Offene Ganztagsgrundschule der Stadt Gescher
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- Damian Peter Pfaff
- vor 6 Jahren
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1 Offene Ganztagsgrundschule der Stadt Gescher Schule: Caritasverband für das Dekanat Borken e.v. Betreuungsvertrag für das Schuljahr 2013/2014 zwischen dem Caritasverband für das Dekanat Borken e.v., vertreten durch den Geschäftsführer und den / der / dem Personensorgeberechtigten Mutter Geb.- Datum: Staatsangehörigkeit: Wohnort: Straße, Hs.- Nr.: Telefon: Beruf: Arbeitgeber / Name, Anschrift u. Telefon: Vater Geb.- Datum: Staatsangehörigkeit: Wohnort: Straße, Hs.- Nr.: Telefon: Beruf: Arbeitgeber / Name, Anschrift u. Telefon: über die Aufnahme des Kindes: 1
2 Geb.- Datum: Nationalität: Geschwister ( Name, Geb.- Datum ): Hausarzt u.o. Kinderarzt / Name, Anschrift u. Telefon: Krankenversicherung: Klasse: Aufnahmedatum: 1 Vertragsdauer 1. Der Betreuungsvertrag beginnt mit dem 01. August eines jeden Schuljahres. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule bindet für die Dauer eines Schuljahres. 2. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn nicht spätestens vor Ablauf des eines jeden Jahres die Kündigung erfolgt. 3. Nach Beendigung des vierten Schuljahres endet der Betreuungsvertrag. 4. Es liegt im Ermessen des Trägers, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen. Diese Zustimmung kann nur in Ausnahmefällen und nur schriftlich erteilt werden. Ausnahmefälle sind hierbei insbesondere Zu- und Wegzüge in bzw. aus dem Stadtgebiet Gescher, sowie ein unvorhersehbarer Förder- und Betreuungsbedarf. Wenn der Betreuungsvertrag in diesen Fällen bis zum 10. eines Monats gekündigt wird, erfolgt die Auflösung des Betreuungsvertrages zum folgenden Monat. Unabhängig hiervon behält sich der Träger das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus folgenden Gründen, vor: a. Das Verhalten des Kindes lässt ein weiteres Verbleiben nicht zu. b. Das Kind nimmt das Angebot nicht regelmäßig wahr. c. Die Perosnensorgeberechtigten kommen Beitragszahlungen bzw. Zahlungen der Mittagsverpflegung nicht nach. d. Die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, sind bzw. waren unrichtig. 5. Die außerordentliche Kündigung erfolgt schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes. 2 Betreuungs- und Fördermaßnahme 1. Die Betreuung und Förderung des Kindes sowie die Mitwirkung der/des Personensorgeberechtigten erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes Offene Ganztagsgrundschule - Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Gescher e.v. - und dem Schulkonzept der Pankratius-Schule / der Schule auf dem Hochmoor, sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom (BASS Nr. 2). 2
3 2. Die Personensorgeberechtigten sind damit einverstanden, dass die verantwortlichen sozialpädagogischen Fachkräfte und Betreuungskräfte, mit dem zuständigen Lehrpersonal der betreffenden Schule, zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten. Eine Gruppenzuordnung des Kindes erfolgt von der Schulleitung in Abstimmung mit dem Träger. Die Schulleitung trifft in Abstimmung mit dem Träger nähere Regelungen zu Art und Organisation der Betreuungs- und Fördermaßnahmen. 3 Ausgestaltung der Betreuung 1. Die Offene Ganztagsgrundschule bietet zusätzlich zu planmäßigen Unterrichtstagen, eine Betreuung an unterrichtsfreien Tagen, beweglichen Ferientagen (außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und in den Ferien (eine Woche in den Osterferien, 3 Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Herbstferien) an. Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an Unterrichtstagen in der Regel montags bis donnerstags von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr. An unterrichtsfreien Tagen mit Betreuungsangeboten findet die Betreuung von 7.30 Uhr bis Uhr statt. 2. Die Anwesenheitspflicht an der OGGS ist von montags bis freitags bis Uhr. Eine frühzeitige Abholung des Kindes ist nur nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung möglich. 3. Die Maßnahme ist als schulische Veranstaltung durch die Schulkonferenz anerkannt. 4 Elternbeitrag und Kosten für das Mittagessen 1. Die Beiträge werden den Eltern nach der Satzung über die Elternbeiträge in Ganztagsgrundschulen in Gescher (Elternbeitragssatzung) vom der Stadt Gescher in der jeweils gültigen Fassung in Form eines monatlich, sozial gestaffelten Elternbeitrages in Rechnung gestellt und ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Kosten durch eventuelle Rücklastschriften werden den Personensorgeberechtigten belastet. 2. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden am Monatsanfang für den abgelaufenen Monat vom Schulträger abgerechnet und ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Kosten durch eventuelle Rücklastschriften werden den Personensorgeberechtigten belastet. 3. Änderung der Daten wie insbesondere Einkommensveränderungen, Änderungen der Bankverbindung oder der Adresse sind unverzüglich anzuzeigen. 4. Bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichtnutzung der Maßnahme während der Dauer des Vertragsverhältnisses entfällt nicht die Pflicht zur Beitragszahlung. 5. Eine anteilige monatliche Festsetzung bzw. Erstattung von Beiträgen erfolgt nicht. 5 Aufsichtspflicht 1. Die Aufsicht über das Kind auf dem Hin- und Rückweg zur Grundschule obliegt der Verantwortung der Personensorgeberechtigten. 2. Die Aufsichtpflicht der Schule während der Betreuung, beginnt mit dem Erscheinen des Kindes in der Schule und endet mit der Entlassung des Kindes aus der Schule. 3
4 6 Krankheitsbenachrichtigung Erkrankungen des Kindes oder Abwesenheit aus einem anderen Grund sind der Schule von der/dem/den Personensorgeberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für ansteckende meldepflichtige Erkrankungen in der Familie sowie für Unfälle des Kindes auf dem Weg zur oder von der Schule. Nach ansteckenden meldepflichtigen Erkrankungen ist vor erneutem Besuch der Schule ein ärztliches Attest erforderlich. 7 Notfallbenachrichtigung In dringenden Fällen bei Nichterreichen der Personensorgeberechtigten können die nachfolgend genannten Personen benachrichtigt werden: Im Bedarfsfall kann der/die Kinder- und/oder Hausarzt/-ärztin im Notfall auch jeder andere Arzt/Ärztin konsultiert werden. 8 Hausaufgabenbetreuung Die Kinder erledigen unter Aufsicht und Anleitung in der Betreuungs- und Fördermaßnahme "Offene Ganztagsgrundschule" ihre Hausaufgaben. Hierfür steht ihnen eine altersgemäß angemessene Zeitspanne zur Verfügung. Freitags findet keine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Kinder können dann ihre Zeit mit den sozialpädagogischen Fachkräften frei gestalten. Eltern wird damit die Möglichkeit gegeben, Einblick in das schulische Leben ihres Kindes zu nehmen. Der Kontakt zur Schule und zu den jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern der Kinder wird gepflegt, ohne die Eltern von dieser Aufgabe zu entbinden. 9 Datenweitergabe Der/die Personensorgeberechtigte/n erklärt / erklären sich bereit, dem Schulträger und / oder der Schule alle zur Erfüllung des Auftrages der Betreuungsmaßnahme notwendigen Daten über das Kind und seine Person mitzuteilen. Träger und Schule verpflichten sich sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. 10 Schlussbestimmungen Datenschutz gemäß DSG NRW wird gewährleistet! 4
5 Dieser Vertrag wird geschlossen auch unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule in Nordrhein-Westfalen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht geschlossen worden bzw. gelten als nicht geschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Das Konzept zur Umwandlung der Pankratius-Schule in eine Offene Ganztagsschule ist Bestandteil des Vertrages. Datum Datum Matthias Brinkmann Unterschrift/en des/der Personensorgeberechtigten Geschäftsführer des Caritasverbandes für das Dekanat Borken e. V. zur Kenntnisnahme: Datum, Unterschrift Schulleitung Anlagen Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen Merkblatt zur Berechnung Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen Einzugsermächtigung Antrag auf Befreiung von der Anwesenheitspflicht Einwilligungserklärung Veröffentlichung von Texten und Fotos Elternbeitragssatzung der Stadt Gescher 5
den/der/dem Personensorgeberechtigten: Das Kind wird ab dem Schuljahr 12/13 in der Zeit von bis
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