01 Der Häusliche Pflegedienst Bartels. 02 Ansprechpartner in der Verwaltung

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2 Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt 01 Der Häusliche Pflegedienst Bartels 02 Ansprechpartner in der Verwaltung 03 Pflegevertrag, Kostenvoranschlag Anlaufzeiten, Notfalleinsätze Dokumentation 04 Unser Pflegeleitbild Häusliche Krankenpflege SGB V Leistungskatalog Leistungen der Pflegeversicherung Überleitung in Pflegegrade Nieders. Leistungskomplexkatalog 13 Entlastungsbetrag 45 b SGB XI 14 Verhinderungspflege 39 SGB XI 15 Hausnotruf 16 Pflegefachberatung, individ. Schulung Überleitungspflege 17 Spezielle amb. Palliative-Care-Versorgung 18 Individueller Leistungskatalog ILK Stand: Informationsmappe Seite 1 von 20

3 Seit der Gründung am hat sich das Pflegeteam des Häuslichen Pflegedienstes Bartels die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zur Aufgabe gemacht. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen. Es ist unser Anliegen, das Verbleiben in der gewohnten Umgebung so lange wie möglich sicher und angenehm zu gestalten. Grundlage unseres pflegerischen Handelns ist seit Juli 2015 die Strukturierte Informationssammlung (SIS). Wir orientieren uns an der Charta der Rechte hilfeund pflegebedürftiger Menschen. Daneben bieten wir behandlungspflegerische Leistungen, wobei wir mit Ihrem behandelnden Arzt eng zusammenarbeiten und uns jederzeit nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen richten. Wenn Sie Pflegegeld erhalten, führen wir die halb- oder vierteljährlichen Besuche für die Pflegekasse durch. Im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten wir gern Ihre Angehörigen, wenn sie verreisen möchten oder anderweitig die Pflege nicht selbst durchführen können. Wir sind Mitglied im Palliativnetz Gifhorn e.v. und arbeiten mit dem Palliativ-Netzwerk Wolfsburg zusammen. Für diesen besonderen Aufgabenbereich haben wir speziell ausgebildete Pflegefachkräfte. Ferner reicht unser Angebot von Hausnotrufgeräten über stundenweise Betreuung bis hin zur Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich. Darüber hinaus bieten wir individuelle Schulungen für Pflegende an, die Hilfestellung bei der Durchführung der Pflege durch Angehörige geben soll. Diese Leistung erbringen wir für Sie kostenlos, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Weiterhin vermitteln wir Ihnen Fußpflege, Essen auf Rädern, Pflege Ihres Gartens oder auch einen mobilen Friseur. Unser Einzugsgebiet umfasst die Bereiche: Stadt Gifhorn mit den Ortsteilen Gamsen, Kästorf, Wilsche, Neubokel und Winkel, die Gemeinden Sassenburg, Osloß, Leiferde, Hillerse und Ribbesbüttel. Um eine ortsnahe Versorgung zu gewährleisten, haben wir Teamstützpunkte in Gifhorn-Gamsen und Leiferde. Der Sitz der Verwaltung ist in Gifhorn-Gamsen. Stand: Informationsmappe Seite 2 von 20

4 Geschäftsführung, Pflegedienstleitung, Verwaltung und Bereichsleitung Gute und qualitativ hochwertige Pflege ist als kundenorientierte Dienstleistung ohne eine gut organisierte Verwaltung kaum zu erbringen. Wir haben Verwaltung und Pflegedienstleitung als integrierte Lösung verwirklicht, so dass Sie immer einen organisatorisch und pflegerisch erfahrenen Ansprechpartner haben. Heike Hellkuhl Claudia Eger-Gaedecke Jessica Müller Jessica Hermann geb. Bartels Geschäftsführung Pflegedienstleitung stv. Pflegedienstleitung Inhaberin Florian Schulz Antje Lausch Karin Vest Verwaltung Verwaltung Verwaltung Gisela Zemlin Andreas Willke Gundula Kelm Sabine Potthast Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Bereichsleitung Stand: Informationsmappe Seite 3 von 20

5 Leiferde Sassenburg Gifhorn Hauswirtschaft Pflegevertrag, Kostenvoranschlag, Pflegeleistungen Wir werden bei Auftragserteilung mit Ihnen einen schriftlichen Pflegevertrag abschließen. Sie können diesen selbstverständlich vor Unterschrift in Ruhe studieren und mit Ihren Angehörigen beraten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, häusliche Pflege sowohl als Leistung der Krankenkasse (SGB V) als auch als Leistung der Pflegekasse (SGB XI) zu beziehen. Beim SGB XI ist der aktuelle Kostenvoranschlag über mit Ihnen vereinbarte Leistungen Bestandteil des Pflegevertrages. Sie können unsere Leistungen auch privat wählen, wenn kein anderer Kostenträger in Frage kommt. Pünktliche Anlaufzeiten Wir werden in Absprache mit Ihnen unter Berücksichtigung unserer Touren- und Einsatzplanung Einsatzzeiten vereinbaren. Durch unvorhersehbare Vorkommnisse kann es jedoch zu Verschiebungen der Einsatzzeiten kommen. Leider können wir Sie nicht immer zeitnah informieren. Bitte bedenken Sie, dass wir unsere Dienstleistung mobil bei hilfsbedürftigen Menschen erbringen und daher nicht täglich zur gleichen Uhrzeit bei Ihnen sein können. Notfalleinsätze Notfalleinsätze, die nicht Teil des Vertrages sind, werden durch unseren Pflegedienst Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) geleistet und Ihnen privat in Rechnung gestellt. Außerhalb der Bürozeiten besteht eine telefonische Weiterleitung auf den Bereitschaftsdienst, so dass Sie jederzeit einen direkten, persönlichen Kontakt zu uns bekommen Dokumentation Bei Ihnen zu Hause werden wir eine Dokumentationsmappe hinterlegen, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei jedem Hausbesuch die erbrachten Leistungen und Beobachtungen eintragen. Es finden sich viele Informationen über Sie und Ihre Erkrankung bzw. Ihren Hilfebedarf in dieser Dokumentation. Die Dokumentationsmappe ist Eigentum unserer Pflegeeinrichtung! Eintragungen in die Dokumentation dürfen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung oder die behandelnden Ärzte und Therapeuten vornehmen. Zur Verbesserung des Informationsaustausches steht Ihnen im vorderen Bereich der Dokumentationsmappe diesbezüglich ein rosafarbener Vordruck für eigene Eintragungen zur Verfügung. Sie können jederzeit die Dokumentation einsehen und sich auf Wunsch diese durch uns erläutern lassen. Bitte die Dokumentation nicht in eine andere Einrichtung (Klinik o.ä.) mitnehmen oder mitgeben! Die von uns erbrachten Leistungen werden in einem oder mehreren Leistungsnachweisen dokumentiert. Diese müssen von Ihnen 1x wöchentlich unterschrieben werden. Stand: Informationsmappe Seite 4 von 20

6 Unser Pflegeleitbild Wir sehen den Menschen als Ganzheit von Körper, Seele und Geist. Wir respektieren jeden Menschen, unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse eines Menschen und achten seine Würde sowie seine religiöse Zugehörigkeit. Wir sehen Gesundheit als dynamischen Prozess des körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Bei Krankheit besteht ein Ungleichgewicht in diesem dynamischen Prozess. Der Mensch steht mit seinen Bedürfnissen und Wünschen immer im Mittelpunkt. Wir praktizieren eine individuelle, aktivierende Pflege, bei der persönliche Lebensweise, Gewohnheiten, Vorlieben und Verhaltensmuster des Hilfebedürftigen miteinbezogen werden. Wir sind ein privater, konfessionell ungebundener Dienstleistungsbetrieb. Unser Ziel ist die Existenzsicherung des Pflegedienstes und aller Mitarbeiter. Wir arbeiten wirtschaftlich und legen größten Wert auf die Zufriedenheit der Menschen, die wir betreuen und auf eine hohe Pflegequalität. Wir arbeiten mit einer Pflegedokumentation und verstehen darunter eine kontinuierliche, nachvollziehbare, schriftliche Erfassung und Beschreibung des Pflegeprozesses. Dadurch werden die Arbeitsabläufe und die Qualität transparent für die Patienten, die Angehörigen, die Ärzte und die mit einbezogenen Institutionen. Durch unsere tägliche Dokumentation wird die Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Berufsgruppen optimiert. Wir stärken unsere Teamfähigkeit zum Wohle unserer Patienten und sichern durch regelmäßige Dienstbesprechungen und organisierte Arbeitsabläufe die Pflegequalität. Professionelles Handeln wird gewährleistet durch die regelmäßige Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals. Der wichtigste Faktor für die Erbringung qualitativ hervorragender Pflegedienstleistungen sind die Mitarbeiter unserer Einrichtung. Deshalb hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht nur auf Grund ethischer und gesetzlicher Forderungen bei uns einen hohen Stellenwert. Wir praktizieren zudem einen kooperativen Führungsstil. Die Mitarbeiter verhalten sich kollegial, indem sie sich helfen und Auswirkungen ihres Handelns auf andere Mitarbeiter beachten. Konstruktive Kritik wird gern gesehen. Daher haben wir in unserer Einrichtung einen sehr guten Zusammenhalt und ein unverwechselbar gutes Betriebsklima. Die praktische Umsetzung dieses Leitbildes und seine ständige Aktualisierung sind für uns ein wesentlicher Punkt bei der qualifizierten Versorgung unserer Patienten. Wir sind ein moderner Dienstleistungsbetrieb: Wir sind an Ihrer Seite!! Stand: Informationsmappe Seite 5 von 20

7 Häusliche Krankenpflege Behandlungspflege (SGB V) Es gibt die Möglichkeit der so genannten Behandlungspflege (mit dem Ziel, die ärztliche Behandlung sicherzustellen), wie z. B. das Anlegen von Verbänden, das Stellen von Medikamenten oder die Gabe von Insulininjektionen. Diese Leistungen können auf längere Zeit getätigt werden, wenn sie medizinisch notwendig und von Ihrem Arzt verordnet sind, oder auch kurzzeitig bei der Nachsorge ambulanter Operationen. Ein kurzfristiger Hilfebedarf in den Bereichen Selbstversorgung (früher: Grundpflege) oder Hauswirtschaftlicher Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt kann wenn keine Einstufung in einen Pflegegrad der Pflegeversicherung vorliegt vom Arzt über die häusliche Krankenpflege gemäß SGB V verordnet werden. Dessen ungeachtet sind die vorab beschriebenen Leistungen durch Ihre Krankenkasse genehmigungspflichtig! Erfolgt eine Ablehnung durch Ihre Krankenkasse, müssen Sie die Kosten selber übernehmen. Leistungskatalog Häusliche Krankenpflege nach 37.2 SGB V (gültig ab ) Pos. Leistung Preis 1 Grundpflege 29,67 2 Einsatzpauschale nach , Absaugen der oberen Luftwege 6, Bronchialtoilette 6,54 7 Anleitung zur Behandlungspflege Einzelabsprache 8 Bedienung des Beatmungsgerätes Einzelabsprache 9 Blasenspülung (bei liegendem Katheter) 4,20 10 Blutdruckmessung (nur bei Erst- und Neueinstellung bis zu 7 Tage) 2,58 11 Blutzuckermessung (bis zu 4 Wochen bis zu 3x täglich) 2,58 12 Dekubitusbehandlung 7,48 13 Drainagen (ohne Verbandswechsel) 3, Einlauf 7, Klysma / Mikroklistier 3, Digitale Enddarmausräumung 7,73 15 Flüssigkeitsbilanzierung ( 1x täglich bis zu 3 Tage) 3, Infusion i.v. 6, Infusion i.v. zur parenteralen Ernährung anhängen 21, Infusion i.v. zur parenteralen Ernährung abhängen 10,84 16a.1 Infusion s.c., Legen / Anhängen 12,58 16a.2 Infusion s.c., Wechseln 7,34 16a.3 Infusion s.c., abschließendes Entfernen 5,24 17 Inhalation 3,28 18 Injektion 4,26 19 Richten von Injektionen 1,29 Stand: Informationsmappe Seite 6 von 20

8 20 Instillation 4,20 21 Kälteträger 1,68 22 Verbandswechsel bei suprapubischem Katheter 4,02 23 Katheterisierung (alle 3 4 Wochen) 8,14 24 Spez. Krankenbeobachtung (Dokumentation über mind. 24 Std.) Einzelabsprache 25 Magensonde 6, Einreibung 3, Verabreichung / Eingeben von Medikamenten 3, Richten von Medikamenten ( 1 x wöchentlich) 9, Dermatologisches Bad 3,28 27 Versorgung bei PEG 4,02 28 Stomabehandlung 6,71 29 Wechsel und Pflege der Trachealkanüle 6,54 30 Pflege des zentralen Venenkatheters / Port-a-cath 5, Verband anlegen / wechseln 5, Verband anlegen / wechseln einschl. Reinigungsbad oder Spülen von Wundfisteln 12, Kompressionsverband anlegen / wechseln 5, Kompressionsverband abnehmen 3, Kompressionsverband anlegen / wechseln mit Wundversorgung / Wundreinigungsbad 12, Kompressionsstrümpfe / -strumpfhose ab Klasse II 3, Stützverband anlegen (Funktionssicherung der Gelenke) 5, Je Einsatz höchstens 18, Bei Einsätzen mit den Pos und/oder 31.2 und/oder 31.4 je Einsatz höchstens Zuschlag für Anforderungen von verordnungsbegründenden Unterlagen) 24,18 5,24 Wegepauschale bei Leistungen nach 37 Abs. 1 und 2 SGB V (je Einsatz) Pos. Leistung Preis 33.1 Wegepauschale V (06:01 20:00 Uhr montags bis freitags) 3, Wegepauschale V/XI (mit SGB XI 06:01 20:00 Uhr montags bis freitags) 1, Wegepauschale WE V (20:01 06:00 Uhr sowie SA + SO + an Feiertagen) Wegepauschale WE V/XI (mit SGB XI 20:01 06:00 Uhr sowie SA + SO + an Feiertagen) 7,74 3,87 Stand: Informationsmappe Seite 7 von 20

9 Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI Ab dem wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Damit wird die Selbständigkeit in wichtigen Lebensbereichen bezogen auf körperliche und geistige Fähigkeiten erhoben. Es erfolgt eine Einschätzung, welche Unterstützung benötigt wird der zeitliche Umfang des Hilfebedarfs spielt keine Rolle mehr. Statt den bislang bekannten drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nach vorheriger Antragstellung im Rahmen des Begutachtungsverfahrens, ob eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen kann. Wir sind mit dem neuen Begutachtungsverfahren vertraut und beraten Sie hierzu gern! Im weiteren Verlauf helfen wir Ihnen bei der Auswahl Ihrer individuellen Versorgung und stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten als Angebot gegenüber. Ab dem haben alle Pflegebedürftigen die Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsleistungen als Sachleistung in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch zu nehmen. Hier wählen Sie aus verschiedenen Formen der allgemeinen Begleitung, Beschäftigung und Beaufsichtigung, Maßnahmen zur Entlastungen der pflegenden Angehörigen oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad Pflegestufe bis Pflegegrad ab I 2 II 3 III 4 Härtefall 5 Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe bis Pflegegrad ab O und eingschr. Alltagskompetenz 2 I und eingschr. Alltagskompetenz 3 II und eingschr. Alltagskompetenz 4 III und eingschr. Alltagskompetenz 5 Härtefall und eingschr. Alltagskompetenz 5 Leistungen der Pflegeversicherung gemäß SGB XI Stand: Informationsmappe Seite 8 von 20

10 Die Leistungen der Pflegeversicherung ab dem haben wir für Sie kurz zusammengefasst: Pflegegrad 1 (noch keine erheblichen Beeinträchtigungen, aber Einschränkungen in gewissem Maß) * Pflegegrad 1 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege / / / Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 316 Euro bis 689 Euro monatlich monatlich 1612 Euro jährlich Pflegegrad 3 Pflegegrad 3 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 545 Euro bis 1298 Euro monatlich monatlich 1612 Euro jährlich Pflegegrad 4 Pflegegrad 4 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 728 Euro bis 1612 Euro monatlich monatlich 1612 Euro jährlich Pflegegrad 5 Pflegegrad 5 Pflegegeld Pflegesachleistungen Verhinderungspflege 901 Euro bis 1995 Euro monatlich monatlich 1612 Euro jährlich *Beim Pflegegrad 1 besteht nur der Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser kann hier auch für körperbezogene Leistungen verwendet werden. Sollte keine Einstufung erfolgen, oder wählen Sie die Leistung über den Maximalbetrag hinaus, so müssen Sie die Kosten privat tragen. Bitte beachten Sie: die Pflegeversicherung versteht sich nicht als Vollkasko-Versicherung! Bei Inanspruchnahme der Geldleistung sind Sie verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Pflegedienst zur Beratung hinzuzuziehen. Beim Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, die Beratung zweimal im Jahr anzufordern. Auch haben ab 2017 alle Sachleistungsempfänger die Möglichkeit, einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch zu nehmen. Die damit verbunden Kosten übernimmt die Pflegekasse. Stand: Informationsmappe Seite 9 von 20

11 Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog gültig seit Preis LK 20 und 21 ab Punktwert = 0,0461 LK 01: Erstbesuch Punktzahl: ,71 Euro Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe und der sich daraus ergebenden Kosten Information über weitere Hilfen / Pflegehilfsmittel Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages Strukturierte Informationssammlung (SIS) erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst: das Erkennen von Problemen und Ressourcen das Festlegen der Pflegeziele das Planen der Maßnahmen das Anlegen der Dokumentation LK 02: Folgebesuch Punktzahl: ,66 Euro Nur bei wesentlicher Änderung des Pflegebedarfs (andere Pflegestufe, dauerhafter Ausfall der Pflegeperson im Haus) Erhebung des geänderten Pflegebedarfs Alle übrigen Leistungen wie bei LK 01 LK 03: Kleine Pflege (GP) Punktzahl: ,14 Euro An-/Auskleiden Teilwaschen Mund-/Zahnpflege LK 04: Große Pflege (GP) Punktzahl: ,60 Euro An-/Auskleiden Ganzkörperwaschung / Duschen Mund-/Zahnpflege LK 05: Vollbad (GP) Punktzahl: ,75 Euro Siehe LK 04 LK 06: Kämmen und Rasieren (GP) Punktzahl: 70 03,23 Euro Lockenwickler, Schneiden oder Färben ist nicht Bestandteil dieser Verrichtung LK 07: entfallen Stand: Informationsmappe Seite 10 von 20

12 LK 08: Transfer / Mobilisation (GP) Punktzahl: 50 02,31 Euro Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) Hilfe b. Aufsuchen / Verlassen des Bettes, Rollstuhles, Sessel o.ä. Machen und Richten des Bettes, ggf. Teilwechsel der Bettwäsche Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen zur Bequemlichkeit LK 09: Transfer / Mobilisation (GP) Punktzahl: ,61 Euro Kann allein oder in Zusammenhang mit LK und 19 gewählt werden Alle übrigen Leistungen siehe LK 08 LK 10: Spezielle Lagerung bei Immobilität (GP) Punktzahl: ,61 Euro Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur körper- und/oder situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln Ggf. mit Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes Ggf. Teilwechsel der Bettwäsche und Bett machen/richten LK 11: Spezielle Lagerung bei Immobilität (GP) Punktzahl: ,22 Euro Kann allein oder in Zusammenhang mit LK und 19 gewählt werden Alle übrigen Leistungen siehe LK 10 LK 12: Einfache Hilfe b.d. Nahrungsaufnahme (GP) Punktzahl: ,61 Euro Kleine Zwischenmahlzeit Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfe beim Essen und Trinken Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme LK 13: Umfangreiche Hilfe b. d. Nahrungsaufnahme (GP) Frühstück, Mittagessen, Abendbrot Alle übrigen Leistungen siehe LK 12 Punktzahl: ,83 Euro LK 14: Verabreichung von Sondenkost (GP) Punktzahl: ,61 Euro Magensonde / PEG Spülen der Sonde nach Applikation Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung Stand: Informationsmappe Seite 11 von 20

13 LK 15: Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen (GP) Punktzahl: 80 03,69 Euro Im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen Katheterpflege Wechseln des Katheter-, Urostoma- und Anus-praeter-Beutels Inkontinenzversorgung Kontinenztraining Hilfe bei Erbrechen LK 16: Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen (GP) Punktzahl: ,22 Euro Nicht im Zusammenhang mit der Körperpflege (LK 3 5) An- und Auskleiden Begleitung zu und von der Toilette Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung Entsorgung von Ausscheidungen Teilwaschen Alle übrigen Leistungen sind identisch mit LK 15 LK 17: Verlassen o. Wiederaufsuchen d. Wohnung (GP) Punktzahl: 80 03,69 Euro An-/Auskleiden Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, ggf. Treppensteigen Vorbereitung zum Transfer LK 18: Begleitung bei Aktivitäten (GP) Punktzahl: ,66 Euro Alle Leistungen siehe LK 17 Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist, z.b. Besuch von Arztpraxen oder Behörden Keine Spaziergänge oder kulturelle Veranstaltungen Keine Fahrdienste LK 19: Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene 10 Min. Punktzahl: 80 03,69 Euro Bei Bedarf Leistungsbeschreibung anfordern LK 20: Pflegeeinsatz für Pflegegeldempfänger Pflegegrad 1,2,3 23,00 Euro Keine Wegepauschale anrechenbar Pflegegrad 4,5 33,00 Euro LK 21: Wegepauschalen 1a) Zwischen 06:01 Uhr und 20:00 Uhr 03,78 Euro 1b) Zwischen 20:01 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen 07,56 Euro 1c) siehe 1a) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V 01,89 Euro 1d) siehe 1b) bei gleichzeitiger Leistung nach SGB V 03,78 Euro Stand: Informationsmappe Seite 12 von 20

14 Vergütung nach Zeitaufwand gültig ab Leistungsart Grundpflege (Einsatzmindestdauer 15 Minuten) Punktwert = 0,0461 Preis pro Minute/Stunde je Minute 0,69 Euro je Stunde 41,40 Euro Hauswirtschaftliche Versorgung (je angefangene 10 Minuten) 80 Punkte 03,69 Euro Häusliche Betreuung (Einsatzmindestdauer 15 Minuten) je Minute je Stunde 0,46 Euro 27,60 Euro Stand: Informationsmappe Seite 13 von 20

15 Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Entlastungsbetrag ( 45 SGB XI) Ab dem gibt es für alle Pflegebedürftigen einen einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich als zweckgebundene Sachleistung. Mit der Inanspruchnahme der Entlastungsleistungen sollen der Pflegebedürftige und seine pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützt werden. Entlastungsleistungen können beispielsweise sein: Hauswirtschaftliche Versorgung, Botengänge, Begleitung von MDK Begutachtungen, Arztfahrten, Besorgung von Pflegehilfsmitteln sowie Einkäufe, jedoch dürfen hierüber in den Pflegegraden 2-5 keine Leistungen aus dem Bereich Selbstversorgung (früher: Grundpflege) erbracht werden. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, es erfolgt keine Verrechnung mit anderen Leistungsansprüchen. Nicht ausgeschöpfte Beträge können in die Folgemonate und / oder in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI Der Pflegedienst Bartels erbringt auch weiterhin qualitativ hochwertige Betreuungsleistungen. Der zur Verfügung stehende Betrag von 125 Euro dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen 1. der Tages- oder Nachtpflege. 2. der Kurzzeitpflege. 3. der zugelassenen Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung, Betreuung und Entlastungen von Angehörigen und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt, oder 4. der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote (z.b. Kümmern und so e.v.). Die Durchführung erfolgt bei unserem Pflegedienst durch eine Ergotherapeutin und anderweitig gezielt geschultes Personal. Beispiele der allgemeinen Anleitung und Betreuung unseres Konzeptes in Kurzform könnten sein: Förderung der Bewegung Förderung kognitiver, sozialer, handwerklicher und musikalischer Fähigkeiten Biographie- und Erinnerungsarbeit geistige Anregungen aus kulturellen Veranstaltungen geistige Anregungen durch Begegnung mit anderen Menschen allgemeine Anleitung zur Beschäftigung zum Tagesablauf und Tagesgeschehen Ziele Ziel ist es, den Klienten in seiner Häuslichkeit und gewohnten Umgebung zu belassen, anzuleiten und zu betreuen, ihm Sicherheit zu vermitteln und den pflegenden Angehörigen zu entlasten. Stand: Informationsmappe Seite 14 von 20

16 Informationen zur Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) Verhinderungspflege, was ist das eigentlich? Alle Pflegebedürftigen mit einer Einstufung in einen Pflegegrad von 2 bis 5 der Pflegeversicherung haben bei Verhinderung ihrer Pflegeperson (z.b. durch Krankheit, Urlaub oder einfach nur zur Entlastung) Anspruch auf Verhinderungspflege ( 39 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die Pflege nachweislich bereits ein halbes Jahr erbracht wird. Die Verhinderungspflege wird für die Dauer von längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen. Wird Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen also bis maximal 8 Stunden täglich - erfolgt keine Anrechnung auf die 42 Tage Begrenzung. Der Leistungsanspruch beträgt insgesamt 1612,-. Die Verhinderungspflege findet im Gegensatz zur Kurzzeitpflege nicht stationär, sondern in der gewohnten Häuslichkeit statt. Bei Nichtinanspruchnahme der Kurzzeitpflege können bis zu 50% des Leistungsbetrags (das sind bis zu 806,00 ) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden, d.h. Sie haben einen Anspruch von bis zu 2418,00. Einen Antrag zur Verhinderungspflege erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse, meist reicht ein Anruf aus Ihr Pflegeteam Bartels unterstützt Sie gern bei der Antragsstellung! Bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege erfolgt kein Abzug vom regulären Pflegegeld. Wird in einem Kalenderjahr keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen, so verfällt der zur Verfügung stehende Betrag und kann im Folgejahr nicht zusätzlich beansprucht werden. Innerhalb der Verhinderungspflege können sowohl Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung, hauswirtschaftliche Leistungen, sowie auch Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Personen, die bereits von einem Pflegedienst betreut werden oder eine Tagespflegeeinrichtung besuchen. Sollten Sie noch Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Gern würden wir Sie zu Ihrer Entlastung unterstützen! Stand: Informationsmappe Seite 15 von 20

17 Hausnotruf Die Gewissheit im Notfall rund um die Uhr versorgt zu werden, gibt vielen Menschen Sicherheit, alleine in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Wir arbeiten seit einigen Jahren mit dem Johanniter-Hausnotruf zusammen. Unsere Kontaktperson bei den Johannitern, Herr Reinhardt Achsnick, , berät Sie auf Wunsch persönlich zu Hause und prüft, ob der Hausnotruf anteilig von Ihrem Kostenträger übernommen werden kann. Fühlen Sie sich wohl zu Hause und in Sicherheit: Sie haben den Sender als Armband oder Kette bei sich. Von jeder Stelle Ihrer Wohnung wird beim Auslösen des Signals automatisch der Kontakt zur Zentrale hergestellt. Rund um die Uhr erreichen Sie Hilfe ohne Sprechen oder Wählen, Knopfdruck genügt. Die Hausnotrufzentrale verständigt Nachbarn, Pflegedienst, Angehörige oder falls nötig Notarzt und Rettungsdienst. Die Hinterlegung Ihres Schlüssels garantiert einen schnellen Zugang zu Ihrer Wohnung. Stand: Informationsmappe Seite 16 von 20

18 Pflegefachberatung Für Pflegebedürftige der meisten Pflegekassen und ihre Pflegepersonen können wir in Ihrer häuslichen Umgebung für Sie kostenlose Pflegefachberatungen ab dem Zeitpunkt der Stellung des Pflegeantrags anbieten! Ein kompetent ausgebildetes Team von Pflegeberatern steht zu Ihrer Verfügung! Wir wollen: Häusliche Pflege durch pflegende Angehörige gewährleisten Motivation für die Pflege zu Hause fördern Pflege erleichtern, indem wir Fertigkeiten vermitteln Physische & psychische Belastung der Pflegenden reduzieren Pflegequalität sichern Individuelle Schulung Die Pflegeberatung und Schulung findet für Sie kostenlos in Ihrer häuslichen Umgebung statt. Sie wird an den individuellen Verhältnissen der Pflegesituation ausgerichtet. Inhalte: Erfassung der Pflegesituation: Welche Pflegeprobleme bestehen? Welchen Beratungsbedarf haben Sie? Festlegung der Schulungsinhalte Wohnraum- und Hilfsmittelberatung Praktische Schulung (z.b. im Bereich der Körperpflege und Mobilisation, Umgang mit Pflegehilfsmitteln usw.) Beratung zur Selbstpflege der Pflegeperson (z.b. rückenschonendes Arbeiten usw.) Beratung in sozialen Fragen Informationen über weitere mögliche Leistungen Überleitungspflege Wie geht es nach dem Krankenhaus- oder Heimaufenthalt weiter? Viele Fragen und Probleme, wie z.b.: Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt? Wie soll die weitere Pflege gestaltet werden? gibt es in dieser veränderten Situation zu klären. Die neutrale fachkompetente Beratung, die unabhängig von weiteren Pflegeleistungen ist, bietet in solchen Fällen direkte Hilfe und Unterstützung. Die Überleitungspflege ist kostenlos und kann schon in der stationären Einrichtung beginnen. Die Erhöhung des Wohlbefindens und der Sicherheit der pflegebedürftigen Person, sowie die Entlastung der Pflegepersonen durch praktische Tipps, Anleitung und Beratung, stehen hierbei im Vordergrund. Stand: Informationsmappe Seite 17 von 20

19 Spezielle ambulante Palliative-Care-Versorgung Definition Palliative Care der Weltgesundheitsorganisation: «Palliative Care«, ist die Internationale Bezeichnung für eine umfassende, palliative (lindernde) Betreuung im Erleben von schwerer Krankheit und Leiden. Palliative Care ist ein Angebot, das sich an Menschen richtet, die unter einer schweren, fortschreitenden, unheilbaren oder chronischen Krankheit leiden. Unser Pflegedienst verfügt zurzeit über neun Palliative-Care-Fachkräfte. Die Palliative-Care-Fachkräfte stehen jedem Patienten mit Ihrem Wissen und Können zur Verfügung und stehen auch unseren anderen Pflegefachkräften beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, den Wunsch des Patienten und seiner Angehörigen nach dem Verbleib in der häuslichen Umgebung bei möglichst optimaler Pflege und Betreuung zu ermöglichen. Diese umfassende und fürsorgliche Betreuung soll durch das rechtzeitige Vorbeugen und Lindern von Schmerzen und anderen belastenden krankheitsbedingten Beschwerden geschehen. Dies soll durch die Verfügbarkeit und die gezielte, koordinierte Inanspruchnahme verschiedener qualifizierter Fachpersonen und bewährter Organisationen in der palliativen Betreuung erfolgen. Der rechtzeitige Einbezug und die Begleitung der Angehörigen, wie auch die Unterstützung der Hinterbliebenen soll von Anfang an mitberücksichtigt werden. Das Ziel einer umfassenden palliativen Betreuung besteht darin, miteinander würdevolle Bedingungen (wenn immer möglich am Orte der Wahl des Betroffenen und seiner Familie) für eine bestmögliche Einflussnahme auf die Lebensqualität der Betroffenen und seiner Angehörigen bis zuletzt zu schaffen und zu gestalten. Um Ihnen eine optimale Betreuung und Versorgung anzubieten, haben wir uns dem Palliativnetz Gifhorn e.v. angeschlossen. Die einzelnen Leistungsträger des Palliativnetzes bilden eine starke Gemeinschaft, die Sie in dieser schweren Zeit begleiten und unterstützen. Wenn Sie mehr über die ambulante Palliativ-Versorgung erfahren möchten, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern - oder informieren Sie sich unter: Stand: Informationsmappe Seite 18 von 20

20 ILK 2017 Individueller Leistungskatalog ab Unser Individueller Leistungskatalog (ILK) bietet Ihnen Privatleistungen, die sie zusätzlich oder anstatt anderer Leistungsgrundlagen wählen können. Notfall und Hausnotrufeinsatz ILK 1 werktags von 6 bis 20 Uhr je 15 Min. 12,50 ILK 1 a Notfall und Hausnotrufeinsatz übrige Zeiten je 15 Min. 15,00 ILK 2 Eintrag in Hausnotrufliste zur Erreichbarkeit bei Notrufauslösung monatlich 10,23 Arztbesuch im Auftrag, Verordnung, ILK 3 Rezepte, Überweisungen, je 5 Min. 4,00 Versichertenkarte einlesen lassen, uvam. ILK 4 Besorgen von Medikamenten, Pflegehilfsmitteln, Inkontinenzmaterial, Verbandmaterial, Wartung von Brillen je 5 Min. 4,00 uvam. ILK 5 Blutzucker-, Blutdruckkontrolle und -dokumentation (außerhalb SGB V) je 3 Min. 2,00 ILK 6 MDK-Begleitung, Pflegestufenantrag ausfüllen Gutschrift bei Auftragserteilung je 15 Min. 12,50 Wegepauschale enthalten ILK 7 Entlastungsbetrag (125 Euro) gem. 45b SGB XI werktags und samstags von 6 bis 20 Uhr je 15 Min. 12,50 Wegepauschale enthalten ILK 7 a Entlastungsbetrag (125 Euro) gem. 45 b SGB XI übrige Zeiten je 15 Min. 15,00 Wegepauschale enthalten ILK 8 Leistungen der Verhinderungspflege gem. 39 SGB XI werktags und samstags von 6 bis 20 Uhr je 15 Min. 12,50 Wegepauschale enthalten ILK 8 a Leistungen der Verhinderungspflege gem. 39 SGB XI übrige Zeiten je 15 Min. 15,00 Wegepauschale enthalten ILK 9 Leistungen nach individuellen Wünschen, z.b. Begleitung zum Arzt, Sicherheitsbesuch, je 1 Min. 0,85 Abwesenheitsbetreuung, Haustiere, uvam. ILK 10 Taschengeldverwaltung monatlich 20,00 ILK HW Hauswirtschaftliche Versorgung je 30 Min. 15,00 LK 21 A Wegepauschale werktags von 6 bis 20 Uhr je Einsatz 3,70 LK 21 B Wegepauschale übrige Zeiten je Einsatz 7,40 Wenn Sie zu Einkäufen, Arztbesuchen, Veranstaltungen begleitet werden möchten und keine eigene Fahrmöglichkeit haben, so können wir Sie ausschließlich in unseren Dienstfahrzeugen mitnehmen. Dies geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung! Stand: Informationsmappe Seite 19 von 20

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