Stadt Reutlingen nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb Schieferbuckel

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1 Auslobung (ENTWURF) Stand Stadt Reutlingen nichtoffener städtebaulicher Ideenwettbewerb Schieferbuckel mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

2 IMPRESSUM vertreten durch Erste Bürgermeisterin Frau Ulrike Hotz Projektleitung: Amt für Stadtentwicklung und Vermessung: Frau Diana Bartsch und Herr Sebastian Geiger Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung: Nixdorf Consult GmbH Architekten + Ingenieure Ringstr Gerlingen Tel. +49 (0)7156/ info@nixdorf-consult.de 2

3 Terminübersicht Preisrichtervorbesprechung Tag der Bekanntmachung Abgabe Bewerbungsunterlagen , 16:00 Uhr (Submission) Versand der Wettbewerbsunterlagen Eingang der schriftlichen Rückfragen Kolloquium Rückfragenbeantwortung bis Abgabetermin Planunterlagen Abgabetermin Modell , 16:00Uhr (Submission) , 16:00Uhr (Submission) Vorprüfung bis Sitzung Preisgericht

4 Inhaltsverzeichnis Teil A Auslobungsbedingungen 1. Allgemeines Ausloberin / Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung Anlass, Zweck und Ziele des Verfahrens Wettbewerbsart, Zulassungsbereich, Sprache Teilnahmeberechtigung Bewerbungsverfahren Auswahl der Teilnehmer Wettbewerbsteilnehmer Preisgericht Vorprüfung Wettbewerbsunterlagen Rückfragen/ Kolloquium Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsleistung und Kennzeichnung Beurteilungskriterien Prämierung Ausstellung der Arbeiten Weitere Bearbeitung Nutzung Rückversand der Unterlagen Nachprüfung... 15

5 AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in der Fassung vom zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der Richtlinie für Planungswettbewerbe ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer XXXX registriert. Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit in dieser Auslobung die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 2. AUSLOBERIN / WETTBEWERBSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG Stadt Reutlingen Vertreten durch Erste Bürgermeisterin Frau Ulrike Hotz Wettbewerbsbetreuung: Nixdorf Consult GmbH Architekten + Ingenieure Ringstr Gerlingen Tel. +49 (0)7156/ info@nixdorf-consult.de Ansprechpersonen: Dipl.- Ing. Lotte Sanwald und Dipl.- Ing. Caroline Straub Alle Fragen zum gesamten Wettbewerbsverfahren sind per ausschließlich an die Wettbewerbsbetreuung zu richten. 3. ANLASS, ZWECK UND ZIELE DES VERFAHRENS Mit dem städtebaulichen Ideenwettbewerb Schieferbuckel wird das Ziel verfolgt, die heute brach liegenden Flächen einer, an die städtebaulichen Ziele der Wohnbauflächenentwicklung der Stadt Reutlingen, angepassten Nutzung zuzuführen. Der Umgang mit der topographisch bewegten Situation und den intensiven Verkehrslärmimmissionen in der nördlichen Reutlinger Innenstadt, die Anbindung an die angrenzenden Wohnquartiere und die Innenstadt, die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten und zur Anschlussunterbringung von Geflüchteten sowie die funktionale Einbindung unterschiedlicher Nutzungen (Parkhaus, Eissporthalle, Skateanlage), sind die besonderen Herausforderungen dieses Verfahrens. Die beiden Teilflächen Justinus-Kerner-Straße (Plangebiet West ca. 3,7 ha) und Sickenhäuser Straße/ Irtenbach (Plangebiet Ost ca. 4,4 ha) sollen im Zusammenhang der Gesamtfläche Schieferbuckel betrachtet werden. 5

6 Ziel ist die Entwicklung von städtebaulichen Konzepten für zwei Stadtquartiere, welche den Übergang zu den umgebenden Gebieten schaffen und eine urbane Silhouette der neuen Stadtansicht gestalten. Details der Aufgabenstellung des Wettbewerbs sind in der Auslobung Teil B beschrieben. 4. WETTBEWERBSART, ZULASSUNGSBEREICH, SPRACHE Der Wettbewerb ist als einphasiger städtebaulicher Ideenwettbewerb mit einem qualifizierten, vorgeschalteten Bewerbungs- und Auswahlverfahren in Form eines nichtoffenen Planungswettbewerbs mit 30 Teilnehmern ausgelobt. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung. Teil B der Auslobung enthält keine bindenden Vorgaben gem. 6 (2) RPW Es wird den Bearbeitern jedoch empfohlen, die Zielvorstellungen der Ausloberin zu beachten. 5. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 20 05/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Einbeziehung von Ingenieurbüros für Verkehrsplanung wird seitens der Ausloberin empfohlen. 6

7 Für die Teilnahme wird eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten bzw. Stadtplanern mit Landschaftsarchitekten gefordert. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in 4 (2) RPW 2013 beschrieben. 6. BEWERBUNGSVERFAHREN Jeder Teilnahmeberechtigte kann sich bewerben. Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie der formalisierte Bewerbungsbogen sind ab dem in nachfolgend angegebener Adresse eingestellt und herunterladbar: Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die dort abrufbaren formalisierten Bewerbungsunterlagen (Bewerbererklärung und Nachweise) verwendet und vollständig fristgerecht bis zum Uhr (Submission!) in Papierform beim wettbewerbsbetreuenden Büro eingereicht hat: Nixdorf Consult GmbH Architekten + Ingenieure Betreff: Wettbewerb Schieferbuckel Ringstr Gerlingen Auf die eigenhändige Unterschrift auf der Bewerbung ist zu achten. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bewerbungen per bzw. Fax sind vom Verfahren ausgeschlossen. Alle Bewerber erhalten bis zum eine Nachricht vom Wettbewerbsbetreuer, ob sie zum weiteren Verfahren zugelassen sind und bestätigen dann bis zum verbindlich ihre Teilnahme. 7. AUSWAHL DER TEILNEHMER Qualifizieren sich mehr als 22 Bewerber (8 Büros sind von der Ausloberin bereits vorab ausgewählt), entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Stelle. 8. WETTBEWERBSTEILNEHMER Die Ausloberin hat folgende Teilnehmer, die den Bewerbungsanforderungen entsprechen, vorab ausgewählt (in alphabetischer Reihenfolge): 01 citiplan Stadtplanung und Projektentwicklung, Pfullingen mit Freiraumplanung Sigmund, Grafenberg 02 Künster Architektur Stadtplanung Planungsgesellschaft, Reutlingen mit Dipl.-Ing. Ulrich Thomas, Freier Garten- und Landschaftsarchitekt, Tübingen 7

8 03 Lehen drei - Architektur Stadtplanung, Stuttgart mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten, Dettenhausen 04 Project GmbH - Städtebau, Architektur und Freianlagen, Esslingen 05 Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf mit faktorgrün, Freiburg 06 Schwille Architekten, Reutlingen mit g2-landschaftsarchitekten, Stuttgart 07 Spacial Solutions, München mit Kienleplan GmbH, Stuttgart 08 Wick und Partner - Architekten Stadtplaner, Stuttgart mit grünewelle Landschaftsarchitektur, Grünkraut Die folgenden 22 Büros wurden durch das vorgeschaltete Auswahlverfahren bestimmt: Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. 9. PREISGERICHT Die Ausloberin hat das Preisgericht in nachstehender Besetzung (in alphabetischer Reihenfolge) gebildet und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. In der Zusammensetzung des Preisgerichts können sich Veränderungen in der personellen Besetzung der Preisrichter / stellvertretenden Preisrichter der Ausloberin ergeben. Fachpreisrichter (09), mit Stimmrecht 01 Prof. Dr.-Ing. Martina Baum, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart 8

9 02 Dr.-Ing. Matthias Fuchs, Architekt, Darmstadt 03 Dipl.-Ing. Patrick Gmür, Architekt, Zürich 04 Dipl.-Ing. Gerd Grohe, Architekt, Stuttgart 05 Erste Bürgermeisterin Dipl.-Ing. Ulrike Hotz, Reutlingen 06 Dipl.-Ing. Caroline von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen 07 Prof. Dipl.-Ing. Ute Meyer, Architektin und Stadtplanerin, Biberach 08 Prof. Dr.-Ing. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart/ Dortmund 09 Prof. Dr.-Ing. Jan Riel, Verkehrsplaner, Karlsruhe Stellvertretende Fachpreisrichter (04), ohne Stimmrecht 01 Prof. Dipl.-Ing. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Korntal 02 Dipl.-Ing. Stefan Dvorak, Amtsleiter Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, Reutlingen 03 Dr. Gerd Kuhn, Universität Stuttgart 04 Dipl.-Ing. Ulrich Wurster, Amt für Stadtentwicklung und Vermessung, Reutlingen Sachpreisrichter (08), mit Stimmrecht 01 Oberbürgermeisterin Barbara Bosch, Reutlingen 02 Erich Fritz, FWV-Fraktion 03 Gabriele Janz, Fraktion der Grünen und Unabhängigen 04 Rainer Löffler, CDU-Fraktion 05 Prof. Dr. Jürgen Straub, WIR Fraktion 06 Helmut Treutlein, SPD-Fraktion 07 Regine Vohrer, FDP-Fraktion 08 Rüdiger Weckmann, Linken Liste Vorhabenträger (02), ohne Stimmrecht Ralf Güthert, Geschäftsführer GWG, Wohnungsgesellschaft Reutlingen Klaus Kessler, Geschäftsführer GWG, Wohnungsgesellschaft Reutlingen Sachverständige Berater (04), ohne Stimmrecht Dr. Frank Dröscher, Ingenieurbüro Dr. Dröscher, Tübingen Ein Vertreter Dezernat II, Stadtverwaltung Reutlingen Ein Vertreter Dezernat III, Stadtverwaltung Reutlingen Ein Vertreter Dezernat IV, Stadtverwaltung Reutlingen Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige bzw. Vorprüfer hinzuzuziehen. Gäste können vom Preisgericht zur Teilnahme an den Sitzungen zugelassen werden. Die Sitzung des Preisgerichts ist vorgesehen für den Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmenden das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung durch Übersendung der Niederschrift über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt. Die Mitglieder des Preisgerichts und die Architektenkammer Baden-Württemberg erhalten ebenfalls die Niederschrift. 10. VORPRÜFUNG Die Vorprüfung wird von Nixdorf Consult GmbH Architekten + Ingenieure durchgeführt. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Vorprüfer zu benennen. 9

10 11. WETTBEWERBSUNTERLAGEN Alle Verfahrensunterlagen, ausgenommen das Modell, werden den Teilnehmern ab dem per Download-Link zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe des Modells erfolgt im Rahmen des Kolloquiums. Die Verfahrensunterlagen im Einzelnen: Teil A der Auslobung: Allgemeine Bedingungen Teil B der Auslobung: Aufgabenstellung Teil C der Auslobung: Anlagen Die Nutzung der ausgegebenen Unterlagen darf nur zur Bearbeitung des Wettbewerbs erfolgen. 12. RÜCKFRAGEN/ KOLLOQUIUM Rückfragen können bis zum per Mail an die Wettbewerbsbetreuung (L.Sanwald@nixdorf-consult.de) gerichtet werden. Kolloquium/ Rückfragenbeantwortung am :30 Uhr Zur Erläuterung der Planungsaufgabe und der Beantwortung von Rückfragen findet zum vorgenannten Termin ein Kolloquium der Teilnehmer statt. Die Teilnahme am Kolloquium ist erwünscht. Ort: GWG Wohnungsbaugesellschaft Reutlingen mbh Reutlingen Die schriftliche Beantwortung aller Fragen erfolgt bis zum Die Fragen und Antworten werden Teil der Auslobung und allen Teilnehmern anonymisiert zur Verfügung gestellt. 13. ABGABE DER WETTBEWERBSUNTERLAGEN Abgabetermin für die Wettbewerbspläne Abgabetermin für das Wettbewerbsmodell Uhr (Submission) Uhr (Submission) Der Zeitpunkt der Abgabe wird mit Datum und Uhrzeit als Abgabetermin festgelegt, unabhängig zur Art und Weise des Eingangs. Die Wettbewerbsarbeit kann an den Abgabeterminen jeweils von 9.00 Uhr bis Uhr persönlich abgegeben werden. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt dann die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe der Wettbewerbsbetreuung. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung von Plänen und Modellen durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Die Wettbewerbspläne sind einzuliefern an die folgende Adresse: 10

11 Nixdorf Consult GmbH Architekten + Ingenieure Betreff: Wettbewerb Schieferbuckel Ringstr Gerlingen Die Modelle sind einzuliefern an die folgende Adresse: Räumlichkeiten der GWG, Reutlingen (wird noch bekanntgegeben) 14. WETTBEWERBSLEISTUNG UND KENNZEICHNUNG Die Präsentationspläne sind ungefaltet auf Papier einzureichen, aus organisatorischen Gründen max. 4 Pläne in DIN A0 -Format hochkant, gelayoutet gemäß Anlage 15. Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (Größe h = 1 cm, b = 6 cm) in der rechten, oberen Planecke zu kennzeichnen. Die Pläne sind als Strichzeichnung (dunkler Strich auf hellem Grund) ungefaltet einzureichen. Farbige Darstellung ist zulässig. Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen sind folgende Leistungen vom Teilnehmer, unter Einbeziehung der Vorgaben beider Plangebiete, zu erbringen: 1. Lageplan als Schwarzplan M. 1:2500 Städtebaulicher Gesamtzusammenhang in genordeter Darstellung als Schwarzplan. 2. Übersichtsplan mit städtebaulichem Konzept für den Gesamtbereich M 1:1000 Darstellung der städtebaulichen und landschaftlichen Leitidee separat für beide Plangebiete West und Ost unter Berücksichtigung der Einordnung und Anbindung an die anschließenden Quartiere. Dabei sind Angaben zu sämtlichen vorhandenen und neu geplanten Baukörpern, verkehrlichen Neuordnungen der Fahr- und Fußwege, Zufahrten und Parkierungen, sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Freiflächen zu machen. Höhenversprünge sind durch Schattierungen oder ähnliche Darstellungen zu verdeutlichen. Insbesondere unter Beachtung der in Teil B aufgeführten Rahmenbedingungen (Grundlagenkonzept) ist auf vorgegebener Plangrundlage die strukturelle, funktionale und verkehrliche Einbindung des Bereichs zur Kernstadt hin und in die nördlich gelegenen Wohngebiete (u. a. Fußgänger, Radfahrer, Grünbezüge / Freiflächenkonzeption, ÖPNV, soziale Infrastruktur, Versorgungsinfrastruktur) darzustellen. 3. Lageplan städtebaulicher Entwurf M 1:500 (jeweils für Plangebiet West bzw. Ost) Städtebaulicher Gesamtzusammenhang in genordeter Darstellung. Darzustellen sind: a. Anordnung und Gruppierung der Baukörper mit Dachaufsicht und Kennzeichung von Grün- und/oder Solartechnikflächen b. Anzahl der Geschosse, Dachform und Höhe der Gebäude (First- und Traufhöhen) c. Systematik und Gestalt der öffentlichen Räume d. Erschließungskonzept mit den Zufahrten, privaten Stellplätze und öffentlichen Parkplätzen, Gehwegen und Eingängen e. Grün- und Freiraumplanung, Vegetationsstrukturen, Wegebeziehungen 11

12 4. Geländeschnitte M 1:500 a. Mindestens 3 Geländeschnitte in Nord-Süd-Richtung einschließlich schematischer Gebäudeansicht mit Eintragung der EFH: 2 Schnitte durch Plangebiet West (Schieferterrassen und Justinus-Kerner-Str.) und mindestens 1 Schnitt durch Plangebiet Ost b. Darstellung des vorhandenen und zukünftigen Geländes. c. Darstellung von Höhenentwicklung und Höhenstaffelung geplanter Baukörper sowie deren Einbindung in das Gelände mit Darstellung von Sichtbeziehungen und Besonnung. 5. Detailausschnitt für einen prägenden Bereich M1:500 (jeweils für Plangebiet West bzw. Ost) Der Ausschnitt soll einen lärmbelasteten Bereich und seine Schutzmaßnahmen darstellen. a. Erläuternde Darstellungen in entwurfstypischen Ausschnitten des Vertiefungsbereichs mit Darstellung der Gebäudetypologien (schematische Darstellung des Erd- und eines Regelgeschosses) insbesondere im Hinblick auf die Realisierbarkeit von Wohneinheiten, Gebäudezugänge und Nebenanlagen, der öffentlichen, gemeinschaftlichen und privaten Freiräume. b. Weitere erläuternde Skizzen / Piktogramme sowie atmosphärische Stimmungsbilder sind erwünscht (keine Renderings zugelassen), je Plangebiet max. 1 DIN A3 6. Textliche Erläuterungen (maximal 2 DIN A4 Seiten) Erläuterungstext in die Pläne integriert, maximale Länge eine DIN A4 Seite. 7. Städtebauliche Kennziffern (siehe Formblatt Anlage 06) Es sind Berechnungen auf vorgegeben Formblättern zu folgenden Aspekten einzureichen: a. Flächenermittlung und Flächenbilanz (BGF) b. Angaben zur Dichte in Wohneinheiten (WE) c. Städtebauliche Kennziffern (GRZ, GFZ) d. Berechnung notwendiger Stellplätze gemäß vorgegebenem Stellplatzschlüssel der Stadt Reutlingen e. Berechnung des öffentlichen Parkierungsangebots 8. Vorprüfunterlagen (jeweils für Plangebiet West bzw. Ost) Für die Vorprüfung ist in einem Plan auf der Basis des Lageplans M 1:500 in den angegebenen Farben anzulegen: a. Verkehr und Parkierung: Darstellung der notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen und der Parkierung, detailliert für alle Verkehrsarten (öffentliche Straße grau, öffentliche Parkplätze gelb, private Stellplätze magenta) b. Verhältnis der Freiräume: Darstellung der öffentlichen Grünflächen (grün), der gemeinschaftlichen (orange) und der privaten Freiflächen (rosa) c. Darstellung der überbaubaren Grundstücksflächen (Umgrenzung der Baufenster in blau) d. Darstellung des Flächennachweises für die Baugebiete gemäß BauNVO. Die dargestellten Flächen müssen mit der Aufstellung der Flächenbilanzen überein- 12

13 stimmen e. Kennzeichnung des geforderten Drittel-Mix von preiswerten Wohneinheiten (preiswertes Wohneigentum/ preiswerte Mietwohnungen/ öffentlich geförderte Mietwohnungen) und der Wohneinheiten ohne Bindung 9. Verfassererklärung (2-fach) Jeder Teilnehmer gibt gemäß Anlage 11 in einem mit der Kennzahl versehenen, undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als Verfassererklärung ab. Jeder Verfasser prüft die Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich und belegt sie mit einer Kopie des Befähigungsnachweises in der Wettbewerbssprache. 10. Karte für die Ausstellung Für die Ausstellung ist im selben, undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag mit der Verfassererklärung die Karte gemäß Anlage 12 im Format DIN A4-quer, mit den Namen der Verfasser und aller Beteiligten, abzugeben. 11. Verzeichnis aller einzureichenden Unterlagen In Papierform abzugeben sind: - Präsentationsunterlagen im Originalformat - Präsentationsunterlagen zusätzlich verkleinert im DIN A3 Format (2-fach) - Erläuterungsbericht, Berechnungsformblatt, Prüfpläne, Verfassererklärung, Karte für die Ausstellung - Zusätzlich sind zur Dokumentation der Arbeiten folgende Unterlagen digital und anonymisiert auf einem digitalen Datenträger einzureichen: - Präsentationsunterlagen in pdf- und jpg-format - Prüfpläne in pdf- und dwg-format - Berechnungsformblatt in pdf- und Excel-Format 12. Modell M 1: BEURTEILUNGSKRITERIEN Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die nachfolgenden Kriterien anwenden. Das Preisgericht behält sich vor, die Beurteilungskriterien zu erweitern oder zu differenzieren. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. - Städtebauliche, verkehrliche und freiraumplanerische Qualität des Gesamtkonzepts - Einbindung in den städtebaulichen Kontext - Umsetzungskonzept der preisgebundenen Wohneinheiten entsprechend des Ziels der Sozialdurchmischung - Erschließungskonzept unter Berücksichtigung der Topografie - Berücksichtigung des Naturschutzes und der Nachhaltigkeitsaspekte im Städtebau - Möglichkeit einer abschnittsweisen Realisierung - Wirtschaftlichkeit 16. PRÄMIERUNG Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zu, die den formalen Vorgaben der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen las- 13

14 sen. (RPW Anlage VII, Pkt. 3). Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: von EURO (netto) 1. Preis (35%) EUR 2. Preis (22%) EUR 3. Preis (15%) EUR 4. Preis (10%) EUR Anerkennungen EUR Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbehalten (z.b. eine Verteilung auf unterschiedlichen Preisträger in Bezug zu den beiden Plangebieten Ost und West). 17. AUSSTELLUNG DER ARBEITEN Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Der Ort der Ausstellung, der Zeitpunkt der Eröffnung und ihre Dauer werden den Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. 18. WEITERE BEARBEITUNG Die Ausloberin beabsichtigt einen oder mehrere Preisträger mit der Weiterbearbeitung des städtebaulichen Entwurfs ggf. auch für Teilgebiete zu beauftragen als Grundlage für den Rechtsplan. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 19. NUTZUNG Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerkennungen werden Eigentum der Ausloberin. 14

15 Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden. 20. RÜCKVERSAND DER UNTERLAGEN Die nicht prämierten Wettbewerbsarbeiten können im Rathaus der Stadt Reutlingen Amt für Stadtentwicklung und Vermessung Tel / ab dem xx.xx.2018 nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden. Die Frist für die Abholung oder Anforderung auf Zurücksendung der Planunterlagen und Modelle endet zwei Wochen nach Ende der Ausstellung. Planunterlagen und Modelle, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt oder angefordert wurden, können nicht weiter aufbewahrt werden. Sofern eine versandfähige Planrolle und eine Versandbox für die Modelle mit eingesandt wurden, erfolgt die Rücksendung per Nachnahme zu Lasten der Teilnehmer. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet die Ausloberin gemäß RPW NACHPRÜFUNG Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellung im Benehmen mit der Architektenkammer Baden-Württemberg. Ausloberin Stadt Reutlingen vertreten durch gez. Erste Bürgermeisterin Ulrike Hotz 15

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