Verfahrensbeschreibung Teil A (öffentlich)

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1 Geschäftszeichen: UHH/EW-FoPro_StuFHe Versions-Nr.: 1.2 [Az. behdsb: /003/003:0022] Verfahrensbeschreibung Teil A (öffentlich) nach 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 HmbDSG 1. Name und Anschrift der Daten verarbeitenden Stelle ( 9 Abs. 1 Nr. 1 HmbDSG) Rechtliche Verantwortung Universität Hamburg Präsidium Mittelweg Hamburg Fachverantwortliche Stelle Universität Hamburg Fakultät für Erziehungswissenschaft BMBF-Nachwuchsgruppe StuFHe Von-Melle-Park Hamburg 2. Bezeichnung des Verfahrens und seine Zweckbestimmungen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 HmbDSG) 2.1 Bezeichnung des Verfahrens Forschungsprojekt StuFHe (Studierfähigkeit institutionelle Förderung und studienrelevante Heterogenität) Dok.: =0022_UHH-EW-VerfB_FoPro_StuFHe_V1-2.docx Seite 1 von 12

2 2.1.1 Kurzbeschreibung des Verfahrens [ optional, nicht vom Gesetzgeber gefordert ] Das Projekt StuFHe befasst sich mit dem Bedingungsgefüge gelingenden Studierens und verfolgt dabei das Ziel, mit generalisierbaren Erkenntnissen über Studierfähigkeit, studienrelevante Heterogenität und institutionelle Fördermöglichkeiten zur Hochschulforschung beizutragen. Erstens wird Studierfähigkeit mit Blick auf Profile und Entwicklungsverläufe individueller Kompetenzen untersucht, die zum gelingenden Studieren beitragen. Zum Zweiten gilt es den Einfluss sozialer und individueller Differenzen auf Studierfähigkeit zu bestimmen, um studienrelevante Heterogenitätsaspekte zu ermitteln. Als dritten Aspekt analysiert StuFHe die Wirkungsweisen institutioneller Förderangebote hinsichtlich Studierfähigkeit und unter Berücksichtigung von Heterogenität. Als Untersuchungspartner wurden die Universitäten Hamburg und Kassel sowie die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und die Technische Hochschule Mittelhessen ausgewählt, die sich bezüglich Hochschultyp, Studienangeboten und der Zusammensetzung von Studierenden so unterscheiden, dass sie ein vielfältiges Sample versprechen und Befunde mit hochschulübergreifender Geltungsreichweite ermöglichen. In Verbindung mit dem grundlagenorientierten Erkenntnisgewinn für die Hochschulforschung zielt StuFHe auf die Entwicklung anwendungsbezogener Verfahren und Instrumente für die Praxis diversitätsorientierter Lehr- und Hochschulentwicklung. (Quelle: gekürzte Vorhabensbeschreibung) 2.2 Zweckbestimmungen (umfassende, abschließende Aufzählung) Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre : Untersuchung studienrelevanter Heterogenitätsaspekte umfasst auch die Erhebung personenbezogener Daten wie Alter, Geschlecht und gesundheitlicher Beeinträchtigungen (diese werden benötigt um zentrale Forschungsfragen des Projekts angemessen beantworten zu können) personenbezogenen Daten (Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen) dienen ausschließlich wissenschaftlichen Erkenntnissen und sollen nicht auf die natürliche Person rückbezogen werden Anonymisierung der Daten findet bereits bei der Datenerhebung statt, sodass kein Rückschluss auf die natürliche Person möglich ist 3. Art der verarbeiteten Daten, Rechtsgrundlagen ihrer Verarbeitung oder die Ziele, zu deren Erfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist ( 9 Abs. 1 Nr. 3 HmbDSG) 3.1 Kreis der Betroffenen und Art der jeweils verarbeiteten personenbezogenen Daten Seite 2 von 12

3 Es werden keine personenbezogenen Daten nach 5 Abs. 1 Satz 2 HmbDSG verarbeitet (Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Es werden personenbezogene Daten nach 5 Abs. 1 Satz 2 HmbDSG verarbeitet personenbezogene Daten / Datenkategorien geordnet nach Betroffenengruppen (siehe Ziff. 4) A A1 A2 A3 A4 A5 A6 Fragebogen für Studierende der Hochschulen Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HAW) Hamburg, Universität Kassel und Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Geburtsmonat Geburtsjahr Geschlecht Geburtsland Staatsangehörigkeit gesundheitliche Beeinträchtigung B B1 B2 B3 B4 B5 Experteninterview (Kontextfragebogen) mit Hochschulakteur_innen (Personen, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre, QPL, in Leitungsfunktionen tätig sind oder für ein bestimmtes QPL- Förderangebot zuständig sind) Vor- und Nachname Geschlecht Alter Institution Funktionsbezeichnung C C1 C2 C3 C4 C5 C6 Studierendeninterview (Kontextfragebogen) mit Studierenden der Hochschulen Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HAW) Hamburg, Universität Kassel und Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Vor- und Nachname Geschlecht Alter Geburtsland Staatsangehörigkeit gesundheitliche Beeinträchtigung 3.2 Rechtsgrundlagen (ggf. differenziert nach der Art der verarbeiteten Daten) 27 Absatz 1-7 HmbDSG Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre Seite 3 von 12

4 3.3 Herkunft der Daten (ggf. differenziert nach der Art der verarbeiteten Daten) (nach 18 Absatz 1 Nummer 3 HmbDSG) [ optional, nicht vom Gesetzgeber gefordert ] Daten von Studierenden werden über Online-Befragung und Interviews erhoben. Selbstauskunft durch Teilnehmer_innen der Befragung, Akquise erfolgt über hochschuleigene -Verteiler ( -Adressen verbleiben daher bei der Hochschule und werden dem Forschungsprojekt nicht zur Verfügung gestellt) Daten von Hoschschulakteur_innen werden über Interviews erhoben. 4. Kreis der Betroffenen / Betroffenengruppen A = Studierende der Hochschulen Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HAW) Hamburg, Universität Kassel und Technische Hochschule Mittelhessen (THM) B = Hochschulakteur_innen d.h. Personen, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre (QPL) in Leitungsfunktionen tätig sind oder für ein bestimmtes QPL- Förderangebot zuständig sind C = Studierende der Hochschulen Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HAW) Hamburg, Universität Kassel und Technische Hochschule Mittelhessen (THM) 5. (Kreis der) Empfängerinnen und Empfänger, die Daten erhalten können ( 9 Abs. 1 Nr. 5 HmbDSG) 5.1 Dritte Stellen (außerhalb der verantwortlichen Stelle nach Ziff. 1), die Daten erhalten können - inkl. Zuordnung der Daten, die die jeweilige Stelle erhält entfällt 5.2 Auftragsdatenverarbeiter Eine Datenverarbeitung im Auftrag nach 3 HmbDSG findet nicht statt Die gesamte Datenverarbeitung wird bei einem/mehreren externen Auftragnehmer/n durchgeführt Teile der Datenverarbeitung werden bei einem/mehreren externen Auftragnehmer/n durchgeführt Seite 4 von 12

5 Das Auftragsverhältnis ist schriftlich geregelt, 3 HmbDSG i.v.m. 7 und 8 HmbDSG werden beachtet Namen und Anschriften der Auftragnehmer (AN) 1) Questback GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a Köln 2) Audiotranskription.de Digitale Aufnahme, Transkriptions- und qualitative Analysesoftware Dr. Dresing & Pehl GmbH Deutschhausstr.22a Marburg Personenbezogene Daten auf die der AN zugreifen kann (ggf. differenziert nach AN) 1) 2) Kein Zugriff durch den AN vorgesehen Audiofiles mit Interviews mit Studierenden und Expert_innen: das Ausmaß an personenbezogenen Daten kann nicht abschließend bewertet werden Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Daten nach 5 Abs. 2 HmbDSG übermittelt und verarbeitet werden 5.3 Empfängerinnen und Empfänger innerhalb der Daten verarbeitenden Stelle, die andere Aufgaben wahrnehmen - inkl. Zuordnung der Daten, die die jeweilige Stelle erhält keine 6. (Beabsichtigte) Datenübermittlung an Stellen außerhalb Bundesrepublik Deutschland ( 9 Abs. 1 Nr. 6 HmbDSG i.v.m. 17 Abs HmbDSG) eine Übermittlung nach 17 Abs HmbDSG findet nicht statt eine Übermittlung nach 17 Abs HmbDSG findet statt; folgende personenbezogene Daten werden an nachstehende Institutionen übermittelt: 7. Fristen für die Sperrung und Löschung der Daten ( 9 Abs. 1 Nr. 7 HmbDSG) Seite 5 von 12

6 7.1 Fristen für die Sperrung der Daten (ggf. differenziert nach der Art der verarbeiteten Daten) entfällt 7.2 Fristen für die Löschung der Daten (ggf. differenziert nach der Art der verarbeiteten Daten) Teile des Datensatzes, welche auf natürliche Personen zurückschließen lassen, werden vor der Auswertung im Zuge der Datenbereinigung aus dem Forschungsdatensatz gelöscht. Hinweis: Die vorstehend genannten Informationen können auf Antrag von jeder Person beim behördlichen Datenschutzbeauftragten eingesehen werden (vgl. 9 Absatz 3 Satz 2 HmbDSG). Die nachstehenden Angaben gemäß 9 Absatz 1 Nummern 8 und 9 HmbDSG sollen ebenfalls auf Antrag einsehbar sein, da dadurch die Sicherheit des Verfahrens nicht beeinträchtigt wird. (vgl. 9 Absatz 3 Satz 2 HmbDSG) Die nachstehenden Angaben gemäß 9 Absatz 1 Nummern 8 und 9 HmbDSG sollen nicht veröffentlicht werden, um die Sicherheit des Verfahrens nicht zu beeinträchtigen! (vgl. 9 Absatz 3 Satz 2 HmbDSG) Seite 6 von 12

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