BERICHT ZUR 13. RUNDE DER VERHANDLUNGEN ÜBER DIE TRANSATLANTISCHE HANDELS- UND INVESTITIONSPARTNERSCHAFT. (New York,

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1 BERICHT ZUR 13. RUNDE DER VERHANDLUNGEN ÜBER DIE TRANSATLANTISCHE HANDELS- UND INVESTITIONSPARTNERSCHAFT (New York, April 2016) Inhalt ZUSAMMENFASSUNG...3 EINZELHEITEN NACH VERHANDLUNGSBEREICHEN MARKTZUGANG Warenhandel: Zolltarife und Marktzugang Öffentliche Beschaffung Ursprungsregeln ZUSAMMENARBEIT IN REGULIERUNGSFRAGEN Kohärenz in Regulierungsfragen Technische Handelshemmnisse Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen Industriezweige Arzneimittel Kosmetika Textilien Kraftfahrzeuge Medizinprodukte IKT Technische Erzeugnisse Chemikalien Pestizide REGELN...17 Datum:

2 3.1. Nachhaltige Entwicklung Energie- und Rohstoffhandel Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zoll und Handelserleichterungen Geistiges Eigentum (IPR) und geografische Angaben (g. A.) Wettbewerb Investitionsschutz Zwischenstaatliche Streitbeilegung Rechtliche und institutionelle Fragen Seite 2 von 22

3 ZUSAMMENFASSUNG Die Gespräche der 13. Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft fanden vom 25. bis zum 29. April 2016 in New York statt und behandelten alle drei Säulen der Verhandlungen, d. h. Marktzugang, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und Regeln ( rules ). Wie in der vorhergehenden Verhandlungsrunde stand bei den Beratungen der Themenkomplex Regulierungsfragen im Mittelpunkt. Insbesondere erzielten die Unterhändler Fortschritte bei der Diskussion ihrer jeweiligen Formulierungen zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und zu vorbildlichen Regulierungsverfahren. Intensiv erörtert wurden technische Handelshemmnisse mit besonderem Augenmerk auf der Konformitätsbewertung. Hinsichtlich der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in den Industriezweigen begann die Arbeit der technischen Konsolidierung, und vor der nächsten Verhandlungsrunde, die für Juli geplant ist, werden weitere Vorschläge folgen. Bei den Regeln kam die Konsolidierung der Formulierungen zu mehreren Aspekten voran, vor allem im KMU-Kapitel und in Bezug auf Zoll- und Handelserleichterungen. Die Unterhändler kamen zudem überein, die Konsolidierung des Texts zu ausgewählten Punkten im Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung, das Arbeit und Umwelt einschließt, sowie im Bereich Investitionen zu prüfen. Drittens besprachen die EU und die USA Themen des Marktzugangs. Die Gespräche im Bereich Industriezölle verliefen positiv, so dass die Verhandlungen so weit gediehen sind, dass mit Inkrafttreten von TTIP die Zölle auf über 90 % der Tarifpositionen auf beiden Seiten beseitigt sein dürften. Außerdem sprachen die Unterhändler über Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung, wo trotz genereller Fortschritte im Bereich Marktzugang weiterhin erhebliche Differenzen bestehen, und es wird großer Anstrengungen bedürfen, um die wesentlichen Elemente einer Übereinkunft noch in diesem Jahr abzuschließen. Zum Themenkomplex Dienstleistungen legten die USA ihren Formulierungsvorschlag für einen allgemeinen Rahmen für Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung für freiberufliche Dienstleistungen vor, so dass sich die Unterhändler nunmehr mit den Einzelheiten befassen konnten. Stetige Fortschritte gab es auch bei der Konsolidierung des Dienstleistungstextes. Bei den Gesprächen zur öffentlichen Beschaffung wurde mit einer Konsolidierung der jeweiligen Texte begonnen. Offenkundig bleibt aber noch viel zu tun, um beim Zugang zu Dienstleistungen und Beschaffungsmärkten ebensolche Fortschritte wie bei den Zolltarifen zu erzielen, damit die Verhandlungen bei dieser Säule in die Endphase eintreten können Seite 3 von 22

4 Abschließend bekräftigten die Verhandlungspartner ihr Bekenntnis zu einer Beschleunigung der Arbeiten zwischen den Verhandlungsrunden, um das Tempo der Verhandlungen insgesamt zu erhöhen. Mehrere Arbeitsgruppen vereinbarten Treffen im Vorfeld der nächsten vollwertigen Verhandlungsrunde, die im Juli stattfinden soll. Ziel der anstehenden Verhandlungsrunden ist es, die Konsolidierungsarbeit in allen Bereichen fortzuführen, damit möglichst wenige Punkte offen bleiben, die dann letztendlich auf der politischen Ebene geklärt werden können. Es bleibt unser zentrales und übergeordnetes Ziel, ein ehrgeiziges, hohen Ansprüchen genügendes und ausgewogenes TTIP-Abkommen auszuhandeln, das den Interessen der EU wie auch der USA Rechnung trägt. EINZELHEITEN NACH VERHANDLUNGSBEREICHEN 1. MARKTZUGANG 1.1. Warenhandel: Zolltarife und Marktzugang Nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse Warenhandel Die EU und die USA konnten ihre Differenzen bei den allgemeinen Bestimmungen zum Warenhandel weiter abbauen. Sie bemühten sich zudem um Lösungen für die Ausweitung der Zahl von Situationen, bei denen sie eine zollfreie Behandlung für vorübergehende Einfuhren und für Waren, die nach einer Ausbesserung im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Seite wiedereingeführt werden, gewähren können. Zölle Die Parteien berieten über Vorschläge für die Abschaffung von Zöllen am ersten Tag des Inkrafttretens des Abkommens. Die meisten Zölle für Industrie- und Fischereierzeugnisse sollen jetzt am ersten Tag wegfallen; ausgenommen sind Tarifpositionen, die die EU oder die USA als heikel einstufen und für die eine Übergangsfrist in Erwägung gezogen wird. Textilien Die EU und die USA erörterten das Vorgehen bei der Aufhebung von Zöllen sowie den Vorschlag der USA für ein Kapitel Textilien Seite 4 von 22

5 Landwirtschaftliche Erzeugnisse Das Gespräch zur Landwirtschaft war drei Themen gewidmet: dem Entwurf des Kapitels zu Landwirtschaft, Zöllen und nichttarifären Fragen. In Bezug auf die konsolidierte Fassung zur Landwirtschaft wurden gute Fortschritte bei den am wenigsten strittigen Bestimmungen erzielt, wie z. B. Zusammenarbeit, Landwirtschaftsausschuss und Spirituosen, zu denen die EU in der Verhandlungsrunde vom Februar einen Formulierungsvorschlag vorgelegt hatte. Bei anderen Punkten des Kapitels blieben die Parteien bei ihren unterschiedlichen Positionen. Bezüglich der Zolltarife drehte sich die Diskussion hauptsächlich um Waren, die unter die 97 % der Tarifpositionen fallen, die Gegenstand des zweiten Angebots waren, wobei jede Seite bestimmte Ausfuhrinteressen geltend machte und Wünsche nach einer Verkürzung der vorgeschlagenen Zeiträume für den Zollabbau anmeldete. Produkte, die als besonders heikel eingestuft wurden, wurden nicht erörtert. Außerdem setzten die Verhandlungspartner die Diskussion über konkrete nichttarifäre Fragen zur Landwirtschaft fort Öffentliche Beschaffung Während der 13. Verhandlungsrunde waren der Besprechung des Themas Beschaffung zwei volle Tage vorbehalten. Dabei ging es um die Bestimmungen für das Beschaffungskapitel. Den Ausgangspunkt der Gespräche über die Formulierung des Textes bildet der Wortlaut des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), zu dessen Unterzeichnern die EU und die USA gehören. Im Text werden Verfahren festgelegt, die öffentliche Stellen bei der Beschaffung anwenden. Die Gespräche ermöglichten es, Positionen zu klären, und halfen, Bereiche zu ermitteln, bei denen es eine gemeinsame Basis gibt. Die EU stellte zum einen Vorschläge zur Förderung von Transparenz und Nichtdiskriminierung heraus, zum anderen Vorschläge zur angemessenen Berücksichtigung des Umweltschutzes und sozialer Aspekte sowie von Arbeitnehmerrechten in Beschaffungsverfahren. Was die Transparenz anbelangt, so betonte die EU die Bedeutung eines einzigen Zugangspunkts für Informationen über Beschaffungsmöglichkeiten, insbesondere zur Förderung der Beteiligung von KMU an öffentlichen Aufträgen. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Förderung von Verfahren der elektronischen Beschaffung sowie über die Einrichtung von Beratungsmechanismen diskutiert, die KMU helfen sollen, sich an öffentlichen Ausschreibungen auf beiden Seiten zu beteiligen. Ein Gesprächspunkt waren beispielsweise Mechanismen zur Unterstützung Seite 5 von 22

6 von Unternehmen, indem ein sogenannter Help Desk oder eine Kontaktstelle für informelle Beschwerden eingerichtet wird. Es gab Gespräche zum Marktzugang, doch bestehen hier nach wie vor erhebliche Differenzen Handel mit Dienstleistungen und Investitionen Die Verhandlungen zu Dienstleistungen und Investitionen umfassten sieben Tage intensiver Gespräche, bei denen ein breites Themenspektrum behandelt wurde: Finanzdienstleistungen, grenzüberschreitender Handel mit Dienstleistungen, Liberalisierung von Investitionen, interne Regulierung, gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Marktzugang, Telekommunikationsdienste, elektronischer Geschäftsverkehr. Beim Thema Finanzdienstleistungen sind wir mit der Konsolidierung des Textes im Hinblick auf Verpflichtungen, Regeln, Ausnahmen und Begriffsbestimmungen weiter vorangekommen. Bezüglich der Regulierungszusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen bekräftigten die EU und die USA ihre jeweiligen Positionen. In den Gesprächen zur gegenseitigen Anerkennung freiberuflicher Dienstleistungen stand der aktuelle Vorschlag der USA für einen Rahmen, der die Grundlage der künftigen Erörterungen bilden soll, im Mittelpunkt. Wir gewannen wichtige Erkenntnisse zu den Implikationen des Textes und der ihm zugrunde liegenden Argumentation. Des Weiteren unterrichtete jede Seite die jeweils andere Seite darüber, welche freien Berufe für eine gegenseitige Anerkennung im Gespräch sind oder in welchen Fällen ein entsprechendes Interesse geäußert wurde. Außerdem fand ein Treffen mit den für gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftsprüfungen zuständigen Regulierungsbehörden der USA statt. Die EU hat ihren Formulierungsvorschlag in Bezug auf die interne Regulierung vorgestellt, d. h. Vorschriften in Bezug auf Lizenzen und Qualifikationen. Im Hinblick auf den Marktzugang tauschten die EU und die USA Sachinformationen über ihre jeweiligen Angebote aus. Wir erzielten außerdem weitere Fortschritte bei der Konsolidierung der Texte zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und zu Investitionen. Ferner verwendeten die Unterhändler der EU und der USA drei Tage auf Gespräche über elektronischen Geschäftsverkehr und Telekommunikationsdienste und behandelten dabei alle zur Verhandlung stehenden Punkte. Bezüglich des Seite 6 von 22

7 elektronischen Geschäftsverkehrs erzielten die Unterhändler Fortschritte bei der Formulierung von Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf den Online- Verbraucherschutz, den Schutz der Verbraucher vor Spam, die Anerkennung der Offenheit des Internets und die Gewährleistung der Anerkennung von sogenannten elektronischen Trust Services (wie elektronische Unterschriften und elektronische Zeitstempel). Im Bereich der Telekommunikation kamen die Unterhändler mit der Formulierung einer Reihe von Regulierungsgrundsätzen, darunter zu Vernetzung, Regulierungsbehörden, Lizenzen und Universaldienstverpflichtungen, ebenfalls gut voran. Darüber hinaus führten die Parteien ausführliche Gespräche zum wichtigen Aspekt der Gewährleistung des Zugangs neuer Marktteilnehmer zu Netzen marktbeherrschender Anbieter, einschließlich Breitbandnetzen Ursprungsregeln Übergeordnetes Ziel in diesem Themenbereich ist es, die Ursprungsregeln für die Erzeugnisse festzulegen, die von einer Präferenzbehandlung im Rahmen des Abkommens profitieren. Besprochen wurden folgende Themen: i) Ursprungsverfahren (Abschnitt B) Die Verhandlungspartner erörterten, wie die Positionen der EU und der USA bezüglich der Bedingungen für einen Anspruch auf den Präferenzstatus, die Kontrollverfahren und die Bedingungen für die Verweigerung einer Präferenzbehandlung in Einklang zu bringen sind. ii) Allgemeine Bestimmungen (Abschnitt A) Ausgehend von einem EU-Vorschlag für Formulierungen zu einigen in der letzten Verhandlungsrunde erörterten Bestimmungen berieten die EU und die USA über Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge, Verpackung und Verpackungsmaterialien und tauschten ferner Ansichten über Ursprungsanforderungen, die Regel, dass keine Veränderung erfolgt sein darf, und Wertberechnungsmethoden aus. iii) Produktspezifische Regeln (PSR) Die Verhandlungspartner schlossen den Vergleich der PSR-Texte ab, die in der 11. Verhandlungsrunde ausgetauscht worden waren (Kapitel 89 bis 97 des HS). Konkrete Beratungen folgten zu chemischen Erzeugnissen und Schuhwaren Seite 7 von 22

8 Ursprungsregeln für Textilien Besprochen wurden folgende Themen: i) Vorschlag der USA zu Antiumgehungsmaßnahmen, Informationsaustausch und Kontrollen für den Textil- und Bekleidungssektor; ii) die Standardkonzepte beider Verhandlungspartner für produktspezifische Ursprungsregeln anhand konkreter Beispiele und unter Ermittlung von Entsprechungen zwischen den unterschiedlichen Konzepten beider Parteien. Hinsichtlich der Möglichkeit eines Austauschs von Texten zu produktspezifischen Ursprungsregeln für die nächste Verhandlungsrunde bleiben die Partner in Verbindung Seite 8 von 22

9 2. ZUSAMMENARBEIT IN REGULIERUNGSFRAGEN 2.1. Kohärenz in Regulierungsfragen Die Parteien prüften ihre jeweiligen Texte zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und zu vorbildlichen Regulierungsverfahren. Die Gespräche behandelten unter anderem den Umfang und die praktischen Auswirkungen der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in TTIP und wie sie dazu beitragen würde, neue Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu finden; zudem ging es darum, wie die Interessenträger einbezogen werden sollten. Der Informationsaustausch wird bis zur 14. Verhandlungsrunde fortgesetzt, um ergänzende Informationen bereitzustellen, die dabei helfen, die Vorschläge der jeweils anderen Seite eingehender zu bewerten Technische Handelshemmnisse Während dieser Runde besprach die Gruppe für technische Handelshemmnisse Vorschläge zu Zusammenarbeit, Rolle und Aufgaben des Ausschusses für technische Handelshemmnisse, Konformitätsbewertung und Normen. Beide Seiten streben einen starken Ausschuss für technische Handelshemmnisse an, der zur Umsetzung der Bestimmungen des Kapitels Technische Handelshemmnisse beitragen wird. Die Aufgaben des Ausschusses werden darin bestehen, die Einhaltung der aus dem Kapitel herrührenden Verpflichtungen zu überwachen und als Forum für Beratungen über alle im Rahmen des Kapitels auftretenden Fragen zu dienen, darunter konkrete handelsbezogene Angelegenheiten sowie Maßnahmen/Initiativen zur Handelserleichterung. Angesichts der Relevanz der transatlantischen Handelsbeziehungen einigten sich die Verhandlungspartner auf regelmäßige Treffen und die Einrichtung von Kontaktstellen auf beiden Seiten, um Fortschritte zu fördern. Bei der Konformitätsbewertung besprachen die Verhandlungspartner mögliche Modalitäten für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen, die bei der einen Partei ansässig sind, durch die jeweils andere Partei, damit die Prüfung und Zertifizierung für beide Märkte von Herstellern der EU und der USA am Ursprungsort durchgeführt werden kann. Insbesondere erörterten die Parteien die Modalitäten für die Bewertung der technischen Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen, die von den Konformitätsbewertungsstellen einzuhaltenden Regeln sowie die Pflicht der Parteien, zu gewährleisten, dass die Konformitätsbewertungsstellen die geltenden Vorschriften auch auf lange Sicht weiter einhalten. Diesbezüglich sprachen die Parteien konkret darüber, wie sich ihre Behörden bei der Durchsetzung von Vorschriften zur Produktsicherheit bei Erzeugnissen, die von einer im Hoheitsgebiet der anderen Partei ansässigen Konformitätsbewertungsstelle zertifiziert wurden, gegenseitig unterstützen sollten. Beide Seiten erörterten auch die Konformitätsbewertungsverfahren, die von der Arbeitsschutzbehörde in Bezug auf die Sicherheit von elektrischen Geräten für den Seite 9 von 22

10 Einsatz am Arbeitsplatz verlangt werden, wo die EU eine beschleunigte wesentliche Vereinfachung und Modernisierung der bestehenden Verfahren fordert. Im Bereich Normen behandelten die Gespräche schwerpunktmäßig Aspekte im Zusammenhang mit der Transparenz der Verfahren, mit denen Regulierungsbehörden die Normen auswählen, auf die zur Untermauerung technischer Vorschriften verwiesen wird, und der Mitwirkung von Interessenträgern einer Verhandlungspartei in den im Hoheitsgebiet der anderen Partei ansässigen Normungsorganisationen. Vor diesem Hintergrund widmeten sich die Gespräche auch der Frage, wie die Zusammenarbeit von Normungsorganisationen der EU und der USA gefördert werden kann Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen Während dieser Runde besprachen die Unterhändler vorgeschlagene Artikel zu Einfuhrkontrollen, Zertifizierung, Aufbau einer Ausschussstruktur, Notfallmaßnahmen, Transparenz, Prüfungen, antimikrobieller Resistenz, Tierschutz, modernen Technologien in der Landwirtschaft und Handelserleichterungen, um Ziele und mögliche Vorgehensweisen zu umreißen. Es gab fruchtbare Diskussionen zu Einfuhrkontrollen. Beide Seiten verständigten sich darauf, risikobezogene Einfuhrkontrollen beizubehalten. Weitere Fortschritte waren bei den Punkten Zertifizierung, Ausschüsse, Prüfungen und Kontrolle zu verzeichnen. Die EU teilte mit, dass sie einen Vorschlag der USA zu modernen landwirtschaftlichen Technologien nicht unterstützt. Beim Tierschutz führten die Parteien ein erstes eingehendes Gespräch über ihre jeweiligen Erwartungen und Anliegen. Die EU erläuterte das Wesen der von ihr vorgeschlagenen Tierschutzbestimmungen. Es wurde festgestellt, dass sich der Regulierungsansatz der EU und der der USA erheblich voneinander unterscheiden. Die EU beschrieb die Erwartungen ihrer Legislative und ihrer Interessenträger. Sie erläuterte ihren Vorschlag ausführlicher und beantwortete Fragen der USA. Sie verwies auf die Bedeutung von Tierschutzbestimmungen in Handelsabkommen und den Stellenwert dieses Themas im Rahmen des Kapitels über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS). In Sachen antimikrobielle Resistenz (AMR) veranschaulichten die USA anhand einer technischen Präsentation ihre diesbezüglichen Bemühungen im In- und Ausland. Die EU betonte, wie wichtig gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung von AMR auf allen Ebenen und in allen Foren sind, und sprach sich für die Einbeziehung von AMR in das SPS-Kapitel aus Seite 10 von 22

11 2.4. Industriezweige Es wurden neun Industriezweige festgelegt, für die ermittelt werden soll, wie die regulatorische Kompatibilität verbessert werden kann. Die Gespräche werden von den jeweiligen europäischen und US-amerikanischen Regulierungsbehörden dieser Sektoren geführt Arzneimittel Sowohl die EU als auch die USA legten erste Entwürfe eines Rechtstextes zu Arzneimitteln vor. Zum Thema Inspektionen zur guten Herstellungspraxis (GMP) berichteten Regulierungsbehörden beider Seiten über den aktuellen Stand der Arbeiten der Task Force für die Beurteilung der Gleichwertigkeit beider Systeme und berieten über den Arbeitsplan für Entwürfe eines Rechtstextes für den Sektor Arzneimittel Ein erster Austausch fand zu den Entwürfen jeder Seite für einen Rechtstext zum Sektor Arzneimittel statt. Im EU-Vorschlag für einen Anhang über Arzneimittel werden die Bedingungen beschrieben, unter denen jede zuständige Behörde Entscheidungen über Genehmigungen für das Inverkehrbringen trifft, eine internationale Harmonisierung fördert und Rahmenbedingungen für die gegenseitige Anerkennung von GMP- Inspektionen, für den Austausch vertraulicher Informationen einschließlich Geschäftsgeheimnissen und für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen aufstellt. Die Gespräche zu den beiden Vorschlägen werden in der nächsten Verhandlungsrunde fortgesetzt. Inspektionen zur guten Herstellungspraxis (GMP) Regulierungsbehörden beider Seiten verwiesen auf die Fortschritte bei den Arbeiten, die von der Task Force für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der GMP- Inspektionssysteme der EU und der USA durchgeführt wurden. Die in den folgenden Monaten anstehenden Aufgaben wurden festgelegt, und man vereinbarte, die Bemühungen um eine mögliche gegenseitige Anerkennung der jeweiligen GMP- Inspektionen fortzuführen Kosmetika Entwurf eines Rechtstextes für den Sektor Kosmetika: Die USA legten die ersten Bestimmungen für einen Rechtstext zu Kosmetika vor. Die EU verpflichtete sich, den EU-Vorschlag vor der Verhandlungsrunde im Juli vorzulegen Seite 11 von 22

12 Zusammenarbeit bei der Risikobewertung: Die Parteien werden ihre Beratungen darüber fortsetzen, wie Expertengespräche zu EU- und US-Verfahren zur Sicherheitsbewertung von Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel weitergeführt werden. Zusammenarbeit bei der Kennzeichnung und Alternativen zu Tierversuchen: Die EU wies darauf hin, dass vonseiten ihrer Industrie kein Interesse an einem Pilotprojekt für die Prüfung/Kennzeichnung von Farbstoffen besteht. Alternativen zu Tierversuchen wurden kurz angesprochen. Zusammenarbeit im Rahmen der ICCR ( Internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zu Kosmetika ): Beide Seiten werden ihre Arbeiten an einer Strategie zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der ICCR fortsetzen Textilien Keiner der Verhandlungspartner brachte Rechtstexte ein. Die EU verpflichtete sich, ihren Entwurf eines Rechtstextes vor der Verhandlungsrunde im Juli vorzulegen. Meinungsaustausch zum Aufbau eines Rechtstextes zu Textilien: Die EU stellte den Aufbau des künftigen EU-Entwurfs eines Rechtstextes zu Textilien vor. Dieser Text wird wahrscheinlich Bestimmungen für die Zusammenarbeit im Bereich der Etikettierung von Textilien/Bekleidungserzeugnissen, der Sicherheitsanforderungen, der Zusammenarbeit bei marktorientierten Normen und eines bilateralen Mechanismus für die Zusammenarbeit beinhalten. Freiwillige marktorientierte Normen für Textilien: Beide Seiten bestätigten das Interesse an einer Förderung der bilateralen Zusammenarbeit bei marktorientierten Normen. Dies könnte die Förderung der Zusammenarbeit von relevanten Normungsorganisationen der EU und der USA auf der am besten geeigneten Ebene beinhalten. Zusammenarbeit bei Bezeichnungen für Fasern: Die EU bekräftigte ihr Interesse an einer wirksamen Zusammenarbeit mit der USamerikanischen Federal Trade Commission (FTC) im Hinblick auf das Verfahren zur Festlegung der Bezeichnungen neuer Fasern (Etikettierung). Entflammbarkeitsprüfung Seite 12 von 22

13 Die US-Behörde für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (CPSC) teilte mit, dass die Petition der EU-Seidenindustrie, in der die USA ersucht wurden, die Entflammbarkeitsprüfung bei Textilien zu ändern, abgelehnt worden ist. Zu dieser Angelegenheit fand ein eingehender Meinungsaustausch statt. Weitere Informationen sind zu finden hier. Die CPSC informierte über ihre aktuelle Entscheidung zur Ausübung des Umsetzungsermessens im Hinblick auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen für risikoarme Bekleidung für Erwachsene. In der Praxis wird dieses Umsetzungsermessen (d. h. die Befreiung von der Anforderung der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung) für Bekleidungsstücke aus Stoffen gelten, bei denen die CPSC bereits festgestellt hat, dass sie sicher sind und den Entflammbarkeitsnormen entsprechen. Sie gilt nicht für Kinderbekleidung. Leichter entflammbare Stoffe müssen weiterhin geprüft und zertifiziert werden. Pflegehinweise Die EU bat um aktuelle Informationen zum Vorschlag der US-amerikanischen Federal Trade Commission aus dem Jahr 2012 zu Pflegehinweisen, nach dem Hersteller wahlweise entweder ASTM-Pflegesymbole oder ISO-Pflegesymbole verwenden dürften. Die FTC hat in dieser Sache bislang weder einen Stabsbericht angefertigt noch eine Entscheidung getroffen Kraftfahrzeuge In Bezug auf regulatorische Aspekte im Bereich Kraftfahrzeuge führten wir eine konstruktive Diskussion über die Verbesserung der Transparenz des Übereinkommens von 1998 und der Umsetzung der globalen technischen Vorschriften. Am Rande der TTIP-Verhandlungsrunde wurden auch japanische Regulierungsbehörden in die Diskussion einbezogen. Im bilateralen Rahmen tauschten wir Informationen über die jüngsten Fortschritte bei den drei Fällen einer beschleunigten Harmonisierung aus. Anschließend setzten wir unsere eingehenden Gespräche zur möglichen Gleichwertigkeit, Gleichwertigkeit plus und Harmonisierung fort, um zu einer vorläufigen Kategorisierung bei einer Reihe bestehender Sicherheitsvorschriften zu gelangen. Alle Punkte wurden mit Blick darauf erörtert, ihre Behandlung im Rahmen der Gleichwertigkeit, Gleichwertigkeit plus oder Harmonisierung zu bestätigen. Beide Seiten werden sich bemühen, Entwürfe für Abkommensformulierungen für die nächste Verhandlungsrunde zu erstellen Seite 13 von 22

14 Medizinprodukte Entwurf eines Rechtstextes für den Sektor Medizinprodukte Die USA brachten die ersten Bestimmungen für einen Rechtstext zu Medizinprodukten ein. Die EU verpflichtete sich, den EU-Vorschlag vor der Verhandlungsrunde im Juli vorzulegen. Programm zur einheitlichen Prüfung für Medizinprodukte (MDSAP) Die USA ersuchten die EU, weitere Schritte zur Umsetzung der Leitliniendokumente des Programms zur einheitlichen Prüfung für Medizinprodukte des International Medical Device Regulators Forum (IMDRF) und zur Einführung der einheitlichen Prüfung zu unternehmen. Die EU erläuterte den Prozess / die Etappen der Entscheidungsfindung zur umfassenden Mitwirkung der EU am internationalen Programm zur einheitlichen Prüfung von Medizinprodukten. Insbesondere wird die Europäische Kommission eine Bilanz der Erfahrungen aus der MDSAP-Beteiligung 2016 ziehen (Kommission, Mitgliedstaaten und einige EU-Prüforganisationen sind am MDSAP beteiligt). Einmalige Produktnummer (UDI) Damit die Kompatibilität und Interoperabilität der Datenbanken der EU und der USA für die einmalige Produktnummer gewährleistet ist, findet ein fachlicher Austausch statt. Die Datenbank der USA ist schon einsatzbereit. Die Vorbereitungen für den Aufbau der EU-Datenbank laufen. Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften Die EU informierte die USA über den aktuellen Stand der Überarbeitung der EU- Rechtsvorschriften (Entwürfe der Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro- Diagnostika) und die nächsten Schritte im Rechtsetzungsverfahren während der niederländischen Ratspräsidentschaft IKT Die Verhandlungspartner tauschten weiter Informationen zu den verschiedenen IKT- Initiativen aus, die in der EU und in den USA in folgenden Bereichen laufen: E-Health, Verschlüsselung, E-Labelling, Zusammenarbeit bei der Marktaufsicht, softwaredefinierte Funktechnik, spezifische Absorptionsraten von Mobiltelefonen und E-Zugänglichkeit. Zu den Themen softwaredefinierte Funktechnik, spezifische Absorptionsraten und E-Labelling erörterten die Verhandlungspartner Schritte, um Seite 14 von 22

15 einen Dialog über Regulierungsfragen zu fördern, der schließlich zu einer Regulierungskonvergenz führen könnte. Bezüglich der Verschlüsselung erläuterten die USA, wie wichtig es ist, einen goldenen Standard zu erreichen, dem sich Drittländer hoffentlich anschließen. Beim Thema E-Health überwachten die Verhandlungspartner weiterhin die Entwicklungen bei der Umsetzung des Fahrplans zu E-Health/Health-IT zwischen der EU-Kommission und dem US-Ministerium für Gesundheit, und in Sachen Marktaufsicht wurden Schritte erörtert, mit denen die Zusammenarbeit bei den Aktivitäten zur Marktüberwachung für IKT-Produkte intensiviert werden könnten. Einmal mehr verlief der Informationsaustausch positiv, und beide Seiten verzeichneten in einigen Bereichen Fortschritte. Allerdings wies die EU auf die Zurückhaltung von Mitgliedstaaten bei einigen Aspekten, insbesondere bei der Verschlüsselung, hin Technische Erzeugnisse Die EU sprach weiter über die Bestimmung möglicher Bereiche für eine Zusammenarbeit im Maschinenbau, dieses Mal ausgehend von den Vorstellungen der EU für einen Anhang zu technischen Erzeugnissen, in dem Verfahren der Regulierungszusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse festgelegt werden sollen. Die EU legte dar, wie solche Bestimmungen mit dem Kapitel Allgemeine Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und dem Kapitel Technische Handelshemmnisse interagieren können und wie ihr Anwendungsbereich festzulegen wäre. Die hohe Relevanz dieses Sektors wurde von der EU erneut betont Chemikalien Wie in den vorherigen Verhandlungsrunden wurden die Fortschritte bei den Pilotprojekten zu priorisierten Chemikalien sowie zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen erörtert. Im Nachgang zu früheren Kontakten zum Thema prioritäre Stoffe wurde der Informationsaustausch seit der letzten Verhandlungsrunde fortgesetzt. Die technische Analyse der Unterschiede bei den Vorschriften für die Einstufung von Gemischen in Sicherheitsdatenblättern ist nahezu abgeschlossen, so dass die Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessenträger stattfinden kann, um Meinungen dazu einzuholen, ob die ermittelten Unterschiede in der Praxis zu Problemen führen. Die Gespräche über Möglichkeiten zur Erleichterung des Datenaustauschs zwischen Regulierungsbehörden, die auch die Formate für einen solchen Austausch betrafen, Seite 15 von 22

16 wurden fortgesetzt, wobei auch der notwendige Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen beleuchtet wurde. Die EU teilte mit, dass sie einen Formulierungsentwurf für einen Anhang zum Sektor Chemikalien für die nächste Verhandlungsrunde erstellen wird Pestizide Die EU und die USA setzten ihr Gespräch über die Art und Weise einer Zusammenarbeit im Bereich Pestizide fort. Der EU ist weiterhin sehr daran gelegen, dass sich diese Zusammenarbeit nicht mit den guten Kontakten und der Zusammenarbeit überschneidet, die bereits in anderen Foren wie der OECD oder dem Codex Alimentarius bestehen. Die Verhandlungspartner betonten, dass mittlerweile Kontakte zwischen der EU-Koordinierungsstelle für Arbeiten zu Nischenkulturen und dem IR-4-Projekt der USA hergestellt wurden. Mit diesen Projekten sollen Registrierungen von konventionellen Pestiziden für Sonderkulturen und andere Nischenkulturen erleichtert werden. Dies wurde erst nach der unlängst erfolgten Einrichtung des EU-Büros möglich. Die USA unterrichteten die EU über ihren Prüfungsplan und ersuchten um den Prüfungsplan der EU. Die Verhandlungspartner tauschten sich außerdem auf einer kürzlich abgehaltenen Codex-Sitzung zur laufenden Zusammenarbeit aus, überprüften die Fortschritte beim Informationsaustausch über Daten zu globalen Zonen und Gruppierungen von Kulturpflanzen und setzten die Erörterung über andere mögliche Bereiche für eine Zusammenarbeit fort Seite 16 von 22

17 3. REGELN 3.1. Nachhaltige Entwicklung Während der 13. Verhandlungsrunde verbrachte die Gruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung eine komplette Woche mit Verhandlungen zu den Themen Arbeit und Umwelt sowie zu bereichsübergreifenden Fragen. Auf der Grundlage der von der EU und den USA in vorhergehenden Verhandlungsrunden vorgelegten Formulierungsvorschläge konzentrierten sich die Gespräche auf eine ausführliche Analyse von Konvergenzbereichen sowie auf die Ermittlung von wesentlichen Fragen für die anderen Bereiche. Im Bereich Arbeit stimmten die EU und die USA überein, dass es wichtig ist, in den Text Verpflichtungszusagen im Hinblick auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufzunehmen sowie ihr jeweiliges Arbeitsrecht wirksam durchzusetzen und nicht davon abzuweichen. Auch Bestimmungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie menschenwürdiger Arbeitsbedingungen wurden von beiden Seiten als Bereiche von Interesse benannt. Darüber hinaus waren sich die EU und die USA darin einig, dass TTIP eine nützliche Plattform zur Unterstützung der Zusammenarbeit zu Handels- und Arbeitsrechtsfragen in Drittländern ist, und erörterten entsprechende Optionen. Die EU legte weitere Einzelheiten ihres Vorschlags für thematische Artikel dar, in denen wesentliche Grundsätze und Maßnahmen im Hinblick auf die vier ILO- Kernarbeitsnormen verankert werden sollen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Die EU erläuterte ihre Praxis, Bestimmungen zum Recht auf Regulierung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung aufzunehmen. In puncto Umwelt erzielte die Gruppe Fortschritte in Bereichen, in denen ein breites Einvernehmen besteht, unter anderem in Bezug auf den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei unter Berücksichtigung des Problems der IUU- Fischerei. Hinsichtlich der anderen von der EU vorgeschlagenen thematischen Artikel zur Umwelt herrschte Einvernehmen über die Einbeziehung von Bestimmungen zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von wildlebenden Tieren und Pflanzen, einschließlich zur Bekämpfung des illegalen Handels mit wildlebenden Tieren und Pflanzen. Die USA baten um Erläuterung des EU-Vorschlags zu Chemikalien und Abfällen einem Bereich, der bisher von keiner der beiden Seiten in den Kapiteln zu Handel und nachhaltiger Entwicklung/Umwelt aufgegriffen wurde und dem die EU im Rahmen von TTIP besondere Bedeutung beimisst Seite 17 von 22

18 Anknüpfend an die Unterzeichnung des Pariser Abkommens in New York kurz vor der TTIP-Verhandlungsrunde erinnerte die EU außerdem daran, dass sie beabsichtigt, einen Vorschlag eigens zum Klimawandel einzubringen. Bei den bereichsübergreifenden Fragen erläuterte die EU ausführlich ihren Vorschlag zur sozialen Verantwortung der Unternehmen, gab einen Überblick über die kürzlich eingeleiteten Initiativen zu verantwortungsbewussten Wertschöpfungsketten und machte deutlich, dass es sich dabei um einen Schwerpunktbereich handelt, der auch in Handelsabkommen seinen Niederschlag findet. Außerdem erinnerte die EU daran, dass sie ehrgeizige Ziele mit diesem Kapitel verfolgt, angefangen bei umfassenden und innovativen inhaltlichen Verpflichtungen. Sie bestätigte, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt Bestimmungen zu Überwachungs- und Durchsetzungsaspekten erarbeiten wird, um sicherzustellen, dass diese geeignet sind, die Umsetzung der materiellrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten Energie- und Rohstoffhandel Zum Energie- und Rohstoffhandel fanden über zwei Tage hinweg Gespräche zu den jeweiligen Prioritäten der USA und der EU statt. Um hier voranzukommen, besprachen die Verhandlungspartner die angedachte Möglichkeit einer engeren Einbindung der Regulierungsbehörden, und zwar im Grunde schon vor der nächsten Verhandlungsrunde. Die EU-Seite erläuterte ihren Wunsch nach Aufnahme wettbewerbsfördernder Bestimmungen für den Zugang zum Energiemarkt sowie von Bestimmungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und ökologischen Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Zusage der USA zur Aufnahme eines Kapitels zu Energie und Rohstoffen. Entgegen einigen Pressemitteilungen schließen sie eine derartige Aufnahme allerdings auch nicht aus Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Die Gespräche zu KMU stützen sich auf einen vollständig konsolidierten Text. Die Texte der Präambel, von Artikel 1 (Zusammenarbeit) und von Artikel 3 (Ausschuss) sind stabil und müssen nur noch abschließend auf einige spezielle Formulierungsfragen hin geprüft werden. Wir sind uns einig, dass der Ausschuss einen engen Austausch mit den Betroffenen und mit anderen künftigen TTIP-Ausschüssen zur Klärung KMUspezifischer Fragen führen wird. Wir konnten weitere Fortschritte bei Artikel 2 (Informationsaustausch) erzielen, wo sich EU und USA einigten, dass beide Seiten den KMU umfassende und aktuelle Informationen auf benutzerfreundliche Art und Weise zur Verfügung stellen müssen. Die Gespräche zur Art und Weise der Bereitstellung wurden fortgeführt Seite 18 von 22

19 Wir waren uns einig, dass sich das KMU-Kapitel auch auf andere TTIP-Bereiche beziehen sollte, die KMU betreffen oder Vorteile für KMU bringen, und werden dabei mit anderen Verhandlungsgruppen zusammenarbeiten Zoll und Handelserleichterungen Während der 13. Verhandlungsrunde konnten die EU und die USA bei der Abfassung dieses Kapitels weitere Fortschritte erzielen. Die Gespräche betrafen Themen wie Datenharmonisierung, zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Programme in Bezug auf vertrauenswürdige Händler), Ein- Schalter-Systeme (Single Window), verbindliche Vorabauskünfte (verbindliche Informationen) oder internationale Normen, für die wie von der EU in der vorhergehenden Verhandlungsrunde vorgeschlagen eine intensivere Zusammenarbeit von EU und USA im Zollbereich vorteilhaft wäre. Abschließend trafen sich die Gruppe Zoll und Handelserleichterungen und die Gruppe Warenhandel zu einer gemeinsamen Sitzung, um insbesondere über Verfahren der vorübergehenden Einfuhr von Waren zu sprechen Geistiges Eigentum (IPR) und geografische Angaben (g. A.) Die Erörterungen zum geistigen Eigentum dauerten zweieinhalb Tage, wobei ein Abschnitt von zwei Stunden den geografischen Angaben gewidmet war (gesonderter Abschnitt). Die USA präsentierten drei weitere Formulierungsvorschläge zu diesem Thema, und zwar zu Zusammenarbeit, Pflanzensorten und IPR-Maßnahmen an den Grenzen. Gute Fortschritte waren beim Gespräch über die zuvor präsentierten Formulierungsvorschläge zu internationalen Abkommen und den Allgemeinen Bestimmungen zu verzeichnen. Um das Tempo der Verhandlungen zu erhöhen, stimmte die EU zu, auf der Grundlage der Vorschläge der USA zu arbeiten und dort Bemerkungen einzufügen. Die Verhandlungspartner ermittelten konvergierende Elemente in ihren jeweiligen neuen Gesetzen über Geschäftsgeheimnisse und berieten über das weitere Vorgehen bei möglichen textbezogenen Verhandlungen. Das Gesetz der USA über zivilrechtliche Maßnahmen im Falle der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen wurde am 11. Mai 2016 verabschiedet. Auf der EU-Seite ist die Schlussabstimmung im Rat über eine vergleichbare Rechtsvorschrift für Mai geplant. Außerdem brachten sich die Seite 19 von 22

20 Verhandlungspartner zu ihren jeweiligen Verfahren zur Überprüfung des Urheberrechts gegenseitig auf den neuesten Stand. Geografische Angaben (g. A.) Die Vertreter der EU erinnerten daran, dass geografische Angaben (g. A.) im Rahmen von TTIP für die EU von zentraler Bedeutung sind und dass sie bereit sind, ihre Ziele der Gewährleistung eines besseren Schutzes für eine ausgewählte Liste geografischer Angaben aus der EU mit Pragmatismus und unter Einbringung kreativer Ideen zu verfolgen. Die EU forderte die USA erneut auf, sich bei diesem Thema zu bewegen, um gegenüber anderen TTIP-Verhandlungsabschnitten angesichts der dort erzielten Fortschritte aufzuholen Wettbewerb Die EU und die USA führten ihre Gespräche zum Wettbewerbskapitel weiter. Die Verhandlungen konzentrierten sich hierbei auf von beiden Verhandlungspartnern eingebrachte Formulierungsvorschläge. Die Verhandlungspartner besprachen, wie sich der Text insbesondere in Bezug auf verschiedene Aspekte der Verfahrensrechte verbessern ließe. Beide Seiten zeigten sich entschlossen, auf einen schnellstmöglichen erfolgreichen Abschluss des Kapitels hinzuarbeiten. Zu diesem Zweck wird die EU neue Ansätze dazu vorstellen, wie Ausnahmen von der Anwendung des Wettbewerbsrechts formuliert werden sollten, vor allem für mit legitimen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraute Unternehmen. Staatseigene Unternehmen und Subventionen Die Gespräche über die jeweiligen Formulierungsvorschläge zum Thema staatseigene Unternehmen konzentrierten sich diesmal auf die Begriffsbestimmung für staatseigene Unternehmen, wobei die Verhandlungspartner mehrere unterschiedliche Konzepte prüften. In Bezug auf Subventionen befassten sich die Verhandlungspartner mit den jeweiligen Vorschlägen und erhielten tiefere Einblicke in die zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Verwaltungssysteme der jeweils anderen Seite. Die Gespräche boten beiden Verhandlungspartnern die Möglichkeit, ihre jeweilige Position zu den Formulierungsvorschlägen näher zu erläutern Seite 20 von 22

21 Es bleiben jedoch noch Punkte offen, insbesondere im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Bestimmungen sowohl bei staatseigenen Unternehmen als auch bei Subventionen Investitionsschutz In dieser Verhandlungsrunde wurden die Gespräche zu Formulierungsentwürfen der EU und der USA zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten fortgesetzt. Beim Thema Liberalisierung und Schutz von Investitionen wurden in den Gesprächen alle materiellrechtlichen Vorschriften sowie Begriffsbestimmungen und Vorbehalte behandelt. Der intensive Austausch ermöglichte einen Vergleich der Konzepte insgesamt und Fortschritte bei der Konsolidierung von Formulierungen, bei denen die Texte der EU und der USA stärkere Übereinstimmungen aufwiesen (z. B. Enteignung, Entschädigung für Verluste), sowie ein besseres Verständnis durch überwiegend konzeptbezogene Erörterungen anderer Bereiche, in denen noch Arbeiten anstehen (z. B. Architektur, Inländerbehandlung, gerechte und billige Behandlung). Beim Thema Beilegung von Investitionsstreitigkeiten fand ein Austausch zu den verbliebenen jeweiligen Formulierungsvorschlägen statt, die während der 12. Verhandlungsrunde nicht erörtert worden waren. Der erste Teil des Gesprächs konzentrierte sich auf Bereiche, in denen eine Konvergenz festzustellen ist, und beide Seite stellten Fragen zu den jeweiligen politischen, rechtlichen und textlichen Herangehensweisen, um begriffliche und textliche Übereinstimmungen zu ermitteln. Die Gesprächsthemen umfassten die Verfahren zur Verbindung mehrerer Klagen, Bestimmungen für die frühzeitige Ablehnung unbegründeter Klagen, die Rolle der nicht an der Streitigkeit beteiligten Vertragspartei, die Ernennung von Sachverständigen zur Berichterstattung über Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- oder andere Angelegenheiten sowie das Verhältnis zwischen den Regeln für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und den Verfahren der zwischenstaatlichen Streitbeilegung. Außerdem stellte die EU ihren Formulierungsvorschlag zur Sicherheit bezüglich der Kosten der Verfahren und das Interventionsrecht Dritter mit einem unmittelbaren und gegenwärtigen Interesse am Ergebnis der Streitbeilegung vor. Beide Seiten erörterten anschließend ausführlich den EU-Vorschlag für ein Investitionsgerichtssystem, das aus einem erstinstanzlichen Gericht und einer Berufungsinstanz besteht. Nach einer allgemeinen Präsentation des Vorschlags durch die EU stellten die USA detaillierte Fragen zur Legitimationsgrundlage des Vorschlags sowie zur Funktionsweise des vorgeschlagenen Gerichtssystems Seite 21 von 22

22 3.8. Zwischenstaatliche Streitbeilegung In dieser Verhandlungsrunde wurden die konstruktiven Gespräche zur zwischenstaatlichen Streitbeilegung fortgesetzt. Die Unterhändler erzielten gute Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung der jeweiligen Formulierungsvorschläge und der Erstellung eines gemeinsamen Textes. Insbesondere konzentrierten sich die Gespräche dieser Verhandlungsrunde auf die Einrichtung eines Panels, die Erstellung eines Verzeichnisses von Schiedsrichtern, Amicus-Curiae-Vorlagen, dringliche Streitfälle und mögliche Informationsquellen für das Panel. Ferner fand ein Meinungsaustausch über die Möglichkeit der Veröffentlichung abweichender Auffassungen durch einen Schiedsrichter statt. Abschließend folgten noch weitere Verhandlungen und Feinabstimmungen zu den konsolidierten Bestimmungen für die Erfüllungsphase, also die Phase, die auf die Veröffentlichung eines Panelberichts zu einem bestimmten Streitfall folgt. In allen besprochenen Bereichen wurden gute Fortschritte verzeichnet, es bestehen jedoch weiterhin einige erhebliche konzeptionelle Unterschiede. Beide Seiten verständigten sich auf weitere Arbeiten zwischen den Verhandlungsrunden, insbesondere in Bezug auf den EU-Vorschlag zur Mediation, da während dieser Verhandlungsrunde nicht genügend Zeit für eine intensive Beratung war Rechtliche und institutionelle Fragen Die EU und die USA führten gute Gespräche über eine Reihe von horizontalen rechtlichen Fragen, wie etwa die gemeinsame Erstellung von Leitlinien für Hinweise, Begriffsbestimmungen, die einleitenden, administrativen/institutionellen und abschließenden Bestimmungen von TTIP, und gingen kurz auf Ausnahmen ein (z. B. Einbindung der allgemeinen Ausnahmen der WTO in TTIP). Sie kamen überein, dass beide Seiten möglichst bis Juli Formulierungsvorschläge für diejenigen horizontalen rechtlichen Fragen einbringen, für die eine oder beide Seiten noch keinen Text vorgelegt haben, insbesondere in Bezug auf Begriffsbestimmungen und institutionelle Fragen Seite 22 von 22

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