R Betriebsvorschriften Infrastruktur SZU (BV-I)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "R Betriebsvorschriften Infrastruktur SZU (BV-I)"

Transkript

1 R Betriebsvorschriften Infrastruktur SZU (BV-I) Ausführungsbestimmungen zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R Gültig ab: 1. Juli 2016 Kapitelverzeichnis BV-I Allgemeines Seite 3 BV-I Signale Seite 9 BV-I Anordnungen und Übermittlungen Seite 15 BV-I Rangierbewegungen Seite 25 BV-I Zugvorbereitung Seite 29 BV-I Zugfahrten Seite 36 BV-I Störungen Seite 42 BV-I Formulare Seite 50 BV-I Schalten und Erden der Fahrleitungen Seite 52 BV-I Arbeiten im Gleisbereich Seite 53 Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG

2 Empfangsdatum Besitzer Änderungsverzeichnis Änderung Gültig ab Änderung durchgeführt Nr. Tektur Nr. Reglement Datum Unterschrift Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 2 Gültig ab 01. Juli 2016

3 R Allgemeines BV-I Vorbemerkungen Die in den Ausführungsbestimmungen (AB) Infrastruktur der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG abweichenden Vorschriften zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV) sind mit Schreiben vom Juni 2016 durch das Bundesamt für Verkehr BAV genehmigt und treten am 1. Juli 2016 in Kraft. Sie ersetzen alle im Widerspruch stehenden Vorschriften und Erlasse. 2 Geltungsbereich 2.1 Allgemeines Anwendungsbereich Diese Vorschriften umfassen Abweichungen, Ergänzungen und Erläuterungen zu den schweizerischen Fahrdienstvorschriften (FDV R ) für die Infrastruktur der Sihltal- (S4) und Uetliberglinie (S10) Personenbezeichnung Alle Personenbezeichnungen in den Betriebsvorschriften Infrastruktur SZU sind in der männlichen Form gehalten und gelten für die die Funktion ausübende Person, ungeachtet ihres Geschlechts Betriebsvorschriften Betriebsvorschriften, welche nur für die Sihltallinie sowie die Strecke Zürich Giesshübel - Zürich Wiedikon Gültigkeit haben, werden seitlich des Texts mit S4 gekennzeichnet. Betriebsvorschriften, welche nur für die Uetliberglinie Gültigkeit haben, werden seitlich des Texts mit S10 gekennzeichnet. Nicht gekennzeichnete Bestimmungen haben für beide Linien Gültigkeit Presse Auskünfte an Dritte (Medien usw.) dürfen nur von der Geschäftsleitung ermächtigte Mitarbeitende erteilen. Ausgenommen sind Frequenzmeldungen an Wochenenden oder Feiertagen sowie Wettermeldungen (Uetliberg hell, Schneemeldungen usw.). Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 3 Gültig ab 01. Juli 2016

4 R Allgemeines BV-I Begriffe 3.2 Erklärung der Begriffe Bahnhof und Haltestellen Sihltallinie S4 Ortsbezeichnung Abkürzung Bhf H Bemerkung Zürich HB SZU ZUSZ X Zürich HB SZU Süd ZUSS X Zürich Selnau ZSEL X Zürich Giesshübel ZGH X Zürich Saalsporthalle ZSAA X Zürich Brunau ZBRU X Höcklerbrücke HOEB X Bahnhofteil von ZUSZ ohne Publikumsverkehr Bahnhofteil von ZLE ohne Publikumsverkehr Zürich Manegg ZMA X Bahnhofteil von ZLE Zürich Leimbach ZLE X Sood-Oberleimbach SOOD X Adliswil ADW X Sihlau SIA X Wildpark-Höfli WP X Langnau-Gattikon LNG X Sihlwald SIW X Sihlbrugg SBG X Bahnhof und Haltestellen Uetliberglinie S10 Ortsbezeichnung Abkürzung Bhf H Bemerkung Zürich HB SZU ZUSZ X Zürich HB SZU Süd ZUSS X Bahnhofteil von ZUSZ ohne Publikumsverkehr Zürich Selnau ZSEL X Zürich Giesshübel ZGH X ohne Publikumsverkehr Zürich Binz ZBZ X Borrweg BORR X ohne Publikumsverkehr Zürich Friesenberg FRIB X Zürich Schweighof SHF X Zürich Triemli TRLI X Berghof BGF X ohne Publikumsverkehr Uitikon Waldegg UIWA X Ringlikon RILI X Uetliberg UEBE X Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 4 Gültig ab 01. Juli 2016

5 R Allgemeines BV-I Allgemeine Bestimmungen 4.3 Bezeichnung der Züge und der Rangierbewegungen auf die Strecke Nummerierung der Züge und der Rangierbewegungen auf die Strecke Zugnummern Linie Zuggattungen Bemerkungen S4 Reisezüge S10 Reisezüge S4 Dienstzüge S10 Dienstzüge Schatten-Zugnummern bei Streckenunterbrüchen für Teilstrecke S4 Reisezüge In FO des Stammzuges S10 Reisezüge In FO des Stammzuges Züge von und zu der Infrastruktur der SBB behalten die zugeteilte Zugnummer für die Fahrt auf dem Netz der SZU Bezeichnung nach Richtungen Die Züge und Rangierbewegungen werden in Fahrtrichtung Zürich mit geraden, in Richtung Sihltal/Uetliberg mit ungeraden Nummern bezeichnet. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 5 Gültig ab 01. Juli 2016

6 R Allgemeines BV-I Verz. über die kilometrische Lage der Bahnübergangsanlagen Bahnübergangsanlagen der Sihltallinie S4 Strecke Name Bue Art Bue km Bue Zürich HB SZU Zürich Selnau Zürich Giesshübel Zürich Saalsporthalle Zürich Brunau Brunaustrasse Schrankenanlage 2,352 Hinterhagenweg Schrankenanlage 3,393 Bruchstrasse Schrankenanlage 3,649 Zürich Manegg Allmendstrasse Schrankenanlage 4,154 Butzenstrasse Schrankenanlage 4,341 Sihlbogen Schrankenanlage 4,550 Zürich Leimbach Sihlhofstrasse Schrankenanlage 5,976 Sood-Oberleimbach Soodstrasse Schrankenanlage 6,344 Adliswil Sihlau Wildpark-Höfli Sonvico Schrankenanlage 10,175 Langnau-Gattikon Zeltplatz Andreaskreuz 11,665 Feldweg Bedarfsschranke 12,254 Sihlwald Forsthäuser Schrankenanlage 13,074 Horgenerstrasse Schrankenanlage 13,450 Waldweg Andreaskreuz 14,012 Waldweg Andreaskreuz 14,977 Sihlbrugg Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 6 Gültig ab 01. Juli 2016

7 R Allgemeines BV-I Bahnübergangsanlagen der Uetliberglinie S10 Strecke Name Bue Art Bue km Bue Zürich HB SZU Zürich Selnau Zürich Giesshübel Zürich Binz Uetlibergstrasse Schrankenanlage 1,435 Binzstrasse Schrankenanlage 1,565 Borrweg Borrweg Schrankenanlage 2,002 Friesenberg Friesenbergstrasse Schrankenanlage 2,269 Margaretenweg Schrankenanlage 2,553 Schweighof Schweighofstrasse Schrankenanlage 2,698 Döltschihalde Schrankenanlage 3,088 Triemli Berghof Hohensteinweg Schrankenanlage 3,346 Läufeweg Schrankenanlage 4,596 Hohensteinstrasse Andreaskreuz 5,310 Uitikon Waldegg Breitenackerstrasse Strassenbahnbereich 5,880 Riedweg Schrankenanlage 6,274 Ringlikon Polenweg Strassenbahnbereich 7,165 Hinterweidweg Schrankenanlage 7,775 Jurablick Andreaskreuz 8,258 Uetlibergstrasse Schrankenanlage 8,757 Uetliberg Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 7 Gültig ab 01. Juli 2016

8 R Allgemeines BV-I Personal Betriebsleitstelle Anmeldung Eine Anmeldung hat bei Dienstantritt per Diensttelefon an die Überwachungszentrale Zürich HB (UewZ) zu erfolgen Übergabe Wird die Verantwortung für den ganzen oder einen Teil des Stellbereichs übergeben, ist der Nachfolger über alles, was zur reibungslosen Aufnahme oder Weiterführung des Dienstes nötig ist, zu verständigen und die notwendigen Unterlagen sind zu übergeben oder aufzulegen Abmeldung Eine Abmeldung ist nicht erforderlich Fehlen der Anmeldung Bleibt die Anmeldung aus, muss jemand durch die Überwachungszentrale Zürich HB (UewZ) in den Dienst gerufen werden. 6 Zutrittsberechtigung für die Aufsichtsbehörde Nebst dem Personal des BAV ist auch demjenigen der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) im Rahmen von Untersuchungen der ungehinderte Zutritt zu Einrichtungen und Anlagen zu gewähren. Das Personal der SUST hat sich entsprechend auszuweisen. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 8 Gültig ab 01. Juli 2016

9 R Signale BV-I Signale für Zugfahrten und Rangierbewegungen Kombiniertes ortsfestes Gruppensignal für Zug- und Rangierfahrten D8-14 S10 Begriff: Halt für Rangierbewegungen Bedeutung: Halt für Rangierbewegungen vor dem Signal D Begriff: Gleisnummernsignal Bedeutung: Die Rangierfahrstrasse ist aus dem angezeigten Gleis eingestellt D Begriff: Gleisnummernsignal Bedeutung: Die Zugfahrstrasse ist aus dem angezeigten Gleis eingestellt 2.3 Geschwindigkeitssignale Geschwindigkeitstafeln für Gleisabschnitte mit verminderter Geschwindigkeit Dauernd mit verminderter Geschwindigkeit zu befahrende Ein- und Ausfahrten eines Bahnhofes werden mit Geschwindigkeitstafeln gekennzeichnet. Endet bei der Einfahrt die Kurve im Bahnhof, wird auf die Endtafel verzichtet. Beginnt die reduzierte Geschwindigkeit im Bahnhof, wird auf das Anbringen von Vor- und Anfangssignal verzichtet Geschwindigkeitstafeln für durchgehende Geschwindigkeitssignalisierung Auf dem Streckennetz der SZU findet keine durchgehende Geschwindigkeitssignalisierung statt Langsamfahrsignale Für Tagesbaustellen können die Signale auch ohne Lampen aufgestellt sein. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 9 Gültig ab 01. Juli 2016

10 R Signale BV-I Hinweissignale Merktafel für Impulsempfänger Begriff: Einschaltimpuls für eigensichere Bahnübergangsanlage Bedeutung: automatisches Einschalten der eigensicheren Bahnübergangsanlage Beziehung zu anderen Signalen: Es folgt immer ein Ausschaltimpulssignal. Begriff: Ausschaltimpuls für eigensichere Bahnübergangsanlage Bedeutung: automatisches Ausschalten der eigensicheren Bahnübergangsanlage Beziehung zu anderen Signalen: Es geht immer ein Einschaltimpulssignal voraus Abstellsektorentafel In Gleisen ohne Publikumsverkehr können zur Unterteilung Abstellsektorentafeln aufgestellt werden. Sektor A5 Begriff: Abstellsektorentafel Bedeutung: Halteort für Fahrten mit Abstellort in diesem Sektor Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 10 Gültig ab 01. Juli 2016

11 R Signale BV-I Signale für Zugfahrten 5.4 Orientierungstafel für fehlende Vor- und Hauptsignale Merktafel für fehlendes Vorsignal zum Einfahrsignal Sind bei der SZU nicht aufgestellt. 5.5 Hinweissignale für Zugfahrten Halteort- und Zuglängentafel für haltende Züge S4 Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort für alle Züge, unabhängig ihrer Länge H K Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort Kurzzug:» Be 510 Einfachtraktion m 100 Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort 100m:» DPZ» RPZ Dreiwagenzug» Be 510 Doppeltraktion m 125 Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort 125m:» RPZ Vierwagenzug H Fst - Wechsel Begriff: Bedeutung: Halteort Halteort bei Fahrrichtungsänderung Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 11 Gültig ab 01. Juli 2016

12 R Signale BV-I S10 Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort für alle Züge, unabhängig ihrer Länge H K Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort Kurzzug:» Be 510 Einfachtraktion» Be 520 Dreiwagenzug m 100 Begriff: Halteort Bedeutung: Halteort 100m:» Be 510 Doppeltraktion» Be 520 Vierwagenzug H Fst - Wechsel Begriff: Bedeutung: Halteort Halteort bei Fahrrichtungswechsel 7 Signale für den elektrischen Betrieb 7.1 Allgemein gültige Signale für den elektrischen Betrieb Stromabnehmersignale Die Stromabnehmersignale auf den Weichenlaternen oder in der Fahrleitung in Zürich Giesshübel zeigen an: Fahrzeuge für den Betrieb mit der auf der gelben Fläche über den schwarzen Querbalken schwarz gezeigten kv-zahl (z.b. 1,2 für 1200 V Betrieb) haben vor der Weiche resp. vor dem Signal anzuhalten oder den Stromabnehmer zu senken. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 12 Gültig ab 01. Juli 2016

13 R Signale BV-I Signale für Schutzstrecken S10 Begriff Ausschaltsignal Bedeutung Vorbeifahrt ohne Zugkraft Beziehung zu anderen Signalen Es kann ein Vorsignal vorausgehen Dem Ausschaltsignal folgt ein Einschaltsignal S10 Begriff Einschaltsignal Bedeutung Es darf wieder Zugkraft gegeben werden Systemwechselsignal Zonensignale SZU Beziehung zu anderen Signalen Es geht ein Ausschaltsignal voraus U Begriff: Spannungswahl DC (1.2kV=) für Uetlibergbahn Bedeutung: Ab- und Weiterfahrt mit Wechselspannung 15 kv ist verboten S Begriff: Spannungswahl AC (15kV~) für Sihltalbahn Bedeutung: Ab- und Weiterfahrt mit Gleichspannung 1.2 kv ist verboten Begriff: Spannungswahl AC oder DC Bedeutung: Ab- oder Weiterfahrt mit Wechsel- oder Gleichspannung möglich. Kein Systemwechsel notwendig. Beziehung zu anderen Signalen: Das Signal ist nur beleuchtet, wenn das am gleichen Standort befindliche Haupt-, Rangier- oder Zwergsignal eine Zustimmung zur Fahrt resp. zur Rangierbewegung anzeigt Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 13 Gültig ab 01. Juli 2016

14 R Signale BV-I Aufstellung der Signale Bei der Ausfahrt aus Gleisen mit zwei Spannungssystemen ist der Fahrweg in der Regel nicht am Hauptsignal ersichtlich und kann variieren. Zudem ist - insbesondere bei Fahrten zum Abstellen der Zweisystemfahrzeuge in Zürich Giesshübel nicht unbedingt klar, ob ein Zug nach System U oder S verkehrt respektive ob das Zielgleis mit AC oder DC ausgerüstet ist. Haupt- und Rangiersignale, welche Startpunkt für Fahrten mit verbindlicher Stromwahl sind, werden entsprechend mit Zonensignalen ausgerüstet. Es sind dies: Ort Gleis Signal Zürich HB SZU 22 Ausfahrsignal E201 Zürich HB SZU 22 Zwergsignal 152C Zürich Giesshübel 13 Rangiersignal VA13 Zürich Giesshübel 34 Rangiersignal V Fahrerlaubnis Der Lokführer meldet nach dem Führerstandwechsel mündlich seine Fahrbereitschaft der Leitstelle mit Zugnummer und der Systemwahl U für Uetliberg DC (1.2kV=) oder S für Sihltal AC (15kV~). Die Leitstelle quittiert mündlich die Systemwahl und erteilt anschliessend die Fahrerlaubnis (öffnen Signal, Bewilligung für Rangierfahrt, etc.). Vor Beginn der Fahrt muss das Zonensignal beachtet und mit der Systemwahl abgeglichen werden Gestörte Zonensignale Die Vorbeifahrt an einem gestörten Zonensignal erfolgt quittungspflichtig unter Nennung des Fahrwegs und dem eingestellten System ( U oder S ). Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 14 Gültig ab 01. Juli 2016

15 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Allgemeines 1.3 Sprache Die Verständigung bei der SZU erfolgt in Mundart. Bestehen Verständigungsschwierigkeiten, ist die Schriftsprache anzuwenden. 1.4 Kundeninformation Der Kundeninformation ist bei jeder Betriebslage grosse Beachtung zu schenken. Betriebseinschränkungen, die voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern, muss zwingend ZVV Contact informiert werden, damit die elektronische Kundeninformation sichergestellt ist. 5 Fahrplan und Streckentabelle 5.5 Darstellung der Fahrordnung Taktfahrordnung Züge, die zur selben Minute verkehren, werden in der Taktfahrordnung zusammengefasst. Die genaue Abfahrtszeit wird rechts neben der Zugnummer bekannt gegeben. In der Fahrordnung selbst wird nur die Minute angezeigt (z.b.:.x5). 5.6 Darstellung der Streckentabelle Bahnhofspalte Mit Fahrbegriff 3 signalisierte Geschwindigkeit von 50 km/h wird mit 50 einer Zahl im Quadrat gekennzeichnet Blocksignalspalte Schutzstrecken Schutzstrecken werden in den Streckentabellen SZU nicht aufgeführt Fahrt auf Sicht im Strassenbahnbereich Der Strassenbahnbereich wird gem. FDV aufgeführt. Zusätzlich wird die max. Geschwindigkeit der Fahrt auf Sicht wie folgt dargestellt: 20 Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 15 Gültig ab 01. Juli 2016

16 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Betriebliche Anordnungen 6.2 Anordnungen mit Sammelformular Befehle Übermittlung der Befehle Die Betriebsleitung kann in besonderen Fällen vorgedruckte Befehle bewilligen. Diese sind mit der Zugnummer des ersten Zuges, für den der Befehl Gültigkeit hat, zu ergänzen. Vorgedruckte Befehle haben eine maximale Gültigkeit von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Der Lokführer hat allfällige Ergänzungen zu protokollieren. Hat die Einschränkung für beide Fahrtrichtungen Gültigkeit, muss dies dem Lokführer unter Bemerkung mitgeteilt werden. Dieser füllt spätestens auf dem Wendebahnhof einen zusätzlichen Sammelbefehl für die Gegenrichtung aus. Der Sammelbefehl ist gut sichtbar beim Dienstfahrplan aufzuhängen. 8 Fernmündliche Übermittlung 8.1 Grundlagen Funktionskontrolle Bei der Inbetriebnahme von Mobilkommunikationsgeräten ist immer eine Funktionskontrolle durchzuführen. Diese beinhaltet die Überprüfung der Übertragung sowie der Verständigungsqualität. 8.2 Adressierung Identifikation Bei fahrplanmässigen Personenzügen werden als Rufnamen die letzten drei Ziffern der Zugnummer verwendet. Für die restlichen Zuggattungen wird die vollständige Zugnummer verwendet. 9 Rangierkommunikation 9.2 Netzaufbau Rangierbewegungen benützen grundsätzlich den SZU Funkkanal 1. Der Kanal 2 wird durch die technischen Dienste SZU genutzt und kann in Absprache mit diesen zusätzlich verwendet werden. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 16 Gültig ab 01. Juli 2016

17 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Baukommunikation 10.2 Netzaufbau und Verbindungen Der Funkkanal wird beim Anmelden auf der Betriebsleitstelle festgelegt und abgesprochen. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 17 Gültig ab 01. Juli 2016

18 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Beilage 3 Beispiele fernmündlicher Gespräche SZU 1 Beispiele für die Kundeninformation 1.1 Laufender Betrieb Vor der Einfahrt Diese Meldung informiert über die bevorstehende Einfahrt. Sie erfolgt ca. 1 3 Minuten vor Aufstellung/Ankunft des Zuges Gleis.., Einfahrt der S.. / des Extrazuges nach..., Abfahrt.. Uhr.. Bemerkungen ohne Halt bis... ohne Halt in... mit Halt in... dieser Zug verkehrt ohne Halt zwischen... und... dieser Zug hält heute ausserordentlich in... in... Anschluss nach... Formation Reservierte(r) Wagen Sektor/en.. Freie Plätze (an der Spitze/in der Mitte/am Schluss des Zuges) im Sektor/en Nach der Einfahrt (Zug wegstellen / Anschlüsse) Diese Meldung informiert ca Sekunden nach Zugstillstand über das Wegstellen des Zuges / Abwarten von Anschlüssen im Verspätungsfall Zug wegstellen Gleis.., bitte nicht einsteigen, der eingefahrene Zug wird geschlossen und weggestellt Anschlüsse... (Bahnhof) Ihr nächster Anschluss/Ihre nächsten Anschlüsse: S.. nach..., Abfahrt.. Uhr.., Gleis.. oder (um das Umsteigen bei Verspätungen zu beschleunigen) Die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.. wartet noch kurze Zeit auf Gleis... Bitte rasch umsteigen Während des Aufenthaltes Diese Meldung informiert über Abfahrtszeit, Fahrweg, Formation, usw. des Zuges. Gleis.., S.. nach..., Abfahrt.. Uhr.. (Bemerkungen: ohne Halt bis/in, usw.) Vor der Abfahrt Gleis.., S.. / Extrazug nach... (Bemerkungen: ohne Halt bis/in, usw.) Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 18 Gültig ab 01. Juli 2016

19 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Vor der Einfahrt im Zielbahnhof Diese Meldung informiert über das bevorstehende Wegstellen des Zuges nach Ankunft Gleis.., bitte nicht einsteigen, dieser Zug wird geschlossen und wegestellt Lautsprecherdurchsagen bei Abweichungen vom planmässigen Zugsverkehr Die Durchsagen bei Abweichungen vom planmässigen Zugsverkehr sind immer nach folgendem Schema aufgebaut: Tonsignal Einleitung (kann bei rasch aufeinander folgenden Durchsagen ab der zweiten Durchsage weg gelassen werden) Ursache (möglichst präzise, bei Verspätungen ab 5 Minuten) Folge Alternativen Abschluss (kann bei rasch aufeinander folgenden Durchsagen ab der zweiten Durchsage weg gelassen werden) Sind Ursache, genaue Folge und Alternativen (noch) nicht bekannt, so wird auf spätere Informationen verwiesen Textbausteine Einleitung der Information «Eine Information für unsere Fahrgäste» bzw.: «Eine Information für die Gruppe/Schule...» «Eine Information für Herrn/Frau...» Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 19 Gültig ab 01. Juli 2016

20 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Bekanntgabe der Ursache Effektive Ursache (Betriebs-) Unfall mit Personenschaden, Suizid Nicht bekannte Störung Störung an Triebfahrzeug, Störung an Gleisanlage, Bremsstörung, Isolierstörung, Achszählerstörung, etc. Rollmaterialmangel, Fahrzeugmangel, Lokpersonal fehlt, Lokdefekt, Schienenbruch, anderer oder nicht bekannter technischer Schaden usw. Lampendefekt, Blockstörung, Isolierstörung Weichenstörung, Stellwerkstörung, Fahrleitungsstörung, Türstörung, Stromausfall Defekte Bahnübergangsanlage, durch ein Auto oder einen Lastwagen blockierter Bahnübergang abwarten eines Kreuzungszugs, abwarten eines Anschlusszugs Bauarbeiten, Gleisbauarbeiten, Gleisunterhaltsarbeiten, Unterhaltsarbeiten Unter- oder überspülte Gleise, umgefallene Bäume etc. infolge Unwetter Viel Ausflugsverkehr, viele Wintersportler, viele Gesellschaften/Schulen Verwendeter Begriff Personenunfall Betriebsstörung Technische Störung (an einer Lokomotive/an einem Zug) Technischer Defekt/Lokdefekt/Zugdefekt Signalstörung (effektive Ursache) (effektive Ursache) (effektive Ursache) (effektive Ursache) (effektive Ursache oder:) Unwetter Grosse Nachfrage Folgen von Ursachen Als Folgen der erwähnten Ursachen werden genannt: Verspätung Unregelmässige Taktfolge Zugsausfall Reduziertes Sitzplatzangebot (Grund Ersatzzug, Störung) Abfahrt verzögert Umsteigen auf... (Bus, Taxi, anderen Zug) Entlastungszug Gleisänderung Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 20 Gültig ab 01. Juli 2016

21 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Alternative Beförderungsmöglichkeiten Gemäss separatem Leitfaden Abschluss der Kundeninformation «Wir bitten Sie um Entschuldigung.» (Falls es etwas zu entschuldigen gibt.) oder «Wir bitten Sie um Verständnis.» (Falls die SZU für die Ursache nicht verantwortlich ist.) 1.3 Textvorlagen Gleisänderung 1. Vorankündigung Diese Meldung erfolgt, bei Bedarf mehrmals wiederholt, das 1. Mal spätestens 2-5 Minuten vor der Ankunft des Zuges (nach Situation: Gleiswechsel am selben Perron/Perronwechsel). Eine Information für unsere Fahrgäste: Die S.. nach... Abfahrt.. Uhr.., folgt in.. Minuten auf Gleis.. statt.. 2. Vor der Einfahrt Gleis.., statt.., Einfahrt der S.. nach... Abfahrt.. Uhr.. 3. Während des Aufenthalts Gleis.., S.. nach..., Abfahrt.. Uhr Verspätungen 1. Vorankündigung Diese Meldung erfolgt, bei Bedarf mehrmals wiederholt, bei einer Verspätung ab 3 Minuten. Das 1. Mal vor der fahrplanmässigen Abfahrt des Zuges. Eine Information für unsere Fahrgäste: Die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.., ist ca.... Minuten verspätet. Wir bitten Sie um Entschuldigung. 2. Vor der Einfahrt Gleis.., Einfahrt der verspäteten S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr 3. Während des Aufenthalts Gleis.., verspätete S.. nach, fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.. Diese Meldung erfolgt, bei Bedarf mehrmals wiederholt, bei einer Verspätung ab 5 Minuten. Das 1. Mal vor der fahrplanmässigen Abfahrt des Zuges. 1. Unbestimmte Verspätung Eine Information für unsere Fahrgäste: Die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.., erhält eine Verspätung von noch nicht bekannter Dauer. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Entschuldigung/Verständnis. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 21 Gültig ab 01. Juli 2016

22 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Bekannte Verspätung Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen... hat die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.., ca... Minuten Verspätung. Wir bitten Sie um Entschuldigung/Verständnis. 3. Vor der Einfahrt Gleis.., Einfahrt der verspäteten S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr 4. Während des Aufenthalts Gleis.., verspätete S.. nach, fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr Gleisänderung und Verspätung 1. Vorankündigung Diese Meldung erfolgt, bei Bedarf mehrmals wiederholt, bei einer Verspätung von 5 Minuten und mehr. Das 1. Mal vor der fahrplanmässigen Abfahrt des Zuges. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen.. hat die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.. ca... Minuten Verspätung und folgt auf Gleis.. statt.. Wir bitten Sie um Entschuldigung/Verständnis. 2. Vor der Einfahrt Gleis.., statt.., Einfahrt der verspäteten S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.. 3. Während des Aufenthalts Gleis.., verspätete S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr Entlastungszüge Diese Meldung erfolgt, bei Bedarf mehrmals wiederholt, das 1. Mal vor 5 10 Minuten vor Abfahrt des Zuges Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen grosser Nachfrage verkehrt für Reisende nach... ein Entlastungszug mit Halt in.../auf allen Stationen, Abfahrt.. Uhr.., Gleis Information über freie Plätze Bei stark besetzten Zügen Eine Information für unsere Fahrgäste: Freie Plätze finden Sie in der S.. nach... an der Spitze/in der Mitte/am Schluss des Zuges im Sektor Platzreservierungen (Gruppen) Eine Information für die Gesellschaft/Schule...: In der S.. nach..., Abfahrt.. Uhr.., ist im ersten/vordersten/mittleren/letzten Wagen im Sektor.. für Sie Platz reserviert. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 22 Gültig ab 01. Juli 2016

23 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Ausfall von Zügen Diese Meldung informiert über den Ausfall eines fahrplanmässigen Zuges, sowie über die vorgesehene Ersatzbeförderung. Sie erfolgt, mehrmals wiederholt, das 1 Mal spätestens 5 Minuten vor der fahrplanmässigen Abfahrtszeit des Zuges. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen... fällt die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.., aus. Reisende nach..., benützen bitte die nachfolgende S.. nach... Abfahrt.. Uhr.. / in ca... Minuten. Ergänzung bei Ersatzbeförderung mit Bus/Taxi/anderer S-Bahn-Linie: Für Reisende nach... wartet auf dem Bahnhofplatz/an der Bushaltestelle VBZ/ an der Hauptstrasse... ein Busersatzdienst/Taxi. Abfahrt.. Uhr.. / in.. Minuten. Die Reisenden nach... werden um ca... Uhr / in.. Minuten mit... (Zuggattung/Bus/Taxi) weiter befördert. Abfahrt.. Uhr.. / in.. Minuten auf dem Bahnhofplatz/an der Bushaltestelle VBZ/ an der Hauptstrasse... Wir bitten Sie um Entschuldigung/Verständnis Streckenunterbrüche, usw. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen... ist der Zugverkehr zwischen... und... unterbrochen. Die Reisenden nach... benützen bitte die VBZ-Tramlinie../die Buslinie Nr... Richtung... ab Haltestelle.../den Busersatzdienst bis... Für Reisende nach... wartet... vor dem Bahnhof/auf dem Bahnhofplatz..... ein Bus/Taxi, Abfahrt um.. Uhr.. / in ca... Minuten. Wir bitten Sie um Entschuldigung/Verständnis.. oder Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen... in/zwischen...und... ist die S.. nach..., fahrplanmässige Abfahrt.. Uhr.., verspätet. Die Dauer der Verspätung ist im Moment noch nicht bekannt. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Entschuldigung/Verständnis Meldung an Privatpersonen Nur in dringenden Fällen, wenn möglich in der Sprache der gesuchten Person. Die Meldung darf die Regeldurchsagen nicht beeinträchtigen. Wiederholung nach Bedarf. Eine Durchsage für Herr/Frau.. aus...: Bitte melden Sie sich im Bahnreisezentrum / am Billettschalter / usw. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 23 Gültig ab 01. Juli 2016

24 R Anordnungen und Übermittlung BV-I Weitere Textbeispiele Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen eines Unwetters im Raum Adliswil sind die Züge der S4 Richtung Zürich im Moment stark verspätet. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Verständnis. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen eines defekten Zugs ist die Durchfahrt zwischen... und... versperrt. Die S4 Richtung Zürich, fahrplanmässige Abfahrt um... Uhr..., erhält darum eine Verspätung von noch nicht bekannter Dauer. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen eines durch ein Auto blockierten Bahnübergangs in der Binz ist die S10 Richtung Uetliberg, fahrplanmässige Abfahrt um... Uhr..., voraussichtlich.. Minuten verspätet. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Verständnis. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen eines Lokdefekts ist die S4 Richtung Langnau-Gattikon, fahrplanmässige Abfahrt um... Uhr..., rund... Minuten verspätet. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen einer Betriebsstörung fallen die Züge der S4 Richtung Zürich bis auf weiteres aus. Wir empfehlen Ihnen, die Tramlinie 5, 13 ab Haltestelle Saalsporthalle Richtung Innenstadt zu benützen. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen einer Betriebsstörung in/im Raum... können zurzeit keine Züge von und nach / nach... und erhalten Verspätungen von noch nicht bekannter Dauer. Weitere Informationen folgen. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen einer Signalstörung verkehren die Züge der S4 in beide Fahrrichtungen in unregelmässiger Taktfolge. Die nächste S4 in Richtung Zürich folgt in ca.... Minuten, in Richtung Sihlwald in ca.... Minuten. Wir bitten Sie um Entschuldigung. Eine Information für unsere Fahrgäste: Wegen eines Personenunfalls ist die Bahnlinie in Langnau-Gattikon bis auf weiteres in beide Richtungen gesperrt. Reisende Richtung Langnau-Gattikon und weiter Richtung Sihlwald werden mit Bussen befördert. Bitte warten Sie auf dem Bahnhofvorplatz. Für Reisende Richtung Zürich folgt auf Gleis 2 ein Ersatzzug. In beide Richtungen ist mit starken Verspätungen zu rechnen. Wir bitten Sie um Verständnis. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 24 Gültig ab 01. Juli 2016

25 R Rangierbewegungen BV-I Ausführung 2.2 Verlangen des Fahrweges Grundsatz Während der HVZ 05:30-09:00 und 15:30-19:30 haben die S-Bahnfahrten absoluten Vorrang. Rangierfahrten sind rechtzeitig mit der Betriebsleitstelle abzusprechen. Die Anzahl der zu manövrierenden Fahrzeuge ist so zu wählen, dass keine Zugfahrstrassen blockiert werden. In Zürich Giesshübel ist die Rangierfahrstrasse während der HVZ grundsätzlich Richtung Gleis 34 zu stellen. Um ein Blockieren des Hauptgleises zu verhindern, müssen solche Fahrten immer bis hinter das Signal RH 34 zu verkehren. Für Rangierfahrten mit elektrischen Fahrzeugen muss in den folgenden Fällen das Stromsystem beachtet werden: Bahnhof / Strecke Gleis ~ = Zürich HB SZU 21 / 11 X 21 / 12 X 22 / 12 X X 22 / 13 X Zürich HB SZU Süd 101 X X 201 X Zürich Selnau 102 X 202 X X Zürich Giesshübel X X D7 X X X 3-63, D2 - D6 X X 4-6, 53, X 19 X X X D8 - D Besondere Fahrzeuge Fahrzeuge, bei welchen die Gleisfreimeldemittel (Gleisisolierungen, Achszähler) nicht einwandfrei funktionieren, z.b. Pneu bereifte Fahrzeuge, Rolli, Schweissrolli, Lorry, Rollleiter etc. dürfen während VP 15 von und nicht verkehren. X Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 25 Gültig ab 01. Juli 2016

26 R Rangierbewegungen BV-I Einstellen des Fahrweges Rangierbewegungen gegen Zugfahrstrassen Rangierfahrten gegen eingestellte Zugfahrstrassen sind erlaubt, wenn in Anlagen mit Rangiersignalen das Zielgleis der Rangierfahrt vor der eingestellten Zugfahrstrasse liegt sowie ein Rangiersignal Halt zeigt. Der Fahrweg muss vom Rangierleiter verlangt werden. Der Fahrdienstleiter bestätigt die eingestellte Fahrstrasse mit der Nennung des Zielgleises sowie dem Vermerk gegen Zugfahrstrasse. Für das Aufstellen von Zügen am Perron des Zielgleises kann auf die mündliche Verständigung verzichtet werden. 2.4 Zustimmung zur Rangierbewegung Verständigung vor der Zustimmung Ist die Streckenfahrleitung ausgeschaltet, hat der Fahrdienstleiter bei Fahrten mit elektrischen Fahrzeugen gegen die Rangiergrenze den Rangierleiter quittungspflichtig zu verständigen, dass die Fahrberechtigung nur bis zum Signal für Streckentrennung gilt. 2.7 Strassenbahnbetrieb und Bahnübergänge ohne strassenseitige Signalisierung Rangierbewegungen im Strassenbahnbereich Im Strassenbahnbereich ist mit Fahrt auf Sicht, jedoch mit max. 20 km/h zu fahren. Wenn es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, sind die übrigen Strassenbenützer durch optische oder akustische Signale zu warnen, namentlich vor dem Anfahren Vortritt Gemäss Artikel 48 des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG, ) gelten die Verkehrsregeln auch für Eisenbahnfahrzeuge auf Strassen, soweit dies mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieser Fahrzeuge, ihres Betriebes und der Bahnanlagen möglich ist. Im Strassenbahnbereich haben Fahrzeuge der Feuerwehr, Sanität und Polizei, die sich durch die entsprechenden Warnsignale ankündigen, den Vortritt Bei der Einmündung aus einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse, haben die Fahrzeuge auf der Hauptstrasse den Vortritt Bei der Abfahrt aus einer Haltestelle oder Bahnhof, besonders wenn der Haltepunkt kurz vor einer Strassenkreuzung liegt, haben die anderen Verkehrsteilnehmer den Vortritt. in den übrigen Fällen haben die Schienenfahrzeuge im Strassenbereich gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern den Vortritt Bahnübergänge ohne strassenseitige Signalisierung Bahnübergänge ohne strassenseitige Signalisierung sind bei der SZU nicht vorhanden. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 26 Gültig ab 01. Juli 2016

27 R Rangierbewegungen BV-I Abfahren, Rücknahme und Auflösen Abfahren der Rangierfahrstrasse Rangierfahrten, welche eigensichere Bahnübergangsanglagen befahren, haben diese immer vom Ein- bis zum Ausschaltimpuls zu befahren. Innerhalb der Impulssignale darf nicht gewendet werden. 3 Bestimmungen für Bewegungsarten 3.1 Unbegleitetes Schieben Das unbegleitete Schieben ist nur mit uneingeschränkter Sicht nach vorne und mit folgenden Fahrzeugen gestattet: Max. zwei Flachwagen Schienen-, Schweissrolli Rollleiterwagen Schneepflug Ausnahmen müssen schriftlich bei der Betriebsleitung beantragt werden. 3.2 Ablaufen und Abstossen Auf der Infrastruktur der SZU ist das Ablaufen sowie Abstossen von Fahrzeugen verboten. 4 Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen auf die Strecke 4.2 Anordnung, Vorbereitung und Fahrbereitschaft Folgefahrten Zwischen Berghof und Uetliberg darf eine Rangierbewegung auf die Strecke einem vorausfahrenden Zug mit Fahrt auf Sicht folgen. 4.5 Zustimmung zur Rangierbewegung auf die Strecke Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof Die Zustimmung zur Einfahrt wird durch den Fahrdienstleiter immer mit dem Fahrt zeigenden Einfahrsignal erteilt. Die Fahrerlaubnis gilt bis zum nächsten Hauptsignal des Bahnhofes. Ist das Bedienen der Einfahrsignale nicht möglich, ist nach den Grundvorschriften einzufahren. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 27 Gültig ab 01. Juli 2016

28 R Rangierbewegungen BV-I Fahrt Befahren von Bahnübergang- und Verkehrsregelungsanlagen (VRA) Wenn der Fahrdienstleiter bestätigt, dass die Bahnübergangsanlage (bzw. VRA) eingeschaltet ist, darf diese ohne Einschränkung befahren werden. Rangierfahrten auf die Strecke, welche eigensichere Bahnübergangsanglagen befahren, haben diese immer vom Ein- bis zum Ausschaltimpuls zu befahren. Innerhalb der Impulssignale darf nicht gewendet werden. 5 Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen in gesperrte Gleise 5.5 Fahrt innerhalb der gesperrten Gleise Befahren von Bahnübergangs- und Verkehrsregelungsanlagen Wenn der Fahrdienstleiter bestätigt, dass die Bahnübergangsanlage (bzw. VRA) eingeschaltet ist, darf diese ohne Einschränkung befahren werden. Rangierbewegungen auf gesperrten Gleisen, welche eigensichere Bahnübergangsanglagen befahren, haben diese immer vom Ein- bis zum Ausschaltimpuls zu befahren. Innerhalb der Impulssignale darf nicht gewendet werden. 5.6 Rangierbewegung aus gesperrten Gleisen Zustimmung des Fahrdienstleiters Die Zustimmung zur Einfahrt wird durch den Fahrdienstleiter immer mit dem Fahrt zeigenden Einfahrsignal erteilt. Die Fahrerlaubnis gilt bis zum nächsten Hauptsignal des Bahnhofes. Ist das Bedienen der Einfahrsignale nicht möglich, ist nach den Grundvorschriften einzufahren. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 28 Gültig ab 01. Juli 2016

29 R Zugvorbereitung BV-I Zugbildung 1.1 Kennzeichnung der Züge Bei intern verkehrenden Güter- und Dienstzügen sowie bei nicht besetzten Zusatzwagen am Schluss von Reisezügen wird auf die Kennzeichnung des Zugschlusses verzichtet. 1.3 Einreihen der Triebfahrzeuge Schiebende Triebfahrzeuge Auf dem Netz der SZU ist die grösste zulässige Stosskraft auf 240 kn begrenzt. Folgende Punkte sind zudem zu beachten: Ist die Schiebelok an die Druckluftbremse der Spitzenlok angeschlossen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h, wenn zwischen den Lokführern der Spitzen- und der Schiebelok eine Funkverbindung besteht. 60 km/h, ohne Funkverbindung. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Spitzentriebfahrzeuge die ganze Anhängelast befördern können und das Gewicht der Schiebelok 90 t und weniger beträgt. Ist die Schiebelok nicht an die Druckluftbremse der Spitzenlok angeschlossen, darf die Geschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Von der Spitze aus ferngesteuerte Triebfahrzeuge fallen nicht unter diese Bestimmungen Schiebedienst Schiebende Triebfahrzeuge müssen immer gekuppelt werden. 1.4 Einreihen der Anhängelast Einreihen von Gefahrengut Transport von Gefahrengut ist dem Netz der SZU verboten Aussergewöhnliche Sendungen Aussergewöhnliche Sendungen sind bei der Infrastrukturbetreiberin schriftlich anzumelden und vorgängig zu bewilligen Vormeldungen Wagen mit einem Achsabstand von >17,5m sind bei der Infrastrukturbetreiberin schriftlich zu beantragen. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 29 Gültig ab 01. Juli 2016

30 R Zugvorbereitung BV-I Sichern stillstehender Züge 2.2 Mindestfesthaltekraft S10 Die Mindestfesthaltekräfte für Neigungen über 75 sind der Beilage 1 Mindestfesthaltekraft SZU für Neigungen über 75 zu entnehmen. 2.5 Sichern mit von der Luft unabhängigen Bremsmitteln Im Bahnhof Zürich Giesshübel muss zum Sichern von Zügen und Zugteilen das letzte zum Gefälle stehende Fahrzeug mit einer Feststellbremse gesichert werden. Ist dies nicht möglich, muss zusätzlich mit Hemmschuhen gesichert werden, auf welche aufgefahren werden muss. Die Mindestfesthaltekraft muss erfüllt sein. 2.6 Anrechenbare Bremskräfte für die Festhaltekraft S10 Im starken Gefälle darf für das Berechnen der Festhaltekraft für jede unterlegte Achse die anteilige Achslast, jedoch höchstens 30 kn pro Hemmschuh angerechnet werden. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 30 Gültig ab 01. Juli 2016

31 Gefälle R Zugvorbereitung BV-I Bremsvorschriften 3.1 Bremstabellen S4 Bremstabelle 90 für Vorsignalentfernungen von 250 bis 1800 m und Neigungen bis 50 Geschwindigkeit km/h Bremsverhältnisse (%) in Abhängigkeit von Gefälle und Höchstgeschwindigkeit *) *) Bremsgewichte gemäss "UIC"-Kurven Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 31 Gültig ab 01. Juli 2016

32 Gefälle R Zugvorbereitung BV-I S10 Bremstabelle III für Neigungen bis 70 Geschwindigkeit km/h Bremsverhältnisse (%) in Abhängigkeit von Gefälle und Höchstgeschwindigkeit **) * * * * * Diese Zahlen dienen nur zur Berechnung von Zwischenwerten **) Bremsgewichte gemäss "BAV"-Kurven Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 32 Gültig ab 01. Juli 2016

33 R Zugvorbereitung BV-I Starke Gefälle und grosse bzw. lange Steigungen S10 Die Strecke der Uetliberglinie zwischen Uetliberg und Zürich Giesshübel gilt als Strecke mit starkem Gefälle. Die folgenden Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden: 1. Das Bremsverhältnis der Luftbremse muss immer 70% und mehr betragen. 2. Das minimal erforderliche Bremsverhältnis muss mindestens für die massgebende Neigung und eine Geschwindigkeit von 10 km/h genügen. 3. Das kleinste berechnete Teilbremsverhältnis muss mindestens so gross sein wie das Bremsverhältnis nach Bremstabelle für die massgebende Neigung und eine Geschwindigkeit von 10 km/h. 4. Werden Wagen mit normaler Zug- und Stossvorrichtung geführt, so muss ausser bei den Standardkompositionen, immer eine Bremsrechnung erstellt werden. Das Bremsgewicht solcher Wagen darf nur zu 80% bzw. 8/10 angerechnet werden. 5. Alle auf dieser Strecke verkehrenden Triebfahrzeuge müssen über eine betriebsfähige elektrische Bremse verfügen. 6. Verkehren in einem Zug mehrere arbeitende Triebfahrzeuge, muss mindestens ein Triebfahrzeug mit einer betriebsfähigen elektrischen Bremse ausgerüstet sein. Versagt auch diese, ist die Geschwindigkeit sofort auf 10 km/h zu ermässigen. Zur Räumung der Strecke darf unter Beachtung der Sicherheitsbestimmung nach Reihe A70 weitergefahren werden. 7. Auf der Strecke Uetliberg - Uitikon Waldegg müssen Triebfahrzeuge über eine betriebsfähige, unabhängige, direkt auf die Schiene wirkende Bremse verfügen (Schienenbremse). 8. Fahrzeuge ohne Federspeicherbremse dürfen vom Lokpersonal im starken Gefälle nicht verlassen werden. 9. Das Fahren mit Fernbedienung ist verboten. 10. Handgebremste Züge sind verboten. 11. Ungebremste Fahrzeuge am talseitigen Zugschluss sind verboten 12. Es dürfen keine Wagen abgestossen werden. 13. Das Abstellen von Wagen auf den Bahnhöfen sowie der Strecke ist verboten. Ausnahmen können durch die Betriebsleitung angeordnet werden. Dabei ist folgendes zu beachten: Die Wagen sind gekuppelt mit dem Triebfahrzeug an den Abstellort zu stellen und vor dem Abkuppeln zu sichern. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 33 Gültig ab 01. Juli 2016

34 R Zugvorbereitung BV-I Zugreihe und Höchstgeschwindigkeit Höchstgeschwindigkeiten und höchstzulässige Länge der Züge S4 Die Pendelzüge auf der Sihltallinie verkehren nach Zugreihe S. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen die Ersatzreihen A bzw. D angewendet werden. Zugreihe Bremsreihe % V max. (km/h) Bemerkungen / höchstzulässige Achszahl S mind Nur für Pendelzüge bis max. 24 Achsen oder Lokzug bis max. 8 Achsen A In Zürich Giesshübel ist die Länge der Güterzüge auf maximal 250 Meter beschränkt. D In Zürich Giesshübel ist die Länge der Güterzüge auf maximal 250 Meter beschränkt. Für ein sicheres Aus- und Einsteigen an den Perronkanten gilt eine Längenbeschränkung von 110m für Reisende zugängliche Wagen S10 Die Pendelzüge auf der Uetliberglinie verkehren nach Zugreihe A. Zugreihe Bremsreihe % V max. (km/h) Bemerkungen / höchstzulässige Achszahl A Besondere Anforderungen im starken Gefälle Zürich Giesshübel-Uetliberg Für ein sicheres Aus- und Einsteigen an den Perronkanten gilt eine Längenbeschränkung von 100m für Reisende zugängliche Wagen Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 34 Gültig ab 01. Juli 2016

35 R Zugvorbereitung Beilage 1 BV-I Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 35 Gültig ab 01. Juli Tabelle Mindestfesthaltekräfte SZU für Neigungen bis 79 Mindestfesthaltekraft (kn) Zuggewicht (t) Zuggewicht (t) Streckenneigung ( ) Streckenneigung ( )

36 R Zugfahrten BV-I Grundlagen für Zugfahrten 1.2 Beachten der Signale Hauptsignal auf Halt bzw. fehlende CAB-Fahrerlaubnis Geht ein Hauptsignal ohne offensichtlichen Grund nicht auf Fahrt, hat sich der Lokführer, unter Berücksichtigung der aktuellen Betriebslage, unverzüglich per Funk oder Telefon bei der Betriebsleitstelle zu melden. 1.3 Zustimmung zur Fahrt Gültigkeit der Zustimmung zur Fahrt Züge mit vorgeschriebenem Halt an der Haltestelle Manegg dürfen, nach vollzogenem Halt, mit Vmax. 40 km/h in den Bahnhofteil Höcklerbrücke gegen die Halt zeigenden Ausfahrsignalen B31 bzw. B32 vorziehen. 3 Abfahrt 3.2 Zeitpunkt für die Erteilung der Zustimmung zur Fahrt Für Zugfahrten mit elektrischen Fahrzeugen muss in den folgenden Fällen das Stromsystem beachtet werden: Bahnhof / Strecke Gleis ~ = Zürich HB SZU 21 X 22 X X Zürich HB SZU Süd 101 X X 201 X Zürich Selnau 102 X 202 X X Zürich Giesshübel X X D7 X X X 3-63, D2 - D6 X 4-6, 53, X 19 X 41 X X D8 - D14 X Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 36 Gültig ab 01. Juli 2016

37 R Zugfahrten BV-I Zustimmung zur Fahrt bei Gruppensignalen Gruppensignal ohne Zusatzsignalisierung Für die Abfahrt in Zürich Giesshübel Richtung Zürich HB/Zürich Wiedikon muss zwingend, unter Nennung des Abfahrgleises und der Zugnummer, eine quittungspflichtige Abfahrerlaubnis vom Fahrdienstleiter erteilt werden. 4 Fahrt 4.2 Befahren von Abschnitten mit verminderter Geschwindigkeit Ortsfeste Geschwindigkeitsverminderung Fahrten zwischen Zürich Giesshübel und der Haltestelle Zürich Selnau, die über das Gleis 100 verkehren, können im Sihltunnel Erschütterungen verursachen. Aus diesem Grund wird während der Nachtruhe, 22:00-06:00 Uhr, die Streckengeschwindigkeit ab km (Markierung mit Hektometer Tafel) bis zur Haltestelle Zürich Selnau und umgekehrt auf 40 km/h herabgesetzt Bekanntgabefrist Der Baudienst hat das Einrichten von Langsamfahrstellen 24 Stunden im Voraus bekanntzugeben Bekanntgabefrist nicht eingehalten Kann die Bekanntgabefrist nicht eingehalten werden, ist dem Lokpersonal so lange eine Meldung mit den entsprechenden Angaben abzugeben, bis die Anzeigefrist von 24 Stunden eingehalten ist. Unter folgenden Bedingungen kann die Meldung für mehrere Züge abgegeben werden: Auf dem Sammelformular ist zusätzlich zur Zugnummer der Vermerk bis auf weiteres anzubringen. Das Sammelformular muss auf dem Führerstand gut sichtbar sein. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Betriebstag Langsamfahrsignale nicht aufgestellt Muss ein Streckenabschnitt mit vorübergehend verminderter Geschwindigkeit befahren werden, bevor Langsamfahrsignale aufgestellt sind, darf bis Bremswegdistanz zur Langsamfahrstelle mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 37 Gültig ab 01. Juli 2016

38 R Zugfahrten BV-I Befahren von Abschnitten mit gesenkten Stromabnehmern Bekanntgabefrist Der Fahrleitungsdienst hat das Einrichten von Abschnitten zum Befahren mit gesenkten Stromabnehmern 24 Stunden im Voraus bekanntzugeben Bekanntgabefrist nicht eingehalten Kann die Bekanntgabefrist nicht eingehalten werden, ist dem Lokpersonal so lange eine Meldung mit den entsprechenden Angaben abzugeben, bis die Anzeigefrist von 24 Stunden eingehalten ist. Unter folgenden Bedingungen kann die Meldung für mehrere Züge abgegeben werden: Auf dem Sammelformular ist zusätzlich zur Zugnummer der Vermerk bis auf weiteres anzubringen. Das Sammelformular muss auf dem Führerstand gut sichtbar sein. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Betriebstag. 4.4 Strassenbahnbetrieb Im Strassenbahnbereich ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren. Die max. Geschwindigkeit richtet sich nach der Streckentabelle und den Lokalen Bestimmungen SZU. Wenn es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, sind die übrigen Strassenbenützer durch optische oder akustische Signale zu warnen, namentlich vor dem Anfahren Vortritt Gemäss Artikel 48 des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG, ) gelten die Verkehrsregeln auch für Eisenbahnfahrzeuge auf Strassen, soweit dies mit Rücksicht auf die Besonderheiten dieser Fahrzeuge, ihres Betriebes und der Bahnanlagen möglich ist. Im Strassenbahnbereich haben Fahrzeuge der Feuerwehr, Sanität und Polizei, die sich durch die entsprechenden Warnsignale ankündigen, den Vortritt. Bei der Einmündung aus einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse, haben die Fahrzeuge auf der Hauptstrasse den Vortritt. Bei der Abfahrt aus einer Haltestelle oder Bahnhof, besonders wenn der Haltepunkt kurz vor einer Strassenkreuzung liegt, haben die anderen Verkehrsteilnehmer den Vortritt. in den übrigen Fällen haben die Schienenfahrzeuge im Strassenbereich gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern den Vortritt. 4.9 Überwachte Bahnübergangsanlagen mit zeitabhängiger Ausschaltung Auf dem Streckennetz der SZU sind keine zeitabhängigen Bahnübergangsanlagen vorhanden. Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG 38 Gültig ab 01. Juli 2016

R AB FDV. Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R Gültig ab: 1.

R AB FDV. Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R Gültig ab: 1. R 300.18 AB FDV Infrastruktur Ausführungsbestimmungen zu den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R 300.1-15 Gültig ab: 1. Juli 2012 Kapitelverzeichnis R 300.1 Allgemeines 1. Juli 2012 R 300.2 Signale

Mehr

Leistungskatalog Infrastruktur

Leistungskatalog Infrastruktur 2017 Leistungskatalog Infrastruktur Gültig ab: 11. Dezember 2016 Änderungen: 28.09.2017, 1.8.12, Radien- und Geschwindigkeitsband Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG Wolframplatz 21 8045 Zürich +41 44

Mehr

Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV

Infrastruktur. Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV 01.04.2016 AB FDV Aenderungsverzeichnis Aenderungsverzeichnis AB zu FDV, Aenderung gültig ab Aenderung durchgeführt Nr. vom Datum Unterschrift

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig

Mehr

über die Kollision von Zug (SBB Personenverkehr) mit einem Sattelschlepper

über die Kollision von Zug (SBB Personenverkehr) mit einem Sattelschlepper Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross, 22. November

Mehr

Micro. Scale Models. Beispiele für die Signalisierung von Modellbahnen. Inhalt. 1 Anwendung

Micro. Scale Models. Beispiele für die Signalisierung von Modellbahnen. Inhalt. 1 Anwendung Inhalt 1 Anwendung 2 Allgemeines 2.1 Grundlagen 2.2 Hauptsignale 2.3 Vorsignale 2.4 Haupt- und Vorsignale am gleichen Standort 2.5 Kombinierte Signale 3 Signalbegriffe 3.1 Warnung (W) 3.2 Halt (H) 3.3

Mehr

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe. über die Entgleisung. vom Freitag, 30. April 2010.

Schlussbericht. der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe. über die Entgleisung. vom Freitag, 30. April 2010. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Ulrich Baumann, 12. Oktober

Mehr

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür]

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] Teil B.301 2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] a) Beschreibung und Lage 2.11 Allgemeines Der Bahnhof Weißensee [Thür] (Abk. WSE) ist unbesetzte Zuglaufstelle innerhalb der Zugleitstrecke

Mehr

2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg]

2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] a) Beschreibung und Lage 2.5 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Ernstthal [Rstg] 2.51 Allgemeines Der Bahnhof Ernstthal [Rwg] ist Kopfbahnhof und Kreuzungsbahnhof auf der eingleisigen Nebenbahn Sonneberg

Mehr

Gemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß Verteiler Richtlinie Aktualisierung 5 der Richtlinie bis Sehr geehrte Damen und Herren, DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) Gemäß Verteiler Richtlinie 437.0001-437.0005 DB Netz AG Zentrale Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt(Main) www.dbnetze.com/fahrweg

Mehr

RBDe 560, 561 UND STEUERWAGEN NPZ (SBB, TRAVYS, SOB)

RBDe 560, 561 UND STEUERWAGEN NPZ (SBB, TRAVYS, SOB) RBDe 560, 561 UND STEUERWAGEN NPZ (SBB, TRAVYS, SOB) KURZBESCHREIBUNG Triebwagen In den 80er Jahren beschafften die SBB eine neue Lokserie für den Regionalverkehr. Die als NPZ (Neuer Pendelzug) bezeichneten

Mehr

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Streckeneinrichtungen A01 Seite 1

Zugbeeinflussungsanlagen bedienen PZB-Streckeneinrichtungen A01 Seite 1 Richtlinie Bahnbetrieb Seite 1 1 Grundsätze 2000 Hz und 1000 Hz - GM sind in der Regel in Höhe der Signalstandorte angeordnet. Abweichungen von bis zu 6 m vor und hinter dem Signal sind zulässig (Bild

Mehr

Summarischer Bericht. Ereignis: Kollision einer Lokomotive mit abgestellten Reisezugwagen

Summarischer Bericht. Ereignis: Kollision einer Lokomotive mit abgestellten Reisezugwagen Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Summarischer

Mehr

Erfolgsgeschichte SZU Von der Holz- zur S-Bahn

Erfolgsgeschichte SZU Von der Holz- zur S-Bahn Erfolgsgeschichte SZU Von der Holz- zur S-Bahn Referat Armin Hehli Leiter Marketing + Produktion Seite 1 Geschichtlicher Abriss Uetlibergbahn [ex Uetlibergbahn-Gesellschaft; ex Bahngesellschaft Zürich

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg

Mehr

_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken /

_1, 3, 4 Bahnanlagen (Tunnelstrecken) / / _2 Bezeichnung der Züge / _15 Durchgangsbetrieb auf Sv-Strecken / Richtlinie Züge fahren und Rangieren 408.0101Z21 Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg in den Örtlichen Richtlinien Seite 1 von 5 zur Ril 408.01-09 Zusätzliche oder abweichende Regeln können in den Örtlichen

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. KG -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 23.06.2014 1 Veröffentlichung: Die

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

AB FDV Infrastruktur und Verkehr

AB FDV Infrastruktur und Verkehr AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0 Allgemeines AB FDV Infrastruktur und Verkehr Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften Gültig ab: 01.07.2010 Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-1 AB FDV Infrastruktur

Mehr

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 5.5-6. und 7. Juni 2005, Bielefeld Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph Anmerkungen /

Mehr

Signalisationsverordnung

Signalisationsverordnung Signalisationsverordnung (SSV) Änderung vom 28. September 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 1 wird wie folgt geändert: Art. 2a Zonensignalisation

Mehr

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 1 2. Beschreibung der Abstellanlage... 2 2.1 Anschlussgrenze... 2 2.2 Gleisanlagen

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

über die Kollision von zwei Baukompositionen

über die Kollision von zwei Baukompositionen Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 25. August 2008

Mehr

Signalsteuerung mit TC und BW

Signalsteuerung mit TC und BW Signalsteuerung mit TC und BW Lösung mit separatem Stellwerk und mit Bahnwärtern VSDM GV 11.02.2017 / ra Was ist ein Bahnwärter (BW) Der Bahnwärter ist in der lokalen Symbolleiste unter dem gelben Punkt

Mehr

Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb

Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Safety Requirements für Bahnbetriebsverfahren HAZOPS für den Zugleitbetrieb Bernd Sieker bsieker@rvs.uni-bielefeld.de Technische Fakultät, Universität Bielefeld Überblick Bahnbetriebsverfahren Begriffe

Mehr

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen

Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Betriebsanweisung Abstellanlage der BBL LOGISTIK GmbH Hannover-Leinhausen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 1 2. Beschreibung der Abstellanlage... 2 2.1 Anschlussgrenze... 2 2.2 Gleisanlagen

Mehr

Regionalverkehr Mittelland (RM) Personenunfall bei Zug 3421 auf dem Bahnübergang Helisbühl von Freitag, 02. Juni 2006 in 3671 Herbligen BE

Regionalverkehr Mittelland (RM) Personenunfall bei Zug 3421 auf dem Bahnübergang Helisbühl von Freitag, 02. Juni 2006 in 3671 Herbligen BE Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Markus Beer, 13. Oktober

Mehr

Re 420, 421, 430 SBB, BLS

Re 420, 421, 430 SBB, BLS Re 420, 421, 430 SBB, BLS KURZBESCHREIBUNG Die Re 420 früher Re 4/4 II ist die grösste Lok-Serie, die von den SBB beschafft wurde. Die als Universallok konzipierten Maschinen wurden ab den 60er Jahren

Mehr

Level 0 wird auf Infrastrukturen verwendet, welche ohne infrastrukturseitige ETCS-Ausrüstung mit einer Aussensignalisierung betrieben werden.

Level 0 wird auf Infrastrukturen verwendet, welche ohne infrastrukturseitige ETCS-Ausrüstung mit einer Aussensignalisierung betrieben werden. Weiterentwicklung FDV A 2015 P2 Beilage 2 R 300.7 ETCS, Vorschriftenentwürfe Hinweis! gesamter Reglementsteil vollständig überarbeitet R 300.7 ETCS 1 ETCS ETCS ist ein europäisch normiertes Signalisierungs-

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Bahn-Unfalls von Neufahrn

Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-BahnS Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 6-22. und 23. September 2005, Braunschweig Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

SBB AG Division Personenverkehr BLS Cargo AG Kollision zwischen dem ICE Nr. 278 und einer unbegleiteten Rangierfahrt mit 2 Re 465 in Vst.

SBB AG Division Personenverkehr BLS Cargo AG Kollision zwischen dem ICE Nr. 278 und einer unbegleiteten Rangierfahrt mit 2 Re 465 in Vst. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Markus Beer / Jean Gross,

Mehr

Weiterentwicklung Fahrdienstvorschriften FDV, Änderungszyklus 2016 (A2016) Seite 1 Erläuterungen zu den einzelnen Themenbereichen

Weiterentwicklung Fahrdienstvorschriften FDV, Änderungszyklus 2016 (A2016) Seite 1 Erläuterungen zu den einzelnen Themenbereichen Weiterentwicklung Fahrdienstvorschriften FDV, Änderungszyklus 2016 (A2016) Seite 1 Vorbemerkungen Kursiv-Schrift in den FDV Zur besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit werden in den FDV bestimmte Begriffe

Mehr

Planung von Bahnanlagen

Planung von Bahnanlagen Planung von Bahnanlagen Grundlagen - Planung - Berechnung von Haldor Jochim, Frank Lademann 1. Auflage Hanser München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 41345 0 Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr

Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr RE 7 Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr Herausgeber Kommunikation Infrastruktur der Deutschen Bahn AG Stand 11.03.2016 (Hamburg ) Neumünster Flensburg folgende Meldung geändert

Mehr

Angaben für das Streckenbuch

Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen GmbH & Co. KG Angaben für das Streckenbuch Bayernhafen Aschaffenburg Bamberg Regensburg Passau Es gelten die jeweils gültigen Gleispläne der Bayernhafen Infrastruktur (online). Gültig ab 13.12.2015

Mehr

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram 7 Handout Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram GRUNDSATZ RESPEKTIERE ANDERE VERKEHRSPARTNER Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Unser Thema OEV Fussgänger =Verkehrspartner

Mehr

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

Schlussbericht. Der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

Schlussbericht. Der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V E K Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication E T E C Dipartimento federale

Mehr

1 Darstellung der Leuchtmelder mit Bedeutung und Quittierung

1 Darstellung der Leuchtmelder mit Bedeutung und Quittierung Seite 1 Vorbemerkungen: 1. In der nachfolgenden bersicht ist ein Auszug von kombinationen zusammengefasst dargestellt, die in der Praxis am häufigsten auftreten können und im Einzelnen in der Richtlinie

Mehr

Regio Bayern. Bauinformation. Ersatzfahrplan. Gleis- und Weichenarbeiten

Regio Bayern. Bauinformation. Ersatzfahrplan. Gleis- und Weichenarbeiten Schienenersatzverkehr Garmisch-Partenkirchen Mittenwald Di Fr, 26. 29.4. (jeweils ab 22 Uhr) und Sa, 30.4.2011 (die erste RB von Mittenwald nach Garmisch-Partenkirchen) Bauinformation Ersatzfahrplan Gleis-

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 741.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1996 Nr. 148 ausgegeben am 27. September 1996 Verordnung vom 16. Juli 1996 betreffend die Abänderung der Verordnung über die Strassensignalisation

Mehr

Zürich HB München Hbf Unterhaltsarbeiten.

Zürich HB München Hbf Unterhaltsarbeiten. 10.8. 25.11.2010 Zürich HB München Hbf Unterhaltsarbeiten. Wichtige Informationen für Ihre Reise. English version on the back. Unterhaltsarbeiten in mehreren Bauphasen verursachen längere Fahrzeiten und

Mehr

Schweizerische Eisenbahnen R 300.2 Signale

Schweizerische Eisenbahnen R 300.2 Signale Schweizerische Eisenbahnen R 300.2 Signale 06.07.2008 55 56 06.07.2008 1 Allgemeines 1.1 Allgemeine Bestimmungen 1.1.1 Gültigkeit der Signale Es sind ausschliesslich die in diesen Vorschriften beschriebenen

Mehr

Schienenersatzverkehr (SEV) Heilsbronn Wicklesgreuth Ansbach

Schienenersatzverkehr (SEV) Heilsbronn Wicklesgreuth Ansbach Nürnberg Hbf Ansbach Kursbuchstrecke 890.4 Gültig in den Nächten 18./19., 23./24. und 29./30. Oktober 2017 (jeweils ab 23.30 Uhr) Zugausfall Nürnberg Hbf N-Schweinau Schienenersatzverkehr (SEV) Heilsbronn

Mehr

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF 8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 11080801 Schlussbericht

Mehr

Industriebahn Premnitz

Industriebahn Premnitz Industriebahn Premnitz Anhang 4. Bahnübergänge und Gleistore 1. Betriebsdienstliche Bedienungsanleitung Bahnübergang Bergstraße BÜ 1 Der Bahnübergang Bergstraße befindet sich in Teilverantwortung der DB

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Leistungskatalog Emmentalbahn

Leistungskatalog Emmentalbahn Leistungskatalog Emmentalbahn Herausgeber:.. ETBGmbH. Emmentalbahn GmbH Walkestrasse 55 CH 4950 Huttwil Tel: +41 62 511 38 40 E-Mail: netzzugang@etb-infra.ch Gültig: Ab 10.08.2015 Änderungsverzeichnis

Mehr

BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr

BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr BGBl. II Ausgegeben am 3. März 2000 Nr. 76 313 Signale Anlage 2 Inhalt 1. Hauptsignale... H 2. Vorsignale... V 3. Fahrsignale... F 4. Abfertigungssignale... A 5. Zugsignale... Z 6. Geschwindigkeitssignale...

Mehr

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann

Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Modellbahn-Signaltechnik Einführung für Jedermann Zu meiner Person Klaus Wagner 45 Jahre glücklich verheiratet 5 Kinder (11-19) bis 1992 bei der DB als Servicetechniker (2 Jahre Ausbildung) alle Stellwerkstypen

Mehr

Betriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

Betriebsanweisung BETRA Nr. 02/2013 In Kraft ab , 03h00 Außer Kraft ab , 03h00 Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh Verteiler TBG EBL + stv. EBL per email TBG Zugleiter Befehlsbuch TBG ÖBL Hr. Auth persönlich TBG Streckendienst Hr. Mayr persönlich TBG Signaldienst Hr. Reber persönlich DB Netz AG Bezirksleiter Betrieb

Mehr

Aktualisierung 2 zur Richtlinie "Triebfahrzeuge führen Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen"

Aktualisierung 2 zur Richtlinie Triebfahrzeuge führen Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Nutzer der Ril 492.1005 DB Netz AG Betriebsverfahren Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main www.dbnetze.com/fahrweg Jochen Brandau Telefon

Mehr

Signalsteuerung nach Schweizer Vorbild mit Railroad & Co. TrainController

Signalsteuerung nach Schweizer Vorbild mit Railroad & Co. TrainController Signalsteuerung nach Schweizer Vorbild mit Railroad & Co. TrainController Grundsätzliches: Die vorliegende Beschreibung basiert auf TrainController (TC) Version F7c Gold. Einige verwendete Funktionen sind

Mehr

Ich schütze mich! Sicherheit im Gleisbereich.

Ich schütze mich! Sicherheit im Gleisbereich. Ich schütze mich! Sicherheit im Gleisbereich. Sicherheit kommt zuerst. Sicherheit geht jede und jeden von uns an ob nun im Gleisfeld oder im Büro. Mitarbeitende leisten einen Beitrag zur Sicherheit, indem

Mehr

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST

Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Schlussbericht

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Entgleisung einer Diesellok des Typs Bm 6/6 der Fa. Solvay vom Mittwoch, 06.

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Entgleisung einer Diesellok des Typs Bm 6/6 der Fa. Solvay vom Mittwoch, 06. Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10100602 Schlussbericht

Mehr

Geänderte Fahrzeiten und Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen München Mittenwald

Geänderte Fahrzeiten und Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen München Mittenwald München Weilheim Mittenwald Kursbuchstrecke 960 Gültig von Freitag, 7. April 2017 bis Sonntag, 16. April 2017 Geänderte Fahrzeiten und Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen München Mittenwald ZvF 70401,

Mehr

Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr

Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Sicherheit ist machbar. Checkliste Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr Ist die Sicherheit beim Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen auf Ihrem Betriebsgelände gewährleistet? Bei Rangierarbeiten kommt es immer

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Verbindungslinie Rothrist (excl.) Zofingen (excl.) (VL) Technische Bedingungen der Strecke und Anforderungen an das Rollmaterial

Verbindungslinie Rothrist (excl.) Zofingen (excl.) (VL) Technische Bedingungen der Strecke und Anforderungen an das Rollmaterial Anhang 11 zum Network Statement SBB CFF FFS Herausgeber (Federführung): I-FN-VT-GRE Tel 051 220 29 49 info.nzvp@sbb.ch Erarbeitet durch: I-FN-VT, I-AT-GBI, I-AT-ZBF; I-ET-TC Stand: 17.04.2014 Zuordnung/Klassifikation:

Mehr

Verhaltenstipps zum sicheren Fahren. Sicher unterwegs mit SaarBahn&Bus

Verhaltenstipps zum sicheren Fahren. Sicher unterwegs mit SaarBahn&Bus Verhaltenstipps zum sicheren Fahren Sicher unterwegs mit SaarBahn&Bus Inhalt Liebe Fahrgäste! 4 Sicheres Ein- und Aussteigen 6 Stufenloser Einstieg 8 Sicher beim Anfahren 8 Sicher im Wagen 10 Notbremsung

Mehr

Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24

Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24 Anlage 3 zum Rundschreiben vom 23.09.2015 Anlage 10 der FV-NE und Vorlage für Block Befehle 1 24 gültig ab 13.12.2015 Bestell-Nr.: 103200 Druck und Vertrieb: Flöttmann Verlag GmbH, Schulstraße 10, 33330

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug vom Dienstag, 05. Oktober 2010

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug vom Dienstag, 05. Oktober 2010 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10100501 Schlussbericht

Mehr

Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg

Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg 1 Anweisung für den Eisenbahnbetriebsdienst innerhalb der Serviceeinrichtung der HTAG Häfen und Transport AG Hafen Ginsheim-Gustavsburg Erstellt am: 24.05.2011 Erstellt von: Franz Josef Schneider (EBl)

Mehr

Schienenersatzverkehr Traunstein Freilassing Salzburg 27. April 14. Mai 2011

Schienenersatzverkehr Traunstein Freilassing Salzburg 27. April 14. Mai 2011 Schienenersatzverkehr Traunstein Freilassing Salzburg 27. April 14. Mai 2011 Bauinformation Ersatzfahrplan Gleisbauarbeiten Regio Bayern Erläuterungen zum SEV-Symbol Bei einem Schienenersatzverkehr sind

Mehr

Totalsperre von Montag, 16. September bis Freitag, 4. Oktober 2013.

Totalsperre von Montag, 16. September bis Freitag, 4. Oktober 2013. Bus statt Bahn zwischen Hasle-Rüegsau und Konolfingen. Totalsperre von Montag, 16. September bis Freitag, 4. Oktober 2013. Infos und Fahrplan www.bls.ch/konolfingen Liebe Kundin, lieber Kunde Solothurn

Mehr

Pleinfeld Gunzenhausen. Kursbuchstrecke 912. Gültig am 04. Oktober 2017 (ab Uhr) Schienenersatzverkehr (SEV) Pleinfeld Gunzenhausen

Pleinfeld Gunzenhausen. Kursbuchstrecke 912. Gültig am 04. Oktober 2017 (ab Uhr) Schienenersatzverkehr (SEV) Pleinfeld Gunzenhausen Pleinfeld Gunzenhausen Kursbuchstrecke 912 Gültig am 04. Oktober 2017 (ab 20.00 Uhr) Schienenersatzverkehr (SEV) Pleinfeld Gunzenhausen Fränkische Seenlandbahn Erläuterungen zum SEV-Symbol Bei einem Schienenersatzverkehr

Mehr

Fahrplan und Informationen zu Bauarbeiten auf der Odenwaldbahn. Groß-Umstadt Wiebelsbach - Hanau Hbf / Frankfurt Hbf über Hanau Hbf

Fahrplan und Informationen zu Bauarbeiten auf der Odenwaldbahn. Groß-Umstadt Wiebelsbach - Hanau Hbf / Frankfurt Hbf über Hanau Hbf Fahrplan und Informationen zu Bauarbeiten auf der Odenwaldbahn Groß-Umstadt Wiebelsbach - Hanau Hbf / Frankfurt Hbf über Hanau Hbf Gültig vom 21. März bis 29. März 2008 Sehr geehrte Fahrgäste, Allgemeine

Mehr

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten

Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Kreispolizeibehörde Steinfurt Steinfurt, 09.10.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Streckenauflagen Fahrstrecke 38 Diese Strecke führt nur über die B54 und B70

Mehr

Verspätungen der Deutschen Bahn AG auf der Bahnstrecke Stuttgart Pforzheim und Pforzheim Stuttgart

Verspätungen der Deutschen Bahn AG auf der Bahnstrecke Stuttgart Pforzheim und Pforzheim Stuttgart Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2477 02. 08. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verspätungen der Deutschen

Mehr

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge Ausgabe: 11.12.2016 5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge 5.0 Handgepäck, Kinderwagen,

Mehr

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen

Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) Änderung vom 12. November 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 1983 1 wird

Mehr

über die Kollision eines ICT (DB AG) mit einer Rangierbewegung von SBB Personenverkehr vom Sonntag, 11. Februar 2007

über die Kollision eines ICT (DB AG) mit einer Rangierbewegung von SBB Personenverkehr vom Sonntag, 11. Februar 2007 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 18. Juni 2007

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Roth Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) Kursbuchstrecke Gültig in den beiden Nächten 01./02. und 02./03. Oktober 2016

Roth Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) Kursbuchstrecke Gültig in den beiden Nächten 01./02. und 02./03. Oktober 2016 Roth Nürnberg Hbf Altdorf (b Nürnberg) Kursbuchstrecke 890.2 Gültig in den beiden Nächten 01./02. und 02./03. Oktober 2016 Schienenersatzverkehr (SEV) Nür-Frankenstadion Feucht Erläuterungen zum SEV-Symbol

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über die Kollision eines Personenwagens mit einem Zug der BLS

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST. über die Kollision eines Personenwagens mit einem Zug der BLS Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Erläuterungen zum SEV-Symbol

Erläuterungen zum SEV-Symbol ! "!!# Erläuterungen zum SEV-Symbol Bei einem sind Ihnen diese beiden Symbole auf Bussen, Haltestellen, Aushängen und als Bestandteil der Wegeleitung vom/zum behilflich. Bitte beachten Sie hierbei folgendes:

Mehr

Bei der FWB entsteht viel Neues!

Bei der FWB entsteht viel Neues! Bei der FWB entsteht viel Neues! Bei uns entsteht viel Neues! Mit unseren neuen Fahrzeugen sind wir die modernste Bahn der Ostschweiz. Doch nicht nur alte Züge sind sanierungsbedürftig, sondern auch die

Mehr

Zugausfälle + Schienenersatzverkehr (SEV) Nürnberg Hbf Nür-Stein

Zugausfälle + Schienenersatzverkehr (SEV) Nürnberg Hbf Nür-Stein Nürnberg Hbf Ansbach Kursbuchstrecke 890.4 Gültig am 09. und 16. Juli 2017 Zugausfälle + Schienenersatzverkehr (SEV) Nürnberg Hbf Nür-Stein Erläuterungen zum SEV-Symbol Bei einem Schienenersatzverkehr

Mehr

Kaufbeuren Füssen. Kursbuchstrecke 974. Freitag 23. Febr. 15:00 Uhr bis Montag 26. Febr :00 Uhr. Schienenersatzverkehr Füssen Marktoberdorf

Kaufbeuren Füssen. Kursbuchstrecke 974. Freitag 23. Febr. 15:00 Uhr bis Montag 26. Febr :00 Uhr. Schienenersatzverkehr Füssen Marktoberdorf Kaufbeuren Füssen Kursbuchstrecke 974 Freitag 23. Febr. 15:00 Uhr bis Montag 26. Febr. 2018 5:00 Uhr Schienenersatzverkehr Füssen Marktoberdorf Gleis und Brückenbauarbeiten ZvF 71346 Regio Bayern Erläuterungen

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen

Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen Betriebliches Regelwerk als Element der Sicherheit im Eisenbahnwesen 7. Workshop zu Fragen von Risiko und Sicherheit im Verkehr SIT Safety in Transportation Braunschweig, 10. November 2014 Dr.-Ing. Carsten

Mehr

Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr

Fahrplanänderungen Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr Hamburg / Schleswig-Holstein Regionalverkehr Neu: Jetzt auch als App! Hier klicken und mehr erfahren http://bauarbeiten.bahn.de/apps Herausgeber Kommunikation Infrastruktur der Deutschen Bahn AG Stand

Mehr

München - Kempten - Immenstadt - Lindau/Oberstdorf. Donnerstag, bis Dienstag,

München - Kempten - Immenstadt - Lindau/Oberstdorf. Donnerstag, bis Dienstag, Fahrplan-Information 98 / 2016 München - Kempten - Immenstadt - Lindau/Oberstdorf Verspätungen vereinzelter ALX-Züge Donnerstag, 03.11.2016 bis Dienstag, 08.11.2016 Sehr geehrte Reisende, auf Grund von

Mehr

Erläuterungen zum SEV-Symbol

Erläuterungen zum SEV-Symbol Erläuterungen zum SEV-Symbol Bei einem Schienenersatzverkehr sind Ihnen diese beiden Symbole auf Bussen, Haltestellen, Aushängen und als Bestandteil der Wegeleitung vom/zum Schienenersatzverkehr behilflich.

Mehr

Geänderte Fahrzeiten und Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Landshut - Wörth (Isar)

Geänderte Fahrzeiten und Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Landshut - Wörth (Isar) (München -) Landshut - Passau Kursbuchstrecke 931 Gültig von Dienstag, 26. Mai 2015 bis Sonntag, 7. Juni 2015 Geänderte Fahrzeiten und Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Landshut - Wörth (Isar) 70668

Mehr

Grundlagen des Bahnbetriebs

Grundlagen des Bahnbetriebs Grundlagen des Bahnbetriebs Inhalt Fahren im Raumabstand Signale Sperrzeitentreppe Zugfolgeregelung Foto: Canis 2 theoretische Abstandshaltung Fahren im relativen Bremswegabstand ähnlich Straßenverkehr

Mehr

Schweiz. Swiss signals

Schweiz. Swiss signals Schweiz Swiss signals 5.. SCHWEIZER KONFIGURATIONEN In der Schweiz gibt es - unabhängig der verschiedensten Bahnverwaltungen - zwei Signalsysteme. Sie sind durch die unterschiedliche Form erkennbar: Signale

Mehr

Passau Regensburg. Kursbuchstrecke 880

Passau Regensburg. Kursbuchstrecke 880 Passau Regensburg Kursbuchstrecke 880 Sa, 27.02. So, 28.02.2010 Mo, 01.03. + Di, 02.03.2010 Sa, 06.03. Mo, 08.03.2010 Schienenersatzverkehr Straubing Regensburg Hbf 02_72738, 03_72741 Sehr geehrte Fahrgäste,

Mehr

Gültig vom 24. August bis 23. September Fahrplanänderungen (geänderte Fahrzeiten zwischen Nürnberg Crailsheim)

Gültig vom 24. August bis 23. September Fahrplanänderungen (geänderte Fahrzeiten zwischen Nürnberg Crailsheim) Nürnberg Hbf Ansbach Crailsheim Stuttgart Hbf Kursbuchstrecke 785 / 786 Gültig vom 24. August bis 23. September 2012 Fahrplanänderungen (geänderte Fahrzeiten zwischen Nürnberg Crailsheim) Schienenersatzverkehr

Mehr

Wien Südbahnhof Ost und Wien Floridsdorf ist eingestellt. Diese Linien beginnen und enden in Wien Floridsdorf.

Wien Südbahnhof Ost und Wien Floridsdorf ist eingestellt. Diese Linien beginnen und enden in Wien Floridsdorf. Sehr geehrte Fahrgäste, aufgrund einer technischen Störung ist der Zugverkehr auf der Strecke zwischen und Wien Floridsdorf nur eingeschränkt möglich. Es ist daher ein Schienenersatzverkehr für alle im

Mehr

Deutsche Bahn. La - Bereich Nord. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten

Deutsche Bahn. La - Bereich Nord. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten Deutsche Bahn La - Bereich Nord La Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Betriebsregelung und anderer Besonderheiten 1.Woche 20 Gültig vom 1. Januar 20, 8:00 Uhr, bis 7. Januar 20,

Mehr

Bauarbeiten beim Bahnhof Yverdon-les-Bains. Umbaufahrplan gültig an den Wochenenden 25./26. August und 1./2. September 2012.

Bauarbeiten beim Bahnhof Yverdon-les-Bains. Umbaufahrplan gültig an den Wochenenden 25./26. August und 1./2. September 2012. Bauarbeiten beim Bahnhof Yverdon-les-Bains. Umbaufahrplan gültig an den Wochenenden 25./26. August und 1./2. September 2012. Inhalt. Reisende mit Abfahrt zwischen St. Gallen und Zürich HB. 5 Reisende mit

Mehr

Probefahrten in Abweichung zu den Fahrdienstvorschriften

Probefahrten in Abweichung zu den Fahrdienstvorschriften BLS Netz AG D IB 32/13 Herausgeber (Federführung) IB Gültig ab Version 01.11.2013 1.0 Zuordnung R 300.6 Erarbeitet durch (Autor) Erdal Bakan Genehmigung IA, IB Gültig bis auf weiteres Ersatz für D IB 32/12

Mehr