Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V

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1 Anlage 3 zur Vergütungsvereinbarung von Leistungen der Häusliche Krankenpflege nach 37 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V der Vereinbarung gemäß 132a Abs. 2 SGB V A Häusliche Krankenpflege nach 37 Abs. 1 SGB V 1 Hinweis: sh. Abschnitt D, Sondervereinbarung 2 5 incl. der im Einzelfall erforderlichen Behandlungspflege Abs.1Satz1 und 3 SGB V Abs.1Satz1 und 4 SGB V Je Einsatz ( bis zu zwei Einsätze täglich ) Je Einsatz ( bis zu zwei Einsätze täglich ) 25,80 25,80 B Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V Absaugen der oberen Luftwege 5, Bronchialtoilette 5, Anleitung zur Behandlungspflege Bedienung des Beatmungsgerätes Blasenspülung 3, Blutdruckmessung 2, Blutzuckermessung 2, Dekubitusbehandlung 6, Drainagen 2,91

2 Einlauf 6, Klysma/Klistier Digitale Enddarmausräumung 6, Flüssigkeitsbilanzierung 2, Infusion, i.v. 5, Inhalation 2, Injektion 3, Injektionen, Richten von 1, Instillation 3, Kälteträger 1, Verbandwechsel bei suprapubischem Blasenkatheter 3, Katheterisierung 7, Spez. Krankenbeobachtung Magensonde 5, Einreibung 2, Verabreichung / Eingeben von Medikamenten 2, Richten von Medikamenten 8, Dermatologisches Bad 2, Versorgung bei PEG 3, Stomabehandlung 5, Wechsel und Pflege der Trachealkanüle 5, Pflege des zentralen Venenkatheters / Port-a-cath 4,90 2

3 Verband anlegen / wechseln 4, Verband anlegen / wechseln einschl. Reinigungsbad oder Spülen von Wundfisteln 10, Kompressionsverband anlegen / wechseln 4, Kompressionsverband anlegen / wechseln mit Wundversorgung / Wundreinigungsbad Kompressionsstrümpfe / -strumpfhose ab Klasse II 10,60 3, Stützverband anlegen 4, Je Einsatz höchstens 16, Bei Einsätzen mit den Pos und/oder 31.2 und/oder 31.4 beträgt der Betrag pro Einsatz höchstens 21,03 C Wegepauschale bei Leistungen nach 37 Abs. 1 und 2 SGB V je Einsatz Werden Leistungen nach dem SGB V und dem in einem Einsatz erbracht, ist nur die halbe Wegepauschale nach dem SGB V berechnungsfähig. Dies gilt auch, wenn der Leistungsanspruch nach dem erst nachträglich zugesagt werden kann (z.b. bei verzögerter Einstufung durch den MDKN) Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr ohne, montags bis Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr mit, montags bis 3

4 Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Sonn- und ges. Feiertagen ohne 6,74 6,74 6, Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Sonn- und ges. Feiertagen mit Werden mehrere Versicherte in einem gemeinsamen Haushalt durch den selben Krankenpflegedienst in einem Einsatz versorgt, wird die entsprechende Wegepauschale für jeden Versicherten hälftig berechnet Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr ohne, montags bis Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Uhr mit, montags bis 0, Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Sonn- und ges. Feiertagen ohne Abs.2 SGB V Wegepauschale zw Sonn- und ges. Feiertagen mit In Wohnanlagen für Senioren (z.b. Seniorenresidenzen, Wohnstifte, Seniorenwohngemeinschaften) werden Versicherte häufig durch Krankenpflegedienste versorgt, deren Sitz der Wohneinrichtung räumlich unmittelbar zugeordnet ist. Soweit diese Krankenpflegedienste Leistungen in der Wohneinrichtung erbringen, kann anstelle der Wegepauschale für jeden Versicherten nur folgendes Wegegeld abgerechnet werden: 4

5 Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ohne, montags bis Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr mit, montags bis 0, Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ges. Feiertagen ohne SGB XI 2,09 2,09 2, Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ges. Feiertagen mit Von externen Krankenpflegediensten, die zeitlich zusammenhängend mehr als zwei Versicherte nacheinander in den genannten Einrichtungen versorgen, kann für jeden Versicherten nur folgendes Wegegeld abgerechnet werden: Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ohne, montags bis Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr mit, montags bis 0, Abs.1 Satz Abs.1 Satz Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ges. Feiertagen ohne SGB XI 3,17 3,17 3, Abs.2 SGB V Wegegeld zw Uhr ges. Feiertagen mit 5

6 D Sondervereinbarungen Abs.1Satz 1 Anleitung zur Grundpflege Abs.1Satz Abs.1Satz 1 Sondervereinbarung 37Abs.1Satz1 (mehr als 2 Einsätze täglich ) Sondervereinbarung 37Abs.1Satz1 (mehr als 2 Einsätze täglich ) Abs.1 SGB V Sonstige Sondervereinbarung, abweichend von Pos.37 und Abs.2 SGB V Sonstige Sondervereinbarung 6

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