genehmigt von bis>; Format 5 x 5 cm, blau, Bogen mit 20 Exemplaren 00/113/0755/26 Aufkleber <Plakatierung genehmigt von bis>; Format 7,5 x 5,1 cm, grün, Bogen mit 10 Exemplaren 00/113/0756/26 Aufkleber <Plakatierung genehmigt von bis>; Format 7,5 x 5,1 cm, rot, Bogen mit 10 Exemplaren 00/113/0757/26 Aufkleber <Plakatierung genehmigt von bis>; Format 7,5 x 5,1 cm, blau, Bogen mit 10 Exemplaren Sondernutzung durch Fahrzeug-Wracks 00/126/6001/02 Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeuges gemäß 49 Absatz 1 Nummer 27 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit 32 Straßenverkehrs-Ordnung mit Androhung der Ersatzvornahme und Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie Rechtsbehelfsbelehrung; A4, 2-fach selbstdurchschreibend 00/113/0000/99 (18030)

2 Ordnungsbehördenrecht 2 Bestellübersicht Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.), Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Menge Artikel-Nr. Bezeichnung 00/126/6100/26 Kraftfahrzeug-Entfernungs-Aufkleber ( 49 in Verbindung mit 32 Straßenverkehrs-Ordnung bzw. 3 Absatz 1 und 20 Absatz 3 in Verbindung mit 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz); Durchmesser 175 mm, signalrot 00/126/6002/26 Kraftfahrzeug-Entfernungs-Aufkleber gemäß 3 Absatz 1 in Verbindung mit 20 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz oder 32 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung mit Beseitigungsaufforderung und Androhung der kostenpflichtigen Beseitigung bei Nichterfüllung mit Nennung der maximalen Geldbuße; A6, hoch, selbstklebender Aufkleber in roter Leuchtfarbe auf weißem Trägerblatt, das Trägerblatt auf der Rückseite bedruckt mit Angabefeldern zum Kraftfahrzeug / Anhänger und zu durchgeführten Maßnahmen 00/126/6003/26 Kraftfahrzeug-Entfernungs-Aufkleber gemäß 3 Absatz 1 in Verbindung mit 20 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz oder 32 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung mit Beseitigungsaufforderung und Androhung von Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen; A5, hoch, selbstklebender Aufkleber in roter Leuchtfarbe auf weißem Trägerblatt, das Trägerblatt auf der Rückseite bedruckt mit Angabefeldern zum Kraftfahrzeug / Anhänger und zu durchgeführten Maßnahmen 08/126/5004/26 Aufkleber "Entfernung eines Kraftfahrzeugs" ( 16, 54 Straßengesetz Baden-Württemberg bzw. 8, 23 Bundesfernstraßengesetz); Durchmesser 180 mm, signalrot 09/126/6100/26 Aufkleber "Entfernung eines Kraftfahrzeugs" (Artikel 18a, 66 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; 8, 23 Bundesfernstraßengesetz) 16/126/0756/26 Aufkleber "Entfernung eines Kraftfahrzeugs / eines Anhängers / eines Gegenstandes ( 20 Absatz 1 Thüringer Straßengesetz, 32 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung); Format 165 x 210 mm, Selbstklebeetikett leuchtgrün (Schrott)Fahrräder im öffentlichen Verkehrsraum 00/126/6010/26 Aufkleber "Entfernung eines (Schrott)fahrrades; A5, hoch, selbstklebender Aufkleber in roter Leuchtfarbe auf weißem Trägerblatt, das Trägerblatt auf der Rückseite bedruckt mit Angabefeldern zum Fahrrad und zu durchgeführten Maßnahmen Gefahrenabwehr 09/113/6909/03 Anzeige einer öffentlichen Vergnügung (Artikel 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung); A5, 3-fach selbstdurchschreibend 16/113/7053/05 Anzeige zur Veranstaltung von öffentlichen Vergnügungen ( 42 Thüringer Ordnungsbehördengesetz) mit weiterführenden Hinweisen, Auszügen aus dem thüringischen Feier- und Gedenktagsgesetz und dem Jugendschutzgesetz; A4, 5-fach selbstdurchschreibend, für Thüringen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 05/113/0881/03 Antrag auf Unterbringung gemäß 12 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten; A4, 3-fach selbstdurchschreibend, für Nordrhein-Westfalen 05/113/0883/03 Vornahme der sofortigen Unterbringung gemäß 14 Absatz 1 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten mit Anschreiben an das Amtsgericht; A4, 3-fach selbstdurchschreibend, für Nordrhein-Westfalen 05/113/0884/04 Ärztliches Zeugnis zur Unterbringung in ein Krankenhaus; A4, 4-facher Schnelltrennsatz, für Nordrhein-Westfalen Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße Stuttgart /113/0000/99 (18030)

3 Ordnungsbehördenrecht 3 Bestellübersicht Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.), Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Menge Artikel-Nr. Bezeichnung 05/113/0885/05 Ärztliches Zeugnis zur sofortigen Unterbringung in ein Krankenhaus gemäß 14 Absatz 1 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten; A4, 5-facher Schnelltrennsatz, für Nordrhein-Westfalen 15/113/0882/04 Ärztliches Zeugnis für die Einleitung des Unterbringungsverfahrens nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt; A4, 4-fach, selbstdurchschreibend 15/113/0883/04 Anordnung der vorläufigen Einweisung gemäß 15 Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt; A4, 4-fach selbstdurchschreibend Beseitigung der Obdachlosigkeit 08/113/0900/90 CD Beseitigung der Obdachlosigkeit, für Baden-Württemberg *, Verkaufspreis: 47,40 EUR zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer Gefahrhundeverordnung 01/113/7260/01 Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach 8 Absatz 1 Hundegesetz; Format 97 x 69 mm, 2-seitig, Pretex rot, für Schleswig-Holstein 01/113/7262/01 Befreiung von der Maulkorbpflicht für einen gefährlichen Hund nach 14 Absatz 4 Satz 3 Hundegesetz; Format 97 x 69 mm, 2-seitig, Pretex grün, für Schleswig-Holstein 01/113/7264/01 Berechtigung zum Führen eines gefährlichen Hundes nach 14 Absatz 6 Hundegesetz; Format 97 x 69 mm, 2-seitig, Pretex gelb, für Schleswig-Holstein 12/113/7241/01 Ausweis zur Erlaubnis zum Halten / Ausbilden / Abrichten / Führen gefährlicher Hunde bzw. zum Negativzeugnis; A6, 2-seitig, synthetisches Papier grün, für Brandenburg 16/113/7220/90 CD Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren *; Verkaufspreis: 94,00 EUR zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer Mitteilungsverordnung 00/113/2000/03 Mitteilung an die Finanzverwaltung auf der Grundlage der Mitteilungsverordnung; A4, 3-fach selbstdurchschreibend *) Im Anschluss an diese Produktübersicht finden Sie Inhaltsverzeichnisse der elektronischen Formularsammlungen (CDs). Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße Stuttgart /113/0000/99 (18030)

4 Ortspolizeibehörde Baden-Württemberg Auftrag zum Umsetzen eines Fahrzeugs / Abschleppen (Sicherstellen) eines Fahrzeugs Beseitigungsanordnung - Unzulässige Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Kraftfahrzeuge Kostenbescheid - Unzulässige Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Kraftfahrzeuge Polizeiliche Auflagen Anordnung von Maßnahmen zur Rattenbekämpfung Einweisung von Obdachlosen - Einweisungsverfügung / Wiedereinweisungsverfügung Beschlagnahmeverfügung Abbrennen pflanzlicher Abfälle Antrag / Anzeige auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks und den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks und zum Erwerb pyrotechnischer Gegenstände Platzverweis / Aufenthaltsverbot / Wohnungsverweis / Rückkehrverbot / Annäherungsverbot Androhung eines Zwangsgelds ( 20, 23 LVwVG) Festsetzung eines Zwangsgelds ( 23 LVwVG) Antrag auf Anordnung einer Zwangshaft ( 24 LVwVG) Androhung der Ersatzvornahme ( 20, 25 LVwVG) Anzeige einer Ordnungswidrigkeit Anordnung zur Beseitigung von Anpflanzungen (Lichtraumprofil) Anordnung zur Erfüllung der Gewerbemeldepflicht nach 14, 55c Gewerbeordnung Aufstellererlaubnis gemäß 33c Abs. 1 Gewerbeordnung Geeignetheitsbestätigung über den Aufstellort gemäß 33c Abs. 3 Gewerbeordnung Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34a Gewerbeordnung Erlaubnis gemäß 34a Gewerbeordnung Erlaubnis auf Verkürzung der Sperrzeit ( 12 Gaststättenverordnung) Antrag auf Erteilung einer Gestattung zur vorübergehenden Ausübung einer Schankwirtschaft (mit Alkoholausschank) Gestattung zur vorübergehenden Ausübung einer Schankwirtschaft (mit Alkoholausschank) Anordnung zur Erfüllung der Meldepflicht Maßnahmen zum Schutz gegen Hunde Hundehaltung Anordnung zum Halten eines gefährlichen Hundes

5 Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach 16 StrG / 8 FStrG Sondernutzungserlaubnis Sondernutzungserlaubnis Plakatierung Dienstanweisung für gemeindliche Vollzugsbedienstete Hausordnung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte Fundanzeige Dienstanweisung zum Fundwesen

6 Kulturelle, politische und wirtschaftliche Sondernutzungen 01 Merkblatt "Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum" 02 Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis 03 Antrag auf Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis 04 Veranstaltung mit Lautsprechereinsatz 05 Zustimmung des Trägers der Straßenbaulast zur Sondernutzungserlaubnis 06 Sondernutzungserlaubnis 07 Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis 08 Hinweise zur Straßenmusik 09 Sondernutzungserlaubnis Plakatierung 10 Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis 11 Gebührenbescheid wegen unerlaubter Sondernutzung 12 Mietvertrag über Werbeflächen 13 Neutrales Beiblatt unterschiedliche Rechtsbehelfsbelehrungen in der Anlage (Widerspruch, Klage; für Bayern fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Adressaten, bei mehreren Adressaten, obligatorisches Widerspruchsverfahren, unmittelbare Klageerhebung) Produktübersicht

7 Beseitigung der Obdachlosigkeit 1 Rechtsgrundlagen 2 Einweisungsverfügung 3 Wiedereinweisungsverfügung 4 Beschlagnahmeverfügung 5 Wohnungsübergabeprotokoll 6 Hausordnung für Obdachlosenunterkünfte 7 Neutrales Beiblatt 8 Rechtsprechungskartei

8 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG 16/113/72220/90 W. Kohlhammer GmbH (18030) Deutscher Gemeindeverlag GmbH Bestell-Fax: dgv@kohlhammer.de Gesetzestext - Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes ( 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Antrag auf Widerlegung der festgestellten Gefährlichkeit eines Hundes ( 3 Absatz 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Bescheinigung über den Nachweis der Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten ( 9 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Tieres ( 4 Absatz 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der. Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Zuverlässigkeitsprüfung ( 6 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Tieres ( 4 Absatz 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Nachträgliche Auflagen zur Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Tieres ( 4 Absatz 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Widerruf der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Tieres ( 7 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Gutachtenanforderung ( 6 Absatz 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beibringung eines fachärztlichen / fachpsychologischen Gutachtens ( 6 Absatz 4 Satz 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Anordnung eines Wesenstests ( 8 Absatz 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Überlassung eines gefährlichen Tieres ( 10 Absatz 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Wohnungswechsel ( 10 Absatz 2 Satz 1, 2 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Halterwechsel ( 10 Absatz 2 Satz 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Berichtigungsantrag der Bescheinigung über den Nachweis der Fähigkeit eines Hundes zu sozialverträglichem Verhalten ( 9 Absatz 2 Satz 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren) Mitteilung über das Abhandenkommen eines gefährlichen Tieres ( 10 Absatz 3 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Warnschild Gefährlicher Hund ( 10 Absatz 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Ausweis zur Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes Verwarnungsgeldbescheid / Bußgeldbescheid ( 14 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Kennzeichnung durch Mikrochip / Abschluss einer Haftpflichtversicherung / Erfüllung der Erlaubnispflicht, Anschreiben an Tierhalterin / Tierhalter ( 2 Absatz 4, 5, 4 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren - ThürTierGefG) Neutraler Bescheid Neutrales Beiblatt Produktübersicht

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr.

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen Telefon: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail dgv@kohlhammer.de

Mehr

Handbuch für die Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg

Handbuch für die Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg Schriftenreihe des Gemeindetags Baden-Württemberg 6 Handbuch für die Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg Band 6 Bearbeitet von Georg Huttner, Daniel Strecker 4. Auflage 2014. Buch. 290 S. Kartoniert

Mehr

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr.

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Verlag für die öffentliche Verwaltung Ausländerrecht Die unten aufgeführten Artikel werden in der jeweils angegebenen Menge hiermit bestellt Für eilige Bestellungen: Telefon: 0711 7863-7355 Telefax: 0711

Mehr

Bestellübersicht. Verlag für die öffentliche Verwaltung. Ausländerrecht. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart

Bestellübersicht. Verlag für die öffentliche Verwaltung. Ausländerrecht. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen: Telefon: 0711 7863-7355 Telefax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de

Mehr

Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder. Begründet von. Dr. Egon Hoffmann. Ministerialdirigent a. D.

Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder. Begründet von. Dr. Egon Hoffmann. Ministerialdirigent a. D. Gaststättenrecht Kommentar zum Gaststättengesetz mit den Vorschriften des Bundes und der Länder Begründet von Dr. Egon Hoffmann Ministerialdirigent a. D. Von der 2. bis zur 4. Auflage bearbeitet von Dr.

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Gemeinde Tacherting Kommunales Kostenverzeichnis (Anlage zur Kostensatzung) Seite 1

Gemeinde Tacherting Kommunales Kostenverzeichnis (Anlage zur Kostensatzung) Seite 1 Gemeinde Tacherting Kommunales Kostenverzeichnis (Anlage zur Kostensatzung) Seite 1 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der n 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften

Mehr

Satzung. Kostensatzung

Satzung. Kostensatzung Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Mammendorf vom 05.02.2009 Die Gemeinde Mammendorf erlässt aufgrund des Art. 20 des Kostengesetzes

Mehr

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr.

Kunden-Nr. Bestelldatum/-zeichen (Abteilung/Telefon-Nr.) Unterschrift Vertr.-Nr. Vertr.-Auftrags-Nr. Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen Telefon: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail dgv@kohlhammer.de

Mehr

KOMMUNALES KOSTENVERZEICHNIS

KOMMUNALES KOSTENVERZEICHNIS KOMMUNALES KOSTENVERZEICHNIS 0 Allgemeine Verwaltung 00 Allgemeine Amtshandlungen Vorschriften der n 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der 00 vor 000 Anordnungen für den Einzelfall 15

Mehr

(2) Öffentliche Straßen sind alle Flächen, die gemäß 2 BbgStrG hierzu zählen.

(2) Öffentliche Straßen sind alle Flächen, die gemäß 2 BbgStrG hierzu zählen. Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Durchführung von Veranstaltungs- oder Wahlwerbung (Plakatierungssatzung) Aufgrund der 3 Absatz 1 und 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ochsenfurt

Satzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ochsenfurt Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Ochsenfurt - Kostensatzung Die Stadt Ochsenfurt erläßt aufgrund von Art. 22 des Kostengesetzes und

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung

Mehr

XV. Mitteilungen in Betreuungssachen

XV. Mitteilungen in Betreuungssachen MiZi: XV. Mitteilungen in Betreuungssachen XV. Mitteilungen in Betreuungssachen 1 Mitteilungen über vorläufige Maßregeln und einstweilige Anordnungen (1) Mitzuteilen sind 1. die Anordnung vorläufiger Maßregeln

Mehr

Preisliste für Drucksachen

Preisliste für Drucksachen Preisliste für Drucksachen Briefumschläge 00044 Briefumschläge / Kuvertierhüllen, Größe 114 x 229 mm, 20,50 ohne Fenster, weiß, nassklebend, blanco ab 3 VPE 19,35 VPE = 1.000 Stück ab 5 VPE 18,90 00045

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR DAS ANBRINGEN UND AUFSTELLEN VON MOBILEN WERBETRÄGERN UND PLAKATIERUNG IN DER STADT MARKRANSTÄDT

SATZUNG ÜBER DIE ERLAUBNISSE UND GEBÜHREN FÜR DAS ANBRINGEN UND AUFSTELLEN VON MOBILEN WERBETRÄGERN UND PLAKATIERUNG IN DER STADT MARKRANSTÄDT S A T Z U N G über die Erlaubnisse und Gebühren für das Anbringen und Aufstellen von mobilen Werbeträgern und Plakatierung in der Stadt Markranstädt (Plakatierungssatzung) für Sondernutzungen für Kreisstraßen

Mehr

Bürgermeisterwahl Baden-Württemberg

Bürgermeisterwahl Baden-Württemberg Baden-Württemberg Für eilige Bestellungen: Tel.: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail: dgv@kohlhammer.de Verlag für die öffentliche Verwaltung Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Absenderanschrift:

Mehr

Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung 322 / 42 Ottmar-Pohl-Platz Köln

Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung 322 / 42 Ottmar-Pohl-Platz Köln Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung 322 / 42 Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Anzeige zur Haltung eines Hundes gemäß 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) für Antrag auf Erteilung der Ordnungsbehördlichen

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Mitterskirchen

Mehr

Fahrerlaubnisbehörden

Fahrerlaubnisbehörden Programmübersicht Fahrerlaubnisbehörden Stand: 01.07.2015 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536/ 991-157 Fax: 02536/991-148 Mail: mail@dsd-staatliche-dokumente.de

Mehr

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages

Mehr

Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde?

Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde? Sabine Pöllmann Referatsleiterin beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 12.05.2015 BvD Verbandstage 2015 1 Vorab: Aufsichts- oder Ordungswidrigkeitenbehörde?

Mehr

Jugend und Soziales 5.510

Jugend und Soziales 5.510 Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Kostensatzung - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten - rechtsbereinigte Fassung -

Kostensatzung - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten - rechtsbereinigte Fassung - Vom 14.12.2001 (veröffentlicht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau 26 vom 27.12.2001) geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 15.12.2003 (veröffentlicht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt

Mehr

Polizeigesetz für Baden-Württemberg

Polizeigesetz für Baden-Württemberg Boorberg Taschenkommentare Polizeigesetz für Baden-Württemberg Erläuterungen und ergänzenden Vorschriften Bearbeitet von Dr. Reiner Belz, Prof. Eike Mußmann 1. Auflage 2009. Buch. 789 S. Hardcover ISBN

Mehr

H U N D E A N M E L D U N G

H U N D E A N M E L D U N G H U N D E A N M E L D U N G Name, Vorname der Hundehalter Anschrift der Hundehalter Telefon Seit wann wird der Hund in Verden gehalten (bitte Datum eintragen) Rasse des Hundes (bitte Nachweis beifügen)

Mehr

SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Neuried - Kostensatzung -

SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Neuried - Kostensatzung - Gemeinde Neuried SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Neuried - Kostensatzung - Die Gemeinde Neuried erläßt aufgrund von Artikel 20 des

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen

Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen, Begegnungsplätze und Straßen Die Gemeinde Aiterhofen erlässt aufgrund Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Emmerthal. 1 Zweckbestimmung und Grundsätze für die Zuteilung von Obdachlosenunterkünften

Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Emmerthal. 1 Zweckbestimmung und Grundsätze für die Zuteilung von Obdachlosenunterkünften Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Gemeinde Emmerthal 1 Zweckbestimmung und Grundsätze für die Zuteilung von Obdachlosenunterkünften (1) Die Satzung regelt Voraussetzungen für die Benutzung

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

Personenverkehr. Programmübersicht. Stand: 01.03.2014. www.dsd-staatliche-dokumente.de

Personenverkehr. Programmübersicht. Stand: 01.03.2014. www.dsd-staatliche-dokumente.de Programmübersicht Personenverkehr Stand: 01.03.2014 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536/ 991-157 Fax: 02536/991-148 Mail: mail@dsd-staatliche-dokumente.de

Mehr

Werbeartikel 3-2014. Hier spielen Sieger! Jetzt liken! facebook.com/sjbet24. Smart wetten! m.sjbet.at

Werbeartikel 3-2014. Hier spielen Sieger! Jetzt liken! facebook.com/sjbet24. Smart wetten! m.sjbet.at Werbeartikel 3-2014 Hier spielen Sieger! Jetzt liken! facebook.com/sjbet24 Smart wetten! m.sjbet.at Bestellinformation für Franchisepartner Als Promotion-Hilfe bietet SJBET Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten

Mehr

Merkblatt über das Erlaubnisverfahren zum Halten eines gefährlichen Hundes

Merkblatt über das Erlaubnisverfahren zum Halten eines gefährlichen Hundes Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde Im Saales 2 35625 Hüttenberg Merkblatt über das Erlaubnisverfahren zum Halten eines gefährlichen Hundes Rechtsgrundlage ist die Gefahrenabwehrverordnung über

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften Beschlossen: 10.07.2013 Bekanntgemacht: 17.07.2013 in Kraft getreten: 01.01.2014 I N H A L T S V E

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung der Stadt Pfungstadt über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (SONDERNUTZUNGSSATZUNG)

Satzung der Stadt Pfungstadt über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (SONDERNUTZUNGSSATZUNG) Satzung der Stadt Pfungstadt über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen (SONDERNUTZUNGSSATZUNG) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am

Mehr

Frachtbriefe - Produktübersicht

Frachtbriefe - Produktübersicht Frachtbriefe - Produktübersicht Produkt unserem Onlineshop unter CMR-Frachtbrief, 4-fach 1. Blatt weiß, 2. Blatt rosa, 3. Blatt blau, 4. Blatt grün mit Abheftlochung 280701 mit Adresseindruck in Feld 16

Mehr

Häusliche Gewalt und Gewaltschutzgesetz

Häusliche Gewalt und Gewaltschutzgesetz Häusliche Gewalt und Gewaltschutzgesetz Leitfaden für polizeiliches Handeln von Christoph Keller Polizeirat Leiter der Polizeiinspektion Herford Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sulingen

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sulingen Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sulingen Aufgrund der 6, 8, 40 Abs. 1 Nr. 4 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 22.06.1982 (Nds. GVBl. S. 229), zuletzt geändert

Mehr

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde. Vom 3.

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde. Vom 3. Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde Vom 3. August 2000 Es wird verordnet auf Grund von 1. 10 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs.

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.3.2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf vom 06.07.1995 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.05.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Verkauf/ Erwerb/ Ja (Wenn Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind) Ja (Verkauf ist der Ortspolizeibehörde

Verkauf/ Erwerb/ Ja (Wenn Voraussetzungen für die Haltung erfüllt sind) Ja (Verkauf ist der Ortspolizeibehörde Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Baden-Württemberg (Stand: 3. August 2000) Verkauf/ Erwerb/ Voraussetzungen Listenhunde Haltung Zucht Ausnahmen Hundeprüfung Abgabe

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) (Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Satzung. (ObuS) Satzung. für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Coburg. (ObuS) Zweckbestimmung

Satzung. (ObuS) Satzung. für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Coburg. (ObuS) Zweckbestimmung Satzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Coburg (ObuS) Die Stadt Coburg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung

Mehr

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten.

SATZUNG. 1 Zweck. (3) Bei Bedarf kann die Stadt Burgdorf Wohnungen oder Häuser als Obdachlosenunterkünfte anmieten und einrichten. SATZUNG 32-9 über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf -------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Absender/Lieferanschrift/E-Mail (bitte für Rückfragen angeben):

Absender/Lieferanschrift/E-Mail (bitte für Rückfragen angeben): Bestellübersicht Verlag für die öffentliche Verwaltung Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen Telefon: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail dgv@kohlhammer.de

Mehr

Bautzen, den Landrat. Anlage

Bautzen, den Landrat. Anlage Landkreis Bautzen S A T Z U N G des Landkreises Bautzen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung KostS) Der Landkreis Bautzen erlässt

Mehr

Gaststättenverordnung Sperrzeitregelung. Verordnung zur Deregulierung gaststättenrechtlicher Vorschriften

Gaststättenverordnung Sperrzeitregelung. Verordnung zur Deregulierung gaststättenrechtlicher Vorschriften Hamburg Gaststättenverordnung Sperrzeitregelung Verordnung zur Deregulierung gaststättenrechtlicher Vorschriften Vom 2. Dezember 2003 Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Gaststättenverordnung Auf Grund

Mehr

S A T Z U N G. über die Durchführung von Wochenmärkten (Marktordnung)

S A T Z U N G. über die Durchführung von Wochenmärkten (Marktordnung) S A T Z U N G über die Durchführung von Wochenmärkten (Marktordnung) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.5.1985 aufgrund von 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom

Mehr

Altersgrenzen bei der Feuerwehr

Altersgrenzen bei der Feuerwehr Altersgrenzen bei der Feuerwehr Übersicht des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, Januar 2013 I. Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg regelt die örtliche Gemeinde bzw. Feuerwehr 17 Bayern 12 17 17 Übertritt

Mehr

Werbeartikel 9-2014. Hier spielen Sieger! Jetzt liken! facebook.com/sjbet24. Smart wetten! m.sjbet.at

Werbeartikel 9-2014. Hier spielen Sieger! Jetzt liken! facebook.com/sjbet24. Smart wetten! m.sjbet.at Werbeartikel 9-2014 Hier spielen Sieger! Jetzt liken! facebook.com/sjbet24 Smart wetten! m.sjbet.at Bestellinformation für Franchisepartner Als Promotion-Hilfe bietet SJBET Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten

Mehr

S a t z u n g der Stadt Brunsbüttel über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren vom

S a t z u n g der Stadt Brunsbüttel über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren vom S a t z u n g der Stadt Brunsbüttel über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren vom 21.11.2007 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1

Mehr

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg

S A T Z U N G. über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg S A T Z U N G über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Siegburg I. Änderung vom 02.08.1974 II. Änderung vom 21.12.1977 III. Änderung vom 18.12.1981 IV. Änderung

Mehr

Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern über die kontinuierliche Abgabe digitaler Geobasisdaten der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich Das Bundesministerium

Mehr

1 Inhalt und Geltungsbereich

1 Inhalt und Geltungsbereich Satzung der Stadt Schwarzenberg zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vom 06.03.2014 Aufgrund des 8 des Bundesfernstraßengesetzes

Mehr

1 Steuererhebung Die Stadt Bad Düben erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

1 Steuererhebung Die Stadt Bad Düben erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Hundesteuersatzung der Stadt Bad Düben Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 18. März 2003 (SächsGVBl.S.55, ber. S. 159) in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches

Mehr

Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder

Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder 2015/2016 ÖFFENTLICHE DIENSTE Entgelttabelle Kraftfahrer/-innen Länder Geltungszeitraum 1.3. 2015 bis 29. 2. 2016 Pauschalentgelte gültig ab dem 1. 3. 2015 für Fahrerinnen/Fahrer der Länder: Baden-Württemberg,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21.04.1993 in gültiger Fassung in Verbindung

Mehr

Bestell-Fax an 0821 / 800 60-55

Bestell-Fax an 0821 / 800 60-55 Geschenkverpackung für Flaschen themenbezogen Artikel: Geschenk-Verpackung für Flaschen - Metall, rund, glatt, bedruckt Neutral weiß für Individualisierung mit Aufkleber Schicke Geschenk-Verpackung in

Mehr

Satzung. Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt im Stadtbezirk Villingen, Teilbereich Riet-/ Obere Straße und Münsterplatz

Satzung. Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt im Stadtbezirk Villingen, Teilbereich Riet-/ Obere Straße und Münsterplatz Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt im Stadtbezirk Villingen, Teilbereich Riet-/ Obere Straße und Münsterplatz Aufgrund des 18 Abs. 8 des

Mehr

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von

Satzung der Gemeinde Kürten über. die Unterhaltung von. Obdachlosenunterkünften. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. für die. Inanspruchnahme von Satzung der Gemeinde Kürten über die Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Obdachlosenunterkünften vom 10.06.1997 1 Satzung der Gemeinde

Mehr

Sachlicher Geltungsbereich

Sachlicher Geltungsbereich Satzung der Stadt Altena (Westf.) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 19.12.2001 zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2009 Aufgrund

Mehr

Bestellformular Schweine Ohrmarken / Ersatzohrmarken / Zubehör

Bestellformular Schweine Ohrmarken / Ersatzohrmarken / Zubehör Anschrift Tierhalter Name: Anschrift: 3.3.0 - M2 (weiß), quadratisch (L: 2,4 cm/b: 2,4 cm), dünner Dorn (D: 4 mm), fortlaufende Nummer möglich : quadratisch (L: 2,4 cm/b: 2,4 cm), unbeschriftet farbig

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Fußballplätzen sowie Freizeitanlagen - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 19 vom 01.06.2006 - Die Stadt Passau

Mehr

Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen

Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen Genehmigungen und Auflagen der Ortspolizeibehörde bei Veranstaltungen Referat: Joachim Weis, stellv. Abteilungsleiter in der Abteilung Recht, Sicherheit, Ordnung, Stadtverwaltung Mosbach Themengliederung

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Schwabmünchen - Kostensatzung - Vom 07.11.2001 Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung sowie für Messen, Ausstellungen, Märkte

Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung sowie für Messen, Ausstellungen, Märkte Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung sowie für Messen, Ausstellungen, Märkte -insgesamt 7 Seiten- (Zutreffendes bitte ankreuzen/ausfüllen) Veranstalter / verantwortliche Person Name

Mehr

Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern

Zusammenfassung der Auflagen für Listenhunde in den einzelnen Bundesländern Listenhunde Zucht Verkauf/Abgabe Erwerb/Aufnahme Ausnahmen Voraussetzungen für die Baden- Württemberg Kategorie 1: Terrier,, Pitbull Terrier Kategorie 2: Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila

Mehr

Papier verarbeitende Industrie

Papier verarbeitende Industrie Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen

Mehr

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See

Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Satzung der Gemeinde Eching über die Benutzung des Erholungsgebietes Echinger See Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gegenstand der Satzung 3 2 Betretungs- und Benutzungsvorbehalte 3 3 Sondergenehmigungen und

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 GewO Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1.

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1. Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt (Obdachlosenunterkunftssatzung) vom 1. November 2010 Auf der Grundlage der 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde-

Mehr

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom

Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom 18.12.2002 Kleine Hunde Auch für kleine Hunde gilt das Landeshundegesetz. Demnach sind alle Hunde innerhalb bebauten Geländes an einer Leine zu führen, die zur Vermeidung

Mehr

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004

Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004 Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Saalfeld/Saale vom 21. September 2004 Auf Grund der 2, 18, 19, 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der

Mehr

Satzung der Stadt Bad Muskau über die Erhebung einer Hundesteuer

Satzung der Stadt Bad Muskau über die Erhebung einer Hundesteuer Satzung der Stadt Bad Muskau über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21.04.1993 (SächsGVBl. S. 301 ff.) in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches

Mehr

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Blankenberg

Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Blankenberg Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Blankenberg Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Kommunalverfassung

Mehr

1 Steuererhebung. Die Stadt erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. 2 Steuergegenstand

1 Steuererhebung. Die Stadt erhebt eine Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. 2 Steuergegenstand SATZUNG über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom: 4. Juli 2001 einschließlich 1.Änderungssatzung vom 7. November 2001 und 2. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2003 1 Steuererhebung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten. (Sondernutzungssatzung)

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten. (Sondernutzungssatzung) Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Rheinstetten (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2013 Aufgrund 16, 17 und 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2

Mehr

Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung) - Lesefassung - Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung) (Präambel) 1 Steuertatbestand (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt

Mehr

Meinungen zur Kernenergie

Meinungen zur Kernenergie Meinungen zur Kernenergie Datenbasis: 1.002 Befragte Erhebungszeitraum: 27. bis 29. August 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e.v. 1. Einfluss der Energiepolitik auf

Mehr

Anordnung. zur Berechnung der Verwaltungsgebühren für den Bereich der Abteilung Schutz und Ordnung

Anordnung. zur Berechnung der Verwaltungsgebühren für den Bereich der Abteilung Schutz und Ordnung Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Anordnung zur Berechnung der Verwaltungsgebühren für den Bereich der Abteilung Schutz und Ordnung I. Gebühren nach der LVO über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Rabenau und Ortsteilen (Hundesteuersatzung)

Satzung. über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Rabenau und Ortsteilen (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Rabenau und Ortsteilen (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee

Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Waffen- und Sprengstoffkostenverordnung der Großen Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 11ff. des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung

Mehr

Begleitetes Fahren ab 17 ein Modellversuch des Landes Hessen

Begleitetes Fahren ab 17 ein Modellversuch des Landes Hessen Begleitetes Fahren ab 17 ein Modellversuch des Landes Hessen Bei der Gruppe der jungen Autofahrer stellt sich ein ganz besonderes Verkehrssicherheitsproblem. Der Anteil der 18- bis 24- jährigen an allen

Mehr

(3) Unberührt bleiben Kostenregelungen, die in anderen Satzungen oder Vorschriften bereits getroffen sind oder werden.

(3) Unberührt bleiben Kostenregelungen, die in anderen Satzungen oder Vorschriften bereits getroffen sind oder werden. Satzung des Landkreises Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung - KostS) Vom 10. Dezember 2009 Aufgrund von 3 Abs. 1 der Landkreisordnung

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Neustadt in Sachsen

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Neustadt in Sachsen ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Neustadt in Sachsen 2 Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Neustadt in Sachsen Auf der Grundlage

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr. 2 Höhe der Gebühren / Umsatzsteuer

1 Gegenstand der Gebühr. 2 Höhe der Gebühren / Umsatzsteuer Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herzogtum Lauenburg Aufgrund

Mehr

Kfz.-Zulassungsbehörden

Kfz.-Zulassungsbehörden Programmübersicht Kfz.-Zulassungsbehörden Stand: 01.03.2014 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536/ 991-157 Fax: 02536/991-148 Mail: mail@dsd-staatliche-dokumente.de

Mehr