Die Vorsitzenden des Vorstandes. Die Geschäftsführung

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1 Vorwort Das Blatt hat sich gewendet: Erstmals seit über 10 Jahren konnte für 2006 die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Unternehmer gegenüber dem Vorjahr (2005) weitgehend stabilisiert werden. Gleichzeitig wurde im Jahr 2006 durch einen neuen, gemeinsamen Gefahrtarif für die BG BAU mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen. Die Selbstverwaltung war maßgeblich daran beteiligt, einen neuen Lastenausgleich für die BG BAU durchzusetzen. Damit werden Berufsgenossenschaften wie die BG BAU, deren Branchen durch besonders hohe Unfallrisiken geprägt sind, entlastet. Diese Reformschritte trugen zur positiven Beitragsentwicklung bei. Hinzu kommen die günstigere Entwicklung der Baukonjunktur seit 2006 und die damit verbundene Zunahme der Anzahl der Bauunternehmen und Beschäftigten und damit der Lohnsummen. Vor allem die anfallenden Rentenzahlungen verteilen sich nun auf mehr Schultern. Zu den finanziellen Erfolgen der BG BAU kommen für das Berichtsjahr auch organisatorische Fortschritte. Diese waren Ausfluss der Fusion. Durch Zusammenführung von Einrichtungen und Zentren des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU konnten Synergie-Effekte und Einsparungen realisiert werden. Entsprechend konnten bei der Prävention und Rehabilitation Prozesse optimiert und damit Kosten gespart werden. Gemeinsam mit BG-Partnern wurde eine neue Software speziell für die Belange der Unfallversicherung entwickelt. Die Phoenics-Software wurde inzwischen an einem Standort der BG BAU eingeführt. Nach und nach wird sie in allen Bezirksverwaltungen die bisherigen, sehr unterschiedlichen EDV-Systeme ersetzen. Die Arbeitsabläufe lassen sich mit der Software bestmöglich unterstützen und kontrollieren. Hierdurch wird nicht nur die Qualität der Arbeit gesteigert, sondern gleichzeitig lassen sich Verwaltungskosten einsparen. Auf die Qualifizierung der Mitarbeiter haben wir ein noch stärkeres Gewicht gelegt. Eine erfolgreiche Kundenorientierung erfordert entsprechend geschulte Mitarbeiter. 2 Das Jahr 2006 war für die BG BAU das erste komplette Jahr nach der Fusion. Bei den Verwaltungskosten fruchteten die verstärkten Anstrengungen um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Wir konnten die Zielvorgabe der Vertreterversammlung, drei Prozent unter dem Haushaltsansatz zu bleiben, erreichen. Der Verwaltungsanteil an den Gesamtausgaben liegt mit knapp über 11 Prozent nun noch deutlicher unter dem privater Versicherungsunternehmen. Diese positive Entwicklung zeigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland den hohen Anforderungen gerecht wird, weil sie sich erneuert und Herausforderungen annimmt. Dies wird gerade durch die Selbstverwaltung ermöglicht. Die Verantwortlichen der Berufsgenossenschaften appellieren daher an die Politik, die Selbstverwaltung als Grundlage des Systems nicht in Frage zu stellen. Mit der Selbstverwaltung bleiben die Anpassungsprozesse in den Händen der Beteiligten. Unternehmer wie Beschäftigte behalten ihr Mitspracherecht auf die Gestaltung des Arbeitsschutzes, eine wesentliche Voraussetzung für praxisnahes Handeln. Vor allem sehen wir es als unsere Hauptaufgabe an, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die deutlich gestiegene Bautätigkeit im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs hat gegen Ende des Jahres ein leichtes Ansteigen tödlicher Arbeitsunfälle mit sich gebracht. Umso entschiedener werden wir konsequent unsere Präventionsaktivitäten verfolgen. Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung unserer Dienstleistungen für unsere Mitgliedsunternehmen und die Versicherten. Damit sind wir gut aufgestellt, um die Reformen der gesetzlichen Unfallversicherung mit zutragen. Die Vorsitzenden des Vorstandes Rainer Prestin Die Geschäftsführung Frank Seynsche Bernhard Förster Prof. Manfred Bandmann Jutta Vestring

2 Auf einen Blick Mitglieder, Versicherte Mitgliedsunternehmen Beitragspflichtige Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten gesamt Versicherte Präventionsarbeit Betriebsbesichtigungen Unfalluntersuchungen Schulungen Schulungsteilnehmer Meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Vollarbeiter* Meldepflichtige Arbeitsunfälle auf 1 Mio. Arbeitsstunden* * ,96 42, ,33 44,51 Arbeitsmedizin Allgemeine arbeitsmedizinsche Vorsorgeuntersuchungen Auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Vorsorgeuntersuchungen gesamt Begehungen von Arbeitsstätten Sicherheitstechnischer Dienst Betreute Betriebe Versichertenfälle Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle Neue Renten Entschädigungsleistungen insgesamt davon Rentenleistungen Rentenbestand 1.41 Mrd. EUR 958,6 Mio. EUR Mrd. EUR 945,5 Mio. EUR Entgelte und Versicherungssummen 37,3 Mrd. EUR 37,2 Mrd. EUR Umlagesoll (alle Umlagen) 1,5 Mrd. EUR 1,5 Mrd. EUR * Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bezogen auf Vollarbeiter. ** anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden. 3

3 Allgemeines Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit Sitz in Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Betriebe. Sie ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Am 1. Mai 2005 aus der Fusion der sieben Bau-Berufsgenossenschaften und der Tiefbau-Berufsgenossenschaft entstanden, verstehen wir uns als Dienstleister für Versicherte und Mitgliedsunternehmen, denen wir Beratung, Aufklärung und Seminare als Service anbieten. Im Gegensatz zu Privatversicherungen sind wir nicht gewinnorientiert, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit sozialer Selbstverwaltung. Arbeitgeber und Versicherte der Unternehmen verwalten die BG BAU gleichberechtigt. Die laufenden Geschäfte führt die Geschäftsführung. Unsere Aufgaben und Leistungen Die Prävention steht bei uns an erster Stelle. Wir versuchen unsere Versicherten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu schützen. Mit diesem Ziel beraten wir Mitgliedsunternehmen, forschen nach den Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, beurteilen Arbeitsplätze, schulen die Verantwortlichen für die Sicherheit in Betrieben und erarbeiten Informationsmaterialien. Mit diesem Maßnahmenpaket und zahlreichen weiteren Projekten erfüllen wir unseren gesetzlichen Auftrag zur Prävention. Hamburg Hannover Für den Fall, dass trotz aller Präventionsarbeit ein Unfall passiert oder eine Berufskrankheit aufgetreten ist, erbringen wir Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung und zur gesundheitlichen Wiederherstellung. Darüber hinaus entschädigen wir Versicherte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen für die gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung durch Geldleistungen. Wir zahlen beispielsweise Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebene sowie Sterbegeld. Besuchen Sie uns auch im Internet unter Berlin 4 Mitgliedsbetriebe der BG BAU sind alle Unternehmen, die Bauwerke aller Art oder Teile von ihnen herstellen, umbauen, instand halten, reinigen, sanieren oder abbrechen. Wir sichern die Beschäftigten unserer Mitgliedsbetriebe gegen die Folgen von Arbeitsund Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab. Für solche Unfälle oder bei Berufskrankheiten ist die Haftpflicht der Unternehmen auf die BG BAU übertragen. Unsere Versichertengruppe umfasst mehr als zwei Millionen sechshundertfünfundvierzigtausend Menschen. Wuppertal Frankfurt a. Main Karlsruhe Böblingen München (Hochbau/Tiefbau) Hauptverwaltung Bezirksverwaltungen Hauptverwaltung in Berlin Bezirksverwaltung Hamburg (BV 1) Bezirksverwaltung Hannover (BV 2) Bezirksverwaltung Wuppertal (BV 3) Bezirksverwaltung Frankfurt a. Main (BV 4) Bezirksverwaltung Karlsruhe (BV 5) Bezirksverwaltung Böblingen (BV 6) Bezirksverwaltung München (Hochbau) (BV 7) Bezirksverwaltung München (Tiefbau) (BV 8)

4 Verwaltungsorganisation Sektionsbeirat Hochbau Selbstverwaltung Sektionsbeirat Tiefbau Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführung GF 1 GF 2 GF 3 Referat Selbstverwaltung Grundsatzreferate Steuerungsreferate Rehabilitation und Leistung Revision Prävention Controlling Mitglieder und Beitrag Finanzen Recht / Datenschutz Personal AMD STD IT und Organisation 8 Bezirks- verwaltungen Prävention Arbeitsmedizinischer Dienst Sicherheitstechnischer Dienst 5 Stand:

5 Rechtliche Entwicklung 6 Im Jahr 2006 setzte die BG BAU die geänderten Vorschriften über die Durchführung des Lastenausgleichs um und führte den ersten gemeinsamen Gefahrtarif, der am in Kraft trat, ein. In der Abteilung Prävention wurde in 2006 der Erlass der neuen BGV A 2 vorbereitet. Die BGV A 2, die am in Kraft trat, beinhaltet die Neuregelung bei der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung. Der erste Gefahrtarif der BG BAU Die Vertreterversammlungen der zum fusionierten acht Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft haben einen einheitlichen Gefahrtarif beschlossen; dieser trat am in Kraft, so dass er im Jahr 2006 in den Unternehmen umgesetzt werden musste. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit muss bei der Beitragsberechnung der Grad der Unfallgefahr in den Unternehmen berücksichtigt werden. Dies geschieht durch den Gefahrtarif. Die einzelnen Gefahrtarifstellen der Gewerbezweige spiegeln die Durchschnittsgefährdung aller Unternehmen wider. Eine regelmäßige Neuaufstellung ist erforderlich, um geänderte Unfallrisiken und Belastungsverhältnisse zu erkennen. Der Gesetzgeber sieht daher eine Überprüfung spätestens alle sechs Jahre vor. Aber auch die strukturellen Änderungen in der Bauwirtschaft erforderten eine Anpassung der nach Handwerken und Tätigkeiten strukturierten Gefahrtarife. Daran orientiert sich der erste Gefahrtarif der BG BAU. Viele Teilbereiche wurden wegen der technologischen, wirtschaftlichen und handwerklichen Verzahnung nach dem Gewerbezweigprinzip zusammengefasst. Für alle unterschiedlichen Risiken innerhalb eines Gewerbezweigs gilt künftig daher eine einheitliche Gefahrklasse. Mit dem ersten Gefahrtarif ist es der BG BAU gelungen, auf dem wichtigen Gebiet der Einschätzung der Unfallrisiken der einzelnen Mitgliedsunternehmen im Zuge der Fusion eine tragfähige Lösung zu finden. Neuregelung des Lastenausgleichs In dem Gesetz vom mit dem Titel Gesetz zur Änderung des siebten Buches Sozialgesetzbuch ist die Änderung des Lastenausgleichs enthalten. Konkret sieht dieses Gesetz eine Entlastung der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenaltlasten vor. Dadurch kommt auch die BG BAU früher als bisher in den Genuss einer solidarischen Entlastung durch die übrigen Unfallversicherungsträger. Neben diesem externen Lastenausgleich setzt das Gesetz jedoch die Durchführung eines internen Lastenausgleichs voraus. Die BG BAU musste also einen Solidarausgleich zwischen ihren eigenen unterschiedlich belasteten Gewerbezweigen durchführen. Die zur Durchführung des Lastenausgleichs erforderlichen Satzungsänderungen hat die Vertreterversammlung der BG BAU am beschlossen. Der neue Lastenausgleich bewirkt eine Verminderung der Hauptumlage, die gefahrklassenabhängig auf die Betriebe zu verteilen ist. Durch die Neuregelung des Lastenausgleichs konnte die BG BAU sowie die anderen gewerblichen BGen zu einer Entlastung der Mitgliedsunternehmer beitragen. Neuregelung bei der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt, dass zur Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Betreuung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Betrieben tätig sind. Die Hauptaufgabe dieser Arbeitsschutzspezialisten besteht darin, die Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu beraten. Dies erfolgte für die Arbeitsmedizinische Betreuung gemäß den Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A7 und für die Sicherheitstechnische Betreuung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A6. Seit 1. Januar 2007 wurden diese Vorschriften im Zuge der Überarbeitung der Regelung für Betriebe bis 50 Mitarbeiter zur BGV A 2 zusammengefasst. Dadurch sollen den Betrieben Betreuungsmodelle angeboten werden, aus denen jeder Unternehmer die für ihn optimale Variante wählen kann. Er kann zwischen alternativen Betreuungsmodellen und der Regelbetreuung wählen. Bei den alternativen Betreuungsmodellen kann der Unternehmer den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen selbst gestalten und dort, wo es notwendig ist, durch Betriebsärzte, Fachärzte für Arbeitssicherheit und andere Arbeitsschutzexperten Beratung einholen. Bis Ende 2008 haben die Betriebe Zeit, sich für eine geeignete Form der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung zu entscheiden. Für alle neuen Betriebe gilt seit die neue BGV A 2. Für Unternehmen, die sich den Diensten der BG BAU angeschlossen haben, ergibt sich außerdem ein finanzieller Vorteil, wenn sie ein alternatives Betreuungsmodell nach der neuen BGV A 2 wählen (AMD-Beitrag wird um 7,5 und STD-Beitrag um 15% reduziert).

6 Mitglieder und versicherte Mitglieder Am waren im Unternehmerverzeichnis der BG BAU gewerbsmäßige Mitglieder im Hochbau und im Tiefbau eingetragen. Damit hatte die BG BAU insgesamt Mitgliedsunternehmen. Damit sind 15 Prozent der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Mitglied bei der BG BAU. Häuslebauer Neben den Mitgliedsunternehmen ist die BG BAU auch für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, also für die Eigenbauer, zuständig. Rechnet man diese dem Mitgliederbestand der BG BAU hinzu, ergibt sich eine Gesamtzahl von Unternehmen 2006 BV Gewerbsmäßige Unternehmen Eigenbau Unternehmen insgesamt BV 1 BV 2 BV 3 BV 4 BV 5 BV 6 BV 7 BV 8 BG BAU gesamt Veränderung 2005/2006 Rechnet man die Beitragspflichtigen für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, also die Eigenbauer, dem Mitgliederbestand der BG BAU hinzu, ergibt sich eine Gesamtzahl von Beitragspflichtige Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbau) Gesamt: Gesamt: Gewerbsmäßige Mitgliedsunternehmen

7 MITGLIEDER UND VERSICHERTE BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN BASISDATEN Die Versicherten der BG BAU Bei der BG BAU sind alle Beschäftigten, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis in der Bauwirtschaft oder baunahen Tätigkeiten stehen, gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei einer ständigen, aber auch bei einer vorübergehenden geringfügigen Beschäftigung und auch bei Auslandseinsätzen, wenn diese zeitlich begrenzt sind. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich auch für Helfer bei privaten Bauarbeiten. Die Unternehmer selbst sind nicht automatisch versichert; sie können sich freiwillig bei der BG BAU versichern lassen. Im Jahr 2006 waren insgesamt Personen bei der BG BAU versichert Gesamt: Gesamt: Versicherte Unternehmer Versicherte Personen aus nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten Versicherte Personen aus Mitgliedsunternehmen Freiwillige Unternehmerversicherung 8 Im Gegensatz zu den Beschäftigten im Baugewerbe sind Unternehmer und unternehmerähnliche Personen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nicht gesetzlich versichert. Sie können sich aber mit einem formlosen Antrag bei der BG BAU freiwillig versichern. Dieses Angebot steht auch den Ehegatten der Unternehmer offen, soweit nicht schon ein Unfallversicherungsschutz auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses besteht. Besuchen Sie uns auch im Internet Informationen mit Berechungsbeispielen zur Freiwilligen Unternehmerversicherung finden sich im Internetauftritt der BG BAU unter Diese Information zur Freiwilligen Unternehmerversicherung kann man bei der BG BAU anfordern.

8 selbstverwaltung Die Selbstverwaltung der BG BAU steuert deren Arbeit und begleitet sie konstruktiv kritisch. Die paritätisch besetzte Selbstverwaltung garantiert eine praxisnahe und branchenorientierte Arbeit der BG BAU. Selbstverwaltungsorgane Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Bereiche Finanzierung, Organisation, Prävention und Personal. Beide Gremien sind zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern besetzt, die alle sechs Jahre neu gewählt werden. Gewählt werden die Organmitglieder in allgemeinen sozialversicherungswahlen auf Grund von Vorschlagslisten von Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften. Die letzten allgemeinen Sozialversicherungswahlen fanden im Jahr 2005 statt. Die laufende X. Amtsperiode von Vertreterversammlung und Vorstand begann mit deren erster Sitzung am 14. September Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Berufsgenossenschaft. Ihre wesentlichen Aufgaben sind der Erlass und die Änderung der Satzung, die Beschlüsse über den Haushalt, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften, die Beschlüsse über den Gefahrtarif mit Auswirkungen für die Höhe der Beiträge sowie die Wahl des Vorstandes. In ihrer Sitzung am 21. Juni 2006 in Hamburg nahm die Vertreterversammlung die Jahresrechnung der BG BAU für das Geschäftsjahr 2005 ab und erteilte dem Vorstand und der Geschäftsführung insoweit Entlastung. Zuvor hatte der Berufsgenossenschaftliche Prüfungs- und Beratungsdienst die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften Durch die Fusion zur BG BAU und den geänderten Lastenausgleich ist es uns als ersten Schritt gelungen, die Beiträge unserer Mitgliedsunternehmen im bisherigen Rahmen zu halten. Es gilt nun durch eine wirksame Ausgestaltung des Altlastenkonzepts die im Vergleich zur gesamten übrigen Wirtschaft immer noch unerträglich hohen Beiträge entscheidend zu senken. Frank Seynsche ist Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU auf Arbeitgeberseite festgestellt. Ausführlich wurden die Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Änderungen des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes durch die Neuordnung des Arbeitsschutzrechts erörtert. Außerdem hat sich die Vertreterversammlung mit dem Bearbeitungsstand der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2) befasst, um diese dann in der Sitzung am 6. Dezember 2006 zusammen mit der zugehörigen Satzungsanpassung zu beschließen. In der Sitzung am 6. Dezember 2006 wurde ferner der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 festgestellt und die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung unter den Aspekten der Lastenverteilung, der Zuständigkeitsordnung sowie der strukturellen Neuordnung von Trägern und Spitzenorganisationen diskutiert. 9

9 selbstverwaltung Der neue gemeinsame Gefahrtarif der BG BAU schafft mehr Beitragsgerechtigkeit für unsere Mitgliedsbetriebe. Rainer Prestin ist Vorsitzender des Vorstandes der BG BAU auf Versichertenseite Vorstand Der Vorstand ist die Regierung der Berufsgenossenschaft. Er beschließt die Beitragsumlage, beruft die Rentenausschüsse, erlässt die Richtlinien für die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte und regelt die Dienstverhältnisse der nach der Dienstordnung Angestellten. In seiner Sitzung am 7. April 2006 hat der Vorstand der BG BAU die Mittel zur Finanzierung der berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhäuser bereitgestellt und unter Abwägung aller politischen und regionalen Gesichtspunkte die Umlagen der Berufsgenossenschaft, des Arbeitsmedizinischen Dienstes, des Sicherheitstechnischen Dienstes sowie des Insolvenzgeldes beschlossen. Organe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung Vorstand Geschäftsführung Beratungsausschüsse Beratungs- und Erledigungsausschüsse Präventionsausschuss Ständiger Ausschuss Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Präventionsausschuss Satzungs- und Gefahrtarifausschuss Sektionsbeiräte Hochbau und Tiefbau 10 Bußgeldausschüsse bei den Bezirksverwaltungen Besondere Ausschüsse: Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse bei den Bezirksverwaltungen Besondere Ausschüsse: Rentenausschüsse bei den Bezirksverwaltungen Stand:

10 Selbstverwaltung Darüber hinaus wurden die Eckpunkte zur Ermittlung von Bußgeldhöhen in Unfallverhütungsangelegenheiten verabschiedet. Die Vorschussrichtlinien, die Stundungsrichtlinien sowie die Richtlinien für die Erhebung von Geldbußen in Mitglieder- und Beitragsangelegenheiten beschloss der Vorstand in seiner Sitzung am 14. Juni 2006 in Karlsruhe. In derselben Sitzung befürwortete der Vorstand die Abnahme der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2005 wie auch die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung und befasste sich vertieft mit den Änderungen des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes durch die Neuordnung des Arbeitsschutzrechts. Beratungs- und Erledigungsausschüsse dem Ständigen Ausschuss für Vorstands-, Personal- und Finanzangelegenheiten kommt die Aufgabe zu, die routinemäßigen Angelegenheiten des Vorstandes sowie die routinemäßigen Finanzangelegenheiten zu erledigen. Im Personalbereich befindet der Ständige Ausschuss für Vorstands-, Personal- und Finanzangelegenheiten über die Einstellung, Anstellung, Beförderung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie die Festsetzung von Maßnahmen nach der Dienstordnung wegen Nichterfüllung von Pflichten bei Angestellten nach der Dienstordnung bis Besoldungsgruppe A 16 BBesO einschließlich. Die Vertreterversammlung hat ihrem Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss die Aufgabe zugewiesen, die Feststellung des Haushaltsplanes durch die Vertreterversammlung gemäß 70 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, 15 Nr. 8 der Satzung vorzubereiten und die Jahresrechnung gemäß 77 Abs. 1 Satz 2 SGB IV vorzuprüfen. Der Satzungs- und Gefahrtarifausschuss bereitete die Beratungen und Beschlussfassungen der Vertreterversammlung zur Satzung, insbesondere hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2) vor. Besondere Ausschüsse Um das weitere Vorgehen im Zuge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung intensiv zu beraten, beraumte der Vorstand am 22. September 2006 in München eine Sondersitzung an. Im Mittelpunkt der Beratungen während der Sitzung am 9. November 2006 stand der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007, den der Vorstand aufstellte und der Vertreterversammlung zur Feststellung empfahl. Außerdem empfahl der Vorstand der Vertreterversammlung, die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A 2) zu beschließen. Weitere Themen waren die Verabschiedung der Neuorganisation der Abteilung Prävention sowie die Auseinandersetzung mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Der Vorstand hat sich gemäß 19 Nr. 14 der Satzung die Verhängung von Geldbußen vorbehalten und diese Aufgabe seinen regional zuständigen Bußgeldausschüssen übertragen, jedoch die Verhängung von Geldbußen wegen Zuwiderhandlung gegen Melde- und Mitwirkungspflichten in seiner Sitzung am 9. November 2006 von dem Vorbehalt ausgenommen und damit der Verwaltung übertragen. Den gemeinsam tagenden Präventionsausschüssen von Vorstand und Vertreterversammlung obliegt die Aufgabe, Beratungen und Beschlussfassungen der beiden Selbstverwaltungsorgane zur Verhütung von arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Ersten Hilfe vorzubereiten ( 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). Die besonderen Ausschüsse werden zwar durch Beschluss der Selbstverwaltungsorgane gebildet, sind in ihrer Entscheidungsfindung jedoch unabhängig und handeln aufgrund von Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung für die BG BAU. Die den Bezirksverwaltungen zugeordneten Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse befinden über Widersprüche und Einsprüche; die ebenfalls bei den Bezirksverwaltungen eingerichteten Rentenausschüsse treffen die Entscheidungen über die Ansprüche auf Leistungen. Im Anhang zu diesem Bericht sind die Namen der Personen aufgeführt, die sich in Vertreterversammlung, Vorstand und Ausschüssen engagieren. 11

11 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 12 Die Aufgabe der Presse- Öffentlichkeitsarbeit der BG BAU ist es, deren Aufgaben und Leistungen in ihrer ganzen Bandbreite in der Öffentlichkeit darzustellen und damit ihre Arbeit bekannt zu machen. Dazu gehört die Information der Mitgliedsunternehmen, der Verbände und Versicherten genauso wie die der Presse und Fachpresse und damit der Öffentlichkeit. Beim Tag gegen Lärm 2006 hatten Journalisten bundesweit Gelegenheit, Experten der BG BAU und Jugendliche aus dem Baugewerbe nach Auswirkungen von Lärm zu fragen. Pressearbeit Die regelmäßigen Pressemitteilungen insbesondere Kampagnen begleitende Informationen der BG BAU konnten 2006 eine gute Medienresonanz erreichen. Höhepunkte waren Meldungen zu den Aktionen Oben bleiben! Ohne Durchsturz, eine Kampagne für sichere Dacharbeiten sowie Echt laut hier Tag gegen Lärm. Allein bei diesen beiden Aktionen wurde im Printbereich eine verbreitete Auflage von mehreren Millionen Exemplaren verzeichnet. Dazu kamen zahlreiche Online-Meldungen sowie TV- und Hörfunkbeiträge, zum Beispiel in ARD, ZDF und RTL. Auch die Informationen zu den Themen Mini-Jobs, Tag der Verkehrssicherheit oder Asbestgefahr bei Abbrucharbeiten erzielten eine hohe Aufmerksamkeit. Viele Anfragen zu verschiedenen Themen gab es auch aus der Fachpresse der Bauwirtschaft und des Gebäudereinigerhandwerks, zu der intensive und regelmäßige Kontakte gepflegt werden. Elektronische Medien Die BG BAU bietet unter der Adresse einen Internetauftritt mit Informationen rund um die BG BAU und die Bauwirtschaft an. Der Webauftritt enthält alle Themenbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung und wird laufend mit allen relevanten Informationen zur BG BAU und den Präventionsthemen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktualisiert. Die neue Datenbank Medien und Praxishilfen - bisher BG BAU Infopool beinhaltet alle Fachinformationen der BG BAU sowie viele für den Baubereich geltenden Gesetze und Vorschriften zum Recherchieren, Ausdrucken, Downloaden oder zum Online-Bestellen. Alle Informationen stehen dort auch branchenbezogen zur Verfügung. In einer weiteren Datenbank findet sich das Seminarangebot der BG BAU. Das Extranet ist die Internet-Serviceleistung exklusiv für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU. In diesem abgesicherten Internetbereich können zum Beispiel Unfallanzeigen oder der Lohnnachweis online erstellt und versandt sowie Informationen auf elektronischem Wege mit der BG BAU ausgetauscht werden. Weitere Funktionen und Informationen etwa zur Unfallbelastung stehen bereits zur Verfügung oder sind in Vorbereitung. Dies spart Verwaltungsaufwand für Mitgliedsunternehmen und BG BAU und führt damit zu Kostenreduzierungen. Alle Bezirksverwaltungen der BG BAU verfügen bereits über ein Extranet, wenn auch derzeit noch mit geringen Unterschieden im Funktionsumfang. Alle weiteren Detailinfos und den Zugang zum Extranet findet man unter Extranet rechts oben auf der Internet-Startseite der BG BAU. Zeitschriften, Broschüren, Infomaterial Neben den modernen elektronischen Medien werden die Mitgliedsunternehmen auch durch klassische Printmedien informiert. Das Magazin BG BAU aktuell bereitet Themen wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leicht lesbar auf und stellt auch interessante Baustellen oder Bauwerke vor. Aber auch Beiträge über den Leistungsbereich, über Rehabilitation oder Informationen zu den Beiträgen finden sich hier. Die Fachzeitschrift Tiefbau wendet sich mit ausführlicheren Berichten an das Fachpublikum und die Zeitung Tipps berät die Versicherten zu den Themen gesund arbeiten und leben. Darüber hinaus informieren Broschüren, Plakate und Flyer zu vielen Einzelthemen und aktuellen Kampagnen. Messen Auch auf Messen informiert die BG BAU regelmässig über ihre Arbeit und stellt dabei aktuelle Themen in den Mittelpunkt. Die Besucher haben dabei die Möglichkeit, sich nicht nur über Leistungen der BG BAU zu informieren, sondern auch aktiv das Thema Arbeitssicherheit zu erleben.

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