Realgymnasium Albert Einstein und Technische Fachoberschule Oskar von Miller Meran

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1 Realgymnasium Albert Einstein und Technische Fachoberschule Oskar von Miller Meran

2 Inhaltsverzeichnis RG-TFO Vorwort des Direktors 5 Leitsätze und Leitbild 6 A. Vereinbarungen der Schulgemeinschaft A1 Bewertung Prämisse, Leistungskontrollen, 7 Differenzierung der Noten, Mitarbeitsnoten, Mitteilung an die Familien, 8 Gesamtbewertung, Kriterien für die Versetzung und Gültigkeit des Schuljahres 9 Aufholen und Überprüfung von Bildungslücken 10 Bewertung von Schülern mit Funktionsdiagnose oder Migrationshintergrund 10 Kriterien für die Dokumentation und Bewertung des Verhaltens 10 Schulguthaben 11 Bildungsguthaben 12 Kriterien für die Bewertung einer Präsentation 12 A2 Schulordnung Präambel 13 Teil I - Hausordnung 13 Teil II - Anwendung der Diestleistungsgrundsätze 16 Teil III - Erziehungs und Ordnungsmaßnahmen 17 A3 Verschiedene Regelungen Außendienstregelung - Abrechnung Außendienst 19 Regeln zur Durchführung von unterrichtsbegleitende Veranstaltungen 21 Elternabende 23 Planung für die Abschlussklassen 23 Kriterien für die Klassenbildung und Zuteilung der Professoren 24 Richtlinien für Betriebspraktika 24 Grundsätze der Inklusion 25 Finanzielle Unterstützung für Schüler/-innen 26 Eingliederung Austauschschüler 27 Kriterien für Projekttage 29 Schulinterne Fortbildung 29 A4 Geschäfts und Benutzerordnungen Räumungsordnung 30 Geschäftsordnung Plenum 31 Geschäftsordnung Schulrat 32 Wahlordnung der Mitbestimmungsgremien 33 Geschäftsordnung AG-Schulentwicklung 34 Geschäftsordnung Elternrat 35 Geschäftsordnung Schilf 36 Benutzerordnung Turnhalle, Benutzungszeiten 37 Benutzerordnung Bibliothek 40 Benutzerordnung EDV 42 Benutzerordnung Zeichensaal und Kunstwerkstatt 42 Benutzerordnung Labor Physik, Chemie, Biologie 43 Benutzerordnung Sprachenwerkstatt 44 Unfallverhütungsvorschriften in der Werkstatt 45 Regelung im Baulabor 45 A5 Spezifische Aufgabenbereiche Aufgabenbereiche Moderator/-in 46 Aufgabenbereiche Direktionsrat 47 Aufgabenbereiche Koordinatoren 47 Aufgabenbereiche AG-Leiter/-innen, FG-Leiter/-innen 47 Aufgabenbereiche Klassenvorstand 48 Aufgabenbereiche Schlichtungskommission 48 Aufgabenbereiche der AG Notfall 49 Ansprechpartner und Tutoren 49 Augabenbereiche Lernberatungsgruppe 49 Aufgabenbereiche nichtunterrichtendes Personal 50 A6 Aufbau des Schulprogramms 51 2

3 Inhaltsverzeichnis RG B Schul- und fachspezifische Schwerpunkte B1 Bildungsangebot RG Grundsätzliches Profil, Didaktische Neuerungen, Berufsaussichten 52 Curriculare, stufenübergreifende Planung 53 Stundentafeln 54 Schulergänzende Angebote und Förderunterricht 55 Kriterien für die Auswahl der fächerübergreifenden Lernangebote 57 Profil der Gymnasien und Profil der Abgängerinnen und Abgänger 58 Fachcurricula und Kompetenzen 58 C Jahrestätigkeitsprogramm und Organisationsstruktur C1 Tätigkeitskalender 59 C2 Gremien, Fach- und Arbeitsgruppen 60 Klassenräte Biennium 63 Klassenräte Triennium 64 C3 Übersichtspläne Allgemeiner Stundenplan 65 Pausenaufsicht 66 Sprechstundenplan 67 Ausgleich 35 Schulwoche 68 Wahlfächer und Förderunterricht 69 Lernwerkstätten 70 Lernberatung, Aufsicht und Betreuung, Kopresenz 71 Raumverteilungsplan 72 Turnhallenplan 74 C3 Schulische und außerschulische Tätigkeiten Geplante schulische Tätigkeiten (AG Gesundheitserziehung, Bibliothek) 75 Schulinterne Weiterbildung 76 Übersicht über die geplanten Praktika 76 Geplante schulische Tätigkeiten (Projekte) 77 Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen - Klassenübersichten 78 D Organisatorisches Außendienstkosten unterrichtsbegleitende Veranstaltungen 95 Planung Auffüll- und Überstunden 97 Ordentliches Kontingent Auffüll- und Überstunden 99 Planung Fortbildung und Außendienst 101 E Evaluation 105 F Zusatzinformationen Informationen zum Schulprogramm 106 Verbindlichkeit - Daten - Anlagen 107 G Anlagen (nur auf der Webseite) G1 Fachcurricula G2 Kompetenzen G3 Bücherliste 1. Klasse - 5. Klasse G4 Leitfaden Facharbeiten und Schwerpunktthemen G5 Schulvertrag (ist nicht Bestandteil des Schulprogramms) Teil I - Geschäftsordnung Teil II - Integrierender Vertrag auf Schulebene G6 Projekte G7 Vorlagen und Formulare. Verschiedene Vorlagen oder digitale Vordrucke sind im Internet zu finden. G8 Konzept Inklusive Bildungsarbeit G9 Konzept-Qualitätsmanagement G10 Konzeptentwurf Sprachenförderung G11 Lernberatungsgruppe G12 Schüler helfen Schülern Fördergemeinschaft Realgymnasium Meran 108 3

4 Inhaltsverzeichnis TFO B Schul- und fachspezifische Schwerpunkte B1 Bildungsangebot TFO Unser Leitbild 52 Grundsätzliches Profil, Didaktische Neuerungen, Berufsaussichten 54 Profil der Schule für den wirtschaftlichen und technologischen Bereich 55 Fachrichtungen Elektronik und Bauwesen 55 Bildungsangebot am Ende der Oberschule, Arbeitsmöglichkeiten, Weiterbildung 56 Profil der Abgängerinnen und Abgänger 57 Curriculare, stufenübergreifende Planung 57 Stundentafeln 58 Schwerpunkte der Klassenstufen 61 Beantragte Projekttätigkeiten 74 Schulergänzende Angebote und Förderunterricht 75 Kriterien für die Auswahl der fächerübergreifenden Lernangebote 76 Curricula und Jahresprogramme der Lehrpersonen 79 Übergreifende Kompetenzen 80 Jahrestätigkeitsprogramm und Organisationsstruktur C1 Tätigkeitskalender 84 C2 Gremien, Fach- und Arbeitsgruppen 88 Klassenräte Biennium 95 Klassenräte Triennium 96 Das Plansoll 101 C3 Übersichtspläne Sprechstundenplan 107 Allgemeiner Stundenplan 113 Ausgleich 35 Schulwoche 114 Pausenaufsicht 115 Termine Gesundheitserziehung und Aktivitäten der Bibliothek 116 Raumverteilungsplan 117 Wahlfächer und Förderunterricht 119 Turnhallenplan 120 Lernwerkstätten 121 Lernberatung, Aufsicht und Betreuung, Kopresenz 122 C4 Schulische und außerschulische Tätigkeiten Geplante schulische Tätigkeiten (AG Gesundheitserziehung, Bibliothek) 123 Schulinterne Weiterbildung 124 Geplante schulische Tätigkeiten (Projekte) 125 Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen - Klassenübersichten 126 D Organisatorisches Außendienstkosten unterrichtsbegleitende Veranstaltungen 140 Planung Auffüll- und Überstunden 142 Voraussichtliche PlanungPlanungsspesen Fortbildung und Außendienst 145 E Evaluation 150 F Zusatzinformationen G Anlagen Verbindlichkeit - Daten 151 G1. Fachcurricula G2 Kompetenzen G3 Bücherliste 1. Klasse - 5. Klasse G4 Leitfaden Facharbeiten und Schwerpunktthemen G5 Schulvertrag Teil I - Geschäftsordnung Teil II - Integrierender Vertrag auf Schulebene G6 Projekte G7 Vorlagen und Formulare. Verschiedene Vorlagen oder digitale Vordrucke sind im Internet zu finden. oder unter G8 Konzept Inklusive Bildungsarbeit G9 Konzept-Qualitätsmanagement G10 Konzeptentwurf Sprachenförderung G11 Lernberatungsgruppe G12 Schüler helfen Schülern 4

5 Das Thema der Eröffnungsfeier im Schuljahr war Überraschungen : wir sollen uns als Schulgemeinschaft vorbereiten, damit wir diese gut und erfolgreich für uns nutzen können. Eine der Überraschungen könnte ja die neue Matura sein, denn nun, im vierten Jahr der Reform der Oberstufe, werden die ersten neuen Maturantinnen und Maturanten diese bestehen. Sie haben damals vor fünf Jahren zwar noch im alten System begonnen, haben dann aber den Sprung in das neue System geschafft. Das Ministerium hätte diesen Sprung auch bereits schaffen müssen, allerdings haben uns dazu noch keine endgültigen Informationen erreicht. Das Schulprogramm des Realgymnasiums Albert Einstein und der Technologischen Fachoberschule Oskar von Miller hat sich inzwischen gut weiter entwickelt es begleitet unsere beiden Schulen während dem ganzen Schuljahr und gleichzeitig trägt es auch dazu bei, die beiden Schulen zu verbinden. Auch wenn es noch eigenständige Bereiche aufweist, ist dies nur dem Umstand zuzuschreiben, dass das Bildungsangebot natürlich auf die verschiedenen Fachrichtungen der Schule zugeschnitten ist. Aber alle anderen Teile sind nun vereinheitlicht worden, wofür ich den Koordinatoren für das Schulprogramm den Dank der ganzen Schulgemeinschaft aussprechen darf. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit mit den jugendlichen Schülerinnen und Schülern ist eine tägliche Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Daneben müssen und dürfen wir uns auch mit den lokalen Gegebenheiten auseinandersetzen, mit den fehlenden Klassenräumen, den immer noch zu wenigen Spezialräumen usw. Aber wir vergessen nicht, den Unterricht weiter zu entwickeln auch mit Einsatz moderner Technik, die Kommunikation mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu verbessern mit dem digitalen Klassenbuch, und weitere Ideen zu entwickeln. Das gemeinsame Ziel bleibt, möglichst gute Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten für die jungen Lernenden in einem positiven und bereichernden Beziehungsfeld zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Vor allem danke ich den Professorinnen und Professoren für ihren Einsatz und ihre Bemühungen dabei: sie unternehmen unzählige Tätigkeiten mit ihren Schüler/-innen in- und außerhalb der Schule. Einblicke darin gibt es für alle über das digitale Register und auf den Webseiten der Schule. Auch das Schulprogramm selbst steht allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft als PDF-Datei zur Verfügung und kann so sehr oft ein brauchbarer Ratgeber sein. Auch den Eltern danke ich, da Sie während den ganzen Schuljahren ihrer Kinder gefordert sind und ungemein viel zu derem Bildungserfolg beitragen. Daneben geht ein Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung und Reinigung: auch sie sind durch die verschiedenen Umstellungen stark gefordert. Ich wünsche besonders den Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches Lernjahr. Wir wollen alle gemeinsam dafür arbeiten. Der Direktor Oktober 2014 Dr. Franz Josef Oberstaller 5

6 Leitbild Wissen schafft Weltbezug - Gemeinschaft braucht Sprache - Praxis beweist Theorie 1. Wir verstehen uns als partnerschaftliche Schulgemeinschaft, die in gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortlichkeit an der Gestaltung von Schule arbeitet. 2. Lernen ist ein individueller, aktiver und ganzheitlicher Prozess, der auf Kompetenzzuwachs ausgerichtet ist. Kompetenzen entwickeln sich im Zusammenspiel von Kenntnissen, Fertigkeiten, Haltungen und Einstellungen. Wir streben eine ganzheitliche Bildung der jugendlichen Erwachsenen an, die die Entwicklung der übergreifenden Kompetenzen für lebenslanges Lernen, der Selbst- und Sozialkompetenz sowie der Fachkompetenzen zum Ziel hat. 3. Die Ausgewogenheit zwischen wissenschaftlicher, technisch-praktischer und sprachlicher Ausbildung ist ein Anliegen an unserer Schule. 4. Wir stellen uns den neuen Herausforderungen durch ständige Weiterbildung. Vielfältige Lehr- und Lernformen sowie projekt- und praxisorientierte Unterrichtsmethoden sind Ausdruck für unsere Flexibilität und Freude am Experimentieren. Lehren bedeutet für uns, auch individuelle Lernwege zu ermöglichen und den Lernprozess beratend zu begleiten. 5. Auf fächerverbindendes und übergreifendes Lernen legen wir Wert. Erfahrungen und Kenntnisse, die Schüler/-innen außerhalb der Schule sammeln, bereichern den Unterricht. Außerschulische Lernorte zu nutzen und Bezüge zur Lebenswirklichkeit herzustellen, sind uns ein großes Anliegen. Inhalte und Themen werden im Kontext ihrer realen gesellschaftlichen und kulturellen Präsenz anhand exemplarischer Problemstellungen verdeutlicht und bearbeitet. 6. Wir fördern, im Rahmen eines zusammenwachsenden Europas, Vielseitigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit als tragende Elemente für die Auseinandersetzung mit unserer Umwelt und für selbstverantwortliches Denken und Handeln. 6

7 A - Vereinbarungen der Schulgemeinschaft A1 Bewertung Prämisse Die Bewertung ist ein Teil des Lernens und bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die einzelnen Schüler/-innen die Lernziele und Leistungsanforderungen sowie die übergreifenden Kompetenzen erreicht bzw. erfüllt haben. Jede Note soll dem/der Schüler/in als Orientierungshilfe für den eigenen Lernfortschritt und Selbsteinschätzung dienen und den Lernerfolg steigern sowie seine/ihre Selbstständigkeit und Eigenverantwortung fördern. Die einzelne Bewertung ist ein pädagogisches Fachurteil der Lehrperson und entspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Vom Klassenrat koordinierte Differenzierung und Individualisierung werden bei der Bewertung berücksichtigt. Leistungskontrollen und Leistungserhebungen Die Bewertung ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Beobachtungsprozesses, in welchem die Lehrpersonen die Lernfortschritte, Lernergebnisse und Leistungen der einzelnen Schüler/-innen feststellen. Vorgenommene Leistungskontrollen werden mit einer Note der gesetzlich vorgeschriebenen Notenskala von Eins bis Zehn bewertet. Aus pädagogischen Gründen werden Noten unter Vier nur vergeben, wenn die fachlichen Grundkenntnisse sowie die kognitiven und pragmativen Leistungen gänzlich fehlen und/oder ein destruktives Lernverhalten festgestellt wird. Bei Leistungserhebungen werden Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Unterricht erarbeitet und eingeübt worden sind, geprüft und bewertet; Art und Form der Prüfung müssen vorher bekannt sein. Eine Prüfung darf niemals Strafcharakter besitzen. In Fächern, in denen mündliche Noten vorgesehen sind, muss eine angemessene Anzahl von mündlichen Bewertungen vorliegen. Diese können durch schriftliche Kurztests ergänzt werden. Weitere spezifische Angaben zu Leistungskontrollen und Bewertungskriterien der einzelnen Fachgruppen bzw. Fachbereiche und Fächer sind in den Fachcurricula der Lehrpersonen angeführt. Nicht erledigte Lernaufgaben im Unterricht oder zu Hause Nicht erledigte Arbeiten innerhalb eines festgelegten Abgabetermins, nicht erledigte Lernarbeit in der Schule, während des Unterrichts oder zu Hause (so genannte Hausarbeiten) werden nicht erbrachten Leistungen gleichgestellt und folglich mit ungenügend bewertet Semesternoten, Dokumentation und Zertifizierung der übergreifenden Kompetenzen, Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote und des Wahlbereichs. Bewertung der einzelnen Fächer im ersten Bewertungsabschnitt Die Bewertung aller Fächer am Ende des ersten Bewertungsabschnitts erfolgt gleich wie am Jahresende nur mit einer einzigen Ziffernnote. Dokumentation und Zertifizierung des Erwerbs der übergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil Die Lehrpersonen beobachten und dokumentieren den Erwerb der übergreifenden Kompetenzen im digitalen Register. Die entsprechenden Unterlagen bilden die Grundlage für die Zuweisung der erzielten Niveaustufen. Der Klassenvorstand erarbeitet im Vorfeld einen Vorschlag aus und bei der Bewertungskonferenz am Jahresende schlägt er die Gesamtbewertung der erworbenen übergreifenden Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler für das Zeugnis vor. Festlegung der Niveaustufen der übergreifenden Kompetenzen: in hervorragender Weise erzielt ++++ in hohem Maße erzielt +++ in zufriedenstellendem Maße erzielt ++ in ausreichendem Maße erzielt + in ungenügendem Maße erzielt Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der Projektplanung der fächerübergreifenden Lernangebote und werden in deren Beschreibung angeführt. Die Bewertung erfolgt nur am Schulende durch eine einzige Ziffernnote und wird im Bewertungsdokument (Zeugnis) angeführt. Bewertung des Wahlangebots Die Bewertungskriterien sowie Verfahrensregeln sind Teil der Projektplanung des Walbereichs und werden in der entsprechenden Beschreibung angeführt. Die Beschreibung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sieht folgende Stufen vor: - mit sehr gutem Erfolg besucht - mit gutem Erfolg besucht - erfolgreich teilgenommen - teilgenommen - nicht teilgenommen Die Bewertung erfolgt nur am Schulende in beschreibender Form und wird im Zeugnis angeführt. 7

8 Bewertung Differenzierung der Noten Note 9 und 10 : Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße. Sie spiegelt deutliche Eigenständigkeit und die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung des Wissens, auch bei neuen Problemstellungen wider. Vernetztes und fächerübergreifendes Denken sind reichlich gegeben. Note 8 : Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen. Eigenständiges und vernetztes bzw. fächerübergreifendes Denken sind klar erkennbar. Note 7 : Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. Ansätze von Eigenständigkeit sind vorhanden. Note 6 : Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Großen und Ganzen aber noch den Anforderungen Die Note 5 bedeutet eindeutig ungenügend. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wichtige Grundkenntnisse fehlen, dass ihm jedoch bei entsprechender Bemühung zugemutet werden kann, die bestehenden Mängel in absehbarer Zeit zu beheben Die Note 4 bedeutet schwerwiegend ungenügend. Sie bringt zum Ausdruck, dass dem Schüler wesentliche Grundlagen des Faches fehlen, ohne die ein erfolgreiches Weiterlernen in Frage gestellt wird. Noten unter 4 werden nur in Ausnahmefällen vergeben. Transparenz Jede Benotung, Bewertung und Beobachtung wird im digitalen Lehrerregister eingetragen. Schüler/-innen sowie Eltern haben die Möglichkeit, jederzeit ihre eigenen Einträge einzusehen. Die Lehrpersonen erläutern den Schülern und Schülerinnen zu Schulbeginn, nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten sie die Leistungen und das Arbeitsverhalten bewerten. Im Schulprogramm sowie in den Curricula sind die Bewertungskriterien angeführt. Den Schüler/-innen muss klar sein, ob bzw. wann eine Maßnahme der Lehrperson eine Bewertung darstellt, also den Rang einer Prüfung hat. Kriterien für die Vergabe der Mitarbeitsnote a) Bewertungselemente Der/Die Schülerin arbeitet im Unterricht aktiv mit und zeigt Eigeninitiative führt die Arbeitsmaterialien regelmäßig mit bemüht sich um saubere Mitschrift und ordentlich geführte Lernunterlagen führt Arbeitsaufträge gewissenhaft aus gibt Hausarbeiten pünktlich und gut erledigt ab ist bereit, Lerninhalte außerschulisch zu vertiefen b) Definition der Mitarbeitsnote Note Zutreffende Kriterien werden 10 in hohem Maße erfüllt 9 fast alle erfüllt 8 mit wenigen Ausnahmen erfüllt 7 teilweise erfüllt 6 in geringem Maße erfüllt 5 nicht erfüllt c) Gewichtung der Mitarbeitsnote Die Mitarbeitsnote dient nur zum Auf- bzw. Abrunden der Endnote des jeweiligen Fachs im Zeugnis (OM 21/2001 Art. 13 Abs. 7). Sie wird im digitalen Register unter dem Feld Beobachtungen eingetragen als mögliche Erklärung für die Auf- bzw. Abrundung. Mitteilungen an die Familien Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden im Anschluss an die Bewertungskonferenz mittels schriftlicher Mitteilung über Ergebnisse und die angebotenen Aufholmaßnahmen informiert, falls Schüler negative Bewertungen in einem oder mehreren Fächern aufweisen. Die Schüler/-innen müssen die Aufholmaßnahmen in Anspruch nehmen, außer sie werden von den Erziehungsberechtigten von der Verpflichtung entbunden. Für die Teilnahme an Aufholkursen im Sommer ist allerdings eine Anmeldung erforderlich. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden regelmäßig über den Leistungsstand und die vorhandenen Lernlücken informiert: im Rahmen der Elternsprechtage, über das digitale Register sowie auf Wunsch durch Mitteilungen über das Sekretariat. (Anmeldebogen) Anfang Mai werden die Eltern informiert, falls die Versetzung von Schülerinnen und Schülern gefährdet ist. Gesamtbewertung Die Endbewertung setzt sich aus den übergreifenden Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnissen laut Schulcurriculum zusammen. In die Bewertung kann auch eine Mitarbeitsnote einfließen. 8

9 Bewertung Realgymnasium Albert Einstein und Technologische Fachoberschule Oskar von Miller Meran Schulprogramm Bei der Zuweisung der Noten im 2. Semester werden auch die Ergebnisse des 1. Semesters berücksichtigt, um dem Lernfortschritt und der Entwicklung des Schülers/ der Schülerin möglichst gerecht zu werden. Die Semester- und Schlussbewertungen für die einzelnen Schüler/-innen werden von der zuständigen Lehrperson auf der Grundlage der in ihrem persönlichen Register vermerkten Noten vorgeschlagen. Der Vorschlag, der auf einer angemessenen Anzahl von Einzelbewertungen beruht, wird vom Klassenrat überprüft und durch Beschluss zugewiesen. Jede negative Schlussbewertung wird von der zuständigen Lehrperson schriftlich begründet. Die Begründung wird dem Klassenrat auch in digitaler Form vorgelegt und ist Teil des Konferenzprotokolls. Kriterien für die Versetzung Allgemeine Kriterien zur Gültigkeit des Schuljahres Laut den gesetzlichen Bestimmungen, Beschluss der Landesregierung 1200 vom 4. Juli 2011, ist das Schuljahr gültig, falls die Schülerin oder der Schüler mindestens 75% im Unterricht anwesend war. Falls eine Schülerin oder ein Schüler weniger als 75% im Unterricht anwesend war und die Abwesenheiten aufgrund schwerwiegender und dokumentierter gesundheitlicher Probleme bzw. aufgrund eines Unfalls oder wegen Teilnahme an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen verursacht wurde, die erzielten Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen aber in allen Fächern aufgrund einer angemessenen Anzahl an fundierten Bewertungselementen bewertet werden können, kann der Klassenrat das Schuljahr für gültig erklären und die Schülerin oder den Schüler bewerten. Im Falle eines Übertritts aus einer anderen Schule oder einer verspäteten Einschreibung in die Schule aufgrund von Migration zählen die Abwesenheiten ab Beginn des Unterrichtsbesuchs. Sofern die Herkunftsschule Angaben zu den Abwesenheiten mitteilt, werden diese berücksichtigt. Versetzung Bewertung von mindestens sechs Zehnteln in allen Fächern und im Verhalten. Nicht versetzungsrelevant sind die Bewertungen der fächerübergreifenden Lernangebote der übergreifenden Kompetenzen laut Bildungsprofil im Wahlbereich im Fach Katholische Religion. Diese Bewertungen werden als Teil des gesamten Lernfortschrittes bei der Schlussbewertungskonferenz mit berücksichtigt und gelten ab der 3. Klasse als zusätzliche Elemente bei der Zuweisung des Schulguthabens. Falls ein Schüler/eine Schülerin bei der Schlussbewertung Lernrückstände aufweist, die das erfolgreiche Absolvieren (Aufholen) der nächsthöheren Klasse oder der staatlichen Abschlussprüfung nicht in Frage stellen, weist der Klassenrat eine positive Bewertung in allen Fächern zu, vor allem innerhalb eines Bienniums. Wenn ein Schüler/eine Schülerin schwerwiegende Lücken und gravierende Mängel in einem oder mehreren Fächern aufweist, wird er/sie in der Regel nicht in die nächste Klasse versetzt. Den Schüler/inne/n, die bei der Schlussbewertung in einem oder mehreren Fächern ungenügende Leistungen aufweisen, kann der Klassenrat den Beschluss über die Versetzung aufschieben, wenn er unter Berücksichtigung besonderer Umstände längere Krankheit, zufrieden stellender Notendurchschnitt in den übrigen Fächern, positive Einstellung zur Schule, Einsatzbereitschaft - der Auffassung ist, dass die betreffenden Schüler/-innen aufgrund ihrer Fähigkeiten und ihrer Arbeitshaltung imstande sein werden, in den von der Schule angebotenen Aufholmaßnahmen oder in selbst organisiertem Studium die Lernlücken in den betreffenden Fächern zu beheben. Der Klassenrat entscheidet innnerhalb 31. August, ob der Schüler/die Schülerin in die nächste Klasse versetzt oder nicht versetzt wird. Bei der Aufholprüfung werden neben dem erzielten Ergebnis auch der Grad der Vorbereitung, der Besuch und die Bewertungsergebnisse von Aufholkursen sowie der Lernfortschritt in die Bewertung einbezogen. Nicht Klassifiziert Konnte von einem Schüler/einer Schülerin aufgrund häufiger Absenzen oder aufgrund der Leistungsverweigerung keine angemessene Anzahl von Bewertungen erreicht werden, so wird der Schüler im entsprechenden Fach nicht klassifiziert. Dies bedeutet, dass der Schüler/die Schülerin nachträglich Zusatzprüfungen ablegen oder das Schuljahr wiederholen muss. Lehrpersonen, die bei den Bewertungskonferenzen für einen Schüler/eine Schülerin keine Klassifizierung geben können, begründen dies schriftlich. Aufholen und Überprüfung von Lernlücken (laut MD Nr. 80/2007) Die Lerninhalte bzw. Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu überprüfen sind, sowie die Art der Überprüfung werden von den Fachlehrpersonen festgelegt. Die Eltern werden darüber und über die von der Schule beschlossenen Maßnahmen schriftlich informiert. Aufholmaßnahmen werden vorwiegend im Regelunterricht durch Differenzierung und individuelle Betreuung gesetzt. Falls die Bildungslücken nur auf mangelndem Einsatz 9

10 Bewertung Realgymnasium Albert Einstein und Technologische Fachoberschule Oskar von Miller Meran Schulprogramm beruhen, sind die Schüler/-innen verpflichtet diese unter Anleitung der Fachlehrperson eigenständig zu beheben. Daneben werden strukturierte Aufhol- und Stützmaßnahmen in der Regel im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und im sprachlich-humanwissenschaftlichen Bereich angeboten. Die Dauer der jeweiligen Maßnahme wird auch vom Umfang der aufzuholenden Lernlücken bestimmt. In diesem Rahmen können auch erweiterte Lernformen, E-Learning und Arbeit in Labors in das Angebot aufgenommen oder im Netzwerk mit anderen Schulen und/oder mit externen Experten Angebote erstellt werden. Der Klassenrat bestimmt, wer diese Angebote nutzen muss. Von dieser Verpflichtung kann der/die Schüler/in nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung der Eltern befreit werden. Für die Teilnahme an den angebotenen Sommeraufholkursen ist jedoch die Anmeldung von Seiten der Eltern erforderlich. Die Aufhol- und Stützmaßnahmen finden in der Regel im Februar und März und ab Unterrichtsende bis Ende Juni statt und können auch Klassen übergreifend angeboten werden. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation der Kurse nach Rücksprache mit den Fachgruppen und im Rahmen der Ressourcen. Die Überprüfung der Lernlücken im ersten Bewertungsabschnitt findet innerhalb April statt. Am Ende der Aufholkurse im Juni können Leistungserhebungen erfolgen. Diese werden wie auch die Mitarbeit und der Lerneinsatz bei der Schlussbewertung berücksichtigt. Die Überprüfung der Lernlücken in Folge des aufgeschobenen Beschlusses zur Versetzung und die Abschlusskonferenzen finden innerhalb 31. August statt. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Eltern mitgeteilt. Bewertung der Schüler/-innen mit besonderen Bildungsbedürfnissen Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Individuellen Lernplans (IBP). Im Protokoll der Bewertungskonferenz wird darauf verwiesen bzw. angegeben, in welchen Fächern besondere Unterrichtsmaßnahmen oder Bewertungskriterien angewandt und welche Fördermaßnahmen durchgeführt wurden. Bei den Leistungserhebungen haben die Schüler/-innen Anrecht auf geeignete Unterstützung und auf die notwendigen Hilfsmittel laut IBP. Im Zeugnis scheint kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf. Kriterien für die Dokumentation und Bewertung des Verhaltens Das Verhalten der Schüler/-innen richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Verfassung, der einschlägigen Gesetze, insbesondere der Schülercharta sowie der internen Schulordnung und wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewertet, insbesondere des Gesetzes 169/2008 und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Beschluss der Landesregierung Nr.156 vom , DM N 5/2009 vom ). Für die Klassen finden die Kriterien laut Beschluss der Landesregierung Nr vom 04. Juli 2011 Anwendung. Berücksichtigt wird auch das Verhalten bei schulbegleitenden Veranstaltungen. Die Bewertung erfolgt im digitalen Register mit 1 bis 5 Sternchen, die den Noten 5 bis 10 entsprechen. Bei der Bewertung des Verhaltens werden folgende Punkte berücksichtigt: Sozialverhalten: Höflichkeit, Rücksicht, Respekt, Hilfsbereitschaft Einsatz für die Klassen- und Schulgemeinschaft Einsatz für das eigene Lernen, Mitarbeit, Interesse häufige Verspätungen, unentschuldigte Absenzen Weitere Verstöße gegen die Regeln (Eintragungen oder andere Disziplinarmaßnahmen bei groben Regelverstößen) Note Beschreibung 10 vorbildhaftes, nachahmenswertes Verhalten bei aktiver und interessierter Mitarbeit 9 sehr gutes, korrektes Verhalten bei interessierter Mitarbeit 8 7 ein gutes Verhalten im Allgemeinen (nicht schwerwiegende Regelverstöße können durch positive Elemente ausgeglichen werden) insgesamt zufrieden stellendes Betragen bei einer oder mehreren Eintragungen, ungerechtfertigten Verspätungen oder unentschuldigten Absenzen Bewertung der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Die Bewertung erfolgt laut personenbezogenen Lernplan (IBP), der vom Klassenrat angefertigt wurde. Bei Schülerinnen und Schülern, welche Kurse zum Erlernen der Unterrichtssprache besuchen, berücksichtigt der Klassenrat die von den Lehrpersonen dieser Kurse übermittelten Beobachtungen. genügendes Betragen, wenn auch oft nicht angemessen bei häufigen Regelverstößen, 6 ungerechtfertigten Verspätungen oder unentschuldigten Absenzen untragbares Verhalten bei äußerst groben Regelverstößen, die auch zu einem längeren 5 Ausschluss aus der Schule führen Eine negative Verhaltensnote hat automatisch eine Nicht-Versetzung zur Folge. 10

11 Bewertung Voraussetzung für die Vergabe von Noten für das Verhalten unter 8 sind schriftliche Vermerke über unentschuldigte Verspätungen und Absenzen, Eintragungen im Klassenbuch sowie Disziplinarmaßnahmen bis zu zeitweiligem Ausschluss von der Schule. Negative Verhaltensnoten werden nur bei äußerst groben Regelverstößen, die auch einen längeren Ausschluss von der Schule bewirken, vergeben. Berücksichtigt wird auch eine eventuelle Besserung des Verhaltens. Bei Eintragungen und Disziplinarmaßnahmen wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten gelegt. Unbegründete Terminüberschreitungen werden bei der Bewertung des Verhaltens und Zuweisung des Schulguthabens berücksichtigt. Die Bewertung des Verhaltens wird vom Klassenvorstand vorgeschlagen, vom Klassenrat vorgenommen und zählt zum Notendurchschnitt bei der Bestimmung des Schulguthabens und für andere vom Gesetz oder vom Schulprogramm vorgesehene Zwecke. Verfahrensregeln: Die Lehrpersonen dokumentieren allfällige Beobachtungen bezüglich des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler im digitalen Register. Sie bewerten das Verhalten mindestens einmal im Semester. Der Klassenvorstand schlägt aufgrund der Einträge eine Bewertung des Verhaltens bei der Bewertungskonferenz vor ***** 10 vorbildhaftes, nachahmenswertes Verhalten bei aktiver Mitarbeit **** 9 sehr gutes, korrektes Verhalten *** 8 ein gutes Verhalten im Allgemeinen ** 7 insgesamt zufrieden stellendes Betragen (...) * 6 genügendes Betragen (...) Sternchenschnitt >4,25 >3,5 >2,75 >2 < 2 Notenvorschlag Die Ausgangsnote kann durch folgende Aspekte abgeändert werden: Geringe Anzahl an unentschuldigten Absenzen und Verspätungen, keine schwerwiegende Eintragung Schulguthaben Für die Berechnung zählen: Notendurchschnitt Schulinterne Aspekte Bildungsguthaben Nachkommastelle des Durchschnitts ± 0,1 für jeden begründeten Aspekt + 0,1 für jede anrechenbare Tätigkeit Auch schulinterne Aspekte, die sich nicht in den Fachnoten niederschlagen, z.b.: Besonderer Einsatz für die Schulgemeinschaft, Arbeitshaltung oder Schulbesuch Teilnahme an Zusatzangeboten Regelmäßige Mitarbeit bei Schülerhilfe, Webseite Schule, andere für die Schule wichtige Tätigkeiten (mindestens 10 Stunden, Bestätigung) Besuch eines Wahlfaches Für jeden Aspekt können 0,1 Punkten angerechnet bzw. abgezogen werden. Der Klassenrat entscheidet diesbezüglich mehrheitlich. Ergibt die Summe > 0,5 wird die obere Punktezahl zugewiesen. Ab Notendurchschnitt > 8 bzw. 9 wird die obere Punktezahl zugewiesen. Der Notendurchschnitt M gibt die Bandbreite vor: Notendurchschnitt 3.Klasse 4. Klasse 5. Klasse M = 6 3 bis 4 Punkte 3 bis 4 Punkte 4 bis 5 Punkte 6 < M = 7 4 bis 5 Punkte 4 bis 5 Punkte 5 bis 6 Punkte 7 < M = 8 5 bis 6 Punkte 5 bis 6 Punkte 6 bis 7 Punkte 8 < M = 9 7 Punkte 7 Punkte 8 Punkte 9 < M = 10 8 Punkte 8 Punkte 9 Punkte Den Schüler/-innen mit Aufholprüfungen werden in der Regel die niedrigeren Punkte der jeweiligen Bandbreite zugewiesen. Mehrere unentschuldigte Absenzen oder viele Verspätungen oder eine Eintragung Schwerwiegende Eintragung und mehrere unentschuldigte Absenzen Besonders vorbildliches Verhalten oder Einsatz mit positiver Wirkung oder Ausstrahlung für die Klassen- oder Schulgemeinschaft 11

12 Bildungsguthaben (crediti formativi) Folgende Tätigkeiten werden als Bildungsguthaben (crediti formativi) anerkannt; dabei müssen die Tätigkeiten im Zeitraum von Juni des vorhergehenden Jahres bis Mai des laufenden Jahres durchgeführt worden sein. Art der Tätigkeit Anforderung Bestätigungen Kurse (Sprachen oder Anderes) an öffentlich anerkannten Institutionen Sportliche Leistungen Mitglied im Vorstand oder Inhaber/ in einer aktiven Rolle des Vereins (KassierIn, GruppenleiterIn, TrainerIn, musikalische/r LeiterIn, ) Künstlerische Leistung, Sommerakademie, Musikkurse, Konsevatorium oder Ähnliches Berufserfahrung mit Bezug auf unseren Schultyp Chemie-, Sprachen-, Mathematikolympiade oder vergleichbare Wettbewerbe Zweisprachigkeitsprüfung B oder A, FCE, PET oder KET internationale Zertifikate Englisch, ECDL-Computerführerschein (gilt auch rückwirkend) Regelmäßige Mitarbeit als freiwillige Helferin, freiwilliger Helfer bei Sozialdiensten Dauer: 3 Wochen zu je 25 Stunden Platzierung 1-6 bei Landes-, Regionaloder Italienmeisterschaften Kursbestätigung Bestätigung oder Diplom 1 Jahr Bestätigung Dauer: 3 Wochen oder 60 Stunden Bestätigung oder Teilnahmeerklärung 1 Monat Bestätigung des Arbeitgebers mit genauer Angabe der Tätigkeit Platzierung 1-6 als Gesamtes (keine Teilprüfungen) 1 Jahr oder min. 30 Stunden Bestätigung Bestätigung Bestätigung Bestätigungen können bis Ende Mai des laufenden Schuljahres bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Bewertungskriterien für Präsentationen A. Handout (Titelblatt, kurze Inhaltsangabe, Quellenanalyse) B. Inhalt 1. Inhalt a. Gelungener Einstieg b. Vorstellung des Themas c. Überblick über den Aufbau einer Präsentation 2. Haupteil a. Klarer, logischer Aufbau b. Sinnvolle Überleitungen c. Sachliche Kompetenz d. Sprachliche Angemessenheit e. Adressatenbezug f. Zeitlicher Rahmen 3. Schluss a. Resümee der wichtigen Inhalte b. Abschließende Bemerkung / Ausblick c. Quellenangabe C Gestaltung 1. Belege und Verständnishilfen a. Verbal: Definitionen, Zahlen, Beispiele, Zitate, Anekdoten, Vergleiche, Worterklärungen, usw. b. Visuell / akustisch: Folien, Plakate, Anschauungsobjekte, Bilder, Tonbeispiele, multimediale Präsentation, usw. 2. Vortrag a. Lautstärke, Aussprache, Sprachtempo b. Freier Vortrag c. Blickkontakt d. Haltung, Gestik und Mimik 3. Einbeziehen der Zuhörer/-innen, z.b. in Form von a. Anschauungsobjekte b. Fragen an das Publikum c. Beantwortung von Fragen aus dem Publikum D. Allgemeiner Eindruck 1. Sorgfältige Vorbereitung aller Materialien 2. Gekonnter Umgang mit technischen Hilfsmitteln 3. Höfliches, selbstbewusstes Auftreten 12

13 A2 Schulordnung Präambel Grundlage der internen Schulordnung sind im Allgemeinen die gesetzlichen Bestimmungen, die das bürgerliche Zusammenleben regeln und im Besonderen die Schüler- und Schülerinnencharta, im folgenden Charta genannt, Beschluss der LR Nr vom 21. Juli 2003, der Einheitstext DPR Nr. 297 vom 16. April 1994 betreffend die Regelung des Schulwesens, das Landesgesetz Nr. 20 vom 18. Oktober 1995 betreffend die Mitbestimmungsgremien, das Landesgesetz Nr. 12 vom 29. Juni 2000 zur Autonomie der Schulen und die Ministerialverordnung Nr. 90 vom 21. Juni 2001 i.g.v. Die interne Schulordnung gliedert sich in drei Teile: Teil I: Hausordnung Teil II: Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze Teil III: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Art. 4 Präsenz im Schulgebäude Die Schüler/-innen dürfen den Klassenraum während des Unterrichts nur mit Genehmigung der Lehrperson verlassen. Während der Unterrichtszeit ist es Schülern und Schülerinnen nicht gestattet, die Schule ohne schriftliche Erlaubnis des Direktors oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Direktors zu verlassen. Um Unruhe zu vermeiden, bleiben Schüler/-innen nach Beendigung von Tests oder Schularbeiten in der Klasse. Bei Unwohlsein eines Schülers/ einer Schülerin werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten telefonisch verständigt, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Art. 5 Leihbücher und Medien Leihbücher sowie Bücher und/oder Medien der Bibliothek sind sorgfältig zu behandeln und im Falle von Verlust oder Beschädigung zu ersetzen. Die verschiedenen Geräte der Schule (Notebooks, Digital- und Videokameras) können ausgeliehen werden. Die Leihnehmer haften jedoch dafür bei Schäden bzw. Abhandenkommen. Für die Ausgabe und Kontrolle der Geräte bei der Rückgabe ist der Schullaborant bzw. die Bibliothek zuständig. Teil I: Hausordnung Art. 1 Aufenthalt im Schulbereich Über die Mittagszeit stehen die Schulbibliothek, Schulbar, der Innenhof und Eingangsbereich den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Art. 2 Verspätung im Unterrichtsbeginn Wenn die jeweils zuständige Lehrperson sich mehr als 10 Minuten verspätet, ist dies von den Schüler/-inne/n umgehend im Sekretariat zu melden. Die Schüler/-innen bleiben in der Klasse und verhalten sich ruhig. Art. 3 Pausenregelung Die Schülerinnen und Schüler sollten bei der Pause ihren Klassenraum verlassen und in den Schulhof gehen. Sie verhalten sich ruhig. Es ist nicht gestattet, den Schulbereich zu verlassen. Der Aufenthalt auf den Feuertreppen ist nicht erlaubt. Die Schüler/-innen dürfen Angelegenheiten im Sekretariat und in der Bibliothek erledigen. Art. 6 Absenzen- bzw. Mitteilungsheft Das Absenzen- bzw. Mitteilungsheft ist vollständig auszufüllen und stets in den Unterricht mitzubringen. Zusätzlich zu den vorgesehenen Rubriken dient es auch, allfällige Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten seitens der Schule bzw. der Lehrpersonen weiterzuleiten. Fernbleiben vom Unterricht Art. 7 a) Schüler und Schülerinnen rechtfertigen ihr Fernbleiben vom Unterricht unmittelbar nach Ende der Fehlzeit, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen. Bei Abwesenheiten, die im Voraus bekannt sind, ist ein Ansuchen beim Klassenvorstand, dem Direktor oder einem/einer seiner Mitarbeiter/innen zu stellen. b) Die schriftliche Rechtfertigung für die Abwesenheit ist dem Klassenvorstand vorzulegen, wenn der/die Schüler/-in wieder am Unterricht teilnimmt. Der Klassenvorstand nimmt die Rechtfertigung an oder verweigert die Annahme, was auf die Verhaltensnote Auswirkungen haben kann. Bei Tests und Schularbeiten kann eine offizielle Dokumentation (ärztliches Zeugnis, Bescheinigungen ) verlangt werden. Die Überprüfung erfolgt durch den Klassenvorstand. 13

14 Schulordnung c) Mit Erreichen der Volljährigkeit sind die Schüler/-innen für die Begründungen ihrer Abwesenheiten selbst verantwortlich. Ebenso tragen sie selbst für alle ihre Handlungen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Da aber das Sorgerecht der Erziehungsberechtigten mit der Volljährigkeit ihrer Kinder nicht erlischt, pflegt die Schule auch weiterhin Kontakt mit ihnen. d) Verspätungen sind eine Unhöflichkeit, stören die Lerngemeinschaft und haben bei Wiederholung Auswirkung auf die Bewertung des Verhaltens und das Schulguthaben. Verspätungen zu Unterrichtsbeginn als auch nach der Pause müssen schriftlich begründet werden. Als begründete Verspätungen gelten nur solche durch höhere Gewalt. Art. 8 Rauchverbot Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt laut Gesetz und Beschluss des Schulrates vom striktes Rauchverbot. Übertretungen werden gesetzlich geahndet. Art. 9 Mobiltelefone, Tablets und MP3-Player Mobiltelefone, Tablets und Mp3-Player bleiben während der Unterrichtszeit und anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet, außer bei ausdrücklicher Genehmigung der Lehrperson. Dasselbe gilt wenn Lehrpersonen Anweisungen geben oder Besichtigungen mit Führung stattfinden. Ministerialprotokoll Nr. 247 vom 27. Mai 2004 Art. 10 Richtlinien für die Durchführung von Maturabällen Maturabälle sind keine schulischen Veranstaltungen, sondern rein private Unternehmungen der Schüler/-innen bzw. der Abschlussklassen. Die Schule darf allerdings in der Einladung bzw. auf Plakaten erwähnt werden. Die Schüler/-innen haben für die Organisation eines Maturaballes demnach keinen Anspruch auf Befreiung vom Unterricht. Zudem dürfen Telefon, Fax und Mail der Schule für die Organisation von Maturabällen nicht verwendet werden. Die Schule geht im Falle der Organisation von Maturabällen keinerlei rechtlich bindende und finanzielle Verpflichtungen ein. Sie ist auch nicht für allfällige Schäden anlässlich der Veranstaltungen verantwortlich. Den Schüler/-innen wird von der Direktion nahe gelegt, im Falle der Durchführung eines Maturaballes eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Art.11 Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen Sofern eine öffentliche Kundgebung vom Landesbeirat der Schüler anberaumt wird und der Elternrat hierfür die Zustimmung erteilt, wird den Schülern und den Schülerinnen die Teilnahme an der Kundgebung nach Anhören des Schülerrates von Fall zu Fall gestattet. Voraussetzung ist weiters, dass die Schüler/-innen die nötige Zeit haben, die Inhalte zu besprechen (in der Regel drei Tage) und die Einverständniserklärung der Eltern im Sekretariat aufliegt. Gravierende Sicherheitsrisiken sollten rechtzeitig festgestellt und allen Beteiligten mitgeteilt werden. Die Kundgebungen sind nicht schulische Veranstaltungen. (Bezug zur Schülercharta Art. 3/15) Art. 12 Ordnung in den Klassen a) Klassenräume, Fachräume und Spezialräume sind nach jeweiligem Unterrichtsende sofort zu verlassen, wobei alle persönlichen Gegenstände mitzunehmen sind. In den Spezialräumen sind die jeweiligen Verhaltensregeln und Benutzerordnungen zu befolgen. In den Werkstätten sind auch passende Arbeitskleidung (einteiliger Arbeitsanzug/ Toni ) und feste Schuhbekleidung (keine Turnschuhe, Sandalen usw.) vorgeschrieben. b) Die Klassengemeinschaft ist für den ordentlichen Zustand des Klassenraumes und den Erhalt der Einrichtungsgegenstände in der Klasse verantwortlich. Sie müssen bei Beschädigung ersetzt werden. c) Für die Entsorgung von Abfällen stehen Abfallkörbe zur Verfügung; die getrennte Müllsammlung ist zu beachten. Die Schüler/-innen achten darauf, dass sie die Räume sauber und geordnet hinterlassen. Am Ende des Unterrichts und jedes Mal, wenn die Klasse in einen Spezialraum geht, sind Licht und Projektor abzuschalten sowie die Tür des Klassenraumes zu schließen (um Diebstählen vorzubeugen). Am Ende des Unterrichts sind die Stühle auf die Bänke zu stellen. Art. 13 Verwahrung und Verlust von Wertsachen Wertsachen und/oder größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schulverwaltung übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Art. 14 Zutritt zum Schulgebäude und Schulparkplatz Personen, die der Schulgemeinschaft nicht angehören, haben nur zu den Verwaltungsräumen Zutritt. Motorräder dürfen nur auf der Westseite des Schulhofes geparkt werden. Art. 15 Brandschutzbestimmungen Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, sich über die Brandschutzbestimmungen und Räumungsordnung zu informieren, diese zu beachten und die Anweisungen der Notfalleinsatzgruppe zu befolgen. 14

15 Schulordnung Verhalten im Schulgebäude Art. 16 Art. 18 Unterrichtsstundeneinteilung und Termine a) Von jedem Schüler und von jeder Schülerin wird erwartet, dass er/sie den Unterricht regelmäßig besucht und korrektes Verhalten zeigt durch gegenseitige Rücksichtnahme, Pünktlichkeit, Hilfsbereitschaft sowie gewissenhaften Umgang mit dem Schuleigentum. Sachschäden müssen gemeldet und von den Verursachern wieder gut gemacht werden. b) Das Anschlagen von Plakaten oder Mitteilungen an der Anschlagtafel der Schule ist nur mit Genehmigung des Direktors erlaubt. c) Essen während des Unterrichts ist nicht erlaubt. d) Für die Nutzung des Internets an allen Arbeitsstationen in der Schule gilt die Benutzerordnung der EDV-Räume. e) Die Schüler/-innen dürfen sich nicht auf die Fensterbänke setzen. f) Der Aufzug darf von Schüler/-innen nur in Ausnahmefällen benützt werden. Art. 17 Mitarbeit der Schüler/-innen am Schulgeschehen Den Schülerinnen und Schülern wird Mitsprache bei methodisch-didaktischen und organisatorischen Aspekten eingeräumt. Zu diesem Zwecke werden sie schrittweise in die Übernahme von Verantwortung eingeführt und dabei begleitet. a) Die Schüler haben das Recht, im Laufe eines Schuljahres insgesamt sechzehn Unterrichtsstunden für Klassenversammlungen zu verwenden, um dabei Probleme des klasseneigenen Schulbetriebes zu besprechen und evtl. den Lehrkräften und der Schulleitung Vorschläge zu unterbreiten. Bei der Auswahl der entsprechenden Unterrichtsstunden ist auf eine ausgewogene Verteilung auf alle Fächer zu achten. b) Es können auch Schülervollversammlungen abgehalten werden. c) Beide Arten von Versammlungen sind rechtzeitig bei der Schulleitung zu beantragen (in der Regel eine Woche vorher). d) Schülerstreiks sind im Rahmen der italienischen Gesetzgebung nicht vorgesehen. e) Die Schüler können als Einzelpersonen, innerhalb des Klassenverbandes oder nach Rücksprache mit dem Direktor auf Schulebene die Schülermeinung zu schulinternen Angelegenheiten einholen. f) Jeder Schüler/jede Schülerin, besonders in der Funktion als Klassen- oder Schülervertreter/in, kann seine Meinung frei äußern, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. g) Die Schüler können sich auch außerhalb des Unterrichts in der Schule versammeln, um Fragen zu Schule und Unterricht zu besprechen. Zeitpunkt, Raum und Tagesordnung sind mit dem Direktor zu vereinbaren, weil er für die Verwaltung und Sicherheit des Gebäudes zuständig ist und die Verantwortung besonders für minderjährige Schüler trägt. 1. Std. 07:50 08:40 2. Std. 08:40 09:30 3. Std. 09:30 10:20 Pause 10:20 10:35 4. Std. 10:35 11:25 5. Std. 11:25 12:15 6. Std. 12: Mittagspause 7. Std. 13:30 14:20 8. Std. 14:20 15:10 9. Std. 15:10 16: Std. 16:00 16:50 An Elternsprechtagen wird der Unterricht auf die ersten zwei Stunden begrenzt. Die Dauer ist von Uhr und von Uhr. Die Lehrpersonen mit Teilzeitauftrag stehen im Verhältnis zu ihrem Teilzeitauftrag - auf jeden Fall vormittags und nachmittags - zur Verfügung. 1. Termine zur Behebung der Lernrückstände Die Überprüfung der Behebung von Lernrückständen im 1. Semester findet in der Regel innerhalb April statt. Die Überprüfung der Lernrückstände, die zum Aufschub des Beschlusses zur Versetzung geführt haben, findet innerhalb August statt. 2. Termine für Prüfungen und Arbeitsaufträge (Facharbeiten, Hausaufgaben, usw.) Termine dürfen nur mit rechtzeitiger, triftiger Begründung überschritten werden. Wird auch der Ausweichtermin unbegründet überschritten, wirkt sich dies auf die Leistungsbewertung aus. Facharbeiten und Schwerpunktthemen, die nicht termingerecht eintreffen, werden nicht weiter betreut. Die Prüfungstermine werden den Schülern und Schülerinnen rechtzeitig mitgeteilt oder mit der Fach- bzw. Klassenlehrperson vereinbart. In der Regel wird ein Ausweichtermin vorgesehen. Termine für schriftliche Prüfungen und ähnliche Leistungserhebungen werden frühzeitig festgelegt und vermerkt (mindestens eine Woche vorher). Eine Häufung von Prüfungsterminen soll vermieden werden. Die vereinbarten Termine werden im elektronischen Register vermerkt. Wichtige Termine werden im Klassenkalender, Fachraumkalender oder als Tafelnotiz festgehalten. Allge- 15

16 Schulordnung meine Termine werden auf den Newsboards bzw. auf der Webseite der Schule veröffentlicht und in den organisatorischen Teil des Schulprogramms aufgenommen. Jede Klasse ernennt einen Zeitmanager, der die Terminvereinbarungen koordiniert und im Auge behält und auf einem großen Kalender notiert. 3. Termine bei unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten (Lehrausgänge, -ausflüge, -fahrten, Projektfahrten (Olympiaden, Wettbewerbe, Schulsport) und für die Abgabe von Bescheinigungen, Zeugnisse, ärztliche Atteste, Mitteilungen, Einzahlungen, Bestätigungen) Wenn die Bestätigungen für die Teilnahme an unterrichtsbegleitenden Maßnahmen nicht mindestens eine Woche vorher im Sekretariat abgegeben werden, wird das Vorhaben vom Direktor abgesagt. Bei unvorhergesehenen Verspätungen sind die Begleitpersonen umgehend zu verständigen. Nicht wahrgenommene Termine im Rahmen des Schulsports im Falle eines nicht triftigen Grundes führen zum Ausschluss von weiteren Veranstaltungen im Laufe des Schuljahres. Schüler/-innen, die das ärztliche Zeugnis nicht rechtzeitig vorlegen bzw. verlängern, können nicht mehr an Meisterschaften im Rahmen des Schulsports teilnehmen. Teil II: Anwendung der Dienstleistungsgrundsätze Die Dienstleistungsgrundsätze der Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran sehen vor, dass die Transparenz für die Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran ein zentrales strategisches Ziel darstellt. Zusätzlich zu den veröffentlichungspflichtigen Daten laut gesetzesvertretendem Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33, veröffentlicht die Schule Realgymnasium und technologische Fachoberschule Meran fortlaufend Daten und Informationen, um den Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Informationsspektrum über die eigene Tätigkeit zu bieten und um eine allumfassende Transparenz zu fördern. Öffnungszeiten des Sekretariats Art. 19 An schulfreien Tagen und in den Sommermonaten Montag bis Freitag Uhr Donnerstag Uhr Uhr An Schultagen Öffnungszeiten - Professoren Montag bis Freitag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Öffnungszeiten Schüler/-innen Montag bis Freitag Uhr Uhr Dienstag (RG+TFO) Uhr Uhr Uhr Donnerstag (RG+TFO) Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten Eltern Montag bis Freitag Uhr Donnerstag Uhr Uhr Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Mitglieder der Schulgemeinschaft haben auch außerhalb dieser Öffnungszeiten Zugang zu den Büros. Öffnungszeiten - Schulbar Montag bis Freitag Uhr Art. 20 Ordentlicher Urlaub und Resturlaub des nicht-unterrichtenden Personals In der unterrichtsfreien Zeit kann, falls es die Umstände und anstehende Arbeiten erlauben, an bestimmten Tagen die Schule geschlossen bleiben. An den Tagen, wo die Schule geschlossen bleibt, nehmen die Mitarbeiter/innen Urlaub. Die Verteilung der übrigen Urlaubstage wird nach Absprache mit den einzelnen Mitarbeiter/innen vereinbart. Bei begründeter Anfrage kann in Ausnahmefällen, sofern nicht dienstliche Erfordernisse es anders verlangen, der festgelegte Urlaubszeitpunkt verschoben werden. Art. 21 Kopierdienst für Lehrpersonen und Schüler/-innen und Druckerregelung Der Kopierdienst wird auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen und Schüler/-innen abgestimmt, berücksichtigt aber auch die Bedürfnisse und zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiter/-innen der Schulverwaltung. Fotokopien werden ausschließlich von den dafür beauftragten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen erstellt und verteilt. Im Sekretariat werden nur ausnahmsweise Kopien gemacht. Jede Klasse erhält eine Kopierkarte mit 250 Kopien pro Schüler/in, die im Kopierraum aufbewahrt und ausgegeben wird. Diese Kopien, im Wert von 15 Euro, werden von den Schüler/- innen als Teil des Schülerbeitrags bezahlt. a) eine Fotokopie Din A4 kostet 0,052 Euro b) eine Fotokopie Din A3 kostet 0,104 Euro N. B.: Eine Kopie, die wegen eventuell auftretenden technischen Mängel am Kopiergerät nicht gelingt, wird aufgrund der erfolgten Preissenkung nicht ersetzt. Mit der Karte werden kopiert: 16

17 Schulordnung - Unterrichtsmaterialien für die Klasse - Schularbeiten und Tests - weitere von der Klasse angeforderte Kopien Sollte die Anzahl der Kopien nicht ausreichen, so wird die Karte mit Zustimmung des Direktors neu geladen. Kopien für das Lehrpersonal: Jede Lehrperson erhält eine Kopierkarte mit 500 Freikopien, über die sie frei verfügen kann. Für neuerliches Aufladen bedarf es eines Antrags an den Direktor/die Direktorin. Kopien für den Privatgebrauch: Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft kann sich im Sekretariat eine Kopierkarte besorgen. Für die Bezahlung gilt folgende Regelung: - mindestens 200 Kopien Din A4: 0,078. Eine Din A3 Kopie zählt als zwei Din A4 Kopien. Für die Erstaufladung (mindestens 15,60 ) wird der zu bezahlende Betrag mittels Posterlagschein an die Schule überwiesen. Die Magnetkarte ist wieder aufladbar. Kopien für Projekte: Falls größere Mengen an Kopien benötigt werden, wird eine eigene Magnetkarte eingerichtet. Art. 22 Vormerkungen von Spezialräumen und des Mehrzwecksaals Für die Vormerkungen der einzelnen Spezialräume erfolgt über das elektronische Register. Die Vormerkung des Mehrzwecksaals erfolgt über das Sekretariat mit dem auch alle Vorgehensweisen abgeklärt werden. Der Hauswart ist zu informieren. Art. 23 Anschläge an der Amtstafel Stellenplan der Lehrpersonen Notfalleinsatzkomitee Stundenplan für Lehrer und Schüler Öffnungszeiten der Sekretariate für den Parteienverkehr Organigramm der Mitarbeiter/innen in den Gremien Individueller Sprechstundenplan der Lehrpersonen Plan für die Beaufsichtigung der Schüler/-innen in den Pausen Aufgaben und Verhalten im Falle eines Brandes Weitere vom Gesetz vorgesehene Anschläge und Veröffentlichungen Teil III: Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Art 24 Definition der Disziplinarverstöße Folgende vorsätzliche oder fahrlässige Verhaltensweisen gelten als Disziplinarverstöße im Sinne der Charta: a) mangelnde Achtung fremden Gutes im Schulgebäude und im Schulhof; b) Nichtbeachtung organisatorischer Vorschriften, der Benutzerordnungen in den Spezialräumen und Sicherheitsbestimmungen; c) Nichteinhaltung der Weisungen der Begleitpersonen bei außerschulischen Veranstaltungen; d) Nichteinhaltung der in der Schüler- und Schülerinnencharta genannten schulischen Pflichten; e) Nichtteilnahme an vereinbarten Veranstaltungen aus nichtigen Gründen; störendes Verhalten bei Klassenversammlungen; f) Missachtung der eigenen Persönlichkeit oder jener anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft; g) Nichtbeachtung der Weisungen der Lehrpersonen sowie des gesamten Schulpersonals sowie unkorrektes und rücksichtsloses Benehmen; h) Unentschuldigte Absenzen und ungerechtfertigte Verspätungen. Art 25 Disziplinarmaßnahmen Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 5 Abs. 5-8 der Charta werden folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen, die von der jeweils zuständigen Person bzw. Organ veranlasst bzw. getroffen werden. a) Mündlicher Verweis b) Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten durch die zuständige Lehrperson c) Eintragung ins Klassenregister unter Angabe des Verstoßes und des Sachverhaltes. Nach zwei Eintragungen ins Klassenregister werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Schulleitung verständigt. Der Klassenvorstand informiert das Sekretariat und füllt den dafür vorgesehenen Vordruck aus. Eintragungen der ganzen Klasse erfolgen bei Verstößen, die alle Schüler/-innen der Klasse zu verantworten haben. d) Wiedergutmachung im Sinne des Art. 5 Abs. 8 der Charta e) Ausschluss aus der Schulgemeinschaft im Sinne des Art. 5 Abs. 9 der Charta Bei schwerwiegenden Verletzungen der Haus- bzw. Benutzerordnung wie mutwillige 17

18 Schulordnung Beschädigung, fahrlässiger Umgang mit Schulmaterialien und schuleigenen Einrichtungsgegenständen wie auch bei schwerer Körperverletzung kann der Klassenrat auch einen Ausschluss verhängen. Der Ausschluss kann in eine schulinterne oder externe soziale Wiedergutmachungsmaßnahme umgewandelt werden. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung, aus Mutwilligkeit und Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Verursacher (unter 18 Jahren die Erziehungsberechtigten). Sollte ein/e Schüler/in über das gesamte Schuljahr die Hausordnung häufig verletzen bzw. den Unterricht stören, kann der Direktor in Absprache mit dem Klassenrat und den Erziehungsberechtigten für das nachfolgende Schuljahr eine Versetzung des Schülers/der Schülerin in eine Parallelklasse beschließen. f) Bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden vom Direktor die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen getroffen. g) Fahrlässige Verspätungen werden im Klassenbuch vermerkt und wirken sich auf die Betragensnote aus. Art 26 Durchführung der Disziplinarmaßnahmen a) Die Maßnahmen gemäß Art. 2 Buchstabe a), b) und c) werden von der zuständigen Fachlehrperson und/oder der Schulleitung veranlasst bzw. getroffen. b) Im Falle der Wiedergutmachung werden die Maßnahmen von der zuständigen Lehrperson, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand oder der Schulleitung veranlasst bzw. getroffen. c) Bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Disziplinarverstößen ergreift die Schulleitung, nach Anhörung des Klassenrates, geeignete Disziplinarmaßnahmen. d) Im Sinne des Art. 5 Abs. 9 der Charta wird im Falle des Ausschlusses aus der Schulgemeinschaft die Maßnahme vom Klassenrat verhängt, der auch die Dauer desselben bestimmt. e) Im Übrigen kommen die Absätze 10 bis 13 des obgenannten Artikels zur Anwendung. b) Bei Misslingen des Schlichtungsversuches entscheidet die Kommission binnen fünf Tagen. c) Die Schlichtungskommission entscheidet auf Anfrage über die Auslegung und Verletzung der Charta an der Schule. Art. 28 Fristen Bei allen in diesen Anwendungsbestimmungen angeführten Fristen verstehen sich die angegebenen Tage als Kalendertage. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, so endet die Frist am Montag. Fällt das Ende in eine unterrichtsfreie Zeit (Sommerferien ausgenommen), so gelten noch die ersten beiden Schultage als zur Frist gehörig. Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission besteht aus: a) dem Direktor/der Direktorin Art. 29 b) einem/einer Elternvertreter/in des RG und der TFO c) die Vorsitzenden des Schülerrates des RG und der TFO d) zwei Lehrervertreter/-innen Für jedes Mitglied wird je ein Ersatzmitglied der genannten Kategorie bestellt. Ersatzmitglieder der Schülervertreter/-innen sind deren Stellvertreter/-innen im Schülerrat. Die Amtsdauer der Schlichtungskommission beträgt ein Jahr. Rekursverfahren Art. 27 a) Der Rekurs gegen Disziplinarmaßnahmen laut Art. 6 Abs. 1 der Charta ist von dem Schüler/der Schülerin oder bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen von einem/einer Erziehungsberechtigten innerhalb von zehn Tagen nach Verhängung der Sanktion bei der Schlichtungskommission mittels der Schuldirektion einzureichen. Die Schlichtungskommission setzt einen Termin binnen zehn Tagen nach Einbringung des Rekurses für den Schlichtungsversuch fest. 18

19 A3 - Verschiedene Regelungen Außendienstregelung Das Lehrpersonal kann für folgende Tätigkeiten um Außendienst ansuchen: Fortbildungen Schülerbegleitungen Exkursionen Dienstfahrten Das Personal ist im Außendienst, wenn es sich im Auftrag des Vorgesetzten (Direktor) und mit dessen Genehmigung außerhalb des Schulgelände begibt. Dafür bedarf es einer schriftlichen Außendienstgenehmigung. Die Außendienstvergütung steht zu, wenn der Außendienst mindestens vier oder mehr Stunden dauert. Die Vergütung des Außendienstes wird ab der 4. Stunde berechnet (die ersten drei Stunden werden nicht dazugezählt) Wie fülle ich den Vordruck richtig aus? Punkt 1 Punkt 2 Punkt 3 Punkt 4 Punkt 5 Punkt 6 Punkt 7 Punkt 8 Punkt 9 Punkt 10 Monat und Jahr des Außendienstes angeben Ausstellungsdatum immer angeben Die Matrikelnummer immer angeben Name der Lehrperson eintragen Geburtstag der Lehrperson eintragen Wohnsitz bzw. Wohnort (während des Schuljahres) der Lehrperson eintragen Dienstsitz mit Hauptauftrag angeben. Als erster Dienstsitz wird immer jener Ort angegeben, in dem die Lehrperson den Hauptauftrag hat. Den zweiten Dienstsitz angeben sofern dies zutrifft Tag, Abreise- und Rückreisezeiten angeben Abfahrts- Bestimmungs- und Rückkehrort angeben (z.b. Meran-Bozen-Meran) Es zählt immer die kürzest-mögliche Verbindung (Dienstsitz, Wohnsitz usw.) Punkt 11 Fahrtkosten-vergütung Punkt 12 Punkt 13 Angabe und Vergütung der Stunden Punkt 14 Rechnungen für Übernachtung Punkt 15 Belege für Essen Verpflegungs- Kosten Originalbelege für Parkplatzgebühren, Mautgebühren, Zugtickets (auch Sammelbelege), Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Eintritte in Museen, Theater und sonstige Eintritte, Tageskarten bei Skiausflüge, Flugtickets, Versicherungen, Transferkosten, event. Taxispesen (nur in Ausnahmefällen). Alle Belege müssen von der Lehrperson unterschrieben sein! Wenn möglich müssen für die Fahrten öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden. Ist das nicht möglich sollten Fahrtengemeinschaften gebildet werden. Genaue Angabe der Kilometer laut Kilometertabelle. Die Vergütung der Kilometer wird immer dem aktuellen Stand angepasst Bei Fortbildung werden nur Fahrt bzw. Übernachtungsspesen vergütet (keine Stunden). Die Außendienstvergütung steht zu, wenn der Außendienst bei Schülerbegleitung mindestens vier Stunden dauert. Der Bruchteil von mehr als 30 Minuten zählt als volle Stunde, außer für das Erreichen der Mindestanzahl von 4 Stunden. Es dürfen nur volle Stunden angegeben werden, d.h. es muss auf- bzw. abgerundet werden. Alle im Außendienst verbrachten Stunden (In-und Ausland) werden mit einem Stundensatz von 2,80 vergütet: Der Betrag laut Rechnung wird angegeben. Originalrechnungen, die den Lehrpersonen vor Ort ausgehändigt werden, müssen nach erfolgtem Außendienst sofort im Sekretariat abgegeben werden. Es sollten nach Möglichkeit nur Rechnungen mit Zimmer mit Frühstück ausgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, so sollten die Kosten für Übernachtung und für das Essen getrennt und detailliert aufscheinen. Übernachtungen dürfen in Hotels mit nicht mehr als *** erfolgen! Es werden nur Originalbelege vergütet. Es dürfen keine Sammelbelege für Essen beigelegt werden. Kassabelege werden nur dann rückvergütet, wenn das Essen angegeben ist (z.b. Menü, primo, secondo, Vor- und Hauptspeise, Salat, Pizza, Toast usw.) Kassazettel mit der Bezeichnung Bar, Getränke, Kaffee und Kuchen usw. werden nicht vergütet. Bei 6 Stunden Außendienst wird eine Mahlzeit = 25,00 Euro vergütet. Bei 12 Stunden Außendienst werden 2 Mahlzeiten vergütet und zwar: Mittagessen Euro 25,00 und Abendessen Euro 25,00 (nicht kumulierbar). Alle Belege müssen von der Lehrperson unterschrieben sein! 19

20 Außendienstregelung Punkt 16 Vorschuss Punkt 17 Punkt 18 Punkt 19 Punkt 20 Punkt 21 Die Summe des Vorschusses, falls angesucht, immer angeben. Bei Außendiensten mit einer Ausgabe von mindestens 150,00 kann um einen Vorschuss angesucht werden. (Vorlage im Professorenzimmer) wobei die in der Gesuchsvorlage vorgesehene voraussichtliche Spesenaufstellung (nur Übernachtung und Fahrtspesen) ausgefüllt werden darf. Dem Ansuchen muss das Gesuch um AD-Genehmigung beigelegt werden und kann frühestens 2 Wochen vor Beginn des Außendienstes an das Gehaltsamt übermittelt werden. Der Vorschuss wird bei Antritt des Außendienstes direkt auf das Gehaltskonto der Lehrperson überwiesen und später mit der effektiven Abrechnung verrechnet. Es sind immer die Summen für alle Spalten auszurechnen und einzutragen. Angabe der Tage bei Fortbildungskursen Anzahl der Belege für Übernachtungen, Verpflegung und sonstige Belege sind anzugeben. Unterschrift der Lehrperson Unterschrift Direktor Die Sachbearbeiterin der AD-Abrechnungen für das Realgymnasium Susanna Klotz 1 Blatt Nr. Foglio n. Ausstellungsdatum Data di compilazione... 2 Abrechnung der Außendienste des MONATS Liquidazione missioni compiute nel MESE di... 1 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL GEBURTSDATUM WOHNSITZ 4 DATA DI NASCITA 5 DIMORA 6 MATR. NR. NAME, VORNAME N. MATR. COGNOME, NOME 3 ZWEITER DIENSTSITZ 7 8 SEDE DI LAVORO SECONDARIA ERSTER DIENSTSITZ SEDE DI LAVORO PRINCIPALE Dem Amte vorbehalten Riservato all ufficio KM MIT EIGENFAHRZEUG - KM VON MEZZI PROPRI DATUM DATA KOSTEN FÜR VERPFLEGUNG FAHRPREIS, VERSICHERUNGEN, TICKETS, MAUTGEBÜHREN, PARKGEBÜHREN, EINTRITTE ABFAHRTS- BESTIMMUNGS- UND RÜCKKEHRORT STEUERBE- MESSUNGS- GRUNDLAGE IMPONIBILE FISCALE ÜBERNACHTUNGEN STUNDEN AUF NICHT ASPH. STR. SU STRADE NON ASF. AUF ASPHALTSTRASSEN SU STRADE ASFALTATE RÜCKKEHR RITORNO ABREISE PARTENZA PERNOTTAMENTI ORE SPESE DI VITTO PREZZO DEL BIGLIETTO, ASSICURAZIONI, PEDAGGIO, PAR- CHEGGIO, ENTRATE LUOGO DI PARTENZA, DI DESTINAZIONE E DI RITORNO AUTO AUTO MOTORRAD MOTO AUTO AUTO MOTORRAD MOTO ZEIT ORA TAG GIORNO ZEIT ORA TAG GIORNO Den Schulen mit entlegenem Dienstsitz vorbehalten Riservato alle scuole con sedi disagiate Hin- und Rückfahrt: Wohnsitz-Schule Nr. x km Andata e ritorno: Dimora-scuola SUMMEN TOTALI 0, ,00 0, VORSCHUSS ANTICIPO 19 für Verpflegung beigelegt. per vitto. Belege für Übernachtungen, documenti per pernottamenti, Es werden Nr Si allegano n. Tage bei Fortbildungskursen (Zeitraum/Zeiträume): Giorni per corsi di aggiornamento (periodo/i): Es wird bestätigt, dass die oben angeführten Außendienste DER / DIE ANTRAGSTELLER/-IN - IL / LA RICHIEDENTE ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. DER ZUSTÄNDIGE VORGESETZTE: - IL SUPERIORE COMPETENTE 20 Si attesta che le sopraccitate missioni sono state effettuate 21 in conformità alle norme. Innerhalb 5. des nächstfolgenden Monats beim Personalinspektorat Gehaltsamt für das Lehrpersonal, I Bozen, Rittnerstraße 13, Rittnercenter 2, einzureichen Da inoltrare entro il 5 giorno del mese successivo all Ispettorato al personale, Uffi cio stipendi per il personale insegnante, I Bolzano, Via Renon 13, Rittnercenter 2 20

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