FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION. neues finanzhaushaltsgesetz (fhg)

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1 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION neues finanzhaushaltsgesetz (fhg)

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3 information für die MitgLieder des Landrates Am 1. Januar 2018 tritt das neue Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in Kraft. Die staatlichen Aufgaben und Finanzen werden im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) konsequent über vier Jahre geplant und gesteuert. Das neue FHG stärkt die Rolle und die Einflussmöglichkeiten des Landrates auf die Planung der Aufgaben und der Finanzen und justiert sie auf der richtigen Flughöhe. Der Landrat kann sich in Zukunft auf die mittelfristige strategische Planung und Steuerung des Kantons konzentrieren. Neu sind 1. Der AFP-Antrag 2. Das Kreditrecht 3. Der mittelfristige Ausgleich 4. Der Schutz des Eigenkapitals 5. Die Ausgabenkompetenzen von Landrat und Regierungsrat 6. Das Ausgabenrecht 7. Die Aufgabenüberprüfung Modernes finanzhaushaltsgesetz stärkt MitteLfristige PLanung

4 1 Der AFP-Antrag Die Mitglieder des Landrates können wie bisher Budgetanträge stellen. Neu können sie zusätzlich mit dem AFP-Antrag auf die drei darauffolgenden Finanzplanjahre Einfluss nehmen und das Aufgaben- und das Projektportfolio des Kantons beeinflussen. Der Landrat beschliesst das Budget für das kommende Jahr und genehmigt die folgenden drei Planjahre im AFP. Budgetantrag Betrifft das Budget 2018 Beinhaltet einen Budgetkredit pro Dienststelle: Personalaufwand Sachaufwand Transferaufwand Investitionsausgaben AFP-Antrag Betrifft die Finanzplanjahre Kann weitere Elemente des AFP beinhalten: Aufgaben Indikatoren Projekte Finanzzahlen Der Ablauf bleibt gleich: Der Regierungsrat erstellt eine Landratsvorlage mit allen Budget- und AFP-Anträgen. Die Vorlage wird im Dezember im Rahmen der AFP-Debatte beraten. Die Änderungen aus den vom Landrat beschlossenen Budget- und AFP-Anträgen werden sofort umgesetzt (im AFP ). Ein Antrag auf eine Gesetzesänderung kann nicht über einen AFP-Antrag erfolgen, sondern muss weiterhin zum Beispiel in Form einer Motion gestellt werden. Für die Eingabe eines Budget- oder AFP-Antrages gibt es ein Merkblatt und Formular. Mehr Mitwirkung für den Landrat mit dem AFP-Antrag

5 2 Das KreditrechT Der Landrat bewilligt neu vier Budgetkredite pro Dienststelle: für den Personalaufwand, den Sachaufwand, den Transferaufwand (Staatsbeiträge und übriger Transferaufwand) und die Investitionsausgaben. Die Direktionen und die Landeskanzlei dürfen ihre Budgetkredite grundsätzlich nicht überschreiten, sonst muss der Regierungsrat dem Landrat einen Nachtragskredit beantragen. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann der Regierungsrat selber eine Kreditüberschreitung beschliessen. Er informiert die Finanzkommission zweimal jährlich darüber und erstattet im Jahresbericht gesondert Bericht dazu. Der Regierungsrat erhält drei Steuerungsberichte (SB) pro Jahr: SB 1 zum Ende des 1. Quartals (Mai) SB 2 zum Ende des 2. Quartals (August) SB 3 zum Ende des 3. Quartals (November) Die Steuerungsberichte enthalten: Die Erwartungsrechnung Die Nachtragskreditanträge an den Landrat (nur SB 1 und 2) Die Kreditüberschreitungsanträge an den Regierungsrat Neu zwei Sammelvorlagen pro Jahr mit Nachtragskrediten

6 Nachtragskredit Nachtragskredit Prozess ( 17 VO FHG) Dienststelle füllt Begehren auf Nachtragskredit aus Direktion prüft das Begehren und leitet es an die FKD weiter FKD prüft Begehren und erstellt die Sammelvorlage Regierungsrat überweist Sammelvorlage an Landrat Landrat entscheidet über Nachtragskredit Nachtragskredit ( 25 FHG) Wie bisher: Kompetenz: Landrat Reicht ein Budgetkredit einer Dienststelle nicht aus, muss vor dem Eingehen weiterer Verpflichtungen ein Nachtragskredit beschlossen werden. 1. Nachtragskreditserie LRV im Mai Neu: Zweite Sammelvorlage im Jahr, Eingabe bis Mitte Juli: 2. Nachtragskreditserie LRV im August Neu zwei Sammelvorlagen pro Jahr mit Nachtragskrediten

7 Kreditüberschreitung Kreditüberschreitung Prozess ( 19 VO FHG) Dienststelle füllt Begehren auf Kreditüberschreitung aus Direktion prüft das Begehren und leitet es an die FKD weiter FKD prüft Begehren und nimmt es in den Steuerungsbericht auf Regierungsrat entscheidet über Kreditüberschreitungsanträge Information der Finanzkommission über bewilligte Kreditüberschreitungen Kreditüberschreitung ( 26 FHG) Wie bisher: Kompetenz: Regierungsrat Neu: Bedingungen: Dringlichkeit (ein Aufschub der Ausgabe ist nicht möglich) oder Kein Entscheidungsspielraum vorhanden oder Geringe Überschreitung (max. Fr und max. 10 % des Budgetkredites) oder Spezialfall Investitionsvorhaben: Wenn das gesamte beschlossene Volumen des Investitionsbudgets nicht überschritten wird. Kreditüberschreitung neu mit drei Bedingungen

8 Kreditübertragung Kreditübertragung Prozess ( 21 VO FHG) Dienststelle füllt Begehren auf Kreditübertragungen aus Direktion prüft Begehren und reicht es bis Ende Jahr der FKD ein FKD prüft Begehren und unterbreitet dem Regierungsrat einen Sammel-RRB Regierungsrat entscheidet über Kreditübertragung (Mitte Januar) Landrat nimmt Kreditübertragungen mit dem Jahresbericht zur Kenntnis Kreditübertragung ( 27 FHG) Wie bisher: Kompetenz: Regierungsrat Nicht ausgeschöpfte Budgetkredite können vom Regierungsrat auf das nächste Jahr übertragen werden. Neu: Restriktivere Regelung: Kreditübertragung nur einmalig und nur wenn eine Verzögerung eines Projektes vorliegt. Übertrag kann maximal so hoch sein wie der nicht ausgeschöpfte Anteil des Budgetkredites. Kreditübertragung neu mit restriktiverer Regelung

9 3Der mittelfristige Ausgleich Das neue Finanzhaushaltsgesetz schreibt vor, dass der Landrat für den mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung sorgt, und dass ihm der Regierungsrat dafür einen Entwurf des AFP vorlegt, welcher die Bestimmungen der Schuldenbremse einhält. Die Schuldenbremse fordert, dass die Erfolgsrechnung innert vier Jahren unter Berücksichtigung der vergangenen vier Jahre ausglichen werden muss. Die Summe der acht Jahresergebnisse in der Erfolgsrechnung muss immer einen positiven Wert ergeben. Sonst muss der Regierungsrat Reduktionen auf der Aufwandseite vornehmen. Saldo der Erfolgsrechnung in Mio. Franken * Stand: AFP / *exkl. Effekt PK-Reform ( 7 FHG) Summe der acht Jahre muss immer einen positiven Wert ergeben

10 4 Der Schutz des Eigenkapitals Das Eigenkapital soll mehr als den Warnwert von 8 % des Gesamtaufwandes des Kantons betragen, und den Mindestwert von 4 % nicht unterschreiten. Wird der Warnwert unterschritten, muss der Regierungsrat der Finanzkommission Möglichkeiten für den mittelfristigen Aufbau von zusätzlichem Eigenkapital aufzeigen. Wird der Mindestwert unterschritten, muss der Fehlbetrag innerhalb von vier Jahren abgetragen werden. Beträge in Mio. Franken Rechnung 2016 Gesamtaufwand 2902 Warnwert (8 % des Gesamtaufwandes) Mindestwert (4 % des Gesamtaufwandes) Eigenkapital 311 Entwicklung des Eigenkapitals RO7 RO8 RO9 R10 R11 R12 R13 R14 R15 R16 R17 R18 R19 R20 R21 Eigenkapital ohne Zweckvermögen Zweckvermögen im Eigenkapital Verstärkter Schutz des Eigenkapitals neu mit Warnwert

11 5 Die Ausgabenkompetenzen von Landrat und Regierungsrat Regierungsrat und Landrat bewilligen Ausgaben im Rahmen der neuen Ausgabenkompetenzen: Ausgabenkompetenzen ab Neue Ausgaben Gebundene Ausgaben einmalige Ausgabe wiederkehrende Ausgabe einmalige Ausgabe wiederkehrende Ausgabe (Gesamtausgabe in Fr.) (Jahresausgabe in Fr.) (Gesamtausgabe in Fr.) (Jahresausgabe in Fr.) Landrat (inkl. FR*) über über Regierungsrat bis bis über über Direktionen bis bis bis bis bis bis bis bis Zahlungsanweisung Energiekosten, Steuern und Gebühren, Porto, Ausgaben aufgrund von Rechtsentscheiden und -vergleichen, Ausgaben für die Bewirtschaftung der flüssigen Mittel und der Finanzverbindlichkeiten, Personalausgaben * Auf Begehren von 1500 Stimmberechtigten werden Ausgabenbeschlüsse des Landrates der Volksabstimmung unterbreitet (fakultatives Finanzreferendum). Ausgabenkompetenzen neu auf richtiger Flughöhe justiert

12 6 Das Ausgabenrecht Jede Ausgabe setzt eine Rechtsgrundlage, einen Budgetkredit und neu eine Ausgabenbewilligung voraus. Ab 1. Januar 2018 heisst der Verpflichtungskredit neu Ausgabenbewilligung. Neu muss auch für jede Ausgabe eine Bewilligung eingeholt werden. Bisher musste nur für neue Ausgaben, über welche der Landrat beschliesst, eine Bewilligung eingeholt werden. Vorlagen an den Landrat für Ausgabenbewilligungen müssen neu eine der finanziellen Bedeutung angemessene Wirtschaftlichkeitsrechnung enthalten. Tätigung einer Ausgabe ( 33 FHG) Drei Voraussetzungen: 1. Rechtsgrundlage Legalitätsprinzip 2. Budgetkredit Finanzierung 3. Ausgabenbewilligung Sachentscheid Rechtsgrundlagen sind: Rechtssätze und Staatsverträge Gerichtsentscheide Volksentscheide Referendumsfähige Landratsbeschlüsse Bewilligung einer Ausgabe ( 37 FHG) Die Ausgabenbewilligung: ermächtigt zum Eingehen von finanziellen Verpflichtungen für bestimmte Aufgaben und Vorhaben bis zum bezeichneten Betrag. ist vor dem Eingehen finanzieller Verpflichtungen einzuholen. Eine finanzielle Verpflichtung wird zum Beispiel durch eine Auftragsvergabe oder eine Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung eingegangen. Für jede Ausgabe muss neu eine Bewilligung eingeholt werden

13 Ausgabenbewilligungen des Landrates Objektausgabenbewilligung Ausgaben für ein einzelnes Objekt oder Vorhaben Rahmenausgabenbewilligung Ausgaben für mehrere ähnliche Objekte oder Vorhaben Bei erteilten Rahmenausgabenbewilligungen entscheidet der Regierungsrat über die Aufteilung der Ausgaben in einzelne Teile. Beispiele für Rahmenausgaben: Ausgaben für Strassenerneuerungen Ausgaben für mehrere Subventionsbeiträge im gleichen Aufgabenbereich Erhöhung der Ausgabenbewilligung ( 39 FHG) Reicht der einst bewilligte Ausgabenbetrag nicht (mehr) aus, muss eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung eingeholt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der neuen «Gesamtausgabe» (= bereits bewilligter Betrag + Erhöhung) Beispiel: Erhöhung einer einmaligen Ausgabe Betrag in Fr. Bewilligung erteilt durch Bewilligte Ausgabe 0.8 Mio. Regierungsrat + zusätzlich benötigte Mittel (Erhöhung der Ausgabenbewilligung) Neue massgebende Gesamtausgabe Mio. Landrat 1.2 Mio. Für jede Ausgabe muss neu eine Bewilligung eingeholt werden

14 Übergangsrecht Ausgabenbewilligung ( 67 FHG) Altrechtliche Verpflichtungskredite Bereits bewilligte Verpflichtungskredite für 2018 und danach gelten bezgl. aller Aspekte als Ausgabenbewilligungen. Das heisst: Die Ausgaben müssen nicht erneut bewilligt werden. Die Abrechnung erfolgt nach den neuen Regeln. Achtung: Ab gelten die neuen Ausgabenkompetenzen Einmalige Ausgaben bis 1 Mio. Fr. / wiederkehrende Ausgaben bis Fr. pro Jahr müssen ab vom Regierungsrat beschlossen werden. Bereits überwiesene Vorlagen müssen vom Landrat zurückgewiesen werden. Für jede Ausgabe muss neu eine Bewilligung eingeholt werden

15 7Die Aufgabenüberprüfung Der Regierungsrat überprüft die kantonalen Aufgaben systematisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit. Er bestimmt, wann welche Aufgabenfelder überprüft werden sollen. Er kann im AFP ergänzende Prüfungen vorsehen und erteilt den Direktionen und der Landeskanzlei entsprechende Aufträge. Er unterbreitet dem Landrat das Ergebnis der Prüfungen und entsprechende Massnahmenvorschläge. Im ersten Quartal 2018 wird eine Benchmark-Analyse vorliegen und auf allfällige grössere Abweichungen bei der Aufgabenerfüllung zu anderen Kantonen hinweisen. Solche Abweichungen werden dann in einem zweiten Schritt Gegenstand eines Expertenberichtes sein. Dieser Expertenbericht kommt dann einem ersten Bericht des Regierungsrates zur Aufgabenüberprüfung gleich. Weitere Informationen Gesetz: Verordnung: Rückfragen finanzpolitischer Art: Regierungsrat Dr. Anton Lauber, Tel Rückfragen finanzrechtlicher Art: Finanzverwalter Roger Wenk, Tel Regelmässige Überprüfung der Aufgaben wird verankert

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