Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Entwurf 2016 Regionalplan Südhessen Flächensteckbriefe

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1 Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Entwurf 2016 Regionalplan Südhessen Flächensteckbriefe Regionalversammlung Südhessen Regierungspräsidium Darmstadt Geschäftsstelle

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3 Hinweise zu den Flächensteckbriefen: Für jedes Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie, das im Entwurf 2016 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien enthalten ist, ist auf den folgenden Seiten ein Flächensteckbrief erstellt worden. Die Flächensteckbriefe enthalten gebietsrelevante Daten zum jeweiligen im Kartenausschnitt hervorgehobenen Vorranggebiet. Sie dienen als Überblick zu den raumstrukturellen und naturräumlichen Gegebenheiten der geplanten Gebiete und bestehen aus einer Übersichtskarte sowie einem Textteil. Die Kartenausschnitte sind Ausschnitte aus der Karte des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Entwurf 2016 im Maßstab 1: bis 1: Aufgrund der unterschiedlichen Größe der Vorranggebiete ist der Maßstab zur besseren Lesbarkeit variabel gewählt. Die Kartenausschnitte dienen der räumlichen, nicht parzellenscharfen Darstellung der Vorranggebiete und beinhalten auch bereits bestehende Windenergieanlagen bis zum Redaktionsschluss Die Kartenausschnitte beinhalten außerdem, falls eine Flächenänderung stattfand, die ursprüngliche Ausdehnung des jeweiligen Vorranggebietes im Entwurf 2013 des Teilplans, dargestellt mit einer roten Umrandung. Der Text enthält neben Angaben zu Lage, Flächengröße, Windhöffigkeit, Kartenmaßstab, vorhandene oder bereits genehmigte Windenergieanlagen (WEA), Naturraumcharakteristik und Hinweisen für die Genehmigungsebene auch die Kurzfassung der Ergebnisse des Abwägungsprozesses. Unter Hinweise für die Genehmigungsplanung befinden sich Angaben zu, Bodendenkmälern, der Lage im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA), Wasserschutz sowie zu sonstigen Belangen, soweit sie von Fachbehörden vorgetragen wurden. Die Potenzialflächen zur Nutzung der Windenergie aus dem Entwurf 2013, die aufgrund der Erkenntnisse aus dem ersten Beteiligungsverfahren nicht mehr im Entwurf 2016 enthalten sind, sind in der folgenden Tabelle mit der Begründung des Wegfalls aufgelistet. 1

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5 Entfallene Potenzialflächen zur Nutzung der Windenergie aus Entwurf 2013 Potenzialfläche Bemerkung aus dem Entwurf 2013 Landkreis Bergstraße 112a Entfällt wegen Umfassung der Ortsteile Erzbach, (Gemeinde Reichelsheim i. Odw.) Gras- Ellenbach, Ober- und Unter Hiltersklingen (Gemeinde Mossautal) sowie Weschnitz (Gemeinde Fürth) 237 Entfällt wegen Außenbereichsbebauung und Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 288a Entfällt wegen Reduzierung durch Außenbereichsbebauung; Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha Landkreis Darmstadt-Dieburg 94 Entfällt wegen Reduzierung durch Außenbereichsbebauung; Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 95a Entfällt wegen Umfassung der Ortsteile Dorndiel (Stadt Groß- Umstadt) und Wald-Amorbach (Gemeinde Breuberg) 95b Entfällt wegen Umfassung der Ortsteile Dorndiel (Stadt Groß- Umstadt) und Wald-Amorbach (Gemeinde Breuberg) 146 Entfällt wegen der An- Abflugrouten des Verkehrslandeplatzes Egelsbach bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsmindesthöhe für Luftfahrzeuge gemäß 6 LuftVO 218 Entfällt wegen Artenschutz (Raumnutzungsanalyse Rotmilan) und denkmalpflegerischer Belange (Veste Otzberg) 224 Entfällt wegen Außenbereichsbebauung. Main-Kinzig-Kreis 52a Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 65e Geht in Vorranggebiet auf 65g Geht in Vorranggebiet 65f auf 69 Entfällt wegen 1 km Siedlungspuffer, Außenbereichsbebauung und Umfassung des Stadtteils Bad Orb (Stadt Bad Orb) 297 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Wochenstubenquartier Mopsfledermaus, Lage im 1 km-puffer Rotmilanbrutplatz) und Außenbereichsbebauung 297a Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Wochenstubenquartier Mopsfledermaus) und Außenbereichsbebauung 304b Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Wochenstubenquartier Mopsfledermaus) 308b Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Wochenstubenquartier Mopsfledermaus; Lage im 1 km-puffer Rotmilanbrutplatz) 313 Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage im 1 km- Puffer um Rotmilanbrutplatz); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 322 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz; Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 447 Entfällt wegen Umfassung, des Stadtteils Wittgenborn (Stadt Wächtersbach) sowie des Ortsteils Schlierbach (Gemeinde Brachttal) 448a Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Breitenborn (Gemeinde Gründau) 3

6 449b Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Breitenborn (Gemeinde Gründau) 480 Entfällt wegen Umfassung des Stadtteils Wallroth (Stadt Schlüchtern) 481 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 485 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanund Wanderfalkenbrutplatz) 701 Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Wüstwillenroth (Gemeinde Birstein) sowie wegen Artenschutz (Lage im 1 km- Puffer um Rotmilan- und 3 km Puffer um Schwarzstorchbrutplatz) Rheingau-Taunus-Kreis 347 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 348 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz und 1 km Puffer um Rotmilanbrutplatz 350 Entfällt wegen vollständiger Überlagerung forstlicher Saatgutbestände der Baumart Buche 370b Entfällt wegen Umfassung der Ortsteile Wallbach und Wallrabenstein (Gemeinde Hünstetten) 392 Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Kemel (Gemeinde Heidenrod) 392b Geht in Vorranggebiet auf 392c Entfällt wegen Reduzierung durch Außenbereichsbebauung und Artenschutz (Lage im 1 km Puffer um Rotmilanbrutplatz); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 392d Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage im 1 km Puffer um Wechselbrutplatz von Rot- und Schwarzmilan); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 392e Geht in Vorranggebiet auf 399a Geht in Vorranggebiet auf 413 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 414a Entfällt wegen Reduzierung aus Gründen des Denkmalschutzes (2 km Puffer um Kloster Eberbach) und Umfassung der Ortsteile Hallgarten (Stadt Oestrich-Winkel), Hausen v. d. Höhe und Obergladbach (Gemeinde Schlangenbad) 414b Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 414e Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 414f Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 414h Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage im 1 km- Puffer um Uhubrutplatz); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 416 Entfällt wegen Außenbereichsbebaung 418 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 420 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 427 Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage im 1 km- Puffer um Rotmilanbrutplatz); ); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 430 Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage im 1 km- Puffer um Rotmilanbrutplatz); Restfläche kleiner als 4

7 Mindestflächengröße von 10 ha Odenwaldkreis 22 geht in Vorranggebiet auf 22a geht in Vorranggebiet auf 39 Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Hiltersklingen (Gemeinde Mossautal) 94 Entfällt wegen Reduzierung durch Außenbereichsbebauung; Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 102 Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Ober-Hiltersklingen (Gemeinde Mossautal) 122a Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Breitenbrunn (Gemeinde Lützelbach) 122b Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Lützel-Wiebelsbach (Gemeinde Lützelbach) 123 Entfällt wegen Reduzierung durch Außenbereichsbebauung; Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 125d Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage in 1 km- Puffer um Wochenstubenquartier Mopsfledermaus, 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 126 Entfällt wegen Reduzierung durch Artenschutz (Lage im 1 km- Puffer um Wochenstubenquartier Mopsfledermaus); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 130 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz) 130a Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 3 km-puffer um Schwarzstorchbrutplatz und 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 136a Entfällt wegen Umfassung des Ortsteils Lützel-Wiebelsbach (Gemeinde Lützelbach) 292a Entfällt wegen Artenschutz (Lage in 1 km-puffern um Rotmilanbrutplätze); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha Wetteraukreis 463 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 463a Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 463b Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km-puffer um Rotmilanbrutplatz) 463c Entfällt wegen Reduzierung durch Außenbereichsbebauung; Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 475 Entfällt wegen Reduzierung durch Überlagerung mit einer größeren Kompensationsmaßnahme (Flächen > 5 ha); Restfläche kleiner als Mindestflächengröße von 10 ha 716 Entfällt wegen Artenschutz (Lage im 1 km Pufferradius um Rotmilanbrutplatz) 5

8 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 6

9 Kreis(e): Kommune(n): ODW Rothenberg, Beerfelden Flächengröße: 10,7 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 23 liegt in Beerfelden und Rothenberg und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 198,2 ha. Die südliche Teilfläche der Potenzialfläche 23 wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung am nördlichen Rand reduziert. Desweiteren wird sie am westlichen und südlichen Rand um steile Hanglagen reduziert. Der größere Teil dieser Fläche wird aufgrund der Umfassung des Ortsteils Falken-Gesäß (Stadt Beerfelden) in Verbindung mit dem Vorranggebiet 811 (im Entwurf teilweise 22 und 22a) reduziert. Dadurch entstehen zwei deutlich voneinander getrennte Teilflächen. Die Fläche wird als zwei getrennte Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie 2-23 mit 10,7 ha und 2-23b mit 40,8 ha dargestellt. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 7

10 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-23a Maßstab 1: Legende 8

11 Kreis(e): Kommune(n): ODW Rothenberg, Beerfelden Flächengröße: 68,1 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 23a liegt in Beerfelden und Rothenberg und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 126,9 ha. Die ermittelte Potenzialfläche 23a wird am südlichen Rand um steile Hanglagen reduziert. Der westliche Teil dieser Fläche wird aufgrund der Umfassung von Rothenberg und des Ortsteils Ober-Hainbrunn in Verbindung mit den Vorranggebieten 23, 24 und 811 (im Entwurf teilweise 22 und 22a) reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-23a dargestellt und auf 68,1 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 9

12 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-23b Maßstab 1: Legende 10

13 Kreis(e): Kommune(n): ODW Beerfelden Flächengröße: 40,8 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 23 liegt in Beerfelden und Rothenberg und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 198,2 ha. Die südliche Teilfläche der Potenzialfläche 23 wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung am nördlichen Rand reduziert. Desweiteren wird sie am westlichen und südlichen Rand um steile Hanglagen reduziert. Der größere Teil dieser Fläche wird aufgrund der Umfassung des Ortsteils Falken-Gesäß (Stadt Beerfelden) in Verbindung mit dem Vorranggebiet 811 (im Entwurf teilweise 22 und 22a) reduziert. Dadurch entstehen zwei deutlich voneinander getrennte Teilflächen. Die Fläche wird als zwei getrennte Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie 2-23 mit 10,7 ha und 2-23b mit 40, 8 ha dargestellt. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 11

14 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 12

15 Kreis(e): Kommune(n): BERG Wald-Michelbach Flächengröße: 141,7 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,5 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 24 liegt in Wald-Michelbach, Rothenberg und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 358,10 ha. Die Reduzierung des nördlichen Teils der Potenzialfläche 24 erfolgt aufgrund der Umfassung der Ortsteile Rothenberg und Ober-Hainbrunn (Gemeinde Rothenberg). Im südlichen Teil der Potentialfläche ergibt sich hingegen eine Flächenerweiterung aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Verzicht auf die Bewertungskategorie Still- und Fließgewässer inkl. Ihrer Pufferung mit 1000m). Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-24 dargestellt und auf 141,70 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 13

16 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 14

17 Kreis(e): Kommune(n): BERG Wald-Michelbach Flächengröße: 300,8 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,75 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 25 liegt in Wald-Michelbach und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 495,1 ha. Die Reduzierung des südlichen Bereichs der Potenzialfläche 25 erfolgt aufgrund der Umfassung der Ortschaften Ober-Schönmattenwag und Unter-Schönmattenwag (Gemeinde Wald-Michelbach). Zudem ist die ermittelte Potenzialfläche 25 aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (1 km-pufferradius eines bekannt gewordenen Horstes des Rotmilans) im Osten weiter reduziert worden. Im nördlichen Teil der Potentialfläche ergibt sich hingegen eine Flächenerweiterung aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Verzicht auf die Bewertungskategorie Still- und Fließgewässer inkl. Ihrer Pufferung mit 1000m). Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-25 dargestellt und auf 300,8 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Der Hessische Rundfunk betreibt an seinem Grundnetzsenderstandort Hardberg Hochleistungssendeanlagen. Zum Schutz des Sendebetriebs sind im Genehmigungsverfahren mögliche Mindestabstände zum Senderstandort abzuklären. 15

18 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 16

19 Kreis(e): Kommune(n): BERG Abtsteinach Flächengröße: 17,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Vordere Odenwald mit dem Melibokus mit 517 m ü. NN stellt eine dicht besiedelte, waldreiche Mittelgebirgslandschaft mit überwiegendem Laubwaldanteil dar. Eine Besonderheit sind die Blockschuttüberlagerungen an steilen Hängen, bzw. die "Felsenmeere" mit typischen Blockschuttwäldern. Charakteristisch sind das verzweigte Gewässernetz mit Quellbächen und Fließgewässern sowie die miteinander verzahnten Kleinstrukturen aus Hecken, Feldgehölzen, Sukzessionsflächen, Streuobstwiesen, Hohlwegen und Magerrasen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 26 liegt in Abtsteinach und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 17,3 ha. In der ersten Offenlegung (Beteiligungsverfahren) wurden keine flächenrelevanten Belange vorgetragen, die zu einer Änderung des Flächenzuschnitts führen. Die Fläche 26 wird weiterhin mit 17,3 ha als Vorranggebiet für Windenergienutzung 2-26 dargestellt. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 17

20 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-26a Maßstab 1: Legende 18

21 Kreis(e): Kommune(n): BERG Wald-Michelbach Flächengröße: 15,6 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,5 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 26a liegt in Wald-Michelbach und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 15,6 ha. In der ersten Offenlegung (Beteiligungsverfahren) wurden keine flächenrelevanten Belange vorgetragen, die zu einer Änderung des Flächenzuschnitts führen. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-26a dargestellt. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Der Hessische Rundfunk betreibt an seinem Grundnetzsenderstandort Hardberg Hochleistungssendeanlagen. Zum Schutz des Sendebetriebs sind im Genehmigungsverfahren mögliche Mindesabstände zum Senderstandort abzuklären. 19

22 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 20

23 Kreis(e): Kommune(n): ODW Beerfelden, Mossautal Flächengröße: 165,6 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 31 liegt in Beerfelden und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 173,4 ha. Die ermittelte Potenzialfläche 31 wird im Süden aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung, zum Artenschutz (Lage in m-pufferradien von zwei Rotmilanhorsten) sowie aufgrund der Umfassung des Ortsteils Falken-Gesäß (Stadt Beerfelden) in Verbindung mit den Vorranggebieten 811 (im Entwurf 2013 teilweise 22 und 22a) und 23 reduziert. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz kann die ermittelte Potenzialfläche 31 im Norden erweitert werden. Dies begründet sich aus dem Verzicht auf die Bewertungskategorie Ausschluss größere Fließ- und Stillgewässer inkl. ihrer Pufferung mit m im Hinblick auf die Gefährdung von Fledermäusen. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-31 dargestellt, auf 165,6 ha reduziert und liegt nun in den Gemeinden Beerfelden und Mossautal. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 21

24 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 22

25 Kreis(e): Kommune(n): MKK Schlüchtern Flächengröße: 139,7 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) In dem Vorranggebiet 2-41 zur Nutzung der Windenergie wurden 8 Windenergieanlagen genehmigt und/oder errichtet. Die ermittelte Potenzialfläche 41 liegt in Schlüchtern und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 69,4 ha. Aufgrund von gutachterlichen Untersuchungen im Zulassungsverfahren (Schlüchtern-Elm) wurde festgestellt, dass ein Rotmilanhorst nördlich der Bestandsanlagen nicht mehr vorhanden ist. Durch die wegfallende Pufferung für den Rotmilanhorst und den Verzicht auf die Pufferung zu Fließgewässern aufgrund der geänderten Artenschutzbewertung südlich der Fläche vergrößert sich die Potenzialfläche. Durch Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird der nordöstliche Rand reduziert. Die Fläche wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-41 festgelegt und auf 139,7 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 23

26 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 24

27 Kreis(e): Kommune(n): MKK Schlüchtern Flächengröße: 22,4 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 6-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) In dem Vorranggebiet 2-42 zur Nutzung der Windenergie wurden 2 Windenergieanlagen genehmigt und/oder errichtet. Die ermittelte Potenzialfläche 42 liegt in Schlüchtern und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 24,9 ha. Südwestlich wird die Fläche aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung reduziert. Die Fläche 42 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-42 festgelegt und auf 22,4 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 25

28 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 26

29 Kreis(e): Kommune(n): MKK Schlüchtern Flächengröße: 38,5 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 45 liegt in Schlüchtern und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 15,4 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird die Fläche am südöstlichen Rand reduziert. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz wird auf die Pufferung der Fließgewässer verzichtet. Die Fläche 45 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-45 festgelegt und auf 38,5 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 27

30 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 28

31 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 143,5 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,75 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 48 liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 176,6 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz wird die Potenzialfläche reduziert. Die Potenzialflächen 48 und 48a sind aufgrund ihrer Nähe zueinander als ein Windpark zu betrachten. Die Fläche 48 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-48 festgelegt und auf 143,5 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 29

32 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-48a Maßstab 1: Legende 30

33 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 12,2 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 48a liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 20,1 ha. Im südlichen Bereich wird die Potenzialfläche 48a aufgrund der Überlagerung mit Eichensaatgutbestand reduziert Die Potenzialflächen 48 und 48a sind aufgrund ihrer Nähe zueinander als ein Windpark zu betrachten. Die Fläche 48a wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-48a festgelegt und auf 12,2 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 31

34 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 32

35 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 36,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,5 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Baasaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 50 liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 33,5 ha. Nördlich der Fläche wird aufgrund der geänderten Artenschutzbewertung auf die Pufferung zu Fließgewässern verzichtet und die Fläche damit vergrößert. Die Vorranggebiete 50 und 50a sind aufgrund ihrer Nähe zueinander als ein Windpark zu betrachten. Die Fläche 50 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-50 festgelegt und auf 36,3 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 33

36 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-50a Maßstab 1: Legende 34

37 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 11,4 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Baasaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 50a liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 11,4 ha. In der ersten Offenlegung (Beteiligungsverfahren) wurden keine flächenrelevanten Belange vorgetragen, die zu einer Änderung des Flächenzuschnitts führen. Die Flächen 50 und 50a sind aufgrund ihrer Nähe zueinander als ein Windpark zu betrachten. Die Fläche 50a wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-50a festgelegt. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 35

38 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 36

39 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 21,5 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 52 liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 66,6 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz liegt die Potenzialfläche teilweise im 1000 m Pufferradius eines Rotmilanhorstes. Im Osten wird die Fläche von einer forstliche Versuchsfläche überlagert. Die Fläche 52 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-52 festgelegt und auf 21,5 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 37

40 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 38

41 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 20,7 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,5 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Besonderes Merkmal der Landschaft der Vorder- und Kuppenrhön sind breite Basaltkuppen und spitze Basaltkegel. Das Relief wird auch durch die breiten Muldentäler der Gewässeerläufe von Sinn und Schmaler Sinn mit charakteristischem Auengrünland geprägt. Charakteristisch für das Landschaftsbild sind Hecken und Feldgehölze an Mulden, Hohlwegen, Terrassenkanten und Lesesteinwällen. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 53 liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 31,1 ha. Der östliche Teil der ermittelten Potenzialfläche 53 wird aufgrund des Bayrischen Staatsbades Brückenau hinsichtlich des 1000 m Siedlungsabstandes sowie aufgrund des 600 m Puffers zur Außenbereichsbebauung Ortsteil Eckarts (Markt Zeitlofs) reduziert. Die Fläche 53 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-53 festgelegt und auf 20,7 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 39

42 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 40

43 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 119,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 55 liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 113,5 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz wird auf die Pufferung der Fließgewässer verzichtet. Dadurch wird die Fläche im Westen erweitert. Im Osten liegt die Fläche teilweise im 3km Pufferradius eines bekannten Schwarzstorchhorstes und wird daher hier reduziert. Die Fläche 55 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-55 festgelegt und insgesamt auf 119,3 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 41

44 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 42

45 Kreis(e): Kommune(n): MKK Gutsbezirk Spessart Flächengröße: 53,4 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 56 liegt im Gutsbezirk Spessart und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 34 ha. Aufgrund der Aktualisierung der artenschutzrechtlichen Bewertung wird auf die Pufferung der Fließgewässer verzichtet. Damit kann die Fläche im Westen und im Norden erweitert werden. Die Fläche 56 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-56 festgelegt und auf 53,4 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 43

46 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 44

47 Kreis(e): Kommune(n): MKK Gutsbezirk Spessart Flächengröße: 42,9 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 60 liegt im Gutsbezirk Spessart und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 39,5 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz wird die Potenzialfläche erweitert. Nordöstlich der Fläche wird aufgrund der geänderten Artenschutzbewertung auf die Pufferung zu Stillgewässern verzichtet. Die Fläche 60 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-60 festgelegt und auf 42,9 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 45

48 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 46

49 Kreis(e): Kommune(n): MKK Gutsbezirk Spessart, Bad Soden-Salmünster Flächengröße: 42,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 61 liegt im Gutsbezirk Spessart sowie in Bad Soden-Salmünster und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 54 ha. Die Fläche liegt im Nordosten und Südwesten jeweils im 1km Pufferradius eines Rotmilanhorstes. Die Fläche wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-61 festgelegt und auf 42,3 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 47

50 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 48

51 Kreis(e): Kommune(n): MKK Sinntal Flächengröße: 12,7 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 63 liegt in Sinntal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 12,7 ha. In der ersten Offenlegung (Beteiligungsverfahren) wurden keine flächenrelevanten Belange vorgetragen, die zu einer Änderung des Flächenzuschnitts führen. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-63 festgelegt. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 49

52 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-65f Maßstab 1: Legende 50

53 Kreis(e): Kommune(n): MKK Schlüchtern, Sinntal Flächengröße: 53,4 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 65f liegt in Schlüchtern und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 13,7 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Wegfall eines Schwarzstorchhorstes) wird die Potenzialfläche im Südosten erweitert. Darüber hinaus schließt die Fläche 65f eine Restfläche der Fläche 65g mit ein. Zudem wird die Fläche 65f im Nordwestlichen Bereich aufgrund eines 1 km - Pufferradius um einen bekannten Rotmilanhorst verkleinert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-65f in Schlüchtern und Sinntal festgelegt und auf 53,4 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 51

54 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 52

55 Kreis(e): Kommune(n): MKK Bad Soden-Salmünster, Brachttal, Wächtersbach Flächengröße: 157,5 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Büdinger Wald bildet die nordwestliche Fortsetzung des Spessart, von dem er durch die Kinzig getrennt wird. Er ist eine NW-SO verlaufende Buntsandsteinscholle, die von 350 m im Norden auf 410 m Höhe im Süden ansteigt. Durch mehrere tief eingeschnittene Bachtäler, die in NO-SW-Richtung verlaufen, wird die Hochfläche in einzelne Rücken aufgelöst. Die Waldflächen der Landschaft bestehen zum größeren Teil aus Laubwäldern. Die Bachtäler sind meist als Grünland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) In dem Vorranggebiet 2-71 zur Nutzung der Windenergie wurden 4 Windenergieanlagen genehmigt und/oder errichtet. Die ermittelte Potenzialfläche 71 liegt in Brachttal, Bad Soden-Salmünster und Wächtersbach und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 191,3 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Wegfall eines Schwarzstorchhorstes), wird die Fläche im nördlichen und südlichen Teil erweitert. Eine Teilfläche der Potenzialfläche 71 entfällt aufgrund des dortigen Kaolin- und Mürbsandvorkommens, das als Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 festgelegt ist und von der Fachbehörde als mittel- bis langfristig unverzichtbares Reservegebiet bezeichnet wird. Dadurch splittet sich die Potenzialfläche 71 in zwei Teilflächen auf. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt und aufgeteilt in Fläche 2-71 (157,5 ha) und in Fläche 2-71a (36,8 ha). Insgesamt wurde die Potenzialfläche damit am Standort auf 194,3 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 4,5 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 53

56 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-71a Maßstab 1: Legende 54

57 Kreis(e): Kommune(n): MKK Brachttal, Bad Soden-Salmünster Flächengröße: 36,8 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Die Mittelgebirgslandschaft des Unteren Vogelsbergs zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Nutzungsmischung aus größeren Laubwäldern und Offenland aus überwiegend kleinteilig landwirtschaftlich genutzten Flächen mit eingestreuten kleinen Ortschaften aus. Der Büdinger Wald bildet die nordwestliche Fortsetzung des Spessart, von dem er durch die Kinzig getrennt wird. Er ist eine NW-SO verlaufende Buntsandsteinscholle, die von 350 m im Norden auf 410 m Höhe im Süden ansteigt. Durch mehrere tief eingeschnitten (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 71 liegt in Brachttal, Bad Soden-Salmünster und Wächtersbach und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 191,3 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Wegfall eines Schwarzstorchhorstes), wird die Fläche im nördlichen und südlichen Teil erweitert. Eine Teilfläche der Potenzialfläche 71 entfällt aufgrund des dortigen Kaolin- und Mürbsandvorkommens, das als Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 festgelegt ist und von der Fachbehörde als mittel- bis langfristig unverzichtbares Reservegebiet bezeichnet wird. Dadurch splittet sich die Potenzialfläche 71 in zwei Teilflächen auf. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie festgelegt und aufgeteilt in Fläche 2-71 (157,5 ha) und in Fläche 2-71a (36,8 ha). Insgesamt wurde die Potenzialfläche damit am Standort auf 194,3 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 22,6 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 55

58 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 56

59 Kreis(e): Kommune(n): MKK Bad Soden-Salmünster, Gutsbezirk Spessart Flächengröße: 124,6 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 73 liegt im Gutsbezirk Spessart sowie in Bad Soden-Salmünster und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 126,1 ha. Aufgrund von steilen Hanglagen (> 30 % Gefälle) wird die Fläche im nordöstlichen Bereich geringfügig reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-73 festgelegt und auf 124,6 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. In dem Vorranggebiet 2-73 zur Nutzung der Windenergie befindet sich 1 Bodendenkmal. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Innerhalb des Vorranggebietes liegt eine ausgewiesene Kernfläche des Forstamtes Schlüchtern. 57

60 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 58

61 Kreis(e): Kommune(n): MKK Flörsbachtal Flächengröße: 56,7 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 74 liegt in der Gemeinde Flörsbachtal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Fläche von 36,9 ha. Aufgrund der Neubewertung der Daten zum Artenschutz kann die ermittelte Potenzialfläche 74 im Nordwesten erweitert werden. Die Fläche 74 wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-74 festgelegt und auf 56,7 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Das Vorranggebiet liegt im 1 km bis 5 km Umfeld um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus. Für diese Art ist mit spezifischen Betriebszeitenregelungen zu rechnen. 59

62 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 60

63 Kreis(e): Kommune(n): MKK Flörsbachtal, Jossgrund Flächengröße: 341,2 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 76 liegt in den Gemeinden Flörsbachtal und Jossgrund und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 1.036,8 ha. Aufgrund der Neubewertung der Daten zum Artenschutz wurde die ermittelte Potenzialfläche 76 im Nordwesten, Westen und Südwesten reduziert. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird die Fläche im Westen und Südosten reduziert. Der mittlere Teil der Fläche 76 wird aufgrund der Umfassung des Ortsteils Lohrhaupten (Gemeinde Flörsbachtal) reduziert. Drei Restflächen entfallen aufgrund der Mindestflächengröße. Die Fläche 76 teilt sich dadurch in zwei Vorranggebiete und wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-76 (341,2 ha in Flörsbachtal, Jossgrund) und 2-76a (207,3 ha in Flörsbachtal) festgelegt und insgesamt auf 548,5 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. In dem Vorranggebiet 2-76 zur Nutzung der Windenergie befindet sich 1 Bodendenkmal. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Das Vorranggebiet liegt im 1 km bis 5 km Umfeld um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus. Für diese Art ist mit spezifischen Betriebszeitenregelungen zu rechnen. 61

64 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr. 2-76a Maßstab 1: Legende 62

65 Kreis(e): Kommune(n): MKK Flörsbachtal, Jossgrund Flächengröße: 207,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,75 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 76 liegt in den Gemeinden Flörsbachtal und Jossgrund und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 1.036,80ha. Aufgrund der Neubewertung der Daten zum Artenschutz wurde die ermittelte Potenzialfläche 76 im Nordwesten, Westen und Südwesten reduziert. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird die Fläche im Westen und Südosten reduziert. Der mittlere Teil der Fläche 76 wird aufgrund der Umfassung des Ortsteils Lohrhaupten (Gemeinde Flörsbachtal) reduziert. Drei Restflächen entfallen aufgrund der Mindestflächengröße. Die Fläche 76 teilt sich dadurch in zwei Vorranggebiete und wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-76 (341,2 ha in Flörsbachtal, Jossgrund) und 2-76a (207,3 ha in Flörsbachtal) festgelegt und insgesamt auf 548,5 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 63

66 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 64

67 Kreis(e): Kommune(n): MKK Biebergemünd Flächengröße: 34,6 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinspessart erstreckt sich östlich von Aschaffenburg zwischen dem Vogelsberg im Norden und dem Maintal im Süden. Es handelt sich um ein waldreiches Mittelgebirge, das durch zahlreiche tief eingeschnittene Täler gegliedert ist. Die flachen Bergrücken sind zumeist bewaldet. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 78 liegt in den Gemeinden Biebergemünd und Gelnhausen und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 64 ha. Aufgrund der Neubewertung der Daten zum Artenschutz wurde die ermittelte Potenzialfläche 78 im Süden reduziert. Die Fläche 78 wird als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-78 festgelegt und auf 34,6 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Das Vorranggebiet liegt im 1 km bis 5 km Umfeld um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus. Für diese Art ist mit spezifischen Betriebszeitenregelungen zu rechnen. 65

68 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 66

69 Kreis(e): Kommune(n): MKK Freigericht Flächengröße: 110,2 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Von bewaldeten Höhenzügen umschlossen öffnet sich der Vordere Spessart mit einer Höhe von 300 bis 436 m ü. NN zur Untermainebene. In einem deutlichen Bruchrand, mit einer Höhendifferenz von bis zu 300 m, bricht die Landschaft im Hahnenkamm zur Mainebene ab. Weite Talungen mit flachen Hängen sind kennzeichnend für das Gebiet, südlich der Aschaff-Talsenke herrscht kleinkuppiges Relief vor. Zusammenhängende größere Waldareale befinden sich nur noch im Bereich des Bruchrandes. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 81 liegt in der Gemeinde Freigericht und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 68,5 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird die Potenzialfläche im nordwestlichen und nordöstlichen Teil reduziert. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Verzicht Fließgewässer zu puffern) wird die Potenzialfläche im südlichen Bereich erweitert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-81 festgelegt und auf 110,2 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 67

70 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 68

71 Kreis(e): Kommune(n): DADI Schaafheim Flächengröße: 28 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Das Rheinheimer Hügelland ist eine sanftwellige Hügellandschaft mit markanten Basaltkuppen am nördlichen Rand des Odenwalds. Die von ackerbaulicher Nuzung in relativ ausgeräumter Feldflur geprägte Landschaft mit einer Höhe zwischen 140 und 280 m ü. NN. besitzt nur noch auf den Kuppen Waldreste. Die höchste Erhebung ist der 368 m hohe Otzberg. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 88 liegt in Schaafheim und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 37,2 ha. Die Potenzialfläche 88 wird im Osten aufgrund der Unterschreitung des m-abstandes zu einer potentiellen Siedlungsfläche im Südwesten von Schaafheim auf 28,0 ha reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-88 dargestellt und auf 28 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 28 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 69

72 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 70

73 Kreis(e): Kommune(n): DADI Groß-Umstadt Flächengröße: 32,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 92 liegt in Groß-Umstadt und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 34,5 ha. Die Potenzialfläche 92 wird aufgrund des Abstandspuffers zur Außenbereichsbebauung im Osten reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-92 dargestellt und auf 32,3 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 32,3 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es gibt Hinweise auf alte Laubwaldbestände kleiner 5 ha (Buchen-/Hainbuchenwald über 120 Jahre) die im Genehmigungsverfahren für konkrete Windkraftanlagenstandorte ausgeschlossen werden sollen. 71

74 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 72

75 Kreis(e): Kommune(n): DADI Groß-Umstadt Flächengröße: 265,3 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 95 liegt in Groß-Umstadt und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 440,8 ha. Die nördliche Teilfläche der Potenzialfläche 95 wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz reduziert. Desweiteren wird sie aufgrund der Unterschreitung des m-abstandes zu einer potentiellen Siedlungsfläche im Südwesten geringfügig reduziert. Zudem ist östlich der Ortschaft Heubach eine Außenbereichsbebauung mit 600 m gepuffert worden und bewirkt eine weitere Reduzierung der Potenzialfläche 95. Wegen der Umfassung der Ortschaften Dorndiel und Heubach (Stadt Groß-Umstadt) und Wald Amorbach (Gemeinde Breuberg) in Verbindung mit den Potenzialflächen 92, 95a, sowie 95b ist die Fläche 95 im Norden bzw. Westen weiter reduziert worden. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-95 dargestellt und auf 265,3 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. In dem Vorranggebiet 2-95 zur Nutzung der Windenergie befinden sich 2 Bodendenkmäler. 265,3 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 73

76 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 74

77 Kreis(e): Kommune(n): ODW Brombachtal, Bad König Flächengröße: 50,8 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 99 liegt in Brombachtal und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 18,3 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz kann die ermittelte Potenzialfläche 99 erweitert werden. Dies begründet sich aus dem Verzicht auf die Bewertungskategorie Ausschluss größere Fließ- und Stillgewässer inkl. ihrer Pufferung mit m im Hinblick auf die Gefährdung von Fledermäusen. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-99 dargestellt, auf 50,8 ha erweitert und liegt nun in den Gemeinden Brombachtal und Bad König. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 75

78 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 76

79 Kreis(e): Kommune(n): ODW Mossautal, Reichelsheim (Odenwald) Flächengröße: 368,4 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,5 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Vordere Odenwald mit dem Melibokus mit 517 m ü. NN stellt eine dicht besiedelte, waldreiche Mittelgebirgslandschaft mit überwiegendem Laubwaldanteil dar. Eine Besonderheit sind die Blockschuttüberlagerungen an steilen Hängen, bzw. die "Felsenmeere" mit typischen Blockschuttwäldern. Charakteristisch sind das verzweigte Gewässernetz mit Quellbächen und Fließgewässern sowie die miteinander verzahnten Kleinstrukturen aus Hecken, Feldgehölzen, Sukzessionsflächen, Streuobstwiesen, Hohlwegen und Magerrasen. Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 112 liegt in Mossautal und Reichelsheim (Odenwald) und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 427,5 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird die Potenzialfläche 112 im Westen reduziert. Der Ortsteil Rohrbach (Gemeinde Reichelsheim) ist im geltenden Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 nicht als Vorranggebiet Siedlung festgelegt und wird daher mit 600 m gepuffert. Im Süden wird die Potenzialfläche 112 wegen der Umfassung des Ortsteils Erzbach (Gemeinde Reichelsheim) in Verbindung mit den Vorranggebieten 112a, 292 und 294 reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie dargestellt und auf 368,4 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Im Vorranggebiet liegen Flächen mit einem hohen (4) / sehr hohen Erfüllungsgrad (5) der Bodenfunktionen vor. Bezüglich des vorsorgenden es ergeben sich hier strengere Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 354,3 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Westlich des Vorranggebietes gibt es Hinweise auf Altbergbau. 77

80 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 78

81 Kreis(e): Kommune(n): DADI Schaafheim, Groß-Umstadt Flächengröße: 80,9 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. Das Reinheimer Hügelland ist eine sanftwellige Hügellandschaft mit markanten Basaltkuppen am nördlichen Rand des Odenwalds. Die von ackerbaulicher Nuzung in relativ ausgeräumter Feldflur geprägte Landschaft mit einer Höhe zwischen 140 und 280 m ü. NN. besitzt nur noch auf den Kuppen Waldreste. Die höchste Erhebung ist der 368 m hohe Otzberg. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 117 liegt in Schaafheim, Groß-Umstadt und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 83,7 ha. Die Potenzialfläche 117 wird aufgrund des Siedlungsabstands zu dem Ortsteil Wenigumstadt (Markt Großostheim im bayerischen Landkreis Aschaffenburg) im Norden reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie dargestellt und auf 80,9 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 80,9 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 79

82 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 80

83 Kreis(e): Kommune(n): ODW Breuberg Flächengröße: 158,8 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 118 liegt in Breuberg und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 261,3 ha. Die ermittelte Potenzialfläche wird im Norden aufgrund der Aktualisierung des Siedlungsabstandes (1.000 m) zu Mömlingen (Bayern) und im Westen aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz reduziert (Lage in zwei 1 km-pufferradien von Rotmilanhorsten). Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und damit auch der Kulturlandschaft sowie der Erholungsfunktion sind aufgrund der Zielsetzung Vorranggebiete im Umfang von zwei Prozent der Landesfläche auszuweisen nicht grundsätzlich zu vermeiden. Daher wird trotz der Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der erheblichen Reduzierung der Flächenkulisse gegenüber dem Entwurf 2013 und um der Windenergienutzung substanziell Raum zur Verfügung zu stellen, an dieser Fläche festgehalten. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie dargestellt und auf 158,8 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 158,8 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 81

84 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 82

85 Kreis(e): Kommune(n): ODW Breuberg Flächengröße: 19,5 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 120 liegt in Breuberg und Lützelbach und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 56,3 ha Die Potenzialfläche 120 wird am östlichen Rand aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung und im Nordosten aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Lage im 1 km Pufferradius eines Wanderfalkenhorstes) reduziert. Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und damit auch der Kulturlandschaft sowie der Erholungsfunktion sind aufgrund der Zielsetzung Vorranggebiete im Umfang von zwei Prozent der Landesfläche auszuweisen nicht grundsätzlich zu vermeiden. Daher wird trotz der Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der erheblichen Reduzierung der Flächenkulisse gegenüber dem Entwurf 2013 und um der Windenergienutzung substanziell Raum zur Verfügung zu stellen, an dieser Fläche festgehalten. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie dargestellt, auf 19,5 ha reduziert und liegt nun in der Gemeinde Breuberg. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. 19,5 ha liegen im Anlagenschutzbereich um Flugsicherungsanlagen (FSA). Belange des Luftvehrkehrs sind im Genehmigungsverfahren abschließend zu klären. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Zum Redaktionsschluss liegen keine sonstigen Belange vor. 83

86 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 84

87 Kreis(e): Kommune(n): ODW Lützelbach, Michelstadt, Bad König Flächengröße: 600,6 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75-6,25 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) In dem Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie wurden 6 Windenergieanlagen genehmigt und/oder errichtet. Die ermittelte Potenzialfläche 122 liegt in Lützelbach, Michelstadt und Bad König und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 912,7 ha. Die Potenzialfläche 122 wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung im Osten (Weiler Brunntal) und im Südwesten (Forsthaus Hainhaus) reduziert. Die nordwestlichste Spitze der Potenzialfläche 122 entfällt aufgrund der Umfassung der Ortsteile Haingrund und Breitenbrunn (Gemeinde Lützelbach) in Verbindung mit den Vorranggebieten 122, 136 und 138. Die südöstliche Teilfläche entfällt wegen der Umfassung des Ortsteils Vielbrunn (Gemeinde Lützelbach). Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz wird die Potenzialfläche 122 im Nordwesten und im Süden reduziert. Danach liegen diese Flächenanteile in 1 km-pufferradien von fünf Rotmilanhorsten. Die Potenzialfläche 122 wird im Bereich um die zwei Windenergieanlagen, die jeweils mit 10 ha als Vorranggebiet mit der Mindestflächengröße im Entwurf 2013 dargestellt sind, aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Reduzierung des 5 km-pufferradius auf 1 km um Mopsfledermauswochenstuben) erweitert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie dargestellt und auf 600,6 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegt laut Fachbehörde ein Eintrag für eine Altfläche (Altlasten) mit folgender Schlüsselnummer vor: Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. In dem Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie befindet sich 1 Bodendenkmal. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Das Vorranggebiet liegt im 1 km bis 5 km Umfeld um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus. Für diese Art ist mit spezifischen Betriebszeitenregelungen zu rechnen. 85

88 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr b Maßstab 1: Legende 86

89 Kreis(e): Kommune(n): ODW Bad König, Michelstadt Flächengröße: 22,6 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) Zum Redaktionsschluss sind keine bestehenden oder genehmigten WEA vorhanden. Die ermittelte Potenzialfläche 123b liegt in Bad König und Michelstadt und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 12 ha. Die ermittelte Potenzialfläche 123b wird aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung im Nordosten und Südosten reduziert. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Verzicht auf das Kriterium Suchraumspezifisch ausgewertete, auf ADEBAR-Daten basierende Messtischblattviertel ab 5,25 Konfliktpunkte; Reduzierung des 5 km- Pufferradius auf 1 km um Wochenstuben der Mopsfledermaus) kann die Potenzialfläche 123b im Westen erweitert werden. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie 2-123b dargestellt und auf 22,6 ha erweitert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Es liegen keine Angaben der Fachbehörde über Bodendenkmäler im Vorranggebiet vor. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Bezüglich des Trinkwasserschutzes bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. Das Vorranggebiet liegt im 1 km bis 5 km Umfeld um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus. Für diese Art ist mit spezifischen Betriebszeitenregelungen zu rechnen. 87

90 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr Maßstab 1: Legende 88

91 Kreis(e): Kommune(n): ODW Michelstadt Flächengröße: 206 ha Windhöffigkeit ( TÜV-Süd): 5,75 6 m/s Charakteristik der betroffenen Naturräume Genehmigte WEA: Flächenänderung gegenüber Entwurf 2013 Der Sandsteinodenwald ist ein waldgeprägtes Mittelgebirge mit meist in Nord-Südrichtung verlaufenden Talzügen, die zum Neckar hin tief und steil eingeschnitten sind. Er liegt in Höhen etwa zwischen 150 und 550 m. Höchste Erhebung ist der Katzenbuckel mit einer Höhe von 626 m ü. NN, es handelt sich um einen ehemaligen Vulkan mit einer Basaltkuppe. Die Waldflächen der Landschaft tragen einen hohen Nadelholzanteil. Die waldfreien Flächen sind im zentralen und westlichen Teil der Landschaft meist als Grünland, in den tieferen Bereichen eher als Ackerland genutzt. (Quelle: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Die Naturräume Hessens, Wiesbaden 1988) In dem Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie wurden 2 Windenergieanlagen genehmigt und/oder errichtet. Die ermittelte Potenzialfläche 125 liegt in Michelstadt und hatte im Entwurf 2013 des Teilplans eine Größe von 277,1 ha. Aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz wird die Potenzialfläche 125 im Nordosten und Nordwesten reduziert. Diese Flächenanteile liegen im 1 km-pufferradius von bekannten Wochenstuben der Mopsfledermaus. Im Südosten wird die Potenzialfläche 125 geringfügig aufgrund der Aktualisierung der Daten zum Artenschutz (Lage im 1 km-pufferradius eines Rotmilanhorstes sowie im 3 km Pufferradius eines Schwarzstorchhorstes) reduziert. Die Potenzialfläche 125 liegt direkt südlich des Platzrundenverlaufes des Segelfluggeländes Vielbrunn. Hier muss gemäß NfL I 129/69 für den Betrieb des Segelfluggeländes von dessen Flugplatzgrenze eine Hindernisfreifläche von 2.100m, welche radial um den Platz verläuft, freigehalten sein. Daher wird die Potenzialfläche 125 im Norden reduziert.aufgrund der Aktualisierung der Daten zur Außenbereichsbebauung wird die Potenzialfläche im Westen und Südwesten geringfügig reduziert. Die Fläche wird weiterhin als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie dargestellt und auf 206 ha reduziert. Hinweise für die Genehmigungsplanung: Nachsorgender Vorsorgender Bodendenkmäler Lage im Anlagenschutzbereich um FSA Wasserschutz Sonstige Belange Im Vorranggebiet liegen laut Fachbehörde keine Einträge für Altflächen (Altlasten) vor. Bezüglich des vorsorgenden es bestehen im Vorranggebiet keine besonderen Anforderungen. In dem Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie befindet sich 1 Bodendenkmal. Im Vorranggebiet sind keine Belange des Luftverkehrs betroffen. Das Vorranggebiet liegt in der Trinkwassersschutzzone III. Es können Standortoptierungen und technische Maßnahmen an den Anlagen zum Schutz des Trinkwassers erforderlich werden. Das Vorranggebiet liegt im 1 km bis 5 km Umfeld um Wochenstubenquartiere der Mopsfledermaus. Für diese Art ist mit spezifischen Betriebszeitenregelungen zu rechnen. 89

92 Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie Nr a Maßstab 1: Legende 90

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