Öffentlich KT 14. Dez Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 30. Nov KSA JHA

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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 105/2017 den 27. Okt Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich KT 14. Dez Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss der Vorberatung ATU/BA SOA 30. Nov KSA JHA Betreff: Umsetzung des Integrationsplans - Maßnahmen in 2018 Anlagen: - Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Kreistag BESCHLUSSANTRAG: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, a) mit Refugio Stuttgart e.v. eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung für die Qualifizierung und Fachberatung der Regelsysteme im Landkreis im Zeitraum bis Ende 2019 abzuschließen und hierfür 2018 und 2019 Mittel in Höhe von jährlich zur Verfügung zu stellen; b) in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Psychologischen Beratungsstellen (Kreisdiakonieverband, Caritas und Stiftung Tragwerk) sowie den Fachberatungsstellen gegen sexuelle Gewalt (Kompass und Wildwasser) eine flächendeckende Angebotsstruktur niederschwelliger Anlaufund Beratungsstellen für psychisch belastete Menschen mit Fluchterfahrung, insbesondere Traumatisierung, aufzubauen und hierfür 2018 und 2019 Mittel in Höhe von jährlich zur Verfügung zu stellen. 2. Der Landkreis beteiligt sich an dem Landesprogramm des Ministeriums für Soziales und Integration VwV Deutsch für Flüchtlinge für das Förderjahr

2 und stellt hierfür im Haushaltsjahr 2018 den voraussichtlichen Eigenanteil des Landkreises in Höhe von netto zur Verfügung. 3. Der Ausschuss stimmt folgenden Projekten zu: a.) Elternbegleitung - Gewinnung der Eltern mit Migrationshintergrund zur Unterstützung der neuzugewanderten Familien (Laufzeit bis 2020) b.) Dolmetscherkonzept Unterstützung der Verwaltungsstrukturen mit Hilfe eines telefonischen Dolmetscherdienstes sowie der Gewinnung qualifizierter Dolmetscher für den Einsatz in der Trauma-Behandlung (Laufzeit bis 2020) c.) Erstellung von Orientierungshilfen und mehrsprachigen Informationsbroschüren für Neuzugewanderte im Landkreis (Laufzeit bis 2019) Für die Projekte (a, b, c) beträgt der Nettoaufwand des Landkreises in den Jahren 2018 und 2019 jeweils und in 2020 noch Die Nettoaufwendungen werden in den Haushaltsjahren eingeplant. 4. Der Ausschuss stimmt der Fortführung des Projekts Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge und somit der Verlängerung der auf zwei Jahre befristeten (Kümmerer)-Stelle bis zum zu. Die anteilige Finanzierung der Personalkosten (20%) erfolgt aus dem Budget der Wirtschaftsförderung/Bündnis für Fachkräftesicherung und beträgt im Jahr Auswirkungen auf den Haushalt: Zu 1. a) und b): Für die Beauftragung von Refugio Stuttgart e.v. werden in den Haushaltsplänen 2018 und 2019 im Ergebnishaushalt bei Produktgruppe 3180 (P , Sachkonto ) Mittel in Höhe von jährlich bereitgestellt. Für den Aufbau einer flächendeckenden Trauma-Beratung durch die vier Psychologischen und zwei Fach-Beratungsstellen der freien Träger im Landkreis Esslingen werden in den Haushaltsplänen 2018 und 2019 im Ergebnishaushalt bei der Produktgruppe 3180 (P , Sachkonto ) Mittel in Höhe von jährlich bereitgestellt. Die Zuschüsse erfolgen durch Personalund Sachkostenpauschalen (Psychologe in TVÖD Entgeltgruppe 13 Stufe 4) für insgesamt 1,5 Fachkraftstellen (0,25 je Beratungsstelle) zuzüglich 20%igem Sachkostenanteil. Die beiden vorgenannten Positionen sind vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen im Haushaltsentwurf 2018 veranschlagt. Zu 2: Im Haushalt 2018 werden für das Landesprogramm VwV-Deutsch für Flüchtlinge im Ergebnishaushalt bei Produktgruppe 3180 (P , Sachkonten und ) Gesamtaufwendungen in Höhe von veranschlagt. Dem stehen Zuweisungen des Landes in Höhe von gegen-

3 - 3 - über, was einer Förderquote des Landes in Höhe von 60% entspricht. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt somit Der Haushaltsentwurf 2018 sieht bislang einen Landkreisanteil in Höhe von vor (Aufwendungen abzüglich Landesmittel ). Nach Redaktionsschluss des Haushaltsentwurfs 2018 wurde vom Ministerium für Soziales und Integration der Gesamtplanungsrahmen für die Förderung erhöht. Dadurch wird es möglich den Landkreisanteil auf das Niveau der Jahre 2016 und 2017 des Vorgängerprojektes Wege in Ausbildung und Arbeit (WiAA) anzupassen. Die Erhöhung von netto wird über das Änderungsverzeichnis in den Haushalt 2018 aufgenommen. Zu 3. a) b) c) Für die Umsetzung der Projekte Elternbegleitung, Dolmetscherkonzept und Orientierungshilfen werden in den Jahren 2018 und 2019 jeweils benötigt. Elternbegleitunkonzephilfen Dolmetscher- Orientierungs- Summe Aufwendungen Erträge Nettoaufwand Das Projekt Orientierungshilfen ist nur auf zwei Jahre angelegt (2018 und 2019), so dass der Nettoaufwand im Jahr 2020 für die Projekte Elternbegleitung und Dolmetscherkonzept noch beträgt. Die Veranschlagung erfolgt im Ergebnishaushalt in der Produktgruppe 3180 (P , P und P ; Sachkonten , und ). Vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen wurden im Haushaltsentwurf die Mittel für das Jahr 2018 bereits veranschlagt. Zu 4: Für das Projekt Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge werden im Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 6, Produktgruppe 3180 (P ) im Jahr Aufwendungen für Personal veranschlagt. Die Zuweisungen vom Land belaufen sich auf Der Anteil des Landkreises beträgt Sachdarstellung: 1. Psychische Hilfen, Beratung, Therapie für psychisch belastete Menschen mit Fluchterfahrung, insbesondere Traumatisierung Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 (Vorlage 36/2017) die Konzeption psychische Hilfen, Beratung, Therapie für psychisch belastete Menschen mit Fluchterfahrung, insbesondere Traumatisierung beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Über die sich aus der Konzeption ergebenden Anforderungen ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden. Ein Teil der Geflüchteten leidet vor allem in Folge der Erlebnisse im Herkunftsland und auf der Flucht unter schwerwiegenden und behandlungsbedürftigen

4 - 4 - psychischen Belastungen und Trauma-Folgestörungen. Mit einer Qualifizierung der Regelsysteme und einem moderaten Ausbau personeller Ressourcen bei den Psychologischen Beratungsstellen sollen zeitlich befristet Maßnahmen in der Zuständigkeit der Daseinsvorsorge des Landkreises umgesetzt werden. Ziel ist es, die betroffenen Personen zu unterstützen, die psychosozialen Systeme zu qualifizieren, die Vernetzung zu stärken und Integration zu fördern. Für eine weitergehende medizinische Behandlung und therapeutische Aufarbeitung ist letztlich das Gesundheitswesen gefordert. 2. VwV - Deutsch für Flüchtlinge Der Erwerb von Sprachkompetenz ist eine notwendige und elementare Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und den Einstieg in das Berufsleben. Daher fördert das Land die Integration durch Sprachförderung bereits seit dem Jahr 2015 mit dem Förderprogramm VwV Deutsch für Flüchtlinge. Der Landkreis beteiligte sich in den vergangenen zwei Jahren an dem Förderprogramm unter dem Programmtitel Chancen gestalten Wege in Ausbildung und Arbeit (WiAA). Darüber wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 berichtet (Vorlagen 135/2015 und 117/2016). Die Zielsetzung für das neue Förderjahr ist es, Asylsuchenden ohne hohe Bleibeperspektive, die zwar voraussichtlich auf längere Zeit im Landkreis leben werden, aber keinen Zugang zu den Integrationskursen haben, das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen. Vorrangig werden die Personen beschult, die bereits Einsatz- und Lernbereitschaft durch die Teilnahme an den vorangegangen Grundkursen WiAA und den niederschwelligen FlüAG-Sprachkursen (Maßnahme nach 13 Absatz 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes) gezeigt haben. Durch die Teilnahme an diesen Kursen liegt bereits eine Einschätzung der Kompetenzen und der Lernmotivation vor. Die Einrichtung einer gesonderten externen Clearing-Stelle ist nach heutigem Stand nicht mehr erforderlich. Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren wird künftig durch den Bereich der Bildungskoordination im Sachgebiet Migration und Integration übernommen. Die dadurch freiwerdenden Mittel werden stattdessen vollumfänglich in die Sprachförderung der Personen investiert. Die aufgebauten und bereits bestehenden Netzwerke im Landkreis Esslingen werden zur optimalen Abstimmung bedarfsgerecht eingebunden. Partner des Projektes sind: 1.) Der Arbeitskreis Sprachförderung zur Optimierung der kreisweiten Sprachkursangebote. Die Federführung liegt beim Sozialdezernat in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Mitglieder sind landkreisweit BAMF-zertifizierte Sprachkursträger sowie die BAMF-Regionalkoordination, die Migrationsberatungsstellen und die Integrationsbeauftragten der großen Kreisstädte 2.) Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) als zuständiger Träger der sozialen Betreuung in der vorläufigen Unterbringung und somit verantwortlich für die Durchführung der FlüAG-Sprachkurse 3.) Die Wirtschaftsförderung und das Bündnis für Fachkräftesicherung

5 - 5 - Die Förderkette für die Personen, die keine hohe Bleibeperspektive, aber eine hohe Motivation zeigen, soll fortgeführt werden. Daher möchte der Landkreis auf dem eingeschlagenen erfolgreichen Weg aufbauen, um den Geflüchteten, die von der regulären Sprachförderung ausgeschlossen sind, Sprachfördermöglichkeiten anzubieten. Nur durch den Erwerb der deutschen Sprache und sinnvoll aufeinander abgestimmte Bildungsketten können sich die Geflüchteten, die hier auf lange Sicht leben, auf dem Arbeitsmarkt und so in die Gesellschaft erfolgreich integrieren. 3. Integrationsplan - Weitere Maßnahmen zur Umsetzung Zur Umsetzung des Integrationsplans in 2018 beantragt der Landkreis im Rahmen der VwV Integration beim Landesministerium für Soziales und Integration drei Projekte. Diese sollen zur Entwicklung und Stärkung der nachhaltigen Strukturen im Integrationsbereich beitragen. a) Elternbegleitung - Gewinnung von Eltern mit Migrationshintergrund zur Unterstützung der neuzugewanderten Familien Die Beteiligungsmöglichkeiten von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder und Jugendlichen ist vielfältig. Erfahrungsgemäß ist die Erfolgsbilanz dann am höchsten, wenn die individuelle Bildungsplanung gut strukturiert ist. Sie soll sich am Bedarf orientieren, gut aufeinander abgestimmt sein und unter Einbeziehung aller erforderlichen Bildungspartner, wie z.b. Staatlichem Schulamt, Schulleitung, Schulsozialarbeit, Erziehungshilfe, Ehrenamt, Vereinen und anderen erfolgen. Das Projekt verfolgt daher die Zielsetzung der Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Elternbegleiter. Die Elternbegleiter stehen Eltern mit Migrationshintergrund und Schulen als Unterstützer und Vermittler zur Seite. Sie motivieren und informieren Eltern, damit diese sich für die Bildung ihrer Kinder aktiv einsetzen und sich kompetent und eigenständig für deren Bildungsbiografie und -erfolge engagieren. Folgende Ziele werden verfolgt: Stärkung von Erziehungskompetenzen und Selbstbewusstsein bei Eltern mit Migrationshintergrund Niederschwelliger Zugang zu Informationen zum Bildungssystem und zum Thema schulische Bildung Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit Migrationshintergrund Aufbau und Stärkung örtlicher Elternbildungsnetzwerke, insbesondere an Schulen Aufbau ggf. stärkere Nutzung eines örtlichen Netzwerks von Bildungseinrichtungen (Schulen), Wohlfahrtsverbänden, Migrantenorganisationen und Eltern mit Migrationshintergrund Das Projekt richtet sich an die dezentralen Raumschaften bzw. die kommunalen Verbünde. Es ist vorgesehen das Projekt gemeinsam mit einer interessierten Modellkommune bzw. Raumschaft umzusetzen. Nachhaltig soll das Projekt zu

6 - 6 - einer Etablierung vor Ort führen und somit von den Kommunen im Landkreis als Best Practice Beispiel genutzt werden. b) Dolmetscherkonzept Der Bedarf an Übersetzungen in der Beratungspraxis des Landkreises hat sich in den letzten Jahren entsprechend zu den Aufnahmezahlen der Geflüchteten erhöht. Besonders betroffen sind die Ämter der Sozialen Dienste und Psychologischen Beratung sowie das Kreisjugendamt. Auch die Konzeption des Landkreises zum Thema Traumatisierung verdeutlicht den Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die Umsetzung basiert auf drei Säulen: (1) Einrichtung eines telefonischen Dolmetscherpools Die Bundesagentur für Arbeit richtete im Juni 2016 eine zentrale Dolmetscher-Telefonhotline ein. Auch die gemeinsame Integrationsstelle (ISAA) der Agentur für Arbeit und des Jobcenters im Landkreis Esslingen nutzt seitdem den genannten Dolmetscherdienst und hat sehr positive Erfahrungen damit gemacht. Nach der Prüfung der Rahmenbedingungen sowie der Bedarfslage im Sozialdezernat hat sich herauskristallisiert, dass die Nutzung eines solchen Dienstes die Zusammenarbeit zwischen Neuzugewanderten und der Verwaltung erheblich erleichtert. Deshalb wird bei besonderen Bedarfen im Rahmen des Projektes ein telefonischer Dolmetscherdienst eingesetzt. Im Vorfeld wurde die Heranziehung einer Dolmetscherhotline sorgfältig geprüft und aus mehreren Gründen als wirtschaftlich und sinnvoll erachtet: es entstehen keine Fahrtkosten, keine Personalkosten, professionelle Dolmetscher stehen unabhängig vom Termin zur Verfügung, es wird keine Parallelstruktur zu den kommunalen Dolmetscherpools geschaffen, der Einsatz von Minderjährigen (Kinder, die ihren Eltern Übersetzungshilfe leisten) wird vermieden, neutrale und unabhängige Übersetzung ist sichergestellt. (2) Der telefonische Dolmetscherdienst kann den Bedürfnissen in schweren psychosozialen Bedarfsfällen und dem Bedarf an therapeutischen Angeboten für traumatisierte Menschen mit Fluchterfahrung nicht gerecht werden. Hier sollten entsprechend geschulte und persönlich geeignete Personen als Dolmetscher herangezogen werden. Mit der zweiten Säule des Konzeptes wird darauf reagiert. Bezugnehmend auf die Konzeption Psychische Hilfe, Beratung, Therapie für psychisch belastete Menschen mit Fluchterfahrung wird ein kleiner Pool mit geschulten Dolmetschern aufgebaut. Diese werden im psychosozialen Bereich qualifiziert sein und nach Anforderung durch den Fachdienst vermittelt. (3) In der dritten Säule unterstützt der Landkreis fachlich die Großen Kreisstädte bei der Angleichung der Strukturen und Standards ihrer ehrenamtlichen Dolmetscherpools und bietet für die Zielerreichung eine landkreisweite Arbeitsplattform an.

7 - 7 - c) Erstellung von Orientierungshilfen und mehrsprachigen Informationsbroschüren für Neuzugewanderte im Landkreis Die Transparenz über landkreisweite Angebote sowie wichtige Informationen für Neuzugewanderte sollten durch Informationsbroschüren und Wegweiser geschaffen werden. Zunächst sind drei Handreichungen geplant, die die gesamte Bildungskette - von Sprachförderung über schulische Bildung bis hin zum Übergang in die Ausbildung und Arbeit - abbilden sollen. Diese werden mehrsprachig herausgegeben und bieten einen komprimierten Überblick über das Bildungssystem, die Beratungs- und Anlaufstellen im Landkreis, die vorhandenen Bildungseinrichtungen und Fördermöglichkeiten. Das Ziel dieser Handreichungen ist es, die Neuzugewanderten im Landkreis Esslingen bestmöglich zu informieren und sie so bei der Überwindung der anfänglichen Zugangsschwierigkeiten zu unterstützen. 4. Landesprogramm Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge / ( Kümmerer-Programm ) Ende September 2015 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ein neues Förderprogramm Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge aufgelegt. Mit dem Projekt sollen Vorhaben gefördert werden, die die Vermittlung geeigneter junger Flüchtlinge in Praktikum und Ausbildung zum Ziel haben. Dabei geht es um sog. "Kümmerer", die junge Menschen identifizieren, sie betreuen, die passgenaue Vermittlung der Bewerber in Praktika und Ausbildungen organisieren und bei Bedarf die Praktikums- und Ausbildungsbetriebe unterstützen. Zielgruppe sind junge Geflüchtete mit grundsätzlichem Zugang zum Arbeitsmarkt, die nur geringen Förderbedarf und gute Chancen auf Vermittlung in Ausbildung haben. Sie bringen das erforderliche Sprachniveau und die sonstigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung im Wesentlichen mit. Der Betreuungsschlüssel liegt derzeit bei 1:20. Eine Erhöhung auf 1:30 ist für den verlängerten Projektzeitraum vorgesehen. Mit Beschluss des Sozialausschusses (Vorlage 135/2015) wurde am der Schaffung einer Projektstelle zugestimmt. Das Wirtschaftsministerium hat eine Verlängerung des Projekts um weitere zwei Jahre bis zum beschlossen. Die Stelle wird weiterhin beim Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Tourismus, beim Fachkräftebündnis angesiedelt bleiben. Das Programm sieht die Förderung von 80% einer Personalstelle vor. Das Fachkräftebündnis hat sich bereits für eine Fortführung des Projektes im Landkreis Esslingen ausgesprochen. Die räumliche Verortung bei der IHK Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen hat sich bewährt und soll in dieser Form beibehalten werden. Projektpartner sind die Mitglieder des Fachkräftebündnisses. Das Kümmerer-Programm ist ein bundesweit einmaliges Angebot. Im Landkreis Esslingen wurden bislang rund 30 Betriebe beraten und über 180 Erst- und Fol-

8 - 8 - gegespräche mit ausbildungsinteressierten Bewerbern geführt, über 50 Personen wurden in Ausbildung, Praktikum oder Einstiegsqualifizierung vermittelt. Davon haben 30 Personen eine Ausbildung begonnen, 20 Personen absolvierten ein Praktikum oder eine Einstiegsqualifizierung. Insgesamt sind die Unternehmen im Landkreis offen für die Ausbildung Geflüchteter, wünschen sich dabei jedoch weiterhin verlässliche Unterstützung, bei der Bearbeitung ausländer- und/ oder arbeitsrechtlicher Fragen sowie speziellen ausbildungsrelevanten Fragestellungen. Darüber hinaus haben die meist jungen Geflüchteten einen hohen Informations- und Beratungsbedarf rund um das Thema Ausbildung. Die zielgerichtete und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt bleibt auch unter gesamtwirtschaftlichen Erwägungen ein zentrales Thema der kommenden Jahre. Heinz Eininger Landrat

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