57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen
|
|
- Susanne Lichtenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss der 57. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes
2 Eingegangene im Rahmen der öffentlichen Auslegung Behörden insgesamt 20 : Kreis Kleve Bezirksregierung Düsseldorf / Kampfmittelbeseitigung Geologischer Dienst NRW Bundesamt.. Bundeswehr Deutsche Bahn AG Deichverband Stadtwerke Kalkar Straßen NRW IHK LVR Sondervermögen Abwassersammlung Kalkar RAG Thyssengas GmbH Wasser- und Schifffahrtsamt Amprion GmbH Unitiymedia NRW GmbH Stadt Xanten HWK Öffentlichkeit insgesamt 14 Einwender
3 Kreis Kleve (LaPla Anfrage): Hinweis auf Wassergewinnungsgebiet Obermörmter --> redaktionelle Korrektur im Umweltbericht
4 Planung von Windkraft-Konzentrationszonen in der Stadt Kalkar Kreis Kleve (LaPla Anfrage): Hinweis auf Wassergewinnungsgebiet Obermörmter --> redaktionelle Korrektur im Umweltbericht Bezirksregierung Düsseldorf: Beteiligung Amt für Bodendenkmalpflege --> beteiligt, aber keine Stellungnahme erfolgt Fläche Niedermörmter liegt in einem per Verordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet --> Rücksprache mit HLB erfolgt Trinkwassereinzugsgebiet Obermörmter / WSG I und II sind Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen --> Korrektur in Kriterientabelle 11,5 ha Stadt Kalkar
5 Geologischer Dienst: Neulouisendorf; Lage in Erdbebenzone Null --> ggf. Beachtung im Rahmen BImSchG-Genehmigung Bundeswehr: dezidierte Stellungnahme erst in Detailplanung möglich Deichverband: Südwestlich Hönnepel : drei Oberflächengewässer --> Ergänzung Umweltbericht Stadtwerke Kalkar: westlich gelegene Ausgleichsfläche bisher nicht realisiert --> aber im BP bzw. landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt Abstand zu Ausgleichsflächen von 100 auf 50 m ändern --> würde eine erneute öffentliche Auslegung erfordern, da das Gesamtkonzept angepasst werden müsste
6 Straßen NRW: Gefährdung des Verkehrs durch Schatten und Eiswurf; Abstand zu Straßen mindestens 1,5 fache der Summe aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser --> Maßnahmen wie Abschaltautomatik und Schattenwächter erfordern diesen Abstand nicht mehr Sondervermögen Abwasserwerk: alte Konzentrationszone erhalten, Anlagen in absehbarer Zeit repowern --> keine weitere Darstellung von Zone möglich, aber Aufstellung eines Bebauungsplanes Thyssengas GmbH: Ferngasleitungen beachten (Schutzabstand 40 m) --> 50 m berücksichtigt Ferngasleitungen nachrichtlich in FNP --> nur wenn Zone direkt betroffen
7 Amprion GmbH: keine Beschädigung der Freileitungen --> Maßnahmen wie Abschaltautomatik erfordern diesen Abstand nicht mehr Mindestabstand dreifacher Rotordurchmesser --> mittlerweile gibt es, die die Abweichung dieses Abstandes zulassen --> Einzelfallprüfung Keine Hinweise und Bedenken: Handwerkskammer Stadt Xanten Unitiymedia Deutsche Bahn AG
8 Einwendungen der Öffentlichkeit: Wertminderung Verlust von Lebensqualität / Zerstörung des Landschaftsbildes / Beeinträchtigung Naherholung Immissionen (Lärm, Infraschall, Licht, Schattenwurf) Ausbleiben von Vogelarten und Fledermäusen Planverfahren erfasst keine Kleinwindanlagen Aufstellung von Bebauungsplänen Ausschlusswirkung deutlicher formulieren erhöhte Brandgefahr Fehler im Verfahren Gutachten müssen durch unabhängige Gutachter überprüft werden Einhalten des 10 fachen Abstandes der Anlagenhöhe
9 Ausweisung einer Konzentrationszone im Bereich Appeldorn
10 Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 57. FNP-Änderung eingegangenen. 2. Die 57. FNP-Änderung mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen wird in der Fassung vom beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Stadt Kalkar
11 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss der 57. FNP-Änderung des Flächennutzungsplanes
Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
MehrVerwaltungserläuterungen und Beschlussvorschläge für die öffentliche Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am
Verwaltungserläuterungen und Beschlussvorschläge für die öffentliche Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am 11.07.2013 Punkt 1: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen zur 26. Änderung
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrBekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen
MehrS T A D T J Ü L I C H
S T A D T J Ü L I C H B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen, Ortslage Barmen-Merzenhausen. Sachverhalt Der Rat der
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrWindkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde
Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm Telefon: 08441 27-0 Fax: 08441 27-271 E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de
Mehr45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t
45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31
MehrHandreichung. für die Kommunen zur Vorlage von Flächennutzungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln
Handreichung für die Kommunen zur Vorlage von Flächennutzungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Dezernat 35 November 2016 1 Vorbemerkung
MehrZu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am
BEKANNTMACHUNG Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Garching Aufstellung gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß
MehrSTADT KALKAR. BEBAUUNGSPLAN NR. 063 Appeldorn Ost, 6. Änderung AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN STADT KALKAR AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN
63, 6. Änderung Auswertung der Anregungen STADT KALKAR BEBAUUNGSPLAN NR. 063 Appeldorn Ost, 6. Änderung AUSWERTUNG DER ANREGUNGEN Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB ENTFÄLLT ES WURDEN KEINE
MehrBauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten:
MehrS T A D T J Ü L I C H
S T A D T J Ü L I C H B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 41 WKZ 1, nördlich Mersch, Ortslage Mersch. Sachverhalt Der Rat der hat in seiner Sitzung
MehrÖffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom
Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 04.06.2018 Beschluss Nr. 749 Abstimmungsergebnis 16 : 0 Amtsverlust als Marktgemeinderätin von Frau Manuela Obert Der Marktgemeinderat
MehrNummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 28.11.2016 1. 2. Inhaltsverzeichnis: Korrektur zur Bekanntmachung: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrAusgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde
MehrGemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016
Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016 Vorstellung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß 3(1) und 4(1) BauGB Planungsbüro Tischmann
Mehrvom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019
Bekanntmachung der Gemeinde Schwalmtal Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat am 12. Dezember 2018 gemäß 4 a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November
MehrBeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 Windpark Osterbelmhusen, westlich des Helser Fleths der Stadt Brunsbüttel (36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B - der Stadt Brunsbüttel) Beteiligung
MehrStadt Lügde Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1-
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1- Stadt Lügde 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lügde Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am
HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrDefinitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick
Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Landesjägertag 2010 in Erding 1 Definitionen Freiflächen-Photovoltaikanlagen großflächig
MehrTeil B Auswertung der Anregungen aus den Beteiligungsverfahren
Stadt Kalkar 57. Änderung des Flächennutzungsplans Windenergie Auswertung der Anregungen Teil B Auswertung der Anregungen aus den Beteiligungsverfahren B.1 Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrAngaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans ( F-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
MehrStadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung.
Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.
MehrBau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss Az (4) brs/ Verwaltungsausschuss vom Internet: JA NEIN
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister Bau-, Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 03.07.2014 Az. 61 26 10 (4) brs/ 14.07.2014 Verwaltungsausschuss vom 26.06.2014 Internet: JA NEIN
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Mehrbis einschließlich
Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der
MehrStadtratssitzung am I Öffentlicher Teil. Stadtratssitzung am I Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkte für den 16.02.2017 1. Vollzug BauGB; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes Heißmanning Weingartenfeld Feststellungsbeschluss 2. Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e. V.; 1.
MehrDer Rat der Stadt Siegen hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für die Änderung 73.2 des Flächennutzungsplanes gefasst.
Zusammenfassende Erklärung zur Änderung 73.2 des Flächennutzungsplanes (FNP) und des Bebauungsplanes Nr. 351 Gewerbegebiet Martinshardt gem. 10 (4) BauGB Fachbereich 7/3 1. Arbeitsgruppe Verfahrensablauf
MehrAlte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück
MehrBekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014
Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung
MehrAmtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -
Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 15. August 2018 Nummer 13 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung der Genehmigung gemäß 6 Abs. 5 BauGB über die 48. Änderung
MehrSTADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F
PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 96 24 67 peter.flaspoehler@t-online.de www.peter-flaspoehler.de Bearbeitung:
MehrBegründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrWer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt?
Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und Fachmarktzentrums in Memmingen Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Entscheidungen der Regierung von Schwaben Entscheidungen der Stadt MM (
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrVORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status
MehrErgebnisflächen Standortanalyse Windkraft
Standortanalyse für Windkraftanlagen Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft >50m Gesamthöhe Bürgerversammlung in Althausen Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim Igersheim Assamstadt 19. März 2013
MehrFlächennutzungsplan Vorbereitende Bauleitplan
Flächennutzungsplan Vorbereitende Bauleitplan 1-7 Baugesetzbuch Sowie Berücksichtigung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanZVO) Funktion des FNP Umfassendes Konzept für
MehrGemeinde Senden. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Gemeindeentwicklungsausschuss. 02.
1 Gemeinde Senden 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeentwicklungsausschuss 02. Juli 2013 Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97 33689 Bielefeld Tel. 05205-7298-0 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de
MehrPlanungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes Dr. Johannes Dreier Regierungspräsidium Freiburg Folie 1, 07.03.2012 Windkraft 10% insgesamt 35%
MehrLfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung
Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde
Mehr1. Landkreis Harz, Schr. v Wird im B-Planverfahren beachtet.
Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägung Seite: 1 1. Landkreis Harz, Schr. v. 28.06.2010 - Wird im B-Planverfahren beachtet. - Kenntnisnahme, kein Korrekturbedarf der Planung. -
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrGroße Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen
MehrBauleitplanung der Gemeinde Beelen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32
Bauleitplanung der Gemeinde Beelen Anlage 1 zu TOP I/1 zum Protokoll des Bauund Planungsausschusses vom 14.12.2017 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32 Vorschläge zum
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt
Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014
Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrGemeinde Molbergen TOP 4 / Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld
1 Gemeinde Molbergen TOP 4 / 5 13. Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitig Beteiligung Ratssitzung
MehrStadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
MehrDie Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen
Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs.
Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
MehrAngaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan
Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
MehrTOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie
Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Privilegierung im Außenbereich Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) WKA damit grundsätzlich im Außenbereich
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrArbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen
Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien
MehrBeckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
MehrWindkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald
Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten
MehrFlächennutzungsplan- Neuaufstellung
Stadt Datteln Flächennutzungsplan-Neuaufstellung Flächennutzungsplan- Neuaufstellung Bürgerinformationsveranstaltung 06. Mai 2015 Heute zeigen wir Ihnen... was ein Flächennutzungsplan ist... den bisherigen
MehrAusbau der Windkraftnutzung
Ausbau der Windkraftnutzung Städtische Energie- und Klimaschutzziele Quelle: Badische Zeitung Quelle: http://img.fotocommunity.com/images/baden-wuerttemberg/freiburg Seite 1 Klimapolitische Zielsetzung
MehrFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)
MehrGemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/
Gemeinde Oerel Weißdornweg 7 Anschriften gemäß Verteilerliste Bebauungsplan Oerel Nr. 17 Gewerbekamp Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit / Benachrichtigung 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB Gemeinde Oerel
MehrGemeinde Wangerland Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung
MehrFrau Kundschaft, Herr Neumann, Herr Böcker, Herr Rohleder, Herr Urbanek
Amt Am Stettiner Haff 25.09.2017 Stettiner Straße 1 17367 Eggesin Gemeinde Hintersee Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Hintersee am 21.09.2017 Tagungsort: Beginn: Ende: Teilnehmer:
MehrDer Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrStadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg
Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung
MehrBebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss
Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt
MehrBürgerinformation. zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen
Bürgerinformation zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen 02. September 2014 19:00 Uhr hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 1 Überblick 1. Historie der Planungen für die Windenergie
MehrInnenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung
Bauleitplanung an die Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB - vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 18.7.2013, Az.4 CN 3.12) Dipl.Ing. Klaus Goede Referatsleiter Städtebau und
MehrAmtsblatt der Stadt Borken 06/2010. B e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 im Bereich des
MehrBauleitplanung der Gemeinde Beelen BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Beelen Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 23/2018 BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: I.
MehrStadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.
Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht
MehrOrtsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
MehrGemeinde Issum. Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN
Gemeinde Issum Bürgerinformation Juni 2013 UNTERSUCHUNG DER MÖGLICHEN VORRANGZONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN Windrad höher als der Kölner Dom Energiewende Neue Flächen für Windenergie Protest gegen höhere
MehrFrühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB
östl. Hosfelds Katernberg Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Herzlich Willkommen! 06. September 2017 Kontakt: Stadt Wuppertal, Desiree Bandemer / 563-6834 Folie 2 1. Überblick über
MehrGemeinde Börger Der Bürgermeister
Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der
Mehr1 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs.2 BauGB)
Stadt Bad Waldsee Bebauungsplan MU 18 "1. Erweiterung Gewerbegebiet Mennisweiler" und 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mennisweiler" sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu Abwägungs-
MehrAmtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -
Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrStadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)
MehrA M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land
A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Juli 2018 Nr. 16 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Bekanntmachung Beschlüsse aus
MehrNeue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung
Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke
MehrAmtsblatt Nr. 01/2019 ausgegeben am: 03. Januar 2019
Amtsblatt Nr. 01/2019 ausgegeben am: 03. Januar 2019 Nr. Gegenstand Seite 1 Bebauungsplan Lünen Nr. 227 01 PhotovoltaikFreiflächenanlagen Niersteheide Beteiligung der Öffentlichkeit 2 Aufgebot der Sparkassenurkunde
MehrStuttgart - Vaihingen
Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung
MehrWindenergieplanung Nettersheim an der Autobahn A1
Windenergieplanung an der Autobahn A1 REA GmbH Regenerative Energie Anlagen Management Hans-Willi Schruff, Dipl.-Ing. Kreuzherrenstraße 8 52355 Düren 1 Windkraft: Spitze bei den regenerativen Energien
MehrStadt Sulz an Neckar, Stadtteil Holzhausen- Mitte Landkreis Rottweil
Anlage 5 Stadt Sulz an Neckar, Stadtteil Holzhausen- Mitte Landkreis Rottweil Bebauungsplan Holzhausen-Mitte im Stadtteil Holzhausen zur Bebauungsplan Entwurfsfassung vom 30.04.2015 Büro iton, Sulz a.n.,
MehrBauleitplanung der Gemeinde Beelen BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Beelen BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Mehr