Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. V RlAGE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. V RlAGE"

Transkript

1 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LRHNRW Postfach Düsseldol'f Frau Präsidentin des Landtags Nordrheio... Westfalen Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 LANDTAG Düsseldorf NORDRHE\N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V RlAGE 16/ 26 Z\,f)f.:: oi f :"};'f c2 (J J Düsseldorf Konrad-Adenauer -Platz 13 Telefon Telefax poststelle@lrh.nrw.de (Kein Zugang für elektronisch s1gnierte sowie verschlilsselte elektronische DOkumente) Auskunft erteilt: Frau B. Schäfer Durchwehl Aktenzeichen; Fr Datum /? Sachstandsaktualisierungen des landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen für die Sitzung des Ausschusses für HaushaftskontroHe am 10, Sehr geehrte Frau Präsidentin, Iu Ie. t4'n... "'1 zur Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am erhalten Sie die Sachstandsaktualisierungen für Beiträge aus dem Jahresbericht 2014 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2013 (Drucksache 16/6164): Abschnitt 9: Abschnitt 12: Abschnitt.14: Abschnitt 20: Abschnitt 21 : Abschnitt 22: Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien des Bau- und Uegensqhaftsbetriebs Nordrhein-Wes~alen Ungenutzte Budgets für die Fortbildung von Lehrkräften Neubau eines Zentrums für Operative MedizinamUniversitätsklinikumDüsseldorf Restrukturierung der WestLB AG Wirtschaftlichkeit des Sondervermögens. "Risikoabschirmung WestLBAG H Förderung der Deutsche Fußball Route NRW mit der Bitte um Weiterleitung an die Damen und Herren Abgeordneten des oben genannten Aussch usses.

2 Die Sachstandsaktualisierungen beruhen auf Entscheidungen des Großen Kollegiums vom Mit.lf.e~ndIiChen Grüßen )jb",~ 0_ ~'. '}k Dr. Brigitte Mand;,.r Anlagen Heweils SO-fach)

3 Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 9 des Jahresberichts 2014, Seiten 96 bis Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen - Zuständiges Mitglied: Leitender Ministerialrat Andreas Zelljahn 1. Die Prüfung der Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien des Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) ergab, dass erhebliche Mängel im Umgang mit "Leerstand" bestehen. Dies spiegelt sich in dem vom Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) festgestellten Anstieg der Leerstandsflächen im Zeitraum vom bis zum von rund m 2 auf rund m 2 bzw. dem Anstieg der Leerstandsquote im gleichen Zeitraum von 2,7 v. H. auf 4,4 v. H. wider. Aus Sicht des LRH liegen die Ursachen dafür u. a. in der bestehenden Struktur der dezentralen Organisation des Leerstandsmanagements sowie in fehlenden generellen Regelungen zur Leerstandsbearbeitung, weshalb es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Verwendung und Verwertung leerstehender Immobilien durch den BLB NRW gekommen ist. Darüber hinaus wurde das bestehende Konzept zur Leerstandsminimierung unzureichend umgesetzt. 2. Auf der Grundlage der zweiten Folgeentscheidung des LRH vom ergibt sich folgender Sachstand: Der BLB NRW erkennt seine Verpflichtung, den Leerstand auf das unvermeidbare Volumen zu reduzieren, grundsätzlich an. Den beanstandeten unzureichenden Verfahrensabläufen zwischen der Zentrale und den Niederlassungen bei der Verwertung der Immobilien beabsichtigt der BLB NRW, durch verschiedene Maßnahmen zu begegnen. So würde inzwischen z. B. eine einheitliche

4 -2- leerstandsliste durch Standardauswertung aus dem SAP-System für die Zentrale und die Niederlassungen generiert. Ferner seien gemeinsame Erörterungen über leerstände einschließlich der dazugehörigen Sachverhalte vor Ort sowie die Einrichtung lesender Zugriffsrechte für ausgewählte User in den Niederlassungen für das Vetriebsunterstützungstool der Zentrale vorgesehen. Diese Maßnahmen trügen insbesondere dazu bei, den leerstand beim BlB NRW besser durch die Zentrale steuern und koordinieren zu können. Hinsichtlich der vom lrh geforderten Straffung der Organisationsstruktur bei der leerstandsbearbeitung bleibt der BlB NRW bei seiner Auffassung, dass die bestehende Organisation keiner Änderung bedürfe. Diesen Punkt werde er jedoch nach wie vor bei der weiteren Entwicklung beachten. Soweit der lrh die vorgenommene Aufteilung in relevante und nicht relevante leerstandsflächen moniert hat, ist vom BlB NRW avisiert worden, den Prozess der Einordnung der leerstandsgründe und daraus resultierende Handlungsbedarfe künftig über eine Qualitätssicherung zu optimieren. Den Feststellungen des lrh, dass der Prozess der Verwertung der leerstehenden bzw. teilleerstehenden Immobilien durch verbindliche Weisungen und Vorgaben geregelt werden sollte, will der BlB NRW nunmehr Rechnung tragen. Daher beabsichtigt er eine entsprechende Weisung zu erstellen, die spätestens bis zum in Kraft treten soll. Hinsichtlich der Aktualisierung des leerstandskonzepts sei vorgesehen, das Fachkonzept für eine durchgängige IT -Unterstützung bis zum zu erstellen und bis spätestens zum umzusetzen. 3. Der lrh hat den BlB NRW zwecks Weiterverfolgung der Angelegenheit gebeten, ihm das mit dem FM abgestimmte überarbeitete leerstandskonzept zukommen zu lassen. Die übrigen Prüfungsmitteilungen sieht er aufgrund der Einlassungen des BlB NRW als erledigt an.

5 Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt B Nr. 12 des Jahresberichts 2014, S. 120 ff. - Ungenutzte Budgets für die Fortbildung von Lehrkräften - Zuständiges Mitglied: LMR'in Porrmann Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (LRH) hat dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) auf dessen weitere Stellungnahmen vom und mit einer Entscheidung vom geantwortet. 1. Wie im Jahresbericht bereits dargestellt (Nr ), hatte der LRH die zeitliche Flexibilisierung des Mitteleinsatzes und die künftige Anrechnung vorhandener Budgetmittel oberhalb bestimmter Grenzen auf die Zuweisungen begrüßt und das MSW um Mitteilung der damit verbundenen Einsparungen für den Landeshaushalt gebeten. Das MSW teilte hierzu mit, dass die Mittelzuweisung für das Jahr 2014 auf Basis der Kontostände der Fortbildungs-Onlineverwaltung der öffentlichen Schulen am (einschließlich der an diesem Tag getätigten Buchungen) erfolgt sei. Unter Zugrundelegung dieser Kontostände beliefe sich die mit der neuen Zuwendungspraxis verbundene Ersparnis bei den Fortbildungsbudgets der Schulen für 2014 auf Der LRH hatte um Mitteilung der Überhänge aufgelöster Schulen bei den nicht in die Prüfung einbezogenen Bezirksregierungen (SR) gebeten. Zudem sollten die Rückzahlungen auf der Basis der angewendeten Verfahrensregelungen beziffert sowie die verbleibende Differenz zwischen den bei einer SR festgestellten Überhängen und den Rückzahlungen von rund erläutert werden. Für die Sicherstellung der Rückführung der Beträge aus den Fortbildungsbudgets der aufgelösten Schulen an den Landeshaushalt hielt der LRH eine einheitliche Vorge-

6 hensweise und die Unterrichtung der Schulen auf der Ebene der BR für notwendig (Nr ). Das MSW teilte hierzu die von den BR gemeldeten Überhänge zum Stand April 2014 von insgesamt rund 1,4 Mio., die an die BR geleisteten Rückzahlungen von rund und die von den BR vorgenommenen Umbuchungen auf neue Schulen von rund mit. Das MSW hat mit Erlass vom die Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungsbudgets aufgelöster Schulen verbindlich geregelt. Die vom MSW getroffenen Verfahrensregelungen hält der LRH für geeignet, die Rückführung der Beträge aus den Budgets aufgelöster Schulen in den Landeshaushalt sicherzustellen. Da die BR verpflichtet worden sind, die Schulträger bzw. Schulen unverzüglich zu unterrichten, kann damit auch die Rückführung weiterer verbliebener Überhänge für 2014 gesichert werden. 4. Der LRH hatte das MSW um ergänzende Stellungnahme zu der Frage gebeten, weiche Bedarfsermittlungen der Festlegung der Pauschalbeträge pro Lehrkraft (45 ) und dem Mindestbetrag je Schule (800 ) zu Grunde gelegen haben (Nr ). Der LRH hat zur Kenntnis genommen, dass das MSW den pro Lehrkraft bezifferten Betrag ausbildungsfachlich für ausreichend - auch zur Gewinnung externer Referenten - ansieht, der daher unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Pauschalbetrag festgesetzt worden sei. 5. Mit den vom MSW getroffenen Maßnahmen ist den Anliegen des LRH entsprochen worden. Der LRH hat daher das Prüfungsverfahren für abgeschlossen erklärt.

7 Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 14 des Jahresberichts 2014, S. 134 ff. - Neubau eines Zentrums für Operative Medizin am Universitätsklinikum Düsseldorf - Zuständiges Mitglied: Leitender Ministerialrat Andreas Zelljahn Die vom Land zu tragenden Kosten für das neu errichtete Zentrum für Operative Medizin (ZOM 11) des Universitätsklinikums (UK) Düsseldorf sind von ursprünglich rd. 100,3 Mio. auf mindestens rd. 171,6 Mio. gestiegen. Diese Kostensteigerung war nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs (LRH) insbesondere darauf zurückzuführen, dass das für die Finanzierung zuständige Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) bei den Genehmigungen der Erweiterungsmaßnahmen für das ZOM 11 wiederholt auf eine angemessene Prüfung der Planungsunterlagen verzichtete. Stattdessen wurden dem UK bei der Bewilligung der Zuschussmittel zunächst lediglich Mindestanforderungen wie die zu schaffenden Nutzungen und eine zu realisierende Mindestnutzfläche vorgegeben. Das MIWF überließ dem Klinikum hierbei allein im Hinblick auf dessen Zusicherung, die erweiterte Maßnahme auch mit den bislang bereitgestellten Mitteln realisieren zu können, die Art und Weise der Umsetzung des Vorhabens. Die mehrfach während des Bauprozesses vom UK initiierten Projekterweiterungen und -änderungen führten in der Folge zu erheblichen Störungen im Bauablauf und somit zu weiteren deutlichen Kostensteigerungen. Da entgegen der Zusagen des UK die bereitgestellten Zuschüsse nicht auskömmlich waren, mussten die Landesmittel mehrfach aufgestockt werden. Mit dem erst im Juli 2014 erfolgten Umzug in das neue Klinikgebäude hat sich die Inbetriebnahme des ZOM II zudem um sieben Jahre verzögert. Die bei der Prüfung des ZOM II getroffenen Feststellungen hatte der LRH nochmals zum Anlass genommen, auf den unzureichenden Regelungsgehalt der vom MIWF bislang bei der Mittelgewährung angewandten Bewirtschaftungshinweise aus dem Jahr 2004 zu verweisen.

8 -2- Im Hinblick auf den fortgesetzten Prüfungsschriftwechsel mit dem MIWF ergibt sich nach der zweiten Folgeentscheidung des LRH vom folgender Sachstand: Dass MIWF hatte bereits in seiner ersten Stellungnahme dargelegt, dass das bei der Realisierung des ZOM II angewandte, untaugliche neue Steuerungsmodell bei anderen Bauprojekten der UK keine Anwendung mehr gefunden hat. Darüber hinaus wurden die vom LRH kritisierten Bewirtschaftungshinweise zwischenzeitlich umfassend überarbeitet. Die am in Kraft getretenen neuen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung und Behandlung der den UK vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellenden Zuschüsse beinhalten aus Sicht des LRH weitgehende inhaltliche und verfahrenstechnische Verbesserungen. So ist unter anderem zukünftig eine förmliche Zustimmung des MIWF sowohl zu einem Raum- und Funktionsprogramm als Voraussetzung für die Einleitung des haushaltsrechtlichen Verfahrens zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln als auch zu einer qualifizierten Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) vor der Inanspruchnahme der Mittel durch die UK vorgesehen. Im Hinblick auf eine vom LRH in Rede gestellte Ausdehnung der Nutzfläche auf rd m 2 hat das MIWF in einer weiteren Stellungnahme schlüssig darlegt, dass auch durch die zuletzt implementierten zusätzlichen Nutzungen keine weitere Nutzfläche geschaffen wurde, welche über die mit der 3. HU-Bau genehmigten rd m 2 hinausging. Die sich nach der Aufstockung des Gebäudes im Jahr 2005 ergebene Kubatur blieb demnach in der Folge im Wesentlichen gleich, ein Zugewinn an Nutzfläche konnte vornehmlich durch eine Verdichtung (Wegfall oder Reduzierung von Lichthöfen, Umwidmung von Verkehrs- in Nutzfläche) erreicht werden. Der Umstand, dass durch die vorgenannten Maßnahmen je nach Bauteil ein Optimierungspotenzial von bis zu 29 v. H. erschlossen werden konnte, macht aus Sicht des LRH deutlich, dass eine angemessene, auch baufachliche Prüfung der Planungsunterlagen im Sinne eines effizienten Einsatzes der Haushaltsmittel dringend erforderlich ist. Nachdem das ZOM 11 im Juli 2014 in Betrieb genommen wurde, hat der LRH das MIWF nochmals um Mitteilung gebeten, ob seitens des UK die Bezuschussung von über die bisherigen Landesmittel von rd. 171,6 Mio. hinausgehenden Kosten beantragt wurde. Der LRH erwartet, dass in diesem Fall die Anlastung eines weiteren Eigenanteils an das

9 -3- UK geprüft wird, sofern diese Kosten im Zusammenhang mit den vom UK initiierten, kostensteigernden Projektänderungsanträgen stehen. Die weiteren Prüfungsfeststellungen sieht der LRH aufgrund der Stellungnahmen und Maßnahmen des MIWF als erledigt an.

10

11 Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 20 des Jahresberichts 2014, S. 186 ff. - Restrukturierung der WestLB AG - Zuständiges Mitglied: Dir. b. LRH Jahnz Der Landesrechnungshof (LRH) hat im Rahmen seiner Prüfung von Maßnahmen zur Restrukturierung der WestLB AG einige Punkte kritisch bewertet und dem Finanzministerium (FM) Anregungen gegeben. Es handelte sich hierbei um die Garantie des Landes (Phoenix-Garantie) zur Absicherung der Risiken aus der Übertragung des sog. Phoenix-Portfolios auf eine Zweckgesellschaft, die Übernahme von Schadensersatzrisiken der WestLB AG durch die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) und den Verkauf griechischer Staatsanleihen durch die EAA. Zu diesen Punkten hat sich insoweit einer neuer Sachstand ergeben, als das FM dem LRH mit Schreiben vom mitgeteilt hat, dass zurzeit die "Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen,,1 überarbeitet würden. Hierbei sollen die Prüfungsfeststellungen des LRH eingehend geprüft werden. Dem LRH ist wichtig, dass in vergleichbaren Fällen künftig die rechtlichen Möglichkeiten vor Abgabe einer Garantie oder der Übernahme von Schadensersatzrisiken genauer untersucht werden. Er hat zur Kenntnis genommen, dass das FM die Nutzbarmachungseiner Prüfungsfeststellungen für die Verwaltung von Beteiligungen prüft. Dass die EAA eine Darstellung der Abwicklungsstrategie erarbeitet und sich hierbei im Falle europäischer Staatsanleihen grundsätzlich für ein "Halten" ausgesprochen hat, begrüßt der LRH. Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen. Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom , W VI 5.

12

13 Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 21 des Jahresberichts 2014, S. 193 ff. - Wirtschaftlichkeit des Sondervermögens "Risikoabschirmung WestLB AG" - Zuständiges Mitglied: Dir. b. LRH Jahnz Das Finanzministerium (FM) hat mit Schreiben vom ergänzend zu den Themen Belastbarkeit der PIMCO-Prognosen und zur Deckung von Garantieinanspruchnahmen aus den laufenden Haushalten vorgetragen. Das FM führte aus, dass es die PIMCO-Prognosen nach wie vor hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang der Garantieinanspruchnahmen für nicht hinreichend belastbar erachte. Zudem hätten seit 2008 Deckungsvermerke für Garantieinanspruchnahmen in Kapitel Titel und existiert, deren Höhe indes nicht gestaltbar sei. Schließlich sollen nach 37 Abs. 2 LHO überplanmäßige Ausgaben bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden. Hier sei nicht erkennbar, wie überplanmäßige Ausgaben größeren Umfangs gedeckt werden könnten. Im Ergebnis müsse bei Vorlage einer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf im Zeitraum Mitte Oktober bis Anfang November eines Kalenderjahres die Vierteljahresprognose von PIMCO zum zugrunde gelegt werden. Die Vierteljahresprognose von PIMCO zum könne nach Zugang erst in der zweiten Novemberhälfte einer Bewertung durch das FM unterzogen werden. Da das Haushaltsgesetz noch vor Beginn der Haushaltsperiode vom Parlament verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden solle, sei eine Ergänzungsvorlage auf dieser Basis als zeitlich kritisch anzusehen. Darüber hinaus gab das FM zu bedenken, dass bei diesem Ablauf die Vierteljahresprognose von PIMCO zum zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen Haushalts schon wieder Makulatur sei. In der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 seien weitere Befüllungen des Sondervermögens nicht vorgesehen. Über welches Instrumentarium der Mittelbedarf für Garantieinanspruchnahmen nach dem Verbrauch der Mittel des Sondervermögens bereitgestellt werden könne, müsse zu gegebener Zeit entschieden werden. Hierzu hat der LRH mit seiner Entscheidung vom Stellung genommen.

14 Er blieb bei seiner Einschätzung, dass die PIMCO-Prognosen geeignet sind, bei der Haushaltsaufstellung ggf. über eine Ergänzungsvorlage die zu erwartenden Garantiezahlungen zu quantifizieren. Soweit das FM auf 37 Abs. 2 LHO verwies, begründet die Vorschrift nach Auffassung des LRH keine Verpflichtung, Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan auszugleichen. Mit Blick auf 37 Abs. 2 LHO ist es möglich, eine Deckung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf anderem Wege zuzulassen. Die Vorschrift ist als Soll-Bestimmung vom Gesetzgeber ausgestaltet worden. Als Fazit kann festgehalten werden, dass der LRH die Erklärung des FM begrüßt, im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 weitere Befüllungen des Sondervermögens nicht vorzusehen. Nach Verbrauch der Mittel des Sondervermögens sollten Inanspruchnahmen im Garantiefall - mit Blick auf das verfassungsrechtlich basierte Wirtschaftlichkeitsgebot - generell über den Kernhaushalt abgewickelt werden. Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.

15 Aktualisierte Sachstandsdarstellung zu Abschnitt 22 des Jahresberichts 2014, S. 198 ff. - Förderung der Deutsche Fußball Route NRW - Zuständiges Mitglied: Leitende Ministerialrätin Susallek 1. In dem Beitrag zum Jahresbericht hat der Landesrechnungshof (LRH) insbesondere dargestellt, dass beim Projekt "Deutsche Fußball Route NRW" lediglich eins von vier Projektzielen erreicht und der Frage von Rückforderungen nicht nachgegangen wurde. Zur Fertigstellung des Ziels "Autoroute" beabsichtige das Wirtschaftsministerium, weitere Fördermittel einzusetzen. 2. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) hat gegenüber dem LRH weitere Stellungnahmen am , und abgegeben. Es ergibt sich der folgende aktuelle Sachstand: Antrag und Bewilligungsverfahren (Abschnitt , S. 199 ff.) Das MWEIMH hat mitgeteilt, dass der Verein als Zuwendungsempfänger im Projektantrag auf Vorförderungen hingewiesen habe. Dabei habe es sich jedoch um Maßnahmen und Initiativen ohne unmittelbaren Bezug zum beantragten Förderprojekt Deutsche Fußball Route NRW gehandelt. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Vorförderungen seien dem MWEIMH und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport nicht bekannt. Das MWEIMH kommt zum Ergebnis, dass die Bewilligung nach Abschluss eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens erteilt worden sei. Für den LRH ist weiter offen, warum Vorförderungen nicht in die Antragsprüfung einbezogen wurden.

16 -2- Abwicklung der Zuwendung (Abschnitt , S. 200 ff.) Zahlenmäßiger Nachweis Das MWEIMH hat Versäumnisse der Bezirksregierung Düsseldorf (BR) bei der verwaltungsmäßigen Abwicklung des Projektes eingeräumt. Die Prüftiefe und die Intensität der projektbezogenen Begleitung hätten sich im Nachhinein als nicht hinreichend herausgestellt. Eine intensivere Projektbegleitung sei für die BR mit den vorhandenen personellen Kapazitäten kaum leistbar gewesen. Zudem habe für das MWEIMH ohne Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Projektumsetzung kein Anlass für behördliche Maßnahmen bestanden. Der neue Vorstand und die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins seien erst nach der Schlussverwendungsnachweisprüfung auf den tatsächlichen Umsetzungsstand des Projekts und die festgestellten Defizite aufmerksam geworden. Dem Vorstand sei von dem Geschäftsführer wiederholt versichert worden, dass die Projektplanung eingehalten werden könne. Der LRH hat darauf hingewiesen, dass die Beteiligten bereits im Durchführungszeitraum hätten nachvollziehen können, dass sich das Projekt anders entwickelte als geplant und Projektziele überwiegend nicht erreicht wurden. Im Durchführungszeitraum beantragte der Verein zweimal wegen nicht vorhersehbarer Verzögerungen kostenneutrale Verlängerungen für das Projekt. Begründung dafür waren auch die fehlenden Genehmigungen für die Beschilderung der Autoroute. Hinzu kommt, dass der ab dem tätige neue Geschäftsführer den fehlerhaften Verwendungsnachweis vom unterzeichnet hat. Erreichung der Projektziele Das MWEIMH hat ausgeführt, das Projekt sei im Kern so umgesetzt worden, wie es beabsichtigt gewesen sei. Der Markenkern des Projekts bestehe aus der Fahrradroute und der noch nicht fertiggestellten Autoroute. Auch mit Blick auf den Tourismuswettbewerb Erlebnis.NRW und den Masterplan Tourismus NRW könne das Projektziel mit vertretbaren Abstrichen als erreicht betrachtet werden und sei nicht gescheitert. Im Hinblick auf die Inhalte des Wettbewerbsbeitrages und des Bewilligungsbescheides sieht der LRH die Projektziele als deutlich verfehlt an. Auch wenn die innovativen Projektziele "Multimediales Infotainment-System" und "elektronisches Clubkartensystem" mit besonderen Risiken verbunden waren, bleibt festzuhalten, dass sechs Jahre nach

17 -3- der Bewilligung kein einziges Schild der Autoroute steht. Nur von "vertretbaren Abstrichen" zu sprechen, ist nicht nachvollziehbar. Die Deutsche Fußballroute NRW war auch Gegenstand eines Beitrags des Kabarettisten Dieter Nuhr in der Fernsehsendung "Mario Barth deckt auf". Der Beitrag wurde erstmals am ausgestrahlt. Prognose (Abschnitt , S. 201) Entgegen seiner bisherigen Absicht hat das MWEIMH nunmehr mitgeteilt, dass es keine weiteren Mittel für die Fertigstellung der Autoroute zur Verfügung stellen werde. Die künftige Pflege der Autoroute werde über einen Instandhaltungsvertrag mit einem Automobilclub geregelt. Dieser bereite auch eine neue Publikation über die Autoroute vor, die zeitnah zur Eröffnung des deutschen Fußballmuseums im Mai 2015 veröffentlicht werde. Die Finanzierung werde mit Mitteln des Vereins sichergestellt. Das MWEIMH hat keine Ausführungen gemacht, wie der Verein die Finanzierung sicherstellen werde. Noch in seinem Schreiben vom ist das MWEIMH davon ausgegangen, dass der Verein finanziell nicht in der Lage ist, das Teilziel Autoroute mit der Montage der Beschilderung zu vollenden und die Folgekosten für die Fahrradroute und Autoroute sowie für notwendige Marketingaktivitäten zu tragen. Das MWEIMH hält daran fest, "auf die Umsetzung von zuwendungsrechtlichen Konsequenzen zu verzichten". 3. Fazit Aus Sicht des LRH ist der Verein als Zuwendungsempfänger seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen, hat falsche Angaben im Verwendungsnachweis gemacht und nur eines von vier Projektzielen erreicht. Der LRH sieht keinen Raum, hier von "vertretbaren Abstrichen" zu sprechen. Auch um Finanzkorrekturen durch die EU zu vermeiden, hält es der LRH für geboten, die erforderlichen zuwendungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen. 4. Das Prüfungsverfahren ist nicht abgeschlossen.

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LRH NRW ' Postfach 103417. 40025 Düsseldorf Präsidenten des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 40210 Düsseldorf

Mehr

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/3267 A09, A07

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/3267 A09, A07 Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen LRH NRW '. Postfach 10 34 17. 40025 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG

Mehr

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 17/ Wahlperiode

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 17/ Wahlperiode Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 17/81 17. Wahlperiode 14.11.2017 Ausschuss für Haushaltskontrolle 3. Sitzung (öffentlicher Teil) 1 14. November 2017 Düsseldorf Haus des Landtags 13:30

Mehr

Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin

Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin Der Präsident des Rechnungshofs von Berlin B 2689 1 Präsident des Rechnungshofs, An der Urania 4-10, 10787 Berlin An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin Herrn Ralf Wieland

Mehr

Neubau des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen

Neubau des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen Landesrechnungshof Neubau des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen EURORAI Workshop 2015 A. Zelljahn H. Donner Folie 1 von 18 Landesrechnungshof Organisation Präsidentin Frau Dr. Mandt Abteilung IV Abteilung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

1. Organisatorische Veränderungen aus Anlass der Neubildung der Landesregierung im Jahr 2005:

1. Organisatorische Veränderungen aus Anlass der Neubildung der Landesregierung im Jahr 2005: 5 Vorbemerkung: 1. Organisatorische Veränderungen aus Anlass der Neubildung der Landesregierung im Jahr 2005: Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 7. Juli 2005 aus Anlass der Neubildung

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen

Mehr

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfafen, 40190 Düsseldorf An

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf L~~H)Tf{G NORDf{HEIN~WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE

Mehr

Freie Wohlfahrtspflege NRW

Freie Wohlfahrtspflege NRW Freie Wohlfahrtspflege NRW LANDTAG " LAG FW NRW 0 Sperlichstraße 25 0 48151 Münster " NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Platz des

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 506 04.05.73 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes A. Zielsetzung Der in Artikel

Mehr

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2015 Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3162 10. 08. 98 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Spenden eines landeseigenen Unternehmens an einen Sportverein

Mehr

Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages am 07. März 2018

Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages am 07. März 2018 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 1 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Jahresbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2015 Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund

Mehr

15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813)

15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813) Bundesministerium der Finanzen (BMF) (Einzelplan 08) 15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813) 15.0 Die Ausgaben für ein IT-Verfahren

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 Mit Datum vom 11.Oktober 2017 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.11.2017) hat das

Mehr

BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF

BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF 1 Verkäufer des Grundstücks Das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) Mercedesstraße

Mehr

A7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori

A7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizmmlstenum Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldori

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO Vom 13. März 2014, geändert am 19. August 2015 19 Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben (1) Auszahlungen

Mehr

19 Sanitätsdienst Bundeswehr: Organisation der physiotherapeutischen Versorgung nur zögerlich verbessert (Kapitel 1403 Titel )

19 Sanitätsdienst Bundeswehr: Organisation der physiotherapeutischen Versorgung nur zögerlich verbessert (Kapitel 1403 Titel ) Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) (Einzelplan 14) 19 Sanitätsdienst Bundeswehr: Organisation der physiotherapeutischen Versorgung nur zögerlich verbessert (Kapitel 1403 Titel 443 15) 19.0 Das BMVg

Mehr

Beschlussrealisierung

Beschlussrealisierung Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/937 02.02.2017 Beschlussrealisierung Landesregierung Magdeburg, 31. Januar 2017 Rahmenbedingungen zur Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit verlässlich gestalten

Mehr

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPEFllODE

Mehr

55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen

55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) 55 Helmholtz-Zentrum Berlin muss bei längeren Betriebsunterbrechungen eines Großgerätes sein Personal wirtschaftlich einsetzen (Kapitel

Mehr

LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag

LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag 1. Programmbeschreibung Das Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NordrheinWestfalen (LSB)

Mehr

VORLAGE, 16/ 2:9?~: S ~~I:,~

VORLAGE, 16/ 2:9?~: S ~~I:,~ Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Bemerkungen 2017 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2015 und Stellungnahme 2016 zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020 Kiel, 6. April 2017 Bemerkungen 2017 des Landesrechnungshofs

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/247 16. Wahlperiode 05-09-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitsstellung

Mehr

Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt 50663 Köln An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: MR

Mehr

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865

Antrag der Fraktion der SPD Aktuelle Entwicklungen im Strafvollzug und die daraus folgenden Notwendigkeiten Drucksache 16/865 DER MINISTER DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA Justizministerium Baden-Württemberg Postfach 103461 70029 Stuttgart Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg Frau Muhterem Aras MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4505 zu Drucksache 15/3363 27. 04. 2010 Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 26. Juni 2009 zu Drucksache 15/3363

Mehr

Die Ministerin. Für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Die Ministerin. Für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation Ministerium for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen

Mehr

Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15

Die Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Ja. Oktober 2015.. Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. Ag --

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. Ag -- Mimstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 11. November 2014 Seite 1 von 5 Telefon

Mehr

A"7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

A7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein';'Westfalen. Platz, des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE. VORLAGE

Mehr

Die Ministerin. laf\jdtag

Die Ministerin. laf\jdtag Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2

INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien

Mehr

CJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

CJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014 Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf AO Januar 2014 Seite 1 von 5 Telefon 0211 871-2308 Telefax

Mehr

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen

Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale

Mehr

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) Bundesrat Drucksache 234/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) A. Problem und Ziel Das Übereinkommen der Vereinten

Mehr

Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW)

Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW) Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr II B 3-49-40/1-

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/6700. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Landesregierung

Gesetzentwurf. Drucksache 16/6700. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6700 02.09.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess wissen_für die Region Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess www.brms.nrw.de Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess Sehr geehrte Lehrerinnen

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4412 21.11.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 16/3800

Mehr

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres

Mehr

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Bif.

Mehr

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18. HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main

Mehr

~dlichen Grüß_e_n - Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Anlage 1 Bericht

~dlichen Grüß_e_n - Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Anlage 1 Bericht Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein~Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 1 Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Ingo Wolf MdL Platz des

Mehr

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung für gemeinnützige Körperschaften An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 3. März 2010 515 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit 60 Abs. 1 Satz 2 AO und der in der Anlage zu 60 AO enthaltenen Mustersatzung

Mehr

Mittelfluss des EFRE in Brandenburg

Mittelfluss des EFRE in Brandenburg Mittelfluss des EFRE in Brandenburg 0 Beteiligte beim Mittelfluss: Projektträger: Beantragen Fördermittel für ihr Projekt und führen es durch, lassen sich die getätigten Ausgaben vom Land erstatten Land

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Gründungszuschuss Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... 1 2 Revisionsergebnisse im Einzelnen... 2 2.1 Initiative bei der Förderung... 2 2.2 Kundenbetreuung...

Mehr

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen? Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND. (DA Revision)

Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND. (DA Revision) Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Dienstanweisung der Revision (DA Revision) Stand: 31.01.2005 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S: Abschnitt Seite 1. Ziele der Revision 3 2. Leitung der Revision

Mehr

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie. über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit. Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Initiativfonds Gemeinwesenarbeit Inhalt: 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 2. Zuwendungsempfänger 3. Art, Höhe und Gegenstand der Zuwendung

Mehr

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 244/13 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP

Mehr

Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG

Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG wurde 2006 mit dem Zweck errichtet, Mittel zur Förderung der Kinderhospizarbeit bundesweit durch eine steuerbegünstigte

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93. Unterrichtung Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/93 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den 11.04.2008 des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Wettbewerbsfähigkeit und Regionalität

Mehr

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Bundesrat Drucksache 720/1/16 07.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung

Mehr

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4000 13.09.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach)

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach) Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 401 ~~~~- An die Präsidentin des Landtags

Mehr

Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Telefon Datum LRH 12 Durchwahl August 2013

Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Telefon Datum LRH 12 Durchwahl August 2013 DER PRÄSIDENT DES LANDESRECHNUNGSHOFS SCHLESWIG-HOLSTEIN Der Präsident des Landesrechnungshofs Postfach 3180 24030 Kiel Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags Herrn Thomas

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/44 24.11.94 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Finanzierung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik (GASP) DAS EUROPÄISCHE

Mehr

Tagesordnung. Donnerstag, 8. November 2012. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode. am 31.10.2012.

Tagesordnung. Donnerstag, 8. November 2012. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode. am 31.10.2012. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode 31.10.2012 Tagesordnung 12. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, 8. November 2012 *) vormittags: 10.00 Uhr Donnerstag, 8. November 2012 1.

Mehr

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung

Milliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784

Mehr

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern

Mehr

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 15/ Wahlperiode

Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 15/ Wahlperiode Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 15/29 15. Wahlperiode 23.09.2010 Haushalts- und Finanzausschuss 6. Sitzung (öffentlicher Teil) 23. September 2010 Düsseldorf Haus des Landtags 12:30 Uhr

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen Handbuch Ziffer II-3.12 Stand: Februar 2009 Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 18. Wahlperiode Drucksache 18/0495 30.08.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Abgeordnetenhaus von Berlin

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr

65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten

65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 60) 65 Besteuerung der Rundfunkanstalten einheitlich gestalten (Kapitel 6001 Titel 014 01 und 015 01) 65.0 Das BMF hat die Besteuerung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

Mehr

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 2. Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigung 3. Förderfähige

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A17

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A17 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mehr

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014

Bemerkungen mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014 Bemerkungen 2016 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014 Kiel, 19. April 2016 i n Bemerkungen 2016 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2014 Kiel, 19.

Mehr

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin M HKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Herrn Andre Kuper MdL

Mehr

Struktur der ELER-Förderung im Saarland

Struktur der ELER-Förderung im Saarland Struktur der ELER-Förderung im Saarland Zahlstelle ELER/EGFL Leiterin Verena Voigt Beteiligte Stellen nach EU-Struktur Art.65 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Einrichtung eines Verwaltungs- und Kontrollsystems:

Mehr

Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO

Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO www.wpk.de/mitglieder/praxishinweise/kfqk/ Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nach 57e Abs. 7 WPO A. Allgemeines I. Aufsicht über Prüfer für

Mehr

Pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) 1. Verwendungszwecke 2.

Pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) 1. Verwendungszwecke 2. Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf 08. Januar 2002 Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 33-50.20.32-2125/01 Landschaftsverband

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO und 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO,

Mehr

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin

Ministerium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin Ministerium Schule und Weiterbildung des Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014 Finanzministerium Postfach 7127 24171 Kiel An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus 24105 Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag

Mehr

Antwort. Drucksache 16/3623. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antwort. Drucksache 16/3623. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3623 24.07.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1396 vom 28. Juni 2013 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/3416

Mehr