INSOS Zürich
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- Sara Brandt
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1 INSOS Zürich Umsetzung der UN-BRK aus der Sicht von Nutzerinnen und Nutzer ins=tu=oneller Angebote Was sollen die Ins=tu=onen machen, damit die Rechte umgesetzt werden? Master-Unter2telformat 21. März 2017 & 23. März 2017 bearbeiten St. Anton, Zürich 1
2 Übereinkommen bedeutet Vereinbarung der Vereinten Na=onen über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die Vereinten Na=onen sind 192 Länder aus aller Welt 2
3 Schweiz Am 15. April 2014 hat die Schweiz die Vereinbarung unterschrieben. Das schwere Wort dafür heisst ra=fiziert. Warum gibt es die Vereinbarung? Gleiche Rechte wie alle Menschen Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Niemand darf schlechter behandelt werden, weil er behindert ist. 3
4 Warum gibt es die Vereinbarung? Jeder Mensch soll die gleichen Chancen haben Jeder Mensch darf an der Gesellscha? teilhaben: Jeder darf dabei sein. Jeder Mensch darf für sich selber entscheiden. UN-BRK Art. 24 Recht auf Bildung Lernen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Krea=vität sowie ihre geis=gen und körperlichen Fähigkeiten voll zur En`altung bringen lassen.... Menschen mit Behinderung zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschab zu befähigen. Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern. 4
5 Recht auf Bildung Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Bildung Jeder soll etwas lernen können. Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht mit anderen Menschen zusammen zu lernen. Für jeden Menschen mit Behinderung muss es beim Lernen eine gute Kommunika=ons-Form geben. UN-BRK Art. 27 Recht auf Arbeit Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integra=ven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.... zu gewährleisten, das Menschen mit Behinderung ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschabsrechte gleichberech=gt mit anderen ausüben können.... für Menschen mit Behinderung Beschäbigungsmöglichkeiten und beruflicher Aufs=eg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt... zu fördern. 5
6 Recht auf Arbeit Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Menschen mit Behinderung haben das Recht, einen Beruf zu lernen. Menschen mit Behinderung haben bei der Arbeit dieselben Rechte wie alle anderen Menschen. Recht auf Arbeit Sie sollen selber entscheiden, ob sie mit anderen Menschen zusammen in einer Firma arbeiten wollen, Oder ob sie in einer WerkstaL arbeiten wollen. Sie sollen selber entscheiden, welche Art Arbeit sie machen wollen oder ob sie wechseln wollen. 6
7 UN-BRK Art. 30 Recht auf Erholung, Freizeit und Sport Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung, gleichberech=gt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen... haben..... treffen Massnahmen, um Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihr krea=ves, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu en`alten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zu Bereicherung der Gesellschab. Recht auf Erholung, Freizeit, Sport (Art. 30) Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an den Angeboten für Kultur, Erholung, Freizeit und Sport teilzunehmen. Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, selber Kunst oder Sport zu machen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, Angebote in ihrer Stadt oder im Dorf zu nutzen. In jedem Ort gibt es Angebote, die für alle Menschen sind. Menschen mit Behinderungen dürfen dort hingehen. 7
8 Beispiele Erholung, Freizeit, Sport (Art. 30) Beispiele für Kultur: þ Theater þ Bibliothek þ Museum þ Kino Beispiele für Erholung und Freizeit: þ Frei-Bad þ Park þ Disco þ Migros-Club-Schule Beispiele für Sport: þ Sportplatz þ Schwimm-Bad þ Stadion þ Sport-Verein Selbstbes=mmung Selber entscheiden. Selber entscheiden, was ich in der Freizeit machen will? Selber entscheiden, was ich anziehen will? 8
9 Die eigene Meinung sagen (Art. 21) Menschen mit Behinderung dürfen ihre Meinung sagen. Jeder darf alles sagen, was er will. Das heisst: Meinungs-Freiheit. Zum Beispiel: Jeder Mensch mit Behinderung kann Gruppen für Menschen mit Behinderung gründen und dort mitmachen. UN-BRK Art. 19 Wohnen (Unabhängige Lebensführung) Die Vertragsstaaten anerkennen das Menschen mit Behinderung gleichberech=gt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wen sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.... Menschen mit Behinderung Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sons=gen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschliesslich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschab und der Einbeziehung in die Gemeinschab sowie zur Verhinderung von Isola=on und Absonderung von der Gemeinschab notwendig ist. 9
10 UN-BRK Art. 19 Wohnen und Leben Wohnen wo, wie und wem ich will. Persönliche Assistenz Gemeindenahe Dienstleistungen unterstütztes Wohnen Unterstützte Beschäbigung Freizeitassistenz Bildungsassistenz Normale Einrichtungen und Dienste müssen auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung Wohnen Wie will ich wohnen? Menschen mit Behinderung können selber entscheiden, wo und mit wem sie wohnen. Haus Wohnung Wohnheim 10
11 Zum Beispiel: Wohnen zu zweit Zum Beispiel: Wohnen alleine 11
12 Zum Beispiel: Wohnen in der Wohn-Gemeinschab Privater Raum (Art. 22 Achtung der Privatsphäre) Menschen mit Behinderung haben das Recht auf privaten Raum. Das bedeutet: Niemand darf einfach in ihre Wohnung oder das Zimmer gehen. Und jeder darf selber bes=mmen, wie sein Zimmer oder die Wohnung aussieht. 12
13 Privater Raum (Art. 22 Achtung der Privatsphäre) Menschen mit Behinderung haben das Recht, dass niemand etwas über sie verrät. Es gibt private Informa=onen über Menschen. Zum Beispiel die Adresse Oder Krankheiten und Behinderungen. Diese Informa=onen darf man nicht einfach weiter erzählen. Man muss den Menschen vorher fragen. Recht auf Partnerschab und Familie (Art. 23) Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Partnerschab und Familie. Das bedeutet: Jeder Mensch mit Behinderung darf einen Partner haben. Jeder Mensch mit Behinderungen darf selber entscheiden, mit wem er zusammen sein will. Alle Menschen mit Behinderungen dürfen Kinder haben. Sie dürfen selber entscheiden, ob sie Kinder bekommen. 13
14 UN-BRK Art. 29 Teilhabe am poli=schen und öffentlichen Leben Die Vertragsstaaten verpflichten sich sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleichberech=gt mit anderen wirksam und umfassen am poli=schen und öffentlichen Leben teilhaben können was auch das Recht einschliesst, zu wählen und gewählt zu werden..... Garan=eren die freie Willensäusserung von Menschen mit Behinderung als Wähler und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der S=mmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Teilhabe am und öffentlichen Leben (Art. 29) Jeder Mensch mit Behinderungen hat das Recht zu wählen. Jeder Mensch darf mitbes=mmen, welche Poli=ker in der Schweiz entscheiden. Jeder Mensch mit Behinderungen bes=mmt selbst, wen er wählt. 14
15 Barriere-Frei = Keine Hindernisse Leichte Sprache Keine Treppen Barriere-Frei = Keine Hindernisse Sprache lernen Vorträge verstehen Abschluss machen Weiter-Bildung 15
16 Rechte + Pflichten -> Stark werden! Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte und Pflichten. + = Wenn das alles umgesetzt wird, was wäre mein grösster Traum oder Wunsch? Was sollen die Ins=tu=onen tun? Was sollen die Betreuer tun? Was sollen die Chefs tun? Arbeits-Gruppen 16
17 Donnerstag Ohrenkuss Inklusion hlps:// 17
18 Inklusion hlps:// SONI Ebenen der Veränderung Sozialpoli=k, -raum Organisa=on UN-BRK Netzwerk Unterstützungskreis Vielfäl=ge Vernetzung Ich Frei nach: Früchtel Frank; Cyprian Gudrun; Budde Wolfgang: Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Textbook: Grundlagen. Wiesbaden
19 UN-BRK wird umgesetzt? Wie? Was sollen die Ins=tu=onen tun, damit...? Was sollen die Betreuer-innen tun, damit...? Was sollen die Chef-innen tun, damit...? Arbeits-Gruppen UN-BRK wird umgesetzt? Wie? Vormitag 1. Teil Vier (4) Arbeits-Gruppen: Arbeit Wohnen Bildung Freizeit Ergebnisse der Wunschwand einbeziehen! Ergebnis: 1-2 Personen sind gut vorbereitet. Sie stellen am NachmiLag vor, wie die UN-BRK in der Ins2tu2on umgesetzt werden soll. 19
20 UN-BRK wird umgesetzt? Wie? Vormitag 2. Teil Arbeits-Gruppen: Wunschwand (Verbleibende Themen) Ergebnis: Sammeln von Antworten auf die Fragen: Was sollen die Ins2tu2onen (Betreuer, Leitung) tun, damit die Wünsche (Siehe Wunschwand) umgesetzt werden können? Donnerstag Nachmitag Fachleute kommen dazu 1. Vorstellung der Ergebnisse aus den Arbeits-Gruppen 2. Gibt es Unterschiede in zwischen den Ergebnissen? 3. Gibt es Gemeinsamkeiten in den Ergebnissen? Ergebnisse sichern 20
21 Bedingungen für posi=ve Veränderungen Blick für die Stärken einer Person Persönliche Vision für ein gutes oder anderes Leben Einfluss bei Menschen in Entscheidungsposi=onen Organisa=ons- Veränderung Wunsch nach Veränderung Posi=ve Vision Passende Unterstützer Zugang zu einem grösseren Unterstützungsnetzwerk Unterstützung Unterstützungskreis Einen Netzwerker Einen engagierten Kämpfer Eine Ins=tu=on mit der Bereitschab zur Veränderung (nach Mount 1991) Vom ja aber... zum ja und... þ Was wollen wir jetzt Neues anfangen? þ Was wollen wir probieren? þ Was wollen wir aukören? þ Wie wollen wir ab heute anders zusammenarbeiten? 21
22 Quellen und Copy-Right (Bilder) Quellen: Übereinkommen der Vereinten Na2onen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in schwerer und leichter Sprache. In dieser Präsenta2on werden Bilder benutzt. Wenn die Bilder so oder so ähnlich aussehen: dann sind die Bilder von: Lebenshilfe für Menschen mit geis2ger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Flee2nsel, 2013 Gastgeber und Gastgeberinnen: Aufgaben: 1. Helfen beim Aufschreiben der Vorschläge. 2. Erklären (bei Bedarf) den Ar2kel z.b. Wohnen Art Geben Beispiele für den Ar2kel. 4. Achten darauf, dass alle zu Wort kommen. 5. Achten auf die Zeit. 6. Fragen, wann es eine Pause braucht. 7. Stellen (wenn nö2g) offene Fragen z.b. Was sollen die Betreuer machen? Was gefällt Dir? Was gefällt Dir nicht? Was soll sich ändern? Warum findest Du, dass sich dieser Punkt ändern soll? 22
23 zahn * zukun?splanung * organisa2onswandel * inklusive bildung * beratung * ** tobias.zahn@persoenliche-zukun?splanung.ch mobil
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