Meißner Amtsblatt Amtliche Mitteilungen der Stadt Meißen Jahrgang 25 Nr November 2017

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1 Meißner Amtsblatt Amtliche Mitteilungen der Stadt Jahrgang 25 Nr November 2017 Kinder in Fahrt: mit 100 Kinderwagen durch die Geschichte Neue Weihnachtsausstellung ab dem22. November im Stadtmuseum Die Zeit, als Kinder vor allem mit Schubkarren, Leiterwagen, Ziehwägelchen oder Körben auf Rädern durch die Welt kutschiert wurden, liegtgerade einmal 164 Jahre zurück. Es war 1853, als in England das erste Patent auf einen Kinderwagen angemeldet wurde, Vorbild für diesen Schiebewagen war ein damals gebräuchlicher Krankenrollstuhl. Die Zeit war reif für diese Erfindung, begann doch Mitte des 19. Jahrhunderts die Emanzipation des Kindes, womit auch ein Bedeutungszuwachs des Kindes in der Familie und der Gesellschaft einherging. Sichtbare Zeichen dieser Entwicklung waren die Entstehung des Kinderwagens und seine spätere industrielle Herstellung. Historische Kinderwagen-Modelle. Etwa zur selben Zeit wie in England baute der Zeitzer Stellmacher Ernst Albert Naether leiterwagenähnliche Fahrgestelle und bestückte sie mit großen Körben zog er seine Kinderwagen nach Leipzig und bot sie auf der Leipziger Messe an. Damit begann die Erfolgsgeschichte des Kinderwagens in Deutschland, die bis heute anhält und eineunbeschreibliche Formen- und Gestaltungsvielfalt mit sich brachte. Technische Neuerungen und die neuste Mode spielten dabei ebenso eine Rolle wie Erkenntnisse aus Medizin und Hygiene. Bis heute wollen die Kinderwagenbauer nicht nur die Mobilität der Familien erhöhen, sondern auch zeitgemäße und attraktive Vehikel zum Ausfahren herstellen und überbieten sich dabei mit Komfort unddesign. Die neue Weihnachtsausstellung des Stadtmuseums Kinder in Fahrt dürfte von Eltern und Großeltern über kleine Puppenmuttis und -vatis bis hin zu älteren Geschwistern alle begeistern. Es warten viele außergewöhnliche Kinderwagenmodelle und Wissenswertes aus der Geschichte der Kinderwagen. Historische Kurzfilme werden vorgeführt, eine Modelleisenbahn lädt zum Spielen ein, Fahrten mit Puppenwagen sind ebenfalls möglich, dazu gibt es wie immer jede Menge Bastel-, Puzzle- und Quiz-Spaß für die ganzefamilie. (me) Kinder in Fahrt. Weihnachtsausstellung vom 22. November 2017 bis 25. Februar 2018, Stadtmuseum, Heinrichsplatz 3, Termine der Weihnachtsschau Öffnungszeiten undschließtage: 22.November 2017 bis 25.Februar2018; Di. bis So.: 10bis 18 Uhr; 25./26.12.: 14 bis18uhr; am und geschlossen Eintrittspreise: Erwachsene: 3Euro, Ermäßigte: 2Euro, Kinder in Gruppe: 1Euro, Familie mit zwei Kindern: 8Euro, Gruppen bitte rechtzeitig anmelden: Tel / Die Ausstellung entstand in Kooperation mit dem KIN- Fotos:Stadtmuseum DER! WAGEN e.v. Görlitz. Besonderer Dank gebührt FamilieGroßmann. Veranstaltungen im Advent: Advent (So., 3.12., 15 Uhr): Adventsmusik der Musikschule des Landkreises, Leitung: Georg Hammer Advent (So., , 15 Uhr): Schüler des Sächs. Landesgymnasiums St. Afra musizieren: H. Lauterbach/N. Festor Gesang, S. Böing Klavier Advent (So., , 15 Uhr): Stimmungsvolle Weihnachtslieder, Dr. Ringo Ullrich Klavier (Leipzig), in Begleitung seiner Tochter Lilith Violine Aus dem Inhalt Aus der Stadt Bürgersprechstundedes Oberbürgermeisters 2 Die jüngste Amtsleiterin derstadt 2 Info-Veranstaltung zumplossenausbau 2 Am 27.November beginnt die MeißnerWeihnacht 3 Aktionstag Nein zu Gewalt an Frauen 3 Bericht aus dem Stadtrat 4 Stille Feiertage im November 4 Veranstaltungen 5 Sportfreund Lässig 13 Städtischer Bauhof informiert über denwinterdienst 14 Amtliches Beschlüsseder 36. Sitzung des Stadtrates 7 Terminkalenderder öffentlichensitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse 7 Bekanntmachung Planfeststellung für dasbauvorhaben Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) 8 Archivsatzungder Großen Kreisstadt 9/10/11 Auslegung des Entwurfs derhaushaltssatzung fürden Doppelhaushalt 2018/ Sonstiges Dasneue Gebäudeenergiegesetz 6 Wellenspiel: Entspannung und Erholung schenken 12 entdecken Das Preisrätsel 13 Bürgerversammlungzur Präsentation der Gestaltungsvorschläge für den Bahnhofsvorplatz 16

2 2 Aus der Stadt Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 OB Raschke lädt ein zur Sprechstunde Die jüngste Amtsleiterin der Stadt Daniela Neubertübernimmt Leitung desfamilienamtes OB Olaf Raschke beim Bürgergespräch. Jeden ersten Dienstag im Monat führt Oberbürgermeister Olaf Raschke eine Bürgersprechstunde durch.die Gespräche mit den Bürgern sind für ihn ein enorm wichtiger Teil seiner Amtsgeschäfte. Bürger können im persönlichen Gespräch Anliegen, Wünsche und Probleme vorbringen. Die nächste OB-Sprechstunde findet am 5. Dezember 2017 von 15 bis 17 Uhr im Rathaus, Markt 1,statt. Interessierte Bürger melden sich bitte unter der Rufnummer im Sekretariat des Oberbürgermeisters unter Nennung ihres Themasan. Seit dem 5. Oktober hat das Familienamt der Stadt mit Daniela Neubert (27) eine neue Amtsleiterin. Die gebürtige Chemnitzerin wohnt seit neun Jahren in und hat die Stadt vor allem während ihres Studiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung von 2008 bis 2011 kennen- und schätzen gelernt. Nach ihrem Abschluss als Diplomverwaltungswirtin (FH) war sie für anderthalb Jahre beim Jobcenter des Landratsamtes tätig. Danach wechselte sie zum Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Dresden und war dort für die Bereiche Personal und Arbeitsrecht der gut 500 Beschäftigtenzuständig. Wie bei der Besetzung einer Amtsleiterstelle üblich, waren bei der Auswahl der Bewerber Familienamtsleiterin DanielaNeubert Bürgerinformationsveranstaltung Ausbau S177 (Plossenaufstieg) Foto: Stadt auch die Stadtratsfraktionen beteiligt. In ihrer Position als Amtsleiterin liegen die Schwerpunkte in den Arbeitsfeldern Familien und Kinder, es gilt neue Betreiber- und Personalkonzepte für die sich im Bau befindlichen Kindertagesstätten zu erstellen, Lösungen für die Tagespflege bzw. Ersatztagespflege zu finden und vieles mehr. Das Familienamt ist durch die Verantwortlichkeit für die Mitarbeiter der Kindertagesstätten sowie des nichtpädagogischen Personals der Schulen eine der personalstärksten Verwaltungseinheiten der Stadt. Im Amt selbst arbeiten neun Verwaltungsmitarbeiter. (me) Kontakt: Stadt, Familienamt, Schloßberg9, 3. Etage, Zi.309, Tel Weihnachtsbastelei in derbücherei Sprechzeit für Frauenmit chronischen Erkrankungen und Behinderungen Jeden dritten Dienstag im Monat von 10 bis 12 Uhr imhaus für Viele(s) e.v., Dresdner Straße 13,in. NächsteTermine: 21.11, und Wir geben Raum für Themen wie: Frau sein Lebenskunst Behinderung Gesundheit soziale Situation gesellschaftlicheteilhabe. Frauen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, Familienangehörige und Neugierige können sich kennenlernen undaustauschen. Außerdem bieten wir Beratungen durch ebenfalls betroffene Frauen an. Weitere Informationen und Veranstaltungen unseres Vereins finden Sie unter: Ein Ausbau des Plossenaufstieges in den kommenden Jahren wird wohl nicht zu vermeiden sein. Derzeit läuft das Planfestellungsverfahren für das Vorhaben. Über Umfang, Umleitungsstrecken und andere Fragen besteht jedoch bei Bürgern und Politikern in großer Informationsbedarf. In denletzten beiden Amtsblattausgaben hatten wir bereits zu dem Thema berichtet. Um die Attraktivität der städtischen Wald- und Landschaftsräume für Meißner und Gäste weiter zu erhöhen, wird derzeit die Wegebeschilderung großräumig erneuert. Nun lädt die Stadt Anwohner, Gewerbetreibende, Nutzer und andere Interessierte zu einer Informationsveranstaltung am11. Dezember, 18 Uhr, im Großen Ratssaal ein. Holger Wohsmann, Niederlassungsleiter des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr in,erläutert das Vorhaben und steht für Fragen zur Verfügung. Wege durchden Meißner Stadtwald Neue Wanderbeschilderung steht OberbürgermeisterOlaf Raschke,ChristianFriedel undkatrin Diersche Foto: Stadt Wichtig: Bei der Informationsveranstaltung handelt es sich lediglich um ein Angebot und nicht um den offiziellen Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Dieser wird zu gegebener Zeit durch die Landesdirektion Sachsenfestgelegt. Bürgerinformationsveranstaltung Ausbau S177 (Plossenaufstieg), Montag, 11. Dezember 2017, 18 Uhr, Großer Ratssaal, Rathaus, Markt 1 So sind jetzt die Wanderwege und der Naturlehrpfad im Stadtwald neu gekennzeichnet und ausgeschildertworden. 72 Schilder hat der Bauhof im Auftrag des Stadtmarketing dazu aufgestellt. Der Auftrag für die Herstellung ging an die Max Jacob Schilderfabrik GmbH in Parchim. hat viel Stadtgrün, circa hundert Hektar Waldfläche,reizvolle Wegebeziehungen und Aussichtspunkte, so Oberbürgermeister Olaf Raschke. Unser Ziel ist es, diese Vorzüge für Schöne Weihnachtssterne zum Verschenken und Dekorieren können Kinder am 25. November in der Stadtbibliothek zaubern. Die Mitarbeiterinnen laden zur Weihnachtsbastelei mit Papier, Leim, Schere, Stiften und Stanzer. Mit wenig Aufwand entstehen unter fachkundiger Anleitung im HandumdrehenkleineKunstwerke , 9 bis 12 Uhr, Kinderbibliothek, Kleinmarkt5 Wanderer und Spaziergänger optimal zu erschließen. Allein das Wegenetz durch den Stadtwald misst rund 6,8 Kilometer. In der nächsten Zeit folgen weitere Schilder, davon 33 im Goldgrundwald, elf zwischen Goldgrund und Siebeneichen sowie 56 im Schlosspark Siebeneichen. Rund 6100 Euro kostet die Neubeschilderung insgesamt. Künftig wollen wir das Segment Wandern und Outdooraktivitäten sowohl digital als auch im Printbereich noch weiter ausbauen, ergänzt Christian Friedel, Amtsleiter für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur.

3 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Ausder Stadt 3 Märchenhafter Advent in der Porzellan- und Weinstadt Wenn sich das historische Rathaus in einen riesigen Adventskalender verwandelt und der Duft von Glühwein, Süßigkeiten und Gebratenem durch die schmalen Gassen der Altstadt zieht, wenn weihnachtliche Klänge auf der Bühneerschallen und anallen Ecken musiziert, gebastelt und gewerkelt wird dann ist MeißnerWeihnacht. Bereits ab Montag, dem 27. November 2017, können die Besucher diesmal über den beliebten Weihnachtsmarkt schlendern. Zur offiziellen feierlichen Eröffnung am 1. Dezember wird dann Oberbürgermeister Olaf Raschke traditionell den großen Stollen anschneiden und Kostproben verteilen. Adventskalender am Rathaus mit Lotterie Am 27. November beginntdie Meißner Weihnacht Meißner Marktmit Meißner Weihnacht In romantisch-weihnachtlicher Atmosphäre öffnet sich ab 1. DezemberjedenTag ein Fenster am Rathaus. Hunderte leuchtende Kinderaugen sind dann auf die Rathausfenster gerichtet. Welches Märchen wird wohl heute erzählt? Das tägliche Türchenöffnen am größten Adventskalender Deutschlands ist eine liebgewonnene Tradition und das Markenzeichen des Meißner Weihnachtsmarktes. Ein Überraschungsmoment, nicht nur für die Kleinen: Bereits ab 27. Novemberhaben diebe- sucher bei der Adventslotterie außerdem die Chance aufviele tolle Preise vom Einkaufsgutschein bis hin zum Wellnesswochenende. Der Erlös kommt wie immer einem guten Zweck zu: Die Bürgerstiftung und die Stiftung Lichtblick werden in ihrem gemeinnützigen Engagement unterstützt. Lose zuzwei Euro das Stück sind bei der Touristinformation, der Sparkasse und in der Losbude auf dem Markt erhältlich. BesondereAngebote für die ganze Familie Foto:Stadt 27. November bis 24. Dezember 2017 Tägliche Öffnungszeiten Sonntagbis Donnerstag: 11 bis 20 Uhr Freitag bis Samstag: 11 bis 21 Uhr Heiligabend: 10 bis13uhr MeißnerWeihnacht In der Kinderbibliothek am Kleinmarkt lädt die Wichtelwerkstatt an den Adventswochenenden zwischen 15 und 18 Uhr alle Kinder zumbasteln und Spielen ein. Organisiert wird das Wichtelvergnügen in diesem Jahr durch den Museum Unterwegs e. V. - Am 6. Dezember macht die Jump-Weihnachtsmarkttour halt in. Viele Stars und Überraschungen sind garantiert, wenn die Moderatoren der Jump-Morningshow ab 17 Uhr das Weihnachtsmarktprogramm kapern. Im Stadtmuseum stehen bei der Weihnachtsausstellung Kinder in Fahrt historische KinderwagenimMittelpunkt. Natürlich dürfen die Kleinen auch ihre Weihnachtswünsche loswerden: Jeden Samstag und Sonntag gegen 17 Uhr kommt der Weihnachtsmann auf den Markt. Shoppen und Bummeln bis ins neue Jahr hinein Die Geschäfte der Stadt laden am 1. und 3. Adventssonntag zum verkaufsoffenen Sonntag von 12 bis 18 Uhr alle Gäste recht herzlichein. Traditionell schließt sich unmittelbar (ab ) an den Weihnachtsmarkt der Wintermarkt an, bis zum 1. Januar lädt der Markt weiter zum gemütlichen Bummel ein. Adventskalenderöffnung am Rathausmit Bühnenprogramm ab Montag bis Freitag: 17 Uhr Samstag und Sonntag: 15.30Uhr Heiligabend: 11 Uhr Aktionstag Nein zu Gewalt an Frauen Am 25. November ist der internationale Tag Nein zu Gewalt an Frauen. Das Frauenrechtsnetzwerk TERRE DES FEMMES (französisch für: Erde der Frauen ) nimmt den Tag zum Anlass, um unter dem Motto Frei leben -ohne Gewalt, NEIN zu häuslicher Gewalt an Frauen und Kindern öffentlich auf dieses wichtige Thema aufmerksam zuma- chen ließ TERRE DE FEMMES zum ersten Mal die Fahnen wehen, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Seither wurde die Aktion von zahlreichen Frauenbeauftragten, Verbänden und Ministerien aufgegriffen. Auf Initiative der Meißner Gleichstellungsbeauftragten Gabriele Richter wehen vom 13. bis 27. November in der Elbstraße zwei großefahnen zum Aktionstag. Im Zeitraum November wird die gesamte Briefpost der Stadt mit dem Logo der Aktion und einem Verweis auf den Aktionstag versehen. So wird die Botschaft des Tages direkt bei den Menschen zu Hause ankommen. An dem Tag beteiligen sich bundesweit viele Organisatorinnen, zum Beispiel mit medienwirksamen Fahnenhissungen vor den Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden. In den vergangenen Jahren entstanden auf diese Weise wichtige Netzwerke und Bündnisse, die bis heute bestehenund noch weiter ausgebautwerden. Seniorenweihnachtsfeier Gerade in der Vorweihnachtszeit ist das Alleinsein für viele ältere Menschen nicht leicht zu ertragen. Deshalb lädt die Stadt alleinstehende Senioren am 28. und 30. November zur traditionellen Seniorenweihnachtsfeier ein. Neben Plausch bei Stollen und Kaffee dürfensichdie angemeldeten Gäste auf musikalische Unterhaltung, den Besuch des Weihnachtsmanns und auf weitereüberraschungen freuen. Beste Sportartikelfachverkäuferin arbeitet in Monique Ruscher-Mohn von Sport Ruscher inder Marktgasse 15 wurde zudeutschlands bester Sportartikelfachverkäuferin gewählt. Beschluss der 26. Sitzung des Sozial-und Kulturausschusses Der Sozial- und Kulturausschuss hat am folgenden Beschluss gefasst: Benennung der Anliegerstraße im Wohngebiet An der alten Ziegelei (Beschluss-Nr. 17/6/268) Die Anliegerstraße im Wohngebiet Ziegeleihöhe wird nach dem Porzellankünstler und -gestalter Ludwig Zepner ( ) mit Ludwig-Zepner-Weg benannt. Bürgermeister Markus Renner, Rosita Porßberger, Monique Ruscher-Mohn, HennerRuscher Foto:Stadt Den Wettbewerb hatte der Sportartikelhändler Sport 2000 ausgelobt. Wir gratulieren Frau Ruscher- Mohn sehr herzlich und sind stolz, solch ausgezeichnete Händler in der Stadt zu haben, so Wirtschaftsförderer Martin Schuster. Kompetenz und Freundlichkeit sind eines von vielen guten Argumenten, den Einzelhandelin zu unterstützen.

4 4 Aus der Stadt Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Bericht aus dem Stadtrat Eine Bürgerversammlung zum Ausbau des Plossens wird am 11. Dezember 2017, 18 Uhr im Ratssaal stattfinden. Darüber informierte jetzt Bürgermeister Markus Renner. Vorstellung der Pläne zum Umbau despanorama- Aufzuges und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe Für eine nachhaltige Lösung, um künftig Störungen am Panorama-Aufzug zu vermeiden, sprach sich jetzt eine Mehrheit der Stadträte aus. Architekt Dr.Knut Hauswaldhatte vorab noch einmal die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen vorgestellt. Wichtigste Änderung: Die fehleranfällige Drehtürander Bergstation soll durch eine Schiebetür ersetzt werden, die ineiner Art Edelstahlschutzhülle eingebracht ist. Die witterungsempfindliche Steuerungselektronik wird erneuert und wandert von der Türschiene in den oberen Bereich der Tür. Für den Umbau muss das Portal etwas verbreitert werden, links und rechts fallen jeweils 50 cm der Zinne weg eine Lösung, der im September auch das Landesamt für Denkmalschutz zustimmte. Umgesetzt werden sollen die Arbeiten 2018 im Januar und Februar Euro gab der Stadtrat fürdie Finanzierung des Umbaus frei. Stiftung Soziale Projekte Stiftungsrat Michael Sengle ist jetzt in den Stiftungsrat der Stiftung Soziale Projekte berufen worden. Der 47-jährige Familienvater war schon in zahlreichen sozialen Projekten und Vereinen engagiert, wie etwa imkreisjugendring, beim JuClu 16 e.v. und weiteren. Er tritt für die Fraktion der U.L.M./FDP die Nachfolge des verstorbenen Dieter Krauth im Stiftungsrat an. SEEG StadtentwicklungsundStadterneuerungsgesellschaft mbh Gründung einer Tochtergesellschaft Um künftig ihre Mieter besser mit eigenen Dienstleistungen unterstützen zu können und dafür nicht mehr mit externen Partnern zusammenarbeiten zu müssen, will die Stadtentwicklungs- und Erneuerungsgesellschaft (SEEG) eine Tochtergesellschaft gründen. Hierher sollen Tätigkeiten ausgelagert werden, die nicht unmittelbar der Vermietung und Verwaltungdes eigenen Wohnungsbestandes dienen. Zusätzlich lassen sich durch die Neugründung die Geschäftsprozesse des Unternehmens betriebswirtschaftlich verbessern. Antrag der SEEG mbh aufaufnahmeinden Bedarfsplan mit einer Kindertagesstätte Um die Bedarfsdeckung bei Kindertagesstätten weiter zu erhöhen, will das städtische Wohnungsunternehmen SEEG eine eigene Einrichtung bauen, die dann durch einen freien Träger betrieben werden könnte. 36 Krippenplätze und 60 Kitaplätze sollen entstehen. Als Gelände ist das Grundstück an der ehemaligen Rollerbahn Dresdner Straße im Gespräch. Gründung einer Städtepartnerschaftmit Legnica(Polen) Eine große Mehrheit der Stadträte stimmte am Mittwoch für eine Partnerschaft mit dem 200 Kilometer entfernten polnischen Legnica. Die kreisfreie Stadt war an mit dem Wunsch herangetreten, den bereits vorhandenen Austausch in den Bereichen Jugend und Sport auszubauen und zu erweitern. Legnica ist eine der ältesten Städte in der Region Niederschlesien und ein wichtiges Wirtschaftszentrum. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 56,30 km². Mit mehr als Einwohnern und einem regen Kultur-, Hochschul- und Sportleben bietet die Stadt beste Voraussetzungen für eine lebendige Städtepartnerschaft. Weitere Eigenheimgrundstückeverkauft Vier weitere Grundstücke im Wert von Euro im neuen Wohngebiet an der Niederauer Straße wurden jetzt verkauft. Damit haben Häuslebauer nur noch wenige Gelegenheiten, sich ein Grundstück zu sichern. Questenbergschule - Am Ausweichstandort entstehtdie vierte Grundschule Ab dem Herbst 2018 soll die Questenberg-Grundschule grundhaft saniert und ausgebaut werden. Stadträte und Verwaltung waren deshalb auf der Suche nach einer sinnvollen Lösung zur vorübergehenden Unterbringung der Schülerinnen und Schüler. Erwogen wurde dazu zunächst der Kauf oder die Miete eines Containerobjektes am Standort Mühlweg. Circa Euro hätte diese Anmietung über zwei Jahre gekostet. Auf Anregung des Stadtrates wurden nun die Vor- und Nachteile eines Ausweichquartiers in Modulbauweise noch einmal eingehendergeprüft.diese Variante ist hochwertiger, optisch ansprechender und langlebiger. Rund 25 Jahre und länger kann ein solches Gebäude stehenbleiben ein Unterschied zum Massivbau wäre kaum noch erkennbar. Dadurch ergab sich kurzfristig die Möglichkeit, den Ausweichbau nach Fertigstellung der Questenberg-Grundschule als dringend benötigte vierte Grundschule amdafür vorgesehenen Standort an der Niederauer Straße weiter zu nutzen. Rund 5,4 Millionen Euro würden für die Errichtung eines solchen Modulbaus, inklusive der dann notwendigen Einfeldsporthalle, Außenanlagen und Ausstattung, benötigt. In den Herbstferien 2018 könnten diekinder dorthin umziehen. Mit 13 Ja-Stimmen und sieben Enthaltungen entschieden sich die Stadträte jetzt für diese Variante. Hochwasserschadensbeseitigungund Gewässerinstandsetzung Kirchsteigbach An die Firma Uwe Riße Hochund Tiefbau GmbH aus Klipphausen ging derzuschlag fürein Geröllfangbecken im Unterlauf des Kirchsteigbaches in Höhe von rund Euro. Das Becken soll in den kommenden Monaten auf der asphaltierten Fläche neben dem Spielplatz am Kirchsteig entstehen. Teil der Maßnahme sind eine circa drei Meter breite Zufahrt im oberen Böschungsbereich und eine Geröllsperre. Finanziertwerden die Arbeiten aus Mitteln der Hochwasserschadensbeseitigung. Abwasser aus Garsebach und Robschütz passiert Meißner Abwassernetz Geringe Mengen an Schmutzwasser aus den Klipphausener Ortsteilen Garsebach und Robschütz dürfenkünftig durch das Meißner Abwassersystem in die Kläranlage nach Diera abgeleitet werden. Dem stimmte der Stadtrat zu. Für die Kosten kommt die Abwasserentsorgungsgesellschaft Meissner Land mbh (AEG) auf. Notwendig wird dazu der Einbau einer Druckleitung in die S83imTrie- bischtal. Abwassernetz wird in den nächsten Jahrenauf Vordermanngebracht Noch einmal stand das Thema Abwasser auf der Tagesordnung. Das Büro Aquaprojekt Consult stellte die in den kommenden Jahren für die Stadt anstehenden erheblichen Investitionen im Abwassernetz vor. Die Sanierung der veralteten Anlagen ist notwendig, um auch in Zukunft allen aktuellen Anforderungen an den effektiven Gewässerschutz entsprechenzukönnen. So sind 15 der insgesamt 25so- genannten Mischwasserentlastungsbauwerke rechts und links der Elbe nicht mehr auf dem Stand der Technik. In den nächsten Jahren sollen deshalb unter anderem ein neuer Mischwasserkanal mit Mischwasserpumpwerk im Bereich Hafenstraße, ein Regenüberlaufbecken am Dammweg und ein großes unterirdisches Regenüberlaufbecken am Parkplatz neben der Porzellan-Manufaktur errichtet werden. Insgesamt müssen bis 2029 rund 6,7 Mio. Euro in die Sanierung des Meißner Abwassernetzes investiert werden. Derzeit prüft die Stadt gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde das weitere Vorgehen undmöglichefördervarianten. Informationen undanfragen Über das sächsische Frühwarnsystem für die kommunalen Haushalte informierte die Leiterin des Finanzverwaltungsamtes Eva-Maria Gottschald. Hierbei wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden nach einem Punktesystem eingeordnet, bei dem Kategorien wie Verschuldung, Kassenkredite im Verhältnis zu Aufwendungen, Investitionsmittel, Fehlbeträge und Personalausstattung hinzugezogen werden. liegtdabei miteiner hinreichenden finanziellen Leistungsfähigkeit und 21 Punkten auf der Skala im soliden Mittelfeld. Die Verschuldung liegt bei 1186 Euro je Einwohner. Stadtrat Heiko Schulze von der Fraktion Freie Bürger/SPD/Grüne regte an,die Öffentlichkeit in Arbeitskreise wie den Runden Tisch Asyl oder die AG Radverkehr einzubeziehen. Falk Werner Orgus (CDU) bat um eine Information über die Genehmigungsfähigkeit einer Tonnagebegrenzung am Plossen sowie darüber, welche Möglichkeiten der Stadt für zusätzliche Lärm- und Emissionsmessungen rund um den Plossen noch offenstehen. Hierüber sei man derzeit in der Abstimmung mit der Landesdirektion, so Oberbürgermeister Olaf Raschke. Stille Feiertage im November Das Ordnungsamt informiert zu besonderen Schutzvorschriften nach dem Gesetz über Sonnund Feiertage im Freistaat Sachsen: Der Monat November bringt drei sogenannte stille Feiertage, an denen besondere Schutzvorschriften gemäß dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) zu beachten sind. Nach diesen Vorschriften sind am Volkstrauertag (19. November), am Buß- und Bettag (22. November) und am Totensonntag (26. November) öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen sind in der Zeit von 3bis 24 Uhr verboten. Dieser Hinweis ergeht insbesondere an die Betreiber von Gaststätten, Tanzcafés,Bars und Spielhallen. Öffentliche Sportveranstaltungen dürfen an diesen Tagen erst um 11 Uhr beginnen. Auch Videotheken und Autowaschanlagen sind von den besonderen Schutzvorschriften betroffen. Diese dürfen an den genannten Tagen nicht öffnen. Zuwiderhandlungen können gemäß 8SächsSFG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu Euro geahndet werden.

5 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Veranstaltungen 5 AusgewählteVeranstaltungen Di., 21. Nov., Uhr AutoAuto! Ein Auto, ein Flügel und unglaubliche Manpower im Rahmen derdresdner Jazztage, Theater Mi., 22. Nov., 14 Uhr Über den Trinitatisfriedhof, Stadtspaziergänge mit der Meißnerin, Treff: Friedhofseingang Fr., 24. Nov.,15Uhr FamilientagimWellenspiel Fr., 24.,bis So., 26. Nov., Hagios Stille, Gesang, Gebet, Seminar, Ev. Akademie Fr., 24. Nov.,18Uhr Ausstellungseröffnung mit Musik, Kulturkneipe des Hafenstraße e. V. Fr., 24. Nov.,18.30 Uhr Winterliche Weinprobe und Winzerschmaus im Gewölbekeller, Weingut Mariaberg Fr., 24. Nov.,19Uhr Abendlicher Schlossrundgang, Romantischer Rundgang durch die Säle und ausgewählten Kellergewölbe des ältesten Schlosses Deutschlands, inkl. eines Bechers Wein, Albrechtsburg Meissen Fr., 24. Nov.,19Uhr Schokolade & Wein, Sächsische Winzergenossenschaft Fr., 24. Nov.,20Uhr Musikalischer Stammtisch, Kulturkneipe,Hafenstraßee.V. Sa., 25. Nov., 14 Uhr Romantischer Stadtbummel mit Glühwein, Treff: Touristinformation Sa., 25. Nov., 15 Uhr Vorweihnachtlicher Backtag mit Kinderbackstube, Klostercafé und Markt, Meißner Hahnemannzentrum e. V., Klosterruine Heilig Kreuz Sa., 25. Nov., Uhr Noch n Gedicht, der große Heinz-Erhardt-Abend mit Hans Joachim Heist,Theater Sa., 25. Nov., 20 Uhr Weihnachtskonzert im Haus Meissen, Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen So., 26.Nov.,10.30Uhr Winterliches mit dem Schokoladenmädchen von Meissen, Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen So., 26.Nov.,12Uhr Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag, Heinrich Schütz: Musikalische Exequien, Hochstift, Dom So., 26.Nov.,16Uhr Der Poznaner Knabenchor die Nachtigallen aus Polen, Theater Mo., 27. Nov., bis So., 24.Dez., 11 bis20uhr Meißner Weihnacht mit Adventskalender amrathaus, Gewerbeverein e. V. Di., 28. Nov., und Do., 30. Der Poznaner Knabenchor gastiert am Sonntag, dem 26. November, 16 Uhr, im Theater. Foto: PR Nov., 14 bis 17 Uhr Seniorenweihnachtsfeier, Stadt,Rathaus Do., 30. Nov., bisso.,3.dez. Proschwitzer Weihnacht auf SchlossProschwitz Do., 30. Nov.,19.30 Uhr Schneetreiben, Deutsche Winter- und Weihnachtslieder mit keltisch-skandinavischer Seele, Theater Fr., 1. Dez.,15Uhr Familientag im Wellenspiel Fr., 1. Dez., Uhr Winterliche Weinprobe und Winzerschmaus im Gewölbekeller, WeingutMariaberg Fr., 1. Dez.,19Uhr Wein- und Weingeschichten, Sächsische Winzergenossenschaft Fr., 1. Dez., Uhr Von Gänsen und Schwänen, Weihnachtskonzert, Elbland Philharmonie Sachsen, Theater Fr., 1. Dez.,20Uhr Weihnachtskonzert im Haus Meissen, Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen Fr., 1. Dez., Uhr Mitternachtssauna, Wellenspiel Sa., 2. Dez., 14 Uhr Romantischer Stadtbummel mit Glühwein, Treff: Touristinformation Sa., 2., und So., 3. Dez., Uhr Meißner Weihnachtsfahrt, Verkehrsgesellschaft mbh, Abfahrt: Roßmarkt Sa., 2. Dez., 16 Uhr Bachs Weihnachtsoratorium, Familienkonzert, Hochstift, St.-Afra-Kirche Sa., 2. Dez., 18 Uhr Musikalische Genüsse bei Meissen, Staatliche Porzellan-ManufakturMeissen Sa., 2. Dez.,20Uhr 80 s meets future, Saal des Hafenstraßee.V. So., 3. Dez., 10 bis 14 Uhr Meissen-Brunch zum ersten Advent, Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen So., 3. Dez., Uhr Winterliches mit dem Schokoladenmädchen von Meissen, Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen So., 3. Dez.,11Uhr Advent in der WeinErlebnisWelt, Sächsische Winzergenossenschaft So., 3. Dez.,15Uhr zu den Lichtern im Advent, Gartenspaziergang am Burgberg, Albrechtsburg Meissen So., 3. Dez.,15Uhr Adventskonzert im Stadtmuseum So., 3. Dez., Uhr Weihnachtskonzert inder SächsischenWinzergenossenschaft So., 3. Dez., 16 Uhr, und Mo., 4. Dez., 10 Uhr Nussknacker und Mäusekönig, weihnachtliches Märchenballett, Theater So., 3. Dez., Uhr Adventsgospelkonzert, Gospelchor St. Afra, Gospelfamily, Ensemble, Neue Kantorei, Frauenkirche Mo., 4. Dez., 16 bis 18 Uhr Kreatives Schreiben für Kinder, Atelier Koenig Di., 5. Dez., und Mi., 6. Dez., 10 Uhr Von einem, der auszog, das Gruseln zulernen, Märchen von Manuel Schöbel nach den Gebrüdern Grimm, Landesbühnen Sachsen, Theater Di., 5. Dez., 16 Uhr Führung durch das Schaudepot, Stadtmuseum Di., 5. Dez.,19bis 21 Uhr Kreatives Schreiben für Erwachsene,AtelierKoenig Mi., 6. Dez.,17.30 Uhr Winterliches mit dem Schokoladenmädchen von Meissen, Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen Mi., 6. Dez.,19.30 Uhr Der König der Tiere, Jürgen von der Lippe, Theater Do., 7. Dez., 16 Uhr, und Fr., 8. Dez.,10und 16 Uhr Der Teufel mit den drei goldenen Haaren, Märchen nach den Gebrüdern Grimm, Theater Fr.,8.Dez., 15 Uhr Familientag im Wellenspiel Fr.,8.Dez., Uhr Adventsdinner im Restaurant Meissen, Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen Fr.,8.Dez., Uhr Winterliche Weinprobe und Winzerschmaus im Gewölbekeller, Weingut Mariaberg Fr.,8.Dez., 19 Uhr Wei(h)n(achts)-Lesung, Sächsische Winzergenossenschaft Sa.,9., undso., 10. Dez.,9bis 18 Uhr Weihnachten in der Erlebniswelt Haus Meissen, Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen Sa., 9. Dez., 13.30Uhr (Er-)Bauliches Puzzle zum Advent, Sachsenträume, Treff: vor derfrauenkirche Sa., 9. Dez., 14 Uhr Romantischer Stadtbummel mit Glühwein, Treff: Touristinformation Sa., 9. Dez., 16 Uhr 30 Minuten Orgelmusik zum Advent, Hochstift, Dom Sa., 9. Dez., 16 Uhr Könige aus Morgenland, GerhardSchöne, Theater Sa., 9. Dez., 18.30Uhr Adventsdinner im Restaurant Meissen, Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen So., 10. Dez., 11 Uhr Adventsbrunch, Sächsische Winzergenossenschaft So., 10. Dez., 15 Uhr Musizieren im Advent im Stadtmuseum So., 10. Dez., 16 Uhr Schwanensee, russisches Nationalballett,Theater So., 10. Dez., Uhr Adventsmusik, Jazzchor Voiceit, Gospelstreet, Neue Kantorei, Frauenkirche Di., 12. Dez., und Mi., 13. Dez.,10Uhr Hänsel und Gretel, Märchenoper von Engelbert Humperdinck, Landesbühnen Sachsen, Elbland Philharmonie Sachsen, Theater Mi., 13. Dez., 19.30Uhr Oh, esriecht, Peter Flache, Kabarett,Theater Do.,14. Dez., Zauber der Travestie, Theater Fr.,15. Dez.,15Uhr Familientag im Wellenspiel Fr.,15. Dez.,15Uhr Plauderei ab drei, am Kamin mit Renate Fussan und Falk Dießner, Albrechtsburg Meissen Fr.,15. Dez.,19Uhr Jazzige Wei(h)nachtsprobe, Sächsische Winzergenossenschaft Fr., 15. Dez., Uhr Außer Kontrolle, Kriminalkomödie von Ray Cooney, Berliner Kriminal Theater, Theater Sa., 16. Dez., 10.30Uhr Winterliches mit dem Schokoladenmädchen von Meissen, Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen Sa., 16. Dez., 11 Uhr Moritzburger Weihnacht, Verkehrsgesellschaft mbh, Abfahrt: Roßmarkt Sa., 16. Dez.,13.30 Uhr (Er-)Bauliches Puzzle zum Advent, Sachsenträume, Treff: vor der Frauenkirche Sa., 16. Dez., 14 Uhr Romantischer Stadtbummel mit Glühwein, Treff: Touristinformation Sa., 16. Dez., und So., 17. Dez., Uhr Meißner Weihnachtsfahrt, Verkehrsgesellschaft mbh, Abfahrt: Roßmarkt So.,16. Dez.,15Uhr Moritzburger Weihnacht, Verkehrsgesellschaft mbh, Abfahrt: Roßmarkt Sa., 16. Dez., 16 Uhr 30 Minuten Orgelmusik zum Advent, Hochstift, Dom zu Sa., 16. Dez., 17 Uhr Weihnachtskonzert, Musikschüler in Orchestern und Gruppen, Musikschule des Landkreises, Theater Sa., 16. Dez., 20 Uhr Konzert, Saal des Hafenstraße e.v. So.,17. Dez.,12Uhr Hochprozentige Winterwanderung, Sächsische Winzergenossenschaft So.,17. Dez.,12Uhr Sachsenwein & Weihnachtsleckereien, Sächsische Winzergenossenschaft So.,17. Dez.,15Uhr Musizieren im Advent im Stadtmuseum So.,17. Dez.,16Uhr Weihnachten mit Ringelnatz & Tilo Schiemenz, Gerhard Pietschmann und Bernd Pakosch, AtelierAndreas Ehret So.,17. Dez.,16Uhr Die goldene Gans oder Was wirklich kleben bleibt, Märchen mit Musik von Peter Kube nach den Gebrüdern Grimm, Landesbühnen Sachsen, Theater So.,17. Dez., Uhr Weihnachtsoratorium Camille Saint Saens, Chor der Neuen Kantorei St. Afra und Orchester, St.-Afra-Kirche So., 17. Dez.,17Uhr Adventskonzert mit Sängern und Musikern des Kirchenchores -Wilsdruff, St.-Benno-Kirche

6 6 Sonstiges Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Das neue Gebäudeenergiegesetz Was man zukünftig als Hausbauer beachten muss nes gesamten Jahres im Haus erzeugt wurde(effizienz). Auch die Möglichkeit zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien in der energetischen Bilanzierung des Gebäudes wird erweitert. Gleichzeitig wird die Anrechenbarkeit ausgeschlossen, wenn gebäudenah erzeugter Strom aus Erneuerbaren Energien für Stromheizungen verwendet wird. Der Entwurf zum GEG enthält eine neue Verpflichtung zur Ausstellung eines vorläufigen Energieausweises nach Baubeginn auf der Basis der Planungen, wenn ein noch nicht fertiggestelltes Gebäude oder ein Teil davon verkauft oder vermietet werden sollen. Die energetischen Anforderungen und Pflichten an Bestandsgebäude bleiben weitgehend unverändert. Über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) werden kleinere Anlagen mit Zuschüssen gefördert, so zum Beispiel die Errichtung einer effizienten Wärmepumpe zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden. Wann genau das neue GEG unterzeichnet wird, istaktuell noch offen. Ein Inkrafttreten zum ist mittlerweile eher unwahrscheinlich, es sei denn, man findet noch eine Einigung im Koalitionsausschuss. Quellen: Als Häuslebauer kommt man heute an der neuen Energiegesetzgebung nicht vorbei. Foto:dpa Bekanntgabe Trinkwasserqualität und verwendete Zusatzstoffe Wer heute plant und baut, muss die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE- WärmeG) beachten. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll diese drei Verordnungen in einemgesetz zusammenführen. Grundlage der Neuregelung ist unter anderem die Festlegung eines energetischen Standards für Niedrigstenergiegebäude beim Neubau. Dieser soll zunächst für zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab 2019 gelten und fürprivate Neubauten ab Der Gesetzesentwurf zum GEG enthält zum Beispiel Neuerungen bei der Nutzung von Geothermie und Umweltwärme über Wärmepumpen.So müssen neu installierte Wärmepumpen, die der Erfüllung der Nutzungspflicht dienen, ab 2019 mit einer Anzeige ausgestattet sein, welche die tatsächlich erreichte Jahresarbeitszahl ausweist. Die Jahresarbeitszahl sagt aus, wie viel Heizungswärme im Verhältnis zum eingesetzten Strom von der Wärmepumpe im Laufe ei- Gemäß Trinkwasserverordnung 16 Abs. 4 sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die bei der Wasseraufbereitung im Wasserwerk verwendeten Zusatzstoffe bekannt zu geben. Wasserwerk Coschütz Brandkalk CO Aluminiumsulfat Chlor Chlordioxid zur ph-stabilisierung zur Flockung zur Desinfektion

7 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Amtliches 7 Beschlüsseder 36. Sitzung des Stadtrates vom Der Stadtrat hat am folgende Beschlüsse gefasst: Aufzug Burgberg Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Beschluss-Nr. 17/6/252) Der Stadtrat beschließt für Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit am Aufzug Burgberg eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 EUR in /422150/EH Die Deckung steht im Gesamthaushalt zur Verfügung. Stiftung Soziale Projekte Stiftungsrat (Beschluss- Nr. 17/6/264) Der Stadtrat beruft zum in den Stiftungsrat der Stiftung Soziale Projekte : 1. HerrnOlafRaschke 2. Herrn Dr. Reinhard Kretzschmar 3. Herr Michael Sengle 4. Herrn Günter Jordan 5. Frau Marianne Horns 6. Herrn Heiko Schulze 7. Frau Winnie Behnisch SEEG Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgesellschaft mbh Gründung einer Tochtergesellschaft (Beschluss-Nr. 17/6/227) Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürgermeister, als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der SEEG mbh, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadt erteilt der SEEG Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungsgesellschaft mbh zur Gründung einer Tochtergesellschaft entsprechend dem Entwurf des Gesellschaftervertrages vom diezustimmung. Antrag der SEEG mbh auf Aufnahme inden Bedarfsplan mit einer Kindertagesstätte (Beschluss-Nr. 17/6/251) DerStadtratstimmtdem Antrag der SEEG mbh auf Aufnahme in den Bedarfsplan mit einer Kindertagesstätte zu. Die Trägerauswahl ist im Einvernehmen mit der Stadt zu treffen. Gründung einer Städtepartnerschaft mit Legnica (Polen) (Beschluss-Nr.17/6/246) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur Städtepartnerschaft zwischen Legnica(Polen)und zu. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Urkunde zu unterzeichnen. Allgemeines Grundvermögen; Wohngebiet Niederauer Straße -Verkauf einer unvermessenen Teilfläche aus dem Flurstück Nr. 422 der Gemarkung Bohnitzsch sowie Eigentümerzustimmung zur Mitbestellung von Grundpfandrechten(Beschluss-Nr.17/6/259) DieGroße Kreisstadt beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilfläche von circa 635 qm aus dem Flurstück Nr. 422 der Gemarkung Bohnitzsch zu einem Kaufpreis von 100,00 EUR je qm, somit zu einem vorläufigen Gesamtkaufpreis in Höhe von ,00 EUR an die Eheleute Mandy und Maik Graß. Des Weiteren erteilt die Große Kreisstadt den Erwerbern die Zustimmung und Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von ,00 EUR. Allgemeines Grundvermögen; Wohngebiet Niederauer Straße Verkauf des Flurstückes Nr. 435/2 der Gemarkung Bohnitzsch sowie Eigentümerzustimmung zur Mitbestellung von Grundpfandrechten (Beschluss-Nr.17/6/260) DieGroße Kreisstadt beschließt den Verkauf des Flurstücks Nr. 435/2 der Gemarkung Bohnitzsch mit der Gesamtfläche von 779 qm zu einem Kaufpreis von 110,00 EUR je qm, somit zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von ,00 EUR an Frau Carolin Barthel und Herrn Marcus Blüthgen. Des Weiteren erteilt die Große Kreisstadt den Erwerbern die Zustimmung und Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von ,00 EUR. Allgemeines Grundvermögen; Wohngebiet Niederauer Straße Verkauf des Flurstückes Nr. 442/3 der Gemarkung Bohnitzsch sowie Eigentümerzustimmung zur Mitbestellung von Grundpfandrechten (Beschluss-Nr.17/6/261) DieGroße Kreisstadt beschließt den Verkauf des Flurstückes Nr. 442/3 der Gemarkung Bohnitzsch mit der Gesamtfläche von 731 qm zu einem Kaufpreis von 100,00 EUR je qm, somit zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von ,00 EUR an die Eheleute Anett und Tino Müller. Des Weiteren erteilt die Große Kreisstadt den Erwerbern die Zustimmung und Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von ,00 EUR. Allgemeines Grundvermögen; Wohngebiet Niederauer Straße Verkauf der Flurstücke Nr. 439/1 sowie 442/1 der Gemarkung Bohnitzsch sowie Eigentümerzustimmung zur Mitbestellung von Grundpfandrechten (Beschluss-Nr. 17/6/262) DieGroße Kreisstadt beschließt den Verkauf der Flurstücke Nr. 439/1 sowie 442/1 der Gemarkung Bohnitzsch mit der Gesamtfläche von qm zu einem Kaufpreis von 100,00 EUR je qm, somit zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von ,00 EUR an die Eheleute Janine und Steve Hayek. Des Weiteren erteilt die Große Kreisstadt den Erwerbern die Zustimmung und Vollmacht zur Bestellung von Grundpfandrechten bis zu einer Höhe von ,00 EUR. Auslagerung der Questenbergschule, Entscheidung über Kauf/Miete der mobilen SchuleamStandort Mühlweg (Beschluss-Nr. 17/6/239-1) Der Stadtrat lehnt die Miete einer mobilen Schule am Standort Mühlweg Flurstück 1109/b, Gemarkung für die Auslagerung der Questenbergschule ab. Stattdessen soll die Auslagerung durch einen Bau inmo- dulbauweise mitanschließender Nachnutzung als Grundschule erfolgen. Hochwasserschadensbeseitigung Gewässerinstandsetzung Kirchsteigbach, ID: 1552; Leistung: Erdarbeiten, Geröllfang, Vergabe der Bauleistung (Beschluss-Nr. 17/6/247) Der Stadtrat beschließt, den im Zuge der Gewässerinstandsetzung Kirchsteigbach zu errichtenden Geröllfang mit einer vorgelagerten Geschiebesperre (Wildholzsperre) an die Firma Uwe Riße Hoch- und Tiefbau GmbH aus Klipphausen zum geprüften Auftragswert in Höhe von ,12 (brutto) zu vergeben. Durchleitung von Abwasser aus Garsebach und Robschütz durch das Meißner Abwassernetz (Beschluss-Nr.17/6/253) Der Stadtrat beschließt, der Durchleitung von Abwasser aus Garsebach und Robschütz durch das Meißner Abwassernetz zuzustimmen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der Abwasserentsorgungsgesellschaft Meissner Land mbh zu erarbeiten. Erlass des SMUL vom zur Anpassung der Mischwassereinleitungen im Freistaat Sachsen an den Stand der Technik; Beschluss derprioritätenlistezuden erforderlichen Bauvorhaben (Beschluss-Nr. 17/6/255) Der Stadtrat beschließt, die in derprioritätenliste inden nächsten Jahren aufgeführten Abwasservorhaben auf Grundlage des Erlasses des SMUL vom baulich umzusetzen. Einstellung Leiter/-in des Ordnungsamtes der Stadt (Beschluss-Nr. 17/6/263) Der Stadtrat stellt Herrn Silvio Kockentiedt als Leiter des Ordnungsamtes der Stadt ein. Der Bauausschuss hat am folgende Beschlüsse gefasst: Neubau Kita Kalkberg; Los 11 Fensterarbeiten, Vergabe der Bauleistung (Beschluss- Nr. 17/6/230) Der Bauausschuss beschließt, die Leistungen des Loses 11 Fensterarbeiten für den Neubau der Kita Kalkberg an die Firma Metallbau Worsch GmbH aus Altenberg OT Liebenau zum geprüften Angebotspreis in Beschlüsse der 37. Sitzung des Bauausschusses vom Höhe von ,47 EUR (brutto)zuvergeben. Ausbau der Neugasse; Leistung: Montage derstraßenbeleuchtung, Vergabe der Bauleistung (Beschluss-Nr. 17/6/231) Der Bauausschuss beschließt, die Firma UNI Elektro mit der Montage der Straßenbeleuchtungsanlagen auf der Neugasse zum Preis von ,34 EUR zu beauftragen. Afra-Grundschule, Entwurfsbeschluss für die Teilsanierung der Freianlagen Afra-Grundschule (Beschluss- Nr. 17/6/238) Der Bauausschuss beschließt, dass die vom Planungs- und Sachverständigenbüro Voigt erstellte Entwurfsplanung vom für die Teilsanierung der Freianlagen in der Afra- Grundschule in, Leipziger Straße 65, Grundlage für die Ausführungsplanungist. Terminkalender der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse im November/Dezember Termin Beginn Gremium Sitzungsort Uhr Bauausschuss Bau-Rathaus,Leipziger Straße10, Konferenzraum im Erdgeschoss Uhr Stadtrat Rathaus, Markt 1, Großer Ratssitzungssaal VorstehendeSitzungen sind öffentlich. Zeit,Ort undtagesordnungder öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse werden in den Schaukästen am Rathaus der Stadt, Markt 1,Außenfront Burgstraße, sowie vor der Johannesschule, Dresdner Straße21, linkes Grundstücksteil, für die Dauer von mindestens siebentagen ortsüblich bekanntgegeben. Die Dokumente zu den Sitzungen finden Sieauf der Internetseite der Stadt der RubrikStadtrat/Ratsinformationssystem.

8 8 Amtliches Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Bekanntmachung Planfeststellungfürdas Bauvorhaben Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) Die GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße , Kassel hat beider Landesdirektion Sachsen,die Durchführungeines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gasanbindungsleitung(EUGAL) gemäß 43Satz1Nr.2 desenergiewirtschaftsgesetzes(enwg) i. V. m. 1Abs. 1Satz1des Verwaltungsverfahrens-und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) beantragt.die Landesdirektion Sachsen mit den Dienststellen in Dresden(Oberes Elbtal/Osterzgebirge)und in Chemnitz (Region Chemnitz) ist zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.Im Freistaat Sachsen werden daher zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Für den hiesigen Planfeststellungsabschnitt istdie Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen sind Flurstücke in folgenden Gemarkungen betroffen: StadtCoswig - Gemarkungen Sörnewitz, Clieben,Brockwitz; Gemeinde Ebersbach- Gemarkungen Kalkreuth, Göhra, Reinersdorf, Beiersdorf, Hohndorf, Lauterbach,Ermendorf, Niederrödern; Stadt Großenhain - Gemarkungen Skäßchen, Folbern,Krauschütz; Gemeinde Klipphausen - Gemarkungen Gauernitz, Scharfenberg,Naustadt, Röhrsdorf, Sora, Klipphausen; Gemeinde Lampertswalde - Gemarkungen Oelsnitz,Niegeroda, Brockwitz,Adelsdorf, Stadt -Gemarkung Zaschendorf; Gemeinde Niederau- Gemarkungen Großdobritz, Gohlis, Oberau, Niederau; Gemeinde Priestewitz -Gemarkung Baßlitz; Stadt Wilsdruff -Gemarkungen Birkenhain,Limbach,Helbigsdorf,Herzogswalde,Mohorn; Stadt Lommatzsch -GemarkungZöthain; StadtAltenberg -Gemarkung Altenberg. Die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, hat festgestellt, dass aufgrund dergeplanten Länge und des geplanten Durchmessers desleitungsstranges des VorhabensEUGALgemäß 6in Verbindung mit Anlage 1, Nr des Gesetzes über dieumweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)die Pflicht zur Durchführung derumweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst auch dieprüfung aller Umweltauswirkungen der erforderlichen baubedingten Wasserhaltung (Anlage 1 Nr UVPG). Der Vorhabenträger hat die folgenden entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die BestandteilAuslegungsunterlagensind: Nr. Bezeichnung der Unterlage 1 Erläuterungsbericht 2 Anlagezum Erläuterungsbericht-Projektinformationen/Umweltwirkungen 3 Baulogistik 4 Übersichtspläne 5 Bauwerksverzeichnis 6 Detailplanübersichten,Detailpläne 7 Inanspruchnahmeprivaterund öffentlicher Grundstücke 8 UVP-Bericht 9 Allgemeinverständliche ZusammenfassungUVP-Bericht 10 NATURA 2000-Verträglichkeitsstudien FFH-Gebiet Große Röder zwischen Großenhain und Medingen, DE (Landesintern Nr.150) 10.02FFH-GebietHopfenbachtal,DE (Landesintern Nr.153) 10.03FFH-Gebiet Waldteiche bei Mistschänke und Ziegenbusch, DE (Landesintern Nr.156) 10.04FFH-GebietElbtal zwischen Schöna und Mühlberg,DE (Landesintern Nr.034E) FFH-GebietLinkselbische Täler zwischen Dresden und, DE (Landesintern Nr.168) 10.06FFH-Gebiet Triebischtäler, DE (Landesintern Nr.171) 10.07Vogelschutzgebiet Mittleres Rödertal,DE (LandesinternNr. 31) 10.08Vogelschutzgebiet Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg, DE (Landesintern Nr.26) 10.09Vogelschutzgebiet Linkselbische Bachtäler,DE (Lan- desintern Nr.27) 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 13 Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie 14 Baurechtliche Anträge für Absperrstationen 15 Wasserrechtliche Anträge 16 Antrag auf NaturschutzrechtlicheGenehmigung 17 Forstrechtlicher Antrag 18 Sicherheitsstudie TÜV Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach 16 Abs.1 UVPG notwendigen Unterlagenfür dieumweltverträglichkeitsprüfung.die hiermit eingeleitete Anhörung zu den Planunterlagen( 43a EnWGi. V. m. 73 Abs. 3bis 5 VwVfG) stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zuden Umweltauswirkungen nach 18Abs.1 UVPG dar. Der Plan (Zeichnungen underläuterungen)liegt in der Zeit vom 13. Dezember 2017 bis 19. Januar 2018 (jeweils einschließlich) im Verwaltungsgebäude der Stadt,Leipziger Straße 10, Vordergebäude Erdgeschoss,während der Dienststunden zu den ortsüblichen Öffnungszeiten Montag,Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr Dienstag,8bis12und 13 bis18uhr Freitag, 8bis 12 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahmein die Planunterlagen im Internet während des vorgenannten Zeitraums unter Energie, verwiesen. Nach 27a Abs.1 Satz 4 VwVfG ist der Inhalt der zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen maßgeblich. 1. Jeder kann bis spätestenseinen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19. Februar 2018, bei der Landesdirektion Sachsen, Chemnitz, schriftlich, beider Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099Dresden, oder bei den obenaufgeführten Gemeinden Einwendungengegen den Plan schriftlich oder zurniederschrifterheben.die Einwendung mussden geltendgemachten Belang unddas Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dasverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titel beruhen, ausgeschlossen( 21Abs.4 UVPG). BeiEinwendungen,die vonmehrals 50 Personenauf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen,Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen,dass keineeingangsbestätigungerfolgt. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigungder anerkannten Vereinigungen nach 73 Abs.4Satz 5 VwVfG inverbindung mit 1 Satz1 VwVfZG vonder Auslegung des Plans. 3. Auf einen Erörterungstermin kann nach Maßgabe des 43a Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz(EnWG) verzichtetwerden. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen,die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben,von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter ( 17 VwVfG in Verbindung mit 1Satz 1SächsVwVfZG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen,so können sie durchöffentlichebekanntmachungersetztwerden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.die Bevollmächtigung ist durch eine schriftlichevollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehördezu geben ist.bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.das Anhörungsverfahrenist mitabschlussdes Erörterungsterminsbeendet. DerErörterungstermin ist nichtöffentlich. 4. DurchEinsichtnahme in die Planunterlagen,Erhebung voneinwendungen,abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche,soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss desanhörungsverfahrensdurch dieplanfeststellungsbehörde(landesdirektion Sachsen) entschieden. DieZustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,wennmehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Plans tritt die Veränderungssperre nach 44a EnWG in Kraft.Darüber hinaus steht ab dem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 44a Abs.3EnWG).,den 14. November 2017 i.a. Olaf Raschke Oberbürgermeister Tolle Ferientipps gesucht Die Sommerferien 2017 sind Geschichte. Die Schülerinnen und Schüler sitzen wieder in den Klassenzimmern und die ganz Kleinen spielen in ihrenkitas. Doch schon jetzt werfen beim Meißner Stadtmarketing die großen Ferien 2018 ihren Schatten voraus. Denn im nächsten Jahr wird das Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur erstmalig einen Ferienkalender für Kinder und Jugendlicheherausbringen. Egal ob Sport- oder Kreativangebot, Tagesausflug, Ausstellung, Workshop oder jede andere Art von Ferienspaß: aufgenommen in den Kalender werden alle Freizeitangebote im betreffenden Zeitraum, die für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Auch spielt keine Rolle, ob Vereine, Bildungseinrichtungen, Gewerbetreibende, Kultureinrichtungen, Unternehmen oder Privatpersonen dieanbietersind. Das Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur trägtalleangebote zusammen und sammelt sie imferienkalender. Dieser wird Anfang Juni 2018 in den Schulen verteilt und in öffentlichen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, der Touristinformation sowie an vielen anderen Stellen ausliegen. Kultureinrichtungen, Vereine, Initiativen und andere sind herzlich eingeladen, ihre Sommerferien-Angebote im neuen Ferienkalender zu veröffentlichen. Wer seinen Platz im Ferienkalender reservieren will oder bereits konkrete Sommerferien-Angebote für 2018 geplant hat,meldet sich bitte unter: Ines Ritter,Amt für Stadtmarketing undkultur, Telefon: oder ines.ritter@stadt-meissen.de

9 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Amtliches 9 Öffentliche Bekanntmachung Archivsatzungder Großen Kreisstadt DerStadtrat der Stadt hat am 27. September 2017 auf der Grundlagedes 4derGemeindeordnung für den für den Freistaat Sachsen, in derfassungderbekanntmachungvom 3. März 2014 (SächsGVBl.S.146),die zuletzt durch Artikel 2desGesetzes vom 13. Dezember 2016 (Sächs. GVBl.S. 652) geändertworden ist und 13 Abs. 4 Sa des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen(SächsArchivG) vom 17. Mai 1993(SächsGVBl. S.449), zuletztdurch das Gesetzvom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl S. 2) geändert, folgendearchivsatzungbeschlossen: Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Grundsätze 1Geltungsbereich 2Stellungdes Archivs 3Begriffsbestimmungen Zweiter Teil Aufgaben des Stadtarchivs 4Aufgaben desarchivs 5Anbietung undübernahme vonunterlagen 6Rechtsansprüche Betroffener 7Deposita 8Verwaltung und Sicherung des Archivguts Dritter Teil Benutzung desarchivs Erster Abschnitt-Benutzungsrecht und Benutzungsarten 9Recht auf Benutzung 10Benutzungsarten 11PersönlicheEinsichtnahme (Direktbenutzung) 12Mündliche oder schriftliche Auskunftserteilung durchdas Archivpersonal 13Abgabe und Verwendung vonreproduktionen 14Übermittlung von Vervielfältigung von Archivgut in besonderen Fällen 15Versendungvon Archivgut 16Belegexemplare Zweiter Abschnitt -Benutzungsverhältnis 17Rechtsnaturdes Benutzungsverhältnisses 18Benutzungsantrag 19Einschränkung und Versagung der Benutzung 20Benutzungsgenehmigung 21Schutzfristen undschutzfristenverkürzung 22Gebühren undauslagen 23Haftung desbenutzers Vierter Teil Schlussbestimmungen 24WeiterführendeBestimmungendes Archivgesetzes 25ErgänzendeRegelungen 26Inkrafttreten Erster Teil Allgemeine Grundsätze 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt diearchivierungvon Unterlagen im Stadtarchiv sowie die Benutzung des Stadtarchivs (im FolgendenArchivgenannt). (2) Für Archivgut, das auf der Grundlage einer Vereinbarung oder letztwilligen Verfügungübernommen wurde,gelten die nachstehenden Bestimmungen nur, soweit in der Vereinbarung oder letztwilligen Verfügung keine abweichenden Bestimmungen getroffen wurden. (3) Für Archivgut, dasvon anderen Archiven übersandtwurde,gelten die nachstehenden Bestimmungen entsprechend,soweit mit demversendenden Archiv nichts anderes vereinbart wurde. 2 Stellung des Archivs (1) DieStadt unterhält fürdie Erfüllung aller Archivaufgaben der Stadt gemäß 13 SächsArchivG ein eigenes,den archivfachlichen Anforderungen hinsichtlich Personal, Räumen und Ausstattung entsprechendesarchiv. (2)Das Archiv ist eine öffentlicheeinrichtung der Stadt. (3)Das Archiv istder Fachbereich für alle Fragen des Archivwesens der Stadt sowie fürdie Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte. 3 Begriffsbestimmungen (1)Archivgutsindalleindas Archiv übernommenen archivwürdigen Unterlagen mit den zu ihrer Nutzung nötigen Hilfsmitteln. ArchivwürdigeUnterlagen entstehen bei Organen,Behörden und öffentlichen Einrichtungen der Stadt, dereigenbetriebeder Stadt und der Aufsicht der Stadt unterstehenden juristischen Personendes öffentlichen Rechts;darüber hinausauchbei sonstigenöffentlichen Stellen, bei natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts. Zum Archivgutzählt auch Dokumentationsmaterial, das vonden Archiven ergänzend gesammeltwird. (2)Unterlagen sind unabhängig von ihrer Speicherungsform alle Aufzeichnungen, insbesondereurkunden, Amtsbücher, Akten,Einzelschriftstücke, Karten, Risse, Pläne, Medaillen, Bilder, Grafiken, Filme und Tonaufzeichnungen sowie elektronische Unterlagen,einschließlich die, die einer laufenden Aktualisierung unterliegen. (3) Archivwürdig sind Unterlagen,denenein bleibender Wert für Gesetzgebung, Rechtsprechung,Regierung undverwaltung, fürwissenschaftund Forschungoderfür diesicherung berechtigter Belangebetroffener Personen und Institutionen oder Dritter zukommt. (4)Das Archivieren beinhaltet das Erfassen und Bewerten von Unterlagen unddas Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Erschließen sowie Nutzbarmachenund Auswerten von Archivgut. (5) Als Entstehung gilt derzeitpunkt der letzten Bearbeitung der Unterlagen. Zweiter Teil Aufgaben des Stadtarchivs 4 Aufgaben des Archivs (1) DasArchiv archiviert die Unterlagen aller Organe, Behörden und öffentlichen Einrichtungen der Stadt,der Eigenbetriebe der Stadt und der deraufsicht derstadt unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des SächsArchivG und dieser Satzung.Diese Aufgabeerstreckt sichauch auf das Archivgut der Rechtsvorgänger der Stadt und der Funktionsträger der in Absatz 1 genannten Stellen sowie auf die Unterlagen derstaatlichen undwirtschaftsleitenden Organe,Kombinate, Betriebe,Genossenschaften und Einrichtungen derstädte und Gemeinden aus derzeit vom 8.Mai 1945 bis 2. Oktober (2)Das Archiv kann aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder Vereinbarungenauch Archivgut sonstigeröffentlicher Stellen archivieren. Es gelten die Vorschriften dieser Satzung, sofern dierechtsvorschriftenodervereinbarungennichtsanderesbestimmen. (3)Das Archiv kann aufgrund vonvereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch Archivgut von natürlichen oder juristischen Personendes Privatrechtsarchivieren. Es gelten dieregelungendiesersatzung,sofernrechtsvorschriften, Vereinbarungen oder letztwillige Verfügungen nichtsanderes bestimmen. (4) Das Archiv berät die Stellen nach Absatz 1 bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen.Das Archiv istzuallen grundsätzlichen Fragen anzuhören,die Folgen für eine mögliche spätere Archivierung haben können; insbesondere bei Maßnahmen zu Aktenplan und Aktenordnung,dem Einsatz vonrecyclingpapier,dem Einsatz von Mikrofilmen und der Einführung neuer und Änderung bestehender informations-technologischer Systeme zur Erstellung, Bearbeitung und Speicherung von Unterlagen sowie zur Archivierung elektronischer Unterlagen. (5)Das Archiv kann aufgrund besonderer Vereinbarungen oder bei Vorliegen eines öffentlicheninteresses auch andere öffentlichearchive undprivate Eigentümer vonarchivgutarchivfachlichberaten. (6) Das Archiv fördert die Erforschung,Vermittlung und Verbreitung derstadt-, Heimat-, Regional- und Lokalgeschichte undbetreibt historische Bildungsarbeit,insbesondere durch die Herausgabe eigener Publikationen und die Durchführung eigener Veranstaltungen.Es unterstütztdie Tätigkeit der örtlichenheimat- und Geschichtsvereine und fördert die Realisierung praxisrelevanter Aufgabenstellungen mit historischem Bezug, unteranderem auf den Gebieten der Denkmalpflege, derortserneuerungund -sanierung undder Erbpflege/Teilhabeam kulturellen Erbe. (7)Das Archiv kann die Funktion eines Verwaltungs- oder Zwischenarchivs übernehmen. Soweit Unterlagen in diesem verwahrt werden, bleibt dasverfügungsrecht derabgebendenstelle über dieunterlagen, einschließlich der Entscheidung über diebenutzung durchdritte, bestehen.für diese Unterlagen gelten die bisher für sie maßgeblichen Rechtsvorschriften,insbesondere dieschriftgutordnung in der jeweils gültigen Fassung, für die Dauer der Verwahrungim Verwaltungs-oder Zwischenarchiv fort. Die Verantwortung des zuständigen Archivsbeschränkt sich bis zur Übernahme der Unterlagen aus dem Verwaltungs- oder Zwischenarchivaufdie notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verwahrung und Sicherung der Unterlagen sowie deren Bereitstellung für dieabgebenden Stellen. Das Verfügungsrechtder abgebenden Stellen erlischt mit der Übernahme derunterlagen durchdas Archiv. 5 Anbietung und Übernahme von Unterlagen (1)Die Organe,Behörden und öffentlicheneinrichtungen derstadt, die Eigenbetriebe der Stadt und die der Aufsicht der Stadt unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (anbietungspflichtigestellen) habendem Archiv alle Unterlagen zur Übernahmeanzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen.abweichend von Satz 1 sind die Unterlagen jedoch spätestens30 Jahrenach ihrer Entstehung anzubieten, sofern auf Bundes- oder Landesebene durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften keine längeren Aufbewahrungsfristen bestimmt werden. (2) Abweichend von Absatz 1 sind elektronische Unterlagen, dieeiner laufenden Aktualisierung unterliegen, ebenfallsanzubieten. Näheres regeln das Archiv und die abgebende Stelle einvernehmlich. (3) Soweit Bundes- oder Landesrecht nichts anderes bestimmt,erstrecktsich die Anbietungspflichtauch aufunterlagen, die 1. dem Datenschutz oder dem Geheimschutz unterliegen und 2. personenbezogene Daten enthalten, welche nachbundes- oder Landesrecht gesperrt, gelöschtoder vernichtet werden müssten oder könnten. Sofern die Speicherung der Daten unzulässig war,ist dies besonders kenntlichzumachen. (4) Werden die nach Absatz 1 anbietungspflichtigen Stellen in eine nichtstaatliche Trägerschaft überführt oder deren Aufgaben auf eine nichtstaatlichestelle übertragen, haben sie alle Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung vorhanden sind,unverzüglich zu erfassen und dem Archiv ein Verzeichnis dieser Unterlagen zu übermitteln. DieUnterlagen sind dem Archiv anzubieten,sobald sie zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden. DieAbsätze 2, 6und 7 gelten entsprechend. (5)Die anbietungspflichtigenstellensindverpflichtet,die vonihnen herausgegebenen Veröffentlichungen unmittelbar nach Erscheinen an dasarchiv abzugeben. (6) Für Entscheidungen über die Archivwürdigkeitvon Unterlagenist ausschließlich das Archiv zuständig. Es entscheidet innerhalb von sechsmonaten über die Archivwürdigkeit der angebotenen Unterlagen und deren Übernahmeindas Archiv.Nach Ablaufdieser Frist entfällt die Pflicht zur weiteren Aufbewahrung.Dem Archiv ist zur Feststellung der Archivwürdigkeit auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen unddie dazugehörigen Registraturhilfsmittel zu gewähren. (7) Wird durch das Archiv die Archivwürdigkeit der Unterlagen bejaht, hat die anbietende Stelle die Unterlagen einschließlich der von ihr erstellten Ablieferungsnachweise innerhalb von sechsmonaten an das Archiv zu übergeben.wird die Archivwürdigkeit verneint, hat die anbietende Stelle die Unterlagen zu vernichten, wenn weder Rechtsvorschriften noch schutzwürdige BelangeBetroffener dem entgegenstehen. Über die Vernichtung ist ein Nachweis zu fertigen, der30jahre aufzubewahren ist. (8) Das Archiv kann Unterlagen bereits vor Ablauf der für die abgebende Stelle jeweils geltenden Aufbewahrungsfrist übernehmen, soweitrechtsvorschriften nichtentgegenstehen.die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegtenaufbewahrungsfristen werden auch durch die Aufbewahrung im Archiv eingehalten. (9)Das Archiv kann 1. aufdie Anbietung vonunterlagenohnebleibendenwert verzichten undfür diese eine unbefristete Vernichtungsgenehmigung erteilen (Abs.7S. 2und 3geltenentsprechend)sowie 2. Artund Umfang deranzubietendenunterlagen vorab festlegen (Bewertungsmodell). (10) Das Archiv hat nach der Übernahme ebenso wie die abgebende Stelle die schutzwürdigen Belange Betroffener zu berücksichtigen;insbesondere hat es beiunterlagen mitpersonenbezogenendaten bei dererfüllungseiner Aufgaben die Vorschriften über die Verarbeitung und Sicherung dieser Unterlagen zu beachten,die für die abgebende Stelle gelten. 6 Rechtsansprüche Betroffener (1)RechtsansprücheBetroffenerauf Auskunftüberdie im Archivgut zu ihrer Person enthaltenen Daten bleiben unberührt, soweit das Archivgut durch Namen der Personen erschlossen ist. Anstelle einer Auskunft kann Einsicht in das Archivgut gewährt werden. (Fortsetzung auf Seite 10)

10 10 Amtliches Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Fortsetzung Archivsatzung (Fortsetzung von Seite 9) (2)Wird die Unrichtigkeit personenbezogener Daten festgestellt,ist dies in den betreffenden Unterlagen auf geeigneteweise zu vermerken. Wer die Richtigkeit von Angaben zu seiner Person bestreitet, kann verlangen, dass dem Archivgut seinegegendarstellungbeigefügt wird, wenn er ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft macht.nach seinem Tod steht dieses Recht den Angehörigen nach 21Abs.4 Satz 2zu. (3)Jedermannhat das Recht,vom Archiv Auskunft darüber zu verlangen, ob in dem Archivgut nach 4Abs. 1Satz2Daten zu seiner Personenthalten sind, soweit das Archivgutdurch Namen erschlossen ist oder sonst mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann.ist das derfall, hat er das Recht aufeinsicht und Herausgabe von Kopien der Unterlagen ( 19 Abs. 1Satz 1Nr. 1sowie 3bis 6geltenentsprechend). 7 Deposita (1)Andere als die gemäß 5Abs.1anbietungspflichtigen Stellen können ihr Archivgut dem Archiv als Depositum unter Wahrung des Eigentums zur Übernahme anbieten.zwischendem Eigentümerdes Archivguts und demarchiv istein Depositalvertrag abzuschließen. (2)Das Archiv ist zur Übernahme nicht verpflichtet. (3)Depositalgutunterliegt den gleichenbestimmungen wie das öffentliche Archivgut,sofern nichtdurch Depositalvertrag etwas anderes bestimmt wird. 8 Verwaltung und Sicherung desarchivguts (1)Das Archiv hat das Verfügungsrecht über das Archivgut und ist verpflichtet, dasarchivgut nach archivwissenschaftlichen Erkenntnissen zu bearbeiten undeiner ordnungsgemäßen Benutzungzugänglichzu machen. (2)Durch diefeststellungder Archivwürdigkeitund dieübernahme derunterlagen gemäß 5 Abs. 7erfolgt die Widmungzu öffentlichem Archivgut. DieWidmungbegründet eine hoheitliche Sachherrschaft, diedurch bürgerlich-rechtliche Verfügungennichtberührt wird. Das Archiv kann von dem Besitzer die Herausgabe des öffentlichen Archivguts verlangen. (3) DasArchivgut ist in seiner Entstehungsform zuerhalten,soweit nichtarchivfachliche Belangeentgegenstehen. Es istnachhaltig vor Schäden,Verlust,Vernichtung oder unbefugter Nutzung zu schützen. (4) Archivgut ist ein Bestandteil des Kulturgutes der Stadt. Seine Veräußerungist verboten. Dritter Teil Benutzung des Archivs Erster Abschnitt Rechtauf Benutzungund Benutzungsarten 9 Recht auf Benutzung Jedermann hat das Recht,nachMaßgabedieser Satzung und der ergänzendenbestimmungen der Benutzungsordnungdes Stadtarchivs undvorbehaltlich der Rechte aus 6 das Archiv zu benutzen. 10 Benutzungsarten (1)Als Benutzungdes Archivsgelten: 1. diepersönlicheeinsichtnahme in dasarchivgut des Archives(Direktbenutzung) ( 11) 2. diemündliche undschriftliche Auskunftserteilungsowie Beratung durchdas Archivpersonal ( 12) 3. die Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut in besonderen Fällen ( 14) 4. die Versendung von Archivgut ( 15). (2)Über die Art und Weise der Benutzung des Archivguts entscheidet das Archivunter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und Dritter sowie des Erhaltungszustandes des Archivguts im Einzelfall. (3)Die Benutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Archiv.Dem Anspruch auf Archivbenutzung kann auch durch Vorlage von Reproduktionen entsprochen werden ( 13). (4) An die Stelle der persönlichen Einsichtnahme kann,insbesondere zumschutz desarchivgutsund zurwahrung schutzwürdiger Belange Dritter,auchdie Auskunftserteilung in mündlicheroderschriftlicher Form treten. (5)Die Ausleihe undder Versand vonarchivgut erfolgen nurinbegründeten Ausnahmefällen,insbesondere füramtlichezweckeöffentlicher Stellen oder für Ausstellungszwecke. 11 Direktbenutzung (1)Das Archivgut wird während der Öffnungszeiten des Archivsund in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten(Benutzungsräume) eingesehen. (2)Das Archivgut wird nach vorangegangener archivfachlicher Beratung durch dasarchivpersonalimoriginaloderals Reproduktion vorgelegt.das Archiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden Archivguts beschränken und diebereithaltung zurnutzung zeitlichbeschränken. (3)Ein Anspruch auf eine über diearchivfachliche Beratung hinausgehende Unterstützung,z.B.Hilfe beim Lesen von Schriften, besteht nicht. (4) DerBenutzer hat bei der Auswertungdes Archivguts und der Verwertung von Erkenntnissen aus demarchivgut dieurheber-und Persönlichkeitsrechte sowie sonstigen schutzwürdigen Belangevon Betroffenen und Dritten zu wahren. Im Falle einer Verletzung dieser Rechte haftet ausschließlich der Benutzer. 12 Mündliche und schriftliche Auskunftserteilung durchdas Archivpersonal (1) Das Archiv erteilt im Rahmen seines Aufgabenbereichs und seiner Möglichkeiten mündlicheund schriftliche Auskünfte. (2)Verbindliche Auskünftewerdennur schriftlich auf schriftliche Anfrage erteilt. (3) Schriftliche Auskünfte erstrecken sich in der Regel auf Hinweise zu Art, Umfang, Zustand und Inhalt des benötigtenarchivguts.ein Anspruch aufbearbeitungvon darüber hinausgehenden Anfragenbesteht nicht, soweit nicht Rechte Betroffener im Sinne des 6 dieser Satzungberührt werden. 13 Abgabe und Verwendung vonreproduktionen (1) Vondem Archivgut können Reproduktionen angefertigt werden, soweit konservatorische, urheberrechtliche oder organisatorische Gründenicht entgegenstehen undsichergestelltist,dassschutzwürdigebelange Betroffener oder Dritter nichtbeeinträchtigtwerden. Über diegeeignetenreproduktionsverfahren entscheidet dasarchivpersonal. (2)Reproduktionen sind schriftlich bei dem Archiv zu beantragen. (3)Ein Anspruch aufanfertigung undherausgabevon Reproduktionen besteht nur für Betroffene im Sinne des 6 dieser Satzung. (4)Die Veröffentlichung von Reproduktionenvon Archivgut ausdem Archiv ist nur unter Nennung des Archivs und der Signatur zulässig. 14 Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut in besonderen Fällen (1)Das Archiv kann anderen Archiven,Museen und Forschungsstellen, die zu dem Zweck unterhalten werden, das Schicksal natürlicher Personen unter staatlichergewaltherrschaftdarzustellenund zu erforschen, Vervielfältigungen von ArchivgutvorAblauf der Schutzfristen übermitteln, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Übermittlung besteht. Die Übermittlung ist nur zulässig,wenn die empfangendestelle ausreichendegarantien hinsichtlichdes Schutzesdes Persönlichkeitsrechtsund der Ausübung der damit verbundenen Rechte bietet und sich ineiner schriftlichen Vereinbarung mit dem Archiv verpflichtet,die 6 und 21 der Satzung entsprechend anzuwenden. (2) Die Übermittlung nach Absatz 1bedarf der Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern.Der SächsischeDatenschutzbeauftragteist vor der Übermittlung in Drittländer im Sinne des 17des Gesetzeszum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz - SächsDSG) vom 25. August 2003(SächsGVBl. S. 330), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 29.April 2015(SächsGVBl.S.349), in der jeweils geltenden Fassung, anzuhören. 15 Versendung von Archivgut (1)Ein Anspruchauf Versendung von Archivgut bestehtnicht.sie kann aberinbegründeten Ausnahmefällen, insbesonderezuamtlichen Zwecken beiöffentlichenstellen oder für Ausstellungszwecke erfolgen. Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. (2)Für nichtamtliche Zwecke kann Archivgut nuran hauptamtlich geführte Archiveversendet werden, sofern sich dieseverpflichten, das Archivgutin den Benutzerräumen nurdem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen und das Archivgutnach Ablaufder Ausleihfrist zurückzusenden. (3)Eine Versendung von Archivgut istnur möglich,wenn sichergestellt ist,dass das Archivgut wirksam vor Verlust oder Beschädigungen geschützt wird und der Zweck nicht auch durch Reproduktionen,Auskunftserteilung oder in sonstigerweiseerreichtwerden kann. (4)Die Einzelheiten sind in einem öffentlich-rechtlichen Leihvertrag zu regeln. 16 Belegexemplare (1) Der Benutzer ist verpflichtet, ein Belegexemplar deswerkes,das er unter wesentlicher Verwendung vonarchivgut des Archivsverfasst oder erstellt hat, unaufgefordert und unmittelbar nach Erscheinen unentgeltlichandasarchivabzugeben. Das giltauchfür nichtveröffentlichte Werke. (2) Ist dem Benutzer die unentgeltliche Ablieferung eines Belegexemplars insbesondere wegen derniedrigen Auflage oder der hohen Kosten des Druckwerkes nicht zumutbar, kann er dem Archiv ein Exemplardes Druckwerkes zur Herstellung einer Vervielfältigung für einen angemessenenzeitraumüberlassen. Dies giltauchfür nichtveröffentlichte Werke. (3)Beruht die Arbeit nur teilweise auf Archivgut des Archives,so hat derbenutzer demarchiv die Drucklegung mit dengenauenbibliografischen Angaben anzuzeigen und ihm kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten zurverfügungzustellen. Zweiter Abschnitt Benutzungsverhältnis 17 Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses Zwischen dem Archiv und dem Benutzer kommt ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältniszustande. 18 Benutzungsantrag (1) Die Benutzung des Archivs ist nur nach Genehmigung möglich. Sie ist schriftlich bei dem Archiv zu beantragen.im Antrag anzugeben bzw. dem Antrag beizufügen sind: 1. Name und Vorname des Antragstellers 2. Anschrift 3. Name,Vorname und Anschrift derbegleitpersonen 4. im Falle der Vertretung auchname, Vornameund Anschrift des Vertreters unter Nachweis der Vertretungsvollmacht 5. Thematik der Recherche und Forschungsgegenstand sowie voraussichtlicher zeitlicher Umfang und Dauer des Benutzungsvorhabens 6. Titel undsignatur desgewünschten Archivguts, soweit bereits bekannt. Änderungender Angabenzu Nr. 1bis 5, die zwischender Antragstellungund demabschluss derbenutzungsvorhaben eintreten, sind dem Archiv unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Benutzer dieser Verpflichtung nicht nach,haftet er dem Archiv gegenüber für die daraus entstehenden Kosten. (2) Auf Verlangen des Archivs hat sich der Benutzer zurüberprüfung deridentitätauszuweisen. (3) Mit seiner Unterschrift aufdem Benutzungsantrag oder Inanspruchnahme einerleistung des Archivs erklärt sichder Benutzer mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 5 entsprechend den Vorschriften des Gesetzes zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im FreistaatSachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz-SächsDSG) einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften dieser Satzung,der Benutzungsordnungdes Stadtarchivs und zur Anerkennung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Stadtarchivsund dieerstattung vonauslagen(archivgebührensatzung). 19 Einschränkung und Versagung derbenutzung (1)Die Benutzungist einzuschränkenoderzuversagen,wenn 1. Grund zu der Annahmebesteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland,eines ihrer Länder oder der Stadt gefährdet würde, 2. Grundzuder Annahmebesteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oderdritter entgegenstehen, 3. Rechtsvorschriften über Geheimhaltung verletzt würden, 4. der Erhaltungszustanddes Archivguts entgegensteht, 5. ein nichtvertretbarer Arbeitsaufwandentstehen würde, 6. derordnungs- undverzeichnungszustandeinebenutzung nichtzulässt, 7. Vereinbarungen mit gegenwärtigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen. Die Benutzung kann auch aus weiteren wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden.die Entscheidung trifft dasarchiv. (Fortsetzungauf Seite 11)

11 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Amtliches 11 Fortsetzung Archivsatzung (Fortsetzung von Seite 10) (2)Die Benutzungsgenehmigung kann widerrufen,zurückgenommen oder eingeschränkt werden, wenn 1. Angaben im Benutzerantrag nicht odernicht mehr zutreffen, 2. nachträglich Gründe bekannt werden, diezur Versagung der Benutzungserlaubnisgeführt hätten, 3. der Benutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieser Satzungoderder Benutzungsordnungverstößt, ihmerteilte Auflagen nicht erfüllt,den Weisungen des Archivpersonals nicht Folgeleistet oder durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnissesunzumutbargeworden ist, 4. derbenutzer Urheber- oderpersönlichkeitsrechte sowie schutzwürdigebelange Dritter nicht beachtet, 5. der Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nichtodernurteilweise nachkommt. Alle ausdem Benutzungsverhältnisentstandenen Verpflichtungen bleiben bestehen. (3) Die Benutzungsgenehmigungkann mitnebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehenwerden. (4) Einzelheiten der Benutzung des Archivs regelt die Benutzerordnung des Archivsinder jeweilsgeltendenfassung. 20 Benutzungsgenehmigung (1)Die Benutzungsgenehmigung erteilt der Leiter des Archivs,sein Vertreter oder eine durch den Leiter des Archivs beauftragte Person nachmaßgabe des Sächsischen Archivgesetzes unddiesersatzung. (2)Die Benutzungsgenehmigung wird jeweilspersonen- undzweckgebunden und nur für das laufendekalenderjahr erteilt.bei Änderung des Benutzungszwecks ist ein erneuter Benutzungsantrag zu stellen. 21 Schutzfristen und Schutzfristenverkürzung (1) Die Benutzung von Archivgut ist unbeschadet des 19 Abs. 1 erst nach Ablauf vonfristen(schutzfristen) zulässig.für diebenutzung von Archivgut gelten folgendeschutzfristen: 1. eine allgemeineschutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, 2. eine Schutzfrist von 60 Jahren nach Entstehung der Unterlagen, die sichnach ihrer Zweckbestimmung auf einen durchein Berufsgeheimnis, ein besonderes Amtsgeheimnisodereinen durchsonstige Rechtsvorschrift über Geheimhaltung geschützten Lebenssachverhalt beziehen, und 3. eine Schutzfrist von a. 10 Jahren nach demtod derperson oder b. 100 Jahren nachder Geburt derperson, wenn das Todesjahrnur mit unverhältnismäßigem Aufwandfeststellbar ist, oder c. 60 Jahren nach der Entstehung von Unterlagen, wenn weder das Todesjahr noch das Geburtsjahr feststellbar ist, für Archivgut, das sich seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt nachauf eineodermehrerenatürlichepersonen bezieht (personenbezogenes Archivgut). FürArchivgut, dasrechtsvorschriften desbundes über diegeheimhaltung unterliegt, gelten die Schutzfristen des 5BArchG entsprechend. (2) Die Schutzfristen nach Absatz 1 gelten nicht für solche Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren. Die Schutzfristen nachabs.1satz 2Nr.1 und 2 gelten nicht für Archivgutnach 4Abs. 1Satz 2. Für AmtsträgerinAusübung ihrer Ämter undabsolutepersonender Zeitgeschichte,soweit nichtihr schutzwürdiger privater Lebensbereich betroffenist,gilt die Schutzfrist des Abs. 1 Satz 2Nr.3 nicht. Entsprechendes gilt auch für Mitarbeiter der in 4Abs. 1 Satz 2 genannten Stellen. (3) Die in Absatz 1 festgelegten Schutzfristen gelten auch bei der Benutzung durch öffentliche Stellen.Für die abgebenden öffentlichen Stellen gelten die Schutzfristen desabsatzes 1 nur für Unterlagen,die beiihnen aufgrundbesonderer Vorschriften hätten gesperrt, gelöscht oder vernichtet werden müssen. (4)Eine Benutzung personenbezogenen Archivguts ist unabhängig von den in Absatz 1 genannten Schutzfristen zulässig,wenn die Person, aufdie sich dasarchivgut bezieht, eingewilligthat. Nachdem Tod der Person ist die Einwilligung von dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, nach dessen Tod von den geschäftsfähigen Kindern der betroffenen Person und, wenn wederein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind,von den Eltern der betroffenen Person zu erklären. (5) Die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1und 2können im Einzelfallverkürzt werden,wennesimöffentlichen Interesseliegt. Bei personenbezogenemarchivgutist eine Verkürzung nurzulässig,wenn diebenutzung für ein konkretes Forschungsvorhabenoderzur WahrnehmungberechtigterBelange einer anderen Person oder öffentlichen Stelle erforderlich ist und wenn das öffentlicheinteresse an der Durchführungdes Forschungsvorhabens oder die berechtigten Belange einer anderen Person oder öffentlichen Stelle die schutzwürdigen Belange derperson, auf die sich das Archivgutbezieht,überwiegen. Soweit der Forschungszweckes zulässt, sind die Forschungsergebnisse ohne personenbezogene Angaben aus dem Archivgut zu veröffentlichen. (6)Die Verkürzung von Schutzfristen nach Absatz 4 und 5 ist unter Darlegung der für die Schutzfristverkürzung maßgeblichen Gründe zu beantragen. Über dieverkürzung entscheidet derleiter des Archivs oder sein Vertreter.Die Entscheidung ist demantragsteller mitzuteilen; bei Ablehnung in schriftlicher Form unter Angaben der Gründe. 22 Gebühren und Auslagen Fürdie Benutzung des ArchivswerdenGebühren und Auslagen nach der Satzung der Stadt über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Stadtarchivsund die Erstattung vonauslagen(archivgebührensatzung) in derjeweils geltendenfassung erhoben. 23 Haftung des Benutzers Der Benutzer verpflichtet sich zum ordnungsgemäßen Umgang mit dem Archivgut und haftet für die von ihm verursachten Verluste oder Schäden. Vierter Teil Schlussbestimmungen 24 Weiterführende Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes Weiterführende Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzesbleibenunberührt. 25 Ergänzende Regelungen Die Archivleitungist berechtigt,imrahmeneiner Benutzungsordnung Ausführungsbestimmungen zu dieser Satzung, insbesondere zum geordneten Ablauf der Benutzung und zum Schutz des Archivguts,zu erlassen und bekanntzugeben sowie die Öffnungszeiten des Archivs/der Benutzerräumefestzulegen. 26 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihreröffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft.,den Olaf Raschke Oberbürgermeister Hinweis gemäß 4Abs.4S. 4SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind,geltenein Jahr nachihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. dieausfertigung der Satzung nichtoderfehlerhafterfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dembeschluss nach 52 Abs. 2SächsGemO wegengesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1genannten Frist a) dierechtsaufsichtsbehördeden Beschluss beanstandethat oder b)dieverletzungder Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eineverletzung nachsatz 2Nr.3 oder 4geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Gemäß 76Abs.1 der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlichauszulegen. am Donnerstag, dem Freitag, dem Montag, dem Dienstag, dem Mittwoch, dem Donnerstag, dem Freitag, dem Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2018/ bis 12 und 13bis 16 Uhr 9bis 12Uhr 9 bis 12 Uhr 9bis 12 und 14bis 18 Uhr 9bis 12 Uhr 9bis 12 und 13bis 16 Uhr 9bis 12 Uhr DieEinwohner undabgabepflichtigenkönnenam Montag,dem Dienstag, dem Mittwoch, dem Donnerstag,dem Freitag,dem Mittwoch,dem Donnerstag,dem Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich oder mündlichzu Protokoll erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.,am Olaf Raschke Oberbürgermeister 9bis 12 Uhr 9bis 12 und 13bis 18 Uhr 9bis 12 Uhr 9bis 12 und 13bis 16 Uhr 9bis 12 Uhr 9bis 12 Uhr 9bis 12 Uhr Straßensperrungen im November /Dezember 2017 Auffolgenden Straßen kommt es aufgrund von Bau-oder sonstigen Maßnahmen zu den genannten Einschränkungen.Die Stadt informiert daneben regelmäßig undaktuellauchüberkurzfristige Sperrungenauf Ausgelegt wird die Haushaltssatzung, einschließlichhaushaltsplan, zur Einsichtnahme im Sekretariat des Finanzverwaltungsamtes,Burgstraße32, Straße biseinschl. Grund Beeinträchtigung Burgstraße Quartal Gebäudesanierung Fahrbahneinengung 2018 Schreberstraße Baugrunderschließung halbseitigesperrung 2018 Theaterplatz/ Leipziger Straße 4. Quartal Grundhafter Ausbau Sperrungenjenach Bauabschnitt Altstadt Weihnachtsmarkt Sperrungen Am langen Graben Verlegung TW/Gas Vollsperrung Neumarkt Neubau Gehwegsperrung Einkaufsmarkt Neugasse Straßenbau halbseitigesperrung An der Umverlegung halbseitige Sperrung Grubenbahn5-7 Gasleitung DieraerWeg B101 bis Straßen-und Vollsperrung Karl-Marx-Straße Gehwegbau Nicolaisteg Instandsetzung Vollsperrung Brücke Ludwig-Richter-Straße Gehweginstandsetzung Vollsperrung

12 12 Sonstiges Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Wellenspiel: Entspannung und Erholungverschenken Man zerbricht sich den Kopf, es lässt einen nicht los, raubt einem vielleicht sogar den Schlaf, die Sorge, nicht das passende Weihnachtsgeschenk für die Liebstenzufinden. Dabei ist die Antwort gar nicht so weit weg: Wer noch auf der Suche nach einer Geschenkidee ist, hat jetzt die Möglichkeit, entspannte Stunden imwellen- spiel zu verschenken. Im Meißner Freizeitbad kann man nicht nur abschalten und entspannen, sondern auch viel erleben und gleichzeitig noch etwas für die Gesundheit tun und Kraft tanken. Das Meißner Freizeitbad bietet insgesamt sieben verschiedene Geschenk-Gutscheine an: ob für die Badewelt, einen Saunabesuch, für einen Kindergeburtstag oder einen Wertgutschein. Den Gutschein können Sie ganz einfach auf der Homepage des Wellenspiels individuell erstellen und mit verschiedenen Motiven gestalten. Danach muss der Coupon nur noch am Computer ausgedruckt werden. Fürdas Wellenspiel gibt es auch Gutscheine. Eingelöst werden kann der Gutschein beispielsweise amfamilienfreitag. Immer freitags außer in den Ferien, an Feiertagen und schulfreien Tagen in Sachsen bekommen die kleinen Gäste zwischen 15 und Uhr ein ganz besonderes Programm im Wellenspiel geboten. Das Programm am Familienfreitag wechselt wöchentlich. So Foto: C. Hübschmann kann an diesen Tagen unter professioneller Anleitung das Tauchen mit Sauerstoffflasche ausprobiert werden, Mutige können in einem XXL-Ball über das Wasser laufen und Neugierige bei der Untergeschossführung einmal hinter die Kulissen des Wellenspiels schauen. Und natürlich stehen Wettrutschen auf der 85 Meter langen Wasserrutsche, Aqua-Zumba und Bastelspaß fürdie ganze Familie in der Kreativ-Werkstatt auf dem Programm. Am Familienfreitagist die Familienkarte zwischen 15 und Uhr auf 11 Euro ermäßigt. Großeltern können die Familienkarte ebenfalls gern mit ihren Enkeln nutzen. Nebenbei erwähnt hat das Wellenspiel das Zertifikat Familienfreundliche Freizeiteinrichtung des Landes Sachsen. Diese Auszeichnung trägt das Badseit Weitere Informationen zum Erwerb eines Gutscheins und dem vielfältigen Angebot des Meißner Freizeitbades Wellenspiel finden Sie im Internet unter Aktion für Senioren: Am 24. November stehen die älteren Besucher des Wellenspiels im Mittelpunkt. Mit dem Seniorensporttag möchte sich das Team des Wellenspiels mit einem Rabatt und zusätzlichem Service bei den zahlreichen Stammkunden unter den Junggebliebenen bedanken. Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit verschiedenen Kurs- und Gesundheitsangeboten. Gäste über 60 Jahre zahlen bei Vorlage des Ausweises beim Seniorensporttag 20 Prozent weniger Eintritt. Mitternachts-Schwitzen: In den Wintermonaten bietet das Wellenspiel wieder die Mitternachtssauna an. Der nächste Termin ist am1.de- zember und steht unter dem Motto Weihnachtszauber. Der gesamte Badebereich ist von bis 2 Uhr nachts textilfrei nutzbar. DieSonderaufgüsse sowie ein Snack sind im Preis von 17,50 Euro inbegriffen.

13 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Ausder Stadt 13 Sportfreund Lässig Vor100 Jahrenwurde Rudolf (Rudi) Lässig ( ) geboren(teil 2) Rudials Schwimmmeister im Schwimmlager 1963 im Bohnitzscher Bad Foto: unbekannt; Stadtmuseum Seit 14. Januar 1946 arbeitete Rudolf Lässig laut Arbeitsbuch bei Reichenberger Schuhmacher als Hilfskraft und kurz darauf bis 1948bei der Metalldrückerei und Stanzerei August Knäbchen. Etwa in dieser Zeit baute er in den Wasserrettungsdienst auf, zunächst wohl selbstständig nach dem Vorbild der alten DLRG. Ab 1950 leitete Lässig den Wasserrettungsdienst (WRD) bei der Sektion Schwimmen der 1949 gegründeten BSG (Betriebssportgemeinschaft) Einheit und nach der Neugründung des DRK in der DDR 1952 als Zweig des DRK. Im Jahre 1947 trat erindie SED und die Einheits-Gewerkschaft FDGB ein. Da er 1944 den Aufnahmeantrag in die NSDAP in Chemnitz gestellt hatte und seine Aufnahme während seiner Abwesenheit in derkriegsgefangenschaft erfolgt war, auch weil die zentrale Mitgliederkartei der NSDAP in die Hände der US- Amerikaner gefallen war, ahnte in offenbar niemand etwas von Lässigs tieferen Verstrickungen in das NS-System. Durch die endgültige Niederlassung in erhielt er die Chance eines äußerlich unbelasteten Neuanfangs. Im Jahr 1948 wurde er Mitglied der FDJ, in der er auch nach 1961 als Freund der Jugend blieb. Ab 1948 arbeitete er in der MEWA Mesco Werk (Blechpackungswerk) bis Ende 1950, davon noch einige Monate als Lehrausbilder. Nebenbei absolvierte er 1949/50 eine berufsbegleitende Ausbildung am Institut für Körpererziehung Leipzig, der Pädagogischen Fakultät der Karl-Marx-Universität und erhielt den Abschluss als Lehrer. Als Schulamtsbewerber lehrte erseit 1. Dezember 1950 an der Pestalozzischule, wo er die Sporthalle fortschrittlich und zweckentsprechend einrichtete und den Sportplatz anlegte. Zusammen mitoswald Süß baute Lässig 1951 die Sektion Fechten bei der BSG Einheit auf. Sowohl die Schutzkleidung als auch die Sportwaffen fertigten sie selbst. In dieser Zeit gab esauch familiär Fortschritte, als ihm seine Frau 1952 das erste Kind gebar: Tochter Siglinde. Tochter Helgard wurde 1955 als Zwillingskind geboren. Am 1. Oktober 1952 wurde Lässig Mitglied der GST, um dort den Schießsport und seit 1961 den Tauchsport auszuüben. Im Jahr 1952 legte er auch die Schwimmmeisterprüfung ab und nahm Prüfungen zu den Schwimmabzeichen ab. Von 1956 bis 1960 arbeitete er als Lehrer ander Gewerblichen Berufsschule und absolvierte während dieser Zeit (bis 1961) ein berufsbegleitendes Fernstudium an der DHfKLeipzig zum Erwerb des akademischen Grades Diplom-Sportlehrer. Dort machte er die Bekanntschaft des berühmten DDR-Radsportlers Gustav-Adolf Schur, der in den 1990er-Jahren mehrmals in weilte und dann auch Rudi besuchte. R. Lässig arbeitete weiter als Berufsschullehrer und war von 1961 bis 1973 bei der HO-Berufsschule Lebensmittel-Gaststätten-Binnenhandel (Talstraße 80) sowie von 1973 bis 1984 an der Berufsschule des VEB Staatliche Porzellan-Manufaktur tätig. Bei der BSG Einheit stieg Lässig 1960 zum Leiter auf. Die wichtigsten Trägerbetriebe der BSG Einheit waren die Schuhfabrik, der Sportstättenbetrieb, der Metallurgieofenbau und der Kraftverkehr. Die BSG Einheit hatte acht Sektionen, darunter Schwimmen, Rudern, Segeln, Turnen und Fechten, in denen Lässig eingeschrieben war. Durchschnittlich hatte die BSG Einheit circa 1.400, zeitweise sogar Mitglieder. Erika Lässig führte seit 1955 die Hauptkasse der BSG und war selbst Übungsleiterin der Sektion Turnen und Gymnastik. Überhaupt wäre ohne seine Frau Erika, die 1953 der BSGEinheit beigetreten war, sein Einsatz sicher nicht in diesem Umfange möglich gewesen. Formal war Fechter Lässig (2. v. r.) 1953 beim 1. Mai vorm Rathaus Lässig bis Sommer 2007 Vorsitzender der 1991 nach deutschem Vereinsrecht umgebildete SG Einheit e.v. Tatsächlich führte aber Erika Lässig schon seit 2001 die Geschäfte des Vereins. Auch familiär hatte sich Rudolf Lässig ein sportbegeistertes Umfeld geschaffen. Tochter Siglinde, seit ihrer Kindheit im Rollsport aktiv, schilderte Familienurlaube, die ohne sportlich-touristische Betätigung undenkbar waren, etwa Winterurlaub in Geising. Sie betreibt seitnovember 1990 im elterlichen Haus das älteste private Sportfachgeschäft s Sigis Sporthaus. Mit seinen Qualifikationen war Lässig ausreichend befähigt und bildete zwischen 1966 bis Übungsleiter verschiedener Sektionen aus. Bereits 1965 war ihm die Friedrich-Ludwig-Jahn- Medaille, die höchste Auszeichnung desdtsb(deutscher Turnund Sportbund), verliehen worden. Anlässlich seines 70. Geburtstages wurde ihm 1987 für seinen nunmehr 40 Jahre währenden Einsatz für den Breitensport in Foto: unbekannt; Stadtmuseum der Vaterländische Verdienstorden insilber verliehen. Denn obwohl er bei Wettkämpfen in seinen Disziplinen Siege und vordere Plätzeerrang, sich auch für den Spitzensport engagierte, in dem beispielsweise die Ortsgruppe der Deutschen Olympischen Gesellschaftinsei- ner Wohnung ihren Stützpunkt unterhielt, galt sein Wirken als Sportfunktionär vor allem dem Breitensport.Umdafür zu begeistern, nutzte er die rechtselbischen Wohngebietssportfeste, die Faschingsfeiern der BSG Einheit und später das Altersturnen. Schon seit den 1950er-Jahren setzte sich Rudolf Lässig für den Bau einer modernen Schwimmhalle in ein, die für Lehrbetrieb, Wettkampfschwimmen und individuelles Schwimmen ausgelegt war, doch erst 1979 wurde dieses Engagement nach vierjähriger Bauzeit mit der Eröffnung der Schwimmhalle im Stadion der Freundschaft belohnt. Steffen Förster, Stadtmuseum entdecken das Preisrätsel Wie gut kennen Sie Ihre Stadt? Wir haben uns aufgemacht und nach kleinen, spannenden Details gesucht, die unserer alltäglichen Wahrnehmung schnell entgehen. Wenn Sie wissen, wo sich das abgebildete Objekt befindet und was es damit auf sich hat, dann schreiben Sie unter dem Stichwort Preisrätsel an: Stadt, Pressestelle, Markt 1, 01662, oder kontaktieren Sie uns per (presse@stadt-meissen.de). Auf die glücklichen Gewinner warten fünf -Gutscheine für das Adventshopping in der Porzellan-und Weinstadt. Ein herzlicher Dank für die Bereitstellung des Gewinns geht an das Stadtmarketing. Einsendeschluss ist der 1. Dezember Der Rechtsweg istausgeschlossen. Auflösung des letzten Rätsels: Das Objekt zeigte die Orgel in der St.-Afra-Kirche. Die 44 klingenden Register der von der Firma Eule aus Bautzen 1908 erbauten und zuletzt bis 2015 restaurierten Orgel sind auf zwei Manuale und ein Pedal mit insgesamt Orgelpfeifen verteilt. Ein herzlicher Dank für die Bereitstellung des Gewinns geht an die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen. Wasist das? Wo befindet es sich? Foto:Stadt

14 14 Aus der Stadt Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Bauunternehmen Enrico Wunner Handwerksmeister Alte Spaargasse 10 A Tel. ( ) Funk Fax ( ) info@ bauunternehmen-wunner.de Ihre Anzeigenfachberater für das Meißner Amtsblatt: Ute Idaczek UdoNiehoff Dipl.-Ing. (FH) Christian Zumpe &Partner Nassauweg Tel. ( ) Fax ( ) Funk Meißner Amtsblatt Meißner Amtsblatt Meißner Amtsblatt Meißner Amtsblatt ilun en der Stadt Jahrgang 22 Nr Juli 2013 Amtliche Mitteilungen der Stadt Jahrgang 22 Nr Juli 2013 Amtliche Mitteilungen der Stadt Jahr AmtlicheMitteilungenderStadt Jahrgang22 Nr Juli c Telefon ( ) Mail: Idaczek.Ute@ddv-media.de Telefon ( ) Mail: Niehoff.Udo@ddv-media.de Rat und Hilfe BEI EINEM STERBEFALL gewährt Ihnen BESTATTUNSGWESENN Rolf Beuhne Hauptstraße Coswig Telefon(03523)75776 Fax(03523) DurchführungvonErd-undFeuerbestattungen LieferungvonSärgenundSargausstattungen ÜberführungeninnerhalbundaußerhalbdesStadtgebietes ErledigungsämtlicherFormalitäten Tag-undNacht-Bereitschaft Pfiffige Cosel Wissens- und Würfelspiel über den Freistaat Sachsen für alle ab6jahre. Y Mauerwerksanierung Bauwerkstrockenlegung Neubau Umbau Ausbau Garten- und Landschaftsbau Heizungsanlagen Bäder Sanitäranlagen Solaranlagen Wärmepumpen Wartung an Heizungsanlagen Reparaturen 10, EUR In allen SZ-Treffpunkten, beim Döbelner Anzeiger und imbuchhandel erhältlich. 1 Redaktions-und VerlagsgesellschaftElbland mbh,niederauer Str. 43, t 1 zzgl.2,95 Versandkosten, ab 35, Bestellwertversandkostenfrei DerWinterkann kommen StädtischerBauhofinformiert über denwinterdienst Der Bereitschaftsdienst des Bauhofes beginnt am 10. November 2017 und endet im Normalfall am 16. März Selbstverständlich sind die Einsatzfahrzeugeauch auf frühereintretende winterlichebedingungenvorbereitet. Für den letztgenannten Fall sind von 4 bis 20 Uhr zwei Fahrzeuge vom Typ Unimog und zwei Multicars jeweils mit Feuchtsalzstreuer und Schneepflug für das Meißner Straßennetz sowie ein Fahrzeug mit Splittstreuer für die Gehwege an städtischen LiegenschaftenimEinsatz. Die täglichen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes für das Gebiet Elbtalniederung und Stadtgebiet bilden die Grundlage der Einsatzplanung. Die Tourenpläne sind so aufgebaut, dass gefährliche, wichtige und unübersichtliche Stellen sowie die Busstrecken zuerst befahrbar sind, bevor das Nebenstraßennetz mit zwei Multicars bedientwird. Die Einsatzleitung des Winterdienstes bittet auch in diesem Jahr die Anwohner der er Höhenlagen (z. B. Zum Roten Gut, Auf derhöhe, Kanonenweg, Boselweg, Bockwener Weg,Winkwitz, Dobritz) um Verständnis, dass bei der Kombination Schneefall und Wind der Wunsch nach umgehend geräumten Straßen trotz aller Bemühungen eher unerfüllt bleiben wird. Für die Anwohner und Kraftfahrer, die von der B101 über Dobritz nach fahren, ergeht folgender Hinweis: Wenn durch starke Schneeverwehungen die Verbindungsstraße von der B101 nach Dobritz nicht freigehalten werden kann, wird diese Straße für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Für die Anwohner ist eine Zufahrt vom Vom 29. November bis zum 4. Dezember lässt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) den Abfallkalender für das kommende Jahr verteilen. Damit beauftragt ist die Kurier Direktservice Dresden GmbH aus Dresden. Buschbad zum Dobritzer Berg möglich. Für die Anwohner der Sonnenleite gilt dieser Hinweis: Um den Winterdienst an der Sonnenleite durchführen zu können, ist im Bereich Haus-Nr. 5 bis Haus-Nr. 15 von November bis März das Parken nicht erlaubt, damit die Einsatzfahrzeuge bei Schnee- oder Eisglätte ungehindert durch die schmale Straße durchfahren können. Das Gleiche trifft für den oberen Parkplatz zu, um das problemlose Wenden des Streufahrzeuges zu ermöglichen, besteht an einem Stellplatz Parkverbot. Bei Nichtbeachtung des Parkverbotes wird kein Winterdienstfahrzeug die Sonnenleite befahren. Die Anwohner der Mönchslehne bittet der Bauhof um die Einhaltung des Parkverbotes an den gekennzeichneten Flächen im gesamten Bereich der Mönchslehne. Bei beidseitig geparkten Autos ist dort kein Winterdienstmöglich. Die Stadtverwaltung ersucht die Anwohner im eigenen Interesse um Verständnis und Beachtung der obigen Hinweise, damit zur allseitigen Zufriedenheit ein ordnungsgemäßer Winterdienst geleistet werden kann und Unfälle mit Sachschäden vermiedenwerden. An den Straßen mit einer Gefährdung durch Schneeverwehungen werden insgesamt 775 m Schneezaun aufgestellt. Die Standorte sind Winkwitzer Straße, Rottewitzer Straße, Eichberg, Proschwitzer Straße, Kanonenweg, Dobritzer Berg, Bockwener Weg und Stadtblick. Es ist nicht möglich, dass bei einsetzender winterlicher Witterung die Einsatzfahrzeuge überall zur gleichen Zeit sein können. Wer in diesem Zeitraum keinen Abfallkalender erhalten hat,sollte sich ab dem 5. Dezember beim ZAOE melden.das geht telefonisch unter , direkt in der Geschäftsstelle Montag, Mittwoch, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr oder per E- Mail an info@zaoe.de mit vollständiger Angabe des Namens und der Anschrift. Der Kalender geht dann aufdem Postweg zu. Die Termine für 2018 sind ab dem 1. Dezember im Internet Treten extreme Wetterereignisse auf, wie z. B. Blitzeis oder lang anhaltender Schneefall, so greift ein Prioritätenplan, der sicherstellt, dass die wichtigsten Verkehrsadern (Plossen, Buschbad Bohnitzsch, Dresdner Straße Niederauer Straße, Anschluss zum Ortsteil Winkwitz, Anschluss zum S-Bahnnetz, Busbahnhof, Zufahrt Krankenhaus) befahrbar bleiben. Die Stadtverwaltung weist die Grundstückseigentümer auf die Straßenreinigungssatzung (Amtsblatt 6/2012) hin, ganz besonders ist die Anlage des Straßenverzeichnisses zu beachten. In dieser Auflistung ist die Verantwortlichkeit für die Räum- und Streupflicht durch die Grundstückseigentümer geregelt. Zum Schluss noch ein Hinweis für die Anwohner: Bei Schneeräumung den Schnee bitte nicht auf die Straße schieben, sondern in die Nähe der Bordsteinkante des Gehweges, denn die Winterdienstfahrzeuge des Bauhofes oder der Straßenmeisterei schieben, trotz langsamen Fahrens, diesen Schnee technisch bedingt und damit unvermeidlichwieder auf den Gehweg. Als Unterstützung stehen für die Anwohnerund Autofahrer an 69 Stellen 102 Streukisten bereit, die regelmäßig mit Streugut aufgefüllt werden. Im allseitigen Interesse bitten wir, den Splitt aus den Streukisten nur bei winterlichen Fahrbahnbedingungen zu entnehmen, eine Entnahme für die Streupflicht der Grundstückseigentümer, um damit die Gehwege zu streuen, ist nicht erlaubt. Steffen Petrich(me) Straßenreinigungssatzung Tourenpläne: Abfallkalender werden verteilt unter als PDF-Datei und straßengenau im elektronischen Abfallkalender abrufbar. Sie können ausgedruckt oder in den persönlichen Terminkalender auf dem Smartphone oder PC geladenwerden. Der Zweckverband bittet, dass der neue Kalender genau studiert wird. Bis zum 31. Dezembergilt der Kalender für &

15 Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Sonstiges 15 Seniorensprechstunde in der Stadtverwaltung, Markt 1, 2. Obergeschoss, Zimmer 204/205 Do., 7. Dezember 10 bis 12 Uhr Die Mitglieder dieser Vertretung würden sich über regen Zuspruch und Interesse an dieser Sprechstunde freuen. Zugleich besteht in der Zeit von 10bis 11 Uhr die Möglichkeit, mit der Meißner Bürgerpolizistin ins Gesprächzukommen. Telefonischer Kontakt ist in dieser Zeit unter der Rufnummer möglich. Sprechstunde des Friedensrichters Friedensrichterin Frau Kreußel bzw. ihr Stellvertreter Herr Schwarze sind jeden zweiten DonnerstagimMonatvon 17 bis 18 Uhr im Meißner Rathaus (Raum 204/205) für Sie da. Der nächste Termin ist daher der 14. Dezember 2017 von 17 bis 18 Uhr. Anmeldung unter Opferberatung Opferberatung Weisser Ring, jeden ersten und dritten Montag im Monat, 13 bis 16 Uhr, Rathaus, Markt 1, Zi 204/205. Seniorentelefon Jeden Donnerstag, 10 bis12uhr, erreichen Sie einen Ansprechpartner. Trauercafe Nächster Termin: 20.Dezember 2017 Kleinmarkt5,Erdgeschoss Folgende ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben im Monat November Geburtstag und erhalten oder erhielten die herzliche Gratulation von Oberbürgermeister Olaf Raschke BarbaraHartmann 90. Geburtstag Ilse Ott 90. Geburtstag EdeltrautTreiber 90. Geburtstag Jubilare Erna Damm 100.Geburtstag Adelheid Lämmerer 90. Geburtstag Antrack Gertrud 90. Geburtstag Hildegard Landrock 90. Geburtstag Notrufe und Info-Telefone Impressum Das Meißner Amtsblatt ist das offizielle Organ der Stadtverwaltung zur Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen. Herausgeber: Stadt, Markt1, 01662, Verlag: Redaktions- und Verlagsgesellschaft ElblandmbH Niederauer Str. 43, Verantwortliche: -für amtliche Bekanntmachungen: Oberbürgermeister der Stadt, OlafRaschke -Redaktion:Pressestelle der Stadt, Anne Dziallas, KatharinaReso, Dr. Michael Eckardt (me) ; I Anzeigen:Geschäftsführerin der Redaktions- und Verlagsgesellschaft ElblandmbH,Petra Gürtler Satz undlayout: Redaktions- undverlagsgesellschaft Elbland mbh,petra Gürtler,M.Mertig Druck: DDV Druck GmbH, Meinholdstraße 2, 01129Dresden Die nächste Ausgabe des Meißner Amtsblatteserscheint am 15. Dezember. Anzeigen-und Redaktionsschluss hierfürist am 1. Dezember Zentrale Notrufnummer Rettungsdienst/Erste Hilfe/Feuerwehr 112 Polizei 110 Polizeirevier Ärztebereitschaft Giftnotruf Elterntelefon Krankenhaus Störnummer Stadtwerke (MSW) oder-12 Sperr-Notruf EC-/Kreditkarten Telefon-Seelsorge oder -222 Möbel Hülsbusch zahlt Geld für Ihre alte Couch oder Matratze Aktions-Einkaufsvorteile für alle von 50 Prozent Rabatt bis 100 für die alte Couch oder Matratze POLSTERABVERKAUF! POLSTERABVERKAUF! Jetzt bis zu 80% Rabatt sichern... Jetzt bis zu 80% Rabatt sichern... Geschäftsführer Jan Hülsbusch lädt zu einer besonderen Matratzen- und Polsteraktion ein. Weinböhla Was unglaublich klingt, ist bei Möbel Hülsbusch Realität: Der Einrichtungsspezialist zahlt seinen Kunden ab sofort bares Geld für die ausgediente Matratze. Die Hülsbusch-Aktion macht s möglich. Sage und schreibe bis zu 100 Euro gibt s bei uns im Rahmen dieser Sonder-Aktion für die alte Matratze, wenn der Kunde sich bei uns für eine neue Marken-Matratze entscheidet. Mit dieser Aktion sparen unsere Kunden nicht nur viel Geld. Als Extra-Service holen wir die alten Möbel und Matratzen sogar ab und entsorgen diese fachgerecht. Mehr Service und Geld sparen geht nicht. Das ist doch eine super Nachricht für alle, die besser schlafen wollen, erklärt Geschäftsführer Jan Hülsbusch. Doch er und sein Team haben ihren Kunden in diesen Tagen noch mehr zu bieten. Ausgesuchte Marken-Sets, bestehend aus hochwertigen Matratzen und Lattenrosten, gibt s während der Aktion zum halben Preis. Wer bei uns kauft, erhält Rabatte bis zu 50 Prozent! Das ist die Riesen-Chance für alle Schnäppchenkäufer, in diesen Wochen bares Geld zu sparen. Bei den Produkten handelt es sich ausschließlich um Qualitätsprodukte Made in Germany. Sondereinkäufe über unseren Verband verschaffen unseren Kunden solche Einsparungen, sagt Jan Hülsbusch weiter.doch wer die besten Schnäppchen machen möchte, sollte keine Zeit verlieren. Die Aktion bei Möbel Hülsbusch gilt nur bis 30. November 2017! Möbel Hülsbusch Ehrlichtweg 3-9, Weinböhla Telefon /3380 Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr, Sa Uhr Wir holenihrealten Möbel ab! Wir holenihrealtenmöbelab! Anzeige

16 16 Sonstiges Meißner Amtsblatt 12/ November 2017 Anregungen mit Problembewusstsein und Einfallsreichtum Bürgerversammlung zur Präsentation der Gestaltungsvorschläge für den Bahnhofsvorplatz Die neuen Eigentumsverhältnisse haben es möglich gemacht: Seitdem die Stadt den Bahnhofsvorplatz gekauft hat, kann die von vielen geforderte Neugestaltung dieses Eingangsportals zur Stadt aktiv angegangen werden. Der Aufruf an die Bürgerschaft, Stellungnahmen dazu einzureichen, erging am 19. Mai, bis zum 30. September konnte sich jeder Interessierte mit Vorschlägenmelden. Insgesamt gingen 16 schriftliche Stellungnahmen ein, drei Facebook-Kommentare wurden ebenfalls mit ausgewertet, gut Aufrufe bei Facebook sprechen klar für die Wichtigkeitdes Themas. Allen Einreichungen ist gemeinsam, dass die jetzige Situation des Bahnhofsvorplatzes als stark verbesserungswürdig angesehen wird und keiner mit dem bisherigen Zustand wirklich zufrieden ist. Auf den von Stadtplanerin Marina Jach einführend gezeigten Fotos konnte man erkennen, dass sich der Zustand des Platzes seit der Eröffnung des neuen Bahnhofsgebäudes im Jahre 1928 kaum verändert hat. Verändert haben sich aber das Verkehrsaufkommen und die Wahl der Verkehrsmittel, um zum Bahnhof zu gelangen: Manche Reisende nehmen das Fahrrad, andere laufen vom Busbahnhof herüber, wieder andere werden mit dem Taxioder von Privatfahrzeugen gebracht. Für alle gleichermaßen ärgerlich:die beengten Platzverhältnisse und die mit einander konkurrierenden Wegebeziehungen. Darüber hinaus existieren verschiedenste Barrieren, deren Ursachen in der über Jahrzehnte unterbliebenen Anpassung an die geänderten Verkehrsverhältnisseliegen. Im Großen Ratssaal wurden am 2. November alle 19 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft einer Öffentlichkeit von circa 40 So sieht der Vorschlag der Verkehrswacht aus. Besuchern vorgestellt. Acht Einreicher erläuterten ihre Stellungnahmen persönlich, für die Nichtanwesenden übernahm Marina Jach die Präsentation der Vorschläge. Die Moderation der sich anschließenden Diskussion leitete Wirtschaftsförderer Martin Schuster. Besonders erfreulich war die Bandbreite der Vorschläge, die sich von scheinbar einfach realisierbaren Privatvorschlägen bis hin zu institutionellen Fachvorschlägen erstreckte. Die Mehrzahl der Einreichungen bezog sich auf städtebauliche Gestaltungsvorschläge für den Platz. Eine verkehrsplanerische Lösung stand im Mittelpunkt der Projektskizze zur Einrichtung eines Kreisverkehrs vor dem Bahnhof, die Oberbürgermeister Olaf Raschke als persönliche Anregung vorstellte. Beim Vergleich der Stellungnahmen wurde deutlich, dass an den Platz der Anspruch gestellt wird, gleichzeitig als verkehrstechnische Mobilitätsschnittstelle und Ort mit urbaner Aufenthaltsqualität zu fungieren. Gemeinsam war der Mehrheit der Stellungnahmen, dass die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen voll unterstützt wurde, ebenso die Aufwertung der Belange der Radfahrer. Eine sichtbare und umfängliche Begrünung ist ebenfalls erwünscht, jedoch mit Rücksicht auf die Folgekosten, damitsich der Pflegeaufwand in Grenzen hält und Vandalismus vorgebeugt wird. Auch sollte die Sicht auf das denkmalgeschützte Gebäude weitgehend unverstellt bleiben, eine bessere fußläufige und vor allem barrierefreie Anbindung an den Busbahnhof bzw. den Dr.-Eberle-Platz hergestellt werden, ein besseres Informationssystem außerhalb des Bahnhofes für An- und Abfahrten von Bus und Bahn sei ebenfalls notwendig. Besonders einfallsreich waren die Vorschläge zur baugestalterischen Aufwertung des Platzes: Angeregt wurden z.b.der Einbau von Wasserspielen und großzügigen Sitzgelegenheiten, die Integration künstlerischer Elemente zwecks Einstimmung auf die Sehenswürdigkeiten der Stadt oder eine erlebbare Erinnerung an die einstige Endhaltestelle der Straßenbahn auf dem Platz, die mit der Aufstellung eines Nostalgiewaggons einen optischen Höhepunkt erhalten sollte. Besonders umfangreich war die Präsentation von Frank Buchholz für die Initiative Bürger für mit einem Vergleich der Situation in mit dem neuen Bahnhofsvorplatz in Radebeul-Ost und allgemeinen Ausführungen zur Barrierefreiheit. Die fachlich konkretesten und von großem Problembewusstsein durchdrungenen Vorschläge erläuterte Olaf Lier von der Gebietsverkehrswacht. Während der Diskussion der Stellungnahmen wurde deutlich, dass viele Vorschläge der Aufwertung der touristischen Attraktivität des Platzes einen Vorrang einräumten, der dem Status des Bahnhofs als dem wichtigsten Pendlerbahnhof s nicht gerecht wird. Hinterfragt wurde auch die Bedeutung des noch bahneigenen Seitengrundstückes entlang der Dresdner Straße, das die Stadt zurabrundung der eigenverantwortlichen Planung am besten erwerben sollte. Generell wurde eine stärkere Absprache mit der Deutschen Bahn gewünscht, um mehr über die geplante Nutzung der Bahnhofsinnenbereiche zuerfahren, die mit den Planungen für den Außenbereich korrespondieren sollten. Als Zusammenfassung der Veranstaltung konnte Frau Jach festhalten, dass die stets geforderte frühzeitige Bürgerbeteiligung mit der Bürgerversammlung begonnen hat. Die nächsten Schritte werden die Suche nach einer interdisziplinären Planungsgruppe zwecks einer umfassenden Problemanalyse sein. Ein städtebaulicher Ideenwettbewerb wäre sicher wünschenswert, aber eben auch sehr kostspielig. Zweifellos müssen alle Beteiligten frühzeitig miteinander reden, und in diesem Falle gehören dazu neben der Stadt die Deutsche Bahn, die Denkmalpfleger, das Landesamt für Archäologie, die imbahnhof ansässigen Gewerbetreibenden usw. Esist vorhersehbar, dass es sich um einen zeitintensiven Prozess handeln wird, der jedoch umgehend gestartet werden sollte. Die Finanzierung des Vorhabens aus Mitteln der Städtebauförderung ist in Planung und eine entsprechende Anmeldung läuft bereits. Die Umsetzung der Ideen innerhalb des nächsten Jahres ist dennoch eher unwahrscheinlich. Die von der Bürgerschaft vorgebrachten Anregung, für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit Universitäten zusammenzuarbeiten, wird dankend angenommen, ist aber nicht ganz neu. Eine entsprechende Anfrage ging bereits an die Landschaftsarchitekten der TU Dresden. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Ideenfindung für das Vorhaben nicht mit der Frist vom abgelaufen ist, sondern auch weiterhin Anregungen bei derstadt eingereicht werden können, so der Oberbürgermeister. Die Vorschläge zur Innengestaltung des Bahnhofs nimmt die Stadt dankbar auf und wird diese mit dem Eigentümer, derdeutschen Bahn AG, gemeinsam abstimmen. Darüber hinaus werden wir passende Konzepte entwickeln, das Bauhausjubiläum 2019 in entsprechender Form zu würdigen. Unser Bahnhof stammt aus jener Epoche, in welcher der Architekt des heutigen Baudenkmals, Wilhelm Kreis, eine maßgebliche Rolle gespielt hat. (me) Container 1,5 m 3 36m 3 Baustoffe Schüttgut Kleintransporte Beräumung Coswig OT Neusörnewitz Dammweg 25 Tel / Fax Funk 0172 / Thomas Seifert Das wärmende Herz des Hauses Die sichere Verbindung für: Wärmepumpen Heizungen Bäder Bahnhofstr. 1 OT Löthain Käbschütztal Tel. (03521) Fax Funk seifert-hits@t-online.de

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