Änderung der Entgeltordnung Siegelnutzung zum Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 VLOG e.v. Torstraße Berlin Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. VLOG Torstraße Berlin Telefon Fax Änderung der Entgeltordnung Siegelnutzung zum Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits auf der VLOG-Mitgliederversammlung am mehrheitlich beschlossen, soll eine neue Entgeltordnung für die Nutzung des Ohne GenTechnik Siegels eingeführt werden. Bisher haben wir folgendes System: Die Entgeltordnung des LEH basiert auf dem tatsächlich erzielten Umsatz mit Artikeln, die mit dem Ohne GenTechnik Siegel gekennzeichnet sind. Die Entgeltordnung der übrigen Branchen wird auf Grundlage einer Pauschale, die sich am Gesamtjahresumsatz des Unternehmens und der Unternehmenskategorie orientiert, berechnet. In der Folge kann es vorkommen, dass für einen Artikel zweimal bezahlt wird der Produzent über eine Pauschale, der LEH über den Artikel-Umsatz Lizenznehmer ist bisher der Inverkehrbringer des Produkts eine Festlegung, die Interpretationsspielräume offen lässt. Ziele der neuen Entgeltordnung: Für jedes Produkt, das mit dem Ohne GenTechnik Siegel gekennzeichnet ist, ist nur einmal Lizenzentgelt zu zahlen Das Entgelt soll abhängig vom Ohne Gentechnik -Umsatz und damit gerechter als eine Pauschale nach Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sein Es ist eine Alternative für Unternehmen vorgesehen, die keine exakten Umsätze angeben wollen Summe aller Lizenzentgelte auf ähnlichem Niveau wie bei altem System: Es soll hier um keine versteckte Erhöhung der Einnahmen gehen. Basierend auf einer Online-Umfrage werden sich die Lizenzgelder insgesamt um 4% durch neues Entgeltsystem erhöhen. Auf der Mitgliederversammlung 2017 wird die Veränderung der Lizenzeinnahmen auf Grund der Systemänderung kritisch bewertet und bei Fehlentwicklungen ggf. korrigiert. Vorstand: Dr. Ludger Breloh Sven Euen Jochen Koester GLS Bank BIC: GENODEM1GLS Karin Voss Christoph Zimmer IBAN: DE Steuer-Nr. 27/680/73392 USt--IdNr. DE

2 In der Vergangenheit gab es immer wieder Unstimmigkeiten und viel Abstimmungsbedarf, wer im konkreten Fall Lizenznehmer ist. Dies soll durch eine eindeutige Definition vermieden werden, die auf Grundlage einer anwaltlichen Stellungnahme folgendermaßen festgeschrieben ist: Als Unterlizenznehmer für das VLOG-Siegel Ohne GenTechnik kommt nur derjenige Inverkehrbringer eines Lebensmittels in Betracht, der im Rahmen seiner Tätigkeit das VLOG- Siegel auf ein Produkt aufbringt. Dies ist in der Regel der Hersteller des Lebensmittels. In Einzelfällen kann dies aber auch dasjenige Unternehmen sein, das das betreffende Lebensmittel lediglich abfüllt, aufschneidet oder portioniert und anschließend verpackt. Diese Regelung schafft mehr Klarheit darüber wer die Unterlizenz für das "Ohne GenTechnik"- Siegel beantragen muss. Zudem ermöglicht es dem VLOG, die Mitglieder der Wertschöpfungskette unter Vertrag zu nehmen, bei denen ein potentielles Risiko aus Sicht der Qualitätssicherung des "Ohne Gentechnik"-Systems besteht. Beispiel 1: Ein Hersteller produziert ein verpacktes und gekennzeichnetes Handelsmarkenprodukt, auf dem der LEH für den Verbraucher als verantwortliches Unternehmen erkennbar ist. Der Hersteller wird Unterlizenznehmer für das Handelsmarkenprodukt, weil er das Siegel auf die Endverbraucherpackung aufbringt. Beispiel 2: Ein Hersteller liefert Ware an den LEH, die nicht in einer Endverbraucherverpackung verpackt ist (z.b. Fleisch oder Käse für die Bedientheke). Der LEH wird Unterlizenznehmer für die "Ohne Gentechnik"-Ware. Beispiel 3: Ein Hersteller verkauft Käseblöcke an einen Betrieb, der die Ware aufschneidet und mit einer Endverbraucherverpackung versieht. Der Aufschneidebetrieb wird Unterlizenznehmer. So sieht das neue System aus: Prozentuale Rate gemessen am Umsatz mit Ohne Gentechnik -Artikeln Degressive Entwicklung, proportional zum steigenden Umsatz Für die Umsatzermittlung wird der Netto-Preis herangezogen, der beim Verkauf der Ware durch den Unterlizenznehmer erzielt wird. Minimum Entgelt 100. Bei Glaubhaftmachung durch VLOG-Zertifikat 50 Weitere Details, wie die Lizenzentgeltraten, entnehmen Sie bitte der beigefügten neuen Entgeltordnung Im laufenden Jahr wird dem VLOG eine Abschlagszahlung basierend auf einer Umsatzschätzung mitgeteilt. Anfang des folgenden Jahres gibt es einen Ausgleich basierend auf tatsächlich erzieltem Umsatz. Umsätze müssen je lizenziertem Produkt angegeben werden. Ausnahmen hiervon sind zu begründen und vom VLOG zu genehmigen. Während der Audits soll nicht routinemäßig eine Buchprüfung durchgeführt werden, um die Umsätze zu kontrollieren. Hier erhalten die Unterlizenznehmer einen Vertrauensvorschuss. Nur bei Verdacht auf falsche Angaben würde der VLOG eine Buchprüfung durchführen lassen - 2 -

3 Laut Unterlizenzvertrag wird die neue Fassung der Entgeltordnung mit Ablauf von 3 Monaten nach Zugang dieses Schreibens Vertragsbestandteil Ihres Unterlizenzvertrages, sofern Sie nicht binnen dieser drei Monate schriftlich der Einbeziehung widersprechen. Sollte keine Einigung erzielt werden, behält sich der VLOG vor den Unterlizenzvertrag zu kündigen. Wir hoffen, mit der Entgeltordnung ein faires und leicht nachvollziehbares System zur Bemessungsgrundlage der jährlichen Siegelnutzungskosten gefunden zu haben. Gerne stehen wir Ihnen für einen Austausch zur weiteren Entwicklung und für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Hissting Geschäftsführer Anlagen: Lizenzentgeltordnung, gültig ab dem Definition des Lizenznehmers, gültig ab dem

4 VLOG Lizenzentgeltordnung Siegel Ohne GenTechnik Gültig ab Grundlage für die Berechnung des jährlichen Lizenzentgelts zur Nutzung des geschützten Warenzeichens Ohne GenTechnik ist der Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten. Gegenüber dem VLOG e. V. muss der Jahresumsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten angegeben werden. Zu Grunde liegt folgende Umsatzberechnung: Netto-Umsatz beim Verkauf der Produkte durch den Unterlizenznehmer. o Bei Herstellern ist dies i.d.r. der Verkauf an den LEH o Bei Einzelhändlern ist dies i.d.r. der Verkauf an den Endverbraucher o Bei Direktvermarktern ist dies i.d.r. der Verkauf an den Endverbraucher Für bestehende Verträge Dieser Absatz gilt für Unterlizenznehmer, mit denen zum 31. Januar des laufenden Jahres bereits ein Unterlizenzvertrag mit dem VLOG e.v. besteht. Bis zum 31. Januar eines Jahres hat der Unterlizenznehmer gegenüber dem VLOG e.v. folgende Angaben schriftlich zu machen: 1. Umsatzzahlen des abgelaufenen Kalenderjahres, je angemeldetem Produkt. 2. Konservative Umsatzprognose für das laufende Kalenderjahr, je angemeldetem und anzumeldendem Produkt Ausnahmen zur Angabe von produktspezifischen Umsätzen können vom VLOG auf formlosen Antrag hin und mit Begründung genehmigt werden. Auf Grundlage der Umsatzprognose ermittelt der VLOG einen Betrag für eine Abschlagszahlung auf das Lizenzentgelt des laufenden Jahres. Im Folgejahr wird anhand der tatsächlichen Umsatzzahlen das Lizenzentgelt für das abgelaufene Jahr ermittelt und mit der geleisteten Abschlagszahlung verrechnet. Daraus kann sich für den Unterlizenznehmer ein Guthaben oder ein Soll ergeben. Produkte, die im Laufe des Jahres neu lizenziert werden sollen, sind soweit vorhersehbar, in die Umsatzprognose einzubeziehen. Bei einer deutlichen, im Januar nicht vorhergesehenen, Steigerung des Umsatzes im laufenden Jahr, können unterjährig weitere Abschlagszahlungen fällig werden. Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG); Torstr. 218; D Berlin Tel.: ; Fax: ; info@ohnegentechnik.org

5 Für neue Verträge Dieser Absatz gilt für Antragssteller für eine Unterlizenz, mit denen zum Zeitpunkt der Entgelterfassung von Produkten noch kein Unterlizenzvertrag besteht. Vor der Lizenzerteilung gibt der Unterlizenznehmer eine konservative Prognose über die zu erwartenden Jahresumsätze je zu lizenzierendem Produkt ab. Weitere, im Laufe des Jahres zu lizenzierende Produkte werden in die Prognose mit einbezogen. Auf Grundlage der Umsatzprognose ermittelt der VLOG einen Betrag für eine Abschlagszahlung auf das Lizenzentgelt des laufenden Jahres. Im Folgejahr wird anhand der tatsächlichen Umsatzzahlen das Lizenzentgelt für das abgelaufene Jahr ermittelt und mit der geleisteten Abschlagszahlung verrechnet. Der Lizenznehmer hat bis zum eines jeden Jahres dem VLOG Umsatzzahlen des abgelaufenen Kalenderjahres, je angemeldetem Produkt, mitzuteilen. Daraus kann sich für den Unterlizenznehmer ein Guthaben oder ein Soll ergeben. Lizenzentgeltrate In Bezug zum Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten wird eine prozentuale Lizenzentgeltrate fällig, die abhängig ist von der Höhe des Umsatzes gemäß folgender Tabelle. Die Lizenzentgeltrate ist degressiv proportional zum steigenden Umsatz. Es ist zu beachten, dass sich die Staffelung ausschließlich auf die Umsätze bezieht, die in der entsprechenden Kategorie aufgeführt sind und nicht für den gesamten Umsatz eines Unterlizenznehmers gelten (s. Berechnungsbeispiele unten). Das Minimum-Lizenzentgelt beträgt 100 bzw. 50 bei Glaubhaftmachung der Einhaltung der "Ohne Gentechnik"-Kriterien per Zertifikat. Kategorie Umsatz mit "Ohne von Gentechnik"- bis Produkten in Euro netto Lizenzentgeltrate in Prozent vom Umsatz 400 > 400 0,035 0,032 0,029 0,026 0,023 0,020 0,017 0,015 Beispielberechnung 1 Unterlizenznehmer mit einem jährlichen Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten in Höhe von 39 Euro: Umsatz von bis in Umsatzdifferenz in Lizenzentgeltrate in Lizenzentgelt in Euro Euro Euro Prozent Von 0 bis 1 1 0, Von 1 bis 5 4 Mio 0, Von 5 bis , Von 20 bis , Summe VLOG_Entgeltordnung_Lizenznehmer_ Seite 2 von 3

6 Beispielberechnung 2 Unterlizenznehmer mit einem jährlichen Umsatz mit "Ohne Gentechnik" lizenzierten Produkten in Höhe von 127 Euro: Umsatz von bis in Umsatzdifferenz in Lizenzentgeltrate in Lizenzentgelt in Euro Euro Euro Prozent Von 0 bis 1 1 0, Von 1 bis 5 4 0, Von 5 bis , Von 20 bis , Von 50 bis , Von 100 bis , Summe Ohne Angabe des genauen Umsatzes Unterlizenznehmer haben die Option, auf die genaue Angabe ihres Umsatzes mit lizenzierten Produkten zu verzichten. Alternativ können sie eine Spanne an Umsatz pro angemeldetem Produkt angeben, innerhalb derer sie liegen. Daraus ergeben sich folgende Lizenzentgelte: Umsatzspanne in Euro Lizenzentgelt in Euro Bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis Weiter in 50 Schritten Pauschale Berechnung des Siegelnutzungsentgelts für Nebenerwerbsimker: Aufteilung Imkerei Kategorie 1 2 Anzahl der Bienenvölker < 50 > 50 Lizenzentgelt in Euro 50 Berechnung anhand des tatsächlich erzielten Umsatzes und Lizenzentgeltrate VLOG_Entgeltordnung_Lizenznehmer_ Seite 3 von 3

7 Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. VLOG Torstraße Berlin Telefon Fax Änderung der Definition des Lizenznehmers Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Einführung einer neuen Entgeltordnung zur Erfassung von Lizenzentgelten für die Nutzung des Ohne GenTechnik Siegels ab dem wurde auch die Definition des Lizenznehmers angepasst. Lizenznehmer war bisher der Inverkehrbringer des Produkts. In der Vergangenheit gab es durch diese Festlegung immer wieder Unstimmigkeiten und viel Abstimmungsbedarf, wer im konkreten Fall Lizenznehmer ist. Dies soll künftig durch eine eindeutige Definition vermieden werden, die auf Grundlage einer anwaltlichen Stellungnahme folgendermaßen festgeschrieben ist: Als Unterlizenznehmer für das VLOG-Siegel Ohne GenTechnik kommt nur derjenige Inverkehrbringer eines Lebensmittels in Betracht, der im Rahmen seiner Tätigkeit das VLOG- Siegel auf ein Produkt aufbringt. Dies ist in der Regel der Hersteller des Lebensmittels. In Einzelfällen kann dies aber auch dasjenige Unternehmen sein, das das betreffende Lebensmittel lediglich abfüllt, aufschneidet oder portioniert und anschließend verpackt. Diese Regelung schafft mehr Klarheit darüber wer die Unterlizenz für das "Ohne GenTechnik"-Siegel beantragen muss. Zudem ermöglicht es dem VLOG, die Mitglieder der Wertschöpfungskette unter Vertrag zu nehmen, bei denen ein potentielles Risiko aus Sicht der Qualitätssicherung des "Ohne Gentechnik"-Systems besteht. Beispiel 1: Ein Hersteller produziert ein verpacktes und gekennzeichnetes Handelsmarkenprodukt, auf dem der LEH für den Verbraucher als verantwortliches Unternehmen erkennbar ist. Der Hersteller wird Unterlizenznehmer für das Handelsmarkenprodukt, weil er das Siegel auf die Endverbraucherpackung aufbringt. Beispiel 2: Ein Hersteller liefert Ware an den LEH, die nicht in einer Endverbraucherverpackung verpackt ist (z.b. Fleisch oder Käse für die Bedientheke). Der LEH wird Unterlizenznehmer für die "Ohne Gentechnik"-Ware. Vorstand: Dr. Ludger Breloh Sven Euen Jochen Koester GLS Bank BIC: GENODEM1GLS Karin Voss Christoph Zimmer IBAN: DE Steuer-Nr. 27/680/73392 USt--IdNr. DE

8 Beispiel 3: Ein Hersteller verkauft Käseblöcke an einen Betrieb, der die Ware aufschneidet und mit einer Endverbraucherverpackung versieht. Der Aufschneidebetrieb wird Unterlizenznehmer. Für den Fall, dass Ihr Unternehmen künftig für alle oder einen Teil der aktuell lizenzierten Produkte nicht mehr unter die Definition des Lizenznehmers fällt, bitten wir Sie die nach der neuen Definition zuständigen Inverkehrbringer zu informieren. Diese sollen sich mit dem VLOG in Verbindung setzen, um einen Unterlizenzvertrag abzuschließen, bzw. zu ergänzen. Mit beiderseitigem Einverständnis könnten wir den Unterlizenzvertrag zwischen Ihnen und dem VLOG bei Bedarf vorzeitig zum auflösen. Mit freundlichen Grüßen, Alexander Hissting Geschäftsführer - 2 -

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