Öffentliche Ausschreibung. der Verbandsgemeinde Freinsheim vom

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1 Tägliche Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung In den Kindertagesstätten Bobenheim am Berg, Erpolzheim, Freinsheim, Weisenheim am Sand und dem I Punkt Freinsheim Öffentliche Ausschreibung der Verbandsgemeinde Freinsheim vom ABSCHNITT I: ALLGEMEINES Ausschreibende Stelle ist die Verbandsgemeinde Freinsheim, vertreten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Bahnhofstraße 12, Freinsheim, Herr Andreas Imanbaew, Tel , imanbaew@vg-freinsheim.de Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung gemäß 3 VOL/A (1. Abschnitt) durch, um mit einem Unternehmen einen Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) über die tägliche Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung abzuschließen. Die Reinigungsleistungen werden als Gesamtlos ausgeschrieben. Los 1: Unterhaltsreinigung inklusive jährliche Grundreinigung Kontaktstelle des Auftraggebers während der Vertragsausführung: Verbandsgemeinde Freinsheim, Herr Mühe, Telefonnummer: 0173 / und Andreas Imanbaew, Telefonnummer: 06353/ ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG 1. Leistungsbeschreibung Gegenstand der Dienstleistung ist die tägliche Unterhaltsreinigung und die jährliche Grundreinigung in den Kindertagesstätten Bobenheim am Berg Jahnstraße 2c, Erpolzheim Hauptstraße 52, Freinsheim An der Bach 12, Freinsheim Dackenheimer Straße 22 (nur Grundreinigung), Weisenheim am Sand An der Bleiche 3, I Punkt Freinsheim Hauptstraße 2 gemäß a) dem Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (Einteilung der Reinigungsgruppen und entsprechende Reinigungsbedarfe) (Anlage 2), dem Leistungsverzeichnis für die Grundreinigung b) den Begriffsdefinitionen zur Beschreibung der Pflichten des Auftragnehmers (Anlage 3), c) die Besonderen Vertragsbedingungen bei Vergabe der laufenden Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung (Anlage 4 ). d) die Aufmaße der zu reinigen Flächen (Anlage 5), e) Kalkulationsblätter (Anlage 6) Seite 1 von 58

2 2. Vertragsbedingungen 1. Der Vertrag beginnt am und endet am Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Gesondert von dieser Vertragslaufzeit beginnt der Vertrag und die Vertragserfüllung für den Kindergarten Weisenheim am Sand An der Bleiche 3 am Die Müllentsorgung erfolgt durch den Auftragnehmer in vom Auftraggeber bereitgestellten Behältnissen. Der Müll ist zu trennen. Die Mülltonnen sind an den entsprechenden Tagen zur Abholung durch die Abfallwirtschaft an die Straße zu stellen. 3. Die Rechnungslegung des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich monatlich nach der Leistungserbringung an den Auftraggeber. Die Vergütung erfolgt nur für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen anhand des angebotenen Bruttopreises und der monatlichen Abnahme durch einen unterschriebenen Leistungsnachweis. Die Rechnung wird nicht beglichen, wenn der Leistungsnachweis nicht vorliegt oder unvollständig ist. 4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden gemäß 9 Abs. 1 VOL/A Bestandteil des mit Zuschlag zu Stande kommenden Vertrages. 5. Der Auftragnehmer teilt mit dem Angebot aber spätestens zum Vertragsbeginn dem Auftraggeber den Namen eines verantwortlichen und entscheidungsbefugten Mitarbeiters sowie dessen Telefonnummer mit. 6. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten vor Ort, die Räume und das Inventar zu informieren. Angebote von Bietern, die an den Besichtigungen nicht teilgenommen haben, werden nicht akzeptiert bzw. nicht gewertet (Nachweis der Anwesenheit wird durch Unterschrift geleistet). Ein Rücktritt vom Angebot innerhalb der Bindefrist oder die Nachverhandlung insbesondere aus Gründen der Unkenntnis bzw. falscher Annahmen zu den Gegebenheiten vor Ort, der Räume sowie des Inventars ist ausgeschlossen. Nachforderungen werden nicht akzeptiert. 7. Sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers sind in Arbeitsschutz-, Hygiene- und Qualitätsbestimmungen geschult. Entsprechende Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen. Die Durchführung entsprechender Schulungen ist dem Auftraggeber gegenüber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. 8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Erlasse des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der EU, insbesondere arbeits- und tarifrechtliche Vorgaben, Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. 9. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 10. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch ihn und sein eingesetztes Personal entstehen. 11. Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, an regelmäßigen Besprechungen in den Kindergärten zum Thema Gebäudereinigung im Sinne einer Qualitätssicherung teilzunehmen und daran mitzuwirken. 12. Im Rahmen der objekteigenen Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung werden Mitarbeiter der Verbandsgemeinde in unregelmäßigen Abständen unangekündigt die Arbeitsdurchführung kontrollieren. 13. Treten Mängel in der Leistung oder Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag in nicht unerheblichem Umfang auf, ist der Auftraggeber berechtigt, bis zur Klärung der Angelegenheit bis zu 20 % der Rechnungssumme einzubehalten. Bei nachgewiesenen Mängeln oder Zuwiderhandlungen wird der Kürzungsbetrag einbehalten. Seite 2 von 58

3 14. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Vertragsbedingungen in erheblichem Umfang verletzt, insbesondere dann, wenn die ihm übertragenen Aufgaben nicht, nicht rechtzeitig und fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auszuführen und dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. 15. Weiterhin gelten die Besonderen Vertragsbedingungen bei der Vergabe der laufenden Unterhaltsreinigung sowie der Grundreinigung und Glas- und Rahmenreinigung (Anlage 4). 3. Preise Für die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist ein Bruttopreis pro Jahr in Euro anzugeben. 4. Eignung der Bewerber und vorzulegende Unterlagen Das Angebot muss folgende Unterlagen bzw. Angaben beinhalten: - einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) - Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 (andere Zertifizierungen werden nicht gewertet) - eine allgemeine Beschreibung des Unternehmens inklusive der üblichen Betätigungsfelder mit Angabe a.) der Gesamtzahl der Mitarbeiter und der Zahl der Mitarbeiter, die im Bereich des von der Ausschreibung betroffenen Betätigungsfeldes arbeiten b.) des Gesamtumsatzes und des Umsatzes in vergleichbaren Bereichen für die letzten 3 Geschäftsjahre - Benennung von mindestens 3 Referenzkunden mit vergleichbaren Leistungsumfang mit Angaben zum Auftragsgegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum und Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefonnummer - eine Eigenerklärung darüber, dass die unter 6 Abs. 5 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe nicht gegeben sind - eine Eigenerklärung darüber, dass die Vorgaben des Tariftreuegesetzes eingehalten werden. - Beschreibung des Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystems - Kopie des Haftpflichtversicherungsscheins - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt - Durch den Mitarbeiter der Verbandsgemeinde unterzeichneten Anwesenheitsbeleg ABSCHNITT III. WEITERES VERFAHREN: 1. Zuschlagserteilung Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Betracht, die die o.g. Bestimmungen erfüllen sowie hierfür ihre Eignung hinsichtlich Ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Der Zuschlag erfolgt sodann durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlichste Angebot an Hand folgender Zuschlagskriterien Seite 3 von 58

4 Zuschlagskriterium Unterhaltsreinigung Gewichtung Stundenverrechnungssatz 50 % Leistungswert 50 % Bei gleicher Punktzahl aus beiden Kriterien ist der Bruttopreis pro Jahr entscheidend. Der Preis wird mit 100% gewichtet. Ergänzend können bei der Auswahl die zusätzlichen Qualitätsmerkmale nach 16 Abs. 8 VOL/A berücksichtigt werden. Bei sonst gleichen Spezifikationen wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis gewählt. 2. Fristen Veröffentlichung der Ausschreibung: Zwei Besichtigungstermine möglich (Nur nach Anmeldung bei der VG Freinsheim, Herr Imanbaew, imanbaew@vg-freinsheim.de) oder um 10:00 Uhr Ausschlussfrist für die Anforderung der Unterlagen , Uhr Ende der Angebotsfrist: , Uhr Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote: , Uhr Ende der Zuschlags- und Bindefrist: , Uhr Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. 3. Weiteres Verfahren Für die Abgabe eines Angebotes ist beigefügter Angebotsvordruck (Anlage 1) zu verwenden. Sofern der dort vorgesehene Platz für Erklärungen und Beschreibungen nicht ausreicht, sind Ergänzungsblätter beizufügen. Das schriftliche und unterzeichnete Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort Unterhaltsreinigung Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Freinsheim zu versehen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) ebenfalls verschlossenen Umschlag unter Angabe des Absenders bis zum , Uhr an die Verbandsgemeinde Freinsheim, Bahnhofstraße 12, Freinsheim zu Händen von Herrn Andreas Imanbaew zu senden oder dort im Zimmer 206 abzugeben. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Sicht des Bieters bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per oder per Telefax mitzuteilen. Die Antworten zu eventuellen Bieterfragen werden auf der Homepage der Verbandsgemeinde Freinsheim unter und der Rubrik Rathaus und Politik / Rathaus / Öffentliche Ausschreibungen bereitgestellt. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und die geforderten Angaben und Unterlagen enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Ein Aufwandsersatz für die Erstellung des Angebotes oder für die Teilnahme an einer Besichtigung wird nicht gewährt. Nebenangebote sind zugelassen. Seite 4 von 58

5 Bis zum Ablauf der Bindefrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Bieter sind bei der Eröffnung der Angebote gemäß 14 Abs. 2 VOL/A nicht zugelassen. Ein Angebot gilt nach 27 VOL/A als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Anlagen: 1. Angebotsvordruck 2. Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (Einteilung der Reinigungsgruppen und entsprechende Reinigungsbedarfe), Leistungsverzeichnis Grundreinigung 3. Begriffsdefinitionen 4. Besondere Vertragsbedingungen bei Vergabe der laufenden Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung 5. Aufmaße Flächen 6. Kalkulationsblätter 7. Eigenerklärung zum Tariftreuegesetz 8. Zuschlagskriterien 9. VOL/B Seite 5 von 58

6 Name und Anschrift des Bieters (Stempel) Anlage 1 Verbandsgemeinde Freinsheim Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim Herr Andreas Imanbaew Bahnhofstraße Freinsheim Angebotsschreiben zur VOL Ausschreibung der Verbandsgemeinde Freinsheim Leistungen: Unterhalts- und Grundreinigung in den Kindergärten der VG Freinsheim Anlage: a) unterschriebene besondere Vertragsbedingungen b) die zur Verfügung gestellten (Anlage 6) ausgefüllten Kalkulationsunterlagen mit den Preisen in Papierform mit Preisspiegel c) Sonstige Anlagen: Nachweise gemäß Veröffentlichung 1. Wir bieten die Ausführung der oben genannten Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2. Alle Angaben des Angebotes beziehen sich auf die angegebene Währungseinheit. Diese ist auch für die Vertragsdurchführung einschließlich aller Nachträge sowie alle Sicherheiten und Abtretungen verbindlich. 3. Die Angebotssumme pro Jahr einschließlich 19 % Mehrwertsteuer beträgt: Euro/Brutto pro Jahr Unterhaltsreinigung inkl. Grundreinigung 4. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss von Auftragserteilungen führen kann Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Bieters Ist das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben! Seite 6 von 58

7 Anlage 2 Leistungsverzeichnis für die Unterhaltsreinigung der VG Freinsheim Einteilung in Reinigungsgruppen nach DIN Reinigungsgruppe A A 1 B / Reinigungsbereich Klassenräume, Fachräume, Werkräume Gruppen- und Intensivräume in Kindergärten und Kitas und Schulkindergarten, Hort- und Speiseräume Ganztagsschulen C D F G H I J K L Z Verwaltungs- und Büroräume, Lehrerzimmer, Besprechungs- und Konferenzräume, Lehrmittel- und Funktionsräume, Unterrichtsvorbereitungsräume, Lehrerbibliotheken Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Foyers, Eingangsbereiche Schüleraufenthaltsräume, Pausenhallen, Schülerbibliotheken Sanitärräume (Toiletten, Umkleide-, Waschräume, Duschen) Aulen, inkl. Bühnen- und Garderobenbereiche Sozialräume, Speisesaal, Kantinen, Cafeteria, einschl. Flure in diesem Bereich, Teeküchen, Arzt-, Sanitätsräume K 1 - Küchen zur Schülerverpflegung K 2 Lehrküchen Lager-, Abstellflächen, Archive, Geräteräume, Fahrradabstellräume, Keller Grundreinigungen in den Sommerferien Seite 7 von 58

8 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche A Klassenräume, Fachräume, Werkräume Arbeitsausführung Bürstsaugen der Textilbeläge, Holzböden entsprechend der Pflegeanleitungen reinigen Fegen oder moppen der Hartund Holzbodenbeläge und punktuelles nass wischen vor den Tafeln, Grobschmutzentfernung auf Teppichböden Feucht bzw. Nasswischen der Hartbodenbeläge Absatzstrich - und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der Tische, Stühle, Fensterbänke und Lehrerpulte, Schmierereien entfernen Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken, usw. Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe Nass reinigen der Schalter, Steckdosen und Stuhl- sowie Tischgestelle einschließlich Gleiter Nass reinigen der gesamten Türen, Rahmen und Sockelleisten Absatzstriche von Trennwänden, Wänden entfernen Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Waschbecken, Schwamm- u. Kreideablage nass reinigen, Nachfüllvorräte ergänzen Tafel komplett nass reinigen, insbesondere die Scharniere von Kreide befreien (freitags) Entfernen von Spinnweben sofort 5 x 4 x 2,5 x Fr. mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Grobe Verschmutzungen an Scheiben entfernen sofort Seite 8 von 58

9 Reinigungsgruppe A 1 Reinigungsbereiche Gruppenräume und Intensivräume in Kindergärten und Ganztagsschulen Arbeitsausführung Bürstsaugen der Textilbeläge bzw. Teppiche auch obere Ebenen Feucht bzw. Nasswischen der Hartbodenbeläge und Holzböden Absatzstrich - und Fleckentfernung durch polieren Grobschmutzentfernung auf allen Böden, Einrichtungsgegenständen, Fensterbänken, Heizkörper, etc. Nass reinigen der Tische, Stühle und Oberflächen in den Küchen 5 x 4 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken, usw. Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe Nass reinigen der Schalter, Steckdosen und Stuhlgestelle einschl. Gleiter Nass reinigen der gesamten Türen, Rahmen und Sockelleisten Absatzstriche von Trennwänden und Wänden entfernen Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Wänden und Decken Waschbecken, Tafeln, Schwammund Kreideablage nass reinigen, Nachfüllvorräte ergänzen Nass reinigen der Abfallbehälter innen und außen Entfernen von Spinnweben sofort Grobe Verschmutzungen an Scheiben entfernen sofort Seite 9 von 58

10 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche B Kindergartenräume, Hort- und Speiseräume Arbeitsausführung Bürstsaugen der Textilbeläge 5 x 4 x 2,5 x mtl. mtl. Jah r Jah r nach Bedarf Fegen oder moppen der Hart-bodenbeläge und punktuelles nass wischen vor den Tafeln Feucht bzw. nass wischen der Hartbodenbeläge Grobschmutzentfernung auf allen Böden, Einrichtungsgegenständen, Fensterbänken und Heizkörper, etc. Absatzstrich - und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der Tische, Stühle und Lehrerpulte, Schmierereien entfernen Ergänzen der Nachfüllvorräte Handtuchpapier und Seife Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken, usw. Inhalt von Abfallgefäßen entleeren und entsorgen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe Nass reinigen der Schalter, Steckdosen Nass reinigen der gesamten Türen, Rahmen, Sockelleisten Absatzstriche von Trennwänden, Wänden entfernen Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw. Waschbecken, Schwammu. Kreideablage nass reinigen Tafel komplett nass reinigen, insbesondere die Scharniere von Kreide befreien Seite 10 von 58

11 Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke und Abfallbehältnisse nass reinigen Grobe Verschmutzungen an Scheiben entfernen n. Bedarf Seite 11 von 58

12 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche C Verwaltungs- und Büroräume, Lehrerzimmer, Besprechungs- und Konferenzräume Arbeitsausführung Bürstsaugen der Textilbeläge 5 x 4 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Feucht bzw. Nasswischen der Hartbodenbeläge Absatzstrich - und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der Tische, Stühle, Fensterbänke Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken, usw. Grobschmutzentfernung auf den Bodenflächen Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe Nass reinigen der Schalter, Steckdosen und Stuhlgestelle einschl. Gleiter Nass reinigen der gesamten Türen, Rahmen und Sockelleisten Absatzstriche von Trennwänden, Wänden entfernen Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Waschbecken nass reinigen, Nachfüllvorräte ergänzen Entfernen von Spinnweben sofort Seite 12 von 58

13 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche D Lehrmittel- und Funktionsräume, Unterrichtsvorbereitungsräume, Lehrerbibliotheken Arbeitsausführung Bürstsaugen der Textilbeläge 5 x 4 x 3 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Fegen oder moppen der Hartbodenbeläge Feucht bzw. Nasswischen der Hartbodenbeläge Absatzstrich- und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der abgeräumten Schreibtische, Tische, Regale, etc Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken, usw. Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Waschbecken nass reinigen, Nachfüllvorräte ergänzen Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen Nass reinigen der Schalter, Steckdosen und Stühle Nass reinigen der Türen und Rahmen, Sockelleisten Nass reinigen von Trennwänden Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke nass reinigen Seite 13 von 58

14 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche F Verkehrsflächen (Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Foyers, Eingangsbereiche) Arbeitsausführung Fegen bzw. moppen der Hartbeläge nach Bedarf Reinigung der Hartbodenbeläge im Feucht- oder Nasswischverfahren Bürstsaugen der Textilbeläge (auch Matten und Läufer) Absatzstrich- und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der stark begangenen PVC/Lino und Steinböden im Eingangsbereich Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Eingangstüren ganzflächig Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Saugen der Fußgitter und Matten der Eingänge Nass reinigen der Aufzugswände innen und außen Feucht reinigen der Treppengeländer und Brüstungen Nass reinigen der Schalter Steckdosen und Stühle Nass reinigen der Türen, Rahmen, Heizkörper, Sockelleisten Sonstige Glasflächen, Schaukästen, Griffspuren entfernen Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke feucht reinigen 5 x 4 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Jah r nach Bedarf Außenhautreinigung von Lampen an Wänden und Decken Seite 14 von 58

15 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche G Schüleraufenthaltsräume, Pausenhallen, Schülerbibliotheken Arbeitsausführung Fegen bzw. moppen der Hartbeläge nach Bedarf Reinigung der Hartbodenbeläge im Feuchtwisch- oder Nasswischverfahren, bei Bedarf schrubben Bürstsaugen der Textilbeläge (auch Matten und Läufer) Absatzstrich- und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der stark begangenen PVC/Lino und Steinböden im Eingangsbereich, bei Bedarf schrubben Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Eingangstüren sind ganzflächig zu reinigen Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Saugen der Fußgitter und Matten der Eingänge Feucht reinigen der Treppengeländer und Brüstungen Nass reinigen der Schalter Steckdosen und Stühle Nass reinigen der Türen, Rahmen, Heizkörper, Sockelleisten Sonstige Glasflächen, Schaukästen, Griffspuren entfernen Außenhauteinigung von Lampen an Wänden und Decken Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke feucht reinigen 5 x 4 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Jah r nach Bedarf Seite 15 von 58

16 Reinigungsgruppe H Reinigungsbereiche Sanitärräume (Toiletten, Umkleide- u. Waschräume, Duschen) Arbeitsausführung Nass reinigen der gesamten Bodenbeläge, bei Bedarf schrubben (desinfizierend) Nass reinigen der gesamten Wandbeläge (schlierenfrei) Nachfüllvorräte ergänzen, Seife, Handtuch- und WC-Papier Griffspuren, Spritzer und Flecken entfernen an der gesamten sanitären Einrichtung Nass reinigen der gesamten Griffflächen im WC-Bereich Nass reinigen der gesamten Trennwände und Sockelleisten Nass reinigen im Griffbereich von Türen u. Schränken Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe und Sockelleisten Feucht reinigen der Schalter und Steckdosen Nass reinigen der Türen, Rahmen und Garderoben Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke nass reinigen 5 x 4 x 3 x 2,5 x Fr. mtl. mtl. Fr. Ja hr Ja hr nach Bedarf Seite 16 von 58

17 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche I Aulen, inkl. Bühnen- und Garderobenbereiche Arbeitsausführung Fegen bzw. moppen der Hartbodenbeläge Reinigung der Hartbodenbeläge im Feuchtwisch- oder Nasswischverfahren Bürstsaugen der Textilbeläge (auch Matten und Läufer) Absatzstrich- und Fleckentfernung durch polieren Grobschmutzentfernung der direkten Zugänge von außen Nass reinigen der stark begangenen PVC/Lino und Steinböden im Eingangsbereich Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Eingangstüren ganzflächig Inhalt von Abfallgefäßen entleeren und entsorgen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Saugen der Fußgitter und Matten der Eingänge Nass reinigen der Aufzugswände innen und außen Feucht reinigen der Treppengeländer und Brüstungen Feucht reinigen der Schalter Steckdosen, Sockelleisten und Stühle Nass reinigen der Türen, Rahmen komplett, Heizkörper Sonstige Glasflächen, Schaukästen, Griffspuren entfernen Abfallbehältnisse nass auswaschen 5 x 4 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Jah r nach Bedarf Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke feucht reinigen Stühle und Bühne der Aula feucht reinigen nach Bedarf Seite 17 von 58

18 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche J Sozialräume, Speisesäle, Kantinen, Cafeteria, einschl. Flure in diesem Bereich, Teeküchen, Arzt-, Sanitätsräume Arbeitsausführung Fegen bzw. moppen der Hartbodenbeläge Nass wischen, bei Bedarf schrubben, der Hartbodenbeläge bzw. Fliesen/Steinböden Grobschmutzentfernung auf allen Bodenbelägen, Ablageflächen, Tischen, etc. Absatzstrich- und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der abgeräumten Tische, Regale; etc. Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken usw. Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe Nass reinigen der Schalter, Steckdosen und Stühle Nass reinigen der Türen und Rahmen komplett Feucht reinigen von Trennwänden und Sockelleisten Nass reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautereinigung von Lampen an Decken und Wänden Entfernen von Spinnweben sofort 5 x 4 x 3 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Waschbecken und Spüle nass reinigen, Nachfüllvorräte ergänzen Seite 18 von 58

19 Reinigungsgruppe K Reinigungsbereiche K 1 Küchen zur Kinderverpflegung, K 2 Lehrküchen Arbeitsausführung Fegen bzw. moppen der Hartbodenbeläge Nass wischen bzw. schrubben der Hartbodenbeläge Grobschmutzentfernung auf allen Bodenbelägen Nass reinigen der abgeräumten Tische, Regale; etc. Nass reinigen im Griffbereich von Türen, Schränken usw. Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen bis auf Bauhöhe Nass reinigen der Schalter, Steckdosen und Stühle Nass reinigen der Türen und Rahmen komplett Feucht reinigen von Trennwänden und Sockelleisten Nass reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Entfernen von Spinnweben sofort Waschbecken und Spülen nass reinigen, Nachfüllvorräte ergänzen 5 x 4 x 3 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Seite 19 von 58

20 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche L Lager, Abstellflächen, Archive, Geräteräume Arbeitsausführung Bürstsaugen der Textilbeläge 5 x 4 x 3 x 2,5 x mtl. mtl. Ja hr Ja hr nach Bedarf Fegen oder moppen der Hartbodenbeläge Feucht bzw. Nasswischen der Hartbodenbeläge Grobschmutzentfernung auf allen Bodenbelägen Absatzstrich- und Fleckentfernung durch polieren Nass reinigen der abgeräumten Schreibtische, Tische, Regale, etc Inhalt von Abfallgefäßen entleeren, entsorgen, nass reinigen und der Wiederverwertung zuführen (3-fach getrennt) Nass reinigen der Schränke und Schrankwände von außen Nass reinigen der Schalter Steckdosen und Stühle Nass reinigen der Türen und Rahmen sowie Sockelleisten Feucht reinigen der Heizkörper, Blenden usw., Außenhautreinigung von Lampen an Decken und Wänden Entfernen von Spinnweben sofort Fensterbänke nass reinigen Seite 20 von 58

21 Reinigungsgruppe Reinigungsbereiche Z Grundreinigung in den Ferien Art der Arbeit Hartbodenbeläge maschinell Teilschichtreinigen mit K 10 gemäß Herstellervorschrift (sollten die Böden keine wirksame Opferschicht mehr besitzen dann ist eine Grundreinigung und Neubeschichtung auszuführen, die Entscheidung hierüber trifft der AG) Textilböden extrahieren bzw. shampoonieren mit Fleckendetachur Hartwachs-Öl behandeltes Parkett nach Herstellervorschrift reinigen und pflegen (Reinigung vorzugsweise auch mit K 10 oder ähnlichen Produkten) Fliesenböden maschinell schrubben, bzw. mit HD-Gerät reinigen, die Böden sind danach frei von Kalkstein, Fett- und Tensidrückständen, etc. Hinweis!! Bei allen Grundreinigungsarbeiten müssen die losen Möbel vom Auftragnehmer aus und wieder eingeräumt werden Türen mit Rahmen, Wände und Trennwände deckenhoch nass reinigen (Schmierereien fachgerecht entfernen) Tische und Stühle sowie Kartenständer, Tafeln und alle anderen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände nass reinigen, Schmierereien fachgerecht entfernen Die Spielsachen, Turnmatten, Bälle, etc. in den Kindergärten sind desinfizierend zu reinigen Heizkörper, Verkleidungen, Vitrinen nass reinigen und trocken reiben Abfalleimer und andere Abfallbehältnisse innen und außen nass reinigen Hinweis!! Geräteräume in Turnhallen nass reinigen, Geräte sind vom Auftragnehmer aus und wieder einzuräumen Sportgeräte in den Hallen und Geräteräumen nass bzw. feucht reinigen nach Bedarf jährlich In allen kurzen Ferien ist am letzten Ferientag eine Sichtreinigung der Räume durchzuführen, dabei sind die Räume auch zu lüften. Danach müssen die Oberflächen staubfrei sein. In den Toiletten sind nach der Reinigung auch die Wasserspülungen zu betätigen. Seite 21 von 58

22 Anlage 3 Begriffsdefinitionen Leistungsbeschreibung Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung Kehren Definition Manuelle und maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem leicht gebundenem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. Kehren mit Kehrspänen Definition Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorgen. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befindet sich die Oberfläche in einem gepflegten Zustand. Bemerkungen/Hinweise Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht. Polieren Definition Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Bemerkungen/Hinweise Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Grobschmutzentfernung Definition Die auf den Bodenflächen und Einrichtungen befindlichen groben Verschmutzungen, wie Papierschnipsel, Büroklammern, Zigarettenstummel o.ä., sind entweder manuell oder mittels Sauggeräten zu entfernen. Ziel/Ergebnis Die Bodenflächen und Einrichtungsgegenstände sind frei von groben Verschmutzungen. Seite 22 von 58

23 Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge wie z.b. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.. Nasswischen zweistufig Definition Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Ziel/Ergebnis Vergleiche Nasswischen Bemerkungen/Hinweise Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird. Punktuelles Nasswischen Definition Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nass gewischt. Ziel/Ergebnis Vergleiche Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt. Bemerkungen/Hinweise Häufig ist diese Methode in Schulen dort vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche von der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nass gewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden. Bürstsaugen Definition Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine. Seite 23 von 58

24 Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum, in den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z.b. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein. Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. Bemerkungen/Hinweise Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern. Nassshampoonierung Definition Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver. Die Methode kommt zur Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz. Ziel/Ergebnis Vergleiche Shampoonierung Bemerkungen/Hinweise Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung völlig trocknen. Sprühextraktion Definition Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung durch Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte. Ziel/Ergebnis Oberfläche, die frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen ist, ebenso von Staub und Flaum. Bemerkungen/Hinweise Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet. Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion Definition Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. Gegebenenfalls Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten. Ziel/Ergebnis Vergleiche Shampoonierung, Sprühextraktion. Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet. Seite 24 von 58

25 Fleckenentfernung z.b. bei Sonderreinigung Definition Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen sind (gründliches Nachspülen). Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Bemerkungen/Hinweise Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Grüße < 1 dm 2 pro 100 m 2 bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Bemerkungen/Hinweise Es ist damit zu rechnen, dass noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten. Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.b. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln). Inhalt Wiederverwertung zuführen Definition Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedenen Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z.b. Alu, Glas, Papier etc.). Ziel/Ergebnis Abfall wird fachmännisch getrennt (z.b. Papier, Glas, Alu). Bestücken Definition Ein Gegenstand (z.b. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.b. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Seite 25 von 58

26 Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial gefüllt sein. Bemerkungen/Hinweise Zwischen AG und AN muss vertraglich festgelegt werden, wer die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien stellt. Entstauben/Spinnweben Definition Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsauger) oder mit Reinigungstextilien von Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein. Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z.b. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z.b. Leder) aufgenommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. Nass scheuern Definition Fest haftende Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermittel vom Gegenstand entfernt. Seite 26 von 58

27 Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein. Bemerkungen/Hinweise Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein. Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen Definition Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand/Oberfläche entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht sein und muss poliert sein. Hochdruckreinigung Definition Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein. Bemerkungen/Hinweise Diese Methode kann im "Nassbereich" wie z.b. Toiletten, Waschräumen, Umkleideräume etc. zum Einsatz kommen. Polieren Definition Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein. Desinfizierend reinigen Definition Der Gegenstand wird mit geeigneten Desinfektionsreinigern gleichzeitig durch Nassreinigung oder Nassscheuern gereinigt und desinfiziert. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden. Seite 27 von 58

28 Anlage 4 Inhalt Besondere Vertragsbedingungen bei der Vergabe der laufenden Unterhaltsreinigung und der Grundreinigung 1 Allgemeines 2 Umfang der Arbeiten 3 Aufmaßregeln 4 Nutzung von Einrichtungen, Material und Energie des Auftraggebers 5 Reinigungsgeräte und -material 6 Reinigungspersonal 7 Datenschutz 8 Hausverbote 9 Arbeitsstundennachweise 10 Kontrolle und Überwachung 11 Leiharbeiter und Subunternehmer 12 Abnahme, Rechnungsstellung und Bezahlung 13 Preisregelung 14 Haftung 15 Laufzeit des Vertrages 16 Kündigung 17 Ergänzende Informationen und Fragen Seite 28 von 58

29 1 Allgemeines Diese Besonderen Vertragsbedingungen für Gebäudereinigung gelten nur in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung und den Reinigungsplänen gemäß den Tätigkeiten wie in den Reinigungsgruppen (Anlage 2) beschrieben. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften beachtet und eingehalten werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. 2 Umfang der Arbeiten Der Bewerber hat sich vor Abgabe des Angebots über den Umfang der Arbeiten in den einzelnen Gebäuden und Räumlichkeiten an Ort und Stelle zu unterrichten. Stellt der Bewerber gegenüber den Angebotsunterlagen Abweichungen von Art und Größe des Objekts fest, so können sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 5% des Aufmaßes des Gesamtobjekts betragen und spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme bzw. nach erster Reinigung schriftlich geltend gemacht werden. Entsprechendes gilt für derartige Feststellungen der gebäudeverwaltenden Stellen (Verbandsgemeinde Freinsheim). Differenzen von mehr als 10% können jederzeit geltend gemacht werden. 3 Aufmaßregeln Bei der Feststellung der Fußbodenflächen bzw. der Fensterglasflächen gilt folgende Regelung: Die Flächen sind an Ort und Stelle auszumessen. Auszugehen ist von den Innenmaßen. Zu messen ist von Wand zu Wand. Kleine Wandvorsprünge bzw. Aussparungen (z.b. Türschwellen, Heizkörpernischen) bis 0,10 m² Einzelgröße bleiben unberücksichtigt, d.h. sie verringern/vergrößern die Bodenfläche nicht. Die Grundflächen von Pfeilern und Säulen verringern die Bodenflächen ebenfalls nicht. Die durch Einbauschränke bedeckten Bodenflächen werden nicht mitgerechnet, wenn die Schränke bis zur Zimmerdecke reichen. Die Angaben in m² sind jeweils 2 Stellen hinter dem Komma auf- bzw. abzurunden. Bei Treppen werden Stufentiefe mit Treppenbreite und der Anzahl der Stufen multipliziert. Grundlage für die Abrechnung sowohl für die Glasflächenreinigung wie auch der Rahmenreinigung ist die Fensterfläche, berechnet aus der lichten Bauweite von Putzkante zu Putzkante, wobei etwaige Fenstersprossen unberücksichtigt bleiben. Sofern bei Fenstern keine Putzkanten vorhanden sind, sind dem reinen Glasmaß einschließlich Sprossen eine waagerechte und eine senkrechte Fensterrahmenbreite zuzurechnen. Für die übrigen Glasflächen ist das reine Glasmaß zugrunde zu legen. Doppelfenster sind in der Gesamtfläche zweifach zu berücksichtigen. 4 Nutzung von Einrichtungen, Material und Energie des Auftraggebers 1. Soweit der Auftraggeber die Umkleideräume für die Reinigungskräfte und die Abstellräume für Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel zur Verfügung stellen kann, erfolgt dies unentgeltlich. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachte Sachen. Der Auftragnehmer hat den Auf- Seite 29 von 58

30 traggeber von derartigen Ansprüchen freizuhalten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seine Erfüllungsgehilfen. 2. Das zur Durchführung der Reinigungs- und Pflegearbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten. Der Anschluss von Waschmaschinen des Auftragnehmers bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. 5 Reinigungsgeräte und -material 1. Alle zu den Gebäudereinigungsarbeiten benötigten Maschinen und Geräte stellt der Auftragnehmer. 2. Die eingesetzten Maschinen müssen mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sein. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen. (Sie unterliegen der Prüfpflicht nach DIN VDE ) 3. Reinigungsautomaten können unter Beachtung der Grundforderung nach werterhaltender Reinigung eingesetzt werden; in Sporthallen nur dann, wenn die Bodenpressung - ggf. einschließlich Fahrergewicht - nach Tabelle 1 zur DIN (0,5 N/mm²) nicht überschritten wird und die Laufräder des Automaten entsprechend der DIN gestaltet sind. 4. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger stellt der Auftragnehmer. Die Pflegeanleitungen der Fußbodenhersteller sind stets zu beachten und anzuwenden. Aus Umweltschutzgründen sind Produkte mit EU Umweltzeichen oder dem Blauen Engel zu bevorzugen. Um starke Kalkablagerungen zu entfernen, kann in Sanitärbereichen mit sauren Produkten gearbeitet werden. In den Duschbereichen der Sporthallen sind Desinfektionsreiniger einzusetzen. 5. Die Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt möglichst gering oder überhaupt nicht belasten. Zur Verringerung der Abwasserbelastung ist dem Auftragnehmer insbesondere die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und solchen Reinigungs- und Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kaltreinigern und Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt. 6. Desinfektionsreiniger müssen in den Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie oder des Bundesgesundheitsamtes aufgeführt sein. 7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zum Einsatz kommenden Mittel zu benennen (Vorlage der Sicherheitsdatenblätter) und auf Aufforderung zusätzlich eine Inhaltsstoffangabe anzugeben. 8. Der Auftraggeber behält sich - auch unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge - vor, die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger zu untersagen oder vorzuschreiben. 9. Der Auftragnehmer hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - am Tage der letzten Reinigung - sämtliche von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Gebäude herauszunehmen und die Putzkammern besenrein zu übergeben. 10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet bei den Reinigungshilfsmittel auf das 3-Farb-System zu achten, d.h. er setzt für den Bereich WC-Reinigung rote Tücher, Eimer, für den Bereich Waschbecken gelbe Tücher, Eimer und für den Bereich Oberflächen von Möbel, Gegenständen etc. blaue Tücher, Eimer ein. Seite 30 von 58

31 6 Reinigungspersonal 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen. Es ist darauf zu achten, dass im Objekt zumindest eine Reinigungskraft beschäftigt wird, die sich in deutscher Sprache verständigen kann. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind auf Verlangen des Auftraggebers abzulösen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen und die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. 2. Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. 3. Für die Reinigung gilt folgendes: a) Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder an ansteckender Borkenflechte, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelten Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. b) Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit (ISG) aufgetreten ist, gilt entsprechendes. 4. Hausverwalter oder Hausmeister, sowie deren Ehefrauen, Lebensgefährten, Kinder und Eltern dürfen nicht als Mitarbeiter des Auftragnehmers in dem Reinigungsobjekt eingesetzt werden, welches von dem betreffenden Hausverwalter oder Hausmeister betreut wird. 5. Das mit der Reinigung beauftragte Personal ist mit einem Firmenausweis, der neben dem Firmennamen auch den Namen des Mitarbeiters enthält, auszustatten. Das Reinigungspersonal muss mit einer einheitlichen Arbeitskleidung ausgestattet werden, diese ist während der gesamten Reinigungszeit zu tragen. Bei Ausscheiden von Personal bzw. bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen hat der Auftragnehmer den Ausweis einzuziehen. Personen, die vom Auftraggeber nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen das Gebäude nicht betreten. Das gilt auch für Kinder. Die Benutzung der Fernsprechanlagen ist, außer in Notfällen, nicht gestattet. 6. Der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. 7. Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt. 8. Die Reinigungsarbeiten werden nur außerhalb des Schul- und Kindergartenbetriebes durchgeführt und sind so auszuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt. Falls eine feste Reinigungszeit vereinbart ist, hat der Auftragnehmer innerhalb dieser Zeit die Reinigungsleistung zu erbringen. Die jeweiligen Reinigungszeiten sind dem Auftraggeber bekannt zu geben. Seite 31 von 58

32 7 Datenschutz Unterlagen - Schriftstücke, Akten usw. -, die sich in den Diensträumen befinden, unterliegen allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches. In diese Unterlagen darf kein Einblick genommen werden. Schränke, Schubladen u.ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über zufällig bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen ist Verschwiegenheit zu wahren. Wer gegen diese Pflichten verstößt, darf vom Auftragnehmer nicht mehr zu Reinigungsarbeiten in den Objekten eingesetzt werden. Auf die Strafvorschrift des Bundesdatenschutzgesetzes wird verwiesen. 8 Hausverbote Der Auftraggeber ist berechtigt, Arbeitskräfte des Auftragnehmers des Hauses zu verweisen oder ihnen den Zutritt zum Reinigungsobjekt zu untersagen, wenn sie die Voraussetzungen von 6 Ziffer 1 oder Ziffer 3a bis b nicht erfüllen bzw. gegen Ziffer 4, 5 und 7 verstoßen. 9 Arbeitsstundennachweise Die Reinigungszeiten der Reinigungskräfte sind täglich in ein Arbeitsstundenbuch einzutragen. Das Arbeitsstundenbuch verbleibt im Objekt an einer zugänglichen Stelle. Änderungen in den Eintragungen sind so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. 10 Kontrolle und Überwachung 1. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer entweder entsprechend den Grundsätzen der gütegesicherten Reinigung nach RAL-GZ 902 kontinuierlich überwacht und die Ergebnisse aufgezeichnet und ausgewertet oder muss nachweisbaren gleichwertigen Qualitätsanforderungen entsprechen. 2. Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für jedes Objekt eine verantwortliche Objektleitung namentlich zu benennen, die mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Soweit es sich um eine Person ausländischer Nationalität handelt, müssen ihre Kenntnisse der deutschen Sprache für die Erfüllung der Aufgaben ausreichen. Die Objektleitung hat den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, Folge zu leisten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglichen Aufgaben unterstützen. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Mitarbeiter einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen, um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen. 11 Subunternehmer 1. Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmen ist dann zulässig, wenn der Subunternehmer ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb ist und der Anbieter die beabsichtigte Übertragung bereits im Angebot mitteilt und den vorgesehenen Subunternehmer nennt Seite 32 von 58

33 Die geforderten Nachweise sind auch vom Subunternehmer mit dem Angebot einzureichen, liegen diese nicht vor, so wird das Angebot nicht gewertet. Der Subunternehmer gilt als Erfüllungsgehilfe im Sinne des 278 BGB. 12 Abnahme, Rechnungsstellung und Bezahlung 1. Für den Auftraggeber stellt die gebäudeverwaltende Stelle des zu reinigenden Gebäudes fest, ob die Reinigung fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer. 2. Vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten wird monatlich nachträglich die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten Arbeit bescheinigt. 3. Der Auftragnehmer hat monatlich nachträglich eine Rechnung in einfacher Ausfertigung über die ausgeführten Reinigungsarbeiten unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise zusammen mit der Bescheinigung nach Ziffer 2 einzureichen. 4. Für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung der Unterhaltsreinigung gelten folgende Vereinbarungen (siehe auch 6 Punkt 2): a) Wird das Gebäude nicht oder werden Teile eines Gebäudes nicht gereinigt, kann die Kürzung des Rechnungsbetrages aufgrund der m²-fläche und des m²-preises der jeweiligen Raumarten erfolgen. b) Bei Schlechterfüllung behält sich der Auftraggeber eine angemessene Kürzung des Rechnungsbetrages vor. c) Der Auftraggeber kann anstelle einer Kürzung des Rechnungsbetrages die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes vom Auftragnehmer zu dessen Lasten durch eine zusätzliche Reinigung außerhalb der regulären Reinigungszeit verlangen. 5. Wenn die Arbeiten zur Unterhaltsreinigung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, ruht insoweit der Vertrag. In diesem Falle wird das zu zahlende Monatsentgelt für die Zeit des Arbeitsausfalles, der über 10 Arbeitstage hinausgeht, anteilig gekürzt. Die Rechte des Auftragnehmers gemäß 642, 643 BGB bleiben unberührt. 13 Preisregelung Die vereinbarten Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit. Auf die Nettopreise wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Im Falle des Inkrafttretens eines neuen Tarif- oder Rahmentarifvertrages nach Ablauf der ersten drei Vertragsjahre, kann der Auftragnehmer einen Antrag auf Erhöhung des Preises beim Auftraggeber stellen. Die Regelung findet sinngemäß auch dann Anwendung, wenn sich eine Ermäßigung der Löhne ergibt. Kommt eine Einigung über den neuen Vertragspreis nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner fristgemäß kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der bisher gültige Vertragspreis weiter. 14 Haftung 1. Der Auftragnehmer hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der vertraglichen Verbindlichkeiten entstehen. Seite 33 von 58

34 Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem Auftragnehmer oder seinen Gehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage. Das Schlüsselrisiko muss pro Liegenschaft bis zu einer Höhe von abgesichert sein. 2. Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände und Bauteile werden auf Veranlassung des Auftraggebers erneuert. Die entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen. 3. Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der Auftragnehmer oder seine Gehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich von Regressansprüchen freizuhalten. 15 Laufzeit des Vertrages, Probezeit Die Laufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während der Probezeit kann der Vertrag monatlich ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Wird der Vertrag nach Ablauf von vier Jahren nicht gekündigt, so verlängert er sich um weitere 12 Monate. Die Kündigungszeit beträgt dann drei Monate zum Vertragsende. 16 Kündigung 1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen, wenn das Reinigungsobjekt von ihm - vorübergehend oder auf Dauer - nicht mehr genutzt, oder wieder in Eigenregie übernommen wird. Sollen nur Teile des Objekts nicht mehr genutzt werden, kann die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden. 2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: Der Auftragnehmer beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Der Auftragnehmer zahlt den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt in sonstiger Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der Sozialgesetzgebung oder des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Auftragnehmer verstößt gegen die Bestimmungen des 11 dieser BVB bzw. er duldet solche Verstöße eines nach 11 anerkannten Subunternehmens. Der Auftragnehmer gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder die Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Auftraggeber Vorteile an. Der Auftragnehmer stellt seine Zahlungen ein, oder es wird das Vergleichsverfahren gegen ihn eröffnet. Der Auftragnehmer verstößt schwerwiegend gegen die Vertragsbestimmungen, so dass es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. 3. Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen. 17 Ergänzende Informationen und Fragen Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit und den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen der Seite 34 von 58

35 Gebäude zu überzeugen und bei der Kalkulation hierauf Rücksicht zu nehmen. Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden. Im Angebotswortlaut dürfen keine Streichungen, Ergänzungen und Änderungen vorgenommen werden. Bemerkungen, Zusätze und Änderungen sind in einem besonderen Begleitschreiben anzugeben. Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsbeschreibungen durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Alle im Leistungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegende Gegenstände wie, Schreibtische, Schränke, größere Regale zu reinigen. Zur Reinigung gehören neben den Sockelleisten alle im Raum befindlichen Einrichtungsgegenstände, wie z.b. Pflanzenkübel, Kartenständer, etc. auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht besonders genannt werden. Bei der Reinigung gibt es keine Höhenbegrenzung, die zu reinigenden Teile sind in voller Bauhöhe zu reinigen. Die Trittsicherheit auf allen Oberflächen muss jederzeit gewährleistet sein. Nach der Reinigung ist in allen Räumen das Licht zu löschen und die Fenster zu schließen. Die Schmutz auffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in die Gebäude getragen wird. 1. Sind Sie Mitglied der Gebäudereinigerinnung! ja/nein 2. Wer ist Ihr verantwortlicher Ansprechpartner: a) im Objekt /Objektleitung... b) im Unternehmen (Vertragsabwicklung) Personal im Verwaltungsbereich muss vom Auftraggeber genehmigt werden und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. 4. Sie bestätigen, dass Sie keine Preis- bzw. sonstige Absprachen mit Mitbewerbern getroffen haben. 5. Für die Durchführung Ihrer Leistungen garantieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung des mit diesem Auftrag verbundenen anfallenden Materials und der Verpackungen. 6. Sie sorgen: a) für eine fachliche Einweisung des Personals mit Arbeitsplänen b) Sie haben die Objekte besichtigt. Seite 35 von 58

36 7. Die Reinigungszeiten der Kindergärten werden gemeinsam mit der Kindergartenleitung abgestimmt. Ein Beginn vor 16:00 ist ausgeschlossen. 8. Wichtige Hinweise: 8.1 Nachfüllvorräte werden vom Auftraggeber gestellt. 8.2 Die Grundreinigung ist innerhalb der Sommerferien bzw. Schließungszeiten der Kindergärten, in Abstimmung mit dem AG, zu erbringen. Die Vergütung der Grundreinigung erfolgt separat. Die Ausführungszeit innerhalb der Ferien wird jährlich jeweils rechtzeitig terminiert und dem AN bekannt gegeben. 8.3 Am letzten Schultag vor den Faschings- Oster- Pfingst- Herbst- und Weihnachtsferien ist immer eine Vollreinigung durchzuführen, auch wenn lt. Reinigungsplan nur eine Teilreinigung zu leisten wäre. 8.4 Beginn der Reinigungsleistungen Beginn der Reinigung ist der......, den... Ort, Datum. gelesen und anerkannt: Stempel und Unterschrift Seite 36 von 58

37 Anlage 5 Flächenverzeichnis Tägliche Unterhaltsreinigung und Grundreinigung 250 Tage Seite 37 von 58

38 Seite 38 von 58

39 Seite 39 von 58

40 Seite 40 von 58

41 Anlage 6 Kalkulationsblätter Spalte 1: Position Spalte 2: Gebäude, Bereich, Bezeichnung Spalte 3: Bodenbeläge Spalte 4 Reinigungsflächen in m² Spalte 5: Reinigungshäufigkeit Spalte 6: Bezug zum Leistungsverzeichnis Spalte 7: Wie viele m² sind monatlich zu reinigen. Spalte 8: Leistungsansatz pro Stunde Spalte 9: Stunden monatlich Spalte 10: Kosten pro Stunde / Monat / Jahr Bitte verwenden Sie die beiliegenden Unterlagen bei der Kalkulation Ihrer einzelnen Positionen, um die notwendige Transparenz für einen fairen, qualifizierten Vergleich zu schaffen. Seite 41 von 58

42 Blätter für die Kalkulation Ihrer einzelnen Positionen (auch digital verfügbar) Unterhaltsreinigung 250 Tage Seite 42 von 58

43 Seite 43 von 58

44 Seite 44 von 58

45 Seite 45 von 58

46 Grundreinigung Seite 46 von 58

47 Seite 47 von 58

48 Seite 48 von 58

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