VLOG e.v. Torstraße Berlin Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. VLOG

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1 VLOG e.v. Torstraße Berlin Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. VLOG Torstraße Berlin Telefon Fax Interesse an der Siegelnutzung und/oder Verbandsmitgliedschaft 23. Mai 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Tätigkeit unseres Verbandes. Gerne erteilen wir Ihnen Auskunft zu den Möglichkeiten, wie Sie daraus Nutzen ziehen können. a) Nutzung des Siegels Ohne GenTechnik Die Vergabe des Nutzungsrechts an dem Logo ist uns von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vertraglich exklusiv übertragen worden. Das Ministerium vergibt daher dieses Recht selber nicht mehr. Um ausschließlich das Siegel Ohne GenTechnik für die Kennzeichnung Ihrer Produkte zu nutzen, füllen Sie bitte den beiliegenden Antrag zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik aus. Für die Nutzung des Siegels fällt ein jährliches Entgelt an, das Sie bitte der VLOG Entgeltordnung Lizenznehmer entnehmen. b) Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) Wir empfehlen Ihnen zudem Mitglied im VLOG zu werden. Im Vergleich zur reinen Siegelnutzung entstehen nur geringe Mehrkosten. Als Mitglied wissen Sie, dass Ihre Interessen als Erzeuger, Hersteller oder Händler von ohne Gentechnik zustande gekommenen Verbraucherprodukten auch aus unternehmerischem Blickwinkel gut vertreten werden. Zugleich verschaffen Sie dem VLOG in seinem Auftreten gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden und der Politik, aber auch gegenüber anderen Wirtschaftsbeteiligten, mehr Gewicht. Vorstand: Johannes Hegenberger Jochen Koester GLS Bank BIC: GENODEM1GLS Bernhard Stoll Karin Voß Christoph Zimmer IBAN: DE Steuer-Nr. 27/680/73392 USt--IdNr. DE

2 Der VLOG ist zudem eine Plattform des Austausches von Informationen, Wissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erzeugung sowie der Vermarktung von Lebensmitteln ohne Gentechnik. Im Rahmen der Mitgliederversammlung und anderer Gremien können Sie die Geschicke des Vereins aktiv mitgestalten. Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) aus. Den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag entnehmen Sie bitte der VLOG Entgeltordnung Mitglieder. Eine Mitgliedschaft im VLOG ist auch ohne Siegelnutzung möglich. In der Anlage erhalten Sie folgende Unterlagen: (1) Antrag auf Mitgliedschaft Um ein Verbandsmitglied zu werden, füllen Sie bitte den beiliegenden Antrag auf Mitgliedschaft aus. (2) Antrag zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Mit den Angaben im Antrag gehen Sie den ersten Schritt zur Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des "Ohne GenTechnik" Siegels. Durch die eingeforderten Dokumente machen Sie uns die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (vor allem 3a und 3b EGGenTDurchfG) und des VLOG Standards durch Ihre Produktion glaubhaft. Den VLOG Standard finden Sie hier. (3) Informationsblatt Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik" Kriterien Hier erhalten Sie genaue Angaben, welche Dokumente Sie neben dem Antrag zur Nutzungsberechtigung einreichen müssen, um der geforderten Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik" Kriterien gerecht zu werden. (4) Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel Bitte führen Sie in dieser Tabelle alle Lebensmittel auf, die Sie gerne mit dem "Ohne GenTechnik" Siegel kennzeichnen möchten. (5) Standardnutzungsvertrag Bevor ein VLOG Zertifikat durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle ausgestellt werden kann, ist zwischen dem Standardgeber (dem VLOG) und dem zu zertifizierenden Unternehmen ein Vertrag zu schließen, der die Nutzung des VLOG Standards regelt. Dieser wird, wenn beidseitig unterschrieben, der Zertifizierungsstelle übermittelt. Der Standardnutzungsvertrag sowie der Anhang müssen zweifach und unterschrieben per Post übermittelt werden. (6) Unterlizenzvertrag Mit den Angaben aus dem Antrag und den beigefügten Dokumenten erstellen wir einen Unterlizenzvertrag, den wir Ihnen zusenden, sobald alle Informationen von Ihnen vorliegen. Im Anhang finden Sie ein Muster eines Unterlizenzvertrages. Der Unterlizenzvertrag wird erst dann vom VLOG unterzeichnet, wenn Ihr Antrag abschließend vollständig geprüft wurde. (7) Entgeltordnung Anhand der von Ihnen übermittelten Unternehmensangaben ermitteln wir das jährliche Entgelt für die Nutzung des Siegels bzw. für die Mitgliedschaft im VLOG. 2

3 (8) Einzugsermächtigung Um den Aufwand und damit auch die Verwaltungskosten für die Rechnungen über Mitgliedsbeiträge oder Nutzungsgebühren niedrig zu halten, bitten wir Sie, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. (9) Satzung des Verbandes Mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrags bestätigen Sie, die Satzung des Verbandes zur Kenntnis genommen zu haben. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen, bitten Sie jedoch zunächst die FAQs auf unserer Website ( zu Rate zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Hissting Geschäftsführer 3

4 VLOG: Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik An den Vorstand des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Torstraße Berlin Tel.: / Fax: / info@ohnegentechnik.org Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Stand Hiermit beantrage(n) ich/wir beim Vorstand des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) die Aufnahme als ordentliches Mitglied 1. Hiermit beantrage(n) ich/wir beim Vorstand des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) die Aufnahme als förderndes Mitglied. 2 1 Ordentliches Mitglied des VLOG können alle juristischen Personen und unvollständige juristische Personen sein. Zu diesem Kreis zählen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) und Personengesellschaften (ohg, KG). Natürliche Personen, BGB Gesellschaften inklusive Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), nicht eingetragene Vereine und Einzelunternehmer können laut VLOG Vereinssatzung keine ordentlichen Mitglieder sein. Es steht ihnen frei, fördernde Mitglieder zu sein. 2 Fördernde Mitglieder können alle natürlichen oder juristischen Personen oder sonstige Organisationsformen sein, die den Vereinszweck über ihre Mitgliedschaft finanziell fördern. Laut Vereinssatzung besitzen fördernde Mitglieder des VLOG kein Stimmrecht, können aber dennoch an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Seite 1 von 3

5 VLOG: Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik 1. Angaben zum beantragenden Unternehmen a) Name/Bezeichnung Rechtsform Handels / Vereinsregisternummer sofern vorhanden b) Anschrift/Sitz des Unternehmens Rechtlicher Vertreter Bundesland E Mail Homepage c) Ansprechpartner Name E Mail Telefon Fax d) Betriebsart: Landwirtschaft 3 Handel/Verarbeitung 4 Futtermittelunternehmen (Handel/ Produktion) Analyselabor Zertifizierungsstelle andere e) Betriebsgröße Gesamtjahresumsatz in Euro: 3 Inklusive Hofläden, bäckereien und käsereien 4 Inklusive Metzgereien und Bäckereien Seite 2 von 3

6 VLOG: Antrag auf Mitgliedschaft im Verband Lebensmittel ohne Gentechnik Hiermit bestätige/n ich/wir die Richtigkeit der oben genannten Daten. Ich/wir bestätigen hiermit, dass ich/wir den Vereinszweck fördern werde/n. Der Vorstand behält sich vor, Nachweise anzufordern, die diese Angabe plausibel machen. Ich/wir haben die Satzung des Verbandes gelesen und bestätige/n mit meiner/unserer Unterschrift, dass ich/wir die Mitgliedsbeiträge zur Kenntnis genommen habe/n und die Richtlinien des Verbandes für die Dauer der Mitgliedschaft einhalten werde/n. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Daten zu Zwecken der Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung elektronisch gespeichert werden. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass meine/unsere Adresse zu redaktionellen Zwecken veröffentlicht bzw. weitergegeben werden kann. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Firmenstempel Seite 3 von 3

7 VLOG: Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Version An den Vorstand des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Torstraße Berlin Tel.: / Fax: / info@ohnegentechnik.org Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Stand 01. Januar 2018 Hiermit beantrage(n) ich/wir die Erlaubnis zur produktspezifischen Verwendung des Siegels Ohne GenTechnik. Aktuelle Unternehmensdaten liegen bereits vor, aufgrund VLOG Mitgliedschaft /Standardnutzungsvertrag. Dann bitte weiter bei 1. d) 1. Angaben zum beantragenden Unternehmen a) Name/Bezeichnung Rechtsform Handels / Vereinsregisternummer sofern vorhanden Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt ID) b) Anschrift/Sitz des Unternehmens Rechtlicher Vertreter E Mail Homepage c) Ansprechpartner Name E Mail Telefon Fax Seite 1 von 3

8 VLOG: Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Version d) Betriebsart: Landwirtschaft 1 Verarbeitung 2 Handel Andere e) Betriebsgröße Gesamtjahresumsatz pro Jahr in Euro: 2. Angaben zur Nutzung des Siegels Ohne GenTechnik a) Für welche Produkte wird die Nutzung des Siegels Ohne GenTechnik aktuell beantragt? Hierfür bitte die Tabelle Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel im Anhang ausfüllen und im Excel Format per E Mail übermitteln. 3. Glaubhaftmachung der "Ohne Gentechnik" Produktion a) Wird die Einhaltung der 3a und 3b EGGenTDurchfG durch ein externes Zertifizierungsunternehmen sichergestellt? Nein (bitte weiter unter 3b) Ja, durch folgenden Zertifizierer: Name Telefon Ansprechperson E Mail b) Landwirtschaftliche Betriebe der folgenden Betriebsgrößen unterliegen keiner Zertifizierungspflicht: Imkerei: Betriebe mit 50 Völkern Eiererzeugung: Betriebe mit weniger als 350 Tierplätzen Milchviehhaltung: Betriebe mit einem durchschnittlichen Jahresbestand 10 laktierenden Kühen Ich bestätige, dass ich ein landwirtschaftlicher Betrieb bin, der eine der vorausgehenden Kriterien erfüllt. Dies kann ich auf Nachfrage anhand von geeigneten Nachweisen belegen. Mein Unternehmen fällt nicht unter die genannten Kriterien. 1 Inklusive Hofläden, bäckereien und käsereien 2 Inklusive Metzgereien und Bäckereien Seite 2 von 3

9 VLOG: Antrag & Fragebogen zur Nutzungsberechtigung des Siegels Ohne GenTechnik Version Ergänzende Dokumente a) Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Dokumente bei: Bestätigung der externen Zertifizierung falls zutreffend Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel wie unter 2a) beschrieben Umsatzschätzung für das restliche Jahr ab Nutzung des Ohne GenTechnik Siegels entsprechend der angehängten VLOG Entgeltordnung Lizenznehmer. Bitte verwenden Sie für die Übermittlung die Excel Vorlage Umsatzschätzung OG Siegel im Anhang. Hiermit bestätige/n ich/wir die Richtigkeit der oben genannten Daten. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Firmenstempel Seite 3 von 3

10 Informationsblatt Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien Hintergrund Das Siegel Ohne GenTechnik ist eine kennzeichenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ausschließlich der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) ist dazu berechtigt, die Erlaubnis zur Nutzung der Wort-Bild-Marke zu vergeben. Grundlage für die Vergabe ist laut Lizenzvertrag zwischen dem BMEL und dem VLOG eine Glaubhaftmachung des Antragstellers gegenüber dem VLOG, dass die Kriterien der 3a und 3b EG- Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) für die im Antrag gelisteten Lebensmittel eingehalten werden. Der Ohne Gentechnik Produktions- und Prüfstandard, welcher vom VLOG zusammen mit Branchenbeteiligten entwickelt wurde, regelt die Auslegung dieser relevanten Gesetzgebung für die Praxis im Detail. Bei allen Lizenznehmern wird die Einhaltung des EGGenTDurchfG und des VLOG-Standards durch Kontrollen von VLOG-anerkannten Zertifizierungsstellen geprüft oder basiert auf einer Zertifizierung eines vom VLOG als gleichwertig anerkannten Standards 1. Grundlagen der Zertifizierungspflicht Die erweiterte Zertifizierungspflicht ist ab dem gültig. Alle Lizenznehmer, die nicht der Stufe Landwirtschaft zuzuordnen sind, müssen sich nach VLOG-Standard oder einem als gleichwertig anerkannten Standard zertifizieren lassen. Dies beinhaltet immer auch Vorort-Audits. Alle Lizenznehmer der Stufe Landwirtschaft mit einer Unternehmensgröße über einem definierten Wert (s. unten - Systemgrenzen) müssen sich nach VLOG-Standard oder einem als gleichwertig anerkannten Standard zertifizieren lassen. Dies beinhaltet immer auch Vorort-Audits. Lizenznehmer der Stufe Landwirtschaft mit einer Unternehmensgröße unter einem definierten Wert (s. unten - Systemgrenzen) können sich nach VLOG-Standard oder einem als gleichwertig anerkannten Standard zertifizieren lassen ODER die Einhaltung der Anforderungen des EGGenTDurchfG und VLOG-Standards durch eine VLOG anerkannte Dokumentenprüfung glaubhaft machen. Lizenznehmer, die sich nicht nach VLOG-Standard zertifizieren lassen, werden im Rahmen des VLOG- Integrity Programms stichpunktartig und unangemeldet Vorort-Kontrollen unterzogen. Die Kosten der Integrity-Kontrollen trägt der VLOG. Sollten bei diesen Kontrollen Verstöße gegen das EG- Gentechnik-Durchführungsgesetz, den Lizenzvertrag oder den VLOG-Standard festgestellt werden, können dem Betrieb die Kosten der Kontrolle in Rechnung gestellt werden. 1 Eine Übersicht der vom VLOG anerkannten Standards finden Sie unter unter Weitere Dokumente/Merkblätter

11 Systemgrenzen Systemgrenzen sind branchenspezifische Definitionen von Unternehmensgrößen, bis zu deren Erreichen keine Zertifizierungspflicht nach VLOG-Standard besteht. Die Betriebe müssen die Einhaltung der Betriebsgröße nachweisen. Wird dies nicht gewährleistet, besteht die Zertifizierungspflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Landwirtschaftliche Betriebe der folgenden Betriebsgrößen unterliegen keiner Zertifizierungspflicht: Imkerei: Betriebe mit 50 Völkern Eiererzeugung: Betriebe mit weniger als 350 Tierplätzen Milchviehhaltung: Betriebe mit einem durchschnittlichen Jahresbestand 10 laktierenden Kühen Systemgrenzen für nicht aufgeführte Branchen werden bei Bedarf nach Beratung in der Fachgruppe Standard ergänzt. Ablauf der VLOG-Zertifizierung Die Zertifizierung erfolgt durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle 2. Das VLOG-Zertifikat bestätigt die Einhaltung der 3a und 3b EGGenTDurchfG und des VLOG-Standards. Vor Abschluss der Zertifizierung hat das zu zertifizierende Unternehmen einen kostenfreien Standardnutzungsvertrag mit dem VLOG als Standardgeber abzuschließen. Der Antragsteller legt nach erfolgreich absolvierter Zertifizierung dem VLOG ein VLOG-Zertifikat oder Zertifikat eines vom VLOG anerkannten Standards vor. Ablauf der Dokumentenprüfung Die Dokumentenprüfung wird für eine Übergangszeit bis zum , wie bisher auch, von der VLOG-Geschäftsstelle durchgeführt. Ab dem wird die Dokumentenprüfung von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt, die hierfür vom VLOG eine Anerkennung besitzt. Dabei wird die Einhaltung des EGGenTDurchfG und des VLOG-Standards geprüft und bei Bestehen von der Zertifizierungsstelle bescheinigt. Die Bescheinigung wird vom Antragsteller für die Nutzung des Ohne GenTechnik Siegels dem VLOG vorgelegt. Die Dokumentenprüfung muss jährlich wiederholt werden. 2 Eine Liste dieser Zertifizierungsunternehmen finden Sie auf der VLOG-Homepage unter

12 Der VLOG schreibt die Durchführung der Dokumentenprüfung unter den VLOG anerkannten Zertifizierungsstellen für drei Jahre aus. In dieser Zeit wird nur eine limitierte Anzahl von Zertifizierungsstellen vom VLOG für die Durchführung dieser Tätigkeit anerkannt. Die Angebote beinhalten festgelegte Kosten je Dokumentenprüfung. Die Kosten der Dokumentenprüfung trägt der zu prüfende Betrieb. Die Anzahl der zugelassenen Zertstellen ist abhängig von der Anzahl der durchzuführenden Dokumentenprüfungen: 30 Dokumentenprüfungen p.a.: Eine Zertifizierungsstelle >30 bis 60 Dokumentenprüfungen: Zwei Zertifizierungsstellen > 60 Dokumentenprüfungen: Drei Zertifizierungsstellen - 3 -

13 Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel Anlage zum Antrag zur Nutzungsberechtigung des einheitlichen "Ohne GenTechnik" Siegels Alle Lebensmittel außer Eier Inverkehrbringer Produzent Marke Produktbezeichnung EAN Nummer (falls vorhanden) Sonstige eindeutige Produktidentifizierung Art der Identifikation Identifikation Liste der zu kennzeichnenden Lebensmittel Anlage zum Antrag zur Nutzungsberechtigung des einheitlichen "Ohne GenTechnik" Siegels Eier Inverkehrbringer der "Ohne Gentechnik" Eier Name Strasse u. Hausnummer PLZ Ort Packstelle (wenn von Inverkehrbringer abweichend) Name Strasse u. Hausnummer PLZ Ort Legebetrieb Name Stall Strasse u. Hausnummer PLZ Ort Printnummer Tierzahl

14 Styleguide zur Nutzung des einheitlichen Siegels "Ohne GenTechnik" Stand Das Siegel Ohne GenTechnik ist eine kennzeichenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 2. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) ist exklusiv dazu berechtigt, Lizenzen zur Nutzung des Ohne GenTechnik Siegels zu vergeben. Es dürfen ausschließlich vom VLOG lizenzierte Produkte mit der Wort-Bild-Marke gekennzeichnet werden. 3. Unter finden Sie verschiedene Formate des Ohne GenTechnik Siegels. Soll das Siegel auf weißem Grund eingesetzt werden, wählen Sie bitte die Vorlage für weiße Hintergründe. Analog gilt dies für farbige Hintergründe. 4. Soll das Siegel gedruckt werden, ist vor Druckunterlagenschluss eine Freigabe durch den VLOG erforderlich. Auch für die Veröffentlichung in anderen Medien ist eine Freigabe nötig. 5. Es gibt keine Vorgaben zur Größe oder Positionierung des Logos. 6. Grün ist die Standardfarbe des Logos. Muss aus technischen Gründen davon abgewichen werden, hat dies in Absprache mit der VLOG-Geschäftsstelle zu geschehen. 7. Einfassungen, Umrandungen oder sonstige Modifikationen des Ohne GenTechnik Siegels sind grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die VLOG-Geschäftsstelle eine Genehmigung erteilen, wenn das Erscheinungsbild des Siegels nicht wesentlich verändert und die Aussage nicht verfälscht wird. 8. Der Einsatz eines übersetzten Siegels für die Verwendung im Ausland ist möglich, hat aber in Abstimmung mit der VLOG-Geschäftsstelle zu erfolgen. Zu beachten ist, dass die nationalen Regelungen zur Kennzeichnung der Gentechnikfreiheit des jeweiligen Landes berücksichtigt werden müssen. 9. Der Farbcode für den Grünton des Siegels lautet 106, 176, 35 (RGB) und 362c (Pantone). Abbildung 1: Das markenrechtlich geschützte "Ohne GenTechnik" Siegel

15 Standardnutzungsvertrag 1 zur Nutzung des VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandards zwischen dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v., Torstraße 218, Berlin - nachfolgend VLOG genannt - und dem zu zertifizierenden Unternehmen sowie den in Anlage I genannten, rechtlich abhängigen, Betriebsstätten / Tochterunternehmen VLOG-ID (wird vom VLOG eingetragen): - nachfolgend Unternehmen genannt- Präambel Der VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard (VLOG-Standard) ist ein Zertifizierungsstandard, entwickelt und betreut durch den VLOG, der die Einhaltung der Kriterien des EG- Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG) gewährleistet. Dieser Standardnutzungsvertrag regelt die Nutzung des VLOG-Standards durch das Unternehmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats nach VLOG-Standard durch eine vom VLOG anerkannte Zertifizierungsstelle. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende: 1 Vertragsgegenstand (1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Gegenstand des Vertrages der VLOG Ohne Gentechnik Produktions- und Prüfstandard, kurz VLOG-Standard (Stand: Version vom ) ist, der im Internet unter abgerufen und ausgedruckt werden kann. Auf Wunsch des Unternehmens wird der VLOG-Standard diesem in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. 1 bis : Zertifizierungsvertrag Seite 1 von 5

16 VLOG Standardnutzungsvertrag_ rtf (2) Der VLOG erteilt dem Unternehmen ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des VLOG Standards in der jeweils gültigen Fassung zum Zwecke einer Zertifizierung. (3) Das Unternehmen ist ausschließlich während des Zeitraumes der Gültigkeit eines erteilten VLOG Zertifikats und nur im Zusammenhang mit den durch das Zertifikat erfassten Produkten und Produktgruppen berechtigt, sich oder die von ihm angebotenen oder in Verkehr gebrachten Produkte im geschäftlichen Verkehr als VLOG zertifiziert zu bezeichnen oder inhaltsgleiche oder inhaltsähnliche Bezeichnungen zu verwenden, wie z. B. hergestellt nach VLOG Standard. 2 Voraussetzungen (1) Das Unternehmen verpflichtet sich für den Zeitraum der Gültigkeit des VLOG Zertifikats und für die durch das Zertifikat erfassten Produkte und Produktgruppen die Anforderungen des VLOG Standards in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. (2) Das Unternehmen stimmt Kontrollen samt Probennahmen (sogenannte Integrity Audits) durch den VLOG oder von diesem beauftragten Dritten zu. Die Kontrollen können in allen für die "Ohne Gentechnik" bzw. VLOG geprüft Produktion relevanten Bereichen des Unternehmens sowie ggfs. bei in die Auditierung und Zertifizierung eingebundenen transportierenden, aufbereitenden, verarbeitenden oder abpackenden Betrieben erfolgen. Ferner können die Kontrollen auch auf den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden, welche im Rahmen einer Gruppenzertifizierung nach VLOG Standard vertraglich in das "Ohne Gentechnik" System des Unternehmens eingebunden sind. Dies ist vom Unternehmen vertraglich mit den in die Auditierung und Zertifizierung eingebundenen Unternehmen zu regeln. (3) Das Unternehmen ermächtigt den VLOG, die Audit und Analyseergebnisse der Kontrollen nach 2 (2) sowie die sich daraus ergebene Korrespondenz mit dem Unternehmen den an der VLOG Zertifizierung beteiligten Zertifizierungsstellen zur Verfügung zu stellen. (4) Das Unternehmen verpflichtet sich alle vom VLOG auferlegten Maßnahmen nach einer VLOG Kontrolle umzusetzen. Die Maßnahmen werden dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. (5) Kosten für Kontrollen und Analysen trägt der VLOG. Bei Verstößen gegen das EGGenTDurchfG, den VLOG Standard oder den Standardnutzungsvertrag werden dem Unternehmen die Kosten in Rechnung gestellt. Dem Unternehmen werden ferner Kosten für diejenigen außerordentlichen Kontrollen in Rechnung gestellt, zu denen das Unternehmen selbst Anlass gegeben hat. Ein solcher Anlass liegt insbesondere auch dann vor, wenn das Unternehmen seine Pflichten zur Übermittlung von Informationen und/oder Dokumenten gemäß den Regelungen dieses Vertrages nicht erfüllt, oder wenn die Feststellung von Mängeln in einer vorangegangenen Kontrolle eine Nachkontrolle zur Überprüfung der Mängelbeseitigung erforderlich macht. (6) Das Unternehmen ermächtigt hiermit die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle, die Ergebnisse aller Auditierungen und Zertifizierungen nach VLOG Standard (inkl. der in 2, Absatz (2) genannten eingebundenen Betriebe) sowie die Analyseergebnisse dem VLOG zur Verfügung zu stellen. Der VLOG verpflichtet sich, derartige Audit Ergebnisse vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen. Der VLOG ist allerdings berechtigt, diese Untersuchungsergebnisse in anonymer Form, z.b. in Statistiken, zu veröffentlichen. Seite 2 von 5

17 VLOG Standardnutzungsvertrag_ rtf (7) Das Unternehmen übermittelt dem VLOG auf Anfrage Ergebnisse von Analysen im Zusammenhang mit der "Ohne Gentechnik" Produktion, die es in Auftrag gegeben hat und informiert den VLOG über möglicherweise getroffene Maßnahmen. Der VLOG verpflichtet sich, derartige Informationen vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen. Der VLOG ist allerdings berechtigt, diese Untersuchungsergebnisse in anonymer Form, z.b. in Statistiken, zu veröffentlichen. (8) Das Unternehmen ermächtigt hiermit die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle, dem VLOG mitzuteilen, wenn der Vertrag über die Kontrollen nach VLOG Standard mit dem Unternehmen ausläuft oder gekündigt wird. (9) Das Unternehmen teilt vor einem Wechsel der beauftragten Zertifizierungsstelle oder vor Neubeauftragung einer zusätzlichen Zertifizierungsstelle dem VLOG unaufgefordert die neubeauftragte Zertifizierungsstelle und den Beginn des Kontrollvertrages mit. (10) Das Unternehmen ist verpflichtet, dem VLOG Änderungen bezüglich des Stammdatenblattes unverzüglich mitzuteilen. 3 VLOG Standard (1) Der VLOG kann die Bestimmungen des VLOG Standards bei Bedarf ändern. Zu möglichen Änderungen am VLOG Standard wird die VLOG Fachgruppe Standard vorab konsultiert. Die geänderte Fassung des VLOG Standards wird mit Ablauf von drei Monaten nach dessen Veröffentlichung Vertragsbestandteil dieses Standardnutzungsvertrages, sofern das Unternehmen nicht binnen dieser drei Monate schriftlich der Einbeziehung widerspricht oder sofern in der geänderten Fassung keine längere Übergangsfrist festgelegt wurde und das Unternehmen nicht binnen dieser Übergangsfrist schriftlich der Einbeziehung widerspricht. (2) Im Falle des Widerspruchs steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrages wird dieser in der bisherigen Fassung fortgeführt. Darüber hinaus werden sich die Parteien über eine angemessene Aufbrauchfrist für die bis zum Kündigungszeitpunkt hergestellten Produkte verständigen, welche nach dem VLOG Standard zertifiziert sind. 4 Regelungen für Unternehmen, die nicht zugleich Hersteller sind Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Firma, die die zu zertifizierenden Produkte nicht selbst herstellt oder verarbeitet, ergeben sich folgende weitere Verpflichtungen des Unternehmens: (a) Das Unternehmen ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der VLOG berechtigt ist, Kontrollmaßnahmen gemäß 2 Absatz (2) bei dem Produzenten der zertifizierten Produkte durchzuführen. (b) Die unter (a) gelisteten Verpflichtungen gelten nicht, soweit und solange der Produzent der zertifizierten Produkte selbst einen Standardnutzungsvertrag mit dem VLOG geschlossen hat. Seite 3 von 5

18 VLOG Standardnutzungsvertrag_ rtf 5 Nutzungsentgelt (1) Der VLOG erhebt vom Unternehmen kein Entgelt zur Nutzung des VLOG Standards. (2) Die Kosten für die Zertifizierung nach VLOG Standard (inklusive in deren Rahmen erfolgte Probenahme und Analyse) werden zwischen dem Unternehmen und den beteiligten Zertifizierungsstellen vereinbart. 6 Folgen vertragswidrigen Handelns (1) Bei Verstößen gegen den Standardnutzungsvertrag ist das Unternehmen verpflichtet, Strafzahlungen an den VLOG zu leisten. Die Bewertung der Verstöße erfolgt durch die VLOG Geschäftsstelle. Über Beschwerden über die Bewertung von Verstößen entscheidet der VLOG Beirat. Der VLOG verpflichtet auch die Beiratsmitglieder zur vertraulichen Behandlung ihnen zur Kenntnis gebrachter Vorgänge. (2) Die Strafzahlung bemisst sich an der Schwere des Verstoßes und dem Gesamtjahresumsatz des Unternehmens. Höhe der Strafzahlung Gesamtjahresumsatz in Millionen Euro < 1 > 1 < 50 > 50 < 500 > 500 Leichter Verstoß Max. 50 Max. 250 Max Max Mittlerer Verstoß Max. 100 Max. 500 Max Max Schwerer Verstoß Max. 200 Max Max Max Als leichter Verstoß wird z.b. die Nichtmitteilung einer neu beauftragten Zertifizierungsstelle durch das Unternehmen an den VLOG eingestuft. Ein mittlerer Verstoß kann z.b. die Zutrittsverweigerung zum Betriebsgelände des Unternehmens oder einem seiner Systempartner für VLOG Mitarbeiter oder einen von ihm Beauftragten sein, die sich ausweisen können und das Betriebsgelände zum Zweck der in 2 genannten Kontrollen betreten wollen. Ein schwerer Verstoß kann z.b. das wiederholte Vorkommen von mittleren Verstößen sein. (3) Besteht zwischen dem Unternehmen und dem VLOG auch ein Unterlizenzvertrag zur Nutzung des einheitlichen Siegels "Ohne GenTechnik" oder ein Lizenzvertrag zur Nutzung des Siegels VLOG geprüft samt Regelung über Strafzahlungen bei vertragswidrigem Handeln, wird für einen Verstoß nur einmalig eine Strafzahlung verhängt. Dem VLOG ist freigestellt zu entscheiden, welcher Vertrag zur Bemessung der Strafzahlung herangezogen wird. 7 Vertragsdauer / Kündigung des Vertrages (1) Der Standardnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder der Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Seite 4 von 5

19 VLOG Standardnutzungsvertrag_ rtf (3) Der VLOG kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung insbesondere kündigen, sofern eine Rechnung über Strafzahlung oder Kosten für Kontrollen zwei Wochen nach der zweiten Mahnung samt Mahngebühren nicht vollständig bezahlt wurde. vorsätzlich, grob fahrlässig oder wiederholt gegen den Standardnutzungsvertrag verstoßen wird. (1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Der Gerichtsstand ist der Sitz des VLOG. 8 Schlussbestimmungen (3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass außerhalb dieses Vertrages weder mündliche noch schriftliche Nebenabreden getroffen wurden. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. (5) Alle Anlagen sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. (6) Der VLOG ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird der VLOG dem Kunden per E Mail oder schriftlich bekanntgeben. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrags wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. (7) Dieser Vertrag ersetzt sämtliche etwaig zwischen den Parteien zuvor abgeschlossenen Standardnutzungsverträge. VLOG: Ort/Datum Unterschrift Firmenstempel Unternehmen: Ort/Datum Unterschrift Firmenstempel Seite 5 von 5

20 1. Angaben zum Unternehmen Anlage I: Stammdatenblatt zum Standardnutzungsvertrag Stand 07. Februar 2018 Aktuelle Unternehmensdaten liegen bereits vor, aufgrund VLOG-Mitgliedschaft/ Siegelnutzung Ohne GenTechnik oder VLOG geprüft. Dann bitte weiter bei 1. d) a) Name/Bezeichnung Rechtsform Handels- / Vereinsregisternummer sofern vorhanden VVVO-Nummer sofern vorhanden b) Anschrift/Sitz des Unternehmens Rechtlicher Vertreter Name Homepage c) Ansprechpartner für die VLOG-Zertifizierung Name Telefon Fax Falls vorhanden: Weitere, in die VLOG-Zertifizierung eingebundene Standorte/ Unternehmen d) Standort/ Unternehmensname Ansprechpartner siehe Angaben unter 1. c) Adresse Telefon Rechtliche Eigenständigkeit VVVO-Nummer sofern vorhanden VLOG-Sub-ID (wird vom VLOG eingetragen) Seite 1 / 3

21 e) Standort/ Unternehmensname Ansprechpartner siehe Angaben unter 1. c) Adresse Telefon Rechtliche Eigenständigkeit VVVO-Nummer sofern vorhanden VLOG-Sub-ID (wird vom VLOG eingetragen) f) Standort/ Unternehmensname Ansprechpartner siehe Angaben unter 1. c) Adresse Telefon Rechtliche Eigenständigkeit VVVO-Nummer sofern vorhanden VLOG-Sub-ID (wird vom VLOG eingetragen) Weitere Unternehmen/ Standorte bitte auf einer extra Anlage aufführen 2. VLOG-Zertifizierung (geplante) Zertifizierungsstelle Stufe/ Unterstufe nach VLOG-Standard Logistik Transport Lagerung/ Umschlag Handel/ Streckenhandel Futtermittel Futtermittelherstellung/ -verarbeitung Futtermittellagerung/ umschlag Fahrbare Mahl- und Mischanlage Futtermitteltransport Futtermittelhandel Landwirtschaft tierische Produktion Gruppenorganisation Landwirtschaft VLOG Gruppe Landwirtschaft Lebensmittel Lebensmittelaufbereitung/ -verarbeitung Transport Einzelhandel Abgabe loser tierischer Lebensmittel Gruppenorganisator Einzelhandel Viehtransport / Viehhandel Handel Seite 2 / 3

22 Hiermit bestätige/n ich/wir die Richtigkeit der oben genannten Daten. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Firmenstempel Seite 3 / 3

23 Unterlizenzvertrag zur Nutzung des einheitlichen Siegels "Ohne GenTechnik" zwischen dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v., Torstraße 218, Berlin und - nachfolgend VLOG genannt - - nachfolgend Unterlizenznehmer genannt- Präambel Das Siegel Ohne GenTechnik ist eine kennzeichenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke, deren Inhaber die Bundesrepublik Deutschland ist, vertreten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ausschließlich der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) ist dazu berechtigt, die Erlaubnis zur Nutzung der Wort-Bild-Marke zu vergeben. Dieser Unterlizenzvertrag regelt die Vergabe der Unterlizenz zur Nutzung der Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien das Folgende: 1 Unterlizenzgegenstand (1) Der VLOG erteilt dem Unterlizenznehmer ein einfaches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik. Der VLOG räumt dem Unterlizenznehmer unter den nachfolgenden Lizenzbedingungen das Recht ein, die Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik - wie nachfolgend abgebildet -

24 VLOG Unterlizenzvertrag_160805_Muster auf die in Anlage 1 aufgeführten Produkte anzubringen und unter Verwendung dieser Marke für die Produkte zu werben und diese zu vertreiben. Weitere Einzelheiten zur Siegelnutzung ergeben sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Styleguide zur Nutzung des einheitlichen Siegels Ohne GenTechnik in der jeweils gültigen Fassung. Der VLOG ist berechtigt, die Vorgaben des Styleguide zu verändern und zu ergänzen. Im Falle der Änderung des Styleguide wird der VLOG die aktualisierte Fassung dem Unterlizenznehmer auf elektronischem Wege zukommen lassen. (2) Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Unterlizenzen zu erteilen. (3) Jede erteilte Unterlizenz, die der VLOG vergibt, ist durch eine Lizenznummer eindeutig identifizierbar. Der Unterlizenznehmer erhält folgende Lizenznummer: (4) Der Unterlizenznehmer sichert zu, dass für die Herstellung der Produkte in Anlage 1 die Kriterien des EG- Gentechnik-Durchführungsgesetzes - EGGenTDurchfG (in der jeweils gültigen Fassung) eingehalten wurden. (1) Die Erteilung der Lizenz beruht entweder auf einer oder 2 Voraussetzungen der Lizenzerteilung (a) Glaubhaftmachung der Einhaltung der Kriterien des EGGenTDurchfG (in der jeweils gültigen Fassung) und der Vorgaben im VLOG-"Ohne Gentechnik"-Produktions- und Prüfstandard (VLOG-Standard) aufgrund einer Dokumentenprüfung durch den VLOG, (b) Glaubhaftmachung der Einhaltung der Kriterien des EGGenTDurchfG (in der jeweils gültigen Fassung) in Verbindung mit dem VLOG-Standard durch Vorlage einer Bescheinigung eines vom VLOG anerkanntes Zertifizierungsunternehmens über eine erfolgreich absolvierte externe Auditierung nach dem VLOG-Standard in der jeweils gültigen Version. Ergibt die Dokumentenprüfung oder das Audit, dass die zu lizenzierenden Produkte irreführend gekennzeichnet sind im Sinne des Art. 7 der VO 1169/2011 (LMIV) auch unabhängig von der Frage, ob die Nutzung des Ohne GenTechnik -Siegels zulässig ist -, ist der VLOG berechtigt, die Lizenzerteilung zu verweigern. (2) Eine externe Auditierung nach dem VLOG-Standard gemäß Ziffer 1 Buchst. b) ist zwingend, sofern die im VLOG-Standard hierzu festgelegten Vorgaben erfüllt sind. Die Details zur Frage, ob eine externe Auditierung nötig ist und welche Unterlagen für eine Glaubhaftmachung ohne Audit gefordert sind, ist in der Leistungsbeschreibung im VLOG-Standard geregelt. Der VLOG-Standard ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3). (3) Die Prüfung der Glaubhaftmachung ist kostenpflichtig. Die Kosten der Prüfung hat der Unterlizenznehmer zu tragen. Seite 2 von 8

25 VLOG Unterlizenzvertrag_160805_Muster (4) Die erstmalige Unterlizenzerteilung erfolgt erst nach Zahlung des Lizenzentgeltes gemäß 6 Abs. 3 dieses Vertrages. (5) Die Unterlizenz wird nur produktspezifisch erteilt, identifizierbar durch EAN Nummer, Artikelnummer, Printnummer (bei Eiern) oder eine andere eindeutige Identifizierung. Die lizenzierten Produkte sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag samt eindeutiger Identifizierung aufgeführt. (6) Der Unterlizenznehmer ist verantwortlich, die Informationen zu den lizenzierten "Ohne Gentechnik"- Produkten aktuell zu halten und dem VLOG Änderungen unverzüglich mitzuteilen. (7) Sortimentsergänzungen mit "Ohne Gentechnik"-gekennzeichneten Produkten müssen wie die erstlizenzierten Produkte das Glaubhaftmachungsverfahren durchlaufen. Nach erfolgreicher Glaubhaftmachung nach den Vorschriften des Unterlizenzvertrages wird die Anlage 1 um die Sortimentsergänzungen erweitert. Die erforderlichen Dokumente zur Glaubhaftmachung können in elektronischer Form in eine vom VLOG betriebene elektronische Datenbank übermittelt werden. (8) Der Unterlizenznehmer stimmt der Veröffentlichung von seiner Firmenbezeichnung sowie den Produktbezeichnungen und Produktidentifikationen der lizenzierten Produkte in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu. (9) Der Unterlizenznehmer stimmt zu, dass der VLOG routinemäßig der Lebensmittelüberwachung betroffener Bundesländer mitteilt, wenn einem Unternehmen eine Unterlizenz erteilt oder erweitert wurde und welche Lebensmittel dies gemäß Anlage 1 betrifft. 3 VLOG-Standard (1) Der VLOG kann die Bestimmungen des VLOG-Standards bei Bedarf ändern. Die geänderte Fassung des VLOG-Standards wird mit Ablauf von sechs Monaten nach Zugang beim Unterlizenznehmer Vertragsbestandteil dieses Unterlizenzvertrages, sofern der Unterlizenznehmer nicht binnen dieser sechs Monate schriftlich der Einbeziehung widerspricht oder sofern in der geänderten Fassung keine längere Übergangsfrist festgelegt wurde. Zu möglichen Änderungen am VLOG-Standard wird die VLOG- Fachgruppe Standard vorab konsultiert. (2) Im Falle des Widerspruchs steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrages wird dieser in der bisherigen Fassung fortgeführt. Darüber hinaus werden sich die Parteien über eine angemessene Aufbrauchfrist für die bis zum Kündigungszeitpunkt hergestellten Produkte verständigen, welche mit dem Ohne GenTechnik -Logo versehen sind. Seite 3 von 8

26 VLOG Unterlizenzvertrag_160805_Muster 4 Kontrollen/Audits (1) Der Unterlizenznehmer stimmt Kontrollen samt Probennahmen durch den VLOG oder von diesem beauftragten Dritten zu. Die Kontrollen können in allen für die "Ohne Gentechnik"-Produktion relevanten Bereichen des Unternehmens sowie auf den landwirtschaftlichen Betrieben erfolgen, welche vertraglich in das "Ohne Gentechnik"-System eingebunden sind. Der VLOG wird ermächtigt, die Ergebnisse der Kontrollen dem vom Unterlizenznehmer beauftragten Zertifizierungsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Kosten für Kontrollen und Analysen trägt der VLOG. Bei Verstößen gegen das EGGenTDurchfG oder die Unterlizenzvereinbarung werden dem Unterlizenznehmer die Kosten in Rechnung gestellt. Dem Unterlizenznehmer werden ferner Kosten für diejenigen außerordentlichen Kontrollen in Rechnung gestellt, zu denen der Unterlizenznehmer selbst Anlass gegeben hat. Ein solcher Anlass liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Unterlizenznehmer seine Pflichten zur Übermittlung von Informationen und/oder Dokumenten gemäß den Reglungen dieses Vertrages nicht erfüllt, oder wenn die Feststellung von Mängeln in einer vorangegangenen Kontrolle eine Nachkontrolle zur Überprüfung der Mängelbeseitigung erforderlich macht. (2) Der Unterlizenznehmer übermittelt dem VLOG auf Anfrage Ergebnisse von Analysen im Zusammenhang mit der "Ohne Gentechnik"-Produktion, die er in Auftrag gegeben hat und informiert den VLOG über möglicherweise getroffene Maßnahmen. Der VLOG verpflichtet sich, derartige Informationen vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen. Der VLOG ist allerdings berechtigt, diese Untersuchungsergebnisse in anonymer Form, z.b. in Statistiken, zu veröffentlichen. (3) Der Unterlizenznehmer ermächtigt hiermit das von ihm beauftragte Zertifizierungsunternehmen, die Ergebnisse der "Ohne Gentechnik"-Audits und Ergebnisse und Laborberichte von Analysen, die das Zertifizierungsunternehmen im Zusammenhang mit der "Ohne Gentechnik"-Produktion in Auftrag gegeben hat, dem VLOG zur Verfügung zu stellen. Der VLOG verpflichtet sich, derartige Audit- und Analyseergebnisse vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen. Der VLOG ist allerdings berechtigt, diese Untersuchungsergebnisse in anonymer Form, z.b. in Statistiken, zu veröffentlichen. (4) Werden im Unternehmen des Unterlizenznehmers keine externen "Ohne Gentechnik"-Audits durchgeführt, ist er verpflichtet, jährlich unaufgefordert, spätestens aber nach Aufforderung durch den VLOG, Dokumente zur Aktualisierung der Glaubhaftmachung vorzulegen. (5) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, dem VLOG unverzüglich mitzuteilen, wenn keine externe Auditierung mehr durchgeführt wird, obwohl die Glaubhaftmachung zur Lizenzerteilung auf der Bescheinigung einer externen Auditierung beruht. (6) Der Unterlizenznehmer ermächtigt hiermit das von ihm beauftragte Zertifizierungsunternehmen, dem VLOG mitzuteilen, wenn der Vertrag über die "Ohne Gentechnik"-Kontrollen mit dem Unterlizenznehmer ausläuft oder gekündigt wird. (7) Der VLOG ist berechtigt, andere VLOG-anerkannte Zertifizierungsstellen zu informieren, wenn der Unterlizenznehmer seine Verpflichtung zur Glaubhaftmachung der Einhaltung des EGGenTDurchfG nicht ausreichend erfüllt oder wenn die Berechtigung des Unterlizenznehmers zur Nutzung des VLOG-Siegels Ohne GenTechnik erloschen ist. Seite 4 von 8

27 VLOG Unterlizenzvertrag_160805_Muster 5 Regelungen für Lizenznehmer, die nicht zugleich Hersteller sind (1) Handelt es sich bei dem Unterlizenznehmer um ein Unternehmen, das die in Anlage 1 aufgeführten Produkte nicht selbst herstellt oder verarbeitet, ergeben sich folgende weitere Verpflichtungen des Unterlizenznehmers: (a) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass entlang der gesamten Lieferkette der in Anlage 1 aufgeführten Produkte die Kriterien des EGGenTDurchfG und des VLOG-Standards in der jeweils gültigen Version vollumfänglich eingehalten werden. (b) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der VLOG berechtigt ist, Kontrollmaßnahmen gemäß 4 Absatz (1) bei dem Produzenten der in Anlage 1 aufgeführten Produkte durchzuführen. (c) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, im Fall einer Glaubhaftmachung durch eine Bescheinigung über eine externe Kontrolle gemäß 2 Absatz (1)(b) durch geeignete vertragliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der Produzent der in Anlage 1 aufgeführten Produkte, 1. verpflichtet ist, eine vom VLOG autorisierte Zertifizierungsstelle mit der Prüfung nach VLOG- Standard zu beauftragen, ob die Vorgaben des EGGenTDurchfG eingehalten werden 2. die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle ermächtigt, dem VLOG die Ergebnisse der Ohne Gentechnik -Audits zur Verfügung zu stellen (der VLOG verpflichtet sich, derartige Audit-Ergebnisse vertraulich zu behandeln und nur bei der internen Beurteilung einzusetzen), und 3. die von ihm beauftragte Zertifizierungsstelle ermächtigt, dem VLOG mitzuteilen, wenn der Vertrag über die Ohne Gentechnik -Kontrollen mit dem Lieferanten ausläuft oder gekündigt wird. (d) Die unter (c) gelisteten Verpflichtungen gelten nicht, soweit und solange der Produzent der in Anlage 1 aufgeführten Produkte selbst Unterlizenznehmer ist und gemäß 2 Absatz (1)(b) auditiert wird. 6 Nutzungsentgelt (1) Der Unterlizenznehmer zahlt für die Nutzung der Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik" ein jährliches Nutzungsentgelt gemäß VLOG Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Entgeltordnung ist Bestandteil dieses Unterlizenzvertrages (Anlage 4). (2) Für bestehende Unterlizenzverträge stellt der VLOG jeweils zu Beginn des Kalenderjahres die Rechnung über das jährliche Lizenzentgelt. (3) Für neue Unterlizenzverträge stellt der VLOG die Rechnung über das Lizenzentgelt unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. Die Lizenzerteilung erfolgt erst nach Ausgleich dieser Rechnung. (4) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet gemäß VLOG Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung (Anlage 4) zu Beginn des Jahres korrekt darüber Auskunft zu geben wie hoch der erzielte Umsatz mit lizenzierten "Ohne Gentechnik"-Artikeln im Vorjahr war. Die Umsatzzahlen sind durch den Unterlizenznehmer schlüssig und transparent zu dokumentieren und vorzuhalten, so dass der VLOG im Bedarfsfall zum Zwecke der Überprüfung Buchprüfungen jederzeit durchführen oder veranlassen kann. Seite 5 von 8

28 VLOG Unterlizenzvertrag_160805_Muster (5) Die Prüfung der Glaubhaftmachung durch den VLOG, ob die Kriterien des EGGenTDurchfG durch den Unterlizenznehmer eingehalten werden, ist kostenpflichtig. Dies gilt für eine Glaubhaftmachung vor Lizenzerteilung sowie für eventuell nötige Aktualisierungen der Glaubhaftmachung. Die Höhe der Kosten ist in der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt. (6) Der VLOG kann durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung die Entgeltordnung ändern, um ein neues Berechnungssystem einzuführen, steigende Kosten ausgleichen, bzw. für den Geschäftsbetriebs des Vereins wichtige Investitionen tätigen zu können. Die Gründe für die Änderung der Entgelterhöhung werden dem Unterlizenznehmer zusammen mit der Mitteilung über die Änderung der Entgeltordnung schriftlich mitgeteilt. Die neue Fassung der Entgeltordnung wird mit Ablauf von 3 Monaten nach Zugang beim Unterlizenznehmer Vertragsbestandteil dieses Unterlizenzvertrages, sofern der Unterlizenznehmer nicht binnen dieser 3 Monate schriftlich der Einbeziehung widerspricht. (7) Im Falle des Widerspruchs steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertrages wird dieser in der bisherigen Fassung fortgeführt. Darüber hinaus werden sich die Parteien über eine angemessene Aufbrauchfrist für die bis zum Kündigungszeitpunkt hergestellten Produkte verständigen, welche mit dem Ohne GenTechnik -Logo versehen sind. 7 Haftung, Nutzung der Marke im Ausland (1) Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, den VLOG von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Verwendung der Lizenzmarke beruhen. Die Haftungsfreistellung gilt auch für Ansprüche aus Produkthaftung. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer dem VLOG sämtliche Kosten zu erstatten, die dem VLOG durch eine entsprechende Rechtsverteidigung entstehen. (2) Eine Lizenzerteilung für die Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik" und die Einhaltung der Voraussetzungen des EGGenTDurchfG schließt mögliche Verstöße gegen andere rechtliche Vorschriften wie beispielsweise die LMIV, insbesondere gegen Art. 7 Abs. 1 lit. c) (Werben mit Selbstverständlichkeiten), nicht aus. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist alleinig der verantwortliche Lebensmittelunternehmer i.s.d. Art. 8 Abs. 1 LMIV verantwortlich. (3) Bei der Nutzung der Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik" außerhalb Deutschlands obliegt es dem Unterlizenznehmer, die einzelstaatlichen rechtlichen Bedingungen vor Ort für eine Kennzeichnung zu beachten, die auf die Abwesenheit des Einsatzes der Gentechnik im Herstellungsprozess hinweist. Diese können gegebenenfalls höhere Anforderungen beinhalten als das EGGenTDurchfG. Dem Unterlizenznehmer ist zudem bekannt, dass die Wort-Bild-Marke Ohne GenTechnik als Gemeinschaftsmarke markenrechtlich geschützt ist. Seite 6 von 8

29 VLOG Unterlizenzvertrag_160805_Muster 8 Folgen vertragswidrigen Handelns (1) Bei Verstößen gegen den Unterlizenzvertrag ist der Unterlizenznehmer verpflichtet, Strafzahlungen zu leisten. Die Bewertung der Verstöße erfolgt durch die VLOG-Geschäftsstelle. Über Beschwerden über die Bewertung von Verstößen entscheidet der VLOG-Beirat. Der VLOG verpflichtet auch die Beiratsmitglieder zur vertraulichen Behandlung ihnen zur Kenntnis gebrachter Vorgänge. (2) Bei geringfügigen Verstößen zahlt der Unterlizenznehmer maximal eine halbe Jahreslizenzgebühr. Ein geringfügiger Verstoß kann z.b. die verspätete Meldung von Sortimentsergänzungen sein, die die Kriterien des 3a EGGenTDurchfG erfüllen. (3) Bei mittelschweren Verstößen zahlt der Unterlizenznehmer maximal eine Jahreslizenzgebühr. Ein mittelschwerer Verstoß kann z.b. die Zutrittsverweigerung zum Betriebsgelände des Unterlizenznehmers oder einem seiner Systempartner für VLOG-Mitarbeiter oder einen von ihm Beauftragten sein, die sich ausweisen können und das Betriebsgelände zum Zweck der Stichprobenkontrollen betreten wollen. (4) Bei schweren Verstößen zahlt der Unterlizenznehmer maximal zwei Jahreslizenzgebühren. Ein schwerer Verstoß kann z.b. das Inverkehrbringen von Produkten mit der Wort-Bild-Marke "Ohne GenTechnik"- sein, die die Kriterien des 3a EGGenTDurchfG nicht erfüllen. 9 Vertragsdauer / Kündigung des Vertrages (1) Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder der Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende unter Berücksichtigung von 9 Absatz (5) gekündigt werden. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (3) Der VLOG kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung insbesondere kündigen, sofern eine Rechnung über Lizenzgebühr oder Kosten für Kontrollen zwei Wochen nach der zweiten Mahnung samt Mahngebühren nicht vollständig bezahlt wurde. vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Angaben bei Anmeldung und Glaubhaftmachung gemacht wurden. vorsätzlich, grob fahrlässig oder wiederholt gegen den Unterlizenzvertrag verstoßen wird. die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung gemäß 2 nicht mehr gegeben sind. (4) Bereits für das laufende Jahr gezahlte Gebühren werden bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht erstattet, sofern der Unterlizenznehmer die vorzeitige Beendigung des Vertrages zu vertreten hat. (5) Aufbrauchfristen für, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, bereits produzierte Verpackungen oder gekennzeichnete Lebensmittel werden individuell vereinbart. Bei Nichterfüllung der Kriterien der 3a und 3b EGGenTDurchfG, wird generell keine Aufbrauchfrist gewährt. Seite 7 von 8

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Falls vorhanden: Weitere, in die VLOG-Zertifizierung eingebundene Standorte/ Unternehmen. Seite 1 von 2 An den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) Torstraße 218 10115 Berlin Tel.: +49 30 / 7676 8561 Fax: +49 30 / 788 90 686 info@ohnegentechnik.org www.ohnegentechnik.org 1. Angaben zum Unternehmen

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