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1 Unternehmen Arztpraxis MR Dr. Wolfgang Ziegler MR Dr. Claudia Westreicher Unternehmen Arztpraxis Die Entscheidung, eine eigene Praxis zu führen und damit gleichzeitig selbständig und eigenverantwortlich tätig zu werden, verlangt gewiss etwas Mut und unternehmerisches Geschick. Praxisgründungsseminare, Einführungskurse, Ordinationshandbücher, Checklisten und diverse Broschüren und Beratungsangebote der Ärztekammern bieten aber gute Grundlagen und für diesen Schritt. Schwieriger mag vielleicht die Entscheidung für eine bestimmte Form der zukünftigen Praxis sein: Kann ich eine bestehende Kassenpraxis übernehmen (dafür gibt es Punktesysteme, das Angebot an Kassenstellen wird aber laufend größer)? Interessiere ich mich für eine ländliche Praxis mit Hausapotheke oder eher für eine Stelle im Zentralraum? Würde mir eines der (in den Bundesländern leicht differenten) Gruppenpraxisangebote gefallen? Habe ich dafür eventuell einen geeigneten Partner? Möchte ich grundsätzlich eine Kassenpraxis oder wäre mir eine Wahlarztpraxis lieber? Erwarte ich mir einen Full-Time-Job oder interessiere ich mich für Nebentätigkeiten? Bin ich bereit, eine neue Organisationsform auszuprobieren (diesbezüglich ist sehr viel im Fluss, aktuell gibt es in verschiedenen Bundesländern etliche Pilotprojekte)? In jedem Fall sollen die verschiedenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Niederlassungsform mit Beratungsstellen der Ärztekammern oder erfahrenen Kollegen diskutiert und die wichtigsten persönlichen Eventualitäten 41

2 durchgespielt werden. Bezüglich allfälliger Ablöse, Finanzierung, Organisation, Management, Personalentscheidung, Wahl der Praxissoftware etc. gibt es wie bereits erwähnt ein breites Angebot an Hilfestellungen. Obwohl es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Gruppenpraxis-Modelle gibt, seien die wichtigsten oder häufigsten Varianten hier angeführt (nähere Informationen sind auf den Homepages der Landesärztekammern zu finden): Gruppenpraxis Modell 1: Freiwillige Zusammenlegung von zwei (oder mehreren) im Stellenplan bestehenden vollen Kassenstellen zu einer Gruppenpraxis. Gruppenpraxen können aber auch als solche bereits ausgeschrieben werden (z.b. in Niederösterreich). Gruppenpraxis Modell 2: Gründung einer Bruchstellenpraxis in Form einer Gruppenpraxis OG. D.h. Erweiterung einer vollen bestehenden Vertragsarztstelle, wenn seitens Kammer und Kasse auf Basis der vertragsärztlichen Stellenplanung ein entsprechender Zusatzbedarf festgestellt wird. (z.b. in Oberösterreich). Gruppenpraxis Modell 3: Gründung einer Job-Sharing-Praxis in Form einer Gruppenpraxis OG. D.h., dass sich zwei Ärzte eine bereits bestehende Kassenvertragsstelle für einen bestimmten Zeitraum teilen. Gruppenpraxis Modell 4: Gründung einer Nachfolge-Praxis in Form einer Gruppenpraxis OG. In einigen Bundesländern gibt es darüber hinaus weitere Modelle von Gruppenpraxen, die hier nicht im Detail erwähnt werden sollen. Daneben sind natürlich Vor- und Nachteile einer Niederlassung an sich zu diskutieren. Freies Unternehmertum bietet ein Maximum an Unabhängigkeit, Selbstbestimmtheit, Eigenverantwortlichkeit und Freiraum in der Entfaltung spezieller Interessen. Als Nachteil kommt besonders die mangelnde soziale Absicherung für Kolleginnen in Betracht (Karenzzeit). Hier werden Standesvertretung und Gesundheitspolitik noch akzeptable Lösungen erarbeiten müssen. Gruppenpraxismodelle und neue Formen der Zusammenarbeit (Netzwerke, aber auch Anstellung von Ärzten bei Ärzten usw.) könnten in dieser Frage ebenfalls Lösungen darstellen. Wesentlich wird jedoch immer sein, dass die von jungen Kolleginnen und Kollegen bevorzugten Modelle, Netzwerke oder Gemeinschaften von ihnen selbst initiiert werden, also bottom-up erdacht werden. Das ist sinnvoller als ein von oben herab umgesetztes System, das von jenen, die damit leben und arbeiten müssen, nicht mitgetragen wird. Hierzu ist je- 42

3 doch ein gutes Maß an Deregulierung erforderlich, das momentan noch nicht gegeben und dadurch teilweise mitverantwortlich dafür ist, dass viele Jungmediziner die Niederlassung scheuen oder generell Österreich den Rücken kehren. Eckpunkte einer Kassenpraxis Kassenverträge werden in den meisten Bundesländern nach einem offenen Punktesystem an den Bewerber mit der höchsten Punkteanzahl vergeben. Die Kriterien, für die bestimmte Punkte vergeben werden, liegen bei den jeweiligen Landesärztekammern auf und können dort eingesehen werden. In der Tat sind aktuell (2016) in ganz Österreich etwa 70 Kassenstellen für Allgemeinmediziner unbesetzt, weshalb eine gewisse geografische Flexibilität vorausgesetzt Punktelisten langsam an Bedeutung verlieren. Bei der direkten Übernahme einer Kassenpraxis ist mitunter an den Seniorarzt eine Ablöse für den ideellen Wert, den Patientenstock zu bezahlen. Auch dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, orientiert sich zumeist an einem Prozentsatz der letzten beiden Jahresumsätze, verliert bei der schwindenden Zahl an Nachfolgebewerbungen aber ebenso an Bedeutung. Können Räumlichkeiten und/oder Gerätschaften mit übernommen werden, sind diese natürlich ihrem Zeitwert nach in freier Vereinbarung abzulösen. Allenfalls sind eventuell Umbauten oder Renovierungen zu tätigen, bei neuen Praxisräumlichkeiten ist jedenfalls auf Barrierefreiheit in jeder Hinsicht zu achten. Weiter zu beachten sind Vorschriften aus der Hygieneverordnung, entsprechende detaillierte Unterlagen darüber stehen bei den Länderkammern zur Verfügung. Immer öfter erhält man hinsichtlich der Raumbeschaffung tatkräftige Unterstützung der Gemeinden. Nicht spezifisch ausgebildetes Personal hat binnen Zweijahresfrist jedenfalls einen Lehrgang zur Ordinationsassistenz zu beginnen (mindestens 650 Stunden, die Hälfte davon Praxis, berufsbegleitend, drei Jahre, verschiedene Angebote). Dies ist bei der Personalauswahl zu berücksichtigen. Die Entscheidung für eine Praxissoftware sollte wohl überlegt getroffen werden, es stehen mehrere Anbieter zur Verfügung. Die Übernahme einer vorhandenen Software mag von Vorteil sein, üblicherweise können aber auch die vorhandenen Daten auf ein neues System überspielt werden. Wertvoll sind Erfahrungen mit verschiedenen Systemen, die man zum Beispiel als Vertretungsarzt sammeln konnte. Für die Ausstattung der Praxis gibt es verschiedene Listen und Empfehlungen, sie richtet sich natürlich aber auch nach den gegebenen Rahmenbe- Unternehmen Arztpraxis 43

4 dingungen (Hausapotheke, persönliche Behandlungsschwerpunkte etc.). Der Besuch eines Praxisgründungsseminars ist sehr zu empfehlen. Für die geltenden Bedingungen des Kassenvertrags (umfasst zumeist alle Kassen, auch dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt), gibt es ein Einführungsseminar, in dem Rechte und Pflichten, die Modalitäten der Honorar-abrechnung, Formularwesen usw. erläutert werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die derzeitigen Leistungskataloge noch vielerlei Limitierungen und Degressionen enthalten und auch nicht mehr zeitgemäß sind. Die Macht des Faktischen, nämlich die absolute Notwendigkeit einer zeitgemäßen medizinischen Versorgung der Bevölkerung, gepaart mit einem Mangel an Jungmedizinern, die sich unter den derzeitigen Bedingungen für diesen Beruf entscheiden, wird hier rasch Veränderungen erwirken. Erste Bewegungen bei den Rahmenbedingungen werden zwar derzeit noch als Zugeständnisse eingestuft, weitblickende Gesundheitspolitiker erkennen diese aber bereits als Notwendigkeit an. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen hier nochmals einige Vor- und Nachteile einer Kassenpraxis und einer Wahlarztpraxis gegenübergestellt werden: Vorteile: Bei Übernahme einer bestehenden Praxis auch Übernahme des Patientenstocks und damit von Anfang an eine relativ gesicherte Inanspruchnahme. Durch Stellenplan eine Art Gebietsschutz und damit auch ein gewisser Schutz vor Konkurrenz, zumindest was die kassenärztliche Versorgung betrifft. Gebietsschutz und ein nahezu faktischer Kündigungsschutz befreien vor der Angst vor großen Einkommensschwankungen und garantieren ein gesichertes Grundeinkommen auf Basis einer wirtschaftlichen Praxisführung. Nachteile: Zahlreiche Bestimmungen, Limitierungen, Verrechnungsregeln und bürokratische Hürden erschweren die eigentliche Arbeit am Patienten. Der Gebietsschutz besteht nur gegenüber anderen Kassenpraxen, nicht gegenüber Wahlarztpraxen, die so sich welche in der Nähe befinden mitunter die Rosinen (Privatpatienten, Patienten besser zahlender kleiner Kassen) aus dem Kuchen picken. Und dann kann s losgehen. Keine Angst, es haben schon viele Generationen von Ärztinnen und Ärzten vorher geschafft! 44

5 Eckpunkte einer Wahlarztpraxis Wahlärzte sind definitionsgemäß Ärzte ohne Kassenvertrag. Vorteile: Unabhängigkeit von den Zwängen eines Kassensystems. Vom Patienten gewünschte Leistungen können angeboten und erbracht werden. Selbständiges Unternehmertum mit der Möglichkeit der freien Honorargestaltung und damit leistungsgerechter Honorare. Möglichkeit zur freieren Zeitplanung auch für berufliche und persönliche Weiterbildung. Anbieten modernster Medizin ist möglich. Mehr Zeit, insbesondere für Aufklärung, Untersuchung, Behandlung und Gespräch. Kurzfristige Termine zu flexiblen patientenorientierten Zeiten. Keine Wartezeiten. Transparenz von Leistungen durch Rechnungslegung direkt gegenüber Patienten. Kontrolle der Rechnungslegung durch Patienten. Kostenbewusstsein bei Patient und Arzt. Unternehmen Arztpraxis Nachteile: Für den Arzt: wirtschaftliches Risiko Marktabhängigkeit. Für den Patienten: hat durch die derzeitige Gesetzeslage einen Großteil der Behandlungskosten selbst zu tragen (Rückersatz beträgt maximal 80 % des Kassentarifs). Die Freiheit in der Niederlassung als Wahlarzt erfordert eine gute und wohlüberlegte Planung. Sehr wichtig sind folgende Überlegungen vor dem Start: Entscheidungsfindung: Wie definiere ich meine persönlichen Erwartungen, wie und in welchem Ausmaß setze ich meine eigenen Ressourcen ein? Standortwahl: Bevölkerungsstruktur, Kollegenschaft in der Umgebung. Bedarfsorientierung: Welche Angebote gibt es, welche fehlen, was könnten sich Patienten von mir erwarten? 45

6 Grundsätzliche Ausrichtung der Praxis: Vorsorgemedizin, medizinische Grundversorgung, Nutzen zusätzlicher Ausbildungen (z.b. Komplementärmedizin, Gutachtertätigkeiten etc.). Ausstattungsplanung. Organisation und Finanzierung der Praxis. Bekanntmachen der Praxis. Wichtig ist auch die Beschäftigung mit den Honorarordnungen der einzelnen Krankenkassen und mit der nötigen Bürokratie, um die Patienten richtig leiten zu können. Bei den Landesärztekammern gibt es unterstützende Seminare, um den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern. 46

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