AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 10/13

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1 Akte: AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 10/13 genehmigt am 10. September 2013 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 20. August 2013 Zeit Ort Vorsitz Anwesend Entschuldigt 17:30 Uhr Uhr Gemeindezentrum, Sitzungszimmer (Dachgeschoss) Günter Mahl, Gemeindevorsteher Alle Mitglieder des Gemeinderats GR Max Burgmeier, GR Jürgen Negele Referenten / zu GRT Berater Architekten und Vertreter der Bauherrschaft, Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, Magnus Pfiffner, Bauverwaltung Hochbau zu GRT Jolanda Rohner Wessner, Personalleiterin, Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung zu GRT Emanuel Banzer, Amtsleiter Amt für Bevölkerungsschutz (ABS), Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, Heinz Kindle, Bauverwaltung Tiefbau, Martin Tschol, Förster, Werner Büchel, Wassermeister zu GRT Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, Heinz Kindle, Bauverwaltung Tiefbau zu GRT , GRT und GRT Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung Gemeindevorsteher: Ein Gemeinderat: Für das Protokoll: Günter Mahl Eva Johann Luzia Deplazes

2 1 / 11 Auf Antrag der Protokollführung wird ein neues Traktandum GRT Genehmigung der Traktandenliste in die Traktandenliste aufgenommen. Die Behandlung des Traktandums wird vorgezogen. Die Änderung der Reihenfolge bleibt im Protokoll unberücksichtigt ( ) Bauverwaltung / H - Gestaltungsplan Dienstleistungszentrum Sonne Dorfstrasse / Landstrasse / Kappeliweg, Tr. Parz. Nrn. 2516, 2443 (Teilbereich Landstrasse) 2515 (Teilbereich Dorfstrasse) und 1929 (Teilbereich Kappeliweg) - Genehmigung Die Architekten und Vertreter der Bauherrschaft, sowie Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung und Magnus Pfiffner, Bauverwaltung/H stellen das Projekt vor und stehen dem Rat für Fragen zur Verfügung. Beschluss: (mehrheitlich: 7 Ja: 4 FBP, 3 VU / 2 Nein: 1 FBP, 1 FL) Der GR genehmigt den vorliegenden Gestaltungsplan mit den dazugehörenden Sonderbauvorschriften (041) Personalkommission - Stellenvergabe "Leiter Tiefbau Unterhalt" - Ersatzanstellung Die Personalleiterin Jolanda Rohner-Wessner sowie der Leiter Bauverwaltung Paul Eberle sind bei diesem Traktandum anwesend. Der GR stimmt der Anstellung von Herrn Stephan Banzer, Vaduz, per 1. Dezember 2013 als Leiter Tiefbau Unterhalt zu Gemeindevorstehung - Hochwasserschutz Triesen - aktueller Stand - künftige Herausforderungen Der Gemeindevorsteher begrüsst zu diesem Traktandum Emanuel Banzer, Amtsleiter Amt für Bevölkerungsschutz sowie Werner Büchel, Wassermeister, Martin Tschol, Förster und Heinz Kindle, Bauverwaltung / T. Der Amtsleiter Amt für Bevölkerungsschutz (nachfolgend Amtsleiter ABS genannt) stellt die Thematik vor. Er bittet darum, die nachfolgende Präsentation als Pulsreferat zu betrachten und fordert die Anwesenden auf, allfällige spezifische Fragen spontan zu stellen. Aus Sicht des Hochwasserschutzes ist die Gemeinde Triesen das Wasserschloss Liechtensteins und ein Brennpunkt im Falle von Starkniederschlägen. Das Gewässersystem stellt sich aus drei Gewässertypen mit ihrem spezifischen Problemstellen zusammen. Diese werden separat behandelt (vgl. Lösungsmodell CH und A). Sie werden budgetär ebenfalls eigenständig abgebildet (vgl. Landesrechnung).

3 2 / 11 Rüfen: Entwässerung des Gebirges, Geschiebeproblematik, Schuttkegel, Sammleranlagen Alpenrhein: grösster Wildbach Europas mit E 5500 km2 (Rüfen mündeten bis vor der zu Ende des 19. Jh. erfolgten Korrektion direkt in den Rhein). Binnengewässer: Folge der Rheinkorrektion, Hochwasserproblematik. Triesen als Wasserschloss hat eine besondere Problemstellung: 10 Rüfen, wovon die Lawenarüfe die Grösste ist und geologisch bedingt die grössten Abflussbeiwerte hat. Beim Rhein ist die Differenz des Wasserstandes (Rhein / Binnenkanal) topologisch bedingt am Grössten, Probleme sind Dammstabilität und Distanz zum Kanal. Beim Kanal generieren 1/3 Einflüsse mehr als die Hälfte des Abflusses, was eine historisch bedingte Minderkapazität bedeutet. Somit ist die Wahrscheinlichkeit von Hochwasserschäden in Triesen am Grössten. Instrumente des Hochwasserschutzes: Wie können wir diesen Problemen begegnen, über welche Instrumente verfügt der Hochwasserschutz: Bauliche Schutzmassnahmen: in den vergangenen 60 Jahren wurde landesweit über eine halbe Milliarde CHF investiert, z. B. beim Schindelholzbach (Folie 3), wo seit 1980 ca. CHF 11 Millionen verbaut wurden. Raumplanerischer Schutz / Gefahrenkarte Raumrelevante Tätigkeiten und Priorisierung der baulichen Massnahmen bilden die Grundlage für den organisatorischen Hochwasserschutz. Der raumplanerische Schutz hat sich bewährt, ist nicht nur raumplanerisch relevant, es profitiert auch die bauliche Seite vom Hochwasserschutz. Die Landesbehörden orientieren sich bei der Priorisierung und Umsetzung der baulichen Schutzmassnahmen an der Gefahrenkarte. Zwischenzeitlich sind diverse Gefahrenstellen eliminiert worden. Wasserwehr Grösster Fortschritt bei diesem Instrument sind die erstellten Einsatzdispositive. Zwischenzeitlich wurden diverse Übungen durchgeführt, vgl. Flussgau oder Einsatz in Ruggell. Nachfolgende Folie zeigt eine Übung zur Stabilisierung des Dammes. Die grösste Herausforderung stellt das Sicherstellen der personellen und materiellen Ressourcen dar. Die Übungskadenz muss beibehalten, ev. gesteigert werden, die Einsatzdispositive müssen fortlaufend aktualisiert werden. Eine Überarbeitung der Gefahrenkarte ist geplant: Zudem wurde ein Pilotprojekt Tobelbach ausgearbeitet. Die grösste Herausforderung stellt nach wie vor die Beurteilung der Rutschphänomene dar. Schutzwasserbau - Rüfen: Neuestes Bauwerk: Tirolerwehr beim Saxbach Weitere geplante Neubauprojekte sind: Ausbau Sammler Poskabach, Geschieberückhaltesperre Schindelholzbach. Im Weiteren Unterhalt und Erneuerung der vorhandenen Schutzbauwerke. Revision der Gefahrenkarte. Die grösste Herausforderung ist, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die bestehenden Anlagen zu unterhalten und zu erneuern.

4 3 / 11 Ebenfalls ein grosses Problem ist die Siedlungsentwässerung, zumal die gesetzlichen Vorgaben nicht in allen Gemeinden entsprechend umgesetzt werden. Die nachfolgende, eindrückliche Folie zeigt den Sammler Letzanabach bei den Niederschlägen im Frühjahr. Binnengewässer / Kanal: Grösstes Problem sind die ungenügenden Abflusskapazitäten! Mögliche Lösungsansätze sind: - Retention, hier im Beispiel das Hochwasser-Rückhaltebecken Säga (Folie 14). Ein weiterer Lösungsansatz sind Gerinneanpassungen im Binnenkanal. Diese stellen eine grosse Herausforderung dar, da entlang des Binnenkanals private Liegenschaften anstossen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang Raumplanung und Einhaltung der Gewässerabstände. Triesen ist vorbildlich sowohl in der Umsetzung wie auch in der Richtplanung. Weitere Massnahmen sind: Fertigstellung Ausbau Lawenasammler sowie die Erweiterung HWR Säga mit Becken II Entamoos in Richtung Balzers. Parallel dazu sind in der Gemeinde Balzers folgende Vorhaben geplant: Balzner Riet, Ausbau Sammleranlage Balzner Rüfe. Rhein: Die nachfolgende Folie (Folie 15) zeigt die Auswirkung auf den Wasserstand bei einem 100- jährigen Hochwassers (HQ 100 = ca m3/sek. = ca Badewannen, statistisch alle 100 Jahre auftretend) Auswirkung auf den Wasserstand bei einem 300-jährigen Hochwasser (HQ 300 = mehr als m3/sek., statistisch alle 300 Jahre auftretend) Bei der Dammstabilität ist die grösste Schwachstelle im Bereich der Gemeinde Triesen. Dies ist insgesamt darauf zurückzuführen, dass beim Bau des Dammes verschiedene Materialien verwendet wurden und deshalb Grundbrüche und Durchsickerungen möglich sind. Ein Jahrhunderthochwasser HQ 100 ist bezüglich Wasserspiegel des Rheins kein Problem. Ein Hochwasser bis HQ 300 wäre bei guter Vorbereitung (Kontroll- und Interventionsweg, Wasserwehr) knapp haltbar, da die Problemstellen bekannt sind. Ein Hochwasser in diesem Ausmass könnte am Rheindamm jedoch Grundbrüche, innere Erosionen und Durchsickerungen zur Folge haben, welche die Gesamtstabilität des Dammes beeinträchtigen. Bei einem Hochwasser ab HQ 300 kann der Bestand des Dammes nicht mehr garantiert werden. Grösste Herausforderung beim Rheindamm: Mittelfreistellung für entsprechende Projekte. Am Schluss der Präsentation bedankt sich der Amtsleiter ABS für das Heimspiel und betont, dass Verständnis für die Hochwasserproblematik nur durch Kenntnis der Gefahrensituationen entstehe. Anschliessend beantwortet er Fragen aus dem Rat. Sind im Land Trennsysteme vorhanden = sowohl als auch. Ein grosses Problem für Triesen stellt die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Triesenberg dar. Es wird eingehend darüber diskutiert, wie dieses Problem angegangen werden kann. Die Umsetzung des Entwässerungskonzeptes liegt in der Verantwortung der Gemeinde Triesenberg, das heisst, es ist kein Kontrollorgan vorhanden. Die Wichtigkeit der Einhaltung der vorgeschriebenen

5 4 / 11 Abflussbeiwerte muss untermauert und politisch entsprechend kommuniziert werden. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Triesen diesbezüglich aktiv bei der Gemeinde Triesenberg vorstellig werden muss. Zur Qualität der Beschaffenheit des Rheindammes teilt der Amtsleiter ABS folgendes mit: In der Schweiz wurde der Rheindamm durch die professionell ausgebildete Rheinbauleitung erstellt. In Liechtenstein erfolgte der Bau des Rheindammes durch Bauern in einer Hauruckaktion ohne Materialaustausch. Deshalb hat der Damm einen höchst heterogenen Aufbau, sodass bei einem Jahrhunderthochwasser ein Bruch auf der FL-Seite wahrscheinlicher ist. Weitere Fragen drehen sich um die bekannten Schwachstellen beim Rheindamm, welche gemäss dem Amtsleiter ABS durch Messungen des Wasserdruckes verifiziert und am geotechnischen Modell dokumentiert wurden. Damit werden Grundlagen für eine allfällige Sanierung geschaffen. Bei Eintreten auf ein Sanierungsprojekt würden diese Schwachstellen auf jeden Fall priorisiert werden. Ein Damm-Monitoring erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen, alle 2 Monate finden Sitzungen mit den entsprechenden Rheinbauleitern statt. Zur Frage, ob eine Verstärkung des Rheindammes möglich ist, teilt der Amtsleiter ABS mit, dass ein Projekt vorhanden sei, dieses jedoch Kosten in Höhe von CHF 50 Mio. verursachen würde. Es sei unwahrscheinlich, dass das Land in nächster Zeit die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stelle. Ein Rat fragt nach, ob eine Mitfinanzierung durch die Gemeinde einen Einfluss auf den Entscheid des Landes haben könnte. Der Gemeindevorsteher führt weiter aus, dass dies eine prüfenswerte Option sei, gegebenenfalls gemeinsam mit allen betroffenen Gemeinden. Der Leiter Bauverwaltung fragt nach, ob die Überlegungen des Kantons Graubünden in die Planung in Liechtenstein miteinfliessen. Der Amtsleiter ABS teilt mit, dass die Aktivitäten des Kantons Graubünden für den Hochwasserschutz Liechtenstein wenig relevant sind, ausser bei den Staudämmen (Bruch). Ein Rat erkundigt sich, ob der Bau einer Umfahrungsstrasse eine Stabilisierung oder eine Gefährdung des Rheindammes zur Folge habe. Der Amtsleiter ABS teilt mit, dass es dazu zwei Aspekte gebe. Zum einen sei beim Bau einer allfälligen Umfahrungsstrasse mit einer geschickten Anlage eine Sanierung / Stabilisierung möglich, andererseits jedoch werde der Raum für zukünftige Gewässer immer kleiner (Intention Lifelines). Im Weiteren dreht sich die Diskussion um eine Ausweitung des Binnenkanals. Diese bedingt jedoch massive Bodenauslösungen, da nur private Liegenschaften anstossen. Der Leiter ABS bezweifelt erstens, dass der Wille zur Bodenabgabe vorhanden ist, und zweitens, dass für ein solches Projekt momentan vom Land die finanziellen Mittel gesprochen würden (in der Gemeinde Vaduz scheiterte das Projekt trotz der Bodenauslösungen an den finanziellen Mitteln). Mögliche andere Lösungsvarianten wie Mauern, etc. werden diskutiert, jedoch nicht zielführend erachtet. Eine sinnvolle Sanierung ist nur mit Anpassungen am Gelände möglich. Für weitere Diskussionen zu einer möglichen Stabilisierung des Binnenkanals steht der Amtsleiter ABS jederzeit Verfügung, sofern diese im Interesse der Gemeinde sind. Der Amtsleiter ABS hält jedoch auch fest, dass mit der Finanzentflechtung die Verantwortung für den Hochwasserschutz beim Land liege. Die vorhandenen Mittel müssten nach Priorität im ganzen Land eingesetzt werden. Wichtig sei, dass die politischen Organe grundsätzlich Interesse am Hochwasserschutz signalisieren. Allenfalls notwendigen Bodenauslösungen sollte durch die Gemeinde unterstützt werden. Der Bürger sollte sensibilisiert werden. Dies bedeute bereits eine grosse Hilfe für das Amt für Bevölkerungsschutz. Ebenfalls von grosser Wichtigkeit ist ein gut aufgestellter Rheinkommissär. Am Ende der ausführlichen Diskussion will der Gemeindevorsteher wissen, wie die Gemeinde weiter vorgehen, bzw. reagieren kann, wer aktiv wird, wer die Federführung hat. Man einigt sich darauf, dass der Amtsleiter ABS Massnahmenvorschläge macht, über welche dann weiter diskutiert, bzw. entschieden werden kann.

6 5 / 11 Das weitere Vorgehen skizziert der Gemeindevorsteher wie folgt: - Liegenschaftsentwässerungsproblem Triesenberg angehen - Allfällige Massnahmenvorschläge vom Amt für Bevölkerungsschutz prüfen und umsetzen - Unterstützung Bemühungen Amt für Bevölkerungsschutz durch Bürgerinformation - Entsprechende Mittel für Hochwasserschutz im Budget vorsehen Der GR nimmt die Ausführungen von Emanuel Banzer, Amtsleiter Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) zur Thematik Hochwasserschutz Triesen - aktueller Stand - künftige Herausforderungen zur Kenntnis ( ) Bauverwaltung/T - Vanetscha: Sanierung (Kreuzung Badstoba bis Gässle) - Planungsstudie und Landerwerbsplan - Genehmigung - Kostenschätzung - Kenntnisnahme Heinz Kindle, Bauverwaltung / T ist an der Sitzung anwesend und stellt die Studie vor. Der GR stellt das Traktandum zurück und beauftragt die Bauverwaltung / T mit der Ausarbeitung und Kostenberechnung einer weiteren Ausbauvariante wie folgt: - Verlegung der Werkleitungen in den Strassenbereich - Minimalausbau der Strasse (keine Verbreiterung) Bauverwaltung/Leiter - Projekt- und Budgetkontrolle der Bauverwaltung - Quartalsbericht 2 / 2013 Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, präsentiert den Räten die aktuellen Zahlen für das 2. Quartal Investitionsbudget / Kostenkontrolle Quartalsbericht per Die wichtigsten Eckdaten sind: Bauverwaltung inkl. Dritte - Budget Bauverwaltung 2012 CHF CHF Prognose Investitionsrechnung CHF CHF Abrechnungen BV (ohne Dritte) CHF Mutmassliche Budgetänderungen BV CHF davon Hochbau (LBV) CHF davon Tiefbau CHF davon Liegenschaften CHF Der GR nimmt den Quartalsbericht 2 / 2013 des Leiters Bauverwaltung zur Kenntnis.

7 6 / ( /020) Bauverwaltung/Leiter - Gemeindezentrum - Erweiterung Verwaltung und Erneuerung und Erweiterung Saal/Saalküche (Dröschistrasse 4) - Belagsarbeiten - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Foser AG, Rheinau 6, 9496 Balzers zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt ( /020) Bauverwaltung/Leiter - Gemeindezentrum - Erweiterung Verwaltung (Dröschistrasse 4) - Gärtnerarbeiten - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die ARGE Cericola Paolo Anstalt / Auhof, Langgasse 11, Triesen, zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/Leiter - Gemeindezentrum - Erweiterung Verwaltung (Dröschistrasse 4) Deckenbekleidungen aus Gips - Auftragsvergabe Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, ist bei diesem Traktandum anwesend. Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die WOWA Deckenmontagen AG, Pflugstrasse 7, Vaduz, zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/Leiter - Gemeindezentrum - Erweiterung Verwaltung (Dröschistrasse 4) Möblierung GR-Zimmer - Auftragsvergabe Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, ist bei diesem Traktandum anwesend. Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Bürolada AG, Austrasse 13, Vaduz, zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/T - Landstrasse: Erneuerung Wasserleitung (Bereich Landstrasse bis Aeulegraben) - Baumeisterarbeiten - Auftragsvergabe a. Der GR nimmt den Gesamtauftrag inkl. aller Werke an Firma Heinz Eberle Baugeschäft AG, Im Riet 8, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. zur Kenntnis; b. Der GR genehmigt den hieraus resultierenden Gemeindeanteil in Höhe von CHF inkl. inkl. 8.0% MwSt.

8 7 / ( ) Bauverwaltung/T - Landstrasse: Erneuerung Wasserleitung (Bereich Landstrasse bis Aeulegraben) - Belagsarbeiten - Auftragsvergabe a. Der GR nimmt den Gesamtauftrag inkl. aller Werke an Firma Foser AG, Rheinau 6, 9496 Balzers zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. zur Kenntnis; b. Der GR genehmigt den hieraus resultierenden Gemeindeanteil in Höhe von CHF inkl. inkl. 8.0% MwSt ( ) Bauverwaltung/T - Landstrasse: Erneuerung Wasserleitung (Bereich Landstrasse bis Aeulegraben) - Materiallieferung Wasserleitung - Auftragsvergabe Der GR erteilt den Auftrag gemäss Offerte an die Debrunner Acifer AG, Löserstrasse 1, Landquart, zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt Genehmigung des Protokolls Nr. 09/13 Der GR genehmigt das Protokoll Nr. 09/13 vom Genehmigung des Protokoll-Abonnements Nr. 09/13 Der GR genehmigt die Veröffentlichung des Protokolls Nr. 09/13 vom mit Ausnahme der in Kursivschrift gehaltenen Passagen (016) FL Regierung - Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - Stellungnahme Die Bewerberin hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934 über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl Nr. 23, idf. LGBl Nr. 306 erhält die Bewerberin das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher ihr Ehepartner Bürger ist. Da in casu Triesen die zuständige Gemeinde ist, ersucht die Regierung um eine Stellungnahme des Gemeinderats zum Antrag auf erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind ordnungsgemäss eingereicht und geprüft worden.

9 8 / 11 Der GR erhebt keinen Einwand gegen die erleichterte Einbürgerung gemäss 5 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG, LGBl Nr. 23, idf. LGBl Nr. 306) von Frau RISCH Barbara, Lindenplatz 9, 9495 Triesen (016) Gemeindevorstehung - Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - Genehmigung Die Bewerberin hat beim Gemeinderat Antrag auf Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Triesen gestellt.gemäss Gemeindegesetz Art. 18 Abs. 1 Erwerb des Gemeindebürgerrechts werden Bürger einer anderen Gemeinde auf Antrag in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Gemäss Abs. 3 entscheidet über den Aufnahmeantrag der Gemeinderat. Der GR genehmigt die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von Triesen von Frau VEDANA Cornelia, Landstrasse 382, 9495 Triesen, Gemeindebürgerin von Schaan (016) Gemeindevorstehung - Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht aufgrund von Art. 18 des Gemeindegesetzes - Genehmigung Die Bewerberin hat beim Gemeinderat Antrag auf Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Triesen gestellt. Gemäss Gemeindegesetz Art. 18 Abs. 1 Erwerb des Gemeindebürgerrechts werden Bürger einer anderen Gemeinde auf Antrag in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung in dieser Gemeinde Wohnsitz gehabt haben und im Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte sind. Gemäss Abs. 2 erwerben auch die minderjährigen liechtensteinischen Kinder das Gemeindebürgerrecht, wenn die Kinder mit Zustimmung beider Elternteile in die Aufnahme einbezogen werden oder wenn nur ein Elternteil das Landesbürgerrecht besitzt. Gemäss Abs. 3 entscheidet über den Aufnahmeantrag der Gemeinderat. Der GR genehmigt die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht von Triesen von Frau RUTZ-VEDANA Mirjam, Dorfstrasse 57, 9495 Triesen, Gemeindebürgerin von Schaan und ihr minderjähriges liechtensteinisches Kind RUTZ Luca, Gemeindebürger von Schaan VU-Fraktion - Öffentliche Gemeinderatssitzungen Die Vertreter der VU stellen das Traktandum vor.

10 9 / 11 Geplant ist, aktuelle Themen wieder öffentlich zu behandeln und der Bevölkerung so einen Einblick in die Arbeit des Gemeinderates zu gewähren. Dies soll wie früher mit stiller Teilnahme der interessierten Besucher im Sitzungszimmer geschehen, eine Übertragung im Gemeindekanal ist nicht vorgesehen. Der Gemeindevorsteher teilt mit, dass, wie dem Gemeinderat bereits kommuniziert, vermehrt Bürgergespräche geplant sind, bei welchen Themen von öffentlichem Interesse, z.b. Tempo 30, Wohnen im Alter, etc. diskutiert werden können. Er hält jedoch fest, dass es selbstverständlich möglich sei, gewisse Themen im Rahmen eines öffentlichen Teils einer Gemeinderatssitzung als reine Information zu behandeln. Die öffentlichen Sitzungen der Vergangenheit hätten jedoch gezeigt, dass seitens der Einwohnerschaft wenig Interesse an einer stillen Teilnahme im Sitzungszimmer vorhanden sei. Um Themen von öffentlichem Interesse der Bevölkerung näher zu bringen, seien Bürgergespräche besser geeignet, da bei diesen Veranstaltungen alle Anwesenden sich an der Diskussion beteiligen können. Die Räte diskutieren über die Form eines öffentlichen Teils der Sitzung und wie dieser organisiert werden sollte, sowie über Vor- und Nachteile. Man einigt sich schliesslich darauf, zukünftig vorab öffentliche Traktanden zu benennen und diese gemäss Geschäftsordnung des Gemeinderates in einem öffentlichen Teil zu behandeln: - Thema von öffentlichem Interesse; - Thema unterliegt nicht grundsätzlich oder im Projektverlauf der Vertraulichkeit; - Thema wird jeweils vom Gemeinderat an einer vorherigen Gemeinderatssitzung festgelegt; - Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung findet in der Regel im ersten Teil der Sitzung statt; - Der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung steht für Besucher vor Ort für die passive Teilnahme offen; - Der öffentliche Teil wird jeweils im Traktandum entsprechend kundgemacht. Der Gemeinderat beschliesst einzelne Traktanden nach Absprache bis auf Weiteres öffentlich abzuhalten (602) FL-Hochbauamt - Genehmigte Baugesuche und Bauvorhaben Baubescheid Baugesuch ( ) Anbau Terrasse Im Sand 45, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 2526, Wohnzone A Baubescheid Baugesuch ( ) Wärmepumpe Weiherstrasse 14, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 1234, Wohnzone C Baubescheid Baugesuch ( ) Photovoltaikanlage Aeulegraben 30, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 3205, Wohnzone A Baubescheid Baugesuch ( ) Umbau Meeting u. Kantine EG; Büroumbau 1.OG Landstrasse 2, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 2106, Gewerbezone Hoval Süd

11 10 / 11 Freigabebescheid Bauvorhaben ( ) Umgebungsmauer Runkels 4a, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 3951, Wohnzone C Baubescheid Baugesuch ( ) Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Alte Landstrasse 26, 9495 Triesen Tr.Parz.Nr. 3007, Wohnzone C Direktvergaben durch den Gemeindevorsteher / Vizevorsteherin / Kreditgenehmigungen Bauverwaltung/Leiter - Gemeindezentrum - Erneuerung und Erweiterung Saal (Dröschistrasse 4) / Saalküche - Brandschutzarbeiten (Abschottungen) - Auftragserteilung an die Vogt Hanspeter Bautechnik AG, Gatterbach 19, 9496 Balzers zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau - Netzverbesserungen (Wasser): Etappe Grosser Bongert - Krestisweg- Lawenastrasse - Bauingenieurarbeiten Bauleitung - Teilkreditgenehmigung in Höhe von CHF Auftragserteilung im Zeittarif inkl. Nebenkosten an das Ingenieurbüro Hoch & Gassner AG, Messinastrasse 30, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau - Schmiedegasse (Erweiterung): Erschliessung Krottaloch - Bauingenieur und Bauleitung für Werkleitungsbau entlang Nordgrenze der Arealüberbauung - Teilkreditgenehmigung in Höhe von CHF Auftragserteilung gemäss Offerte (im Kostentarif als Basis inkl. Zusatzleistungen und Nebenkosten) an das Ingenieurbüro Sprenger & Steiner Anstalt, Haldenstrasse 12, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau - Schmiedeweg: Gestaltung Strassenraum und Werkleitungsbau - Strassengeländer für Margrith Bargetze in Triesen (Schmiedeweg 18) - Auftragserteilung an die Messina Metall Design AG, Messinastrasse 36, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau - Landstrasse: Leitungsersatz (Bereich Haus Nr. 282 bis Schmiedeweg): - Bauingenieur und Bauleitung - Auftragserteilung Bauleitung gemäss Offerte (im Kostentarif als Basis inkl. Zusatzleistungen und Nebenkosten) an die Sprenger & Steiner Anstalt, Haldenstrasse 12, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau - Gemeindestrassen: diverse Sanierungen 2013: - Belagsreparaturen Matschilsstrasse - Auftragserteilung an die LupoBau AG, Haldenstrasse 19g, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau - Feldstrasse: Einbau Feinbelag Kostenbeteiligung Gemeinde (Querschläge Wasserleitung) - Auftragserteilung an die Bühler Bauunternehmung AG, Steineststrasse 25, 9497 Triesenberg zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/Liegenschaften - Im Winkel 6 - Spenglerarbeiten - Auftragserteilung an die Mühlschuster Hubert Spenglerei, Landstrasse 132, 9495 Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. Bauverwaltung/ Liegenschaften - Hallenbad - Ersatz Steuerungsschrank Wasseraufbereitung - Elektroarbeiten - Auftragserteilung an die Risch Elektro-Telecom Anstalt, Industriestrasse 4, Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt. GR-Sekretariat / Informatik - Gemeindekanal / Gemeindeportal - Upgrade auf GMG Management System 4.0 (CMS Content Management System) - Genehmigung Nachtragskredit zum Gesamtkredit und zur Budgetposition in Höhe von CHF und Auftragserteilung an die GMG Net Anstalt, Landstrasse 30, 9494 Schaan, zum Nettobetrag von CHF inkl. 8.0% MwSt.

12 11 / GR zur Kenntnis - Genehmigung / Vergabe durch die Vizevorsteherin während GR-Ferien gem. GRB vom Bauverwaltung/Tiefbau: Bücheleweg - Sanierung - Belagsarbeiten - Auftragserteilung an die Brogle Pflästerei AG, St. Markusgasse 11, Vaduz zum Nettobetrag von CHF inkl. 8% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau: Bücheleweg - Sanierung - Baumeisterarbeiten - Gesamtauftrag inkl. aller Werke an die Heinz Eberle AG, im Riet 8, Triesen zum Nettobetrag von CHF inkl. 8% MwSt. zur Kenntnis nehmen und Auftragserteilung des daraus resultierenden Gemeindeanteils in Höhe von CHF inkl. 8% MwSt. Bauverwaltung/Tiefbau: Bücheleweg - Sanierung - Materiallieferung Wasserleitung - Auftragserteilung an die Debrunner Acifer AG, Löserstrasse 1, Landquart zum Nettobetrag von CHF inkl. 8% MwSt GR zur Kenntnis Gemeindevorstehung - Gemeinderat Sitzungsdaten / Termine 2014 Fortführung Erschliessung der alten Aktenbestände des Gemeindearchivs - Korrespondenz mit dem Archivexperten Claudius Gurt, Zollikon Internationale Meisterkurse - Dankesschreiben von Klaus Beck, Direktor bez. Durchführung Tangokonzert im Triesnersaal Genehmigung der Traktandenliste Der GR genehmigt die Traktanden. ***

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 14/12

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 14/12 Akte: 042.6 AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 14/12 genehmigt am 27. November 2012 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 6. November 2012 Zeit Ort Vorsitz Anwesend 17:30 Uhr - 21:00 Uhr Gemeindezentrum, Sitzungszimmer

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AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 09/13

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 09/13 Akte: 042.6 AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 09/13 genehmigt am 20. August 2013 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 3. Juli 2013 Zeit Ort Vorsitz Anwesend Entschuldigt 17:30 Uhr 20:15 Uhr Gemeindezentrum,

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AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 02/14

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 02/14 Akte: 042.6 AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 02/14 genehmigt am 25. Februar 2014 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 11. Februar 2014 Zeit Ort Vorsitz Anwesend 17:30 Uhr - 20:15 Uhr Gemeindezentrum, neues

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AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 05/14

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 05/14 Akte: 042.6 AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 05/14 genehmigt am 15. April 2014 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 1. April 2014 Zeit Ort Vorsitz Anwesend Entschuldigt 17:30 Uhr - 20:30 Uhr Gemeindezentrum,

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AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/14 Akte: 042.6 AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 04/14 genehmigt am 1. April 2014 über die Sitzung des Gemeinderats Datum 11. März 2014 Zeit Ort Vorsitz Anwesend Entschuldigt 17:30 Uhr - 19:30 Uhr Gemeindezentrum,

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