Fonds Soziales Wien Beschäftigung, Tagesstruktur und Mobilität. Susanne Gabrle

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1 Fonds Soziales Wien Beschäftigung, Tagesstruktur und Mobilität Susanne Gabrle

2 Auftrag des FSW Sicherstellen, dass soziale Dienstleistungen allen Wienerinnen und Wienern zur Verfügung stehen, die diese Leistungen benötigen: bedarfsgerecht qualitätsvoll leistbar 2

3 Der FSW... plant und steuert finanziert und fördert berät erbringt Dienstleistungen sichert Qualität 3

4 Stand

5 Gesamtbudget FSW ,71 Mrd. Euro (Stand: , Planbudget) 5

6 Partnerorganisationen 160 (Stand: 2015) 6

7 MitarbeiterInnen (Stand: ) 7

8 Struktur 8

9 Organisationsstruktur im Überblick 9

10 Drei Fachbereiche Pflege und Betreuung Behindertenarbeit, Mobilität und Beratung Betreutes Wohnen 10

11 Aufgaben Bedarfsplanung (Entwicklung der KundInnen- Gruppen, demographische Entwicklung etc.) Budgetplanung und -einsatz 11

12 Aufgaben Erstellen von Qualitätsstandards und Richtlinien, z. B. Förderrichtlinien, sowie deren Überprüfung Anerkennungsverfahren 12

13 Aufgaben Vereinbarung von Tarifen und Kontingenten mit den Partnerorganisationen Vernetzung, Kontakte mit Stakeholdern 13

14 KundInnenservice Beratungszentrum Pflege und Betreuung Beratungszentrum Behindertenhilfe Beratungszentrum Betreutes Wohnen Kostenbeitragsverrechnung 14

15 Aufgaben Information und Beratung von FSW-KundInnen und Angehörigen Vermittlung von bedarfsgerechten, vom FSW geförderten Leistungen Verrechnung der Kostenbeiträge 15

16 Tochterunternehmen 16

17 Aufgaben wieder wohnen die größte Anbieterin innerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe, unterschiedliche Wohn- und Betreuungsangebote, z. B. Übergangswohnen, Tageszentren sowie mobile Wohnbetreuung 17

18 Aufgaben Tageszentren für SeniorInnen aktivierende, pflegerische sowie therapeutische Angebote, Entlastung pflegender Angehöriger Soziale Arbeit in der Region sowie in Krankenhäusern 18

19 Aufgaben Mobile Hauskrankenpflege kurzfristige spitalsersetzende oder langfristige Krankenpflege bei den KundInnen zu Hause Schuldnerberatung Unterstützung von Privatpersonen, die mit Überschuldung kämpfen 19

20 Aufgaben AWZ Soziales Wien Ausbildungen für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe FSW-LGM Liegenschaftsverwaltung 20

21 Fördersystem 21

22 Arten von Förderungen Subjektförderung: Förderung von Maßnahmen für Einzelpersonen direkt und individuell je nach Bedarf Projektförderung: Förderung zeitlich befristeter und/oder einmaliger Vorhaben Objektförderung: Förderung des Betriebes von Einrichtungen 22

23 Abteilung Beschäftigung & Tagesstruktur 23

24 Gesetzliche Grundlagen & Richtlinien Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetze Bundes-Behindertengesetz Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz Bundes-Pflegegeldgesetz, Sachwalterschaftsrecht,... Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien Allgemeine Förderrichtlinien des Fonds Soziales Wien Spezifische Förderrichtlinien der Wiener Behindertenhilfe inkl. Direktleistungen an Menschen mit Behinderung 24

25 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) Das Chancengleichheitsgesetz Wien ist im September 2010 in Kraft getreten und ersetzt das Wiener Behindertengesetz aus Wesentliche Zielsetzungen: Menschen mit Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, integriert in die Gesellschaft, unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche durch individuelle Beratung, Begleitung, Betreuung, Qualifizierungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmaßnahmen zu ermöglichen. Regelung der Trägerschaft Festlegung, auf welche Förderungen ein Rechtsanspruch besteht und welche Leistungen vom FSW als Träger der Behindertenhilfe gefördert werden. 25

26 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) Definition von Behinderung Definition der Zielgruppe :... Personen, die auf Grund nicht altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder auf Grund von Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Entwicklung oder in wichtigen Lebensbereichen, insbesondere bei der Berufsausbildung, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dauernd wesentlich benachteiligt sind. Defizite im Bereich schulischer Fertigkeiten gelten nicht als Behinderungen. Nicht als Behinderung im Sinne dieses Gesetzes gelten Beeinträchtigungen durch Alkohol- oder Drogenkonsum (wohl aber die Folgen). 26

27 Tagesstruktur und Mobilitätskonzept 27

28 Tagesstruktur - 9 CGW I Förderung mit Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen die aufgrund ihrer Behinderung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, Lebensjahr (Verlängerung möglich) Ziel: adäquate tagesstrukturierte Angebote für Menschen mit Behinderung durchschnittlich 37,5 Wochenstunden, 4 Stunden Mindestanwesenheit/Tag basale Gruppen, Kreativgruppen, Arbeitsgruppen, Qualifizierungsgruppen, SeniorInnengruppen, dislozierte Tagesstruktur 2016 befanden sich rund WienerInnen in Tagesstruktur in Wien fördert der FSW 21 anerkannte Trägereinrichtungen (insgesamt ~100 Standorte bzw. ~400 Gruppen), Einzelförderungen für WienerInnen an Standorten in den Bundesländern 28

29 Tagesstruktur - 9 CGW II Leistungsanerkennung: mind. 1 pro Anwesenheitstag kein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis Eigenleistung an den FSW: 30% der pflegebezogenen Geldleistungen Um- und Nachschulungsmaßnahme (Volontariate): Die Anbieter von Tagesstruktur können ihre KundInnen unterstützen Erfahrungen in Betrieben zu machen. Pro Kundin oder Kunde in Tagesstruktur können jährlich bis zu 65 Tage für Um- und Nachschulungsmaßnahmen (Volontariate) in Betrieben des offenen Arbeitsmarktes mit dem FSW verrechnet werden. In ein und demselben Betrieb beträgt die maximale Dauer der Um- und Nachschulungsmaßnahme insgesamt 65 Verrechnungstage pro Kundin oder Kunde. Auch in den Folgejahren kann keine weitere Um- und Nachschulungsmaßnahme der Kundin oder des Kunden in diesem Betrieb gefördert werden. Die anerkannte Einrichtung erhält für die Dauer der Um- und Nachschulungsmaßnahme den mit dem FSW vereinbarten Tagsatz. 29

30 Mobilität - 13 CGW Förderung mit Rechtsanspruch Zielgruppe: KundInnen einer Einrichtung der Behindertenhilfe (Tagesstruktur) Leistungsinhalt: bedarfsgerechte Mobilitätsunterstützung für Menschen mit Behinderung für die Wegstrecke zwischen Wohnort und Tagesstruktur: 1) Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel: die Benützung der öffentlichen Verkehrsmitteln ist zumutbar 2) Fahrtendienst (Fahrtendienstunternehmen) oder Fahrtkostenersatz Kilometergeld (Angehörige mit deren eigenem PKW): falls öffentliche Verkehrsmittel mangels Zumutbarkeit nicht benützt werden können 3) Fahrtbegleitung in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Fahrtendienst: Unterstützungs- und Hilfeleistungen bei der Fahrt 4) Fahrtentraining: KundInnen, die derzeit einen Fahrtendienst benötigen, lernen selbständig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren Mobilitätskonzept: Alle für Tagesstruktur anerkannten Träger bieten diese Leistung ergänzend zur Tagesstruktur an und stellen damit eigenverantwortlich die unter 1-4 angeführten Leistungen individuell und bedarfsentsprechend zur Verfügung. 30

31 Tagesstruktur und Mobilitätskonzept Anbieter I Assist Sozialwirtschaftliche Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung gemeinnützige GmbH Autistenzentrum Arche Noah Verein zur beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration von Autisten und Menschen mit anderer Behinderung Balance Leben ohne Barrieren GmbH Das Band gemeinsam vielfältig, Verein für unterstütztes Arbeiten und Wohnen Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband) gemeinnützige GmbH Verein GIN - Gemeinwesenintegration und Normalisierung Habit Haus der Barmherzigkeit Integrationsteam GmbH Humanisierte Arbeitsstätte zur Förderung von besonderen Fähigkeiten geistig und mehrfach behinderter Menschen 31

32 Tagesstruktur und Mobilitätskonzept Anbieter II ITA GmbH Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH Komit GmbH Lebenshilfe Wien, Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung Verein LOK Leben ohne Krankenhaus ÖHTB Arbeiten GmbH ÖVSE - Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung Rainman s Home Verein zur Rehabilitation und Integration autistisch und anders behinderter Menschen Reintegra Berufliche Reintegration psychisch kranker Menschen gemeinnützige GmbH 32

33 Tagesstruktur und Mobilitätskonzept Anbieter II Verein Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft VAB Verein zur Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für psychisch Kranke (Werkstätte OPUS) Waldorf Behindertenbetreuung GmbH Wiener Sozialdienste - Förderung und Begleitung GmbH Nähere Informationen zu den Anbieter unter: 33

34 Berufsqualifizierung & Berufsintegration 34

35 Berufsqualifizierung - 10 CGW Förderung ohne Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen mit Behinderung nach CGW, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- bzw. Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel: Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt Kenntnisse und Voraussetzungen für berufliche Integration vermitteln, Praktika und Vermittlung in den Arbeitsmarkt Leistungsanerkennung durchschnittlich ca. 100 / Monat, evtl. Deckung des Lebensunterhalts (DLU) durch AMS möglich 35

36 Berufsqualifizierung - 10 CGW Derzeit 12 Angebote der Berufsqualifizierung, zum Teil Co-Finanzierung durch Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice 2016 rund 380 TeilnehmerInnen in BQ-Maßnahmen Abstimmung der Angebote und Projekte mit anderen Fördergebern 36

37 Berufsqualifizierung- Angebote Assist Sozialwirtschaftliche Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung gemeinnützige GmbH (BerufsQI) Caritas der Erzdiözese Wien (Caritasverband) gemeinnützige GmbH (Fit4More) Context Impulse am Arbeitsmarkt GmbH (VIA) Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH (Absprung) Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH (Inklusive Lehrredaktion) Pro mente Wien Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit (Café KOMM 24, Café-Bistro KOMM 3, KOMM Greißlerei) Psychosoziale Zentren GmbH (Indi) Stadt Wien: MA 42 Wiener Stadtgärten (Sonderprojekt MA 42) T21Büne Betriebsgesellschaft m.b.h. (T21Büne) 37

38 Berufsqualifizierung- Angebote Verein biv die Akademie für integrative Bildung (Arbeitsunterstützende und berufsvorbereitende Kurse für Menschen mit Behinderung Verein zur heilpädagogischen Förderung von Jugendlichen (Ausbildungszentrum Dorothea) Wien Work integrative Betriebe und AusbildungsgmbH (On the job Integration durch Arbeitstraining) Nähere Informationen zu den Angeboten unter: 38

39 Lehrausbildung- 10 CGW Überbetriebliche Integrative Berufsausbildung bei Jugend am Werk und Wien Work Verlängerte Lehrausbildung Die Lehrzeit kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen auch um zwei Jahre verlängert werden. Am Ende der Ausbildung steht eine reguläre Lehrabschlussprüfung und somit ein anerkanntes Lehrabschlusszeugnis. Teilqualifizierung Bestimmte Teile eines Berufs werden erlernt. Anstelle einer Lehrabschlussprüfung wird diese Form der Ausbildung mit einer anerkannten "Arbeitsprobe" beendet. Berufe: MalerIn und AnstreicherIn, Platten- und FliesenlegerIn, MaurerIn, TischlerIn, Denkmal-, Fassaden- und GebäudereinigerIn, LandschaftsgärtnerIn, Koch / Köchin,, TextilreinigerIn und Einzelhandelskauffrau/mann, 2016 rund 280 Lehrlinge in Ausbildung Nähere Informationen zu den Anbietern unter: 39

40 Integrationsfachdienst Jobwärts - 10 CGW Maßnahme der Berufsintegration zur Unterstützung bei Erlangung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Beratung, Clearing, Coaching, Vermittlung Niederschwelliger Zugang Unterstützung auch für KundInnen der Tagesstruktur, die Qualifizierung und berufliche Integration anstreben Keine zeitliche Begrenzung der Begleitung Schnittstelle zwischen Wirtschaft/Sozialen Dienstleistern, Menschen mit Behinderung und ihrem Umfeld Unterstützung der ArbeitgeberInnen zur Erlangung von Lohnkostenund/oder MentorInnenzuschüssen im Auftrag des FSW 2016 haben 450 Personen den Integrationsfachdienst in Anspruch genommen Infos: 40

41 Arbeitsintegration- Lohnkosten- und MentorInnenzuschuss - 11 CGW Förderung ohne Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt Ziel: Arbeitsverhältnis am offenen Arbeitsmarkt Lohnkostenzuschuss Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem neu begründeten Arbeitsverhältnis MentorInnenzuschuss betriebsinterne MitarbeiterInnen unterstützen Menschen mit Behinderung im Betrieb bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration. Dadurch soll das Dienstverhältnis gefestigt werden wurden für 270 Personen Lohnkostenzuschüsse und für 25 Personen MentorInnenzuschüsse finanziert. 41

42 Arbeitsintegration 42

43 Arbeitsintegration- Lohnkosten- und MentorInnenzuschuss - 11 CGW Förderung ohne Rechtsanspruch Zielgruppe: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, bei denen die erforderliche wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit nicht oder noch nicht vorliegt Ziel: Arbeitsverhältnis am offenen Arbeitsmarkt Lohnkostenzuschuss Ausgleich der Leistungsminderung von Menschen mit Behinderung in einem neu begründeten Arbeitsverhältnis MentorInnenzuschuss betriebsinterne MitarbeiterInnen unterstützen Menschen mit Behinderung im Betrieb bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration. Dadurch soll das Dienstverhältnis gefestigt werden wurden für 258 Personen Lohnkostenzuschüsse und für nur 1 Person MentorInnenzuschuss finanziert. 43

44 Interessenvertretung, Selbstvertretung und Mitbestimmung 44

45 Interessenvertretung, Selbstvertretung und Mitbestimmung Chancengleichheitsgesetz Wien: Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach CGW: ist bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der Menschen mit Behinderung berührenden Angelegenheiten zu hören und kann auch von sich aus Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der Menschen mit Behinderung einbringen. Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe: Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut und begleitet werden, sind berechtigt, Mitbestimmungsgremien, wie Werkstätten- und Wohnräte zu bilden. Diese sind in wichtigen, sie betreffenden Angelegenheiten zu hören und in Entscheidungsabläufe einzubeziehen. Selbstvertretungszentrum für Menschen mit Lernschwierigkeiten 1. SelbstvertreterInnentag des FSW : (4:51Min.) 45

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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