2 S Man nachrichtlich: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

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1 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Postfach ÄLJttlK) Bonn Oberste Straßenbaubehörden *..< { der Länder ^ ^S^^s^,TVerl(etiri nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH - 2 S Man 2015 Dr. Stefan Krause Leiter der Abteilung Straßenbau HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz Bonn POSTANSCHRIFT Postfach Bonn TEL +49 (0) FAX+49 (0) Ref-StB 17@bmvi.bund.de Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2015 Sachgebiet 05.2: Brücken- und Ingenieurbau; Grundlagen 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen Betreff: Förtschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertrags bedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) a) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2012 vom StB 17/ / b) Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2013 vom StB 17/ / Aktenzeichen: StB 17/ / Datum: Bonn, Seite 1 von 4 Anlagen: 1. Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dez Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dez ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße VERKEHRSANBINDUNG: Bus: 631, 637, 638, Bahn: 66, Haltestelle: Robert-Schuman-Platz Zertifikatselt 2009 audit berufundfamllle

2 #1 Bundesministerium 1 für Verkehr I digitale Infrastruktur Seite 2 von 4 A. (1) Die Zusätzlichen Technischen Yertragsbedingungen und Richtli nien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) wurden 2003 bekannt gegeben und zuletzt mit ARS Nr. 25/2013 vom 10, mit dem Stand Dezember 2013 fortgeschrieben. (2) Mit ARS Nr. 22/2012 vom erfolgte die Umstellung der Regelwerke für die Berechnung und Bemessung von Brücken auf die europäischen Regelungen der Eurocodes. Diese Umstellung erfor derte auch eine Anpassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbe- ( dingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). (3) Bei Anwendung der Eurocodes sind die ZTV-ING" sowie die Liste der Hinweise zu den ZTV-ING" in der jeweils aktuellen Fas sung zugrunde zu legen-bzw. zu beachten und ggf. projektbezogen zu vereinbaren. (4) Die jeweils letzten Wesentlichen Änderungen in den ZTV-ING" sind der Anlage 3 zu entnehmen. In gleicher Weise sind die aktuellen Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2014" gemäß An lage 2 einzubeziehen. (5) Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV- ING" erfolgt ausschließlich digital über das Internet. Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden unter: / Publikationen / Regelwerke zum Download / Brü cken- und Ingenieurbau (6) Aus urheberrechtlichen Gründen sind hiervon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und der zugehörigen TL/TP-ING ausge nommen, die von der Forschungsgesellschafit für Straßen- und Ver kehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. Dies betrifft folgende Abschnitte der ZTV-ING: 5-4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung "7-1 bis 7-5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl 8-2 Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt 9-3 Bauwerke - Lärmschutzwände Diese Abschnitte können nur über die Homepage des FGSV-Verlages kostenpflichtig heruntergeladen werden. (1) Die Aktualisierung der ZTV-ING betrifft folgende Abschnitte: B. 2-1 Grundbau - Baugruben 2-2 Grundbau - Gründungen 2-3 Grundbau - Wasserhaltung Grundbau - Stützkonstruktionen (2 TT Zertifikat seft 2009 audlt berufundfamllle

3 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seite 3 von Massivbau - Beton 3-2 Massivbau - Bauausführung 5-1 Tunnelbau - Geschlossene Bauweise 5-2 Tunnelbau - Offene Bauweise 6-1 Bauverfahren - Traggerüste 8-3 Bauwerksausstattung - Lager und Gelenke 9-4 Bauwerke - Wellstahlbauwerke 10-1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke (2) Diese Abschnitte sind in der Übersicht über den Stand der ZTV- ING" - Ausgabe Dezember 2014 (Anlage 1) durch Fettdruck des Be arbeitungsstandes 12/2014 hervorgehoben. Diese neue Übersicht do kumentiert den aktuellen Stand der ZTV-ING und enthält sowohl die neuen bzw. überarbeiteten sowie die weiterhin gültigen Abschnitte. C. (1) Die Hinweise zu den entsprechenden Abschnitten der ZTV-ING sind bei der Projektbearbeitung und Ausschreibung zu beachten. Der aktuelle Stand ergibt sich aus der Liste der Hinweise zu den ZTV- ING - Stand 30. Dezember 2014" (Anlage 2). Nicht mehr in der Liste aufgeführte Hinweisblätter entfallen. (2) Soweit die Hinweise zu den ZTV-ING" für die jeweilige Maß nahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen auf zunehmen bzw. zu vereinbaren. (1) Ich bitte Sie, folgende Regelungen für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen einzuführen und - soweit zutreffend - zukünftigen Bauverträgen auf der Grundlage der Eurocodes zugrunde zu legen: D. Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014 ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014 Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. Dezember 2Qlj/f Hinweise zu den ZTV-ING ( sind projektbezogen zu vereinbaren) (2) Das ARS Nr. 25/2013 vom mit Bekanntgabe der ZTV-ING - Stand Dezember wird hiermit aufgehoben. (3) Einen Abdruck Ihres Einfuhrungsschreibens bitte ich mir zu über senden. Im Interesse einer einheitlichen Regelung würde ich es be grüßen, wenn für Bauvorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich ent sprechend verfahren wird.

4 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Seite 4 von 4 (4) Bei laufenden Bauverträgen bleibt die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der ZTV-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Daher sind die bisherigen Fassungen der ZTV-ING in geeigneter Weise zu archivieren. (5) Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrs blatt, Heft 06/2015 vom veröffentlicht. Im Auftrag Dr. Stefan Krause Beglaubigt: Angestellte^

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Übersicht über den Stand der ZTV-ING Ausgabe Dezember 2014 Teil: Abschnitt: Stand: 1 Allgemeines 2 Grundbau 3 Massivbau 1 Grundsätzliches Seite / Technische Bearbeitung Seite / Prüfungen während der Ausführung Seite / Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus Seite / Baugruben Seite / Gründungen Seite 1-7 ' 12/ Wasserhaltung Seite / Stützkonstruktionen Seite / Beton Seite / Bauausführung Seite / Bauwerksfugen Seite / Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Seite / Füllen von Rissen und Hohlräumen in Beton bauteilen Seite / Mauerwerk Seite /2012 Stand ' Seite 1 von 3

6 Teil: Abschnitt: Stand 4 Stahlbau, Stahlverbundbau 1 Stahlbau Seite / Stahlverbundbau Seite / Korrosionsschutz von Stahlbauten Seite / Brückenseile in Bearbeitung 5 Korrosionsschutz von Brückenseilen in Bearbeitung 5 Tunnelbau 6 Bauverfahren 7 Brückenbeläge 1 Geschlossene Bauweise Seite / Offene Bauweise Seite / Maschinelle Schildvortriebsverfahren Seite / Betriebstechnische Ausstattung Seite / Abdichtung Seite / T raggerüste Seite / Taktschiebeverfahren Seite / Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs schicht aus einer Bitumen-Schweißbahn Seite / Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs schicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen Seite /2010 * 3 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungs schicht aus Flüssigkunststoff Seite / Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungs system Seite / Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Seite /2003 Stand Seite 2 von 3

7 Teil: Abschnitt: Stand 8 Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer Seite Fahrbahnübergänge aus Asphalt Seite Lager und Gelenke Seite Rückhaltesysteme Seite Entwässerungen Seite Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten Seite / / / / / / Bauwerke Verkehrszeichenbrücken Seite 1-11 Bewegliche Brücken Seite 1-28 Lärmschutzwände Seite 1-2 Wellstahlbauwerke Seite / / / / Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Seite /2014 Stand Seite 3 von 3

8 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Abteilung Straßenbau Liste der Hinweise zu den ZTV-ING Stand: 30. Dezember 2014 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 1 Allgemeines 1 Grundsätzliches Abruf der Zusammenstellung der geprüften bzw. zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile" nach ZTV-ING 2 Technische Bearbeitung 3 Prüfungen während der Ausführung 4 Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus 2 Grundbau 1 Baugruben 2 Gründungen 3 Wasserhaltung 4 Stützkonstruktionen 3 Massivbau 1 Beton Zuordnung von Beton nach alter und neuer Norm 2 Bauausführung Anwendung von europäischen techn. Zulassungen für Spannverfahren nach ETAG Bauwerksfugen 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen 5 Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen 6 Mauerwerk Stand Seite 1 von 3

9 Teil / Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 4 Stahlbau. Stahlverbundbau 1 Stahlbau 2 Stahlverbundbau 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten Hinweise zur Anwendung von Blatt 97 und Blatt 99 der TL/TP-KOR-Stahlbauten Hinweise und Änderungen zu den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) Änderungen hinsichtlich der Farbe einiger Grundbeschichtungen nach den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP-KOR-Stahlbauten) 4 Brückenseile 5 Korrosionsschutz von Brückenseilen 5 Tunnelbau 1 Geschlossene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung , Hinweise zu.afihang-a -Rjchtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung OStI von Tunnelinnenschalen (RI-ZFP-TU) 2 Offene Bauweise Hinweise zu Planung, Entwurf und Ausführung Maschinelle Schildvortriebsverfahren Hinweise zu Planung und Entwurf Betriebstechnische Ausstattung Hinweise zu Planung und Entwurf Abdichtung 6 Bauverfahren 1 T raggerüste 2 Taktschiebeverfahren 3 Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse Stand Seite 2 von 3

10 Teil /Abschnitt der ZTV-ING: Stand: 7 Brückenbeläge 1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen- Schweißbahn Hinweise zur Anwendung Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht 25 Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen- Schweißbahnen Hinweise für die Ausführung von Randanschlüssen der Abdichtung bei Betonbrücken gemäß Richtzeichnungen Dicht 20 bis Dicht 25 Bitumen-Schweißbahnen nach DIN EN Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff 4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem 5 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl Hinweise zur Anwendung Bauwerksausstattung 1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Ejästömer ^ 2 Fahrbahnübergänge aus Asphalt 3 Lager und Gelenke 4 Rückhaltesysteme 5 Entwässerungen 6 Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung von Ankerplatten 9 Bauwerke 1 Verkehrszeichenbrücken 2 Bewegliche Brücken 3 Lärmschutzwände 4 Wellstahlbauwerke 10 Anhang 1 Normen und sonstige Technische Regelwerke Stand Seite 3 von 3

11 Anlage 3 zum ARS 06/2015 vom Wesentliche Änderungen in den ZTV-ING - Ausgabe Dezember 2014 In den einzelnen Abschnitten der ZTV-ING ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen: Abschnitte 2-1 bis 2-4: Berücksichtigung neuerer normativer Entwicklungen. DIN EN Ausgabe' gilt nun in allen vier Abschnitten mit. Die Datierung wurde erforderlich, weil in der Ausgabe dieser Norm im Abschnitt 8 Anker" Änderungen umgesetzt wurden, die von den deutschen Normenausschüssen nicht gebilligt wurden, da hierdurch Missverständnisse und ggf. Fehlinterpretationen befürchtet werden. Im Abschnitt 1 wurden für die Herstellung von Schlitzwänden nun die Normen DIN 4126 und DIN 4127 berücksichtigt. In den Abschnitten 2 und 4 konnte die Forderung nach allgemeiner bauaufsichtlichen Zulassung für Spundbohlen aus den Stahlsorten 320 GP, 390 GP. und 430 GP für die Herstellung von Gründungen und Stützkon-. struktionen entfallen, da diese nicht mehr Bestandteil der Bauregelliste A Teil 1 ist. Abschnitt 3-1: Redaktionelle Überarbeitung der Prüfungen zur Bestimmung des Wassergehalts von Frischbeton (Nr. 10.1) sowie Ergänzung um die Methode zur Bestimmung der Kernfeuchte der Gesteinskörung (Nr ) in Anlehnung an das Verfahren nach DIN 52171: i Abschnitt 3-2: Ergänzender Hinweis in Nr. 5.2 (3) auf die Betonstahlverzeichnisse des DIBt. Aufnahme der Regeln zur Verwendung von Betonstahl in Ringen unter Nr. 5.1 (4). (Damit kann das ARS 28/1991 Genormte und bauaufsichtlich zugelassene Betonstähle" sowie das Hinweis blatt zu Abschnitt 3-2 Weiterverarbeitung von Betonstahl vom Ring" vom zurück gezogen werden.) Abschnitt 5-1: Verwendung von PP-Faserbeton gemäß Anhang B für die Ausführung der Tun nelinnenschale des aufgehenden Gewölbes und ggf. vorzusehender Zwischendecken. Abschnitt 5-2: Verwendung von PP-Faserbeton gemäß Anhang B zum Teil 5 Abschnitt 1 für den Konstruktionsbeton. Abschnitt 6-1: Präzisierung der Bestimmung, dass die Prüfung des Ingenieurbauwerkes und des Traggerüstes in einer Hand liegen soll. Die Bestimmung Die Prüfkosten für Nachträge der Tragwerksplanung des Traggerüstes, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, trägt dieser selbst, wurde gestrichen. Stand Seite 1

12 Anlage 3 zum ARS XY/2015 vom.2015 Abschnitt 8-3: Ergänzung, dass die Verwendung von Kunststoffmörteln zum Ausgleich von Passungenauigkeiten beim Einbau von Lagern an der Stahlkonstruktion von Brücken bei Neubau ten unzulässig und bei Instandsetzungsmaßnahmen an Bedingungen geknüpft ist. Abschnitt 8-6: Aufnahme von Regelungen zur Sicherung von nicht planmäßig vorgespannten Schrauben und einige redaktionelle Änderungen. Abschnitt 9-4: Berücksichtigung neuerer normativer Entwicklungen. DIN EN gilt nun in der Ausgabe mit. Die Datierung dieser Norm wurde in Teil 2 Grundbau" erforderlich und im Sinne eines konsistenten Regelwerkes auch für den Abschnitt 9-4 übernommen. Sie gilt damit auch im Abschnitt 9-4, Nr. 7.1 für den Einbau. Überprüfung und Anpassung der Begriffsdefmitionen Überschüttung" und Überdeckung". Abschnitt 10-1: Aktualisierung der Normen und sonstigen Technischen Regelwerke auf Grund lage der durch die AG und den KoA-Bau überarbeiteten Abschnitte der ZTV-ING. Stand: Seite 2

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