Prüfungsbericht. Buchkirchen. der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land über die Einschau in die Gebarung. der Marktgemeinde

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1 Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land über die Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Buchkirchen Gem

2 Impressum Herausgeber: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Redaktion und Graphik: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Herausgegeben: Linz, im Dezember 2010

3 Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land hat in der Zeit vom bis durch einen Prüfer gemäß 105 Oö. Gemeindeordnung 1990 in Verbindung mit 1 Gemeindeprüfungsordnung 2008 eine Einschau in die Gebarung der Marktgemeinde Buchkirchen vorgenommen. Zur Prüfung wurden die Finanzjahre 2005 bis 2009 und der Voranschlag für das Jahr 2010 herangezogen. Der Bericht analysiert die Gebarungsentwicklung der Marktgemeinde und beinhaltet Feststellungen im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung, der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung des Haushaltsergebnisses. Die im Bericht kursiv gedruckten Passagen stellen die Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land dar und sind als solche von den zuständigen Organen der Gemeinde umzusetzen. 3

4 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung... 6 Wirtschaftliche Situation...6 Haushaltsentwicklung... 6 Mittelfristiger Finanzplan... 6 Finanzausstattung... 6 Umlagen... 7 Fremdfinanzierungen... 7 Rücklagen... Fehler! Textmarke nicht definiert. Personal... 7 Sonstige Festestellungen... 7 Öffentliche Einrichtungen... 8 Wasserversorgung... 8 Abwasserbeseitigung... 8 Abfallbeseitigung... 9 Gemeindekindergarten... 9 Kindergarten der Pfarr-Caritas... 9 Kindergartentransport... 9 Hort... 9 Schülerausspeisung Gemeindevertretung...Fehler! Textmarke nicht definiert. Weitere wesentliche Feststellungen Feuerwehrwesen Förderungen Außerordentlicher Haushalt Die Gemeinde Wirtschaftliche Situation Mittelfristiger Finanzplan Finanzausstattung Steuerkraft Steuern, Abgaben Grundsteuerbefreiungen Kommunalsteuer Lustbarkeitsabgabe Steuer- und Gebührenrückstände Umlagen Fremdfinanzierungen Darlehen Kassenkredit Haftungen Rücklagen Personal Personalausgaben Dienstpostenplan Sonstige Feststellungen Schülerausspeisung Abfertigung Öffentliche Einrichtungen

5 Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Kinderbetreuungseinrichtungen Kindergarten Kindergarten der Pfarr-Caritas Kindergartentransport Hort Schülerausspeisung Friedhof und Einsegnungshalle Mehrzweckgebäude Ausgegliederte Unternehmungen Kommunal GmbH. Buchkirchen Weitere wesentliche Feststellungen Gemeindevertretung Gemeinderat und Gemeindevorstand Gemeindeinterne Prüfungen Ausschüsse...Fehler! Textmarke nicht definiert. Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder Förderungen Gebarungsdarstellung und -abwicklung Verfügungsmittel und Repräsentationsausgaben Feuerwehrwesen Außerordentlicher Haushalt Allgemeines Hauptschul-Sanierung Gemeindestraßenbau Mehrzweckgebäude Schlussbemerkung

6 Kurzfassung Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung Im Überprüfungszeitraum weisen die Rechnungsabschlüsse, bis auf das Finanzjahr 2007, ein negatives Gesamtergebnis aus. Die Gesamteinnahmen verzeichneten in den Jahren 2005 bis 2009 einen Anstieg um rd Euro auf rd Euro bzw. um 16,19 %. Dieser deutliche Anstieg ist hauptsächlich auf eine verbesserte Steuerkraft, Mehreinnahmen bei den Gebühren sowie den höheren Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen zurückzuführen. Die Gesamtausgaben stiegen in diesem Zeitraum wesentlich stärker. Die Mehrausgaben machten rd Euro bzw. 24,3 % aus. Mehr als ein Drittel davon entfiel auf den starken Anstieg der Pflichtausgaben. Auf Grund der angespannten finanziellen Situation konnten für die Vorhaben im außerordentlichen Haushalt nur geringe Anteilsbeträge des ordentlichen Haushaltes zur Verfügung gestellt werden. Im Überprüfungszeitraum waren dies insgesamt Euro. Die im ordentlichen Haushalt vereinnahmten Interessenten- und Aufschließungsbeiträge wurden vollständig den Vorhaben im außerordentlichen Haushalt zugeführt. Dies war ein Betrag von insgesamt ca Euro. Die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahres 2009 ergibt, ohne die Abwicklung des Vorjahres-Fehlbetrages, einen Abgang von ,40 Euro. Der Rückgang bei der Steuerkraft, die weiter steigenden Pflichtausgaben und die fälligen Pensionsbeiträge für den ausgeschiedenen Bürgermeister trugen zu dieser Ergebnisverschlechterung wesentlich bei. Andererseits profitierte die Marktgemeinde vom historisch niedrigen Zinsniveau. Bei den Darlehensannuitäten ersparte sie sich dadurch Euro. Der Voranschlag für das Jahr 2010 wurde im ordentlichen Haushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von Euro erstellt. Diese neuerliche Ergebnisverschlechterung hängt ausschließlich mit den weiter steigenden Pflichtausgaben und der niedriger veranschlagten Steuerkraft zusammen. Außer den zweckgebundenen Einnahmen wurde den Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt keine Mittel zugeführt. Von der Marktgemeinde Buchkirchen wird erwartet, dass sie Maßnahmen zur Konsolidierung des ordentlichen Haushaltes setzt. Mittelfristiger Finanzplan Dieser weist für den Zeitraum 2010 bis 2013 eine Budgetspitze mit zunehmender negativer Tendenz aus. Laut Voranschlag 2010 ergibt sich eine negative Budgetspitze von Euro. Diese steigt bis zum Jahr 2013 auf Euro an. Für diesen Planungszeitraum ist auch ein negatives Maastricht-Ergebnis von ca Euro pro Jahr ausgewiesen. Da die Ausgaben stärker als die Einnahmen steigen, wird der Abgang im ordentlichen Haushalt immer höher. Für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Fehlbetrag von Euro. Dieser wächst bis zum Jahr 2013 auf Euro an. Auf Grund dieser Finanzsituation können außer den zweckgebundenen Einnahmen keine weiteren Mittel den Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt zugeführt werden. Im außerordentlichen Haushalt prognostiziert der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2013 unbedeckte Ausgaben von Euro. Diese Ausgaben können mit dem im Rechnungsabschluss 2009 ausgewiesenen positiven Gesamtsaldo von insgesamt ,03 Euro bedeckt werden. Investitionen sind für den Gemeindestraßenbau, das Mehrzweckgebäude sowie den Wasserleitungs- und Kanalbau vorgesehen. Finanzausstattung Die Marktgemeinde ist nach wie vor stark von den Bundesabgaben-Ertragsanteilen abhängig. Im Überprüfungszeitraum war der Anteil der Gemeindeabgaben an der Steuerkraft relativ stabil bei ca. 28 %. Im Zeitraum 2005 bis 2009 haben sich die Gemeindeabgaben von ,81 Euro auf ,01 Euro erhöht. Dies ist fast ausschließlich auf die Steigerungen bei den Kommunal- 6

7 steuereinnahmen zurückzuführen. Die Mehreinnahmen in diesem Bereich betrugen ,65 Euro. Auch die Entwicklung bei der Grundsteuer B trug dazu ein wenig bei. Bei dieser Steuer erzielte die Marktgemeinde Mehreinnahmen von ,97 Euro. Die Einnahmen aus den klassischen Bundesabgaben-Ertragsanteilen stiegen im Überprüfungszeitraum um beachtliche ,87 Euro bzw. 16,05 % an. Umlagen Die Geldleistungen, welche die Marktgemeinde für die Sozialhilfeverbandsumlage, den Rettungsbeitrag, die Bezirksabfallverbandsumlage, den Krankenanstaltenbeitrag, die Landesumlage und den Tierkörperverwertungsbeitrag zu erbringen hatte, lagen im Haushaltsjahr 2005 bei rd Euro und erhöhten sich bis zum Jahr 2009 kontinuierlich auf rd Euro. In dem angegebenen Zeitraum stiegen daher diese Pflichtausgaben um rd Euro bzw. 36,81 % an. Ein Großteil dieser Steigerung entfällt auf die Sozialhilfeverbandsumlage. Alleine bei dieser sind Mehrausgaben von Euro oder 42 % zu verzeichnen. Der Krankenanstaltenbeitrag schlägt sich mit Euro negativ zu Buche. Nur beim Tierkörperverwertungsbeitrag ergab sich im Überprüfungszeitraum eine Reduzierung. Der Anteil an der Steuerkraft der Marktgemeinde erhöhte sich von 40,29 % im Finanzjahr 2005 auf 43,29 % im Jahr Durch den einerseits weiteren Anstieg dieser Pflichtausgaben und andererseits deutlichen Rückgang bei der Steuerkraft ergibt sich laut Rechnungsabschluss 2009 ein Anteil von 48,25 %. Fremdfinanzierungen Darlehen Der Gesamtschuldenstand, inkl. der derzeit nicht belastenden Investitionsdarlehen des Landes Oberösterreich, betrug zum Ende des Haushaltsjahres 2009 rund 9,73 Mio. Euro. Davon entfallen rund 90,5 % auf die Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie auf das Mehrzweckgebäude. Die restlichen 9,5 %, oder ,32 Euro, nahm die Marktgemeinde für die Volks- und Hauptschulsanierung sowie für das Feuerwehrdepot Buchkirchen auf. Unter Berücksichtigung der Annuitätenzuschüsse belasteten im Jahr 2009 die Darlehensrückzahlungen und -zinsen den ordentlichen Haushalt mit einem Betrag von ,78 Euro. Dies entspricht 9,3 % der Steuerkraft. Die Darlehenszinssätze sind überwiegend an einen Index gebunden. Die jeweiligen Prozentaufbzw. -abschläge sind, mit Ausnahme eines Darlehens, als sehr günstig zu bezeichnen. Beim Kanalbaudarlehen für den Bauabschnitt 05 beträgt der vertraglich vereinbarte Aufschlag auf den 6-Monats-Euribor 0,9 Prozentpunkte. In den letzten Jahren wurde von den Banken ein wesentlich geringerer Aufschlag angeboten. Die Marktgemeinde hat daher mit der darlehensgebenden Bank entsprechende Verhandlungen zu führen. Personal Die Personalausgaben sind seit dem Jahr 2005 um 23,65 % gestiegen. Im Haushaltsjahr 2009 betrugen sie insgesamt ,70 Euro. Von den ordentlichen Einnahmen des Haushaltsjahres 2009 mussten 23,52 % für die Besoldung des Personals herangezogen werden. Dieser Prozentsatz war im Überprüfungszeitraum relativ stabil. Der letzte von der Aufsichtsbehörde genehmigte Dienstpostenplan sieht für die Allgemeine Verwaltung 10,25 Dienstposten vor, die aktuell nur mit 9,25 Personaleinheiten besetzt sind. Der Personalstand in diesem Bereich kann aus diesen Gründen als sehr sparsam bezeichnet werden. Dies gilt aktuell auch für die anderen Bereiche. Sonstige Feststellungen Schülerausspeisung Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, hat in einem Einzelbewertungsverfahren die drei Dienstposten der Schülerausspeisung der Funktionslaufbahn GD 21 und zweimal der GD 23 zugeordnet. Dies hat der Gemeinderat mit einer Dienstpostenplanände- 7

8 rung auch beschlossen. Tatsächlich werden die betroffenen Bediensteten schon seit längerem mit den Gehaltsansätzen der Einstufung GD 20, GD 21 und GD 22 entlohnt. Bei personellen Änderungen im Bereich der Schülerausspeisung sind die Dienstposten entsprechend der jeweiligen Wertigkeit im Dienstpostenplan nachzubesetzen. Abfertigung Eine langjährige Bedienstete ersuchte im Jahr 2009 um einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung des Abfertigungsanspruches. Gleichzeitig äußerte sie den Wunsch, als Teilzeitbeschäftigte wieder aufgenommen zu werden. Obwohl in diesem Fall kein gesetzlicher Anspruch auf die Gewährung einer Abfertigung bestand, hat der Gemeindevorstand die Auflösung, die Abfertigung und die Wiedereinstellung als Teilzeitbeschäftigte beschlossen. Die Zuerkennung der Abfertigung im Fall einer einvernehmlichen Auflösung und gleichzeitiger Wiedereinstellung als Teilzeitbeschäftigte ist absolut unbegründbar und verstößt gegen die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlich und Zweckmäßigkeit. Auf die Tatsache, dass dieser nicht unbeträchtliche Betrag bei der Realisierung anderer Projekte als Eigenmittel fehlt und diese somit verschoben werden müssen, wird ausdrücklich hingewiesen. Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung Der laufende Betrieb der Wasserversorgung ergab in den Jahren 2007 und 2008 ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von ca Euro. Auf Grund des äußerst niedrigen Zinsniveaus und den daraus resultierenden niedrigeren Darlehensannuitäten, des geringeren Aufwands für den Wassereinkauf sowie der höheren Gebühreneinnahmen wurde im Jahr 2009 ein beachtlicher Überschuss von Euro erwirtschaftet. Bei dieser Einrichtung erfolgte nach wie vor keine Berücksichtigung einer Verwaltungskostentangente. Um eine annähernde Kostenwahrheit zu erzielen, sind die von der Gemeindeverwaltung erbrachten Leistungen anteilsmäßig dieser öffentlichen Einrichtung anzulasten. Die benötigte Wassermenge bezieht die Marktgemeinde Buchkirchen fast ausschließlich von einem Wasserdienstleistungsunternehmen. Im Jahr 2009 waren dies Kubikmeter. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass von der eingekauften Wassermenge nur m³ an die Bürger weiterverrechnet wurden. Es ergibt sich daraus eine Differenz von ca m³, für die keine Einnahmen erzielt wurden. Laut Aussage der Gemeindeverwaltung ist dies auf den Wasserleitungsbau bzw. einem größeren Rohrbruch zurückzuführen. Jedoch zeigen auch die Vorjahre ein ähnliches, teilweise dramatischeres, Bild. Da die benötigte Wassermenge relativ teuer eingekauft werden muss, ist der Wasserverlust in Zukunft genau zu beobachten und die Entstehung dieser Differenz kritisch zu hinterfragen. Ein Wasserverlust von ca. 10 % bis maximal 15 % ist tolerierbar. Abwasserbeseitigung Der laufende Betrieb der Abwasserbeseitigung verzeichnete im Überprüfungszeitraum einen Überschuss in Höhe von insgesamt rund Euro. Auch bei dieser Einrichtung erfolgte nach wie vor keine Berücksichtigung einer Verwaltungskostentangente. In den Jahren 2005 bis 2009 wurde eine Kanalbenützungsgebühr von 38,12 Euro pro Einwohnergleichwert (1 Person = 1 EGW) und Quartal bzw. 152,48 Euro pro Jahr vorgeschrieben. Die vom Gemeinderat am 6. November 2008 beschlossene Kanalgebührenordnung sieht für das Jahr 2010 eine Gebühr von 40,80 Euro bzw. 163,20 Euro vor. Bei Studenten, Lehrlingen, Präsenz- und Zivildienern, welche sich hauptsächlich in einem Internat oder einer Wohnung am auswärtigen Ausbildungsort aufhalten, werden nur 0,5 EGW berechnet. Dies hat zur Folge, dass im Jahr 2009 für am Kanalnetz angeschlossene Personen nur EGW verrechnet wurden. Bei einem angenommenen Wasserverbrauch von 40 Kubikmeter pro Person ergibt sich pro EGW ein Verbrauch von 50 Kubikmeter und eine Kubikmetergebühr von 3,05 Euro. Diese lag somit in den Jahren 2008 und 2009 minimal unter der vom Land Oberösterreich geforderten Mindestgebühr. Auf Grund der beschlossenen Gebührenerhöhung ergibt sich für das Jahr 2010 eine Gebühr von 3,26 Euro. Diese ist 10 Cent über der festgelegten Mindestgebühr. Da für Abgangsgemeinden jedoch eine um 20 Cent höhere Mindestgebühr gilt, ist eine weitere Anpassung der Kanalbenützungsgebühr vorzunehmen. 8

9 Die Mindestanschlussgebühr entsprach, mit Ausnahme des Jahres 2007, exakt dem nach den Förderungsrichtlinien des Landes geforderten Satz. Im Hinblick auf die "Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft" sind die Vorgaben des Landes in Zukunft strikt einzuhalten. Abfallbeseitigung In den Jahren 2005 bis 2009 hat der Betrieb der Abfallbeseitigung einen Überschuss von insgesamt Euro erwirtschaftet. Auf sich abzeichnende Ergebnisverschlechterungen reagierte der Gemeinderat immer zeitgerecht und beschloss entsprechende Gebührenanpassungen. Auch bei dieser Einrichtung verrechnete die Marktgemeinde im Überprüfungszeitraum einen Kostenbeitrag für die von den Bauhofmitarbeitern erbrachten Leistungen. Der Aufwand der Gemeindeverwaltung wird jedoch nicht dargestellt. Es ist daher ab sofort ein entsprechender Verwaltungskostenbeitrag zu verrechnen. Gemeindekindergarten Im Jahr 2009 besuchten durchschnittlich 69 Kinder diese Betreuungseinrichtung, davon nahmen 23 Kinder die Ganztagesbetreuung in Anspruch. Ab September 2009 nahm durch die Einführung des Gratiskindergartens die Anzahl der betreuten Kinder wieder deutlich auf durchschnittlich 83 Kinder zu. In den Jahren 2005 bis 2008 leistete die Marktgemeinde zum laufenden Betrieb des Kindergartens Zuschüsse aus dem allgemeinen Budget von durchschnittlich Euro pro Jahr. Im Haushaltsjahr 2009 ist für den laufenden Kindergartenbetrieb ein bereinigter Gemeindebeitrag von Euro zu verzeichnen bzw. von immerhin Euro pro Kind und Jahr. Dieser außerordentlich hohe Gemeindebeitrag ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Bediensteten der geringen Kinderanzahl nicht angepasst wurde. In Hinkunft ist unbedingt auf einen sparsamen Personaleinsatz zu achten. Kindergarten der Pfarr-Caritas Eine weitere Kindergartengruppe wird von der örtlichen Pfarr-Caritas geführt. Die Marktgemeinde leistete für die Jahre 2005 bis 2009 Abgangsdeckungen von durchschnittlich Euro pro Jahr. Dies ist eine Reduzierung von ca. 500 Euro gegenüber dem Zeitraum 2000 bis Für das Jahr 2009 musste die Marktgemeinde Buchkirchen dafür ,69 Euro aufwenden. Da in diesem Jahr durchschnittlich 20 Kinder den Kindergarten besuchten, bedeutet dies eine Gemeindesubvention in der Höhe von 980 Euro pro Kind und Jahr. Kindergartentransport Im Haushaltsjahr 2009 musste die Marktgemeinde für die Transportkosten einen Betrag von insgesamt ,25 Euro aufwenden. Den Ausgaben standen Einnahmen aus dem Landesbeitrag von ,80 Euro gegenüber. Bei der Berechnung des Landesbeitrages wurden von den eingereichten Gesamtkosten die Ausgaben für die zusätzliche Nachmittagsrückfahrt abgezogen. Für die im April und November 2009 vorgelegten Abrechnungen ergibt sich somit ein nicht förderbarer Betrag von 3.517,51 Euro. Die Netto-Belastung des ordentlichen Haushaltes betrug somit ,45 Euro. Die Personalkosten der dafür angestellten Begleitpersonen sind hier nicht beinhaltet. Hort Der Hortbesuch weist für den Prüfungszeitraum eine steigende Tendenz auf. Im Jahr 2005 besuchten durchschnittlich 16 Kinder den Hort. Dieser stieg bis zum September 2009 auf durchschnittlich 23 Kinder. Auf Grund der großen Nachfrage wurde mit Beginn des Schuljahres 2009/ 2010 eine zweite Hortgruppe installiert. In den Monaten September bis Dezember 2009 nahmen durchschnittlich 39 Kinder diese Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch. Für die Jahre 2005 bis 2008 leistete die Marktgemeinde Zuschüsse aus dem allgemeinen Budget von durchschnittlich Euro pro Jahr. Durch die Schaffung der zweiten Gruppe stieg der Abgang im Jahr 2009 auf Euro an. Da über das ganze Jahr gesehen durchschnittlich 29 Kinder den Hort besuchten, bedeutet dies einen Gemeindezuschuss in der Höhe von 1.065,90 Euro pro Kind und Jahr. 9

10 Schülerausspeisung Obwohl gegenüber dem letzten Prüfungszeitraum die Anzahl der ausgegebenen Portionen um ca Essen bzw. 12 % zurückgegangen sind, sind die Personalressourcen um 4 Wochenstunden aufgestockt worden. Dadurch erhöhte sich der auf die einzelne Essensportion entfallende Personalkostenanteil von 1,11 Euro im Jahr 2004 auf 1,50 Euro im Jahr Sollte sich dieser negative Trend weiterhin fortsetzen, ist das Beschäftigungsausmaß des Küchenpersonals kritisch zu hinterfragen bzw. eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Auch bei den Lebensmittelausgaben musste ein deutlicher Anstieg festgestellt werden. Hier erhöhten sich die Portionskosten von 0,63 Euro im Jahr 2004 auf 1,10 Euro im Jahr Auf Grund der nicht ausgabendeckenden Menüpreise (die Gesamtausgaben pro Portion lagen im Jahr 2009 bei 2,79 Euro) belastete im Überprüfungszeitraum der Betrieb der Schulküche den ordentlichen Haushalt mit insgesamt Euro. Durch die letzte Tarifanpassung sollte sich im Finanzjahr 2010 der Abgang deutlich reduzieren. Bei einer künftigen Überarbeitung des Essensbeitrags sollte überlegt werden, einen eigenen (höheren) Tarif für Erwachsene einzuführen. Weitere wesentliche Feststellungen Feuerwehrwesen Für den laufenden Betrieb der beiden Feuerwehren hat die Marktgemeinde in den Jahren 2005 bis 2009 durchschnittlich rund Euro pro Jahr aufgewendet. Auf die Einwohnerzahl laut Volkszählungsergebnis 2001 umgelegt, ergibt dies einen Betrag von 9,80 Euro pro Einwohner und lag somit unter dem Bezirksdurchschnitt. Dazu kamen noch diverse Investitionen, die die Marktgemeinde Buchkirchen im Überprüfungszeitraum mit ca Euro im ordentlichen Haushalt belastet haben. Einnahmen werden im Bereich Feuerwehrwesen keine erzielt, da derzeit alle entgeltpflichtigen Einsätze nach der Tarifordnung von den Feuerwehren selbst verrechnet werden. Schon im Zuge der letzten Gebarungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass keine Bedenken bestehen, wenn diese zweckmäßige Vorgangsweise auch in Zukunft beibehalten wird. Es wurde jedoch verlangt, dass sich die Marktgemeinde über die widmungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel entsprechende Verwendungsnachweise durch die Feuerwehren vorlegen lässt. Dies erfolgte im Überprüfungszeitraum jedoch nicht. Auf die Einhaltung dieser Empfehlung wird nochmals hingewiesen. Förderungen Die Gesamtausgaben für die freiwilligen Aufwendungen beliefen sich im Finanzjahr 2009 auf ,64 Euro, das sind 7,13 % der Steuerkraft. Auf die freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang entfiel ein Betrag von insgesamt ,13 Euro. Diese liegen somit mit 17,60 Euro je Einwohner über dem von der Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 10. November 2005 bekannt gegebenen maximalen Richtsatz von 15 Euro. Als Abgangsgemeinde hat die Marktgemeinde Buchkirchen den Richtsatz in Zukunft strikt einzuhalten. Es wird daher zu prüfen sein, in welchen Bereichen der freiwilligen Ausgaben eingespart werden kann, um den Förderkriterien der Aufsichtsbehörde zu entsprechen. Vor allem Mehrfachförderungen sind weitestgehend einzuschränken. Außerordentlicher Haushalt Bei der Ausschreibung, Abwicklung und Aktenführung der geprüften Vorhaben konnten keine wesentlichen Mängel festgestellt werden. Auf Grund der finanziellen Situation im ordentlichen Haushalt kann die Marktgemeinde nur dann neue Vorhaben beginnen, wenn die dafür notwendige Finanzierung zur Gänze gesichert ist und die erforderlichen Mittel zum benötigten Zeitpunkt auch tatsächlich verfügbar sind. Aus heutiger Sicht scheiden in den nächsten Jahren Vorhabensfinanzierungen durch Aufnahme von Fremdmitteln aus. 10

11 Die Gemeinde Die Marktgemeinde Buchkirchen hatte zum Zeitpunkt der Gebarungseinschau Einwohner mit Hauptwohnsitz 1 und ist eine von 24 Gemeinden des Bezirkes Wels-Land. Auf einer Seehöhe von ca. 345 m erstreckt sich die Marktgemeinde auf 32,17 km². Im Gemeindegebiet gibt es 33 Ortschaften, welche durch ca. 120 km Gemeindestraßen verbunden sind. Die Marktgemeinde Buchkirchen ist eine typische Stadtrandgemeinde (Wels) mit einer nach wie vor stark steigenden Wohnbevölkerung. Die aktuelle Einwohnerzahl bedeutet eine Steigerung von 10,8 % gegenüber der letzten Volkszählung im Jahr In den vergangenen Jahren gelang es auch einige Betriebe anzusiedeln. Trotzdem beträgt die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche noch 24,7 km² oder 76,8 %. Als Großprojekte wurden in den vergangenen Jahren bzw. werden derzeit folgende Vorhaben realisiert: Neubau des Amtsgebäudes Fortführung der Volks- und Hauptschulsanierung Erweiterung Mehrzweckgebäude: Zubau Arkade und Bühnenerweiterung Weiterer Ausbau des Wasser- und Kanalnetzes In Zukunft sind Investitionen in folgende Vorhaben geplant: Ankauf eines TLF für die FF. Buchkirchen Errichtung von Löschwasserbehältern im Betriebsbaugebiet Musikheimerweiterung Verwertung altes Amtsgebäude Fahrbahnteiler im Bereich der Schartener Landesstraße / Kreuzung Feldstraße 1 lt. Volkszählung 2001: Einw., ca Haushalte; VZ 1991: Einw.; zum Stichtag der letzten Gemeinderatswahl ( ): Einwohner 11

12 Wirtschaftliche Situation Haushaltsentwicklung EURO VA Jahreseinnahmen Jahresausgaben Überschuss/Abgang Werte ohne Soll-Ergebnisse der Vorjahre Im Überprüfungszeitraum waren die laufenden Haushaltsergebnisse, die die Abwicklung der Überschüsse bzw. der Fehlbeträge aus den Vorjahren nicht berücksichtigen, mit Ausnahme des Jahres 2007 negativ (siehe obige Grafik). Die Rechnungsabschlüsse weisen, bis auf das Finanzjahr 2007, ebenfalls ein negatives Gesamtergebnis 2 aus: Gesamtergebnis rd rd rd Die Gesamteinnahmen verzeichneten in den Jahren 2005 bis 2009 einen Anstieg um rd Euro auf rd Euro bzw. um 16,19 %. Dieser deutliche Anstieg ist hauptsächlich auf eine verbesserte Steuerkraft 3, Mehreinnahmen bei den Gebühren 4 sowie den höheren Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen 5 zurückzuführen. Die Gesamtausgaben stiegen in diesem Zeitraum wesentlich stärker. Die Mehrausgaben machten rd Euro bzw. 24,3 % aus. Mehr als ein Drittel davon entfiel auf den starken Anstieg der Pflichtausgaben (näheres dazu im Kapitel "Umlagen" auf Seite 17). Auf Grund der angespannten finanziellen Situation konnten für die Vorhaben im außerordentlichen Haushalt nur geringe Anteilsbeträge des ordentlichen Haushaltes zur Verfügung gestellt werden. Im Überprüfungszeitraum waren dies insgesamt Euro, wovon Euro alleine auf das positive Finanzjahr 2007 entfielen. Die im ordentlichen Haushalt vereinnahmten Interessenten- und Aufschließungsbeiträge wurden vollständig den Vorhaben im außerordentlichen Haushalt zugeführt. Dies war ein Betrag von insgesamt ca Euro. Die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahres 2009 ergibt, ohne die Abwicklung des Vorjahres-Fehlbetrages 6, einen Abgang von ,40 Euro. Der Rückgang bei der Steuerkraft ( Euro), die weiter steigenden Pflichtausgaben ( Euro) und die fälligen Pensionsbeiträge für den ausgeschiedenen Bürgermeister ( Euro) trugen zu dieser Ergebnisverschlechterung wesentlich bei. Andererseits profitierte die Marktgemeinde 2 inkl. der Abwicklung der Vorjahre 3 Gemeindeabgaben, Ertragsanteile und Finanzzuweisungen gem. 21 FAG: Euro 4 Wasser-, Kanal- und Abfallgebühren: Euro Euro 6 Soll-Fehlbetrag 2008: 1.095,47 Euro 12

13 vom historisch niedrigen Zinsniveau. Bei den Darlehensannuitäten ersparte sie sich dadurch Euro. Der Voranschlag für das Jahr 2010 wurde im ordentlichen Haushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von Euro erstellt. Diese neuerliche Ergebnisverschlechterung hängt ausschließlich mit den weiter steigenden Pflichtausgaben und der niedriger veranschlagten Steuerkraft zusammen. Außer den zweckgebundenen Einnahmen wurde den Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt keine Mittel zugeführt. Von der Marktgemeinde Buchkirchen wird erwartet, dass sie Maßnahmen zur Konsolidierung des ordentlichen Haushaltes setzt. Mittelfristiger Finanzplan Der in der Gemeinderatssitzung vom 28. Jänner 2010 beschlossene Mittelfristige Finanzplan umfasst die Jahre 2010 bis Dieser weist für diesen Zeitraum eine Budgetspitze mit zunehmender negativer Tendenz aus. Laut Voranschlag 2010 ergibt sich eine negative Budgetspitze von Euro. Diese steigt bis zum Jahr 2013 auf Euro an. Für diesen Planungszeitraum ist auch ein negatives Maastricht-Ergebnis von ca Euro pro Jahr ausgewiesen. Da die Ausgaben stärker als die Einnahmen steigen, wird der Abgang im ordentlichen Haushalt immer höher. Für das Haushaltsjahr 2010 ergibt sich ein Fehlbetrag von Euro. Dieser wächst bis zum Jahr 2013 auf Euro an. Auf Grund dieser Finanzsituation können außer den zweckgebundenen Einnahmen keine weiteren Mittel den Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt zugeführt werden. Im außerordentlichen Haushalt prognostiziert der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2013 unbedeckte Ausgaben von Euro. Diese Ausgaben können mit dem im Rechnungsabschluss 2009 ausgewiesenen positiven Saldo 7 von insgesamt ,03 Euro bedeckt werden. Investitionen sind für den Gemeindestraßenbau, das Mehrzweckgebäude sowie den Wasserleitungs- und Kanalbau vorgesehen. 7 Summe der Soll-Überschüsse und Soll-Fehlbeträge der einzelnen Bauvorhaben. 13

14 Finanzausstattung Steuerkraft EURO VA Gemeindeabgaben Ertragsanteile Strukturhilfe/ 21 FAG Im Jahr 2009 rangierte die Marktgemeinde Buchkirchen mit ihrer Finanzkraft im Vergleich mit allen oö. Gemeinden an 162. Stelle und nahm innerhalb des Bezirkes Wels-Land den 12. Platz ein. Aus der Grafik ist zu ersehen, dass die Marktgemeinde nach wie vor stark von den Bundesabgaben-Ertragsanteilen abhängig ist. Im Überprüfungszeitraum war der Anteil der Gemeindeabgaben an der Steuerkraft relativ stabil bei ca. 28 %. Da im Überprüfungszeitraum die Finanzkraftkopfquote der Marktgemeinde meistens unter der Mindestfinanzkraftkopfquote lag, erhielt sie Finanzzuweisungen gemäß 21 FAG. Auf Grund des starken Anstiegs der Finanzkraft im Jahr 2008 ging dieser Zuschuss jedoch deutlich zurück. Im Zeitraum 2005 bis 2009 haben sich die Gemeindeabgaben 8 von ,81 Euro auf ,01 Euro bzw. um 11,58 % erhöht. Dies ist fast ausschließlich auf die Steigerungen bei den Kommunalsteuereinnahmen zurückzuführen. Die Mehreinnahmen in diesem Bereich betrugen ,65 Euro oder 15,54 %. Auch die Entwicklung bei der Grundsteuer B trug geringfügig dazu bei. Bei dieser Steuer erzielte die Marktgemeinde Mehreinnahmen von ,97 Euro. Die Einnahmen aus den klassischen Bundesabgaben-Ertragsanteilen 9 stiegen im Überprüfungszeitraum um beachtliche ,87 Euro bzw. 16,05 % an. Steuern, Abgaben Grundsteuerbefreiungen Die stichprobenweise durchgeführte Prüfung der Grundsteuerbefreiungsbescheide ergab keine Beanstandungen. Es wurde die Übereinstimmung mit der Grundsteuerhebeliste sowie dem jeweiligen Steuer- und Abgabenkonto festgestellt. Kommunalsteuer Die stichprobenweise überprüften Kommunalsteuererklärungen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung. Die Erklärungen werden mit den vom Finanzamt übermittelten Dienstgeberbeiträgen (Liste der DB-pflichtigen Arbeitgeber) verglichen. Auf der geprüften Kommunalsteuererklärung ist ein entsprechender Prüfungsvermerk mit zu- 8 Unterabschnitt 920 minus Aufschließungsbeiträge und Erhaltungsbeiträge 9 ohne Getränkesteuerausgleich, Werbeabgabenanteil, 23 FAG. und Ausgleich Selbsträgerschaft 14

15 mindest dem Prüfungsdatum und dem Kurzzeichen des Gemeindebediensteten anzubringen. Lustbarkeitsabgabe Bei Berechnung der Lustbarkeitsabgabe in Form der Kartenabgabe ist die Abrechnung der ausgegebenen Karten binnen einer Woche dem Gemeindeamt vorzulegen ( 13 Abs. 1 Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 1979). Im Jahr 2009 wurden alle Veranstaltungen verspätet abgerechnet. Um eine gesetzeskonforme Vorgangsweise zu erreichen, sind die Veranstalter im Zuge der Veranstaltungsbewilligung auf die zeitgerechte Abrechnung der Lustbarkeitsabgabe hinzuweisen. Gemäß 21 Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 1979 ist die Pauschalabgabe (z.b. für Kegelbahnen, Rundfunkempfangsanlagen, Billardtische, usw.) bei der Anmeldung durch Abgabenbescheid festzusetzen. Die Lustbarkeitsabgabe für die Kegelbahnen und den Dartautomaten wurden nicht bescheidmäßig festgesetzt. Steuer- und Gebührenrückstände Laut Saldenliste bzw. Rechnungsabschluss waren zum Ende des Finanzjahres 2009 insgesamt ,36 Euro an Steuer- und Gebührenrückstände aushaftend. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Hundeabgabe Aufschließungsbeiträge - Straße Zählermiete Erhaltungsbeitrag Wasser Wassergebühren Verkehrsflächenbeitrag Aufschließungsbeiträge Wasser Aufschließungsbeiträge Kanal Wasser Grundgebühr Getränkesteuer Grundsteuer B Säumniszuschlag Erhaltungsbeitrag Kanal Müllabfuhrgebühr Kommunalsteuer Kanalbenützungsgebühren Interessentenbeiträge - Wasser Interessentenbeiträge Kanal 29,06 Euro 87,22 Euro 283,57 Euro 331,49 Euro 559,64 Euro 753,22 Euro 821,05 Euro 914,56 Euro 1.143,26 Euro 1.517,28 Euro 1.524,37 Euro 1.711,36 Euro 1.891,58 Euro 2.179,77 Euro 4.871,33 Euro 7.460,22 Euro ,47 Euro ,91 Euro Wie aus dieser Aufstellung ersichtlich ist, entfallen ca. 69 % oder rund Euro auf die vorgeschriebenen Anschlussgebühren und Aufschließungsbeiträge für Wasser und Kanal. Die Marktgemeinde soll sich auch weiterhin sehr engagieren, die Außenstände so gering wie möglich zu halten. 15

16 Umlagen Umlagen-Transferzahlungen 55,00 EURO ,85 43,29 48,25 52,77 50,00 45,00 40,00 35,00 30,00 25,00 % Umlagen für Gemeindeaufgaben: Sozialhilfeverbandsumlage, Rettungsbeitrag und Bezirksabfallverbandsumlage ,00 15,00 10,00 5,00 Sonstige Umlagen: Krankenanstaltenbeitrag, Landesumlage und Tierkörperverw ertung VA 0,00 Umlagen für Gemeideaufgaben Sonstige Umlagen % der Steuerkraft Die Geldleistungen, welche die Marktgemeinde für die in der Grafik ausgewählten Bereiche in Form von Umlagen und Transferzahlungen zu erbringen hatte, lagen im Haushaltsjahr 2005 bei rd Euro und erhöhten sich bis zum Jahr 2009 kontinuierlich auf rd Euro. In dem angegebenen Zeitraum stiegen daher diese Pflichtausgaben um rd Euro bzw. 36,81 % an. Ein Großteil dieser Steigerung entfällt auf die Sozialhilfeverbandsumlage. Alleine bei dieser sind Mehrausgaben von Euro oder 42 % zu verzeichnen. Der Krankenanstaltenbeitrag schlägt sich mit Euro negativ zu Buche. Nur beim Tierkörperverwertungsbeitrag ergab sich im Überprüfungszeitraum eine Reduzierung. Der Anteil an der Steuerkraft der Marktgemeinde erhöhte sich von 40,29 % im Finanzjahr 2005 auf 43,29 % im Jahr Durch den einerseits weiteren Anstieg dieser Pflichtausgaben und andererseits deutlichen Rückgang bei der Steuerkraft ergibt sich laut Rechnungsabschluss 2009 ein Anteil von 48,25 %. Auf Grund der im Voranschlag 2010 präliminierten Beträge errechnet sich ein Anteil von sogar 52,77 %. 16

17 Fremdfinanzierungen Belastung aus Fremdfinanzierungen EURO Kassenkredit Leasing Darlehen Darlehen ohne Tilgungen und Zinsen für (Ab-) Wasserverbände Darlehen Der Gesamtschuldenstand, inkl. der derzeit nicht belastenden Investitionsdarlehen 10 des Landes Oberösterreich, betrug zum Ende des Haushaltsjahres 2009 rund 9,73 Mio. Euro. Davon entfallen rund 90,5 % auf die Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit 11. Die restlichen 9,5 %, oder ,32 Euro, nahm die Marktgemeinde für die Volks- und Hauptschulsanierung sowie für das Feuerwehrdepot Buchkirchen auf. Unter Berücksichtigung der Annuitätenzuschüsse belasteten im Jahr 2009 die Darlehensrückzahlungen und -zinsen den ordentlichen Haushalt mit einem Betrag von ,78 Euro. Dies entspricht 9,3 % der Steuerkraft. Die tatsächliche Belastung ist geringer, da die Rückzahlung der Wasser- und Kanalbaudarlehen derzeit vollständig durch Gebühreneinnahmen abgedeckt ist. Unter der Voraussetzung, dass sich in den nächsten Jahren das Zinsniveau nicht wesentlich ändert und der Gemeinderat keine weiteren Darlehensaufnahmen beschließt, bleiben die Belastungen aus den Darlehensrückzahlungen konstant. Die Darlehenszinssätze sind, bis auf vier ehemalige Wasserwirtschaftsfonds-Darlehen und zwei Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Oberösterreich, an einen Index gebunden. Die jeweiligen Prozentauf- bzw. -abschläge sind, mit Ausnahme eines Darlehens, als sehr günstig zu bezeichnen. Beim Kanalbaudarlehen für den Bauabschnitt 05 beträgt der vertraglich vereinbarte Aufschlag auf den 6-Monats-Euribor 0,9 Prozentpunkte. In den letzten Jahren wurde von den Banken ein wesentlich geringerer Aufschlag angeboten. Die Marktgemeinde hat daher mit der darlehensgebenden Bank entsprechende Verhandlungen zu führen. Kassenkredit Im Prüfungszeitraum belasteten die angefallen Kassenkreditzinsen kaum den ordentlichen Haushalt. Den Sollzinsen in Höhe von insgesamt ,95 Euro steht ein Nettozinsertrag 12 von ,94 Euro gegenüber. Dieser positive Umstand ist in erster Linie auf die Inanspruchnahme der zweckgebundenen Rücklagen als inneres Darlehen zurückzuführen. In den letzten Jahren ist die Tendenz bei den Sollzinsen jedoch stark steigend. Im Finanzjahr 2007 fielen Sollzinsen ,98 Euro 11 Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Mehrzweckgebäude 12 Habenzinsen abzüglich Kapitalertragsteuer 17

18 in Höhe von 439,64 Euro an, im Jahr 2009 mussten ,03 Euro dafür aufgewendet werden. Mit der Beschlussfassung des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2009 wurde der Kassenkreditrahmen nur mit Euro 13 festgelegt. Dieser Rahmen wurde im Finanzjahr 2009 an 127 Tagen mit bis zu ca Euro bzw. 358,38 % überschritten. Der gesetzliche Rahmen wurde an 54 Tagen mit bis zu ca Euro bzw. 59,28 % überschritten. Die Finanzierung der außerordentlichen Bauvorhaben (Anteilsbeträge, die nicht erbracht werden konnten bzw. Vorfinanzierung von zugesagten Landesmitteln) verursachten hauptsächlich diesen hohen Bedarf an Kassenkreditmitteln. In Zukunft ist rechtzeitig auf eine geordnete Finanzierung der Bauvorhaben durch Aufnahme von Zwischenfinanzierungsdarlehen zu achten und die beschlossene Höhe bzw. der gesetzliche Höchstrahmen des Kassenkredites strikt einzuhalten. Haftungen Zum Ende des Jahres 2009 bestanden Haftungen in Höhe von rd Euro, die den Abwasserverband "Welser Heide", den Reinhalteverband "Eferding" und die Kommunal GmbH. betrafen. Die ausgewiesenen Haftungshöhen für die Darlehen des Abwasserverbandes "Welser Heide" entsprechen nicht der Realität, da diese nie den aktuellen Darlehensständen angepasst wurden. Für diese Haftungen ist eine Wertanpassung vorzunehmen. Rücklagen Zum Jahresende 2009 verfügte die Marktgemeinde laut Nachweis im Rechnungsabschluss ü- ber einen zweckgebundenen Rücklagenbestand von insgesamt ,12. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Grundverkauf ,34 Euro Erneuerung Wasserversorgungsanlage 2.985,96 Euro Erneuerung Abwasserbeseitigungsanlage ,82 Euro Mit Jahresbeginn 2009 war die Rücklage "Grundverkauf" in der Vermögensbuchhaltung mit einem Betrag von ,60 Euro ausgewiesen. Durch einen Zugang (Zinsertrag abzüglich Kapitalertragsteuer) in Höhe von 1.701,74 Euro und einer Behebung (teilweise Abdeckung des Soll-Fehlbetrages beim Bauvorhaben "Gemeindestraßenbau") im Umfang von Euro ergibt sich zum Ende des Jahres 2009 ein tatsächlicher Rücklagenstand von ,34 Euro. Die Differenz zum in der Aufstellung angeführten Betrag in Höhe von Euro wurde im Laufe des Jahres zur Verstärkung der Girokonten herangezogen. Dies wurde in der voranschlagsunwirksamen Gebarung (Verwahrgelder) dargestellt. Die Rücklagensparbücher sind mindestens einmal im Jahr zu aktualisieren. 13 Gesetzlicher Höchstrahmen: ein Sechstel der ordentlichen Einnahmen = Euro 18

19 Personal Personalausgaben ,23 28,0 24, ,54 22,34 23,52 21,0 EURO ,5 14,0 10,5 % , , VA 0,0 Personalausgaben % der ord. Einnahmen 22,54 22,34 23,52 27,23 Personalausgaben (inkl. Pensionen) Die Personalausgaben sind seit dem Jahr 2005 um 23,65 % gestiegen. Im Haushaltsjahr 2009 betrugen sie insgesamt ,70 Euro. Von den ordentlichen Einnahmen des Jahres 2009 mussten 23,52 % für die Besoldung des Personals herangezogen werden. Dieser Prozentsatz war im Überprüfungszeitraum relativ stabil. Durch die deutlich geringere Summe der Jahreseinnahmen im Voranschlag 2010 (starker Rückgang bei den Interessenten- und Aufschließungsbeiträgen, geringere Steuerkraft) stieg der Anteil der Personalkosten sprunghaft auf 27,23 % an. Dienstpostenplan Im Jahr 2009 waren insgesamt 39 Bedienstete (davon 3 in mehreren Bereichen) beschäftigt, wovon 11 Bedienstete (10,25 PE) auf die Hauptverwaltung und eine Reinigungskraft (0,5 PE) mit einem Personalaufwand von rd Euro = ca. 36,6 %, 7 Bedienstete (4,725 PE) auf den Schulwart und die Reinigung des Volks- und Hauptschulgebäudes mit einem Personalaufwand von rd Euro = ca. 12,8 %, 3 Bedienstete (1,85 PE) auf die Schülerausspeisung mit einem Personalaufwand von rd Euro = ca. 4,9 %, 12 Bedienstete (9,225 PE) auf den Kindergarten (inkl. Busbegleitung 1 PE und Betreuung Seniorentreff 0,3 PE) mit einem Personalaufwand von rd Euro = ca. 27,6 % 4 Bedienstete (2,7 PE) auf den Schülerhort mit einem Personalaufwand von rd Euro = ca. 5,7 % und 4 Bedienstete (4 PE) auf den Bauhof mit einem Personalaufwand von rd Euro = ca. 12,4 % entfallen. In Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis können nach den geltenden Richtlinien in der Hauptverwaltung bis zu fünfzehn vollbeschäftigte Dienstposten geschaffen werden. Der letzte von der Aufsichtsbehörde genehmigte Dienstpostenplan sieht für die Allgemeine Verwaltung 10,25 Dienstposten vor, die aktuell nur mit 9,25 Personaleinheiten besetzt sind. Der Personalstand in diesem Bereich kann aus diesen Gründen als sehr sparsam bezeichnet werden. Dies gilt aktuell auch für die anderen Bereiche. 19

20 Aus- und Fortbildung Für die Aus- und Fortbildung wurden im Überprüfungszeitraum durchschnittlich rd Euro pro Jahr ausgegeben. Dies sind 0,54 % der Personalausgaben. Sonstige Feststellungen Schülerausspeisung Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, hat in einem Einzelbewertungsverfahren die drei Dienstposten der Schülerausspeisung der Funktionslaufbahn GD 21 und zweimal der GD 23 zugeordnet. Dies hat der Gemeinderat mit einer Dienstpostenplanänderung am 4. Juni 2009 auch beschlossen. Tatsächlich werden die betroffenen Bediensteten schon seit längerem mit den Gehaltsansätzen der Einstufung GD 20, GD 21 und GD 22 entlohnt. Bei personellen Änderungen im Bereich der Schülerausspeisung sind die Dienstposten entsprechend der jeweiligen Wertigkeit im Dienstpostenplan nachzubesetzen. Abfertigung Eine langjährige Bedienstete ersuchte im Jahr 2009 um einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung des Abfertigungsanspruches. Gleichzeitig äußerte sie den Wunsch, als Teilzeitbeschäftigte wieder aufgenommen zu werden. Nach unserer Ansicht handelt es sich gegenständlich faktisch (lediglich) um eine Änderung des Dienstverhältnisses in der Art, dass die Beschäftigungsart und die Beschäftigungsdauer geändert werden. Auch die Tatsache, dass diese "Neuaufnahme" ohne Ausschreibung und ohne Objektivierungsverfahren erfolgt ist, stützt diese faktische Betrachtungsweise. Obwohl in diesem Fall kein gesetzlicher Anspruch auf die Gewährung einer Abfertigung bestand, hat der Gemeindevorstand in der Sitzung am die Auflösung ("und falls gesetzlich gerechtfertigt, unter Wahrung des Abfertigungsanspruches") und in der Sitzung am die Abfertigung (mehrheitlich) sowie die Wiedereinstellung als Teilzeitbeschäftigte (einstimmig) beschlossen. Die Zuerkennung der Abfertigung im Fall einer einvernehmlichen Auflösung und gleichzeitiger Wiedereinstellung als Teilzeitbeschäftigte ist absolut unbegründbar und verstößt gegen die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlich und Zweckmäßigkeit. Auf die Tatsache, dass dieser nicht unbeträchtliche Betrag bei der Realisierung anderer Projekte als Eigenmittel fehlt und diese somit verschoben werden müssen, wird ausdrücklich hingewiesen. 20

21 Öffentliche Einrichtungen Wasserversorgung EURO VA Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge und Investitionen Der laufende Betrieb der Wasserversorgung 14 ergab in den Jahren 2007 und 2008 ein negatives Gesamtergebnis in Höhe von ca Euro. Dieser Fehlbetrag wurde durch Entnahmen aus der zweckgebundenen Rücklage ausgeglichen. Auf Grund des äußerst niedrigen Zinsniveaus und den daraus resultierenden niedrigeren Darlehensannuitäten 15, des geringeren Aufwands für den Wassereinkauf 16 sowie der höheren Gebühreneinnahmen 17 wurde im Jahr 2009 ein beachtlicher Überschuss von Euro erwirtschaftet. Dieser wurde vollständig zur Verstärkung des ordentlichen Haushalts verwendet. Bei dieser Einrichtung erfolgte nach wie vor keine Berücksichtigung einer Verwaltungskostentangente. Lediglich die von den Bauhofmitarbeitern durchgeführten Arbeiten werden verrechnet. Im Überprüfungszeitraum waren dies durchschnittlich Euro. Um eine annähernde Kostenwahrheit zu erzielen, sind in Zukunft auch die von der Gemeindeverwaltung erbrachten Leistungen anteilsmäßig dieser öffentlichen Einrichtung anzulasten. Die in den Finanzjahren 2005 bis 2009 vereinnahmten Interessenten- und Aufschließungsbeiträge in Höhe von insgesamt ,55 Euro wurden fast ausschließlich den Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt zugeführt. Der im ordentlichen Haushalt verbliebene Betrag von 2.389,30 Euro wurde zur Finanzierung der hier abgewickelten Investitionen (Hausanschlüsse) herangezogen. Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Buchkirchen angeschlossenen, bewohnbaren Objekte haben für den Wasserbezug eine Grund- und eine Verbrauchsgebühr zu entrichten. Pro m³ Wasserverbrauch ist 1 Euro und pro Nutzungseinheit (NE) ist eine Grundgebühr von 133,88 Euro zu entrichten. In der Grundgebühr ist pro NE-Faktor ein Wasserverbrauch von 40 m³ (= 40 m³ x NE-Faktor) enthalten und diese Menge ist daher vom tatsächlichen Wasserverbrauch laut Wasserzähler abzuziehen. Aus der Kombination Grund- und Verbrauchsgebühr ergab sich für den Abrechnungszeitraum 2008/2009 eine Gebühr von 1,84 Euro pro m³ Wasserverbrauch und lag somit über der vom 14 ohne vereinnahmte Interessentenbeiträge, Rücklagenzuführungen bzw. entnahmen, Nettozinserträge und der im ordentlichen Haushalt getätigten Investitionen. 15 Rund Euro. 16 Ca Euro. 17 Wasserverbrauchsgebühr, Grundgebühr und Zählermiete: Euro. 21

22 Land Oberösterreich für Abgangsgemeinden geforderten Mindestgebühr 18. Dies gilt auch für die restlichen Jahre des Überprüfungszeitraums. Zusätzlich ist für die Bereitstellung und laufende Instandhaltung, Nacheichung und Bedienung der Wasserzähler eine jährliche Gebühr in der Höhe von 17,50 Euro zu entrichten. Die angeführten Gebühren sind vom Gemeinderat am 22. November 2001 beschlossen worden und sind mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Beträgen nicht enthalten. Die benötigte Wassermenge bezieht die Marktgemeinde Buchkirchen fast ausschließlich 19 von einem Wasserdienstleistungsunternehmen. Die Marktgemeinde verpflichtet sich, Wasser in der Bestellmenge von 450 m³ pro Tag abzunehmen. Weiters hat sie eine Bezugsanwartschaft von bis zu 200 m³ pro Tag. Im Jahr 2009 waren dies Kubikmeter zu einem Preis von insgesamt ,82 Euro. Dies ergibt einen Einkaufspreis von 0,8544 Euro pro m³. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass von der eingekauften Wassermenge nur m³ an die Bürger weiterverrechnet wurden. Es ergibt sich daraus eine Differenz von ca m³, für die keine Einnahmen erzielt wurden. Laut Aussage der Gemeindeverwaltung ist dies auf den Wasserleitungsbau bzw. einem größeren Rohrbruch zurückzuführen. Jedoch zeigen auch die Vorjahre ein ähnliches, teilweise dramatischeres, Bild: Wasserverlust ,59 55,00 50, ,00 EURO ,79 29,73 27,57 30,55 40,00 35,00 30,00 25,00 % , , , , ,00 Wasserverkauf Wasserverlust m³ % des Wassereinkaufs Da die benötigte Wassermenge relativ teuer eingekauft werden muss, ist der Wasserverlust in Zukunft genau zu beobachten und die Entstehung dieser Differenz kritisch zu hinterfragen. Ein Wasserverlust von ca. 10 % bis maximal 15 % ist tolerierbar. Die Anschlussgebühr für eine Nutzungseinheit in Höhe von Euro (exkl. Ust.) lag im Überprüfungszeitraum immer über der nach den Förderungsrichtlinien des Landes geforderten Mindestanschlussgebühr und 2009: 1,25 Euro pro m³ plus 20 Cent für Abgangsgemeinden (exkl. Ust.) 19 Teile des Gemeindegebietes werden von der Gemeinde Krenglbach bzw. vom Wasserverband Eferding und Umgebung mit Wasser versorgt Euro (2005), Euro (2006), Euro (2007), Euro (2008), Euro (2009) und (2010) 22

23 Abwasserbeseitigung EURO VA Gesamteinnahmen Gesamtausgaben Abgang/Überschuss Werte ohne Interessentenbeiträge und Investitionen Das im Jahr 1997 beschlossene Abwasserentsorgungskonzept wurde in der Zwischenzeit schon einmal überarbeitet. Auf Grund diverserer zusätzlicher Maßnahmen wurde heuer der Projektant mit einer weiteren Anpassung dieses Konzeptes beauftragt. Der Entsorgungsgrad beträgt derzeit ca. 86 % und das Kanalnetz ist ungefähr 56 km 21 lang. Das Kanalnetz wird von der Marktgemeinde betrieben. Die Reinigung der Abwässer erfolgt zum Großteil in der Kläranlage des Abwasserverbandes Welser Heide, der Rest in der Kläranlage des Reinhalteverbandes Eferding bzw. Trattnachtal. Die Wartung führen die Bauhofmitarbeiter bzw. Fremdfirmen durch. Der laufende Betrieb der Abwasserbeseitigung, in dem die vereinnahmten Interessentenbeiträge, die Rücklagenzuführungen bzw. entnahmen, die Zinserträge sowie die Kapitalertragsteuer nicht berücksichtigt sind, verzeichnete im Überprüfungszeitraum einen Überschuss in Höhe von insgesamt rund Euro. Dieser wurde zur Verstärkung des ordentlichen Haushaltes herangezogen Der um rund Euro höhere Überschuss im Finanzjahr 2009 ist auf das äußerst niedrige Darlehenszinsniveau zurückzuführen. Bei den Darlehensannuitäten ersparte sich die Marktgemeinde Buchkirchen dadurch ca Euro. Dagegen wirkten sich die um Euro höheren Instandhaltungsarbeiten negativ auf das Betriebsergebnis aus. Die für das Jahr 2010 präliminierte Ergebnisverbesserung ergibt sich daraus, dass die für Instandhaltungsarbeiten vorgesehenen Mittel deutlich zurückgenommen wurden. Die in den vergangenen fünf Jahren eingehobenen Interessenten- und Aufschließungsbeiträge in Höhe von ,14 Euro wurden im vollen Umfang für die Bauvorhaben im außerordentlichen Haushalt verwendet. Auch bei dieser Einrichtung erfolgte nach wie vor keine Berücksichtigung einer Verwaltungskostentangente. Lediglich die von Bauhofmitarbeitern durchgeführten Arbeiten werden verrechnet. Im Überprüfungszeitraum waren dies durchschnittlich Euro. Um eine annähernde Kostenwahrheit zu erzielen, sind in Zukunft auch die von der Gemeindeverwaltung erbrachten Leistungen anteilsmäßig dieser öffentlichen Einrichtung anzulasten. In den Jahren 2005 bis 2009 wurde eine Kanalbenützungsgebühr von 38,12 Euro pro Einwohnergleichwert (EGW 22 ) und Quartal bzw. 152,48 Euro pro Jahr vorgeschrieben. Die vom Gemeinderat am 6. November 2008 beschlossene Kanalgebührenordnung sieht für das Jahr m Schmutzwasserkanäle, m Druckleitungen und m Regenwasserkanäle EGW = 1 Person, ausgenommen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 23

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