Flächenkulisse Werra-Meißner-Kreis nach Beschluss der Regionalversammlung vom
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- Anneliese Grosse
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1 Flächenkulisse Werra-Meißner-Kreis nach Beschluss der Regionalversammlung vom ESW_002 Kleiner und Großer Hübenberg 22,57 22,57 ESW_003 Steimel 49,21 35,60 84,81 ESW_005a ESW_006 entlang der Landesgrenze Eichholz und Großes Holz 79,24 45,28 33,96 35,09 0,49 34,60 ESW_007 Stürzlieder Berg 45,30 45,30 Teilfläche in südlichen Bereich des Suchraumes, Aufnahme nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal, aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken; Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr, Fläche wird zukünftig unter dem Namen "südöstlich Hübenberg" geführt Fläche ist im Genehmigungsverfahren (5 WKA), hier erfolgt die Klärung der Rotmilan-Problematik Verkleinerung nach FFH-Gutachten, naturschutzfachliche Bedenken wegen Schwarzstorchhorst auf niedersächsischer Seite, Prüfung der Schwarzstorch- Nahrungsflüge im nachfolgenden Zulassungsverfahren, die Fläche trägt zukünftig die Kennung ESW_05 nur nördlicher Teil des Suchraumes außerhalb des FFH-Gebietes, aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, städtebaulich jedoch ungünstig, Lage am Rand einer Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr, geringfügige Flächenverkleinerung durch Bereinigung der Siedlungsabstände, das Vorranggebiet trägt zukünftig den Namen "Eichholz" Fläche aus Suchraumkulisse, unter denkmalpflegerischen Aspekten nicht unproblematisch (Sichtbeziehung Burg Arnstein), naturschutzfachlich keine schwerwiegenden Ausschlussgründe
2 ESW_012_a Hausfirste 197,90 27,75 225,65 ESW_012_b Lage im FFH-Gebiet Werra-Wehretal, BImSch-Verfahren für 10 WKA sowie UVP in Vorbereitung, Schwarzstorch-Brutpaar im Bereich "Eulenkammer", auf Grund der örtlichen Situation (insbesondere Lage der Gewässer) ist für eine Beurteilung der Eingriffswirkungen der geplanten WKA eine Funktionsraumanalyse erforderlich, gegen eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung zum Teilregionalplan Energie bestehen nach den z. Z. vorliegenden Kenntnissen aus Sicht des Artenschutzes keine grundsätzlichen Be denken, Flächenvergrößerung wg. Aufgabe forstlicher Versuchsflächen, nördlicher Teilbereich liegt am Rand einer Nachttiefflugstrecke der BW. Langenberg 173,82 173,82 Aufnahme nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal ESW_012_c Schwarzenberg 28,57 28,57 Aufnahme nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra-Wehretal ESW_014 Wälder zwischen Helsa und Nieste 179,80 13,62 193,42 aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, Flächenvergrößerung wg. Aufgabe forstlicher Versuchsfläche ESW_015 Rosskopf 25,48 25,48 ESW_018 Hirschberg 50,65 50,65 Aufnahme einer Teilfläche aus Suchraum nach Gutachten zum FFH-Gebiet-Werra- Wehretal, Lage in Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr das Waldgebiet im Bereich des Suchraums ist ein traditionell besetztes Rotmilanhorstrevier mit GPS-verortetem Rotmilanhorst aus dem Artenhilfskonzept, ungeeignete Untergrundverhältnisse aufgrund von Braunkohleabbau, arten- und naturschutzrechtliche Probleme, auf die Ausweisung der Fläche für die 2. Anhörung und Offenlegung verzichtet
3 ESW_019 Rohrberg 69,55 Fläche ist im Genehmigungsverfahren (5 WKA), dort Klärung der noch offenen 69,55 artenschutzrechtlichen Fragestellungen insbesondere zum Schwarzstorch ESW_032 Eisberg 38,63 1,92 nach aktuellem Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte ist der vermutete 36,71 Schwarzstorch-Horst nicht bestätigt, geringfügige Flächenverkleinerung wg. kartographischer Bereinigung aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen das gesamte VRG erhebliche ESW_035 nördlich Netra, Bedenken, Fläche grenzt südlich an das NSG Graburg, (Fledermaus-Jagdhabitat, 215,27 1,62 216,89 südlich Graburg Uhu- und Rotmilanbrutreviere), Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr ESW_038 erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht (Fledermaus-Winterquartiere, östl. Uhu-Jagdhabitat), nach dem Avifaunakonzept lassen sich keine gravierenden Rittmannshausen 61,80 8,75 53,05 Konflikte ableiten, geringfügige Flächenverkleinerung durch Bereinigung der (Sennigholz) Siedlungsabstände ESW_040 Fläche im BImSch-Verfahren genehmigt (5 Windkraftanlagen), Fläche wird mit Höhlerberg 32,79 4,23 37,02 ESW_B_01 zusammengelegt und unter der Kennung ESW_40 und dem Namen (Diemerode) "Höhlerberg" geführt Das eingeführte Kriterium "Umzingelung" führt zur Streichung der Fläche ESW_041 bei Holzkopf und ESW 041, sowie des mit ihr verbundenen Flächenteils HEF_001 im LK Hersfeld- 6,21 6,21 Mosenberg Rotenburg, darüber hinaus bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken (Vogelzug) Fläche in Verbindung mit HR_062, das interkommunale Vorranggebiet von Spangenberg und Waldkappel ist in der 1. Offenlegung fälschlicherweise nur dem ESW_041a Stölzinger Höhe 19,30 19,30 Schwalm-Eder-Kreis zugerechnet worden und wird nun für die in beiden Kreisen berücksichtigt (s. HR_062), naturschutzfachliche Belange werden z. Z. im Bauleitplanverfahren geprüft Neuvorschlag wegen Bauleitplan-Verfahren in Spangenberg und Waldkappel, ist in ESW_041b Zusammenhang mit HR_062 sowie HR_010 zu sehen und wird künftig mit am Holzkopf 5,16 5,16 letzterer als ein Vorranggebiet unter der Kennung HR_10 geführt, auf der relativ kleinen Gesamtfläche von 12 ha besteht eine Planungsabsicht für 3 Anlagen
4 ESW_46 ESW_47 südwestlich Grandenborn südlich Grandenborn 30,79 30,79 112,37 46,14 66,23 ESW_48 östlich Renda 25,93 25,93 Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Das Suchraum ist in den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche befindet sich zwischen den beiden Vogelschutzgebieten Felsklippen im Werra-Meißner-Kreis und Rendaer Höhe, jedoch nicht unmittelbar angrenzend. Nach Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde verbleibt von dem 113,8 ha großen Suchraum eine Restfläche von 30,79 ha. Eine weitere detaillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage. Die Fläche bleibt für die 2. Offenlage erhalten, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung weiterhin offen zu halten. Die erheblichen Bedenken seitens der Oberen Wasserbehörde (TWS II) sowie artenschutzrechtliche Bedenken (Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des VSG) bestehen weiterhin. Die Verkleinerung der Fläche resultiert aus der Berücksichtigung eines harten naturschutzfachlichen Ausschlussgrundes (NSG Planung) sowie der Anwendung des Avifauna-Konzeptes der Fachbehörde. Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. und befindet sich von allen hier betrachteten in größter Entfernung zur Quelle. Die Obere Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Suchraum ist in den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung offen zu halten. Nach Berücksichtigung von Rotmilan- Brutrevieren, die sich gemäß dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde im nördlichen Bereich der Fläche befinden, verbleibt von dem 107,3 ha großen Suchraum eine Restfläche von 25,93 ha. Im nördlichen Bereich grenzt die Fläche an das Vogelschutzgebiet Rendaer Höhe. Eine weitere detaillierte Prüfung der Einzelfallkriterien ist bisher nicht vorgenommen worden, diese erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden zur 2. Offenlage.
5 ESW_049 nördlich Archfeld (Hachenberg) 84,09 4,36 88,45 ESW_50 Rittersberg 99,15 99,15 ESW_052 östlich Willershausen 67,12 67,12 ESW_053 Hasengarten 55,94 55,94 ESW_055 Siegelshof 83,40 16,02 67,38 Fläche ist fraglich wg. Funktionsbeziehung zum Vogelschutzgebiet "Rendaer Höhe", erhebliche Störwirkung auf ziehende Vogelarten und Fledermäuse sind zu erwarten, geringfügige Flächenvergrößerung durch Bereinigung der Siedlungsabstände, die Fläche trägt zukünftig den Namen Hachenberg" Die Fläche liegt vollständig im Trinkwasserschutzgebiet (Schutzzone II) der Quelle Breitau. Die Obere Wasserbehörde sieht bisher keine Möglichkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung. Der Suchraum ist in den Entwurf für die 2. Offenlegung aufgenommen, um die Prüfmöglichkeit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung offen zu halten. Die Fläche liegt südlich des Vogelschutzgebietes Rendaer Höhe, befindet sich jedoch nicht in unmittelbarer Nachbarschaft. Nach dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde lässt sich für diese Fläche kein deutlich erhöhtes Konfliktpotential ableiten. Nach kartographischer Bereinigung verbleibt von dem 131,3 ha großen Suchraum eine Restfläche von 99,15 ha. die naturschutzfachlichen Bedenken (Funktionsbeziehung zu benachbarten Vogelschutzgebieten und zum FFH-Gebiet) wurden zurückgestellt, aus naturschutzfachlicher Sicht kann eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen, eine FFH Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich, Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr erhebliche naturschutzfachliche Bedenken, (Fläche grenzt an FFH-Gebiet, Schwarzstorch-Horste z.t. im Thüringer Gebiet), die Belange des Schwarzstorchschutzes sind im Genehmigungsverfahren zu prüfen die naturschutzfachlichen Bedenken (Funktionsbeziehung zu benachbarten Vogelschutzgebieten und zum FFH-Gebiet, Brutvorkommen von Rotmilan und Uhu) wurden zurückgestellt, aus naturschutzfachlicher Sicht kann eine Aufnahme der Fläche in die Anhörung erfolgen, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist erforderlich, Flächenverkleinerung wg. Berücksichtigung des 500 m-mindestabstands zu einem Rotmilan-Horststandort im Wald Genehmigungsverfahren für 4 WKA in Vorbereitung, Fläche liegt in der Nachttiefflugstrecke der Bundeswehr
6 ESW_A_002 Gut Boyneburg Antragsfläche, naturschutzfachlich abgelehnt, im FNP Sontra nicht weiterverfolgt ESW_B_01 Sontra-Heyerode 49,88 19,78 29,89 ESW_B_02 Sontra- Berneburg FNP-Änderung im westlichen Teilbereich genehmigt, Fläche wird mit ESW_ 040 zusammengelegt und unter der Kennung ESW_040 und dem Namen "Höhlerberg" geführt 27,54 27,54 bei Einhaltung des 1000 m-abstands 1.496,48 222,78 561, ,21
Fallgruppe 1: Beibehaltung der Vorranggebiete aus dem 1. Entwurf
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