Flächenkulisse Landkreis Hersfeld-Rotenburg nach Beschluss der Regionalversammlung vom

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1 Flächenkulisse Landkreis Hersfeld-Rotenburg nach Beschluss der Regionalversammlung vom HEF_001 Mosenberg 44,77 44,77 hef_x_02 östlich der Franzosenstraße 15,39 2,95 12,44 Das eingeführte Kriterium "Umfassung" führt zur Streichung der Fläche HEF_001, sowie des mit ihr verbundenen Flächenteils ESW_041 im Werra-Meissner-Kreis, darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wg. Lage in einem überregional bedeutsamen Vogelzugkorridor ausgehend vom Schemmer Grund Fläche ist im Zusammenhang mit HEF_002 zu betrachten, eine räumliche Verbindung ist jedoch nicht mögl. wg. Berücksichtigung des Trinkwasserschutzgebietes Zone II, die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere zu Vogelzug und Rotmilan, obliegen der Prüfung im Zulassungsverfahren, geringfügige Flächenverkleinerung aufgrund kartograph. Bereinigung, zukünftig wird die Fläche hef_x_02 in die Fläche HEF_002 integriert und unter dem Namen "Callandkopf bis Schlechteberg" geführt HEF_002 Callandkopf bis Schlechteberg 252,25 18,80 233,45 die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere zu Vogelzug und Rotmilan, obliegen der Prüfung im Zulassungsverfahren, im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen zum Rotmilan lassen jedoch ein sehr hohes Konfliktpotential erwarten, geringe Verkleinerung im Norden wg. Trinkwasserschutzgebiet Zone II, im Westen wg. Rotmilan-Puffer, östlicher Bereich der Fläche liegt im Hubschrauber-Tiefflug-Korridor HEF_003 Eichkopf 44,01 8,57 52,58 HEF_005 Junkerwald 38,06 4,24 33,82 Erweiterungswunsch der ZuBRA*-Kommunen nach Norden wird teilweise zugestimmt, jedoch erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wg. hohen Rotmilan-Konfliktpotentials, Landschaftsbild (Alheimer), forstfachliche Bedenken wg. extrem schwieriger Erschließbarkeit (* Zukunft für Bebra, Rotenburg a.d. Fulda und Alheim) geringfügige Verkleinerung im NW wg. Rotmilan-Puffer, die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere zum Rotmilan, obliegen der Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren

2 HEF_011 Rehkopf 170,32 3,93 166,39 HEF_012 Franzosenstraße 156,25 156,25 HEF_015 Auerhahnsberg 76,09 76,09 HEF_016 Klosterstein 112,20 112,20 HEF_017 Stubbachshöhe 96,60 96,60 Nach aktuellem Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte ist vermutete der Schwarzstorch-Horst nicht bestätigt,fläche liegt im Raumordnungskorridor der 380 kv-leitung, die gesamte Fläche befindet sich im instrumentengesteuerten An- und Abflugbereich des Heeresflugplatzes Fritzlar mit einer Bauhöhenbeschränkung von 1900 ft (580 m), die Geländehöhe liegt zwischen 480 und 510 m, eine negative Stellungnahme seitens der Bundeswehr kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, ein pauschaler Ausschluss wäre jedoch planerisch nicht gerechtfertigt, da ähnliche Sachlage im Fall HEF_16 positiv geklärt wurde, geringfügige Flächenverkleinerung aufgrund kartographischer Bereinigung Fläche, erhebliche naturschutzfachliche Bedenken wg. Rotmilan- Schwerpunktvorkommen und Nahrungshabitat (Gehölzoffenland), südlicher Bereich der Fläche liegt im Hubschrauber-Tiefflug-Korridor Aufnahme der Teilfläche trotz erheblicher Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wg. überwiegend Buchen-Altholz (Fledermäuse), Vogelzug, schwieriger Erschließung und vermutetem Schwarzstorch-Brutvorkommen im westlichen Bereich der Fläche, die Fläche trägt zukünftig den Namen "östlich Auerhahnsberg" Fläche ist im BImSch-Verfahren genehmigt (7 WEA), die gesamte Fläche befindet sich im instrumentengesteuerten An- und Abflugbereich des Heeresflugplatzes Fritzlar, Höhenbeschränkung 1900 ft (580 m), Geländehöhe m, darüber hinaus im 8000m Puffer um die Kontrollzone, die anfänglich geäußerten Bedenken seitens der Bundeswehr konnten positiv geklärt werden Neuausweisung aus Suchraum, Fläche hat aufgrund artenschutzrechtlicher Bedenken (Schwarzstorch-Horst) nicht an der 1. Anhörung teilgenommen, nach er Datenlage ist das Schwarzstorch- Horst unbesetzt, ein Brutvorkommen in diesem Waldbereich wird jedoch weiterhin vermutet, Klärung der artenschutzrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren, Erschließung über die A4 möglich

3 HEF_018 Höhwald, Eichkopf 49,05 49,05 HEF_020 Leimbachskopf 253,74 5,40 259,14 HEF_021 Lehnkopf über Siebertsberg bis Kirchenkopf 733,44 153,73 579,71 Neuausweisung einer Teilfläche aus Suchraum, die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere Vogelzug und Schwarzstorch-Nahrungsflüge sowie schwierige Erschließung, wären bei Aufnahme der Fläche im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu klären, die gesamte Fläche befindet sich jedoch im instrumentengesteuerten An- und Abflugbereich des Heeresflugplatzes Fritzlar, Bauhöhenbeschränkung 580 m, Geländehöhe m, Errichtung von WEA wäre nach derzeitiger schriftlicher Stellungnahme nicht möglich, da sich jedoch im Fall HEF_016 eine positive Klärung ergeben hat, kann der Aspekt Bauhöhenbeschränkung nicht mehr als pauschaler Ausschlussgrund bestehen bleiben und die Fläche kann für die 2. OL vorgesehen werden Erschließung schwierig, Zuwegung von NO nur über FFH-Gebiet möglich, Prüfung der naturschutzfachlichen Sachverhalte im nachfolgenden Zulassungsverfahren, Fläche liegt im instrumentenbasierten An- und Abflugkorridor, eine Bauhöhenbeschränkung aus flugsicherheits-technischen Gründen ist nicht zu erwarten, geringfügige Flächenvergrößerung aufgrund kartographischer Bereinigung Fläche ist im Genehmigungsverfahren (16 WEA), das eingeführte Kriterium "Umfassung" führt, da Heringen mit knapp 20% Flächenanteil an der Gemarkungsfläche überproportional betroffen wäre, zur deutlichen Verkleinerung der Fläche im südlichen Teil um ca. 200 ha, Vergrößerung der Fläche im Nordwesten in der Gemarkung Friedewald in Nähe der A 4 und im Nordosten um insgesamt ca. 60 ha.nördlicher Teil liegt im Bereich der Hubschrauber-Tiefflugstrecke, durch die topographischen und siedlungsstrukturellen Bedingungen ist der tatsächliche Flugbereich stark eingegrenzt, sodass das Windvorranggebiet nicht betroffen ist, es bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken im Norden wg. Vogelzug, die naturschutzfachlichen Sachverhalte obliegen der Prüfung im nachgeordneten Zulassungsverfahren, die Fläche trägt zukünftig den Namen "Gaishecke"

4 HEF_022 HEF_023 Hohberg bis Gebrannter Kopf 115,21 115,21 Wüstung Hammundeseiche 18,57 18,57 HEF_024 Hornungskuppe 40,35 40,35 HEF_025 HEF_026_ SR hef_x_10 Eisenberg, Holsteinkopf, Oberste Liesburg 188,38 188,38 Stangenrück 55,13 55,13 Zwischen A4 und Landesstraße 16,89 16,89 Aufnahme einer Teilfläche aus Suchraum, (Bauhöhenbeschränkung seitens der Bundeswehr kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden), die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere Vogelzug und Schwarzstorch-Nahrungsflüge sowie schwierige Erschließung, obliegen der Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren. Aufnahme einer südlich an die A 4 angrenzenden Teilfläche aus Suchraum, erhebliche Bedenken wg. Vogelzug, Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, die Fläche trägt zukünftig den Namen "nördlich Hammundseiche" Keine grundsätzlichen Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht, Fläche liegt im äußersten Randbereich des Hubschrauber-Tiefflug-Korridors, die Fläche trägt zukünftig den Namen "westlich Monte Kali" Fläche, Brutvorkommen des Schwarzstorches im Osten mit Flugbewegungen zur Oberen Liesburg; Lage im Vogelschutzgebiet "Knüll", erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht, Fläche liegt im fliegerischen Übungsgebiet des Heeresflugplatzes Fritzlar, bedingte Einschränkung des Flugbetriebs zu erwarten, Bauhöhenbeschränkung: 700 m, Geländehöhe: m 4 bestehende Anlagen auf Friedewalder Seite, trotz naturschutzfachlicher Bedenken (Lage im Landschaftsschutzgebiet Seulingswald) Aufnahme des nördlich angrenzenden Flächenteils auf in Ronshausen, aus Sicht der Regionalplanung ist eine Aufnahme aufgrund infrastruktureller Vorbelastung durch die BAB 4 und VRG Industrie Planung und Bestand vertretbar, Fläche wird zukünftig mit hef_x_10 zusammen geführt und als "Stangenrück/an der BAB 4" bezeichnet Neuausweisung in Verbindg. mit HEF_026, jedoch erhebl. Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wg. Lage in bedeutsamer Vogelzuglinie, Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, Fläche wird zukünftig in HEF_026 integriert und unter der Bezeichnung "Stangenrück/an der BAB 4" geführt

5 HEF_027 südöstlich Heringen 274,84 243,01 31,83 HEF_028 Waltersberg 187,66 27,06 160,60 HEF_029 Roteberg 35,46 0,57 36,03 HEF_030 südwestlich Roteberg 20,50 20,50 HEF_031 Stellerskuppe 41,53 41,53 Flächenverkleinerung nach Berücksichtigung des Campingplatzes, Streichung der nördlichen Restfläche aufgrund ungeeigneter Untergrundverhältnisse (Dolinen und Erosionsstrukturen) und Rotmilan- Brut- und Nahrungshabitat, Teilfläche im südlichen Bereich ist kurz vor Genehmigungsverfahren, im Rahmen der Voruntersuchungen wurden Wochenstubenquartiere der Fledermausarten Kleiner Abendsegler (hohes Kollisionsrisiko) und Bechsteinfledermaus kartiert, die zum Wegfall des südlichen Bereichs der Fläche führen, es verbleibt eine Restfläche von rund 32 ha, Prüfung der naturschutzfachlichen Belange, speziell zum Rotmilan im nachfolgenden Zulassungsverfahren. Gebiet ist im Genehmigungsverfahren (10 WEA), geringfügige Verkleinerung wg. Rotmilan und Umfassung Fläche ist im Zusammenhang mit HEF_030 im BImSch-Verfahren (4 WKA, insgesamt 5 WKA), Prüfung der Schwarzstorch-Nahrungsflüge erfolgt im Zulassungsverfahren, Ablehnung seitens Kommune, geringfügige Flächenvergrößerung aufgrund kartograph. Bereinigung, Fläche wird zukünftig mit der Fläche HEF_030 zusammengelegt und unter der Kennung HEF_029/030 "Roteberg" geführt Fläche ist im Zusammenhang mit HEF_029 im BImSch-Verfahren (1 WKA, insgesamt 5 WKA), Prüfung der Schwarzstorch-Nahrungsflüge erfolgt im Zulassungsverfahren, Fläche wird zukünftig mit der Fläche HEF_029 zusammengelegt und unter der Kennung HEF_029/030 "Roteberg" geführt Neuausweisung aus Suchraum, Fläche hat aufgrund artenschutzrechtlicher Bedenken (Schwarzstorch-Horst) nicht an der 1. Anhörung teilgenommen, nach er Datenlage ist das Schwarzstorch-Horst unbesetzt, ein Brutvorkommen in diesem Waldbereich wird jedoch weiterhin vermutet, Klärung der artenschutzrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren, Erschließung über die A 7 möglich

6 HEF_032 westlich Weißenborn 32,97 32,97 HEF_036 südlich Scheid 21,16 21,16 HEF_037 nördlich Wippershainer Höhe 68,80 68,80 HEF_038 Stöckig 108,32 1,54 106,78 HEF_039 westlich Dinkelrode 56,49 8,39 64,88 zwischenzeitlich haben sich naturschutzfachliche Bedenken bestätigt, dass Hinweise auf staunasse Bereiche als geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG substantiiert sind, außerdem Uhu-Brutvorkommen im Steinbruch nordöstlich, erheblichen Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wird seitens der Regionalplanung gefolgt, Fläche Anhörung hat keine entgegenstehenden Erkenntnisse ergeben, es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht Aufnahme einer Teilfläche aus Suchraum, die naturschutzfachlichen Sachverhalte, insbesondere zum Brutvorkommen des Wanderfalken, obliegen der Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, Lage im Bereich der Platzrunde des Sonderlandeplatzes Johannesberg, aus zivilluftrechtlicher Sicht keine Bedenken Standort liegt westliche der Kali-Halde Hattorf, seitens K+S ist eine Erweiterung im westlichen Bereich der Halde in Planung (Planfeststellungsantrag in Vorbereitung), seitens der Regionalplanung ist die Fläche der geplanten Haldenerweiterung freigehalten, die im Zusammenhang mit der Haldenerweiterung erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind zum einen im südlich an die Halde angrenzenden FFH-Gebiet Stöcking-Ruppertshöhe, zum anderen im Bereich der geplanten Vorrangfläche vorgesehen, hier zeichnet sich ein Interessenskonflickt ab, die Freihaltung von Waldflächen für geplante Lebensraumaufwertungsmaßnahmen ist jedoch kein naturschutzrechtliches Ausschlusskriterium für Windkraftnutzung, daher ist die Forderung in einer Einzelfallbewertung zu prüfen. Anhörung hat keine en Erkenntnisse ergeben, Prüfung der Schwarzstorch-Nahrungsflüge im nachfolgenden Zulassungsverfahren, geringfügige Flächenvergrößerung wg. Wegfall eines forstfachlichen Ausschlussgrundes und aufgrund kartographische Bereinigung

7 HEF_041 Rehkuppe 63,55 24,53 39,02 hef_x_13 Aulaberge 16,34 16,34 HEF_042 Steinküppel 66,12 66,12 HEF_044 Frohnkreuzkopf, (Rimberg) 54,38 34,74 19,64 hef_x_15 Raststätte Rimberg 15,30 15,30 HEF_045_SR Sternberg (Mengshäuser Kuppe) 56,89 56,67 Verkleinerung im Süden wg. Rotmilan-Puffer, die naturschutzfachlichen Sachverhalte zum Brutvorkommen Rotmilan und Schwarzstorch Nahrungsflügen obliegen der Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren. Rotmilan im Waldrandbereich, Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, die Fläche hef_x_13 wird zukünftig in die Fläche HEF_041 integriert Ablehnung der Deutschen Flugsicherung: An- und Abflugmodalitäten des Sonderlandeplatz Bad Hersfeld betroffen Berücksichtigung der Stellungnahme des Hessischen Rundfunks hinsichtlich Einhaltung eines 1200 m-abstandes zum Sender Rimberg, verbleibende Teilfläche im Westen des Suchraumes, trotz Lage im Vogelschutzgebiet keine grundsätzlichen Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht, da die Fläche durch die Lage an der A 5 infrastrukturell vorbelastet ist und eine Flächenausweisung in diesem Bereich dem Erhaltungsziel des Vogelschutzgebietes nicht entgegensteht, die Fläche wird zukünftig unter dem Namen "Frohnkreuzkopf" geführt durch die erforderliche Flächenverkleinerung bedingt durch kartographische Bereinigung des Siedlungspuffers erfüllt die Fläche das Kriterium der Mindestgröße von 15 ha nicht mehr, das Argument der räumliche Nähe zu HEF_044 ist durch die deutliche Verkleinerung dieser im östlichen Bereich nicht mehr haltbar, daher Streichung der Fläche Neuausweisung einer Teilfläche aus Suchraum unter Berücksichtigung eines 1000 m-puffers der Mengshäuser Kuppe, die naturschutzfachlichen Sachverhalte zum Rotmilan-Brutvorkommen und Landschaftsbild/Erholung obliegen der Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, die Fläche wird zukünftig mit der Fläche hef_x_17 zusammengelegt und unter dem Namen "Sternberg, Werngeskuppe" geführt

8 hef_x_17 HEF_047 HEF_048 nördlich der A7 (Werngeskuppe) Aue bis Siffig; am Meiselgraben 16,51 16,51 99,95 5,68 94,27 nördlich von Eichenberg 21,03 21,03 HEF_051 Eichberg 80,01 11,10 68,91 HEF_052 Gibgeskuppe 41,50 41,50 Neuausweisung einer Teilfläche aus Suchraum, Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, die Fläche hef_x_17 wird zukünftig in die Fläche HEF_045 integriert und unter dem Namen "Sternberg, Werngeskuppe" geführt erhebliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht wg. Lage im 5 km- Radius um Wochenstube der Gr. Bartfledermaus, Rotmilan- Nahrungshabitat und Landschaftsbild; Sachverhalte obliegen der Prüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren, geringfügige Verkleinerung wg. kartograph. Bereinigung der Siedlungsabstände, Ablehnung durch Kommune und Thüringen wegen Landschaftsbild, die Fläche wird zukünftig unter dem Namen "Aue" geführt Fläche kann als Vorranggebiet in Betracht gezogen werden, da sich ein Schwarzstorch-Brutverdacht aktuell nicht bestätigt hat; gutachterliche Klärung zur Mopsfledermaus-Problematik läuft, naturschutzfachliche Bedenken werden entsprechend zurückgestellt die naturschutzfachlichen Bedenken zum Uhu-Brutvorkommen im Steinbruch Hufliede und zum Rotmilan-Brut-und Nahrungshabitat werden zurückgestellt, bei der Flächenabgrenzung wurde jedoch das Vogelrastgebiet Witfeld berücksichtigt, daher geringfügige Verkleinerung im südwestlichen Bereich, weitergehende artenschutzrechtliche Fragen sind auf der nachfolgenden Genehmigungsebene zu klären, die Fläche wird zukünftig mit der Bestandsfläche HEF_B_01 zusammengelegt und unter dem Namen "Eichberg" mit der Kennung HEF_051 geführt ggf. Erweiterung in Verbindung mit einer Fläche in Mittelhessen, Prüfung der naturschutzfachlichen Sachverhalte zum Rotmilan- Brutvorkommen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im nachfolgenden Zulassungsverfahren.

9 HEF_054 westlich von Forsthaus von Stein und der A7 38,34 6,36 31,98 HEF_055 Küppel, Wildacker 72,38 22,60 94,98 HEF_056 Wehneberg 124,16 14,65 109,51 Fläche bleibt trotz naturschutzfachlicher Bedenken erhalten: 3 Rotmilan- Brutvorkommen südlich und südwestlich der Fläche, Nahrungsflüge könnten über die Vorrangfläche zum Nahrungshabitat A 7 verlaufen, gegenüber dem ohnehin erheblichen Tötungsrisiko bei Nutzung der Autobahn als Nahrungshabitat ist nicht von einer signifikanten Erhöhung durch eine mögliche Windkraftnutzung auszugehen, regionalplanerisch wäre Lösung wg. Nähe zur A 7 wünschenswert, Flächenverkleinerung wg. Pufferung Rotmilan Fragestellung Mopsfledermaus in diesem Bereich (5 km-puffer um Wochenstube) wird derzeit gutachterlich geprüft; erhebliche naturschutzfachliche Bedenken werden daher vorerst zurückgestellt - Fläche kann entsprechend komplett für die vorgesehen werden, daraus resultiert die Flächenvergrößerung, Hinweise auf Rotmilan-Brutvorkommen im Waldrandbereich im Süden der Fläche, Klärung im Genehmigungsverfahren Gebiet ist in der Umsetzung, 7 von 8 beantragten WEA im Bau, Verkleinerung im südlichen Bereich wg. Intensiver Naherholungsnutzung (Aussparung des Waldes mit Erholungsfunktion) HEF_A_001 Auf'm Bärmes x x Ablehnung aus naturschutzfachlichen Gründen (zwei besetzte Rotmilanhorste, Schwarzstorch) HEF_B_01 Schenklengsfeld/Eichberg 45,28 3,25 Bestandsfläche in direkter Nachbarschaft zu den Gebieten HEF_051/FD_006, die naturschutzfachlichen Bedenken zum Uhu-Brutvorkommen im 42,03 Steinbruch Hufliede und zum Rotmilan-Brut-und Nahrungshabitat werden zurückgestellt, die Fläche wird zukünftig mit der Bestandsfläche HEF_B_01 zusammengelegt und unter dem Namen "Eichberg" mit der Kennung HEF_051 geführt 3.503, ,36 677, ,12

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