Vorranggebiete im Landkreis Kassel

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1 Vorranggebiete im Landkreis Kassel Im 1. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen 2013 waren 27 Vorranggebiete für Windenergienutzung, Planung mit gut 4000 ha sowie 14 Bestandsgebiete mit rund 755 ha enthalten. Zu dieser Flächenkulisse sind rund 4300 in vielen Fällen negative Stellungnahmen abgegeben worden, davon 68 Stellungnahmen von 22 betroffenen Gebietskörperschaften und knapp 4000 von privaten Einwendern. Der Grundtenor der ablehnenden Stellungnahmen ist bereits zusammenfassend im vorliegenden Grundsatzpapier behandelt worden (vgl. Drs. 07/2014). Die allgemein vorgetragenen Argumente führen in der Regel nicht zu einer Aufgabe des jeweils kritisierten Vorranggebietes. Im Folgenden werden die Vorranggebiete im Landkreis Kassel nach Fallgruppen entsprechend dem Abwägungsergebnis zusammengefasst und in diesen Gruppen zur Abstimmung vorgelegt. Ergänzende Informationen zu den einzelnen Flächen sowie die exakte Flächengröße liegen in den bereits fortlaufend erstellten Landkreis-Listen sowie in den noch zu ergänzenden und aktualisierenden Gebiets-Steckbriefen vor, zu Einzelflächen werden im Rahmen der unten stehenden Begründungen zu den Fallgruppen ebenfalls die wichtigsten Details/Aspekte aufgeführt. Fallgruppe 1: Beibehaltung der Vorranggebiete aus dem 1. Entwurf Die 7 Vorranggebiete KS 003 Steinkopf KS 004b Langenberg KS 009 südöstlich Heisebeck KS 027 nordwestlich Niederlistingen KS 030 nordwestlich Breuna / an der A 44 KS 047 Schwengeberg/Schutzhütte (s. eigentlich HR 001) KS 048 Großer Belgerkopf werden in nahezu unveränderter Abgrenzung in den Entwurf des Teilregionalplans Energie für die 2. Anhörung und Offenlegung übernommen. Etwaige Differenzen in der Flächengröße resultieren aus erforderlichen kartographischen Korrekturen und sind nicht inhaltlich begründet. Begründung Die im Rahmen der Anhörung und Offenlegung gegen diese Vorranggebiete vorgetragenen Bedenken sind nicht so durchgreifend, dass sie in der Abwägung höher zu gewichten wären als das postulierte Ziel der regenerativen Energieerzeugung durch Bereitstellung von 2% der Regionsfläche für die Windenergienutzung. Die Vielzahl der vorgetragenen Bedenken insbesondere zu naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Problemstellungen sind nicht auf regionalplanerischer Ebene abschließend zu klären, sondern werden Gegenstand entsprechender Untersuchungen und Gutachten im Rahmen des späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sein. Der Erkenntnisgewinn aus der 1. Offenlegung ist nicht so durchgreifend, dass er einen Ausschluss der Gebiete bereits zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würde. Gerade für den Bereich Reinhardswald/Bramwald sind eine Vielzahl von artenschutzrechtlichen Bedenken vorgetragen worden, die zum Teil auch mit detaillierten Sichtungsmeldungen untermauert werden. Diese Erkenntnisse werden aber weder durch das landesweite Avifauna-Gutachten noch durch das neue Avifauna-Konzept der Fachbehörde gedeckt, sie können daher erst im Rahmen späterer immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren durch vertiefte gutachterliche Betrachtung einer fundierten Klärung zugeführt werden. So haben sich auch z.b. die immer wieder angeführten Schwarzstorch-Vorkommen aktuell und bezogen auf die vergangenen 5 Jahren nur in wenigen Fällen bestätigen lassen, dort werden sie auch bei der Flächenabgrenzung entsprechend berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund bleiben die Flächen KS 003 und 009

2 bis auf kartographische Korrekturen unverändert. Dies gilt im Wesentlichen auch für das Gebiet KS 004b, das lediglich an seinem Südende geringfügig zum Zweck der Freihaltung eines 60 - Blickwinkels im Wesertal reduziert wird. Auf der Ebene der Standortgenehmigung sind auch die Belange der Bodendenkmalschutzes zu klären wie auch allgemeine denkmalpflegerische Fragen, die über die Freihaltung eines 2 km-puffers für die Sababurg hinausgehen. Im Bereich der Gemeinde Breuna zusätzlich zu den Bestandsflächen ausgewiesene Gebiete werden von der Gemeinde unter Verweis auf ihren rechtskräftigen FNP entschieden abgelehnt. Die zusätzlichen Flächen des Regionalplans in einer Größenordnung von rd. 55 ha entsprechen aber vollständig dem regionalplanerischen Kriterienrahmen, arrondieren zum Teil bestehende Flächen bzw. ersetzen an anderer Stelle aus Abstandsgründen zurückgenommene Flächen und konnten frühzeitig naturschutzfachlich abgestimmt werden. Daher besteht aus regionalplanerischer Sicht weder Veranlassung noch Rechtfertigung, auf diese Vorranggebiete zu verzichten, ein entgegenstehender FNP allein stellt keinen justiziablen Belang bei der Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung dar. Fallgruppe 2: Modifizierung von Vorranggebieten aus dem 1. Entwurf Untergruppe 2.1: Erweiterung Die beiden Vorranggebiete KS 002 (nördlich Langenthal) und KS 043 (Warpel/westlich Wellerode) werden in erweiterter Abgrenzung in den 2. Entwurf des Teilregionalplans Energie aufgenommen und nehmen in dieser Form erneut an der nächsten Anhörung und Offenlegung teil. Im Zusammenhang mit der Überplanung des Vorranggebietes KS 002 und des neu beantragten Bereichs in der Nachbargemarkung Bad Karlshafen ist für das ursprüngliche Vorranggebiet eine Erweiterung nach Osten beantragt worden. Zugleich wurde ein Windgutachten vorgelegt, das zwischenzeitlich vom IWES Kassel als belastbar bestätigt worden ist. Die naturschutzfachlich geforderte Verträglichkeitsprüfung für ein auf nordrhein-westfälischer Seite angrenzendes FFH- Gebiet erfolgt im Genehmigungsverfahren, in dem auch noch offene artenschutzrechtliche Fragen einer Klärung zugeführt werden können. Mit der Erweiterung erhält der Investor somit mehr Spielraum für eine sinnvolle und optimierte Standortwahl. Das Vorranggebiet KS 043 ist im nördlichen Teilbereich Warpel inzwischen bereits bebaut. Für den Teilbereich südlich der Hochspannungsleitung hat die Bundeswehr ihre zwischenzeitlich geäußerten Bedenken zurückgezogen. Die für den südwestlichen Teil bestehenden naturschutzfachlichen Vorbehalte können auf der späteren Genehmigungsebene geklärt werden, so dass das Vorranggebiet in diese Richtung erweitert werden kann. Untergruppe 2.2: Reduzierung Die 5 Vorranggebiete KS 004a Farrenplatz KS 007 westlich Arenborn KS 012 Eberschütz, Sielen KS 021 Petersholz KS 045 Bielstein werden in reduzierter Abgrenzung in den 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie aufgenommen und nehmen in dieser Form erneut an der nächsten Anhörung und Offenlegung teil.

3 Die Reduzierung des Vorranggebietes KS 004a (Farrenplatz) wird notwendig durch die Überprüfung des Umfassungs-Aspektes in Bezug auf die Ortslagen Gieselwerder und Gottsbüren. Durch Rücknahme von Flächen in einer Größenordnung von 300 ha am östlichen und südlichen Rand des ursprünglichen Gebietes wird nicht nur ein Aufbrechen der über 120 umfassenden Gesamtkulisse (gemeinsam mit dem südlich benachbarten Gebiet) erreicht, sondern vor allem auch ein deutliches Abrücken des verbleibenden Vorranggebietes von den Ortslagen Gieselwerder und Gottsbüren. Auch für das gar nicht von einer Umfassung betroffene Lippoldsberg tritt eine Verbesserung ein. Für die Reduzierung der Vorranggebiete KS 007, 012 und 021 sind in erster Linie naturschutzfachliche Bedenken ausschlaggebend: So führt der Nachweis weiterer Rotmilan-Horststandorte aus aktuellen Untersuchungen für anstehende Genehmigungsverfahren, die aber im Avifauna- Gutachten nicht als Dichtezentrum eingestuft wurden, durch Berücksichtigung eines Mindestabstands von 500 m im Wald bzw. bei Freihaltung geeigneter Nahrungshabitatflächen im Offenland zu einer deutlichen Verringerung. Bei KS 007 erfolgt darüber hinaus noch eine kleinräumige Anpassung an den aktuellen Siedlungsbestand. Das stark reduzierte Gebiet KS 021 wird künftig unter der Bezeichnung Bratberg geführt. Das Vorranggebiet KS 045 liegt im Korridor einer nächtlichen Übungsstrecke für Kampfhubschrauber des Heeresflugplatzes Fritzlar. Ein Abstimmungsgespräch im Januar 2014 hat ergeben, dass eine Reduzierung um den nördlichen Gebietsausläufer aus flugtechnischer Sicht im Hinblick auf die vorhandene Siedlungs- und Geländestruktur erforderlich ist. Da das Besprechungsergebnis von anderer Stelle bestätigt wurde, wird dem Anliegen der Bundeswehr gefolgt. Darüber hinaus wird das Vorranggebiet an seinem südlichen Ende in geringem Umfang reduziert, um den Ergebnissen der Überprüfung des Umfassungs-Aspektes Rechnung zu tragen. Untergruppe 2.3: neue Abgrenzung Die 5 Vorranggebiete KS 011 östlich Hümme KS 014 nördlich Hombressen KS 016 Heuberg/Westberg KS 026 am Gahrenberg KS 031/033 nördlich Niederelsungen/Escheberg werden in überarbeiteter Abgrenzung in den 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie aufgenommen und nehmen in dieser Form erneut an der nächsten Anhörung und Offenlegung teil. Beim Vorranggebiet KS 011 steht einer Flächenrücknahme im südwestlichen Bereich eine Ausweitung im Norden gegenüber, die neue Abgrenzung basiert auf naturschutzfachlichen Erwägungen. Mit dem neuen Zuschnitt wird indirekt auch der Abstand zur Streusiedlung Hümmer Dickte vergrößert. Das Vorranggebiet KS 014 wird einerseits zum Schutz struktur- und artenreicher Waldbestände entlang der K 55 verkleinert, andererseits erfolgt eine Ausdehnung auf die Offenlandflächen am Süd- und Südostrand des ursprünglichen Suchraums. Diese waren bisher zum Schutz des Landschaftsbildes (Warthübel mit Friedenseiche) nicht berücksichtigt worden, nun wird ein Puffer von 400 m freigehalten. Harte oder weiche Ausschlussgründe stehen der Flächenarrondierung nicht entgegen. Bei Aufnahme des Vorranggebietes KS 016 für die 1. Offenlegung waren die Aspekte Wasserschutz, Naturschutz und Luftverkehrssicherheit noch nicht abschließend geklärt. Zwischenzeitlich ist durch Aufhebung des Wasserschutzgebietes für einen nicht mehr genutzten Brunnen oberhalb von Lamerden und die vorgesehene Verschiebung der Platzrunde des Segelflugplatzes

4 Hümme die Möglichkeit zu einer weitgehend abgestimmten Flächenabgrenzung eröffnet worden, bei der auch avifaunistische Erkenntnisse aus dem Avifauna-Konzept der Fachbehörde einbezogen worden sind. Das neu abgegrenzte Gebiet wird zukünftig unter dem Arbeitsnamen Heuberg geführt. Die im Fall KS 011 und 016 vorgetragenen Bedenken der Bundeswehr wegen der Lage der Gebiete innerhalb eine Hubschrauber-Nachttiefflugstrecke werden vorerst zurückgestellt, da in der Praxis ähnlich gelagerter Fälle bislang immer Kompromisslösungen zugunsten des Baus von Windenergieanlagen anhand der konkreten Standortplanung gefunden worden sind. In Analogie dazu verbietet sich zum jetzigen Zeitpunkt ein pauschaler Ausschluss der betroffenen Flächen. Das Vorranggebiet KS 026 ist in einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Fachbehörde neu abgegrenzt worden: Flächenrücknahmen im Bereich des Gahrenbergs und nordwestlich der Kohlenstraße stehen Flächenerweiterungen im Nordosten gegenüber, womit den Belangen des Schwarzstorch-und des Rotmilan-Schutzes auf Regionalplan-Ebene Rechnung getragen ist. Hingewiesen sei an dieser Stelle darauf, dass der Abstand des Vorranggebietes zur Altstadt von Hann. Münden 1700 m beträgt, der Abstand zur Tillyschanze, deren Blickbeziehung sich auf die Altstadt richtet, liegt bei 1300 m (zum Gasthaus 1200 m). Die Vorranggebiete KS 031/033 liegen lt. Avifauna-Gutachten der Landesregierung im Einflussbereich von Schwarzstorch-Vorkommen, wobei sich der südliche Brutstandort an der A 44 durch neuere gutachterlichen Untersuchungen sowie aktuelles Datenmaterial der Staatlichen Vogelschutzwarte nicht bestätigt hat bzw. die nördlichen beiden Wechselhorste mit rd. 2 km in ausreichend großem Abstand zu den Plangebieten liegen. Aufgrund ebenfalls bestehender Probleme mit einer Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr und flugsicherheitstechnischen Modalitäten des Flugplatzes Kassel-Calden ist beantragt worden, die beiden Flächen zu verbinden und dafür im Westen zu reduzieren. Für die neu beantragte Teilfläche liegt ein vom IWES bestätigtes Windgutachten vor. Die neu zugeschnittene, kombinierte Fläche, die von der Gemeinde Zierenberg akzeptiert wird, soll unter der Bezeichnung am Escheberg in die 2. Entwurfsfassung des Teilregionalplans aufgenommen werden. Fallgruppe 3: Streichung von Vorranggebieten aus dem 1. Entwurf Die 8 Vorranggebiete KS 006 Hölleberg KS 022 zwischen Hombressen und Udenhausen KS 024 am Kaiserteich KS 025 Butzbach KS 034 Hegeholz KS 044 Buchberg KS 046 Hirschberg KS 049 Trieschkopf werden für den 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie nicht weiterverfolgt und nehmen nicht mehr an der zweiten Anhörung und Offenlegung teil. Für die Vorranggebiete KS 006, 022 und 025 haben sich die bereits im Vorfeld der 1. Offenlegung bestehenden artenschutzrechtlichen Bedenken hinsichtlich Avifauna nicht ausräumen lassen, teils sind sie durch aktuelle gutachterliche Untersuchungen im Vorfeld von Genehmigungsverfahren bestätigt worden. Da eine Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen daher fachlich nicht gesehen wird, soll nun für die 2. Offenlegung auf eine Ausweisung dieser 3 Flächen verzichtet werden. Die Vorranggebiete KS 024 und KS 034 werden von der Deutschen Flugsicherung im Zusammenhang mit den An- und Abflugverfahren des Flugplatzes Kassel-Calden abgelehnt, da sie im

5 Schutzbereich der Pflichtmeldepunkte Echo bzw. Whiskey liegen und eine mögliche Gefährdung der von diesen zum Flughafen führenden Sichtflugstrecken darstellen. Das Vorranggebiet KS 044 kann wegen der nachträglichen Legalisierung einer Wochenendhausbebauung im Außenbereich und der damit erforderlichen Berücksichtigung des 600 m- Mindestabstands nicht mehr weiterverfolgt werden. Von einer nachträglich beantragten Erweiterung der Restfläche in südöstliche Richtung wird abgesehen, da zwischenzeitlich aufgetauchte Probleme bei der Zuwegung bislang nicht ausgeräumt werden konnten. Die Vorranggebiete KS 046 und KS 049 entfallen aus naturschutzfachlichen Gründen: Die Fläche am Hirschberg mit knapp 3 ha ist in Zusammenhang mit dem im Werra-Meißner-Kreis liegenden Vorranggebiet ESW 018 zu betrachten und wird dort begründet. Das Gebiet am Trieschkopf ist wegen der dort vorherrschenden Bodenstruktur mit spezifischen Biotopverhältnissen nicht geeignet, auch wenn sich ein benachbarter Schwarzstorchhorst nach den aktualisierten Daten der Staatlichen Vogelschutzwarte nicht bestätigt hat. Fallgruppe 4: Neuaufnahme von Vorranggebieten Untergruppe 4.1: Anträge mit bestätigtem Windgutachten Im Landkreis Kassel sind lediglich 3 Bereiche außerhalb der Suchraumkulisse für eine Aufnahme in den Teilregionalplan beantragt worden, wobei in allen Fällen der einzige Ausschlussgrund in der Unterschreitung der Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s in 140 m Höhe lag. Alle Antragsflächen verfügen über ein vom IWES Kassel bezüglich der Tragfähigkeit bestätigtes Windgutachten, zwei der Flächen werden mit kommunaler Unterstützung beantragt, im dritten Fall erfolgt Beantragung im Auftrag der Hessische Landgesellschaft. a) Die bisherige Antragsfläche KS A 02 Hasselhof im Stadtgebiet Bad Karlshafen wird unter der zukünftigen Kenn-Nr. KS 02a als Vorranggebiet in den Regionalplanentwurf zur 2. Anhörung und Offenlegung aufgenommen. b) Die bisherige Antragsfläche KS A 01 Gut Windhausen im Gemeindegebiet Niestetal wird unter der zukünftigen Kenn-Nr. KS 52 als Vorranggebiet in den Regionalplanentwurf zur 2. Anhörung und Offenlegung aufgenommen. c) Die bisherige Antragsfläche KS A 03 Sandkopf/Netzer Berg an der südlichen Stadtgrenze Naumburgs wird unter der zukünftigen Kenn-Nr. KS 53 als Vorranggebiet in den Regionalplanentwurf zur 2. Anhörung und Offenlegung aufgenommen. zu a) Für die beantragte Fläche Hasselhof ist bereits in Verbindung mit den bisherigen Vorranggebieten KS 002 und 006 ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren in Vorbereitung, in dem die bisherigen naturschutzfachlichen Erkenntnisse vertieft geprüft werden. Die Stadt Bad Karlshafen hat großes Interesse an einer Realisierung dieser Fläche bekundet, durchgreifende naturschutzfachliche Hinderungsgründe wie im Fall KS 006 haben sich bislang nicht ergeben. zu b) Die beantragte Fläche Gut Windhausen war bereits im ursprünglichen Regionalplan Nordhessen 2009 als Vorranggebiet enthalten. Anders als bei den übrigen Planungsgebieten, die aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Umsetzungsschritte als Bestandsgebiete in den Entwurf des Teilregionalplans aufgenommen wurden, waren in diesem Fall zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur 1. Offenlegung durch die Regionalversammlung Nordhessen keine konkreten Planungsabsichten bekannt. Wegen der Unterschreitung der Mindestwindgeschwindigkeit wurde die Fläche daher nicht in den 1. Entwurf des Teilregionalplans aufgenommen. Im Rahmen der 1. Offenlegung wurde durch die Grundeigentümerin ein Windgutachten vorgelegt, das durch das IWES bestätigt wurde. Das landesweite Avifauna-Gutachten steht nicht im Widerspruch zu einer Flä-

6 chenaufnahme, allerdings lässt das Avifauna-Konzept der Fachbehörde noch Klärungsbedarf zum Rotmilan erwarten. Außerdem befindet sich die Fläche direkt hinter der Sichtachse Herkules Gut Windhausen und könnte trotz der großen Entfernung von 16 km zu Konflikten mit dem Weltkulturerbe führen. zu c) Der von der Stadt Naumburg unterstützte Antrag auf Aufnahme einer Fläche an der südlichen Stadtgrenze im Bereich Sandkopf/Netzer Berg verfügt bis auf einen nördlichen Teilbereich über ein positives Windgutachten. Außerdem lassen weder das Avifauna-Gutachten der Landesregierung noch das vertiefende Konzept der Fachbehörde aktuell durchgreifende Hinderungsgründe erkennen. Allerdings wurden seitens des Heeresflugplatzes Fritzlar im Vorfeld Bedenken formuliert, da sich der Bereich in der instrumentenbasierten Anflug-Strecke auf diesen Flugplatz befindet. Obwohl ggfs. mit Höhenbeschränkungen für WEA zu rechnen ist, sollte der Bereich an der 2. Offenlegung teilnehmen. Damit kann eine abschließende Klärung der flugsicherheitstechnischen Fragen herbeigeführt werden, da die militärischen Bedenken andernorts (z.b. Felsberg, Ludwigsau) eine Kompromisslösung mit der Bundeswehr im konkreten Planungsfall nicht verhindert haben. Untergruppe 4.2: Neuvorschläge aus der Suchraumkulisse durch die Verwaltung Die beiden Suchraumflächen KS 010 Spieker-Berg und KS 029 am Röder Holz werden neu als Vorranggebiete in den Regionalplanentwurf zur 2. Anhörung und Offenlegung aufgenommen. Die ursprüngliche Suchraumkulisse ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus der Offenlegung erneut überprüft worden, um aus diesem Flächenpool unter Würdigung neuer Erkenntnisse, z. B. aus dem Avifauna-Konzept, weitere Flächen zu ermitteln. Dabei hat die Fachbehörde im Fall der beiden genannten Flächen ihre ursprünglichen naturschutzfachlichen Bedenken zurückgestellt und der vertieften Prüfung im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens überantwortet. Der Suchraum Spieker-Berg wird als Vorranggebiet KS 010 in reduzierter Abgrenzung aufgenommen, wobei der Mindestabstand von 500 m zu aktuell bestätigten Rotmilanhorsten im Wald berücksichtigt wird. Außerdem sind beim Flächenzuschnitt bereits Aspekte der Umfassung eingeflossen, die zu einer deutlich reduzierten Flächengröße gegenüber ersten Überlegungen geführt haben. Der Suchraum KS 029 am Röder Holz mit gut 3 ha ist eigentlich Bestandteil des Suchraums KB 014 im Landkreis Waldeck-Frankenberg, der neu in die Vorranggebiets-Kulisse aufgenommen wird (ausführlichere Begründung dort). Fallgruppe 5: Umgang mit den Bestandsgebieten aus dem 1. Entwurf Beschlussfassung: Für die 2. Offenlegung werden von den bisherigen Vorranggebieten, Bestand nur noch die Flächen bzw. Teilflächen in den Regionalplan-Entwurf aufgenommen, die dem 1000 bzw. 600 m- Abstandskriterium zum Siedlungsbestand bzw. zur Außenbereichsbebauung entsprechen. Außerdem werden bei ihrer Abgrenzung auch die im LEP festgelegten Mindestabstände zu Infrastruktureinrichtungen berücksichtigt. Damit reduziert sich ihre Zahl im Landkreis Kassel von 14 auf 8 und die Flächengröße von 755 ha auf knapp 490 ha. Die Vorranggebiete KS B 01, 03, 04, 05, 06 und 14 entfallen komplett. Die 3 Vorranggebiete KS B 02, 07 und 09 werden mit den benachbarten neu ermittelten Vorranggebieten unter deren Kennziffer zusammengefasst, die übrigen fünf ehemaligen Bestands-

7 flächen werden unter fortlaufender Kennziffer in die Gesamtkulisse der Vorranggebiete integriert. In den 1. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen 2013 Energie sind fast alle Windvorranggebiete des ursprünglichen Regionalplans 2009 als Vorranggebiete, Bestand übernommen worden (Ausnahmen: Gebiete unter 10 ha sowie der Bereich Windhausen/Sensenstein). Diese Flächen entsprachen dem Kriterienrahmen bis auf die Aspekte Siedlungsabstand/Weilerabstand, Abstand zu Infrastruktureinrichtungen und Mindestwindgeschwindigkeit, sie sind darüber hinaus entweder bereits mit WEA bebaut oder diese befanden/befinden sich in der Planung/im Bau. Nach der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 zum Thema Windenergienutzung ist bei den Windvorranggebieten keine Unterscheidung in Bestand und Planung mehr vorzunehmen, und der 1000 bzw. 600 m-abstand sowie sonstige Abstandsregelungen sind generell auf alle Windflächen anzuwenden, die Eingang in die Regionalpläne finden sollen. Das einzig zulässige Unterscheidungsmerkmal der alten zu den neu entwickelten Windvorranggebieten soll in der Akzeptanz einer niedrigeren Windgeschwindigkeit als nach dem TÜV-Gutachten liegen. Die Umsetzung dieser landesweiten Vorgaben bedeutet im Landkreis Kassel eine Reduzierung der bereits bebauten/beplanten Bestandsflächen von 755 ha um rd. 268 ha auf nur noch 487 ha in 8 Gebieten. Vier davon sind Planungsflächen aus dem ursprünglichen Regionalplan Nordhessen 2009, die (fast) vollständig übernommen werden können. Lediglich eines der 6 komplett entfallenden Bestandsgebiete (KS B 03) wird aus flugsicherheitstechnischen Gründen von der weiteren Betrachtung ausgenommen. Die neue Kennzeichnung der Vorranggebiete erfolgt aus dem Grund, dass auch in der Bezeichnung keine Unterscheidung zwischen Bestands- und Planungsflächen mehr vorgenommen werden soll. Gesamtbeschluss: Im Landkreis Kassel werden insgesamt 24 Vorranggebiete für Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von rund ha im 2. Entwurf des Teilregionalplans Nordhessen Energie ausgewiesen und damit Gegenstand der 2. Anhörung und Offenlegung. Diese sind in der Landkreis- Tabelle mit Stand Oktober 2014 im Einzelnen aufgelistet und erläutert sowie in dem entsprechenden Kartenauszug dargestellt. (2 weitere Gebiete mit geringer ha-zahl in Randlage werden dem jeweiligen Nachbarkreis zugerechnet)

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