PLENUM 50 WG. Wasserdispergierbares Granulat Pymetrozine 500 g/kg (50 Gew.-%)

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1 Handelsbezeichnung: Pfl.Reg.Nr.: 3075 Art der Zubereitung Wirkstoff: Wirkstoffgehalt rein: Einsatzgebiet: PLENUM 50 WG Wasserdispergierbares Granulat Pymetrozine 500 g/kg (50 Gew.-%) PLENUM 50 WG Insektizid zur Bekämpfung von diversen Schädlingen in Kartoffel (auch in Beständen zur Pflanzguterzeugung), Kopfkohlen, Blumenkohlen, Raps, Blattkohlen, Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen), Zierpflanzenkulturen, Tabak, Kopfsalat, frischen Kräutern, Rucola-Arten, Salat, Endivie, Stangenbohne (auch in Nutzung mit Hülse), Knollensellerie, Stangensellerie, Linse, Kresse, Ölrettich, Buschbohne, Ackerbohne, Hopfen, Erdbeeren, Stachelbeeren, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere und Zuckermais. Wirkungsweise: PLENUM 50 WG ist ein Insektizid mit einer spezifischen Kontakt- und Fraßgiftwirkung gegen und Weiße Fliegen. Der Wirkstoff Pymetrozin dringt in das pflanzliche Gewebe ein und wird systemisch mit dem Saftstrom in der Pflanze auch in den Neuzuwachs verteilt. Aufgrund der translaminaren Aktivität von PLENUM 50 WG werden auch versteckt sitzende Schädlinge sicher erfasst. Die Schädlinge stellen nach Aufnahme von PLENUM 50 WG umgehend ihre Saugtätigkeit ein. Die Honigtauproduktion wird ebenfalls rasch eingestellt. Dennoch können die Schädlinge in den ersten Tagen nach der Behandlung noch am Leben bleiben, da sie aufgrund der speziellen Wirkungsweise verzögert absterben. Zu einer Vermehrung und Verbreitung kommt es nach der Behandlung jedoch nicht mehr. Temperaturen deutlich über 18 C beschleunigen das Absterben der und Weißen Fliegen. Die Behandlung mit PLENUM 50 WG führt beim Rapsglanzkäfer zu Lähmungserscheinungen und zu unkoordinierter Steuerung und Bewegung der Beine, weil ein Wirkort von Pymetrozin das periphere Nervensystem im Insektenbein ist. Durch die verursachten Lähmungen und unkoordinierten Bewegungen fallen die Käfer von den Pflanzen und sind unfähig diese wieder zu erklimmen. Zusätzlich wirkt das Produkt repellent. Der Wirkmechanismus von PLENUM 50 WG unterscheidet sich von dem aller bisher bekannten Insektizide und erfasst daher auch Schädlinge, die gegen bisher angewendete Wirkstoffe aus anderen Wirkstoffgruppen resistent sind. Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Insecticide Resistance Action Committee (IRAC): Wirkungsspektrum: Kulturverträglichkeit: Wirkmechanismus (IRAC-Gruppe): 9B Weiße Fliegen Rapsglanzkäfer PLENUM 50 WG erwies sich in allen geprüften Sorten in Kartoffeln, Hopfen sowie den ausgewiesenen Gemüsearten als sehr gut verträglich. PLENUM 50 WG wurde auch an einer Vielzahl von Zierpflanzenarten getestet und hat sich dabei in allen Fällen als sehr gut verträglich erwiesen. Dies gilt auch für die Echtheit der Blütenfarbe. Positive Erfahrungen liegen bisher aus folgenden Arten vor: Bellis perennis, Begonia, Bouvardia, Chrysanthemum, Cyclamen, Dendranthema grandiflorum, Dieffenbachia, Euphorbia pulcherrima, Ficus, Fuchsia, Gerbera, Hibiscus, Lantana, Lilium, Lisianthus, Pelargonium, Ranunculus, Rosa, Senecio x hybridus, Salvia Da nicht alle in Frage kommenden Zierpflanzenarten und -sorten bei den unterschiedlichen und häufig betriebsspezifischen Bedingungen auf die Kulturverträglichkeit bei Anwendung von PLENUM 50 WG geprüft werden können, sollten in jedem Fall Versuche mit einer kleineren Anzahl der betreffenden Pflanzen durchgeführt werden. Dies gilt auch für die als gut verträglich klassifizierten Arten.

2 Von der Zulassungsbehörde zugelassene Indikationen Ackerbau: Kartoffel Kartoffel in Beständen zur Pflanzguterzeugung Raps Gemüsebau: Ackerbohne (Freiland) Blumenkohle (Freiland) Gurke (Unter Glas) Kopfkohle (Freiland) Kopfsalat (Freiland) Kopfsalat (Unter Glas) Kräuter (frisch) (Freiland) Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen) (Unter Glas) Rucola-Arten (Freiland) Salat ausgenommen Kopfsalate (Freiland) Salat ausgenommen Kopfsalate, Endivie ausgenommen Kopfsalate (Unter Glas) Hopfenbau: Hopfen Obstbau: Stachelbeeren, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere (Freiland) Zierpflanzenbau: Zierpflanzenkulturen (Freiland) Zierpflanzenkulturen (Unter Glas) als Virusvektoren Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) Weiße Fliege (Mottenschildlaus), Weiße Fliege (Mottenschildlaus),, Weiße Fliege (Mottenschildlaus), Weiße Fliege (Mottenschildlaus) Ausweitung auf geringfügige Verwendung gemäß Artikel 51 Mögliche Schäden an der Kultur liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit und Wirksamkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Ackerbau: Ölrettich zur Saatguterzeugung Tabak Gemüsebau: Blattkohle (Freiland) Blattkohle (Freiland) Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus)

3 Buschbohne (Freiland) Knollensellerie, Stangensellerie (Freiland) Kohlrabi (Freiland) Kohlrabi (Unter Glas) Kohlsprossen (Freiland) Kopfkohle, Blumenkohle (Freiland) Kresse zur Saatguterzeugung Linse zur Saatguterzeugung Rettich, Radieschen (Freiland) Spinat, Stielmangold (Freiland) Stangenbohne (Nutzung mit Hülse) (Freiland) Stangenbohne (Unter Glas) Zuckermais (Freiland) Obstbau: Erdbeeren (Freiland) Erdbeeren (Unter Glas) Marillen, Pfirsiche (Freiland) Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella) Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella) Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) (ausgenommen Brachycaudus-Arten) Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungsart: Spritzen (Besonderheiten sind bei den betroffenen Indikationen angegeben). Festgesetzte Wartefristen in Tagen sind bei den Indikationen angegeben. Ackerbohne Blattkohle Blattkohle Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) Blumenkohle, Kräuter (frisch), Rucola-Arten Buschbohne Erdbeeren (Freiland) Pflanzengröße bis 50 cm: 400 g/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße cm: 600 g/ha in 900 l Wasser/ha, bis Stadium 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen), ab dem 3. Laubblatt entfaltet Max. Anzahl der Anwendungen: g/ha in l Wasser/ha, bis Stadium 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) 400 g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Bis kurz vor der Blüte UND nach der Ernte Anwendungsart: Spritzen mit Dreidüsengabel

4 Erdbeeren (Unter Glas) Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen) Weiße Fliege (Mottenschildlaus) Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen) Hopfen Kartoffel in Beständen zur Pflanzguterzeugung: als Virusvektoren Kartoffel Knollensellerie, Stangensellerie Kohlrabi Kohlmottenschildlaus (Aleyrodes proletella) Kohlsprossen Kohlsprossen Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) Kopfkohle Kopfkohle, Blumenkohle Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) 4 g/100 m² in l Wasser/100 m² Anwendungszeitpunkt: Bis kurz vor der Blüte UND nach der Ernte Anwendungsart: Spritzen mit Dreidüsengabel Pflanzengröße bis 50 cm: 3,6 g/100 m² in 6 l Wasser Pflanzengröße cm: 5,4 g/100 m² in 9 l Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 7,2 g/100 m² in 12 l Wasser Wartefrist in Tagen: 3 Pflanzengröße bis 50 cm: 1,2 g/100 m² in 6 l Wasser Pflanzengröße cm: 1,8 g/100 m² in 9 l Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 2,4 g/100 m² in 12 l Wasser Wartefrist in Tagen: g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf Anwendungsart: Spritzen oder sprühen Wartefrist in Tagen: g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Befallsbeginn bzw. nach Warndienstaufruf Max. Anzahl der Anwendungen: 5 im Abstand von Tagen 200 g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen der Schwellenwerte bzw. nach Warndienstaufruf, ab Stadium 14 (4. Laubblatt entfaltet) Max. Anzahl der Anwendungen: 3 im Abstand von 7 14 Tagen 400 g/ha in 600 l Wasser/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 2 Wartefrist in Tagen: g/ha in 600 l Wasser/ha, ab Stadium 13 (3. Laubblatt entfaltet) Max. Anzahl der Anwendungen: 2 Wartefrist in Tagen: 21, Ab dem 3. Laubblatt entfaltet Max. Anzahl der Anwendungen: 3

5 Kopfsalat (Unter Glas) Kopfsalat (Freiland) Kresse zur Saatguterzeugung Linse zur Saatguterzeugung Marillen, Pfirsiche (ausgenommen Brachycaudus-Arten) Ölrettich zur Saatguterzeugung Raps Rapsglanzkäfer (Meligethes aeneus) Rettich, Radieschen Salat ausgenommen Kopfsalate (Freiland) Salat ausgenommen Kopfsalate, Endivie ausgenommen Kopfsalate (Unter Glas) Spinat, Stielmangold Stachelbeeren, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere Stangenbohne (Unter Glas) 4 g/100 m² in 4-6 l Wasser/100 m² Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von 7-14 Tagen 400 g/ha in 600 l Wasser/ha 200 g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen der Schwellenwerte bzw. nach Warndienstaufruf 200 g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen der Schwellenwerte bzw. nach Warndienstaufruf 600 g/ha; 200g/ha/m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha/m Kronenhöhe Wartefrist in Tagen: g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen der Schwellenwerte bzw. nach Warndienstaufruf 150 g/ha in l Wasser/ha, nicht nach Stadium 59 (erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Max. Anzahl der Anwendungen: 1, ab Stadium 14 (4. Laubblatt entfaltet) 4 g/100 m² in Wasseraufwandmenge: 4-6 l/100 m² Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von 7 14 Tagen 400 g//ha in 1000 l Wasser/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von 7 14 Tagen Anwendungsart: Spritzen oder sprühen Pflanzengröße bis 50 cm: 2,4 g/100 m² in 6 l Wasser Pflanzengröße cm: 3,6 g/100 m² in 9 l Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 4,8 g/100 m² in 12 l Wasser Wartefrist in Tagen: 3

6 Stangenbohne (Nutzung mit Hülse) (Freiland) Tabak Zierpflanzenkulturen (Freiland) Weiße Fliege (Mottenschildlaus) Zierpflanzenkulturen (Freiland) Zierpflanzenkulturen (Unter Glas) Zierpflanzenkulturen (Unter Glas) Weiße Fliege (Mottenschildlaus) Zuckermais Von der Zulassungsbehörde bestimmte Auflagen: Pflanzengröße bis 50 cm: 240 g/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße cm: 360 g/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 480 g/ha in 1200 l Wasser/ha, bis Stadium 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Wartefrist in Tagen: g/ha in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von 14 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm: 360 g/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße cm: 540 g/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 720 g/ha in 1200 l Wasser/ha Pflanzengröße bis 50 cm: 240 g/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße cm: 360 g/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 480 g/ha in 1200 l Wasser/ha Pflanzengröße bis 50 cm: 2,4 g/100 m²in 6 l Wasser Pflanzengröße cm: 3,6 g/100 m² in 9 l Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 4,8 g/100 m² in 12 l Wasser Pflanzengröße bis 50 cm: 3,6 g/100 m² in 6 l Wasser Pflanzengröße cm: 5,4 g/100 m² in 9 l Wasser Pflanzengröße über 125 cm: 7,2 g/100 m² in 12 l Wasser 400 g/ha in in l Wasser/ha Anwendungszeitpunkt: Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Bienengefährlich! Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen. Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind. Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden. Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig.

7 Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer in Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Ackerbohne, spritzen: cm Höhe 10 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) Hopfenbau, spritzen: 30 m (Regelabstand) 20 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Kartoffel (Pflanzguterzeugung), spritzen 10 m (Regelabstand) 5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) Stachelbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, spritzen 10 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Stangenbohne (Nutzung mit Hülse)/spritzen, Anwendungszeitpunkt: Bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen: cm Höhe 10 m (Regelabstand) 5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 3 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) Stangenbohne (Nutzung mit Hülse)/spritzen, ausgenommen Anwendungszeitpunkt: Bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen: cm Höhe 10 m (Regelabstand) 5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) ab 125 cm Höhe Steinobst (bis 1 m Kronenhöhe) Spritzen oder sprühen Steinobst (bis 2 m Kronenhöhe) 10 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 20 m (Regelabstand) 15 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 3 m (Abdriftminderungsklasse 95 %)

8 Spritzen oder sprühen Steinobst (größer 2 m Kronenhöhe) Spritzen oder sprühen PLENUM 50 WG 30 m (Regelabstand) 20 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) 3 m (Abdriftminderungsklasse 95 %) 30 m (Regelabstand) 30 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 20 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 95 %) Zierpflanzen, spritzen cm Höhe 10 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) ab 125 cm Höhe 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) bis 50 cm Höhe 10 m (Regelabstand) 5 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Für die Anwendung in Kartoffel, Kartoffel in Beständen zur Pflanzguterzeugung, Kopfsalat (Freiland), Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen), Kräuter (frisch), Rucola-Arten, Hopfen, Zierpflanzenkulturen, Zuckermais sowie Kresse, Linse und Ölrettich gilt: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildung vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Für die Anwendung gegen die Weiße Fliege (Mottenschildlaus) in Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen) und Zierpflanzenkulturen unter Glas gilt: In der Spritzfolge ist nach Möglichkeit darauf zu achten, dass Mittel aus der IRAC MoA classification group 4A (Neonicotinoide) nicht unmittelbar nach Behandlungen mit pymetrozinehaltigen Mitteln zur Anwendung gelangen. Für die Anwendung in Salat (ausgenommen Kopfsalate) (Unter Glas), Endivie (ausgenommen Kopfsalate), Raps und Zuckermais gilt: Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln. Für die Anwendung in Kartoffel, Tabak, Stangenbohne, Buschbohne, Kopfsalat (unter Glas), Ackerbohne, Hopfen, Stachelbeeren, Schwarze Johannisbeeren, Rote Johannisbeeren, Weiße Johannisbeeren, Blattkohlen, Marillen, Pfirsiche, Rettich, Radieschen, Kohlsprossen, Kresse, Linse, Ölrettich und Spinat, Stielmangold gilt: Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln. Für die Anwendung in Kopfkohlen, Kopfsalat (Freiland), Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani (Auberginen), Kräuter (frisch), Rucola-Arten, Salat (ausgenommen Kopfsalate) (Freiland),, Blumenkohlen, Knollensellerie, Stangensellerie, Kopfkohlen, Erdbeeren, Zierpflanzenkulturen und Kohlrabi gilt: Insgesamt nicht mehr als 3 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln. Für die Anwendung in Kartoffel in Beständen zur Pflanzguterzeugung gilt: Insgesamt nicht mehr als 5 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff

9 enthaltenden Mitteln. PLENUM 50 WG Für die Anwendung in Kartoffel (in Beständen zur Pflanzguterzeugung), Stachelbeeren, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere und Weiße Johannisbeere gilt: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Für die Anwendung in Hopfen gilt: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 30 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Für die Anwendung in Kopfkohlen, Kopfsalat, Kräuter (frisch), Rucola-Arten, Salat (ausgenommen Kopfsalate), Blumenkohlen, Knollensellerie, Stangensellerie, Erdbeeren, (jeweils Freiland) gilt: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Für die Anwendung in Stangenbohne (Nutzung mit Hülse) und Ackerbohne gilt: Bis 50 cm Höhe: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 1 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Abstandsauflagen für Pflanzengrößen ab 50 cm Höhe sind in den nachstehenden Tabellen angeführt. Für die Anwendung in Stangenbohne (Nutzung mit Hülse) gilt: Pflanzengröße cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass d es BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Pflanzengröße ab 125 cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für die Anwendung in Zierpflanzenkulturen (Freiland) gilt: Pflanzengröße bis 50 cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Pflanzengröße ab 50 cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Pflanzengröße bis 125 cm: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz von Gewässerorganismen durch Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Dieser Mindestabstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht weiter reduziert werden. Pflanzengröße über 125 cm: Auf abtragsgefährdeten Flächen ist zum Schutz

10 von Gewässerorganismen vor Abschwemmung in Oberflächengewässer ein Mindestabstand von 15 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Dieser Abstand kann durch abtriftmindernde Maßnahmen nicht reduziert werden. Für die Anwendung in Ackerbohne gilt: Pflanzengröße bis 50 cm: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für die Anwendung in Kartoffel ( 200 g/ha), Buschbohne, Raps, Rettich, Radieschen, Kohlrabi (Freiland), Kohlsprossen, Kresse, Ölrettich, Linse und Spinat, Stielmangold gilt: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone von 1 m zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die Anwendung in Tabak, Kopfkohlen [, Rapsglanzkäfer], Kopfsalat, Kräuter (frisch), Rucola-Arten, Salat (ausgenommen Kopfsalate), Blumenkohlen [, Rapsglanzkäfer], Knollensellerie, Stangensellerie, Zuckermais, Blattkohlen [, Rapsglanzkäfer] und Erdbeeren (jeweils Freiland) gilt: Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Tabak, Gemüsebau (Kulturen wie in den genannten Indikationen angeführt), Erdbeere Spritzen 5 m (Regelabstand) 1 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Für die Anwendung in Tabak, Kopfkohlen, Kopfsalat, Kräuter (frisch), Rucola- Arten, Salat (ausgenommen Kopfsalate), Blumenkohlen, Knollensellerie, Stangensellerie, Erdbeeren, Zuckermais, Blattkohlen, Rettich, Radieschen, Kohlrabi Kohlsprossen und Spinat, Stielmangold (jeweils Freiland) gilt: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50% gemäß Erlass des BMLFUW vom , G Z /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für die Anwendung in Kartoffel (in Beständen zur Pflanzguterzeugung), Stachelbeeren, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere und Weiße Johannisbeere gilt: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75% gemäß Erlass des BMLFUW vom , G Z /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für die Anwendung in Hopfen und Marillen, Pfirsich gilt: Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom , G Z /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für die Anwendung in Kresse, Linse und Ölrettich gilt: Anwendung nur in Beständen, die zur Saatguterzeugung dienen.

11 Hinweise für die Praxis: Bei n und Weißen Fliegen begünstigen warme Temperaturen (> 18 C tagsüber, > 15 C nachts) die optimale Wirkung von PLENUM 50 WG. Bei Rapsglänzkäfern wird auch bei niedrigeren Temperaturen eine gute Wirkung erreicht. Nachbau: Nach der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung von PLENUM 50 WG können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden. Anwendungstechnik Ausbringgerät: Ansetzvorgang: Mischbarkeit: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Entsprechende Menge des Produktes kontinuierlich zugeben. 4. Produkt bei laufendem Rührwerk auflösen lassen. Bei Anwendung in Tankmischung mit anderen Produkten den Mischpartner erst nach vollständiger Dispergierung des Produktes hinzufügen. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. PLENUM 50 WG ist mit vielen Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden mischbar. Im Kartoffelbau mit Herbiziden z.b. FUSILADE MAX, Fungiziden z.b. RIDOMIL GOLD MZ, REVUS, REVUS TOP, CARIAL FLEX, ORTIVA und Insektiziden z.b. KARATE ZEON und ACTARA. Im Hopfenbau mit Kupferpräparaten und ORTIVA. Im Gemüsebau mit ASKON, ORTIVA, SCORE, RIDOMIL GOLD MZ, RIDOMIL GOLD COMBI und KARATE ZEON. Im Zierpflanzenbau mit PIRIMOR -GRANULAT und ORTIVA. Im Ackerbau ist PLENUM 50 WG mischbar mit Ammonnitrat-Harnstoff- Lösung (AHL). Die maximale Aufwandmenge beträgt bis zu 10 kg N/ha bzw. 28 l/ha AHL, jedoch nur in AHL-Wasser-Gemischen in einem Verhältnis von mindestens 1:9. Bei Mischungen mit AHL muß PLENUM 50 WG zunächst in ausreichender Wassermenge vorgelöst werden. Es empfiehlt sich, Mischpartner in fester Form als Erstes in den Tank zu geben. Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind dabei zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit wenden Sie sich an die Syngenta Beratungs-Hotline zum Ortstarif, Tel.-Nr

12 Spritztechnik: Beim Ausbringen von PLENUM 50 WG ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung der Pflanzen zu achten. Bewährte Wasseraufwandmengen: Kartoffeln: l/ha Kopfkohle: l/ha Gurken (Gewächshaus), Zierpflanzen, übrige Spezialkulturen: l/ha Hopfen: l/ha Die Wassermenge ist an die Entwicklung der jeweiligen Kultur so anzupassen, dass eine gute, gleichmäßige Benetzung der Pflanzen erreicht wird. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Angesetzte Spritzbrühe nicht für längere Zeit im Spritzfass stehen lassen. Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Spritzenreinigung: Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden: - Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. - Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung der Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Gefahrenklassen: Gewässergefährdend, chronische Wirkung, Kategorie 2 Karzinogenität, Kategorie 2 Signalwort: Gefahrenhinweise: Achtung Kann vermutlich Krebs erzeugen Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: Allgemein: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung tragen. Reaktion: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

13 Entsorgung: Ergänzende Gefahrenmerkmale: Weitere Gefahren- und Sicherheitshinweise: Erste Hilfe Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungen verständigen. nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen. nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung bzw. Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden. Toxikologische Beratung in Fällen von Vergiftung: Vergiftungsinformationszentrale in Wien: Tel.-Nr Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt- /Ökologieereignisse): Lagerung und Entsorgung Lagerung: Entsorgung: Besondere Hinweise zur Beachtung: Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Trocken aufbewahren und Produkt nicht unter -10 C und nicht über 35 C lagern. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Syngenta Agro GmbH Anton-Baumgartner-Straße 125/2/3/1 A-1230 Wien Beratungs-Hotline zum Ortstarif:

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