LANDKREIS HARZ DER LANDRAT

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1 LANDKREIS HARZ DER LANDRAT Leitfaden zur Beantragung einer Erlaubnis oder einer Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr Beginnen Sie hier Das Güterkraftverkehrsgesetz(GüKG) -Ordnungsrahmen für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen Der Verkehr, also der Transport von Gütern, Personen und Informationen, ist fraglos eine Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand einer modernen Gesellschaft. Er ist in speziellen Gesetzen und EU-Verordnungen geregelt. Mit dem am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts ist der bisher für den gewerblichen Güterkraftverkehr geltende nationale Ordnungsrahmen an die europäische Rechtsentwicklung angepasst und damit insbesondere die bislang für den Güterfernverkehr geltende Kontingentierung sowie die Beschränkung der Nahzone aufgehoben worden. Vorraussetzung für die Durchführung von gewerblichem Güterkraftverkehr in Deutschland ist nunmehr _ wie in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) _ allein die Erfüllung der subjektiven Berufszugangsvoraussetzungen (persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit). Der Nachweis der Berufszugangsvoraussetzungen erfolgt durch eine Erlaubnis, die ausschließlich zum Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands berechtigt oder eine Gemeinschaftslizenz, die sowohl zum nationalen Güterkraftverkehr als auch zu Kabotageverkehr in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten, also für jedweden Binnenverkehr innerhalb jedes einzelnen Aufnahmemitgliedstaates der genannten Staatengemeinschaft berechtigt. Der Weg zur Erteilung einer Erlaubnis oder Lizenz. Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Erlaubnis- oder Lizenzerteilung Wird für Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen stets eine Erlaubnis oder Lizenz benötigt? Das Güterkraftverkehrsgesetz beantwortet diese Frage konsequent, indem es bestimmt: 1. Die geschäftsmäßige oder entgeltliche (gegen Entgelt = gewerblich) Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben ( 1 Abs. 1 GüKG) ist gemäß ( 3 GüKG) erlaubnispflichtig und gemäß ( 7 a GüKG) versicherungspflichtig. Die Gemeinschaftslizenz gilt als Erlaubnis im Sinne des GüKG. Daraus folgt: Beförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, fallen somit nicht unter das Güterkraftverkehrsgesetz. Hierbei wird auch nicht zwischen LKW oder PKW unterschieden, maßgeblich ist allein das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger. Stand August Die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens (=Werkverkehr) ist erlaubnisfrei; es

2 - 2 - besteht auch keine Versicherungspflicht. Eine Beförderung für eigene Zwecke liegt aber nur dann vor, wenn die in 1 Abs. 2 oder 3 GüKG im Einzelnen genannten Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind. Daraus folgt: Sind die in Abs. 2 festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr gegeben ( 1 Abs. 4 GüKG). 3. Die Beförderungen von Gütern nach den in 2 Abs. 1 Nr. 1-9 GüKG genannten Fallgruppen (z. B. die Beförderung von Gütern durch Vereine) sind vom Anwendungsbereich des GüKG ausgenommen, d. h. sie sind freigestellt. Daraus folgt: Die in 2 Abs. 1 Nr. 1-9 GüKG katalogmäßig aufgeführten Fallgruppen beziehen sich sowohl auf den gewerblichen Güterkraftverkehr als auch auf den Werkverkehr. Wann sind die Bedingungen für den Berufszugang erfüllt und in welcher Form muss der Nachweis erbracht werden? die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Unternehmer und die für die Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt. Die Zuverlässigkeit ist nachzuweisen durch Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, und zwar: o für den Unternehmer und den Verkehrsleiter, o bei Personengesellschaften für alle Gesellschafter, o bei juristischen Personen für den oder die gesetzlichen Vertreter. Aufgrund welcher Kriterien wird eine Erlaubnis oder Lizenz erteilt? Die Erlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz wird auf Antrag erteilt, wenn die Bedingungen für den Berufszugang, nämlich die Zuverlässigkeit von Unternehmer und Geschäftsführer die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die fachliche Eignung von Unternehmer und/oder Geschäftsführer nachweislich sämtlich erfüllt werden. Wo sind das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen? Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind bei der folgenden Stelle zu beantragen: Einwohnermeldeamt Bitte beachten Sie: Das Führungszeugnis sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses "zur Vorlage bei der Behörde" des Landkreises Harz - Ordnungsamt - Postfach 15 42, Halberstadt zu beantragen.

3 - 3 - Als Verwendungszweck ist anzugeben: "Erteilung einer Erlaubnis oder "Erteilung einer Gemeinschaftslizenz. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Dies ist entsprechend den Bestimmungen der Berufszugangs-VO GüKG in der Regel der Fall, wenn das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als EURO für das erste Kraftfahrzeug oder weniger als Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug beträgt. Wie ist die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen? Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist grundsätzlich nachzuweisen durch Vorlage: - einer Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs-, oder Steuerberatungsgesellschaft, in der auf der Grundlage des Jahresabschlusses, der Vermögensübersicht oder der Eröffnungsbilanz das Eigenkapital in der jeweils geltenden Höhe ausgewiesen und bestätigt wird (Entsprechende Vordrucke sind Bestandteil des Formularantrags), - einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des zuständigen Finanzamtes - einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde - einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse der Arbeitnehmer) - einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Wo sind die Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit zu beantragen? Die Eigenkapitalbescheinigung bei Ihrem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc. Die UB des Finanzamtes beim zuständigen Finanzamt Die UB der Gemeinde bei der zuständigen Gemeinde (Bereich Steuern) Die UB der Sozialversicherung bei der zuständigen Krankenkasse (z. B. AOK) Die UB der Berufsgenossenschaft bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung, Ottenser Hauptstr. 54, Hamburg, Telefon: (0 40) Bitte beachten Sie: Die vorbezeichneten Bescheinigungen dürfen bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein! die fachliche Eignung ist gegeben, wenn der Unternehmer oder der Verkehrsleiter über die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Wie ist die fachliche Eignung nachzuweisen? Die fachliche Eignung ist grundsätzlich durch Vorlage einer Prüfungsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen, und zwar - für den Unternehmer

4 die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Personengesellschaft - bei juristischen Personen für den oder die gesetzlichen Vertreter. - Wird ein Verkehrsleiter bestellt, so genügt der Nachweis der fachlichen Eignung für diese Person. Hinweis zum Verkehrsleiter: Seit dem benötigen alle betroffenen Unternehmen einen internen oder externen Verkehrsleiter. Dieser ist im Grunde die alte zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs bestellte Person. Unterschied: Er muss nun ausdrücklich benannt werden und Verstöße werden künftig in einem EU-weit einsehbaren Register vermerkt mit der Konsequenz, dass ihm bei nachgewiesener Unzuverlässigkeit die Verkehrsleitertätigkeit auch EU-weit untersagt werden kann. Die Bestellung eines "Verkehrsleiters" ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die durch arbeits- und / oder gesellschafterrechtliche Verträge nachgewiesen werden müssen. Anforderungen an den Verkehrsleiter Zuverlässigkeit Fachliche Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK, Altbescheinigungen bleiben gültig) Ständiger Aufenthalt in der EU Verkehrstätigkeiten des Unternehmens werden tatsächlich und dauerhaft geleitet Aufgaben Klassische Tätigkeiten eines Transportunternehmers bzw. eines leitenden Angestellten in einem Transportunternehmen. Dazu zählen: Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente Grundlegende Rechnungsführung Zuweisung der Ladung oder Fahrdienste an die Fahrer und Fahrzeuge Prüfung der Sicherheitsverfahren Interner Verkehrsleiter Steht in einer echten Beziehung zum Unternehmen, z.b. als Angestellter, Direktor, Eigentümer, Anteilseigner oder als die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führende Person Kein gesonderter Vertrag erforderlich, jedoch eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag Externer Verkehrsleiter Vertragliche Bindung Darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten Erlaubnis und Lizenz im Überblick An wen wird die Erlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz erteilt? Die Erlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz wird dem Unternehmer für seine Person erteilt. Sowohl die Erlaubnis als auch die Gemeinschaftslizenz sind nicht übertragbar. Unternehmer sind: - die einzelne natürliche Person, die ein Güterkraftverkehrsgewerbe betreibt - jeder Miterbe in einer Erbengemeinschaft - jeder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Offene Handelsgesellschaft - die Kommanditgesellschaft - die juristische Person (z. B. Kapitalgesellschaft)

5 - 5 - Gibt es Befristungen und/oder Beschränkungen? Ja, die Erlaubnis wird für die Zeitdauer von zehn Jahren erteilt; sie wird nach Ablauf der Gültigkeitsdauer - wenn der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt unbefristet erteilt. Sie kann im Übrigen unter Bedingungen, Auflagen oder verkehrsmäßigen Beschränkungen erteilt werden, Gemeinschaftslizenz wird grundsätzlich für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt; sie muss nach Fristablauf erneut beantragt werden. Gibt es eine zahlenmäßige Beschränkung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz? Grundsätzlich gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung (Kontingentierung) der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz. Der Erlaubnis/ Lizenzinhaber erhält auf Antrag neben der Originalurkunde der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz allerdings nur so viele Erlaubnisausfertigungen oder beglaubigte Abschriften der Gemeinschaftslizenz, wie ihm Fahrzeuge und die für diese Fahrzeuge erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Tipps und Hinweise Beschleunigung Ihres Antrags Tipp: Reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein! Entscheidend für eine zügige Verfahrensabwicklung ist, dass der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Gemeinschaftslizenz voll-ständig, d. h. mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird. Reichen Sie daher Ihren Antrag bei der Erlaubnis-Lizenzbehörde erst dann ein, wenn sie sämtliche Unterlagen beisammen haben. Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz? Tipp: Beantragen Sie die Erteilung der Gemeinschaftslizenz! Mit der Erteilung einer Gemeinschaftslizenz erhalten Sie die Berechtigung sowohl Inlandsbeförderungen als auch innergemeinschaftliche (auch Kabotage) Beförderungen durchzuführen. Damit sind Sie in der Lage, sich flexibel den Anforderungsprofilen in der Transportnachfrage anzupassen. Auskünfte zum Erlaubnis- und Lizenzverfahren Auskünfte zu Fragen, die den Regelungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes betreffen, erhalten Sie bei der Erlaubnis-Lizenzbehörde des Landkreises Harz, Ordnungsamt Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt. Hier stehen Ihnen die Sachbearbeiter Herr Märgel Tel Frau Neumann Tel Herr Leupold Tel Fax für entsprechende Anfragen und Auskünfte zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Sie Auskünfte: Bundesamt für Güterverkehr Außenstelle Erfurt Bahnhofstraße 37; Erfurt Postanschrift: PF ; Erfurt Tel Fax:

6 - 6 - Zentrale Köln Tel Industrie- und Handelskammer Magdeburg Abt. Verkehr Alter Markt Magdeburg Tel Fax : internet@magdeburg.ihk.de Landesverband des Verkehrsgewerbes Sachsen Anhalt e. V. Morgenstraße 6; Magdeburg Postanschrift: PF 19 40; Magdeburg Tel Fax: Fax: poststelle@fa-qlb.ofd.mf.sachsenanhalt.de Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Hauptverwaltung Mitgliederabteilung Ottenser Hauptstraße Hamburg Tel Fax Postanschrift: Hamburg mitglieder@bg-verkehr.de Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Franckestr Halle / Saale Tel Fax: info@halle.ihk.de Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen Anhalt Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West Klusstr Halberstadt Tel Fax Finanzamt Quedlinburg Klopstockweg Quedlinburg Tel

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