Leistungsübersicht R+V-UnternehmensPolice

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1 DAS PLUS: RUNDUMSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN. Die R+V-UnternehmensPolice: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Leistungsübersicht R+V-UnternehmensPolice Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vertragsarten und Anwendungsbereiche: > > gesetzlich vorgeschriebener Versicherungsschutz für all jene Berufsgruppen, bei denen der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Zulassungs-, Erlaubnis- oder Registrierungsvoraussetzung ist, z. B.: Rechtsanwälte, Steuerberater, Patentanwälte, Notare Versicherungsmakler und Versicherungsberater Anlageberater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Immobiliardarlehensvermittler/-berater Rentenberater, Inkassounternehmen, Betreuungsvereine, Zwangsverwalter, Lohnsteuerhilfevereine, Berater in einem ausländischen Recht Die Vertragsart enthält den Zusatz Pflichtversicherung. > > Empfohlener Versicherungsschutz für weitere über Berufsgruppen, die zwar nicht der Versicherungspflicht unterliegen, deren Tätigkeit aber typischerweise mit einem hohen Vermögensschaden-Risiko einhergeht entweder bei Dritten, insbesondere Kunden (), oder aber im eigenen Unternehmen durch fahrlässig handelnde Mitarbeiter (). Versicherte Schäden Echte, unmittelbare Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden Bsp.: Aufgrund eines Beratungsfehlers werden Fördergelder nicht genehmigt (unmittelbarer Vermögensschaden). Bsp.: Wegen der entstandenen Finanzierungslücke können dringend benötigte Maschinen nicht angeschafft werden, wodurch es zu Umsatzausfällen kommt (Folgeschaden). Haftpflichttypisch ist die Absicherung von, also bei Kunden/Mandanten des Versicherungsnehmers. Die Deckung von umfasst ebenfalls Sachschäden an z. B. Akten und Schriftstücken (kein Sublimit). Daneben sowie bei Branchen, die kein originäres Drittschaden-Risiko haben (z. B. Handel, Gewerbe, Produktion) besteht die Möglichkeit der Absicherung von. Versichert ist der Schaden, der dem Betrieb durch einen fahrlässigen Mitarbeiterfehler entstanden ist, und zwar in der Höhe, in der der Mitarbeiter dafür haftet. Rechts- und steuerberatende Berufe (Pflichtversicherung) > > Rechtsanwälte (auch in Dtld. niedergelassene europäische Anwälte EuRAG-Anwälte) > > Patentanwälte > > Rechtsbeistände ( 209 BRAO) > > Notare (Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, neue Bundesländer) > > Anwaltsnotare (Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) > > Steuerberater > > Steuerbevollmächtigte Ist der Berufsträger als besonderer Treuhänder durch Gericht oder Behörde bestellt, zum Beispiel als Insolvenz- oder Zwangsverwalter, wird auf Antrag gesonderter Versicherungsschutz mit eigener Kapazität zur Verfügung gestellt (Einzelfall-/Objektdeckung). = versichert

2 Rechts- und steuerberatende Berufe (Pflichtversicherung) Formen der Berufsausübung Versicherungsschutz wird geboten für alle Formen der Berufsausübung: > > Einzelunternehmen (Einzelperson, auch in Bürogemeinschaft) > > Sozietät (Gesellschaft bürgerl. Rechts) > > Partnerschaftsgesellschaft > > LLP (Limited Liability Partnership) > > PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) > > GmbH > > AG Fachanwalt/Fachberater Personen mit Fachanwalts-/Fachberatertitel erhalten einen Qualifikationsnachlass in Höhe von 15 %. Versicherungssummen/Maximierung (Mindest-)Versicherungssumme und Maximierung richten sich den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben folgend nach der jeweiligen Zielgruppe sowie der Form der Berufsausübung. Höhere Kapazitäten bis max. 2,5 Mio. EUR (Jahresdeckungen) bzw. bis 5 Mio. EUR (Objektdeckungen) stehen als Alternativen zur Wahl. Zeitlicher Umfang/Rückwärtsdeckung/Spätschadenschutz Vorleistungspflicht der R+V, wenn Verstoßzeitpunkt streitig/unklar Unbegrenzte Nachmeldefrist für Pflichtverstöße während der Vertragslaufzeit (max. 2,5 Mio. EUR/2-fach je Versicherungsjahr) Versicherungsfall Fester Selbstbehalt 250 EUR (Standard) Nachlässe für Selbstbehalts-Alternativen 500 EUR/750 EUR/1.000 EUR/1.500 EUR Versicherungsschutz für die rechtlich zulässige Tätigkeit laut Versicherungsschein Rückwärtsdeckung bei Versichererwechsel (Übernahme der Nachmeldefrist) Keine Anrechnung vereinnahmter Honorare auf die Ersatzleistung Versicherungsschutz für Vertreter sowie Erben des Versicherungsnehmers Ansprüche gegen die GbR bei beruflichen Zusammenschlüssen Schutz für Altverbindlichkeiten bei Eintritt in bestehende Kanzlei Schutz für Neuverbindlichkeiten nach Ausscheiden aus der Gesellschaft Schmerzensgeldansprüche, z. B. bei vermeidbarem Freiheitsentzug Anderkontendeckung Verstöße beim Zahlungsakt/bei der Kassenführung Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf/wissentlicher Pflichtverletzung Tätigkeiten in Aufsichtsgremien (Rechtsanwälte und Steuerberater) Tätigkeiten in berufsständischen Zusammenschlüssen (z. B. Anwaltsverein) Mitversicherung kaufm. Risiken bei gerichtlicher/behördlicher Bestellung Mitversicherung private Finanzplanung bei Mandanten (Steuerberater) Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen Verletzung berufsständischer Verhaltensvorschriften Mitversicherung der Zwangsverwaltertätigkeit Mitversicherung von 1) bei PersGes + Non-Profit: bes. Vereinbarung 2) in voller Höhe der Ersatzleistung für Kosten

3 Versicherungs- und Finanzdienstleister (Pflichtversicherung) > > Versicherungsmakler > > Mehrfachvertreter/-agenten > > Selbständige Handelsvertreter von Maklern/Mehrfachagenten > > Versicherungsvertreter ohne Haftungsdach > > Versicherungsvermittler ( 34d Abs. 6 GewO) > > Versicherungsberater ( 34d Abs. 2 GewO) > > Finanzanlagenvermittler ( 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO) > > Honorar-Finanzanlagenberater ( 34 h GewO) > > Immobiliardarlehensvermittler/-berater ( 34 i GewO) Formen der Berufsausübung Versicherungsschutz wird geboten für folgende Formen der Berufsausübung: > > Einzelunternehmen (Einzelkaufmann) > > GbR > > OHG > > KG > > GmbH > > GmbH & Co. KG > > AG > > eg (nicht Kreditgenossenschaft) > > UG (Unternehmergesellschaft [haftungsbeschränkt]) > > Körperschaft des öffentlichen Rechts Kündigungsverzicht Verzicht des Versicherers auf sein schadenfallbedingtes Kündigungsrecht gegen Mehrprämie bei Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern sowie Honorar-Finanzanlagenberatern bzw. Finanzanlagenvermittlern. Ausschlüsse (Mindest-)Versicherungssumme und Maximierung richten sich den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben folgend nach der jeweiligen Zielgruppe sowie der Form der Berufsausübung. Höhere Kapazitäten stehen als Alternativen zur Wahl. Zeitlicher Umfang/Rückwärtsdeckung/Spätschadenschutz Vorleistungspflicht der R+V, wenn Verstoßzeitpunkt streitig/unklar Unbegrenzte Nachmeldefrist für Pflichtverstöße während der Vertragslaufzeit (max. 2,5 Mio. EUR/2-fach je Versicherungsjahr) Selbstbehalt Fester Selbstbehalt 250 EUR (Standard) Nachlässe für Selbstbehalts-Alternativen 500 EUR/750 EUR/1.000 EUR/1.500 EUR Versicherungsschutz für die rechtlich zulässige Tätigkeit laut Versicherungsschein Rückwärtsdeckung bei Versichererwechsel (Übernahme der Nachmeldefrist) Keine Anrechnung vereinnahmter Honorare auf die Ersatzleistung Versicherungsschutz für Vertreter sowie Erben des Versicherungsnehmers Ansprüche gegen die GbR bei beruflichen Zusammenschlüssen Schutz für Altverbindlichkeiten bei Eintritt in bestehende Firma/Agentur Schutz für Neuverbindlichkeiten nach Ausscheiden aus Firma/Agentur Schmerzensgeldansprüche

4 Versicherungs- und Finanzdienstleister (Pflichtversicherung) Verstöße beim Zahlungsakt oder bei der Kassenführung bei Inkassovollmacht Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf/wissentlicher Pflichtverletzung Vermittlung von Produkten zur betrieblichen Altersversorgung (Vers.-Vermittler) Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten (Vers.-Vermittler) Beratung von Mitarbeitern des Auftraggebers (z. B. bei Gruppenversicherungen) Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen Verletzung berufsständischer Verhaltensvorschriften Mitversicherung der Zwangsverwaltertätigkeit Mitversicherung von Rechtsdienstleister und Treuhänder (Pflichtversicherung) > > Inkassounternehmen ( 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG) > > Rentenberater ( 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG) > > Rechtskundiger in einem ausländischen Recht ( 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG) > > Rechtskundiger aufgrund besonderer Sachkunde > > Zwangsverwalter > > Betreuungsverein > > Lohnsteuerhilfeverein Objektdeckungen für gerichtlich oder behördlich bestellte Treuhänder* > > Insolvenzverwalter > > Sachwalter oder Treuhänder nach der Insolvenzordnung > > Liquidator > > Testamentsvollstrecker > > Nachlass- und Vormundschaftssachen Die Tätigkeit als registrierter Rechtsdienstleister, gerichtlich oder behördlich bestellter Treuhänder kann auch bei den rechts- und steuerberatenden Berufen sowie bei den Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittlern mit gesonderter Kapazität mitversichert werden. * Keine Pflichtversicherung, eine Absicherung ist jedoch üblich und ratsam. Formen der Berufsausübung Versicherungsschutz wird geboten für folgende Formen der Berufsausübung: > > Einzelunternehmen (Einzelperson) > > GbR > > OHG > > KG > > GmbH > > GmbH & Co. KG > > AG > > eg > > UG (Unternehmergesellschaft [haftungsbeschränkt]) > > Körperschaft des öffentlichen Rechts > > Verein Versicherungssummen/Maximierung Entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Höhere Kapazitäten stehen als Alternativen zur Wahl. Zeitlicher Umfang/Rückwärtsdeckung/Spätschadenschutz Vorleistungspflicht der R+V, wenn Verstoßzeitpunkt streitig/unklar Unbegrenzte Nachmeldefrist für Pflichtverstöße während der Vertragslaufzeit (max. 2,5 Mio. EUR/2-fach je Versicherungsjahr) = versichert = optional

5 Rechtsdienstleister und Treuhänder (Pflichtversicherung) Selbstbehalt Fester Selbstbehalt 250 EUR (Standard) Nachlässe für Selbstbehalts-Alternativen 500 EUR/750 EUR/1.000 EUR/1.500 EUR Versicherungsschutz für die rechtlich zulässige Tätigkeit laut Versicherungsschein Rückwärtsdeckung bei Versichererwechsel (Übernahme der Nachmeldefrist) Keine Anrechnung vereinnahmter Honorare auf die Ersatzleistung Versicherungsschutz für Vertreter sowie Erben des Versicherungsnehmers Ansprüche gegen die GbR bei beruflichen Zusammenschlüssen Schutz für Altverbindlichkeiten bei Eintritt in bestehende Kanzlei/Firma Schutz für Neuverbindlichkeiten nach Ausscheiden aus Kanzlei/Firma Schmerzensgeldansprüche Anderkontendeckung Verstöße beim Zahlungsakt/bei der Kassenführung Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf/wissentlicher Pflichtverletzung Bei Betriebsfortführungen: auch Ansprüche aus Kalkulations-, Organisations- oder Investitionstätigkeit (Betreuungsvereine, Zwangsverwalter) Nichtabführung öffentlicher Abgaben (Insolvenz- und Zwangsverwalter) Nicht-/fehlerhafter Abschluss/Fortführung von Versicherungsverträgen (Insolvenz- und Zwangsverwalter) Vorsätzliche Straftaten gegen das verwaltete Vermögen durch eigene/fremde Angestellte/Mitarbeiter (Insolvenz- und Zwangsverwalter) Einschluss der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen Einschluss der Verletzung berufsständischer Verhaltensvorschriften Mitversicherung von Vermögensschaden-Haftpflicht (alle sonstigen Berufsgruppen) Dienstleister, die beratend, bewertend, begutachtend oder verwaltend tätig sind Dienstleister, deren Tätigkeit typischerweise mit einem Vermögensschaden-Risiko einhergeht Versicherte Schäden Unmittelbare Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden Bei Drittschadenrisiken: auch Sachschäden an z. B. Akten und Schriftstücken in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (kein Sublimit) anderer Branchen (z. B. Handel, Gewerbe, Produktion), die Vermögensschäden bisher nicht versichern konnten Versicherungssummen/Maximierung Bis zu 5 Mio. EUR/2-fach je Versicherungsjahr

6 Vermögensschaden-Haftpflicht (alle sonstigen Berufsgruppen) Zeitlicher Umfang Rückwärtsversicherung (Anfrage Direktion) 5 Jahre Nachmeldefrist Unbegrenzte Nachmeldefrist bei dauerndem Wegfall des versicherten Interesses (z. B. wegen Alter oder Krankheit) (: bis max. 1 Mio. EUR; : bis max. 5 Mio. EUR) Auslandsschäden Weltweiter Versicherungsschutz (exklusive namentlich benannter Common-Law-Länder) Ausländische Niederlassungen Selbstbeteiligung Kein Selbstbehalt Offene Deckung ohne abschließende Aufzählung versicherter Tätigkeiten Versicherung von Mitversicherung von Entscheidungen in Schiedsgerichtsverfahren Vorsorgeversicherung Deutlich reduzierter Ausschlusskatalog, insb. Abwehrschutz bei bestrittener wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zur Feststellung des Vorliegens Mitversicherung von Unterlassungsansprüchen Mitversicherung von Widerrufsverlangen Mitversicherung von einstweiligen Verfügungen Mitversicherung von Fehlern durch eingeschaltete Subunternehmer Mitversicherung persönlicher Inanspruchnahmen von Mitarbeitern Einschluss von IT-Dienstleistungen (abhängig von den versicherten Risiken) Einschluss von Schlüsselverlustrisiken (abhängig von den versicherten Risiken) Einschluss der Datenhaftpflicht (Verstoß gegen Datenschutzgesetze) = versichert = optional Diese Leistungsübersicht dient zu Ihrer allgemeinen Information und kann von Ihrem gewählten Deckungsumfang abweichen. Der für Ihren Vertrag geltende Deckungsumfang wird abschließend im Antrag, im Versicherungsschein und in den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen der R+V-UnternehmensPolice festgelegt. Die Leistungsübersicht ist kein Vertragsbestandteil Stand 02.18

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