Betreuungsvertrag für die Sommerferienbetreuung 2014
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- Beate Maus
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1 zwischen dem Betreuungsvertrag für die Sommerferienbetreuung 2014 Jugendhof Vogelheim und Mutter Nachname: Vorname: Geb. Datum: Nationalität: Wohnort: Straße, Haus.-Nr.: Telefon (privat): Handy: Telefon (dienstl.) Fax-Nr. / BUT Berechtigt: den/der/dem Personensorgeberechtigten: Vater Nachname: Vorname: Geb. Datum: Nationalität: Wohnort: Straße, Haus.-Nr.: Telefon (privat): Handy: Telefon (dienstl.) Fax-Nr. / BG-Nummer: (falls vorhanden) Für folgendes Kind: Nachname: Vorname: Geb. Datum: Besonderheiten: Kinderarzt/Anschrift u. Tel. Nr.: Hausarzt/Anschrift u. Tel. Nr.: Schule/Klasse: Betreuung für folgende Wochen: (Nicht zutreffendes bitte streichen) 1. Woche Woche Woche Woche Woche Woche
2 Vertragsbedingungen I. Betreuungs- und Förderungsmaßnahme Die Betreuung und Förderung des Kindes erfolgt auf Grundlage der Richtlinien und Konzeption eines Hauses der offenen Tür. Die Personensorgeberechtigen verpflichten sich zum Wohle des Kindes eng mit den Mitarbeiter/innen des Jugendhofs zusammenzuarbeiten. II. Mittagstisch Im Rahmen der Sommerferienbetreuung ist auch die Mittagsverpflegung gewährleistet. Das Essen wir von einem Catering Service zubereitet. III. Betreuungspauschale / Fälligkeit Für jedes zu betreuende Kind, wir eine Betreuungspauschale von 40,00 pro Woche fällig. Dieser Betrag setzt, sich aus folgenden Positionen zusammen: Kosten für das Mittagessen, Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Betreuungspersonal, Materialien, etc. Die Betreuungspauschale ist grundsätzlich min. 14 Tage vor der ersten Woche, an dem das Kind an der Betreuung teilnehmen soll, auf folgendes Konto zu überweisen: Sparkasse Essen IBAN: DE SWIFT-BIC: SPESDE3EXXX Kontoinhaber: Kath. Kirchengemeinde / Jugendhof Vogelheim Sollten in diesem Zeitraum keine Zahlungen an den Jugendhof eingegangen sein, wird der Betreuungsvertag automatisch gekündigt! In diesem Fall müssen wir allerdings 50% der wöchentlichen Kosten als Ausfallgebühren erheben! IV. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht des Jugendhofs Vogelheim beginnt mit dem Eintreffen des Kindes im Jugendhof und endet sobald das Kind den Jugendhof wieder verlässt, es sei denn es handelt sich um eine durch den Jugendhof Vogelheim durchgeführte Fahrt. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass hier die Bestimmungen der offenen Kinder und Jugendarbeit gelten, das heißt z.b., dass die Außentüren nicht verschlossen sind. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Kindern und Personensorgeberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt den Personensorgeberechtigen die Aufsichtspflicht. V. Krankheitsbenachrichtigung Erkrankungen des Kindes oder Abwesenheit aus einem andern Grund sind dem Jugendhof Vogelheim von der/dem/den Personensorgeberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für ansteckende, meldepflichtige Erkrankungen in der Familie. Nach ansteckenden, meldepflichtigen Erkrankungen ist vor dem erneuten Besuch des Jugendhofs Vogelheim ein ärztliches Attest erforderlich.
3 Notfallbenachrichtigung (Bitte unbedingt ausfüllen!!!) In dringenden Fällen bei Nichterreichen der Personensorgeberechtigten können die nachfolgend genannten Personen benachrichtig werden: (mindestens 2 Personen nennen!!!) (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) Im Bedarfsfall kann der/die Kinder- und/oder Hausarzt/ärztin im Notfall auch jeder andere Arzt/Ärztin konsultiert werden. Das Einverständnis der Personensorgeberechtigten zum Notfalltransport durch Mitarbeiter/innen der Einrichtung wird ausdrücklich erteilt. In einem Notfall, falls der oder die Personensorgeberechtigte(n) nicht erreicht werden können kann die Zustimmung zu einem ärztlichen Eingriff durch den oder die verantwortliche(n) Mitarbeiter(in) des Jugendhofs Vogelheim gegeben werden! VI. Betreuungszeiten Die Regelbetreuungszeit für die Sommerferienbetreuung beginnt um Uhr und endet um Uhr. Die Kinder der Betreuung können gerne noch nach Uhr an den regulären Angeboten des Jugendhofs Vogelheim teilnehmen. VII. Vertragsbedingungen Der Jugendhof Vogelheim behält sich das Recht vor, auf Grund von Krankheit der Mitarbeiter oder sonstigen unvorhergesehen Ereignissen die Betreuung auszusetzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, bzw. ist der Jugendhof nicht dazu verpflichtet eine Ersatzbetreuung zur Verfügung zu stellen. Sollte das zu betreuende Kind, nicht in der Lage sein, sich an die Regeln und Anweisungen der Mitarbeiter zu halten, oder zeigt es sonstige, nicht für die Gruppe tragbare, Verhaltensauffälligkeiten, behält sich der Jugendhof das Recht vor den Betreuungsvertag kurzfristig und unmittelbar zu kündigen. Unabhängig hiervon behält sich der Jugendhof Vogelheim das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor. X. Datenweitergabe Der/die Personensorgeberechtigte(n) erklärt / erklären sich bereit, dem Jugendhof Vogelheim alle zur Erfüllung des Auftrages der Übermittagsbetreuung notwendigen Daten über das Kind und seine Person mitzuteilen. Der Jugendhof Vogelheim verpflichtet sich sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen.
4 Des Weiteren erklären sich die Personensorgeberechtigten damit Einverstanden, dass Fotos und Videos von ihrem Kind im Rahmen der Repräsentation des Jugendhofs veröffentlicht werden dürfen. XI. Haftung Für durch Ihr Kind verursachte Sach- und Personenschäden haften die Personensorgeberechtigen (Priv. Haftpflichtversicherung). Das Kind ist über die Krankenversicherung der Eltern krankenversichert. XII. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag wird geschlossen unter Beachtung der zu Vertragsabschluss gültigen Rechtsbestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht geschlossen worden bzw. gelten als nicht geschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Essen, den Der/die Personensorgeberechtigte/n Jugendhof Vogelheim Im Auftrag
5 Gesundheitsfragebogen Name, Vorname: Geb.: Alle hier angegebenen Informationen werden streng vertraulich behandelt und nach Beendigung der Maßnahme vollständig vernichtet. besondere Reiseempfindlichkeiten? Nein Ja wenn Ja: Tabletten nötig? Nein Ja wenn Ja: Tabletten werden selbst eingenommen Tabletten werden vorher den Betreuern ausgehändigt ungewöhnliche Reaktionen auf Insektenstiche? besondere Neigungen zu Kopfschmerzen? besondere Hör-/Sehbeschwerden? Kreislaufbeschwerden / Herzbeschwerden? Atembeschwerden? Übelkeit-/Schwindelreaktionen? Licht-/Sonnenempfindlichkeit? Nahrungsmittelunverträglichkeit?
6 Medikamentenunverträglichkeit? Allergien? Nein Ja (Heuschnupfen...): sonstige Beschwerden? schwerwiegende Krankheiten, Operationen im letzten Jahr? regelmäßige Medikamenteneinnahme? Nein Ja, und zwar: Name des Medikaments: Name des Medikaments: Name des Medikaments: wie oft? wie oft? wie oft? unser Kind nimmt die Medikamente selber ein wir händigen die Medikamente vor der Fahrt den Betreuern aus und diese sorgen für regelmäßige Einnahme. Schutzimpfungen, soweit nicht im Impfpass vermerkt? Wir sind krankenversichert bei: Notfallnummer: Sonstiges: Alle Angaben in diesem Gesundheitsbogen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte ihren Hausarzt. Ort, Datum und Unterschrift der Personensorgeberechtigten
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