Evangelische Landeskirche in Baden Evangelischer Oberkirchenrat

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1 Evangelische Landeskirche in Baden Evangelischer Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat Postfach Karlsruhe I. An die personalverwaltenden Stellen der Evangelischen Landeskirche in Baden RECHT UND RECHNUNGSPRÜFUNG Arbeitsschutz Blumenstraße Karlsruhe Telefon o. 635 Telefax o.635 Sachbearbeitung: Wolfgang Mohr 13. November 2012 Rundschreiben 8 / 2012 (Dieses Rundschreiben ist im Intranet der Evangelischen Landeskirche in Baden unter Portal/Infos und Produkte/Gesamtansicht/Arbeitsrecht Rundschreiben/ sowie im Treffpunkt Landeskirche Arbeitsschutz unter A Anforderungs- und Auftragsformulare für arbeitsmedizinische Leistungen / Untersuchungen abrufbar.) Arbeitsmedizinische Betreuung hier: Anforderung und Beauftragung arbeitsmedizinischer Leistungen und Untersuchungen. Sehr geehrte Damen und Herren, In obiger Sache geben wir folgende Hinweise: 1 Vorbemerkungen 2 2 Anforderungs- und Auftragsformular Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst 4 3 Anforderungs- und Auftragsformular Verwaltung 6 4 Anforderungs- und Auftragsformular Kindertagesstätten Hinweis für den Bereich Kindertagesstätten Impfungen Untersuchungen 11 5 Anforderungs- und Auftragsformular Diakoniestationen und Pflegeheime 12 6 Vorsorgekartei 14 Dienstliche Briefe bitten wir nicht mit persönlichen Anschriften zu versehen, sondern an den Evangelischen Oberkirchenrat zu richten. Bankverbindung: Kto-Nr BLZ (Ev. Kreditgenossenschaft e.g. Kassel) Empfänger: Evangelische Landeskirchenkasse Karlsruhe Internationaler Zahlungsverkehr: IBAN DE BIC GENODEF1EK1

2 Seite 2 zum Schreiben vom 13. November Vorbemerkung Im Zusammenhang mit der Anforderung von arbeitsmedizinischen Leistungen und Untersuchungen in unserer Landeskirche bestehen, trotz des Arbeitsmedizinischen Betreuungskatalogs, der mit der Information 03/2011 Arbeitsschutz, Arbeitsmedizinische Betreuung veröffentlicht wurde, immer wieder Verunsicherungen bei den Anforderungen und der Beauftragung von Leistungen und Untersuchungen. Verunsicherungen bestehen insbesondere in Bezug auf die Frage, welche Leistungen und Untersuchungen vom Pauschalvertrag erfasst werden - somit keine direkte Rechnungsstellung erfolgt- und für welche Leistungen und Untersuchungen die entstehenden Kosten dem Beauftragenden in Rechnung gestellt werden. Um hier eine weitere Hilfestellung und Unterstützung zu geben, wurde in Absprache mit dem zuständigen koordinierenden Arbeitsmediziner der B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in der Evangelischen Landeskirche in Baden, nachfolgend aufgeführte "Anforderungs- und Auftragsformulare für arbeitsmedizinische Leistungen / Untersuchungen für die Bereiche abgestimmt, entsprechend der Einteilung im Arbeitsmedizinischen Betreuungskatalog. Es steht nunmehr für die Bereiche - Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst - Verwaltung - Kindertagesstätten - Diakoniestationen und Pflegeheime entsprechende Formulare zur Verfügung. Sie sollen für die Anforderung und Beauftragung der Leistungen und Untersuchungen der entsprechend zuständigen Arbeitsmedizinerinnen oder dem entsprechend zuständigen Arbeitsmediziner bzw. den B.A.D.-Zentren bei Bedarf mit den erforderlichen Angaben ausgefüllt und übermittelt werden. Seite 2 von 15

3 Seite 3 zum Schreiben vom 13. November 2012 Nach Einführung der Formulare ist eventuell mit stärkeren Nachfragen zu rechnen, die aber aufgrund der Eindeutigkeit der Formulare zur Anforderung und Beauftragung und nach einer gewissen Zeit der Einübung sicher nachlassen oder gänzlich entbehrlich werden dürften. Die im Folgenden abgebildeten Formulare sind im Intranet, im Treffpunkt Landeskirche Arbeitsschutz, unter A als Formularvorlagen (geschützte Word-Dateien) eingestellt und von dort zu beziehen. Seite 3 von 15

4 Seite 4 zum Schreiben vom 13. November Anforderungs- und Auftragsformular Kirchengemeinden, Friedhöfe und Forst Seite 4 von 15

5 Seite 5 zum Schreiben vom 13. November 2012 Seite 5 von 15

6 Seite 6 zum Schreiben vom 13. November Anforderungs- und Auftragsformular - Verwaltung Seite 6 von 15

7 Seite 7 zum Schreiben vom 13. November 2012 Seite 7 von 15

8 Seite 8 zum Schreiben vom 13. November Anforderungs- und Auftragsformular - Kindertagesstätten Seite 8 von 15

9 Seite 9 zum Schreiben vom 13. November 2012 Seite 9 von 15

10 Seite 10 zum Schreiben vom 13. November Hinweise für den Bereich Kindertagesstätten Impfungen Im Bereich Kindertagesstätten treten immer wieder Unklarheiten insbesondere im Hinblick auf die Impfungen im Zusammenhang mit der Infektionsgefährdung für Hepatitis A und/oder B auf. Diese Gefährdungen können sich besonders bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben, die in Krippen oder in sozialpädagogischen Sondereinrichtungen regelmäßig Windeln wechseln. Im Rahmen der Untersuchung / Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krippen kann eine Empfehlung für eine Hepatitis A-Impfung durch die Arbeitsmedizinerin oder den Arbeitsmediziner gegeben werden. Bei entsprechender Gefährdung (Betreuung eines Hepatitis B positiven Kindes, Kontakt Blut zu Blut ) kann zusätzlich eine Hepatitis B- Impfung empfohlen werden. Sofern diese Impfungen aus arbeitsmedizinischer Sicht notwendig sind, sind die Leistungen (Impfhandlung und Impfpräparate) innerhalb des Pauschalvertrages enthalten, es entsteht keine gesonderte Rechnungsstellung an den Träger. Jedoch wird die Beauftragung von Impfungen wie gegen Hepatitis B und von so genannten Kombi-Impfungen gegen Hepatitis A/B dem Beauftragenden (Träger) anschließend direkt in Rechnung gestellt, sofern für eine solche Impfung keine Notwendigkeit aus arbeitsmedizinischer Sicht besteht Untersuchungen Im Zusammenhang mit den Untersuchungen möchten wir auch auf das Merkblatt für Untersuchungen von Erzieherinnen und Erzieher nach der Biostoffverordnung hinweisen, das in der Information Sonderzustellung veröffentlicht wurde und ebenfalls im Internet, im Treffpunkt Landeskirche Arbeitsschutz, unter dem Punkt C eingestellt ist. Seite 10 von 15

11 Seite 11 zum Schreiben vom 13. November 2012 Zum Untersuchungstermin sollten die Mitarbeitenden: alle vorhandenen Impfausweise mitbringen (auch alte!), ggf. bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt oder früheren Kinderärztin bzw. Kinderarzt alle nicht im Impfausweis eingetragenen Impfungen vor der Untersuchung (!) nachtragen lassen (die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner müssen sämtliche erfolgten Impfungen in ihren Akten dokumentieren), soweit vorhanden (auch alte) Mutterpässe mitbringen, soweit bereits vorhandene Blutergebnisse mitbringen, sofern diese dazu beitragen, den Immunitätsstatus bezüglich der Infektionskrankheiten Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, in besonderen Fällen Hepatitis A und/oder B, zu beurteilen. Eine aktuelle Übersicht der regional zuständigen B.A.D.-Zentren, der zuständigen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in der Evangelischen Landeskirche in Baden sowie die Anschriften, sind in dem genannten Treffpunkt, unter dem Punkt A.05.02, zu finden. Seite 11 von 15

12 Seite 12 zum Schreiben vom 13. November Anforderungs- und Auftragsformular - Diakoniestationen und Pflegeheime Seite 12 von 15

13 Seite 13 zum Schreiben vom 13. November 2012 Seite 13 von 15

14 Seite 14 zum Schreiben vom 13. November Vorsorgekartei Außerdem möchten wir auch auf die Erstellung und Führung der Vorsorgekartei hinweisen, die nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durch den Arbeitgeber zu führen ist. In der eingangs genannten Information 03/2011 -Arbeitsschutz, Arbeitsmedizinischer Betreuungskatalog-, wurde unter Abschnitt D. letztmalig über die Hintergründe und die Hilfestellungen hierzu informiert. Mustervorlagen stehen im Intranet, im Treffpunkt Landeskirche Arbeitsschutz, unter den Schwerpunktthemen Kindertageseinrichtungen bzw. Pflegeeinrichtungen, hier jeweils unter dem Punkt C bzw. C (Muster-Vorsorgekartei im Word- und Excel-Format) zur Verfügung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wolfgang Mohr Seite 14 von 15

15 Seite 15 zum Schreiben vom 13. November 2012 II. Vor Abgang an Referentin 6 III. Glied I erhalten 1. Kirchengemeindeämter (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim (=5) 2. Verwaltungs- und Serviceämter mit Außen-/Dienststellen, einschl. Rastatt und Ettlingen (=15) 3. Geschäftsführer/-innen Diakonischer Werke in Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und Diakonieverbänden (=19/Notesgruppe Diakonische Werke Rechtsangelegenheiten) 4. Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und Religionspädagogik, Bugginger Straße 38, Freiburg 5. Schulstiftung, im Hause 6. Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle, im Hause 7. Kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden FACH 8. Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden FACH 9. Rechnungsprüfungsamt, im Hause 10. Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission, im Hause (1x) 11. Geschäftsstelle des Gesamtausschusses, im Hause (1x) 12. VKM Deutschland Landesverband Baden, Am Seiberg 2 a, Teningen-Heimbach 13. Mitarbeitervertretung beim EOK, im Hause 14. Evangelische Stiftung Pflege Schönau, Zähringerstraße 18, Heidelberg 15. Referentin 6, 6 Dö, 6 Tg, 6 Au, 6 As, 6 Ro, 8 Ra, 7 Hu, 5 Dr und 5 Zw (=10) 16. Diakonie-/und Sozialstationen unter landeskirchlicher Aufsicht (=23) IV. Nach Abgang 6 Hg (Intranet Infos und Produkte) V. Druckauftrag erteilt für Nr. 1 bis 14 (60 Exemplare) Nr. 1 bis 15 (82 Exemplare) VI. Z.d.A. Im Auftrag Wolfgang Mohr Seite 15 von 15

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