Stadt Voerde (Niederrhein) Voerde, Haupt- und Finanzausschuss - Hiermit lade ich Sie zu einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am

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1 Stadt Voerde (Niederrhein) Voerde, Haupt- und Finanzausschuss - An die Damen und Herren des Haupt- und Finanzausschusses Hiermit lade ich Sie zu einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 06. Dezember 2016, Uhr, in den Kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Raum 137) ein. I) Zur Geschäftsordnung a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen gemäß 31, 43 (2) und 50 (6) GO NRW T A G E S O R D N U N G II) Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Kenntnisnahme der Niederschrift vom (bereits zugestellt) 3. Anregungen und Beschwerden gem. 24 GO NRW Änderung der Hundesteuersatzung in Voerde DRUCKSACHE Nr Ergänzung 4. Beteiligungsbericht des Jahres 2015 DRUCKSACHE Nr Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Voerde (Niederrhein) - Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 DRUCKSACHE Nr Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde in die Kernverwaltung der Stadt Voerde (Niederrhein) hier: Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde DRUCKSACHE Nr. 488 U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Haupt- und Finanzausschuss\Tagesordnungen\2016\Tagesordnung HA vom doc

2 2 7. Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde in die Kernverwaltung der Stadt Voerde (Niederrhein) hier: a. Auflösung des Betriebsausschusses b. Bildung und Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses DRUCKSACHE Nr Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) DRUCKSACHE Nr Änderung der Hauptsatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) DRUCKSACHE Nr Geschäftsverteilung Änderung des Geschäftskreises eines Beigeordneten DRUCKSACHE Nr Frauenförderplan - Verlängerung der Geltungsdauer der 2. Fortschreibung bis zum DRUCKSACHE Nr Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom hier: Optimierung des digitalen Ratsinformationssystems DRUCKSACHE Nr Ergänzung (wird nachgereicht) 13. Offene Ganztagschule im Primarbereich hier: Erhöhung der Anzahl der Betreuungsgruppen ab dem 2. Schulhalbjahr 2016/2017 ( ) DRUCKSACHE Nr. 528 (bereits zugestellt) 14. Bildung einer Arbeitsgruppe Erstellung eines Flüchtlingsintegrationskonzeptes für die Stadt Voerde DRUCKSACHE Nr. 531 (bereits zugestellt) 15. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) nach dem neuen Integrationsgesetz des Bundes DRUCKSACHE Nr Ergänzung (bereits zugestellt) 16. Antrag von Bürgerinnen mit Schreiben vom auf Zahlung eines monatlichen Mietzuschusses für die privatgewerblich betriebene Großtagespflegestelle Kindertagespflege Heideschäfchen DRUCKSACHE Nr. 514 (bereits zugestellt) U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Haupt- und Finanzausschuss\Tagesordnungen\2016\Tagesordnung HA vom doc

3 3 17. Neufassung der Satzung der Stadt Voerde über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr bei kostenpflichtigen Einsätzen und freiwilligen Hilfeleistungen sowie des entsprechenden Kostentarifs aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) DRUCKSACHE Nr Neufassung der Satzung über die Regelung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) DRUCKSACHE Nr Beteiligung der Stadt Voerde am Radtouristischen Knotenpunkt für den Kreis Wesel DRUCKSACHE Nr. 523 (bereits zugestellt) 20. Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch inklusive Ausbau zum Quartiers- und Stadtteilzentrum hier: Konzept für die Umsetzung DRUCKSACHE Nr. 494 (bereits zugestellt) 21. Hochwasserschutz und städtebauliche Entwicklung in Götterswickerhamm Förderprogramm des Bundes Nationale Projekte des Städtebaus hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur rechtzeitigen Einreichung der Projektskizze um die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes Nationale Projekte des Städtebaus zu ermöglichen DRUCKSACHE Nr. 521 (bereits zugestellt) und 1. Ergänzung 22. Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen Emmerich (Betuwe-Route) Stellungnahme zum Deckblattverfahren DRUCKSACHE Nr. 522 (bereits zugestellt) 23. Sachstand internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA 2027) DRUCKSACHE Nr. 503 (bereits zugestellt) 24. Mitteilungen der Verwaltung 25. Anfragen gemäß 17 Abs. 2 und 26 der Geschäftsordnung III) Nichtöffentliche Sitzung 1. Kenntnisnahme der Niederschrift vom (bereits zugestellt) U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Haupt- und Finanzausschuss\Tagesordnungen\2016\Tagesordnung HA vom doc

4 2. Höhergruppierung eines Beschäftigten DRUCKSACHE Nr Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß 17 Abs. 7 der Hauptsatzung DRUCKSACHE Nr DeltaPort GmbH & Co. KG Änderung des Gesellschaftsvertrages (Ergänzung des 13 aufgrund Förderbestimmungen) DRUCKSACHE Nr. 536 (wird nachgereicht) 5. Neuanschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Voerde (Löscheinheit Löhnen) DRUCKSACHE Nr Neuanschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Voerde (Löscheinheit Möllen) DRUCKSACHE Nr Mitteilungen der Verwaltung 8. Anfragen gemäß 17 Abs. 2 und 26 der Geschäftsordnung Der Bürgermeister: Haarmann U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Haupt- und Finanzausschuss\Tagesordnungen\2016\Tagesordnung HA vom doc

5 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister 1. Ergänzung zur Drucksache Nr.: 474 Vorstandsbereich II Verfasser Herr Hülser Fachbereich 3 Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beschluss Tagesordnungspunkt Anregungen und Beschwerden gem. 24 GO NRW Änderung der Hundesteuersatzung in Voerde Beschlussvorschlag Der im Rahmen des Antrages von Frau Lore Weiss vom angeregten Änderungen der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde wird nicht entsprochen. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Mit der Bezugsdrucksache Nr. 474 wurde der im Betreff genannte Antrag von Frau Lore Weiss gemäß 5 der Hauptsatzung dem für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständigen Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Dieser hat den Antrag am zur Kenntnis genommen und ihn zur weiteren Beratung zunächst an den Arbeitskreis Haushaltssteuerung und -konsolidierung verwiesen. Der Arbeitskreis Haushaltssteuerung und konsolidierung hat sich am mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss, die Hundesteuersatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) nach dem Stand der 4. Änderungssatzung vom unter Berücksichtigung der seitens der Antragstellerin vorgetragenen Anregungen nicht zu ändern. Der von Frau Weiss angesprochene Bereich wird in der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde wie nachstehend beschrieben geregelt: 1

6 2 Abs. 1 der Satzung bestimmt für gefährliche Hunde eine Steuer von 600 / Hund / Jahr, 2 Abs. 2 der Satzung regelt den Begriff der gefährlichen Hunde mit Verweis auf die 3 und 10 des LHundG NRW und 2 Abs. 3 der Satzung regelt abschließend die Voraussetzung der Steuerermäßigung für gefährliche Hunde (Verhaltensprüfung nach 5 Abs. 3 LHundG NRW) auf 200 / Hund / Jahr. Frau Weiss regt in ihrem Antrag folgende Änderungen der Hundesteuersatzung der Stadt Voerde an: o für sog. Listenhunde nach 3 und 10 LHundG NRW bis zu einem Alter von 6 Monaten wird immer der ermäßigte Steuersatz (200 je Hund und Jahr) erhoben, o für sog. Listenhunde nach 3 und 10 LHundG NRW im Alter zwischen 6 und maximal 26 Monaten wird dann der ermäßigte Steuersatz (200 je Hund und Jahr) erhoben, wenn der Nachweis über eine Junghundeausbildung regelmäßig erbracht wird und o für nach dem LHundG NRW als ungefährlich angesehene sog. Listenhunde nach 3 und 10 LHundG NRW wird der normale Steuersatz (80 je Hund und Jahr) erhoben. Folgende Bestimmungen hat der Gesetzgeber im LHundG NRW festgelegt: 3 LHundG bestimmt die gefährlichen Hunde im Sinne des Gesetzes. 10 LHundG bestimmt Hunde bestimmter Rassen, auf welche die besonderen Bestimmungen für gefährliche Hunde ( 4 bis 8 LHundG) ebenfalls anzuwenden sind. Nach dem LHundG NRW wird keiner der vorgenannten Hunde ( 3 und 10 LHundG) durch eine Verhaltensprüfung zu einem ungefährlichen Hund. Die Verhaltensprüfung hat der Gesetzgeber nur als Voraussetzung für eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht in bestimmten Bereichen vorgesehen. Die Stadt Voerde hat überdies in ihrer Hundesteuersatzung die Verhaltensprüfung als alleinige Voraussetzung für die Reduzierung des Steuersatzes aufgenommen. Der Blick in die Nachbarkommunen zeigt, dass die Gemeinde Hünxe bei etwas modifizierten Steuersätzen ebenso verfährt, die 2

7 Städte Wesel und Dinslaken jedoch keine Steuerermäßigungstatbestände für gefährliche Hunde kennen. Es wird vorgeschlagen, den Empfehlungen des Arbeitskreises Haushaltssteuerung und -konsolidierung zu folgen und die Hundesteuersatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) nach dem Stand der 4. Änderungssatzung vom vor dem Hintergrund der Anregungen von Frau Weiss nicht zu ändern. H a a r m a n n 3

8 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 526 Vorstandsbereich II Verfasser Herr Merker Fachbereich 3.1 Haushalt Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Kenntnisnahme Stadtrat Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Beteiligungsbericht des Jahres 2015 Beschlussvorschlag Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Gemäß 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat die Kommune einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Kommune hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten und auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Beteiligungsbericht 2015 ist der Drucksache als Anlage beigefügt. 1

9 Um den Einwohnern die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht zu geben, wird dieser nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt bzw. im Internet auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. g e z. H a a r m a n n Anlage: Beteiligungsbericht

10 Beteiligungsbericht der Stadt Voerde (Niederrhein) Geschäftsjahr 2015 BETEILIGUNGSBERICHT 2015 Stadt Voerde (Niederrhein) Rathausplatz Voerde Stand: November 2016

11 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Herausgeber: Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Fachdienst Haushalt und Steuern Rathausplatz Voerde Tel finanzen@voerde.de 2

12 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Inhalt 1. Beteiligungsbericht der Stadt Voerde (Niederrhein) Anlass und Ziele des Beteiligungsberichtes Überblick über die Beteiligungen der Stadt Voerde Rechtsgrundlage der wirtschaftlichen Betätigung Übersicht über Beteiligungen und Zweckverbände der Stadt Voerde Beteiligungen, Zweckverbände und Genossenschaftsanteile Beteiligungen Zweckverbände und Genossenschaftsanteile Darstellung der Zweckverbände und Beteiligungen Übersicht der Beteiligungsverhältnisse Übersicht über Jahresergebnisse (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Übersicht über Jahresabschlusszahlen zum Wasserversorgung Voerde GmbH Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Wasserversorgung Voerde GmbH Unternehmensgegenstand der Wasserversorgung Voerde GmbH GmbH-Anteile und Gesellschafter der Wasserversorgung Voerde GmbH Organe der Wasserversorgung Voerde GmbH Finanzielle Auswirkungen der WVV GmbH auf den städtischen Haushalt Auszug aus dem Wirtschaftsprüfungs- und Lagebericht der Wasserversorgung Voerde GmbH Bilanz der Wasserversorgung Voerde GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Wasserversorgung Voerde GmbH DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel GmbH-Anteile und Gesellschafter der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Zusammensetzung der Organe und Angaben gem. 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW Unternehmensgegenstand der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Belegschaft Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses Unternehmensentwicklung Umsatzentwicklung Investitionen

13 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Personal- und Sozialbereich Darstellung der Lage Risikobericht und Prognosebericht Bilanz der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Gewinn- und Verlustrechnung der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel DeltaPort VerwaltungsGmbH, Wesel Darstellung des Geschäftsverlaufes einschl. des Geschäftsergebnisses Rechtliche Grundlagen Wohnbau Dinslaken GmbH Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Wohnbau Dinslaken GmbH GmbH-Anteile und Gesellschafter der Wohnbau Dinslaken GmbH Organe der Wohnbau Dinslaken GmbH Personal der Wohnbau Dinslaken GmbH Beteiligungen der Wohnbau Dinslaken GmbH Unternehmensleistungen der Wohnbau Dinslaken GmbH Gesamte Wohnungsbauleistungen seit Bestehen der Gesellschaft Finanzielle Auswirkungen der Wohnbau Dinslaken GmbH auf den städtischen Haushalt Auszug aus dem Lagebericht der Wohnbau Dinslaken GmbH Unternehmen und Geschäftstätigkeit der Wohnbau Dinslaken GmbH Darstellung der Lage Bilanz der Wohnbau Dinslaken GmbH Gewinn- u. Verlustrechnung der Wohnbau Dinslaken GmbH Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh, Hünxe Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Unternehmensgegenstand der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh GmbH-Anteile und Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Organe der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Personal der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Finanzielle Auswirkungen der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh auf den städtischen Haushalt Auszug aus dem Lagebericht der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Bilanz der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Hünxe Gewinn- und Verlustrechnung der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh DINKOMM GmbH

14 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der DINKOMM GmbH Unternehmensgegenstand der DINKOMM GmbH GmbH-Anteile und Gesellschafter der DINKOMM GmbH Organe der DINKOMM GmbH Finanzielle Auswirkungen der DINKOMM GmbH auf den städtischen Haushalt Sonstiges Bilanz der DINKOMM GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der DINKOMM GmbH Zweckverbände Sparkassenzweckverband der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe Organe des Zweckverbandes Zusammensetzung der Verbandsversammlung Vertretung der Stadt Voerde in den Gremien des Zweckverbandes Gegenstand des Zweckverbandes Finanz- und Leistungsbeziehungen mit dem städtischen Haushalt Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung Bilanzsumme Darstellung und Analyse der Lage Bilanz am Gewinn- und Verlustrechnung Verwaltungsrat (bis ) Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien Vorstand (bis ) Bezüge der Mitglieder des Vorstands Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Volkshochschul-Zweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe Aufgaben der Volkshochschule Mitglieder und Organe des Zweckverbandes Verbandsversammlung Vertretung der Stadt Voerde in den Gremien des Zweckverbandes Personal Entwicklung im Verbandsgebiet Beteiligung

15 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Volksbank Rhein-Lippe eg

16 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Beteiligungsbericht der Stadt Voerde (Niederrhein) 1.1 Anlass und Ziele des Beteiligungsberichtes Gemäß 117 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) ist die Kommune verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen, der die Einwohner/innen sowie die politischen Vertreter/innen in den Ratsgremien über die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigungen informiert. Gemäß 52 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind im Beteiligungsbericht nach 117 der Gemeindeordnung gesondert anzugeben 1. die Ziele der Beteiligung, 2. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, 3. die Beteiligungsverhältnisse, 4. die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage, 5. die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen, 6. die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde, 7. die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen sowie 8. der Personalbestand jeder Beteiligung. Der Beteiligungsbericht ist dem städtischen Gesamtabschluss beizufügen. Aufgrund der detaillierten Informationen zu den einzelnen Beteiligungen kann eine Beziehung zwischen den gebotenen Informationen und den damit verknüpften Aufgaben hergestellt werden. Auf diese Weise erhält man mit dem Gesamtabschluss einen Überblick der wirtschaftlichen Gesamtlage der Kommune. Der vorliegende Beteiligungsbericht bietet eine umfangreiche Orientierungshilfe für die politischen Gremien, die Verwaltung sowie die breite Öffentlichkeit und stellt ein Instrumentarium zur Steuerung und Kontrolle der Unternehmen dar. Zielsetzung des Berichtes ist es, eine weitere Erhöhung der Transparenz der Beteiligungen der Stadt sowie ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu erreichen. Neben den gesetzlichen Vorgaben des Landes NRW zur alljährlichen Berichterstattung über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung gibt dieser Beteiligungsbericht darüber hinaus Auskunft über die Entwicklung und Vermögensstruktur der Zweckverbände, mit denen die Stadt Voerde in finanzieller oder beratender Weise verbunden ist. Der Beteiligungsbericht wird für jeden Interessenten zur Einsichtnahme im Fachdienst Haushalt und Steuern während der üblichen Öffnungszeiten bereitgehalten und zusätzlich im Internet unter veröffentlicht. 7

17 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Überblick über die Beteiligungen der Stadt Voerde 2.1 Rechtsgrundlage der wirtschaftlichen Betätigung Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, so sieht es Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes vor. Diese Vorschrift ist die rechtliche Grundlage für die Gemeinde, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Hierzu gehören auch die wirtschaftlichen Betätigungen einer Kommune. Unter welchen Voraussetzungen die Kommunen sich wirtschaftlich betätigen können und dürfen, ist in den 107 ff. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) geregelt. 2.2 Übersicht über Beteiligungen und Zweckverbände der Stadt Voerde Die Stadt Voerde ist an insgesamt 7 Unternehmen unmittelbar als Gesellschafter und an 2 Zweckverbänden beteiligt. Dabei ist der Kommunalbetrieb Voerde als eigenbetriebsähnliche Einrichtung eine 100%ige Tochter der Stadt. Die Stadt Voerde ist außerdem an der Volksbank Rhein-Lippe eg in Wesel mit einem Genossenschaftsanteil beteiligt. Die einzelnen Beteiligungen werden nachfolgend aufgeführt. Über die Wohnbau Dinslaken GmbH ist die Stadt Voerde an der WRV, der Wohnungswirtschaftlichen Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH, beteiligt. 8

18 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Beteiligungen, Zweckverbände und Genossenschaftsanteile Beteiligungen Beteiligungen Städt. Anteile in % Städt. Anteile in Kommunalbetrieb Voerde (KBV) 100, ,00 Wasserversorgung Voerde GmbH (WVV) 50, ,00 DeltaPort GmbH & Co.KG 8, ,00 DeltaPort VerwaltungsGmbH 8, ,00 Wohnbau Dinslaken GmbH 12, ,00 Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh 5, ,23 DINKOMM GmbH 4, , Zweckverbände und Genossenschaftsanteile Die Stadt Voerde gehört dem Sparkassenzweckverband Wesel - Dinslaken sowie dem Volkshochschul-Zweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe an. Außerdem besitzt die Stadt Voerde einen Genossenschaftsanteil an der Genossenschaftsbank Volksbank Rhein-Lippe eg. 9

19 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Kommunalbetrieb Voerde 100 % Stadt Voerde Wasserversorgung Voerde GmbH 50 % Deltaport GmbH & Co.KG, Wesel 8,80 % DeltaPort VerwaltungsGmbH 8,80 % Wohnbau Dinslaken GmbH 12,75 % Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh 5 % WRV 0,55 % DINKOMM GmbH 4,60 % 10

20 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Darstellung der Zweckverbände und Beteiligungen Stadt Voerde Volkshochschul- Zweckverband Dinslaken- Voerde-Hünxe Sparkassenzweckverband Wesel - Dinslaken Volksbank Rhein-Lippe eg, Wesel (Beteiligung) 11

21 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Übersicht der Beteiligungsverhältnisse Beteiligungen Beteiligungsverhältnis Gezeichnetes Kapital in T Beteiligung am gezeichneten Kapital in T Kommunalbetrieb Voerde (KBV) 100,0 % Stadt Voerde Wasserversorgung Voerde GmbH (WVV) DeltaPort GmbH & Co.KG DeltaPort VerwaltungsGmbH Wohnbau Dinslaken GmbH Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh DINKOMM GmbH Sparkassenzweckverband Wesel - Dinslaken Volkshochschul-Zweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe 50,0 % Stadt Voerde 50,0 % GWN 63,6 % Kreis Wesel 27,6 % Stadt Wesel 8,8 % Stadt Voerde 63,6 % Kreis Wesel 27,6 % Stadt Wesel 8,8 % Stadt Voerde 46,45 % Vivawest Wohnen GmbH 17,85 % Stadt Dinslaken 15,73 % Kreis Wesel 12,75 % Stadt Voerde 3,91 % Niederrheinische Sparkasse Rhein- Lippe 2,55 % Provinzial Rheinland Versicherung AG 0,76 % Gemeinde Hünxe 49,0 % Stadt Bottrop 21,0 % Stadt Dinslaken 20,0 % Kreis Wesel 5,0 % Stadt Voerde 5,0 % Gemeinde Hünxe 57,2 % Stadtwerke Dinslaken GmbH 19,1 % Stadt Dinslaken 19,1 % Niederrheinische Sparkasse Rhein- Lippe 4,60 % Stadt Voerde 40,18 % Stadt Wesel 23,36 % Stadt Dinslaken 13,56 % Stadt Hamminkeln 11,83 % Stadt Voerde 6,26 % Gemeinde Schermbeck 4,81 % Gemeinde Hünxe 50,0 % Stadt Dinslaken 33,33 % Stadt Voerde 16,67 % Gemeinde Hünxe , , ,5 1,

22 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Übersicht über Jahresergebnisse (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) Beteiligungen Jahresergebnis 2013 in T Jahresergebnis 2014 in T Jahresergebnis 2015 in T Veränderung 2014/2015 in T Kommunalbetrieb Voerde (KBV) ) -568 Wasserversorgung Voerde GmbH (WVV) DeltaPort GmbH & Co.KG DeltaPort VerwaltungsGmbH Wohnbau Dinslaken GmbH Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh DINKOMM GmbH ) noch nicht festgestellt 2.7 Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Gesellschaft Anteil in % Anteil in Nettodividenden Zuschüsse Aufgrund ausstehendem Jahresabschlusses keine Angabe Kommunalbetrieb 100, ,00 Voerde Wasserversorgung Voerde GmbH 50, , ,50 0,00 DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel 8, , DeltaPort VerwaltungsGmbH, Wesel 8, , Wohnbau Dinslaken GmbH 12, , ,70 0,00 Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh 5, ,23 0, ,50 DINKOMM GmbH 4, ,00 0,00 0,00 Summe: , , ,50 13

23 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Übersicht über Jahresabschlusszahlen zum Jahresabschlusszahlen Beteiligungen Bilanz GuV Kommunalbetrieb Voerde (KBV) Wasserversorgung Voerde GmbH (WVV) DeltaPort GmbH & Co.KG DeltaPort VerwaltungsGmbH Wohnbau Dinslaken GmbH Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Bilanzvolumen Anlagevermögen Eigenkapital Umsatzerlöse Jahresergebnis vor Steuern T T T T T ) ) ) ) ) DINKOMM GmbH ) noch nicht festgestellt 14

24 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Wasserversorgung Voerde GmbH Wasserversorgung Voerde GmbH Rathausplatz Voerde Telefon: Telefax: Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Wasserversorgung Voerde GmbH Rechtsform Firma Sitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wasserversorgung Voerde GmbH Voerde (Niederrhein) Handelsregistereintragung Amtsgericht Duisburg unter der Nummer HRB 9960 Gesellschaftsvertrag Vertrag vom in der geänderten Fassung vom Unternehmensgegenstand der Wasserversorgung Voerde GmbH Gegenstand des Unternehmens sind die Beschaffung und Lieferung von Trinkwasser und Energie im Stadtgebiet Voerde sowie der Bau und die Unterhaltung des hierzu erforderlichen Rohrnetzes und der Erwerb, Bau und Betrieb von Energieversorgungsanlagen. Der Gesellschaftszweck ist auf öffentliche Zwecke ausgerichtet. Im Zusammenhang des Unternehmensgegenstandes kann die Gesellschaft 1. andere Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen, 2. Handelsgeschäfte und Dienstleistungen jeglicher Art ausführen, 3. Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen errichten. 15

25 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr GmbH-Anteile und Gesellschafter der Wasserversorgung Voerde GmbH Stammkapital: Gesellschafter Anteil in Anteil in % Stadt Voerde Gesellschaftsanteile Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen Gelsenwasser 50% Stadt Voerde 50% 3.4 Organe der Wasserversorgung Voerde GmbH Geschäftsführung Heiner Krietenbrink Gelsenkirchen Dirk Haarmann Voerde Aufsichtsrat Vorsitz Eva Lucia Kröger Alpen Bereichsleiterin Verteilung Wasser der Gelsenwasser AG Vorsitzende Ulrike Schwarz 16

26 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Voerde Schulamtsdirektorin a.d. Stellvertretende Vorsitzende Mitglieder Markus Barczik Dorsten Abteilungsleiter Rechnungswesen der Gelsenwasser AG Simone Kaspar Voerde Beigeordnete und Kämmerin der Stadt Voerde Eckart Capitain Mülheim a.d. Ruhr Abteilungsleiter Vertrieb Wasser der Gelsenwasser AG Bernd Hartung Bochum Leiter Betriebsdirektion Unna der Gelsenwasser AG Stefan Meiners Voerde Beamter Reinhold Holl Voerde Geschäftsführer des Gesundheitszentrums Friedrichsfeld Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2015 insgesamt Finanzielle Auswirkungen der WVV GmbH auf den städtischen Haushalt Die Gesellschaft hat im Wirtschaftsjahr 2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von ,00 erwirtschaftet. Von dem erwirtschafteten Jahresüberschuss werden ,00 an die Gesellschafter ausgezahlt, somit aufgrund der Gesellschaftsanteile ,00 an die Stadt. Die Nettodividende nach Abzug aller Steuern beträgt ,50 (s. nachfolgende Tabelle). 17

27 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Dividende für das Geschäftsjahr 2015 Stand der Geschäftsanteile der Stadt Voerde am ,00 Dividende für das Geschäftsjahr ,00./. Kapitalertragsteuer ,00./. Solidarzuschlag zur Kapitalertragsteuer 2.062,50 Nettodividende für das Geschäftsjahr ,50 Zu erwartende Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidarbeitrag ,50 Dividende und Steuerabzug 2.062, , ,50 Nettodividende Kapitalertragsteuer Solidarbeitrag 18

28 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Nettodividenden Zuschüsse ,50 0, ,50 0, ,50 0, Auszug aus dem Wirtschaftsprüfungs- und Lagebericht der Wasserversorgung Voerde GmbH Unternehmensaktivitäten Rahmenbedingungen Die Aufgabe der Wasserversorgung Voerde GmbH (WVV) ist die Versorgung der Stadt Voerde mit Trinkwasser sowie der Erhalt und der Ausbau der dazu notwendigen Versorgungsanlagen. Basis für die Wasserversorgung in der Stadt Voerde ist der langfristig vereinbarte Konzessionsvertrag. Beteiligungsverhältnisse Die Stadt Voerde hält 50 % der Anteile an der WVV. 50 % der Anteile werden von der Gelsenwasser AG gehalten. Betriebsführung Die WVV verfügt über kein eigenes Personal. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH (GWN) führt den technischen und kaufmännischen Betrieb des Gelsenwasser-Unternehmens mit eigenen Mitarbeitern und mit Unterstützung durch Mitarbeiter der Gelsenwasser AG auf Basis eines langjährigen Vertrags. Durch die Zertifizierung der GWN gemäß DVGW-Arbeitsblatt W1000 ist die Erfüllung der angezeigten Anforderungen an Trinkwasserversorgungsunternehmen sichergestellt. Wasserversorgung Die WVV versorgt rd Kunden mit Trinkwasser, wobei die Wasserverteilung über ein 213 km langes Versorgungsnetz erfolgt. Die Belieferung der WVV mit Trinkwasser erfolgt ausschließlich durch die Gelsenwasser AG. Im Berichtsjahr belief sich die Trinkwasserabgabe auf 2.03 Mio. m³ (Vorjahr: 2,01 Mio. m³). Davon entfielen auf Tarifkunden 1.59 Mio. m³ (Vorjahr: 1.66 Mio. m³) und auf Großkunden 0,43 Mio. m³ (Vorjahr: 0,35 Mio. m³). 19

29 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Im Jahresverlauf 2015 ergab sich eine rechnerische Differenz zwischen gemessener Wasserbezugsmenge und abgabeseitig fakturierter Menge in Höhe von 0,33 Mio. m³ (14 %). Zur Ermittlung der Wasserverluste ist diese Differenz um die Mengen für Rohrnetzspülung, Löschwasserentnahmen und sonstigen Eigenverbrauch zu korrigieren. Die sich daraus ergebende spezifische Verlustrate (qvr) beträgt gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 392 0, 131 m³/(h*km). Zum 01. Januar 2016 erfolgten keine Preisanpassungen. Die Preise für Individualkunden wurden entsprechend den jeweiligen Preisvereinbarungen angeglichen. Für das Jahr 2015 ergaben sich Umsatzerlöse mit Tarifkunden in Höhe von T und mit Sonderkunden in Höhe von 538 T. Insgesamt betrugen die Haupterlöse T (Vorjahr: T ). Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Im Berichtsjahr wurde das Rohrnetz um m erweitert; m des Leitungsnetzes wurden erneuert. Zudem wurden 48 neue Hausanschlüsse hergestellt (Vorjahr: 29). Die Investitionen in Höhe von 786 T (Vorjahr: 759 T ) für das Jahr 2015 wurden aus der Innenfinanzierung gedeckt. Gemessen an der Anlagenintensität sind 81,6 % (Vorjahr: 81,2 %) des Gesamtvermögens langfristig gebunden. Finanzlage Neben den eigenen finanziellen Mitteln sichert die Einbindung von WVV in den Cash-Pool des Gelsenwasser-Konzerns die Liquidität des Unternehmens. Derivate Finanzinstrumente werden langfristig ausschließlich zur Aufhebung von Risiken aus Zinspositionen auf Basis des jeweiligen Grundgeschäfts eingesetzt. Der Deckungsgrad zur Darstellung der fristenkongruenten Finanzierung des langfristig gebundenen Vermögens beträgt 49,9 % (Vorjahr: 48,4 %). Der Deckungsgrad für das langfristig gebundene Vermögen ist erwartungsgemäß weiterhin auf einem niedrigen Niveau, da die vertragsgemäße Restlaufzeit des langfristig aufgenommenen Darlehens weniger als 5 Jahre beträgt. Für die Refinanzierung des Darlehens werden frühzeitige Gespräche mit Kreditinstituten angestrebt. Ertragslage Im Jahr 2015 wurden die Tätigkeiten zur Substanzerhaltung des Wasserversorgungsnetzes fortgeführt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegt mit 642 T um -67 T unter dem Vorjahresergebnis. Nach Abzug der Steuern liegt der Jahresüberschuss mit 420 T um 30 T unter dem Vorjahreswert. 20

30 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Aus dem erwirtschafteten Ergebnis lässt sich eine Gesamtrentabilität nach Steuern von 5,5 % (Vorjahr: 5,6 %) ableiten. Risikobericht und Prognose Risikomanagement Neben den organisatorischen Sicherungsmaßnahmen und instrumenten, den internen Kontrollmechanismen und Prüfungen sowie dem Controlling ist beim Betriebsführer GWN über die GELSEN- WASSER AG ein Risikomanagementsystem installiert. In diesem Zusammenhang wurde eine Aufnahme und Bewertung von Risiken sowie der Sicherungs- und Gegenmaßnahmen für die WVV durchgeführt. Über den Betriebsführer werden regelmäßig latente Risiken identifiziert und analysiert sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadenshöhe bestimmt. Dabei hat die Einrichtung von Sicherungssystemen zur Vermeidung von Risiken erste Priorität. Risiken ergeben sich aus den allgemeinen Umfeld- und Betriebsbedingungen. Die Sicherstellung der Liquidität wird durch die Einbindung in den Cash-Pool des GELSENWASSER- Konzerns und ein aktives Forderungsmanagement gewährleistet. Aus heutiger Sicht sind für die WVV keine bestandsgefährdenden und sonstigen Risiken erkennbar, deren wirtschaftliche Auswirkungen im Eintrittsfall zu Illiquidität oder Überschuldung führen können. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Entwicklungen eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Risiken, die wesentliche Einflussnahme auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nehmen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. Ausblick Hauptaufgaben für die Zukunft bleiben weiterhin die Sicherung, der Ausbau und der Erhalt einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Wasserversorgung. Für das Jahr 2016 sind Investitionen in Höhe von 920 T vorgesehen, die ausschließlich für die Erneuerung und die Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen verwendet werden sollen. Die Fortsetzung der notwendigen Rehabilitation von Wasserleitungen und Hausanschlüssen soll neben einer Verbesserung der Versorgungsverhältnisse hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Qualität 21

31 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 auch eine Erhöhung der Nutzungsdauer der Leitungen bewirken. Zudem sollen diese Maßnahmen zur Senkung der Wasserverlustquote beitragen und diese auf niedrigem Niveau stabilisieren. Die Unternehmensplanung zeigt für die Jahre 2016 und 2017 eine konstante Ergebnisentwicklung und eine weiterhin stabile wirtschaftliche Lage. Für das Jahr 2016 wird ein Jahresüberschuss i. H. v. 250 T bis 300 T erwartet. Die WVV sieht im Hinblick auf die Fortsetzung des Rehabilitationsprozesses des Rohrnetzes durch die Zusammenarbeit mit der GELSENWASSER AG und deren Know-how sehr gute Chancen, eine nachhaltige sichere und langfristig stabile Wasserversorgung in der Stadt Voerde zu erreichen. 22

32 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Bilanz der Wasserversorgung Voerde GmbH Aktivseite A. Anlagevermögen Sachanlagen 1. Rohrnetz 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , , , , ,00 439, ,09 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen Gesellschafter 3. Sonstige Vermögensgegenstände , , , , , , , , , , , ,27 II. Guthaben bei Kreditinstituten , , , , , ,07 C. Rechnungsabgrenzungsposten , , , , , ,32 Passivseite A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinnrücklagen III. Jahresüberschuss , , , , , , , , , , , ,68 B. Bau- u. Ertragszuschüsse , , ,00 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen , , , , , ,89 0, , ,82 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4. sonstige Verbindlichkeiten , ,66 216, , , , , , , , , ,91 0, , , , , ,32 23

33 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gewinn- und Verlustrechnung der Wasserversorgung Voerde GmbH 1. Umsatzerlöse , , ,87 2. Sonstige betriebliche Erträge , , ,45 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben , , ,20-834, , , , , ,65-669, , , , , ,20-853, , ,97 5. Abschreibungen auf Sachanlagen , , ,81 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Konzessionsabgaben b) Übrige betriebliche Aufwendungen , , , , , , , , ,95 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.093, , ,78 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , ,39 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , , , Jahresüberschüsse , , ,00 24

34 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Moltkestr Wesel Telefon: Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Rechtsform GmbH & Co. KG Sitz Handelsregistereintragung Wesel Gesellschaftsvertrag vom 24. August 2012 Komplementärin Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Duisburg unter HRB Nr am Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DeltaPort Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Duisburg HRB 24773), ohne Anteil am Festkapital 4.2 GmbH-Anteile und Gesellschafter der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Stammkapital: Gesellschafter Anteil in Anteil in % Kreis Wesel ,6 Stadt Wesel ,6 Stadt Voerde ,8 25

35 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Gesellschaftsanteile Stadt Voerde 8,8% Stadt Wesel 27,6% Kreis Wesel 63,6% 4.3 Zusammensetzung der Organe und Angaben gem. 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 GO NRW Geschäftsführung Briese, Jens Dipl. Kfm. Bezüge Euro ,00 Tantieme Euro Gesamtsumme: Euro Aufsichtsrat Aufsichtsratsvorsitzender Borkes, Karl Kiehlmann, Peter Kreiskämmerer Verwaltungsangestellter Kreis Wesel Kreistagsmitglied Kreis Wesel Euro 800,00 Euro 3.200,00 Franken, Heinz-Gerd Lordick, Ulrich Bergmann im Vorruhestand Angestellter Kreistagsmitglied Kreis Wesel Kreistagsmitglied Kreis Wesel Euro 800,00 Euro 600,00 Nabbefeld, Michael Krankenkassenbetriebswirt Kück, Hubert Lehrer 26

36 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Kreistagsmitglied Kreis Wesel Kreistagsmitglied Kreis Wesel Euro 600,00 Euro 600,00 Devers, Josef Kretz-Manteuffel, Rudolf Sparkassenbetriebswirt Rechtsanwalt Kreistagsmitglied Kreis Wesel Sachk. Bürger Euro 800,00 Euro 800,00 Trippe, Wilhelm Mölleken, Bert Rentner Rechtsanwalt Kreistagsmitglied Kreis Wesel Kreistagsmitglied Kreis Wesel Euro 800,00 Euro 800,00 Schmitz, Monika Kunstleben, Daniel Hausfrau 1. Beigeordneter der Kreistagsmitglied Kreis Wesel Stadt Wesel Euro 800,00 Euro 800,00 Drüten, Gerd Brands, Reinhold Hauptamtl. VHS Leiter freiberuflicher Publizist Kreistagsmitglied Kreis Wesel Ratsmitglied Stadt Wesel Euro 800,00 Euro 800,00 Wagner, Sascha Heribert Haubitz, Volker Landesgeschäftsführer DIE LINKE.NRW Gymnasiallehrer i.r. Kreistagsmitglied Kreis Wesel Ratsmitglied Stadt Wesel Euro 800,00 Euro 800,00 Dr. Heß, Peter Pauli, Axel Zweiter stellvertretender Bürgermeister prakt. Betriebswirt (KA) Ratsmitglied Stadt Wesel Ratsmitglied Stadt Wesel Euro 800,00 Euro 800,00 Hovest, Ludger Moll, Thomas Rentner Dipl. Ingenieur Ratsmitglied Stadt Wesel Ratsmitglied Stadt Wesel Euro 1.200,00 Euro 800,00 Trittmacher, Helmut Städtischer Oberverwaltungsrat Ratsmitglied Stadt Wesel Euro 800,00 27

37 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Neßbach, Ulrich Garden, Christian Diplom-Gartenbauingenieur Dozent Ratsmitglied Stadt Voerde Ratsmitglied Stadt Voerde Euro 800,00 Euro 800,00 Langenfurth, Jan Limke, Wilfried Bauingenieur 1. Beigeordneter der Ratsmitglied Stadt Voerde Stadt Voerde Euro 1.200,00 Euro 800,00 Strunk, Christian Mitglied der Geschäftsführung der Hülskens Holding GmbH & Co. KG Euro 600,00 Gesellschafterversammlung Stellvertreter Dr. Müller, Ansgar Borkes, Karl Landrat des Kreises Wesel Kreiskämmerer Euro 600,00 Euro 200,00 Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Stellvertreter Berger, Frank Bovenkerk, Udo Sozialversicherungsfachangestellter Bauingenieur Kreistagsmitglied Kreis Wesel Kreistagsmitglied Kreis Wesel Euro 3.200,00 Euro 0,00 Stellvertreter Piechula, Monika Gerber-Weichelt, Gabriele Angestellte Sparkassenbetriebswirtin Kreistagsmitglied Kreis Wesel Kreistagsmitglied Kreis Wesel Euro 800,00 Euro 0,00 Westkamp, Ulrike Bürgermeisterin der Stadt Wesel Euro 400,00 Stellvertreter Fritz, Paul-Georg Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Wesel Euro 400,00 28

38 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Stellvertreter Lantermann, Jürgen Bothen, Franz Polizeihauptkommissar Rentner Ratsmitglied der Stadt Wesel Ratsmitglied der Stadt Wesel Euro 800,00 Euro 0,00 Stellvertreter Hornemann, Ulla Hänel, Wolfgang Pensionärin IT-Verwaltungsangestellter Ratsmitglied der Stadt Wesel Ratsmitglied der Stadt Wesel Euro 800,00 Euro 0,00 Haarmann, Dirk Bürgermeister der Stadt Voerde Euro 800,00 Stellvertreter Kaspar, Simone Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Voerde Euro 0,00 Stellvertreter Buhren-Goch, Gisela Weltgen, Stefan Personalberaterin Leitender Angestellter Ratsmitglied der Stadt Voerde Ratsmitglied der Stadt Voerde Euro 800,00 Euro 0,00 Stellvertreter Hülser, Ingo Altmeppen, Bernd Maschinenbautechniker Journalist Ratsmitglied der Stadt Voerde Ratsmitglied der Stadt Voerde Euro 800,00 Euro 0,00 Die Vergütungen von Bürgermeisterin Ulrike Westkamp und Bürgermeister Dirk Haarmann werden an die Kommune abgeführt. 4.4 Unternehmensgegenstand der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Gegenstand des interkommunalen Unternehmens ist die marktgerechte Bereitstellung und Entwicklung von Flächen und Infrastruktur im Bereich der Häfen und des Bahnbetriebs. Dazu gehören auch die Planung, Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung der dazu notwendigen Anlagen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und der Beteiligung an anderen Gesellschaften berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. 29

39 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 auch die Umsetzung der Flächenentwicklung im Bereich der vorhandenen Betriebsstätten, deren Arrondierung und Optimierung in Vorbereitung auf die Ansiedlung attraktiver Gewerbebetriebe sowie die Entwicklung und Vermarktung der Flächen der Gesellschaft an hafenaffine Nutzer. 4.5 Belegschaft Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer belief sich auf 13 Gehaltsempfänger. 4.6 Darstellung des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses Mit der Einbringung des Hafens Emmelsum und des Stadthafens Wesel sowie der Grundstücke der Stadt Wesel an der Betriebsstätte Rhein-Lippe-Hafen im August 2013, rückwirkend zum , ist die DeltaPort GmbH & Co. KG für die Verwaltung und den Ausbau der Betriebsstätten Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel zuständig. Die DeltaPort GmbH & Co. KG ist eine rein kommunal beherrschte Gesellschaft. Gesellschafter sind der Kreis Wesel, die Stadt Wesel sowie die Stadt Voerde. Komplementärin ist die DeltaPort VerwaltungsGmbH. Der trimodale (Wasser, Straße, Schiene) Hafen Emmelsum auf dem Gebiet der Stadt Voerde ist vornehmlich ein Umschlaghafen für Container und in geringerem Umfang für Stückgut. Er verfügt über eine eingehauste Saugvorrichtung für Schüttgüter zur Versorgung des Aluminiumwerkes sowie ingesamt 3 Portalkräne mit einer jeweiligen Tragfähigkeit von 50 Tonnen. Die Kräne werden von angesiedelten Unternehmen betrieben. Das Hafenbecken verfügt im Bereich der drei Krananlagen über Kaimauern in einer Gesamtlänge von insgesamt 715 Metern. Das Sohlenniveau entspricht dem des Rheins, so dass jedes rheingängige Schiff den Hafen Emmelsum anlaufen kann. Die Größe des Hafenbeckens erlaubt 6er-Schubverbandseinheiten. Der Hafen Emmelsum hat eine Gesamtfläche von rd. 58 ha. Davon sind ca. 19 ha derzeit belegt. Der Standort verfügt über eine sofort nutzbare Ansiedlungsfläche von rd. 6 ha. Im Rahmen des Erweiterungsprojektes sollen zusätzliche Gewerbe- /Industrieflächen in einer Größenordnung von rd. 15 ha hergestellt werden. Über die neugebaute Kreisstraße 12n (K12n) ist der Hafen ideal an das öffentliche Straßennetz (Bundesstraße B 8 und B 58, sowie die Bundesautobahnen BAB 3, BAB 31 und BAB 57) angebunden. Ferner besitzt der Hafen Emmelsum eine eigene Schieneninfrastruktur mit einer Gesamtlänge von 13 Kilometern. Mit diesem Gleisanschluss wird das Hafenareal sowie das Gewerbegebiet Hünxe- Bucholtwelmen über die Verbindungsstrecke Oberhausen-Spellen, unabhängig von der parallel verlaufenden Betuwe-Linie (Arnheim-Oberhausen) in Oberhausen an das Schienennetz der deutschen Bahn angeschlossen. Nach Anschluss an das dort neu eingerichtete elektronische Stellwerk ist künftig eine 24-stündige Befahrung der Verbindungsstrecke möglich. 30

40 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Der Rhein-Lippe-Hafen liegt an der Einmündung des Wesel-Datteln-Kanals bei Rheinkilometer 813,4 komplett auf dem Gebiet der Stadt Wesel. Er hat die Funktion eines öffentlichen Industrie- und Umschlaghafens. Derzeit ist der Rhein-Lippe-Hafen für den Umschlag von Gefahr- und Massengütern, die schütt-, saug- und pumpbar gelöscht und verladen werden können, ausgelegt. Die Hafenflächen sind hochwasserfrei aufgeschüttet. Über eine Länge von Metern sind die Ufer ausgebaut (Bö schung). Die Wasserfläche hat eine Größe von ca. 19 ha. Aufgrund der Wassertiefe von Pegelstand Wesel + 1,25 m können auch größere Schiffseinheiten den Hafen anlaufen. Der Rhein-Lippe-Hafen ist über den Wesel-Datteln-Kanal und den Rheinstrom an das europäische Wasserstraßennetz angebunden. Über die neu angelegte Zufahrtsstraße hat der Hafen eine Verbindung mit der K12n und dem öffentlichen Straßennetz (Bundesstraßen B 8 und B 58 sowie den Bundesautobahnen BAB 3, BAB 31 und BAB 57). Über die in unmittelbarer Nachbarschaft bestehende Gleisinfrastruktur des Hafens Emmelsum kann ein Güterversand/-empfang abgewickelt werden. Der ebenfalls trimodal angebundene Stadthafen ist ein Umschlagshafen für Agrargüter, Schütt- und Massengüter sowie Flüssiggüter. Der Stadthafen Wesel verfügt über einen Mobilkran, eine Mineralölumschlagsanlage, Förderbänder sowie eine Sauganlage für Schüttgüter. Daneben wurde eine moderne, für die Salzverladung optimierte eingehauste Umschlagsanlage in Betrieb genommen. Ferner besitzt die Betriebsstätte eine sanierte Kaimauer mit einer Gesamtlänge von 815 Metern. Über die Bundesstraße 8 existiert eine ideale Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz wie bei den übrigen Betriebsstätten. Der Stadthafen Wesel verfügt ferner wie der Hafen Emmelsum über eine eigene Schieneninfrastruktur mit einer Gesamtlänge von ca. 5 Kilometern. Die Anbindung an das deutsche Schienennetz erfolgt im Hauptbahnhof Wesel an die Schienenstrecke Oberhausen-Arnheim (Betuwe-Linie). Für alle Betriebsstätten besteht eine gute Anbindung zu Flughäfen. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Verkehrslandeplatz Schwarze Heide in Hünxe. Die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Weeze sind ebenfalls schnell zu erreichen. 4.7 Unternehmensentwicklung Öffentlicher Zweck der Hafengesellschaft ist aus dem Unternehmensgegenstand heraus die Entwicklung und der Ausbau der Hafenstandorte Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen Wesel sowie des Stadthafens Wesel. Dabei steht zum einen die Bestandssicherung der angesiedelten Unternehmen im Mittelpunkt. Zum anderen ist es Hauptaufgabe, die enormen Entwicklungspotentiale der Häfen zu heben und zu nutzen. Ziel ist es, Unternehmen anzusiedeln, die Arbeitsplätze schaffen und Wertschöpfung für die Region generieren. Um diese Ziele zu erreichen, wird es im Wirtschaftsjahr 2015 eine zentrale Aufgabe der Hafengesellschaft sein, die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Masterplan Häfenkooperation NiederRhein fortzuführen. 31

41 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Als eine der wichtigsten Maßnahmen aus dem Masterplan wurde in einem ersten Schritt durch Umwandlung der Rhein-Lippe-Hafen Wesel GmbH und Einbringung der Häfen Emmelsum und Stadthafen Wesel die Gründung einer gemeinsamen leistungsfähigen Hafengesellschaft umgesetzt. Ziel ist es, diesen Gründungsprozess abzuschließen. Mit der Gründung der gemeinsamen Hafengesellschaft ist es im Geschäftsjahr 2016 weiterhin eine Aufgabe, die Hafengesellschaft am Markt zu platzieren und in der Logistikbranche bekannt zu machen. In diesem Zusammenhang finden regelmäßig Gespräche mit potentiellen Ansiedlern statt. Darüber hinaus ist die Hafengesellschaft bestrebt, die Standortfaktoren an den Betriebsstätten zu verbessern. Hierzu werden entsprechende Themen aufgegriffen und bearbeitet (z.b. Breitbandversorgung, Angebot Schiffsausrüster uvm.). In der Betriebsstätte Hafen Emmelsum wird es in 2016 eine Hauptaufgabe sein, das Projekt Erweiterung Hafen Emmelsum weiter voranzubringen, um zusätzliche Ansiedlungsflächen zu schaffen. Die Genehmigungsverfahren laufen und müssen auch im folgenden Geschäftsjahr intensiv bearbeitet bzw. begleitet werden. Im Rhein-Lippe-Hafen Wesel soll der Bau einer Kaianlage am nördlichen Ufer vorangetrieben werden. Die hierfür notwendige Genehmigung liegt inzwischen vor. Vorbereitende Arbeiten wurden im Jahr 2015 begonnen und ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln eingereicht. Das notwendige Notifizierungsverfahren ist bei der europäischen Kommission in Bearbeitung. Ferner wird die Baureifmachung der übrigen nördlichen Gewerbe- und Industrieflächen weiter vorbereitet. Darüber hinaus hat die Firma Hegmann die Errichtung ihrer Betriebsanlagen abgeschlossen und den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die Betriebsanlagen der Firma GS-Recycling befinden sich weiterhin im Bau. Nach Abschluss des ersten Bauabschnitts in 2015 läuft die errichtete Kläranlage in der Erprobung. Im Geschäftsjahr 2016 soll neben der Errichtung der Betriebsanlagen auch der Bau der Steigeranlage voranschreiten. Im Stadthafen Wesel ist die Sanierung der Kaimauer und der Bahnanlagen durch die Stadtwerke Wesel GmbH größtenteils abgeschlossen. Eine endgültige Fertigstellung sowie die Ab- und Übernahme durch DeltaPort wird zum Jahresbeginn 2016 angestrebt. Durch die Fertigstellung der neuen Kai- und Gleisanlagen sind die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Umschlagsaktivitäten von Rhenus geschaffen worden. Die von der Firma Hülskens Anfang 2015 in Betrieb genommene moderne Salzverladeanlage wurde bereits im ersten Betriebsjahr stark frequentiert. Diese Entwicklung soll sich im Folgejahr fortsetzen. Durch die Übernahme eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages hat die Firma HOMA ihre Geschäftstätigkeit auf den Stadthafen ausgedehnt. In 2016 sollen veraltete Umschlagsanlagen abgerissen und durch leistungsfähigere ersetzt werden. Weiterhin wurde die Hafenaufsicht im Hafenmeisteramt des Stadthafens zentralisiert und die Renovierung des Gebäudes begonnen. Neben den vorgenannten Hauptaufgaben sind in 2016 auch die üblichen, im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Hafengesellschaft anfallenden Aufgaben zu bewerkstelligen. 32

42 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2015 belaufen sich auf TEUR (Vorjahr: TEUR 1.612). Davon entfallen TEUR 346 (Vorjahr: TEUR 334) auf Erbbauzinsen, TEUR 288 (Vorjahr: TEUR 200) auf Nutzungsentschädigungen und TEUR (Vorjahr: TEUR 1.035) auf Hafenentgelte. 4.9 Investitionen Die Anlageninvestitionen belaufen sich auf TEUR Es handelt sich im Wesentlichen um Zugänge im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hafen Emmelsum sowie mit dem Bau einer Kaianlage im Rhein-Lippe-Hafen Wesel Personal- und Sozialbereich Im Personal- und Sozialbereich haben sich im Geschäftsjahr 2015 Veränderungen ergeben. Die Hafengesellschaft beschäftigte zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres sieben Mitarbeiter/innen in der Geschäftsstelle in Vollzeit sowie fünf Hafenmeister in Vollzeit an den drei Betriebsstätten. Darüber hinaus bildet die Hafengesellschaft einen Auszubildenden zum Bürokaufmann aus. Die Ausbildung wurde zum Jahreswechsel erfolgreich abgeschlossen, so dass eine Übernahme erfolgt. Eine Auszubildende für den Beruf der Kauffrau für Büromanagement hat in 2015 ihre Ausbildung begonnen. Nach Umwandlung der Rhein-Lippe-Hafen GmbH in die DeltaPort GmbH & Co. KG in 2012 erfolgte die Anstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers zu Beginn des Jahres Zur Aufgabenwahrnehmung in der Geschäftsstelle wurden der Hafengesellschaft in 2013 zwei Bedienstete des Kreises Wesel befristet zugewiesen. Darüber hinaus erfolgte 2013 die Anstellung von zwei zusätzlichen Mitarbeiterinnen zur Ergänzung des Personalstammes. Da der für technische Aufgaben zuständige Bedienstete des Kreises Wesel Ende 2013 in den Ruhestand ging, wurde im November ein Ingenieur als Nachfolger angestellt. In 2015 erfolgte die Anstellung eines weiteren technischen Mitarbeiters. Durch Einbringung des Hafens Emmelsum sowie des Stadthafens Wesel erhöhte sich die Zahl der Hafenmeister auf fünf. Für die Dauer der Sanierungsarbeiten der Kai- sowie der Bahnanlagen im Stadthafen übernehmen die Stadtwerke Wesel GmbH die Personalkosten der beiden dort tätigen Hafenmeister zur Hälfte. Neben den fest angestellten Mitarbeitern/innen beschäftigt die DeltaPort GmbH & Co. KG für eine befristete Zeit zwei freie Mitarbeiter. Aufgrund der begonnenen und geplanten Entwicklungsprojekte der einzelnen Hafenstandorte und dem damit verbundenen Aufgabenzuwachs sind in 2016 weitere Änderungen im Personalbereich möglich. 33

43 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Darstellung der Lage 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme beläuft sich auf TEUR , davon entfallen auf das Anlagevermögen TEUR und auf das Umlaufvermögen TEUR Das Eigenkapital beläuft sich auf TEUR Zum 31. Dezember 2015 beträgt die Eigenkapitalquote nunmehr 86,7 %. 2. Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2015 über die vorhandenen Bankguthaben sowie durch die Gewährung eines Liquiditätsdarlehens eines Gesellschafters jederzeit sichergestellt. 3. Ertragslage Der Jahresüberschuss 2015 beläuft sich auf TEUR Risikobericht und Prognosebericht In 2009 wurde ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Das Risikofrüherkennungssystem wird bedarfsmäßig in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und grundlegend überarbeitet, um die Aussagekraft des Berichtes zu erhöhen. Die Ergebnisse fließen in die nachstehende Darstellung der Chancen und Risiken im Rahmen des Risikoberichtes durch die Geschäftsführung mit ein. Eine Überarbeitung erfolgte nach Einbringung der Häfen Emmelsum und Stadthafen Wesel sowie der Grundstücke der Stadt Wesel Ende Zum erfolgte eine Aktualisierung des Risikoberichts. 1. Risikobericht Unternehmensstruktur Ein möglicher Verlust der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DeltaPort GmbH & Co. KG wird als relativ niedrig eingestuft. Das Beteiligungscontrolling der Gesellschafterkommunen Kreis Wesel, Stadt Wesel und Stadt Voerde beobachten die Entwicklung der DeltaPort GmbH & Co. KG kontinuierlich. Aufwendungen in größerem Rahmen entstanden im Jahr 2013 durch die Neugründung der Hafengesellschaft. Weiterhin werden in den drei Hafengebieten ab 2014/2015 größere Investitionen für die Herstellung der Erweiterungsfläche Emmelsum und den Bau einer Kaianlage am Nordufer des 34

44 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Rhein-Lippe-Hafen Wesel getätigt. Darüber hinaus erfolgt die Übernahme der Finanzierungsverpflichtungen nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an den Kai- und Bahnanlagen im Stadthafen Wesel. Der Eintritt eines Schadens der Gesellschaft aufgrund genannter Investitionen wird als möglich eingestuft. Ohne Investitionen könnten die Flächen jedoch nicht der Vermarktung zugeführt bzw. nicht weiter genutzt werden. Gespräche bezüglich Fördermittel und Verhandlungen über günstige Kredite laufen. Die Möglichkeit der Risikobeeinflussung wird aufgrund der vorliegenden rechtlichen Gestaltung als hoch angesehen. Organisation Auch Organisationsrisiken werden aufgrund einer guten Aufbau- und Ablauforganisation, funktionierender interner Kontrolle im Team, der Tätigkeit der Überwachungsorgane für unwahrscheinlich und in ihrer Höhe für niedrig gehalten. Daneben finden regelmäßig Prüfungen durch Dritte im Bereich der Auf- und Ablauforganisation statt (Jahresabschlussprüfung). Die Möglichkeit der Risikobeeinflussung wird als hoch angesehen. Infrastruktur Als mögliche Risiken mit hohem Schadenspotential im Zusammenhang mit der Infrastruktur werden die Ausübung von Heimfallansprüchen durch den Hafen bei Beendigung bestehender Erbbaurechte oder durch Zeitablauf, Verkehrssicherungspflichten für den Hafen, Verletzung der Brandschutzbestimmungen oder die Verletzung des Gewässerschutzes gesehen. Diese Risiken sind grundsätzlich durch Verlagerung auf Dritte (z.b. Hafennutzer, Ansiedler, Versicherungen) durch vertragliche Vereinbarungen und die Versicherung verbleibender Risiken beeinflussbar und deren Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzt. Im Rahmen der Gründung der Hafengesellschaft sind allerdings auch bestehende Altverträge auf die DeltaPort GmbH & Co. KG übergegangen, bei deren Abschluss die o.a. Risiken nicht oder lediglich im begrenzten Umfang geregelt wurden. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme durch die DeltaPort GmbH & Co. KG sind bei bestehenden Vertragsverhältnissen entsprechend eingeschränkt. Eine Pflicht zur Bildung von Rückstellungen, um finanzielle Auswirkungen eines Schadenseintritts abfedern zu können, besteht nicht. Rückstellungen auf freiwilliger Basis sind rechtlich ebenfalls nicht möglich, so dass sich bei Eintritt eines Schadens in Zukunft Auswirkungen mit hohem Schadenspotential auf die Hafengesellschaft ergeben können. Eine Minimierung der Risiken kann in diesen Fällen nur sukzessive im Rahmen von Vertragsanpassungen erfolgen. Gleichwohl wird von der DeltaPort GmbH & Co. KG geprüft, inwieweit die bestehenden Vertragsregelungen zu anderen Sachverhalten (bspw. Instandhaltungsverpflichtung baulicher Anlagen) dazu dienen können, die vorgenannten Risiken zu verringern. 35

45 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Beschaffung Aufgrund einer guten Beschaffungsorganisation werden die Risiken als gering und unwahrscheinlich eingestuft. Durch Verlagerung von Risiken auf Lieferanten bestehen sehr große Chancen, die Risiken zu minimieren. Vertrieb Vertriebsrisiken werden in Investitionen gesehen, die unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlich wünschenswerten Ansiedlung von weiteren Hafennutzern getätigt werden, die dann jedoch aufgrund möglicher Änderungen im Nachfrageverhalten nicht im geplanten Maße ausgelastet werden. Dabei könnten die Schäden eine erhebliche Höhe erreichen. Außerdem können Risiken durch Wegfall und mangelnder Bonität von Hafennutzern eintreten. Der Eintritt eines solchen Falles wird für möglich gehalten. Es bestehen zwar durch genaue Marktbeobachtung, Planungsrechnungen und Einschaltung externer Experten und die entsprechende Ausgestaltung von Verträgen mit ansässigen und potentiellen Ansiedlern Möglichkeiten der Risikobeeinflussung. Letztendlich lassen Bedarfsänderungen sowie tiefgreifende wirtschaftliche Entwicklungen (Wirtschaftskrisen) sowie die Änderung der Geschäftsstrategien von angesiedelten Unternehmen und potentiellen Kunden sich aber nicht beeinflussen. Im Übrigen müssen zur Ansiedlung meist Vorleistungen erbracht werden, deren Nutzen erst im längerfristigen Geschäftsverlauf ersichtlich wird, so dass ein erhebliches wirtschaftliches Risiko verbleibt. Umwelt Die Umweltrisiken sind teilweise bereits in anderen Risikobereichen aufgeführt und bewertet (Infrastruktur, Recht, Versicherungen). Obwohl das Schadenspotential bei Umweltrisiken hoch sein kann, wird die Wahrscheinlichkeit für einen Eintritt als gering eingestuft. Der Eintritt eines Schadens durch den Betrieb der angesiedelten Firmen wird als möglich eingestuft. Die Risikoabsicherung wurde vertraglich auf die Unternehmen abgewälzt. Weiterhin besteht die Möglichkeit von Änderungen im Umweltrecht, die ggf. den Vertrieb beeinflussen. Der Eintritt dieser Risiken, mit gegebenenfalls hohem Schadenspotential, wird als möglich eingestuft. Eine Risikobeeinflussung ist nur in geringem Umfang möglich. Recht Trotz sorgfältiger Kenntnis von Rechtsvorschriften können durch neue Rechtsgrundlagen, Gesetzesänderungen und Rechtsfolgen aus Grundsatzurteilen in der Rechtsprechung, insbesondere im Bereich des Steuerrechts und der Hafensicherheit, erhebliche nicht vorhersehbare Risiken für den Hafen oder die Hafennutzer und Ansiedler entstehen. Daneben kann auch die Einführung neuer sowie die Erweiterung umweltrechtlicher Vorschriften ein erhebliches Risiko darstellen. Die Geschäftsführung versucht diese Risiken durch regelmäßige Einholung von Informationen und ggf. durch die Inanspruchnahme von externen Fachleuten zu verringern. 36

46 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Personal Risiken im Bereich des Personals werden als gering eingestuft. Das Personal der DeltaPort GmbH & Co. KG kann je nach Geschäftsverlauf kurzfristig aufgestockt werden. Finanz-. Ertrags- und Vermögenslage Aufgrund der guten Planungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Hafengesellschaft werden hier relativ geringe Risiken gesehen. Versicherungen In der Vergangenheit sind nur kleine Schäden, die durch die Versicherung reguliert wurden, entstanden. Grundsätzlich sind zwar hohe Schäden möglich, aber dafür besteht nur eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, wobei eine hohe Chance der Risikobeeinflussung gegeben ist. 2. Prognosebericht Der Wirtschaftsplan 2015 wurde für die gemeinsame Hafengesellschaft mit den drei Standorten Rhein-Lippe-Hafen, Hafen Emmelsum und Stadthafen aufgestellt. Nach diesem Wirtschaftsplan wird ein negatives Jahresergebnis erwartet. Der prognostizierte Verlust hat seine Ursache unter anderem in geplanten Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Erweiterungsprojekte. Nach Abschluss der Sanierung der Kaimauer im Stadthafen werden die Finanzierungsverpflichtungen übernommen. Nach Fertigstellung der Kaimauer wird mit einer Verbesserung der Erlössituation gerechnet. Des Weiteren beeinflussen Aufwendungen im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung der DeltaPort GmbH & Co. KG, das Projekt Erweiterung Hafen Emmelsum sowie der Bau einer Kaianlage am nördlichen Ufer des Rhein-Lippe-Hafen Emmelsum den Geschäftsverlauf in den kommenden Geschäftsjahren maßgeblich, da sowohl für die Herstellung der Erweiterungsflächen im Hafen Emmelsum als auch für den Bau einer Kaianlage im Rhein-Lippe-Hafen Wesel größere Investitionen zu tätigen sind. Mit Rhenus konnte in 2013 ein Vertrag über die Nutzung des Rhein-Lippe-Hafens als Koppelstelle abgeschlossen werden. Des Weiteren konnte in 2014 mit der Firma Hegmann ein Vertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Schwergutterminals abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die Bauarbeiten zur Errichtung der Betriebsanlagen von GS-Recycling weit fortgeschritten. Mit Contargo konnte in 2014 ebenfalls ein neuer Vertrag über den Betrieb eines Terminals des kombinierten Verkehrs abgeschlossen werden. Die Reaktivierung des Containerterminals auf der West 37

47 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 seite des Hafens Emmelsum soll zum Ende des zweiten Quartals 2016 in abgeschlossen werden. Dort entsteht das derzeit modernste Terminal des kombinierten Verkehrs an der Rheinschiene. Darüber hinaus hat die Firma Hülskens im Stadthafen eine moderne Salzverladeanlage Anfang 2015 in Betrieb genommen und die Firma HOMA durch Übernahme eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages ihre Geschäftstätigkeit auf den Stadthafen ausgedehnt. Durch Modernisierung der Verladeanlagen sollen die Umschlagaktivitäten von HOMA gesteigert werden. Daneben soll die gemeinsame Hafengesellschaft eine optimale Entwicklung der Hafenstandorte gewährleisten und durch den Ausbau der Häfen sowie die Vermarktung der Gewerbe- und Industrieflächen einen positiven Geschäftsverlauf sicherstellen. Für das Geschäftsjahr 2016 wird mit gleichbleibenden bzw. leicht steigenden Umschlagsmengen gerechnet. Sonstige Angaben Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres ergeben. 38

48 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Bilanz der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 563,21 563, , ,51 550,51 550,51 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Infrastrukturvermögen Häfen 3. Technische Anlagen und Maschinen 4. Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , , , , , , , , , , , ,87 III. Finanzanlagen Beteiligungen 1.636, , , , , ,81 B. Umlaufvermögen 1.636, , , , , ,45 I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen Gesellschafter Sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.178, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,63 C. Rechnungsabgrenzungsposten , , , , , ,08 39

49 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 A. Eigenkapital Passiva I. Kapitalanteile II. Rücklagen III. Verlustvortrag IV. Jahresüberschuss/- fehlbetrag , , , , , , , , , , , , , ,58 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen , , , , , , , , ,00 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR ,32 (Vj. EUR ,97) 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR ,97(Vj. EUR ,07) 4. Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR ,88 (Vj. EUR ,11) davon aus Steuern: EUR 8.956,61 (Vj. EUR ,00) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 688,72 (Vj. EUR 110,50) , , , , ,91 0, , , , , , , , ,33 D. Rechnungsabgrenzungsposten 696,89 0, , , , ,08 40

50 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gewinn- und Verlustrechnung der DeltaPort GmbH & Co. KG, Wesel 1. Umsatzerlöse 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Gesamtleistung , , , , , , ,68 0, ,68 4. Sonstige betriebliche Erträge , , ,37 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogenen Leistungen 6. Rohergebnis 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vj. EUR ,34) , , , , , , , , , , , , , ,13-582, , , , , , ,84 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , , , , , ,22 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen , , , Betriebsergebnis , , , Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 30, , , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , ,67 0, Finanzergebnis , , , Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , , Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , ,00 0, Sonstige Steuern , , , Summe Steuern , , , Jahresüberschuss/-fehlbetrag , , ,11 41

51 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr DeltaPort VerwaltungsGmbH, Wesel 5.1 Darstellung des Geschäftsverlaufes einschl. des Geschäftsergebnisses Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich auf die Übernahme der Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin und Geschäftsführung bei der DeltaPort GmbH & Co. KG ausgerichtet. Eine operative Geschäftstätigkeit übt die GmbH nicht aus. 5.2 Rechtliche Grundlagen Regelungen im Gesellschaftsvertrag bezüglich der Organe der Gesellschaft und anderer rechtlicher Grundlagen zeigt der folgende Überblick: Firma Sitz DeltaPort VerwaltungsGmbH Wesel Gesellschaftsvertrag vom 24. August 2012 Handelsregister Gegenstand des Unternehmens Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Duisburg unter HRB Nr Tag der Eintragung 28. August Geschäftsführung der DeltaPort GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ( 3 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages). Kapitalverhältnisse Die Gesellschaftsanteile verteilen sich auf die einzelnen Gesellschafter im Berichtsjahr wie folgt: Kreis Wesel ,00 63,60 % Stadt Wesel 6.900,00 27,60 % Stadt Voerde 2.200,00 8,80 % ,00 100,00 % 42

52 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Gesellschaftsanteile Stadt Voerde 8,8% Stadt Wesel 27,6% Kreis Wesel 63,6% Geschäftsjahr Organe Kalenderjahr ( 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages) Organe der Gesellschaft sind a) die Geschäftsführung, b) die Gesellschafterversammlung. Geschäftsführung Die Geschäftsführung leitet die Gesellschaft unter Beachtung der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung unter eigener Verantwortung. Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der alleinvertretungsberechtigt ist. Die Geschäftsführung ist für Geschäfte mit der DeltaPort GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des 181 BGB befreit ( 6 des Gesellschaftsvertrages). 43

53 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Gesellschafterversammlung Jeder Gesellschafter entsendet drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des gesamten Stammkapitals vertreten ist. Je 100 eines Stammkapitalanteils gewähren eine Stimme. Aktiva A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.462, , , ,00 II. Guthaben bei Kreditinstituten , , , ,28 Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Gewinnvortrag III. Jahresfehlbetrag/-überschuss , ,76-725, ,00 841,94 661, , ,76 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Sonstige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 512,97 (Vorjahr: EUR 450,27) 147,00 920,00 512, ,00 512, ,08 432,25 0,00 450,27 432,25 450, ,28 44

54 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Wohnbau Dinslaken GmbH Wohnbau Dinslaken Gesellschaft mit beschränkter Haftung Moltkestr Dinslaken Postfach Dinslaken Telefon: Telefax: Internet: kontakt@wohnbau-dinslaken.de 6.1 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Wohnbau Dinslaken GmbH Rechtsform Firma Sitz Handelsregistereintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wohnbau Dinslaken Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dinslaken B 9632 Amtsgericht Duisburg Gesellschaftsvertrag Neufassung am

55 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr GmbH-Anteile und Gesellschafter der Wohnbau Dinslaken GmbH Stammkapital: Gesellschafter % Stadt Dinslaken ,00 17,85 Kreis Wesel ,00 15,73 Stadt Voerde ,00 12,75 Gemeinde Hünxe ,00 0,76 Vivawest Wohnen GmbH ,00 46,45 Niederrheinische Sparkasse RheinLippe ,00 3,91 Provinzial Rheinland Versicherung AG ,00 2,55 Gesamt ,00 100,0 Gesellschaftsanteile Stadt Dinslaken 17,85% Vivawest Wohnen GmbH 4645% Kreis Wesel 15,73% Stadt Voerde 12,75% Gemeinde Hünxe 0,76% Provinzial 2,55% Sparkasse Dinslaken- Voerde-Hünxe 3,91% 46

56 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Organe der Wohnbau Dinslaken GmbH I. Geschäftsführung Dipl.-Ing. Gert Huesmann (bis ) Dipl.-Ing. Wilhelm Krechter (ab ) II. Aufsichtsrat Dr. Michael Heidinger Bürgermeister der Stadt Dinslaken Vorsitzender Claudia Goldenbeld Mitglied der Geschäftsführung der Vivawest GmbH Stellv. Vorsitzende (ab ) Dipl.-Kfm. Robert Schmidt (bis ) Vorsitzender der Geschäftsführung der Vivawest GmbH Karl Borkes, Rees Kämmerer des Kreises Wesel Karl-Heinz Geimer Ratsherr der Stadt Dinslaken Michael Groll Bereichsleiter der Vivawest Wohnen GmbH Dirk Haarmann Bürgermeister der Stadt Voerde Hermann Hansen Bürgermeister der Gemeinde Hünxe Dr. Dieter Körner Bereichsleiter der Vivawest Wohnen GmbH 47

57 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Monika Piechula Mitglied des Kreistages des Kreises Wesel Mark Sarres Ratsherr der Stadt Voerde Georg Schneider Ratsherr der Stadt Voerde Haluk Serhat Geschäftsbereichsleiter der Vivawest Wohnen GmbH Jürgen Stackebrandt (bis ) Ehem. Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe Michele La Torre Ratsherr der Stadt Dinslaken Heinrich Vahnenbruck Mitglied des Kreistages des Kreises Wesel Rolf Wagner (ab ) Mitglied des Vorstandes Niederrheinische Sparkasse RheinLippe Heinrich Wansing Ratsherr der Stadt Dinslaken Auf die in 285 Nr. 9 Buchstabe a) HGB verlangten Angaben wurde gem. 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Bezüge der Mitglieder von Aufsichtsrat, Beisitzer und Gesellschaftervertreter stellen sich ohne Umsatzsteuer folgendermaßen dar: Name, Vorname Gesamtsumme Borkes, Karl 2.300,00 Geimer, Karl-Heinz 2.500,00 Goldenbeld, Claudia 2.670,00 Groll, Michael 3.800,00 Haarmann, Dirk 4.200,00 Hansen, Hermann 2.500,00 Heidinger, Dr., Michael 4.400,00 Körner, Dr., Dieter 3.400,00 Lantermann, Gerd 200,00 La Torre, Michele 2.300,00 48

58 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Limke, Wilfried 200,00 Meyer, Horst 200,00 Palotz, Dr., Thomas 200,00 Paradowski, Detlef 400,00 Piechula, Monika 2.300,00 Sarres, Hans-Bernd 200,00 Sarres, Mark 1.700,00 Serhat, Halik 2.100,00 Schmidt, Robert 1.135,00 Schmitz, Monika 200,00 Schneider, Georg 2.300,00 Sprey, Dr., Ralf 400,00 Stackebrandt, Jürgen 950,00 Vahnenbruck, Heinrich 2.100,00 Wagner, Rolf 1.245,00 Wansing, Heinrich 2.300, Personal der Wohnbau Dinslaken GmbH Anzahl der Mitarbeiter männlich weiblich Gesamt Geschäftsführer/Prokuristen 3-3 Rechnungswesen/Allg. Verw Wohnungsbewirtschaftung Technische Abteilung Auszubildende Gesamt Nicht in der Tabelle aufgeführt sind 15 geringfügig Beschäftigte. 6.5 Beteiligungen der Wohnbau Dinslaken GmbH Die Wohnbau Dinslaken GmbH ist an der WRV Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rhein-Westfalen GmbH, Düsseldorf, beteiligt. Die Beteiligung beträgt 0,55 % des Stammkapitels in Höhe von , somit

59 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Unternehmensleistungen der Wohnbau Dinslaken GmbH Leistungen Wohnungen Seniorenheimplätze Gewerbliche Einheiten Garagen-/Tiefgaragenplätze Wohn-/Nutzfläche gesamt Veränderungen im Bestand Häuser WE Heimplätze GE Garagen Stand am Zugang (Neubau) Abgang Stand am Wohn-/Nutzfläche (m²) Gesamtfläche

60 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gesamte Wohnungsbauleistungen seit Bestehen der Gesellschaft (ohne Gewerbeeinheiten) Bauleistungen in eigener Bauherrschaft Baubetreuung insgesamt Wohnungen in Heimplätze Wohnungen in Wohnungen / Heimplätze in Miethäuser Verkaufshäuser Miethäuser Verkaufshäuser Miethäuser Verkaufshäuser Bestand am Baubetreuung Veräußerungen u.a Fertig gest. bis Bauüberhang Wohnungen insgesamt Finanzielle Auswirkungen der Wohnbau Dinslaken GmbH auf den städtischen Haushalt Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Bilanzgewinn von ,10 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, eine Dividende von 107 % auf das Stammkapital von ,00 auszuschütten ,10 werden in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Im Haushalt der Stadt Voerde wurde eine Netto-Dividende von ,70 vereinnahmt. Dividende für das Geschäftsjahr 2015 Stand der Geschäftsanteile der Stadt Voerde am ,00 Dividende für das Geschäftsjahr ,00./. Kapitalertragsteuer ,75./. Solidarzuschlag zur Kapitalertragsteuer ,82 Nettodividende für das Geschäftsjahr ,70 Zu erwartende Erstattung von Kapitalertragsteuer und Solidarbeitrag ,67 51

61 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Dividende und Steuerabzug , , ,43 Nettodividende Kapitalertragsteuer (25%) Solidarbeitrag (5,5%) 6.9 Auszug aus dem Lagebericht der Wohnbau Dinslaken GmbH Unternehmen und Geschäftstätigkeit der Wohnbau Dinslaken GmbH Die Wohnbau Dinslaken GmbH wurde im Jahre 1920 als Siedlungsgesellschaft für den (damaligen) Kreis Dinslaken GmbH gegründet. Bis zur Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Jahre 1989 war die Gesellschaft als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Aber auch für die Zeit danach wurden wohnungspolitische und gemeinnützige Aufgaben im Bereich der Bauund Wohnungswirtschaft im Unternehmensleitbild festgeschrieben. Dabei steht die Versorgung von breiten Schichten der Bevölkerung mit qualitätsvollen Lebensräumen, vom Wohnraum bis zum Quartier, im Fokus der Gesellschaft. Sie errichtet, bewirtschaftet, verwaltet und betreut Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter auch Eigenheime und Eigentumswohnungen und versteht sich zudem als Partner der beteiligten Kommunen im Bereich des Städtebaus, der Quartiersentwicklung und der Infrastruktur. Da der Bestand der Gesellschaft in einem Umkreis von maximal 10 km von der Hauptverwaltung, in den Gemeindegrenzen von Dinslaken, Voerde, Hünxe und Duisburg-Walsum liegt, ist dieser entsprechend kundenfreundlich zu bewirtschaften und schnell zu erreichen. 52

62 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen In der Berichtsperiode 2015 setzt sich die uneinheitliche Konjunktur aus dem Jahr 2014 weiter fort. In den USA und in Großbritannien ist im Gegensatz zum Euro-Raum und den Schwellenländern weiterhin ein Aufschwung zu erkennen. Anders als im Frühjahr 2015 erwartet, hat diese Erholung nicht im Euroraum Fuß gefasst und in manchen Schwellenländern hat sich die Wirtschaftslage sogar nochmals verschlechtert. Insbesondere werden in China, gegensätzlich zu 2014, Anzeichen einer Verschärfung der Wirtschaftslage deutlich. So stehen wichtige Wirtschaftsbereiche, wie die Bauwirtschaft, die Industrie und der Außenhandel unter einer starken Belastung. Die schwache Importnachfrage der Chinesen hat zudem negative Auswirkungen auf den Welthandel. Die Situation in Russland sowie Brasilien hat sich zum Vorjahr weiterhin verschlechtert. Beide Länder befinden sich inzwischen in einer tiefen Rezession. In Russland wird der Abwärtstrend aus dem Jahr 2014 durch die verhängten Wirtschaftssanktionen verstärkt. Die Geldpolitik der großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften ist weiterhin sehr expansiv ausgerichtet. Allerdings entwickelte sich der Expansionsgrad, ähnlich wie die Konjunktur, in diesem Jahr unterschiedlich. Gegensätzlich zur europäischen Zentralbank wird in den USA eine Leitzinsanhebung für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt. Zunächst verlief das erste Halbjahr des Jahres 2015 im Euro-Raum recht positiv. Die Produktion hat deutlich expandiert, welches auf den schwachen Euro, die gesunkenen Energiekosten und den niedrigen Leitzins zurückzuführen ist. In Zahlen ist dies an der Zuwachsrate des Bruttoinlandsproduktes zu erkennen. Sie betrug im 1. Quartal ,5 % und im 2. Quartal 0,4 %. Außer in Frankreich stellt sich auch in den übrigen Euro-Ländern dieser Frühjahrstrend ein. In der Gesamtheit hat das reale Bruttoinlandsprodukt Europas im Berichtsjahr 2015 um 1,5 % zugelegt. Der Arbeitsmarkt hat sich weiterhin erholt und weist eine Arbeitslosenquote von 11,0 % (Vorjahr 11,5 %) auf. Bei der Betrachtung der deutschen Wirtschaft hat diese sich wieder mal als stabil erwiesen, indem sie durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet war. Dies wird durch die Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 1,7 % bestätigt. Somit lag das Bruttoinlandsprodukt mit 1,3 % über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Wie im Jahr 2014 waren die Steigerungen um 1,9 % bei den privaten und um 2,8 % bei den staatlichen Konsumausgaben die wichtigsten Komponenten des Wirtschaftswachstums. Auch die Investitionen legten in 2015 zu. So investierten Unternehmen und Staat insgesamt 3,6 % mehr in Ausrüstungen als im Vorjahr. Lediglich die Bauinvestitionen erzielten nur ein kleines Plus von 0,2 %. Auch der Außenhandel gewann im Jahr 2015 weiter an Dynamik. Die Differenz von Importen und Exporten, der Außenbeitrag, leistet einen relativ geringen Beitrag zum preisbereinigten Bruttoinlandsprodukt von + 0,2 %. Dies liegt daran, dass die Importe und Exporte fast gleichermaßen mit 5,7 % mehr Importen und 5,4 % mehr Exporten von Waren und Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr stark zugenommen haben. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich ähnlich zum europäischen Arbeitsmarkt entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist im Dezembervergleich um 0,3 % auf 6,1 % gesunken. Im Einflussgebiet der Wohnbau Dinslaken GmbH liegt diese leicht über dem Durchschnitt der Bundesrepublik; im Kreis Wesel bei 6,7 % und in der Stadt Dinslaken bei 7,1 %. Lediglich die Stadt Duisburg weicht enorm von den o.g. Zahlen ab, da deren Arbeitslosenquote 13 % betrug. 53

63 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Das niedrige Niveau der Kreditzinsen im Vorjahr 2014 ist im Jahr 2015 weiter gesunken. Daher sind die Effektivzinssätze in allen Fristigkeitsbereichen zurückgegangen. Immobilienwirtschaft Der Stimmungsaufschwung in der Bauwirtschaft setzt sich weiterhin fort. Auch im Jahr 2015 wird dies anhand der genehmigten Baumaßnahmen deutlich. In diesem Jahr wurden rund Baugenehmigungen für Wohnungen (einschließlich Bestandsmaßnahmen) erteilt. Das entspricht einem Anstieg von 8,4 % oder Wohnungen mehr im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtszeitraum 2015 lag der Anstieg der Nettokaltmieten im Bundesdurchschnitt bei 1,5 % gem. GdW-Jahresstatistik. Die Mieten in diesem Zeitraum betrugen im Durchschnitt 5,27 %/m² netto kalt und sind somit im Vergleich zum Vorjahr um 0,12 /m² gestiegen. Außerdem sind die Neu- und Wiedervermietungsmieten deutlich stärker gestiegen. Auch die Angebotsmieten haben sich deutschlandweit wie im Vorjahr um 3,5 % erhöht. Geschäftsergebnis Die positive Geschäftsentwicklung der Wohnbau Dinslaken GmbH hat sich im Berichtsjahr 2015 fortgesetzt. Das Geschäftsergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag hat sich zum Abschlussstichtag um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht und beträgt 7,1 Mio.. Zum verbesserte sich der Jahresüberschuss um 0,2 Mio. auf 6,5 Mio.. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur Ertragslage verwiesen. Wohnungsbewirtschaftung Am bewirtschaftete die Gesellschaft Wohnungen, 370 Seniorenheimplätze, 48 Gewerbeeinheiten und Garagen im eigenen Bestand. Dieser verteilt sich in etwa gleichmäßig auf die Städte Dinslaken, Voerde sowie Duisburg-Walsum und in geringem Maße auf die Gemeinde Hünxe. Hiermit verbunden ist eine Wohn-/Nutzfläche von insgesamt qm. Der bebaute sowie unbebaute Grundbesitz beträgt zusammen qm. Dabei sind Erbbaurechtsflächen in einer Größe von qm enthalten. Die Nachfrage nach Mietwohnungen hat sich im Bestandsbereich der Gesellschaft im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2015 leicht verbessert. Weiterhin deutlich festzustellen ist aber ein Nachfrageüberhang nach betreuten Wohnformen für ältere Menschen, den das Unternehmen seit Jahren durch geeignete Neubauprojekte im Bestand weiter begegnen wird. Mittlerweile liegt der Anteil an barrierefreien Wohnungen bei 13,6 % des Bestandes der Gesellschaft und damit weit über dem bundesweiten Durchschnitt. 54

64 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Im Berichtsjahr fanden 504 Mieterwechsel statt. Bezogen auf die Anzahl der Bestandswohnungen resultiert hieraus eine Fluktuationsquote von 8,7 % (Vorjahr 9,6 %). Die durchschnittliche monatliche Sollmiete erhöhte sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 von 4,75 je qm Wohn- und Nutzfläche auf 4,93 je qm Wohn- und Nutzfläche. Die Erlösschmälerungsquote liegt bei 0,8 % (Vorjahr 1,0 %) der Netto-Sollmieten. Die Leerstandsquote sank gegenüber dem Vorjahr von 1,2 % auf 1,0 %. Hierbei beinhalten beide Kennzahlen auch die maßnahmenbedingten Erlösschmälerungen infolge umfangreicher Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die nachfragebedingte Leerstandsquote ohne den maßnahmenbedingten Anteil liegt bei 0,8 %. Für die laufende Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudebestandes wurden im Geschäftsjahr 2015 rd. 8,3 Mio. an Fremdleistungen aufgewandt. Verkaufstätigkeit Die Verkaufstätigkeit erzielte Umsatzerlöse von rd. 1,9 Mio. (Vorjahr rd. 0,5 Mio. ). Zum Bilanzstichtag war die Bauträgermaßnahme aus dem Jahr 2014 abgeschlossen. Zurzeit wird keine Bauträgermaßnahme durchgeführt. Sonstige Wohnungsverwaltung Die für 35 Eigentümergemeinschaften mit 337 Eigentumswohnungen und 31 gewerblichen Einheiten ausgeübte Betreuungstätigkeit konnte für die Berichtsperiode 2015 Umsatzerlöse in Höhe von rd. 97 T erzielen. Personal- und Sozialwesen Zum beschäftigte die Gesellschaft zusammen mit der Geschäftsführung 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich wurden zu diesem Zeitpunkt 5 junge Menschen zur Immobilienkauffrau bzw. zum Immobilienkaufmann ausgebildet. Darüber hinaus waren 15 geringfügig Beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 für das Unternehmen tätig. 55

65 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Darstellung der Lage Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Wohnbau Dinslaken GmbH beträgt zum Bilanzstichtag rd. 133,5 Mio.. Davon sind rd. 115,1 Mio. in Vermögensgegenständen des Sachanlagenvermögens gebunden. Die Sachanlagenintensität beträgt 86,2 %. Die Finanzlage des Unternehmens ist geordnet. Dabei beträgt die Eigenkapitalquote zum ca. 27,9 %. Die kurzfristige Liquiditätssituation des Unternehmens ist gesichert Ertragslage Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Jahresüberschuss von rd. 6,459 Mio. (Vorjahr rd. 6,348 Mio. ) erzielt. Die Gesellschaft erbrachte im Jahr 2015 eine Gesamtleistung in Höhe von rd. 38,3 Mio. (Vorjahr rd. 36,4 Mio. ). Die erwirtschaftete Betriebsleistung erhöhte sich um rd. 1,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr auf rd. 39,0 Mio., wobei sich gleichzeitig die Aufwendungen für die Betriebsleistung um rd. 1,1 Mio. auf rd. 31,9 Mio. erhöht haben. Durch vorgenannte Veränderungen konnte durch die Gesellschaft ein Betriebsergebnis von rd. 7,1 Mio. (Vorjahr rd. 6,4 Mio. ) für das Geschäftsjahr 2015 erzielt werden. Im Geschäftsfeld Hausbewirtschaftung erzielte die Wohnbau Dinslaken GmbH ein Ergebnis von rd. 6,8 Mio. (Vorjahr rd. 6,1 Mio. ). Das Ergebnis aus der Bautätigkeit im Anlagevermögen betrug zum Bilanzstichtag rd T. Dabei stehen den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von rd. 97 T Aufwendungen für technische und kaufmännische Eigenleistungen von rd. 241 T gegenüber. Im Bereich der Bauerstellung und Verkaufstätigkeit ergibt sich ein Leistungsergebnis in Höhe von rd. 252 T (Vorjahr rd. 262 T ). Die Betreuungstätigkeit trug in der Berichtsperiode 2015 mit rd. 30 T zum Unternehmensergebnis bei. Das Ergebnis der sonstigen betrieblichen Tätigkeit erreichte zum Bilanzstichtag eine Höhe von rd. 140 T (Vorjahr rd. 118 T ). Mit rd. -6 T (Vorjahr rd. 8 T ) schloss das Finanzergebnis in 2015 ab. Das neutrale Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 rd. 27 T (Vorjahr rd. 603 T ). 56

66 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Gegenüber rd. 655 T für das Jahr 2014 beziffern sich die Steuern vom Einkommen und Ertrag für das Jahr 2015 auf rd. 681 T. Insgesamt ist die Ertragslage der Wohnbau Dinslaken GmbH gesichert Finanzielle Leistungsindikatoren Im Vergleich zur Berichtsperiode 2014 stellen sich die finanziellen Leistungsindikatoren der Wohnbau Dinslaken GmbH zum Bilanzstichtag wie folgt dar: Leistungsindikatoren Veränderungen Eigenkapitalrentabilität (Jahresüberschuss v.est./eigenkapital) 16,4 % 16,1 % 0,3 % Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss v.est. + Zinsaufwand/Gesamtkapital 6,4 % 6,4 % 0,0 % EBITDA 13,5 Mio. 13,4 Mio. 0,1 Mio. Leerstandsquote 1,0 % 1,2 % -0,2 % Fluktuationsquote 8,7 % 9,6 % - 0,9 % Durchschnittl. mtl. Sollmiete 4,93 /m² 4,75 /m² 0,18 /m² Instandhaltungskosten 19,75 /m² 19,44 /m² 0,31 /m² Risikobericht Aktives Risikomanagement Bereits im Jahr 2000 hat die Wohnbau Dinslaken GmbH auf der Basis des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ein Risikomanagementsystem mit Frühwarnsystem, Risiko-Controlling und internem Kontrollsystem eingerichtet, um den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen möglichst früh zu erkennen. Dieses System wird unter dem Kapitel Risikomanagement in aussagefähiger Form im internen Online-Unternehmenshandbuch der Gesellschaft für alle Mitarbeiter einsehbar geführt. Ziel ist es, die Risiken des Unternehmens zu definieren, transparent zu machen und entsprechend zu quantifizieren. Hier werden die unterschiedlichsten Risiken jeweils in einer Neunermatrix im Verhältnis von der Höhe der Auswirkung zur Eintrittswahrscheinlichkeit dargestellt. Für die automatische Risikomeldung sind die Leiter der fünf Hauptabteilungen verantwortlich, die turnusgemäß die Einhaltung bestimmter Meldegrenzen in ihren Abteilungen überprüfen, die an Unternehmenskennzahlen gebunden sind und von der Geschäftsleitung bestimmt werden. 57

67 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Zur notwendigen fortlaufenden Risikoidentifikation des Risiko-Managementsystems ist bei der Wohnbau Dinslaken GmbH ein sog. Risiko-Komitee gebildet worden, das sich aus dem vorgenannten Personenkreis zusammensetzt. Aufgabe dieses Komitees ist die laufende Fortentwicklung und Anpassung des Risikofrüherkennungssystems an sich verändernde Markt- und Risikosituationen, d.h. Erkennung neuer Risiken, die Modifikation bestehender und die Integration neuer risikosteuernder Maßnahmen. Zu Jahresbeginn werden mehrere Sitzungen des Komitees terminiert, in denen der Geschäftsführung über die Risikosituation der Gesellschaft berichtet und gemeinsam diskutiert wird. Zur Dokumentation werden schriftliche Risikoberichte abgefasst und unterzeichnet. Strategische Risiken Von wesentlicher strategischer Bedeutung für die Entwicklung der Geschäfte der Wohnbau Dinslaken GmbH sind die Bevölkerungsentwicklung, die Sozialstruktur, die Einkommensentwicklung, der Wohnflächenbedarf der privaten Haushalte und die Zuwanderungsentwicklung. Eine besondere Herausforderung stellt nach wie vor die zunehmend älter werdende Bevölkerung dar. Bereits ab 2020 werden gut 1/3 der Dinslakener Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Insofern ist längerfristig mit Erlösschmälerungen infolge zunehmender Leerstände zu rechnen, wenn die Bestandswohnungen nicht in ausreichender Anzahl zumindest seniorenfreundlich umgestaltet werden. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Druck auf die Wohnungswirtschaft, die Spanne zwischen Wohnungsnachfrage und Wohnungsangebot auf einem immer individualisierteren Markt zu schließen, nicht geringer wird. Gelingt es nicht, diese Spanne zu verringern, entwickelt sich weiterer Nachfrageüberhang im einen und Leerstand im anderen Segment. Marktrisiken Seit einigen Jahren ist festzustellen, dass die Betriebskosten deutlich stärker steigen als die Nettokaltmiete und als der harmonisierte Verbraucherpreisindex. Sollte diese Entwicklung sich in gleicher Weise fortsetzen, werden viele Mieter sich die Bruttowarmmiete nicht mehr leisten können. Insofern wird sich der Vermieter sehr genau überlegen müssen, wo er in aufwändige Modernisierungen investiert und wo nicht. Auf jeden Fall geht kein Weg daran vorbei ein intensives Betriebskostenmanagement zu betreiben, um die Disparität zwischen Kaltmiete und Betriebskosten nicht weiter ausufern zu lassen. Finanzrisiken Bei der Wohnbau Dinslaken GmbH wurden Investitionsvorhaben grundsätzlich durch festverzinsliche Darlehen finanziert. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase wird die Wohnbau Dinslaken GmbH die äußerst günstigen Festzinskonditionen durch Umschuldungen und Prolongationen weiter zu ihrem Vorteil nutzen. Kreditverhandlungen werden dabei durch die sehr gute Bonität der Gesellschaft, die sich in entsprechend sehr guten Bankenratings ausdrückte, unterstützt. Weiter ist festzuhalten, dass das Unternehmen frühzeitig das Zinsmanagement auch zur Vermeidung von Klumpenrisiken genutzt hat und dementsprechend die Prolongationsfälligkeiten langfristig über die Jahre verteilt wurden. 58

68 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Betriebsrisiken Risiken aus der Abwicklung von Bauvorhaben und großen Modernisierungsvorhaben bestehen für die Gesellschaft nur in geringer Weise. Zur Risikominimierung bei der Rentabilität solcher Vorhaben wird ein mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft abgestimmtes dynamisches Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren (Discounted Cashflow Verfahren) zugrunde gelegt, das schon vor dem Grundstückserwerb greift und auch ein späteres Controlling im Betrieb mit einbezieht. Die Projekte der Gesellschaft zeichnen sich durch konsequente Einhaltung der Baukosten und die Erreichung der für die Einhaltung der Rendite notwendigen Zielmiete aus. Gesamtaussage Nach Bewertung der Risikolage der Wohnbau Dinslaken zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 liegen keine Risiken vor, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Auch für die kommenden Jahre sind keine solchen Risiken erkennbar Chancen der zukünftigen Entwicklung Seit mehr als drei Jahrzehnten wird schon der seinerzeit erkennbaren demografischen Entwicklung durch bedarfsgerechten Neu- und Umbau begegnet. Mittlerweile können 13,6 % des Bestandes (790 Wohnungen) als seniorengerechte Wohnungen angeboten werden, die zum großen Teil mit niederschwelligem Betreuungsangebot vor Ort bis hin zur Vollpflege in den 370 Seniorenheimplätzen der Gesellschaft versorgt werden können. Im Geschäftsjahr 2015 wurde mit dem Bau von 56 weiteren bedarfsgerechten Wohnungen begonnen. Auch in Zukunft werden noch weitere Projekte dieser Art hinzukommen. Bei einer durchschnittlichen Miete von 4,93 im gesamten Bestand kann die Gesellschaft Wohnraum in allen Preisklassen anbieten. Dabei wird besonders auch Wert gelegt auf dem Erhalt und die Schaffung von Wohnraum im unteren und preisgebundenen Segment. Aber auch im gehobenen Segment werden Wohnungen vorgehalten bzw. bedarfsgerechte Angebote für den Markt entwickelt. Im Problemfeld Klimaschutz und Energieeffizienz ist die Gesellschaft seit Jahren sehr engagiert. Im Geschäftsjahr 2015 wurde damit begonnen, weitere 648 Wohnungen in Voerde-Friedrichsfeld von Erdgasbeheizung auf Nahwärmeversorgung, die über Biomasse erzeugt wird, umzustellen. Nach der Umstellung werden 86 % der Bestände entweder aus dem Fernwärme- oder dem vorgenannten Nahwärmenetz mit einem hervorragenden Primärenergiefaktor beheizt. Diese sehr gute Energieeffizienz bei der Wärmeerzeugung und das Minimum an Haustechnik bei der Wärme- und Warmwassererzeugung haben positive Kosteneinflüsse auf alle aktuellen und künftigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Gesellschaft. Gleichzeitig weisen ihre Bestände eine vergleichsweise gute CO2 Bilanz aus. Bezüglich steigender Bau- und Baunebenkosten setzt die Gesellschaft auf die Bauabwicklung (Planungsbegleitung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung) im eigenen Hause, um negativen Preisentwicklungen schon ab der Planungsphase frühzeitig begegnen zu können. 59

69 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Verantwortungsvolles Handeln aller Akteure der Gesellschaft, ein ausgeprägtes Umwelt- und Kostenbewusstsein und gesellschaftliches Engagement sind die stabilen Fundamente für eine wirtschaftlich erfolgreiche und somit nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Damit genießt die Gesellschaft heute schon ein großes Vertrauen bei den Kunden, Geschäftspartnern und Gesellschaftern. Im Ergebnis drückt sich dies in der vergleichsweise sehr niedrigen Erlösschmälerungsquote, niedrigen Zinskonditionen und niedrigen Baukosten aus. Die Wohnbau Dinslaken GmbH kann mit Zuversicht in die kommenden Vermietungsjahre blicken. Sowohl die nach wie vor guten Branchenaussichten, als auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft werden sich weiterhin positiv auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2016 ist ein Jahresüberschuss vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 7,0 Mio. geplant, der überwiegend durch das Ergebnis aus der Hausbewirtschaftung bestimmt wird. Die verhältnismäßig günstige Erlösschmälerungssituation der Gesellschaft wird sich in etwa auf dem guten Niveau des Geschäftsjahres 2015 bewegen. Für das Geschäftsjahr 2016 sind Investitionen von rund 17,2 Mio. geplant. Davon sind rund 8,2 Mio. für die Instandhaltung der Bestände und rund 9,0 Mio. für den Neubau und Modernisierung vorgesehen Finanzinstrumente Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr 2015 um rd. 0,9 Mio. auf rd. 88,9 Mio. verringert. Dabei sind langfristige Darlehen grundsätzlich über Grundpfandrechte gesichert. Im Rahmen der Finanzplanung werden mögliche Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken laufend überwacht und falls notwendig durch geeignete Maßnahmen angepasst Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2015 ist von Seiten der Wohnbau Dinslaken GmbH über keine Vorgänge von besonderer Bedeutung zu berichten. Es sind keine Vorgänge eingetreten, die bei früherer Kenntnis Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsperiode gehabt hätten. 60

70 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Bilanz der Wohnbau Dinslaken GmbH Aktivseite Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände , , , , ,00 Sachanlagen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten , , ,77 Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Bauten , , ,45 Grundstücke ohne Bauten , , ,85 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter , , ,68 Betriebs- und Geschäftsausstattung , , ,00 Anlagen im Bau ,22 0, ,10 Bauvorbereitungskosten , , ,56 Geleistete Anzahlungen 0, , , , , ,93 Finanzanlagen Sonstige Ausleihungen , , ,84 Anlagevermögen insgesamt , , ,77 Umlaufvermögen Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte Grundstücke ohne Bauten , , ,04 Bauvorbereitungskosten 0, , ,12 Grundstücke mit unfertigen Bauten 0, ,93 0,00 61

71 Unfertige Leistungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr , , , , , ,70 Forderungen aus Vermietung , , ,92 Sonstige Vermögensgegenstände , , , , , ,52 Flüssige Mittel Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , , ,74 Rechnungsab- Grenzungsposten Andere Rechnungsabgrenzungsposten , , ,21 Bilanzsumme , , ,94 62

72 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Passivseite Eigenkapital Gezeichnetes Kapital , , ,00 Gewinnrücklagen Gesellschaftsvertragliche Rücklagen , , ,00 Bauerneuerungsrücklage , , ,33 Andere Gewinnrücklage , , , , , ,46 Bilanzgewinn Jahresüberschuss , , ,97 Eigenkapital insgesamt , , ,43 Rückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen , , ,00 0, ,00 0, ,00 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , , ,98 Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern , , ,29 Erhaltene Anzahlungen , , ,25 Verbindlichkeiten Vermietung aus , , ,13 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , ,19 Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern: 6.737, , , , , , ,51 Bilanzsumme , , ,94 63

73 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gewinn- u. Verlustrechnung der Wohnbau Dinslaken GmbH Umsatzerlöse a) aus der Hausbewirtschaftung b) aus Verkauf von Grundstücken c) aus Betreuungstätigkeit , , , , , , , , , , , ,92 Verminderung (Vorjahr: Erhöhung) des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Leistungen , , ,31 Andere aktivierte Eigenleistungen , , ,00 Sonstige Erträge betriebliche , , ,79 Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen a) Hausbewirtschaftung b) Verkaufsgrundstücke , , , , , , , , ,74 Rohergebnis , , ,28 Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung , , , , , , , , ,82 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagenvermögens und Sachanlagen , , ,12 Sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,29 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.471, , ,00 Zinsen und ähnliche Aufwendungen , , ,68 64

74 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , ,37 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , , ,96 Sonstige Steuern , , ,44 Jahresüberschuss / Bilanzgewinn , , ,97 65

75 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh, Hünxe Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mit beschränkter Haftung Schwarze Heide Hünxe Telefon: Telefax: Handelsregister: Amtsgericht Duisburg, HRB-Nr.: Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Rechtsform Firma Sitz Handelsregistereintrag Gesellschaft mit beschränkter Haftung Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Hünxe (Kreis Wesel) Amtsgericht Duisburg HR B Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 19. Dezember Unternehmensgegenstand der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung und Gewährleistung des Flugsports und der zivilen Luftfahrt durch den Betrieb und die Entwicklung des Flug- und Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide als Verkehrslandeplatz und Segelfluggelände einschließlich der umliegenden Flächen. 66

76 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr GmbH-Anteile und Gesellschafter der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Stammkapital: ,00 DM (Umrechnungskurs für den Jahresabschluss 1,95583 DM/ ) Gesellschafter Anteil in DM Anteil in Anteil in % Stadt Bottrop , ,65 49,0 Stadt Dinslaken , ,56 21,0 Kreis Wesel , ,92 20,0 Gemeinde Hünxe 2.500, ,23 5,0 Stadt Voerde 2.500, ,23 5,0 Stadt Voerde 5% Gesellschaftsanteile Gemeinde Hünxe Kreis Wesel 5% 20% Stadt Bottrop 49% Stadt Dinslaken 21% 67

77 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Organe der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh I. Geschäftsführung Geschäftsführer Prokurist Handlungsbevollmächtigter André Hümpel im Berichtsjahr keine Bestellung im Berichtsjahr keine Bestellung Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführung hat für das Geschäftsjahr T 82 (davon feste Bezüge: T 74, davon erfolgsbezogene Komponenten: T 8) erhalten. Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Vorsitzender Ratsmitglied Martin Meyer, (ab 10/2004) Elektroniker, Gemeinde Hünxe Stellvertr. Vorsitzender Ratsmitglied Ludger Schnieder, (ab 07/2014) Stadt Bottrop Ratsmitglied Michele La Torre, (ab 07/2014) Stadt Dinslaken Ratsmitglied Reinhold Butzkies, (ab 07/2014) Kreis Wesel Ratsmitglied Stefan Weltgen, (ab 07/2014) Stadt Voerde Als Vertreter Ratsmitglied Michael Helmich, (ab 07/2014) Gemeinde Hünxe Als Vertreter Ratsmitglied Pascal Kaminski, (ab 07/2014) Stadt Bottrop Als Vertreterin Ratsmitglied Kristina Grafen, (ab 07/2014) Stadt Dinslaken Als Vertreter Ratsmitglied Saban Entes, (ab 09/2015) Kreis Wesel 68

78 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Als Vertreter Ratsmitglied Udo Wülbeck, (ab 10/2015) Kreis Wesel Als Vertreterin Ratsmitglied Elke Kleinschmidt, (ab 07/2014) Stadt Voerde Aufsichtsrat Vorsitzender Norbert Hüving (ab 07/2011) Technischer Beigeordneter Stadt Bottrop Stellvertr. Vorsitzender Hans Nover (ab 11/2009) Gemeinde Hünxe Als Vertreter Ulrich Lordick (ab 07/2014) Gemeinde Hünxe Ratsmitglied Arnd Capell-Höpken (ab 07/2014) Kreis Wesel Als Vertreter Rainer Gardemann (ab 07/2014) Kreis Wesel Bürgermeister (ab 11/2009) Dr. Michael Heidinger Stadt Dinslaken Ratsmitglied Jan Langenfurth (ab 07/2014) Stadt Voerde Als Vertreter Dominik Knipping (ab 07/2014) Stadt Voerde 7.5 Personal der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6 Arbeitnehmer (Vorjahr: 6, ohne Aushilfen) beschäftigt. Durchschnittlich wurden 12 Aushilfen beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach 267 Abs. 5 HGB. 69

79 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Finanzielle Auswirkungen der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh auf den städtischen Haushalt Im Rahmen der Beteiligung an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh wurden folgende Zahlungen als Betriebskostenzuschuss bzw. Nachschuss aus dem städtischen Haushalt gezahlt: Betriebskostenzuschuss für das Jahr Betrag in , , , Auszug aus dem Lagebericht der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Geschäftsmodell des Unternehmens Die Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh ist Betreiberin eines Verkehrslandeplatzes für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr. Dieser ist Bestandteil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Gemäß der Satzung sind die Infrastruktureinrichtungen des Verkehrslandeplatzes für den Geschäftsreiseflugverkehr und für den Flugsport zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen stellt Flugbetriebsflächen mit Landebahn, Rollwegen und Abstellflächen sowie Flugzeughallen zur sicheren Unterbringung von Luftfahrzeugen bereit und betreibt eine Tankanlage für Flugbetriebskraftstoffe als Agenturbetrieb. Des Weiteren ist die Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes und ihrer gültigen Betriebsgenehmigung für den Betrieb und die Sicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen und auf dem sonstigen Flugplatzgelände zuständig. Die Flugplatzgesellschaft stellt sicher, dass der Flugbetrieb auf dem Platz ordnungsgemäß abläuft und die Luftfahrzeugführer durch die Bereitstellung eines Informationsdienstes bei der Durchführung ihres Flugvorhabens unterstützt werden. Wichtiger Teil dieser Aufgabe ist die ständige Unterhaltung des bestehenden Verkehrslandeplatzes und die Durchführung notwendiger Investitionen. Demgemäß hat die Flugplatzgesellschaft ihre satzungsgemäße öffentliche Zwecksetzung zu erfüllen. Forschung und Entwicklung Das Unternehmen unterhält keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. 70

80 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Wirtschaftsbericht Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Branche verläuft anhaltend positiv. Allein in NRW starteten und landeten über 38 Mio. Passagiere im Jahr 2015 an den sechs Flughäfen des Landes. Für die allgemeine Luftfahrt verändern europäische Harmonisierungen bei Zulassungs- und Sicherheitsauflagen die Rahmenbedingungen der Flugplätze und der Luftfahrt im Allgemeinen. Private und gewerbliche Luftfahrzeughalter sind durch erweiterte Anforderungen gezwungen, in ihre Fluggeräte zu investieren, um den technischen Anforderungen zu genügen. Der Wunsch nach Mobilität jedes Einzelnen und die internationale Vernetzung der Geschäftsbeziehungen lassen den Luftverkehr weiter wachsen. Die Bereitstellung eines Flugplatzes, als Knotenpunkt des Netzwerkes Luftverkehr, kommt diesen Wünschen entgegen und erhöht die Attraktivität des Luftverkehrs insgesamt und des Standortes im Besonderen. Geschäftsverlauf Konjunkturelle Entwicklungen, Sicherheitsauflagen, allgemeine technische Einflussgrößen aber auch großräumige Wetterlagen haben direkten Einfluss auf das Verkehrsaufkommen in der allgemeinen Luftfahrt. Im Wirtschaftsjahr 2015 waren keine extremen und anhaltenden Wetterlagen zu verzeichnen, so dass dieser Parameter ohne besonderen Einfluss auf die Entwicklung der Flugbewegungen blieb. Die Flugbewegungszahlen lagen besonders in den beiden mittleren Quartalen auf hohem Niveau und konnten auch im letzten Quartal über das Vorjahresniveau hinaus gesteigert werden, so dass die Flugbewegungen 2015 insgesamt wieder gesteigert wurden und die Marke von Flugbewegungen überschritten werden konnte. Insgesamt gelang es, die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2015 leicht stärker zu steigern als ursprünglich geplant. Wesentlich dafür war, dass der Flugbetrieb tatsächlich nicht durch Schlechtwetterphasen negativ beeinträchtigt wurde. Daneben ist die positive Entwicklung bei der Ansiedelung von neuen Luftfahrzeugen anzumerken. Dabei zeigen die einzelnen Flugzeugklassen eine unterschiedliche Entwicklung zum Vorjahr auf. Flugbewegungen mit Ultralight Luftfahrzeugen sind zurückgegangen und die Flugbewegungszahlen der E- Klasse konnten gesteigert werden. Die Zunahme liegt u.a. an der intensiven Nutzung des Verkehrslandeplatzes durch gewerbliche Flugschulen von anderen Flugplätzen, die die vorhandene Luftverkehrsinfrastruktur an dem Standort als idealen Trainingsplatz nutzen. Das vorteilhafte Branchenimage des Verkehrslandeplatzes zeigt weiterhin eine positive Wirkung, die sich in der Entwicklung der Flugschulen und in der Vermarktung der Unterstellhallen widerspeigelt. Durch verschiedene Marketingaktivitäten unterstützt, konnten im Geschäftsjahr 2015 die neu gebaute Flugzeughalle komplett vermietet und die frei gewordenen Hallenkapazitäten in den Bestandshallen ebenfalls mit Luftfahrzeugen neu besetzt werden. Mittelfristig müssen weitere Hallen errichtet werden, um Eigentümer und ihre Luftfahrzeuge an den Standort zu binden. Diese Stationierung von weiteren Luftfahrzeugen an dem Standort generiert neben den Unterstellgebühren weitere positive Effekte durch Umsatzerlöse aus Treibstoffprovisionen und Landegebühren. 71

81 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Lage des Unternehmens Ertragslage Die Gesellschaft beendet das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 251 T (im Vorjahr 270 T ) und konnte damit das Ergebnis um TEUR 19 verbessern. Im Wirtschaftsjahr 2015 stiegen die Umsatzerlöse aus Ab- und Unterstellungen von Luftfahrzeugen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 13. Die Zahl der Flugbewegungen mit Motorflugzeugen (aller Klassen) stieg insgesamt um Die Erlöse aus Landegebühren stiegen insgesamt um TEUR 8. Die Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit einem Abfluggewicht über 2 t blieb mit 474 Flugbewegungen in etwa konstant auf dem Niveau des Vorjahres (484 Flugbewegungen Klassen C, I, F in 2015). Die Provisionseinnahmen für den Verkauf von Flugbetriebsstoffen konnten um 3 TEUR gesteigert werden. Der Verbrauch von JET A1 stieg um Liter deutlich an, der Verbrauch von AVGAS ging um Liter leicht zurück. Durch den notariellen Erwerb der Grundstücke im Vorjahr und der wirtschaftliche Übergang in diesem Wirtschaftsjahr konnten die Rückstellungen für den Rückbau der Gebäude auf Fremdgrundstücken auf diesen Grundstücken aufgelöst werden. Auf Grundlage der allgemeinen Zinsentwicklung sind in diesem Jahr neue Rückstellungen für den Rückbau in Höhe von 21 TEUR gebildet worden. Der im Frühjahr fertig gestellte Neubau der Rundhalle konnte innerhalb des geplanten Budgets realisiert werden. Die neu geschaffenen Hallenflächen wurden zusätzlich vermietet und damit ist das Projekt technisch und wirtschaftlich erfolgreich abgeschlossen worden. Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens ist hinsichtlich der laufenden Kosten derzeit stabil und durch die Bereitstellung des Betriebskostenzuschusses gesichert. Finanzmanagement, Cash Flow Planung Die Cash Flows des Unternehmens werden durch die Zuflüsse aus Umsatzerlösen und Betriebskostenzuschüsse der Gesellschafter gedeckt. Damit ist die Liquidität der Gesellschaft hinsichtlich der laufenden Kosten derzeit gesichert. Vermögenslage Die Gesellschafter stellten der Flugplatzgesellschaft 2015 einen Betriebskostenzuschuss von EUR finanzwirksam zur Verfügung, der auf Basis der Gesellschafterbeschlüsse in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Finanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren werden die Umsätze durch Landegebühren, Ab- und Unterstelleinnahmen und Treibstoffprovisionen definiert. 72

82 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Die Erlöse aus Landegebühren stiegen insgesamt um 8 T. Die Provisionseinnahmen für den Verkauf von Flugbetriebsstoffen lag 3 T über dem Vorjahresniveau. Im Wirtschaftsjahr 2015 stiegen die Umsatzerlöse aus Ab- und Unterstellungen von Luftfahrzeugen gegenüber dem Vorjahr um 13 T. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Prognosebericht Die strategische Ausrichtung des Unternehmens zielt auf eine deutliche Verstärkung des Luftverkehrs sowohl mit Luftfahrzeugen der Klassen über 2 Tonnen Abfluggewicht als auch in den Klassen der leichteren Luftfahrzeuge. Dabei ist es ein Ziel, die Luftfahrzeuge am Standort anzusiedeln und in geeignete Flugzeughallen unterzubringen. Als geplante Alternative ist die Stationierung und Unterbringung von neuen Luftfahrzeugen auch in Flugzeughallen auf den Flächen des benachbarten Gewerbegebietes vorgesehen. Die positiven wirtschaftlichen Effekte durch die geplante Entwicklung im Gewerbegebiet werden den Standort und die Flugplatzgesellschaft weiter stärken. Die derzeitige Auskiesung und belastungsfähige Rückverfüllung der geplanten Gewerbeflächen verschieben diese Planungen zeitlich nach hinten. Für die kommenden Jahre 2016 und 2017 stellt sich die weitere Entwicklung des Unternehmens im Bereich der Luftfahrt positiv dar. Die intensive Nutzung der Infrastruktur durch Luftfahrzeuge im privaten und gewerblichen Sektor bestätigt die Unternehmensstrategie, die Landebahn zu verlängern, um damit die Grundlage für weitere Entwicklungen zu schaffen. Die Verzögerungen bei der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes werden die positive Entwicklung, besonders im Bereich der Ansiedlung von Luftfahrzeugen über 2 t Abfluggewicht, verlangsamen. Es wird für das Geschäftsjahr 2016 eine Erhöhung der Erlöse aufgrund der ganzjährigen Nutzung der Rundhalle und der verstärkten Aktivitäten der vorhandenen Flugschulen für E-Klasse und UL Luftfahrzeuge erwartet, insgesamt planen wir mit Umsatzerlösen von ca. T 373. Es wird, wie im Vorjahr, mit Umsatz- und Ergebniszahlen mit deutlich positivem Trend geplant. Unter Berücksichtigung der geplanten Optimierungen wird ein Jahresergebnis von TEUR -264 erwartet. Aufgrund der systembedingten Rahmenbedingungen, die der Betrieb unseres Verkehrslandesplatzes mit sich bringt, kann die Gesellschaft keine konkreten Details zur voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens abgeben. Die Geschäftsführung weist bei zukunftsbezogenen Aussagen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Chancen- und Risikobericht Risikobericht Für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sind keine bedeutsamen Risiken zu erkennen, sofern die Gesellschafterbeschlüsse zur weiteren Entwicklung des Verkehrslandeplatzes und seines Umfeldes umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung im Gewerbegebiet der Stadt Bottrop sowie die Entwicklung von Hangarflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Hünxe. Die Auskiesung der Bottroper Gewerbeflächen verschiebt den Beginn der Ansiedlung weiterer flugaffiner 73

83 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Unternehmen am Standort. Durch den Bau weiterer und größerer Flugzeughangars auf anderen Flächen kann die Gesellschaft neue Zielgruppen dauerhaft an den Flugplatz binden, um so Umsatzerlöse signifikant zu steigern. Für die zukünftige Entwicklung wird auch entscheidend sein, wie sich die finanzielle Situation der kommunalen Gesellschafter entwickeln wird. Der Handlungsspielraum für die Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh hängt unmittelbar vom Haushaltskonsolidierungsprozess der beteiligten Kommunen ab. Der Handlungsspielraum für die Flugplatzgesellschaft ist aufgrund der dünnen Eigenkapitaldecke sehr eng. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der notwendigen Investitionen. Gleiches gilt dann, wenn die Dotierung der Kapitalrücklage durch die Gesellschafter nicht oder nicht in der notwendigen Höhe erbracht wird. Hieraus können sich entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken ergeben, die auch die Existenz des Unternehmens gefährden könnten. Daher ist es dringend notwendig, das Eigenkapital zu erhöhen. Chancen Nach dem Ausbau des Flugplatzes ist das Unternehmen im Wettbewerb gut positioniert. Regionale Wettbewerber mit vergleichbarer Leistungsfähigkeit oder Ausgangsposition werden aufgrund spezieller Reglementierungen oder örtlichen Besonderheiten in ihrer Entwicklung gehindert oder sollen gemäß politischer Beschlüsse vom Markt gehen. Die Ausstattung und die geographische Lage im Ballungsraum Ruhrgebiet zeichnen unseren Verkehrslandeplatz aus. Die beiden großen Flughäfen in der Region bilden zusammen mit unserem Verkehrslandeplatz ein Dreieck, das den Großraum Ruhrgebiet umschließt. Der auf diesen Flughäfen abgewickelte Linienverkehr wird weiter wachsen und zu einer Verdrängung des Individualluftverkehrs zu unserem Standort hin führen. Die Verkehrsinfrastruktur Straße wird in Zukunft über die Belastungsgrenze hinaus ausgelastet und Kunden, die auf Mobilität und Flexibilität angewiesen sind, werden verstärkt Angebote der Luftfahrt und damit den Standort nutzen. Gesamtaussage Die Konsolidierungsphase der Gesellschaft ist noch nicht abgeschlossen und wird auch in den nächsten Jahren weitergeführt. Das Unternehmen ist auf die Zukunft gut vorbereitet und wird für seine Kunden und aus den Geschäftsfeldern des Privat- und Geschäftsreiseflugverkehrs ein attraktiver Partner sein können. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft arbeitet zum großen Teil mit langjährigen Kunden zusammen. Forderungsausfälle sind daher die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele erfüllt. Im langfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft über Darlehen bei Kreditinstituten sowie Gesellschafterdarlehen. 74

84 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Das Unternehmen verfolgt eine konservative Risikopolitik. Die Liquidität wird regelmäßig geplant. 7.8 Bilanz der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Hünxe Aktivseite A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , ,50 0, , , , , , , , , , , ,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Fertige Erzeugnisse und Waren 4.720, , ,30 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks , , , , , , , , , , , ,18 Bilanzsumme , , ,50 75

85 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Passivseite A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital , , ,59 II. Kapitalrücklage , ,92 0,00 III. Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen , , ,00 IV. Bilanzverlust , , ,71 B. Sonderposten mit Rücklagenanteil , , ,56 C. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen , , ,75 D. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen , , ,96 E. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. sonstige Verbindlichkeiten , , , , , , , , , , , ,35 Bilanzsumme , , ,50 76

86 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gewinn- und Verlustrechnung der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbh Umsatzerlöse , , ,51 2. sonstige betriebliche Erträge , , ,48 3. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 485,15 547,16 166,18 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung , , , , , , , , ,48 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen , , ,55 6. sonstige betriebliche Aufwendungen , , ,74 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen Euro 3.473,00 (Euro 4.678,73) 3.633, ,42 435,51 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR ,35 (Euro ,56 ) , , ,29 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit , , , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37,49 0,00 0, sonstige Steuern 9.416, , , , , , Jahresfehlbetrag , , , Verlustvortrag aus dem Vorjahr , , , Entnahmen aus der Kapitalrücklage , , , Bilanzverlust , , ,71 77

87 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Es ergibt sich folgende Kennziffernanalyse zur Vermögenslage: T / Wert T / Wert T / Wert Anlagenintensität 87 % 89 % 93 % Anlagevermögen * Gesamtvermögen Anlagendeckung I 2 % 1 % 1 % Eigenkapital * Anlagevermögen am Anlagendeckung II 8 % 4 % 2 % (Eigen- + langfristiges Fremdkapital) * Anlagevermögen am Eigenkapitalquote 1 % 1 % 1 % Eigenkapital * Gesamtkapital Verschuldungsgrad % % % Fremdkapital * Eigenkapital Anspannungskoeffizient 99 % 99 % 99 % Fremdkapital * Gesamtkapital

88 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Es ergibt sich folgende Kennziffernanalyse zur Ertragslage: Kennzahlen der Rentabilität T / Wert T / Wert T / Wert Eigenkapitalrentabilität nach Steuern -386 % -574 % -805 % Jahresfehlbetrag * Eigenkapital gesamt Eigenkapitalrentabilität vor Steuern -386 % -574 % -805 % Jahresfehlbetrag + Steuern vom Einkommen und Ertrag * Eigenkapital gesamt Umsatzrentabilität I -70 % -81 % -115 % Jahresüberschuss * Umsatzerlöse

89 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr DINKOMM GmbH Dinslakener Telekommunikations-Gesellschaft mbh Gerhard-Malina-Str Dinslaken Telefon: info@dinkomm.de 8.1 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse der DINKOMM GmbH Rechtsform Firma Sitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung DINKOMM GmbH Dinslaken Gesellschaftsvertrag vom 17. Juni 2002, zuletzt geändert am 06. Mai 2004 Handelsregistereintragung Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Abt. B Nr Unternehmensgegenstand der DINKOMM GmbH Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung folgender Dienstleistungen: der Betrieb von Übertragungswegen, die für Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden, An- und Verkauf, Anmietung und Vermietung von Telekommunikationseinrichtungen, Planung und Realisierung von Telekommunikationsvorhaben, Betrieb eigener und fremder Telekommunikationseinrichtungen, Beratung und Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Telekommunikationsvorhaben. 80

90 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr GmbH-Anteile und Gesellschafter der DINKOMM GmbH Stammkapital: Gesellschafter Anteil in Anteil in % Stadtwerke Dinslaken GmbH ,2 Stadt Dinslaken ,1 Niederrheinische Sparkasse RheinLippe ,1 Stadt Voerde ,6 Niederrheinische Sparkasse RheinLippe 19,1% Stadt Voerde 4,6% Gesellschaftsanteile Stadt Dinslaken 19,1% Stadtwerke Dinslaken GmbH 57,2% 81

91 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Organe der DINKOMM GmbH Die DINKOMM GmbH hat weder einen Aufsichtsrat noch einen Beirat. I. Geschäftsführung Michael Hörsken, Dinslaken (ab ) Diplom Ingenieur II. Gesellschafterversammlung Dr. Michael Heidinger, Bürgermeister der Stadt Dinslaken Dirk Haarmann Bürgermeister der Stadt Voerde Wilfried Limke, Erster Beigeordneter der Stadt Voerde Ralf Salewski, Vorstandsmitglied der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe Dr. Thomas Götz, Geschäftsführer Stadtwerke Dinslaken GmbH 8.5 Finanzielle Auswirkungen der DINKOMM GmbH auf den städtischen Haushalt Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 6 T (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 11 T ) ab. 8.6 Sonstiges Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Die technische und kaufmännische Betriebsführung wird vertragsgemäß von den Stadtwerken Dinslaken GmbH, Dinslaken, wahrgenommen. 82

92 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Bilanz der DINKOMM GmbH Aktivseite A. Anlagevermögen I. Sachanlagen technische Anlagen und Maschinen 2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung B. Umlaufvermögen , , , , , , , , ,00 I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen Gesellschafter 3. sonstige Vermögensgegenstände 2.688, , ,29 37, ,58 37,37 II. Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.840, , , , ,13 35,22 0, , ,77 0, ,22 0, , ,77 0, , , ,94 83

93 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Passivseite genkapital I. Gezeichnetes Kapital , , ,00 II. Gewinnvortrag , , ,46 III. Jahresüberschuss 6.090, , , , , ,41 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse , , ,00 C. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 6.043, , , ,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (i. Vj ) , , ,58 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (i. Vj ) 5.888, , ,18 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (i. Vj ) , , ,77 4. sonstige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (i.vj. 0 ) - davon aus Steuern bis zu 1 Jahr (i.vj. 0 ) 91, , , ,64 0, , , , ,94 84

94 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gewinn- und Verlustrechnung der DINKOMM GmbH 1. Umsatzerlöse , , ,31 2. sonstige betriebliche Erträge 632, , , , , ,66 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für bezogene Leistungen , , , , , ,56 4. Rohergebnis , , ,10 5. Abschreibungen auf Sachanlagen , , ,91 6. sonstige betriebliche Aufwendungen , , , , ,53 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 261,64 132,10 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.300, , ,79 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 6.256, , , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0, ,93-0, sonstige Steuern 166,00 104, ,93 228,00 227, Jahresfehlbetrag/ - überschuss 6.090, , ,05 85

95 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Zweckverbände 9.1 Sparkassenzweckverband der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe Sitz des Zweckverbandes: Friedrich-Ebert-Str Dinslaken Organe des Zweckverbandes Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher Zusammensetzung der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung besteht aus 28 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden die Verbandsmitglieder: Stadt Dinslaken 16 Vertreter Stadt Voerde 8 Vertreter sowie die Gemeinde Hünxe 4 Vertreter. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte und aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder der von ihnen vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Verbandsmitglieder bestellt. In gleicherweise ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ein Stellvertreter zu bestellen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgabe wahrnimmt. Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder. Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, den Vorsitzenden aus dem Kreis der Vertreter der Stadt Voerde, den 1. stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Vertreter der Stadt Dinslaken und den 2. stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Vertreter der Gemeinde Hünxe zu wählen. 86

96 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Vertretung der Stadt Voerde in den Gremien des Zweckverbandes Zweckverbandsversammlung Mitglied Bürgermeister Dirk Haarmann Bastian Lemm Stefan Schmitz Hans-Peter Meulendyck Bernd Altmeppen Walter Seelig Stefan Meiners Jörg Thomas Stellvertreter/in Beigeordnete Simone Kaspar Uwe Goemann Wolfgang Krieg Ulrich Neßbach Hasan Gördü Engin Aydin Gabriele Rohr Britta Dickmann Verwaltungsrat Uwe Goemann Hasan Gördü Stefan Meiners Bastian Lemm Ingo Hülser Jörg Thomas Gegenstand des Zweckverbandes Der Verband fördert das Sparkassenwesen im Gebiet seiner Mitglieder. Die zu diesem Zweck errichtete Sparkasse führt den Namen Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe Finanz- und Leistungsbeziehungen mit dem städtischen Haushalt keine 87

97 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe Die Sparkasse Dinslaken-Voerde, Zweckverbandssparkasse der Stadt Dinslaken und der Stadt Voerde, wurde am durch freiwilligen Zusammenschluss der Stadtsparkasse Dinslaken und der Gemeinde-Sparkasse Voerde gegründet. Mit Ablauf des erfolgte die Aufnahme der Gemeindesparkasse Hünxe. Zugleich wurde der Name in Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe geändert. Der Gründungszeitpunkt der Sparkassen in Dinslaken, Voerde und Hünxe lag in den Jahren 1856, 1903 und Die Sparkasse ist eine gemeinnützige und mündelsichere Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist über den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf, Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.v., Berlin. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe. Neben den für alle Kreditinstitute geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, z.b. dem Gesetz über das Kreditwesen, bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen die Grundlage der Geschäftstätigkeit. Wesentliche Grundprinzipien sind der in 2 des SpkG NRW normierte öffentliche Auftrag und das in 3 des SpkG NRW definierte Regionalprinzip. Ergänzt werden diese Regelungen durch die Satzung der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und die jährlich aktualisierte Geschäfts- und Risikostrategie Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung Vor dem Hintergrund von Kreditrisiken, die in den vergangenen Jahren GuV-wirksam geworden sind, ist die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe in eine existenzgefährdende Lage geraten. Aufgrund organisatorischer Mängel hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber hinaus gegenüber der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe mit Wirkung zum eine um 30% über die Anforderungen des 10 Abs. 3 Satz 1 KWG i. V. m Art. 92 CRR hinausgehende Eigenmittelanforderung angeordnet. In der Summe führte dieses dazu, dass der Verwaltungsrat den Vorstand beauftragte, nach vorab geführten Sondierungsgesprächen Fusionsverhandlungen mit der Verbands- Sparkasse Wesel aufzunehmen. Die Räte der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe sowie der Sparkassenzweckverband der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe haben am bzw. am die entsprechenden Fusionsbeschlüsse gefasst. Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom wurde die Aufnahme der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe in die Verbands-Sparkasse Wesel nach 27 Absatz 1 Satz 1 SpkG zum 01. Januar 2016 vereinbart. Gemäß 27 Absatz 4 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG) hat das Finanzministerium des Landes NRW am die Vereinigung genehmigt. Das Vermögen der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf die Verbands-Sparkasse Wesel über. 88

98 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Die vereinigte Sparkasse trägt den Namen Niederrheinische Sparkasse RheinLippe. Um die Fusion erfolgreich gestalten zu können, war eine Eigenkapitalstärkung erforderlich. Zu diesem Zweck hat der Sparkassenzweckverband der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe im Rahmen einer am geschlossenen Vereinbarung über Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung im Rahmen der Sparkassenvereinigung zur Abschirmung von Kreditrisiken eine Einstandsverpflichtung abgegeben. Durch diese Einstandsverpflichtung in Höhe von 20 Mio. wurde die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe in die Lage versetzt, Einzelwertberichtigungen in gleicher Höhe aufzulösen. Dieser Betrag wurde dem Fonds für allgemeine Bankrisiken (GuV Pos. 18) gutgeschrieben. Während sich auch im vergangenen Jahr die deutsche Wirtschaft auf einem Wachstumspfad befand, kam es bei der Sparkasse zu einer noch zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung im Verlauf des Geschäftsjahres Bilanzsumme Die Bilanzsumme entwickelte sich wie prognostiziert rückläufig. Sie verringerte sich um -64,7 Mio. auf 1.472,7 Mio.. Auf der Aktivseite waren dafür zu einem großen Teil die Rückgänge der Forderungen an Kunden (-67,4 Mio. ) ausschlaggebend. Auf der Passivseite kam es entgegen der Planungen zu einem Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um -52,1 Mio.. Auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden waren rückläufig. Sie reduzierten sich um -29,8 Mio.. Das weiterhin historisch niedrige Zinsniveau führte auf der Passivseite zu einem deutlich kurzfristigeren Anlagehorizont der Kunden und schlug sich insbesondere in gestiegenen Sichteinlagen nieder und führte hier zu einem Volumenanstieg (+22,5 Mio. ) Darstellung und Analyse der Lage Ertragslage Die Ertragslage der Sparkasse war in 2015 im ordentlichen Bereich insbesondere durch die Entwicklung des Zinsüberschusses geprägt, welcher wie prognostiziert deutlich rückläufig war. Die Zuwächse beim Provisionsergebnis sind der Prognose entsprechend eingetreten. Der Zinsüberschuss (GuV 1 bis 3) reduzierte sich rein betragsmäßig um -4,9 % auf 29,6 Mio.. Die Zinsspanne lag mit 1,93 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) leicht über dem Vorjahreswert (1,92 %). Bei der DBS handelt es sich um die durchschnittliche Bilanzsumme des Geschäftsjahres, die aussagekräftiger ist als der Wert per Stichtag, da unterjährige Schwankungen der Bilanzsumme eliminiert werden. Die weiterhin normale Zinsstrukturkurve ermöglichte es, Ergebnisbeiträge aus der Fristentransformation zu erwirtschaften. Unverändert zum Vorjahr stellt der Zinsüberschuss die Hauptertragsquelle der Sparkasse dar. 89

99 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Entsprechend der Erwartung eines deutlich steigenden Provisionsergebnisses, lag dieses mit 12,6 Mio. um 4,7 % über dem Vorjahreswert. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und die Abschreibungen auf Sachanlagen fielen um -1,0 Mio. auf 35,2 Mio.. Wie erwartet, sanken die darin enthaltenen Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. auf 21,5 Mio. (-4,2 %). Die anderen Verwaltungsaufwendungen zuzüglich der Abschreibungen auf Sachanlagen reduzierten sich erwartungsgemäß um -0,1 Mio. auf 13,7 Mio.. Die sinkenden Aufwendungen hatten direkten Einfluss auf die Cost-Income-Ratio. Sie fiel von 86,5 % auf 84,6 %. Diese Kennzahl gibt unter Einbeziehung diverser Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung an, wie viel Cent ordentlicher Aufwand benötigt werden, um einen Euro ordentlichen Ertrag zu erwirtschaften. Das ordentliche Betriebsergebnis ist entgegen der Erwartungen nicht gestiegen, sondern konstant geblieben. Es blieb bei 6,2 Mio. (0,40 % der DBS). Die Auflösung von Einzelwertberichtigungen als Effekt aus der Einstandsverpflichtung hat unmittelbaren Einfluss auf das außerordentliche Ergebnis und beeinflusste dieses wesentlich. Der Einschätzung zur voraussichtlichen Entwicklung des Bewertungsaufwandes im Kreditgeschäft entsprechend, lag die Risikovorsorge im Kreditgeschäft deutlich unter dem Bewertungsergebnis des Vorjahres. Die erwarteten deutlichen Belastungen aus dem Bewertungsergebnis für das Wertpapiergeschäft sind nicht eingetreten. Aufgrund der geschilderten Sondereinflüsse, der erforderlichen Risikovorsorge im Kreditbereich und den Abschreibungen bei den Eigenanlagen wurden nach Verrechnung von Kursgewinnen/-verlusten, Zuschreibungen/Abschreibungen sowie Eingängen auf abgeschriebene Forderungen Erträge von 17,4 Mio. (Vorjahr 13,3 Mio. ) ausgewiesen (GuV Positionen 13-16). Die aus der Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches resultierenden erfolgswirksamen Folgeeffekte der Sparkasse Dinslaken- Voerde-Hünxe sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert als außerordentliche Erträge und Aufwendungen auszuweisen. Das saldierte Ergebnis der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe beträgt -0,1 Mio. (unverändert zum Vorjahr). Eine ausreichende Risikovorsorge ist getroffen worden. Nach Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (GuV 18) wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,7 Mio. (Vorjahr: -13,5 Mio. ) ausgewiesen. Das gemäß 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum beträgt 0,05 %. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben einen Aufwand von 2,0 Mio.. Der Bilanzgewinn nach Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals beträgt 0,6 Mio.. 90

100 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gewährleistet. Die Vorschriften zur Einhaltung der Liquiditätskennziffer (LiqV) waren stets erfüllt. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 lag die Kennziffer bei 3,47. Im Jahresverlauf bewegte sie sich in einer Bandbreite zwischen 2,80 und 3,51 deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 1,00. Auch die für einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelten Beobachtungskennzahlen zeigen, unter Berücksichtigung der jederzeit veräußerbaren Wertpapiere, eine ausreichende Liquiditätslage. Weitere Angaben zu den Liquiditätsrisiken enthält der Risikobericht. Die bei der Girozentrale eingeräumte Kreditlinie hat die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Außerdem sind Tagesgeldaufnahmen bei Kreditinstituten vorgenommen worden. Das Angebot der Europäischen Zentralbank, Kreditfinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde nicht genutzt. Vermögenslage Die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe weist für das Geschäftsjahr 2015 einen Bilanzgewinn aus. Nach Zuführung des Bilanzgewinnes ergibt sich eine Sicherheitsrücklage in Höhe von 72,8 Mio.. Neben der Sicherheitsrücklage als Kernkapital verfügt die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe über Ergänzungskapital in Form von Genussrechts- und Nachrangkapital. Zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (GuV-Posten 18) erfolgte vor dem Hintergrund der Einstandsverpflichtung des Sparkassenzweckverbandes insgesamt eine Zuführung von 20,0 Mio.. Hiervon werden zur Absicherung der gemäß 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes errichteten Erste Abwicklungsanstalt zur Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG für das Geschäftsjahr ,6 Mio. verwendet. Gleichzeitig wurde die nicht vollzogene Vorsorge der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. nachgeholt. Innerhalb der Bilanzstruktur auf der Aktivseite stellen die Forderungen an Kunden mit 69,1 % (Vorjahr: 70,6 %) den bedeutendsten Posten dar. Die Relation der Wertpapiere (Schuldverschreibungen und Aktien) zur Bilanzaktiva beträgt 20,7 % (Vorjahr: 20,5 %). Auch auf der Passivseite haben sich keine gravierenden bilanzstrukturellen Veränderungen ergeben. Hier sind die nahezu konstant gebliebenen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit 68,3 % (Vorjahr: 67,4 %) sowie die Interbankenverbindlichkeiten mit 21,4 % (Vorjahr 23,9 %) die bedeutendsten Posten. Die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe wendet gemäß der CRR i. V. m. den ergänzenden Vorschriften der Solvabilitätsverordnung den Kreditrisiko-Standardansatz an. Damit werden die im Jahr 2015 geltenden Anforderungen an die harte Kernkapitalquote (4,5 % gemäß 15 SolvV i. V. m. Art. 465 Abs. 1 a) CRR), die Kernkapitalquote (6,0 % gemäß 15 SolvV i. V. m. Art. 465 Abs. 1 b) CRR) und die Gesamtkapitalquote (8,0 % gemäß Art. 92 Abs. 1 CRR) erfüllt. 91

101 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 10 KWG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe mit Wirkung zum eine um 30% über die Anforderungen des 10 Abs. 3 Satz 1 KWG i. V. m. Art. 92 CRR hinausgehende Eigenmittelanforderung angeordnet. Auch unter Berücksichtigung dieses Eigenmittelaufschlages konnten die regulatorischen Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. In der Meldung zum wurde ein Korrekturposten i. H. des ursprünglich erwarteten Bilanzverlustes von 0,7 Mio. berücksichtigt. Personal Die Gesamtzahl der Beschäftigten ist im Jahr 2015 um 29 Beschäftigte auf 398 Mitarbeiter/innen gefallen, da vor dem Hintergrund der laufenden Konsolidierungsprozesses weiterhin nicht alle frei werdenden Stellen neu besetzt wurden. In der Zahl enthalten sind 5 Beschäftigte in der Freizeitphase im Rahmen der Altersteilzeit. Der deutliche Rückgang bei der Zahl der Beschäftigten ist im Wesentlichen damit zu begründen, dass 8 Beschäftigte aus der Freizeitphase der Altersteilzeit in den Ruhestand gewechselt sind und 7 Beschäftigte von der seit bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, nach 45 Renten-Beitragsjahren schon mit 63 Lebensjahren in Rente zu gehen. Sich verändernde gesetzliche und technische Rahmenbedingungen verlangen von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Engagement und Eigenverantwortung. Die Herausforderungen des Marktes, insbesondere durch den aggressiven Marktauftritt der Direktbanken, die Ansprüche der Kunden und eine zunehmende Produktvielfalt führen zu neuen Anforderungsprofilen. Diesen gerecht zu werden und zugleich den gewohnt hohen Qualitätsstandard in Beratung und Abwicklung zu halten und weiter auszubauen, ist vorrangiges Ziel unserer Personalpolitik. Wegen des Eingangs erwähnten Konsolidierungsprozesses, wurde den 9 jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihre Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann mit Erfolg beendet haben, kein Angebot zur Übernahme in das Angestelltenverhältnis gemacht. Im Jahr 2015 sind 5 Auszubildende nach dem Berufsbild Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau eingestellt worden. Geschäftsverlauf 2015 Die Sparkasse ist mit dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Jahres 2015 noch zufrieden. Positiv hervorzuheben ist hier die Bereitschaft des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dinslaken, Voerde und der Gemeinde Hünxe zur Abgabe einer Einstandsverpflichtung und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Auflösung von Einzelwertberichtigungen. Dies hat deutlich zur Stabilisierung der Sparkasse beigetragen. Allerdings stellte der gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 10 KWG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angeordnete und mit Schreiben vom als Folge der Fusion wieder aufgehobene 30%ige Eigenmittelaufschlag eine zusätzliche hohe Belastung für die Sparkas 92

102 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 se dar. Diese Belastung hätte in der Folge dazu geführt, dass die Risikotragfähigkeit in den nächsten Jahren nicht ausreichend gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der Sparkasse den Vorstand im Geschäftsjahr 2015 beauftragt, Sondierungsgespräche mit umliegenden Sparkassen zu führen, die eine Fusion zum Ziel haben. Gesamtbild der Risikolage Das Jahr 2015 war erneut deutlich beeinflusst durch das Adressenausfallrisiko und das Marktpreisrisiko. Hinsichtlich des Adressenausfallrisikos ist die Situation weiterhin als äußerst angespannt einzustufen. Entgegen der Entwicklung der beiden Vorjahre konnte im laufenden Geschäftsjahr 2015 kein positives Bewertungsergebnis für Wertpapiere erzielt werden. Der Zinsüberschuss als Hauptertragsquelle der Sparkasse ist unter anderem durch den internene volumen- und risikoabbauenden Prozess im Kreditgeschäft, den Abbau von risikoreicheren Eigenanlagen der Sparkasse Dinslaken-Voerde- Hünxe und insbesondere auch durch die weiterhin anhaltende historische Niedrigzinsphase weiter unter Druck geraten. Insgesamt reichte das Risikodeckungspotential an allen vier Quartalsstichtagen nicht aus, um die gemessenen Risiken im Risikofall vollständig abzudecken und die Risikotragfähigkeit gemäß der Going-Concern-Sicht darzustellen. Die darüber hinaus im Rahmen eines Kapitalplanungsprozesses bis zum Jahr 2019 durchgeführte Vorausplanung hat aufgezeigt, dass sich im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung bereits ab 2015 signifikante Kapitallücken ergeben, die im Zeitablauf deutlich zunehmen. Die sich aus den GuV-wirksam gewordenen Kreditrisiken ergebende existenzbedrohende Entwicklung zum Anlass nehmend, wurde zum die rechtliche Fusion mit der Verbands-Sparkasse Wesel zur Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe vollzogen. Die ausgesetzte Vorsorge der Jahre 2013 und 2014 im Rahmen der Verpflichtungen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt konnte durch ein positives Jahresergebnis im laufenden Geschäftsjahr nachgeholt werden. Unter Berücksichtigung der Ertragsprognosen für den Planungszeitraum bis Ende 2016 sowie der derzeitigen Risikosituation im Kundengeschäft und Eigenhandelsgeschäft gehen wir von einer positiven Entwicklung für die Niederrheinische Sparkasse RheinLippe als Rechtsnachfolgerin der fusionierten Verbands-Sparkasse Wesel und der Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe aus. Dies zeigt die zum erstmalig gemeinsam aufgestellte Risikotragfähigkeitsrechnung. Demnach ist die Risikotragfähigkeit für das fusionierte Haus gegeben. 93

103 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Bilanz am Aktiva 1. Barreserve , , ,21 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind 0,00 0,00 0,00 3. Forderungen an Kreditinstitute , , ,92 4. Forderungen an Kunden , , ,19 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere , , ,37 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere , , ,31 7. Beteiligungen , , ,69 8. Anteile an verbundenen Unternehmen , , ,00 9. Treuhandvermögen , , , Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0,00 0, Immaterielle Anlagewerte , , , Sachanlagen , , , Sonstige Vermögensgegenstände , , , Rechnungsabgrenzungsposten , , , Aktive latente Steuern 0,00 0, , Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung 0,00 0,00 0,00 Summe Aktiva , , ,31 Passiva 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , , ,74 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden , , ,89 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 4. Treuhandverbindlichkeiten , , ,00 5. Sonstige Verbindlichkeiten , , ,61 6. Rechnungsabgrenzungsposten , , ,40 7. Rückstellungen , , ,42 8. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00 9. Nachrangige Verbindlichkeiten , , , Genussrechtskapital , , , Fonds für allgemeine Bankenrisiken , , , Eigenkapital , , ,99 Summe der Passiva , , ,

104 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge , , ,80 2. Zinsaufwendungen , , ,69 3. Laufende Aufwendungen aus Aktien, Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen aus verbundenen Unternehmen , , ,84 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0,00 0,00 5. Provisionserträge , , ,27 6. Provisionsaufwendungen , , ,60 7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0,00 0,00 8. Sonstige betriebliche Erträge , , ,73 9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0, Allgemeine Verwaltungsaufwendungen , , , Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen , , , Sonstige betriebliche Aufwendungen , , , Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0, , Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft ,55 0,00 0, Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere , ,04 0, Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0, , Aufwendungen aus Verlustübernahme 3.932, , , Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 0,00 0, Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit , , , Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0, Außerordentliche Aufwendungen , , , Außerordentliches Ergebnis , , , Steuern vom Einkommen und vom Ertrag , , , Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen , , , Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) , , , Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00 0, Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals (Vorjahr: Entnahme) , ,79 0, Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust) , , , Verwaltungsrat (bis ) Vorsitzendes Mitglied: Dr. Michael Heidinger Bürgermeister 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes: Uwe Goemann Geschäftsführer Stiftung 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes: Dr. Michael Wefelnberg Arzt (selbständig) 95

105 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Bürgerschaftliche Mitglieder: Jürgen Buchmann Rentner Uwe Goemann Geschäftsführer Stiftung Hasan Gördü Energieanlagenelektroniker Thomas Groß Diplomsozialarbeiter Volker Kobelt Betriebsratsvorsitzender Stellvertreter: Peter Steinbeißer Planungsingenieur Bastian Lemm Referent der Geschäftsführung Ingo Hülser Maschinenbautechniker Karl-Heinz Dasbach Rechtsanwalt- u. Notar (selbstständig) Gerrit Dieckmann Rentner Stefan Meiners Jörg Thomas Verwaltungsbeamter Justizvollzugsbeamter (seit ) Horst Miltenberger Projektberater (selbstständig) Lieselotte Wallerich Rentnerin Dr. Michael Wefelnberg Arzt (selbstständig) Thomas Beerwerth Diplomingenieur Thomas Koch Betriebsleiter Diakonieverein Stephan Barske Diplomingenieur Personalvertreter: Frank Gossen Bankkaufmann Maik Hanke Bankkaufmann Frank Lehmkuhl Bankkaufmann Ralf Schmalfuß Bankkaufmann Stellvertreter: Carolin Pergande Bankkauffrau Patrick Becker Bankkaufmann Willi Päseler Bankkaufmann Henning Rockhoff Bankkaufmann 96

106 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Bernhard Zimmermann Bankkaufmann Anke Metz Bankkauffrau Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Hauptausschuss, Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 160,00 je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und teilnahme wurden folgende Bezüge gezahlt: Name: EUR Nettobetrag: Becker, Patrick 160,00 Beerwerth, Thomas 160,00 Buchmann, Jürgen 4.960,00 Buschmann, Dirk 1.760,00 Dasbach, Karl-Heinz 480,00 Dieckmann, Gerritt 320,00 Goemann, Uwe 9.600,00 Gördü, Hasan 2.880,00 Gossen, Frank 3.040,00 Groß, Thomas 4.640,00 Haarmann, Dirk 6.560,00 Hanke, Maik 5.280,00 Hansen, Hermann 5.760,00 Dr. Heidinger, Michael ,00 Hülser, Ingo 160,00 Kobelt, Volker 4.800,00 Lehmkuhl, Frank 5.280,00 Lemm, Bastian 160,00 Meiners, Stefan 4.960,00 Metz, Anke 320,00 Miltenberger, Horst 5.440,00 Schmalfuß, Ralf 2.880,00 Steinbeißer, Peter 320,00 Wallerich, Lieselotte 3.040,00 Dr. Wefelnberg, Michael 7.200,00 Zimmermann, Bernhard 2.400, ,00 Zusätzlich fielen Umsatzsteueranteile in Höhe von 1.185,60 an. 97

107 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Vorstand (bis ) Vorsitzender: Mitglied: Rolf Wagner Ralf Salewski Bezüge der Mitglieder des Vorstands Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts durch Beschluss des Hauptausschusses gewährt werden. Als Anspruchsvoraussetzung für die Zahlung dieser Leistungszulage sind keine konkreten quantitativen Ziele festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Vorstand 2015 Grundbetrag u. Leistungszulage Allg. Zulage (erfolgsunabhängig) (erfolgsabhängig) TEUR TEUR Sonstige Vergütung Gesamtvergütung TEUR TEUR Wagner, Rolf 306,7-10,1 316,8 Salewski, Ralf 288,8-0,1 288,9 Summe 595,5-10,2 605,7 Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Sie werden gemäß den Regelungen des EStG nach der Prozentmethode ermittelt Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: Vollzeitkräfte 244 Teilzeit- und Ultimokräfte Auszubildende

108 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Volkshochschul-Zweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe Sitz der Volkshochschule: Friedrich-Ebert-Str Dinslaken Aufgaben der Volkshochschule Gemäß der Zweckverbandssatzung übernimmt der Zweckverband als Aufgabe den Betrieb einer Volkshochschule (VHS). Die Volkshochschule ist eine Einrichtung der Weiterbildung gemäß 1 Abs. 2, 2 Abs. 2 und 10 des Weiterbildungsgesetzes. Die Volkshochschule dient der Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen nach Beendigung einer ersten Bildungsphase. Die Arbeit der Volkshochschule ist sowohl auf die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen als auch auf den Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen gerichtet. Zu diesem Zweck kann die Volkshochschule entsprechend dem Bedarf Lehrveranstaltungen (Vorträge und Seminare, Kurse, Diskussionen, Studienfahrten, Vorführungen u.a.m.) gemäß 3, 4 Abs. 1 sowie 11 Abs. 1 und 2 des Weiterbildungsgesetzes anbieten. Die Mitglieder des Zweckverbandes, die Stadt Dinslaken, die Stadt Voerde und die Gemeinde Hünxe, können dem Zweckverband neben dem Betrieb einer Volkshochschule die Wahrnehmung weiterer Aufgaben aus den Bereichen der Weiterbildung, des öffentlichen Kulturangebotes und des Bibliothekenwesens übertragen Mitglieder und Organe des Zweckverbandes Mitglieder des Zweckverbandes sind die Städte Dinslaken und Voerde sowie die Gemeinde Hünxe. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung verfügt über 24 Stimmen, die sich wie folgt verteilen: Stadt Dinslaken 12 Stimmen Stadt Voerde 8 Stimmen Gemeinde Hünxe 4 Stimmen. 99

109 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Vertretung der Stadt Voerde in den Gremien des Zweckverbandes Mitglied Bürgermeister Dirk Haarmann Schwarz, Ulrike Marzin, Gisela Wagner, Ursula (s.b.) Altmeppen, Bernd Seelig, Walter Rohr, Gabriele Hassmann, Ingrid Stellvertreter Lothar Mertens Lemm, Bastian Buhren-Goch, Gisela Meulendyck, Hans-Peter Aydin, Engin Neukäter, Heinrich Beine, Cornelia (s.b.) Meiners, Stefan 100

110 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Quelle: VHS Dinslaken 101

111 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Personal Organisiert wurde der Veranstaltungsumfang von vier Programmbereichsleitern/innen, der im Schulabschlussbereich tätigen Weiterbildungslehrerin, neun Verwaltungsmitarbeiterinnen sowie 365 nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeitern/innen (Kursleitern/innen und Referenten/innen) Entwicklung im Verbandsgebiet Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Zahlen deutlich in den Bereichen der Belegungen von Teilnehmern in 2014 auf in 2015 und somit um 11,1%. Ebenso sank die Zahl der durchgeführten Lehrveranstaltungen von 919 im Jahr 2014 auf 822 im Jahr 2015 (= - 10,6%). Die Bildungsakzeptanz, d.h. die Annahme des VHS-Angebotes in Prozent der Einwohner, sank gegenüber dem Vorjahr von 9,4% um 1% auf nunmehr 8,4%. Fast jeder elfte Einwohner des Verbandsgebietes nimmt an einer Veranstaltung der VHS teil. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der Teilnehmer gesunken, wodurch sich auch die durchschnittliche Belegungszahl je Lehrveranstaltung von 12,04 auf 11,96 verringert hat. Der langjährige Wert von 13 Teilnehmern je Kursveranstaltung ist zurzeit nicht mehr erreichbar. Die Ausfallquoten sind bei den Lehrveranstaltungen auf 21,9% (2014: 12,5%) und bei den Unterrichtsstunden auf 14,1% (2014: 5,0%) gestiegen Bilanz des Zweckverbandes In der Verbandsversammlung am wurden die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet. 102

112 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Beteiligung Volksbank Rhein-Lippe eg Gründung 1881 Sitz der Gesellschaft Großer Markt Wesel Genossenschaftsregister Amtsgericht Duisburg, Nr.: 234 Vorstand Gerd Hüsken Ulf Lange Gerhard Wölki Beteiligungsverhältnis Die Stadt Voerde ist an der Volksbank Rhein-Lippe eg mit einem Anteil in Höhe von 260 beteiligt Verbundene Unternehmen und Beteiligungen der Genossenschaft Immobiliengesellschaft der Volksbank Rhein-Lippe und Volksbank Dinslaken mbh zu 50 % weitere Beteiligungen im genossenschaftlichen Finanzverbund Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind die Vertreterversammlung der Aufsichtsrat der Vorstand Zusammensetzung der Organe Die Vertreterversammlung besteht aus den gewählten Vertreter/innen. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. 103

113 Voerde Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr Vertretung der Stadt in den Gremien der Genossenschaft Die Stadtkämmerin Frau Simone Kaspar wird als Gast in die Vertreterversammlung eingeladen Genossenschaftszweck und Gegenstand Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks ergibt sich aus dem Gegenstand des Unternehmens. Durch die entsprechende Aufgabenerledigung der Volksbank Rhein-Lippe eg wird dieser eingehalten Finanz- und Leistungsbeziehungen mit dem Stadthaushalt Die Volksbank Rhein-Lippe eg hat der Stadt für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende von 10,95 überwiesen. Aufgrund der Geringfügigkeit der Beteiligung wird auf die Abbildung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen verzichtet. 104

114 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 535 Vorstandsbereich II Verfasserin Frau Rosenblatt Fachbereich Finanzen und Steuern Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Text der Drucksache Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Voerde (Niederrhein) - Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 Beschlussvorschlag Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Voerde (Niederrhein) - Hebesatzsatzung für das Jahr 2017 wird gemäß der der Drucksache Nr. 535 als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen

115 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Die Steuerhebesätze werden gemäß 78 Gemeindeordnung grundsätzlich in der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Gemeinden sind jedoch befugt, die Hebesätze für die Realsteuern in einer getrennten Satzung festzulegen. Die Festsetzung in einer gesonderten Hebesatzsatzung ist insbesondere dann geboten, wenn der Gemeinde auch bei verzögertem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bereits zu Jahresbeginn die Grundlagen für eine endgültige Steuerfestsetzung zur Verfügung stehen sollen. In der Haushaltssatzung sind die Hebesätze dann nur noch nachrichtlich aufzuführen. Bereits im Jahr 2012 wurde im Haushaltskonsolidierungskonzept die als HSK- Maßnahme für das Jahr 2017 vorgesehene folgende Hebesatzanpassung beschlossen: 2017: Anpassung des Hebesatzes Gewerbesteuer von 460 v.h. auf 470 v.h. HSK-Potential: Diese Maßnahme wurde durch Beschluss des HSK 2016 am bestätigt. Bereits für das Jahr 2016 wurden die Hebesätze Grundsteuer A auf 300 v.h. und Grundsteuer B auf 690 v.h. festgesetzt. Eine Anpassung dieser Realsteuerhebesätze für das Jahr 2017 ist nicht beabsichtigt. Es wird vorgeschlagen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer in Ausführung des HSK ab 2017 von 460 auf 470 v.h. anzuheben. H a a r m a n n Anlage - 2 -

116 Anlage zur Drucksache Nr. 535 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Voerde (Niederrhein) für das Jahr 2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung, des 25 des Grundsteuergesetzes vom (BGBl. I. S. 965) in der zur Zeit gültigen Fassung und des 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden für das Jahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 690 v.h. 2. Gewerbesteuer 470 v.h. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Voerde (Ndrrh.) vom außer Kraft.

117 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 488 Vorstandsbereich I Verfasserin Frau Feldkamp Fachbereich/Fachdienst FD 1.1 Zentrale Dienste Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde in die Kernverwaltung der Stadt Voerde (Ndrrh.) hier: Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde Beschlussvorschlag Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde wird in der der Drucksache Nr. 488 als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung In seiner Sitzung am hat der Rat der Stadt Voerde den Grundsatzbeschluss zur Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde in die Kernverwaltung der Stadt Voerde gefasst. Die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde ist somit entbehrlich und muss aufgehoben werden. Die Aufhebung von Satzungen ist kommunalverfassungsrechtlich nur durch Satzung möglich. H a a r m a n n Anlage Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0488 Aufhebung Betriebssatzung.docx

118 Anlage zur Drucksache Nr. 488 Sichtvermerk Beigeordnete: Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde vom (nach dem Stand der 4. Änderung vom ) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung (SGV 2023) hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde Die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde vom (nach dem Stand der 4. Änderung vom ) wird aufgehoben. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum in Kraft. U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0488 Aufhebung Betriebssatzung.docx

119 Anlage zur Drucksache Nr. 488 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften im Sinne des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW in der zurzeit gültigen Fassung, kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Voerde (Niederrhein), den... H a a r m a n n Bürgermeister U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0488 Aufhebung Betriebssatzung.docx

120 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 489 Vorstandsbereich I Verfasserin Frau Feldkamp Fachbereich/Fachdienst FD 1.1 Zentrale Dienste Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde in die Kernverwaltung der Stadt Voerde (Ndrrh.) hier: a. Auflösung des Betriebsausschusses b. Bildung und Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses Beschlussvorschlag 1. Der Betriebsausschuss wird zum aufgelöst 2. Zum wird ein Bau- und Betriebsausschuss gebildet. 3. Der Bau- und Betriebsausschuss setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern (davon max. 7 sachkundige Bürger) und 3 beratenden Mitgliedern gemäß 58 Abs. 4 GO NRW zusammen. 4. Der Bau- und Betriebsausschuss wird gemäß 50 Abs. 3 GO NRW im Rahmen des der Drucksache Nr. 489 als Anlage beigefügten einheitlichen Wahlvorschlages entsprechend der bisherigen Besetzung des Betriebsausschusses besetzt. 5. Der Stadtrat stimmt zu, dass auf Grundlage der Einigung der Fraktionen über die Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze Georg Schneider (CDU) zum Vorsitzenden Hasan Gördü (CDU) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Ulrich Neßbach (SPD) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Bau- und Betriebsausschusses benannt werden. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung In seiner Sitzung am hat der Rat der Stadt Voerde den Grundsatzbeschluss zur Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde in die Kernverwaltung der Stadt Voerde gefasst. Zur planmäßigen Umsetzung sind von Seiten des Rates weitere Beschlüsse zu fassen: U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0489 Aufhebung BEA Bildung BuBA.docx

121 1. Auflösung des Betriebsausschusses Grundlage für die Bildung des Betriebsausschusses war seinerzeit die Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde. Aufgrund der Rückführung des Kommunalbetriebes ist die Betriebssatzung entbehrlich geworden und wird aufgehoben. Die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses sollen ab dem durch den Bau- und Betriebsausschuss wahrgenommen werden. Hierfür ist zunächst die Auflösung des Betriebsausschusses notwendig. 2. Bildung des Bau- und Betriebsausschusses Die Bildung des Bau- und Betriebsausschusses erfolgt gem. 57 Abs. 1 GO NRW. 3. Zusammensetzung des Bau- und Betriebsausschusses Da die bisherigen Aufgaben des Betriebsausschusses in gleicher Form zukünftig vom Bau- und Betriebsausschuss wahrgenommen werden sollen, ist es sinnvoll, die Zusammensetzung des Bau- und Betriebsausschusses vom Betriebsausschuss (15 stimmberechtigte Mitglieder, davon max. 7 sachkundige Bürger, 3 beratende Mitglieder) zu übernehmen. Der Beschluss über die Zusammensetzung des Bau- und Betriebsausschusses erfolgt gem. 58 Abs. 1 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss des Rates; der Bürgermeister hat aufgrund 40 Abs. 2 GO NRW hierbei kein Stimmrecht. 4. Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sieht die Möglichkeit vor, die Besetzung des Ausschusses im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages vorzunehmen. Bei diesem Verfahren ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages erforderlich. Auf Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen kommt es nicht an. Als einheitlicher Wahlvorschlag empfiehlt sich die bisherige Besetzung des Betriebsausschusses, welcher als Anlage dieser Drucksache beigefügt ist. Für den Fall, dass ein einstimmiger Beschluss über die Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages nicht zustande kommt, muss der Ausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang besetzt werden. Zur Vereinfachung des Wahlverfahrens für die Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses wird empfohlen, von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit eines einheitlichen Wahlvorschlages Gebrauch zu machen. Gemäß 40 Abs. 2 GO NRW hat der Bürgermeister bei der Besetzung der Ausschüsse kein Stimmrecht. U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0489 Aufhebung BEA Bildung BuBA.docx

122 5. Ausschussvorsitze Gemäß 58 Abs. 5 und 6 GO NRW bestimmen die Fraktionen den Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Wie bereits bei der Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses so wird auch bei der Benennung der Ausschussvorsitzenden von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die derzeitige Besetzung der Ausschussvorsitze beizubehalten. In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates im Jahr 2014 einigten sich die Fraktionen auf Herrn Georg Schneider (CDU-Fraktion) als Vorsitzenden, Herrn Hasan Gördü (CDU-Fraktion) als 1. stellv. Vorsitzenden und Herrn Ulrich-Philipp Neßbach (SPD-Fraktion) als 2. stellv. Vorsitzenden des Betriebsausschusses. Der Bürgermeister hat gemäß 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht. H a a r m a n n Anlage Einheitlicher Wahlvorschlag zur Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0489 Aufhebung BEA Bildung BuBA.docx

123 Einheitlicher Wahlvorschlag zur Besetzung des Bau- und Betriebsausschusses: Ausschussstärke: 15 Mitglieder, davon max. 7 sachkundige Bürger sowie 3 Mitglieder mit beratender Stimme (6 : 5 : 2 : 1 : 1) Ratsmitglied / sachk. Bürger Fraktion Stellvertreter 1. Neßbach, Ulrich SPD Krieg, Wolfgang 2. Meulendyck, Hans-Peter SPD Ernsting, Ludger (s. B.) 3. Goemann, Uwe SPD Siebert, Daniel 4. Kleinherne, Uwe SPD Kolbe, Tanja 5. Rieser, Ralf SPD Schwarz, Ulrike 6. Sarres, Mark SPD Dr. Friege, Henning (s. B.) 7. Schneider, Georg CDU Hülser, Ingo 8. N. N. CDU Albri, Jürgen 9. Sarres, Hans-Bernd CDU Holl, Reinhold 10. Gördü, Hasan CDU Pollmann, Andreas 11. Langenfurth, Jan CDU Hüsken, Gerd (s. B.) 12. Thomas, Jörg (s. B.) GRÜNE Kramer, Bernhard (s. B.) 13. Hemming, Dennis (s. B.) GRÜNE Klenner, Michael 14. Fregin, Manfred WGV Claus, Jürgen 15. Kann-Guedes, Doris (s. B.) LINKE Goltz, Udo Bergmann, Hans-Peter* Ratsherr *beratendes Mitglied Göttler, Helmut Sen.-beirat* Kempe, Hans-Jürgen Alakas, Abdullah Integr.-rat * Yirtik, Hakan * Mitglied mit beratender Stimme gem. 58 (4) GO NRW U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0489 Aufhebung BEA Bildung BuBA.docx

124 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 490 Dezernat I Verfasser Frau Feldkamp Fachbereich/Fachdienst FD 1.1 Zentrale Dienste Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Neufassung der Zuständigkeitsordnung Beschlussvorschlag Die Zuständigkeitsordnung wird in der der Drucksache Nr. 490 als Anlage 2 beigefügten Neufassung beschlossen und tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsordnung vom nach dem Stand der Änderung vom außer Kraft. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Durch die Neuorganisation der Verwaltung in 2015 sowie die Rückführung des Kommunalbetriebes in die Kernverwaltung zum wird eine entsprechende Anpassung der Zuständigkeitsordnung erforderlich. Im Zuge dessen werden auch erforderliche Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Komplexität der Anpassungen ist es sinnvoll, anstelle einer Änderung eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung zu beschließen. H a a r m a n n Anlagen: 1. Synopse alte und neue Zuständigkeitsordnung 2. Entwurf neue Zuständigkeitsordnung 1

125 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Inhaltsangabe: 1 Rat der Stadt 2 Ausschüsse 3 Zuständigkeiten der Ausschüsse 4 Zuständigkeiten des Bürgermeisters 5 Inkrafttreten Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Inhaltsangabe: 1 Rat der Stadt 2 Ausschüsse 3 Zuständigkeiten der Ausschüsse 4 Zuständigkeiten des Bürgermeisters 5 Inkrafttreten Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) nach dem Stand der Änderung vom Auf Grund des 41 GO NW und der 57, 58 und 59 GO NW hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner Sitzung am 01. Oktober 1999 folgende Zuständigkeitsregelung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister beschlossen: 1 Rat der Stadt (1) Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht nach Gesetz, der Hauptsatzung, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister die Entscheidung übertragen ist. Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Auf Grund des 41 GO NRW und der 57, 58 und 59 GO NRW hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 folgende Zuständigkeitsregelung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister beschlossen: 1 Rat der Stadt (1) Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht nach Gesetz, der Hauptsatzung, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister die Entscheidung übertragen ist. - Seite 1 -

126 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) (2) Das Rückholrecht des Rates im Einzelfall gem. 41 GO NW bleibt unberührt. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom (2) Das Rückholrecht des Rates im Einzelfall gem. 41 GO NRW bleibt unberührt. (3) Der Rat behält sich insbesondere die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten vor: (3) Der Rat behält sich insbesondere die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten vor: 1. Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit und Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach dem Baugesetzbuch, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 1. Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit und Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach dem Baugesetzbuch, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2. Bestellung von Vertretern der Stadt für die Mitgliederversammlungen kommunaler Spitzenverbände und die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, soweit die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte nicht dem Bürgermeister obliegt. 2. Bestellung von Vertretern der Stadt für die Mitgliederversammlungen kommunaler Spitzenverbände und die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, soweit die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte nicht dem Bürgermeister obliegt. 3. Erlass von Bestimmungen über die Gewährung von Wohnungsbaudarlehen an Angehörige der Stadtverwaltung. 3. Erlass von Bestimmungen über die Gewährung von Wohnungsbaudarlehen an Angehörige der Stadtverwaltung. 4. Errichtung, Änderung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen im Sinne des 8 GO NW. 4. Errichtung, Änderung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen im Sinne des 8 GO NRW. - Seite 2 -

127 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 5. Bedenken und Anregungen zum Landesentwicklungsprogramm, zu den Landesentwicklungsplänen und zum Gebietsentwicklungsplan. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Bedenken und Anregungen zum Landesentwicklungsprogramm, zu den Landesentwicklungsplänen und zum Gebietsentwicklungsplan. 6. Anordnung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. 6. Anordnung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. 7. Verfügung über Vermögen der Stadt, Vornahme von Schenkungen, Gewährung von Darlehen, wenn die Aufwendungen oder der Geschäftswert überschreiten. 7. Verfügung über Vermögen der Stadt, Vornahme von Schenkungen, Gewährung von Darlehen, wenn die Aufwendungen oder der Geschäftswert überschreiten. 8. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des 82 GO NW und von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von 84 GO NW, soweit sie erheblich sind. 8. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des 83 Abs. 2 GO NRW und von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des 85 Abs. 1 GO NRW, soweit sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des 82 GO NW und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von 84 GO NW sind bis zu einem Betrag von unerheblich. Mehrere Bewilligungen bei einer Haushaltsstelle werden zusammen- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von 84 GO NRW sind bis zu einem Betrag von unerheblich. Mehrere Bewilligungen bei einer Buchungsstelle/einem - Seite 3 -

128 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) gerechnet. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Produkt werden zusammengerechnet. Ausgenommen hiervon sind über- und außerplanmäßige Ausgaben bzw. über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen, die Ausgenommen hiervon sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die - aufgrund von gesetzlichen Regelungen oder aufgrund vertraglicher Regelungen geleistet bzw. eingegangen werden müssen und die vertragliche Regelung auf einem Ratsbeschluss oder Ausschussbeschluss mit Entscheidungsbefugnis beruht. - aufgrund von gesetzlichen Regelungen oder aufgrund vertraglicher Regelungen geleistet bzw. eingegangen werden müssen und die vertragliche Regelung auf einem Ratsbeschluss oder Ausschussbeschluss mit Entscheidungsbefugnis beruht. - innere Verrechnungen und Abschlussbuchungen gem. 22 GemHVO darstellen. - innere Verrechnungen und Abschlussbuchungen gem. 22 GemHVO darstellen. - durch zweckgebundene Mehreinnahmen gedeckt sind. - durch zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen gedeckt sind. - erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen. In den Fällen der Sätze 2 und 3 wird die Genehmigung zur über- oder außerplanmäßigen Ausgabe bzw. zur über- In den Fällen der Sätze 2 und 4 entscheidet über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen - Seite 4 -

129 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung vom Kämmerer erteilt. Alle übrigen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Grenze geringfügiger über- oder außerplanmäßiger Ausgaben nach 82 GO NW sowie geringfügiger über- oder außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach 84 GO NW wird auf festgesetzt. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen die Kämmerin. Eine Grenze für die Geringfügigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. Die Entscheidung über die Leistung geringfügiger überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß 83 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin mit Zustimmung des Bürgermeisters auf den Leiter des Fachbereiches Finanzen und Steuern übertragen. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb dieser Grenze werden dem Rat zur Kenntnis gegeben. Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde gelten die Regelungen der Betriebssatzung. Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde gelten die Regelungen der Betriebssatzung. 9. Bestellung der für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege sachverständigen Bürger gem. 23 Denkmalschutzgesetz. 9. Bestellung der für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege sachverständigen Bürger gem. 23 Denkmalschutzgesetz. - Seite 5 -

130 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 10. Benennung der Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden von Arbeitskreisen/Arbeitsgruppen. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Benennung der Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden von Arbeitskreisen/Arbeitsgruppen. 11. Erlass von Forderungen sowie unbefristete Niederschlagungen über Erlass von Forderungen sowie unbefristete Niederschlagungen über Verkauf und Erwerb von bebauten Grundstücken und Gebäuden sowie baulichen Anlagen. 13. Festlegung der Entgeltgrundsätze bei Verpachtung städtischer Grundstücksflächen für landwirtschaftliche sowie sonstige Zwecke, ausgenommen für gewerbliche Nutzung. 2 Ausschüsse (1) Gemäß 57 und 59 GO NW sowie 5 EigVO NRW und in Verbindung mit 9 der Hauptsatzung bildet der Rat folgende Fachausschüsse: 2 Ausschüsse (1) Gemäß 57 und 59 GO NRW sowie 5 EigVO NRW und in Verbindung mit 9 der Hauptsatzung bildet der Rat folgende Fachausschüsse: 1. Haupt- und Finanzausschuss 2. Rechnungsprüfungsausschuss 3. Schulausschuss 1. Haupt- und Finanzausschuss 2. Rechnungsprüfungsausschuss 3. Schulausschuss - Seite 6 -

131 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 4. Kultur- und Sportausschuss 5. Sozialausschuss 6. Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung 7. Planungs- und Umweltausschuss 8. Betriebsausschuss 9. Jugendhilfeausschuss 10. Wahlprüfungsausschuss Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Kultur- und Sportausschuss 5. Sozialausschuss 6. Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung 7. Planungs- und Umweltausschuss 8. Bau- und Betriebsausschuss 9. Jugendhilfeausschuss 10. Wahlprüfungsausschuss (2) Weitere Ausschüsse können gebildet werden. (2) Weitere Ausschüsse können gebildet werden. (3) Für jedes Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die nicht zu Mitgliedern oder 1. Stellvertretern bestellten Mitglieder einer Fraktion werden zu weiteren Stellvertretern bestellt sofern dies bei bestimmten Ausschüssen gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Diese Stellvertretung wird in alphabetischer Reihenfolge im Anschluss an den Namen des jeweiligen Vorsitzenden wirksam. (3) Für jedes Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die nicht zu Mitgliedern oder 1. Stellvertretern bestellten Mitglieder einer Fraktion sowie die für die Ratsfraktionen tätigen sachkundigen Bürger werden zu weiteren Stellvertretern bestellt, sofern dies bei bestimmten Ausschüssen gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Diese Stellvertretung wird in alphabetischer Reihenfolge im Anschluss an den Namen des jeweiligen Vorsitzenden wirksam, wobei zunächst auf die Ratsmitglieder einer Fraktion und dann erst auf die für die Fraktion tätigen sachkundigen Bürger zuzugreifen ist. (4) Gemäß 5 Abs. 4 der Hauptsatzung werden die Aufgaben eines Beschwerdeausschusses (Anregungen und Beschwerden gem. (4) Gemäß 5 Abs. 4 der Hauptsatzung werden die Aufgaben eines Beschwerdeausschusses (Anregungen und Beschwerden gem. - Seite 7 -

132 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 24 GO) vom Haupt- und Finanzausschuss wahrgenommen. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom GO) vom Haupt- und Finanzausschuss wahrgenommen. (5) Die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz werden gem. 9 Abs. 4 der Hauptsatzung vom Kultur- und Sportausschuss wahrgenommen. (5) Die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz werden gem. 9 Abs. 4 der Hauptsatzung vom Bau- und Betriebsausschuss wahrgenommen. (6) Gemäß 10 Abs. 2 der Hauptsatzung können zur Vorberatung bestimmter Aufgabenbereiche Arbeitskreise/Arbeitsgruppen gebildet werden. Abs. 3 gilt entsprechend. (6) Gemäß 10 Abs. 2 der Hauptsatzung können zur Vorberatung bestimmter Aufgabenbereiche Arbeitskreise/Arbeitsgruppen gebildet werden. Abs. 3 gilt entsprechend. (7) Die Zusammensetzung der Fachausschüsse wird durch besonderen Ratsbeschluss festgelegt. (7) Die Zusammensetzung der Fachausschüsse wird durch besonderen Ratsbeschluss festgelegt. (8) Die Ausschüsse haben in erster Linie beratende und beschlussvorbereitende Funktion, soweit ihnen nicht durch Gesetz, diese Zuständigkeitsordnung oder besonderen Ratsbeschluss bestimmte Entscheidungsbefugnisse übertragen sind. (8) Die Ausschüsse haben in erster Linie beratende und beschlussvorbereitende Funktion, soweit ihnen nicht durch Gesetz, diese Zuständigkeitsordnung oder besonderen Ratsbeschluss bestimmte Entscheidungsbefugnisse übertragen sind. (9) Die Ausschüsse werden ermächtigt, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen. (9) Die Ausschüsse werden ermächtigt, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen. - Seite 8 -

133 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) (10) Ausschüsse können im Einzelfall gemeinsame Sitzungen durchführen. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse werden hiervon nicht berührt. Die Ausschussmitglieder haben sich bei gemeinsamer Sitzung auf eine/n der Vorsitzenden als Verhandlungsleiter/in zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist unter der Leitung des ältesten Ausschussmitgliedes eine/r der Vorsitzenden zum Verhandlungsleiter/in zu wählen. Bei der Abstimmung zur Sache sind die Entscheidungskompetenzen zu beachten. 3 Zuständigkeiten der Ausschüsse (1) Haupt- und Finanzausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom (10) Ausschüsse können im Einzelfall gemeinsame Sitzungen durchführen. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse werden hiervon nicht berührt. Die Ausschussmitglieder haben sich bei gemeinsamer Sitzung auf eine/n der Vorsitzenden als Verhandlungsleiter/in zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist unter der Leitung des ältesten Ausschussmitgliedes eine/r der Vorsitzenden zum Verhandlungsleiter/in zu wählen. Bei der Abstimmung zur Sache sind die Entscheidungskompetenzen zu beachten. 3 Zuständigkeiten der Ausschüsse (1) Haupt- und Finanzausschuss Entscheidungsbefugnisse: 1. Angelegenheiten des Rates, die keinen Aufschub dulden. 1. Angelegenheiten des Rates, die keinen Aufschub dulden. 2. Angelegenheiten, die Fachausschüssen zur Entscheidung übertragen sind bei mangelnder Übereinstimmung von Beschlüssen beteiligter Ausschüsse oder die dem Hauptund Finanzausschuss wegen der besonderen Bedeutung vorgelegt werden. 2. Angelegenheiten, die Fachausschüssen zur Entscheidung übertragen sind bei mangelnder Übereinstimmung von Beschlüssen beteiligter Ausschüsse oder die dem Hauptund Finanzausschuss wegen der besonderen Bedeutung vorgelegt werden. - Seite 9 -

134 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 3. Angelegenheiten aus dem Aufgabenbereich des Bürgermeisters, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder aus sonstigen Gründen vorgelegt werden. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Angelegenheiten aus dem Aufgabenbereich des Bürgermeisters, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder aus sonstigen Gründen vorgelegt werden. 4. Genehmigung von Auslandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeister, von sonstigen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse. 4. Genehmigung von Auslandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeister, von sonstigen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse. 5. Genehmigung von Inlandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeister, von sonstigen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse, soweit sie länger als einen Tag dauern. Eintägige Inlandsdienstreisen von Rats- oder Ausschussmitgliedern und der stellvertretenden Bürgermeister gelten als genehmigt. 5. Genehmigung von Inlandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeister, von sonstigen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse, soweit sie länger als einen Tag dauern. Eintägige Inlandsdienstreisen von Rats- oder Ausschussmitgliedern und der stellvertretenden Bürgermeister gelten als genehmigt. 6. Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Forderungen über bis , Erlass von Forderungen im Rahmen von Verbraucherinsolvenzverfahren über bis zu Widersprüche gegen Entscheidungen des Bürgermeisters über Erlass von Forderungen. 6. Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Forderungen über bis , Erlass von Forderungen im Rahmen von Verbraucherinsolvenzverfahren über bis zu Widersprüche gegen Entscheidungen des Bürgermeisters über Erlass von Forderungen. - Seite 10 -

135 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 7. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen über Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen über Personalangelegenheiten gem. 68 Ziffer 2 Landespersonalvertretungsgesetz und nach Maßgabe der Hauptsatzung. 8. Personalangelegenheiten gem. 68 Ziffer 2 Landespersonalvertretungsgesetz und nach Maßgabe der Hauptsatzung. 9. Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über bis , ausgenommen die vom Bürgermeister vorzunehmende Verteidigung von Klagen. 9. Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über bis , ausgenommen die vom Bürgermeister vorzunehmende Verteidigung von Klagen. 10. Entscheidung über den Abschluss von Vergleichen über Forderungen über , die den Betrag von nicht übersteigen. 10. Entscheidung über den Abschluss von Vergleichen über Forderungen über , die den Betrag von nicht übersteigen. 11. Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines Fachausschusses. 11. Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines Fachausschusses. 12. Entscheidungen über Bürgeranträge gem. 24 GO soweit nicht die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder eines Fachausschusses gegeben ist oder es sich gem. 41 Abs. 1 GO um nicht übertragbare Angelegenheiten handelt. 12. Entscheidungen über Anregungen und Beschwerden gem. 24 GO NRW soweit nicht die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder eines Fachausschusses gegeben ist oder es sich gem. 41 Abs. 1 GO NRW um nicht übertragbare Angelegenheiten handelt. - Seite 11 -

136 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 13. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. Im Zeitraum bis ist die Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über gegeben. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. Im Zeitraum bis ist die Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über gegeben. 14. Die in Ziffer 1 bis 13 geregelten Zuständigkeiten gelten nicht für die Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde ; diese Entscheidungen obliegen dem Betriebsausschuss. (2) Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: 14. Die in Ziffer 1 bis 13 geregelten Zuständigkeiten gelten nicht für die Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde ; diese Entscheidungen obliegen dem Betriebsausschuss. (2) Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: - Seite 12 -

137 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Im gesetzlich festgelegten Rahmen. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Im gesetzlich festgelegten Rahmen. (3) Schulausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: (3) Schulausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Ausübung des Vorschlagsrechtes gem. 21 a SchVG für die Besetzung der Schulleiterstellen und deren ständige Vertretung. 1. Durchführung der Vorstellungsgespräche und Ausübung des Vorschlagsrechtes gemäß 61 SchulG für die Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern. 2. Namensgebung für Schulen. 2. Namensgebung für Schulen. 3. Herstellung des Einvernehmens bei der Kooperation von Schulen gem. 5 SchVG im Rahmen des Haushaltsplanes. 3. Herstellung des Einvernehmens bei der Kooperation von Schulen gemäß 4 SchulG im Rahmen des Haushaltsplanes. 4. Bauplanung, Durchführung und Abwicklung von Hochbaumaßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. 4. Bauplanung, Durchführung und Abwicklung von Hochbaumaßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. 5. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer 4. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer - Seite 13 -

138 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. Im Zeitraum bis ist die Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über gegeben. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. Im Zeitraum bis ist die Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über gegeben. (4) Kultur- und Sportausschuss Entscheidungsbefugnisse: (4) Kultur- und Sportausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Benutzungsordnungen für Sport- und Freizeitstätten. 1. Benutzungsordnungen für Sport- und Freizeitstätten. 2. Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2. Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. - Seite 14 -

139 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 3. Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen. 4. Festlegung des städtischen Kulturprogramms. 4. Festlegung des städtischen Kulturprogramms. 5. Aufstellung der Denkmalliste und des Denkmalpflegeplans nach dem Denkmalschutzgesetz. 5. Aufstellung der Denkmalliste und des Denkmalpflegeplans nach dem Denkmalschutzgesetz. 6. Anschaffung von Kunstwerken im Rahmen der Haushaltsansätze. 3. Anschaffung von Kunstwerken im Rahmen der Haushaltsansätze. 7. Bauplanung, Durchführung und Abwicklung von Hochbaumaßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. 4. Bauplanung, Durchführung und Abwicklung von Hochbaumaßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. 8. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. Im Zeitraum bis ist die 4. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. Im Zeitraum bis ist die - Seite 15 -

140 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über gegeben. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über gegeben. (5) Sozialausschuss Entscheidungsbefugnisse: (5) Sozialausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Verteilung der Haushaltsmittel für den Bereich soziale Angelegenheiten. 1. Verteilung der Haushaltsmittel für den Bereich soziale Angelegenheiten. 2. Aufstellung von Richtlinien für Wohnungsangelegenheiten, sofern nicht die Zuständigkeit des Rates gegeben ist. 2. Aufstellung von Richtlinien für Wohnungsangelegenheiten, sofern nicht die Zuständigkeit des Rates gegeben ist. (6) Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Entscheidungsbefugnisse: (6) Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Längerfristige Vermietung bzw. Verpachtung von Verpachtung von unbebauten Grundstücksflächen für - Seite 16 -

141 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Grundstücksflächen für gewerbliche Nutzungszwecke einschließlich der Entgeltfestlegung. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom gewerbliche Nutzzwecke mit einer langfristigen Pachtzeit einschließlich der Entgeltfestlegung. 2. Festlegung der Entgeltgrundsätze bei Vermietung städtischer Wohnungen und Verpachtung städtischer Grundstücksflächen. 2. Festlegung der Entgeltgrundsätze bei Vermietung städtischer Wohnungen und Verpachtung städtischer Grundstücksflächen. 3. An- bzw. Vermietungsentscheidungen, soweit es sich nicht um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Entscheidung des Rates. 3. An- bzw. Vermietungsentscheidungen, soweit es sich nicht um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Entscheidung des Rates. (7) Planungs- und Umweltausschuss Entscheidungsbefugnisse: (7) Planungs- und Umweltausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Entscheidung über Anträge auf Vorbescheide nach 66 BauO NW, Anträge auf Bodenverkehrsgenehmigungen nach 19 BauGB und Anträge auf Baugenehmigungen, die nach Auffassung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig sind, jedoch nicht, wenn die Grundstücke im räumlichen 1. Entscheidung über Anträge auf Vorbescheide nach 66 BauO NW, Anträge auf Bodenverkehrsgenehmigungen nach 19 BauGB und Anträge auf Baugenehmigungen, die nach Auffassung der Verwaltung nicht genehmigungsfähig sind, jedoch nicht, wenn die Grundstücke im räumlichen - Seite 17 -

142 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen oder eine gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung einer anderen Behörde nicht erteilt wurde. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen oder eine gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung einer anderen Behörde nicht erteilt wurde. 2. Entscheidung über Ausnahmen von Veränderungssperren nach 14 Abs. 2 BauGB. 1. Entscheidung über Ausnahmen von Veränderungssperren nach 14 Abs. 2 BauGB. 3. Entscheidung über die Abhilfe aller Widersprüche gegen die Versagung von Anträgen nach Nr. 1, denen die Verwaltung stattgeben will. Im Übrigen sind alle von der Verwaltung entschiedenen Anträge dem Planungsausschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 2. Entscheidung über die Abhilfe aller Widersprüche gegen die Versagung von Anträgen nach Nr. 1, denen die Verwaltung stattgeben will. Im Übrigen sind alle von der Verwaltung entschiedenen Anträge dem Planungsausschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Durchführung der Bürgeranhörung nach BauGB und UVPG. 3. Durchführung der Bürgeranhörung nach BauGB und UVPG. 5. Bedenken und Anregungen zur Bauleitplanung der Nachbargemeinden sowie Planverfahren anderer Stellen und Behörden. Abstimmungen geringer Bedeutung werden von der Verwaltung während der vorgezogenen Beteiligung gem. 4 BauGB wahrgenommen. 4. Bedenken und Anregungen zur Bauleitplanung der Nachbargemeinden sowie Planverfahren anderer Stellen und Behörden. Abstimmungen geringer Bedeutung werden von der Verwaltung während der vorgezogenen Beteiligung gem. 4 BauGB wahrgenommen. 6. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und 5. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und - Seite 18 -

143 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Ingenieurleistungen (Planungsaufträge für Bauleitplanung u. ä.) über bis Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Ingenieurleistungen (Planungsaufträge für Bauleitplanung u. ä.) über bis Widmung und Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. 6. Widmung und Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie deren Benennung. 8. Verwendung von Haushaltsmitteln für Umweltschutzmaßnahmen. 7. Verwendung von Haushaltsmitteln für Umweltschutzmaßnahmen. 9. Entscheidung darüber, dass die geplante Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan im unbeplanten Innenbereich den Anforderungen des 1 Abs. 4 6 des Baugesetzbuches entspricht. 8. Entscheidung darüber, dass die geplante Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan im unbeplanten Innenbereich den Anforderungen des 1 Abs. 4 6 des Baugesetzbuches entspricht. (8) Betriebsausschuss Die Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses ergeben sich aus der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde. Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NRW und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind, einschließlich der Vergaben. Darüber hinaus entscheidet er in den ihm vom Rat sowie der Betriebssatzung (8) Bau- und Betriebsausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Festlegung der Unternehmerliste. 2. Entscheidung über den Ausbau und die Gestaltung von - Seite 19 -

144 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) ausdrücklich übertragenen Aufgaben. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Straßen, Plätzen, Grünanlagen einschl. Beleuchtung usw. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Bauplanung, Durchführung und Abwicklung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist, 4. Vergabe von Aufträgen für Architekten und Ingenieurleistungen aus dem Hoch- und Tiefbaubereich über bis zu Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB. 6. Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von übersteigt. Bei Ingenieur- und Architektenverträgen bedarf es der Zustimmung, wenn der Wert im Einzelfall übersteigt. Verträge, welche nach einem normierten Verfahren nach Maßgabe der VOB und VOL in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden, bedürfen immer dann nicht der Zustimmung, wenn der Bau- und Betriebsausschuss dem vorausgehenden Vergabeverfahren bereits zugestimmt hat. Die Verträge - Seite 20 -

145 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom sind in der der Vergabe folgenden Sitzung dem Bau- und Betriebsausschuss zur Kenntnis zu geben. 7. In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Bau- und Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der Bürgermeister mit dem Vorsitzenden des Bau und Betriebsausschusses entscheiden. 60 Abs. 2 S. 2 und 3 GO NRW gelten entsprechend. 8. Aufstellung der Denkmalliste und des Denkmalpflegeplans nach dem Denkmalschutzgesetz. (9) Jugendhilfeausschuss Entscheidungsbefugnisse: (9) Jugendhilfeausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel, der von ihm beschlossenen Satzung für das Jugendamt und 1. Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel, der von ihm beschlossenen Satzung für das Jugendamt und der - Seite 21 -

146 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) der von ihm gefassten Beschlüsse. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom von ihm gefassten Beschlüsse. 2. Öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII. 2. Öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII. 3. Aufstellung von Vorschlaglisten für die Wahl der Jugendschöffen. 3. Aufstellung von Vorschlaglisten für die Wahl der Jugendschöffen. 4. Vorschläge für die Besetzung von Ausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerung. 4. Vorschläge für die Besetzung von Ausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerung. 5. Kinder- und Jugenderholung einschl. Aufstellung und Durchführung des Programms der jährlichen Kinderferienmaßnahmen. 5. Kinder- und Jugenderholung einschl. Aufstellung und Durchführung des Programms der jährlichen Kinderferienmaßnahmen. 6. Verteilung der Haushaltsmittel für den Bereich der Jugendhilfe. 6. Verteilung der Haushaltsmittel für den Bereich der Jugendhilfe. 7. Jugendbegegnungen national und international. 7. Jugendbegegnungen national und international. 8. Planung, Gestaltung und Einrichtung von Jugendfreizeitstätten, Spielflächen und Bolzplätzen. 8. Planung, Gestaltung und Einrichtung von Jugendfreizeitstätten, Spielflächen und Bolzplätzen. - Seite 22 -

147 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 4 Zuständigkeiten des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die ihm durch Gesetz, die Hauptsatzung, diese Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss übertragenen Aufgaben zuständig. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Zuständigkeiten des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die ihm durch Gesetz, die Hauptsatzung, diese Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss übertragenen Aufgaben zuständig. (2) Insbesondere obliegen ihm folgende Entscheidungen: (2) Insbesondere obliegen ihm folgende Entscheidungen: 1. Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Geschäfte der laufenden Verwaltung sind insbesondere ständig wiederkehrende und diejenigen Geschäfte, die einen Geschäftswert von nicht übersteigen sowie diejenigen, die der Rat dem Bürgermeister überträgt. 1. Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Geschäfte der laufenden Verwaltung sind insbesondere ständig wiederkehrende und diejenigen Geschäfte, die einen Geschäftswert von nicht übersteigen sowie diejenigen, die der Rat dem Bürgermeister überträgt. 2. Personalangelegenheiten nach Maßgabe der Hauptsatzung. 2. Personalangelegenheiten nach Maßgabe der Hauptsatzung. 3. Vergabe öffentlicher Aufträge gem. VOL und VOB bei einer Auftragssumme bis Der entsprechende Fachausschuss entscheidet bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. 3. Vergabe öffentlicher Aufträge gem. VOL und VOB bei einer Auftragssumme bis Der entsprechende Fachausschuss entscheidet bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. - Seite 23 -

148 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) Im Zeitraum bis ist die Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme bis gegeben. Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Im Zeitraum bis ist die Zuständigkeit bei Vergaben öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme bis gegeben. 4. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen bei einer Auftragssumme bis zu Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen bei einer Auftragssumme bis zu Verteidigung von Klagen unabhängig von der Höhe des Streitwertes. 5. Verteidigung von Klagen unabhängig von der Höhe des Streitwertes. 6. Entscheidung über den Abschluss von Vergleichen über Forderungen bis Entscheidung über den Abschluss von Vergleichen über Forderungen bis Bewilligung von Zuschüssen, soweit über diese nicht von Ausschüssen aufgrund dieser Zuständigkeitsordnung entschieden wird. 7. Bewilligung von Zuschüssen, soweit über diese nicht von Ausschüssen aufgrund dieser Zuständigkeitsordnung entschieden wird. 8. Stundung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen. 8. Stundung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen. 9. Befristete Niederschlagung von Forderungen. 9. Befristete Niederschlagung von Forderungen. - Seite 24 -

149 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NW (Zuständigkeitsordnung) vom (nach dem Stand der Änderung vom ) 10. Unbefristete Niederschlagung von Forderungen bis zu Entwurf Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Unbefristete Niederschlagung von Forderungen bis zu Erlass von Forderungen bis zu Erlass von Forderungen im Rahmen von Verbraucherinsolvenzverfahren bis zu Erlass von Forderungen bis zu Erlass von Forderungen im Rahmen von Verbraucherinsolvenzverfahren bis zu Gewährung von Wohnungsbaudarlehen an Angehörige der Stadtverwaltung im Rahmen der vom Rat erlassenen Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel. 5 Inkrafttreten (1) Diese Zuständigkeitsordnung tritt sofort in Kraft. Stadt Voerde (Niederrhein), den Der Bürgermeister Dr. Krüger 12. Gewährung von Wohnungsbaudarlehen an Angehörige der Stadtverwaltung im Rahmen der vom Rat erlassenen Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel. 5 Inkrafttreten Diese Zuständigkeitsordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsordnung vom (nach dem Stand der Änderung vom ) außer Kraft. Stadt Voerde (Niederrhein), den 2016 Der Bürgermeister Haarmann - Seite 25 -

150 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Inhaltsangabe: 1 Rat der Stadt 2 Ausschüsse 3 Zuständigkeiten der Ausschüsse 4 Zuständigkeiten des Bürgermeisters 5 Inkrafttreten Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Auf Grund des 41 GO NRW und der 57, 58 und 59 GO NRW hat der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 folgende Zuständigkeitsregelung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister beschlossen: 1 Rat der Stadt (1) Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht nach Gesetz, der Hauptsatzung, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss einem Ausschuss oder dem Bürgermeister die Entscheidung übertragen ist. (2) Das Rückholrecht des Rates im Einzelfall gem. 41 GO NRW bleibt unberührt. (3) Der Rat behält sich insbesondere die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten vor: 1. Vereinbarungen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit und Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach dem Baugesetzbuch, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2. Bestellung von Vertretern der Stadt für die Mitgliederversammlungen kommunaler Spitzenverbände und die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden, soweit die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte nicht dem Bürgermeister obliegt. 3. Erlass von Bestimmungen über die Gewährung von Wohnungsbaudarlehen an Angehörige der Stadtverwaltung. 4. Errichtung, Änderung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen im Sinne des 8 GO NRW. 5. Bedenken und Anregungen zum Landesentwicklungsprogramm, zu den Landesentwicklungsplänen und zum Gebietsentwicklungsplan. 6. Anordnung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. - Seite 1 -

151 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Verfügung über Vermögen der Stadt, Vornahme von Schenkungen, Gewährung von Darlehen, wenn die Aufwendungen oder der Geschäftswert überschreiten. 8. Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des 83 Abs. 2 GO NRW und von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Sinne des 85 Abs. 1 GO NRW, soweit sie erheblich sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen sind bis zu einem Betrag von unerheblich. Mehrere Bewilligungen bei einer Buchungsstelle/einem Produkt werden zusammengerechnet. Ausgenommen hiervon sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die - aufgrund von gesetzlichen Regelungen oder aufgrund vertraglicher Regelungen geleistet bzw. eingegangen werden müssen und die vertragliche Regelung auf einem Ratsbeschluss oder Ausschussbeschluss mit Entscheidungsbefugnis beruht. - innere Verrechnungen darstellen. - durch zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen gedeckt sind. - erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen. In den Fällen der Sätze 2 und 4 entscheidet über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungs-ermächtigungen die Kämmerin. Eine Grenze für die Geringfügigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. Die Entscheidung über die Leistung geringfügiger überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß 83 Abs. 1 GO NRW von der Kämmerin mit Zustimmung des Bürgermeisters auf den Leiter des Fachbereiches Finanzen und Steuern übertragen. Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen oberhalb dieser Grenze werden dem Rat zur Kenntnis gegeben. - Seite 2 -

152 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Bestellung der für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege sachverständigen Bürger gem. 23 Denkmalschutzgesetz. 10. Benennung der Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden von Arbeitskreisen/Arbeitsgruppen. 11. Erlass von Forderungen sowie unbefristete Niederschlagungen über Verkauf und Erwerb von bebauten Grundstücken und Gebäuden sowie baulichen Anlagen. 13. Festlegung der Entgeltgrundsätze bei Verpachtung städtischer Grundstücksflächen für landwirtschaftliche sowie sonstige Zwecke, ausgenommen für gewerbliche Nutzung. 2 Ausschüsse (1) Gemäß 57 und 59 GO NRW in Verbindung mit 9 der Hauptsatzung bildet der Rat folgende Fachausschüsse: 1. Haupt- und Finanzausschuss 2. Rechnungsprüfungsausschuss 3. Schulausschuss 4. Kultur- und Sportausschuss 5. Sozialausschuss 6. Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung 7. Planungs- und Umweltausschuss 8. Bau- und Betriebsausschuss 9. Jugendhilfeausschuss 10. Wahlprüfungsausschuss (2) Weitere Ausschüsse können gebildet werden. (3) Für jedes Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Die nicht zu Mitgliedern oder 1. Stellvertretern bestellten Mitglieder einer Fraktion sowie die für die Ratsfraktionen tätigen sachkundigen Bürger werden zu weiteren Stellvertretern bestellt, sofern dies bei bestimmten Ausschüssen gesetzlich nicht ausgeschlossen ist. Diese Stellvertretung wird in alphabetischer Reihenfolge im Anschluss an den Namen des jeweiligen Vorsitzenden wirksam, wobei zunächst auf die Ratsmitglieder einer Fraktion und dann erst auf die für die Fraktion tätigen sachkundigen Bürger zuzugreifen ist. - Seite 3 -

153 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom (4) Gemäß 5 Abs. 4 der Hauptsatzung werden die Aufgaben eines Beschwerdeausschusses (Anregungen und Beschwerden gem. 24 GO) vom Haupt- und Finanzausschuss wahrgenommen. (5) Die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz werden gem. 9 Abs. 4 der Hauptsatzung vom Bau- und Betriebsausschuss wahrgenommen. (6) Gemäß 10 Abs. 2 der Hauptsatzung können zur Vorberatung bestimmter Aufgabenbereiche Arbeitskreise/Arbeitsgruppen gebildet werden. Abs. 3 gilt entsprechend. (7) Die Zusammensetzung der Fachausschüsse wird durch besonderen Ratsbeschluss festgelegt. (8) Die Ausschüsse haben in erster Linie beratende und beschlussvorbereitende Funktion, soweit ihnen nicht durch Gesetz, diese Zuständigkeitsordnung oder besonderen Ratsbeschluss bestimmte Entscheidungsbefugnisse übertragen sind. (9) Die Ausschüsse werden ermächtigt, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen. (10) Ausschüsse können im Einzelfall gemeinsame Sitzungen durchführen. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse werden hiervon nicht berührt. Die Ausschussmitglieder haben sich bei gemeinsamer Sitzung auf eine/n der Vorsitzenden als Verhandlungsleiter/in zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist unter der Leitung des ältesten Ausschussmitgliedes eine/r der Vorsitzenden zum Verhandlungsleiter/in zu wählen. Bei der Abstimmung zur Sache sind die Entscheidungs-kompetenzen zu beachten. 3 Zuständigkeiten der Ausschüsse (1) Haupt- und Finanzausschuss Entscheidungsbefugnisse: 1. Angelegenheiten des Rates, die keinen Aufschub dulden. 2. Angelegenheiten, die Fachausschüssen zur Entscheidung übertragen sind bei mangelnder Übereinstimmung von Beschlüssen beteiligter Ausschüsse oder die dem Haupt- und Finanzausschuss wegen der besonderen Bedeutung vorgelegt werden. 3. Angelegenheiten aus dem Aufgabenbereich des Bürgermeisters, die wegen ihrer - Seite 4 -

154 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom grundsätzlichen Bedeutung oder aus sonstigen Gründen vorgelegt werden. 4. Genehmigung von Auslandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeister, von sonstigen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse. 5. Genehmigung von Inlandsdienstreisen der stellvertretenden Bürgermeister, von sonstigen Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse, soweit sie länger als einen Tag dauern. Eintägige Inlandsdienstreisen von Rats- oder Ausschussmitgliedern und der stellvertretenden Bürgermeister gelten als genehmigt. 6. Erlass sowie unbefristete Niederschlagung von Forderungen über bis , Widersprüche gegen Entscheidungen des Bürgermeisters über Erlass von Forderungen. 7. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen über Personalangelegenheiten gem. 68 Ziffer 2 Landespersonalvertretungsgesetz und nach Maßgabe der Hauptsatzung. 9. Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert über bis , ausgenommen die vom Bürgermeister vorzunehmende Verteidigung von Klagen. 10. Entscheidung über den Abschluss von Vergleichen über Forderungen über , die den Betrag von nicht übersteigen. 11. Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines Fachausschusses. 12. Entscheidungen über Anregungen und Beschwerden gem. 24 GO NRW soweit nicht die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder eines Fachausschusses gegeben ist oder es sich gem. 41 Abs. 1 GO NRW um nicht übertragbare Angelegenheiten handelt. 13. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. - Seite 5 -

155 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom (2) Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO: Im gesetzlich festgelegten Rahmen. (3) Schulausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Durchführung der Vorstellungsgespräche und Ausübung des Vorschlagsrechtes gemäß 61 SchulG für die Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern. 2. Namensgebung für Schulen. 3. Herstellung des Einvernehmens bei der Kooperation von Schulen gemäß 4 SchulG im Rahmen des Haushaltsplanes. 4. Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. (4) Kultur- und Sportausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Benutzungsordnungen für Sport- und Freizeitstätten. 2. Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 3. Anschaffung von Kunstwerken im Rahmen der Haushaltsansätze. - Seite 6 -

156 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß VOL und VOB bei einer Auftragssumme über , außerdem bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist. (5) Sozialausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Verteilung der Haushaltsmittel für den Bereich soziale Angelegenheiten. 2. Aufstellung von Richtlinien für Wohnungsangelegenheiten, sofern nicht die Zuständigkeit des Rates gegeben ist. (6) Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: Verpachtung von unbebauten Grundstücksflächen für gewerbliche Nutzzwecke mit einer langfristigen Pachtzeit einschließlich der Entgeltfestlegung. (7) Planungs- und Umweltausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Entscheidung über Ausnahmen von Veränderungssperren nach 14 Abs. 2 BauGB. 2. Entscheidung über die Abhilfe aller Widersprüche gegen die Versagung von Anträgen nach Nr. 1, denen die Verwaltung stattgeben will. Im Übrigen sind alle von der Verwaltung entschiedenen Anträge dem Planungsausschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 3. Durchführung der Bürgeranhörung nach BauGB und UVPG. - Seite 7 -

157 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Bedenken und Anregungen zur Bauleitplanung der Nachbargemeinden sowie Planverfahren anderer Stellen und Behörden. Abstimmungen geringer Bedeutung werden von der Verwaltung während der vorgezogenen Beteiligung gem. 4 BauGB wahrgenommen. 5. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen (Planungsaufträge für Bauleitplanung u. ä.) über bis Widmung und Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie deren Benennung. 7. Verwendung von Haushaltsmitteln für Umweltschutzmaßnahmen. 8. Entscheidung darüber, dass die geplante Herstellung von Erschließungsanlagen ohne Bebauungsplan im unbeplanten Innenbereich den Anforderungen des 1 Abs. 4 6 des Baugesetzbuches entspricht. (8) Bau- und Betriebsausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Festlegung der Unternehmerliste. 2. Entscheidung über den Ausbau und die Gestaltung von Straßen, Plätzen, Grünanlagen einschl. Beleuchtung usw. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 3. Bauplanung, Durchführung und Abwicklung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Fachausschusses gegeben ist, 4. Vergabe von Aufträgen für Architekten und Ingenieurleistungen aus dem Hochund Tiefbaubereich über bis zu Abschluss von städtebaulichen Verträgen nach 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB. 6. Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von übersteigt. Bei Ingenieur- und Architektenverträgen bedarf es der Zustimmung, wenn der Wert im Einzelfall übersteigt. Verträge, welche nach einem normierten Verfahren nach Maßgabe der VOB und VOL in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden, bedürfen immer dann nicht der Zustimmung, wenn der Bau- und Betriebsausschuss dem vorausgehenden Vergabeverfahren - Seite 8 -

158 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom bereits zugestimmt hat. Die Verträge sind in der der Vergabe folgenden Sitzung dem Bau- und Betriebsausschuss zur Kenntnis zu geben. 7. In Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Bau- und Betriebsausschusses unterliegen, kann, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, der Bürgermeister mit dem Vorsitzenden des Bau und Betriebsausschusses entscheiden. 60 Abs. 2 S. 2 und 3 GO NRW gelten entsprechend. 8. Aufstellung der Denkmalliste und des Denkmalpflegeplans nach dem Denkmalschutzgesetz. (9) Jugendhilfeausschuss Entscheidungsbefugnisse: Entscheidungsbefugnisse gem. 41 Abs. 2 GO NRW: 1. Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat zur Verfügung gestellten Mittel, der von ihm beschlossenen Satzung für das Jugendamt und der von ihm gefassten Beschlüsse. 2. Öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII. 3. Aufstellung von Vorschlaglisten für die Wahl der Jugendschöffen. 4. Vorschläge für die Besetzung von Ausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerung. 5. Kinder- und Jugenderholung einschl. Aufstellung und Durchführung des Programms der jährlichen Kinderferienmaßnahmen. 6. Verteilung der Haushaltsmittel für den Bereich der Jugend-hilfe. 7. Jugendbegegnungen national und international. 8. Planung, Gestaltung und Einrichtung von Jugendfreizeitstätten, Spielflächen und Bolzplätzen. - Seite 9 -

159 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Zuständigkeiten des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die ihm durch Gesetz, die Hauptsatzung, diese Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss übertragenen Aufgaben zuständig. (2) Insbesondere obliegen ihm folgende Entscheidungen: 1. Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Geschäfte der laufenden Verwaltung sind insbesondere ständig wiederkehrende und diejenigen Geschäfte, die einen Geschäftswert von nicht übersteigen sowie diejenigen, die der Rat dem Bürgermeister überträgt. 2. Personalangelegenheiten nach Maßgabe der Hauptsatzung. 3. Vergabe öffentlicher Aufträge gem. VOL und VOB bei einer Auftragssumme bis Der entsprechende Fachausschuss entscheidet bei einer Auftragssumme über , wenn gleich hohe Angebote vorliegen oder über die Vergabe eines Auftrages zwischen der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen. 4. Vergabe von Aufträgen für Architekten- und Ingenieurleistungen bei einer Auftragssumme bis zu Verteidigung von Klagen unabhängig von der Höhe des Streitwertes. 6. Entscheidung über den Abschluss von Vergleichen über Forderungen bis Bewilligung von Zuschüssen, soweit über diese nicht von Ausschüssen aufgrund dieser Zuständigkeitsordnung entschieden wird. 8. Stundung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen. 9. Befristete Niederschlagung von Forderungen. 10. Unbefristete Niederschlagung von Forderungen bis zu Erlass von Forderungen bis zu Gewährung von Wohnungsbaudarlehen an Angehörige der Stadtverwaltung im Rahmen der vom Rat erlassenen Richtlinien und der verfügbaren Haushaltsmittel. - Seite 10 -

160 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 490 Beschluss über die Bildung von Ausschüssen in der Stadt Voerde (Niederrhein) und die Übertragung von Zuständigkeiten gem. 41 Abs. 2 GO NRW (Zuständigkeitsordnung) vom Inkrafttreten Diese Zuständigkeitsordnung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsordnung vom (nach dem Stand der Änderung vom ) außer Kraft. Stadt Voerde (Niederrhein), den 2016 Der Bürgermeister Haarmann - Seite 11 -

161 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 491 Vorstandsbereich I Verfasserin Frau Feldkamp Fachbereich/Fachdienst FD 1.1 Zentrale Dienste Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Änderung der Hauptsatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) Beschlussvorschlag Die Satzung zur 13. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) wird in der der Drucksache Nr. 491 als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Durch die Neuorganisation der Verwaltung in 2015 sowie die Rückführung des Kommunalbetriebes in die Kernverwaltung zum wird eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung erforderlich. Zudem hat der Landtag NRW am das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beschlossen. Die hierin enthaltene Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht eine Ergänzung des 46 der GO NRW Aufwandsentschädigung vor, wonach die Ermächtigungsgrundlage zur Einführung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende der Ausschüsse des Rates geschaffen wird. Der Gesetzgeber hat in 46 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit geschaffen, dass durch Änderung der Hauptsatzung weitere Ausschüsse des Rates von der Regelung ausgenommen werden können. Im Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Haushaltssteuerung und konsolidierung schlägt die Verwaltung vor, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Haarmann Anlage Satzung zur 13. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Voerde (Ndrrh.) U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0491 Änderung Hauptsatzung 2016.docx

162 Anlage zur Drucksache Nr. 491 Satzung vom.. zur 13. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom Aufgrund von 7 Abs. 3 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666 ff./sgv NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Voerde am mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz werden vom Bau- und Betriebsausschuss wahrgenommen Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: Sämtliche Ausschüsse des Rates werden von der Vorschrift des 46 Satz 1 Nummer 2 GO NRW ausgenommen Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der Anschlagtafel im Rathaus Voerde. Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Absatz 1 unverzüglich nachgeholt Abs. 4 Satz 2 wird gestrichen Abs. 6 wird wie folgt geändert: Die Funktionen der Leitungen von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesem in der Führungsposition vergleichbaren Beschäftigten unmittelbar unterstehen, werden gem. 25a LBG NRW zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0491 Änderung Hauptsatzung 2016.docx

163 Anlage zur Drucksache Nr. 491 Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift oder die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Voerde (Niederrhein), den.. H a a r m a n n Bürgermeister U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0491 Änderung Hauptsatzung 2016.docx

164 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 529 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Welbers Fachbereich FD 1.1 Zentrale Dienste Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Geschäftsverteilung - Änderung des Geschäftskreises eines Beigeordneten Beschlussvorschlag Dem Geschäftskreis des Beigeordneten im Vorstandsbereich III wird mit Wirkung zum der Fachbereich 7 Bauen und Technische Infrastruktur zusätzlich zugewiesen. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung In seiner Sitzung am hatte der Stadtrat beschlossen, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetrieb Voerde (KBV) mit Wirkung zum aufzulösen und die Aufgaben in die Kernverwaltung einzugliedern. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen sowie die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, um eine Rückführung des Kommunalbetriebes Voerde zum sicher zu stellen (vergleiche Drucksache 16/0289). Den Geschäftskreis der Beigeordneten kann gemäß 73 (1) GO der Rat festlegen. Durch Beschluss des Stadtrates vom wurde der Beigeordnete seinerzeit mit Wirkung vom zum 1. Betriebsleiter des KBV mit den Abteilungen Tiefbau, Baubetrieb und Gebäudemanagement bestellt. Ich schlage daher vor, die Aufgaben in der Zuständigkeit des Beigeordneten zu belassen und den Geschäftskreis des Beigeordneten wie folgt festzulegen: U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0529 Geschaeftsverteilung VB 3.docx 1

165 Fachbereich 6 Stadtentwicklung und Baurecht wie bisher mit den Fachdiensten FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz FD 6.2 Bauordnung, Denkmalschutz FD 6.3 Zentrale Vergabestelle Fachbereich 7 Bauen und Technische Infrastruktur neu mit den Fachdiensten FD 7.1 Tiefbau FD 7.2 Baubetrieb FD 7.3 Gebäudemanagement H a a r m a n n U:\Amt 10\Bereich10\Ratsbüro\Rat und Ausschüsse\Drucksachen\16. Wahlperiode\Drucksachen \16DS0529 Geschaeftsverteilung VB 3.docx 2

166 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 534 Dezernat I Verfasser Frau Bruns Fachbereich Zentrale Dienste, Steuerung, Verwaltungsmanagement Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Frauenförderplan hier: Verlängerung der Geltungsdauer der 2. Fortschreibung bis zum Beschlussvorschlag Die Geltungsdauer des derzeitigen Frauenförderplans (Personalentwicklungsplan und 2. Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt Voerde (Niederrhein)) wird aufgrund der bevorstehenden Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes bis zum verlängert. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Die Stadt Voerde ist verpflichtet, jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen und 6 Monate nach dessen Ablauf einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten (vgl. 5 a Abs. 1 und 6 Landesgleichstellungsgesetz LGG NRW). Aufgrund der anstehenden Novellierung des LGG NRW, deren Verabschiedung durch den Landtag spätestens für das Jahr 2014 erwartet wurde, ist zunächst auf eine Fortschreibung verzichtet worden. Bislang ist die Neufassung des LGG allerdings zwar immer noch nicht erfolgt, wird aber aufgrund der Festschreibung im Koalitionsvertrag in absehbarer Zeit zu erwarten sein. Vor diesem Hintergrund erscheint es daher bis zum Inkrafttreten der Novellierung geboten, auf eine Fortschreibung zu verzichten.

167 Stattdessen wird im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Voerde empfohlen, den auf der Basis des Landesgleichstellungsgesetzes NRW erstellten derzeitigen Frauenförderplan der Stadt Voerde (Personalentwicklungsplan und 2. Fortschreibung des Frauenförderplans der Stadt Voerde (Niederrhein)) bis zum zu verlängern. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Regelungen des novellierten LGG NRW in die 3. Fortschreibung des Frauenförderplans, die in 2017 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, eingearbeitet werden können. H a a r m a n n

168 Stadt Voerde (Niederrhein) Drucksache Nr.: 528 Der Bürgermeister Vorstandsbereich I Verfasser Herr Korsten Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Schulausschuss Empfehlung Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Erhöhung der Anzahl der Betreuungsgruppen ab dem 2. Schulhalbjahr 2016/17 ( ) Beschlussvorschlag Aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Teilnehmerzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich wird die Anzahl der OGS-Gruppen zur Sicherstellung der pädagogischen Betreuungsqualität ab dem 2. Schulhalbjahr 2016/17 ( ) von derzeit 25 auf 27 Gruppen erhöht. Durch die Erhöhung des Betreuungsumfanges entstehen für Personal-, Material- und Sachkosten im Produktbereich Schulträgeraufgaben - Produkt erforderliche Mehraufwendungen in Höhe von jährlich rd EUR, die durch Landeszuweisungen und Elternbeiträge gedeckt werden. 1

169 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen konsumtive Aufwendungen erstes Jahr Folgejahre Bemerkungen: Erträge 0 0 Aufwendungen Haushaltsbelastung einmalig jährlich X Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich Betrag: Deckung: ja nein X Die o.g. Mehraufwendungen müssen im Projektbereich Schulträgeraufgaben Produkt über den Änderungsdienst für das Haushaltsjahr 2017 ff bereitgestellt werden. 2

170 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung: Die Teilnehmerzahl in der offenen Ganztagsschule (OGS) der Grundschulen ist seit Einrichtung dieses Betreuungsangebotes im Jahre 2004 in den Folgejahren sukzessive gestiegen. Analog dazu ist im gleichen Zeitraum die Quote der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit sonderpädagogischen Förderbedarf (sonderp. FB) gestiegen. Zum Schuljahr 2016/17 wurde nunmehr eine Versorgungsquote von rd. 60% erreicht, dies entspricht einer Teilnehmerzahl von 676 SuS. Darüber hinaus ist die Quote der SuS mit sonderp. FB von 3 % im Jahr der Einführung (2004) erstmals im Jahr 2011 auf 10 % gestiegen und verfestigt sich seit 2013 auf einem Niveau von durchschnittlich rd. 14 %. Entwicklung TN Gesamt u. TN sonderp. FB Dies ist sicher auch ein Ausdruck für die hohe Qualität und die bedarfsgerechte Ausrichtung des Angebotsspektrums. Zudem werden die Angebotsinhalte laufend nach den jeweiligen schulspezifischen Bedarfen ausgerichtet und jährlich im Einvernehmen mit den Schulleitungen festgelegt bzw. weiterentwickelt. Entwicklung der Gruppenanzahl: 3

171 Im Rahmen des kontinuierlichen Begleitprozesses und des zusätzlichen regelmäßigen Informationsaustausches in der Lenkungsgruppe OGS (bestehend aus Schulleitungen, Schulträger und Kooperationspartnern/OGS-Trägern) wurde nunmehr deutlich, dass die im Jahr 2013 erreichte Quote (sonderp. FB) i.h.v. 15 % keine vorübergehende Ausnahme darstellt, sondern sich im Laufe der letzten vier Jahre auf rd. 14 % verfestigt hat. Diese Steigerung ist zum einen durch die Möglichkeit der zusätzlichen Berücksichtigung von Budgetkindern (SuS die betreuungsintensiv sind, bei denen jedoch noch kein AOSF-Verfahren abgeschlossen wurde) und zum anderen durch die Auswirkungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Inklusion) begründet, wonach immer mehr SuS mit sonderp. FB an Regelschulen beschult werden. (TN = Teilnehmer) Zur weiteren Sicherstellung der hohen Qualität des hiesigen OGS-Angebots ist es zwingend geboten, bei der Einrichtung und Verteilung der OGS-Gruppen zukünftig auch die tatsächlichen Gruppenzusammensetzungen aus SuS ohne und mit sonderp. FB zugrunde zu legen. Aufgrund der zunächst geringen Quote von SuS mit sonderp. FB konnte die Zusammensetzung bei der Gruppenverteilung bis dato vernachlässigt werden. Angesichts der in den vergangenen vier Jahren ( ) konstant erreichten Quote von rd. 14 % (in 2016 rd. 100 SuS) besteht nunmehr aus Sicht der Verwaltung Handlungsbedarf. 4

172 Entwicklung TN Gesamt (Quote): Entwicklung TN sonderp. FB (Quote): Gem. Runderlass Nr. 19 des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom (ABl. NRW S. 43) Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich werden die Zuwendungen nach einem Stellenschlüssel zugewiesen, der sich grundsätzlich an 25 SuS und an 12 SuS mit sonderp. FB bemisst. Der Stellenschlüssel kommt als Orientierungsrahmen für die Gruppengrößen analog zur Anwendung. Im Weiteren unterscheidet der RdErl. d. Ministeriums dahingehend, dass das Land NRW für SuS ohne und SuS mit sonderp. FB unterschiedlich hohe Zuwendungen gewährt. So beträgt der Grundfestbetrag seit dem EUR pro SuS beziehungsweise EUR für SuS mit sonderp. FB. Zusätzlich gewährt das Land NRW Zuwendungen für die Kapitalisierung von Lehrerstellen (an Stelle von 0,1 Lehrerstellen) seit dem EUR pro SuS beziehungsweise 519 EUR für SuS mit sonderp. FB. Die erhaltenen Zuwendungen sind gem. dem v.g. RdErl. d. Ministeriums zweckentsprechend und für tatsächliche Ausgaben einzusetzen und im Rahmen eines jährlichen Verwendungsnachweises zu bestätigen, ebenso wie der zu leistende Eigenanteil des Schulträgers, der seit dem EUR pro SuS beträgt. Um diese rechtliche Unterscheidung und die Anerkennung des unterschiedlichen erforderlichen Betreuungsumfangs und aufwands nun auch in der Festlegung der Gruppengrößen und damit auch in den 5

173 Gruppenfinanzierungen widerzuspiegeln, soll fortan eine individuelle Berücksichtigung der jeweiligen Gruppenzusammensetzungen erfolgen. Die sich daraus ergebende Anzahl von OGS-Gruppen je Schule bildet die Grundlage für die Gruppenfinanzierung. Die angedachte Verteilung der 27 OGS-Gruppen auf die Voerder Grundschulen ist in der Sitzung der Lenkungsgruppe am erörtert worden und wurde von Seiten der Schulleitungen und der Kooperationspartner/OGS-Träger ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus wurde signalisiert, dass die vorhandenen Räumlichkeiten für die zusätzlichen Gruppen ausreichend seien. Auch durch den Arbeitskreis Schule wurde die Erhöhung der OGS-Gruppen angesichts der v.g. Bedarfslage in der Sitzung am ausdrücklich unterstützt. Aus Gründen der Qualitätssicherung und um der Tatsache angemessen Rechnung zu tragen, dass die Betreuungsintensität von bestimmten SuS in der OGS erheblich zugenommen hat, wird vorgeschlagen, die Anzahl der OGS-Gruppen wie nachstehend aufgeführt von 25 auf 27 zu erhöhen. H a a r m a n n 6

174 Sichtvermerk Erster Beigeordneter: Sichtvermerk Beigeordnete: Stellungnahme eventuell zu beteiligender Fachbereiche: FB 3 7

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198 Stadt Voerde (Niederrhein) Drucksache Nr. 514 Der Bürgermeister Vorstandsbereich I Verfasser Herr Mertens/Herr Hesse Fachbereich 2 Fachdienst 2.3 Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat Empfehlung Empfehlung Beschluss Tagesordnungspunkt Antrag von Bürgerinnen mit Schreiben vom auf Zahlung eines monatlichen Mietzuschusses für die privatgewerblich betriebene Großtagespflegestelle Kindertagespflege Heideschäfchen Beschlussvorschlag Aus den in der Drucksache dargestellten Gründen erhält die Großtagespflegestelle Kindertagespflege Heideschäfchen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017 und 2018 durch die Kommunalaufsicht einen Zuschuss für die anerkennungsfähigen Mietkosten in Höhe von bis zu 600,00 monatlich in der Zeit vom bis zum Die Gewährung eines solchen Mietzuschusses über den genannten Zeitraum hinaus steht in Abhängigkeit zu den durch die Jugendhilfe ermittelten Bedarfen.

199 erstes Jahr Folgejahre Erträge Aufwendungen konsumtive Aufwendungen Bemerkungen: Zur Deckung der Kosten kann der Landeszuschuss nach 22 Abs. 1 KiBiz (Kindertagespflege) eingesetzt werden. Haushaltsbelastung einmalig jährlich X Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich Betrag: Deckung: ja X nein

200 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Die Bürgerinnen, Frau Hensel und Frau Pürstinger, betreiben seit Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 erfolgreich die oben genannte Großtagespflegestelle in Friedrichsfeld. In dieser Großtagespflegestelle werden 9 Plätze für vornehmlich Einjährige angeboten. Die Einrichtung ist seit Inbetriebnahme gut ausgelastet und auch im Kindergartenjahr 2016/2017 ausgebucht. Sie bietet den Kindern auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes eine passgenaue und pädagogisch wertvolle Betreuung nach den Grundprinzipien des KiBiz. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs der Eltern auf Versorgung, Betreuung und Förderung ihrer Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege hat die Jugendhilfeplanung die Bedarfe für das jeweilige Kindergartenjahr zu ermitteln. Da das vorhandene Platzkontingent für die Versorgung von Einjährigen in Voerde nicht ganz bedarfsdeckend ist, hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am die Einrichtung einer weiteren Großtagespflegestelle in Form eines Festanstellungsmodells in Räumlichkeiten der Stadt Voerde und in Trägerschaft eines freien Trägers zum Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann aufgrund baurechtlicher und brandschutzrechtlicher Bestimmungen voraussichtlich Anfang 2017 erfolgen. Mit dieser Maßnahme kann gerade der bis zum Sommer 2016 von den Eltern angezeigte und durch die Jugendhilfeplanung ermittelte Betreuungsbedarf der Einjährigen gedeckt werden. Die bereits bestehenden Betreuungsangebote für Einjährige in Voerde müssen daher in den Kindergartenjahren 2016/2017 und 2017/2018 zwingend zur Deckung des Rechtsanspruches weiter erhalten bleiben. Der Ausfall solcher Betreuungsangebote gerade für diese Altersgruppe könnte ansonsten nicht kompensiert werden. Außerdem müssten zur Umsetzung eines alternativen Betreuungsangebotes erhebliche investive Mittel kurzfristig bereitgestellt werden. Insofern handelt es sich bei dieser Zuschussgenehmigung um die wirtschaftlichere Variante. Daher wird empfohlen, der Großtagespflegestelle Kindertagespflege Heideschäfchen einen Zuschuss für die anerkennungsfähigen Mietkosten in

201 Höhe von bis zu 600,00 monatlich für den Zeitraum von Januar 2017 bis zum zu gewähren. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch den Einsatz des Landeszuschusses (Kindertagespflege) nach 22 Abs. 1 KiBiz. Die Gewährung eines entsprechenden Mietzuschusses über den vorgenannten Zeitraum hinaus ist abhängig von den durch die Jugendhilfeplanung ermittelten Ergebnissen. H a a r m a n n

202 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 517 Dezernat 2 Verfasser Herr Uhl Fachbereich 5.1 Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung der Stadt Voerde über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr bei kostenpflichtigen Einsätzen und freiwilligen Hilfeleistungen sowie des entsprechenden Kostentarifs aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und des Katastrophenschutz (BHKG) Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Voerde beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr bei kostenpflichtigen Einsätzen und freiwilligen Hilfeleistungen sowie des entsprechenden Kostentarifs in der Stadt Voerde in der als Anlage beigefügten Fassung. 1

203 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen erstes Jahr konsumtive Aufwendungen Folgejahre Bemerkungen: Erträge Die Erträge sind für das Haushaltsjahr 2017 auf dem PSP Aufwendungen SK eingeplant. Haushaltsbelastung einmalig jährlich x Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich Betrag: Deckung: ja x nein 2

204 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Die Gemeinden unterhalten zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehren. Die Einsätze der öffentlichen Feuerwehren im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, soweit im vorgenannten Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist. Gem. 52 BHKG können die Gemeinden in bestimmten Fällen Ersatz der ihnen durch Einsätze entstandenen Kosten verlangen. Der Kostenersatz ist gem. 52 Abs. 4 BHKG durch Satzung zu regeln. Die Höhe der Kosten kann entweder im Einzelfall konkret berechnet werden oder wird durch Pauschalbeträge in der Satzung festgelegt, wobei die Pauschalbeträge sich in etwa an den tatsächlichen Kosten messen lassen müssen. Entsprechend ist eine Kalkulation erforderlich, aus der die entstandenen Kosten sowie deren Umlegung auf die Kostenstellen hervorgehen. Aufgrund von Veränderungen bei den eingesetzten Fahrzeugen und Geräten sowie aufgrund von aktueller Rechtsprechung muss diese Kalkulation neu aufgestellt werden, um einen aktuellen Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr bei kostenpflichtigen Einsätzen und freiwilligen Hilfeleistungen vorweisen zu können und eine entsprechende Rechtssicherheit bei der Erhebung von Kostenersatz zu haben. Die aufgestellte Kalkulation basiert auf den Aufwendungen und Erträgen sowie Einsatzzahlen aus den Haushaltsjahren Die Veränderungen werden in der folgenden Matrix dargestellt: Stundensatz von alter Tarif neuer Tarif Personal 20,00 28,00 (Hilfeleistungs-) 100,00 116,00 Löschgruppenfahrzeug Drehleiter 136,00 176,00 Rüstwagen 120,00 188,00 3

205 Stundensatz von alter Tarif neuer Tarif Tanklöschfahrzeug nicht enthalten 126,00 Mannschaftstransportfahrzeug nicht enthalten 106,00 Einsatzleitwagen 36,00 68,00 Mehrzweckboot nicht enthalten 108,00 Kommandowagen nicht enthalten 28,00 Tragkraftspritzenfahrzeug 44,00 122,00 Anhänger nicht enthalten 2,00 Brandsicherheitswache 16,00 16,00 Gerätewagen 72,00 entfällt Stromaggregat (tragbar) 20,00 entfällt Flüssigkeitssauger 16,00 entfällt Tragkraftspritze 32,00 entfällt In der alten Kalkulation wurde zwischen den einzelnen Löschfahrzeugtypen nicht unterschieden, sondern lediglich ein allgemeiner Kostensatz für alle Arten von Löschfahrzeugen genannt. In der neuen Kalkulation wird dagegen zwischen (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug und Tanklöschfahrzeug unterschieden, da die unterschiedlichen Fahrzeugtypen durchaus voneinander abweichende Kosten verursachen. Für die Geräte (Stromaggregat, Flüssigkeitssauger, Tragkraftspitze) entfallen die Kostensätze, da die Geräte auf Fahrzeugen verlastet sind, die gemeinsam mit den Geräten im Einsatz sind. Die Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung dieser Geräte werden in der Kalkulation entsprechend den Fahrzeugen zugerechnet und fließen damit auch in deren Kostensätze mit ein. Durch einen Anstieg der Verdienstausfälle für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Voerde in den letzten Jahren ist es im Bereich Personal zu einem erhöhten finanziellen Aufwand gekommen, der mit in die Kalkulation des Stundensatzes eingeflossen ist. Daher kommt es in diesem Bereich zu einer Erhöhung des Kostensatzes. Die beiden Katastrophenschutzfahrzeuge ABC-Erkundungswagen und Schlauchwagen 2000 wurden in die Kalkulation nicht mit einbezogen, da die Kosten für deren Unterhaltung vollständig durch Land bzw. Bund getragen werden. 4

206 Die Satzung und Kalkulation wurde im AK Sicherheit und Ordnung bereits vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird vorgeschlagen die Satzung in der beigefügten Anlage vom Stadtrat beschließen zu lassen. H a a r m a n n Anlage: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Voerde bei Einsätzen der Feuerwehr 5

207 Anlage Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Voerde bei Einsätzen der Feuerwehr Der Rat der Stadt Voerde hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen, 52 Abs. 2, 4, 5 Satz 2 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, in seiner Sitzung am.. folgende Satzung beschlossen: 1 Leistungen der Feuerwehr (1) Die Stadt Voerde unterhält für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). (2) Darüber hinaus stellt die Feuerwehr bei Veranstaltungen nach Maßgabe des 27 BHKG Brandsicherheitswachen, soweit der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder genügen kann. (3) Des Weiteren kann die Feuerwehr auf Antrag auch freiwillige Hilfeleistungen erbringen. Ein Rechtsanspruch auf solche Leistungen besteht nicht. Über die Durchführung entscheidet die Leitung der Feuerwehr. 2 Kostenersatz (1) Die Einsätze der Feuerwehr nach 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit nachfolgend in Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist. (2) Für die nachfolgend aufgeführten Einsätze der Feuerwehr wird Ersatz der entstandenen Kosten verlangt: 1. von der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sie oder er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. von der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines Industrie- oder Gewerbebetriebs für die bei einem Brand aufgewandten Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel, 3. von der Betreiberin oder dem Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen gemäß 29 Abs. 1, 30 Abs. 1 S. 1 oder 31 BHKG im Rahmen ihrer Gefährdungshaftung nach sonstigen Vorschriften, 4. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden bei Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist von 1

208 einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung, 5. von der Transportunternehmerin oder dem Transportunternehmer, der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrenstoffen oder anderen Stoffen und Gegenständen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können oder Wasser gefährdenden Stoffen entstanden ist, 6. von der Eigentümerin oder dem Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen oder Wasser gefährdenden Stoffen gemäß Nummer 5 entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt, 7. von der Eigentümerin oder dem vom Eigentümer, der Besitzerin oder dem Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Brandmeldeanlage außer in Fällen nach Nr. 8, wenn der Einsatz Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Auslösung ist, 8. von einem Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet hat, 9. von derjenigen Person, die vorsätzlich grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert, (3) Zu den Einsatzkosten gehören auch die notwendigen Auslagen für die kostenpflichtige Hinzuziehung Dritter. Über die Beauftragung entscheidet die Einsatzleitung. (4) Entgelte werden erhoben für Brandsicherheitswachen und für freiwillige Leistungen. (5) Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Absatz 2 nicht möglich ist. 3 Berechungsgrundlage (1) Der Kostenersatz und die Entgelte für Personal, Fahrzeuge und Geräte werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen berechnet. Es können Pauschalbeträge festgelegt werden. Zu den Kosten gehören auch die anteilig Verzinsung des Anlagekapitals und die anteiligen Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten. (2) Soweit der Kostenersatz bzw. die Entgelte nach Stunden zu berechnen sind, wird der Zeitraum von der Alarmierung bis zum Einsatzende in Ansatz 2

209 gebracht. Maßgeblich ist der Einsatzbericht. Für jede angefangene Viertelstunde wird ein Viertel des im Kosten-/ Entgelttarif aufgeführten Stundensatzes berechnet. Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und Geräte erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet. (3) Die Höhe des Kostenersatzes und der Entgelte bestimmt sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. (4) Entstandene Sachkosten, die nicht gemäß Abs. 1 geltend gemacht werden, werden in voller Höhe zum jeweiligen Tagespreis berechnet. (5) Für die Beauftragung privater Unternehmen und / oder Hilfsorganisationen wird Kostenersatz geltend gemacht. Die Höhe des geltend gemachten Kostenersatzes richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten. (6) Von dem Ersatz der Kosten oder der Erhebung von Entgelten kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalls eine unbillige Härte wäre oder aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist. 4 Kosten- und Entgeltschuldner (1) Zur Zahlung des Kostenersatzes für Einsätze nach 2 sind die dort Genannten verpflichtet. Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) Zur Zahlung von Entgelten nach 2 Abs. 4 sind bei Brandsicherheitswachen der Veranstalter und bei Entgelten für freiwillige Leistungen der Auftraggeber verpflichtet. Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner. 5 Entstehung, Fälligkeit und Vorausleistung (1) Die Kostenersatzansprüche nach 2 und der Entgeltanspruch nach 2 Abs. 4 entstehen mit Beendigung der jeweiligen Leistungen. Sie werden mit der Bekanntgabe des Kostenersatz- oder Entgeltbescheides fällig, wenn im Bescheid nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. (2) Die Leistungen nach 2 Abs. 4 können von der Vorausentrichtung des Entgelts oder von der Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden. 6 Haftung Die Stadt Voerde haftet bei der Erbringung von freiwilligen Leistungen gemäß 1 (3) dieser Satzung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 3

210 7 Inkrafttreten a. Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. b. Gleichzeitig tritt die Satzungen der Stadt Voerde über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr bei kostenpflichtigen Einsätzen und freiwilligen Leistungen i. d. F. vom außer Kraft. 4

211 Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Voerde vom.. Je Viertelstunde Je Stunde 1. Stundensatz Personal 7,00 28,00 2. Stundensatz Fahrzeuge 2.1 (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug (LF) 29,00 116, Drehleiter (DLK) 2.3 Rüstwagen (RW) 2.4 Tanklöschfahrzeug (TLF) 2.5 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 44,00 47,00 31,50 26,50 176,00 188,00 126,00 106, Einsatzleitwagen (ELW) 17,00 68, Mehrzweckboot (MZB) 2.8 Kommandowagen (KdoW) 2.9 Tragkraftspritzenfahrzeug 2.10 Anhänger 27,00 7,00 30,50 0,50 108,00 28,00 122,00 2,00 3. Brandsicherheitswache Je Feuerwehrmann 4,00 16,00 5

212 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 518 Vorstandsbereich 2 Verfasser Herr Uhl Fachbereich 5.1 Feuerwehr Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Empfehlung Stadtrat Beschluss Tagesordnungspunkt Neufassung der Satzung über die Regelung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Voerde beschließt die Neufassung der Satzung über die Regelung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Voerde in der als Anlage beigefügten Fassung. 1

213 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen erstes Jahr konsumtive Aufwendungen Folgejahre Bemerkungen: Erträge Die Aufwendungen sind für das Haushaltsjahr 2017 auf dem PSP Aufwendungen SK in ausreichender Höhe eingeplant. Haushaltsbelastung einmalig jährlich x Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich Betrag: Deckung: ja x nein 2

214 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Der Landtag hat am das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in abschließender Lesung beschlossen. Das Gesetz trat mit Wirkung vom in Kraft und löste das bisherige Gesetz über den Feuerschutz- und Hilfeleistung (FSHG) aus den späten 1990er Jahren ab. Mit dem BHKG wird die Rechtslage nicht grundsätzlich verändert, sondern häufig in Einzelpunkten nachgesteuert. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Veränderungen, für die sich die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen eingesetzt haben. Mit dem Inkrafttreten des BHKG zum müssen die vor Ort existierenden Satzungen, die noch auf dem FSHG beruhen, an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden. Die Änderung der Regelung des Verdienstausfalles für selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr beinhaltet eine Anpassung der Höhe der Entschädigung. Der Verband der Feuerwehren, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben für die Regelung des Verdienstausfalls eine Mustersatzung erarbeitet und Empfehlungen an die Kommunen ausgegeben. Gemäß 21 Abs. 4 BHKG gelten die Vorschriften für Lohnfortzahlung und Verdienstausfall nunmehr verbindlich für die ehrenamtlichen Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen wie für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Wie bisher ist gemäß 21 Abs. 3 BHKG für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr sowohl ein Regelstundensatz, der ohne Nachweis erstattet wird, als auch ein Höchstbetrag für die Erstattung bei nachgewiesenem höherem Einkommen als dem Regelstundensatz durch gemeindliche Satzungen festzulegen. Diese Festlegung muss der Höhe nach vor Ort erfolgen. Dem Verband der Feuerwehren erscheinen, nach heutigem Stand, Regelstundensätze nicht unter 40,00 EUR und Höchstsätze von ca. 75,00 als angemessen. Die Festsetzung der Regelstundensätze und der Höchstsätze obliegt weiterhin den Kommunen und ist abhängig von deren Finanzkraft. Derzeit wird ein Verdienstausfall von 18,00 als Regelstundensatz und ein Höchstbetrag von 23,00 gewährt. Die letzte Anpassung der Sätze erfolgte mit 3

215 der Umstellung von D-Mark auf Euro. Damals wurde von 35,00 DM auf 18,00 und von 45,00 DM auf 23,00 umgerechnet. Im Jahr 2015 wurde insgesamt 996,90 an Verdienstausfällen an die ehrenamtlichen selbstständigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ausbezahlt. Die bisherige Höhe der Stundensätze wird allgemein akzeptiert. Eine Recherche bei allen Kommunen im Kreisgebiet ergab einen Durchschnitt von derzeitigen Regelstundensätzen i. H. v. 18,34 und einen Höchstsatz von 30,38. Ein Regelstundensatz i.h.v. 20,00 und ein Höchstsatz von 30,00 sind somit aufgrund des interkommunalen Vergleiches und der Finanzkraft der Stadt Voerde angemessen. Die Satzung wurde im AK Sicherheit und Ordnung bereits vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird vorgeschlagen die Satzung in der beigefügten Anlage vom Stadtrat beschließen zu lassen. H a a r m a n n Anlage: Satzung über die Regelung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Voerde 4

216 Anlage Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Voerde, der beruflich selbstständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Stadt Voerde vom

217 Inhaltsangabe: 1 Umfang des Verdienstausfalls 2 Höhe der Entschädigung 3 Antragsverfahren 4 Inkrafttreten

218 Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Voerde, der beruflich selbstständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Stadt Voerde vom Der Rat der Stadt Voerde hat in seiner Sitzung am aufgrund der 3 Abs. 1, 21 Abs. 1,3 und 4 BHKG des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) und des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) folgende Satzung beschlossen: 1 Umfang des Verdienstausfalls (1) Die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Voerde und die beruflich selbständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen in der Stadt Voerde haben Anspruch ( 21 Abs. 3,4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Stadt Voerde entsteht, soweit der Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt. (2) Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätten erzielt werden können, bleiben außer Betracht. 2 Höhe der Entschädigung (1) Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 20,00 Euro gewährt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. (2) Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst. (3) Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale nach Absatz 2 wird auf 30,00 Euro pro Stunde festgelegt. 3 Antragsverfahren Der Antrag von Verdienstausfall ist schriftlich zu stellen. Die Anträge von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind beim Fachbereich 5 einzureichen. 4 Inkrafttreten a. Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. b. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Voerde zur Regelung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Voerde vom (nach dem Stand der 1. Änderungssatzung vom ) außer Kraft.

219 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung der Stadt Voerde (Niederrhein) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften im Sinne des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung in der zur Zeit gültigen Fassung kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Voerde (Niederrhein), den H a a r m a n n Bürgermeister

220 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 523 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Paradowski Fachbereich Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Haupt und Finanzausschuss Stadtrat Empfehlung Empfehlung Beschluss Tagesordnungspunkt Beteiligung der Stadt Voerde am Radtouristischen Knotenpunktsystem für den Kreis Wesel Beschlussvorschlag Der Stadtrat stimmt der Beteiligung der Stadt Voerde am radtouristischen Knotenpunktsystem für den Kreis Wesel unter der Voraussetzung einer Förderung der Maßnahme durch das Land NRW zu. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 1.684,18 sind im Haushalt 2017 einzuplanen. 1

221 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen konsumtive Aufwendungen erstes Jahr Folgejahre Bemerkungen: Erträge 0 0 einmalige Aufwendungen für die Ersteinrichtung Aufwendungen Haushaltsbelastung einmalig x jährlich Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich Betrag: Deckung: ja nein X 2

222 Sachverhalt/Rechtslage/Begründung In den Kreisen Kleve, Viersen, dem Rhein-Kreis Neuss und innerhalb des Gebietes des RVR entwickelt sich zurzeit ein flächendeckendes radtouristisches Knotenpunktsystem nach niederländisch-belgischem Vorbild. Zu diesem Zweck werden an allen Kreuzungen touristischer Radrouten bestehende Wegweiserstandorte um die Systemkomponenten Knotenpunkt- Hut, Knotenpunkt-Nummerneinschub und Übersichtstafeln angebracht. Muster der Systemkomponenten (Kreis Viersen/ Niederlande): Mit der stetig steigenden Anzahl von Radfernwegen in Deutschland unternehmen immer mehr Regionen den Versuch, sich auf dem Gebiet des Radtourismus zu positionieren. Es ist absehbar, dass der Anschluss an ein überregional funktionierendes Orientierungssystem besonders positive 3

223 Auswirkungen auf Gästezahlen und die damit zusammenhängende touristische Wertschöpfung in der Region haben wird. Im Gebiet des Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) wird durch den RVR ein solches Knotenpunktsystem für Radrouten mit industriekultureller Bedeutung grobmaschig eingeführt. Diese Knotenpunkte berücksichtigen jedoch nicht die für die Stadt Voerde bzw. für den Kreis Wesel bedeutsamen überregionalen Radrouten. Bereits im Zusammenhang mit der Beteiligung der Stadt Voerde an LEADER wurde die Projektidee Knotenpunktsysteme für Radrouten als ein zu verfolgendes Leader Projekt vorgebracht (vgl. dazu auch DS 466 Sachstand Leader ). Jedoch lässt sich die Umsetzung der kreisweiten Maßnahme nicht als LEADER-Projekt durch Landesmittel fördern, da nicht alle Kommunen des Kreises Wesel Leader-Kommunen sind. Stattdessen soll das Projekt mit einem speziellen Förderprogramm nach der Richtlinie RWP NRW Infrastruktur mit einer Förderung von voraussichtlich 80 % der Förderkosten umgesetzt werden. Der Kreis Wesel stellt bei der Bezirksregierung für die kreisangehörigen Kommunen einen Förderantrag und tritt im Rahmen des Vorhabens für die Gesamtkosten in Vorleistung und koordiniert außerdem die Ausschreibung, Beauftragung sowie die Abrechnung der Fremdleistungen. Die Gesamtkosten belaufen sich nach derzeitiger Ermittlung auf rd Bei einer 80 %igen Fördermöglichkeit beläuft sich der von der Stadt Voerde als freiwillige Leistung zu tragende anteilige Eigenanteil für insgesamt 6 Systemkomponenten auf insgesamt 1.684, 18. Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2017 unter dem PSP-Element eingeplanen. Die 6 Systemkomponenten werden die für das Stadtgebiet relevanten Radrouten aufgreifen. Eine Detailabstimmung über die Positionierung erfolgt in einer Einzelfallprüfung zwischen der Stadt und dem Kreis Wesel. 4

224 Eine Beteiligung der Stadt Voerde sowie die Umsetzung auf Ebene des Kreises Wesel ist abhängig von einer Bewilligung des Förderantrages, weil ansonsten der Gesamtaufwand in Höhe von rd eigenständig durch die einzelnen Kommunen getragen werden müsste und sich für die Stadt Veorde ein Aufwand in Höhe von insgesamt rd ergeben würde. H a a r m a n n 5

225 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 494 Vorstandsbereich III Verfasser Christine Krüger Fachdienst Fachdienst 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt- u. Klimaschutz Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Rückseite Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss Planungs- und Umweltausschuss Jugend- und Hilfeausschuss Betriebsausschuss Sozialausschuss Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat Kenntnisnahme und Empfehlung zu A) 2. Kenntnisnahme und Empfehlung zu A) 2. Kenntnisnahme und Empfehlung zu A) 2. Kenntnisnahme und Beschluss zu A) 2. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch inklusive Ausbau zum Quartiers- und Stadtteilzentrum hier: Konzept für die Umsetzung A) Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss: 1. Der Betriebsausschuss nimmt den als Anlage 1 dieser Drucksache Nr. 494 beigefügten Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Betriebsausschuss stimmt dem in der Drucksache Nr. 494 dargestellten Konzept der Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch einschließlich dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf der Sportanlagensanierung zu. 3. Die als Anlage 6 der Drucksache Nr. 494 beigefügte Baubeschreibung sowie die Entwürfe des neuen Vereinsgebäudes und des Lager- und Gerätegaragengebäudes (siehe Anlagen 4 und 5 der DS 494) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 4. Das als Anlage 7 der Drucksache Nr. 494 beigefügte Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage 1

226 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Am Tannenbusch wird zustimmend zur Kenntnis genommen. B) Beschlussvorschlag für den Stadtrat: 1. Der Stadtrat nimmt den als Anlage 1 dieser Drucksache Nr. 494 beigefügten Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung für die Sanierung der Sportanlage AmTannenbusch zustimmend zur Kenntnis. 2. Das als Anlage 7 der Drucksache Nr. 494 beigefügte Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen: Auf Grundlage des am gestellten Förderantrages (siehe Drucksache Nr. 338) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Ende Februar 2016 für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch eine Förderung in Aussicht gestellt. Diesbezüglich wurde seitens des BBSR mitgeteilt, dass für die Sportanlagensanierung insgesamt zur Verfügung stehen (90 % von ), die sich wie folgt auf die Jahre 2016 bis 2018 verteilen: in 2016, ,40 in 2017 und ,60 in Die vom Zuwendungsgeber festgelegte Kostenobergrenze entspricht dem im Herbst 2015 gestellten Förderantrag. Lediglich die Verteilung auf die einzelnen Jahre weicht etwas ab. Etwa der für das Jahr 2017 beantragten Fördermittel wurden in das Haushaltsjahr 2018 verschoben (vgl. Anlage 2 der Drucksache Nr. 338). Bei der Erarbeitung des Zeitplans für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist die Mittelverschiebung berücksichtigt. Weil die Förderquote 90 % beträgt, stellt sich die Gesamtbilanzierung des Projektes insgesamt und auf die Jahre 2016 bis 2018* verteilt wie folgt dar: Einzahlungen / Auszahlungen Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch Gesamtsumme Aufteilung auf die Haushaltsjahre Vorjahre 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 später Investiver Aufwand Auszahlungen - PSP Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Investive Zuwendungen Einzahlungen - PSP Zuw. San. Sportanlage Am Tannenbusch Eigenanteil städtischer Eigenanteil DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 2

227 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Sachverhalt/Rechtslage/Begründung: Am hatte der Stadtrat in seiner Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen, dass für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch ein Förderantrag gestellt worden war. Zudem stimmte er dem im Förderantrag vom dargestellten Sanierungskonzept zu und ermächtigte den Bürgermeister, die Sanierungsplanungen im Sinne einer Qualifizierung des Zuwendungsantrages fortzuführen. Nach Vorliegen eines positiven Förderentscheids sollten die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2016 ff bereitgestellt werden (siehe Drucksache Nr. 338). Nachdem Ende Februar seitens des BBSR die Förderung in Aussicht gestellt worden war, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am den Haushaltsplan 2016 beschlossen. Dieser beinhaltet bereits die im Zusammenhang mit dem Zuwendungsentscheid mitgeteilte Verteilung der Zuwendungen auf die Jahre 2016 bis 2018 im Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebs Voerde als Bestandteil des Haushaltsplans der Stadt Voerde (siehe Punkt Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen ). Die investiven Aufwendungen wurden jedoch zunächst so wie in dem im Herbst 2015 gestellten Förderantrag übernommen. Mittlerweile sind die Planungen für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch weiterentwickelt worden. Zudem wurde auch bereits der förmliche Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß Anhang 1 RZBau (Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen) beim BBSR eingereicht (siehe Anlage 1). Die Entwürfe, auf deren Grundlage die Sportanlagensanierung durchgeführt werden soll, werden in dieser Drucksache vorgestellt. Die Anwohner der Sportanlage sowie interessierte Friedrichsfelder Bürgerinnen und Bürger werden zudem am beim 2. Bürgerdialog über das Sanierungskonzept informiert (siehe Punkt 4). Ein erster Bürgerdialog fand bereits am statt (siehe Punkt 3). 1. Konzept für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch Der aktuell gestellte Zuwendungsantrag enthält Erläuterungen zu den Sanierungsmaßnahmen und zum Ablauf- und Zeitplan (siehe Seiten 7 und 8 der Anlage 1). Zudem sind dem Antrag unter anderem folgende Entwurfspläne beigefügt: Übersichtsplan der künftigen Gesamtanlage der Sportanlage Am Tannenbusch (siehe Anlage 3), Entwurf des künftigen Vereinsgebäudes (siehe Anlage 4) und Entwurf des künftigen Lager- und Gerätegaragengebäudes (siehe Anlage 5). DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 3

228 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Ergänzt werden die Pläne und Antragstexte durch eine Baubeschreibung, die unter anderem auch eine Maßnahmenliste enthält, in der bestehende und zukünftige Anlagen gegenübergestellt sind (siehe Anlage 6). Diese Unterlagen verdeutlichen, in welchem Umfang Sanierungen oder Neubauten erfolgen und dass nur der östliche Gesamtanlagenbereich (z. B. die Wettkampfanlage Typ C) im eigentlichen Sinne saniert wird, während sich im westlichen und mittleren Bereich der Sportstandort verändern wird. Die Sportanlage Am Tannenbusch wird durch die Sanierungsmaßnahmen langfristig als Sportstandort gesichert und darüber hinaus auch zum Quartiers- und Stadtteilzentrum ausgebaut (siehe auch Punkt 2). Im Rahmen der Sanierungen werden die Altanlagen nicht nur erneuert, sondern es erfolgen Optimierungen: Optimierung der Friedrichsfelder Vereinsanlagen: Die im Jahr 2015 erarbeitete Sportentwicklungsplanung ergab, dass für die Sportvereinigung 08/29 Friedrichsfeld e.v. zwei Spielfelder ausreichen, wenn eines davon als Kunstrasenplatz errichtet wird. Empfohlen ist, die Vereinsanlagen am Standort Am Tannenbusch zu konzentrieren und das Großspielfeld an der Heidestraße aufzugeben. Zudem weist das Gutachten auf die Sanierung bzw. Modernisierung der Sanitär- und Umkleidebereiche hin. Darüber hinaus wird die eventuelle Errichtung von multifunktionalen Räumlichkeiten für z. B. Gymnastik vorgeschlagen. Diese Empfehlungen werden durch die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch umgesetzt. Schalltechnische Optimierungen: Das westliche Spielfeld (derzeitiger Tennenplatz) wird aus schalltechnischen Gründen in die Mitte der Gesamtanlage verlagert. Zudem ist es aus emissionstechnischer Sicht günstiger, wenn dieses Spielfeld künftig auch das Hauptspielfeld ist (nicht mehr wie bisher der östliche Naturrasenplatz). Deshalb erhält das westliche Fußballgroßspielfeld den Kunstrasenbelag, während das östliche Spielfeld wiederum zum Naturrasenspielfeld erneuert wird. Der Umfang der darüber hinaus erforderlichen Lärmschutzanlagen (Wände westlich des Kunstrasenspielfeldes und im Süden der Gesamtanlage) ist zwar nicht unerheblich (4 m hoch), aber durch die vorgenannten Maßnahmen minimiert. Auch das künftige Vereinsgebäude wird als Lärmschutzhindernis einbezogen. Optimierung des Vereinsgebäude-Standortes: In Verbindung mit der oben genannten Spielfeldverlagerung erhält auch das Vereinsgebäude einen neuen Standort. Dieser befindet sich südlich des künftigen Kunstrasen-/Hauptspielfeldes in Nähe der Straße Am Tannenbusch. Dort liegt das Vereinsgebäude direkt am Bewegungs- und Quartierspark, der zusammen mit dem DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 4

229 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Multifunktionsraum des Vereinsgebäudes, dem Parkour und dem Vereinsvorplatz allen Bürgern/-innen als Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt zur Verfügung stehen wird. Vorteilhaft ist daher auch, dass sich das neue Gebäude künftig etwas näher an der Stellplatzanlage befindet und sowohl von der Nordstraße als auch von der Straße Am Tannenbusch erreicht werden kann, ohne dass man in die Spielfeld- und Wettkampfbahnanlagenbereiche hineingehen muss. Optimierung des Vereinsgebäudes: Weil das vorhandene Gebäude sehr sanierungsbedürftig ist und die Umkleide-, Sanitär- und Schiedsrichterbereiche in Größe, Anzahl und Ausstattung nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen (z. B. keine Geschlechtertrennung im Umkleidebereich und Schiedsrichterbereich möglich), wäre auch ohne Standortwechsel ein Neubau wirtschaftlicher gewesen. Das neue Vereinsgebäude wird auf Grundlage der vom Fachdienst 2.1 (Bildung, Sport und Kultur) in Zusammenarbeit mit dem Sportverein SV 08/29 Friedrichsfeld ermittelten Bedarfe künftig unter anderem 6 Umkleide- und 4 Duschräume für Mannschaften, 2 Schiedsrichterräume, 2 Büros sowie Lager- und Abstellräume für den Verein zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind 2 Multifunktionsräume und 1 Aufwärmküche vorgesehen. Einer der Multifunktionsräume wird vorrangig vom Verein genutzt, der andere steht allen Bürgern/-innen zur Verfügung (siehe auch Punkt 2). Bei größeren Veranstaltungen, Kursen und Treffen können beide Räume auch gemeinsam genutzt werden (siehe Anlage 4). Mehrwert für das Quartier und für Friedrichsfeld: Weil das neue Vereinsgebäude nur einen Teilbereich des jetzigen Tennenplatzes einnimmt, wird der im Norden der Gesamtanlage vorhandene Spiel- und Bolzplatzbereich entlang der Straße Am Tannenbusch zu einem Quartiers- und Bewegungspark erweitert, der Flächen schafft, um zukünftig Begegnungs- und Freizeitangebote schaffen zu können (z. B. zukünftige Anlegung einer Mehrgenerationenspielfläche). Zudem erhält das Vereinsgebäude einen Vorplatz, in dessen Nähe auch ein Parkour und multifunktional nutzbare Freiflächen für Gerätezirkel zur Förderung der Motorik und Fitness, für Boule, Feste und Fahrradtraining entstehen (siehe Anlage 3). Gemeinsam mit den Multifunktionsräumen des Vereinsgebäudes ermöglichen diese Außenanlagen, dass der Sportstandort Am Tannenbusch künftig allen Bürgern/-innen auch als Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt zur Verfügung steht. Barrierefreiheit: Damit die künftige Sportanlage Am Tannenbusch von jedermann genutzt werden kann, soll sie barrierefrei sein. Dies gilt einerseits für das eingeschossige Vereinsgebäude (z. B. Raum- und Türgrößen entsprechend angelegt), aber auch für die Außenanlagen. So werden z. B. die zur DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 5

230 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Wettkampfbahnanlage zeigenden Stehplatzstufen der Wallanlage zu einem erhöhten Zuschauerbereich mit barrierefreiem Zugang umgebaut. Lichttechnische Optimierungen: Die vorhandene und nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechende Flutlichtanlage des westlichen Großspielfeldes wird durch eine neue Flutlichtanlage ersetzt. Klimafreundlichere Energiebilanz: Das im Jahr 2015 erarbeitete Klimaschutzkonzept hatte für eine Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch Maßnahmen vorgeschlagen (siehe letzter Absatz von Punkt 2.2 des als Anlage 1 beigefügten Zuwendungsantrages). Diese werden insoweit berücksichtigt, dass ein Anschluss an die Fernwärmeinsel Friedrichsfeld (Nahwärmenetz mit Biomasse-Heizwerk) erfolgt. Zudem bewirken die Sanierungsmaßnahmen eine Reduzierung des Energiebedarfs. Strukturierung der Lager- und Geräteräume: Aufgrund der umfangreicheren Grün- und Gehölzflächen der Sportanlage werden zusätzlich zu frostfreien Lager- und (Pflege)Geräteflächen auch Außen-Lagerflächen und Rangierflächen benötigt. Damit derartige Nutzungen nicht an repräsentativen Wegen und Anlagen entstehen, wird hierfür im Osten der an der Nordstraße vorhandenen Stellplatzanlage ein eigenständiger und eingefriedeter Bereich eingerichtet (siehe Anlagen 3 und 5 sowie Punkt 3 dieser Drucksache). Beheizte Lagerflächen (z. B. für Bälle) sind im Vereinsgebäude und unbeheizte Lagerflächen (z. B. für Hürden und Matten) im nördlichen Bereich des zwischen den Spielfeldern verbleibenden Walls vorgesehen. Auch wenn die Sanierungsmaßnahmen sehr umfangreich sind und in Teilbereichen die Beseitigung von Gehölzstrukturen erfordern, soll der parkähnliche Charakter der Sportanlage Am Tannenbusch erhalten bleiben. Im neuen Bewegungs- und Quartierspark sowie im Umfeld des Vereinsgebäudes und der anderen Außenanlagen erfolgen zahlreiche Neupflanzungen. Zudem werden die geplanten Schallschutzwände durch die bereits vorhandenen Bäume und Gehölzstrukturen der Randbereiche der Sportanlage sowie durch den an der Straße Am Tannenbusch liegenden Bewegungs- und Quartierspark eingegrünt und in die Sportanlage integriert. Insgesamt soll die Sanierung so erfolgen, dass sich die Sportanlage weiterhin gut in das sie umgebende Wohngebiet einfügt. Das dem Zuwendungsantrag zugrunde liegende Konzept der Sportanlagensanierung wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von SV 08/29 Friedrichsfeld erarbeitet (siehe Punkt 2.6 des als Anlage 1 beigefügten Antrages). Auch der zeitliche Ablauf der Sanierungsmaßnahmen (siehe Punkt 2.5 der Anlage 1) ist mit dem Verein abgestimmt. DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 6

231 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven, und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird die Sportanlage Am Tannenbusch zum Quartiers- und Stadtteilzentrum ausgebaut. Dass in Friedrichsfeld hierfür Bedarf besteht, wird im Zuwendungsantrag auf Grundlage sozialstruktureller Daten umfassend erläutert (siehe Anlage 1). Im Projektaufruf des Fördergebers bzw. im Förderprogramm wird vorrangig auf die Integration von Flüchtlingen Wert gelegt (siehe Anlage 1 der Drucksache Nr. 338). Dies ist berücksichtigt, weil am Standort Am Tannenbusch Sport-, Freizeit-, und Begegnungsangebote für alle Bürger und Bürgerinnen bzw. für jedermann geschaffen werden sollen (intergenerativ, inklusiv, orts-, generationen-, kultur- und geschlechterspezifisch). In diesem Sinne hat der Fachbereich 2 (Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur) in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. ein Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen erstellt. Dieses Nutzungskonzept verdeutlicht, welche Angebote und Maßnahmen der Handlungsfelder Integration Inklusion Freizeit- und Gesundheitsprophylaxe für Kinder und Jugendliche Familien Erwachsene Senioren generationsübergreifend in den Räumen / Außenanlagen Mehrzweckraum des neuen Vereinsgebäudes Sportflächen und Außenbereiche (z. B. Wettkampfanlage Typ C, Kunstrasenspielfeld) Multifunktionsflächen / Spielflächen (z. B. Parkour, Vereinsvorplatz, Bewegungs- und Quartierspark) des Quartiers- und Stadtteilzentrums Sportanlage Am Tannenbusch zukünftig möglich sind. DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 7

232 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom So wird beispielsweise der Multifunktionsraum des Vereinsgebäudes für Sprachkurse für Flüchtlinge, Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, Fortbildungs- und Familienkurse, Babymassagen, Eltern-Kind-Turnen, Bastel- und Kochangebote, als Treffpunkt und für Feste genutzt. Im Bewegungs- und Quartierspark sind z. B. auch Kurse für QiGong, Tai Chi, Yoga und Ähnliches möglich sowie Fahrradverkehrserziehung für Flüchtlinge im Parkour am Vereinsgebäude, Rollstuhlbasketball für Menschen mit und ohne Behinderung südlich des Naturrasenspielfeldes innerhalb der Wettkampfanlage und weitere Angebote (siehe Anlage 7). Im Bewegungs- und Quartierspark werden Flächen geschaffen, auf denen zukünftig auch die Anlegung von Mehrgenerationenspielflächen möglich ist. Daher ist beabsichtigt, an der Sportanlage Am Tannenbusch, die zum Quartiers- und Stadtteilzentrum erweitert wird, das Konzept des Mehrgenerationenspielplatzes beispielhaft zu erproben (siehe auch drittletzter Absatz des Punktes 2.2 des als Anlage 1 beigefügten Zuwendungsantrages (Seite 5)). Das sozialintegrative Nutzungskonzept wurde am im Rahmen einer Ideenbörse potenziellen Kooperationspartnern (eventuellen Nutzungsinteressierten und /oder erfahrenen Beratern) vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung bekundeten sowohl Sportlehrer des Voerder Gymnasiums als auch eine Vertreterin der Waldschule Hünxe Interesse an einer Mitnutzung der Sportanlage (siehe auch Anlage 9). Mit Ausnahme vom Diskuswurf, der weiterhin im Auestadion in Wesel trainiert werden kann, deckt die derzeitige Planung bereits alle Bedarfe ab, damit der Leichtathletikkurs Sport des Gymnasiums auf der Sportanlage Am Tannenbusch durchgeführt werden kann. Der Hinweis der Waldschulen-Vertreterin, in einem der Multifunktionsräume eine Decke mit Schienensystem oder einen Balken anzubringen, an dem Sportgeräte aufgehängt werden können (z. B. ein Boxsack für Anti-Aggressionstraining), fließt in die Planungen des Vereinsgebäudes ein. 3. Entwurfsänderungen im Vergleich zum Vorentwu rf aus 2015 und hierbei erfolgte Berücksichtigung der Anregungen von Bürgern/-innen und Fachämtern Der Entwurf für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch hat sich im Vergleich zu der im Herbst 2015 erarbeiteten Vorplanung leicht verändert (vergleiche Anlage 3 dieser Drucksache 494 mit Projektblatt 3 der Anlage 2 der Drucksache 338). Ursprünglich war der Parkour mit Geräten zur Förderung der Motorik und Fitness im Norden der Wettkampfanlage geplant. Nunmehr wird er im Umfeld des künftigen Vereinsgebäudes angelegt. Dies entspricht u.a. einer Anregung, die während des am DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 8

233 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom durchgeführten Bürgerdialogs vorgetragen wurde (siehe Anlage 8). Zudem wiesen in dem 1. Bürgerdialog Anwohner der Straße Am Tannenbusch darauf hin, dass Zugänge, die von dieser Anliegerstraße zum Vereinsgebäude führen, unerwünschten Zubringerverkehr in diese Sackgasse führen können. Daher wurden die ursprünglich auf dieser Seite geplanten mehreren Zugänge auf einen Zugang reduziert. Damit dieser künftig nur für Fußgänger und Radfahrer genutzt wird, müssen noch Regelungen gefunden werden, die beispielsweise den Kraftverkehr direkt zu der an der Nordstraße liegenden Stellplatzanlage der Sportanlage lenken. Auch der Standort des Geräte- und Fahrzeuggebäudes wurde geändert. Die Abteilung Baubetrieb des Kommunalbetriebs Voerde (KBV 2) hatte darauf hingewiesen, dass Gehölz- und andere Außen-Lagerflächen möglichst nicht an repräsentativen Bereichen liegen sollten (siehe Punkt 1 dieser Drucksache). Erfreulicherweise ergaben die in diesem Jahr auf Grundlage des weitergeführten Sportanlagenentwurfes erfolgten Schalluntersuchungen, dass für die westlich des geplanten Kunstrasenplatzes und im Süden der Gesamt-Sportanlage zu errichtenden Lärmschutzanlagen eine Hohe von 4 m ausreicht. Die schalltechnische Erstbewertung (Herbst 2015) prognostizierte eine erforderliche Höhe von 5 m. 4. Weiteres Vorgehen Durchführung des 2. Bürgerdialogs Damit die Anwohner der Sportanlage Am Tannenbusch, Friedrichsfelder/-innen und die weitere interessierte Öffentlichkeit über die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen informiert werden / sind, sollen jährlich mindestens zwei Informationsveranstaltungen stattfinden. Nachdem das Konzept der Sportanlagensanierung erstellt und hierfür der qualifizierte Zuwendungsantrag eingereicht ist, wird am der 2. Bürgerdialog durchgeführt. Erarbeitung der Bauunterlagen gemäß Anhang 2 RZBau Dem Zuwendungsgeber (BBSR) liegt nunmehr der förmliche Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß Anhang 1 RZBau vor. Als zweiter Teil des Zuwendungsantrages sind noch Bauunterlagen gemäß Anhang 2 RZBau einzureichen. Der Umfang dieser Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Gutachten etc.) ist mit der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen abgestimmt. Sie können nachgereicht werden. Weil die Baunuterlagen einerseits sehr umfangreich sind, aber zum anderen Anfang 2017 bereits mit ersten Maßnahmen (z. B. Gehölzbeseitigungen) begonnen wird, strebt die Stadt an, die Bauunterlagen bis spätestens Anfang Januar einzureichen. DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 9

234 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Auf Grundlage des bisher vorliegenden Antrages ist ein Zuwendungsbescheid zu erwarten, der zunächst vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfung der Bauunterlagen erteilt wird. Erst nach Anerkennung der kompletten Antrags- und Bauunterlagen erteilt das BBSR den vorbehaltlosen Zuwendungsantrag. Beginn der Sanierungsmaßnahmen Anfang 2017 erfolgen zunächst erste Rodungsarbeiten. Nachdem die Fußballsaison 2016/2017 endet, wird mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen. Zunächst werden im kommenden Frühjahr das Vereinsgebäude und das Tennenspielfeld rückgebaut, um bis September 2017 den neuen Kunstrasenplatz zu errichten (siehe auch Punkt 2.5 der Anlage 1). Während der Übergangszeit nutzt der Sportverein 08/29 Friedrichsfeld den in der Wettkampfbahnanlage vorhandenen Rasenplatz sowie den Naturrasenplatz an der Heidestraße. Provisorische WC s werden während der Bauzeiten bis Fertigstellung des neuen Vereinsheims auf der Sportanlage Am Tannenbusch zur Verfügung gestellt; Umkleidemöglichkeiten in der ehemaligen Parkschule. H a a r m a n n Anlagen: 1. Zuwendungsantrag für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch gemäß Anhang 1 RZBau einschließlich Anlagenverzeichnis 2. Bestandsplan der Sportanlage Am Tannenbusch 3. Entwurf der künftigen Gesamt-Sportanlage Am Tannenbusch 4. Entwurf des künftigen Vereinsgebäudes 5. Entwurf des künftigen Lager- und Gerätegaragengebäude 6. Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen 7. Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen 8. Anregungen, vorgetragen beim Bürgerdialog am Anregungen, vorgetragen bei der Ideenbörse am Hinweis Diese Drucksache 494 enthält nicht alle 25 Anlagen, die dem förmlichen Zuwendungsantrag beigefügt sind (siehe Anlagenverzeichnis am Ende der Anlage 1). Eine Kopie des Antrages einschließlich aller Anlagen kann vor bzw. während der Sitzungen durch die Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder im Sitzungssaal eingesehen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit für die o.g. Mitglieder die Unterlagen im Rathaus bei Herrn Marhofen und Frau Krüger einzusehen, wobei um vorherige Terminabstimmung gebeten wird. Entsprechende Kontaktdaten sind auf Seite 1 des Zuwendungsantrages zu finden (siehe Anlage 1). DS 0494-SanierungSportanlageTannenbusch-KonzeptUmsetzung Seite 10

235 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 Bitte die Makrosicherheit auf Mittel oder Niedrig stellen, damit die programmierte Hilfe funktioniert. An Bauverwaltung Antragsteller Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Stadt Voerde Standort Münster Rathausplatz 20 - Bauabteilung Voerde Albersloher Weg Münster Bankverbindung An Zuwendungsgeber Niederrheinische Sparkasse RheinLippe Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Projektgruppe Zukunftsinvestitionsprogramm: Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur Deichmanns Aue Bonn (BLZ ) IBAN DE BIC WELADED1WES Auskunft erteilt Christine Krüger und Patrick Marhofen Telefon Nr. / / christine.krueger@voerde.de / patrick.marhofen@voerde.de Betreff: ZIP Sanierung der Sportanlage "Am Tannenbusch" (Voerde-Friedrichsfeld) Am Tannenbusch, Voerde (Baumaßnahme, Ort, Straße) Bezug: Zukunftsinvestitionsprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen (ZIP Sanierung SJK) Projektnummer: NRW Es wird die Gewährung einer Zuwendung beantragt in Höhe von: EUR ,00 Davon als Zuschuss: Kostengruppen - Kgr. - nach DIN ,00 EUR und Kosten EUR ) Darlehen 0,00 EUR Zuschuss EUR Darlehen EUR 100 Grundstück 0,00 0,00 0, (ohne Ausstattung) , ,00 0, Allg. u. Bes Ausstattung 0,00 0,00 0, Gesamt , ,00 0,00 Die beantragten Mittel werden benötigt: Haushaltsjahr Grundstück EUR Bau EUR Ausstattung EUR Gesamt EUR , ,00 0, , , ,30 0, , , ,70 0, ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ) Zutreffendes bitte auswählen In der vom Bund eingeführten Fassung Seite 1

236 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 Mit der Zuwendung soll folgendes Vorhaben in folgendem Zeitraum verwirklicht werden: (Darstellung und Begründung des Vorhabens insbesondere im Hinblick auf Bedarf, Standort, Konzeption und Ziel; soweit nicht in den beigefügten Unterlagen erläutert, - s. Liste der dem Antrag beizufügenden Unterlagen - (Anhang 2)) 1. Förderprogrammebene 1.1 Kurzbeschreibung: Die Stadt Voerde möchte die Sportanlage Am Tannenbusch bis Herbst 2018 sanieren und darüber hinaus auch zum Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt weiterentwickeln. Hierbei werden die vorhandenen Außenanlagen und bestehenden Gebäude nicht nur wieder hergestellt, sondern es erfolgen im Rahmen der Sanierung auch Optimierungen in mehrfacher Hinsicht (z.b. bezüglich Schallschutz, Nutzungsanordnungen, Auslastung der Anlagen u.a.). Dadurch wird der Standort für die Sportvereinigung 08/29 Friedrichsfeld e.v. gesichert und zukunftsfähig modernisiert. Unter anderem soll eine Vergrößerung der Dusch- und Umkleidekapazitäten im Zuge der Sanierung dem Verein ermöglichen, die Fußballabteilung für Mädchen und Frauen zu öffnen. Gleichzeitig kommen die Verbesserungen auch den benachbarten (Wohn-)Nutzungen zugute (z. B. auswirkungsärmere Flutlichtanlagen, Schallschutzmaßnahmen, größere Freiflächen für Spiel, Feierabend- und Naherholung). Zudem ermöglicht das neue Vereinsgebäude zusammen mit den künftigen Freianlagen weitere Nutzungschancen für jedermann und damit auch für die soziale Integration vor Ort. Nicht nur der ortsansässige Sportverein 08/29 Friedrichsfeld kann endlich wieder zukunftsorientiert planen (siehe Erläuterungen zu Punkt 2.1). Dass die Sportanlage Am Tannenbusch künftig auch Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt sein wird, stärkt die bereits vorhandenen sozialen, integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Strukturen in Friedrichsfeld und schafft Räume und Freianlagen für ergänzende und/oder bereits erforderliche Angebote, insbesondere in einem der Voerder Stadtteile, der einen hohen Anteil der in Voerde ankommenden Flüchtlinge aufnimmt und weitere gesellschaftliche und demografische Herausforderungen zu bewältigen hat. 1.2 Programmziele: Saniert werden soll eine städtische Sportanlage (siehe Anlage 2), auf der sich neben einer Kampfbahnanlage Typ C, einem weiteren Fußballspielfeld, einem Vereinsgebäude, Nebenanlagen und einer Stellplatzanlage auch Spielflächen (Kleinkinderspielbereich und Bolzplatz) befinden (siehe Anlage 6). Die Sportanlage Am Tannenbusch liegt im Norden von Voerde innerhalb des östlichen Siedlungsbereiches von Friedrichsfeld und ist komplett von überwiegend Wohnbebauungen umgeben (siehe Anlage 3). Die städtebauliche Einbindung ist bereits jetzt gut, soll durch die angestrebte Sanierung aber noch verbessert werden. Schall- und lichttechnische Maßnahmen werden die Sportanlage für das Umfeld störungsfrei halten. Soweit durch die Neupositionierungen des westlichen Spielfeldes und des Vereinsgebäudes sowie durch Lärmschutzmaßnahmen Eingriffe in die derzeitigen Eingrünungen der Anlage erfolgen müssen, werden diese durch neu geschaffene, begrünte Freiräume kompensiert. Geschickte Landschaftsgestaltungen vermeiden Störungen des Umfeldes. Das Projekt stellt vor allem einen Beitrag zur sozialen Integration im Quartier dar. Die Öffnung vom reinen Vereinssport zu offenen Angeboten für jedermann und für alle Altersgruppen sowie auch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund schafft die Voraussetzung, dass Sport und Spiel ihre verbindenden, integrierenden und inklusiven Möglichkeiten entfalten können. Die mit der Sanierung verbundene qualitative Verbesserung der Sportanlage schafft die Plattform für soziale Aktivitäten von überdurchschnittlicher fachlicher Qualität. Barrierefreiheit ist bei der Neugestaltung selbstverständlich, um die Freude am Sport und am Gemeinschaftsleben auch bis ins hohe Lebensalter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen ausleben zu können. Sowohl die Planungen für die Außenanlagen als auch die für das Vereinsgebäude werden modern und ansprechend entwickelt, um eine gute baukulturelle Qualität zu gewährleisten. Dass die Sportanlage Am Tannenbusch nicht nur ertüchtigt, sondern schalltechnisch optimiert wird, indem ein Spielfeld neu angeordnet und das Vereinsgebäude künftig nicht nur für die Nutzung vorteilhafter liegt, sondern gleichzeitig Lärmschutz darstellt, ist innovativ und verdeutlicht zusammen mit den durch geschickte Landschaftsgestaltung eingebundenen Lärmschutzwänden den konzeptionellen Qualitätsanspruch. Auch insbesondere die Kombination, dass das Vereinsgebäude und die Außenanlagen künftig sowohl Domizil des Sportvereins als auch Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt sein werden, stellt ein hohes Innovationspotenzial dar. Hierfür sind in enger Zusammenarbeit mit dem Sportverein SV 08/29 Friedrichsfeld sowie unter Beteiligung potenzieller Kooperationspartner (eventuelle Nutzungsinteressierte und/oder erfahrene Berater) geeignete Nutzungskonzepte, Gebäude und Außenanlagen zu entwickeln. Darüber hinaus soll auch die im Klimaschutzkonzept der Stadt Voerde enthaltene Empfehlung für die Sanierung der Sportanlage Tannenbusch berücksichtigt und somit den Klimaschutzzielen des Bundes entsprochen werden (siehe Erläuterungen zu 2.2). Dass sich die Fußballabteilung von SV 08/29 Friedrichsfeld künftig auf einer Sportanlage konzentrieren wird und sich nicht mehr mit zwei Standorten arrangieren muss, ist für den Verein, seine Mitglieder und Zuschauer ein großer Gewinn. Erfreulich ist hierbei für viele Friedrichsfelder und Voerder Bürger/-innen, dass insbesondere die Sportanlage Am Tannenbusch zukunftsfähig saniert werden kann, weil die traditionelle Anlage in der Bevölkerung sehr beliebt ist. Diesen Sport-, Freizeit- und Naherholungsort weiterhin im Siedlungsbereich halten zu können, Seite 2

237 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 ist nicht nur für das direkte Wohnumfeld von Vorteil. Ein für Friedrichsfeld wichtiger Identifikationsort kann als Ort des regelmäßigen Gemeinschaftslebens, Treffens und Kommunizierens sogar noch verstärkt werden. Dies sind deutliche stadtentwicklungspolitische Impulse für Friedrichsfeld, aber auch für Voerde insgesamt, nachdem die in den letzten Jahren umfangreich und kontrovers diskutierten Verlagerungsplanungen nun durch die Altstandortsanierung beendet werden können (siehe Erläuterungen zu 2.1). Die Maßnahme wird im Ortsteil ohnehin, aber auch in der Stadt Voerde insgesamt, eine hohe Aufmerksamkeit bewirken. Die überregionale Ausstrahlung wird sich sukzessive entwickeln, zumal u.a. ein Vertreter des Landessportbundes eingebunden ist bei der Erarbeitung des > Nutzungskonzeptes zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiersund Stadttteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch < (siehe Anlage 12). Dass diese Vielfalt von Angeboten an einem Standort konzentriert sein wird, verleiht der Sportanlage "Am Tannenbusch" ein Alleinstellungsmerkmal. Innerhalb des Kreissportbundes findet ein regelmäßiger Austausch zu Best-Practice-Beispielen statt, zu denen nun auch das geplante Angebotsspektrum der Friedrichsfelder Sportanlage gehört. Dass das Projekt bis Ende 2018 abgeschlossen sein muss, entspricht auch den Zielsetzungen der Stadt Voerde (siehe Punkt 2.5). Dem Sportverein SV 08/29 Friedrichsfeld soll möglichst zeitnah eine zukunftsfähige Sportanlage zur Verfügung gestellt werden, nachdem er sich seit vielen Jahren mit sehr sanierungsbedürftigen Anlagen arrangiert. Darüber hinaus ist es für die Stadt und die bei der Integration von Flüchtlingen Beteiligten hilfreich, wenn ab Sommer 2018 zusätzliche Räumlichkeiten und Freiflächen zur Verfügung stehen, um vor Ort z. B. Sprachkurse, Ehrenamtlichenschulungen, Fahrradverkehrserziehung für Flüchtlinge und Ähnliches auf der Sportanlage Am Tannenbusch anbieten zu können, die dann Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt für jedermann ist. 2. Projektebene 2.1 Ausgangslage: Die Stadt Voerde liegt in Nordrhein-Westfalen am unteren Niederrhein nordwestlich des Ruhrgebietes. Sie gehört zum Kreis Wesel und hat Einwohner/-innen (Stand ). Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca ha und besteht aus mehreren Ortsteilen. Die Sportanlage "Am Tannenbusch" gehört zu Friedrichsfeld, dem zweitgrößten Stadtteil ( Einwohner am ) der polyzentrisch gegliederten Stadt (siehe Anlage 3). In Friedrichsfeld befinden sich seit den 60er Jahren zwei Sportanlagen, die von der Sportvereinigung 08/29 Friedrichsfeld e.v. genutzt werden. Die Sportanlage an der Heidestraße umfasst vorrangig die vereinseigenen Tennisanlagen, aber auch ein städtisches Fußballgroßspielfeld (Rasenplatz). Auf der Sportanlage "Am Tannenbusch" befinden sich eine Wettkampfbahnanlage Typ C mit einem Rasenspielfeld sowie ein weiteres Fußballfeld (Tennenplatz). Die Fußballabteilung von SV 08/29 Friedrichsfeld arrangiert sich daher seit vielen Jahrzehnten trotzt guter sportlicher Leistungen der 1. Mannschaft auf Bezirksebene mit den beiden etwa 1,2 km voneinander entfernten Anlagen (siehe Anlage 4). Zudem sind beide Sportanlagen seit langem sanierungsbedürftig. Insbesondere die Gebäude mit ihren Umkleide-, Sanitär- und Schiedsrichterbereichen entsprechen nicht mehr nur dem heutigen Standard, sondern führen dazu, dass sie von Sportlern eigener und gegnerischer Mannschaften ungern (bis nur notfalls) genutzt werden und dass einige Eltern ihre Kinder lieber bei Nachbarvereinen anmelden. Hierzu trägt auch der Umstand, dass die Dusch- und Umkleidekapazitäten eine Öffnung der Fußballabteilung für Mädchen und Frauen momentan nicht zulassen, maßgeblich bei. Dennoch ist die traditionelle Sportanlage "Am Tannenbusch" in der Bevölkerung sehr beliebt. Sie liegt integriert innerhalb des östlichen Siedlungsgebietes von Friedrichsfeld und ist mit ihrem alten und prägenden Baum- und Gehölzbestand und einem Kinderspielplatz auch ein wunderbar begrünter Freizeit- und Naherholungsbereich. Der dort aktive Sportverein 08/29 Friedrichsfeld verfügt über ein breitgefächertes Sport- und Bewegungsangebot. Er arbeitet mit Jugendeinrichtungen, Kirchen, dem türkischen Kulturverein, dem Rundem Tisch Integration und Anderen zusammen und leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt im Quartier. Der Verein hat heute noch Mitglieder in seinen Reihen, die aufgrund des Kosovokonfliktes seinerzeit als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Für den Verein insbesondere die Fußballabteilung - ist der Sportbetrieb auf zwei Standorten eine große Belastung. Vor diesem Hintergrund - drei genutzte Spielfelder auf zwei sehr sanierungsbedürftigen Standorten - hat die Stadt 2008 entschieden, einen neuen zentralen Standort zu suchen. Der Plan konnte jedoch nicht realisiert werden, weil auf dem angestrebten Areal (ungenutzte Industriefläche) in den letzten Jahrzehnten Wald entstanden war. Ende 2014 hat die Stadt Voerde deshalb eine Sportentwicklungsplanung in Auftrag gegeben, um für einen Neustart des Sportprojektes zunächst den Bedarf zu ermitteln. Das Gutachten ergab, dass für den Friedrichsfelder Sportverein langfristig zwei Spielfelder ausreichen, wenn mindestens eines davon als Kunstrasenplatz errichtet wird (siehe Erläuterungen zu Punkt 2.2). Anstelle einer Verlagerung rückte damit die Sanierung des Standortes "Am Tannenbusch" wieder in den Fokus. Durch die Sanierung soll eine moderne, barrierefreie Sportanlage entstehen, die Sport-, Freizeit- und Begegnungsangebote für alle Bürger (integrativ, inklusiv, orts-, generationen-, kultur- und geschlechterspezifisch) bereithält. Ziel ist es, einen Kristallisationspunkt für das soziale Leben im Stadtteil Friedrichsfeld zu schaffen. Dass die Sportanlage Am Tannenbusch künftig Räume und Freiflächen für die soziale Integration vor Ort bieten wird, ist vor allem deshalb wichtig, weil im Stadtteil Friedrichsfeld ein hoher Anteil der seit 2015 in Voerde ankommenden Flüchtlinge untergebracht wird. Zudem wohnen Seite 3

238 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 in Friedrichsfeld bereits seit mehreren Jahren viele Menschen mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2015 lebten über das gesamte Stadtgebiet verteilt 566 Flüchtlinge. Aktuell (Stand: ) halten sich 447 Flüchtlinge in Voerde auf, davon 110 in Friedrichsfeld. Bis Ende 2016 wird ausgehend vom Stand für das gesamte Stadtgebiet ein Anstieg auf 558 Flüchtlinge erwartet. Für die Jahre 2017 und 2018 werden 690 bzw. 660 Flüchtlinge prognostiziert. Aufgrund der temporären Umnutzung der ehemaligen Parkschule sowie eines ehemaligen Hotelbetriebs an der Straße "Am Nordturm" zu Flüchtlingsunterkünften wird die Zahl derjenigen, die in Friedrichsfeld untergebracht werden, ab 2017 um bis zu 150 Personen steigen (Standort der Parkschule und des Hotels: siehe Anlage 4). Von den bis Ende 2018 prognostizierten 660 Asylbewerbern/-bewerberinnen werden dann 260 Personen in Friedrichsfeld leben. Als Anlage 13 ist der am in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Voerde präsentierte "Aktuelle Bericht über die Flüchtlingssituation in Voerde" beigefügt. Auch eine Betrachtung der Sozialstruktur der Bezirke Friedrichsfeld-Mitte und Heidesiedlung insgesamt zeigt, dass die dort lebende Bevölkerung sehr heterogen ist, was der Sportanlage Am Tannenbusch als Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt eine große Bedeutung für die Integration der verschiedenen Gruppen zuweist.(der Bezirk Friedrichsfeld-Mitte befindet sich in unmittelbarer Nähe der Sportanlage "Am Tannenbusch", die innerhalb des Bezirks Heidesiedlung liegt.) Die in diesem Abschnitt genannten Zahlen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, immer auf den Stichtag Zur Veranschaulichung der genannten Sozialstruktur-Bezirke ist Anlage 5 beigefügt. Der Bezirk Heidesiedlung zählt zu den Bezirken mit den höchsten Anteilen unter 20-Jähriger (18,72 %). Der gesamtstädtische Anteil liegt bei 17,55 %. Bei den 65-Jährigen und älteren zählt der Bezirk Friedrichsfeld-Mitte mit 25,71 % zu den Bezirken mit den höchsten Anteilen. In dieser Altersklasse liegt der gesamtstädtische Anteil bei 22,74 %. Obwohl der Bezirk Voerde-Mitte mit 20,60 % den höchsten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an allen Einwohnern aufweist, ist deren Anteil im Bezirk Heidesiedlung mit 12,79 % immer noch relativ hoch. Der gesamtstädtische Anteil liegt bei 10,84 %. Der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund an allen unter 20-Jährigen ist in den Bezirken Friedrichsfeld- Mitte und Heidesiedlung besonders hoch. Friedrichsfeld-Mitte hat mit 32,16 % den dritthöchsten, die Heidesiedlung mit 28,00 % den vierthöchsten Anteil im Stadtgebiet. Gesamtstädtisch liegt der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund bei 29,72 %. Auch der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund an allen über 65-Jährigen ist in den Bezirken Friedrichsfeld-Mitte (9,21 %) und Heidesiedlung (10,63 %) überdurchschnittlich hoch. Der gesamtstädtische Anteil liegt bei 7,88 %. Gemäß der Einteilung nach Kindergartenbezirken bildet Friedrichsfeld-Mitte mit einer Einwohnerzahl von insgesamt Personen den größten Bezirk in Voerde, gefolgt von der Heidesiedlung mit Einwohnern. Im Bezirk Friedrichsfeld-Mitte leben mit einem Anteil von 32,35 % von allen Haushalten mit minderjährigen Kindern überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Das ist der dritthöchste Anteil im Stadtgebiet. Obwohl der gesamtstädtische Anteil mit 29,30 % bereits deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von ca. 20,50 % liegt, heben sich diese Werte noch einmal deutlich davon ab. Aber auch die Heidesiedlung liegt mit einem Anteil von 25,97 % deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Im Kitajahr 2015/16 waren die Eltern von rund ein Viertel der Kitakinder in den Bezirken Friedrichsfeld-Mitte und Heidesiedlung von der Beitragszahlung befreit, da ihr Jahresbruttoeinkommen bei maximal lag. 2.2 Begründung im Hinblick auf das Programm: Um für die Stadt Voerde und insbesondere auch für Friedrichsfeld die Sportflächen-Bedarfe zu ermitteln, wurde im Jahr 2015 eine Sportentwicklungsplanung erarbeitet, die den demografischen Wandel einerseits und das damals aktuelle und prognostizierte Flüchtlingsaufkommen andererseits berücksichtigte. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zwei Großspielfelder für den Bedarf von SV 08/29 Friedrichsfeld ausreichen, wenn eines davon als Kunstrasenplatz errichtet wird. Laut Sportentwicklungsplanung wird empfohlen, die ursprünglich angedachte Sportanlagenverlagerung nicht durchzuführen (siehe auch 2.1) und stattdessen die Sportanlage Am Tannenbusch zu ertüchtigen und damit aufzuwerten. Das Großspielfeld an der Heidestraße ist dann aufzugeben (Konzentration an einem Standort). Das Gutachten weist insbesondere auf die Umwandlung eines der vorhandenen Plätze in einen Kunststoffrasenplatz und auf die Sanierung bzw. Modernisierung von Sanitär- und Umkleidebereichen hin. Darüber hinaus wird die eventuelle Errichtung einer 1-fach-Halle (oder kleinerer Räumlichkeiten) für z. B. Gymnastik (angedockt an den Sanitär- und Umkleidebereich) mit multifunktional nutzbaren Nebenräumen vorgeschlagen (siehe als Anlage 14 beigefügte Auszüge aus der Sportentwicklungsplanung der Stadt Voerde). Die Sportanlage Am Tannenbusch nicht nur zu ertüchtigen, sondern zum Quartiers- und Stadtteilzentrum zu erweitern, stärkt auch die seit ein paar Jahren in Friedrichsfeld stattfindende Integrationsarbeit initiierte die Stadt Voerde die Erstellung eines Integrationskonzeptes nach dem Bottomup-Prinzip. Seitdem konnten bereits viele Erfahrungen in gelebter Bürgerdemokratie gesammelt werden. Es verdeutlichte sich, dass die Voerder Stadtteile sehr unterschiedlich sind. Weil Integration demzufolge stadtteilbezogen erfolgen muss, wurden in Voerde drei Stadtteilrunden eingerichtet, um Projektarbeit vor Ort, Förderung des Zusammenlebens im Stadtteil, Austausch und Vernetzung zu ermöglichen. So entstanden u.a. die Stadtteilrunde Friedrichsfeld-Spellen- Emmelsum und ein gestärktes Netz wichtiger lokaler Akteure (z. B. Sportvereine, Ehrenamtliche, Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbände, (Migranten-)Vereine, Jugendzentren, Bürger etc.). Alle Akteure sind sich einig in der Auffassung, dass Sport eine der wichtigsten Brücken Seite 4

239 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 zu einer gelingenden Integration darstellt. Dass der Standort Am Tannenbusch neben Sportanlagen künftig auch Räume und Freiflächen haben wird, in und auf denen beispielsweise Treffen der Stadtteilrunde Friedrichsfeld-Spellen-Emmelsum, Kurse für Flüchtlinge und Ehrenamtliche, Fahrrad-Verkehrserziehung für Flüchtlinge sowie Stadtteilfeste stattfinden können, ist ein großer Gewinn und stärkt die bereits vorhandenen und seit einigen Jahren immer weiter wachsenden Sozial- und Ehrenamtlichenstrukturen. Die steigenden Flüchtlingszahlen erhöhen darüber hinaus den Bedarf nach weiteren integrativen Angeboten (siehe Punkt 2.1). Der Anteil von jungen Menschen unter den Flüchtlingen ist enorm hoch. Schätzungen zufolge werden 50 % der Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben. Flüchtlinge sollten möglichst schnell integriert werden, damit sie sich angekommen und gesellschaftlich akzeptiert und gebraucht fühlen. Hierzu können Sport und Spiel, Vereinsleben und die weiteren Angebote des Quartiers- und Stadtteilzentrums Tannenbusch beitragen. Integration ist nur dann erfolgreich, wenn die Bedürfnisse möglichst aller Menschen- und Altersgruppen wahrgenommen werden. Daher sollen gemeinsam mit sozialer Integration auch Inklusion und Gesundheitsprävention berücksichtigt werden, sodass das künftige Quartiers- und Stadtteiltzentrum Sportanlage Am Tannenbusch Angebote für jedermann schafft. Der gesellschaftliche Wandel stellt uns dabei vor enorme Herausforderungen, um künftigen Bedürfnissen (z. B. Mobilität im Alter, ortsnahe Freizeit- und Versorgungseinrichtungen, Generationengerechtigkeit, Integration) entsprechen zu können. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe wird die Stärkung und Weiterentwicklung der Sportanlage Am Tannenbusch, die ein wichtiger Identifikationsort für die Menschen in Friedrichsfeld ist, eine zentrale Rolle spielen. Als sich die Stadt Voerde in den Jahren 2008/2009 intensiv in einem bürgerschaftlichen Dialog mit der zukünftigen Entwicklung der Stadt beschäftigte, wurden unter dem Titel Voerde 2030 Potenziale Strategien Projekte Stärken und Schwächen identifiziert und eine Reihe von zukunftsorientierten Projekten beschrieben. Eines davon ist das Projekt Wohn- und Wirtschaftsstandort Friedrichsfeld. Kernpunkt ist dabei die Herausbildung eines neuen Selbstbildes für den Stadtteil. Neben der Sicherung und Stärkung des Einzelhandels im Ortskern und der Neugestaltung der Schullandschaft gliedert sich hier die Stärkung und Weiterentwicklung der Sportanlage "Am Tannenbusch" als eine der wichtigen Identifikationsorte für die Menschen in Friedrichsfeld ein. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Voerde hat Ende 2014 die Fortschreibung des aus dem Jahre 1992 stammenden Spielflächenbedarfsplanes beschlossen. Die Überarbeitung wurde aufgrund der sich im Umfeld der bestehenden Spielflächen / Bolzplätze verändernden Bevölkerungsstrukturen notwendig. Der Demografische Wandel erfordert neue Prioritäten in Bezug auf den Angebotsumfang und die Ausstattung. Nachdem bereits Bestands- und Bedarfsanalysen erfolgten, werden derzeit die qualitativen Parameter (Spielplatzqualität) erarbeitet. Vor diesem Hintergrund misst der Jugendhilfeausschuss dem Standort der Sportanlage Am Tannenbusch und der beabsichtigten Überplanung eine besondere spielpädagogische und im Hinblick auf Versorgungsaspekte überregionale Bedeutung zu. Insofern hat sich der Jugendhilfeausschuss ausdrücklich dafür ausgesprochen, an diesem Standort das Konzept des Mehrgenerationenspielplatzes beispielhaft zu erproben. Aus den daraus resultierenden Erkenntnissen sollen sich gegebenenfalls weitere Planungen für geeignete Standorte und pädagogische Konzepte zur Umsetzung dieses besonderen spielpädagogischen Ansatzes zur Realisierung von Spiel- und Bewegungsangeboten und gemeinschaftlichen Betätigungen signifikanter Bevölkerungsgruppen ergeben. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der zu sanierende Sportstandort aufgrund der dort geplanten Angebotsvielfalt im Bereich Breitensport eine über die Bedarfe des ihn umgebenden Wohnquartiers hinausgehende Anziehungskraft besitzen wird, die Angebote für Kinder und Jugendliche unabdingbar macht. Zudem ist bei der Sportanlagensanierung auch der bereits vorhandene Spielbereich (Kleinkinderspielflächen und Bolzplatz) zu berücksichtigen. Derartige Angebote sollten den umliegenden Wohnnutzungen auch weiterhin zur Verfügung stehen wurde das Klimaschutzkonzept für das Stadtgebiet Voerde erstellt. Bezüglich einer Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch empfiehlt das Konzept den Standort zu einer klimaneutralen Sportanlage mit weitestgehend reduziertem Energiebedarf auf Basis erneuerbarer Energien inklusive Anschluss an die Wärmeinsel Friedrichsfeld zu sanieren (Energieträger der Fernwärme Friedrichsfeld sind: A1-Holz (90%) und Erdgas (10%)). Nutzer (Sportverein, Schulen und Andere) sollten in den Planungs- und Umsetzungsprozess eingebunden werden (siehe Anlage 15). 2.3 Projektziele Anlass des Projektes ist die Sanierung der "Am Tannenbusch" vorhandenen Sporteinrichtungen. Diesbezüglich wurde 2015 im Rahmen einer Sportentwicklungsplanung ermittelt, dass für den Sportverein 08/29 Friedrichsfeld zwei Spielfelder ausreichen, wenn eines davon als Kunstrasenplatz errichtet wird (siehe Anlage 14 sowie Erläuterungen zu Punkt 2.2). Das Gutachten empfahl die Konzentration auf einen Standort. Der Fußballbereich Heidestraße wird nach Sanierung der Sportanlage "Am Tannenbusch" aufgegeben werden. Zudem wurden seitens des Fachdienstes Bildung, Sport und Kultur der Stadt Voerde in Zusammenarbeit mit dem Sportverein weitere Mindestanforderungen der künftigen Sportanlage "Am Tannenbusch" definiert. Demzufolge soll die Wettkampfbahn Typ C neben dem Großspielfeld weiterhin wie bisher Laufbahnen (allerdings künftig mit Tartanbelag) und Flächen für die Disziplinen Hochsprung, Weitsprung, Kugelstoßen und Speerwurf (zumindest eingeschränkt) zur Verfügung stellen (siehe Anlage 16), zumal auch das in Friedrichsfeld ansässige Gymnasium Interesse an der Mitnutzung der leichtathletischen Anlagen hat (siehe unten). Für einen ordnungsgemäßen Trainings- und Wettkampfablauf sind bei beiden Spielfeldern Flutlichtanlagen erforderlich (siehe den als Anlage 3 der Anlage 16 beigefügten Belegungsplan für die Spielfelder). Erfahrungsgemäß sind bei Wettkampfspielen der ersten Mannschaften von SV 08/29 Friedrichsfeld Seite 5

240 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 bis zu ca. 200 Zuschauer zu erwarten und bei Training und anderen Spielen bis zu ca. 50 Zuschauer. Dies wird bei den Planungen berücksichtigt. Entsprechend der Mannschaftsanzahl und mit Blick auf zukünftig zu erwartende Frauenmannschaften wurden Bedarfe für 6 Umkleide- und 4 Duschräume im Mannschaftsbereich, 2 Umkleideräume für Schiedsrichter mit jeweils eigenem Dusch- und WC-Raum angemeldet. Hinsichtlich der vereinsbezogenen Räume sind mindestens 1 Büro, 1 Besprechungsraum sowie 1 Mehrzweckraum inklusive Aufwärmküche erforderlich (siehe Anlage 16). Außerdem haben der Baubetrieb und der Fachdienst Bildung, Sport und Kultur die für den Verein und für die künftigen Pflegegeräte der Sportanlage erforderlichen Geräte- und Lagerflächen ermittelt, welche den Sanierungsplanungen zugrunde zu legen sind (siehe Anlagen 16 und 17). Beheizte Lagerflächen werden künftig im Vereinsgebäude, unbeheizte Lagerflächen im Norden der zwischen den Spielfeldern liegenden Wallanlage sowie frostfreie Geräte- und Lagerflächen im Osten der Stellplatzanlage angeboten. Die geplante Sanierung beschränkt sich aber nicht nur auf eine Wiederherstellung der bisher vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten, sondern strebt gleichzeitig Optimierungen an. Durch gutachterlich abgesicherte Lärmschutz- und Lichtschutzmaßnahmen sollen Konflikte mit der umliegenden Wohnbebauung langfristig ausgeschlossen werden. Die Schalluntersuchungen ergaben, dass eine Neuausrichtung des westlichen Spielfeldes vorteilhafter ist. Zudem wird empfohlen, diesen westlichen Platz künftig auch als Hauptspielfeld zu nutzen. Durch diese Änderungen werden darüber hinaus erforderliche Schallschutzmaßnahmen (z.b. Wände) minimiert, sodass nur noch auf der westlichen und südlichen Seite der Gesamtsportanlage Schallhindernisse notwendig sind. Im Rahmen der Neuanordnung ist auch das Vereinsgebäude an einem anderen Standort anzusiedeln. Hierbei ist von Vorteil, dass das bestehende Umkleidegebäude sowieso nicht mehr wirtschaftlich sanierungsfähig ist. Dort, im Süden der Gesamtanlage, bietet das Vereinsgebäude künftig auch Schallschutz für die an der Straße "Am Tannenbusch" liegenden mehrgeschossigen Wohnbebauungen. Soweit durch die Neupositionierungen des Spielfeldes und des Vereinsgebäudes sowie durch Lärmschutzmaßnahmen Eingriffe in die derzeitigen Eingrünungen der Gesamtsportanlage erfolgen müssen, werden diese durch Aufwertung vorhandener Gehölzstrukturen und durch Pflanzungen innerhalb der neu anzulegenden und zu begrünenden Freiflächen kompensiert. Durch geschickte Landschaftsgestaltungen sollen Störungen des Umfeldes vermieden werden. Der Ersatzbau ermöglicht, dass das neue Vereinsgebäude gleichermaßen von außen erreichbar und zur Sportanlage orientiert ist. Damit eröffnen sich neue Nutzungsmöglichkeiten für die Menschen im Stadtteil auch außerhalb des Sportbetriebs. Einrichtungen für Breitensport, attraktive Freiräume und umfangreiche Spielflächen sollen Möglichkeiten für Nah- und Feierabenderholung sowie für niederschwellige Kontaktaufnahme bilden. Die Sportanlage Am Tannenbusch wird durch die Sanierung gleichzeitig zum Quartiers- und Stadtteilzentrum. Das Vereinsgebäude bietet künftig 2 Mehrzweckräume inklusive Aufwärmküche. Hierbei wird ein Mehrzweckraum hauptsächlich dem Verein und der andere für die Stadtteil- und Quartiersarbeit sowie für Breitensport zur Verfügung stehen. Beide Räume können aber auch verbunden und somit für größere Veranstaltungen, Kurse, Treffen und Feiern verwendet werden (siehe Anlage 8). Gemeinsam mit diesen Räumen sollen die Sportaußenanlagen und Freiflächen des Bewegungs- und Quartiersparks sowie das unmittelbare Umfeld des Vereinsgebäudes vielfältige Angebote für jedermann und somit auch für Integration, Inklusion und Gesundheitsprävention bieten (z.b. Feste, Vorträge, Sport- und Sprachkurse, Gesundheitsprophylaxe / siehe Anlage 12). Sport als Integrationsmotor: Das gemeinsame Sporterlebnis wird Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen zusammenführen (z.b. Erhöhung der Toleranz und wechselseitigen Akzeptanz). Heranwachsende (mit und ohne Migrationshintergrund) werden an der Vereins- und Verbandsdemokratie teilhaben sowie gegebenenfalls Ämter und Aufgaben übernehmen (Verbesserung der Integration sowie der sozialen und kommunikativen Kompetenzen). Chancengleichheit: Jungen Menschen aus sozial benachteiligten Familien werden in Kooperation mit Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen und der Integrationsarbeit niedrigschwellige Sportund Bewegungszugänge eröffnet. Chancen für Mädchen und Frauen (mit und ohne Migrationshintergrund): In Kooperation mit Schulen, Jugendeinrichtungen und der Integrationsarbeit kann die bestehende Zurückhaltung überwunden und können Frauen und Mädchen stärker in Sport- und Bewegungsangebote eingebunden werden. Inklusion im Sport: Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf soll der Zugang zum Sport erleichtert werden. Förderung von Sport im Alter: Älteren Menschen soll der Zugang zu Sport- und Bewegungsangeboten erleichtert werden (Mobilität im Alter, Gesundheitsprophylaxe). Zudem werden im Umfeld des Vereinsgebäudes sowie im Quartiers- und Bewegungspark auch Kleinkinderspielbereiche eingerichtet. Durch die Sanierung wird eine moderne und barrierefreie Sportanlage entstehen. Die Kombination, dass das Vereinsgebäude und die Außenanlagen künftig sowohl vom Sportverein SV 08/29 Friedrichsfeld genutzt werden, als auch als Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt zur Verfügung stehen werden, stellt ein hohes Innovationspotenzial dar. Hierfür sind in enger Zusammenarbeit mit dem Sportverein sowie unter Beteiligung potenzieller Kooperationspartner (eventuelle Nutzungsinteressierte und/oder erfahrene Berater) geeignete Nutzungskonzepte, Gebäude und Außenanlagen zu entwickeln. Ein integratives, inklusives und gesundheitspräventives Nutzungskonzept für die Sportanlage Am Tannenbusch ist erarbeitet und wird projektbegleitend fortgeführt (siehe Anlage 12). Dieses Konzept verdeutlicht auch, welche Nutzungsangebote bei den Sportaußenanlagen (z. B. Rollstuhlbasketball für Menschen mit und ohne Behinderung südlich des Naturrasenspielfeldes innerhalb der Wettkampfbahnanlage) und bei den Seite 6

241 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 Freianlagen einzuplanen sind (z.b. Fahrradverkehrserziehung für Flüchtlinge im Parkour am Vereinsgebäude, Kurse für QiGong, Tai Chi, Yoga u. ä. innerhalb des Bewegungs- und Quartiersparks). Darüber hinaus bekräftigt das Nutzungskonzept den Bedarf für die Mehrzweckräume des Vereinsgebäudes (Größe und Beschaffenheit). So haben z.b. Sportlehrer des Gymnasiums Voerde bei der am stattgefundenen Ideenbörse erläutert, welche Leichtathletikanlagen zur Verfügung stehen sollten, damit u.a. der Leistungskurs Sport des Gymnasiums auf der Sportanlage Am Tannenbusch durchgeführt werden kann (siehe Anlage 19 sowie Anlage 2 der beigefügten Anlage 16). Und die Waldschule Hünxe hat ihr Interesse bekundet, die Sportanlage mitnutzen zu wollen und in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es gut wäre, in einem der Multifunktionsräume eine Decke mit Schienensystem oder einen Balken zu haben, an dem Sportgeräte aufgehängt werden können (z. B. Boxsack für Anti-Aggressionstraining / siehe Anlagen 16 und 19). Nicht nur das Nutzungskonzept der künftigen Sportanlage, die gleichzeitig Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt sein wird, sondern auch dass die Sportanlage schalltechnisch optimiert wird (siehe oben), ist innovativ und verdeutlicht zusammen mit den durch geschickte Landschaftsgestaltung eingebundenen Lärmschutzwänden den konzeptionellen Qualitätsanspruch. Entsprechend der Empfehlung des Klimaschutzkonzeptes (siehe Punkt 2.2) soll die Sportanlage "Am Tannenbusch" so errichtet werden, dass sie künftig einen weitestgehend reduzierten Energiebedarf hat. Das neue Vereinsgebäude wird an das Fernwärmenetz Friedrichsfeld angebunden (siehe Anlage 10) und der Einsatz regenerativer Energien (z.b. Photovoltaikanlage) angestrebt (siehe Erläuterungen unter Punkt 2.3). Nutzer (Sportvereine, Schulen und Andere) werden in den Planungs- und Umsetzungsprozess eingebunden. Aufgrund der angestrebten Sanierungsmaßnahmen (z. B. Versickerungsrigole als künftiges Entwässerungssystem, neue Flutlichtanlage, moderne Elektrotechnik und anderes) einschließlich des Ersatzes für das aus den 1960er Jahren stammende Vereinsgebäude wird sich der Energieverbrauch im Vergleich zur bestehenden Sportanlage deutlich verringern. Die Sportanlagensanierung wird demnach trotz umfangreicher Baumaßnahmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Soweit möglich sollen die im Leitfaden Nachhaltiges Bauen Außenanlagen genannten Anforderungen berücksichtigt werden. Auf Grundlage der Entwurfsplanungen wird eine Nachhaltigkeitsbewertung durchgeführt (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Modul Außenanlagen (BNB_AA), sinngemäße Anwendung), die die Risiken für die lokale Umwelt sowie Weiteres betrachtet. Die Sanierung der Gesamtanlage einschließlich der Verlagerung eines Platzes, des Ersatzbaus für das bisherige Vereinsgebäude und der Errichtung von Lärmschutz bedingen ein hohes Investitionsvolumen (3,98 Mio.). Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Voerde (derzeit und seit mehreren Jahren Kommune mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept; 2015 sogar im Nothaushalt) wäre das Projekt ohne eine Förderung in den kommenden Jahren nicht zu leisten, weil sich die Stadt im Wesentlichen auf Pflichtaufgaben beschränken muss. Daher stellt die Förderung sowohl für den Verein als auch für die Wohn- und Lebensqualität der Friedrichsfelder Bevölkerung derzeit die einzige Chance für eine zeitnahe Realisierung dar. Bezüglich der Haushaltsnotlage wird auf Anlagen 20 und 23 verwiesen. 2.4 Maßnahmen: Folgende Maßnahmen werden bei der Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch durchgeführt (siehe auch Anlagen 7 bis 11): - Sanierung der im Osten der Gesamtanlage vorhandenen Wettkampfbahnanlage Typ C (400 m Laufbahnen mit Aschebelag, Naturrasenspielfeld und leichtathletische Segmente mit Aschebelag) ohne Flutlichtanlage zur modernisierten Kampfbahnanlage Typ C (neue 400 m Laufbahnen mit Tartanbelag, neues Naturrasenspielfeld und neue leichtathletische Segmente mit Tartanbelag) mit Flutlichtanlage - Rückbau des im Westen der Gesamtanlage vorhandenen Tennenplatzes (Aschebelag) mit Flutlichtanlage sowie Ersatz durch Errichtung eines neuen Kunstrasenspielfeldes mit Flutlichtanlage im Zentrum der Gesamtanlage (parallel zur oben genannten Wettkampfbahnanlage) - Rückbau der im Norden der Gesamtanlage vorhandenen Trainings-/Gymnastikwiese zugunsten der Errichtung einer neuen Versickerungsrigole und der Neuanlegung einer kleineren Trainings-/Gymnastikwiese - Umbauten innerhalb der Wallanlage, die sich zwischen den Spielfeldern befindet: vorhandene Stehplatzstufen, die zur Wettkampfanlage ausgerichtet sind, werden zu einem erhöhten Stehplatzbereich mit barrierefreiem Zugang umgebaut; Errichtung eines Bereiches für Aufenthaltsflächen und Sportgerätelager im Norden des Walls nach Vergrößerung der bereits vorhandenen Wallöffnung; Erneuerung der Sitzmöglichkeiten auf der Wallkrone - Rückbau des vorhandenen Vereinsgebäudes sowie Ersatz durch Errichtung eines neuen und barrierefreien Vereinsgebäudes, dass zusätzlich zu den Umkleide-, Sanitär-, Schiedsrichter-, Vereins-, Technik- und Abstellräumen auch 2 Mehrzweckräume mit einer Aufwärmküche erhält - Abriss vorhandener Nebengebäude/ anlagen (Unterstände, Grill etc.) und teilweise Beseitigung vorhandener Container (alles im Zentrum der Gesamtanlage) sowie Ersatz durch ein neues Geräte-/Lagergaragengebäude mit Rangier- und Außenlagerflächen im Osten der Stellplatzanlage und durch Aufstellen von Containern im Norden der zwischen den Spielfeldern liegenden Wallanlage - Umbau der westlich des neuen Kunstrasens verbleibenden Flächen des dort vorhandenen Spielbereiches (Kleinkinderspielfläche und Bolzplatz) und Erweiterung (auf Teilflächen des ehemaligen Tennenplatzes) zu einem Bewegungs- und Quartierspark mit Flächen für unterschiedliche Seite 7

242 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 Freizeit-, Spiel-, Begegnungs-, Bewegungs- und Verweilangebote (unter anderem Mehrgenerationenspielfläche) - Errichtung eines Parkours und Vereinsvorplatzes im Umfeld des neuen Vereinsgebäudes, um einen Parkour für Gerätezirkel zur Förderung der Motorik und Fitness und z. B. auch für Fahrradverkehrserziehung sowie multifunktionale Aufenthalts- und Freiflächen für Boules, Kleinkinderspielbereich, Feste u.a. zu ermöglichen - Ausbesserung der wassergebundenen Decke der an der Nordstraße liegenden Stellplatzanlage (Beseitigung großer Unebenheiten); Erhalt des ortsbildprägenden Baumes - Errichtung von 4 m hohen Lärmschutzwänden westlich des Kunstrasenplatzes und am Südrand der Gesamtanlage - Anschluss des neuen Vereinsgebäudes an das Netz der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH - Anschluss der Gesamtanlage an weiterhin erforderliche Ver- und Entsorgungsnetze - Anpassung vorhandener Gehölzbestände (vorgenannte Sanierungsmaßnahmen erfordern Eingriffe) und Aufwertung des Gehölzbestandes und neu geschaffener Freiflächen durch Neupflanzungen Um die angestrebten Sanierungsmaßnahmen ordnungsgemäß und risikofrei durchführen zu können sowie die künftige Sportanlage zukunftsfähig zu sanieren, wurden und werden erforderliche Untersuchungen und Gutachten durchgeführt (z. B. Vermessungen, Bodengutachten (bezüglich Altlasten, Sickerfähigkeit, Standfestigkeit und Anderem), Artenschutzuntersuchungen, Schallgutachten, Lichtgutachten, Schadstoffuntersuchungen für das abzureißende Vereinsgebäude, Brandschutzkonzept für das neue Vereinsgebäude etc.). Weil die Sportlärmauswirkungen für die umliegende Bebauung verträglicher sind, wenn künftig das westliche Spielfeld zum Hauptspielfeld wird (siehe Erläuterungen unter Punkt 2.3), erhält das westliche Fußballspielfeld den Kunstrasenbelag, während das östliche Spielfeld wiederum als Naturrasenplatz errichtet wird. Günstig ist, dass auch das künftige Vereinsgebäude am Hauptspielfeld / Kunstrasenplatz liegen wird. Das im Südwesten der Gesamtanlage entstehende neue Vereinsgebäude übernimmt gemeinsam mit den Lärmschutzwänden, die westlich und südlich des Kunstrasenplatzes zu errichten sind, den für die künftige Sportanlage Am Tannenbusch erforderlichen Schallschutz. Im Vergleich zu der im Herbst 2015 erarbeiteten Vorplanung hat sich der Entwurf der Sportanlagensanierung in einzelnen Details verändert. Der ursprünglich im Norden der Wettkampfanlage geplante Parkour mit Geräten zur Förderung der Motorik und Fitness wird künftig im Süden der Gesamt-Sportanlage im Umfeld des neuen Vereinsgebäudes entstehen. Dort kann er auch für weitere Nutzungen zur Verfügung stehen und die WC- Anlagen sind schneller erreichbar. Dies entspricht u.a. einer Anregung, die während des am durchgeführten Bürgerdialogs vorgetragen wurde (siehe Anlage 18). Auch die am von Anwohnern der Straße "Am Tannenbusch" formulierten Anregungen, dass Zugänge, die von dieser Anliegerstraße zum Vereinsgebäude führen, auch unerwünschten Zubringerverkehr in die Sackgasse lenken, werden berücksichtigt. Der Hauptzugang für die gesamte Sportanlage erfolgt weiterhin über die an der Nordstraße liegende Stellplatzanlage. Der Zugang von der Straße Am Tannenbusch soll vorrangig nur für Fußgänger und Fahrradfahrer zur Verfügung stehen. Hierfür müssen Regelungen gefunden werden. Zudem ist der Standort des Geräte- und Fahrzeuggebäudes geändert worden, nachdem die Abteilung Baubetrieb des Kommunalbetriebs Voerde darauf hinwies, dass in Nähe dieses Nebengebäudes auch Gehölz- und andere Lagerflächen erforderlich sind, die möglichst nicht an repräsentativen Wegen und Bereichen liegen sollten (siehe Anlage 17). Daher wird das Geräte- und Lagergaragengebäude mit seinen Rangier- und Außenlagerflächen im Osten der Stellplatzanlage angesiedelt. Der sichtgeschützte Bereich wird eine eigene Zufahrt von der Nordstraße und direkte Anbindung an die Sportanlage haben. Die in diesem Jahr auf Grundlage des weiterentwickelten Entwurfsplanes erfolgten Schalluntersuchungen ergaben, dass die westlich und südlich des Kunstrasens zu errichtenden Schallschutzwände nur 4 m hoch sein müssen (Erstbewertung 2015 prognostizierte 5 m). 2.5 Zeitplan: 05/2016 bis 12/2016 Gutachten, Planungen etc. 01/2017 bis 10/2018 Projektbegleitende Planungen, Beratungen, Koordinationen u. Untersuchungen 01/2017 bis 02/2017 Gehölzbeseitigung 04/2017 bis 05/2017 Rückbau des derzeitigen Vereinsgebäudes 03/2017 bis 09/2017 Errichtung des neuen Kunststoffrasenplatzes 06/2017 bis 07/2017 Errichtung der westlichen Lärmschutzwand 07/2017 Ver- und Entsorgungstrasse einschließlich Vorbereitung des Anschlusses an das Fernwärmenetz Friedrichsfeld 08/2017 bis 08/2018 Errichtung des neuen Vereinsgebäudes 11/2017 bis 07/2018 Sanierung der Wettkampfbahnanlage Typ C und Errichtung des Lager-/Gerätegebäudebereiches im Osten der Stellplatzanlage 04/2018 bis 06/2018 Errichtung der südlichen Lärmschutzwand 06/2018 bis 08/2018 Anlegung des Parkours und Vereinsvorplatzbereiches 03/2018 bis 07/2018 Errichtung des Bewegungs- und Quartiersparks 2.6 Organisationsstruktur: Zuständig für die Sanierung der Sportanlage "Am Tannenbusch" ist die Stadt Voerde. Zur Abwicklung des Projektes im Rahmen des Förderprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen im Be- Seite 8

243 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 reich Sport, Jugend und Kultur bis Ende 2018 wurde eine interdisziplinäre Projektgruppe unter der Koordination von Christine Krüger (Fachdienst Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz) und Patrick Marhofen (Leiter des Fachdienstes Bildung, Sport und Kultur) eingerichtet. Die ständige Mitgliedschaft der Abteilungen Tiefbau, Baubetrieb und Gebäudemanagement des Kommunalbetriebs Voerde in der Projektgruppe gewährleisten einen einheitlichen Kenntnisstand und kurze Kommunikationswege. Auch der Sportverein SV 08/29 Friedrichsfeld wird durch die ständige Mitgliedschaft eines Vertreters am Planungsprozess beteiligt, sodass die Belange des Vereins im Zuge der Sanierung unmittelbar in die Planung und Ausführung einfließen können. Im Bedarfsfall werden weitere Organisationseinheiten, wie z.b. der Fachdienst Jugend für die Planung der Spielflächen, punktuell hinzugezogen. Seit Beauftragung der Geo 3 GmbH mit den Planungsleistungen im Bereich der Frei- und Verkehrsanlagen werden auch Vertreter dieses Planungsbüros eng in die Arbeit der Projektgruppe eingebunden. Nachdem das Gebäudemanagement die Genehmigungsplanungen eigenständig erarbeitete, ist für die nächsten Leistungsphasen bereits ein Hochbauingenieurbüro beauftragt worden. Bei Bedarf wird auch ein Vertreter dieses Büros zu den wöchentlichen Projektgruppenbesprechen eingeladen. Darüber hinaus erforderliche Gutachten, Untersuchungen und spezielle Fachplanungen werden überwiegend an externe Fachleute / Fachbüros vergeben. Mit der Durchführung der Baumaßnahmen werden externe Fachfirmen beauftragt. Zudem sind Nachbarn, Friedrichsfelder Bürger und die allgemeine Öffentlichkeit mittels Bürgerdialogen, die mindestens zweimal jährlich stattfinden, eingebunden. Der erste Bürgerdialog fand am unter reger Beteiligung statt. Die von den Anwesenden vorgetragenen Anregungen und Ideen (siehe Anlage 18) sind bereits zum großen Teil in die inzwischen überarbeitete Planung eingeflossen. Diese wird Ende 2016 im Rahmen des 2. Bürgerdialogs vorgestellt. Für die Weiterentwicklung der Sportanlage Am Tannenbusch zum künftigen Quartiers- und Stadtteilzentrum haben der Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur und der Sportverein 08/29 Friedrichsfeld in enger Zusammenarbeit ein > Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage "Am Tannenbusch" < erarbeitet (siehe Anlage 12). Dieses wurde am bei einer Ideenbörse potenziellen Kooperationspartnern des Vereins und der Stadt Voerde (darunter Schulen, Kulturvereine etc.) vorgestellt und mit ihnen diskutiert (siehe Anlage 19). Auch bei dieser Veranstaltung konnten wieder wichtige Hinweise und Ideen aufgenommen werden, die sowohl auf das Nutzungskonzept als auch auf die Planung Einfluss nehmen. Hier zeigten insbesondere das Gymnasium Voerde mit seinem Sportschwerpunkt in der Oberstufe (Leistungskurs) sowie auch die Waldschule aus der Nachbargemeinde Hünxe als Förderschule des Kreises Wesel mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Interesse an der Nutzung der Anlage im Rahmen einer langfristigen Partnerschaft (siehe Anlagen 19 und 16). Das Nutzungskonzept wird projektbegleitend fortgeführt und sicherlich in weiteren Ideenbörsen oder bei anderen Veranstaltungen (z.b. Stadtteilrundentreffen) vorgestellt und besprochen. Die Belange der Ver- und Entsorgungsunternehmen werden berücksichtigt. Insbesondere erfolgt eine enge Abstimmung mit der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH hinsichtlich des Anschlusses an das Fernwärmenetz Friedrichsfeld. Seite 9

244 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anhang 1 Begründung für die vorgesehene Finanzierung: (Höhe der Eigenmittel, Art und Höhe der beantragten Zuwendung) Die geschilderte Sportanlagensanierung erfordert ein hohes Investitionsvolumen ( ). Weil die Stadt Voerde sich ohne ausgeglichenen Haushalt (mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept) in einer Haushaltsnotlage befindet, wäre das Projekt ohne eine Förderung in den kommenden Jahren nicht zu leisten. Daher stellt die Förderung zurzeit die einzige Chance für eine zeitnahe Realisierung dar. Auf den letzten Absatz von Punkt 2.3 (siehe Seite 7) sowie auf die Anlagen 20 und 23 wird hingewiesen. Aufgrund der Haushaltsnotlage werden Zuwendungen in Höhe von (90 %) beantragt, sodass der kommunale Eigenanteil (10 %) beträgt. Die Verteilung der Mittel auf die Haushaltsjahre kann der Seite 1 sowie dem als Anlage 1 beigefügten Ausgaben- und Finanzierungsplan entnommen werden. Der Rat der Stadt Voerde hat in seiner Sitzung am beschlossen, für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch die entsprechenden Haushaltsmittel nach Vorliegen eines positiven Förderentscheids im Haushaltsplan 2016 ff bereitzustellen (siehe Anlage 21). Nachdem die Stadt Voerde Ende Februar 2016 über die in Aussicht gestellten Fördermittel in Kenntnis gesetzt wurde, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am den Haushaltsplan 2016 beschlossen, der die im Förderantrag vom angegebenen Auszahlungen sowie die im Zusammenhang mit dem Zuwendungsentscheid mitgeteilten Zuwendungen im Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebs Voerde als Bestandteil des Haushaltsplans der Stadt Voerde beinhaltet (siehe Anlagen 22 und 24). Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde am durch den Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde genehmigt (siehe Anlage 23), wodurch die Mittelbereitstellung für den kommunalen Eigenanteil gesichert ist. Die in diesem Zuwendungsantrag bzw. im beigefügten Ausgaben- und Finanzierungsplan dargestellte Verteilung der Gesamtzuwendungen entspricht der im Frühjahr 2016 vom Fördergeber (BBSR) mitgeteilten Verteilung auf die Jahre 2016 bis 2018 (sogenannte Gliederung in Jahresscheiben). Die Gesamtausgaben und deren Verteilung auf die Jahre 2016 bis 2018 wurden dahingehend angepasst, dass die Stadt Voerde einen 10 % Eigenanteil trägt. Die Abweichung zwischen diesen Jahreskostenaufteilungen und dem derzeit gültigen Haushaltsplan entsteht durch die vom BBSR vorgenommene Mittelverschiebung der Zuwendungen zwischen den Haushaltsjahren 2017 und 2018 im Vergleich zu den im Herbst 2015 beantragten Zuwendungen. Auf Grundlage des oben genannten Stadtratsbeschlusses vom ist die Verteilung der Gesamtkosten (100 %) den Verteilungen der Zuwendungen (90 %) angepasst und die entsprechende Mittelbereitstellung für den Haushaltsplan 2017 beantragt worden (siehe Anlage 25). Die entsprechende Anpassung wird mit der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2017 vorgenommen. Seite 10

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246 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW Zuwendungsantrag für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch Projektnummer: NRW Anlagen 1. Ausgaben- und Finanzierungsplan 2. Übersichtsplan - Sanierungsbereich und Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) 3. Übersichtsplan - Lage im Raum (im Stadtgebiet Voerde, im Stadtteil Friedrichsfeld und im Siedlungsbereich) 4. Übersichtsplan zur Verdeutlichung von Friedrichsfelder Infrastruktureinrichtungen und Anlagen, auf die bei den Erläuterungen des Sportanlagensanierungskonzeptes Bezug genommen wird 5. Übersichtsplan der Unterteilung des Stadtgebietes Voerde in Sozialstruktur-Bezirke (z. B. Friedrichsfeld-Mitte, Heidesiedlung, Rönskensiedlung, Voerde-Mitte, Möllen) 6. Bestandssituation (Übersichtsplan) 7. Entwurf künftige Gesamtanlage (Übersichtsplan) 8. Entwurf künftiges Vereinsgebäude 9. Entwurf künftiges Lager- und Gerätegaragengebäude 10. Übersichtspläne zum geplanten Anschluss der Sportanlage Am Tannenbusch an das Fernwärmenetz Friedrichsfeld 11. Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmenliste (Gegenüberstellung von Bestand und zukünftigen Anlagen) 12. Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch 13. Präsentation Aktueller Bericht über die Flüchtlingssituation in Voerde, gezeigt in der am stattgefundenen Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Voerde 14. Auszüge aus der Sportentwicklungsplanung der Stadt Voerde 15. Auszüge aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Voerde 16. Stellungnahme des Fachdienstes 2.1 der Stadt Voerde (Bildung, Sport und Kultur) bezüglich der Bedarfe im Zuge der Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch 17. Stellungnahme des Kommunalbetriebs Voerde Abteilung Baubetrieb bezüglich Flächenbedarf Wartungsgeräte, Grünabfälle, Schüttgüter etc., Platzwart und Weiterem (Standort Lager- und Gerätegebäude, Zufahrten u.a.) für die künftige Sportanlage Am Tannenbusch 18. Dokumentation des Bürgerdialogs vom Dokumentation der Ideenbörse Bestätigung der Haushaltsnotlage gem. 28 Abs. 3 HHG durch den Kreis Wesel vom

247 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW Stadtratsbeschluss vom zur Drucksache Nr. 338 bezüglich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch (Titel der DS Nr. 338: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch, hier: Grundsatzentscheidung zur Sportanlagensanierung vor dem Hintergrund einer möglichen Förderung) 22. Stadtratsbeschluss vom für den Haushaltsplan 2016 inkl. Auszug bezüglich des Projektes Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch (Titel der DS Nr. 358 und 1. Ergänzung: Haushaltssatzung der Stadt Voerde (Niederrhein) (Kernverwaltung) für das Haushaltsjahr 2016, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016, Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2016) 23. Genehmigung des Kreises Wesel für den Haushaltsplan Auszüge aus der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Voerde bezüglich des Projektes Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch 25. Mittelanmeldung für den Haushalt 2017 der Stadt Voerde

248 Sanierung der Sportanlage 'Am Tannenbusch', Voerde a 88 Poststraße a a 102 (zerstört) LEGENDE 1 Kampfbahn Typ C (Tennenbelag) mit Naturrasenspielfeld witterungsbedingte Einschränkungen im Spiel- und Trainigsbetrieb 78 78a Poststraße Großspielfeld (Tennenbelag) witterungsbedingte Einschränkungen im Spiel- und Trainigsbetrieb Vereingsebäude mit Garagen und Container-Nebengebäude Gebäude sind wirtschaftflich nicht sanierungsfähig Trainingswiese (Naturrasen) Funktion verzichtbar = optimierte Nutzung des Flächenpotentials möglich Direkter Anschluss des Spielfeldes an öffentliche Erschließungsstraße mit Wohnbebauung 7 15 städtebaulich nachteilige Situation, Konfliktpotentiale durch Lärmemmission Bogenstraße Zugänge zum Spielplatz und zur Sportanlage Quartiersanbindung ohne Orientierung Spielplatz und Grünfläche schlechte Zuwegung und Orientierung, keine soziale Kontrolle, geringe Aufenthaltsqualität Stellplatzanlage Bestand (wassergebundene Decke) 35 zu erhaltender ortsbildprägender Baum vorhandener Gehölzbestand vitaler, identitätsstiftender Baumbestand mit Ziel des größtmöglichen Erhalts Weg Sanierung Sportanlage 'Am Tannenbusch' Am Tannenbusch Nordstraße Weg a Stadt Voerde Mueller + Partner Landschaftsarchitekten M + P BDLA Maßstab 1: Bestandssituation Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugendund Kultureinrichtungen

249 Spielerkabine Voerde, Sanierung der Sportanlage 'Am Tannenbusch' Poststraße Spielwiese Gymnastikwiese Versickerungsrigole Sportgerätelager und Aufenthaltsfläche Lagerfläche Tore Kugelstoß (Wettkampf 25m) Speerwurf Weitsprung und Dreisprung (Anlauf 40m) Bogenstraße klettern Jugendspielplatz Vereinsgebäude/ Quatierstreffpunkt Zuschauerbereich Großspielfeld Lärmschutzwand H= 4,00m L= 45,00m generationsübergreifende Bewegnungsfläche grillen Vereinsleben sitzen Spielerkabine Aufenthaltsfläche 530m² Großspielfeld Kunststoffrasen 68,00 x 105,00 m Sandkasten Aufenthalt Kinderspielplatz Kleinkinderspielplatz 7 Bewegungs-/ Quartierspark Fahrradtraining Hochbeet mobiler Parcours Gerätezirkel Fahrrad sitzen Boule 4,00 x 15,00m Verteilerplatz Signé Zuschauerbereich Wettkampfanlage Wettkampfanlage Großspielfeld Naturrasen 67,00 x 105,00 m Lagerfläche Tore Speerwurf Hochsprung Basketball Kugelstoß (optional) Lager/ Müll Haupteingang Freifläche Lärmschutzwand H= 4,00m L= 98,00m Parkplatzfläche für 79 Stellplätze Geräteräume sowie Rangierund Lagerfläche Weg Legende Wettkampfanlage Typ C Laufbahn 400 m mit Kunststoffbelag, Großspielfeld mit Naturrasen und Flutlichtbeleuchtung, Spielfeldgröße 67 x 105 m, westlich am vorhandenen Rasenwall erhöhter Zuschauerbereich für ca. 200 Zuschauer Parkour und Vereinsvorplatz Parkour und multifunktionale Aufenthalts- und Freiflächen für Gerätezirkel zur Förderung der Motorik und Fitness, Boule, Feste, spielen und Fahrradtraining u.a. Großspielfeld Kunststoffrasen mit Flutlichtbeleuchtung, Spielfeldgröße 68 x 105 m, östlich am vorhandenen Rasenwall und westlich des Großspielfeldes breite Pflasterwege für mind. 200 Zuschauer Vereinsheim 1-geschossig, barrierefrei, energetisch zukunftsorientierte Gebäudetechnik, PV-Anlage/Nutzung Fernwärmenetz, 2 Mehrzweckräume mit Aufwärmküche zur Nutzung durch Verein und Dritte (z.b. Stadtteilbewohner) für Kurse, Veranstaltungen, Treffen (sozial, integrativ, gesundheitspräventiv), Zuwegung aus dem Stadtquatier Lärmschutzwand Lärmschutz (Höhe 4 m) mit gestalterischer Einbindung in den Gesamtkontext der Materialität sowie der Freiraumplanung, Vermeidung visueller Beeinträchtigung des umliegenden Stadtraums Zugänge Entree's mit bestmöglicher Quatiersanbindung und Orientierung Bewegungs- und Quatierspark Schaffung neuer und Integration bestehender Freiflächen mit vielfältigem Nutzungsangebot für alle Altersgruppen sowie hoher Aufenthaltsqualität als Quatierspark, gute Durchwegung und Anbindung an den Stadtraum, Integration der Lärmschutzwand Regenwasserversickerung Flächensparende unterirdische Versickerungsrigole für anfallendes Niederschlagswasser, bietet oberirdisch Platz für Gynastikwiese o.ä. Gehölzbestand und Neupflanzung Aufwertung bestehender Gehölzstrukturen, Bepflanzungskonzept mit Integration der Lärmschutzmaßnahmen, visuelle Stärkung der Zugangsbereiche Geräteräume sowie Rangier- und Lagerfläche Räume für Pflege- und Instandhaltungsgeräte und Lagerflächen sowie Rangier- und Lagerflächen im Außenbereich, in unmittelbarer Nähe der Wege- und Sportflächen sowie mit direkter Straßenanbindung Lagergaragen Lagerflächen für Sportgeräte zentral zwischen beiden Sportflächen Weg 12 Stellplatzfläche Überarbeitung der wassergebundenen Wegedecke auf bestehender Stellplatzfläche, Erhalt der ortbilsprägenden Eiche Am Tannenbusch Projekt NRW Sanierung Sportanlage 'Am Tannenbusch' (Voerde) Bauherr Stadt Voerde Rathausplatz Voerde Nordstraße Projektadresse Am Tannenbusch, Voerde, Friedrichsfeld (Niederrhein) Planinhalt Übersichtsplan Leistungsphase Entwurfsplanung Plannummer N Planung Geo3 GmbH Uedemerstraße Bedburg-Hau fon fax web info@geo3.de Maßstab 1:1.250 Datum Maßstab Format Projektleiter Zeichner :1250 A3 mh, tk ck

250 DUSCHEN 1 DAMEN WC 1 DAMEN WASCHEN1 DAMEN UMKLEIDE 1 DAMEN W1 W2 A1 UMKLEIDE 1 HERREN DUSCHEN 1 HERREN WC 1 HERREN WASCHEN 1 HERREN UMKLEIDE 2 HERREN W3 A2 DUSCHEN 2 DAMEN WC 2 DAMEN WASCHEN 2 DAMEN UMKLEIDE 2 DAMEN W4 A3 W5 A4 UMKLEIDE 3 HERREN DUSCHEN 2 HERREN WC 2 HERREN WASCHEN 2 HERREN UMKLEIDE 4 HERREN W6 TECHNIK FLUR/ WINDFANG BÜRO 2 BÜRO 1 LAGER VEREIN BEH. WC ABSTELLRAUM 2 SPORTGERÄTE SCHIEDS- RICHTER 1+ PLATZWART DU 1 SCHIEDS- RICHTER 2 DU 2 FLUR ABSTELLRAUM 1 SPORTGERÄTE PUMI VORRAUM DAMEN WC DAMEN WC HERREN SAUBER- LAUFZONE SAUBER- LAUFZONE DURCH- REICHE VORRAUM HERREN AUFWÄRM- KÜCHE MEHRZWECKRAUM 1 MEHRZWECKRAUM ERDGESCHOSS M. 1:200

251 NORDANSICHT OSTANSICHT SÜDANSICHT W ESTANSICHT ANSICHTEN M. 1:200

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253 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch (NRW 77512) hier: Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen 1. Sanierungsmaßnahmen für die Sportanlage Am Tannenbusch Durch die Sanierungsmaßnahmen soll die Sportanlage Am Tannenbusch einerseits langfristig gesichert und zukunftsfähig ausgebaut werden. Darüber hinaus wird der Sportstandort auch zum Ortsteil- und Stadtteilzentrum ausgebaut. Dafür geht die Planung über eine reine Ertüchtigung der Altanlage hinaus. So werden z. B. ein Spielfeld und die Gebäude nicht nur durch Neubauten ersetzt, sondern auch günstiger angeordnet. Eine moderne, barrierefreie Sportanlage soll entstehen, die zudem weitere Sport-, Freizeit-, und Begegnungsangebote für alle Bürger/-innen (intergenerativ, inklusiv, orts-, generationen-, kultur- und geschlechterspezifisch) bietet. Die im Osten der Sportanlage vorhandene Kampfbahnanlaghe Typ C (Asche-Laufbahnen, Naturrasenspielfeld, leichtathletische Segmente mit Aschebelag, keine Flutlichtanlage) soll zur Tartanbahn (Kunststoff-Laufbahnen) mit neuem Naturrasenplatz und neuen leichtathletischen Segmenten mit Kunststoffbelag erneuert und mit einer Flutlichtanlage ausgestattet werden. Der westliche Tennen- bzw. Ascheplatz wird aufgegeben und im Rahmen der Sanierungsarbeiten an anderer Stelle ein Kunstrasenspielfeld neu errichtet. Diese Idee entstand auf Grundlage einer schalltechnischen Erstbewertung. Einerseits wird das westliche Spielfeld auf diese Weise von den an der Straße Am Tannenbusch vorhandenen Wohnnutzungen weiter entfernt. Und zum anderen wird der neu entstehende Kunstrasenplatz zukünftig das Hauptspielfeld sein, zumal an ihm das Vereinsheim liegen wird. Während sich bisher das Hauptspielfeld im Osten der Sportanlage befindet (Naturrasenplatz innerhalb der Kampfbahn), wird es zukünftig dann im Zentrum der Sportanlage liegen. Dies ist eine wesentliche Maßnahme, um die Sportanlage Am Tannenbusch im Rahmen der Sanierung (schalltechnisch) zu optimieren. Die vorhandene Flutlichtanlage des westlichen Platzes ist stark veraltet (Strahler entsprechen nicht den lichtimmissionsrechtlichen Anforderungen und die Masten sind bereits stark beschädigt), sodass auch der Kunstrasenplatz mit einer neuen Flutlichtanlage ausgestattet wird. Nördlich des Kunstrasenplatzes entsteht eine kleine Gymnastikwiese. In Verbindung mit der Spielfeldverlagerung erhält auch das Vereinsgebäude einen neuen Standort, der etwas näher am Stellplatzbereich (Nordstraße) liegt und zudem sowohl von der Nordstraße als auch von der Straße Am Tannenbusch erreicht werden kann, ohne dass man in die Spielfeld- und Kampfbahnanlagenbereiche hineingehen muss. Damit die Sportanlage Am Tannenbusch künftig auch als Ortsteil-Treffpunkt genutzt werden kann, wird das neue Vereinsgebäude neben den für Sportanlagennutzungen üblichen Räumen (Umkleiden, WC s, Duschräume, Büros, Schiedsrichter-, Lager- und Technikräumen) auch zwei Mehrzweckräume mit Aufwärmküche bieten (z. B. für Kurse, Veranstaltungen, Gesprächsrunden und Treffen unterschiedlichster Gruppen und Einzelpersonen). Daher ermöglicht das einge-

254 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW schossige, barrierefreie Gebäude nicht nur Raum für Vereinsnutzungen (Umkleiden, Sanitärbereiche u.a.), sondern auch für weitere Sport-, Freizeit- und Begegnungsangebote. Die Stadt Voerde und die Sportvereinigung 08/29 Friedrichsfeld e.v. haben gemeinsam ein > Nutzungskonzept für die Durchführung integrativer, inklusiver und gesundheitspräventiver Angebote und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch < erarbeitet. Dieses Konzept beschreibt, wie über den Sportbetrieb hinausgehend das Vereinsgebäude (Mehrzweckraum), die Sport-Außenanlagen und die Freiflächen im Bereich des Vereinsvorplatzes und Parkours sowie im Bewegungs- und Quartierspark genutzt werden können. Hier verdeutlicht sich, welchen Beitrag die Sportanlage künftig als Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt leisten wird. In dem Zusammenhang ist man sich jedoch einig, dass auf der Sportanlage Am Tannenbusch keine öffentliche Gastronomie geplant bzw. angesiedelt werden soll. Neue Geräte- und Lagergaragen (frostfrei; für Pflegegeräte, Kreiden, Farben, Dünger etc.) mit erforderlichen Rangier- und Außen-Lagerflächen entstehen im Osten der Stellplatzanlage. Dieser Bereich ist sowohl von der Nordstraße als auch von der Sportanlage schnell und gut erreichbar und kann zudem eingefriedet werden. So erhält der etwas unattraktivere Lagerbereich einen (sicht-)geschützten Standort auf der Gesamtanlage. Zusätzlich zu den beheizten Lagerräumen des Vereinsgebäudes werden unbeheizte Sportgerätelagerflächen (z. B. für Hürden, Matten und Ähnliches) im Norden des Walls eingerichtet, der sich westlich der Kampfbahn bzw. künftig zwischen dem Kunstrasenplatz und der Wettkampfbahnanlage befindet. Die zur Wettkampfbahnanlage zeigende östliche Wallanlagenseite wird so angepasst, dass ein erhöhter Zuschauerbereich mit barrierefreiem Zugang entsteht. Zudem werden weiterhin auf der Wallkrone Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Die im Norden des Walls bereits vorhandene (Durchgangs-)Öffnung wird vergrößert, um zwischen dem Kunstrasenplatz und der Wettkampfbahnanlage einen Aufenthaltsbereich mit Blickverbindungen zu beiden Sportplätzen zu schaffen. Durch die Verlagerung des westlichen Spielfeldes ist es möglich, die im Nordosten der Gesamtanlage vorhandenen öffentlichen Freiflächen (mit dem Kleinkinder-Spielplatz) entlang der Straße Am Tannenbusch zu einem Quartiers- und Bewegungspark zu ergänzen. Die geschaffenen Freiflächen ermöglichen, zukünftig Angebote zum Verweilen, zur Bewegung und zum Spielen schaffen zu können (u.a. auch Mehrgenerationenspielplatz). Zudem werden im Umfeld des neuen Vereinsgebäudes ein Parkour und ein Vereinsvorplatz angelegt. Der Parkour soll mit Geräten zur Förderung der Motorik und Fitness ausgestattet und dadurch beispielsweise im Rahmen von Schul-, Senioren- und Behindertensport genutzt werden. Als Freifläche wird er aber auch z. B. für Fahrradverkehrserziehung im Rahmen der Integrationsarbeit genutzt werden können. Ergänzt wird dieser Bereich mit weiteren multifunktonalen Aufenthalts- und Freiflächen für Boule, Kleinkinderspielbereich und Anderes. Der Vereinsvorplatz wird als multifunktionale Fläche angelegt, damit er für Feste, Grillen, Aufenthalt und Anderes genutzt werden kann. Weil entlang der Straße Am Tannenbusch öffentliche Freiflächen entstehen und zudem auch das Vereinsgebäude von dieser Straße erreichbar sein soll, ist für die zukünftige Sport-

255 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW anlage ein öffentlicher Zugang von dieser westlichen Anliegerstraße geplant. Der Zugang von der an der Nordstraße liegenden Stellplatzanlage bleibt jedoch weiterhin der Hauptzugang der Sportanlage. Das im Jahr 2015 erarbeitete Klimaschutzkonzept der Stadt Voerde schlägt vor, die Sportanlage Am Tannenbusch zu einer klimaneutralen Sportanlage mit weitgehend reduziertem Energiebedarf auf Basis erneuerbarer Energien (z.b. Photovoltaik-Anlagen) inklusive Anschluss an die Fernwärmeinsel Friedrichsfeld (Nahwärmenetz mit Biomasse-Heizwerk) zu sanieren. Der Anschluss an das Fernwärmenetz Friedrichsfeld soll erfolgen und wird in Zusammenarbeit mit der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH erarbeitet. Auch die anderen Zielsetzungen (z.b. Einsatz regenerativer Energien, weitgehend reduzierter Energiebedarf und Klimaneutralität werden angestrebt und bei den Sportanlagenplanungen berücksichtigt soweit es finanziell möglich ist bzw. die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Das auf den versiegelten Flächen der Sportanlage anfallende Regenwasser soll über Drainagen und anderes in eine im Norden angeordnete Rohrrigole entwässert werden. Lediglich der Bereich der Geräte- und Lagergaragen wird an den in der Nordstraße liegenden Regenwasserkanal angeschlossen. Um die Sportanlage Am Tannenbusch zukunftsfähig zu sanieren und deren Lärmauswirkungen für das Umfeld (auf das für Wohnen und andere Nutzungen verträgliche Maß) zu reduzieren, werden zusätzlich zu der oben genannten Optimierung der Spielfeldanordnung weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Auf Grundlage des Sportanlagenentwurfes ist der Umfang der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen ermittelt worden. Dem entsprechend werden westlich des Kunstrasenplatzes und am Südrand der Gesamtsportanlage Lärmschutzwände mit einer Höhe von 4 m errichtet. Zusammen mit den Wänden wird auch das künftige Vereinsgebäude als Lärmschutzhindernis dienen. Auch wenn im Osten der jetzigen Stellplatzanlage der oben genannte Bereich der Geräteund Lagergaragen entsteht, werden dort weiterhin ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, die von der Nordstraße gut erreichbar sind. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen werden nur große Unebenheiten der Oberfläche (wassergebundene Decke) beseitigt. Abriss- und Umbaumaßnahmen sowie Anpassungen des Gehölzbestandes: Für die Sanierung der Sportanlage Am Tannenbusch sind die vorhandenen Gebäude abzureißen; gegebenenfalls werden einzelne Container weiterhin genutzt, dann aber an neue Standorte versetzt. Nur die Kampfbahn Typ C wird eigentlich saniert, während mehr als die Hälfte des Sportanlagengeländes umgebaut wird. Dies erfordert auch, den vorhandenen Gehölzbestand anzupassen. Allerdings soll der parkartige Charakter der Sportanlage erhalten werden, weshalb (wenn möglich) vorhandene Gehölze in die zukünftige Sportanlage eingebunden und neue Pflanzungen vorgenommen werden. Innerhalb der Stellplatzanlage bleibt der ortsbildprägende Baum erhalten. Die am Rand der Sportanlage vorhandenen Gehölzstrukturen sowie weitere Landschaftsgestaltungen grünen nicht nur die Sportanlage, sondern auch die 4 m hohen Lärmschutzhindernisse ein, sodass die Sportanlage auch zukünftig baulich ansprechend in das sie umgebende Siedlungsgebiet eingebettet ist.

256 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW Maßnahmenliste Gegenüberstellung Bestand und Planung Bestand Kampfbahn Typ C mit m Laufbahnen mit Aschebelag, - Naturrasen-Großspielfeld, - leichtathlethischen Segmenten (Aschebelag) und ohne Flutlichtanlage im Osten der Gesamt-Sportanlage Großspielfeld mit Aschebelag und mit Flutlichtanlage im Westen der Gesamtsportanlage Trainings-/Gymnastikwiese im Norden der Gesamt-Sportanlage Sanierungsmaßnahme / nach Sanierung Kampfbahn Typ C mit - neuen 400 m Laufbahnen mit Kunststoffbelag, - neuem Naturrasen-Großspielfeld, - neuen leichtathlethischen Segmenten (Kunststoffbelag) und mit Flutlichtanlage im Osten der Gesamtsportanlage neues Kunststoffrasen-Großspielfeld mit neuer Flutlichtanlage in der Mitte der Gesamtsportanlage parallel zur Kampfbahn (neue Lage und Ausrichtung) neue Versickerungsrigole im Norden der Gesamt-Sportanlage Trainings-/Gymnastikwiese im Norden der Gesamt-Sportanlage Wallanlage mit Stehplatzstufen und Nebenanlagen - Stehplatzstufen auf der Wallseite, die der Kampfbahnanlage zugewendet ist; - vereinzelte Bänke auf der Wallkrone - im Norden der Wallanlage: Container und Durchgang vom Vereinsgebäude zur Wettkampfanlage Wallanlage mit Stehplatzstufen und Nebenanlagen - Erneuerung der Wallseite, die der Kampfbahn zugewendet ist, zu einem erhöhten Zuschauerbereich mit barrierefreiem Zugang; - vereinzelte Betonsitzblöcke auf der Wallkrone - im Norden der Wallanlage: Errichtung eines Bereiches für Aufenthaltsflächen und Sportgerätelager Vereinsgebäude aus den 1960er Jahren mit - Umkleide-, Sanitär- und Funktionsräumen für die Sportnutzungen (veralteter Standard), - keine Mehrzweckräume und Küche für Sportverein; keine anderen Nutzungen ohne Gastronomie und in der Mitte der Gesamt-Sportanlage neues Vereinsgebäude, dass gleichzeitig Quartiers-/Stadtteilzentrum ist, mit - Umkleide-, Sanitär- und Funktionsräumen für die Sportnutzungen entsprechend heutigem Standard, - 2 Mehrzweckräumen und 1 Aufwärmküche für Sportvereinsund Quartiers-/Stadtteilzentrum-Nutzungen ohne Gastronomie und an neuem Standort (in Nähe der Straße "Am Tannenbusch") Vereinsvorplatz: - multifunktionell nutzbar Bereich - zwischen vorh. Vereinsgebäude und Tennenplatz (im Zentrum der Gesamtanlage) neuer Parkour und Vereinsvorplatz: - Parkour und multifunktionale Aufenthalts- und Freiflächen für Gerätezirkel zur Förderung der Motorik und Fitness, Boule, Feste, spielen, Fahrradtraining und anderes - an neuem Stanrdort im Umfeld des neuen Vereinsgebäudes (im Süden der Gesamtanlage) Nebengebäude - mehrere Container und Anbauten als Nebengebäude (Lagerräume für Sport- und Pflegegeräte sowie kleiner Kiosk/Thekenraum u.a.) im Umfeld des vorhandenen Vereinsgebäudes Nebengebäude - Container für Sportgeräte im nördl. Bereich des zwischen den Spielfeldern liegenden Walls (wenn es möglich ist, werden vorhandene Container genutzt und etwas versetzt) - Bereich der neuen Geräte- und Lagergaragen mit Rangier- und Außenlagerflächen an der Nordstraße im Osten der Stellplatzanlage

257 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Voerde: Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde Der Bürgermeister - NRW Lärmschutzanlagen - 4 m hohe Wände westlich des Kunstrasenplatzes und am Südrand der Gesamtanlage - neues Vereinsgebäude diehnt auch als Lärmschutzhindernis Aufenthalts-, Spiel- u. Freizeitflächen - Bolzplatz und - (Kleinkinder-)Spielbereich im Nordwesten der Gesamt-Sportanlage mit Zugang von der Straße "Am Tannenbusch" Stellplatzanlage - in wassergebundener Decke - mit ortsbildprägendem Baum vorhandener Gehölzbestand Bewegungs- und Quartierspark - neue Spielwiese (leicht veränderte Lage im Vergleich zum Bolzplatz) - Überplanung des (Kleinkinder-)Spielbereiches zugunsten größerer Freiflächen (Aufenthalt, Spiel, Bewegung, u.a. / z.b. auch Mehrgenerationenspielplatz) im Westen der Gesamt-Sportanlage mit Zugang von der Straße "Am Tannenbusch" und von der an der Nordstraße liegenden Stellplatzanlage (über die Sportanlage) Stellplatzanlage - Ausbesserung der wassergebundenen Decke (Beseitigung großer Unebenheiten) - Erhalt des ortsbildprägenden Baumes Anpassung (Beseitigungen erforderlich) und Aufwertung des vorhandenen Gehölzbestandes sowie Neupflanzungen

258 Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch

259 Nutzungskonzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch Inhalt 1. Einleitung Soziostrukturelle Daten Integration Runder Tisch Integration Zusammenwachsen in Voerde Willkommen in Voerde! Integration im Flüchtlingsbereich Vorhandene Angebotsstrukturen Inklusion Vorhandene Angebotsstrukturen Gesundheitsprävention Vorhandene Angebotsstrukturen Entwicklung des Nutzungskonzeptes Struktur und Zielsetzung Inhalte Integrative, inklusive und gesundheitspräventive Angebote und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch Gesamtfazit... 37

260 1. Einleitung Das vorliegende Konzept zur Durchführung von integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angeboten und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch ist das Produkt einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich 2 Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur und Vertretern des Vereins SV 08/29 Friedrichsfeld e.v.. Die Sportanlage Am Tannenbusch erfreut sich trotz hohem Sanierungsbedarf großer Beliebtheit und ist für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus Friedrichsfeld eine Anlaufstelle. Der Verein SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. möchte sein vielseitiges Angebot im Rahmen der Sanierungsarbeiten erweitern, um noch mehr Menschen unterschiedlicher Herkunft und Personen mit besonderen Bedürfnissen zu erreichen. Um den zukünftigen Anforderungen an Integration, Inklusion und Gesundheitsprävention angemessen Rechnung tragen zu können, ist die Sanierung der Platzanlage und eine Erweiterung der Sportanlage um einen vielseitig nutzbaren Mehrzweckraum, eine Multifunktionsfläche und einen Mehrgenerationen(spiel)platz eine unabdingbare Voraussetzung. Bildungseinrichtungen, wie u.a. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführende Schulen, sind in diesem Kontext unverzichtbare Akteure in den Bereichen Inklusion, Integration und Gesundheitsprävention. Neben den Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihr ehrenamtliches Engagement das Zusammenleben im Stadtteil stärken, sind die Bildungseinrichtungen für den Verein SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. die maßgeblichen Kooperationspartner bei der Umsetzung des Nutzungskonzeptes. Das Konzept versteht sich als Ergänzung und Erweiterung der bereits bestehenden Angebotsstrukturen, die unter Ziffer 2-4 des vorliegenden Nutzungskonzeptes dargestellt werden. Unter Ziffer 5-7 wird die Entwicklung des Nutzungskonzeptes, seine Struktur und Zielsetzung beschrieben sowie die konkreten integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Angebote und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch. 2. Soziostrukturelle Daten Die Bevölkerung in den Bezirken Friedrichsfeld-Mitte und Heidesiedlung ist sehr heterogen. Mit der neuen Sportanlage Am Tannenbusch als Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt soll dem Bedarf dieser unterschiedlichen Gruppen Rechnung getragen werden. Dies weist der Sportanlage insbesondere eine große Bedeutung für die Integration zu. Die folgenden Sozialraumzahlen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf den Stichtag Der Bezirk Heidesiedlung zählt zu den Bezirken mit den meisten unter 20 Jährigen (Anteil: 18,72%, gesamtstädtischer Anteil: 17,55%)

261 - Der Bezirk Friedrichsfeld-Mitte zählt zu den Bezirken, in denen die meisten 65 jährigen und älteren leben (Anteil: 25,71%, gesamtstädtischer Anteil: 22,74%. Aufgrund des demographischen Wandels wird der Anteil der 65 Jährigen und älteren, insbesondere im Bezirk Friedrichsfeld-Mitte voraussichtlich noch deutlich zunehmen, ca. 13,3%. - Obwohl der Bezirk Voerde-Mitte, gemessen an seiner Einwohnerzahl, den höchsten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund aufweist (20,60%), weist der Bezirk Heidesiedlung immerhin noch mit 12,79% einen relativ hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund auf. Der gesamtstädtische Anteil liegt bei 10,84%. - Der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund und junger Ausländer an allen unter 20-Jährigen ist in den Bezirken Friedrichsfeld-Mitte und Heidesiedlung besonders hoch. Der Anteil liegt bei 32,16% und 28,00%. Damit hat die Heidesiedlung den dritthöchsten und Friedrichsfeld-Mitte den vierthöchsten Anteil im Stadtgebiet (Höchster Anteil: Voerde-Mitte mit 43,03%, zweithöchster Anteil: Voerde-Friedrichsfeld mit 40,21%). Der gesamtstädtische Anteil liegt bei 29,72%. - Auch der Anteil älterer Menschen mit Migrationshintergrund und älterer Ausländer an allen über 65-Jährigen ist in den Bezirken Friedrichsfeld-Mitte und Heidesiedlung überdurchschnittlich hoch. Der Anteil liegt bei 9,21% und 10,63%, der gesamtstädtische Anteil bei 7,88%. - Gemäß der Einteilung nach Kindergartenbezirken bildet Friedrichsfeld-Mitte mit einer Einwohnerzahl von insgesamt Einwohnern den größten Bezirk im Stadtgebiet. Danach folgt die Heidesiedlung mit Einwohnern. - Im Bezirk Friedrichsfeld-Mitte leben mit einem Anteil von 32,35% überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Obwohl der gesamtstädtische Anteil mit 29,30% bereits deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von ca. 20,5% liegt, hebt sich dieser Wert nochmal deutlich davon ab. Aber auch die Heidesiedlung weist mit 25,97% einen Wert vor, der über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. - Die Stadt Voerde hat einen relativ hohen Anteil an Menschen mit ALG II- Bezug auf, der gesamtstädtische Anteil lag bei rund 8,0% im Jahr Stadtweit sind ca. 16,2% aller jungen Menschen unter 20 Jahren auf Leistungen der Mindestsicherung nach SGB II angewiesen. Eine kleinräumige Betrachtung der Verteilung der SGB II-Empfänger ist leider nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass sich diese insbesondere auf Gebiete verteilen, in denen kostengünstige Wohnungen zu finden sind. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr Auch bei der finanziellen Lage der Familien, ausgewertet durch die Erhebung von Elternbeiträgen, bei der das Jahres-Gesamt-Brutto-Familieneinkommen zu Grund gelegt wird, zeigt sich, dass in den Bezirken Friedrichsfeld-Mitte und Heidesiedlung, hier zu Friedrichsfeld zusammengefasst, knapp jede dritte Familie über Einkünfte von weniger als verfügt

262 - Am lebten 463 Asylbewerber/-innen im Stadtgebiet, davon 110 Personen in Friedrichsfeld. - Nach aktueller Prognose ist bis Ende 2018 mit 660 Asylbewerber/-innen zu rechnen, davon werden voraussichtlich durch die Inbetriebnahme von zwei weiteren Gemeinschaftsunterkünften 260 Personen in Friedrichsfeld leben. 3. Integration 3.1 Runder Tisch Integration Zusammenwachsen in Voerde Das Thema Integration ist der Stadt Voerde seit langem ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2006 initiierte die Verwaltung im Auftrag des Stadtrates einen Runden Tisch Integration Zusammenwachsen in Voerde und damit verbunden wurde ein mehrmonatiger Prozess zur Erstellung eines Integrationskonzeptes für Voerde initiiert. Beteiligt waren haupt- und ehrenamtliche Akteure der Integrationsarbeit in Voerde, die nach dem Bottom-up-Prinzip gemeinsam das Ziel verfolgten, ein möglichst lebensnahes und praktikables Integrationskonzept zu entwickeln. Eine wichtige Erkenntnis des Prozesses war, dass es aufgrund der sehr unterschiedlichen strukturellen Beschaffenheit der Ortsteile zielführend ist, neben den stadtteilübergreifenden Integrationsmaßnahmen Stadtteilrunden ins Leben zu rufen, die ortsteilbezogen das Zusammenleben der Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte aktiv fördern können. Drei Stadtteilrunden, nämlich der Runde Tisch Möllen und die Stadtteilrunden Voerde- Mitte/Rheindörfer und Friedrichsfeld Spellen/Emmelsum, nahmen dann ab 2007 ihre Arbeit auf und treffen sich in regelmäßigen Abständen von 6 8 Wochen bis heute. Teilnehmer/-innen sind haupt- und ehrenamtliche Menschen unterschiedlicher Herkunftsländer, z.b. Vertreter/-innen der Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendzentren, der Beratungsstellen, der Kirchengemeinden und des Türkischen Kulturvereins und vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund. Das Integrationskonzept wurde im Jahr 2007 im Stadtrat einstimmig verabschiedet und dient seither als Handlungsgrundlage für die Integrations-arbeit in Voerde. Besondere Beachtung erhielten die Themenbereiche Sprachförderung, Frauen, Jugend, Senioren, Gesundheit und Bildung. In den letzten Jahren entstanden neben den Stadtteilrunden weitere Netzwerke. Heute ist festzustellen, dass sich die Akteure der Integrationsarbeit in Voerde kennen und miteinander vernetzt sind, es eine Transparenz der laufenden Angebote und Projekte gibt und - 3 -

263 die Integrationspartner je nach Bedarf und Ressourcenlage wechselnde Kooperationen eingehen und gemeinsame Projekte initiieren. Unter allen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren besteht Konsens, dass der Sport eine überaus wichtige Brückenfunktion für eine gelingende Integrationsarbeit darstellt und in Voerde in diesem Bereich noch Handlungsbedarf besteht. Der Bedarf, die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen zu intensivieren, ergibt sich nicht zuletzt aus den im letzten Jahr drastisch gestiegenen Zuweisungszahlen im Flüchtlingsbereich, die für die Stadt Voerde wie für andere Kommunen eine besondere Herausforderung dargestellt haben. 3.2 Willkommen in Voerde! Integration im Flüchtlingsbereich Um eine bessere Integration der Asylbewerber/-innen zu ermöglichen, bemüht sich die Stadt Voerde seit einigen Jahren um eine möglichst dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge im Stadtgebiet. Zielintention ist dabei, viele Flüchtlinge auf dem freien Wohnungsmarkt unterzubringen. (s. hierzu die Präsentation für den Sozialausschuss vom ) Es hat sich aus verschiedenen Gründen als notwendig erwiesen, dennoch einige Gemeinschaftsunterkünfte beizubehalten. Die neuzugewiesenen Flüchtlinge können zunächst ankommen und sich mit Hilfe der anderen Flüchtlinge in Voerde orientieren und die Verwaltung kann die Zwischenzeit nutzen und auf dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum akquirieren. Vor diesem Hintergrund ist im Jahr 2017 im Stadtteil Friedrichsfeld die temporäre Umnutzung einer ehemaligen Grundschule zur Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende sowie die Nutzung eines ehemaligen Hotelbetriebes geplant mit einer voraussichtlichen Unterbringungskapazität für insgesamt 150 Menschen. Neben Familien werden auch alleinstehende Männer untergebracht. Damit eine Integration gelingen kann, sollte diese möglichste zeitnah nach der Einreise beginnen. Neben der Orientierung im Stadtteil und dem Erlernen der deutschen Sprache sind dabei vor allem soziale Kontakte zu Einheimischen und aktive Beschäftigung im Sport- und Freizeitbereich entscheidend. Erfahrungsgemäß begünstigt eine gelungene Eingewöhnungszeit auch die spätere Integration der Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Die ehemalige Grundschule und zukünftige Gemeinschaftsunterkunft befindet sich fußläufig zu der Sportanlage Tannenbusch. Dies schafft optimale Voraussetzungen zu einem direkten Kontakt und einem unkomplizierten Einstieg in das lokale Sportgeschehen

264 Das sozialpädagogische Team des Fachdienstes Soziales ist bei der Begleitung der Flüchtlinge auf die Unterstützung der Ehrenamtlichen angewiesen. Erfreulicherweise haben sich in Voerde in den letzten drei Jahren überaus stabile Ehrenamtsstrukturen entwickelt. Zur Zeit engagieren sich Menschen ehrenamtlich im Flüchtlingsbereich, ihre Hilfe deckt eine breite Palette ab, u.a. die Begleitung zu Arztbesuchen, das Vorhalten einer Kleiderkammer, die Organisation von Spenden, die Durchführung von Sprachkursen und Schulaufgabenbetreuung, Familienpatenschaften und nicht zuletzt die Begleitung zu kulturellen Angeboten und die Vermittlung in Sportvereine. Die Ehrenamtlichen werden regelmäßig zu Netzwerktreffen eingeladen und erhalten Informations- und Qualifizierungsangebote. Die steigenden Zahlen im Flüchtlingsbereich stellen für die Kommune weiterhin eine besondere Herausforderung dar. Um dieser gerecht zu werden, plant die Verwaltung ab Ende 2016 unter Einbeziehung der politischen Vertreter/-innen und der Akteure der Integrationsarbeit die Erstellung eines Flüchtlingskonzeptes. Das Thema Sport und dessen Einfluss auf gelingende Integration wird in dem Konzept sicher einen hohen Stellenwert bekommen. 3.3 Vorhandene Angebotsstrukturen Im Folgenden werden die Angebote der Einrichtungen beschrieben, die im Einzugsbereich der Sportstätte Am Tannenbusch liegen bzw. dringenden Nutzungsbedarf angemeldet haben. Dies sind im Einzugsbereich Friedrichsfeld vier Kindertageseinrichtungen, eine Gemeinschaftsgrundschule, ein Gymnasium und im näheren Umkreis eine Förderschule des Kreises Wesel mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung : Die Kindertageseinrichtungen sind: Kindertageseinrichtung An der Schule (Träger: Verein Pro Jugend e.v.), Ev. Integrative Kindertageseinrichtung Am Park, (Träger: Ev. Kinderwelt Ev. Kirchenkreis Dinslaken) Städt. Kindertageseinrichtung Am Gymnasium (Träger: Stadt Voerde), Katholischer Kindergarten St. Elisabeth (Träger: Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul) Die ersten drei genannten Kindertageseinrichtungen bilden mit einer weiteren Ev. Kindertageseinrichtung im Ortsteil Spellen ein Familienzentrum, so dass einige Angebote gemeinsam vorgehalten werden. Alle Einrichtungen haben sich konzeptionell der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund angenommen. So hat zum Beispiel die Ev. Integrative Kindertageseinrichtung Am Park in ihrem Konzept das Ziel formuliert, Menschen aus anderen Kulturkreisen für ihr Anderssein Raum zu lassen, die Bereitschaft zu wecken, ihre Gebetsformen, Essgewohnheiten und Lebensformen - 5 -

265 kennen zu lernen und zu akzeptieren, jedem zuzugestehen, dass er sich aus seiner Religion die Kraft herausholt, die er für sich braucht. Die Zahl der Kinder mit Zuwanderungsgeschichte unterschiedlich hoch. ist in den Kindertageseinrichtungen Die Ev. Integrative Kindertageseinrichtung Am Park war 2016 eine der beiden Standorte in Voerde für die Einrichtung einer Spielgruppe im Rahmen des Projektes Kinderbetreuung in besonderen Fällen aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen, gefördert vom LVR Landesjugendamt. In der Spielgruppe werden Kinder aus dem Asylbereich langsam auf den Kindergartenbesuch vorbereitet. Kinder mit Fluchterfahrung sind meist psychisch sehr belastet bzw. traumatisiert und leiden häufig, ebenso wie ihre Eltern, unter Trennungsängsten. Parallel zu der Betreuung der Kinder finden Angebote für die Eltern statt, wie z.b. niederschwellige Sprachförderung oder Informationen zum deutschen Bildungssystem. Es ist geplant, das Projekt mit dauerhaften Spielgruppen fortzuführen. Das Familienzentrum Friedrichsfeld möchte demnächst mit dem Verein SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. eine Kooperationsvereinbarung schließen. Die Gemeinschaftsgrundschule Friedrichsfeld bietet für Kinder aus dem Flüchtlingsbereich bzw. für Kinder mit Migrationshintergrund Förderung zum Erwerb der deutschen Sprache an. Darüber hinaus gibt es eine enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Lesementoren, die in der Schule die Kinder spielerisch für das Lesen begeistern, sowie mit Flüchtlingshelfern, die Schulaufgabenbetreuung anbieten. Das Gymnasium Voerde bietet seit 2015 eine Willkommensklasse für Flüchtlingskinder an. Nach einer Phase der intensiven Sprachvermittlung und der sukzessiven Teilnahme am Regelunterricht wird überprüft, in welcher Schulform die Kompetenzen der Schüler/-innen am besten zu Entfaltung kommen können. Darüber hinaus übernimmt das Gymnasium die Federführung für das Projekt Verstehen verbindet in Zusammenarbeit mit der Stadt Voerde, dem Lions Club und der KAB Spellen. Schüler und Schülerinnen der Klassen 9 11 besuchen einmal in der Woche Kinder mit Migrationshintergrund im Alter von 5 8 Jahren, um sie spielerisch an die deutsche Sprache heranzuführen. Von diesem Projekt profitieren besonders Kinder aus dem Asylbereich. Vertreter/-innen des Familienzentrums, der Grundschule und des Gymnasiums nehmen an dem Netzwerk Bildung und Integration und der Stadtteilrunde Friedrichsfeld/ Spellen/Emmelsum teil. Sie beteiligen sich regelmäßig an der Durchführung interkultureller Feste und Veranstaltungen

266 4. Inklusion 4.1 Vorhandene Angebotsstrukturen Die Ev. Integrative Kindertageseinrichtung Am Park hat eine integrative Gruppe. Darüber hinaus gibt es auch in den anderen Gruppen Kinder mit besonderem Förderbedarf. Therapeutische Angebote in der Einrichtung im heilpädagogischen Bereich sind Motopädie, Sprachheilpädagogik und Physiotherapie (von externen Therapeuten). Der kath. Kindergarten beschäftigt sich zunehmend mit dem Thema Inklusion und plant eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum Wesel. Die Gemeinschaftsgrundschule führt als einzige Grundschule in Voerde klassen- und jahrgangsübergreifenden Unterricht durch und ermöglicht es den Kindern, die Grundschule nach ihrem individuellen Lerntempo zu durchlaufen. Das Gymnasium hat offiziell einen inklusiven Schwerpunkt. Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es eine integrative Lerngruppe, dies ist für ein Gymnasium in Nordrhein-Westfalen außergewöhnlich. Als Unterrichtsmethoden werden in dieser Klasse besonders verstärkt kooperative und dezentrale Lernformen (z.b. Freiarbeit, Wochenplan, Portfolio, Projektunterricht) eingesetzt, um eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. 5. Gesundheitsprävention 5.1 Vorhandene Angebotsstrukturen Die Kindertageseinrichtungen und die Grundschule führen regelmäßig (Förder)-Projekte zur Gesundheitsprävention durch, wie z.b.: EU Schulobstprogramm (Gemeinschaftsgrundschule) Gesund und stark mit Rick und Rack ein Gesundheitsprojekt für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Rick und Rack sind die Sympathiefiguren des Projektes. Sie wohnen in Charlottes Körper und sorgen hier für das reibungslose Funktionieren, damit Charlotte z. B. wächst, sich bewegen kann und gesund bleibt. Gesunde Zukunft Gesunde Kinder eine Initiative der AOK für verschiedene Altersklassen. Die Kindertageseinrichtungen nehmen an dem Programm JolinchenKids zur Förderung der Gesundheit von Kindern bis sechs Jahre teil. Ernährung, Bewegung und seelisches Wohlbefinden stehen im Fokus des Programmes. Die Eltern werden aktiv miteinbezogen

267 Jolinchen Sportabzeichen Initiative der Sportjugend Kreissportbund Wesel und der AOK (Kitas und Grundschule nehmen teil). Kinder stark machen die Mitmach Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für frühe Suchtvorbeugung ab dem 4. Lebensjahr. Ernährung Gesund und bunt (Projekt Kita am Park) Die Gesundheitserziehung hat in allen Einrichtungen einen hohen Stellenwert. Die Gemeinschaftsgrundschule ist ausgezeichnet als bewegungsfreudige Schule. Elternabende und Unterrichtsreihen zu den Themen Gesunde Ernährung, Verantwortungsbewusster Umgang mit Medien, Bewegungsangebote, Tag der Achtsamkeit werden angestrebt. 6. Entwicklung des Nutzungskonzeptes Das integrative, inklusive und gesundheitspräventive Nutzungskonzept wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich 2 Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur und Vertretern des SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. erstellt. Bei der Entwicklung des Konzeptes war es den Beteiligten wichtig, nicht nur den Aspekt Sport und Integration zu beachten, sondern den Blick auch auf die Aspekte Inklusion, Freizeitgestaltung und Gesundheitsprophylaxe zu richten. Vorhandene Strukturen sollen ergänzt werden und neue Angebote einen Mehrwert darstellen. Keinesfalls sollten diese in Konkurrenz zu bereits bestehenden Sportangeboten treten, die bereits sehr gut angenommen werden. Die Umsetzung des Nutzungskonzeptes kann nur in Kooperation mit anderen Partnern gelingen. Darum sollen die Angebote auch nicht in Konkurrenz zu anderen Anbietern stehen sondern in Abstimmung mit ihnen durchgeführt werden. Das Nutzungskonzept soll zu einer Attraktivitätssteigerung der Sportanlage führen, damit mehr Personen von den Angeboten profitieren können. Am wurde eine Ideenbörse durchgeführt, um bei der Prozessplanung entsprechende Fachleute mit ins Boot zu nehmen. Besonders zu den Themen Inklusion und Gesundheitsprophylaxe sind Impulse der Experten erforderlich, um bedarfsgerechte Angebote entwickeln zu können. 6.1 Struktur und Zielsetzung Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen soll die Sportanlage am Tannenbusch zugänglich sein für eine Vielzahl verschiedener Personengruppen

268 Ein Anlaufpunkt für sowohl Bürger/-innen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, Personen mit besonderen Bedürfnissen, Bürger/-innen verschiedener Altersklassen und sozialer Gruppierungen. Die Potentiale, die die Sportanlage nach Sanierungsabschluss diesbezüglich bieten wird, sollen anhand der beigefügten Tabellen beispielhaft aufgezeigt werden. Sie finden im Anhang dementsprechend sowohl Nutzungsmöglichkeiten für den vorgesehenen Mehrzweckraum als auch die Nutzungsvorschläge für die Sportflächen und Außenanlagen. Es wird deutlich, welche verschiedenen Personengruppen zukünftig von den Sanierungsmaßnahmen profierten können und vor allem, welchen Anspruch eine Sportanlage, die sowohl integrativ, inklusiv, orts-, generationen-, kultur- und geschlechterspezifisch ausgelegt sein soll, haben kann. Die Aufgliederung in Angebote für Kinder und Jugendliche, Familien, Erwachsene, Senioren und generationsübergreifende Angebote stellt zunächst sicher, dass keine Altersgruppe benachteiligt bzw. nicht berücksichtigt wird. Darüber hinaus gewährleistet die Verknüpfung mit den Kriterien Inklusion, Integration sowie Freizeit und Gesundheitsprophylaxe, dass eine wichtige Zielsetzung des Projektantrages, nämlich die Menschen im Stadtteil mit ihren unterschiedlichen Facetten zusammen zu führen, im Mittelpunkt des zukünftigen Sportalltags stehen wird. Die in der Tabelle aufgeführten Angebote verstehen sich als eine erste Ideensammlung. Die Einbeziehung weiterer Akteure in die Prozessgestaltung nach dem Bottom-up Prinzip ist ausdrücklich erwünscht. Die erarbeitete Struktur ist für Außenstehende problemlos nachzuvollziehen und bietet die Möglichkeit, neue Ideen passgenau einzupflegen. Außerdem dient sie dem Sportverein als eine Art eigene überprüfbare Leitlinie in Bezug auf die angebotenen Sportprogramme. 6.2 Inhalte Die Sportanlage Am Tannenbusch soll nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ein Quartiers- und Stadtteiltreffpunkt für jedermann werden. Das bedeutet, dass die Nutzungsmöglichkeiten und (Kurs-)Angebote über den normalen Sportbetrieb hinausgehen. Die Multifunktionsspielflächen bieten die Möglichkeit, neben sportlichen Aktivitäten, wie z.b. Aerobic- und Entspannungskurse, zeitgleich Gesellschaftsspiele an den installierten Sitzmöglichkeiten zu spielen. Unter Anleitung können saisonal u.a. Trendsportarten wie ein Parcourslauf zur Steigerung des Körperbewusstseins, Rollatoren- und Mobilitätstraining, Eltern-Kind Turnen u.v.m. durchgeführt werden. Diese Angebote zielen darauf ab, ein neues Gespür für den eigenen Körper zu erlangen. Dies ist insbesondere für Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen, für Kleinkinder oder Menschen mit Behinderung von Bedeutung. In den Turnhallen sollen weiterhin klassische Sportangebote wie Fußball, Handball, Judo, Leichtathletik etc. angeboten werden. Auch hier soll eine möglichst große Personenanzahl von dem Spektrum an sportlichen Aktivitäten profitieren, sodass in Absprache mit den - 9 -

269 jeweiligen Kursleitern auch auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen eingegangen werden kann. Außerdem bietet es sich z.b. an, (ggf. in Kooperation mit Bildungseinrichtungen) regelmäßig spezielle Selbstverteidigungskurse für Frauen und Mädchen zu installieren, die an Wochenenden stattfinden und nicht in Langzeitform angeboten werden müssen. Auch denkbar ist es, eine Theatergruppe in den Hallen proben zu lassen, da der Theatersport oftmals mit ausgiebiger Bewegung in Verbindung steht. Besonders der Mehrzweckraum soll zukünftig ein breit gefächertes Angebot an Nutzungsmöglichkeiten bereithalten. Bei sinkenden Außentemperaturen können Kurse von den Außengeländen in den räumlich trennbaren Mehrzweckraum verlegt werden. Auch besondere nicht regelmäßig stattfindende Projekte, wie z.b. Kochkurse für Familien, Kreativ- Bastelangebote, Schulungen, Eltern-Kind-Turnen, Vortrags- oder Vorlesereihen u.v.m. können dort stattfinden. Darüber hinaus wird der Sportverein die Räumlichkeiten zu Vereinstreffen nutzen und dies anderen Vereinen oder Gruppen, wie z.b. der o.g. Stadtteilrunde Friedrichsfeld/ Spellen/ Emmelsum, ebenfalls ermöglichen. Das gesamte Sportgelände bietet in Kombination mit dem neuen Mehrzweckraum inklusive Küche und Sanitäranlagen den Raum für interkulturelle Feste, wie z.b. das jährlich veranstaltete Stadtteilfest oder Sportfeste

270 7. Integrative, inklusive und gesundheitspräventive Angebote und Maßnahmen im Quartiers- und Stadtteilzentrum Sportanlage Am Tannenbusch Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Folie 1

271 Prozessgestaltung der Erarbeitung des integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Nutzungskonzeptes Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Handlungsfelder: Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Zielgruppen: Kinder und Jugendliche Familien Erwachsene Senioren Generationenübergreifend Folie 2

272 Prozessgestaltung der Erarbeitung des integrativen, inklusiven und gesundheitspräventiven Nutzungskonzeptes Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Für die Bereiche: Mehrzweckraum (Am Tannenbusch) Sportflächen (Am Tannenbusch) Multifunktionsspielflächen (Am Tannenbusch) Turnhallen Am Park und Hugo-Mueller-Str. sowie Hallenbad Folie 3

273 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Nutzungsvorschläge für den Mehrzweckraum Multifunktionsraum für Begegnung und Kurse verschiedenster Sport- und Entspannungsarten Folie 4

274 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Mehrzweckraum Multifunktionsraum für Begegnung und Kurse verschiedenster Sport- und Entspannungsarten Kinder und Jugendliche Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Kurse für Menschen unterschiedlicher Herkunftsländer mit besonderem Augenmerk auf Flüchtlinge in den Bereichen: Tanzen (Volkstänze, Jazzdance,etc.) Kochen international etc. Theaterpädagogik Folie 5 Kurse für Menschen mit und ohne Behinderung Bedarfsabfrage bei entsprechenden Stellen z.b. Landessportbund, Waldschule Lebenshilfe,etc. Fantasiereisen Klangschalenmassage Meditation Kinderturnen, Gymnastik, Kurse in den Bereichen QiGong Tai Chi Yoga Progressive Muskelentspannung Antiaggressionstraining u.ä.

275 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Mehrzweckraum Multifunktionsraum für Begegnung und Kurse verschiedenster Sport- und Entspannungsarten Familien Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Familienkurse in den Bereichen: Eltern/Kind Turnen Kreativangebot (basteln, malen, etc.) Gemeinsame Spiel-, Kochund Bastelangebote Bedarfsabfrage Von Babymassage bis Mutter-Vater-Kind-Turnen Folie 6

276 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Mehrzweckraum Multifunktionsraum für Begegnung und Kurse verschiedenster Sport- und Entspannungsarten Erwachsene Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Kurse und Fortbildungen für alle Erwachsenen in den Bereichen: Sprache/Konversationsgruppe Qualifizierungsmaßn. für Ehrenamtliche aus dem Flüchtlingsbereich Treffpunktmöglichkeit Treffpunkt / Café für Menschen mit und ohne Behinderung Vortragsreihe Austausch zu verschiedenen Themen Theaterpädagogik Aerobic für Frauen Fortbildungen für Flüchtlinge/Interessierte zu den Themen : Ernährung Gesundheit Erziehung Kultur Reha-Sport Folie 7

277 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Mehrzweckraum Multifunktionsraum für Begegnung und Senioren Kurse verschiedenster Sport- und Entspannungsarten Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Kurse und Fortbildungen für alle Senioren Sprache/Konversationsgruppe Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche aus dem Flüchtlingsbereich Treffpunktmöglichkeit Folie 8 Treffpunkt / Café für Menschen mit und ohne Behinderung Vortragsreihe Austausch zu verschiedenen Themen Seniorenkurse in den Bereichen QiGong Tai Chi Yoga u.ä. Rollatoren-Training Sturzprophylaxe Mobilitätstraining Gedächtnistraining

278 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Mehrzweckraum Multifunktionsraum für Begegnung und Kurse verschiedenster Sport- und Entspannungsarten Generationenübergreifend Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Interkultureller Treffpunkt und Feiermöglichkeit Vorträge/Filme im Bereich Integration und Zusammenleben Theaterpädagogik Folie 9 Gemeinsame Spiel-, Kochund Bastelangebote Bedarfsabfrage Treffpunkt / Café für Menschen mit und ohne Behinderung Vortragsreihe Austausch zu verschiedenen Themen

279 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Nutzungsvorschläge für die Sportflächen und Außenanlagen Folie 10

280 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Sportflächen und Außenbereiche Kinder und Jugendliche Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Ausrichtung eines Interkulturellen Festes Rollstuhl Basketball für Menschen mit und ohne Behinderung Fußball Leichtathletik Folie 11

281 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Sportflächen und Außenbereiche Familien Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Ausrichtung eines Interkulturellen Festes Fußball Leichtathletik Folie 12

282 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Sportflächen und Außenbereiche Erwachsene Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Ausrichtung eines Interkulturellen Festes Rollstuhl Basketball für Menschen mit und ohne Behinderung Fußball Leichtathletik Folie 13

283 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Sportflächen und Außenbereiche Senioren Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Ausrichtung eines Interkulturellen Festes Generationen Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Ausrichtung eines Interkulturellen Festes Folie 14

284 SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. unterstützt das Nutzungskonzept Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Folie 15

285 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Nutzungsvorschläge für die Multifunktionsspielflächen Mögl. Trendsportarten, z.b. Parkours mit entsprechenden Sitzgelegenheiten für alle Altersgruppen Folie 16

286 Multifunktionsspielflächen mögl. Trendsportarten für alle Altersgruppen Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Kinder und Jugendliche Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Kurse für Menschen unterschiedlicher Herkunftsländer mit besonderem Augenmerk auf den Asylbereich in der Sportart: Parkour laufen Verkehrserziehung mit Fahrrad Saisonale Kurse in den Bereichen QiGong Tai Chi Yoga u.ä. Folie 17

287 Multifunktionsspielflächen mögl. Trendsportarten für alle Altersgruppen Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Familien Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Treffpunkt und Begegnung mit Beschäftigungsmöglichkeit für Eltern und Kinder (Schach, Backgammon, Boule) zeitgleich zu Kursen s.o. Saisonal Eltern-Kind- Turnen Geschicklichkeitstraining im Rahmen einer Veranstaltung Folie 18

288 Multifunktionsspielflächen mögl. Trendsportarten für alle Altersgruppen Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Erwachsene Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Treffpunkt und Begegnung mit Beschäftigungsmöglichkeiten (Schach, Backgammon, Boule) Sturzprophylaxe Kurse in den Bereichen QiGong Tai Chi Yoga u.ä. Folie 19

289 Multifunktionsspielflächen mögl. Trendsportarten für alle Altersgruppen Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Senioren Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Treffpunkt und Begegnung mit Beschäftigungsmöglichkeiten (Schach, Backgammon, Boule) Rollatorentraining Sturzprophylaxe Mobilitätstraining Kurse in den Bereichen QiGong Tai Chi Yoga u.ä. Folie 20

290 Multifunktionsspielflächen mögl. Trendsportarten für alle Altersgruppen Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Generationenübergreifend Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Treffpunkt und Begegnung mit Beschäftigungsmöglichkeiten (Schach, Backgammon, Boule) Folie 21

291 Nutzungsvorschläge für die Turnhallen Am Park und Hugo-Mueller-Str. sowie für das Hallenbad Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Folie 22

292 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Turnhallen Am Park und Hugo-Mueller-Str. sowie Hallenbad Kinder und Jugendliche Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Folie 23 Aerobic Step-Aerobic Wirbelsäulengymnastik (1 3) Zumba Bewegung, Spiel und Sport für Vorschul-/Grundschulkinder Geräteturnen für Kinder und Jugendliche 8 17 Jahre Schwimmen Judo Schnupperkurse Leichtathletik Schnupperkurse

293 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Erwachsene Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Folie 24 Turnhallen Am Park und Hugo-Mueller-Str. sowie Hallenbad Aerobic Step-Aerobic Wirbelsäulengymnastik (1 3) Yoga - Fitness Zumba Bodyforming für Frauen Fit und Aktiv für Frauen Schwimmen Sportabzeichentraining Völkerball für Frauen Judo Frauenselbstverteidigung

294 Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Turnhallen Am Park und Hugo-Mueller-Str. sowie Hallenbad Senioren Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Aerobic Wirbelsäulengymnastik (1 3) Yoga - Fitness Fit und Aktiv für Frauen Gymnastik für Frauen ab 50 Gymnastik für Männer ab 50 Schwimmen Sportabzeichentraining Folie 25

295 Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Schwimmen Stadt Voerde (Niederrhein) Nutzungskonzept SV 08/29 Turnhallen Am Park und Hugu-Mueller-Str. sowie Hallenbad Familien Integration Inklusion Freizeit und Gesundheitsprophylaxe Generationenübergreifend Eltern-Kind-Turnen ab 2 Jahren Schwimmen Folie 26

296 8. Gesamtfazit Im Ergebnis dieses Nutzungskonzeptes ist festzuhalten, dass die Sportanlage Am Tannenbusch einer Sanierung und Erneuerung bedarf, um den gesellschaftlich relevanten Anforderungen der Inklusion, der Integration und der Gesundheitsprävention gerecht werden zu können. Aufgrund der Auslastung der Sportanlage sowie der Turnhallen, sind derzeit keine weitergehenden Angebote im vorgenannten Sinne umsetzbar, die die angestrebten Zielgruppen berücksichtigen. Es hat sich während der Konzeptionierungsphase erheblicher Bedarf herausgestellt, der durch die Ergebnisse der Ideenbörse am eindrucksvoll bestätigt worden ist. Hieraus hat sich beispielsweise ergeben, dass das Gymnasium Voerde und die Förderschule des Kreises Wesel mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung den Bedarf zur Mitnutzung der Sportanlage angezeigt haben. Außerdem verfolgen die lokalen Kindertageseinrichtungen und die Gemeinschaftsgrundschule mit großem Interesse die Entwicklung des Nutzungskonzeptes und haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Umsetzung signalisiert. Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Verein SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. und den genannten Akteuren / Nutzern ist grundsätzlich ein Mehrwert. Bei der zukünftigen Nutzung der Sportanlage Tannenbusch kann der Sportverein auf die gewachsenen Strukturen der Integrationsarbeit in Voerde zurückgreifen und diese bedarfsgerecht ausbauen. Über die Stadtteilrunden und die verschiedenen Netzwerke der Integrations- und Flüchtlingsarbeit kann der Kontakt zu Menschen mit Zuwanderungsgeschichte intensiviert, Ehrenamtliche und Dozenten für Kursangebote gewonnen und gemeinsam interkulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden. Besonders die Gewinnung von neuen Ehrenamtlichen ist für den Verein SV 08/29 Friedrichsfeld e.v. im Hinblick auf die demografische Entwicklung sehr wichtig. Außerdem sind die diesbezüglichen eigenen Ressourcen des Vereins mittlerweile erschöpft. Die Integrationsarbeit in Voerde wiederum profitiert maßgeblich von der Umsetzung des geplanten Konzeptes, insbesondere durch die intensivierte Verbindung von Sport und Integration. Durch die Zugänglichkeit für alle Bürger/-innen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Alters und ihrer besonderen Bedürfnisse, wird die Sportanlage Am Tannenbusch zukünftig zu einer lokalen Begegnungsstätte und stellt damit in dem Stadtteil Friedrichsfeld bzw. im ganzen Stadtgebiet ein Alleinstellungsmerkmal dar

297 Stadt Voerde DS 494 Anlage 8 -Der Bürgermeister- Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Bürgerdialog Beim Bürgerdialog vorgetragene Wünsche und Anregungen: Warum wird der östliche Platz nicht der Kunstrasenplatz? Können andere Sportarten (Kugelstoßen) trainiert werden? Welcher Platz wird die schwerpunktmäßige Nutzung als Trainingsfläche haben? Wo wird während der Bauzeit trainiert? Ist der Spielbetrieb zur Hauptspielzeit sichergestellt? Kompensation des Wegfalls der Trainingsfläche im Norden? Beleuchtung der Spielflächen? Beleuchtungskonzept (auch klimaschutz- und umweltfreundlich) Anbringung der Lautsprecher verändern Schallschutzmaßnahmen nicht im nordwestlichen Bereich geplant? Ausstattung der öffentlichen Spielflächen (auch gern für Senioren, Mietwohnungsbau) Weiterhin vier Laufbahnen Grundriss für das Gebäude? Ausstattung der Mehrzweckräume (auch für Turnabteilung geeignet?) Sanitärgebäude im Bereich der Senioren und Behindertensportflächen erforderlich? Kassenhäuschen-Zugang (Standort des Kassenhäuschens, Zugangsregelung für Eintrittskarten) Zugang des Vereinsheims von der Straße Am Tannenbusch möglich? Zubringerverkehr in der Straße Am Tannenbusch regeln Größerer Parkplatzbedarf? Berücksichtigung im ÖPNV (Haltestellen etc.) Lage der Haltestellen + Namensgebung Wie wird eingefriedet? Wie sind die Schulen beteiligt (bisherige und zukünftige Beteiligung)? Öffentliche Freiflächen sollten nicht vom Verein gepflegt werden müssen Gefahrenpotenzial der Versickerungsfläche?

298 Stadt Voerde DS 494 Anlage 9 -Der Bürgermeister- Sanierung Sportanlage Am Tannenbusch Ideenbörse Bei der Ideenbörse vorgetragene Wünsche und Anregungen: zum Mehrzweckraum: Ausreichend Lagerfläche für alle denkbaren Akteure Zusätzliche Lagermöglichkeiten für Kursteilnehmer etc. Schienensystem für die Decke (Aufhängmöglichkeit Hängematten und Boxsack) Mehrzweckraum sollte eine Musikanlage haben Interesse Gymnasium Voerde: Leichtathletikanlagen der Sportanlage würden gern für Sport-Leistungskurs genutzt (täglich zu nutzen von Schulklassen des Gymnasiums; Anforderungen Leistungskurs berücksichtigen; Sponsoring Sportgeräte und material zu den Sport-Außenanlagen und Spielflächen: Pflegegerät für Kunstrasen Sportfläche und Spielbereich für Kinder und Gastronomie in gegenseitiger Sichtweise westlichen Lärmschutz an Straße Am Tannenbusch verlagern, um Sichtbeziehung zwischen Kinder-Spielflächen und Fußballspielfeld Spielgeräte nicht aus Holz, sondern Stahl oder Ähnliches einfach nutzbare Geräte mit Anleitungstafel zu den Multifunktionsflächen (Quartiers- und Bewegungspark, Welche Kraft- und Bewegungsgeräte sind sinnvoll? Allgemein Kitas und Schulen als Kooperationspartner gewinnen

299 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 521 Dezernat III Fachbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Datum 3.November 2016 Verfasser Herr Seydel siehe Rückseite Beratungsfolge Planungs- und Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat Öffentliche Sitzung Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Beratungstermine Zuständigkeit Empfehlung Empfehlung Beschluss Tagesordnungspunkt Hochwasserschutz und städtebauliche Entwicklung in Götterswickerhamm Förderprogramm des Bundes Nationale Projekte des Städtebaus Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, die als Anlage 2 der Drucksache 521 beigefügte Projektskizze im Rahmen des Förderprogramms nationale Projekte des Städtebaus einzureichen. 2. Der Deichverband ist Träger der Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Stadt beteiligt sich daran in Höhe der Kosten für den städtebaulich bedingten Mehraufwand. 3. Nach Vorliegen eines positiven Förderentscheids sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2018 ff. bereitzustellen. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt in Abstimmung mit dem Deichverband das Projekt weiter zu qualifizieren, sobald ein positiver Förderentscheid vorliegt. Kurzfassung Bei der Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Götterswickerhamm sind städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen, deren Kosten zunächst durch die Stadt zu tragen sind. Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus besteht die Möglichkeit einer Förderung. Deshalb soll eine entsprechende Projektskizze zur Förderung eingereicht werden. 1

300 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Die Auswirkungen treten nur ein, wenn das Projekt als förderwürdig ausgewählt wird. Investitionsmaßnahmen Produktbereich: Maßnahme: Nationale Projekte des Städtebaus - Projekt WES-Dorf-am-Rhein Gesamtsumme Aufteilung auf Haushaltsjahre Vorjahre später Einzahlungen/Auszahlungen der Investitionsmaßnahme: Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil Maßnahme ist bereits wie folgt veranschlagt: Einzahlungen Auszahlungen 0 0 städt. Eigenanteil Abweichung zur bisherigen Veranschlagung Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil +Verbesserung / -Verschlechterung über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung lfd. Jahr erforderlich Betrag: Deckung: Jahr der Fertigstellung Folgejahre Folgekosten Bemerkungen: Folgeerträge Folgeaufwendungen Zinsaufwand Abschreibungen./. Auflösung SoPo Summe Folgeaufwand 0 0 einmalig jährlich Folgekosten sind bereits in ausreichender Höhe veranschlagt ja nein über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung lfd. Jahr erforderlich Betrag: Deckung: DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 2

301 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Sachverhalt/Rechtslage/Begründung: Am 20. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter dem Stichwort Nationale Projekte des Städtebaus die Kommunen aufgerufen, geeignete Projekte mit überörtlicher Bedeutung, hohem Qualitätsniveau, außergewöhnlichem Finanzbedarf und im nationalen Rahmen beispielhafter Ausprägung für eine mögliche Förderung anzumelden. Diese Kriterien treffen für die städtebauliche Entwicklung von Götterswickerhamm auf Grundlage des 2008 beschlossenen Leitbilds vor dem Hintergrund der unausweichlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu. Daher wird vorgeschlagen, für die Entwicklungsmaßnahmen in Götterswickerhamm in Verbindung mit dem Hochwasserschutz eine entsprechende Projektskizze einzureichen. 1. Städtebauliches Leitbild für Götterswickerhamm Aus Anlass der seinerzeit geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen hat der Stadtrat 2008 bereits ein Leitbild für Götterswickerhamm beschlossen (DS 891 v ), in welchem die drei unterschiedlichen Bedeutungsebenen für dieses unmittelbar am Rhein gelegene Dorf analysiert wurden: Die regionale Bedeutung für die Menschen im westlichen Ruhrgebiet als erste touristisch qualifizierte Zugangsmöglichkeit zum Rhein und Übergang zwischen Industriezone und ländlichem Raum; die kommunale Bedeutung als Hafenort für die am Rhein gelegene Stadt Voerde, weil nur hier die Besiedlung bis an das Rheinufer reicht; und die Bedeutung des Ortes als Heimat und Lebensraum für seine Bewohner. Dabei wurden auch die Defizite deutlich wie beispielsweise die enge und gefährliche Verkehrsführung, das Fehlen einer Radwegverbindung durch den Ort, der Mangel an Parkplätzen für den Besucherverkehr, die Disproportionalität zwischen Straßendamm und historischer Bebauung. 2. Götterswickerhamm und Hochwasserschutz Götterswickerhamm liegt auf einem Hochufer und ist daher eher selten von Rheinhochwasser betroffen. Dennoch hat die Erfahrung größerer Hochwasserereignisse dazu geführt, dass im Laufe der Jahrzehnte die durch den Ort führende Straße nach und nach erhöht wurde, weil man dadurch einen besseren Schutz der dahinterliegenden Grundstücke bekam. Die letzte größere Erhöhung erfolgte zu Beginn der 1930er Jahre im Zusammenhang mit der Eindeichung des Polders Mehrum. Seitdem liegen die historischen Gebäude einschließlich der Kirche deutlich niedriger als die Straßenflächen. Diese Wirkung wurde noch verstärkt durch den verkehrsgerechten Ausbau der Landesstraße L4 in den 1960er Jahren. Dadurch rückte der Straßendamm an die Bebauung heran. Eine frühere Dorfplatzsituation, gebildet durch DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 3

302 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz das Ensemble von Kirche, Gaststätte, Schule und Dorfladen, wurde durch den Straßendamm diagonal zerschnitten. Aufgrund der Bergsenkungen im Polder Mehrum seit 1989 und wegen einer Neufestlegung des Bemessungshochwassers mussten die Deiche für den Polder erhöht und ertüchtigt werden. Der Abschnitt in Götterswickerhamm ist die einzige noch verbliebene Lücke. Aus diesem Grund hat der Deichverband 2008 eine Konzeption vorgelegt, bei der durch eine Hochwasserschutzmauer einige bisher ungeschützt im Vorland liegende Gebäude mit in den Hochwasserschutz einbezogen wurden. Diese Planung hat einerseits Chancen eröffnet wie zum Beispiel neue Bauflächen im bisherigen Rheinvorland und die Möglichkeit, die Durchgangsstraße L4 wieder auf ihr ursprüngliches Niveau abzusenken. Die Schutzmauer hätte jedoch andererseits die Blickbeziehungen vom Dorf zum Rhein unterbrochen. Das war der Hauptgrund, weshalb Betroffene und Bürger mit mehr als 600 Einwendungen das Projekt ablehnten. Der Deichverband hat daraufhin in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde eine Planung erarbeitet, bei der mit Einsatz mobiler Elemente ein Hochwasserschutz auf der bisherigen Deichtrasse möglich ist. Die Eigentümer der Grundstücke im Vorland haben dabei ausdrücklich darauf verzichtet in den Hochwasserschutz einbezogen zu werden. 3. Risiken und Chancen der neuen Hochwasserschutzplanung Eine Linienführung des Hochwasserschutzes auf der bisherigen Trasse, d.h. auf dem bestehenden Straßendamm, hat einerseits den Vorteil, dass es nicht zu Einschränkungen der Sichtbeziehungen zum Rhein kommt; andererseits würden die Höhenverhältnisse und die Enge des Verkehrsraums auf Jahrzehnte zementiert. Eine städtebaulich sinnvolle und zielgerechte Weiterentwicklung gerade im Ortskern von Götterswickerhamm wäre blockiert. Die Lösung dieses Widerspruchs besteht darin, unter Beibehaltung der Deichlinie auf der Straßentrasse die Straßenfläche vor allem im Bereich des Dorfkerns soweit abzusenken, dass eine einheitliche Platzfläche geschaffen werden kann, und den Hochwasserschutz durch höhere mobile Elemente sicherzustellen. Wegen der größeren Höhe müssten diese teilweise zweireihig ausgeführt werden. Dadurch wird es erforderlich, an der Engstelle gegenüber der Kirche die vorhandene Bebauung zu entfernen. Dort könnte später ein situationsangepasster Neubau entstehen. Durch diese Art der Ausführung des Hochwasserschutzes blieben die Chancen für eine Wiederherstellung der ursprünglichen Dorfstruktur und für eine städtebauliche Weiterentwicklung dieses für die Stadt Voerde in besonderem Maße bedeutenden DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 4

303 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Ortsteils erhalten. Es entstehen jedoch Mehrkosten, die städtebaulich bedingt sind und nicht dem Hochwasserschutz zugerechnet werden können. Diese Mehrkosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf ca. 2 Mio, eine Summe, die für den angespannten städtischen Haushalt nicht zu verkraften ist. Die Stadt hat sich daher mehr als ein Jahr lang bemüht, hierfür eine Unterstützung des Landes zu erlangen. Trotz mehrerer Gespräche auch mit Beteiligung von Landtagsmitgliedern auf Ministerebene konnten jedoch keine ausreichenden Ergebnisse erzielt werden. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, sich an dem auf Bundesebene ausgeschriebenen Wettbewerb Nationale Projekte des Städtebaus zu beteiligen, da es in Götterswickerhamm um eine Lösung von Problemen geht, die sich (auch als Folge des Klimawandels) in ähnlicher Weise in zahlreichen kleineren Orten an großen Flüssen stellen, hier andere Förderwege offensichtlich nicht zur Verfügung stehen, eine überörtliche, regionale Bedeutung gegeben ist und ein hoher Qualitätsanspruch bei der Planung realisiert werden kann. 4. Entwurfskonzept Das der einzureichenden Projektskizze zu Grunde liegende Entwurfskonzept stützt sich im Wesentlichen auf das 2008 beschlossene Leitbild für Götterswickerhamm unter Berücksichtigung der Veränderungen bei der Hochwasserschutz-Planung. Es ist im Einzelnen in der Projektskizze dargestellt (Anlage 1). Dabei geht es zum einen darum, der regionalen Bedeutung des Standorts gerecht zu werden. Hierzu gehören die Informationsangebote zu Hochwasserschutz, zur Geschichte des Lebens und der Berufe am Rhein; die Wiederherstellung des historischen Ortsbildes durch Absenkung der Straße und Wiederherstellung eines Dorfplatzes sowie die Anlegemöglichkeit für Wassertouristen und der Standort für Wohnmobile. Für die Besucher allgemein und hier vor allem für die Voerder Bürger sind zum zweiten zusätzlich die Wanderwegeverbindungen von Bedeutung sowie ein neu zu schaffender Aussichtspunkt am Übergang zwischen dem Gründeich und dem mobilen Hochwasserschutz. DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 5

304 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Schließlich neben der Aufwertung des Ortsbildes ist die Anlegung zentral erreichbarer Stellplätze an den Ortseingängen von Bedeutung für die Dorfbewohner selbst, weil so die Wohngebiete vom Parken und Parksuchverkehr entlastet werden. Das Entwurfskonzept umfasst einschließlich der Maßnahmen des Hochwasserschutzes ein Kostenvolumen von Hiervon würde der Deichverband die Kosten übernehmen, die bei einer nur hochwasserschutzorientierten Baumaßnahme anfallen würden ( ) würde der Landesbetrieb Straßen einbringen, was etwa der Kostensumme entspricht, die im Falle einer grundhaften Erneuerung der Straße im Ortskern anfallen würde. Der städtische Haushalt würde daher mit der verbleibenden Summe in Höhe von belastet. Unter der Voraussetzung, dass die Finanzaufsicht aufgrund des nicht ausgeglichenen Haushaltes erneut eine Haushaltsnotlage bescheinigt, wäre mit Zuwendungen aus Bundesmitteln in Höhe von zu rechnen, so dass der kommunale Eigenanteil bei läge. Diese Belastung verteilt sich auf die Jahre : (Alle Kosten in Tsd ) Projektkosten davon Grunderwerb gesamt Darin enthalten sind ca Grunderwerb, die zum Teil zu einem späteren Zeitpunkt durch Wiederveräußerung von Grundstücken refinanziert werden können. Bei der Beurteilung der bei der Stadt verbleibenden Kosten ist zu berücksichtigen, dass jede Art einer städtebaulichen Integration des Hochwasserschutzes in Götterswickerhamm mit Kosten für die Stadt verbunden wäre. Zwar ließen sich durch Beschränkung allein auf den Dorfplatz und durch spürbare Qualitätsabstriche Einsparungen erzielen. Der verbleibende Mehraufwand würde jedoch ohne Förderung voraussichtlich immer noch deutlich über 1 Million liegen. Eine Reduzierung allein auf die Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes ohne Kostenbeteiligung der Stadt würde dagegen eine Lösung der städtebaulichen Probleme in Götterswickerhamm auf Jahrzehnte unmöglich machen. Beteiligte Kommunale Eigenmittel davon Grunderwerb gesamt Förderfähige Bundes- Jahr Dritte Kosten mittel ,2 66,0 49,2 44,3 4, ,6 1119,0 804,4 1718,2 1546,4 171,8 111, ,2 1723,3 1283,9 1155,5 128, ,0 2549,0 1899,0 1709,1 189, ,0 465,3 346,7 312,0 34, ,0 5608,0 5297,0 4767,3 529,7 DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 6

305 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Weitere Schritte Die Projektskizze muss spätestens am in elektronischer Form eingereicht werden (schriftliche Unterlagen bis zum 2. Dezember). Erforderlich ist ein Ratsbeschluss, mit welchem die Beteiligung der Kommune am Projektaufruf und die Einreichung der Projektskizze gebilligt wird. Da die nächste Ratssitzung erst am 13. Dezember vorgesehen ist, soll nach zustimmender Empfehlung des Planungs- und Umweltausschusses fristgerecht ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden. Nach Einreichung der Projektskizzen werden durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die jeweiligen Bundesländer um Stellungnahme gebeten; für diese endet die Frist am 13. Januar Gleichzeitig werden die Unterlagen durch das BBSR vorgeprüft. Mitte Februar 2017 tagt eine unabhängige Expertenjury und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. Im März 2017 wird die Entscheidung veröffentlicht und es ergeht eine Aufforderung an die ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines konkreten Zuwendungsantrags. Im Mai 2017 sollen diese Zuwendungsanträge gestellt werden, so dass im Juni entsprechende Förderbescheide erteilt werden können. In der Zeit bis dahin wird der Deichverband in Abstimmung mit der Stadt die Planfeststellungsunterlagen für die geänderte Planung vorbereiten und mit der Deichaufsicht abstimmen. Damit soll gewährleistet werden, dass unmittelbar nach Entscheidung über die Zuwendungsfähigkeit das formell erforderliche Verfahren für den Hochwasserschutz weitergehen kann. H a a r m a n n Anlage: 1) Projektaufruf Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2) Projektskizze WES Dorf-am-Rhein: Städtebauliche und baukulturelle Integration einer neuen Hochwasserschutzlinie in eine historische Dorfstruktur mit hoher touristischer Bedeutung unmittelbar am Rhein 3) Planskizzen DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 7

306 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Mitzeichnung: StWuL KBV 1 KBV 2 Stellungnahme Kämmerei: Stellungnahme Erster Beigeordneter: Stellungnahme Beigeordneter: DS 0521 Projektskizze Götterswickerhamm Seite 8

307 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus Projektaufruf 2017 Die Bundesregierung stellt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Bundesmittel 2017 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Mit diesem Bundesprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Bundesmittel sind im Haushaltsjahr 2017 zu binden. Sie werden vergleichbar der Städtebauförderung in fünf Jahresraten (2017 bis 2021) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweiligen Haushaltsjahre ist wie folgt vorgesehen: 5% % % % % 2021 Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) beauftragt....

308 - 2 - Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 30. November 2016 Projektvorschläge zu unterbreiten. Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen: 1. Förderfähige Maßnahmen Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ( Premiumqualität ) hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein. Förderfähig sind investive, investitionsvorbereitende und konzeptionelle Maßnahmen mit ausgeprägtem städtebaulichem Bezug, insbesondere Konversion von Militärflächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden. Die Projekte können Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme sein, dies ist jedoch keine Fördervoraussetzung. In jedem Fall ist der städtebauliche Bezug des Projektes darzulegen. Er kann darin bestehen, dass das vorgeschlagene Projekt Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie ist, bzw. es sich aus einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept oder aus vergleichbaren Planungen erschließt.

309 - 3 - Innerhalb des im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 ausgebrachten Verpflichtungsrahmens sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Förderfähig sind auch Objekte, die im Eigentum eines Landes oder privater Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein, d.h. sie müssen in Abgrenzung zu anderen Maßnahmen im Umfeld einzeln betrachtet werden können. Die Förderung entsprechender Bauabschnitte ist zulässig. 2. Antragsteller Antragsberechtigt sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen übernimmt eine Kommune die Federführung. Antragsteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt oder die Liegenschaft in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet. 3. Verfahrensablauf und Auswahl der Projekte Das Auswahlverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1. Phase (Einreichung über das Förderportal des Bundes easy-online) folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst die Beantragung auf Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.

310 Einreichung von Projektvorschlägen 1. Phase In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2017 gebilligt wird, dem BBSR bis zum 30. November 2016 über die sogenannte Projektskizze online einzureichen. Das Projektskizzenformular ist ab dem 25. Juli 2016 über das Förderportal des Bundes in easy-online aufrufbar: Die in easy-online erstellte Projektskizze ist nach Abschluss des digitalen Antragsverfahrens unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) dem BBSR sowie dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort bis zum 2. Dezember 2016 (Datum Poststempel) zuzuleiten. Das entsprechende Landesressort erstellt daraufhin eine für das Antragsverfahren notwendige, städtebauliche Stellungnahme. Die Stellungnahmen zu den Projektskizzen senden die Länder bis zum 13. Januar 2017 gesammelt an das BBSR. Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte erfolgt die Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine unabhängige Expertenjury im BMUB. 3.2 Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte 2. Phase Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Die Erstellung des Zuwendungsantrages richtet sich nach dem in einem Merkblatt näher beschriebenen Verfahren (siehe: Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber.

311 Auswahl Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird bei der Auswahl der zu fördernden Projekte von einer unabhängigen Expertenjury beraten, die sich u.a. aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie Fachleuten verschiedener Disziplinen (z.b. Stadt- und Landschaftsplanung, Städtebau, Denkmalpflege) zusammensetzt. Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfolge): nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit und Wirkung des Vorhabens; überdurchschnittliche Qualität hinsichtlich Städtebau, Baukultur und Bürgerbeteiligung; erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen; Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit; Innovationspotenzial. 5. Komplementärfinanzierung Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Projektkosten; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen. Bei der Ermittlung der förderfähigen Projektkosten finden eventuelle finanzielle Beteiligungen des Eigentümers oder Nutznießers keine Berücksichtigung (Ausnahme: Eigentum der Kommune oder des Landes). Die Bundesmittel können nicht für den Erwerb von bundeseigenen Liegenschaften eingesetzt werden. 5.1 Anteil der Kommune Bund Kommune Grundsatz 2/3 1/3 Haushaltsnotlage 90% 10%.

312 - 6 - Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich erwünscht; sie kann jedoch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen. 5.2 Förderung landeseigener Objekte oder Liegenschaften Bei Objekten oder Liegenschaften in Landeseigentum ist eine Beteiligung des Landes obligatorisch: Bund Land Grundsatz 1/3 2/3 Ausnahmen sind möglich, wenn durch den Stabilitätsrat eine Haushaltsnotlage des Landes festgestellt wurde. 5.3 Erbringung der Finanzierungsanteile von Land bzw. Kommune Kommunen und Länder müssen ihre finanziellen Eigenanteile anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Eine Vorleistung mit Bundesmitteln und der dadurch bedingte spätere Ausgleich mit kommunalen bzw. Landesmitteln sind nicht möglich. 5.4 Beteiligung Dritter Es besteht die Möglichkeit, unbeteiligte Dritte in die Finanzierung einzuschließen. Als unbeteiligte Dritte gelten solche natürlichen oder juristischen Personen, die keine rechtlichen, personellen oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Projektträger, Bauherrn oder Vorhaben haben (z. B. unabhängige Stiftungen oder Spender). Die finanzielle Beteiligung unbeteiligter Dritter ist ausdrücklich erwünscht. Sie können als kommunaler Eigenanteil gewertet werden bis zu einem in jedem Fall von der Kommune aufzubringenden Eigenanteil von 10% der förderfähigen Kosten. Bei privaten oder kirchlichen Eigentümern sowie bei anderen öffentlichen Fördergebern handelt es sich grundsätzlich nicht um unbeteiligte Dritte. Eine solche Beteiligung ist gleichwohl ausdrücklich erwünscht. Für die Berechnung des kommunalen Anteils sind in diesen Fällen grundsätzlich die Gesamtkosten abzüglich eines eventuellen Anteils beteiligter Dritter (Eigentümer, öffentliche Fördergeber etc.) maßgeblich.

313 Baufachliche Prüfung Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des Projektantrages sind bei einer Förderung die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Diese sind unter folgendem Link abzurufen: Für die baufachliche Beratung und Prüfung bedient sich der Zuwendungsgeber in der Regel der Bundesbauverwaltung in den Ländern. 7. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die Förderempfänger verpflichten sich: auf die Förderung als Nationales Projekt des Städtebaus durch den Bund hinzuweisen, bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch der Projektbeteiligten mitzuwirken und ihre Maßnahmen am Tag der Städtebauförderung der Öffentlichkeit vorzustellen. Einzelheiten (z.b. Nutzung des Programmlogos) werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 8. Weiteres Verfahren 20. Juli 2016 Veröffentlichung des Projektaufrufs Juli 2016 Freischaltung des Projektskizzenformulars in easy-online 30. November 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in easy-online 2. Dezember 2016 Fristende zur Einreichung der Projektskizzen in unveränderter, ausgedruckter und unterschriebener Form (Datum Poststempel) beim BBSR sowie beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort 13. Januar 2017 Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen der Länder beim BBSR Dezember 2016/ Januar 2017 Sichtung und Vorprüfung der Förderanträge durch das BBSR bzw. beauftragte Dritte

314 Februar 2017 Tagung der unabhängigen Expertenjury mit dem Ziel, eine Förderempfehlung für den Bund sowie einen Gesamtvorschlag für die Bindung und den Abfluss der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erarbeiten März 2017 Veröffentlichung der Auswahl und Information der entsprechenden Kommunen durch das BMUB März 2017 Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines Zuwendungsantrages durch das BBSR März - April 2017 Erarbeitung der Zuwendungsanträge in Abstimmung mit dem BBSR und hinsichtlich baulicher Maßnahmen in Abstimmung mit der Bundesbauverwaltung bis Mai 2017 Eingang der Zuwendungsanträge beim BBSR Juni 2017 Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR

315 Kontakt Projektanträge sind über das Projektskizzenformular in easy-online unter folgender URL bis zum 30. November 2016 einzureichen: Weitere Hinweise zum Verfahren können dem Merkblatt zum Projektaufruf 2017 entnommen werden. Das Merkblatt kann unter eingesehen werden. Zum verbindlichen Nachweis ist der in easy-online erstellte Projektantrag dem BBSR unverändert ausgedruckt und unterschrieben (ggf. mit ergänzenden Unterlagen) bis zum 2. Dezember 2016 (Datum Poststempel) zuzusenden: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Kennwort: Nationale Projekte des Städtebaus 2017 Deichmanns Aue Bonn. Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Betreff: Projektaufruf 2017 Nationale Projekte des Städtebaus Telefonischer Kontakt: Hotline jeweils Montag bis Freitag 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr unter Tel.:

316 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS 521 WES Dorf-am-Rhein Städtebauliche und baukulturelle Integration einer neuen Hochwasserschutzlinie in eine historische Dorfstruktur mit hoher touristischer Bedeutung unmittelbar am Rhein Inhalt: 1 - Kurzbeschreibung 2 - Premiumqualität 3 - Ziele und Zweck 4 - Fördermaßnahmen 5 - Projektbeteiligte und Organisationsstruktur 6 - Ablauf- und Zeitplan 7 - Kostenkalkulation 7.1 Kostenermittlung 7.2 Zeitplanung 7.3 Anzusetzende Kosten bei der Beteiligung Dritter (Fiktivkosten) 7.4 Zuwendungen und Eigenanteil DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 1 von 14

317 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Kurzbeschreibung Mit 15 km ihrer Grenze liegt die Stadt Voerde am Rhein. Sonst durch große Vorländer von den Ortschaften getrennt, ist der Fluss in Götterswickerhamm, einem kleinen Ortsteil mit ca. 560 Einwohnern, direkt vom Ort aus erlebbar. Götterswickerhamm bildet den unmittelbaren Zugang der Stadt Voerde zum Rhein. Für die Bewohner des Ruhrgebiets liegt Götterswickerhamm inmitten des ersten erlebbaren Landschaftsraums am Rhein mit noch vorindustrieller Prägung. Nur gut zwei Kilometer rheinaufwärts mündet in Zukunft die renaturierte Emscher, eine der beiden großen Ost-West-Achsen des Ruhrgebiets. Das Dorf ist daher von außergewöhnlicher Bedeutung für den regionalen Tourismus, für das örtliche Erholungs- und Erlebnispotenzial und für das Selbstbild der Einwohner der Stadt Voerde. Das Projekt bezieht sich auf den Kern der Ortslage Götterswickerhamm. Götterswickerhamm wird von der Landesstraße L 4 durchquert, die in den sechziger Jahren "verkehrsgerecht" ausgebaut wurde und deren Damm gleichzeitig dem Hochwasserschutz dient. Die Dammlage zerschneidet gewachsene innerdörfliche Strukturen, hat die ursprünglichen Proportionen zwischen Bebauung und öffentlichem Raum zerstört und führt im Ortskern zu einer Einengung des Verkehrsraums, so dass ein verträgliches Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsarten nicht möglich ist. Darüber hinaus versinken durch dieses Verkehrsbauwerk die historische Kirche und die Dorfgaststätte in eine schwer zugängliche Tiefenlage. Um den Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht zu werden muss der Damm weiter erhöht werden. Dadurch würden die räumlichen Bezüge im Dorfkern und zum Rheinufer erneut empfindlich gestört. Vor diesem Hintergrund soll das Projekt durch streckenweise Absenkung der Landesstraße in Verbindung mit mobilem Hochwasserschutz eine Rekonstruktion der früheren Ortsmitte um Kirche und Gaststätte ermöglichen; Rahmenbedingungen für standortgerechte und baukulturell anspruchsvolle private Investitionen schaffen; attraktive Aufenthaltsräume und sichere Verkehrsbeziehungen insbesondere für nichtmotorisierte Erholungssuchende anbieten; die Lücke im Verlauf des internationalen Rheinradwegs schließen; einen neuen Stützpunkt für Wohnmobile und Wassertourismus eröffnen und im attraktiven Rheinvorland ansprechende Informationen über die Kulturlandschaften des Niederrheins, über die Geschichte der Menschen am Fluss und über die Herausforderungen des Klimawandels für die Wasserwirtschaft anbieten. DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 2 von 14

318 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Premiumqualität Das Fortschreiten des Klimawandels vergrößert das Hochwasserrisiko. Hochwasservorsorge bedeutet in erster Linie den Bau von Deichen und Schutzmauern. Während in großen Städten oft aufwändige Lösungen zur Integration des Hochwasserschutzes in die städtebauliche Situation gefunden wurden, lag der Fokus bisher nicht auf der Lösung solcher Probleme in kleineren Orten. Im Gegenteil konnten sich hier vielfach die Zwänge des Hochwasserschutzes gegen eine Berücksichtigung sozialer, baukultureller und städtebaulicher Belange durchsetzen. In Götterswickerhamm hat bereits früher der Deichbau zu städtebaulichen Schäden geführt. Eine erneut allein technische Optimierung des Hochwasserschutzes würde die örtlichen Qualitäten für viele Jahrzehnte irreversibel schädigen. Das hier skizzierte Projekt eröffnet Lösungen, wie mit vertretbarem Zusatzaufwand Hochwasserschutz städtebaulich, sozial und baukulturell verträglich gestaltet werden kann. Es könnte beispielhaft für zahlreiche kleinere Orte in ähnlicher Situation sein. Mit Workshops und Stadtrundgängen wurde 2008 das Konzept Voerde 2030 gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelt. In Götterswickerhamm wurde das Hochwasserrisiko visualisiert und unter dem Stichwort Stadtlandschaft am Rhein eine gemeinsame Zukunftsvision entwickelt. Etwa parallel dazu erarbeitete der Deichverband eine große bautechnische Lösung für den Hochwasserschutz, bei der durch eine Schutzmauer alle bislang ungeschützten Gebäude im Vorland einbezogen werden sollten. Mit mehr als 600 Einwendungen wehrten sich die Götterswickerhammer gegen den Verlust ihrer historischen Beziehung zum Fluss. Gemeinsam mit Stadt und Betroffenen entwickelte der Deichverband schließlich ein Lösungsmodell, das dem hier vorgestellten Projekt zugrunde liegt. Es ist bisher in allen Vereinen und Gremien vor Ort sowie vom Stadtrat uneingeschränkt positiv aufgenommen worden. Auch mit den Eigentümern der Gebäude, die zur Umsetzung abgebrochen werden müssen, wurde ein grundsätzlicher Konsens erzielt. Auch das für den Hochwasserschutz zuständige Umweltministerium NRW hat eine konstruktive Begleitung des Projekts zugesagt. Für eine Städtebauförderung stehen in NRW jedoch keine passenden Programme zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Ort eine große Bedeutung aufgrund seiner Lage zwischen zwei landesweit bedeutsamen Naturschutzgebieten sowie der Nähe zur künftig renaturierten Emschermündung. Mit seiner Gastronomie und der Lage am Rhein bildet Götterswickerhamm den zentralen Ort für eine erlebnisorientierte Erschließung dieser Naturpotentiale. Die Umsetzung des Projekts ist eng verknüpft mit den Hochwasserschutzmaßnahmen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist mit der geänderten Planung zu Ende zu führen. Da die dafür zuständige Bezirksregierung bereits einen entsprechenden Zeitplan aufgestellt hat DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 3 von 14

319 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS 521 und an einer zügigen Durchführung interessiert ist, wird damit gerechnet, dass projektgefährdende Verzögerungen nicht auftreten. 3 - Ziele und Zweck Das Projekt verfolgt den Zweck, einerseits den notwendigen Hochwasserschutz sicherzustellen und andererseits durch früheren Deich- und Straßenbau hervorgerufene Schädigungen des historischen Ortsbilds zu reparieren, einen der örtlichen und regionalen Bedeutung angemessenen öffentlichen Raum zu schaffen und Potenziale für zukünftige standortgerechte private Investitionen zu eröffnen. Für die folgenden Ziele ist das vom Stadtrat 2008 beschlossene städtebauliche Leitbild für Götterswickerhamm maßgebend. Es stützt sich auf das im gleichen Jahr erarbeitete gesamtstädtische Entwicklungskonzept Voerde Ziele zur Festigung und Stärkung der regional bedeutsamen Standortfaktoren: Erhaltung des Ortsbildes im Kern des Dorfes und am Flussufer; Rückführung in die ursprünglichen Qualitäten; Reparatur von Beschädigungen; angemessene Gestaltung im Umfeld der denkmalgeschützten Kirche Möglichkeiten zur Wahrnehmung des Rheinstroms sowohl bei gutem als auch bei schlechtem Wetter Optimierung der Sichtbeziehungen zum Rhein als wesentliches Qualitätsmerkmal Lückenschluss des internationalen Rhein-Radweges durch die Ortslage auch als Verbindung zur neuen Emschermündung Übernachtungsmöglichkeiten für Kurzurlauber Anlege- und Übernachtungsmöglichkeit für Wassertouristen und Wohnmobile Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Ausbau und die Entwicklung der Gastronomie, anderer touristischer Angebote und zielführender privater Investitionen unter Beachtung der situationsgeprägten baukulturellen und sozialen Anforderungen Informationen im öffentlichen Raum über die Geschichte des Ortes in Verbindung mit dem Fluss (Fischerei, Lotsenwesen, Rittergut,...) Bewusste Auseinandersetzung mit dem Kontrast zwischen Industrie und Landschaft Ziele zur Optimierung der Freizeitnutzung durch die Bürger der Stadt Voerde: Nachhaltige Verbesserung der Anbindung wichtiger anderer Anziehungspunkte im Stadtgebiet (Haus Voerde, Mommniederung, Wohnungswald...) an den Tourismusschwerpunkt Götterswickerhamm DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 4 von 14

320 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS 521 Bereitstellung ausreichender Stellplatzmöglichkeiten außerhalb oder am Rand der Ortslage, auch für den Besucherverkehr im Hochwasserfall Vermehrte Nutzung der von K. F. Schinkel entworfenen und unter Denkmalschutz stehenden Kirche mit ihrer hervorragenden Akustik für kulturelle Veranstaltungen Ziele zur Sicherung der Lebensqualität für die Bewohner des Ortes: Vermeidung einer Beeinträchtigung der Privatgrundstücke (soweit mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes und den Entwicklungszielen verträglich) Vermeidung touristisch bedingten Verkehrs in den dörflichen Anliegerstraßen Schaffung eines Dorfplatzes für örtliche Aktivitäten und die Wiederherstellung einer gewissen Mindestversorgung durch einen kleinen Laden (gleichzeitig Infopunkt, Fahrradverleih) o.ä. Enge Beteiligung der Dorfgemeinschaft bei der Entwicklung von öffentlichen Planungen und Vorhaben Die vorgesehenen Maßnahmen sind im Abschnitt Fördermaßnahmen dargestellt. 4 - Fördermaßnahmen Die in der ersten Gliederungsebene dargestellten Maßnahmen sind jeweils auch für sich umsetzbar. 1. Wiederherstellung des historischen Dorfplatzes zwischen Kirche, Gaststätte und (ehemaliger) Schule durch Absenkung des bisherigen Straßendamms und Gewährleistung des Hochwasserschutzes (HWS) durch mobile Elemente. Hierzu gehören 1.1. Erwerb von 1 Grundstück mit 2 aufstehenden Gebäuden 1.2. Abbruch von 2 Wohngebäuden (Kollision mit Deichtrasse; (in einem Fall schlechte Bausubstanz; im anderen Fall erhaltenswert, jedoch Kollision mit den notwendigen Abständen von der HWS-Anlage) 1.3. Herstellung einer neuen öffentlichen Fläche aus Platz und Straße, im Bereich des Platzes Verkehrsregelung nach dem s shared-space-prinzip, im übrigen Mischfläche mit angedeute ter Fahrbahn und Seitenräumen für Radfahrer u. Fußgänger 1.4. Mobile HWS-Elemente mit festen Stützen, gleichzeitig für Beleuchtung; verdeutlichen auch die Hochwasserschutzlinie 1.5. Errichtung eines Abschlussgebäudes mit Aussichtsplattform als Übergang vom Gründeich zum mobilen HWS 1.6. Bauflächen für Neubauten außerhalb der HWS-Linie ( 78 Abs. 2 WHG) für Gaststätte, Hotel oder Wohnen; Ersatzbau für eines der abgebrochenen Gebäude (1.2) DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 5 von 14

321 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS 521 Die Teilmaßnahmen sind durch den notwendigen Hochwasserschutz miteinander verbunden und nicht trennbar. Die Kostenermittlung erfolgt durch Fiktivplanung (allein HWS, allein Straße) 2. Rad- und Fußweg auf dem Gründeich 3. Stellplätze am westlichen Ortseingang Erwerb eines Grundstücks mit aufstehenden Gebäude ( (schlechte Bausubstanz) 3.2. Abbruch des Gebäudes 3.3. Anlage von Stellplätzen, Bepflanzung 4. Stellplätze am östlichen Ortseingang (auf Hinterfüllung der HWS- Mauer) 5. Fläche für einen Wohnmobil-Stellplatz für Kurzzeit-Übernachtungen 6. Freiraumgestaltung im Vorland, Verringerung der Stellplätze, Spielmöglichkeiten, Picknick, Sitzmöglichkeiten, Liegewiese, Barrierefreie Verbindung zwischen den Ebenen. Möglicherweise vorlaufend: Wettbewerb Freiraumplanung 7. Überdachte Sitzmöglichkeit zur Beobachtung des Geschehens auf dem Fluss bei jedem Wetter (Wetterhäuschen, Lügenbank ) 8. Informationstafeln zur Geschichte des Ortes, Berufe am Rhein, Geschichte der Rheinschifffahrt 9. Symbolisches Tor zwischen Niederrhein und Ruhrgebiet als Bestandteil des Informationsangebots, gleichzeitig Übergang zwischen Vergangenheit und Jetztzeit ( Das Dorf kommt von der Vergangenheit ins Heute und gleichzeitig vom Niederrhein zum Ruhrgebiet ); Gestaltungsidee: umgekehrtes U 10. Ponton in Form eines Schwimmdocks als Festmache- und Übernachtungsmöglichkeit für kleine Motorboote (Wassertourismus); Brücke zum Ufer 11. Erneuerung und Qualifizierung der Steigeranlage; barrierefreier Zugang und Herstellung der Nutzbarkeit (Strom, Wasser, Abwasser) bis zur Hochwassermarke 1 DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 6 von 14

322 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Projektbeteiligte und Organisationsstruktur Für Maßnahmen in funktionaler Verbindung mit dem Hochwasserschutz ist der Deichverband Mehrum Vorhabenträger. Weiterer Beteiligter ist der Landesbetrieb Straßen NRW, da die derzeitige Deichlinie auf der Achse der Landesstraße L4 verläuft und deren Fläche ebenfalls für die Gestaltung des öffentlichen Raums in Anspruch genommen wird. Unabhängig von den in diesem Projekt vorgesehenen Maßnahmen wäre für die Landesstraße eine so genannte grundhafte Erneuerung erforderlich. Für den Bereich, in dem eine Trennung der einzelnen Maßnahmen nach ihrer Funktion für die Beteiligten nicht möglich ist, erfolgt die Verteilung der Kosten nach dem Prinzip der Fiktivplanungen, d.h. es wird ermittelt, welcher Aufwand den übrigen Beteiligten entstanden wäre, wenn allein die für ihre Belange notwendigen Maßnahmen durchgeführt worden wären. Die förderfähigen Kosten werden ermittelt, indem von den Gesamtkosten die Fiktivkosten für Hochwasserschutz und Straßenbau abgezogen werden. Die Projektorganisation ist so vorgesehen, dass während der Planung und Ausführung eine regelmäßig tagende Projektgruppe unter Leitung der Stadt Voerde im Rahmen der Ziel- und Kostenvorgaben alle relevanten Entscheidungen trifft. In der Projektgruppe sind die Beteiligten (Stadt Voerde, Deichverband, Landesbetrieb Straßen) vertreten. Es wird eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Durchführung des Projekts erfordert die rechtzeitige Planfeststellung für die wasserbaulichen Maßnahmen durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Das mit dem Projekt verfolgte Plankonzept wird von dort als machbar beurteilt. Nachfolgend, aber weitgehend parallel dazu, soll der in dem Bereich geltende Bebauungsplan Nr. 47 Götterswickerhamm durch die Stadt Voerde an die Planung angepasst werden. 6 - Ablauf- und Zeitplan Es wird davon ausgegangen, dass das Planfeststellungsverfahren bis Ende 2017, spätestens Anfang 2018 abgeschlossen werden kann. Daraus folgt, dass die wesentlichen Baumaßnahmen erst in den Jahren durchgeführt werden können. In den ersten beiden Jahren der Projektlaufzeit können jedoch Maßnahmen durchgeführt werden, die keine Berührung mit den Hochwasserschutz-Maßnahmen aufweisen. Dazu gehören vor allem der Grunderwerb sowie Abbruchmaßnahmen. Hinzu kommt der notwendige Planungsvorlauf, der sich auf die ersten beiden Jahre konzentriert Fertigstellung der Hochwasserschutzplanung, Erarbeitung wesentlicher Teile der Planung für die übrigen Projektbestandteile, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Verhandlungen über Grunderwerb DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 7 von 14

323 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Grunderwerb für den historischen Kern (1.1) und für die Stellplätze am Westeingang (3.1). Beginn der Hochwasserschutz-Baumaßnahmen (noch ohne projektrelevante Kostenwirkung); Fortsetzung der Planung Absenkung der Straßentrasse im Ortskern (1.3), Fortführung der Hochwasserschutz-Baumaßnahmen (1.4), Bau der Hochwasserschutzmauer östlich der Gaststätte Arche (nur HWS) sowie des Abschlussbauwerks für den Gründeich (1.5); Geländegestaltung für neue Aufenthaltsflächen im Vorland (6), überdachter Sitzplatz (7); letzte Planungsarbeiten 2020 Fertigstellung der Platzgestaltung im Ortskern und Anlage der neuen Straßendurchfahrt (1.3), Bau des Gründeichs (1.4), Vorbereitung der Fläche für Stellplätze am Westeingang (3.2, 3.3), Anlage von Stellplätzen auf der Hinterfüllung der Hochwasserschutzmauer (östlich; 4); Gestaltung und Begrünung der Vorlandfläche (6), Ausstattung mit Info-Tafeln (8) und Tor (9); Stahlbau für Anlegeponton (10) und neue Steigeranlage (11) 2021 Fertigstellung der Stellplatzanlagen (3.3, 4), Anlage eines Radwegs auf dem Gründeich (2), Fertigstellung des Wohnmobil-Stellplatzes (5), Fertigstellung und Ausstattung der Vorlandfläche (6), Bau der landseitigen Befestigungspunkte und Versorgungseinrichtungen und Anbringung von Anlegeponton und Steigeranlage (10,11) 7 Kostenkalkulation Die folgenden Kostentabellen enthalten Schätzungen auf Grundlage des derzeitigen Planungstands. Trotz der rechnerisch bedingten Genauigkeit der Werte können diese nur grobe Anhaltspunkte für den zu erwartenden Aufwand darstellen. DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 8 von 14

324 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Kostenermittlung Nr Maßnahme Teilmaßnahme Einheit Einheitskosten Größe MWSt Teilkosten Gesamtkosten (Tsd) Grunderwerb Grunderwerb (Tsd) Realisierung Historischer Kern Erwerb von 1 Grundstück, Fläche (Mischpreis Bauland+Garten) qm Gebäudewert (30% Neubau wg Alter und tw Nebengebäude) cbm Ankauf Platzfläche qm Grunderwerbs- Nebenkosten 9% Anteil Abbruch von Wohnhäusern cbm Abbruch und Tieferlegung Verkehrsfläche (1) qm j ,7 0,3 1.3 Kanal- und Leitungsbau m ,3 0,7 Straßenfläche mit neuen Grundstücksanschlüssen 1.3 qm j ,4 0,6 1.3 Neuer Platz mit neuen Grundstücksanschlüssen qm j Gründeich m j HWS mit mobilen Elementen m j ,5 0,5 1.5 Abschlussgebäude cbm j Neubauflächen Keine Radweg auf Gründeich Herstellung qm j Stellplätze Grunderwerb (Mischpreis Garten- 3.1 Westeingang /Bauland) qm Gebäudewert (s. 1.1) cbm % Grunderwerbs- Nebenkosten Anteil Gebäudeabbruch cbm Herstellung Stellplätze und 3.3 Begrünung qm ,3 0, Stellplätze Osteingang Herstellung qm j ,5 0,5 5. Fläche WoMo- Stellplätze Herstellung Grünfläche und Zufahrt - Schotterrasen und Versorgungsanschlüss e, Zufahrt gepflastert qm ,2 0,5 0,3 Grünfläche mit Ausstattungsqualität "Spielplatz" qm ,2 0,5 0,3 6. Vorlandgestaltung 7. Überdachte Sitzbank Herstellung psch Herstellung und 8. Informationstafeln Montage Stck Tor Herstellung und Montage Stck Anlegeponton Wassersport (incl. Herstellung Schwimmkörper einschl. Bagger- und 10.1 Planung) Rammarbeiten Stck j ,5 0, Zugangssteg psch j ,5 0, Montage und Verankerung psch j Nebenanlagen (Strom, Wasser, Beleuchtung psch DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 9 von 14

325 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Steigeranlage (incl. Planung) Herstellung mit Steg und Verankerung Stck j Nebenanlagen (Strom, Wasser, Abwasser, 11.4 Beleuchtung) psch Gesamtkosten ohne Planung Gesamtkosten ohne Planung, HWS und Wasserbau Grunderwerb Planung 18% ,2 0,6 0,2 Anmerkungen: Gesamtkosten inkl. Grunderwerb (Tsd) (1) 26,50 Abfuhr je cbm, bei 0,8 m Absenkung ca. 22 je qm+ 20 für Fräsen+Abfuhr Schwarzdecke PAK-Risiko? DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 10 von 14

326 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Zeitplanung Nr Maßnahme Gesamt Investiv Grunderwerb Historischer Kern (Tsd ) Radweg auf Gründeich (Tsd ) Stellplätze Westeingang (Tsd ) Stellplätze Osteingang (Tsd ) Fläche WoMo- 5. Stellplätze (Tsd ) Vorlandgestaltung (Tsd ) Überdachte Sitzbank (Tsd ) Informationstafeln (Tsd ) DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 11 von 14

327 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Tor (Tsd ) Anlegeponton (Tsd ) Steigeranlage (Tsd ) Planung (Tsd ) 115,2 345,6 115, Summen (Tsd ) 115, DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 12 von 14

328 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Fiktivkosten (Beteiligte Dritte) A. Deichverband (Variante C1.11) Nr Teilmaßnahme Einheit Einheitskosten Größe MWSt Teilkosten Gründeich (Wasserseitige Vorschüttung) psch j Abbruch Verkehrsfläche L 4 (1) - 466m x 2m Breite, Höhenanpassung Bürgersteig, Bordstein und Fahrbahnteil qm j Wiederherstellung Verkehrsfläche L 4 qm j Radweg entfällt, allein Städtebau 0 Errichtung HWS-Mauer / mobiler HWS inkl. aller geound systemtechnischen sowie statischen Elemente m j Kanal- und Leitungsbau (nur Anschlüsse und Anpassung) m Planung (bereits abgezogen) Anteil 0% Summe (Tsd ) B. Straßen NRW (Grundhafte Erneuerung L 4) Nr Einheit Einheitskosten Größe MWSt Teilkosten Teilmaßnahme Abbruch Verkehrsfläche L 4 (1) - 466m x 6,5m Fahrbahnbreite qm j Neubau Verkehrsfläche L 4 qm Kanal- und Leitungsbau m Planung Anteil 18% Summe (Tsd ) 809 DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 13 von 14

329 Stadt Voerde Der Bürgermeister - Planungsamt Anlage 2 zur DS Kostenverteilung Förderquote 90% (Alle Kosten in Tsd ) Kommunale Eigen- Jahr Projektkosten davon Grunderwerb Beteiligte Dritte Förderfähige Kosten Bundesmittemittel ,2 66,0 49,2 44,3 4, ,6 1119,0 804,4 1718,2 1546,4 171,8 111, ,2 1723,3 1283,9 1155,5 128, ,0 2549,0 1899,0 1709,1 189, ,0 465,3 346,7 312,0 34, ,0 5608,0 5297,0 4767,3 529,7 (davon GE) DS 0521 Anl 2 Gesamttext Seite 14 von 14

330 H=24.85mNN PVC St. (au*er Betrieb) PVC a b 271 HWS=27.00mNN H=24.75mNN a a b Unterer Hilding 100 PVC a 49 H=25.35mNN HWS=27.00mNN Rheinpromenade Der Rhein $DATEINAME$ 01. Wiederherstellung historischer Dorfplatz 02. Rad- / Fussweg auf dem Gründeich 03. Stellplätze westl. Ortseingang 04. Stellplätze östl. Ortseingang 05. Wohnmobil-Stellplätze 06. Freiraumgestaltung Vorland 07. überdachte Sitzmöglichkeit "Lügenbank" 08. Infotafeln 09. symbolisches Tor "Zwischen Niederrhein und Ruhrgebiet" 10. Ponton-Schwimmdock für Privatboote 11. Neubau Steigeranlage "Alle Masse sind vor Ausführung zu prüfen, PROJEKT soweit erforderlich örtlich zu messen. Differenzen sind vor Ausführung mit der Bauüber- wachung zu klären. Bedenken gegen die ge- PLAN plante Ausführung, Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauüberwachung vor Ausführung zu klären. Bei Widersprüchen zwischen Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen haben Unterlagen im grösseren Masstab Vorrang, bei gleichmasstäblichen Plänen der jüngere." Nationale Projekte des Städtebaus / WES-Dorf-am-Rhein Kreisel - Arche BERNHARD WERTH ARCHITEKTEN GMBH DIPL. ING. ARCHITEKTEN RHEINGASSE KÖLN TEL.: 0221 / FAX: -9 MASSTAB GEZ. 1: 1000 wth DATUM PLAN NR. ÄNDERUNGSINDEX

331 150PVC PLAN PVC 150 St. (au*er Betrieb) a PVC 128 Unterer Hilding a b a 71b 73 73a PVC Rheinpromenade Weg Anlegestelle Dammstra*e L4 Deich Wiederherstellung historischer Dorfplatz 02. Rad- / Fussweg auf dem Gründeich 03. Stellplätze westl. Ortseingang 04. Stellplätze östl. Ortseingang Der Rhein 05. Wohnmobil-Stellplätze $DATEINAME$ Freiraumgestaltung Vorland 07. überdachte Sitzmöglichkeit "Lügenbank" 08. Infotafeln 09. symbolisches Tor "Zwischen Niederrhein und Ruhrgebiet" 10. Ponton-Schwimmdock für Privatboote 11. Neubau Steigeranlage "Alle Masse sind vor Ausführung zu prüfen, soweit erforderlich örtlich zu messen. Differenzen sind vor Ausführung mit der Bauüber- wachung zu klären. Bedenken gegen die ge- plante Ausführung, Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauüberwachung vor Ausführung zu klären. Bei Widersprüchen zwischen Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen haben Unterlagen im grösseren Masstab Vorrang, bei gleichmasstäblichen Plänen der jüngere." PROJEKT Nationale Projekte des Städtebaus / WES-Dorf-am-Rhein Arche - Ahrstrasse BERNHARD WERTH ARCHITEKTEN GMBH DIPL. ING. ARCHITEKTEN RHEINGASSE KÖLN TEL.: 0221 / FAX: -9 MASSTAB GEZ. 1: 1000 wth DATUM PLAN NR. ÄNDERUNGSINDEX

332 Grundriss Obergeschoss Ansicht Kreisel Grundriss Erdgeschoss Ansicht Deich Ansicht Dorf Ansicht Dammstrasse L4 "Alle Masse sind vor Ausführung zu prüfen, zen sind vor Ausführung mit der Bauübersoweit erforderlich örtlich zu messen. Differen- wachung zu klären. Bedenken gegen die ge- plante Ausführung, Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauüberwachung vor Ausführung zu klären. Bei Widersprüchen zwischen Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen haben Unterlagen im grösseren Masstab Vorrang, bei gleichmasstäblichen Plänen der jüngere." PROJEKT PLAN Nationale Projekte des Städtebaus / WES-Dorf-am-Rhein BERNHARD WERTH ARCHITEKTEN GMBH DIPL. ING. ARCHITEKTEN RHEINGASSE KÖLN TEL.: 0221 / MASSTAB A3 1:100 Kopfbau Gründeich - Aussichtspunkt DATUM PLAN NR. GEZ. wth ÄNDERUNGSINDEX $DATEINAME$

333 ZWISCHEN NIEDERRHEIN UND RUHRGEBIET WETTERHÄUSCHEN "LÜGENBANK" INFOTAFEL $DATEINAME$ "Alle Masse sind vor Ausführung zu prüfen, PROJEKT soweit erforderlich örtlich zu messen. Differenzen sind vor Ausführung mit der Bauüber- wachung zu klären. Bedenken gegen die ge- PLAN plante Ausführung, Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauüberwachung vor Ausführung zu klären. Bei Widersprüchen zwischen Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen haben Unterlagen im grösseren Masstab Vorrang, bei gleichmasstäblichen Plänen der jüngere." Nationale Projekte des Städtebaus / WES-Dorf-am-Rhein Möblierung Freiraumgestaltung Vorland BERNHARD WERTH ARCHITEKTEN GMBH DIPL. ING. ARCHITEKTEN RHEINGASSE KÖLN TEL.: 0221 / FAX: -9 MASSTAB DATUM GEZ. 1: 1000 wth PLAN NR. ÄNDERUNGSINDEX

334 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 522 Dezernat III Verfasser Herr Seydel Fachbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Öffentliche Sitzung Beratungsfolge Planungs- und Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat Datum 10. November 2016 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen keine Beratungstermine Zuständigkeit Empfehlung Empfehlung Beschluss Tagesordnungspunkt: Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen-Emmerich (Betuwe-Route) Stellungnahme zum Deckblattverfahren Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt 1.4 seitens der Vorhabenträgerin vorgelegten Deckblatt im Sinne der bisher von der Stadt Voerde abgegebenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung: Nach Vorlage der Entwurfsplanung für den Ausbau der Bahnstrecke hat die Stadt Voerde 2012 zum Planfeststellungsabschnitt 1.4 (Stadtgrenze Dinslaken bis Grenzstraße) Einwendungen erhoben bzw. Stellung genommen (DS 563). Hinsichtlich der Streckensicherheit erfolgten 2013 in Abstimmung mit der Feuerwehr noch Konkretisierungen (DS 787). Im November 2015 fand der Erörterungstermin statt. Hier konnte bis auf wenige Ausnahmen zwar keine Einigkeit erzielt werden, jedoch ergaben sich Ansätze für weiterführende Gespräche, um Möglichkeiten für Kompromisse in Bezug auf die Gestaltung der Lärmschutzwände, die soziale Kontrolle an den Haltepunkten sowie bezüglich der Streckensicherheit auszuloten. Diese Gespräche fanden in der Folgezeit statt. In allen Punkten wurden technisch umsetzbare Lösungen gefunden, die zwar nicht in vollem Umfang den vorgetragenen Forderungen entsprachen, die jedoch geeignet wären, die wesentlichen Bedenken zu zerstreuen. 1

335 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Diese Kompromisse sind nicht Gegenstand des jetzt vorgelegten Deckblattes. Wie bereits mehrfach erläutert, wird die Bahn die Vorschläge dem Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde als Abwägungsvorschläge vorlegen, damit das EBA gegebenenfalls in diesem Sinne entscheiden kann. Die Bahn befürchtet eventuelle Mehrkosten alleine tragen zu müssen, wenn sie sich die gefundenen Kompromissvorschläge vorab zu eigen machen würde. In der Erörterung wurden aber auch zahlreiche Details, gerade auch in Bezug auf die Belange der Streckenanlieger, vorgetragen. Hier konnten vielfach Lösungen gefunden werden, die für die Bahn weitgehend kostenneutral sind. Schließlich führte die Beteiligung der Behörden einschließlich der Stadt Voerde zu Veränderungen, weil bevorrechtigte Belange berücksichtigt werden mussten. Diese Änderungen im Detail sind Gegenstand des sogenannten Deckblattes. 1. Das Deckblattverfahren Um bauen zu können, müssen Verkehrsvorhaben planfestgestellt werden. Dazu reicht der Vorhabenträger eine Entwurfsplanung ( Genehmigungsplanung ) ein, zu der nach Offenlage Stellungnahmen abgegeben werden können, die Erörterung stattfindet usw. Gerade bei komplexen Verfahren ist es aber unvermeidlich, dass nicht von Anfang an alle relevanten Fakten berücksichtigt werden können. Auch ergeben sich neue Erkenntnisse durch die von den Beteiligten vorgebrachten Stellungnahmen. Wenn diese zu ganz grundlegenden Veränderungen führen, muss der Plan überarbeitet und neu öffentlich ausgelegt werden. Stellungnahmen und Erörterung müssten dann wiederholt werden. Um die damit verbundene erhebliche zeitliche Verzögerung zu vermeiden, gibt es das so genannte Deckblattverfahren. Es kann bei nicht wesentlichen Veränderungen angewendet werden. Durch farbliche Eintragungen in den ursprünglichen Plan werden die Änderungen deutlich gemacht. Beteiligt wird jetzt nicht mehr die Öffentlichkeit, sondern nur der Personenkreis, der von den Änderungen betroffen ist. Diese können allerdings erneut Stellungnahmen jetzt aber nur zu den Änderungen abgeben. Ein solches Deckblatt hat die Bahn jetzt vorgelegt. Die Offenlage hat am begonnen und endet am Die Unterlagen sind auch im Internet mit dem Link einzusehen. 2. Was soll sich ändern? Von Bedeutung sind vor allem einige Änderung an den Bauwerken und damit verbundene Maßnahmen: DS 0522 Betuwe Stellungnahme Deckblattverfahren Seite 2

336 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Die Brücke über den Lohberger Entwässerungsgraben (in Verlängerung der Friedrichstraße) wird komplett neu und mit einem größeren Durchlass gebaut, um die Querungsmöglichkeit für Tiere zu verbessern. Die Forderung der Stadt, auch von Südosten (Sternbuschwald) kommend einen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig zu haben, wird berücksichtigt. Der heute parallel zum Bahnsteig über die Steinstraße geführte Radweg wird zukünftig mit einer eigenen Brücke über die Steinstraße geführt. Dies wurde bereits in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt. Auf Wunsch der Anlieger wird der bisher vorhandene kleine Lärmschutzwall an der Bahnseite der Grundstücke am Voshalsfeld komplett entfernt (Schallschutz durch die Lärmschutzwände). Aufgrund der Einwendung der Stadt wird die Fußgänger-Unterführung Rönskenstraße so umgebaut, dass eine freie Sicht durch die Unterführung hindurch gegeben ist. Der privat errichtete Lärmschutzwall zwischen Im Hörsken und Grenzstraße wurde bei der Planung berücksichtigt. Die zukünftige Fußgängerunterführung im Zuge der Grenzstraße erhält auf der Ostseite eine Treppe, damit Fußgänger nicht den Umweg über die lange Rampe machen müssen. Dies entspricht ebenfalls einer Forderung der Stadt. Erhebliche Veränderungen haben sich auch daraus ergeben, dass das ursprüngliche Entwässerungskonzept nicht umsetzbar war. Die Kapazität des Regenwasser- Kanalnetzes in Voerde ist nicht ausreichend, so dass wesentlich mehr Versickerungsanlagen vorgesehen werden müssen. Das führt zu stärkeren Eingriffen in die Landschaft sowie zu Veränderungen bei den Zufahrten, ist aber unvermeidlich. Das Baustraßenkonzept wurde verändert und erscheint nunmehr weitgehend plausibel. Nicht nachvollziehbar ist allerdings eine Verkehrsführung über die Bahnhofstraße und die Straße Im Osterfeld. Das Rettungswegekonzept wurde weitgehend überarbeitet. Die Anregungen der Stadt und der Feuerwehr sind zum großen Teil eingeflossen, allerdings noch nicht ausreichend. Zum Teil hat es auch Verschlechterungen hinsichtlich der Rettungstüren gegeben (Vergrößerung der Abstände). Allerdings sollen ergänzend Wartungstüren verwendet werden, die bisher in der Planung jedoch nicht dargestellt sind. Weitere Änderungen gibt es aufgrund von Anregungen der Landschaftsbehörden sowie zur Berücksichtigung einzelner Belange der Anlieger. Die von der Stadt und zahlreichen Bürgern vorgebrachten grundsätzlichen Einwendungen gegen die Vorgehensweise bei der schalltechnischen Untersuchung sowie DS 0522 Betuwe Stellungnahme Deckblattverfahren Seite 3

337 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beim Erschütterungsschutz werden in dem Deckblatt nicht berücksichtigt. Bis auf einzelne Korrekturen bei Gebäudedetails hat es hier keine Veränderungen gegeben. 3. Beabsichtigtes Vorgehen Die Detailprüfung des Deckblattes ist noch nicht abgeschlossen. In einigen Einzelfällen zeichnet sich bereits ab, dass auch die jetzt vorgeschlagenen Lösungen noch einer Veränderung bedürfen. Da es sich jedoch in allen diesen Fällen um untergeordnete Details handelt, wird vorgeschlagen, dass die endgültige Stellungnahme zu dem Deckblatt seitens der Verwaltung erstellt und abgegeben werden kann, wobei der Rahmen durch die bisher vom Rat beschlossenen Einwendungen bzw. Stellungnahmen gesetzt ist. Keinesfalls sollen bisher erhobene Forderungen zurückgenommen werden. H a a r m a n n DS 0522 Betuwe Stellungnahme Deckblattverfahren Seite 4

338 Stadt Voerde FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Mitzeichnung: Fachdienst KBV 1 FD 4 Rechtsservice: Stellungnahme Erster Beigeordneter: Stellungnahme Kämmerin: DS 0522 Betuwe Stellungnahme Deckblattverfahren Seite 5

339 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 503 Dezernat III Verfasser Frau Gründer Fachdienst FD 6.1 Stadtentwicklung, Umwelt- u. Klimaschutz Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Planungs- und Umweltausschuss Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Haupt- und Finanzausschuss Stadtrat Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Tagesordnungspunkt Sachstand Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA 2027) Beschlussvorschlag: Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt / Rechtslage / Begründung: Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat in ihrer Sitzung am 11. März 2016 mit großer Mehrheit beschlossen, dass der RVR eine Ruhrgebiets-Bewerbung für die IGA 2027 bei der Deutschen Bundesgartenschau- Gesellschaft in Berlin einreicht. Die nur alle 10 Jahre stattfindende Internationale Gartenausstellung soll (nach der IGA 2017 in Berlin) in die Metropole Ruhr geholt und dabei erstmals mit dezentralem Konzept durchgeführt werden. Eine vom RVR im Vorfeld in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie bescheinigt, dass eine regionalweite Ausrichtung der IGA im Ruhrgebiet durchführbar ist und viele Gäste ansprechen wird. Aufgrund der zentralen Lage des Ballungsraums und der kurzen Wege in die Niederlande wird mit rund fünf Millionen Besuchern gerechnet. Dabei sieht das IGA-Konzept drei Ebenen zur zentralen Fragestellung Wie wollen wir morgen leben vor: 1

340 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Zukunftsgärten ca. 5 zentrale Ausstellungsorte, davon 3 gleichzeitig mit Leistungsschauen des Gartenbaus; visionäre Kernprojekte mit globaler Strahlkraft, internationale Gäste, repräsentative Großprojekte, Unsere Gärten - regionale Kooperationen, Park- und Gartenschätze der Region, lokale Projekte mit regionaler Ausstrahlung, die vor 2027 hergestellt werden und sich unterschiedlichsten Themen widmen, Mein Garten - bürgerschaftliche Initiativprojekte (Mitmach-Ebene) Die Aktivierung der flächendeckend gewünschten, untersten Ebene Mein Garten soll bereits vor 2027 erfolgen (das ganze Ruhrgebiet als Schauplatz). In der mittleren Ebene Unsere Gärten sind 30 bis 35 regional bedeutende Standorte geplant (z.b. Schloss-, Stadt- und Landschaftsparks). Die zentralen Ausstellungsorte im IGA-Jahr 2027 sind die fünf Zukunftsgärten. Einen der fünf Standorte soll die Emschermündung bilden. DS Nr. 503 IGA 2027-Druckvorlage Seite 2

341 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Jeder Zukunftsstandort hat ein unterschiedliches Motto sowie jeweils eine spezielle, globale Zukunftsfrage. Für die Emschermündung ist das Motto Landschaftlich vorgegeben. Postindustriell - wie sehen Energie und Mobilität in der Stadt der Zukunft aus? (Raum Essen/Gelsenkirchen/Herten/Recklinghausen), Landschaftlich - wie kann Wasser Landschaft und Leben formen? (Dinslaken, Voerde, Duisburg) Urban wie leben wir zusammen? (Raum Duisburg) Technologisch wie erleben und gestalten wir die Welt? (Raum Dortmund) und Agro-urban wie ernähren wir uns und wie werden wir wohnen? (Raum Kreis Unna, Bergkamen). In dem vom RVR erarbeiteten dezentralen Konzept ist die Emschermündung als einer von derzeit 5 geplanten, zentralen Ausstellungsorten im IGA-Jahr 2027 mit dem Themenschwerpunkt Wasser, Landschaft und Klima mit besonderem Bezug auf den Umgang mit Bergbaufolgen vorgesehen. Da nach Abschluss der Renaturierung bis 2020 die umgestalteten Flächen der Emschermündung zum Großteil auf Voerder Gebiet liegen, wurde auch Voerde, ebenso wie die anderen von den Zukunftsgärten IGA 2027 betroffenen Kommunen seitens RVR beteiligt. Den ersten informellen Austausch mit RVR und Emschergenossenschaft gab es etwa zwei Monate nach RVR-Beschluss zur Teilnahme. Inzwischen wurde gemeinsam mit dem RVR, der Emschergenossenschaft und den ebenso am Zukunftsstandort Emschermündung liegenden Nachbarkommunen Dinslaken und Duisburg ein vorläufiges Konzept erarbeitet. Dieses sieht drei Schleifen, sogenannte Loops vor, den Wasser-Loop, den Landschafts-Loop und den Klima-Loop (vgl. Anlage 1). Die Loops können, ausgehend von der zentralen Stelle der renaturierten Emschermündung mit dem Hof Emschermündung als Informationszentrum mit Fahrradverleih und mehr, mit dem Fahrrad erkundet werden. Neben der dann vermutlich beeindruckenden, renaturierten Emschermündung selbst soll u.a. der unterschiedliche Umgang mit den Folgen des Bergbaus erfahrbar gemacht werden. So steht die wasserbezogene Walsumer Rheinaue für die bewusste Akzeptanz und Entwicklung von Vernässungen, während die Kulturlandschaft der Mommniederung nur durch intensive Grundwasserhaltung erhalten werden konnte. Schließlich bildet die Halde Lohberg sozusagen ein Gegenstück zu den Bergsenkungen in Form der Bergehalden, wobei der Raum als klimaneutraler innovativer Wohnstandort für künftige Wohnund Lebensformen umgewandelt wird. DS Nr. 503 IGA 2027-Druckvorlage Seite 3

342 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Am zentralen Zukunfts- und Informationsstandort Emschermündung soll u.a. auch künstlerisch der Umgang mit verschiedensten, weltweit vorkommenden Wasserpflanzen sichtbar werden, ein Hochpunkt entstehen, der einen Blick über die renaturierte Mündung, den Rheinverlauf, die Walsumer Aue und den Übergang zum Niederrhein ( Tor zum Niederrhein ) ermöglicht. Denn an dieser bedeutenden Stelle der Mündung der Emscher in den Rhein sowohl als Endpunkt als auch am Vernetzungspunkt ist der Übergang von der Metropole Ruhr zum Niederrhein mit dem kleinen Dorf Götterswickerhamm und der angrenzenden Mommniederung gut erlebbar. Hier trifft der entlang der Emscher durchs Ruhrgebiet verlaufende Ost-West-Radweg auf den Nord-Süd-Rheinradweg. Dieser attraktive Rheinradweg sollte auf jeden Fall weiter entlang des Rheins, also über die renaturierte Emschermündung, geführt werden. Dafür ist eine Brücke über die Emschermündung, die auch als Verbindung der Siedlungs- und Landschaftsteile sowie zur Barrierenüberwindung dient, erforderlich. Diese Brücke könnte gleichzeitig den Hochpunkt bzw. die Landmarke abgeben (Sicht über die Mündung, den Rhein und die Landschaftsräume), zudem bedeutende Standorte der Metropole Ruhr oft durch besondere Brücken gekennzeichnet sind. Für den Besucherstrom des Zukunftsstandorts Emschermündung 2027 ist eine gute, ökologisch verträgliche ÖPNV-Anbindung oder z.b. ein Shuttle-Service zu konzipieren (Luftlinie Bahnhof Dinslaken knapp 3 Kilometer, Bahnhof Voerde knapp 4 km). Eine Anbindung wäre in Zusammenarbeit mit der Stadt Duisburg auch über den Rhein denkbar (Ponton-Anlegestelle). Für Voerde wären für den Landschafts-Loop zudem folgende Maßnahmen wichtig: Wegeausbesserung, hochwasserfreie Brücke über den Rotbach, Geschichtswege, bzw. Infos über das Leben am Rhein und ein naturverträgliches Nutzungskonzept/Ausschilderung für die Mommniederung. In diesem Zusammenzuhang könnte auch das Problem der Radwegeverbindung zwischen Götterswickerhamm und der Emschermündung gelöst werden (s. SPD Antrag vom Fuß- und Radweg Emschermündung ). Bis zu den im Frühjahr 2017 anvisierten Umsetzungsbeschlüssen für die IGA 2027 werden die einzelnen Maßnahmen und Planungen noch konkretisiert und vorgestellt. Aktuell entstehen der Stadt Voerde bei der Mitwirkung an der Qualifizierung des Zukunftsstandortes Emschermündung und insgesamt für diesen zentralen Ausstellungsort keine Verpflichtungen. Über eine konkrete Beteiligung bei der Umsetzung von Maßnahmen ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. In der Anlage 3 ist die seitens RVR geplante Zeitschiene ersichtlich. DS Nr. 503 IGA 2027-Druckvorlage Seite 4

343 Stadt Voerde FD 6.1 Drucksache vom Der Kreis Wesel hat leider eine Teilnahme an der IGA Metropole Ruhr 2027 abgelehnt, steht einer Teilnahme einzelner Kreiskommunen jedoch nicht entgegen. Bisher haben sich regionale Großereignisse wie die IGA immer als visionäre Kraft gezeigt, die das Image der Region aufwerten und einen wirtschaftlichen Schub aktivieren sowie neue kooperative Allianzen und bürgerschaftliches Engagement zusammenbringen. H a a r m a n n Anlage 1 Loop-Konzept Zunkunftsgarten Emschermündung Anlage 2 Emschermündung mit geplanter Brücke als Landmarke Anlage 3 RVR Zeitschiene zur IGA 2027 DS Nr. 503 IGA 2027-Druckvorlage Seite 5

344 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 503 IGA Metropole Ruhr 2027 Loop-Konzept zum Zukunftsstandort Emschermündung IGA 2027 Emschermündung als zentraler Ausstellungsort mit Hof Emschermündung als Besucher- und Informationszentrum mit Fahrradverleih etc. Ausgehend von der renaturierten Emschermündung mit einem zusätzlichen, international interessanten Ausstellungsthema (z.b. weltweiter Umgang mit Pflanzungen bei unterschiedlichen Wasserständen ) können die Loops mit Fahrrädern oder zu Fuß erfahren werden. Wasser-Loop Landschafts-Loop Klima-Loop (Duisburg-Walsum Walsumer Rheinaue) (Voerde Götterswickerhamm/Mommniederung) (Dinslaken Halde Lohberg mit CO²-neutralem Neubaugebiet und Haldengrünzug)

345 Anlage 2 zur Drucksache Nr. 503 IGA Metropole Ruhr 2027 Entwürfe zum Zukunftsstandort Emschermündung der IGA 2027 Brücke über die Emschermündung um den rheinnahen Radweg beizubehalten und gleichzeitig eine Landmarke an diesem bedeutenden Punkt herzustellen.

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