Fallgruppe 1: Beibehaltung der Vorranggebiete aus dem 1. Entwurf

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1 Vorranggebiete im Werra-Meissner-Kreis Im 1. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen 2013 waren 17 Vorranggebiete für Windenergienutzung, Planung mit insgesamt gut 1400 ha sowie zwei Bestandsgebiete mit rd. 80 ha enthalten. Zu dieser Flächenkulisse sind über 800 überwiegend negative Stellungnahmen abgegeben worden, davon 25 Stellungnahmen aus acht betroffenen Kommunen sowie dem Landkreis und rund 600 von privaten Einwendern. Der Grundtenor der ablehnenden Stellungnahmen ist bereits zusammenfassend im vorliegenden Grundsatzpapier behandelt worden, die vorgetragenen Argumente führen in der Regel nicht zu einer Aufgabe des jeweils kritisierten Vorranggebietes. Im Folgenden werden die Vorranggebiete im Werra-Meissner-Kreis nach Fallgruppen entsprechend dem Abwägungsergebnis zusammengefasst und in diesen Gruppen zur Abstimmung vorgelegt. Ergänzende Informationen zu den einzelnen Flächen sowie die exakte Flächengröße liegen in den bereits fortlaufend erstellten Landkreis-Listen sowie in den noch zu ergänzenden und aktualisierenden Gebiets-Steckbriefen vor, zu Einzelflächen werden im Rahmen der untenstehenden Begründungen zu den Fallgruppen ebenfalls die wichtigsten Details/Aspekte aufgeführt. Fallgruppe 1: Beibehaltung der Vorranggebiete aus dem 1. Entwurf Die 8 Vorranggebiete ESW 006 Eichholz und Großes Holz ESW 019 Rohrberg ESW 032 Eisberg ESW 035 nördlich Netra, südlich Graburg ESW 038 östl. Rittmannshausen (Senningholz) ESW 049 nördlich Archfeld (Hachenberg) ESW 052 östl. Willershausen ESW 053 Hasengarten werden in nahezu unveränderter Abgrenzung in den Entwurf des Teilregionalplans Energie für die 2. Anhörung und Offenlegung übernommen. Etwaige Differenzen in der Flächengröße resultieren aus erforderlichen kartographischen Korrekturen und sind nicht inhaltlich begründet. Begründung Die im Rahmen der 1. Anhörung und Offenlegung gegen diese Vorranggebiete vorgetragenen Bedenken sind nicht so belastbar, dass sie in der Abwägung höher zu gewichten wären als das postulierte Ziel der regenerativen Energieerzeugung durch Bereitstellung von 2% der Regionsfläche für die Windenergienutzung. Die Vielzahl der vorgetragenen Bedenken insbesondere zu naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Problemstellungen sind nicht auf regionalplanerischer Ebene abschließend zu klären, sondern werden Gegenstand entsprechender Untersuchungen und Gutachten im Rahmen des späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sein. Der Erkenntnisgewinn aus der Offenlegung ist nicht so durchgreifend, dass er einen Ausschluss der Gebiete bereits zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würde. Das Vorranggebiet ESW 006 wird, bis auf kartographische Korrekturen, unverändert für die 2. Anhörung und Offenlegung übernommen und trägt zukünftig den Namen Eichholz. 1

2 Das Vorranggebiet ESW 019 ist mit fünf geplanten Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren, dort erfolgt die Klärung der noch offenen artenschutzrechtlichen Fragestellungen insbesondere zum Schwarzstorch. Das Vorranggebiet ESW 032 liegt laut Avifauna-Gutachten der Landesregierung im Einflussbereich eines Schwarzstorch-Vorkommens. Nach aktuellem Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte ist der Schwarzstorch-Horst jedoch nicht bestätigt, so dass die artenschutzrechtlichen Bedenken im späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden können. Die geringfügige Flächenverkleinerung resultiert aus kartographischer Bereinigung. Das gesamte Vorranggebiet ESW 035 wird trotz naturschutzfachlicher Bedenken für die 2. Offenlegung vorgesehen, da aus regionalplanerischer Sicht die Aspekte Fledermausschutz und Avifauna bislang nicht hinreichend belegt sind, so dass sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einem Verzicht auf das Gebiet führen können. Wegen der Nachbarschaft zu NSG und FFH-Gebiet ist in einem späteren Genehmigungsverfahren ohnehin eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich, in der die aufgeführten Bedenken einer Klärung zugeführt werden müssen. Das Vorranggebiet ESW 038 wird ebenfalls trotz naturschutzfachlicher Bedenken für die 2. Offenlegung vorgesehen (s.o.), die geringfügige Flächenverkleinerung resultiert aus einer Anpassung an den aktualisierten Siedlungsbestand. Die in Vorbereitung eines Genehmigungsverfahrens durchgeführten Untersuchungen zum Vorranggebiet ESW 049 stützen die Befürchtung, dass sich ein sehr hohes Konfliktpotential im Zusammenhang mit Rotmilan-Brutvorkommen und Nahrungsflügen abzeichnet. Weiterhin bestehen naturschutzfachliche Bedenken, da Störwirkung auf ziehende Vogelarten und Fledermäuse sind erwartet werden. Da die Gesamtsituation jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, wird das Gebiet an der 2. Anhörung und Offenlegung teilnehmen. Die Fläche trägt zukünftig den Namen Hachenberg. Die naturschutzfachlichen Bedenken zur Fläche ESW 052 hinsichtlich einer befürchteten Störung der Funktionsbeziehung zwischen dem Vogelschutzgebiet Rendaer Höhe und dem in der Werra-Aue sowie einer Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese können im Rahmen der erforderlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie im nachfolgenden Genehmigungsverfahren geklärt werden. Die Fläche ESW 053 wird trotz naturschutzfachlicher Bedenken für die 2. Offenlegung vorgesehen, da aus regionalplanerischer Sicht die Aspekte des Schwarzstorch-Schutzes sowie die etwaige Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes im nachfolgenden Genehmigungsverfahren klärbar sind. Fallgruppe 2: Modifizierung von Vorranggebieten aus dem 1. Entwurf Untergruppe 2a: Erweiterung Die 4 Vorranggebiete ESW 003 Steimel ESW 012a Hausfirste ESW 014 Wälder zwischen Helsa und Nieste ESW 040 Höhlerberg (Diemerode) werden erweitert und nehmen erneut an der nächsten Anhörung und Offenlegung teil. 2

3 Für das Vorranggebiet ESW 003 ist seitens des Grundstückseigentümers im Rahmen der 1. Anhörung und Offenlegung die Erweiterung der ursprünglichen Vorrangfläche nach Nordosten beantragt worden. Das vom IWES Kassel als belastbar bestätigte Windgutachten bescheinigt ausreichende Windhöffigkeit. Das Vorranggebiet vergrößert sich um knapp 36 ha. Zwischenzeitlich ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den Betrieb von 5 Windkraftanlagen eingeleitet worden, das kurz vor seinem Abschluss steht. Gegenüber der Regionalplanung wurden seitens der Fachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht geäußert. Das Vorranggebiet ESW 012a befindet sich im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal. Da eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele nicht zu erwarten ist, nahm das Gebiet bereits an der 1. Offenlegung teil. Das zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Kassel in Auftrag gegebene Sondergutachten zum FFH-Gebiet Werra- und Wehretal bestätigt die grundsätzliche Eignung der Fläche. Zwischenzeitlich ist ein BImSch-Verfahren für 10 Windkraftanlagen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung in Vorbereitung. Die Fläche vergrößert sich durch den Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes nach Überprüfung durch die Fachbehörde. Das Vorranggebiet ESW 014 vergrößert sich durch den Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes (s.o.). Im südlichen Bereich erfolgt Anpassung an den zwischenzeitlich aktualisierten Siedlungsbestand. Das Vorranggebiet ESW 040 wurde im westlichen Bereich erweitert, die Windhöffigkeit dieses Teilbereichs wurde gutachterlich bestätigt und vom IWES Kassel auf Plausibilität überprüft. Zwischenzeitlich wurden die naturschutzfachlichen Bedenken hinsichtlich des Rotmilan-Konfliktpotentials zurückgestellt und die Errichtung und der Betrieb von fünf Windkraftanlagen innerhalb dieses erweiterten Vorranggebietes genehmigt. Untergruppe 2b: Reduzierung Das Vorranggebiet ESW 055 (Siegelshof) wird in reduzierter Abgrenzung in den 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen 2013 Energie aufgenommen und nimmt in dieser Form erneut an der nächsten Anhörung und Offenlegung teil. Die naturschutzfachlichen Bedenken zum Gebiet ESW 055 hinsichtlich der Uhu- und Rotmilan- Brutvorkommen sind zwischenzeitlich zurückgestellt worden. Diese können im nachfolgenden Genehmigungsverfahren, sowie im Rahmen der erforderlichen FFH Verträglichkeitsprüfung geklärt werden. Die Flächenverkleinerung resultiert aus der Berücksichtigung des Mindestabstands zu einem Rotmilan-Horststandort von 500 m im Wald. Zwischenzeitlich ist ein Genehmigungsverfahren für vier Windkraftanlagen in Vorbereitung. Untergruppe 2c: neue Abgrenzung Das Vorranggebiet ESW 005a (entlang der Landesgrenze) wird in überarbeiteter Abgrenzung in den 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie aufgenommen und nimmt in dieser Form erneut an der nächsten Anhörung und Offenlegung teil. 3

4 Im Zuge der Grundlagenuntersuchung im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal wurden im Vorranggebiet ESW 005a größere Bereiche des geschützten Lebensraumtyps Hainsimsenbuchenwald kartiert, die für eine Windenergienutzung nicht in Anspruch genommen werden dürfen und daher zu einer Verkleinerung des Vorranggebietes ESW 005a geführt haben. Im Gegenzug können im Westen an der Landesgrenze kleine Flächen außerhalb der Lebensraumtypen dazugewonnen werden. Die artenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich eines Schwarzstorchhorstes auf niedersächsischer Seite sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu klären. Die Fläche trägt zukünftig die Kennung ESW 05. Fallgruppe 3: Streichung von Vorranggebieten aus dem 1. Entwurf Die 3 Vorranggebiete ESW 018 Hirschberg ESW 041 bei Holzkopf und Mosenberg ESW 047 südlich Grandenborn werden für den 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie nicht weiterverfolgt und nehmen nicht mehr an der zweiten Anhörung und Offenlegung teil. Bei dem Gebiet ESW 018 handelt es sich um ein traditionell besetztes Rotmilanhorstrevier, in dem sich ein GPS-verorteter Rotmilanhorst aus dem Artenhilfskonzept befindet, dessen Brutplatz in enger Nachbarschaft zur Fläche liegt. Aufgrund einer Kumulation weiterer Probleme, die für eine Umsetzung des Gebietes große Schwierigkeiten erwarten lassen (ungeeignete Untergrundverhältnisse aufgrund von früherem Braunkohleabbau, anderweitige natur- und artenschutzrechtliche Fragen), wird seitens der Regionalplanung auf die Ausweisung der Fläche für die 2. Anhörung und Offenlegung verzichtet. Die Streichung des Vorranggebietes ESW 041 sowie des mit ihm verbundenen Flächenteils HEF 001 im Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird notwendig durch die Überprüfung des Umfassungs-Aspektes in Bezug auf die Ortslagen Waldkappel-Stolzhausen und Gehau. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Entlastung für die Ortslagen Cornberg-Königswald und Rockensüß sowie Rotenburg-Dankerode und Seifertshausen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Gegen die ursprüngliche Fläche bestanden darüber hinaus erhebliche naturschutzfachliche Bedenken aufgrund ihrer Lage in einem überregional bedeutsamen Vogelzugkorridor. Gegen die Ausweisung der Fläche ESW 047 sprechen sowohl wasserrechtliche als auch naturschutzfachliche Gründe. Das Gebiet befindet sich in einem Trinkwasserschutzgebiet Zone II, das für die regionale Trinkwasserversorgung von hoher Bedeutung ist. Die Beschaffenheit des Grundwasserleiters (Karst) bietet eine sehr geringe natürliche Schutzwirkung gegenüber eindringenden Schadstoffen. Die seitens der Oberen Wasserbehörde vorgetragenen massiven Bedenken bleiben weiterhin bestehen. Darüber hinaus bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken bezüglich des direkt östlich angrenzenden VSG Rendaer Höhe, bei dem eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele zu befürchten ist. 4

5 Fallgruppe 4: Neuaufnahme von Vorranggebieten Die 7 Vorranggebiete ESW 002 Kleiner und großer Hübenberg ESW 007 Stürzlieder Berg ESW 012b Langenberg ESW 012c Schwarzenberg ESW 015 Rosskopf ESW 041a Stölzinger Höhe ESW 041b am Holzkopf werden neu als Vorranggebiete in den Regionalplanentwurf zur 2. Anhörung und Offenlegung aufgenommen. Die ursprüngliche Suchraumkulisse ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der 1. Offenlegung erneut überprüft worden, um aus diesem Flächenpool unter Würdigung neuer Erkenntnisse, z. B. aus dem Avifauna-Konzept, weitere Flächen zu ermitteln. Dabei hat die Fachbehörde teilweise ihre ursprünglichen naturschutzfachlichen Bedenken zurückgestellt und der vertieften Prüfung im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens überantwortet. Der Werra-Meißner-Kreis nimmt innerhalb der Planungsregion eine Sonderstellung in naturschutzfachlicher Hinsicht ein, da er mit dem FFH-Gebiet Werra- und Wehretal mit einer Größe von ha über das größte zusammenhängende FFH-Gebiet in Nordhessen verfügt. Der grundsätzliche Planungsansatz, die Natura-2000-Gebiete für eine Windenergienutzung auszunehmen, steht im Einklang mit der vorgeschriebenen planerischen Vorgehensweise des naturschutzfachlichen Leitfadens der Landesregierung. Durch diesen Vorab-Ausschluss können aber Gebiete einer Windkraftnutzung entzogen werden, die aufgrund ihrer Standorteigenschaften gut geeignete Gebiete für eine Windkraftnutzung wären. Aus diesem Grund ist das FFH-Gebiet Werra- und Wehretal, das ein knappes Viertel der Landkreis-Fläche einnimmt, als einziges FFH-Gebiet nicht von vornherein pauschal von einer Windenergienutzung ausgeschlossen worden (s.a. Gebiete ESW 005 und 012a). Um in diesem großflächigen FFH-Gebiet weitere potentielle Standorte zu finden, bei denen eine Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen nicht zu erwarten ist, wurde seitens des Regierungspräsidiums Kassel ein Sondergutachten in Auftrag gegeben. In diesem Rahmen ist die Suchraumkulisse einer detaillierten Betrachtung hinsichtlich einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der geschützten Lebensraumtypen (hauptsächlich Hainsimsenbuchenwald und Waldmeisterbuchenwald) sowie der beiden Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus unterzogen worden. Nach Auswertung des Sondergutachtens konnten die vier neuen Gebiete ESW 002, ESW 012b, ESW 012c und ESW 015 für die 2. Anhörung und Offenlegung gewonnen werden. Im Rahmen der erneuten Überprüfung der Suchraumkulisse hat die Fachbehörde im Fall des Suchraums ESW 007 ihre ursprünglichen Bedenken zurückgestellt. Die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere bezüglich der extensiven Nutzungsstruktur dieses Bereiches im Rahmen des "Grünen Bandes" sowie denkmalpflegerischer Aspekte (Sichtbeziehung zu Burg Arnstein), sind im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu klären. Das Vorranggebiet ESW 041a ist als interkommunales Vorranggebiet von Spangenberg und Waldkappel in Verbindung mit HR_062 zu betrachten. Die Fläche ist in der 1. Offenlegung fälschlicherweise nur dem Schwalm-Eder-Kreis zugerechnet worden und wird nun für die 2. Offenlegung in beiden Kreisen berücksichtigt (s. HR 062), die naturschutzfachlichen Belange werden z. Z. im Bauleitplanverfahren geprüft. 5

6 Der relativ kleine Suchraum ESW 041b wird mit dem ebenfalls kleinen, neu aufzunehmenden Vorranggebiet HR 010 im Schwalm-Eder-Kreis zusammengeführt und künftig als Vorranggebiet am Holzkopf in den 2. Planentwurf aufgenommen. Hintergrund ist die interkommunale Planung mit laufenden Bauleitplan-Verfahren in Spangenberg und Waldkappel, in dem auch die naturschutzfachliche Genehmigungsfähigkeit geklärt werden soll. Das Gesamtgebiet mit weniger als 15 ha steht im Übrigen im räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Vorranggebiet HR 062/ESW 041a Stölzinger Höhe und kann nur deshalb regionalplanerisch berücksichtigt werden. Fallgruppe 5: Umgang mit den Bestandsgebieten aus dem 1. Entwurf Beschlussfassung: Von den beiden im 1. Planentwurf enthaltenen Bestandsgebieten im Werra-Meissner-Kreis bleibt nur ESW B 01 erhalten. Es wird mit der Fläche ESW 040 zusammengelegt zukünftig unter dem Namen ESW 40 Höhlerberg geführt. Das Vorranggebiet ESW B 02 entfällt. Für die 2. Offenlegung werden von den bisherigen Vorranggebieten, Bestand nur noch die Flächen bzw. Teilflächen in den Regionalplan-Entwurf aufgenommen, die dem 1000 bzw. 600 m- Abstandskriterium zum Siedlungsbestand bzw. zur Außenbereichsbebauung entsprechen. Außerdem müssen nun bei ihrer Abgrenzung auch die im LEP festgelegten Mindestabstände zu Infrastruktureinrichtungen berücksichtigt werden. Diese Sachverhalte führen zum Entfallen des Vorranggebietes ESW B 02, da es mit einer verbleibenden Restfläche von nur noch 3,6 ha unter die Darstellungsgrenze des Regionalplans fällt. Das ursprüngliche Vorranggebiet ESW B 01 in Sontra-Heyerode wird als Ergebnis des zwischenzeitlich abgeschlossenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens etwa um 40 % verkleinert. Die verbleibende Fläche, in der 3 Anlagen genehmigt worden sind, wird nun mit dem direkt im Westen angrenzenden Gebiet ESW 040 zu einem Vorranggebiet mit dessen Kennung verbunden. Gesamtbeschluss: Im Werra-Meissner-Kreis werden insgesamt 21 Vorranggebiete für Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von rd ha im 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie ausgewiesen und damit Gegenstand der 2. Anhörung und Offenlegung. Diese sind in der Landkreis-Tabelle mit Stand Oktober 2014 im Einzelnen aufgelistet und erläutert sowie in dem entsprechenden Kartenauszug dargestellt. (Ein weiteres Gebiet mit geringer Größe in Randlage wird dem Nachbarkreis zugerechnet.) 6

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