Fragen und Antworten Infoanlass KSBOB

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1 Fragen und Antworten Infoanlass KSBOB Frage Antwort Randziffer/ Gerüchte besagen, dass die Zusammenarbeit in der Begleitgruppe zur Erarbeitung des neuen KSBOB nicht partnerschaftlich erfolgte, sondern dass das BSV vielmehr Vorgaben machte was können Sie zur Art und Weise der Entstehung des neuen KSBOB sagen? An 13 Sitzungen mit der Begleitgruppe wurden die anstehenden Fragen und Lösungsansätze intensiv diskutiert. Organisationen und BSV waren tatsächlich nicht immer gleicher Meinung. Dort, wo es seitens BSV in gesetzlicher Hinsicht vertretbar war, wurden die Anliegen der Organisationen aufgenommen und im neuen Kreisschreiben umgesetzt. Das BSV als Subventionsgeber ist verpflichtet, die geltenden Gesetze (insbes. - Behindertenbonus Sie haben ausgeführt, dass Sie davon ausgehen, dass sich die Behindertenorganisationen hinsichtlich Anstellung von Mitarbeitenden mit Behinderung vorbildlich zeigen würden, auch wenn der Behindertenbonus gestrichen wird. Das Behindertengleichstellungsgesetz besagt, dass Massnahmen zur verbesserten Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nicht als Ungleichbehandlung von Menschen ohne Behinderung, also von anderen Arbeitnehmern gelten. Wozu also die Streichung des Behindertenbonus? Qualifikation von Kursleitenden Wie wird der Faktor Erfahrung mit Behinderung einer Person berechnet? Müssen Wirtschaftliche Verbindungen nur zu Unterleistungsvertragsnehmern kommuniziert werden? Referenzwerte pro Leistungseinheit bzw. Kostenansätze pro Organisation ist die Transparenz bzgl. exogener Referenzwerte gewährleistet? IVG und Subventionsgesetz) einzuhalten und für deren Umsetzung zu sorgen. Mit der 5. IV-Revision wurden Instrumente zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung geschaffen und mit der Revision 6a noch vertieft. Somit muss nicht noch zusätzlich aus Mitteln zur sozialen Integration die berufliche Eingliederung in speziellen Fällen finanziert werden. Zudem dürfen die subventionierten Organisationen der privaten Behindertenhilfe anderen Arbeitgebern gegenüber nicht privilegiert werden. Eine langjährige Berufserfahrung mit Weiterbildung kann einen Diplomabschluss ersetzen. Die Qualifikation sollte gemäss den Qualitativen Bedingungen des KSBOB gesichert sein. Mit müssen alle wirtschaftlichen Verbindungen der VN gegenüber UVN und anderen VN mitgeteilt und bestätigt werden (gemäss Rz 3002). Die Berechnung der Kostenansätze erfolgte unabhängig, d.h. nicht direkt aus den Erfahrungen der Organisationen (Quelle: Lohnstatistik des BFS). Die zwei relevanten Tabellen sind im KSBOB veröffentlicht (vgl. Punkt 9.7.6) und berücksichtigen sowohl die Referenzwerte für die Überprüfung der wirtschaftliche Leistungserbringung als auch die maximal möglichen IV- Beiträge pro Leistungseinheit /BSV/GFIV/SuC/Team Art.74 IVG 1 von 6

2 Die Vorgaben nach Swiss GAAP FER stehen teilweise im Widerspruch zu den Vorgaben des KSBOB (betrifft auch den HM-Bereich). Auch hinsichtlich der Abschreibungsvorgaben bestehen Konflikte. Was gilt nun? Stimmt es, dass die Vorgaben gemäss Swiss GAAP FER prioritär gelten, und die dazu widersprüchlichen Vorgaben gemäss KSBOB durch erstere übersteuert werden, sprich: es müssen die Bruttoerträge verbucht werden? Rückstellungen müssen die MWST-pflichtigen Teilbeträge Art. 74 IVG alle durch das BSV bewilligt werden? Wie soll die Rechnungslegung bei einem IV-Beitrag von CHF aussehen bzw. wie soll die Dachorganisation ihre Unterorganisationen handhaben? Wie sieht das zeitliche Handling bei den Rückstellungen aus? Bis wann müssen diese ans BSV gemeldet werden? Das Total Medien- und Öffentlichkeitsarbeit muss dokumentiert werden. Müssen einzelne Projekte und/oder Vorträge erfasst werden? Im KSBOB werden betreffend Treffpunkte nur die bezahlten Fachpersonen erwähnt. Wie werden freiwillige Fachpersonen berücksichtigt? Für Organisationen mit einen Subventionsvolumen bis CHF gelten die Bewertungsrichtlinien (Abschreibungssätze) der eidgenössischen Steuerverwaltung, vgl KSBOB. Ab CHF bis 300'000 gilt Kern-FER ohne Geldflussrechnung. Ab CHF ist Swiss CAAP FER voll umzusetzen. Allfällige Widersprüche im Kreisschreiben (KSBOB) werden aufgelöst. Die Aussagen im Kapitel des KSBOB bezüglich Personal- und Raumkosten und Versicherungsleistungen sind falsch und werden korrigiert. Es dürfen für die Sicherstellung des Betriebes selbstverständlich Rückstellungen gebildet werden. Sobald Rückstellungen im Bereich Art. 74 IVG gemacht werden, darf dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung des BSV erfolgen. Mit Hilfe dieser neuen Regelung soll die Transparenz erhöht werden, so dass das BSV als Subventionsgeber eine Kontrollmöglichkeit über die Zweckbindung und Wirtschaftlichkeit hat. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des KSBOB (auch für Durchlauforganisationen ). Wenn aber die Dachorganisation lediglich als Durchlauforganisation für die Gelder dient, so sind nur wenige Konti zu führen, womit die Buchhaltung ziemlich einfach sein wird und ein Rechnungslegungsstandard keine grossen Auswirkungen haben wird. Wir gehen davon aus, dass das BSV vorgängig über die Veränderung von Rückstellungen orientiert bzw. angegangen wird, die sich auf einen Jahresabschluss hin verändern. Unterjährige Veränderungen werden nicht fokussiert. Es ist aber während eines ganzen Geschäftsjahres darauf zu achten, dass die Vorgaben des KSBOB eingehalten werden (hier: keine unbewilligte Bildung von Reserven zulasten Art. 74, Auflösung informationspflichtig zur Sicherstellung der Zweckbindung). Das BSV verlangt, dass diese Leistungen dokumentiert werden. Anlässlich von Audits muss ersichtlich sein, wie viele Stunden pro anerkannter Tätigkeit geleistet und durch wen sie erbracht wurden. Leistungen von freiwilligen/ehrenamtlichen MitarbeiterInnen die die Qualifikation/Bedingungen gemäss 9.6 aufweisen, können in der Leistungsstatistik aufgeführt werden /BSV/GFIV/SuC/Team Art.74 IVG 2 von 6

3 Welcher Personenkreis fällt unter den Begriff Bezugspersonen? Müssen die IV-Beiträge pro Leistungseinheit auf alle Untervertragsnehmerinnen angewendet werden? Was unterscheidet den gebundenen vom freien Fonds? Jeder von einer Behindertenorganisation eingenommene Franken durch Spenden ist zweckgebunden. Diese dürfen nicht im Kapitalsubstrat aufgeführt werden? Die Organisation muss ein gewisses Kapital zur Verfügung haben, um den Betrieb sicherzustellen, dies ist gebundenes Kapital. Wie wurde der Faktor 2 bei der Berücksichtigung des Kapitalsubstrates festgelegt. Bei der Deckungsbeitragsrechnung 4 ist ein Gewinn sozusagen ausgeschlossen. Kann der Verlust abgezogen werden? BAB Kostenstellen/Kostenträgerrechnung, Zeile Spenden müssen die Netto- oder die Bruttospenden ausgewiesen werden? Angehörige oder andere unterstützende Personen, falls keine Angehörigen mehr vorhanden sind. Auf Stufe Vertragsnehmerin werden die IV-Beiträge pro Leistungseinheit individuell auf der Basis der Reportingdaten 2010 bis 2012 berechnet und im Vertrag festgehalten. Die Vertragsnehmerin kann die IV-Beiträge pro Leistungseinheit gegenüber den UVN der Situation entsprechend und in Abweichung zum Vertrag mit dem BSV individuell anpassen, er darf jedoch nicht mehr als 80% des exogenen Referenzwertes sein. Zudem haben die vereinbarten IV-Beiträge pro Leistungseinheit zwischen VN und UVN keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen BSV und VN. Die Zweckbindung wird bei gebundenen Fonds durch den Geldgeber vorgegeben. Zweckgebundene Fonds stellen Fremdkapital dar und müssen in der Bilanz als solches ausgewiesen werden. Für solche Fonds ist ein entsprechendes Reglement zu erstellen. Freie Fonds sind nicht gebunden und werden in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen und werden somit zum Organisationskapital gerechnet. Spenden erfolgen immer für einen bestimmten Zweck (zumindest bezogen auf den Organisationszweck). Sofern der Spender nicht einen speziellen Zweck benannt hat, der ausserhalb des Betriebes Art.74 IVG steht, müssen solche Spenden geschlüsselt dem Betrieb Art. 74 zugeführt werden, da es sich bei den Vertragspartner des BSV (auch) um Organisationen der privaten Behindertenhilfe handelt. Der Faktor 2 wurde in der Begleitgruppe als Konsens verabschiedet, zudem haben wir diesen mit der ZEWO abgestimmt. Sofern überaus grosse Geschäftsrisiken für eine Behindertenorganisation bestehen, wird das BSV den Umfang der Rückstellungen auf Antrag hin individuell beurteilen. Gewinn ist ein im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung verwendeter Begriff, korrekt müsste von Über- bzw. Unterdeckungen gesprochen werden. Unterdeckungen im einen Jahr werden mit Überschüssen in einem anderen Jahr ausgeglichen. Anhaltende Unterdeckunng sollten nicht der Normalfall sein, da sonst der Konkurs droht. Überdeckungen unterliegen der Zweckbindung gem. Vertrag und sind so auszuweisen, dass die Mittel zweckgebunden bleiben. Die Aufwendungen im Bezug auf Spendensammlungen werden als Aufwand ausgewiesen und die Erträge müssen Brutto verbucht werden /BSV/GFIV/SuC/Team Art.74 IVG 3 von 6

4 Wird das Kapitalsubstrat auf Basis des Betriebsjahres 2014 oder 2015 berechnet? Berechnung des Kapitalsubstrats 2015: Das Organisationskapital wird immer per des Vorjahres berechnet, hier werden also die Angaben aus dem Jahr 2014 herangezogen. Der Deckungsbeitrag und die Aufrechnung gebundener Fonds aus freien Mitteln werden aus dem Berichtsjahr 2015 herangezogen Gibt es bei Swiss GAAP FER anzuwendende Unter- oder Teilnormen was genau ist relevant? Für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wurde der Betrag auf 5% des Gesamt-IV-Beitrages beschränkt. Können Leistungen der Kompensationsgruppe B in die Kompensationsgruppe C verschoben werden, oder kann nur Richtung Gruppe A verschoben werden? Einige Leistungen dürfen in der Leistungsstatisik nicht mehr aufgeführt werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass administrative Arbeit weiterhin verbucht werden kann? Wie wird die Produktivität berechnet? Wir erstellen jeweils ein Gesamtkommunikationskonzept, in welchem u.a. LUFEB-Aktivitäten (z.b. Sensibilisierungsarbeit) enthalten sind. Kann das Konzept als solches gesamthaft eingereicht werden? Für NPO gelten grundsätzlich die Bestimmungen gemäss Swiss GAAP FER 21. Die anderen Teile von Swiss GAAP FER (z.b. Bewertung, Gliederung, ) gelangen ebenfalls zur Anwendung (sofern FER21 nichts Explizites zu einem bestimmten Punkt verlangt). Wenn immer möglich, soll in die Kompensationsgruppe A kompensiert werden. In die Gruppe C zu kompensieren ist aber nicht ausgeschlossen. Sofern das gewünscht wird, muss dies vor Vertragsabschluss ans BSV kommuniziert werden. Nach Abschluss des Vertrages ist eine Änderung der Kompensationsmöglichkeiten nicht mehr gegeben. Nein, administrative Arbeiten sind keine abrechenbaren Leistungen gemäss KSBOB. Die Kosten hierfür stellen Gemeinkosten dar und können auf die Kostenträger umgelegt werden, d.h. administrative Aufwendungen erhöhen die Kosten pro Leistungseinheit eines bestimmten Kostenträgers. Das BSV geht davon aus, dass bei einer 100%-Stelle rund Stunden im Sinne der Leistungen gemäss KSBOB produktiv sind. Die Produktivität dient nur als Plausibilierungsgrösse Grundsätzlich sollten die Fach-Konzepte nach Unterleistungskategorien aufgeteilt eingereicht werden: Eigene öffentlich zugängliche Medien und Publikationen Informations- und Dokumentationsstelle Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien und Medien für Sinnes- und Geistig-/Lernbehinderte Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Förderung der Selbsthilfe / Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen und gruppen sowie Einzelpersonen /BSV/GFIV/SuC/Team Art.74 IVG 4 von 6

5 Bei Organisationen der Selbsthilfe, arbeiten vorwiegend Freiwillige professionelle Ansätze für die Rechnungslegung sind hier schwierig vorauszusetzen. Wie soll dies gehandhabt werden? Freiwilligentätigkeit schliesst Professionalität nicht aus. Wenn die IV-Beiträge einen Umfang angenommen haben, dass eine professionelle Rechnungslegung vorausgesetzt wird, ist auch eine Selbsthilfeorganisation gefordert, die Schlüsselstellen mit entsprechend qualifiziertem Personal zu besetzen Was ist der Unterschied zwischen Vorträgen/Veranstaltungen und Tageskursen? Wir machen ausschliesslich Kurzberatung. Müssen wir einen Nachweis erbringen? Kurswesen: Wie ist der Begriff im Mittel im Zusammenhang mit der Kursbelegung zu verstehen? Gewisse Unterlagen, welche in Erfüllung der Vorgaben von Swiss GAAP FER eingereicht werden müssen, werden mit der Vollständigkeitserklärung nochmals ein verlangt sind diese Doppelspurigkeiten gewünscht? Kurse für Angehörige/Bezugspersonen Sind unter Bezugspersonen auch medizinische Fachpersonen wie Apotheker, MPA, Ärzte zu verstehen? (Tages-) Kurse werden im Voraus strukturiert geplant und sind in der Regel in einem Kursprogramm ausgeschrieben. Das Zielpublikum (Behinderte oder Angehörige) ist in der Regel homogener als bei einem Vortrag, der auch einem breiteren Personenkries zugänglich ist. Dies muss individuell besprochen werden. Die Transparenz muss gewährleistet sein. Im Zusammenhang mit Dossierberatungen setzen wir 20% als Freigrenze für Kurzberatungen. Wenn aber ausschliesslich Kurzberatung geleistet wird, muss die Organisation den Nachweis erbringen, dass sie Leistungen an Beitragsberechtigte erbringt. Bislang wurde die Anzahl Beitragsberechtigte pro Kurs (Teilnehmende mit Behinderung) nur auf Stufe Vertragsnehmerin überprüft. Das BSV geht davon aus, dass die Organisationen diesen Mittelwert von mindestens fünf Personen mit Behinderung selbst so handhaben. In Einzelfällen können schlecht besuchte Kurse mit solchen mit hoher TeilnehmerInnenzahl ausgeglichen werden. Dem ist teilweise so: Die Vollständigkeitserklärung (VSE) des BSV ist jedoch ausführlicher als jene im Kontext der Revisionen / Swiss GAAP FER 21 und enthält spezifische Formulierungen. Zudem wird diese VSE gegenüber dem BSV abgegeben und nicht gegenüber der Revisionsstelle. nein Entschädigung Dachorganisation Sie wird jährlich mit der zweiten Rate ausbezahlt Müssen im Handelsregister eingetragene Die Unterschriftenregelung zu Zweien ist Teil des IKS und deshalb auch im 1001 Einzelzeichnungsberechtigungen abgeändert werden? Handelsregister einzutragen. Wie lässt sich die Pflicht des Behindertennachweises mit dem Berufsgeheimnis, insbesondere Anwaltsgeheimnis, vereinbaren bzw. mit dem DSG (besonders schützenswerte Personendaten)? 2004 Das BSV benötigt die Angaben, um die Subventionsberechtigung nachvollziehen zu können. Ohne entsprechenden Nachweis können keine Subventionen ausgerichtet werden. Die Mitarbeitenden des BSV unterstehen - gleich wie Mitarbeitende einer IV-Stelle - dem Amtsgeheimnis und sind berechtigt, alle Dossierangaben einzusehen /BSV/GFIV/SuC/Team Art.74 IVG 5 von 6

6 Können als UVN auch Institutionen nach Art 3 IFEG eingesetzt werden, insbesondere ein Wohnheim bzw. andere betreute kollektive Wohnformen für invalide Personen? Ist nur begleitetes Wohnen als (Unter-)Leistungskategorie zulässig oder auch betreutes Wohnen (mit erhöhter Engmaschigkeit)? Gibt es eine zeitliche Limite für zu leistende Stunden beim begleiteten Wohnen? In der Regel nicht. Die Beitragsvoraussetzungen gemäss Kap. 1 des KSBOB müssen vollständig erfüllt sein. Angebote des betreuten Wohnens sind mit dem NFA vollständig an die Kantone übergegangen und werden nicht mehr durch die IV mitfinanziert. Ja, pro anrechenbare behinderte Person und Anwesenheitswoche können maximal vier Brutto-Begleitstunden angerechnet werden ff /BSV/GFIV/SuC/Team Art.74 IVG 6 von 6

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