Artenschutz in der übergeordneten Planung - Avifauna im Teilregionalplan Energie Mittelhessen -
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- Melanie Linden
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1 Artenschutz in der übergeordneten Planung - Avifauna im Teilregionalplan Energie Mittelhessen - Vortrag auf der Fachtagung: Windenergienutzung im Wald am 5. Februar 2015 in Berlin Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL Dr. Ivo Gerhards Dezernat Regional- und Bauleitplanung
2 Rahmenbedingungen Windenergienutzung - Artenschutz in Hessen Merkmale der Region Mittelhessen Konzept Avifauna und Windenergienutzung Vorgehensweise und Ergebnisse Erfahrungen Fazit und Ausblick Hinweis: Der Vortrag gibt die persönliche Meinung des Referenten wieder. Gliederung Quelle: H. D. Kuhl 2
3 Rahmenbedingungen Windenergienutzung Artenschutz in Hessen Abschließende Steuerung der Windenergienutzung durch die Regionalplanung (Teilregionalplan Energie) Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung (VRG WE) Größenordnung von 2 % der Landes- bzw. Regionsfläche für die Windenergienutzung NATURA 2000 Gebiete und Artenschutz als regionalplanerische Restriktionskriterien gemäß LEP-Änderung 2013 Brut- und Rastvogelarten mit Kollisions- oder Meideempfindlichkeit gegenüber WEA gemäß LEP-Änderung 2013 Leitfaden Naturschutz bei der Planung und Genehmigung von WEA (November 2012) 3
4 Merkmale der Region Mittelhessen im Wesentlichen Mittelgebirgslagen Waldanteil: ca. 41 % der Regionsfläche, v.a. siedlungsfern Anteil von NATURA 2000-Gebieten (Vogelschutzgebiete (VSG) und FFH- Gebiete): 25% der Regionsfläche (VSG auf 19 % der Regionsfläche), z.t. sehr windhöffig Verbreitungsschwerpunkt des Rotmilans, daneben u.a. Schwarzstorch und Uhu 4
5 Konzept Avifauna und Windenergienutzung Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL 5 Quelle: Quelle: Archiv Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL
6 Vorgehensweise und Ergebnisse (I) Methodischer Ansatz (a) Gegenstand der Regionalplanung: Vogelschutzgebiete + Schwerpunktvorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten, i.d.r. nicht Einzelvorkommen Berücksichtigung des Artenschutzes in den VRG WE außerhalb der VSG und Schwerpunkträume im konkreten BImSch- Verfahren (Abschichtung) Hauptaugenmerk: Rotmilan, Schwarzstorch; daneben Uhu, Schwarzmilan, Brut- und Rastvögel des Offenlandes 6 Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL
7 Vorgehensweise und Ergebnisse (II) Methodischer Ansatz (b) Abgrenzung von dauerhaften, großflächigen Lebensräumen (Brut-, Nahrungs- und Rasthabitate) windkraftempfindlicher Vogelarten in Ergänzung der VSG zur Sicherung überlebensfähiger Populationen unter Berücksichtigung des Lebensraumpotenzials (Requisiten) zwei großflächige, in Teilen besonders windhöffige VSG FFH-VU für kumulative Wirkungen der VRG WE auf die Erhaltungsziele 7
8 Vorgehensweise und Ergebnisse (III) Wesentliche Datengrundlagen (a) Landesweites Gutachten relevante Räume für windkraftempfindliche Vogelarten (August 2012) Artenhilfskonzepte Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und aktuelle Angaben der Staatlichen Vogelschutzwarte HE/RP/SL Aktuelle Angaben aus Stellungnahmen im Zuge der Offenlegung des Teilregionalplans und aus lfd. WEA-Genehmigungsverfahren 8
9 Vorgehensweise und Ergebnisse (IV) Wesentliche Datengrundlagen (b) Untersuchung der JLU Gießen zur Habitateignung für den Rotmilan in Mittelhessen 9
10 Vorgehensweise und Ergebnisse (V) Bsp. Rotmilan-Schwerpunkträume Orientiert an Dichtezentren (Messtischblatt-Quadranten) gemäß Landesgutachten Unter Berücksichtigung aktueller / dauerhaft entfallener Horste Abgrenzung der Schwerpunkträume: mind. 500 m um relevante Horste + Umgebung bis mind m in Abh. von Habitateignung (nicht unbedingt konzentrisch) 10
11 Vorgehensweise und Ergebnisse (VI) Bsp. Schwarzstorch-Schwerpunkträume Orientiert an aktuell bestätigten Nestern (einschl. Wechsel- und Ausweichstandorte) gemäß Staatlicher Vogelschutzwarte HE/RP/SL Abgrenzung der Schwerpunkträume: mind m um alle Neststandorte + essentielle Nahrungsgebiete (einschl. häufig beflogene Einflugschneisen) in Entfernungen bis etwa m und mehr um die Neststandorte (nicht unbedingt konzentrisch) 11
12 Vorgehensweise und Ergebnisse (VII) Bsp. Schwarzstorch-Schwerpunkträume Schwerpunktraum für den Schwarzstorch Quelle: Archiv Vogelschutzwarte HE/RP/SL 12
13 Vorgehensweise und Ergebnisse (VIII) Ergebnis (Karte 11 zum Teilregionalplan) Schwarzstorch verbleibendes mögliches VRG WE Rotmilan Brut- und Rastgebiet VSG + Schwerpunkträume: 46 % der Regionsfläche Vogelschutzgebiet 13
14 Vorgehensweise und Ergebnisse (IX) Rechtliche Wirkung der Schwerpunkträume (a) Gewichtige regionalplanerische Restriktionskriterien keine Ausweisung von VRG WE Gezielte Förderung der windkraftempfindlichen Vogelarten in den Schwerpunkträumen, z.b. durch Kompensationsmaßnahmen, durch Artenhilfskonzepte sowie im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung 14
15 Vorgehensweise und Ergebnisse (X) Rechtliche Wirkung der Schwerpunkträume (b) In der Regel lösbare artenschutzrechtliche Fragestellungen bei WEA-Vorhaben in VRG WE (Einzelfallprüfung auf örtlicher Ebene): Bei Störungsrisiko oder signifikant erhöhtem Tötungsrisiko ggf. Durchführung von CEF-Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials erfolgreiche Ausnahmeprüfung nach 45 Abs. 7 BNatSchG in Verfahren nach BImSchG ggf. bei Durchführung von FCS- Maßnahmen, da Alternativlosigkeit und zwingendes öffentliches Interesse gegeben sind 15
16 Erfahrungen (I) Fast flächendeckendes Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten in Mittelhessen Räumliche Schwerpunktbildung auf der Regionalplanebene erforderlich Festlegung adäquater Puffer um relevante Horste, Nester und Nahrungshabitate gemäß der jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten Ggf. auftretende Konflikte mit dem Vogelzug in der Regel beherrschbar Kein relevanter Aspekt auf der Regionalplanebene Konfliktlösung auf der örtlichen Ebene möglich (z.b. zeitweiliges Abschalten) 16
17 Erfahrungen (II) abschließende regionalplanerische Abwägung angesichts der Dynamik von Landschaft und Avifauna erschwert Änderungen in der Artverbreitung, Waldstruktur etc. während der Planaufstellung und bis zur Genehmigung von WEA Perspektive von Regionalplanung mit Vorranggebieten Abgrenzung von Schwerpunkträumen stark orientiert an Habitateignung langfristige Quelle: H. D. Kuhl 17
18 Erfahrungen (III) Uneinigkeit bei Grundannahmen des Tötungs- und Störungsrisikos Gefährdung des Rotmilans nur bei Nahrungssuche/Balzflügen oder auch während Streckenflügen Horst - Nahrungsgebiet Tötungsrisiko weniger hoher WEA gegenüber vielen, niedrigen WEA Übertragbarkeit von Erkenntnissen und Anforderungen (z.b. Flugaktivität zur Nahrungssuche in der Horstumgebung) aus agrarisch geprägtem Flachland in wald- und grünlandreiches Mittelgebirge Schwierige Handhabbarkeit von Maßstäben für die Signifikanz des Tötungsrisikos (Basisgröße) und des Störungsrisikos (Populationsrelevanz) 18
19 Langfristige Planungsperspektive erfordert angemessene Behandlung des Artenschutzes populationsrelevante Schwerpunkträume Schwarz-weiß-Planung bringt Planungssicherheit, dennoch ggf. regionalplanerische Vorbehaltsgebiete als Option Plausibilisierung der im Planungsprozess genannten Daten zu Vogelvorkommen erforderlich (z.b. Datenaktualität, Wechselhorste) Im BImSch-Verfahren in den abgestimmten VRG WE alle Möglichkeiten der Realisierung von WEA ausschöpfen Konfliktminimierung Fazit und Ausblick (I) Artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG Tötung / Störung (Vertreibung) von Individuen/ Brutpaaren akzeptieren (sofern ohne Populationsrelevanz) 19
20 Fazit und Ausblick (II) Forschungsbedarf im Mittelgebirge: tatsächliche Auswirkungen von WEA auf bestimmte Vogelarten; Faktencheck unter gleichwertiger Einbeziehung kontroverser Standpunkte Suche nach praktikablen Regelungen zum Tötungsrisiko (EU-, Bundesund Landesebene): Populationsbezug, ggf. Möglichkeit der Ausnahmen nach Landesrecht ( 45 Abs. 7 BNatSchG) 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen: > Planung & Verkehr > Regionalplanung Erfurt, 14. Oktober
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