Betriebsbesichtigung durch die Unfallversicherung Hebel für Entlastung und bessere Arbeit
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- Jörg Kneller
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1 Betriebsbesichtigung durch die Unfallversicherung Hebel für Entlastung und bessere Arbeit Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Norbert Schmidt Krankenhaustagung 2017 Heute das Krankenhaus von Morgen gestalten, in Berlin Tagung für betriebliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern und Universitätsklinika
2 Die gesetzliche Unfallversicherung» die Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst «und Wohlfahrtspflege kurz BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist BGW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 2 von 28
3 Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften Bauwirtschaft BG Bau Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse BG ETEM Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Handel und Warendistribution BGHW Rohstoffe und Chemische Industrie BG RCI Holz und Metall BGHM Transport und Verkehrswirtschaft BG Verkehr Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN Verwaltungen und Dienstleistungen VBG Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 3 von 28
4 Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherungsträger Prävention Rehabilitation Beratung und Überwachung Schulung Rechtsetzung Gremienarbeit Forschung Ausbildung Erste Hilfe Kurse mit allen geeigneten Mitteln Heilbehandlung z.b. ambulante/stationäre ärztliche Behandlung, Heil-Hilfsmittel Pflege Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Geldleistungen z.b. Verletztengeld, Renten Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 4 von 28
5 Betriebsbesichtigung durch Aufsichtspersonen 17 SGB VII Überwachung und Beratung (1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. 18 SGB VII Aufsichtspersonen (1) Die Unfallversicherungsträger sind verpflichtet, Aufsichtspersonen in der für eine wirksame Überwachung und Beratung gemäß 17 erforderlichen Zahl zu beschäftigen. Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 5 von 28
6 Betriebsbesichtigung durch Aufsichtspersonen 19 SGB VII Befugnisse der Aufsichtspersonen (1) Die Aufsichtspersonen können im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen Unternehmerinnen und Unternehmer oder Versicherte zu treffen haben 1. zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften nach 15, 2. zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren. Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug sofort vollziehbare Anordnungen zur Abwendung von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit zu treffen. Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 6 von 28 Siehe auch 40 Abs. 3 Satzung der BGW
7 Betriebsbesichtigungen - Anlässe Anzeigen von Arbeitsunfällen Anzeigen des Verdachts von Berufskrankheiten Anzeigen von Mängeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Mitarbeitende und Patienten Betrieb gehört zu den für geplante Betriebsbesichtigungen vorgesehenen Betriebsarten Krankenhäuser, stationäre Altenpflege und Werkstätten Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 7 von 28
8 Betriebsbesichtigung - Ziele Feststellung des Standes des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb Herstellung des gesetzlichen Mindeststandards, ggf. durch Anordnung Hinwirken auf dessen optimale, über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehende Ausgestaltung durch Angebot spezifischer Informationen, Seminare und Beratungsleistungen Untersuchung von Arbeitsunfällen Ermittlungen im Berufskrankheiten-Verfahren Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 8 von 28
9 Betriebsbesichtigung - zu überprüfende Teilbereiche: 1. Arbeitsschutzorganisation 2. Betriebliche Organisation 3. Bauliche Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze (stichprobenartig) 4. Pflegerische und medizinische Tätigkeiten (Fakultativ) 5. Rückengefährdungen bei der Arbeit (Fakultativ) 6. Handwerkliche Tätigkeiten (Fakultativ) Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 9 von 28
10 Betriebsbesichtigung - Personenkreis Aufsichtsperson (bzw. personen) Teilnahmeverpflichtet: Vertreter der Geschäftsführung Teilnahmeberechtigt, verpflichtend über Besichtigungstermin und ergebnis zu informieren: Mitglied der Interessenvertretung der Beschäftigten Teilnahme möglich: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte Hygienebeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Gefahrsstoffbeauftragte, Qualitätsmanagementbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 10 von 28
11 Betriebsbegehung - Ablauf Vorgespräch Zeit: min, bei Verzicht auf Begehung auch länger Begehung ausgewählter Bereiche Zeit: min Nachgespräch Zeit: 30 min Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 11 von 28
12 Betriebsbesichtigung Ablauf Vorgespräch Begrüßung der Teilnehmenden Überprüfung des Personenkreises, ggf. kurzfristige Hinzuziehung von Personen Abfrage Besonderheiten, aktuelle betriebliche Probleme Klärung der zu begehenden Bereiche und des zeitlichen Ablaufs Bereitzuhaltende Dokumente: Verträge zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung Dokumentation zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Protokolle zum Arbeitsschutzausschuss Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Statistik der Arbeitsunfälle Dokumentation zur Unterweisung (bei dezentraler Archivierung Einsichtnahme Vor-Ort) Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 12 von 28
13 Betriebsbesichtigung Ablauf Vorgespräch Überprüfung Arbeitssicherheitsorganisation: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt Einsatzzeiten, Handlungsfelder, betriebsspezifische Betreuung speziell Arbeitsmedizinische Vorsorge Name, Zahl und Bestellung von Sicherheitsbeauftragten Arbeitsschutzausschuss Sitzungstermine und Protokolle Überprüfung betriebliche Organisation Übertragung von Unternehmerpflichten Zusammenarbeit von Personen verschiedener Unternehmen in einem Betrieb Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 13 von 28
14 Betriebsbesichtigung Ablauf Vorgespräch Stichprobenartige Prüfung der Gefährdungsbeurteilung Allgemeine Besprechung von Arbeitsunfällen Hinweise auf aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Hinweise auf Produktangebot der BGW zu Seminaren und Beratungen Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 14 von 28
15 Betriebsbesichtigung Ablauf Begehung des Betriebes (von ausgewählten Arbeitsbereichen) Stationen OP Funktionsabteilungen Aufbereitung Physiotherapie und Bad Labor Röntgen Haushandwerker Medizintechnik Küche Personenkreis wird für Besichtigung auf notwendiges Minimum reduziert. Leitung bzw. verantwortliche Personen der zu begehenden Bereiche werden hinzugezogen. Ebenso örtlich zuständige Sicherheitsbeauftragte. Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 15 von 28
16 Betriebsbesichtigung Ablauf Nachgespräch Je nach Ergebnis Hinzuziehung der Geschäftsführung Zusammenfassende Vorstellung der Feststellungen Diskussion der zu erwartenden Konsequenzen Treffen von Vereinbarungen zur Abstellung von Mängeln bzw. zur Umsetzung des Optimierungsbedarfs einschließlich Umsetzungsfristen Vereinbarung von Folgeterminen bzw. Nachbesichtigungen Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 16 von 28
17 Betriebsbesichtigung Folgen Dokumente Bericht zur Betriebsbesichtigung, ggf. mit Hinweisen zu Vereinbarungen Revisionsschreiben mit Termin, ggf. mit Hinweisen zu Vereinbarungen Anordnung nach 19 Abs. 1 Satz 1 SGB VII (Verstoß Unfallverhütungsvorschriften) Anordnung nach 19 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (Abwendung besonderer Unfallgefahren) Zwangsgelderhebung zur Durchsetzung von Anordnungen Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 17 von 28
18 Betriebsbesichtigung und gewählte Vertretung der Beschäftigten 40 Abs. 2 Satzung der BGW Der gewählten Vertretung der Beschäftigten ist Gelegenheit zu geben, an der Besichtigung des Unternehmens und an der Beratung von Fragen der Unfallverhütung und Ersten Hilfe teilzunehmen. Die Aufsichtspersonen übersenden der gewählten Vertretung der Beschäftigten Abschriften von Besichtigungsschreiben, anderen Niederschriften und sonstigen Schreiben an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin, die Maßnahmen der Unfallverhütung betreffen, es sei denn, der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet und der Mitteilung nicht zugestimmt. Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 18 von 28
19 Haben Sie noch Fragen? Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 19 von 28
20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 20 von 28
21 Arbeitsschutzausschuss Zusammensetzung dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 21 von 28
22 Arbeitsschutzausschuss Aufgaben Maßnahmen für besondere Personengruppen, z. B. geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, neue Mitarbeiter, Schwerbehinderte, ausländische Arbeitnehmer zu beraten, Investitionen für den betrieblichen Arbeitsschutz zu erörtern, das betriebliche Unfallgeschehen einschließlich der arbeitsbedingten Erkrankungen regelmäßig auszuwerten, Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 22 von 28 Vorschläge für betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu erarbeiten,
23 Arbeitsschutzausschuss Aufgaben Vorschläge für die Durchführung betrieblicher Arbeitsschutz- Schwerpunktprogramme, z. B.: Innerbetrieblicher Transport, Ordnung und Sauberkeit, Hautschutz, Erste Hilfe zu beraten, sich an der Durchführung und Auswertung der regelmäßigen Betriebsrundgänge zu beteiligen, Vorschläge zur Belobigung von Mitarbeitern, die sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz besonders verdient gemacht haben, zu unterbreiten, Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 23 von 28 die Ergebnisse der Gefährdungsermittlung und -beurteilung zu beraten
24 Arbeitsschutzausschuss Wichtig Geschäftsordnung Teilnehmerkreis Abwesenheitsregelungen Terminfindung Absageregelungen Einladung Protokollführung Protokoll Teilnehmerkreis Termin, Ort Themen Beauftragungen und Fristen Erledigungsvermerke Begründungen von Entscheidungen Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 24 von 28
25 Arbeitsschutzausschuss Hinweis Gesetzlich festgelegt ist eine Sitzung im Quartal, ohne Einschränkung Vertreter von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften sind nicht befugt, abweichende Regelungen zu treffen Bei Einvernehmen aller Teilnehmenden über fehlenden Gesprächsbedarf, wird darüber ein Protokoll angefertigt Gesetzliche Unfallversicherung A79c / Seite 25 von 28
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